1880 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 6. Dezember.

burg, Höchstwelher auf der Durchreise nah St. Petersburg hier anwesend, mit Jhren Majestäten um 5 Uhr im Palais dinirte.

Gestern wohnten Se. Majestät dem Gottesdienst im Dome bei, nahmen militärishe Meldungen entgegen und empfin- gen den Geheimen Kommerzien-Rath Conrad, der die Orden seines verstorbenen Dheims zu überreichen die Ehre hatte.

Heute empfingen Se. Majestät Se. Kaiserliche Hoheit den Kronprinzen und nahmen demnächst die Meldung des General- Lieutenants von Wright, Commandeurs der Kavallerie- Division des XV. Armee-Corps, sowie den Vortrag des Wirk- lichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing vorgestern den Besu Sr. Königlihen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg und besuchte die Kaiserin-Augusta- Stiftung in Chartottenburg sowie das Augusta-Hospital.

Gestern wohnte Fhre Majestät dem Gottesdienste im Dom bei. Das Familiendiner fand im Königlichen Palais statt.

Den Kammerherrndienst haben übernommen die König- lihen Kammerherren von Klinkowström und Graf Vißthum.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Naht um 121/, Uhr, von Coburg kom- mend, hier eingetroffen und begab Sich heute früh 101/, Uhr in das Palais zu Jhren Majestäten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sißzung - zu- sammen.

Jn der heutigen (21.) Sizung des Hauses der Abgeordneten, welher der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg mit mehreren Kommissarien beiwohnte, theilte der Präsident mit, daß von der Staatsregierung, und zwar von dem Finanz-Minister der Entwurf eines Geseßes eingegangen sei, betreffend die Zahlung der Beamtengehälter und Bestimmungen über das Gnadenquartal. Ferner wurde mitgetheilt, daß die Kommission zur Vorberathung des Schlachthausgeseßes und die Kommission für den Geseßentwurf, betreffend die Eisen - bahn räthe, si konstituirt haben. Das Haus seßte die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats pro 1881/82 beim Etat des Ministeriums des Jnnern fort. Bei Kap. 85 (Meteorologisches Jnstitut) empfahl der Abg. von Wedell-Malchow eine Reorganisation des Meteorologischen «Fnstituts und machte auf die große Bedeutung der praktischen Wetterkunde für Landwirthschast, Handel und Schiff- fahrt aufmerksam ; er ersuchte den Finanz-Minister, die Mittel zur Verfügung zu stellen, die nothwendig sein würden, damit das Meteorologische Fnstitut Stationen in der ganzen Mon- archie errihten und praktische Witterungsanzeigen veröffentlichen könne. Der Regierungskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Herrfurth erkannte die Berechtigung der vom Vorredner ge- äußerten Wünsche an ; der Plan zu einer Reorganisation des Meteorologishen Jnstituts sei völlig ausgearbeitet, und es handele sich nur noch um die Mittel zur Durchführung der- selben. Bei der jeßigen Finanzlage sei es niht mözlih ge- wesen, die Mittel, die ungefähr 1 Million betragen würden, in den Etat einzustellen; die Regierung hoffe, daß das im nächsten Fahre möglich sein werde.

Auch der Abg. Schmidt (Stettin) sprach für eine Neor- ganisation des Meteorologishen Jnstituts. Der Abg. Dr. Virchow wollte wissen, wie das reorganisirte Jnstitut sih zu der Deutschen Seewarte in Hamburg stellen würde und wünschte, daß die beiden Fnstitute sih in gleicher Richtung entwickelten und nicht etwa in eine gewisse Konkurrenz träten, Der Re- gierungsfommissar führte aus, daß der Reorganisations- plan unter Mitwirkung des Direktors der Seewarte ausgearbeitet sei, und eine Kooperation beider Jnstitute er- möglichen werde. Der Abg. Frhr. von Schorlemer - Alst er- klärte sich auch für eine Vermehrung der meteorologishen Beobachtungsstationen im Jnteresse der Landwirthschaft. Der Abg. Dr. Virchow warnte davor, das wissenschaftliche meteo- rologische JFnstitut speziell den Bedürfnissen der Landwirth- schast anzupassen. Dieses Jnstitut habe viel höhere und allgemeinere Aufgaben, die man nicht aus den Augen verlieren dürfe. Der Abg. Frhr. von Schorlemer- Alst erwiderte, daß es keineswegs seine Absicht gewesen sei, dem meteorologischen Jnstitut seinen allgemein wissenschaftlichen Charakter abzunehmen. Zu dem Kapitel 86 (Ober-Verwaltungs- gericht 2c.) sprach der Abg. Dr. Wehr (Koniß) den Wunsch aus, die Regierung möchte baldmöglichst auf eine Erhöhung der Gehälter und Dienstaufwandsentshädigungen der Landräthe Bedaht nehmen. Der Regierungskommissar erkannte das Bedürfniß einer Gehaltserhöhung für die Landräthe als vorhanden an, bestritt aber die Nothwendigkeit einer gleich- zeitigen Erhöhung derDienstaufwandsentschädigungen. Jn leßterer Beziehung sei erst in neuerer Zeit eine erhebliche Aufbesserung ersolgt, und überdies sei durch die neue Verwaltungsorgani- sation eine erheblihe Entlastung des Dienstauswands der Landräthe herbeigeführt worden. Der Abg. Dr. Windthorst schloß sih dem Wunsche einer Gehaltsaufbesserung gleichfalls an, wenn man einmal was er lebhaft bedauere von dem Grundsay abgehen wolle, die Landräthe lediglich aus den im Kreise angesessenen Gutsbesißgern zu entnehmen. Die Abgg. Frhr. von Minnigerode und von Rauchhaupt theilten die Ansicht des Vorr .dners und hofften, daß es mit Hülfe des Centrums mögli sein werde, die Landrath-

frage im Sinne des zuleßt ausgesprohenen Wunsches zu regeln. Der Abg. Dr. von Heydebrand und Lasa befürwortete eine völlige Gleichstellung der Kreissekretäre mit den Negierungs- sekretären. Der Regierungskommissar hielt diese Gleich- stellung aus inneren Gründen nicht für begründet, erklärte aber, daß die Regierung sehr gern bereit sein werde, sobald die Finanzlage es gestatte, das Minimalgehalt der Kreissekretäre zu erhöhen. Der Abg. Dr. Köhler (Göttingen) empfahl eine Aufbesserung der Gehälter der auf dem Aussterbeetat stehenden Amtsvoigte der Provinz Hannover. Der Regierungs- kommissar Geheime Regierungs-Rath Haase, glaubte auch diese Beamtenkategorie auf eine günstigere Gestaltung der

, allgemeinen (

| Kapitel 93 (Polizei-Distrikts-Kommissarien in der Provinz

| Posen) beschwerte sih der Abg. Dr. von Jazdzewski über das Se. Majestät | auf dei der Kaiser und König nahmen vorgestern den Vortrag | N des General-Adjutanten von Albedyll entgegen und empfingen |!

demnächst Se. Königliche Hoheit den Großherzog von Olden- | der Verhaftung

Finanzlage vertrösten zu müssen. Bei dem

Austreten der Polizei - Distrikts - Kommissarien namentlich Gebiete «des Kulturkampfes. Ein Beispiel

Vorgang in Wilatowo, wo man bei eines Geistlichen Militär requirirt und sowohl den Verhafteten wie die Bevölkerung brutal be- handelt habe. Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg bedauerte lebhaft die Exzesse, die bei dem genannten Falle vor- gekommen seien. Provozirt seien dieselben durch den Wider- stand, den die Bevölkerung der Verhaftung entgegengeseßt habe. Die Untersuchung gegen die Exzedenten sei eingeleitet. Beim Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats- Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ O icell enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Mittelst Versügung des Justiz-Ministers vom 22. Juli 1840 sind die für das Subhastationsverfahren zuständigen Gerichte angewiesen worden, in den Fällen, in welchen eine Bezirksregierung als Vertreterin der Staatskasse zu den Subhastationsinteressenten gehört, bei der damals im §8. 4 der Verordnung vom 4. März 1834 vorge- schriebenen Bekanntmachung des Abschäßungstermins die Post, in Betreff deren die Benachrichtigung erfolgt, zu bezeichnen und sodann in der der Regierung zu übersendenden Abschrift des Subhastationspatents auf jene Bekanntmahung Bezug zu nehmen. Die Subhastationsordnung vom 15. März 1869 hat den Abschäßungstermin beseitigt. Mit Rücksicht hierauf ist, nach einer Bestimmung des Justiz-Ministers, vom 27, v. M., die Versügung vom 22. Juli 1840 nunmehr dahin zu befolgen, daß in der der Regierung gemäß §8. 18 Absaß 1 der Subhastationsordnung zuzustellenden Abschrift des Patents dur einen zusäßlich in dieselbe aufzunehmenden Vermerk die dingliche Last, die Hypothek oder die Grundschuld, wegen deren die Zuziehung der Staatskasse zu dem Verfahren zu geschehen hat, unter Zugrundelegung des Jnhalts der Eintragung im Grundbuch kurz zu bezeichnen ist.

Jn der Untersuchung wider den aus Beriin ausge- wiesenen Agitator H. wegen unbefugter Nücckehr nah Berlin hat das Reichsgericht, Il. Strafsenat, durch Urtheil vom 19, Oktober d. F. auf die Revision des Staatsanwalts das freisprehende Urtheil der Sirafkammer bei dem Land- gericht !. Berlin aufgehoben und die Sache zu erneuter Ver- handlung an die Strafkammer zurückverwiesen. H. war am 29. November 1879, am Morgen, mit dem Hamburger Zuge nach Berlin zurülgekehrt, da das Fahr, für welches das Aufenthaltsverbot Geltung hatte, mit dem 28. November Abends abgelaufen war. Als er am 29. früh in Berlin an- langte, wurde er von Polizeibeamten in Empfang genommen, und er erfuhr erst jeßt, daß am Abend vorher im „Reichs- Anzeiger“ und zwei anderen amtlihen Organen die Pro- longation des fleinen Belagerungszustandes für Berlin auf ein weiteres Jhr, sowie eine _ Verfügung des Polizei-Präsidiums, wonach denjenigen Personen, welchen der Aufenthalt in Berlin bisher -versagt gewesen, derselbe auch fernerweit untersagt sei, bekannt gemacht worden sei. Wegen Uebertretung des Aufenthaltsverbots vor die Strafkammer gestellt, wurde H. sréeigesprochen, weil derselbe der fraglichen Verfügung weder vorsäßlih noch fahrlässig zuwidergehandelt habe, vielmehr demselben bei seinem Eintreffen in Berlin, am 29, November vorigen Jahres, die am Abend zuvor erst ver- öffentlihte, die Aufenthaltsversagung verlängernde Verfügung nicht habe bekannt sein können. Auf die Revision des Staats- anwalts hob das Reich8gericht das vorinstanzliche Urtheil auf, indem es aussprach, daß die“ Uebertretung des Aufenthalts- verbots auch dann strafbar sei, wenn dem Contravenienten auch eine Fahrlässigkeit in Betreff; der Nichtkenntniß jenes Verbots nicht nachgewiesen ist.

Bayern. München, 4. Dezember. (Allg. Ztg.) Nach der gestern veröffentlihten amtlihen Publikation is die Er- hebung des Staats-Ministers Dr. von Luß in den erblichen Adelsstand des Königreichs „als Merkmal Allerhöchsten Wohlwollens und in huldvoller Anerkennung seiner Verdienste“ erfolgt. Nach cinem gestern Vormittag aus St. Petersburg im Staats-Ministerium des Aeußern hier eingetroffenen Telegramm ist im Befinden des Kgl. Gesandten Herrn von RNudhart langsame Besserung eingetreten.

Der Stadtmagistrat stellte heute in 2/„\tündiger Be- rathung den Gemeinde-Etat pro 1881 mit folgenden Hauptziffern fest: Ausgaben 8 036 840 M 49 , Einnahmen 5 887 775 6 53 S und 2 149 064 M Defizit, welches durch eine 100prozentige Gemeinde-Umlage, die 2 280 000 6 ein- zutragen hat, zu decken ift. Die Ausgaben für Erziehung und Bildung beziffern sih auf 1 202150 4; für Straßen- und Pflasterbau sind 781 145 #6 etatisirt, für Schuldentilgung 1 428 992 /. Bürgermeister Dr. von Erhardt bemerkte, daß von dem bereits bewilligten Anlehen für Wasserversorgung und Kanalisirung im kommenden Fahre etwa 4 Millionen Mark zur Verausgabung kommen jollen. Der Reservefonds ist mit 148 000 4 vorgesehen.

Sachseù - Meiningen - Hildburghausen. Meinin - gen, 3. Dezember. (Allg. Ztg.) Nach Erledigung der Ge- schäfte ist der Landtag durch die Regierung auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Jn der leßten Sißung erklärte der Re- gierungskommissar in Beantwortung einer Interpellation: daß die Regierung der Subventionirung von Shmalspurbah- nen nicht entgegen sei, daß sie aber zuvor die finanziellen Erfordernisse der Fortseßung der Gera-Eichicht-Eisenbahn von Eichiht nah Stockheim, über welche gegenwärtig verhandelt wird, müsse übersehen können. Nach einer amtlichen Zu- sammenstellung haben die sämmtlihen Gemeinden des Her- zogthums Sachsen-Meiningen zu Ende 1878 ein Kapitalver- mögen von 3042812 M, dagegen einen Schuldenstand von 4 299 163 6. Da hierbei der Grundbesiß der Gemeinden nicht mit zu den Alktivbeständen gerechnet ist, so ist der Vermögens- stand ein sehr günstiger.

Sachsen - Coburg - Gotha. Coburg, 5. Dezember. (W, %. V) Se, Kalserlihe Und Königliché Hoheit der Kronprinz, Höchstwelcher gestern zu einem kurzen Be- bena hier eingetroffen war, ist heute von hier wieder ab- gereift.

Elfaß -: Lothringen.

liefere der

Straßburg, 4. Dezember. (W. T. B.) Das hiesige Kriegsgericht hat den Feuer- versicherungsagenten und französischen Reserve-Offizier Hypo- lite Tissot wegen Landesverraths, begangen dadurch,

daß er Pläne der Festung Diedenhofen, die Stärke der Forts und deren Ausdehnung, fowie die Anlagen der Kasematten 2c. zur Kenntniß der französishen Regierung gebraht hat, auf Grund des §. 3 des Geseßes für Elsaß-Lothringen vom 12. Juli 1873 zu einer Festungsstrafe von 3 Fahren verurtheilt,

Oesterreich-Ungarn.

Wien, 4. Dezember. (2. 2 O In der

heutigen Sißung des Abgeord- netenhauses wurde der Antrag des Grafen Wurm- brand, betreffend die Feststellung der deutschen Sprache als Staatssprache einem Ausschusse zur Vor- berathung überwiesen, nahdem Graf Hohenwart erklärt hatte, daß die Rechte, obwohl sie \sich keinen praktischen Erfolg davon versprehe, aus parlamentarischer Courtoisie für die Ueberweisung des Antrages an einen Aus\{huß stimmen werde. Der Antrag Herbsts auf Einseßung eines Ausschusses zur Prüfung der Sprachenverordnung wurde nah einer längeren Begründung durh den Antragsteller gleichfalls an einen Auss{chuß verwiesen. Der Abg. Lienbacher hatte erklärt, daß die Rechte für die Ueberweisung dieses An- trages an einen Auss{huß stimme, weil sie glaube, dur eine ruhige objektive Besprehung den Sprachenstreit ganz beseitigen zu können. Der Abg. Ruß richtete eine Jnterpellation wegen der Konfiskation von Zeitungen an die Regierung.

Pest, 4. Dezember. Das Unterhaus nahm das Finanzgeseß pro 1881 an. Beide Fraktionen der Oppo- sition hatten gegen die Annahme gestimmt.

Schweiz. Bern, 2. Dezember. (Allg. Ztg.) Nachdem der Ständerath in seiner leßten Sizung noch das eid- genössishe Budget für 1881, mit Feststellung der Ausgaben im Betrage von 45 828 869 Fr. gegen 45 741 500 Fr. Ein- nahmen, unwesentlih verändert nah den Anträgen der Kom- mission und des Bundesraths erledigt, zog er heute den von der leßteren Behörde vorgelegten Geseßentwurf, betreffend Ein- rihtungen und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung gemeingesährliher Epidemien, in Berathung. Die Kommission, welche diefes Geseh eben so nothwendig als ein allgemeines shweizerisches Döligationen- und Handelsreht bezeichnete, da in der Schweiz wohl geseßlihe Vorschriften zum Schuße der Hausthiere vor Seuchen beständen, zum Schuße der Menschen aber vor Epidemien nur sehr mangelhafte und ungenügende Bestimmungen vorhanden seien, empfahl der Versammlung auf das dringendste, sofort in dasselbe einzutreten. Der Nationalrath hat die Berathung des Gesetzentwurfs, be- tressend das Obligationen- und Handelsreht, begonnen. Nach längerer Debatte wurde mit 79 gegen 9 Stimmen nah dem Antrage der Kommission die soforiige artikel- und abschnitt- weise Berathung beschlossen.

Großbritannien und Jrland. London, 3. De- zember. (Allg. Corr.) Aus Frland werden neue Unthaten gemeldet: Auf einen Pächter in Doonleg, Grafschaft Clare, der jüngst den vollen Pachtzins entrichtet, wurde dur das eFenster geschossen, während er mit seiner Familie am Kamin saß. Er blieb unversehrt, aber seine Frau und Kinder wur- DEN VCLIe DEN PVogeB De8. VaANCoTtinga Wird [ebt gegen alle Pächter angewendet, die ihren Pachtzins voll nten, ove gegen aue Personen, die Ot Der Landliga beitreten wollen. Ein Pächter, Nawens Ma- hamy wurde in einem Graben unweit Tralen ermordet vor- gefunden. Eine Anzahl bewaffneter und maskirter Männer besuchte am Mittwoch Abend den Distrikt Casile Jsland und bemächtigte sih aller Waffen, die sie vorfinden konnten. Die Pächter wurden gewarnt, den Umstand den Behörden zu ver- schweigen. Es wurde eine Militärabtheilung nah der Stadt geschickt. Die 600 Mann starke Abtheilung Marin e- Jnfanterie, die Marschbefehl nah Frland erhalten, ist, wie heute gemeldet wird, nur zur Ablösung anderer Truppentheile bestimmt.

Dem „Standard“ wird aus Kandahar gemeldet:

In Herat erstreckt sich das Regiment Ayubs nur auf den Umkreis von zwölf Meilen von der Stadt. Derselbe hat einen Theil der Bevölkerung auêgewiesen, um für die Eingeborenen der Provinzen von Kandahar Plaß zu gewinnen, die sich bei seinem Vormarsch an- gescblossea hatten und thm auf seine2n Nückzue nah Herat gefolgt waren. Er hat über 1000 Hinterlad:rgewehre gesammelt, welche bei Maiwand erbeutet wurden, und diei Kanonen in Hinterlader umze- wandelt, Man glaubt, daß Sartrip und Abubukir mit tausend Reitern sich auf dem Weze nach Zémindawar befindza und tie Stämme zur Belästigung derjenigen britischen Truppenabtheilung auf- fordern sollen, welche etwa über Kandahar hinausgehen sollten.

Aus der Kapstadt wird dem Reutershen Bureau unterm 29. v. M. gemeldet :

Ein Tranéport von Vorräthen wurde auf seinem Wege nach Mafetenz unweit Kalabani angegriffen, doch gelang es den zur Hülfe gesandten Verstärkungen, den Angriff abzuschlagen. Da andere jeind- lihe Massen in der Umzegend geschen wurden, die das Lager be- drohten, so eröffneten die Kolonialtruppen ein Kartätschenfeuer auf die- selben und z-rstreuten sie. Die Kolonne, welche vor einec Woche aus- rüdte, um in Tambuland und Osft-Grigualand zu patrouilliren, ist crfolgreih gewesen und hat von den Eingeborenen eiue Menge Vieh erbeutet, Wie verlautet, haben die Tambukies den Beistand der Pondos nachgesucht. Die Boers in Potchesstroom befinden {sich in aufgeregtem Zustande.

Ein Telegramm des Premiers der Kapkolonie an das Kolonial-Amt meldet unterm 29. v. M.: „Die Lage im Basut olande ist unverändert. Verstärkungen sind jeßt auf dem Marsche durch den Freistaat. Fn Transkei sind große Verstärkungen angekommen und haben die Rebellen 1n meh- reren Treffen geschlagen. Neue Erhebungen sind nicht gemel- det worden. Die Kolonie ist völlig entschlossen, die Rebellion mit Kolonialstreitkräften niederzuwerfen.“

4. Dezember. (Allg. Corr.) Ein am Donnerstag in Dublin abgehaltenes Meeting der irishen Land- Kommission nahm einige Resolutionen an, welche die An- siht aussprechen, daß die Agitation, welhe Jrland derzeit er- \hüttere, durh gewerbsmäßige Agitatoren künstlih herbei- geführt wurde; daß die Agitation an Leidenschaftlichkeit seit der Aufhebung des Friedenserhaltungsakts zugenommen habe und die Regierung den im Lande bestehenden geseßl osen und unsicheren Zuständen ihre volle Beahtung schenken müsse. Die Kommission faßte den Beschluß, die Resolutionen der Regie- rung zu unterbreiten und allgemein bekannt zu machen. Der erste Racheakt in Verbindung mit der Boycott-Expedi- tion wurde am Mittwoch Abend in Claremorris begangen. Ein Polizeisergeant, der sih besonders angestrengt hatte, für die Vrangisten Fuhrwerke aufzutreiben, wurde außerhalb der Stadt von einem Haufen Leute überfallen und \{chmählich mißhandelt.

Aus Bombay wird unterm 4. d. gemeldet: Der Empfang

des Vizekönigs in Puna war ein enthusiastisher und herz- |

licher. Jn Folge eines Fieberanfalls, der ihn betraf, mußte die auf heute anberaumt gewesene Abreise nah Kalkutta ver- {oben werden,

6. Dezember. (W. T. B.) Nath einer Meldung des j

Reutershen Bureaus aus Bombay ist in dem Befinden des Vizekönigs eine erheblihe Besserung eingetreten, so daß

derselbe am Abend des 4. die Rückreise nach Kalkutta an- | (W. T. B.) Ein heute veröffentlihter Kaiserlicher Ukas

an den Sénat verordnet die Aufhebung der Salzaccise |

treten konnte.

Dublin, 4. Dezember. (W. T.-B.) Der Gericht s- hof hat den Antrag von Parnell und Genossen, den Be- ginn des gegen sie eingeleiteten Staatsprozesses auf den 95. Januar k. F. zu vertagen, abgelehnt.

Frankreich. Paris, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer berieth heute den Geseßentwurf, be- trefsend den Laienunterricht und die Verpflihtung zum Primär- unterricht.

Die Regierung hat, wie die „Agence Havas“ erfährt, beschlossen, in der Deputirtenkammer einen Antrag einzubrin- gen, nah welchem die Kronjuwelen, welche keinen histori- hen Werth hätten, verkauft werden sollen. Der auf 5 Mil- lionen Franks geshäßte Erlös soll den Nationalmuseen zuge- wendet wrden.

Griechenland. Athen, 5. Dezember. (W. T. B.) Bei

der Berathung über den Kredit von 44 Millionen für außerordentliche Heeresausgaben veranlaßte der Abg. Tricupis

, eine politische Debatte, weil die Kammer das politische Pro-

gramm des Ministeriums kennen und wissen müsse, zu welchen Zwecken das Geld verwendet werden follte. Der Minister-Präsident Kumunduros erwiderte: Jm gegen- wärtigen Augenblicke, wo es gelte zu handeln und niht zu reden, müsse er es als einen Fehler der Oppositionsführer bezeihnen, eine politishe Diskussion anzuregen. Der De- putirte Tricupis habe keinen Grund eine Auseinanderseßzung des politishen Programms der Regierung zu verlangen ; daf- selbe sei längst bekannt. Griechenlands Politik sei die der That. Die Regierung bereite sich darauf vor, die Beschlüsse Europas auszuführen und bestrebe sih hierfür auch die Mit- wirkung Europas zu gewinnen. Nichts deute darauf hin, daß die Mächte ihre Hülse zur Ausführung der Berliner Be- \chlüsse versagen würden ; bei alledem aber müsse Griechenland seine eigenen Gesichtspunkte im Auge behalten. Selbst wenn Griechenland bei der Ausführung der Berliner Beschlüsse ein weniger großes Jnteresse hätte, so erheishe seine Ehre dennoch jedes Opfer zur Erreichung dieses Zieles zu bringen. Er (Kumunduros) wende sich deshalb an den Patriotismus der Kammer und speziell an den Patriotismus der Oppo- sition. Er bitte um den Beistand der Kamnier ohne jede Re- serve; die Neçierung bedürfe unter den gegenwärtigen Um- ständen der ungetheilten Unterstüßung der ganzen Nation, um im Augenblicke der Aktion mit der erforderlichen Autorität auftreten zu können. Jm weiteren Verlaufe der Sizung wurde vom Finanz-Minister Sotiropulos das Budget für das Jahr 1881 vorgelegt, dessen Einnahmen sih auf 5111/5

(illionen gegen 114 Millionen Ausgaben beziffern. Dex Mi- nister erklärte hierbei, daß die Regierung die reguläre Armee auf einem Fuße von 80 000 Mann erhalten und wahrschein- lih au die Nationalgarde einberufen würde.

Türkei. Konstantinopel, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Pforte hat ihren Delegirten bei der Dona ukom- mission angewiesen, gegen die Zulassung des bulgari- schen Delegirten einfah zu protestiren und an den Be- rathungen der Kommission theilzunehmen.

6. Dezember. De Po i Mt bem Studium von Maßregeln zur Erhöhung derx Einnahmen beschäftigt, insbesondere ist eine Erhöhung der Zollge- bühren und ein neuer Zoll auf die Ausfuhr von Tabak ins Auge gefaßt. Die Pforte hat der persischen Re- gierung den Rath ertheilt, die zahlreihen nah Kurdistan gerlüWhteten persischWen Familien zu amnestiren, Das türkische Neujahr ist am 4. d. im Palais des Sul- tans festlih begangen worden.

Die „Daily News“ vom 6. sind zu der Mittheilung ermächtigt, daß, nachdem alle Mächte dem Vorschlag Englands beigetreten seien, daß die bei Cattaro vereinigten Ge- s{chwader nach gegenseitiger Mittheilung ihrer Bestimmungs- orte auseinander zu gehen hätten, Lord Seymour den Befehl erhalten habe, das Signal zum Aufbruch der verschie- denen Geschwader zu geben. Die „Times“ sagt, die Flottendemonstration sei auf einen förmlichen Vorschlag der engli’hen Regierung zum Abschluß gebracht, in dem Wunsche Europas, die Orientfrage vollständig gelöst zu sehen, werde England nicht zurückstehen, England werde sich aber nur dann rühren, wenn Seitens anderer Mächte vorgegangen werde, England verfolge keine Sonderinteressen im Orient.

Aus Wien, 6. Dezember, meldet „W. T.B.“: Die für gestern angekündigte Abfahrt der vereinigten Flotte hat, Nachrichten aus Castelnuovo zufolge, stattgefunden ; die österreichischen Schiffe begleiteten die fremden Schiffe einige Seemeilen weit.

Castelnuovo, 4. Dezember. Der „Pol. C.“ berichtet man von hier: Gestern herrschte unter dem Offiziercorps der europäischen Flotte in Folge der Bekanntgabe der Au f- lösung der leßteren eine lebhafte Bewegung. Man fuhr hin und wieder, sich von einander zu verabschieden. Vize-Admiral Seymour lud sämmtlihe Escadrekommandanten für heute Vormittags zu cinem Abschiedsbanket ein und stattete gestern Nachmittags bereits den Contre - Admiralen La- font, Fincati und Kremer die offiziele Abschieds- visite ab. Lehtere erwiderten diesen Besuch und waren Überhaupt den gestrigen Tag über vollauf mit Abschieds- besuchen beschästigt, die sie wecselscitig machten und empfingen. Utber die nächste Bestimmung der einzelnen Esca- dres verlautet, daß sich die italienishe Panzerfregatte „Noma“ mit dem Contreadmiral Fincati nah Brindisi, die italienische Panzerfregatte „Maria Pia“ aber nah dem Piräus begeben wird. Ebendahin erhielt auch die russische Escadre Ordre, ábzugehen. Ur die deutsche Korvette „Victoria“ lief aus Berlin die

eisung ein, sie möge sich morgen (Sontag) nah Malta begeben. Der „Prinz Eugen“ wird nach Gravosa dirigirt, die „Custozza“ dampft zur Äbrüstung nah Pola.

Numänien. Galaßt, 4. Dezember. (W. T. B.) Heute hat die erste Sizung der Donaukommiss ion stattgefunden. Nach der Erledigung der Formalitäten wurde einstimmig be- schlossen, über die der Kommission vorliegenden Arbeiten in einen Gedankenaustaush einzugehen. “Die nächste Sißung wurde auf Dienstag, den 7. d. anberaumt.

Montenegro. Cettinje, 3. Dezember. (Pol. C.)

Fürst Nikolaus hat eine allgemeine Amnestie erlassen, | | in Folge welcher auch die in Podgor'ßa verhafteten Mahome- | ! daner in Freiheit geseßt wurden. | Tusi haben ihren Verkehr mit den Montenegrinern von | Podgorißa wieder aufgenommen und finden sich am leßt- |

Die Albanesen von

genannten Plaße wieder ein. Nuß:land und Polen. St. Petersburg, 5, Dezember.

vom 1. Fanuar 1881 ab, sowie die Herabseßung der Zoll-

| gebühren für den Jmport von Salz.

Die „Agence Russe“ bestätigt ebenfalls die Zurück- berufung der vereinigten Flotte und hebt hervor, daß die- selbe keineswegs eine Auflösung des europäischen Konzerts in- volvire; übrigens sei es zu bezweifeln, daß das russishe Ge- schwader nah dem Piräus gehen werde.

Der „Agence Russe“ zufolge würde f|ch das russishe Geshwader bei der vereinigten Flotte nah Neapel begeben, um dort zur Verfügung der Großfürsten 8 und Paul zu verbleiben, welche zur Zeit in Ftalien reisen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. No- vember. (H. C.) Der Heeres-Geseßentwurf des General- stabschefs Obersten Frhrn. von Raab is von der diesseitigen Militärkommission verworfen worden. Man wird jeßt wie- der auf den Geseßentwurf von 1878 zurügreifen.

Amerika. Washington, 2. Dezember. (Allg. Corr.) Die zur Regelung der französisch-amerikanishen An- sprüche niedergescßte Kommission wird ihre erste ordentliche Sißung am 29. d. halten.

4 Oer. D) U len Be: richte des Münzdirektors sind in den Unionsstaaten während des leßten Finanzjahres 36 Mill. Dollars in Gold und 38 Mill. Dollars in Silber ausgeprägt worden. Die Münze erhielt während dieses Zeitraums für 99 Mill. Goldbarren, niüthin für 30 Mill. mehr als in jedem der vor- hergehenden Fahre. Hierunter befanden sich 62 Mill. in aus- ländishen Münzen und Barren, demnach 60 Mill. mehr als in dem vorhergehenden Jahre. Außerdem flossen der Münze 34 Mill. in Silberbarren zu.

5, Dezember. Der Schatsekretär Sherman matt bekannt, daß die am 31. d. M. fälligen Zinsen der se{chsprozen- tigen Bonds gleichzeitig mit den zur Nückzahlung präsentirten Bonds bezahlt werden sollen. Nach einer Fournalmeldung aus Panama is die in Ecuador ausgebrochene Revolution

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unterdrückt worden. L S G R R E B E, g T7

Südamerika. Chile. Valparaiso, 6. November. (Allg. Corr.) Die Regierung hat zwei Dampfer gekauft und 38 andere Schiffe für den Transport von Truppen gemiethet. 25 000 Mann sind in Arica und Tacna ver- jammelt. Die Expedition unter Kommodore Lynch befindet sih noch immer in Quilca.

Argentinien. Buenos A yres, 8. November. (Allg. Corr.) Die National-Regierung macht Anstrengungen, um eine britische Kolonie am Rio Negro zu gründen, und der Präsident Roca erbietet sih, 50 000 irischen Ein- wanderern Ländereien frei zu überlassen. Der Belage- rungszustand ist in der ganzen Republik aufgehoben

worden.

Asien. Persien. (V. T. B) Dem Reuterschen Bureau wird aus Teheran, von heute, gemeldet: Der Kurden häuptling Scheikh Obeidullah griff die Perser bei Urumiah an und s{chlug dieselben. Die Perser verloren 3 Geschüße und viele Todte. Die Kurden zogen sich darauf in die Berge bei Seer zurück und bedrohen andauernd Urumiah.

Afrika. Egypten. Alexan drien, 2. Dezember. (W. Pr.) Der Khedive wird im Januar in Gesellschaft Lesseps den Suezkanal befahren, um dessen Schiffbarkeit zu prüfen. Der Großscherif von Mekka hat beim Empfange der bosnischen Pilger dieselben aufgefordert, aus threr Heimat nicht auszuwandern.

Nr. 36 des Deutschen Handel 8-Archivs, Wotenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Meich8amt des Innern, enthält: Gesetzgebung: Deulshes Reich: Bestimmung weiterer Orte für gemichte Privat-Transitlager für Getreide. Fraukreich : Zeitweilige zollfreie Zulassung von ch{lorsaurein Kali. Beschränkung der Einfuhr verschiedener vegetabilisher Erzeugnisse Portugals auf gewisse Seezollämter. Rußland: Herabsetzung des Cinfuhrzolles auf Karbolsäure in Finnland. Spanien: Tarifirung von Drabt. Chile: Erhöhung des Ausfuhrzolles auf Salpeter und Ausfuhrzoll auf Jod. Berichte: Großbritannien: Produktion und Handel der Kolonie Queenéland, speziell im Jahre 1878. Handelsberiht aus Penang für 1879, Italien; Hande!sberict aus Ancona für 1879, Fumänien : Handelsberiht aus Galaßz für 1679 und Verkfchr in den unteren Donauhäfen. Türkei: Canea (Wein- und Olivenernte auf Kreta). Brasilien: Handelsbericht aus Pernambuco für 1879. Hayti: Handelsberiht aus Port au Prince und Aux Cayes für 1879. * Japan: Handel-beriht aus Niigata für 1879, Venezuela: Catrácas.

Landtags- Angelegenheiten.

Geseßes, betre¡fend die Zahlung der Beamtengehälter und Bestimmungen über das Gnadenquartal, vorgelegt worden :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnevy, mit Zustimmung beider Häuser des Landtazes der Monarchie, was folgt :

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Die unmittelbaren Staatsbeamten, welche eine etatsmäßige Stelle bekleiden, erhalten ihre Besoldung aus der Staatskasse vierteljährlich im Voraus. 46 Die Hinterbliebenen der nicht in kollegialishen Verhältnissen stehenden etatêmäßig angestellten Beamten erhalten für das auf den Ste: bemonat folgende Vierteljahr noch die volle Besoldung des Verstorbenen (Gnadenquartal) nach Maßgabe der Kabineté-Ordre vom 15, November 1819 S. 1820, S. 45).

Die Gewährung des Gnadenqguartals kann auch dann erfolgen, wenn der Nachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der leßten Krank- heit und der Beerdigung des verstorbenen Beamten zu decken.

8, 4, Dies Geseh tritt mit dem 1. April 1881 in Kraft.

Urkundlich 2c.

| bliebenen verfchieden gestellt. | welche zu cinem Kollegium gehören oder bei einem solchen arbeiten,

i lich empfangen,

Dem. Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines |

Motive. Die aus der Staatékasse besoldeten Beamten sind bezüglich des Empfangs des Gehalts und der Gnadenkompetenzen für ihre Hinter- Während nämlich diejenigen Beamten,

na der Allerhöbsten Kabinetsordre vom 10. Mai 1828 (abgedruckt in v. Kawpß Annalen pro 1828, S. 965), das Gehalt vierteljähr- h erhalten die nicht in follegialischen Verhäl- nissen stehenden Beamten dasselbe monatlich im Voraus ge- zahlt. Die Hinterbliebenen der, der erstgedacten Kategorie an- gehörenden Beamten erhalten gemäß der Allerhöchsten Kabinets- ordre vom 27. April 1816 außer dem Sterbemonat noch die volle Besoldung für das auf den leßtern folgende Vierteljahr (das Snaden- quartal), während die Hinterbliebenen der einzeln stehenden Beamten nur auf die Besoldung für einen Monat (dea Gnadenmonat) An- spruch haben. Ausnahmsweise, wenn nämlich die Uebertragung der Stelle des Verstorbenen ohne besonderen Kostenaufwand für die Staatskasse erfolgen kann, darf nach der angeführten Allerhöchsten Ordre vom 27. Arril 1816 auch die Besoldung für 2 oder 3 Monate gewährt werden.

Diese Berschiedenartigkeit des Gehaltsbezugs und des Empfangs der Gnadenkompetenzen hat seit längerer Zeit in den Kreisen der einzeln stehenden Beamten den Wunsch nah Gleichstellung mit den einem Kollegium zugewiesenen Beamten wah gerufen und haben diese Wünsche auch bei verschiedenen Gelegenheiten im Landtage Ausdruck gefunden. Es ist namentli darauf verwiesen, daß es den Beamten bei Empfang ihres Diensteinkommens in monatlichen Bezügen {wer falle, oft geradezu unmöglich sei, die Kosten für die meistens quartaliter fälligen größern Wirth\schaftsauszaben, z. B. die Wohnung! miethe zurückzulegen; ebenso find die wirthschaft- lichen Nachthcile gelt:nd gemacht, welche daraus erwachsen, daß die Beamten außer Stande seien, die hauptsätlihsten Gegen- stände des tägliden Wirthschaftsbedarfs im Großen und des- halb billiger einzukaufen. Hinsichtlich der Gnadenbezüge ist an- geführt, daß ein innerer Unterschied zwischen den in follegialischen Verhältnissen und den einzeln stehenden Beamten nicht anzuerkennen sei und daß die Hinterbliebenen der letztern bei dem Todesfalle des Ernährers oft in die drückendste Lage verseßt würden, da die Gnadene- monatsrate m-istens s{chon durch die Begräbnißkosten absorbirt würde.

Die Staatsregierung hat sich dem Zutreffenden dieser Erwägun- gen nit verslossen und beabsichtigt dur die gegenwärtige Gesetzes- vorlage den empfundenen Üebelsiänden Abhülfe zu vershaffen. Sie hält eine Abänderung des bestehenden Zustandes um fo mehr für eine Forde- rungder Billigkeit, als die erwähnte Verschiedenartigkeit bei den Beamtea der Justizverwaltung niemals bestanden hat und als es auch nach der Justizorganisation für zulässiz crachbtet worden ift, die bei den Amts- gerichten und den Staatsanwaltschaften angestellten Beamten wie in tollegialishen Verhältnissen \tehende Beamte zu behandeln. Die Beamten der übrigen Refsorts von den vierteljährlichen Bezügen auszuschließen, würde unbillig sein.

In finanzieller Beziehung kann die intendirte Maßregel, soweit sie den gleihmäßigen vierteljäh:lihen Gehaltsbezug betrifft, Bedenken nicht begegnen. Denn eine Mehrbelasturg ist mit derselben für die Staatskasse nit verbuzden, und die Erwägung, welche zur ver- \chiedenartigen Behandlung beider Beamtenkategorien nah Maßgabe der Eingangs erwähnten Allerhöchsten Kabinetsordre vom 10. Mai 1828 geführt hat: daß nämlich die an kleineren Orten befindlichen Königlichen Kassen in der Regel nicht mit hinreichenden Beständen zur Zablung der vierteljährlihen Gehälter vers:hen sein würden, kann nah den heutigen Kasseneinrihtungen niht mehr als zutreffend angesehen werden.

Anders liegt dagegen die Sache bezüglich der vierteljährlihen Gnadenkompetenzen. Grundsäßlich werden die Gnadenkompetenzen aus dem Gehalte der vakanten Stelie gewährt. Es handelt sich des- halb bei gleihmäßizer Gewährung des Gnadenquartals um den Mehraufwand, welcher dur die länger nothwendig werdende fkom- missarishe Verwaltung der Sielle erwähst. Nur wenn ausnahm3- weise die Beseßung der Stelle sogleih nach dem Tode d:s Beamten im dieustlihen Interesse nothwendig erscheint, entsteht eiue weitere direkte Mehrbelastung der Staatskassc, und umgekehrt, wenn sich die Beseßung der Stelle über den Gnadenmonat hinauszieht, entsteht für die Staatskasse ein Verlust durchÞ den Wegfall der über die Stellvertretungskosten hinaus erzielten Besoldun„Serspar iß. Beides dem Betrage nach zu ermitteln und in Zahlen auszudrücken, erscheint nach der Natur der Sache niht möglich; immerhin wird d¿r Mehr- aufwazd bei Erwägung des finanziellen Punktes nicht außer Betracht bleiben dürfen.

Was die Stellvertretungskosten betrifft, so sind darüber Ermitte- lungen veranlaßt, welche Beträge für die kommissarische Verwaltung der während des Gnadenmonats, bezw. der ausnahmêweise für 2 und 3 Monate gewährten Gnadenkompetenzen vakant gewesenen Stellen von einzeln flehenden Beamten während des 10 jährigen Zeitraums vom ‘1. Januar 1870 bis zum 31. Dezember 1879 in sämmtlichen Ressorts wirkli gezahlt sind, und welche Kosten für die lommissarische Verwaltung bei gleibmäßiger Gewährung des Gnadenquartals an die Hinterbliebenen der cinzeln stehenden Beamten während desselben Zeitraums hätten aufgcwendet werden müssen,

Danach sind thatsächlich gezahlt. . « . und es würden bei Gewährung des Gnadenquar- tals zu zahlen gewesen sein . :

Der Mehrbedarf für den 10 jährigen Zeitraum

Vetrag Man 617 794 M. 47 und im Durchschnilt auf ein Jahr rund . 61 779 M S

Diese Berechnung ist jedoch nur ein approximative. Die während dcs gedachten 10 jährigen Zeitraums eingetretenen Veränderungen im Bestande des Beamtenpersonals konnten nicht berücksichtigt werden. Es läßt sid annehmen, daß selbst bei Berücksichtizung der Erspar- nisse, welche bei den hinsihtlih der Hinterbliebenen einzeln stehender Beamten erheblich in Anspruch genommenen Unterstützungsfonds ein- treten werden, fich der wirklihe Mehrbedarf höher stellen wird, da es bei Gewährung des Gnadenquartals nicht in gleiher Weise an- gängig sein wird, vakante Stellen, wie es vielfach vorgekommen ift, kostenlos übertragen zu lassen. Endlich ist dasjenige zu berü- sichtigen, was oben über die durch sofortige Wiederbeseßzung von Stellen entstehenden Mehrausgaben angeführt ist. Hiernach dürfte für die Staatskasse eine auf etwa 80 000 bis 100090 M zu veran- \{lagende Viehrausgabe erwachsen, wenn den Hinterbliebenen der einzeln stehenden Beamten das Gnadenquartal gewährt würde.

Die Staatsregierung hat geglaubt, gegenüber der als Nothwen- digkeit anzuerkennenden Aenderung des gegenwärtigen Zustandes nicht aus finanziellen Erwägungen die in Rede stehende Maßregel länger aufschieben zu dürfen.

Was die budgetmäßige Behandlung der erwähnten Mehraus- gaben betrifft, so erschien es nicht angängig, die in den einzelnen Verwaltungen bestehenden Fonds zu Stellvertcetungskosten in dem Staatshaushalts-Etat pro 1881/82 entsprechend zu erhöhen, es werden vielmehr die Mehrkosten bei den betreffenden Fonds soweit erfor- derlich über den Etat zu verrehnen und demnächst diese Fonds nah dem Durchschnitt bei dur Neuveranschlagung des Bedarfs zu er- höhen sein.

Bu dem vorliegenden Gesetentwurf wird im Algemeinen be- merlt : Die dadurch bezweckten Maßnahmen beschränken \sih auf die etatsmäßig angeftellten Staatsbeamten. Für die außeretatsmäßigen

957 281 4. 56 875 076 A 03

Beamten besteht der Grundsaß, daß die ihnen zustehenden Diäten in monatliben Raten pränumerando gezahlt werden. Jn Ansehung der Gnadenkompetenzen ist durch Allerhöchste Kabinetsordre früherhin angeordnet worden, daß die gedahten Beamten im Wesentlichen mit den etatsmäßigen gleich zu behandeln “sind. Es ift in Frage ge- kommen, ob nicht in Uebereinstimmung mit den dieserhalb neuer-

dings durch die Reich2geseßgebung angenommenen Grundsätzen (88. 7

| und 8 des Reicbegeseges vom 31. März 1873, Reichsgeseßbl. S. 61) | bei einer durhgreifenden Regelung der vorliegenden Angelegenheit

diese Begünstigung der nicht etatsmäßigen Beamten in Wegfall zu