1880 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

bei 31 Bahnen = 37,35 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monate des Vorjahres, und pro Kilometer bei 46 Bahnen = 55,42 Proc. der Gesammtzahl höher, und bei 37 Bahnen = 44,58 Proc. der Gesammtzahl (darunter 7 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer als in dem- selben Monat des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Ver- kehrszweigen vom 1. Januar bis Ende November d, 53. war bei 61 Bahnen = 73,50 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 22 Den = 26,50 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselbèn Zeitraum des Vorjahres, und pro Kilometer bei 49 Bahnen = 59,04 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 34 Bahnen = 40,96 Proc. der Gesammtzahl (darunter 9 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem- selben Zeitraum des Vorjahres. Bei den unter Staats- verwaltung stehenden Privatbahnen, aus\chließlich der vom Staate für eigene Rehnung verwalteten, betrug Ende November d. c}. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 1 201 606 500 6 (409 350 900 & Stammaktien, 45 450 000 6 Prioritäts- Stammaktien und 746 805 600 A Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welhe das Kapital bestimmt ist, 4090,87 km, so daß auf je 1 km 293 729 M ent- fallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat- bahnen betrug Ende November d. J. das gesammte kon- zessionirte Anlagekapital 1 400 301 657 A (556 319 950 M Stammaktien, 216 876 900 Prioritäts-Stammaktien und 627 104 807 6 Prioritäts - Obligationen) und die Läage der: jenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 6916,73 km, so daß auf je 1 km 202 450 4 entfallen.

Jn Bezug auf den Rechtsgrundsaß, daß die Stra f- klage niht von Neuem wegen einer That erhoben wer- den darf, über welche gegen denselben Angeklagten bereits ein rehts- fräftiges Urtheil ergangen ist (ne bis in iderma), welcher zwar niht ausdrüdlih in der Deutschen Strafprozeßordnung aus- gesprochen ist, aber wohl wesentlichen Bestimmungen derselben zu Grunde liegt, hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, dur Erkenntniß vom 16. Oktober d. F., eine Entscheidung gefällt, welcher folgender Fall zum Grunde liegt : Ein Schaf- Tneht wurde unter dem Verdachte der Brandstiftung ver- haftet. Während der Voruntersuhung räumte er ein, daß er dur eine Unvorsichtigkeit den Brand verursaht habe. Auf Grund dieses Geständnisses wegen fahrlässiger Brand- stistung zu einer Gefängnißstrafe verurtheilt, meldete er sich während der Strafverbüßung zum Verhör und gab umständ- lih an, daß er nit in fahrlässiger Weise, sondern böswillig, aus Rache gegen den Herrn, den Brand verurjacht habe. Die Staats- anwaltschaft beantragte demzufolge die Einleitung eines neuen Strafverfahrens gegen den Schafkneht. Das zuständige Ge- richt lehnte die weitere Verfolgung ab. Auf die Beschwerde des Staatsanwalts eröffnete jedoh das Ober-Landesgericht zu D. das Hauptverfahren, weil zwar die Wiederaufnahme des Verfahrens unzulässig sei, aber eine andere That als die früher abgeurtheilte vorliege, also ein neues Verfahren zu- lässig sei. Der Schafkneht, welcher mittlerweile die Strafe für die fahrlässige Brandstistung verbüßt hatte, wurde nun wegen absichtliher Brandstiftung zu einer längeren Gefängniß- strafe verurtheilt und er ergriff hiergegen die Revision, Das Reichsgericht erachtete im vorliegenden Fall den Rechtsgrundsaß : ne bis in idem für anwendbar, hob das Vorurtheil auf und erkannte auf Einstellung des Verfahrens, indem es motivirend ausführte: „Der Grundsay ne bis in idem gilt, so weit eine Klageänderung zulässitz ift, er versagt, wenn und soweit eine andere That vorliegt . i Die Strafprozeßordnung berüclsihtigt im §8. 264 ausdrüdck- lih den Fall, daß in der Verhandlung neue Umstände her- vortreten, welhe die Anwendung eines \{chwereren Strafgeseßes, als des im Eröffnungsbeschlusse an- geführten zulassen. Unter „Umstand“ ist aber nicht bloß eine äußere Thatsache, sondern auch die Willensrihtung des Thä- ters in Bezug auf ein ihm zur Last gelegtes Thun zu Vver- stehen. Es wird daher der Richter nicht behindert sein, bei ciner Anklage wegen fahrlässiger Erregung eincs Brandes nach dem Ergebnisse der Hauptverhandlung unter Beobachtung des §8. 264 den Angeklagten wegen vorsäßlicher Veranlassung desselben Brandes zu verurtheilen und wird er im Falle seiner Unzuständigkeit eine Unzuständigkeitserklärung abzugeben haben. Umgekehrt wird aber auch neben einer Anklage wegen vor- säßlicher Brandftistung eine Verurtheilung wegen fahrlässiger Herbeiführung des in Frage stehenden Brandes erfolgen. Die That wird so wenig in dem einen wie in dem anderen Falle eine andere im Sinne des §. 265 der Str.-Pr.-Ordn.; es bleibt derselbe äußere Vorgang im Kausalitätsverhältnisse zu dem Thun des Angeklagten. Eine Erneuerung der Klage war mithin unzulässig.“

Der General-Lieutenant von Klejist, Commandeur der 1. Garde-Fnfanterie-Division, hat sih auf einige Tage mit Urlaub nah Senske in der Mark begeben.

S. M. Kanonenboot „Wol“, 4 Geschüße, Kommdt. Kapt. Lt. Strauch, ist am 2. November cr. in Tientsin, S. M. S. „Victoria“, 10 Geshüge, Kommdt. Korv, Kapt. Valois, am 23. Dezember cr. in Gibraltar eingetroffen. S. M. Ka- nonenboot „Hyäne“, 4 Geschüße, Kommdt. Kapt. L, von Glöden, hat am 20. Vktober cr. in Auckland geankert.

Wob, 22 Dae, n d@ heutigen (2) Plenarsitzung des Oberlausizer Kommunal-Land- tags wurde zunächst der Bericht des Bankcuratorii zur Kenntniß gebraht und dem Bankvorstande bezüglih der Rechnung für das Jahr 1879 Decharge ertheilt, wobei der Landtag der Bankverwaltung für die ersprießliche Art der Geschäftsführung seine Anerkennung auss\priht. Dex Geschäfts- nnkosten-Etat der Bank für das Jahr 1881 wurde festgestellt. Mit lebhaftem Bedauern nahm der Landtag davon Kenntniß, daß der Bankdirektor, Geheime - Regierungs-Rath Sattig seine Pensionirung zum 1. April 1881 nachsuhte. Er ver- mochte sih jedoch der Anerkennung der Gründe, welche Hrn. Saltig hierzu bewogen haben, nicht zu verschließen; es warde daher der Antrag genehmigt und die Ernennung seines Nachfolgers in der Person des Fürstlich Pleßschen General- Direktors, Dr. Riedel in Fürstenstein, beschlossen. Hierauf wurde der Ber1ht über das Oberlausfißer Waisenhaus zu Reichenbach vorgetragen, welcher sich über den Stand der Anstalt nur günstig ausspricht und außer der Normirung eines höheren Gehalts für den dortigen Lehrer zu weiteren Beschlüssen keinen Anhalt bietet. Auf den Antrag des Lehrers Günther in Gleinig bej Guhrau, um Annábme und Verwaltung einer Stiftung für Glieder seiner Familie und später für emeritirte Lehrer und Lehrer-Wittwen und -Waisen der Oberlausiß wurde beschlossen, den Landeshauptmann und Landesältesten zu

weiteren Verhandlungen zu autorisiren. Die nächste

Sißung findet Donnerstag früh 10 Uhr statt.

Sachsen - Coburg - Gotha. Coburg, 22. Dezember. (Dr. J.) Die Wahlen der Abgeordneten des hiesigen Landtags, welche zugleih auch Mitglieder des gemeinschaft- lichen Landtags sind, gehen ihrem Ende entgegen, und sind verschiedene Mitglieder des früheren Landtags wieder gewählt worden. Jn demselben sind auch die Bürgermeister der Städte des Herzogthums Coburg vertreten.

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 23. Dezember. (W. T. B.) Jn der gestrigen Sißung des Landesaus- \chusses wurde auf eine Petition, betreffend die Wiederein- führung der französishen Sprache in die Volksschule, regie- rungsseitig die Erklärung abgegeben, daß die Regierung von dem grundsäßlihen Standpunkte, welchen fie in dieser Frage bisher eingenommen habe, niht abgehen werde. Nachdem das ODberlandesgeriht Colmar vorgestern den Kassationsrekurs in dem Prozesse gegen Tissot wegen Landesverraths abge- wiesen hat, erklärt die „Elsaß-Lothringische Zeitun g“ heute gegenüber den französishen Journalen, welche die Verurtheilung Tissots als eines französischen Staatsange- hörigen angegriffen und das Urtheil als ein den Geseßen widersprechendes dargestellt hatten: daß das durch umfassende Beweisaufnahmen festgestellte Verbrechen innerhalb des Deut- schen Reiches verübt worden sei und Tissot daher ohne Rück- sicht auf seine Staatsangehörigkeit hier abzuurtheilen war, da die Stirafgeseße des Deutschen Reichs auf alle im Gebiete des- selben begangenen strafbaren Handlungen Anwendung finden, auch wenn der Thäter ein Ausländer ist. Da der Angeklagte, der ungiltig optirt hatte, über seine Staatsangehörigkeit weil zum Offizier in der französischen Territorialarmee er- nannt im Zweifel sein konnte, hatte das Gericht ihm mil- dernde Umstände bewilligt und statt auf 15 Jahre Zuchthaus nur auf drei Jahre Festungshaft erkannt, d. h. die Strafe so bemessen, als ob der Thäter ein Ausländer wäre.

Desterreich-Ungarn. Wien, 23. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute Nachmittag in besonderer Audienz den päpstlihen Nuntius Vannutelli, welcher sein Beglau- bigungsschreiben überreichte. : :

Im Herrenhause erklärte heute bei der zweiten Lesung des provisorischen Budgetgeseßes von Schmexrling, daß er und viele seiner Gesinnungsgenossen, indem sie die Vorlage mit Rücksicht auf die Staatsnothwendig- keit bewilligten, es gleihwohl für ihre patriotishe Pflicht hielten, neuerdings den ernsten Besorgnissen über die von der Maia eingeschlagene Richtung Ausdruck zu geben und wiederholt in loyaler Weise vor den Gefahren zu warnen, welche für die Staatseinheit, für die friedlihe Eintracht der Völker, für das feste Gefüge der Verwaltung und schließlich für die Verfassung selbst aus dem Vorgehen der Regierung erwachsen müßten und welches sie deshalb nur mit Sorge und Mißtrauen begleiten könnten. Das Geseß wurde hierauf an- genomnien, der Handelsvertrag mit Spanien und der Vertrag mit Belgien über das Armenrecht wurden ohne Debatte genehmigt.

Agram, 22. Dezember. Die „Agramer Ztg.“ meldet: Die stattgehabten Berathungen in der Grenzfrage führten zu einem vollständigen Einvernehmen aller Faktoren betreffs aller Detailfragen. “Die demnächst zu entsendenden Regni- colar-Deputationen werden die Anzahl der Vertreter des ver- größerten Kroatien auf dem ungarishen Neichstage feststellen. Finanzfragen werden diesmal niht vor die Negnicolar-Depu- tationen gelangen, da die Grenze bis zur Erneuerung des Aus- gleiches im Jahre 1888 ihre bisher zu autonomen Zwecken verwendeten Einkünste dem autonomen Budget Kroatiens zu- führen wird. Behufs Wahl der Regnicolar-Deputation tritt der Landtag in der zweiten Januar-Hälfte zusammen. Der Banus übernimmt die Verwaltung des Grenzl2ndes als König- liher Kommissär mit außerordentlichen Vollmachten sofort nah Beendigung der nöthigen Vorarbeiten, also etwa An- fangs März.

Großbritannien und Frland. London, 22. Dezember. (Allg. Corr.) Die Regierung sendet fortgesezt Verstär- kungen nach Frland. Gestern erhielten das hier stationirte zweite Bataillon der Grenadiergarde sowie das 1. Bataillon des 60. Jägerregiments in Aldershot den Befehl, sih für Ende dieser Woche marschfertig zu halten. Eine Train-Abtheilung wurde ebenfalls nach Frland beordert. Die Ansammlung einer großen Armee in Frland giebt zu vielen Kommentaren Anlaß. Es wird behauptet, die Regierung sei im Besiß zu- verlässiger Fnformation, daß die Bodenliga beabsichtige irgend welhen Zwangsmaßregeln der Regierung bewaff- neten - Widerstand entgegenzuseßen. Die Sprache der Anhänger Parnells wird mit jedem Tage kühner. Das irishe Parlamentsmitglied D'’Connor sagte gestern in Man- chester: wenn es nach ihm ginge, würde er mit jedem der 10 000 Landlords wie mit Kapitän Boycott verfahren. „Boy- cotting“ wäre die {önste Erfindung des zzahrhunderts, Die «zrländer würden nicht eher rasten, bis sie Jrland zu einer freien Nation gemacht. : :

Die „Dublin Gazette“ veröffentlicht ein Proklam a- tion des Bizekönigs von Jrland, welche erklärt, daß die Grafschaft Limerick si in einem Zustande der Aufregung befinde, was eine Verstärkung ihrer Polizeimacht nothwendig erscheinen lasse.

Prinz Leopold und die Prinzessin Louise haben sich gestern zur Königin nah Osborne begeben, woselbst auch der Herzog und die Herzogin von Connaught erwartet werden.

Die Staatsschuld Kanadas hat sich, einem amtlichen Ausweis zufolge, im leßten Fiskaljahr um 9 500 000 Dollars vermehrt.

23. Dezember. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Globe“ aus Dublin meldet: Gestern nahmen die Beamten der Zollwache in dem Flusse Clare, nahe bei dessen Einmün- dung in den Shannon, das Schiff „Juno“ in Beschlag, welches eine Ladung amerikanisher Waffen an Bord hatte. Das Schiff wurde von einer Truppenabtheilung besetzt. Eine Anzahl junger Leute, die kürzlich aus Amerika ange- kommen sind und sich in dem Distrikte aufhalten, befindet sich unter polizeilicher Ueberwachung. Jn dem Distrikt herrscht große Erregung.

Ein Telegramm aus Durban, von heute früh, meldet das Gerücht, daß die Engländer von den Boers des Transvaallandes bei Middelburg ge\chlagen worden seien ;

200 note Soldaten seien getödtet, 50 in Gefangenschaft gerathen.

Die „Pallmall Gazette“ hält das Gerücht von der Demission des Vizekönigs, Lord Ripon, zum Mindesten

für verfrüht.

24. Dezember. (W. T. B.) Nach einer Depesche der Regierung von Natal aus Pietermarißburg, vom 23. d., wird die Zahl der aufständishen Boers auf 4000 geshägt. Der Administrator von Transvaal, Lanyon, welcher sich in Pretoria in Sicherheit befindet, ist der Ansicht, daß die Boers sih nit vereinigt halten können. Gerüdcht- weise verlautet, die Boers hätten das Lager am Potchefflusse angegriffen und seien unter großen Verlusten zurückges{hla- gen worden. Die republikanische Regierung der Boers hat ein Schreiben an Lanyon gerichtet, in welchem sie ihrer Achtung vor der Königin von England fowie vor der englischen Flagge Ausdruck giebt. Zugleich wird darin der Wunsch, den Krieg zu vermeiden, ausgesprochen und erklärt, daß die Boers auf jeden Fall entshlofsen seien, auf ihrer Unabhängigkeit zu be- stehen und Lanyon aufzufordern, die Verwaltung ohne Wider- stand zu übergeben. Lanyon hat eine Proklamation erlassen, welche allen Denjenigen, die das Lager der Jnsurgenten un- verzüglih verlassen würden, Straflosigkeit zusichert. Der Regierung sind bis jezt noch keine bestätigende Mittheilungen über die nah einem Telegramm aus Durban gemeldete Niederlage der englischen Truppen bei Middelburg zugegangen.

Frankreich. Paris, 22. Dezember. (Cöln. Ztg.) Der republikanische Verein der Deputirtenkammer ex- klärte sih heute einstimmig für den Antrag des Budget- ausschusses auf Herstellung des Amendements Brisson in Betreff der fiskalishen Maßregeln gegen die Ordensgemein- schaften in der Weise, wie die Deputirtenkammer dieselben beschlossen hat. Das Konsfliktsgeriht hat heute nah vierstündiger Berathung in Sachen der Jesuiten gegen die Präfekten der Gironde und Vienne, die von den Jesuiten wegen Verleßung der Wohnung bei Gelegenheit ihrer Aus- weisung verklagt waren, ablehnend beschieden. Die Gerichte A E sich gegen die Anträge der Staatsanwälte für zuständig erklärt.

(Fr. C.) Der M inisterrath erledigte vorgestern lau- fende Geschäfte, namentlih nahm er einen Vortrag des Mi- nisters des Fnnern entgegen über die Nothwendigkeit, den O bergefängnißrath umzugestalten. Er besteht aus fünfzig Personen, von denen ein Drittel von der Regierung auf Lebenszeit ernannt wird, das sich dann durch Zuwahl ergänzt.

23, Dezembex. (W. T. B.) Die Deputirten - kammer trat heute in die Berathung des Gesetzentwurfs über den obligatorishen Unterricht. Art. 1 des Gesetzentwurfs wurde angenomme., Art. 2 abgelehnt.

Der Senat begann die Berathung des Einnahmebud- gets und genehmigte die beiden ersten Artikel. Die folgenden Artikel über die fiskalishen Maßregeln betreffs der Affsocia- tionen beantragte Clement aus dem Budget auszuscheiden, weil die bezüglihen Bestimmungen nicht in das Budget, son- dern in das Geseß über die Associationen gehörten. Die Aus- scheidung der gedachten Artikel aus dem Einnahmebudget wurde mit 145 gegen 130 Simmen abgelehnt. Wie verlautet, würde die Regierung diesen Artikeln, welhe das modifizirte Amendement Brissons, betreffend die Unterwerfung der Güter der Kongregationen unter die ordentlichen fiskalishen Vor: schriften, bilden, ihre Zustimmung ertheilen. Der Senat seßt morgen seine Berathungen fort.

Türkei. Konstantinopel, 22. Dezember. (Pol. C.) Jn den Pourparlers, die auf der Pforte zwischen dem türki- schen Minister des Aeußern und europäishen Diplomaten über die Note Assym Paschas vom 14. d. M. über die grie- hische Grenzfra ge gepflogen wurden, gewannen die Leh- teren den Eindruck, daß der Ausdruck „dernière concession“, der in dieser Note mit Bezug auf die Anerbietungen der Pforte vom 3. Oktober gebraucht ist, niht wörtlih zu nehmen sei, und daß die Pforte sich unter Umständen bereit finden könnte, über die Konzessionen vom 3. Oktober hinauszugehen. Eine formelle Erklärung dieses Fnhalts wurde bisher wohl nicht gegeben, aber in diplomatischen Kreisen glaubt man, in diesem Punkte die Andeutungen der Pforte niht mißver- standen zu haben.

Serbien. Belgrad, 22. Dezember. (Pol. C.) Die ser- bishe Regierung hat beschlossen, in Berlin und Rom Gesandtschaften zu errichten.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 24. De- zember. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ erklärt die Nachricht hiesiger Zeitungen über die Feststellung der Ein- an An Ge in Nußland für verfrüht, da der Finanz- Minister noch feine endgiltige Entscheidung getroffen habe.

Dánemark. Kopenhagen, 21. Dezember, (H. Corr.) Gestern stand im Folkething der früher mitgetheilte Gesehz- entwurf der Nadikalen über die parlamentarische Eidesleistung zur Berathung, Die Antragsteller Berg und Hörop empfahlen die Vorlage zur Annahme. Der srühere Justiz- Minisier Klein (Nechte) machte geltend, daß kein Grund vor- liege, eine besondere Formel für den Reichstagseid zu besitzen, und daß eine Abänderung des gerichtlihen Eides eine weit größere praktishe Bedeutung haben würde. Er sympathisire daher mehr mit dem Liovflblne der Moderaten, werde \ih aber aus Höflichkeitsrücksichten einer eventuellen Ueberweisung veider Vorlagen an einen Aus\huß nicht widerseßen. Der Justiz-Minister hob kervor, daß jeder Eid der einen oder an- deren religiösen Sanktion unterstellt sein müsse, und daß eine Formel für Freidenker nur nah Aufhebung der den Eid be- treffenden Bestimmung des Grundgescßes gewährt werden könne. Bei der Abstimmung in einer gestrigen Abendsizung stellte sih die Beschlußunfähigkeit des Hauses heraus. Als- dann nahm das Haus Ferien bis zum 6. Januar.

Afrika. Egypten. Kairo, 23. Dezember. (W. T. B.) Die von der internationalen Kommission für die Gerichtsreform niedergeseßte Subkommission hat ihre Berathungen beendet. Einige Anträge der egyptishen Regie: rung haben eine Aenderung erfahren. Dex Antrag auf Ein- seßung eines Ober-Revisionshofes is abgelehnt worden.

Nr. 25 des Armee-Verordnungs-Blatts hat folgenden Inhalt { Dislokationtänderungen, welhe zum 1. April 1881 aus Anlaß der für diesen Zeitpunkt in Aussicht stehenden Neuforma- tionen einzutreten h:ben, Vereinigung des ebemaligen Land« gemeindebezirks Bornheim mit der Stadt-emeinde Frankfurt a. M.

Zulaze- Fezw. Tage eldergebühr der Noßâärzte rnd Unter-Rofärzte bei Kommandos in andere Garnisonen. Erläuterung zu S. 97, 2, 8. des Geldverpflegungsreglements für das preußische Heer im Frieden. Abänderung der Vorschrift über den Geschäftägang bei Ueberweisung der Bedürfnisse zu den Scbießübungen 2c.

Landtags- Angelegenheiten.

Dem gestern mitgetheilten Gesetzentwurf, betreffend die Verwen- dung der in Folge weiterer Reichsfteuerreformen an Preußen zu überweisenden Geldsumwen ist folgende Denkschrift beigfügt :

Zur Geschichte der ror im Reiche und in reußen.

_ Von Seiten der Gegner der jetzigen Finanzpolitik wird sowohl in der Presse als in der Reichs- und Landesvertretung die Durch- ihrung der begonnenen Steuerreform mit dem Einwande bekämpft, daß die an die Bewilligung der indireften Steuern und Zölle ge- fnüpftzn Versprechungen von der Regierung nit erfüllt worden seien und daß auch weitere Reformen ftatt Steuererleichterungen nur Ver- mebrung der Ausgaben und neue Belastung des Volkes bringen würden, Man wird die Intentionen, von denen die Staatsregierung fich in dieser Frage hat leiten lassen, am Besten klar legen, wenn man fi entscließt, einen Rückéelick auf die gesammte Entwickelung der Refocmidee zu werfen und auf Grund des vorhandenen Akten- materials und der von maßgebender Stelle in der Reich2- und Landeévertretung abgegebenen Erklôrungen in authentiscer Weise festzustellen, welche Absichten die Regierung von vorn berein- und in fester und konscquenter Haltung verfolgt hat und was bielang zur Erreichung derjelben gesehen ist. Diese Darstellung hat sich nicht auf die Verhältnisse Preußens zu bescränken, sondern auc die Vor- ge im Reiche insoweit in Betracht zu ziehen, als dieselben auf die Gntwielung unseres Finanzwesens von Einfluß sind.

_ Neben der Selbständigkeit der Reichéfinanzen, welche für das Reich die erjie Veranlassung und der nächste Zweck der Ausbildung des indirekten Steuersystems war, sollten bekanntiih für die Einze!- staaten auf dem Wege der Steuerreform die Mittel beschafft werden um ohne Vermehrung der in den meisten Staaten \{@on bis auf das äußerste Maß in Anspruch genommenen direkten Besteuerung durch Vermehrung bezw. weitere Ausbildung und Erhöhung der indirekten Steuern nicht allein eine Auägleichung der etatëmäßigen Einnahmen und Auêgaben zu bewirken, sondern auch weitere unentbehrlihe Be- dürfnisse der Staatsverwaltungen zu befriedigen und gleichzeitig eine Reform der direkten Steuern anzubahnen.

„,, Man wollte daher die Einnahmen aus indirekten Steuern und Zöllen insoweit steigern, daß die Einzelstaaten dur die Ueberschüsse über den cigenen Bedarf des Reiches in den Stand geseßt würden, eine Grmäßigung und, soweit möglich, Beseitigung der drückendsten direkten Abgaben, fowie eine Erleichterung der Steuerlast der Kom- munen eintreten zu lassen.

Man war si aber von Anfang an bewußt, daß die Aufgabe, welche sih das Reformwerk stellte, nicht auf einmal zu erreichen sci und daß die hierzu erforderlichen Erträge aus indirekten Steuern fh nur allmählich würden flüssig machen lassen. Wenn man die Ncform nur nah und nach durh{ühren twoollte, so lag es also nicht im Plane der Regierung, den einen oder den andern der angegebenen Zwecke zunächst und vor¿ugsweise ins Auge zu fassen, vielmehr beabsichtigte man, bei der Verfo’gung dieser Ziele gleihmäßig und stufenweise vorzugehen. E

Daß die preußisbe Staatsregierung von vornherein von diesen Anscbauungen ausgegangen und auch im Laufe der Ereignisse stets an denselben festgehalten hat, ‘werden die na&ftehenden Mittheilun- gen aus amtlichen Aktenstücken, aus Reden des Reichékanzlers und der O Minister und aus Artikeln offizióser Preßorgane ergeben.

Die Motive der dem Reichstage unter dem 9. Februar 1878 oe Tabakfteuervorlage, welche das zwisden den verbündeten Regierungen vereinbarte eigentlihe Reformprogramm enthalten, geben in Betreff der Aufgaben der Finanzpolitik des Reiches folgende all- gemeine Gesichtépunkte.

„Die seitherige Entwickelung dcs Steuer systems in Deutschland, welche die Staaten und die kommunalen Korporationen und Ver- bände vorzugsweise auf die Vermögens- und Cinkommenstevern an- weist, bereitet niht nur den Landesregierungen Schwierigkeiten gegen- über den steigenden Anforderungen an die finanzielle Kraft der Staaten, sondern sie hat auch namentli dazu geführt, daß die kom- munale Selbstverwalturg, um den ihr dur höhere Interessen gestellten Aufgaben genügen zu können, die direkte Besteuerung auf eine Höhe zu steigern genöthigt gewesen is, welche dieselbe sehr beschwerlich{ maccht und auf die Fortentwicke!ung der Staatssteuern nach- theilig zurückwirkt. Gegenüber diefer von Jahr zu Jaber schwieriger werdenden Lage erscheint es geboten, die Aufgabe der Finanzpolitik des Reiches dahin zu stcllen, daß durch Vermekrung dir eigenen Einnahmen desselten aus den ihm zur Ver- fügung stehenden Verbrauchsfteuern ni&t nur sein gegenwärtiger Mehrbedarf gedeckt, sondern auch eine Entwickelung eingeleitet werde, welche eine Entlastung der Budgets der Einzelstaaten auf die Dauer berbeiführt, so daß es den letzteren dadur ermöglicht wird, drückende Steuern zu beseitigen, beziehungêweife zu ermäßigen, oder, wenn sie dies für angezcigt balten, einzclne dazu gecignete Steuern den Pro- vinzen, Kreisen oder Gemeinden ganz oder theilweise zu überlaffen“.

Unter Bezugnahme auf dieses Reformprogramm, welch:s \&on in den ersten Entwickclungéftadien die ge/ammte jeßige Reformfrage in sid sch(licßt, äußert sid ein Votum des preußischen Finanz- Ministers vom 5. Juni 1878 in Betreff der für P: eußen in Aus- sicht genommenen Reformziele wie folgt:

„Der Betrag, bis zu welchem die Vermehrung der eigenen Ein- nahmen des Reichs anzustreben ist, wicd hiernab nicht etwa durch die gegenwärtige Höhe der Matrikularumlagen des Neichs, sondern dur den Umfang bezeichnet, in welchem für die Einzelstaaten das Bedürfniß vorliegt, zur Durchführung einer Reform der Landes- steuern Deckvng vom Reiche zu erhalten.

Dabei sind für Preufen folgende Reformen des Steuersystems in Ausfiht zu nebmen:

1) Ueberweisung der Hälfte der Grund- und Gebäudesteuer an die Kommunalverbänte ;

2) Beseitigung der vier untersten Stufen der Klassensteuer als Staatsfteuer; Erleichterung der Kommune in der Besteuerung der solchergestalt vom Staate freigegebenen Censiten und Verschmelzung der oberen Stufen ter Klassensteucr mit der Einkommensteuer ;

3) Verbesserung der Gewerbesteuer-Gesetzgebung haupt\sählich zum Bortheil des kleineren Gewerbebetriebes.

Man wird hiernab mit Ueberzeugung sagen können, daß die jeßige Vorlage sih im Wesentlichen auf der Basis dieser Erklärun- gen bewegt und nur in dem einen Punkte über dieselbe hinausgeht, daß fie die weitere Ueberweisung der verbleibenden 8 Klassensteuer- stufen an die Kreise zu Reformzwecken in das Auge faßt.

Dasselbe Schriftstück fährt dann fort ;

„Die aus Reicbsmitteln zu \haffende Deckung für die hiernach in den Staatéeinnahmen zu erwartenden Ausfälle ist berecuet ;

zu 1 auf ungefähr 35 000 000 4 D 21 000000 , ¿ K . 2 500 000

Summa 58 500 009 M

oder rund 60 000 000 M

Außerdem wird zur Deckung derjenigen Staatsausgaben, für welche die regelmäßigen Einnahmen, au abgesehen von der geplan- ten Steuerreform, niht ausreichen, die gleihe Summe von 60 Millionen Mark als Bedarf bezeicnet, so daß der Gesammt- betrag, auf welchen Preußen als auf seinen Antheil an den Mehr- einnahmen des Reichs rechnen müßte, sich auf 120 Millionen Mark belaufen würde.

Zu den eigentliben Matrikularumlagen (d. h. zu der Summe

Uebershüssen der Post- und Telezrapkenverwa tung, fowie der Brannt- wein- und Brausteuergemeinschaft nicht betheiligten Staaten wegen dieser Iichtbetheiligung mebr zu leisten haben) trägt Preußen unge- fähr 69 97, bei. Nach diesem Maßstab würde die Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches ungefähr 200 Millionen Mark be- tragen müssen, um der preußiscen Staatskasse die obenberecnete Deckung ro1 120 Millionen Mark zu gewähren. Wenn ferner, wie dies nur gerechtfertigt eisheint, wegen des muthmaßlichen ferneren

Steigens der Ausgaben des Reichs auf eine ähnliche Reserve für die Reichskasse Bedacht genommen werden soll, wie sie für die preußische Staatskasse ins Auge gefaßt ist, so würde sih die Summe von un- gefähr 245 Millionen Mark als der erforderlihe Mehrbetrag der eigenen Einnahwen des Reichs darstellen.

Dieser Betrag kann als das Ziel gelten, welches bei der Erhö- hung der eigenen Einnahmen des Reichs zu erstreben T

Eine dem vorstehend mitgetheilten Votum beigefügte Deakschrift geht auf die Srage, welche Summe zur Ausgleichung der Einnahmen und Aus8gaben im preußischen Etat zu beanspruchen sei, näher ein und führt in dieser Beziehung aus:

._ „Wenn die aus den Reichseinnahmen dem Staate zuzuführende, für Steuerreformzwedcke erforderlide Summe auf rund 60 Millionen Mark zu arbitriren ift, so läßt son diefer Vetrag an si erkennen, daß eine Vermehrung der cigenen Einnahmen des Reichs, welche nur die Ertlastunz des preußischen Budgets von dem daselbft für das Jahr vom 1. April 1878/79 auf 36 375 264 M veranschlagten Ma- trifularbeitrag ermöglicht, keinesfalls ausreichen würde. Allein auch dann, wenn ein diejer ganzen &umme gleibkommender Betrag dem preußischen Staate aus den vermehrten Neichéeinnahmen zugeführt würde, würde derselbe sich noch nit in die Lage geseßt sehen, diese seineiseits zur Srreihung der vorerörterten reformatorischen Absicht zu verwenden, weil feine sonstigen Einnah:nen zur Decknrgç der noth- wendigen Ausgaben unzulänglich geworden find und dieses weiterhin noch mehr zu werden drohen.

Wenn man in dem preußischen Staatshaushalts-Etat pro 1878/79 den Ertrag der Anlcibe, die aus der französishen Kriegskontribution eingestellten Summen und den Ueberschuß aus Vorjahren , wie noth- wendig, außer Betracht läßt, fo ergiebt sib, daß sämmtliche übrigen Staatêeinnahmen das Ausgabeordinarium noch in Höhe von mehr als 2 Millionen Mark ungedeckt lassen. Rechnet man hierzu ein weiteres Steigen des Ausaabeordinariums um nur 6 bis 8 Millionen Mark, und das Bedürfniß eines in Höhe von etwa 50 Millionen Mark jährlich bereit ¿zu stellenden Extraordinariums, so erhellt , daß die aus vermehrten Neichéeinnahmen dem Staate zuzuführende Summe auf ctwa 129 Millionen Mark sich erhöhen müßte, wenn zur Grreihung des Eingangs gedachten Zweck8s den Kommunen 60 Millionen Mark jährli aus den Einkünften des Staats über- lassen werden sollen,

Dieser Schäßung wird der Vorwurf, daß sie zu weit gebe, nit gemact werden können.

Die Vorsorge für ein angemessenes Extraordinarium is} in Kon- sequenz des Grundgedankens der Reform um fo nothwendiger, weil die Verwendung defsselkten vorzugsweise zur Förderung tolcher Ein- richtungen und Anstalten erfolgt, welche neben den allgemeinen Staaté- zwecken besonders auc den lokalen Interessen bedürftiger Ortschaften und Landestheile zu Gute kommen und den Staat in den Stand seßen, indirekt eine mögli billige Auëgleichung der mit der allge- meinen Steuerreform erstrebten Entlastung der Kommunalverbände herbeizuführen.“

Auch das nabstehend auszugsweise mitgetheilte Schreiben des Reichskanzlers Fürsten von Bizmarck an den Bundesrath vom 15. Dezember 1878 stellt es außer Zweifel, daß Steuerermäßigungen nicht die alleinige Aufgabe der Sievuerreform sein sollten :

, „Das Maß der Gesammtsteucrlast ist nicht dur die Höhe der Einnahmen, sondern durch die Höbe des Bedarfs bedingt, durch die Höhe der Ausgaken, welche im Einverständniß zwischen Regierung und Volksvertretung als dem Bedürfniß des Reichs oder Staais entsprechend festgestellt wird. Höhere Einnahmen zu erzielen, als zur Bestreitung dieses Bedürfnisses unbedingt erforderlih sind, tann niemals in der Absicht der Regierungen liegen. Dieselben haben nur dahin zu streben, daß das Erforderliche auf die relativ leichteste und erfahrunasmäßig minder drückende Weise aufgebraht werde. Jede Steigerung der indireïten Einnahmen des Reichs muß deshalb die nothwendige Folge habeu, daf von den direften Steuern oder von s¿lcen iadirekten Steuern, deren Erhebung von Staatôswegen etwa aus besonde¿en Gründen nit mehr wünschenswerth erscheint, soviel erlassen oder an Kommunaloerbände überwiesen wird, als für die Deckung der im Einverständnifse mit der Volksvertretung festgesetzten Staateausgaben entbehrlih wird.“

: Die in den vorstehend wiedergegebenen Aktenstücken qaus- gesprochenen Absichten bezliglid der Steuerreform hat die Regierung weder im Reichstag nc& im Landtage versbwiegen oder verscleierct oder modifizirt; vielmehc erhellt aus den folgenden Auszügen aus Reden des NReichekanzleis und der Minister, daß man sich der er- ftrebten Ziele nicht nur stets bewußt war, sondern dieselben auc mit voller Klarhcit und Bestimmtheit vor dem Lande auszesprochen hat:

r Ich weise ja die Aufgabe nit von mir,*) darüber nachzudenken und daran zu arbeiten, daß es mögli wäre, solche Reichscinnahmen, folche Reichss¿euern, wie in der Verfassung gesagt ift, Ihnen vor- zulegen, die Hoffnung auf Ihre Annabme baben und diese Hoff- uung knüpfe ih an deu Plan, daß wir die Steuern in ciner Weise kombiniren, die auf der einen Seite Erleichterung, auf der anderen Seite neue Einnabmequellen \{afft, ohne das Bestreben, größere Einnahmen zu haben, als der Bedarf U: ;

Ferner :

„Ih vertrete {on seit einigen Jahren den Standpunkt*®) daß es für die gesunde Entwickelung der Finanzverhältnisse des preußi- {en Staats im hohen Grade wünsbenswerth sei, die Matrikular- beiträge über diejenige Höhe, welche sie im Jahre 1876 hatten, und die also von der Höbe, die sie im laufenden Etat einnehmen, um etwa 10 Millionen abweichen, niht möchten hinausgehen, Jch ver- trete noch lebhafter die Auffassung, daß keinesfalls die gegenwärtige Höhe noch gesteigert werden möge. J% vertrete endlih die Auf- fassung, meine Herren, daß das preußische Steuersystem offenbar bei den Anforderungen, die immer weitergehend an die Staatskasse ge- richtet werden, bei den Anforderungen, die in immer größerem Ums- fange si an die Kreis- und Kommunalverbände gerichtet haben, ein Weg gesucht werden muß, um im Wege der indirekten Besteuerung die Mittel zu gewinnen, die Lasten bei der direkten Besteuerung, deren si jene Verbände in der Regel zu bedienen haben, zu vermin- dern. Das ist die Stellung, die ih zu dieser Frage einnehme und zu der ich mich unumwunden bekenne,“

Ferner:

„G6 hat au Seitens der Staatsregieruna nicht an Bemühungen gefehlt, ®**) diesem vorzusehenden Uebel (den Schwierigkeiten der das maligen Finanzlage) zu begegnen. Es ist dies zuleßt in den durch meinen Herrn Amtsvorgänger vorbereiteten Geseßzentwürfen geschehen, die dem Reichôtage Anfangs dieses Jahres vorgelegt wurden. In den Motiven des Gefeßes über eine Erhöhung der Tabaksteuer ist auzsdrüdcklich hervorgehoben, es werde die Aufgabe der Reichs-Finanz- verwaltung sein, dafür zu sorgen, daß die eigenen Einnahmen des Reiches vermehrt und dadur die Matrikularbeiträge der einzelnen Staaten herabgeseßt werden, daß die einzelnen Staaten in den Stand gesetzt werden durch Ueberschüsse, die ihnen überwiesen werden, theils lästige Steuern zu beseitigen, theils die Kommunen durch Ueberweisung von Steuern oder dur Steuerreformen zu erleichtern. Jch halte dieses Ziel f-st und ich glaube, daß die ganze Entwickelung unserer Ve:- bâltnisse dahin weist, in einer Auébildung der dem Reich überwiese- nen Zölle und Verbrauchsfteuern die Hülfsmittel zu suchen, um den

3 Fürst von Bitmarck. Sitzung des Reichstages vom 10. März

**) Minister Camphausen. Sißung des Reichstags vom 22, Fe- bruar 1878,

***) Finanz-Minister Hobre{t.

187

dieser Umlagen, abzüglich derjenigen Beträge, welche die an den

Sißung des Hauses der Ab-

geordneten vom 20, November 1878,

nit bios in Preäßen, sondern aud in anderen Bundesstaaten ber- vorgetretenen Schwierigkeiten in der Finayzlage zu begegnen, und um uns in den Stand zu seßen, im Interesse der Kommunalverbände Steuerreformen hei vezuführen.“

„Was nud die Forderung betrifft *), die wiederholt au b.ute hervorgetreten ist, dea Betrag genau zu nennen, welcher erforderlich lit, um das Defizit im preußishen Staat, wie es sih berausgeftclit hat, zu decken, den Betrag zu nennen, den ih für erforderli halte, um die in Auésicht gestellte Entlastung und Erleichterung dec Kom- munen berbeizuführen, so glaube i, daß diejenigen Andeutungen, die {on hier gemacht sind, genügen werden, um wenigstens annähernd auf diesen Betrag zu kommen.“

Sodann aus derselben Rede:

2 O habe dur die Vo-legung des Etats und durch die Er- läuterungen, die id dazu gegeben habe, fzire weiteren Hoffnungen erwedt nah der Seite der Kommune und keine weiteren Befürch- tungen nah Seiten des Reichshaushalts, als die auf Beschaffung dieser beiden Summen gerih'eten Forderungen, Deckung des dauern- den Defizits im Staatshanehalt und Beschaffung der Mittel zur Durchführung einer Reform der direkten Steuern im Interesse der Gemeinden. Wettere Forderungen habe ich meinerseits ni&t gestellt, und es ist au uicht ritig, aus den sonft von der Regierung abgegebenen Grfklärungen dic Bebauptungen herzuleiten, es würden darüber hin- aus no ganz unberechenbare Forderungen gestellt werden.“

Wir erstreben **) überhaupt nit einen böberen Ertrag, eine böbere finanzielle Einnabme, insoweit uicht der Reichstag und die Landtage die Nothwendigkeit mit urs erkennen und Ausgaben vo- tiren, zu deren Dedung die Mittel beschafft werden müssen. An sich wüßte ih nicht, was das Reih mit einem Vebers{huß an Geldern anfangen follte; wir haben es gehabt an den Milliarden und find bei der Verwendung derselben in eine gewisse Verlegenheit gerathen.“

, „Das Bedürfniß nah einer Vermehrung der Einnahme im Reich ***) hat einen doppelten Grund, es ist ein ¿wiefaheë. Es handelt fi darum, ein wirkli vorhandenes Defizit zu decken, es handelt sih darum, die Mittel zu gewinnen, um gewisse Steuer- reformen durchzuführen.

Nun, meine Herren, lassen Sie mi ich will nur Bekaantes wiederholen wiederbolen, was im preußischen Landtage als Ziel einer Steuerreform hingestellt wurde, wenn auch nicht mit Zustim- mung, so do ohne einen nenner8werthen Widerspruch, ja zum Theil wenigstens mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses: Die Ueberwei- sung der Hälfte der Grund- und Gebäudesteuer an die kommunalen Verbände verlangt einen Betrag von 33 Millionen; die Summe, welde ih damals genannt habe für eine Reform der Klafsen- und Einkommensteuer, kann id aus dem Kopf nicht genau angeben, ich glaube, fie war näher an 39 als an 20 Millionen, ih will abec den niedrigsten Betrag annehmen, also 20 Millionen, so find das 53 Millionen, und wenn Sie die damals angegebene Summe von 3 Millionen zur Korrektur der Gewerbesteuer hinzunehmen, so wären das 56 Millionen; dazu den Betrag den ic für das Defizit auf 44 Millionen „angebe ergicht ein Gesammitbcdürfniß für Preußen von 100 Millionen und zwar auf Grund der, wie ih meine, nit zu weit gezogenen Grenzen etner Steuerreform, wie ih fie damals als dringend wünschenswerth bezeichnet habe. Einer folchen Summe wüive für das ganze Reich entsprecen die Beschaf- fung von 166 oder 167 Millionen Mark, die im Reich aufgeb: aht werden müßten, wenn das Bedürfniß eben dur Mittel des Reichs gedeckt werden soll.“

Neben diesen vor der Reichê- und Landesvertretung abzegebenen Erklärungen, benußte die Staatêregierung noch die Prooinzial- Korrespondenz, um die Bevölkerung über ihre Intentionen bei der Reform der Steuern aufzuklären. Bemerkenswerth ift in dieser Be- ziehung namertlih ein auf Veranlassung des Staats-Ministeriums in diesem Blatte am 3. Juli 1878 veröffentlichter Artikel, auf den hier verwiesen werden möge.

Durch das vorstehend mitgetheilte Beweismaterial unzweifelhafter Weise festgestellt sein,

daß die Reform der Reichssteuern für Preußen die Mittel ge-

währen sollte,

L. 1m das vorhandene Defizit zu deden und wachsende Staats-

ausgaben zu bestreiten, sowie

II. um eine Umgestaltung seines System3 der direkten Steuern

unter Entlastung der Kommunen, bezw. Erleichterung der

«Aufbringung d.r Kommunallasten vorzunehmen.

In leßter Beziehung war in Aussicht genommen:

, 4) Ueberweisung der Hälfte der Gruad- und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände ;

H 2) Beseitigung der vier untersten Stufen der Klassensteuer als Staatösteuec und Verschmelzung der oberen Stufen der Klassensteuer mit der Eiukommensteuer :

3) Verbesserung der Gewerbesteuer zum Vortheil des kleineren Gewerbebetriebes.

Die Schäßung der zur Durchführung dieser Maßregeln crfor- derlichen Mittel hat im Laufe der Verhandlungen zwar Schwan- kungen erfahren ; dieselben kommen jedob biec nicht besonders in Bes trat, da es sich Überall nur um vorläufige und ungefähre Schätzun- gen handelte.

Während anfänglih die zu bejschaffende Summe auf rund 129 Viillionen Mark arbitrirt wurde, ermäßiate sie sih später auf 100 Millionen Mark. Die Differenz lag haupt\ählih in der Scbähung der für den vorstehend zu I. für das Defizit in Auësicht genommenen Summe, die anfänglih auf 60 Millionen Mack, später auf 44 Millionen Mark angegeben wurde, während man die Mittel zur Ausführung der Steuerreformen (zu II, vorstehend) anfänglich in runder Summe auf 60 Miklionen Mark, später auf 56 Millionen Mark arbitrirt, nämli:

zu 1) 33—35 Millionen Mark, zu 2) 20—21 5 L

j zu 3) 3— 214 E Á

Wie nabgewiesene Duplizität der verfolgten Zwecke führt ron felbst zu der Frage, in welcher Reihenfolge man dieselben zu erreichen beabsichtigte, da von vorn herein kein Zweifel darüber bestand, daß man mit einem S{lage beide Zwecke nicht erreichen konnte. Man mußte deshalb erwägen, ob zunäcst der eine oder der andere Zweck aus\cließlid verfolgt, oder ob die zu erwartenden Mittel dazu ver- wendet werden follten, beide Zwecke gleichzeitig und stufenweise zu realisiren. Daß von vorn herein eine gleichzeitige nd stufenweise Berück- sibtigung der bezeichneten Reformziele erstrebt wurde, weist deutli die \chon oben angezogene, dem Votum des Finanz-Ministers vom 15. Juni 1877 beigefügte Denkschrift nach, welche in dieser Bezie - bung sagt: Ï

„Wie mäßig dieser eigene Mehrbedarf des Neichs aub veran- {lagt werden mag, so ergiebt sich do aus der oben für Preußen berechneten und entsprechend für die anderen Bundesftaaten zu arbi- trirenden Forderung eine Summe, welche auch unter den günstigsten Bedingungen aus Zöllen und Verbraucssteuern des Reichs erst nah einer längeren Reihe von Jahren würde erzielt werden können. Diese Rücksidt macht es nothwendig, eine \tufenweise Dur{führung der Reform von vorn herein ins Auge zu fassen. Der in feiner Wirkung am meisten verftändlihe und zuglei für die Förderung des Ge- sammtplans zweckmäßigste Schritt dürfte die vorgeschlagene Reform der Klassen- und Einkommensteuer sein, mit welcher daher zu be- nau wäre, sobald die Mittel dazu würden flussig gemacht werden

naen.

Es ist indeß bei der Lage des E Staatshaushalts dringend wünschenswerth, gleichzeitig wenigstens eine mäßige Er-

*) Finanz-Minister Hobre(t. Sißung des Hauses der Abgedrd- neten vom 27. November 1878, **) Fürft von Bismarck. Sitzung 2. Mai 1879,

dürfte in

des Meichstages vom

***) Finanz-Minister Hobrecht.

Sitzung des Reichstages vom 3, Mai 1879, E 5