1880 / 288 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

führten Abbildungen sind \o gelungen und unterhaltend, daß die Kleinen daran ibre rechte Freude haben müssen.

Im Verlage der Schulze’schen Hofbuchhandlung (C. Berndt u. A. Sdwarßt) in Oldenburg sind 3 Hefte Lieder, von Ingeborg von Bron sart komponirt, mit Begleitung des Pianoforte, er- \{icnen. Das eine Heft (0p. 11, Preis 2 4) enthält 5 Weihnacts- lieder von Otto Jacobi, von dene1 besonders cin getragenes „Die Weisen brachten“ recht anspriht. Das zweite Heft (Op. 12, Preis 2,70 6) bringt 5 Bodenstedts&e Gedichte (Mein Lebenslauf, Ständen, „Einst will ih cinen Kranz dir winden“, eier unter Neben- rarken*“, „Jn meinem Lebenêwege“), das leßte (Preis 2.50 .), den Natgesang und den Blumengruß von Goethe, „J liebe di“ (Rüdert), „Laß tief in dir mich lesen“ (v. Platen), und „Dr hast mit jüßem Liederklang“ (Elly Gregor). Die Kompositionen sinv dur{weg mclodiôs und brillant, ohve zu große Anforderungen an die Stimmen zu stellen. Auf das Arrangement der Begleitung hat die Komponist in besonderen Fleiß verwendet.?

Gewerbe und Handel.

Der Aufsichtsrath der Dannenbergerschen Kattun- fabrifen, Aktiengesellschaft in Liquidation, hat beschlossen, eine ersie Rate an die Aktioväre zur Vertheilung zu brivgen, und zwar 60 M pro Aktie. Die Auszahlung soll, der „B. Börs. Ztg.“ zufolge, vom 14. Dezember ab erfolgen.

Der Verwaltungsrath der Dortmunder Bergbau- Artiengesellshaft nahm in seiner Sit:ung vom 4. d. Mts. die Abschlüsse für das mit tem 30. Juni abgelaufene Geschäftsjahr enl- gegen; die Entwickelung des Unternehmens hat sh hiernach befrie- digend gestaltet, so daß auf die Aktien Litt. A. (Stamm-Prioritäten) ene Dividende von 3 % wird zur Vertheilung gebracht werden onnen,

Nürnberg, 5. Dezember. (Hopfenmarktberiht von Leopold Held.) Vom Hopfenmarkte is nichts Neucs zu be- rihten. Auf Seiten der Kundschaftshänd!er ist unverändert gute Kauflust vorhanden, die Erporteure aker verharren in ihrer ableh- nenden Haltung. Diese Nichtbetheiligung des Exports am Einkauf vermag jedoch in Folge des verhältnißmäßig kleinen Angebots die Stimmung nit abzushwächen, und bleibt dieselbe deshalb nah wie vor sehr fest. Die Preise sind unverändert. s

Verkehrs-Anftalten.

New-York, 6. Dezember. (W. T. B.) Der Dam pfer des Norddeutschen Lloyd „Main“ und der Hamburzer Po st - dampfer „Herder“ sonie der Dampfer ,„,The Queen“ von der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messin z\che Linie) sind hier eingetroffen.

E Berlin, 7. Dezember 1880.

Gestern Montag, Abend fand im Bürgersaale des Rathhauses die Generalversammlung des Berliner Vereins ver Kaiser- Wilhelms-Stiftung für deutsbe Invaliden aus dem Kriege von 1870/71 fiatt. Dem erstatieten Gesccäfts- berihte zufolge flicßen die Kassenbeiträge verhältnißrnäßig spärlich, während die Zakl der zu unterstütenden Personen noch immer eine so große sei, daß man die Hülfe des Hauptvereins babe in Anspruch nehmen müssen. Der Kassenbestand am Schlusse des Vor- jahres betrug 39384 A Die Gefammieinnahmen beliefen si im leßtverflossenen Geschäftéjahre auf 71 492.4 Unter dicsen figuriren 12 000 MÆ. Zushuß der Stadtgemeinde Berlins 1nd 16 000 t. von der Hauptftiftnng. Verausgabt wurden an einmaligen Unterstützun- gen für 483 Invaliden, 163 Wittwen und 44 Angehörige: 12 845 M, an laufenden Unterstüßungen für 159 Invaliden, 131 Wittwen und 84 Angehörige: 43 942 1, an Geschäftsunkosten 4038 M, mithin Gesfammtausgaben 60835 A Der gegenwärtige Kassenbestand betrage sona 10656 4; der Verein sei deshalb genöthigt, die Mittel der Hauptstiftung wieder in erhöhtem Maße in Aospruch zu nehmen. Im Ansc;luß an diese Versammlung wurde soglei die Gencralversammlung des Berliner Vereins der Victoria- National-Juvalidenstiftung abgehalten. Hier betrug der Kafsen- bestand am Sch{lusse des Vorjahres 566 M, die Gesammtein- naßmen 16951 4, daruuter 6000 A vok der hiesigen Stadtge- meinde und 7500 A4 Zuschuß der Hauptfti\kung. Verausgabt wur- den an einmaligen Unterstüßungen für 52 Invaliden, 32 Wittwen und 15 Angehörige: 2200 4, an laufenden Unterstützungen für | 29 Invaliden, 48 Wittwen und 30 Angebörige: 18435 M, an Ge- \chäftsunkosten 1976 / ( Der Effektenbestand beläuft sih auf 8700 M4,

Der Bazar Les Preußischen Frauen- und Iung- frauen-Vereins ift heute Vormittag in den Parterresälen des Justiz-Ministeriums eröffnet worden. Zu dem Bazar werden am Mittwoch und Donnerstag (8. und 9.) Abends Tranéparentgemälde zur Ausftellung kommen, deren Gefangbegleitung von meist dem Verein angehörenden Damen ausgeführt werden wird.

Die Rang- und Quartierliste der Kaiserlichen Marine für das Jahr 1881 ist, früher als in ten vorhergehenden Jahren, sckon jcht im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn hierselbst erschienen. Dieselbe, auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs von der Kaiser- liden Admiralität redigirt, ist am 1. November 1880 abgesckloffen

und zeigt dieselbe Eintheilung des Inhaltes und die gleiche äußere Aus- stattung wie die früheren Jabrzänge. Das Verzeichniß der Flagg- und Stabsoffiziere des Admira!sstabes, Sec-Offizierécorys und Marine- stabe8s führt 1 Vize-Admiral auf, 5 Contre-Admirale, 22 Kapitäns zur See und 50 Korvetten-Kapitäns. An Gencralen und Stabsoffizieren der Marine werden 2 Gencral- Majors, 2 Okerst-Lieutenants und 2 Ma- jors verzeihnet. Das See-Offizier-Corps besteht ferner aus 77 Kapitän-Lieutecnants, 136 Lieutenants zur Sce ur.d 109 Unter-Lieute- nants zur See. An der Spite der Letzteren ist Se. König- lide Hoheit der Prinz Heinih mit einem Patente vom 14. August 1872 (Datum des 10. Geburtstages) angeführt. Die Liste S. M. Kriegt\chiffe und Kriegsfahrzeuge fowie die Liste der Fahrzeuge zum Hafendienst umfaßi an S(hlathtschiffen, 7 Pavrzeriregatten (König Wilhelm, Kaiser, Deutschland, Friedri Carl, Kronprivz, Friedrich der Große und Preußen und 5 Panzerkorveiten (Hansa, SawWscn, Bayern, Württemberg Baden). An Kreuzern werden genannt 11 a:deckte Korretten, 9 Glaitdedskorvetten (die am 27. November !vom Stapel gelaufene „Carola" ift noch nit unter die letzteren aufgenommenz vier diejer S iffe befinden sih noch im Bau), 2 Kanonenbcote der Albatroßz- Tasse und 7 Kanonenboote crster Kasse. An Küstenvertheidigungs- fahrzeugen werden genannt: 1 Panzerfahrzeug, 10 Panzerkanonen- boote (1 befindet sich im Bau), 2 Torpedoboote und 2 Kanonen- boote zweiter Klasse. 7 Fahrzeuge werden als Avisos bezeichnet (zwei dergleichen befinden ih im Bau) und zwei als Tranêport- fahrzeuge. An Scbulschiffen führt die Liste 11 auf (1 im Bau), an Fahr- zeugen zum Hafendienste 10 (1 im Bau), Kasernenscifffe 1 und Loo1senfahrzeuge und Feuerschife 8, Das Verzeichniß der in Dienst gestellten Schiffe und Fahrzeuge ergiebt, daß sich befinden: in den osftasiatis@en Gewässern: die Korvetten : „Bineta“, „Hertha“ und „Freya“, sowie die Dampf-Kanonenkoote „Cyclop“, „Wolf“ und Iltis“; im südlichen Stillen Ocean: die Avisos „Möwe“ und „Habicht“, und die Dampfkanonenboote „Nautilus“ und „Hhäne*“ ; an der Westküste Südamerikas: die Korvette „AUrtadne“; im west- liden Atlantiswen Ocean: die Korvette „Nymphe“; im Mittel- meer: die Korvêtte „Victoria“ und Aviso „Loreley“; in heimischen Gewässern: Aviso „Falke“ (Tender des Chefs der Station der Nord- see), Linienschiff „Renown“ (Artilleries{iff Wilhelmshaven) and Korvette „Arcona®“ (Wachtschiff in Kiel).

In der vom 15. November datirten Monats- Chronik des Germanischen Museums zu Nürvberg heißt es: „Wenn wir {on die erfreuliche Thatsache, daß die Anmeldungen zur Leistung von Jahresveiträgen im laufenden Jahre jene der nächstvorhergehenden bedeutend übersteigen , als Zeichen der Anerkennung unserer Anstalt ansehen dürfen, so gereicht es uns doc zu ganz besonderer Gerug- thuung, daß wir heute an der Spiße der neuen Anmeldungen den Namen des ältesten Sohnes des deutschen Kronprinzen, Sr. König- lihen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Preußen anführen dürfen.“ Von sonstigen Anmeldungen is der Betheiligung der E Güstrow 1nd Meißen an dem Städtesaal Erwähnung zu thun.

Die November-Nummer des Museums-Organs8, des „Anzei- gers für Kunde der deutschen Vorzeit“ bringt an der Spite die 5. Fortsetzung der von Hrn. Direktor von Essen roeinverfaßten „WBeis- träge aus dem germaniswen Museum zur Gescbichte der Bewaffnung im Mittelalter“. Dieselbe ist mit den Abbildvngen zweier interef- santen gut erhaltenen Grabst:ine (va Gipsabgüssen des Museums) ges{chmÜüdckt, von tenen der eine, aus dem Kloster Scönthal, ver Tra- dition vach dem 1318 verstorbenen Albrecht von Hohenlohe geseht ist, während der andere, aus der Kirche zu Ebersberg, dem 1371 verstorbenen Otto von Pienzenau angehört. Im Ansch{luß daran sollen im nächsien Aufsaye einige im Viuseum vorhandene Original- waffen Besprechung finden, welche dur) diese Grabsteine erläutert und näher bestimmt werden. Ferner enthält die Nr. 11 kunst-

der ge, enwärtige Kassenbestand auf 2 M 67 9.

ÉPRA C G C E ED E SETRTTE N EPSES S L R E E S F E ‘E PCRIPI MET 7,

A c Inserate für den Deutscher: Reichs- und Königl. | Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handelg- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers; Berliu 87, Wilhelm-Sraße Nr. 82, |

S s ladungen u. dergl.

190%) Oeffentliche Zustelluug.

Die verehelichte Tagearbeiter Richter, Pauline, geb. Böttcher, zu Berge bei Forst, vertreten dur den Rechtsanwalt Lange zu Forst, klagt gegen ihren Ebemann, Tagearbeiter, früheren Hausbesitzer Carl Richter, dessen Aufenthalt unbekannt ir, wegen böôs- licher Verlassung mit dem Antrage, das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band ter Che zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die Grie Civilkammer des Königlicen Landgerichts zu

uben auf den 7. März 1881, Vormittags 94 Uhr. mit der Aufforderang, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwält zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Guben, den 2. Dezember 1880.

Kochler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

hierselbft,

Berhardlung des

10%] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann A. Blödorn zu Falkenburg klagt gegen:

1) seg wels Steinseßer Lehnhardt hier- e ,

2) die ihrem Aufenthalte na unbekannte Eke- frau des Sekretär Neumann, Auguste Ma- thilde Louise, geb. Lehnharcdt, im ehelichen Beistande,

3) den seinem Aufenthalte na unbekannten Christian Heinrich Ernst Lehnhardt,

4) Paul Richard Friedrih Lehnhardt hierselbft,

5) r Hermaun Hellmuth Lehnhardt hier- eri,

Guben

Oeffentlicher Auze

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 9, Industrielle Etablissements,

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

: i; 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Æ i p u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

6) Selma Emma Anna Lehnhard ad 4 bis 6 minorenn und vertreten dur ihren Vormund Beilke hierselbst,

7) den Rentier Carl Syring und dessen Ehefrau

wegen einer Zinsforderung eines Hypo- thekenkapitals mit dem Antrage auf Zah- lung von 75 # und vorläufige Vollftreck- barkeitéerklärung des Urtheils, und ladet die Beklagten zu 2 und 3 zur mündlichen Rechtsstreits vor Amtsgericht zu Belgard auf deu 1. Februar 1881, Bormittags 9 Uhr. Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Belgard, den 22. November 1880. …_,, Wendt, Amts8geiichts-Sekretär, Gerichtsschreiber des Königli hen Amtsgerichts.

9% Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Bartsch, Louisc, geb. Schuster, zu Guben (Kastaniengraben 2), ver- treten dur den Justizrath : gegen ihren Ehemann August Bartsch, dessen Auf- enthalt unbekannt ift, und Versagung des Unterhalts mit dem die zwischen den Parteien bestehende Che zu tren- nen und den Beklagten für dzn allein \{uldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu

auf den 4. März 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugela)senen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Guben, den 29, November 1880,

: Kochler, Gerkchts\{chreiber des Königlichen Landgerihts.

wissenschaftlihe Beiträge von Dr, Ewald Wernicke in Bunzlau :

T L E

und Grosshandel, . Literariscbe Anzeigen.

. Theater-Anzeigen. . Familien-Nachrichten,

Aufgebot.

[30318]

t hierselbft,

glaubhaft angezeigt haben, daß gehörige Hypothekenschein über das

getragene Kapital von 1200 4

werden Alle,

das Königliche

Zimmer 16,

{ein wird ausgefertigt werden.

Millies, Gerichts\chreiber. ersdorf daselbst, klagt z f

(30314) wegen böôseliwer Verlassung

Antrage, | Klägerin, wider die Egefrau des

des Rechtsstreits vor die

das Regen- und Spülwasser, dem E H Grundftücke

Verfügung im Grundbuce am 2,

min zur Zwangêversteigerung auf

über Florian urd Andreas Stoß, über Hans Sunder von CronnoÞ und über Meister Oswald Hilger in Freiberg, fowie einen interessanten Aufsaß über das sprüchwörtlich oft erwähnte „Hündlein von Bretten“. Der Verf., J. Frarck in Etenkoben, wen- det sih darin gegen die Erklärung Wilh. Wackernagels und reist darauf hin, daß sich nach Grehre's kleiner Chronik von Bretten (Eßlingen, 1805) am Chore der St. Laurentius-Kire daselbst das Bildniß eines s{wanzlosen Hundes befinde, der zuglei als Wahr- zeichen der Stadt gelte; man pflege „seit unfürdenklichen Zeiten“ in dec ganzen umliegenden Gegend von einem, „der entweder seinen Prozeß v:rspielt oder überhaupt in irgend einer Sache den Kürzeren gezogen hat”, ironisch zu sagen: „Er kommt daher wie das Hündchen von Bretten“. Das besagte Bild aber sei ein Denkmal der Dank- barkeit für die Freigebigkeit der Freiherren von Hundheim, welche zu dem Bau der Kirche einst sehr beträchtlich beigesteuert batten. Daß das Hündchen ohne S{hwanz dargestellt, sei zufällig . und nebensäch- li. Aus den übrigen marnigfachen Beiträgen i} namentlich die von C. M. Blaas in Stockerau (Niederösterreich) mitgetheilte Samm- lung von Sprüchen aus Stammbüchern des 16. und 17. Jahrhun- derts dankens8werth.

—_— Me GShpria“, Nexein- dex Geflligelfreunde in Berlin, wird ihre neunte allgemeine Geflügelausst ellung nebst Ver- loosnng in den Tagen vom Freitag, den 4. Februar bis izxfl. Dienstag, den 8. Februar 1881 im Etablissement Buggaenhagen, Oranienstr. 147, am Meorit platz, veranstalten. Die Ausstellung um- faßt: s. Tauben, Hühner, Enten, Gänse, Ziergeflüzel, Sing- und ausländisde Vögel; b. lebendes und todtes gemästetes Geflügel; e. Geräthschaften, als: Käfige, Brutapparate, Leg- und Nistkästen, Futterproben u. s. w. Die Prämii- rung findet am 3, Februar 1881 Mittags statt. Die Preise bestehen in der von Sr. Majestät vem Kaiser erbetenen «goldenen Staatsmedaille“, ferner in vom Ministerium für Land- wirthschaft, Domainen und Forsten in Aussicht gestellten „silbernen und bronzenen Staatsmedailien“, sowie aus goldenen, silbernen und broazenen Bereinsmedaillen und Ehrendiplomen. Außer den Me- daillen find Geldpreise zu je 30 und 50 M für Thiere, wel&ze sich dur Fleisch oder Cierproduktion auszeichnen und sich dadur der Landwirthschaft nußbar macber, sowte Geldpreise bis 300 A für folhe Züchter ausgesetzt, die sib dur die Kultur edler Nagçen, die auSzusterben drohen, verdient gemact haben. Preise von Mitgliedern sind ausgeseßt: 50 M für die beste Sammlung Schwalbentauben, 30 Æ sür das \{önste Paar oder Exemplar der Berliner blaus- bunten Fliegetauben, der I. Band des Werkes über fremdländiscbe Stubenvögel von Dr. K. Ruß für selbstgezüchtete fremdländische Stubenvögel. Die Verloosung findet am 10. Februar 1881, Vor- mittags 9 Uhr, im Ausftellungslokal statt. Dec Preis eines Looses beträgt 1 M

Das sprüchwörtliÞ gewordene Zeichen der Seltenheit cin weißer Nabe, ift seit einigen Tagen im Aquarium angekommen. Das Thier macht dur seine s{neeweiße Zeichnung, die röthlichen Füße und Schnabel und die glühenden rothen Augen einen unge- wöhnlicen Eindruck, der, wie es bien, von der ganzen im Aqua- rium vertretenen Vogelwelt mit empfunden wurde, Die nächsten Verwandten des Raben, Dohlen und Krähen, floben angstvoll in die entferatcsten Winkel. Der selkene Gait wurde mit mehreren seiner \{warzen Brüder unter einem Baum bei Georgenthal (Thüringen) aufgefunden und vom Aquarium erworben.

Im Belle-Alliance- Theater gedenkt Frl. Wegner Ende dieser Woche ihr Gastspiel wieder aufzunehmen. Bis dahin wird Nosens Schwank „Größenwahn“, welcher bei scinen bis- herigen Aufführungen einen außergewöhnlihen Erfolg erzielte, auf dem Repertoire verbleiben.

Ernestine

Die 28. Aufführung ter Hochschule für Musik hatte am Sovnabend, den 4. Dezember, alle Räume der Sing-Akademie bis auf den leßten Plaß mit einem auserwählten Publikum angefüllt. Schon die Schumannsche Sinfonie in C-dur erregle durch die prâcise und wohl nuancirte Ausführung den wärmsten Beifall des Hauses. Geradezu ergreifend aber wirkte das „Deutsche Nequiem“ von Brahms, das sich nunmehr wohl als bleibender Besiß in der mustergültigen Orator:en-Literatur cingebürgert hat. Meisterhaft lösten die voll- beseßten Chöre ihre überaus sckwierige Aufgabe ; die Solistenpartien wurden durch Frl. Emmy Gimbel und Hrn. Paul Haase würdig vertreten. Am S{luß erschien der Komponist, dem fiürmischen Ver- langen des Publikums nachgebend, das ihu mit Beifallszurufen über-

. Verschiedene Bekänntmachungen.

In der Börsen- beilage, L %

Auf Antrag der Erben des verstorbenen Tiscler- meisters Joachim Burmeister zu Holthusen, welche der zum Nachlaß

bu der Büdnerei Nr. 6 zu Holthusen Fol, 12 cin-

welche Ansprüche und Rechte aus folhem Hypothekenschein geltend zu maBen haben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf

15, Februar 1881, Mittags 12 Uhr,

vor dem unterzeihneten Gericht bestimiuten gebotstermin unter dem Nagptheil anzumelden, daß der gedachte Hypothekenschein für kraftlos wird ers klärt und den Antragstellern cin neuer Hypotheken-

Seßtverin, den 4, Dezember 1880. Großherzogliches Atntsgericht, Zur Beglaubigung :

In Sachen der Firma D. Meyersfeld hieselbft,

Theodor Friedrih Julius Geese, Auguste, geb. Rofe, hieselbst, Beklagte, wegen Forderung, ift, nachdem auf Antrag dcr Klägerin die Beschlagnahme des der Beklagten zugehörigen Nr. asz. 2409 (Nr. ord, 5) am Egydienmarkte belegenen Wohn- und hauses jammt Zubehör mit der Servitut, nit nur sondern au jede an- dere aus der Brauerei herrührende Flüssigkeit von i Nr. 2402 durch das Grundstück Nr. 2354 abzuführen, unterm 29. No- vember 1880 verfügt, auc die Eintragung dieser

erfolgt ist, durch Bescheid vom heutigen Tage Ter- den 11. März 1881, Morgeus 11 Uhr,

\chüttete.

S B c I R N I ¿E ZOME N ESM I M T CAM C D E E E I G U R E A ARE L S O A M N

@ get. | / + Inserate nebmen ant die Annoucèn-Exryeditioneu des

„Fuvalivendauk“, Nudolf Mosse, Haasenftcin

& Vogler, G, L, Daube & Co., E. Schlotte,

Büttuer & Lvizuter, sowie alle übrigen größeren Aunonucen-Buxeaus.

Fabriken

———————————

vor Herzoglichem Amisgerichte, Zimmer Nr. 28,

O 4 ugleich werden die Hypothekgläubiger aufgefor-

dert, ihre Obligationen und Hypothekenbrief: E Verkaufstermine zu überreichen.

Braunschweig, den 3. Dezember 1880,

Herzoglihes Amtsgericht, VIL, Pini.

zum Hypotheken-

verbrannt ift,

Holzverkauf in der Oberförsterei Menz. An dem auf Yontag, den 20. d. Mts,, Vormittags 9 Uhr, im Hilgert’shen Gasthause hierselbst, an- stehenden Holzversteigerungstermin kommen auz dem Totalitätshiebe zum Augebot: I. Schutbezirk Doll- gow, kiefern: 50 rm Klober, 9 rm Knüppel. 11, Scußbezirk Sellenwalde, birken: 18 rm Klob., kief,: 660 rm Klob., 261 rm Krüp., 67 rm Reiser I. Kl. 111, Schußbez. Neu-Globsow, eien: 128 rm Klob., 11 rm Knüp., bub.: 13 rm Klob., 9 rm U, T: 01 0 R 93) n Krüp. IV. Shuybez. Dagow eich.:; 442 rm Klob., 57 rm Knüp., buch. : 94 rm Klob,, 18 rm Knüp., birk. : 34 rm Klob.,, 2 rm Kpnüp , kief.: 125 rm Klob., 335 rm Knüp., 163 rm Reiser I. Kl. V. Schuvtbez. Steclin, eih.: 56 rm Klob., 8 rm Knüp., bu: 207 rm Klob., 29 rm Knüp., birk.; 61 rm Klob., 4 rm Knüp., fkief.: 455 rm Klob,, 66 rm Knüp. VI. Scwugtbez. Beerenbus%, eib.: 12 rm Klob., bi«k.: 7 rxm Klob,, 2 rm Knüúp, fkief.: 589 rm Klob., 843 rm Knüp. und 202 rxm Reis. I. Kl. Menz, den 6. Dezember 1880. Der Königliche Ober- förster, Heyder.

Aufe

Tischlermeiiters

Brau-

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Kes sel.) Vruck: W, Elsner. Fünf Beilagen (einsckließlich Börsen-Beilage).

Dezember 1880

zum Deutschen M 288.

Nicztamftliczes.

Preußen. Berlin, 7. Dezember, Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (21.) Sizung seßte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staats- haus halts-Etats pro 1881/82 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums des Jnnern (Kap. 93 Polizei- distrikts-Kommissarien in der Provinz Posen) fort. Der Abg. Hahn vertheidigte die Mehrforderung für einen Distrifts- Tommissar; seit 1837 habe sich der Geschäftskreis dieser Beamten fo erheblih vergrößert, daß man eher einer bedeu- tenden Vermehrung das Wort reden könnte. 5

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, den neu geforderten Distriktskommissar nit bewilligen zu wollen. Wenn man diese Beamten auf ihre eigentlichen Geschäfte be- schränken würde, so reihten sie volllommen aus, für die Geschäste des Kulturkampfs bewillige exr aber keinen. Der Minister habe \ich selbst widersprochen Derselbe habe gesagt, die Leute in Wilatowo hätten sich beshweren sollen, damit man das Material kennen lerne ; troß- dem aber kenne der Minister den Fall sehr genau. Sei es crhôrt, daß man, um einen Geistlichen zu verhaften, der seinen Mitbürgern geistlichen Beistand leisten wolle, Derartiges unter- nehme ! Das sei eine Jllustration zum Kulturklampf, wie man sie niht schreckliher denken könne. So verfolge der Staat Menschen, die die Religion im Volke pflegten, und es sei eine ganz absonderliche Politik, daß der Minister sich auf eine folhe Erklärung beschränke. | :

Der Abg. Pr. von Jazdzewski bemerkte, wenn ein Geist- liher Monate lang hinter Schloß und Riegel sige, sei die Einreichung einer Beschwerde für denselben gerade nicht leicht. Wenn aber der Fall in Zeitungen geschildert werde, und der betref- fende Beamte trete dieser Schilderung nicht entgegen, sondern er- kenne die Wahrheit derselben an, dann müfßse ein solher Fall hier besprohen werden, damit das Land wisse, wohin der Kulturkampf führe. Der Abg. Hahn sage, der Wirkungskreis der Distriktskommissarien habe si) erweitert. Zum Theil sei das rihtig; ihre Arbeit sei durch die Standesamtsgeschäste ver- mehrt. Wenn aber die Landräthe in Posen mehr leisten wollten und ihre Amtsgeschäfte niht auf die Schultern der Distriktskommissarien abwälzen würden, \o würden diese be- deutend weniger zu thun haben, und man würde sie niht zu veruehren brauchen. ;

Der Staats-Minister Graf zu Eulenburg entgegnete, die gegen seine Ausführungen von den Abgg. Windthorst und von Fazdzewski erhobenen Einwendungen träfen nicht zu. Er habe in Bezug auf den Fall in Wilatowo si nur ganz allge- mein äußern können, da ein Bericht darüber nit vorliege. Der betresfende Geistlihe würde sich auch in der Unter- suhungshaft doch haben beschweren können. Der Abg. Windthorst habe seine Antwort absonderlih gefunden. Er halte es nit für angezeigt, bei jeder Gelegenheit, die in irgend einer Verbindung mit dem tirhenpolitischen- Konflikt stehe, auf diesen einzugehen. Daran müsse er aber festhalten, daß die Autorität des Gescßes aufrecht erhalten werde, und er kônne nit hier Beamten ungerechte Vorwürfe machen lassen, die nur nah der Vorschrift des Gesehes gehandelt und ihre Pflicht erfüllt hätten.

Der Regierungskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath von Kehler rechtfertigte die in Kap. 93 ad 1 verlangte Vermehrung der Distriktskommissariate von 4 auf 5 mit dem Hinweis auf die große Einwohnerzahl der jeßigen Bezirke; die Bedenken gegen die beabsichtigte Eintheilung der Bezirke sollten noch einmal lorgfältig geprüft werden.

Der Abg. Hahn erklärte, in Wilatowo seien die Polizeibehörs den auf Anrufung der gerihtlichen Behörden eingeschritten. Der Abg. von Jazdzewski habe zwar versichert, die Landräthe nicht verleßen zu wollen, aber was könne man denselben Ver- leßenderes sagen, als wenn man behaupte, daß sie nihts lei- steten. Die Landräthe könnten nicht die Geschäfte der Distrikts- kommissare noch mitbesorgen, vielmehr sei eine Mittelinstanz zwishen Landräthen und Ortsbehörden durch die Größe der landräthlichen Kreise geboten. Fm Jahre 1837 habe man auf einen Distriktsklommissar nur 8000 Einwohner berechnet. Wolle man dieselben nicht der größeren Einwohnerzahl ent- sprechend vermehren, so würden niht die Landräthe darunter leiden, sondern die Bevölkerung.

Der Abg. Kantak kam nochmals auf die Verhaftung des bereits erwähnten Geistlichen zurück und behauptete, daß der Distriktskommissarius sofort Soldaten zugezogen und hierdurh den Skandal provozirt habe. Da der Minister erkläre, daß eine Untersuchung eingeleitet sei, fo werde er und seine Partei das Resultat dieser Untersuhung abwarten. Jm Uebrigen würden sie gegen den Posten des neuen Distriktskommissarius stimmen, weil sie gegen dieses Justitut überhaupt seien.

Der Abg. Dr, Windthorst erklärte, der Minister habe [eider eine Untersuhung gegen die Beamten noch gar nicht in Aussicht gestellt, sondern nur gegen die Excedenten. Aber seine Partei sei in der Hinsicht nicht sehr verwöhnt. Die Ge- seße müßten, so lange sie existirten, vom Staate beachtet wer- den. Es könne nicht dringend LenN nah allen Seiten hin der Mahnruf ergehen, düß man nach keiner Seite, möchten die Gefühle au bis ins Fnnerste empört werden, denselben einen thätlihen Ausdruck gede. Er glaube aber, daß gegenüber der- artigen Vorwürfen ein wärmerer Accent der Theilnahme Seitens der Regierung erwünscht gewesen wäre. Er habe an diesem Falle nur zeigen wollen, welhes Unglück der Kultur- kampf Über das Land verbreite. Das werde er immer und bei jedem Anlaß thun, denn es sei das einzige Mittel zur Abhülfe ; die Mittel der Gewalt verabscheue er.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Abg. Dr. von Jazdzewski bemerkte persönlih, er habe nit sagen wollen, daß die Landräthe nichts leisteten, sondern nur, daß sie sehr wenig leisteten.

Der Abg. Freymark verwahrte sich und seine Kollegen gegen den unbewiesenen Vorwurf des Abg. von Jazdzewski, in Betreff ihrer Leistungen. : ; i

Der Abg. Dr. von Fazdzewski erklärte, er habe gegen die Landräthe nichts Verleßzendes sagen wollen und modifizire seine Aeußerung dahin, daß den Landräthen durch die Distrikts- Tommissarien die ganze Arbeit abgenommen werde,

Reichs-Auzeig

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rste Beilage er und Königlih Preuß

Dienstag, den 7. Dezember

Berlin,

Kap. 93 wurde genehmigt.

Bei Kap. 94 (Ausgaben für die Landgensd'armerie) wünschte der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alstt zu erfahren, wie vicl das Reih sür die im speziellen Dienste des Reichs verwendeten Gensd’armen und wie viel zur Pensionskasse dieser Beamten beitrage.

Der Regierungskommissar erwiderte, daß diesem Verlangen bei passender Gelegenheit entsprochen werden solle.

Der Titel wurde bewilligt.

ZU Kap. 95 Tit. T. (Geheime Ausgaben im Interesse der Polizei 120 000 M) bemerkte der Abg. Frhr. von Schorlemer- Alst, daß zu diesen geheimen Ausgaben auch solche für die Presse gehörten. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ habe zwar wiederholt erklärt, daß sie niht subventionirt, sondern freiwillig gouvernemental sei und die Regierung nur aus Patriotismus unterstüße. Dasselbe sagten aber au andere, notorisch subventionirte Blätter und es stehe fest, daß ein gewisser Raum der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ jederzeit der Regierung zur Disposition stehe, daß diese Zeitung wiederholt sich zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Regierung für ermäthtigt erklärt habe, und die sogenannten Communiqués zuerst bringe. Dies lasse nun darauf schließen, daß die „Norddeutsche Allge- meine Zeitung“ nicht so unabhängig sei und ex erwarte, daß der Minister des Jnnern Uebelstände beseitigen werde, deren skandalöse Seite auf die Negierung zurückfalle. Es genüge nicht, daß die Regierung die Verantwortlichkeit für solche Blät- ter ablehne, die nicht ihre Organe seien, wie der Minister dies neulih gethan habe, sondern die Regierung müsse nach den in den lezten Tagen in der „Nordd. Allg. Zig.“ enthaltenen Artikeln den Jnhalt derselben ausdrücklih desavouiren und jede nähere Beziehung zu dieser Zeitung sofort abbrechen, (Nedner verlas den Artikel der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 25. November, in welchem die politische Rich- tung der Abgg. Richter und Rickert carakterisirt worden sei.) Das unlogishe in der Behauptung der „Nordd. Allg. Zeitung“, baß derjenige, welher den Abg. Nichter bekämpfe, ein staatserhaltendes Element sei, liege klar auf der Hand. Er (Nedner) habe den Abg. Richter mehrfach bekämpft und erhalte fomit nah der „Norddeutshen Allgemeinen Zeitung“ den Charakter der Staatsfreundlichkeit, sonst aber als Mitglied des Centrums sei er reichsfeindlich. Was die Auslassungen des genannten Blattes über den Abg. Rickert betreffe, so wolle er nur bemerken, daß man diesen unmöglih zu den RNeihs- feinden zählen könne, denn der Abg. Rickert, Landesdirektor a. D., habe die Militärgesetnovelle zu Stande bringen helfen und wenn einnial ein Kompromiß nicht zu Stande gekommen sci, so sei dies nicht des Abg. Rickert Schuld gewesen. Wenn der Abg. von Bennigsen noch einmal hier im Hause eine solhe Rede halten werde, wie neulih, so würde es nit ausbleiben, daß derselbe ebenjalls den Reichsfeinden zugezählt würde. Nach dem Abg. von Bennigsen kämen dann -die Konservativen an die Reihe. Die „Voss. Ztg.“ habe hiérfür in einem ñeulichen Artikel den Beweis zu liefern versuht, daß nicht die Frei- konservativen, sondern die Koaservativen demnätst den Reichs- feinden zugezählt würden. Nach seinex Ansicht sei die fsrei- konservative Partei s{ließlich die einzige regierungsfähige Partei. Was solle daraus werden, wenn das Blätter schrieben, die, wie man im ganzen Lande glaube, der Regierung nahe ständen 7? Das heiße in der That, eine Partei von Mameluccken ins Leben rufen; denn was bleibe bei solhen Anforderungen noch für eine parlamentarische Partei übrig? Alle Parteien sollten dem entgegentreten. Wer irgendwo der Negierung entgegentrete, werde als Feind der Monarchie und des Kaiserthums betcachtet. Die Liberalen litten jeßt nur die gerechte Strafe dafür, daß sie solche Vorwürfe gegen das Centrum geduldet hätten. Jn keinem Lande der Welt tomme es vor, troy aller Heftigkeit des politishen Kampfes, daß die Parteien sich eines Mangels an monarchischer Loyalität beshuldigten. Er bitte die Regierung, ihren Einfluß zu ver- wenden, daß in den Organen, zu denen sie in Beziehung stehe, derartige Angriffe in Zukunft unterblieben, und sie sei ver- pslichtet, jede Beziehung zu solhen Organen abzubrehen und ihnen alle Publikationen zu entziehen, wenn dieselben derartige Artikel brächten.

Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg entgegnete, auf die Einzelheiten des so eben gehörten Vortrages einzu- gehen, müsse er sich versagen, weil erx diesem gegenüber nur wiederholen könne, daß die Regierung keine Verant- wortung weder für die Auslassungen der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, noch füc diejenigen anderer PVrivat- blätter übernehmen könne. Nur das Eine möhte er hinzu- fügen, daß er in soweit die Ausführungen des Vorredners theile, als au er der Meinung sei, daß selbst in sharfem politischem Kampfe, so weit irgend mögli, die Verunglimpfung von Persönlichkeiten und die Unterschiebung nicht vorhandener Motive vermieden werden sollte.

Demnächst wurde der Titel bewilligt.

ZU Titel 4 (Prämien für Ermittelung von Verbrechen) bemerkte der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst, er werde die hier verlangten Mehrbeträge bewilligen, mache aber darauf aufmerksam, daß dieselben nur dur die aus dem Kultur- kampf resultirende Verwilderung der Arbeiterbevölkerung noth- wendig geworden seien. Das gelte namentlih von den \sechs Lustmorden im Kreise Bochum; man habe hier aber auch die Polizeibeamten für die Ermittelung niht mit der nöthigen Vorsicht ausgewählt; dadur, daß Hr. von Meerscheidt- Hüllessem, der als geheimer Kommissar dorthin geschickt sei, soglei bei seiner Ankunst in einem Proklama zu seiner Unterstüßung aufgefordert habe, habe derselbe die Entdeckung unmöglih gemach? und zuglei die Thätigkeit der Ortspolizei- behörde gelähmt, die es natürlich dem großen Mann aus Berlin überlassen habe, wie derselbe fertig werden würde.

Demnächsi wurde Titel 4 bewilligt. Zu Titel 5 (Zu- schüsse zu den Kosten der Unterbringung sittlich verwahrloster Kinder) bemerkte der Abg. von Lyskowski, um seinen Be- s{hwerden darüber Ausdruck zu verleihen, daß in Posen cine

ijen Staats-Anzeiger. 180,

(Strafanstalts-Verwaltung) rihtete der Abg. Schmidt (Stettin) die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vielen Beschwerden, welche seit Fahren darüber erhobea seien, daß die durch das deutsche Strafgeseß zulässige vorläufige Entlassung von Straf- gefangenen niht in dem Umfange erfolge, wie es erwartet werden müsse. Die dem Landtage zugegangene amtlihe Ge- fängnißstatistik weise nach, daß seit 1872 neben dén Begnadi- gungen der Prozentsaß von vorläufigen Entlassungen mit ge- ringen Shwankungen in der Abnahme begriffen sei. Dagegen stehe es fest, daß die zum Ressort des Ministeriums des Jnnern gehörige Gefängnißverwaltung jährlih nah Prüfung der Ver- hältnisse zur umfassenderen Ausführung des Strafgesebes die Hand geboten habe. Das General-Auditoriat gehöre mit seinem Etat dem Reiche an, es bleibe außerhalb der Dis- fussion. Jm Jahre 1877/78 seien 355 Anträge auf vorläufige Entlassung von der unter dem Minisierium des Jnnern ste- henden Gefängnißverwaltung gestellt, und dabei für Civil- und Militärgefangene nur 129 genehmigt, 8 davon wider- rufen. Es rechtfertige sich nicht, die bei der Geseßgebung maßgebend gewesenen Gründe für die vorläufige Entlassung neu zu ventiliren, wohl aber könne man darauf hinweisen, daß der Staat durch diese Maßrezel von einer Kostenlast für unverhältnißmäßige lange Freiheitsstrafen befreit werde. Auf dic Gefangenen habe die Hoffnung auf frühere vorläufige Entlassung einen sittlih fördernden Einfluß und mache fie einpfängliher für eine spätere unbescholtene Existenz. Er bitte die Staatsregierung, die Hindernisse zu beseitigen, welche der Ausführung des Strafgesezes in so greller Weise entgegen träten.

Der Abg. von Ue(trißz-Steinkirch betonte, daß für die Entlassung nicht nur das Betragen der Gefangenen im Ge- fängniß maßgebend sei, sondern dessen Vorleben wie dessen sonstigen Verhältnisse. Bei dieser Gelegenheit wolle er jedo vor Allem auf die Nothwendigkeit der Prügelstrafe für ge- wisse Verbrecher resp. Gefangenen hinweisen. Er gebe ja Zu, daß ein Unterschied gemacht werden müsse zwischen denjenigen, welche z. B. nur ein Preßvergehen begangen hätten und den- jenigen, welche wegen eines gemeinen Verbrechens, wie Diebstahl, Raub U. st. w. bestraft würden. Für letztere halte er die törperliche Züchtigung für ein nothwendiges Mittel, wenn die Strafe wirk- lih ein Uebel sein solle. Ein Breslauer fortschrittliches Blatt habe si z. B. bitter beklagt vor einiger Zeit über die Milde der Strafrecßtspflege, während der hannoverische Provinzial- Landtag, der von Schlesien und Pommern si für die An- wendung körperlicher Züchtigung ausgesprochen hätten. Auch der Reichstagsabgeordnete Dr. Schwarze, dessen humanitäre Bestrebungen bekannt seien, habe ausdrücklich die Nothwen- digkeit der förperlihen Züchtigung anerkannt. Gerade weil diese Ansicht im Volke einen Wiederhall gefunden habe, wende er si an die Staatsregierung mit der Bitte, für die Ver- schärfung der Strafmittel im Gefängniß gegen ehrlose Ver- brecher durch Prügelstrafe, Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod nicht blos auf Tage, sondern auf längere Zeit zu sorgen. Solche Strafen seien durchaus nöthig, damit das Zuchthaus nit mehr ein wünschenswerther Aufenthalt sür Verbrecher sei. Besonders möchte er bei dieser Gelegenheit die Aufmerk- samkeit der Regierung darauf lenken, durch eine größere An- zah! von Korrektionshäusern in Gemäßheit der segensreichen Bestimmungen der F8. 56 und 57 des Strafgeseßbuchs für die Besserung jugendlicher Verbreher Sorge zu tragen.

Der Abg. Strosser erklärte, was die Ausführungen des Abg. Schmidt (Stettin) betreffe, so háäbe er si hon früher darüber ausgesprochen, man könne jedoch selbst so allgemeine Wahrheiten nicht oft genug wiederholen. Es fei diese Klage {on feit einer Reihe von Jahren von der rheinish-westfäli- schen Gefängnißgesellschaft wiederholt worden, welche von der wohlthätigen Einrichtung der vorläufigen Entlassung der Ge- fangenen fest überzeugt sei. Und wenn man in den ersten 2 Fahren gegenüber den Erfahrungen Englands, Sachsens, Oldenburgs leider viel zu freigebig mit der Entlassung ge- wesen sei, sei man jeßt zum entgegengesezzen System über- gegangen. Der Abg. Schmidt habe den Nachweis geführt, wie seit 1872 die Zahl der Entlassungen immer bedeutender heruntergegangen fei. Dies würde erklärliG sein, wenn die Zahl der Gefangenen seitdem abgenommen hätte, aber gerade das Gegentheil sei der Fall. Nun könne man zwar einwenden, die Regierung sci deshalb so streng ge- worden, um den Verbrechern keinen Anlaß zu geben, die Strafe leicht aufzufassen. Dem würde man zustimmen müssen, wenn die Strafgefängnißdirektoren ihre Anträge auf Entlassung von Gefangenen leihtsinnig stellten. Dies geschehe aber in keiner Weise, es werde zum Beispiel, wenn ein Nüfall vor- liege, niemals ein solcher Antrag gestellt, Durh das Vor- gehen des Justiz-Ministeriums hätten si diese Anträge ver- mindert in der lezten Zeit, aber troßdem seien sie vom Justiz- Ministerium in den wenigsten Fällen genehmigt _wor- den. Die Regierung berufe fich darauf, daß die Leute schon an sih meistens milde beurtheilt worden seien, aber dann hätte sie die Justizbehörden darauf hinweisen müssen, strenger zu urtheilen. Wenn aber der S. 23 des Strafgeseßbuchs dem Gefangenen durch Abkürzung einer Strafzeit Anlaß zur Besserung geben solle, so müsse das Justiz-Ministerium dem Rechnung tragen, sonst wäre es besser, diesen Paragraphen zu streichen und höchstens im Be- gnadigungswege die Strafe zu kürzen. Wenn z. B., wie in jeiner Anstalt, welche 470 Köpfe umfasse, von 9 Anträgen auf Entlassung von Gefangenen nur 1 genehnigt sei, so heiße das die Wirkung des §. 23 Str.-G.-B. aufheben, und es mache einen eigenthümlihen Eindruck, wenn in allen übri- gen deutshen Bundesstaaten so Viele vorläufig beurlaubt würden und nur in Preußen diese Bestimmung in ihrer Wir- kung so beshränkt würde. Das Schlimme sei, daß die Hoff- nung der Gefangenen auf Entlassung, welche sie in dem Be- streben der Besserung stärke, vollständig niedergeschlagen werde, zumal das Justiz-Ministerium niemals einen Grund für die Ablehnung angebe. Es komme für die Anwendung dieses Paragraphen noch ein ‘Zweckmäßigkeitsgrund hinzu, nämlich bei ‘der Ueberfüllung der Gefängnisse dadurch Platz für andere Gefangenen zu machen. Er bitte die Regierung,

stärkere polizeilihe Ueberwachung existire, als anderswo. Danach wurde Titel 5 und 6 genehmigt. Bei Kap. 96

den 8. 23 Str.-G.-B. zur ausgedehntesten Geltung zu bringen.