1880 / 292 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

in voriger Session Gelegen- Schwierigkeiten zu sprechen, die dem vom Abg. Gringmuth verlangten Gesetz entgegenständen ; er bedaure erklären zu müssen, diese Schwierigkeiten si bis jeßt nicht verringert hätten, so daß die Regierung noh nicht in der Lage sei, den verlangten Geseßentwurf vorzulegen; es sei besonders an die großen finanziellen Erfordernisse zu denken, die das Geseß hervor- rufen würde und denen die jeßzige Zeit niht günstig sei. Es müsse ja den Geistlichen selbst angenchm sein, wenn das Gesetz

schon

den

entgegnete, er habe heit genomnien , von

zu einer Zeit erlassen werde, welche cine möglichst umfassende |

und hohe Entschädigung ermögliche, und daß man, um dies erreichen zu können, lieber noch etwas warte. Er könne aber die Versicherung abgeben, daß die Regierung diese Sache im Auge behalten werde.

Der Abg. von Ludwig freute \ich, daß er endlich zum Worte gekommen sei. Daß die Liste des Abg. Stöcker in den meisten Punkten mit denjenigen der „Landeszeitung“ über- einstimme, sei deshalb sehr begreiflich, weil beide auf der akten- mäßigen Darstellung des Gründerwesens von Otto Glagau beruhten. Derselbe habe neuerdings seine Ausführungen im „Kulturkämpfer“ wiederholt und er (Nedner) lege das be- treffende Exemplar auf den Tisch des Hauses nieder. Eine Unterscheidung von moralischen und unmoralischen Gründern sei dabei allerdings niht gemacht worden. Alle Gründungen

hätten ausnahmslos den Zweck, die Betheiligten ohne Mühe |

[nell reih zu machen, und unter diesem Gesichtspunkte sei eine Scheidung nicht nothwendig. Die Thatsachen selbs, welche Otto Glagau anführe, seien unanfehtbar. Der Abg. Ham- macher habe einmal in diesem Hause behauptet, daß alle Pro- zesse, welche derselbe wegen Beleidigung und Verleumdung bezüg- lich der gegen ihn behaupteten Thatsachen angestrengt habe, zu einer Verurtheilung des Verklagten geführt hätten. Er wiederhole, daß es bisher nicht gelungen sei, in den Angaben Glagau’s auch nur die geringste Unrichtigkeit nachzuweisen. Der Abg. Rickert nehme einzelne Personen aus der Liste her- aus, um zu deduziren, daß dies wirklih unschuldige Tauben und kleine Kinder seien. Er bedaure, daß der Abg. Kieschke nicht da sei, er habe sich die Daten für denselben aus- gezogen, weil er geglaubt habe, derselbe würde da e, Da es ihn fo nahe angehe, und da er denselben am heutigen Morgen hier gesehen habe. Der Abg. Nickert stelle es so dar, als habe der Abg. Kieschke nur, um seinen Lebenéunterhalt zu erlangen, Dienste bei der Deutschen Baugesellschaft annehmen und einige Ar- beiten für die Hotelgesellshast machen müssen. Der Abg. Kieschke sei zu Beginn der Gründerjahre es handele si um die Zeit seit Emanation des Aktiengesches und vorx 1873 sei der Hauptshwindel \{chon vorüber gewesen durchaus kein armer Mann gewesen; derselbe sei Ober-Bürgermeister von Königsberg gewesen, und er glaube, die Stadt Königs- berg werde ihre Beamten erhalten und unterhalten; derselbe habe es vorgezogen, seinen Posten niederzulegen und sei in den Dienst der Gründer gegangen. Ob derjelbe das gethan habe, um sich gewissermaßen aufzuopfern und s{lechter zu fahren oder um besser zu fahren, das überlasse er dem Ur- theile des Hauses. Die Bücher der betreffenden Gesell- shaften, bei denen der Abg. Kieschke gewesen sei, würden ja noch genau die Gehälter “aufweisen, die derselbe bekommen habe, die verschiedenen Prämien, Tantiemen ch. Da möge der Abg. Rickert, der berühmte Etatsrechner, heraus- rechnen, was der Abg. Kieshke an Stelle seines Königsberger Gehaltes bezogen habe. Derselbe sei zunächst Direktor der Deutschen Baugesellschaft gewese, das sei notorish, und wenn man es nicht glaube, dann lese man in Salings Börsen- papieren von 1879, Theil 4 Seite 139. Da werde man fin- den, daß dort eine ganz gewaltige Agiotage getrieben sei, daß die Aktionäre ganz kolossale Verluste gehabt hätten; und es sei leider Thatsache, daß ciner dieser Aktionäre, ein Premier- Seen O Ma an öffentliher Stelle mit blutrother Tinte eine Quittung auf die Wange des Abg. Kieschke geschrieben habe. (Glodte des Präsidenten.) Wenn man hier in langen Neden die Gründer vertheidige Und diejenigen, welche in Bezug auf die Gründungen Klarheit geschafft hätten, Lügner und Verleumder nennen dürfe, so glaube er, würde es au denen, die die Thatsachen klarstellen wollten, unbenommen sein, Thatsachen zu nennen. Lese man Salings Börsenhandbuch und die Glagauschen Bücher, da werde man auch finden, welhe bedeutenden Gehalte der Abg. Kieschke gehabt habe. Zweitens sei der Abg. Kieschke Mitbegründer der Berliner Hotelgesellshaft. Derselbe habe sih niht nur, wie der Abg. Nickert gesagt habe, dabei ledigli betheiligt mit Anfer- tigung einiger Schriftstlike, sondern sei offiziell Mitbegründer gewesen, wie die Handelsregister nahweisen würden. Ferner sei derselbe Aufsichtsrath des Berliner Bauvereins gewesen. Das Nähere darüber finde man bei Saling Theil 11I1. Seite 48. Jm All- gemeinen sei die Gründung so zweifelhaster Natur als die Baugesellschaft. Der Abg. Kieschke sei ferner Aussichtsrath der Sächsischen Eisenbahngesellshaft was aus der geworden sei, wisse er niht. Derselbe sei ferner Aufsichtsrath der Preußisc;en «Zmmobilienbank gewesen auch deren Schicksal wisse er nicht. us alledem werde man ersehen, daß der Abg. Kieschke doch wahrlih nicht der unschuldige Knabe sei, als den der Abg. Rickert ... (Große Unruhe. Der Präsident bat den Redner, sich solher Ausdrücke gegen Mitglieder des Hauses zu enthalten). Fm Vergleih zu den gegen das Centrum ge- fallenen Austrüdcken : „Lügner, Verleumder, Feigling,“ glaube er, seien seine Ausdrücke noch sehr mäßig. (Große Unruhe. Der Präsident erklärte, die Ausdrüc e „Lügner, Verleumder, &eigling,“ seien hier niemals gegen Mitglieder des Hauses gebraucht worden; wenn es geschehen wäre, hätte er den Ned- ner zur Ordnung gerufen.) Der Abg. Nikert sei bekanntlich Besißer der „Danziger Zeitung“, welche in der Schwindel: periode für dortige Gründungen recht mächtig ins Horn ge- stoßen habe, so zwar, daß darüber in der „Neuen Berliner Börsen-Zeitung“ förmlich Beschwerde gesührt sei. Außer- dem stehe noch in der Liste der Name des Dr. Förster, des Direktors der Berliner Sternwarte. Der Herr sei gewiß un- Jchuldig, aber derselbe sei ein Bruder der berühmten Gründer aus Grünberg in Schlesien. Wer die Nichtigkeit der An- gaben dieser Liste anzweifele, könne auf dem hiesigen Amts- gericht die offiziellen Dokumente einsehen. Aus alledem werde das Haus erjehen, welche thatsächlihen Unrichtigkeiten dem- Jelben der Abg. Nickert wieder mit unschuldigster Miene und mit der sittlichsten Entrüstung vorgetragen habe. Der Abg, Rickert sei in dieser Beziehung geradezu unübertrefflih. Aber welchen Schaden derselbe damit im Lande anstifte, das könne nur Jemand wissen, der mitten im Volke stehe und die Urtheile darüber höre, daß es in der hohen Gesellschaft geduldet würde, daß derartige Leute eine Nolle spielten, wie es thatählih noch der Fall sei. Jn seiner Jugend sei es ein Axiom jeder an-

daß !

ständigen Gesellshaft gewesen, wenn gegen ein Mitglied der- !

selben ehrenrührige Gerüchte entstanden seien, daß das Mit- | Ï J 1e l | fsolchen Umständen könne der Kultus-Minister nichts Besseres

glied nichts Eiligeres zu t1un gehabt habe, als die Sache

flar zu stellen und wenn dasselbe die Zeit versäumte habe, fo |

herangekommen und | losen Gesegzes zu betreiben.

hätten ihn aufgefordert, die Sache klar zu legen, und habe |

seien die Direktoren sehr bald an ihn

er es nit gekonnt oder gewollt, so sei ihm die Thür gewiesen. Es herrsche leider, wenigstens in den Parlamenten werde man gezwungen, täg- lih mit Männern unter einem Dache zu tagen, gegen die die s{limmsten Dinge vorlägen. (Stürmische Unterbrechung. Der Präsident rief, nachdem wieder hergestellt hatte, den Nedner zur Ordnung und drohte, ihm bei weiteren Verleßungen der Ordnung das Wort Zu entziehen.) Der Abg. von Ludwig fuhr fort: Er halte es für einen Grundfehler der Parlamente, daß überall der Schwerpunkt auf die Gesetzesfabrikation gelegt werde... Er meine, die Prüfung der Personen auf ihre moralishe Quali- fikation sei weit wichtiger. Die besten Geseße nüßten nichts, wenn die Personen, die fie handhabten, nichts taugten. Das sei es, was er habe sagen wollen.

Der Abg. Strosser kam auf die {hon im Jahre 1877 vom Abg. von Hammerstein aufgestellte Forderung zurück, die Ne- gierung möge den Superintendenten für ihre mehrfachen Aus- lagen ein Pauschquantum für Büreauauslagen gewähren: erx srage dic Regierung, nissen zu thun gedenke? /

Der Abg. Stöcker bestritt, daß er zu seiner heutigen Er- klärung durch seine Fraktion gedrängt worden sei... An seiner Aeußerung, daß den Erscheinungen der siebziger Jahre ein all- gemeiner Gründungstaumel zu Grunde gelegen habe, halte er fest, und ein Gründungstaumel sei doch nicht wie der Abg. Parrisius meine ein unschuldiges Tanzveranügen.

Der Abg. Gringmuth. bemerkte, der Abg. v. Ludwig habe in seiner Rede auch den Namen eines der geachtetsten Mit- dürger, des Direktors der hiesigen Sternwarte, Dr. Förster, mit hineingezogen. Man werde einem Manne, der den größ- ten Theil seines Vermögens bei dem Unternehmen seines Bruders verloren habe, gewiß nicht den Vorwurf eines Gründers machen können. Er müsse deshalb gegen ein solches, allen par- lamentarischen Sitten widersprechendes Austreten protestiren.

Der Abg. Dr, Hammacher erklärte, man unterscheide zwishen „Verläumdungen“ im gewöhnlichen Sprachgebrauch, d. h. unwahren Behauptungen ehrenrühriger Thatsachen, und „VBerläumdungen“ in gerihtlihem Sinne, d. h. wissentlich unwahren Behauptungen ehrenrühriger Thatsachen. Wenn er früher ausgesprochen habe, daß alle seine Prozesse wegen Beleidigungen und Verläumdungen zu einer Verurtheilung seiner Gegner geführt hätten, so halte er diese Behauptung insoweit aufrecht, als in allen Fällen gerihtlih nachgewiesen worden sei, daß die gegen ihn behaupteten Thatsachen un- wahre gewesen seien, wenn es auch niht immer möglich ge- wesen fei, den Nachweis zu führen, daß sie wissentlih un- wahre gewesen seien.

Der Abg. Struve bemerkte, Dru gewesen, geübt hätten, ob es ein moralischer oder ein persönlicher ge- wesen sei. Das aber wisse er bestimmt, und zwar aus Aeu- ßerungen von Konservativen, daß sie in der Beurtheilung des Abg. Stöcker mit ihm vollkommen einverstanden seien.

Der Abg. Rickert wollte nur fonstatiren, von Ludwig einen den s{hwersten Vorwürfen verfolgt habe. betreffe, so seien seine neulichen Ausführungen erfolgt auf Grund von Mittheilungen der Herren, über die ex gesprochen habe. Mit dem Abg. von Ludwig zu diskutiren, werde man von ihm nit verlangen, ex weise es weit von sih ab, die parlamentarishe Diskussion auf das Niveau mit herabbringen zu helfen, wie man es heute geschen habe.

Der Abg. von Ludwig bemerkte, diese Versuche, die Glaub- würdigkeit seiner Angaben in Zweifel zu ziehen, feien Nichts, als faule Fische. (Der Präsident rief den Nedner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Es sei unmöglich, die von ihm angeführten Thatsachen, die auf offiziellen Urkunden be- ruhten, umzustoßen.

er wisse niht, wie stark der

Kap. 113 wurde bewilligt, desgl. Kap. 114, katholische |

Konsistorien 35 221 4

Die Debatte wurde hiermit geschlossen.

Bei Kap. 115 (Bisthümer 2c. 1 254 261 A) wies der Abg. Dr. Reichensperger (O pe) darauf hin, daß in dem firchen- politishen Geseße des vorigen azahres, welches diejenige Grenze bezeihnen solle, bis zU WelWer Der ohne sich etwas zu vergeben, . der Kirche fommen fönne, dem Kultus - Minister die Berechtigung eingeräumt werde, die eingestellten Staatsleistungen für einzelne Distrikte wieder aufzunehmen. hervor, daß das Sperrgeseß sür den Staat nicht eine unab- weisliche Forderung sei. Der Minister habe gestern erklärt,

daß er sih seiner Verantwortlichkeit für die Aufrechterhaltung |

der Maigeseßgebung völlig bewußt sei, wenn dies der Fall sei, so möge der Minister von rehtlihem und politishem Stand- punfte aus einmal eingehend die 75rage prüfen, ob angesichts der dur das Sperrgeseß (8. 4 des Gesetzes 14, Juli d. J.) geschaffenen Zustände die erhaltung des leßteren sih in der That rechtfertigen lasse. Das Gesetz sei ein Ausnahmegeseß im {limmsten Sinne. Die Dotationen der katholishen Bisthümer feien nicht freiwillige Leistungen des Staates, sondern beruhten auf einer redt- lichen Verpflichtung. Staatsbeamten könne man ihr Ge- halt nur auf Grund eines gerihtlihen Erkenntnisses, welches gegen das einzelne Jndividuum gerichtet sei, entziehen; hier habe man ganzen Kategorien von Geisilihen, die mit den Maigeseßen gar nicht in Kollision gekommen seien und gar niht in Kollision mit denselben hätten kommen können, das Gehalt gesperrt. Die Beschlagnahme der Psfarrdotalgüter habe die Negierung, nachdem durch NReichsgerihtserkenntniß ihre Unrechtmäßigkeit festgestellt sei, wieder aufgehoben. Der Mi- nister sollte dem Kampfe gegen die fatholishe Kirche ein Ende machen; denn die Behandlung der Katholiken sei unerträg- lih; man bezeichne ihre Bischöfe als Revolutionäre. Wolle man dies zu einem Ehrentitel erheben? Die Gefängnisse erschienen dem Volke Asyle. Selbst wenn man aber die katholishen Geistlichen ganz als Staatsbeamte betraten wollte, so könnte man doch einer ganzen Kategorie das Gehalt nicht vorenthalten. Jn- dessen lägen hier Nechtsverpflihtungen des Staates ex titalo oneros0 vor. Das Brodkorbgeseß sei aber au wirkungslos geblieben, die versuchte VBeeinflussung der Geistlichkeit habe iasko gemacht. Die von ihm entwidelten juristishen An- \hauungen habe schon in früherer Zeit das Ministerium Laden-

wie es scheine, niht mehr diese Sitte; | | Vorredners ! nicht felge. derselbe mit Mühe die Nuhe |

i Ausführungen auf das

ob sie dies bei besscr.n Finanzverhält- |

den die Konservativen auf den Abg, Stoder |

daß der Abg. | abwesenden Gesinnungsgenossen hier mit | Was ihn persönlich |

Staat, |

entgegen- | 7 Beg | rung

| nicht weiter vorgegangen fei. Hieraus gehe |

vom |

Aufrecht- | ; A fred) | mit Ausnahme vielleicht der Herren

jeßt {hon als ehrenvölle”

berg getheilt und noch unter dem Ministerium Falk hätten mehrere Gerichtshöfe in demselben Sinne entschieden. Unter

thun, als die s{hleunige Wiederaufhebung des nuß- und werth-

Hierauf ergriff der Staats-Minister von Puttkamer Wort:

Meine Herren! Ich glaube mi der Zustimmung des Herrn felbst zu erfreuen, wenn ich ihm in die letzte theoretische Erörterung über die Grenzen des Gehorsams gegen die Staatêgeseze Ic will mir ina dieser Beziehung pur eine Erwiderung gestatten. Ec hat mit einem gewissen Nachdruck am Schluß seiner f preußische Landrecht verwiesen und er- wähnt, daß in diesem IL Theil 11. Titel 8. 30 ans8drücklich stehe, daß der Anhävger etner Religionsmeinung ctwas çcegen setne Ueberzeugung zu thun nit gezwungen werden könnte; er hat abec übersehen den unmittelbar darauf folgenden §. 31, welwer ausdrüd- lich sagt, er muß dann aber die nacht*eiligen Folgen, die sih mit der unterlassenen Beachtung verbinden, si gefallen lassen. Meine Herren, ih ziehe hieraus in diesem Augenblick keinerlei Konsequenz, foadern ich will nur noch bemerken, daß wenn der Hr. Abg. Neicbensperger den Wunsch aussprach, ich möge mi bier noch einmal ausführlich über diejenigen Motive äußern, welche die Staatsregierung geleitet haben bei dem Erlaß des sogenannten Cinstellung8geseßes, so möchte ich doch bitten, mir cine sehr ausführliche Erörterung hier- über zu erlassen. Ich habe bereits wiederholt diesen Punkt vor dem Hause besprochen bei der vorigen Etatéberathung und bet Erlaß der Novelle vom 14. Juli 1880, in leßterer Beziehung sowohl ia der Kommission wie im Plenum, i glaube, damit ?ann sich der Hr. Abg. Reichensperger für heute begnügen. Aber Eios will ic in dieser Beziehung doch noch bemerken. Die Staatsregierung hat bei allen diesfälligen Aeußeruigen mit der größten Entschiedenheit betont, daß diejenigen Motive, welche der Hr. Abo. Reichensperger au heute wieder als die bei Erlaß des Ginstellungs- gefeßes maßgebenden hingestellt hat, ihr absolut ferne gelegen haben.

Meine Herren, dieser Überaus unshône Name „Brodforbgeseßz“ ist eine Erfindung der politischen Freunde des Hrn. Abg. Reichen- sperger; aker die Sache ist nicht ribtig; die Absicht der Regierung ist uicht diejenige gewesen, welhe auch heute noch vorgeführt wurde: Ja, wenn wir pur die Tatholishen Geistlichen erft durch dle Entziehurg des Staatsgehaltes mürbe gemacht haben werden, dann werden sie sich dem Gesetz fügen. Meine Herren, ih biite, mir etne einzige offizielle Aeußerung der MNegierung oder cines ihrer Organe hier vo1zuführen, welche diese Meinung zu re{t- fertigen geeignet ift. Die Regierung stand und steht 1:0ch beute in dieser Beziehung auf einem durchaus prinzlpiellen Standpunkt und hat das offen auszusprechen keinen Anstand genommen, ße glaubt i werde mit dem, tvas i sagen werde, wieder sehr viel Widerspruch der Herren im Centrum finden fie glaubt, es der Würde des Staates s{uldig zu sein, fo lange ein solcher bren- nender Konflikt dauert, dem Gegner die von dem Staate selbst ges währten Mittel zu entzichen, um den Staat zu bekämpfen. (Wider- spruch.) J wiederhole, ih bin auf diesen Widerspruch g:faßt ge- wesen, aber ic kann nichts weiter thun, als diejenigen Motive in aller Loyalität vorzuführen, welce für die Staatéreaierung maß- gebend gewesen sind. Allein ich glaube, der einztge Zweck, zu wel chern der Hr, Abg. Reichensperger mich noch jeßt interpellirt hat, war ein anderer, er will wissen, ob und in welchem Maße die Regierung geneigt ist, den Art. 4 des Gesetzes vom 14. Juli 1880, welcher ges wisse Fakultäten in Bezichung auf die Suépendirung der Staats- leistungen ausspricht, auszuführen und da muß ih denn doch noch cinmal auf die Entstehung dieses Ark. 4 zurückgehen.

Die ursprüngliche Regierungêvorlage batte, wie Ihnen Allen wohl erinnerlih sein wird, einen sehr viel weitergehenden Rahmen, wie das \chließlich zu Stande gekommene Gesetz. Der Art. 8 der Regierungsvorlage lautet :

Die Wiederaufnahme eingestellter Staatsleistungen kann außer in den Fällen der 88. 2 und 6 des Geseßes vom 22. Mai 1875 sür dea Umfang eines Sprengels durch Bescbluß des Staats-Minis steriums für Einzelne widerruflich angeordnet werden.

Es war also bier cin Doppeltes beabsihtigt, man wollte in cinem größeren Umfange die Befugniß haben, die eingestellte Staats- leistung wieder aufzunehmen, den cinzelnen Berechtigten gegenüber sollte der Kultus-Minister im ersteren Falle, da wo es sih ium qganze Diszesen handelt, tas Staats - Ministerium die fragliche Ermächtigung haben. 0 abe G in der Kommission |i{ch berufe mich auf das Zeugniß sämmtlicher Mitglieder der Kommission, die ükcr das Gesetz gesessen haben mich aufs äußerste bemüht, die Herren vom Centrum davon zu über- zeugen, daß dies eine wohblgemeinte und billige Maßregel war, die wir dem Hause vorschlagen wollten, hier und da ift mir mit der größ- ten Schärfe erklärt worden, nein, in dec Vbrlage der Regierung Töônnen wir nur ein verwerfliches Mittel der Kerruption erblicken. Wir bestehen darauf, daß wenn die Staatsleistungen wieder aufge- nommen werden sollen, dann uur für die ganze Didzese, für einzelne Empfangsbere{tigte, davon Tann keine Rede sein, dadurck& wird der einzelne Priester in eine nicht zu duldende Abhängigkeit von der Staatsregierung gesetzt. Meine Herren! Die Negierung hat sich diesem Bescluß fügen müssen, fehr gegen ihren Wunsch und nur, nachdem uns dieses Mittel, wel{es wir zur Beruhigung anwenden wollten, zum großen Theile aus der Hand genommen worden if, und nun kommt: der Hr. Abg. Neichenspergec und mat der RNeqie- den Vorwurf, daß sie mit der Ausführung des Gesetzes noch

das

Meine Herren! Uebriz geblieben ist also die Fakultät für ganze Diözesen, die eingestellten Staatsleistungen wieder aufzu- nehmen. Ich denke, meine Herren, darüber werden wir uns doch wohl Alle klar sein, so verschicden die Standpunkte, die wir ein- nehmen, ia Beziehung auf die kircenpolitishen Dinge sind, daß eine

| Ausführung dieses Geseßes nur dann von der Regierung verlangt

wenn es sih in der That um einen Zu- stand handelt, der doc {on der Verständigung und der inneren Beruhigung sehr viel naher ist, als der ¡ebige. Ich glaube, davon war das ganze Haus durcchdrungen vom Centrum. J bin deshalb zu meinem Leidwesen nit in der Lage, dem Hrn. Abg. Neichensperger in dieser Beziehung eine Zusage geben zu können. Hâtte das Haus den datnaligen Vorschlag der Regierung angenom- men, dann würde höchst wahrscbeinlih in sehr viel gzößerem Um- fange, wie bisher geschehen, bie Wiederaufnahme eingestellter Leistun- gen haben erfolgen können, aus einem ganz einfa{zn Grunde, meine Herren, weil die immerhin nit schr stren- gen 1naterielen Requisiten, die das jeßige Geseß verlangt, dann in Fortfall hätten kommen LFönnen. Wir dürften dann einem einzelnen katholischen Geistlichen, ohne irgendwie seine Haltung zu prüfen, sein Staatsgehalt anweisen. Wenn das Haus das nicht ge- wollt kat, fo wiederhole i, die Regierung muß fich dem fügen, aber ich glauke, es wird unbillig sein, ihr in dieser L ezichung einen Vor- wurf zuscbieben zu wollen. Daß für ganze Diözesen in diesern Augen-

und erwariet werden kann,

Plid die Wiederaufnahme der Leistungen doch wohl nit thunlich,

muß tich wiederholen.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. Zur Ge-

|_ s{ästsordnung bemerkte der Abg. Kieschke, er -sei- im Hause

nicht anwesend gewesen und habe auch nicht erwartet, daß bei Gelegenheit des Kultusetats ein persönlicher Angriff unerhörter Art auf ihn gemacht werden würde. Er sci einige Stunden anwesend gewesen, habe ih aber entfernt, als er den ruhigen Gang der Debatten gesehen habe. Die sahlihe Antwort auf die Nede des Abg. von Ludwig wolle er \ich bis morgen aufsparen, wenn er Einsicht von dem stenographischen Bericht genommen haben werde. Er erkläre aber positiv, daß dasjenige, was der Abg. Nicktert neulih

ge gemaht und habe am 28, September ladung im Untersuhungsverfahren gegen Der Termin sei aber aufgehoben, weil die- g wie früher habe ausfindig ge- Dies sei der Vorfall; so unangenehm ihm doch zugeben, daß des-

aat3anwalt Anzei ._ J. noch eine Vor fing erhalten. er Herr. diesmal so weni macht werden können. derselbe auch sei, halb kein Makel an seiner Ehre h gte sih das Haus um 43/, Uhr auf Sonn-

3 in den 20er Jahren aus der Armee geschie- n Verkehr gestanden, als daß der- Gesellschaft ein Hypothekendarlehen schon ein Fahr gestundet gewes iter habe gestundet werden können. antrag gestellt, weshalb der Herr, als dem Hause hier fortgegangen sei, auf lag verseßt habe. Er habe dem

Nnuzei

nzeiger.

. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshande],

. Verschiedene Bekanntinachungen.

. Literarische Anzeigen. |

8, Theater-Anzeigen.

. Familien-Nachrichten,

Wahrheit sei. rkundigen, hrheit vertrage.

der diescn Angriff be, was in d

rühren. Mit Hrn. Assina, Sohn eine eingewanderten Chinesen, als Lieutenant den, habe er in keinem andere selbe der von ihm vertretenen geschuldet habe, daß demselben aber niht we ei ein Subhastations er (Redner) eines Tages aus n hinterrücks êinen Sch

Deffentlicße

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

vorgebracht habe, die reine jeder Zeit an der Quelle e werde, sich mit der Wa dauern, daß Derjenige,

niht vorher erkundigt ha wesen wäre; er könne nit umhin, Empörung über das auszusprechen, Wäre es nit gerade der Herr Abg. gar nit, was man glauben sollte.

Man könne \ich zu , was er sagen Er könne nur be- gemacht habe, sich er That ein Leichtes ge- schon jeßt seine tiefste was hier geschehen fei. Ludwig, so wüßte man Eins möchte er noch be-

so werde man

Hierauf verta

| derStzraße i abend 11 Uhr.

H SCHE RSMET E I T

Jusferate für den Deutschen Reiczs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Köuiglithe Expedition des Denfschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers;

Berlin 88, Wilhelm-Sraße Nr. 32,

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des 2lf Mofse, Haaseusitein & Bogler, S. L, Daube & Co,, E. Séhlotte, Düttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoucen-Bureans.

„JUvalivendauk“, t

9. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

|Tu der Börsen-

Bekanutmachung. ssenbuch Nr. 2165 asse in Konitz, ausgestellt auf minderjährigen Johann Gottlieh loren gegangen. 1) am 19, Juli 1876. . 2) am 8. Oktober 1877 3). am 26; Jult 1878 4) am 31. August 1879 in Summa und hatte dasselbe also mit Ein- \chluß der in den Jahren 1876 bis 1879 aufgelaufenen Zinsen von 23 M 72 S einen Gefammtrwerth von . Auf den Antrag des Vormundes, Johann Kreß in Shegers-Mühle welcher an dem erwähnten Spa irgend welche Rechte zu haben vermeint sih bei dem uaterzeichneten

der Spezialkonkurs erkannt. welche Ansprüche di Besitzer dieses Grundstü Spezialkonkuräv

Nr. 83 B. in Gaarden Daher werden Alle, Art gegen den p. t. Einspruch aegen das erheben zu können, in ten und Einne und Abgaben, wegen ihrer eingetragenen Forderungen fehligt, solhe Ansprüche spätestens

N, den 14, Februar 1881,

Vormittags 84 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bet dem gedachten Ge-

rite zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwee der öffentlichen Zustellun

Auszug der Klage bekanrit gemadcht.

SteXFbriefe und Untersuchungs - Sachen, | Stectbrief. i Gegen den unten beschrieberea Schlosser Geox von Beimerstetten O. A. Ulm, j flücbtig ift, ist die Untersubungshaft verhängt wezen | verschiedener Diebstähle, bei welchen er neben an- dern Gegenständen insbesonders drei auf 1. Januar 1881 fällige Zintcoupons der Württemberqische 500 Gulden - Staatsobligationen Litt. «4, ; 22004, 22005, fowie ein Sparkassenbüclein der Ulmer Oberamt1s\parkasse entwendete.

Es wird erfuht, denselben festzunehmen und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Ulm abzuliefern.

Ulm, dea 8 Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.

Seyffardt.

Das Sparka den Namen des Semrau, ift ver- en cingze:ahlt:

s oder i Spark erfahren glauben * 8besondere di: Hebuna8beam- hmer wegen rückständiger Steuern allein die protokollirtea Gläubiger au8genom-

g wird dieser Darauf wurd

richts\chreiber des Großherzogliden Landgerichts.

18067] HDeffentliche Zustellung. | Die Handlung Gebrüder Reuter denstraße Nr. 16, v Brühl zu Grä,

men, hierdurd; be in dem auf dez

jebtuar 1881, Nachmittags 1 Uhr, ten Aufzebotstermine

Nr. 11 anzumelden, Auêwärtige eines hiesigen Vertreters, bei Strafe des A le und des pfandfreien Verkaufs

215 A 63 3

zu Berlin, Lin- ertreten durch den Rechtsanwalt flagt gegen ben Buchdruckerei- r Albert Blumenberg, ¡rüher zu Neutomi ¡eßt unbekannten Aufenthalts, von 2700 A 15 L für Uägerischen Handlung ber 1878 bis 2. Oktobe mit dem Antrage auf Verurth-il zur Zahlung von 270,15 M ne dem 2, Oktober 1879 und l mündlichen Verhandlung de è Königliche Amtégericht zu N den 19, Februar 1881, Vor:

Zum Zwecke der öfentlick Auszug der Klage bekannt

v, Brykeczyúskt, Gerichts\{chreiber des Königlichen Amt3gercichts.

——_————_————.

hier]elbst, Zimmer

. 239 A 35 des Einwohners wird hiermit rkasfjeubu , aufgefordert, Amtsgerichte spätestens

z 1881, um 12 Uhr Mittags, des Amtsgerichtsgebäudes an- nine zu melden und seine Necbte nach- zutveisen, widrigznfalls das Sparkassenbuch Nr. 2165 für erloschen erflärt und an dessen Stelle ein nzues ausgefertigt werden foll.

S{chlochau, den 6. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.

Bekanutmachung.

Die durch Nec{tsanwalt Dr. Compes vertre zum Armenrechte zugelassene geschäftslose C geb. Flanhardt, zu Barmen, Ernst Düssel daselbst, hat Verwalter des Konkurses von Ernst D nwalt Wilhelm Vossen za Barmen, Cigenschaft, beim Königlichen La feld Klage erhoben mit dem An ihr und ihrem genannten Ehemann liche Gütergemeins

von dieser Ma des Grundstücks. Zuglei wird zum Verka

wegen einer Forderung vom Beklagten aus der in der Zeit vom 29. Novem- r 1879 entnommenen Waaren ung des Beklagten bst 6 % Zinsen seit adet den Beklagten zur s Recbtsstreiis vor das eutomischel auf

nittags 11 Uhr. ven Zustellung wird dieser

Beschreibung: uf des bezeichneten Grund- Alter: 22 Jahre. Statur: mittelgroß und \{lank. Haare: s{chwarz. Nase: zusammengedrückt. Bart: kcinen. Kleidung: blaues Fuhrmannshemd oder dunk blauer Tuchanzug.

Termin auf den 8, Februar 1881, Mitta

im Königlichen Gerichtsgeb Nr. 11 azberaumt, und we

j 3 12 Uher, äude hitzrfelbft, rden Kausliebhaber hierzu

in dem am

i ier M13 stehenden Ter:

find 14 Tage vor dem serem Botenzimmer Nr. 7 onkarßverwalter, Bu

Die Kaufbedingungen leßteren Termin in un sowie beim Spezial-K Pundertmark in Gaarden einzusehen.

Kiel, den 7. Dezember 1880.

Königliches Amtsgericht. (gez.) Golvbeck-Löwze. Beröffentlicht :

Ladung. 1) Der Buwhkhalter Casimir Janas, geb. am inde, katholis, leßter Aufent-

Februar 1853 zu L Abtheilung III halt unbekannt, 2) der Richard 2 E am 12, September 1855 zu Neustadt b. leßter Aufenthalt unbckanut, Dauikel, geb. am 8. Juni 1856 zu Neustadt b. d, zuleßt zu Neustadt b. P. wohnhaft, 4) Valentin Lacina, geb. am 9, Februar 1856

Aufenthalt unbekaunt, ter, geb. am 16. Februar t in Brodki e, geb. am leßter Auf- 7) der Michael Kotvalczyk, er 1857 zu Brodki, zuleßt dort ul Dzinbinski, fatholis, letz- verden beschuldigt, als in der Absicht, sih dem Eintritt- in stehenden Heeres oder der Flotte Erlaubniß das oder nach erreichtem militär Bundes8gcebiets aufgehalten gégen 9. 140 Abs, 1 Nr: 1 auf den 1. Fe-

olfsohn, geb. ; P., mosaisch, î 9) der Mannheim | S h 1B und öffentliche Zustellung.

Die durch Rechtsanwalt Zurh Armenrechte zugelassene born, hat gegen ihr Blum, früher zu ohne befannten Landgerichte mit dem Antrage,

Gerichts\ chreiber.

Chefran des Bäckers gegen diesen üssel, Rechts- in genannter ndaerichte zu Elber- die zwischen e bestehende geseßtz- waft für aufgelöst zu erklären. zur mündlicwen Berhandlung ift Termin auf 1881, Vormittags 9 Uhr, r 11. Civilkammer d:8 Köntg- 1 (Elberfeld anberaumt.

ellen vertretene, zum Äuguste Heggen zu Sonn- en Chemaun, den Schreiner Paul ! Sonnborn wohnhaft gewesen, jeßt î Wohn- und Aufenthaltsort, zum |

Brody, tatholis, 5) der Knecht Joseph Cuk 1856 zu Neustadt b. P.,

e

Verkaufsanzeige und Aufgebot. Su Zwangêvoll streckungs\sachen zu Elberfeld Klage erhoben j Vremerhaven, Gläubigers, die ¿wischen ihr und ihrem Ehe- ehelihe Güte Wirkung seit dem Tage der Kl aufgelöst zu erklären.

Zur mündlichen Verbandlung hierüber i Termin anberaumt in der I. Civiikammer des Könt zu Elberfeld auf Bormittags 9 Uhr, ägerin den Beklagten zuglei:þ laden Aufforderung, einen bei dem gedachten ! Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. zug aus der Klage, welcher zum ? entlichung (8. 11 des Ausführung 8- geleßes zur Deuts. Ci», Pr, Ordn.) und

Zustellung (8. 187 ) befarnt gemacht wird. andgericht&-ScTretär :

Jansen.

katholis, zule der August Emil Klo 16. April 1856 zu Linde, evangelisd, enthalt unbekannt,

geb. am 21. Sepytemb wohnhaft, katholis, 8) der Peter Pa geb. am 16. Juni 1857 zu Glupon, ter Aufenthalt unbekannt, } Wehrvflichtige den Dienst des zu entziehen,

raerneinschaît "mit | die Firma Wells & Co. zu Geestemünde, Schuld- agebehändigung für | wegen Forderung ¡ sollen auf Anirog des Gläubigers j bezeichnete, der Schuldnerin gehörige in dem auf Dieustag, den 15. März 1881, 14 Uhr Mittags vor biesigem Königlichen Amtsgericht Termin öffentli) meistbietend verkauft werden. Zum Verkaufe gelangen: ian der Gebäudesteuerrolle unter Nr. eingetragenen an der Schulstraße zu Geesie- | Nr. 204, 205, 208 und 209 be- Fabrikgebäude Glühofen und Schuppen, verzeichnet Grunde steuermutterrolle Parzelle 13, Fläcenint Der Grund und Boden soll dem Vomänen- Fiskus gehören. Der in Geestemünde am Ende des Kanal Lagerschuppen Lk

(R A odo Scmiede!chuppen

den 27, Januar im Sißungesaale de lichen Landgerichts zu Elberfeld, den 9. Dezember 1880. Schuster, Assistent, DeriWtsshreißer des Königlichen Landgerichts.

Bekanutmachung.

Die durch Rechtsanwalt Dr. Compes vertretene, zugelassene geschäftélose Caroline, Friseurs Hein-

nachstebend 1 Immobilien

Landgeribts 21. Februar 1881, welchen die Kl läßt mit der

Bundesgebiet anberaumten

Alter sich außerhalb des

Str.-G.-B. _ Für diesen Aus bruar 1881, Vormittags 91 j Zwecke der Veröff Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen zur Hauptverhandlung geladen. Ausbleiben werden

| zum Armenrehte

münde unter | geb. Weber,

öffentliczen zu Barmen, Ehefrau des

Bet unent\chGuldig- ? A 7 Deutsch. Civ. Pr. Ordn.

dieselben auf Grund der i nah 8. 472 der Straf-Prozeß-Ordnung von dem i Königlichen Landra1hs-Amt zu Neutomiscel über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ! ausgestellten Erklärungen ver

erfeld, Kiage erhoben en ihr und ihrem gçge- cßlihe Gütergemein- mündlicben . Jautuar 1881, aale der II. Civil-

| Königlichen Landgericht zu Elb nit dem Antrage: die zwisch i nannten Ehemann beftehende gef i {haft für aufgelöst zu erklären.

| Verhandlung ist Termin guf den 2 | Bormittags 9 Uhr, im Sitzungs! | kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld ; anberaumt. Elberfeld, den 9.

_ Kartenblatt 1, | alt 39 Ur 77 D] Meter. i

‘ilt werden. i [30578 è ; T heilt werde | [30575] Verkoppelungssache.

Ae : ) à Oeffentliche Ladung. ppelung der in der Feld- Stadt Osnabrück am \. g, Westerberge wird zur Publi- es zugleih mit ver- General- Kommission Verkoppelungêplans Ter-

auwaltschaft.

In Sachen, die Verko Sculducrin.

Zugleich werden neten Immobilien Eizenthumse, Nähers-, lehnreht- 3 issarishe, Pfand- und andere ding- j | auch Servituten uud î

vermeinen, i | den, widri- # : i j t / Süßenguth in Göttingen, jeßt d

WSu§hafiationen, Aufgebote, Wor} ladungzn 8, dergl,

00640) Oeffeutliche Zustellung.

1) Die Rosa Poinsignon, Ehefrau von Franz Laurent, Schneidermeister, Beide in Vittoncourt 2) Katharina Poinsigron, Ehefrau von Franz Tabardelle, Werkführer, Beide in Moulatn- ville (Meuse) wohnend, anwalt Dourt zu Metz, klagen gegen die Maria Poinsfignon, ohne Gewerbe Wohn- und Aufenthaltsort, und Genossen, wegen Theilung der zwischen seiner verstorbenen Ehefrau Maria Houé bestande- nen Gütergemeinschaft, mit dem Antrage auf Be- stätigung des von Notar Gandar in Remilly, bier;n beauftragt durch Urtbeil vom 21, Januar 1878, aufgestellten und laden die Beklagte zur mündlichen Rechtsstreits n Landgerichts zu Met Vormittags forderung, einen bei dem gee zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlicten Zustellung wir Auszug dé¿r Klage bekannt gemacht.

Mey, den 6. Dezember 1880.

Lichtenthaeler, Landgerichts-Sekretär.

(206741 Oeffeutliche Zuf

Nis}el, Karoline sgeb.—NMüller, zu vertreten durch Rechtsanwalt Böckh in at gegen den Sohn Christian Nissel zur Zeit an unbekannten Orten ab- gung einer Gletichstellungsgeld- aus Ecbtheilung” des Christian Riel, alt falifigen Pfandeiutrags auf insbelondecre der zweistödckigen dftrafße zu Ettlingen mit dem Strich3 des Eintrags e zu Ettlingen Band 8 Nr. 465 g des beklagten Theils

und ladet den Be- andlung des Rechts-

¿zember 18830, belegenen Grundstücke E Schuster, Assifteut, E lation des die Stelle des Y ch1isschreiber des Königlichen Landgerichts. tretenden, von der Köntglicher E in Hannover genehmigtea min anberaumt auf Sonnabend, ven 15, Januar 1881, Morgens 9 Uhr, im Friedensfaale des Rathhauses hierselbst. Zum Erscheinen in diesem gabe ihrer Nechte werden des Gesetzes Über

insbesondere Realberehtigungen zu haben dert, sclhe im obigen Termine anzumel genfalls für den sich nicht Meldenden im Verbält- ! 7 orl 4 - , v0 ht nijje zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. », Dezember 1880. Königliches Amtsgericht IIT, Baemeifster.

rtreten durch Rechts- | lih der Wiltwe desselben, Emilie j i Î A Geestemünde, 1 Göttingen und Genossen, Kläger, Termine und zur An- na Vorschrift des § 110 in Gemeinheits- 1d Verkoppelungésachen vom 30, Junt | 1842, jowie uner Bezugnahme auf den C Bekanntmachung der Königl sion in Hannover vom 9. Juli Auéführung jenes Gesetzes, Pfandaläubiger welchen als herren, als Lehng- aus fonstigem Grunde eine Einwirkun zichung auf die Aus Toppelung zustehen möchte, vorgängigen Einsicht oder lung des Nezesses, ihren etwaigen Einw?ndungen ge Ausführung dieser erwarnung daß Jeder, welcher scin

: s “fie: den Tischlermeister August Shneemann in Göt- Ungen, für fich und als Inhaber Gewalt über seine Kinder, den Leinenhändler C. Kulle in Göttingen, dessen Chefrau Emilie, geb. Erdmann, in Göt-

find im Wege

S , wA Be N r f7 ron 4 Ito t Johann Poinfigunon das Verfahren er väterlichen

A IEEE A E Ee:

o U i: O Spezialkoukurs uud Verkaufsauzeige.

Auf Antrag des Konkurêverwalters Herrn Stla- detsch in Nordhastedt ist über das dem Gemein- s{huldner Müller Heinri Peters gehörize, in Nord- hastedt belegene Gewese, bestehend aus Windmühle, Wohnhaus, Schuppen und etwa 2 Swheffel Land, der Spezialkonkurs crkannt worden.

Daher werden Alle, welcbe Ansprüche dinglicher Art gegen den 2c. Peters als Besitzer dies

Gencral-Kommis- 1874, betreffend die afle etwa betheiligten und diejenigen dritten Personen, Diensts, Erbenzins- und Lehns- und Fideicommiß

wegen Forderung, Zwangs8vollstreckung nacbbenannte, ‘den Beklagten zus gehörige Immobilien öffentlich meistbietend gerihts- leitig zu veräußern:

1) die in Göttingen an Nr. 19 A. und B, beleg-nen Kuhhirten Fraaß und dem Garten des Bäker- meisters Quentin nebst Gebäuden, Hofraum und den dahinter be- legenen beiden Gärten, das in Göttingen auf der Neustadt Nr. 17 be- legene, von den Häusern des Fraatz und Strube benabbarte Wohnrvesen, Wohnhause, Hintergebäude, Hofraum, Stallung und Garten nebst Braugerechtigkeit ;

und ift zu diesem Zwecke Termin. auf Sonnabend, den 29, Jauanar 1881, Morgens 10 Uhr, | vor biesigem Amts3gerichte angesetzt.

Zuglei werden Alle, welhe an diesen Immo- bilien Eigenthums, Näher-, kommissarische, Pfand- und andere din und besonders Servituten beanspruchen, aufgefordert, sprüche unter Vorlegung der fe begründenden Ur- so gewiß anzumelden, als im Verhältniß zum clustig erkannt werden follen, Göttingen, den 28. November 1880.

Königliches Amtsgericht. 1, Wagemaun.,

Theilungs-

Verhandlung Civilkammer des Kaiserlich 24. Februar 9 Uhr, mit der Au dachten Gerichte

er Groner Chauffee sub

g in Be- Auel on dem Hause des

führung der vorliegenden Ver- unter Freistellung einer abschriftliden Mitthei | Ausschlusses mit | en die planmäßige | Werkoppelung, und untcr der aufgefordert und vorgeladen, e Nechte in diesem Termin nicht anmeldet, es sich felbst beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt, Osnabrück, den 6. Dezember 1880. Die-Komurission, (Unterschrift) von Steuber,

es Geweses, Spezialkonkursver- insbesondere und Einnehmer wegen rück- ständiger Steuern und Abgaben, allein die pro- tokollirten Gläubiger wegen ihrer eingetragenen #For- derungen ausgenommen, hierdurch befe Ansprüche binnen 6 WochLen a dato, zu dem auf den 28. Januar 1881, Vormittags 10 anberaumten Aufgebotstermin h den, bei Strafe der Abweisung Zuglei wird zum V Termin auf- Monutag, den 14. Februar 1881, Nachmittags 4 Uhr, im Hause des Gastwicths Kühl zu Nord!

benahbarien Wohnwesen, fahren glauben erheben zu fönnen, die Hebungsbeamten

bei Strafe des

D O D O S ATEAE R L S P ET N D E E A D

bestehend aus spätestens jedo

verïorbenen tags ierselbst, anzumel-

1g von dieser Masse. erkauf des bezeichneten Geweses

von Ettlingen, wesend, wegen Til

lehnrechtliche, gliche Rechte, und Realberecchtigungen diese Rechte und An-

S pezialkonïurs uud Verkaufsanzeige.

Auf Antcag eines an zweiter Stelle protokoUir- ten Gläubigers in dem Grundstücke Nr. 83 B. des entwichnen 1nd im Konkurse befindlichen Kausman- nes F. C. Helst in Gaa1den wird, nah Vorzeigung eines vollslreckbaren Erkenntnisses des Königlichen Amtsgerichts Abth. V. hierselbst vom 25. Oktober d. J. auf Auslieferung der Hypothek zum Zweck des Verkaufs, und da der Vertreter des 2c. Holst die ihm elassene Zahlung der Hypothekichuld verweigert hat, über das bezeichnete Holst'she Grundstück

o bestehenden des ja tedt an- den Erblieger.\{aften, Behausung der Leopol Antrage auf Gestattung des im Unter pfantabuch Seite 678, sowie Verfällun in die Kosten

Die Kaufbedingungen sind 14 Tage vorher im Verkaufslokal und auf der hiesigen Gerichts\chreiberei einzusehen.

Meldorf, den 6. Dezember 1880.

Köntgliches Amtsgericht, Abtheilung T. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber.

kunden in jenem Termine fie widrigenfa! neuen Erwerber ve

s dieser Nechte

des Berfahrens klagten zur mündlichen Verh or die zweite Civilkammer des Gro! ¿oglihen Landgerichts zu Karléruhe auf