1880 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Finanz-Ministerium. Die Kataster-Controleure Ristow zu Schrimm, Hert- cobs zu Andernach, euwied und Bernktop

&. 24. Soweit nah den Beftimnungen dieses Statuts eine eststellung des Werths von Grundstücken nothwendig ift, wird der- lbe in der Regel durch die Annahme des 30 fachen Betrages des nach dem Geseße vom 21. Mai 1861, weitige Regelung der Grundsteuer. ermittelten

Die Direktion ist indessen befugt und auf Antrag des Darlehns- \suchers, wenn derselbe ein, ¡wei Drittheil des na vorstehenden Grundsfäten festzustellenden Werths übersteigendes Darlehn nachsut, verpflichtet, die Ermittelung des Werths der zum Pfande offerirten Grundftüde auf Grund einer Abshäßzung derselben an Ort und Stelle auf Kosten des Darlebussuchers zu bewirken.

Die für die Abschäßung in Anwendung zu bringenden Taxgrund- säße sind vom Verwaltungsrathe festzustellen und bedürfen der ministeriellen Genehmigung. «

Der nach Maßgabe dieser Taxgrundsäze festgeseßte Werth der Pfandobjekte darf bei Bemessung des Darlehnsbetrages nicht über den 36 fachen Betrag des Grundfteuer-Reinertrages (Alinea 1) hinaus berüdcksihtigt werden. : Es :

Der Verwaltungsrath entscheidet entgültig über die Werths- bestimmung eines Grundstücks innerhalb der vorstehend angegebenen

manni zu St. Wendel, Meisenheim, Clouth zu markt sind zu Steuer-Jnspektoren ernanut worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Tappe an der Königstädtischen Realschule zu Berlin ist das Prädikat Professor beigelegt

Der praktische Arzt Dr. med. Rother zu Falkenberg ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Falkenberg ernannt worden.

betreffend die ander- Reinertrages aefunden,

Die Nr. 36 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter ,

Nr. 8742 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuhs für den Bezirk des Amts- gerihts Blumenthal und einen Theil des Bezirks des Amts- gerihts Jburg. Vom 16. November 1880.

Berlin, den 15. Dezember 1880. Königliches A Sem ungs-Auit, i ;

§. 31. Eine Abänderung des Statuts kann nur zufolge eines ordnungsmäßigen Beschlusses einer Generalversammlung, in welcher mindestens die Hälfte des noch verzinslichen Pfandbriefskapitals vertreten ist, mit landesherrliher Genehmigung erfolgen.

Ist in ihr das Pfandbriefskapital in der vorgeschriebenen Höhe nit vertreten, so muß eine zweite, innerhalb sechs Wochen abzubal- tende, außerordentliche Generalversammlung einberufen werden, welche ohne Rücksiht auf die Höbe des von ihr vertretenen Pfandbrief- Tapitals beschlußfähig ist. Bei der zweiten “Einberufung muß auf diese Bestimmung ausdrüctlich hingewiesen werden.

VéerauntmacGungen, betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Neihsgrenze.

Landespolizeiliche Verordnung.

Mit Rücksicht darauf, daß die Ninderpest in einigen be- nabarten Gebietstheilen des russischen Reiches, insbesondere in dem Kreise' Bialysto, Gouvernements Grodno, und in verschiedenen Kreisen des Gouvernements Lomza bruche gekommen ist und si der diesseitigen Lande auf eine Entfernung von etwa 60 km genähert hat, wir hierdurch für den Umfang der Kreise cFzohannisburg, f Grund des Reichsgeseßes vom 7. April 1869,

gegen die Rinderpest betreffend (Bundesgeseßtz“latt S. 105 folgd.) und des §. 6 der zu diesem Gesetze uni 1873 (Reichs- ufhebung unserer Mai 1879 (Amts-

Formular A. Pfandbrief Nr...

landschaftlihen Kreditverbandes Sale Uber...

Der landscaftlihe Kreditverband der Provinz Sachsen \{huldet dem Inhaber dieses Pfandbriefs die Summe von ) Summe wird in Gemäßheit des Statuts des landschaftlichen Kredit- Verbandes der Provinz Sachsen mit vier Prozent verzinst und na vorgängiger 6 (sech8-) monatlicher, nur dem Verbande zustehenden Die Zahlung der Zinsen erfolgt nur gegen Beibringung des besonders Msgelertigien Zins-Coupons.

(Trockenes Siegel.) Der Vorsißende des Verwaltungsrathes.

Die Direktion des landschaftlichen Kreditv:rbandes der Provinz

8grenze bis verordnen

und Oleßtko au Maßregeln für 1869,

ergangenen revidirten Jnstruktion vom 9. esehblatt für 1873, Seite 147 flgd.) unter ndespolizeilichen Verordnung vom 28. blatt für 1879, Seite 148) was folgt:

S. 1, Verboten ist die Ein- und Durchfuhr aller Arten von Vieh mit Ausnahme der Pferde,

ferner die Ein- und Durchfuhr aller vo

Kündigung zurückgezahlt.

Maulthiere und Esel, n Wiederkäuern stam- Theile in frishem oder trockenem Zustande, n Butter, Milch und Käse und endlich die Ein- und Durchfuhr von Dünger, Rauchfutter, Stroh und gebrauchten Stallgeräthen, Ge- gen, unbearbeiteter, namentlich keiner Fabrik- Haaren und Borsten, gebrauczten ndel und Lumpen.

2, Mitglied der i tragen tin s Lagerbuch

1. Mitglied und Vor- 3. Mitglied der Dir«k- sitender der Direktion. menden thierischen mit Ausnahme vo Se anderen Streumaterialien, schirren, Lederzeu wäsche unterworfener Wolle, Kleidungsstücken für den Ha Heu und Stroh, sofern es lediglih als VerpaEungsmittel verwendet ist, unterliegt dem Einfuhrverbote nicht am Bestimmungsorte zu vernichten. hmen, von dem im §. 1 enthaltenen Verbote

Formular B. Zins8-Coupon Nr. des Pfandbriefs Nr... des landshaftlihen Kreditverbandes der Provinz über (geschrieben) , ist jedoch 8. 2. Ausna sind zulässig: a, bezüglih der Schweine, und b. bezüglich der Lumpen, die Einfuhr derse

Inhaber diescs empfängt am jährigen Zinsen des oben bezeichne

Die Direktion

des landscafilihen Kreditverbandes der Provinz Sawsen. (Trockenes Siegel.)

Zinscoupon verjährt in vier Jahren, vom 31. Dezember

an gerechnet, in welches der Zahlungêtag fällt.

ten Aas mit

und zwar mit der Maßgabe, daß

lben vermittelst der Eisenbahn über Prosiken, die der Schweine in Etagewagen, die der Lumpen in geschlossenen Wagen erfolgen darf und durch amtlihe Begleitscheine wird, daß die Shweine und L freien Gegenden stammen;

« bezüglih des Heues, wird, daß dasselbe aus destheilen grenzenden Gegend des rus welcher die Rinderpest niht herrs{ht

des Jahres glaubhaft nachgewiesen

Formular C. umpen aus völlig seuchen-

Talon zu dem Pfandbrief Nr / Kreditverbandes San ee Mark.

Der Vorzeiger dieses Talons empfängt ohne seiner Legitimatioa die für neu auszufertigenden Zinscoup

sofern glaubhaft nachgewiesen einer mit den diesseitigen Lan- sischen Reiches, in , eingeführt wer-

landschaftlichen

weitere Prüfung den vorstehend bezeichneten Pfandbrief

ons. fie 0hn ahre. vom stattung der Einfuhr von Heu sind

räthen zu stellen, welche sie zu prü- ller event. mit einer, die Einfuhr-Genehmi- gung enthaltenden Legitimation zu versehen und die Steuer- daß und wo die Einfuhr erfolgen wird, in en, im Uebrigen aber die Befolgung der Be- en die Einfuhr stattfinden darf, zu

8. 3. Wolle, Haare und Borsten, einer Fabrikwäsche unterworfen sind, vermittelst der Eisenbahn über Prosiken in Wagen eingeführt werden,

8. 4. Die Prüfun Lumpen, bearbeiteter, worfener Wolle, Haaren und Borsten Gebiete (auf der russishen Station Gr thierarzt in Prostken, im Falle dessen dort stationirten Grenzkommissarius. welche die Einfuhr bewirken wollen, haben nträgen an den Grenzthierarzt, event. den zu wenden und die dur deren Zu- Kosten zu tragen. gen gegen die Vorschriften dieser abgesehen von der Tödtung der Vernichtung der ührten Gegenstände, den Strafbestimmun- es vom 21. Mai 1878 (Neichs-Gesezßblatt 95/96) und des 8. 328 des Reichs:Straf-

Anträge auf die Ge bei den betreffenden Land 18 fen, die Antragste Die Direktion des landschaftlichen Kreditverbandes der Provinz Sahsen. (Trockenes Siegel.)

behörde davon, Kenntniß zu seß dingungen, ktontroliren haben.

unter welch

Auf den Bericht vom 30. November cr. will Zch dem zurücfolgenden, von der Landschaft der Herzogthümer Bremen und Verden am 4. November Nachtrage zur revidirten Breme fasse - Ordnung de conf. 18, August Genehmigung ertheilen.

Berlin, den 6. Dezember 1880.

Wilhelm,

An den Minister des Jnnern.

Erster Nachtrag zur revidirten Bremen- und V nung vom 18. August 1875 von 1875, Stüd 42 che Brandkafse-

welche bearbeitet, bezw. ebenfalls nur

geschlossenen

g der Einfuhrfsähigkeit von Schweinen, r Fabrikwäsche unter- , erfolgt auf russishem ajewo) dur den Grenz- Behinderung durch den

d. Fs. beschlossenen Ersten und Verdenschen Brand- 1875, hierdurch Meine namentlih eine

Graf Eulenburg.

Diejenigen, sich mit ihren A Grenzkommissariu ziehung etwa entstehenden Zuwiderhandlun Verordnung unterliegen, verbotswidrig verbotswidrig cingef gen des Reichsgeseß für 1878, Seite geseßbuches.

8. 6, Diese Verordnung, landespolizeilihen Verordnun übrigen Kreise unsers Bezirks Zeitpunkte ihrer Verkündigung

Gumbinnen, den-12. Dezember 1880.

Königliche Negierung. Abtheilung des Jnnern.

\chen Brandkasse-Ord (Amtsblatt für Hannover Die revidirte Bremen- und Verdenf erhält am S{hlusse des dritten Abs

, Seite 369.) i 1 Ordnung vom 18, August 1875 chnitts folgende . T C , Mittel des Betriebs- eingeführten Thiere Deckung der Ausgaben der Brandkasse nicht der Deckung des Mehrbedarfs, sowie Behu der von der Brandkasse gemalten Anleih außerordentlihe Beiträge erhoben werden.

Der landschaftliche Aus\chuß hat nach Verhältniß der Bedarfssumme zu lichen Beitrags für 1000 M fe Bejtimmung zu treffen. außerordentlichen Beitrag de des, in dem betreffenden Ja trags desselben zu berechnen. Bruchpfennige, so sind diese zu voll in

__ Für die Hebung außerordentlicher bis ircl. 48 der revidirten Brandkasse-O vom 7. September 1879, betreffend das Verw g von Geldbeträgen (Geseß-Samml. S. 591), \o- s §. 43 der Verwaltungsvorschriften für die Bremen- 79 (Amtsblatt für

und Reservefonds aus, so können Behufs fs der Wiederabtragung 10, W/,5) hen Beiträge

Reichen die

en (vergl. § nach Verhältniß der ordentli : welche in Her Sgt a : g vom 28, Mai 1879 für die den außerordentlihen Beitrag i ä j ;

R Ea iei des ag nichts ändert, tritt mit dem stzustellen und über die Zeit der Hebung ie Brandkasse-Direktion hat darna den 8 einzelnen Pflichtigen nah Maßgabe hre zu entrihtenden ordentlihen Bei- ch bei folcher Berehaung nsay zu bringen.

Beiträge finden dle 88. 42 g und die Verordnung altungszwang8verfahren

Nichtamlkliches.

Deutsches Neich.

: Berlin, 15. Dezember. lihe Majestäten empfingen heute den G Sr. Majestät des Königs &Infanterie Freiherr: von S höchstihre Theilnayme württembergischen Gesandten, Freiherrn von Spi zusprechen,

Beide Kaiser- eneral-Adjutanten von Württemberg, General der pißemberg, um demselben Aller- dem Hinscheiden

wegen Beitreibun Arenser, wie die Nr, 3 de und Verdensche Branudkasse vom 18. Septemter 18 Hannover von 1875 Stück 42 S. 374) Anwendun

ß der anßerordentlichen Beiträge flicßt S. 8 Abs. 4),

des Königlich pemberg, aus-

Ein etwaiger Uebershu dem Reservefonds zu (vergl.

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Meldung des kommandirenden Generals des VIIT, Armee-Corps, General-Lieutenants von Thile, sowie die des Majors Freiherrn von Wilczek, Commandeurs des Garde-Jäger-Bataillons, entgegen und hörten den Vortrag des Gs Des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wil- mowsfki.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Mittag 121/2 Uhr nah Potsdam und Bornstedt und kehrte von dort um 4 Uhr hierher zurü.

Zhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe wurden im Laufe des Nachmittags von Zhrer Majestät der Kaiserin und Königin empfangen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sißung zusammen.

Jn der heutigen (4.) Sigung des Herrenhauses,

welcher die Staats-Minister Maybah und Dr. ¿Friedberg sowie nihrere Regierungskommissare beiwohnten, und welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 12 Uhr 20 Minuten eröffnete, trat das Haus nach einigen geschäftlihen Mit: theilungen sofort in die Tagesordnung ein. Dr. Baumstark berich- tete über die von dem Minister der öffentlichen Arbeiten vorgelegte Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütteh und Salinen im preußischen Staate während des Etatsjahres 1879/80 und bemerkte, erx kfônne im Allgemeinen eine Entwickelung zum Besseren kon- statiren. Er beantragte, durch die Kenntnißnahme tie An- e für erledigt zu erahten. Das Haus beshloß dem- gemäß.

Es folgte der Beriht der Kommission für isenbahn- angelegenheiten über den Gesetzentwurf , betreffend die Erweiterung des Unternehmens der Westholsteini- schen Eisenbahngesellschaft durch den käuflihen Er- werb der Eisenbahn von Wesselburen nah Heide und die

Kontrahirung ciner Anleihe von 700 000 zu Lasten der

genannten Gesellshaft. Der Berichterstatter Graf zur Lippe empfahl unveränderte Annahme der Vor!age, und das Haus beschloß demgemäß ohne Debatte.

Weiter folgte der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten über den Gesehentwurf betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Erw eiterung der Staatseisenbahnen und die Betheiligung des Staates bei mehreren Privat-Eisenbahnunter- nehmungen vom 9. März 1880. Der Verichterstatter, Fürst von Haßfeld-Trachenberg, beantragte Namens der Kommission, dem Gesezentwurse in Üebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Das Haus nahm den Antrag ohne Debatte an.

Den vierten Gegenstand der Tagesordnung bildete der mündliche Bericht derselben Komniuission über den Bericht betreffend die Bauausführungen der CEisenbahnver- waltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1879 bis dahin 1880. Der Berichterstatter Herr von Simpson-Georgen- burg beantragte, den Bericht dur Kenntnißnahme für er- ledigt zu erachten.

Fürst zu Putbus interpellirte die Staatsregierung darüber, ob die für den Bau der Berliner Nordbahn ausgeworfenen Baugelder bereits sämmtlich verausgabt seien, obglei noch viele Arbeiten, für welche bestimmte Baugelder bewilliqt seien, wie z. B. für den Bahnhof in Berlin, niht in Angriff genommen seien. Der Negierungskommissar erklärte, daß er zwar niht in der Lage sei, sofort mit ziffermäßigen Angaben zu dienen, daß jedoch die bewilligten Summen ausgegeben seien, da viele Voranschläge sih als zu gering erwiesen hätten.

Zur Erwiderung nahm der Minister der öffentlihen Ar- beiten, Maybach, das Wort. (Schluß des Blattes.)

Die Sqhlußberichte über die gestrigen Sißungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sih in der Ersten Beilage.

In der heutigen (28.) Sizung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Staats-Minister von Puttkamer mit mehreren Kommissarien beiwohnte, wurde die zweite Be- rathung des Staatshaushalts-Etats pro 1881/82 mit dem Etat des Ministeriums der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten bei Kap. 121 der dauernden Nus- gaben (Elementarschulen) fortgeseßt. Der Abg. Stcin- bush beschwerte sich darüber, daß die Leitung und Er- theilung des Religionsunterrihts den römischkatholischen Geistlichen fast gänzlih entzogen worden sei, und daß in den Fällen, wo unter dem jeßigen Minister Geistliche wieder zu- gelassen worden seien, in den einzelnen Provinzen und Be- zirken nah ganz verschiedenen Prinzipien verfahren würde. Der Staats-Minister von Puttkamer erklärte, daß er bei seinem Amtsantritt die Angelegenheit des Religionsunter- richts allerdings in einer Lage vorgefunden habe, welche ihm die Frage einer Aenderung sehr nahe gelegt habe. Die Maßregel, dur welche im Ganzen 2148 katholische Geist- liche von der Leitung des Religionsunterrichts entfernt worden seien, lasse sih erklären durch die damalige Kampfeserregung auf beiden Seiten. Nachdem jeßt eine größere Beruhigung eingetreten sei, habe er es für seine Pflicht gehalten, den Buliztid: der gegenüber dem Artikel 24 der Verfassung be- denklih sei, zu prüfen. Die Ausschließung der Geist- lichen dürfe nicht nur wégen ihrer Parteistellung erfolgen, O nur nah Prüfung des Verhaltens der einzelnen Personen. Daher habe er die Verfügung erlassen, - daß die Provinzialbehörden nah individueller Prüfung jedes einzelnen Falles den fkatholishen Geistlihen die Leitung des Religions- unterrihts wieder übertragen könnten. Jn Folge dessen seien bereits 1369 katholische Geistliche wieder zum Religionsunterricht zugelassen worden, und erkenne er mit Dank an, daß die be- treffenden Herren ihren prinzipiellen Standpunkt der Pflicht zum Opfer gebracht hätten, der Schule die helfende Hand der Kirche zu leihen. Die Prüfung der einzelen Fälle der Wieder- zulassung vor Geistlichen müsse naturgemäß Sache der Provinzial- behörden sein, welche auch allein die Verantwortung dafür trügen. Daher komme es, daß in einzelnen Bezirken verschieden vorge- gangen werde, und so hätten namentlich die Behörden in Posen es nicht mit ihrer Pfliht für vereinbar gehalten, in irgend wie erhebliher Zahl den Geist- lihen wieder die Leitung des Religionsunterrihts zu gestatten, Hierauf ging der Minister auf einige Punkte der gestrigen Debatte ein: Die Auswahl des

Lesebuhs der Volks\{ulen sei von der höchsten Bedeutung für | : visten für bestimmt w

unser ganzes Volksleben. Erkenne man den fonfessionellen

Charakter der Volksschule an, so müsse man auch ein kon- |

Fessionell gestaltetes Lesebuch für richtig halten, und er betrahte es für seine Pflicht, diesem Postulat Gel- tung zu schaffen. Die Herstellung eines zweckmäßigen Lesebuchs sei tehnisch sehr schwierig, und müsse im Allgemeinen von wissenschaftlich gebildeten Männern be- werkstelligt werden. Aus diesem Grunde müsse man au

davon absehen, für kleinere Bezirke besondere Lesebücher zu

schaffen, am Besten erscheine es noch für jeden Seminarbezirk ein Lesebuch einzuführen. Jm Weiteren widerlezte der Mi- nister die gestrigen Ausführungen des Abg. Dr. Virchow und kritisirte den Vorschlag desselben, einen Unterrichtsrath zu schaffen, als verfehlt und praktisch niht durchführbar. Dem Abg. von Stablewski gegenüber bemerkte der Minister, daß die Bemühung der Unterrichtsbehörden keineswegs dahin gingen, die polnische Sprache zu unterdrücken, sondern nur die Kenntniß der deutshen Sprache zu fördern, ohne welche die Staatsangehörigen polnisher Abstammung an dem

“Kulturleben der Nation keinen Antheil nehmen könn-

ten. Der Abg. Dr. Windthorst betonte daß feine Partei lediglih an dem Prinzip festhalte, daß die Ertheilung des Religionsunterrihts Sache der Kirche sei. Ohne diesen prinzipiellen Standpunkt aufzugeben, wolle das Centrum dem anerkennenswerthen Bestreben des Ministers, die Sache nah und nach zu ordnen, niht hindernd entgegen- treten, Darin - Tonne ex dem Minister niht bei- stimmen, daß die Veranwortung für die Wiederzulassung der Geistlichen zum Religionsunterriht bei den Unterbehörden ruhe; er hoffe vielmehr, daß der Minister dafür sorgen werde, daß scine Fntentionen nicht durch die kulturkämpferischen Nei- gungen der Provinzialbehörden vereitelt würden. Ein tonjessionel eingerihtetes Lesebuch halte er für das einzig richtige. Von einem Unterrichtsgeseßz, wel- ch8 das innere Schulwesen regele, werde man wohl ganz absehen müssen, denn dasselbe würde nur zu einer Unterdrückung der konfessionellen Vè:nderheiten führen. So lange es noch Konfessionen gebe, würde ein allgemein gül- tiges Unterrichtsgeseß nur zu Ungerechtigkeiten führen. _Die- selben Gesichtspunkte gälten au für den vom Abg. Virchow vorgeschlagenen Unterrichtsraih, Es bleibe nur eine Lösung übrig, nämlih das Zurücgehen auf die Verhältnisse vor der Aera Falk. Der Schulzwang werde so lange unerträglih wirken, bis man durch Einführung der wirklichen Unterrichtsfreiheit ein Korrektiv gegen die Staatsschule schaffe. Mit der allgemeinen Haltung des Ministers gegen die Simultansculen könne er sich einverstanden erklären; nur wünsche er, daß derselbe dieser seiner Gesinnung in den cin- zelnen zu seiner Entscheidung gelangenden Fällen einen prak- tishen Ausdru gebe. Die Unterdrückung der polnischen Sprache könne er nicht billigen ; er wünsche, daß in dieser Beziehung so schonend wie möglih vorgegangen werde, denn mit Härte werde man die Polen am Wenigsten gewinnen. Der Abg. Strosser bat den Minister, die Wünsche der Polen hinsichtlich ihrer Sprache etwas mehr zu berücksichtigen, verlangte aber von den Polen, daß sie sich dann auch voll und ganz als Bürger des Deutschen Reiches bekennen müßten. Jn der Lesebuchsrage trat Redner der An- sicht des Abg. Stöcker bei und versuchte einzelne Ausführungen in der gestrigen Rede des Abg. Dr. Virchow zu widerlegen. Er erklärte in Bezug auf diese Frage sowie bezüglih der Simultanschulen sein Einverständniß mit dem Minister. Auch der Unterrichtsrath und das Unterrichtsgesetz habe nicht seine Sympathie; das leßtere sei nicht möglich, weil die Materie nicht auf einmal erledigt werden könnte; man sollte es in seine Theile zerlegen und die Gesetze Über die Dotation, das Elementarschulwesen, das höhere Unterrichtswesen, die Universitäten einzeln berathen. Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Tit. 1 genehmigt.

Zu Tit. 7 nahm der Abg. Schmidt (Stettin) das Wort, um anzufragen, welches Resultat die Kommission erzielt habe, die nah Dänemark und Schweden E worden sei, um die dortige Hausindustrie nah dem System des Rittmeisters Clauson- Kaas kennen zu lernen. Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr, Schneider theilte mit, daß in Dänemark diese Hausindustrie erst in den Anfängen und noch niht mit den Volkss{ulen in Verbindung gebrackt sei. Die Kommission habe sich dort in ihren Erwar- tungen getäusht gesehen. Ganz anders liege die Sache in Schweden, wo in Verbindung mit der Volksschule einige Handwerke mit Erfolg gelehrt und betrieben würden , so daß die Kinder cine technishe Vorbildung empfingen, die sie bereits beim Verlassen der Schule erwerbsfähig mache. Zu einer obligatorishen Einführung in die preußische Volksschule eigne sih das System aber nicht. =

Hierauf wurde der Tit. 7 bewilligt.

Bei Schluß des Blattes nahm der Abg. Platen das Wort.

Die Kommission zur Prüfung des Entwurfs von Vorschriften zum Schuße gewerblicher Ar- beiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit ist gestern zusammengetreten. Vorsitzender derselben ist der Unter - Staatssekretär Dr. Jacobi, Stellvertreter des Vorsißenden der Geh. Ober-Negierungs-Rath Lo h- mann. Mitglieder sind die Herren Ernst Behrens, Ingenieur und Fabrikbesißer, Berlin, Bücklers, Kommerzien- Nath, Düren, Aug. Dolfuß, Präsident der industriellen Ge- sellshaft, Mülhausen i./E., Theodor Haßler, Direktor der Spinnerei am Stadtbach , Augsburg , vsambert, Ober- &ngenieur, Mannheim, Rudolph Koepp, Fabrikbesißer, Wies- baden, Körner, Direktor der Allgemeinen Unfall-Versiche- rungs-Gesellschast, Leipzig, Anton Kopf, Fabrikinspektor, Nürnberg, Heinrih G. Krug, Ober-Jngenieur der sächsischen Maschinenfabrik, Chemniß, Eugen Langen, Kommerzien- Rath und Fabrikbesißer, Cöln, Lingner, Fabrikbesißer, Szymborze bei Jnowrazlaw, Benjamin Lismann, Fabri- kant, München, Dr. C. A. Martins, Fabrikdirektor, Berlin, Karl Mehler, Maschinenfabrikant , Aachen , Wilhelm Ycerck, Theilhaber der chemishen Fabrik von Emanuel Merck, Darmstadt, Morgenstern, Fabrikeninspektor, Leipzig, Albert Pütsch, Civil - Jngenieur, Berlin, Schimmelbusch, General-Direktor, ochdahl, Schimmel - pfennig, Vorsißender des Oberschlesischen Berg- und Hütten- männischen Vereins, Hauptmann a. D., Königshütte, E. P. Schlief sen., Fabrikbesißer und Vorsitzender des Vereins der deutsher Wollwaaren-Fabrikanten, Guben, Dr. Wolff, Ge- werbe-Rath, Düsseldorf. E. Zech, Papierzeugfabrikant, Heil- bronn, Als Protokollführer fungiren die NRegierung®- Assessoren Caspar und Dr. Hopf.

In Bezug auf dié Uebungen der Ersatreser- das Etatsjahr 1881/82 ist Folgendes Allerhöchst j orden: Die Vorbereitungen für diese Uebungen

find unter der Vorausseßung zu treffen, daß aus der E reserve I. Klasse einberufen werden : a. bei der Fnfanteri den Jägern 28 623 Mann, b. bei der Fuß-Artillerie 1320 ! Mann. Die Bestimmung über die weitere Vertheilung hat ! durch das Kriegs-Ministerium zu erfolgen; bei dem Garde- ! April 1881 neuzu formirenden Truppen- ! theilen finden derartige Uebungen nit statt. Die Dauer der | gt mit Einschluß des Eintreffetages am Uebungs- |! ntlassungstages 10 Wochen. Die übenden Ersatz- den in besonderen Compagnien formirt. Als für die Jnfanterie werden in der Regel Garnison- sazreservisten der Zäger Zeit für die ist, durch die zuseßen, und

Corps, sowie bei den im

Uebungen beträ ort und des E reservisten wer Uebungsorte orte dieser Waffe bestimnit. üben bei den betreffenden Bataillo Uebungen aller Waffen is, soweit es angängig General - Kommandos auf die Herbstmonate fest ß die Uebungen mit der Einstiellu..g der | ; für die Schiffahrt treibenden Mann-

im Winterhalbjahr 1881/82 statt. | e Nahübung anzuseten. üben dic Ersaßzreservisten I. Klasse ee - Corps gemeinsam. Aus Elsaß- ve I. Klasse überwie

zwar möglichst so, da Rekruten beendet sind schaften finden dieselben Gleichzeitig ist event. ein Hohenzollernshen Landen mit denen des X1V. Arm Lothringen der Ersazreser üben bei den preußischen Truppentheilen Herzoglich Braunschweigishen Jnfanterie-

sene Mannschaften des XV. Armee- Corps und dem Regiment Nr. 92.

Die Zurückweisung von Zuhörern aus dem öffentlihen Straf wegen Ueberfüllung des Raumes ist, nach kenntniß des Neihsgerichts, 111. Strafsenats, vom 20. Of- tober d. J., zulässig, und die Frage, ob der , ist allein von der zustandigen Behörde

Zuhörerraum verhandlung

einem Er- Zuhörerraum für überfüllt zu érachten zu entscheiden.

—— Vev Von heime Rath Graf

gliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Ge- von Flemming, ist in Berlin eingetroff um an den Sigungen des Herrenhauses Theil zu nehmen.

Ruhestand verseßten Oekonomie- Raths Maaß in Cassel ist die Leitung der ission I. daselbst dem bis dahin im Kollegium der Generalkommission daselbst beschäftigten Regierungs-Assessor Homann übertragen worden.

Als Uerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr, Oberüber in Pr. Eylau, Dr. Hildebrand, Dr. Karst und Dr, Kleinschmidt in Berlin, Dr. Prengel in Schlawe, Dr. Schwaryß in Glowiß, Dr. Borkowski in Nakel, Matthäi in Alt Kemnitz, Dr. Wehner in Suhl, Dr, Würk in Barchfeld, Dr. Haarmann in Wesel, Dr. in Fischeln.

S. M. S. „Victoria“, 10 Geshütze, Kommandant Korvetten-Kapitän Valois, ist am 9. Dezember cr. in Malta eingetroffen.

ó Cassel, 14. Dezember. Berlin zwischen den Bevollmächtigten der regierung, Gehcimen Rath Rüdorff und Richthofen einerseits

An Stelle des in den Kommissions- Spezialkomm

in Stolp;

(W. T. B.) Gestern is in reußischen Staats- egations-Rath von und den Bevollmächtigten der Lan d- und Prinzen von Hessen-Philippsthal- d, Rechtsanwälten Renner und Laymann anderer- seits, ein Vertrag über das kurhessishe Fideikom- miß nebst einer Anlage und Schlußprotokoll unterzeichnet Die Prinzen verzichten auf ihre Ansprüche an das Fideikommiß und erhalten Jahresrenten und mehrere Schlösser.

München, 13. Dezember. (Allg. Ztg.) Nach ng des Geseßes vom 8. August 1878, die Er- rihtung eines Berwaltungsgerichtshofs 2c. betreffend, sollen die vom Ministerium de fenen Vollzugsvors

Barchfel

Bayern. einer Bestimmu

s Znnern zu dem Gesetz erlas- riften innerhalb eines Jahres nah vor- heriger Erholung des Gutachtens dieses Gerichtshofes revidirt werden ; das genannte Staats-Ministerium giebt nun im Ge und Verordnungsblatt bekannt, daß d v. F, erlassenen Vollzugsvorschriften nah gutachtlicher Einver- nahme des Königlichen Verwaltungsgerihtshofs ein unterstellt, hiernah aber im Einverständniß Königlichen Ministerien Aenderungen der erwähnten Vollzugs- vorschriften vorerst niht für nöthig gefunden wurden, die leßteren daher bis auf weiter:s in Kraft bleiben.

Darmstadt, 14. Dezember. Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin besuchte Vormittags die Grabstätte der Großherzogin Alice auf Rosenhöhe und wohnte Nachmittags der Gedächtnißfeier für dieselbe im Alicenhospitale bei.

Me&lenburg-Schwerin. Schwerin, 13. Dezember. (Lpz. Ztg.) Heute Abend geht der Großherzog nah Rostock zur Besichtigung der Mannschaften der dort garnisonirenden beiden Bataillone des Füsilier - Regiments Nr. 90. wird derselbe morgen einigen Vorlesungen an der Universität beiwohnen. Fm Landtage beantragte Hr. v. Bülow auf Müsselmow vorgestern die Erlassung eines neuen Jagdaeseßtes, da das für Mecklenburg vom 14. Januar 1871 an Mängeln leide. Die Stände beschlossen, dieser Gegenstand solle auf dem nächsten Landtage wieder vorgelegt werdon.

ie unterm 1. September

er Prüfung mit den übrigen

(W. T: B)

Oesterreich-Ungarn. Wien, 14, Dezember. (W. T. B.) Der deutsche Bo1schaster Graf Haßtfeldt ist hier eingetroffen. Derselbe wird einige Tage hier verweilen und dann die Neise nach Berlin fortseßen.

In der heutigen Sigzung des Abgeordneten- hauses wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Forterhe- bung der Steuern für das erste Quartal 1881, mit 183 gegen 146 Stimmen nah längerer Debatte angenommen. Die Reden des Finanz-Ministers gegen die Ausführungen der Redner der Linken, welche die Bewilligung ablehnen wollten, wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen.

Jn der heutigen Sißung des Gemeinderaths ge- langte ein Schreiben des Minister-Präsidenten, Grafen Taaffe, zur Verlesung, in welchem derselbe mittheilte, daß der Kaiser anläßlich der Erörterungen über einen von der Kommune Wien bei der Vermählungsfeier des Kronprinze1 im Opernhause zu gebenden Festball denselben ablehnt und ersucht, die Kosten hierfür den Armen Wienz zuzuwenden, welchen er wie der Kronprinz noch je 20 000 l. spenden werde.

Pest, 13. Dezember. L.“ zufolge, am Freitag, 17,, früh

dent Kronprinzen zusatiten nach Wien reisen. Das Königlihe Paar vezbringt die Weihnachtsfeiertage in Wien;

' Kronprinz Rudolf wird die WeihnaŸhten über in Brüssel zu | Gaste sein, während Erzherzogin Marie Valerie in Gödölls | verbleibt. Zhre Majestäten kehren gegen Ende Februar, un-

mittelbar nach der Hochzeit des Kronprinzen, wieder nah Budapest zurü.

14. Dezember. Jm Unterhause wurde heute bei der Berathung der Affaire Seemann der Antrag des Abg. Nom- jathy auf Vorlegung der Akten mit 177 gegen 96 Stimmen abgelehnt und der Äntrag des Ausschusses angenommen.

Großbritannien und JFrland. London, 13. Dezember.

| (Allg. Corr.) Der soziale Kampf in Jrfand nimmt immer | größere und wildere Dimensionen an. Die Zeitungen bringen ' tägli ganze Spalten voll von Notizen über die Gewaltakte der | Liguisten, und es darf nunmehr als ausgemacht gelten, daß | das revolutionäre Jrland nur dur Waffengewalt wieder zu / geordneten Zuständen gebraht werden kann. Die Landliga

beherrscht die Situation; wer si ihren Geboten widerfetßt, wird „geboycotted“, d. h. er wird behandelt, wie Kapitän Boycott, dem alle Welt den Dienst versagte. Derjenige, über welchen der Bann verhängt ist, sieht si sofort ifolirt, und den, welcher sih weigern sollte, an dieser allgemeinen Acht- erklärung theilzunehmen, trifft sofort dasselbe Schicfsal.

Ueber den. Verlauf des Basutokrieges meldet eine Depesche des Reutershen Bureaus aus der Kapstadt vom 9. d. M:.:

__ „Nach Bericbten aus Mafeteng war die Streifzugskolonne, die, wie zuleßt gemeldet wurde, auf dem Rückzuge begriffen war, da fie si nicht stark genug fühlte, um die eroberten Stellungen behauptea zu können, noch nit dahin zurückgekehrt. Thitsa’'s Dorf warde mit geringfügigern Verlust eingenommen. Mafeteng ift wesent- lich verstärkt worden. Eine Fouragirungs - Abthe:lung im Distrikt Leribe wurde gezwungen, si zurüdzuzichen, nachdem 13 der ihrigen getödtet worden. Die militärishen Operationen im Transkei sind meist erfolgreih gewesen, und die Streitkraft unter Major Baker hat die Pondomesen besiegt. Der Stand der Ange- legenheiten in Transvaal ist ein fehr ernster. Die Boers \{haaren sich massenbaft zusammen und drohen zu Zwangsmaßregeln zu schreiten. Es wurde ein Versuch agemact, die Nädelsführec festzu- nehmen und eine Proklamation erlassen, welche ? die Voers vor den Folzen! warnt, die ein Beharren in ihrer gesetwidrigea Agitation nach si ziehen dürfte.“

Der Premier der Kapkolonie telegraphirt unterm 9. ds. an das Kolonial-Amt: „Ansehnliche Verstärkungen sind in Basutoland eingerückt, sonst hat sich die Lage nicht verändert. Jn Oft-Griqualand und Tembuland fanden meh- rere Gefechte statt, in welchen die Kolonialtruppen durhweg erfolgreih waren und mehrere hundert Rebellen getödtet wur= den, während auf britischer Seite der Verlust geringfügig war. Der Flächenraum der Nebellion hat niht an Aus- dehnung gewonnen.“

Eine in Lahore erscheinende Zeitung meldet:

Abdurrahman heirathete am 22. November die To@ter von Mir Atikullah Khan. Bei dieser Gelegenheit war die Stadt drei Tage lang illuminirt, und die Sirdars wurden festlih bewirthet. General Mahomed Khan lebt in Kabul und kat 2500 Mann unter seinem Befehl; irgend zin Amt bekleidet er indeß niht. Der begünstigte Rathgeber des Emirs ist Aëmutullah Khan, der Chef von Lughman.

14. Dezember. (W. T. B.) Dem heute Nachmittag 21/2 Uhr stattgehabten Ministerrathe wohnten wiederune sämmtliche Minister bei. Ein Befehl zur Entsendung wei- terer Truppen nah Jrland ist noch nit erlassen worden. indeß würden erforderlichenfalls Verstärkungen von 4000. bis 5000 Mann fast unverzüglih abgesendet werden können. Morgen findet in Windsor ein Kabinetsrath unter dem Vorsigße der Königin statt, Der Ober-Sekretär für Irland, Forster, hat heute Vormittag eine lange Unierredung mit N gehabt. Dilke ist heute nah Frankrei ab= gereist.

Bei der in Reading stattgehabten Wahl eines Parla= mentsmitgliedes ist G. J. Shaw Lefevre (liberal) ohne OPpp0o- sition wiedergewählt worden.

10, Dezember. (W. L. B) . Der Ministerrath hat si gestern mit den Einzelheiten der irishen Reform-= bill beschäftigt und wird heute die Berathung fortsezen.

Cork, 14. Dezember. (W. T. B.) Anhänger der Landliga haben sich heute der Weiterbeförderung von 30 Kindern und von Vieh, dessen Eigner unter dem Banne der Landliga stehen, widersetzt und dieselbe verhindert. Das Vieh wird jeßt von 40 bewaffneten Polizeidienern bewaht. Dem Richter Dowse, welcher den Assisen zu Connaught präsidirt, ist ein Drohbrief zugegangen.

Frankreich. Paris, 13. Dezember. (Cöln. Ztg.) Heute wurde die Kapelle der Maristen in Chartres ohne Widerstand geschlossen. Der Min ister des Innern erschien heute im Auss{huß der Kammer, der das Geseß über die Wahlbezirke von Paris zu berathen hat, und nahm seinen Geseßentwurf zurück. Rochefort erschien gestern zweimal im Palais Bourbon, um von Gambetta Erklärungen über den vom „Voltaire“ veröffentlichten Brief zu verlangen ; er wurde jedoh nit vorgelassen. Rochefort ging heute nod- mals zu Gambetta, der sich indeß weigerte, ihn zu empfangen. Rochefort behauptet, er habe den betreffenden Brief niemals an Gambetta gerichtet, der „Voltaire“ dagegen bleibt dabei, daß Gambetta im Juli 1871 diesca Brief erhalten habe. Das Begräbniß der Frau Thiers findet am Mittwoch statt.

14. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkam= mer berieth heute den Antrag des Deputirten Raspail, bez treffend die Veräußerung der Krondiamanten, und sctzte die Berathung des Geseßentwurfs , betreffend den obligatorischen Primärunterricht fort. ;

Jn der Sigzung des. Senats wurde von dem Finanz= Minister Magnin das Einnahmebudget vorgelegt.

Rochefort hat an Reinach, welcher seinen im Jahre 1871 an Gambetta gerichteten Brief veröffentlichte, eine Forderung gesandt. Reinach antwortete darauf, daß er nur den von Rochefort geschriebenen und unterzeichneten Brief habe veröffentlichen lassen und Rochefort keine Genugthuung schuldig fei.

Italien. Rom, 14. Dezember. (W. T. B.) Jn der Allokution, welche der Papst in dem gestrigen Konsi= storium anläßlih der Eruer.nung des Patriarchen Haßun zum Kardinal gehalten. had, beklagt der Papst, dem „DOsser- vatove Romano“ zufolge, zunächst die gegenwärtige Lage der Kirche, welche dieselbe nöthige, unaufhörlih für {hre Rechte, ihre Freiheit und ibe Würde gegen die Kühnheit zu kämpfen,

( | mit welher man die katholische Religion und deren Jnsti: ‘ónig wird, dem „Pest. | tutioyen angreifz, Auch lege man den ölkern zum Schaden mit, der Königin und *

des Glaubens und des Seelenheils ungerechte Geseße guf,