1880 / 293 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

gezogen werden solle, der auf Staatskosten die cura über- nehmen werde.

Die Diskussion über Titel 1, Bisthum Ermland 105 240 / wurde geschlossen, Titel 1 genehmigt.

Zu Titel 2, Bisthum Kulm 100 038 46 fkonstatirte der Abg. Dr. Windthorst, daß auf die Klagen des Abg. Schröder keine Antwort erfolgt sei und. die Wünsche des Abg. Bödiker nur ungenügend berülcksihtigt seien. Er vermisse eine Aeußerung darüber, warum in der Ueber- siht die Naturalleistungen niht in Ansaß gebracht seien und werde bei der dritten Lesung auf diesen Punkt zurücckommen. Er erkenne mit Dank an, daß die Regierung betreffs einiger Garnisonen die nöthige Seelsorge in Aussicht gestellt habe. Die Frage der Militärseelsorge müsse aber generell geordnet und dafür gesorgt werden, daß die Soldaten in der ganzen Monarchie den richtigen Gottesdienst erhielten.

Der Regierungskommissar versprah, daß die Auskunft über die Naturalleistungen demnächst beigebracht werden würde; auch die Erträge aus den vermietheten Wohnungen sollten auf den Wunsch des Abg. Vödiker in die Uebersicht aufgenommen werden.

Der Abg. Dr. Windthorst wünschte wenigstens für das nächste Etatsjahr eine ähnlihe Mittheilung.

Der Abg. Bödiker erklärte, er könne sih mit der Auskunft des Regierungs-Kommissars nicht zufrieden geben; er wünsche allerdings eine genau spezialisirte Rechnungslegung, wie sie z. B. der Eisenbahn-Minister so detaillirt stets gebe. Titel 2 wurde bewilligt.

Tit. 3 wirst für das Bisthum Gnesen und Posen 209 506 6 aus.

Der Abg. Nozanski brachte cinen besonderen Beshwerde- fall zur Sprache, dessen Details er aus umfangreichen Schrift- stücken verlas. Jn der Pfarrei Mogilno sei der Propst Suczinski zum Altkatholizismus übergetreten, habe sih ge- weigert, sih vor seinem kirhlihen Oberen, dem Erzbischof Ledochowski zu verantworten und das päpstlihe Schreiben, das ihn dazu aufgefordert habe, dem Staatsanwalt übergeben. Da sich in der Gemeinde kein Mensh zum Altkatholizismus bekenne, so sei derselbe seit 5 Jahren nach Königsberg über- gesiedelt und Mogilno sei ohne jede Seelsorge. Troßdem be- anspruche dieser Mann seinen Gehalt und werde von der Ne- gierung als Propst angesehen. Mehrere Beschwerden der Ge- meinde an den Minister seien ohne Erfolg geblieben, es wäre E an der Zeit, diesem unerhörten Zustande ein Ende zu machen.

Der Regierungskommissar Geheime Regierungs - Nath von Zastrow eritgegnete, der Staatsregierung sei ein Urtheil der kirhlihen Behörden nicht bekannt, durch welches der Provst Suczinski seines Amtes entsetzt sei. Wenn der Regierung ein folhes vorläge, so würde sie zu prüfen haben, wie weit das: jelbe geseßlih berechtigt sei. Die Regierung stehe also auf dem geseßlihen Standpunkt und betrachte die Streitigkeiten zwishen dem Propst und dem Kirchenvorstand nux als vermögensrechtlihe, die auf dem Rechtswege zu ordnen seicn. Die administrative Exekution habe sie beiden Theilen verweigert.

Der Abg. Dr. von Jazdzewski erklärte, die Parochie von Mogilno wolle von dem Propst absolut nihts wissen, während die Regierung ihn s{hüßen zu müssen glaube. Da der Propst, troßdem derselbe seit Fahren die Gemeinde verlassen habe, nach der Lage der Geseßgebung seine Einkünfte weiter ein- ziehen dürfe, so müsse das Geseß geändert werden. Jn Kosten Jei die Gemeinde durch den Staatspfarrer Brenk gezwungen, ihre Todten noch immer außerhalb der Stadt zu begraben Und dadurch erhöhte Kosten zu tragen. Auch darin müsse eine Aenderung eintreten, daß die katholischen Gesangenen nicht gezwungen würden, sih von einem altkatholishen Geistlichen pastoriren zu lassen.

Der Regierungskommissar Geh. Ober-Neg.-Rath Dr. Bartsch erwiderte, der leßtere Punkt gehöre zur Kompetenz des Justiz- Ministers, der gewiß niht ermangeln werde, der Sache näher zu treten.

Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, der Fall von Mogilno beweise, daß die Maigeseße unhaltbar seien und die Regierung die heilige Pflicht habe, sie abzuändern. Nach dem kanonishen Recht, welches die Regierung doch kenne, genügten die Handlungen des Propstes, namentlich seine Ver- heirathung, um ihn ipso jure zu exkommuniziren. Der Umstand allein, daß der Herr seine Pfarre seit fünf Jahren verlassen habe, genüge, um die Staatsregie- rung gegen ihn einschreiten zu lassen. Was würde die Negierung sagen, wenn ein Landrath 5 Jahre auf Reisen gehen wollte? Unerhört sei es auch, daß die Regierung aus Furt vor ihrem eigenen Staatspfarrer Brenk in Kosten nicht wage, den dortigen beiden Kaplänen ein Schulzimmer zur Ertheilung des Religionsunterrihts einzuräumen. So viel Disziplinargewalt müßte die Regierung über die Staats- pfarrer doch haben, daß sie sie dazu zwingen könne, wenn in der ganzen Gemeinde Niemand von ihnen selbst etwas wissen wolle.

Der Abg. von Stablewski (Pleschen) \prah ebenfalls über die Verhältnisse in Kosten.

Der Abg. Dr. Petri widersprah den Auffassungen des Abg. Windthorst. Die Exkommunikation des Pfarrers in Mogilno sei auf Veranlassung der römisch-katholishen Be- hörden erfolgt. Wenn nun die Regierung Gewicht auf die Exkommunikation der römisch-katholischen Kirche legte, so würde sie dadur die Ansprüche des römischen Pontifex anerkennen. Die ganze Taktik der Herren aus dem Centrum sei sehr durh- sicztig. Sie suhten auf diese Weise cine Anerkennung des Vatikanums herbeizuführen.

Der Abg. Dr. Windthorst fügte seinen leßten Ausfüh- rungen in Bezug auf den Pfarrer in Mogilno hinzu, dieser betreffende Mann sei exkommunizirt, weil derselbe nah kano- nishem Recht als Priester ips0 jure exkommunizirt sei, und daß dies der Regierung nit unbekannt sein könne. Die Re-

ierung habe gesagt, daß sie dem Geseß entsprehend darauf eine Nücsiht nehmen könne. Wenn der Abg. Dr. Petri meine, daß die Regierung durch Anerkennung dieser Exkom- munikation auch das Vatikanum anerkenne, so befinde der- selbe sih in einem Jrrthum; die Regierung achte nur den Aus- ne einer Kirchengemeinschaft. Jm Uebrigen sei er zufrieden, ie Unhaltbarkeit der betreffenden Geseßzgebung und die Noth- wendigkeit für die Regierung dargethan zu haben, die Jnitia- tive zu ihrer Abänderung zu ergreifen. Jn Kosten würden Gefangene gezwungen, an dem Gottesdienste eines Mannes theilzunehmen, der hierzu nah den kirchlihen Saßungen nicht berechtigt sei. Das sei physisher Zwang gegen die Gewissen.

Der Nbg. Dr. Petri bedauerte, daß das preußische Ab- geordnetenhaus sich so oft in ein Konzil verwandle. Möge

man die Altkatholiken im:nerhin Keßer nennen! Zum Beweis,

daß der Abg. Windthorst und seine politishen Freunde frü- | her seine (des Redners) Ansichten getheilt hätten, verlas |

Redner einen Brief des Domherrn Küngzer, laut welchem die-

ser nah einer Besprechung, in der es sich um die Bildung ! einer neukatholishen Partei gehandelt habe, den Abg. Windt- | | Das habe sie aber gethan, indem sie den Altkatholiken Antheil | an dem Vermögen der römischen Katholiken gegeben habe,

elbe Meinung, die der | und die Geistlichen derselben im Besiß der Kirchenpfründen

noch Zustän- | ein Bischof also von Staats Gnaden, existire in der fatholi-

| schen Kirche nicht ; eine solche Jnstitution müßte jede Gemein-

horst über seine Zweifel an der päpstlihen Unfehlbarkeit ge- tröstet habe. Der ganze Unterschied zwischen ihm und dem Abg. Windthorst sei der, daß er diet

Abg. Windthorst damals gehabt have, auch heute habe. Er sei überzeugt, das Haus werde die digkeit in diesem häuslichen Streit innerhalb der katholi- schen Kirche, da sie nur verschiedene Neligionsparteien, nicht

getrennte Religionsgesellshaften seien, ablehnen. Der Staat | l ¡ zählung gezeigt, bei der sic hät‘en angewiesen werden müssen,

habe die eigentliche Konsequenz des Vatikanums nicht gezogen.

Hätte der Staat dies thun wollen, dann hätte derselbe, da !

die Kirche durch das Vatikanum eine vollständige Aenderung

in ihrem wesentlichen Gehalt erhalten habe, die Altkatholiken | als die vollberehtigten Mitglieder der katholischen Kirche an- | Der Staat habe das nicht gethan, sondern | gi | Aehnliches, aber nicht den Glauben an den Erlöser und den

erkennen müssen. j ß : aus politiscen Gründen die römischen Katholiken fo günstig

gestellt, daß die Altkatholiken, wenn sie nit so bescheiden | i ¡ in Wiesbaden habe er mit Jnteresse erfahren, aber sie wür-

wären, wahrhaftig Grund zur Beschwerde hätten. Der Staat habe dem Vatikanum gegenüber eine völlig Haltung eingenommen. katholischen Kirchen ausgestoßen habe, sogar das christliche Begräbniß verweigert habe, habe der Staat zu Hülfe kommen

müssen, wenn derselbe niht ungerecht gegen die Altkatholiken |

hätte sein wollen. Deshalb habe der Staat den Altkatholiken zur Erlangung eines Bischofs behülflich sein müssen. Was der Staat gethan habe, sei das Minimum dessen, was dem- selben obgelegen habe. Uebrigens sei er persönlich über dieses Vorgehen froh; denn dadurch sei es möglih gewesen, daß die Altkatholiken Männer bekommen hätten, die auch für ihre religiösen ÜUeberzeugungen einständen. Die Altkatholiken seien zwar nur ein paar Tausend , aber entschlossen, sür ihre reli- giösen Ueberzeugungen zu kämpfen. Es sei von den Ultra-

montanen behauptet worden, die römisccen Katholiken würden |

dur den Mitgebrauh der Kirchen Seitens der Altkatholiken von denselben ausgeschlossen. Nach kanonishen Grundsäßen werde eine katholische Kirche durch den altkatholishen Gottes- dienst niht polluirt. Aber man habe gefürchtet, daß die Ein- fältigen zum Abfall gebraht würden. Aus den Verhand- lungen zwischen der Negierung und den Bischöfen Förster und Namczanowski gehe hervor, daß die Herren dürften, aber eins fah niht wollten. Jn Wiesbaden habe er ein Zeuge dafür sige in diesem Hause dem römischkatholischen Kirchen- vorstande vorstellen lassen, die Altkatholiken würden auf den Gebrau der Pfarrkirche verzichten, wenn man ihnen die Nothkirche einräume. Bis jezt habe er noch keine Antwort darauf erhalten. Wenn die römischen Katholiken au nach

Millionen zählten, die altkatholishen nur nah Tausenden, | Und DOR Der

so vertraue er troß alles Spottes auf den christlih-\sittlichen Geist, aus dem die altkatholishe Bewegung geboren sei. Der Ausgang stehe in Gottes Hand und wenn feine Hoffnungen sih auch nicht erfüllten, umsonst habe ex nicht gelebt: in magnis voluisse sat est,

Der Abg. Dr. von Cuny erklärte, er sei dur eine Aeuße- rung des Abg. Windthorst zu einer kurzen Erklärung veran- laßt. Der Abg. Windthorst habe konstatiren zu müssen geglaubt, daß der Abg. Petri der einzige Abgeordnete sei, welcher der Regierung in diesen Fragen noch zur Seite stehe. Um ein für alle Mal den aus diéser Aeußerung zu ziehenden Konsequenzen entgegenzutreten, erkläre ex im Namen seiner

politischen Freunde, daß diese Behauptung des Abg. Windt- |

hor)t durhaus grundlos sei. Die nationalliberale Partei stehe nah wie vor auf dem Boden der Maigeseßgebung, sie werde nach wie vor in allen den Fragen und Fällen, wo die Regierung den Standpunkt der Maigeseßgebung festhalte, und wo sie die Maigeseßgebung zur Ausführung bringe, derselben zur Seite stehen. Die nationalliberale Partei könne sich aber deshalb nicht für verpflichtet halten, * in alle diese speziellen Debatten einzutreten, die die Herren vom Centrum seit vielen Jahren in jeder Session bei Gelegenheit der Budgetberathung in das Haus trügen. Wie könne man seiner Partei zumuthen, daß sie hier über den Fall aus Kosten orientirt sein solle. Es sei ja doch seit vielen Jahren im Lande wohl bekannt, daß bei jeder Budgetberathung eine Masse von einzelnen speziellen Thatsachen, die man nicht kenne, und die au die Regierung ex improvis0 nit kennen könne, hineingeworfen würden ins Haus, um daran Reden zu knüpfen, die nicht für dieses Haus, sondern für das Land bestimmt seien. Seine Partei glaube es dem Lande schuldig zu sein, daß sie niht durch Eingehen auf diese Taktik der Herren vom Centrum die Erledigung der Arbeiten des Hauses aufhalte.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es läge ihm zur Er- ledigung ein reihes Material vor. Daß die Herren, welche si Nationalliberale nennten, anscheinend gleiche Ansichten, wie der Abg. Petri hätten, und der Abg. Wehr ihnen bei- gestimmt habe, sei ihm bekannt, obwohl er in einiger Verlegenheit sei, wo er die politischen E des Abg. von Cuny zu suchen habe. (Abg. Grumbrecht: Wir Alle!) Also der Abg. Grumbrecht halte die Herren, die zu ihm hielten, für das ganze Haus. Er wisse nicht, wie es jeßt mit der national-

liberalen Partei stehe, fie sei offenbar in einer Krisis, die noch |

nicht überstanden sei, und sei im Niedergange begriffen. Sich gegen den Abg. Petri wendend, bedaure er, daß derselbe das von ihm zitirte Dokument nicht gelesen habe ; publizirt sei es. Er (Redner) habe damals erklärt, daß er mit Rücksicht auf die Verhältnisse in Deutschland die beabsihtigte Deklaration für inopportun hielte, materiell aber habe er sich jedes Urtheils enthalten; die von ihm vorhergesagten Kämpfe seien eingetreten, Was den Herrn Künzer anlange, jo überlasse er es dem Urtheil des hohen Hauses, was ein Mann werth sei, der konfidentielle Mittheilungen in die Oeffentlichkeit bringe. Feder Katholik glaube und habe an die Unfehlbarkeit der Kirche geglaubt; diesem Dogma sei bis dahin nur kein präziser Ausdruck gegeben. Der Abg. Petri meine, die Regierung hätte von vornherein eine andere Stellung einnehmen müssen. Die aussihtslosesten Bemühungen seien die des Fürsten Hohenlohe gewesen, aber sein Herr und Meister werde denselben eines Besseren be- lehrt haben; denn der Reichskanzler sehe, daß ein großer Theil der Unterthanen einen gewissen Glauben habe, und die Regierung darauf Nücksiht nehmen müsse. Die katyo- lische Kirche sei in Preußen, so wie sie gewesen sei, aufge- uommen, d. h. ím Glauben on die Wahrheit des Papstes und der Konzile. Was diese kirhlihen Behörden aussprächen, sei als innere kirhlihe Angelegenheit der E der Re- gierung entzogen; diese inneren kirchlihen Angelegenheiten

| Habe der Abg. Petri völlig vom Zaun gebrochen.

ignorirende | Da man die Altkatholiken aus den |

Die Zahl der Altkatholiken vershwinde wie der Schnee vor der März- sonne und er könne denselben nux den einen Rath geben, ihr Testament zu machen. Die Regierung möge den Altkatholiklen geben, was sie wolle, nur solle sie niht in die Rechte der römisch-katholischen Kirche eingreifen.

lasse. Ein Bischof, zu dem die Regierung verhelfe,

schaft, wenn eine solhe noch bestanden hätte, auflösen. Wie ängstlich die Altkatholiken selbst seien, hätte sih bei der Volks-

sich katholish zu nennen, damit ihre geringe Zahl nicht be- merkt würde. Der Abg. Petri untersheide \sich von den römischen Katholiken nicht blos durch die Ver- werfung der Unfehlbarkeit, sondern dessen hier ab- gegebenes Bekenntniß enthalte immer nur Humanität und

eingeborenen Sohn Gottes. Die Bemühungen des Abg. Petri

den bald überflüssig sein, da es in kurzer Frist in Wiesbaden keine Altkatholiken mehr geben werde, und dann falle den wirklichen Katholiken wieder Alles zu, was ihnen jeßt entzogen sei. Wenn der Abg. Petri meine, daß die Frage, ob die Pfarrei einer römisch-katholishen Gemeinde erledigt sei, zur Kognition des Bischofs Neinkens gehöre, so sei das eine Rechts- verwirrung, die er von einem Over-Gerichts-Rath kaum be- greife; das habe die Regierung gewiß selbst nicht gemeint. Die Regierung stelle sich auf den Standpunkt des Gefeßes, sie sollte aber das Geseß abzuändern suchen.

Der Abg. Schmidt (Sagan) erkklärte, er habe die Erklärung des Abg. von Cuny eigentli für überflüssig gehalten, da die Stellung der Parteien des Hauses in der kÜrchenpolitischen Frage allgemein bekannt sei. Nachdem jene Erflärung ader abgegeben worden fei, scheine es ihm doch nothwendig, um aus dem Stillschweigen seiner Partei keine Mißdeutung auf: kommen zu lassen, ebenfalls zu erklären, daß die freikonser- vative Partei nah wie vor gewillt sei, die Regierung in die- ser Frage zu unterstüßen, die im Wesentlichen bis jeßt mit seiner Partei auf demselben Standpunkt stehe.

Der Abg. Kantak konstatirte, daß in der ganzen Debatte den Pfründenbesißer von Mogilno Niemand in Schuß ge- nommen habe.

Der Abg. von Bennigsen bemerkte, der Abg. Windthorst habe sih für berechtigt gehalten, den Werth der Erklärung, welche der Abg. von Cuny mit vollem Recht, dürfe er sagen, im Namen der nationalliberalen Partei abgegeben have, . her- unterzuseßen und abzushwächen durh die Bemerkung, daß die nationalliberale Partei in einer Krisis begriffen sei Abg. Windthorst deshalb nicht wisse, welchen Werth ein folhes Zeugniß des Abg. von Cuny habe. Der Abg. Windthorst möge sich beruhigen; wie auch diese Krisis in der nationalliberalen Partei verlaufen

| möge, darüber seien alle Mitalieder einig und seien es immer gewesen, daß in dem großen Streit zwischen Staat und Kirche

die nationalliberale Partei noch heute auf dem Programm stehe, welches dicselbe vor dem Eintritt der leßten Wahlen ver-

| öffentliht habe. Seine Partei werde die Rechte des Staates, wo sie dur unberehtigte Forderungen Seitens der Kurie

und der Bischöfe, Forderungen, wie sie vertreten würden durch das Centrum namentlich auch konsequent wieder bei dieser Etatsdebatte, nah ihren Kräften aufrecht zu erhalten sucdden. Nach den Erfahrungen des leßten und dieses Jahres werde das Centrum allmählih auch die Ueberzeugung ge- winnen müssen, daß diese Nechte des Staats so leicht nicht zu erschüttern seien. Meinungsverschiedenheiten seien aller- dings bei der Berathung des leßten Jahres über Nebenpunkte unter seinen Freunden und ihm unter den Mitgliedern der nationalliberalen Partei und unter denjenigen, die ausgeschieden seien, hervorgetreten, den Kern der Sache in diesem Streit habe keine Meinungsverschiedenheit berührt, sie habe allein Nebenpunkte und Zweck- mäßigkeitsfragen betroffen. Und man habe erleben müssen bei Berathung des damaligen Gesezes und jeßt wieder bei Berathung des Kullusetats, daß der jeßige Minister des Kultus, welcher von ganz anderem Standpunkte an diese Frage heran und in seinAmt eingetreten sei als dessen Vorgänger und welcher nach seinen ursprünglihen politishen An- shauungen vielleiht gar niht abgeneigt gewesen wäre, in ein besseres politishes Verhältniß zu dem Centrum zu treten, als es seinem Vorgänger passend erschienen sei, in der vorigen und in dieser Session in steigendem Maße dazu genöthigt sei, mit immer größerer Schärfe und Entschiedenheit den Stand- punkt Namens des Staats-Ministeriums zu vertreten, den kein preußisher Staats-Minister solchen unberechtigten An- forderungen der Kurie und dem Centrum gegenüber ver- leugnen dürfe.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, es befremde ihn, daß der Abg. von Bennigsen es für nöthig gehalten habe, den Kultus-Minister in seinem Widerstand gegen die berechtigten Forderungen der Katholiken zu bestärken. Einer solchen Unterstüßung hätte es durhaus niht bedurst. Der Minister wisse sehr wohl selbst, was derselbe zu thun und zu lassen habe. Weshalb die Nationalliberalen und Freikonservativen ihre Erklärungen abgegeben hätten, wisse er eigentlih nicht. Der Abg. Windthorst habe doch, wenn derselbe von der vereinsamten Stellung des Abg. Petri gesprochen habe, nur andeuten wollen, daß derselbe der einzige Altkatholik in diesem Hause sei. Er glaube deshalb schon, die Herren von der nationalliberalen und frei- arifervaiiven Partei wollten ihren Beitritt zum Alkatholizis- mus erklären, denn dacüber, daß sie für die Maigesetße chwärmten, sei doh Niemand in Zweifel gewesen. Der Abg. etri habe das vatikanishe Konzil für ein illegitimes erklärt und hieraus alle weiteren Folgerungen abgeleitet; seit wann sei aber je in der Kirchengeschichte eine Gesellschast von Laien berechtigt gewesen, ihr Urtheil über die Legitimität eines Konzils als maßgebend hinzustellen. Der Abg. Petri habe behauptet, der Altkatholizismus Ore diealte katholische Kirche. Die leßtere sei stets in der preußishen Verfassung als die römisch-katho- lishe Kirche bezeihnet worden, wolle der Abg. Petri behaup- ten, daß ‘er ein römisch:katholisher Christ sei? Der Abg. Petri bekämpfe den Summepiskopat des Papstes; habe je die katholishe Kirche ein Gleiches gan, und könne hiernah der Abg. Petri der ganzen katholishen Welt gegenüber be- ai daß er und fatke Gesinnungsgenossen die Reprä- entanten des wirklichen Katholizismus seien? Man be-

haupte hier immer, die Maigeseßgebung sei der katholishen

Kirhe gegenüber im Jnteresse der Würde des Staates nothwendig; aber sei denn in Holland oder in England ein gleiches Bedürfniß hervorgetreten? Der Grundgedanké, der die Regierung bei ihren Kämpfen gegen die katholische Kirche geleitet habe, sei der gewesen, dieselbe zu nationalisiren. Wäre ihr dies geglüdt, so hätte die katholische Kirche sih selbst auf- eben müssen. Er bitte das ‘Haus, den Katholiken wenigstens fo viel Freiheit zu gewähren, wie man für die Juden in An- jpruch nehme.

Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Lieber und Dr. von Fazdzewsfki wurde Titel 3 und der Rest des Kapitels 115 bewilligt, desgleihen Titel 1 des Kapitels 116, katholische Geistlihe und Kirchen, Besoldungen und Zuschüsse 1 237 464

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w

Fnuserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels

| register nimmt an: die Königli®Gße Expediticu des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Oeffentlicher Anzei

. Steckbriefe nund Unterguchungs-Sachen. 9. Indastrielle Etablissements, Fabriken . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Ueber Titel 2: „Für einen altkatholishen Bishof 48 000 M4“ bat der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst um eine gesonderte Abstimmung. ;

Der Abg. Dr. Nöckerath machte auf den Widerspru auf- merksam, daß in Cöln die Altkatholiken sich geweigert hätten, zu den Reparaturkosten der Kirche St. Gereon beizutragen, troßdem aber später ein Recht auf die Mitbenußung dieser Kirche erlangt hätten. Ein ähnlicher Fall liege jeßt bezüglich der Kirche St. Severin vor. Die Altkatholiken hätten sich, als außerhalb des Parochialverbandes stehend, geweigert, an den ziemlih bedeutenden Kirchensteuern theilzunehmen, welche erforderlih seien, um die Kirche wieder in einen baulichen Zustand zu verseßen. Die katholische Gemeinde sei hiermit ganz einverstanden, wolle aber wenigstens sicher sein, daß bie

und Grosshande!l,

E: A E LE R A NAT E O C A I L Ml

ger

Altkatholiken nicht später AnsprüGe an die Mitbenußung dex Kirche erhöben. ;

Der Regierungskommissar, Geheime Reg.-Rath von Zastrow erwiderte, daß bei der St. Gereonsfirche die Altkatholiken sih darauf gestüßt hätten, daß das Afktkatholikengeseß ihnen das Necht der Mitbenugzung der Kirche zusichere, sie aber nicht ver- pflihte, zu den Kirchensteuern des Parochialverbandes, aus dem sie ausgeschieden seien, beizutragen. Ueber die VecrHält- nisse der Kirche St. Severin könne die Regierung fich um so weniger äußern, als ein Antrag der Altkatholiken mit Bezug auf diese Kirche gar nicht gestellt sei.

Die Diskussion wurde geschlossen und Titel 2 bewilligt. É vertagte sich das Haus um 3/% Uhr auf Montag 10 L

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Guvaliveundank“, Nudolf Mosse, Haaseuftein & Bogler, G. L. Daute & Co., E. S(hlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

| [30768]

Î Ueberführung der Schmalspurbahn Î Morgenroth im Gewicht von

N 50 4 verabfolgt werden. N unserem tehnishen Bureau und der Bahnmeisterei j in Morgenroth zur Einsicht aus. ] Y siegelt und mit entsprehender Aufschrift versehen, 4 werden bis’ zur

Preußischen Staats-Anzeigers: Beriiu ilhelm-Sraße Nr. 32. H

u, âergl.

. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung Ps u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Klagesehrift zum Kgl. bayr. Landgerichte Landau i. d. Pfalz Civilkammer, in Sachen Fanny Süß, gewerblos, in

Oberlustadt wohnhaft, Wittwe des allda verlebten Handel8mannes Jacob Haber, Klägerin durch Necht3-

anwalt Keller in Landau, gegen Franz Weidner, j

Winzer, in Diedesfeld wohnhaft, zur Zeit unbekannt wo, atwesend, Beklagten, Forderung betreffend, mit dem Schlußantrage: „den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin für 3 Darlehen zu bezahlen :

1) 100 M mit 6 %% Zinsen vom 10. August

1880 an, 2) 100 M mit 6 9% Zinfen vom

8, September 1880 an, 3) 300 # nebst 6 °%

Zinsen vom 22, Dkiober 1880 au und 4) die r F Prozeßfosten, [30790] wird mit dem Bemerken, daß unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 8 Tage Termin zur Verhand- lung und zum Erscheinen des Beklagten durch einen Rechtsanwalt auf den 26. Zannar 1881, Bourmit- tags 9 Uhr, im Sißungésaale besagten Gerichts angeseßt ist, dem obigen Beklagten Franz Weidner, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf Grund Ge- rihtêbes{lusses vom 9. Dezember 1880 hiermit sffenilih zugestellt.

Landau, den 9. Dezember 1880. Der Kgl. Obergerichtsschreiber. Pfirmannu.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Oberschlesische Eiseubahn.

Die Lieferung der für tie Fettgasanstalten auf den Bahnhöfen Breslau und Oberniak für das Jahr 1881 erforderlichen 62000 kg BraunkTohlen- thecról soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Termin hierzu steht am

Dienstag, den 4. Zannar Lut,, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer unserer Central-Betrieb8mate- rialien-Verwaltung auf hiesigem Bahnhofe an. Bis

zu diesem Termine müssen die Offerten frankirt ;

und mit der Aufschrift: : „Submission auf Lieferung von Braunkohlen- theeröl“

an unsere Central-Betriebsmaterialten-Verwaltung | hierselbst cingesandt sein, wo dieselben in Gegene j

wart der etwa persönlich ershienenen Submittenten geöffnet werden.

Die E A Pa liegen vom 20. d. M. |

ab an der Börse zu Halle a/S. und im Geschäfts-

zimmer der vorbezeihneien Verwaltung zur Ein-

; ficht aus und können von letzterer auch Abschriften

derselben gegen Zahlung von 39 - in Empfang ge-

Ï nommen werden.

Breslau, den 7. Dezember 1880. Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. Oberschlesische Eiseubaha. N UVeberbaues der auf Bahnhof

[30758] | Die Ausführung des eisernen

64 900 kg Schmiedeeisen, 2718 kg Gußeisen, 128 kg Gußstahl,

soll im Wrge der öffentlichen Aut schreibung vergeben Y werden. j Montag

Wir haben hierzu einen Termin auf

den 20. Dezember d. J., Vormittags 9 Uhr,

Ÿ in uvserem Amtsgebäude anberaumt.

Bedingungen werden gegen Franco-Zusendung von ZeiWnungen liegen in

Offerten, ver-

Stunde des Termins entgegen- genommen. Z Kattowitz, den 3. Dezember 1880. Königliches Eisenbahu-Betriebz-Amüt.

WBerlososung, Amortisation, Zinszahlung u. s w. von öffentlichen Pavieren.

(3038) Pekanntmachung. Von den zufolge des Allerhöchsten Privilegii vom 14, Mai resp. 12. November 1866 auß9gefertigten Obligationen der Stadt Demmiu sind nach Vorschrift des Amortisationsplans vom 4. Dezem- ber cr. ausgeloost und werden hiermit zur Rük- zahlung der Valuta am 30. Juni 1881 gckündigt: a, e Otkligation über 1000 Thlr. Litt A. Nt, 01

b, zwei Obligationen über je 500 Thlr. Litt. B, Nr. 7 und 21, L

€. neun und dreißig Obligationen über je 100 Tklr. Litt, C. Nr. 15 21 38 42 60 64 67 74 111 114 138 ‘145 157 166 178 193 194 205 233 236 242 266 267 274 288 303 325 335 341 348 363 395 430 461 499 503 512 532 537.

Die Auszablung der Valuta erfolgt gegen Ein- ! : / ded §. 9 des Vertrages vom 13./18. Dezember 1879,

i

2

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4

6, Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. \Tn der Börsen-

UAnnoncen-Bureaus. : j E

8 9, Familien-Nachrichten, | hbeilage. P

lieferung der Obligationen mit den vom 1. Juli;

1881 ab lautenden Zinêcoupons im Lokal unserer

Stadt-Hauvtkafse. |

Demmin, den 7. Dezember 1880. Der Magistrat.

Haupiner. Künnuing. |

[30799] [

In der ordentlichen Generalversammkung unserex ! Gesellschast am 7. Dezemker 1880 wurden nach | Maßgabe des §. 33 des Statuts vor Notar und ! Zeugea vcn den noch nicht amortisirten Vartial- | Obligationen des Wefstfälishcn Gruben- ! Vereins 61 Stück ausgelooft und zwar folgende | Nummern : l

68 152 279 397 521 571 655 739 778 922 931 î 1026 1183 1232 1238 1399-1486 1545 1748 1769 ! 1946 2019 2055 2074 2135 2228 2606 2690 3127| 3129 3160 3257 3266 3316 3544 3553 3838 3662 | 3710 3712 3728 3805 3841 3973 4525 4646 4697 f 4764 4972 5112 5126 5297 5423 5425 5456 5506 | 5522 5566 5647 5766 5966.

Die Auszahlung! erfolgt am 2. Januar 1881 gegen Aushändigung der Partial-Obligation und der noch nicht verfallenen Zins-Coupons bei der Gesellschaftéka#sse zu Zehe Harsa bei Huckarde.

Zeche Hausa, den 8, Dezember 1880.

Westfälisher Gruben-Veretn. Der Borfßtaub.

Nheinische Eisenbahn. RNentenzahl!ung auf die Stamm-Aktien, Prioritäts - Stamm - Aktien und vormaligen Bonn - Cöltier Aïtien.

Die Zablung der am 2. Januar 1881 fälligen

Betriebsjahr 1880 auf die abgeskempeiten volleinge- zahlten Stammaktien, Prioritäts-Stammaktien und vormaligen Bonn-Cölner Aktien der Rheinischen Eisenbahngesellschaft erfolgt gegen Auslieferung des Zinscoupons Serie I. Nr. 2 der bei der Abstem-

i 24 M 88 S vom 2. Sanuar 1881 ab

î M 5 i T o fs S i} j í ¡weiten halbjährlihen Nate der festen Rente für das | vom E. Dezember d. J

pelung ausgereihten neuen Zinécoupenbogen mit } in den ge- î

ritätê-Stammaktien wird zufolge dec Bestimmung

betreffend den Uebergang des Rkeinischen Eisenbahn- Unternehmens auf den Staat, die ganze jährliche Rente von 6#% für das Betriebsjahr 1880 mit 48 M. 75 H von jenem Tage ab gegen Cinliefe- rung der früher ausgereidten Dividendenscheine Serie 111. Nr. 4 der Stammaktien, resp. Zins- coupons und Dividendenscheine Serie V., Litt, P. und Nr. 15 ver Prioritäte-Stammaktien bei den obenbezcihneten Zahlstellen ausgezahlt werden.

Nach dem 31. Januar 1881 exfolot die Zablung derselben nur noch bei den Einlssestellen ia Cöln, Aachen, Berlin und Frankfurt a. M.

Cölu, den 8. Dezember 1889.

Königliche Direkiton.

Ausreichung neuer Zins-Coupons

zu den

Vligalionn der Anleihe ad 20000900 Mk.

der Stadt Duisburg.

Zu den Obligationen der Stadt Duisburg der Anleihe ad 2 600020 A de 1876 werden die neuen Zins-Coupons 11. Serie Nr. 1 bis 10 über die Zinsen vom 1. Januar 1881 bis 31. Dezember | 1885 nebst. Talons bei der hiesigen Stadt-Kasse ab an den Etmmpfangs- tagen gegen Rültgabe des der 1. Zins-Coupons-Serie beigedrudten Talons ausgehändigt. Auch wird der Umtausch vermittelt : a, durch das Vankhaus Sal, Oppenheim jun. & Cie. in son; d, dur die Kur- und Neumärtische Nitter-

[30777]

wöhnliwen Geschäftsstunden: in Cöln: bei unserer Hauptkasse,

in Aachen: bei unserer Eisenbahnkasse (Rhei- rischer Bahnhof), :

in Berlin: bei der Königlichen Haupt-Sec- handlunçskafse und : s

in Frankfurt a. M. (Sacsenhausen): bet der Königlichen Cisenbahn-Hauptkasse.

Außerdem wird diese halbjährliche Rente im Laufe des Monats Januar 1881 noch zur Auszahlung ge- langen:

in Boun, Stationskassen und : in Hamburg : bei der Norddeutschen Bank. Auf die bis zum zweiten Januar 1881 noch nicht

refeld und Elberfeld: bei unseren |

schaftliche Daxrlehnsïasse zu Berlin ; c. dur die Duisburg - Nuhxocter Bauk hierselbft. Dui3burg, den 7. Dezember 1880.

Comuission.

Der Vot sißende!:

Lehr, Bürgermeister. Aufkündignng von Obligationen des

i [30759]} Kreiscs Schroda. _

* Von der unterzeichneten Kommisfi

on find am 4, Oktober cr. die nachbenannten Obligatione

en des

zur Abstempelung gelangten Stamm- und Prio-

Woo rli

[30745] Activa.

T T

GrunbWerth und Gebaude-Could e e

1 2/9 Abschreibung Grundstückl-Konto, Consulsiraße 25/26. . Restaurations-Gebäude-Konto

14 %/% Abschreibung Maschinen- uud Geräthe-Korto

8 9/9 Abschreibung Faß-Konto I., Lagerfäffer und Gäßhrbottiche

5 9% Abschreibung Faß-Konto I1,, Tranéportfässer

15 9%, Abschreibung Inventar-Konio .

10 % Abschreibung Restaurations-Juventar-Kouto

10 9% Abschreibung Handwerkzeug-Konto :

20 9% Abschreibung . . Pferde- und Wagen-Konto

10 9/9 Abschreibung . . . - Magazin-Konto, Vorräthe Bier-Konto, Bestände l Effekten-Konto, Werthpapiere Hypotheken-Konto Kassa-Konto Konto-Korrent-Konto.

Bank-Guthaken

Debitoren für Bier

Andere Debitoren

68 936 85 ; 91 495

; 340/55

Kreises Schroda autgelvost worden.

ber. WELLEh- Bilanz van 30, September 1880. b [H Mt | S | 682 853/64 Aktien: Kapital-Konto 6 828 64 | 20 89545 | : |'Hypotheken-Konto 60 781/—|Kautionen-Konto | \Reservefond-Konto 10 9%/, Reingewinn

61 707|—

926

63 422/— |

5914/85

4 575 |— A 229 | Ep 10 382|—| Zinsen 83 | Dividenden-Konto.

6 257|—||

1920 06 695/83 648/55 5 832|—

68/55 72/—

5 99 L|— | 600|— 5 391|—

G 28 078 58

|

60 998 —|

| 96 450 —||

41 400 880/13)

N

55 611/70 L H 16 453/29 I} 124/73) 7218972)

3 600 —||

Aff}sekuranz-Konto . . « . Görliß, den 30. Oktober 1880,

Der Verwaltungs

von Wolff, Löschbrand. E. Lüders. G. H

Görlitz, den 20. November 1880.

—-——————- i

T 1TT243 273 88!

rath. agspihl. Otto Druschki.

Die städt. Auleihe- u. Schuldentilgungs- |

IIT, Emission: Anleihe von 250 009 Thlr. = 750 000 Æ zur Zeihnung von Aktien ter Posen-Creußburger Eisenbahn.

1) Litt, B. zu 500 Tblr. Nr. 9 und

2) Litt. C. zu 100 Thlr. Nr. 2, 38, 54, 60 und 64.

Die Kreisobligationen sind in coursfähigem Zu- stande nebst den dazu gehörigen Coupons Serie IL[. Nr. 8 bis incl. 10 und Talons am 1+. April 1881 an die Kreis-Kommunalkasse in Schroda gegen Bezahlung des Nennwerthes zurückzuliefern.

Von den in früheren Terminen ausgeloosten Kreisobligationen sind die nachstehend genannten der Kreis-Kommunalkasse in Schroda bis jeßt nicht ¿ugegangen und sind daher mit den bezeichneten Talons und Coupons baldigst an die genannte Kasse einzusenden :

I. Aus der Verloosung vom 25. September 1873. IL. Emission die Obligatton Litt, D. Nr. 8 über 25 Thlr. = 75 H nebst Coupons Nr. 2 bis incl. 10. Serie I. und Talon.

II. Von den am 1. Oftober 1874 zum 1. April 1875 gefündtgten Obligationen I. Emission die Obligation Litt, D. Nr. 200 über 29 Thlr. = 75 4 nebst Coupons Nr. 10 und Talon.

. Aus der Verloosung vom 29. September 1879 die Obligationen Ilk. Emission Litt. B. Nr. 1 -über 500 Thlr. = 1500 A und Litk. C, Nr. 48 über 100 Thlr. = 300 A mit Coupons Serie 11, Nr. 8 bis inel. 10

«_ Und Talon.

Shroda, den 2. Dezember 1880.

Namens der kreisständishen Eiscnbahn- uud

Anleihekommission des Kreises Schroda,

der Königliche Landrath.

[30744] : Görlißer Actien - Brauerei.

In der ordentlichen eneralversammlung vom beutigen Tage ist die Dividende für das Geschäfts- jahr 1879/80 auf

15 ‘/0 = 5 M pro Aktie feftgeseßt worden und erfolgt die Auszahlung der- {elben von iegt ab gegen Rückgabe des Dividendens- {eines Nr. 6 der 11, Serie bei der Gesellshafts- Tasse oder bei der Communalständishen Bank zu Görliß.

Bei der in vorgenannter Generalversammlung vorgenommenen planmäßigen Ausloosung von 6 Stü Prioritäts-Obligationen sind die Nummern

676 025|-— Prioritäts: ODösligationen-Konto

86 920/—||Tantième-Konto, 11 % Lantièmen | \Priorität8-Dblig.-Zinsen-Konto. E | Unerhobene und am 1. Oktober a. cr. fällige

| |\Gewinn- und Verlust-Konto. 4

| Gewinn-Saldo-Uebertrag auf 1880/81 . , F)

|

140 149 161 258 407 544 gezogen worden. Dieselben werden hiermit nachG em Tilgungsplane zur Rüdlzahlung zum Nominal- betrage

h per 1. April 1881 gekündigt. Von da ab hört die Verzinsung auf. Görlis, den 9. Dezember 1889. Der Verwaltungsrath. von Wolff. Loeschbrand.

; j ü

Wraucereñíáí.

FPassîva. 4M S

0 1168 500

8 500 36 150 1879/80

9 341 05 150410

6 222

Unerhobene Dividenden der Vorjahre . .. 305 1Z %%% dietjährige Dividende 2225| J

Der Direktor,

Sctherzer.

Die Richtigkeit der Bilanz und des Gewian- und Verlust-Koutos wird hierdurch bescheinigt.

Die Revisions3-Kommission,

Müller.

H, Schläger. Schreiber.