1881 / 1 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Statistische Nachrichten.

Nab Mittheilung des statiftishen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiefigen Standesämtern in der Woche vom 19. Dezember bis inkl. 25. Dezember cr. zur Anmeldung ge- kommen : 187 Gbes{ließungen, 735 Lebendgeborene, 38 Todtgeborene und 516 Sterbefälle.

(Gem. Ztg. f. Els.-Lothr.) Die 28 öffentlichen höheren Schulen des Reictélandes Elsaß-Lothringen besaßen im Monat November 1. I. eine Gesammtsc&%ülerzahl von 5884. Rechnet man hierzu noch die Frequenz des (vollständig aus nichtstaatlichen Mitteln unterhaltenen) „Proteftantishen Gymnasiums" in Straß- burg, so ergiebt sih für 29 höhere Schulen des Landes (also aus- \cließliÞd des Knabenseminars zu Montigny, der Meyer Domschule, des Instituts St. Augustin zu Bitsh und des Knabenseminars in Zillisheim) eine S&ülerzahl von 6532. Darunter sind 4499 Schüler durch Geburt, 1786 durch Einwanderung Elsaß-Lothringer, 195 aus dem übrigen Deutschland, 52 Auéländer; 2410 bekennen b zur katholischen, 3371 zur proteftantishen, 751 zur israelitisen Religion. Pie Schülerzahl vertheilt ich folgendermaßen auf die einzelnen An-

alten :

| Darunter

= S |&ch O 8b E dul S S. *=|S S öhere ulen S ur Sas É |Ge-| Ein- S S S |[burt.|wander.| S | F | N

I. Unter. El1aß. A 1) Straßburg: Lyceum . . . . . 750/349 | 365 [228/486| 36 2) 5 Protest. Gymnasium. .|648| 508 | 125 ]| 71/494| 83 3) ë Realschule b. St.Johann.1491|334| 139 163/271} 57 4) é Neue Realschule . 202/174| 19 } 33/136| 33 D) Barr! Nl. M48IIdO 7 | 26/106| 16 6) Biscbweiler: Realpronymnasiuum .|110| 98| 12 |14/87| 9 7) Buchs8weiler: Gymnasium 1147|) 128 12 2120 15 8) Hagenau: Gymnasium. 1263] 198 65 | 96/113 54

9) Oberehnheim: Progymnasium S 7 1 6D 2

10) Swlcttstadt: Realproçymnafium .|119| 97 20 | 67| 381 14 11) Waselibeam Reale... 0 62 6 24) 42 D 12) Weißenburg: Gymnasium 4146| 70 36 |41/102| 3 13) Zabern: Grmnasfium . 1196] 139 50 | 84| 93/| 19 II, Ober: Elsaß. | 1) Colmar: Lyceum. L 447/337 | 102 |[152/194/101 2) Altkirch: Realprogymnasium. O2 78 23 6 20 T 3) Gebweiler: Realgymnasium . 1218] 189 138 1150| 42/21 4) Markirch: Realprozymnasium . [116] 105 1 149 O4 C 5) Mülhausen: Gymnasium . . 129 213 76 67/177 47 6 " Gewerbeschule. . .|217|/200| 10 | 61| 99| 57 7) Mifinster! NealsQule .. . . 4103} 90 12180 22) 1 8) Rappoltêweiler : Realshule . . } 97| 90 7 180 06/11 9) Thann: Realprogymnasium . T4OI L L 96 | 96! 33| 14 IIT, Lothringen. | 1) Me: Lyceum i: 45391198 | 309 [233/286] 20 D Realschule E 206LOG 98 S 2 14 3) Diedenbofen: Realprogymnasium .[192/112| 77 [112| 63| 17

4) Forbach: Realschule. 4113] 56 961 ΠS

5) Pfalzburg: Realprogymnasfium 490 S9 1 30) 20) 22 6) Saarburg: Gymnasium . . . .| 89| 58| 27 |35| 38| 16 O A 20) 49)

7) Saargemünd: Gymnasium

1196 23

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Bildhauer Steiner hierselbft hat am Neujahrstage die lebenègroße Porträtbüste des Krieg&-WMinifters von Kameke im Ornat des hohen Ordens vom Schwarzen Adler nach der Natur vollendet- Dieselbe, für das Fort Kameke zu Meh bestimmt, ist in dem feier- lien Augenblicke der Accolade aufgefaßt und zeichnet sich dur Porträt-Aehnlichkeit aus. Die gelegentlich des Bazars des Preußischen Frauen- und Jungfrauenvereirs in diesem Blatte hervorgehobene neue Kaiserbüst- rührte ebenfalls von der Hand des Hcn. Steiner her.

In Nr. 297 des Blattes vom 17. v. Mts. ist in einer Notiz über die von dem Professor Dr. G. Wittstein in Münchea ver- faßte Ueberseßung der Naturgeschichte des Cajus Plinius Secundus die Bemerkung enthalten; „Daß die bisher vorhande- nen vollständigen deutschen Uebertragungen der „Naturgeschichte des Plinius“, von Johann Daniel Denso, (erschienen in den Jahren 1764 bis 1765 zu Rostock und Greifswald) und von Gottfried Große (1781—88 zu Franffurt a/M.) den heutigen Anforderungen in ketner Weise mehr entsp: äden, weder spra&lih noch sablic, ja die erstere oft geradezu unrichiig und unverständlih sei, spätere Verdeuts- \chungen des Werkes aber (die in Prenzlau und Leipzig erschie- nen) unvollendet geblieben seien.“ Mit Bezug auf diese Bemerkung wrden wir durch die J. B. Meßlersbe Verlagsbuch- handlung und Buchdruckerei in Stuttgart darauf aufmerksam gemacbt, daß „die Külbsche Ueberseßung des Plinius alle 37 Bücher, somit die vollständige Naturgeschichte des Plinius enthalte.“

S! Vetcerobura, 1 Januar, (W, L. B) Professor Norden skjöld ist heute Morgen hier eingetroffen und von dn Spitzen der gelehrten Körperschasten, dem {chwediswen Gesandten, den \{chwedischen Konsuln und anderen Personen am Bahnhofe empfan- gen worden. Nordenskjöld gedenkt hier 10 Tage zu verweilen.

Gewerbe und Sande

Sämmilie ncch auëstehende Dortmunder Stadt- Obligationen im Gcsammtbetrage von 5 910 246 H werden von Seiten des Magistrats zu Lortmuad auf den 1. April 1881 gekün- digt, und zwar a. die Obligationen der Anleiße vom 17. April 1871, b. die der Anleihe vom 24. August 1874 und e. die dcr Anleihe vom 96. Oktober 1872. Die Einlösung sowie die Zahlung der Zinsen für die Zeit rom 1. Januar erfolgt durch die Stadthauptkasse, die stävtiscte Spar*asse und die Wasserwerkokasse zu Dortmund gegen N der Obligationen, der noch nicht fälligen Coupons un3 er Lalons.

Die konstituirende Generalversammlung der Panama- Kanal-Aktiengesellschaf#t ist auf den 31. Januar einberufen worden. Die Generalversammlung wird in Paris abgehalten werden.

Frankfurt 0M. 1. Januar (Del-Berichl von Wirth & Co.) Das ziemlich plößlich in Amerika eingetretene kalte Wetter war insofern auf den Petroleummarkt von Einfluß, . als cs cine beträcbtlihe Abnahme in den Expeditionen der Pipe Lines hervorrief und zu der Befürchtung Veranlassung gab, daß die Vollendung der angefangenen Bohrungen gestört werde, In Folge dessen stiegen United Certificates um einige Cents, gingen aber bald wieder zurück, weil das Angedvot die Nachfrage weit überstieg. Die gegenwärtige Notirung ift 92 Cents pr. Faß. An raffiairtem Petroleum g:¿wann \{ließlich dir Markt etwas festere Haltung, da es gelungen war, das drängende Angebot einiger Raffineure zu beseitigen, auch trugen die Nach- richten größerer Ablieferungen an den Konsumpläßzen dazu bei, den Markt zu heben, Raffirirtes kostet eben laut telegraphischer Noti-

rung in New-York 9} Cents per Gallone. Nach den November- 1 Berichten soll die tägliche Produktion von Petroleum den

täglihen Bedarf um ca. 40000 Faß Vorrath von Rohöl in den Tanks Deckung eines ganzen Jahresbedarfes Gesammtzahl der

Übersteigen und der

ausreichen würde.

3 Die produzirenden Quellen beträgt ca.

je 244/10 Faß pr. Tag. Gallonen, gegen 370 Millionen Gallonen während der gleichen Pe-

riode des Vorjahres. Auch in Neu-Schottland wird jeßt * | von dort berichtet wird, sind auf der = nördli von Neu-Schottland gelegenen und zu Canada gehörigen Infel Cape Breton Bohrungen vorgenommen worden, welche derart bee *

Erdöl gefunden. Wie

friedigten, daß sid fofort einige Gesellschaften bildeten, welche si mit der Ausbeute der dortigen Lager beschäftigen wollen. Tas in

Cape Breton gefundene Oel soll ein ausgezeichnetes Schmieröl von“

224 Grad Gravity und gutem cold-fire tes abgeben. Für Lubris-

cating Oils (Schmieröle) herrscht starke Nachfrage; die Ver- *

käufer sind aber wegen Mangel an Vorräthen sehr zurückhaltend.

Neutcal-Topaz-Dil kostet 35 Cts. per Gallone, dunkele Oele nah

gravity und cold-teft.

Nürnberg, 31. Dezember. (Hopfenmarktbericht von Leopold 5 Held.) Der Markt zeigte auch in der zweiten Hälfte dieser Woche * Die Um- *

bei ruhigem Geschäftsgang eine angenehme feste Tendenz. säße sind zwar nicht sehr belangreich, bleiben aber fortwährend ge-

vügend groß, um cine Abschwächung des G.\chäfts hintaazuhalten. * Gesudt sind vornehmlih Mittelhopfen zum Preise von 90—110 4" Bei der ablehnenden Haltung des Erports bleibt der Absaß auf Die Preise sind F

den Bedarf der Kundschaftshändler angewiesen. unverändert.

London, 1. Januar.

dent Assurance Company“

wickelung des Geschäfts der Unfallversicherung gegründet worden.

S Peters buro, 2 Sahuar, (D D) Me Mgenee Russe“ hâlt es für wahrscheinli, daß demnächst eine ministerielle Verfügung publizirt werden wird, nach welcher progressiv in 8 An- nuitäten vom Januar 1881 ab (a. St.) an durch den Staateschatz der Reichsbank die 417 Miklionen Banknoten, welche zur Be- strcitung der Kosten des leßten Krieges emittirt wurden, zu- rückgezahlt werden sollen.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 3, Januar. (W. D. B) Sestern Nat 1st ein Theil des hart an der Weser gelegenen Weserbahnhofs in die Weser gestürzt, da das Bollwerk durch das Hochwasser beschädigt war. Ein Verlust an Menschenleben ist niht zu beklagen.

Vriest, 3. Januar, (W. D: B) Vex Lloyddampfer «„Espe2ero“ ist mit der ostindishen Ueberlandpost heute Morgen aus Alexandrien bier eingetroffen.

New-York, 91, Dezember, (W. D. B) Der Hamburger Postdampfer „Westfalia“ ift hier angekommen.

Inserate für dea Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt ana: die Königliche Expedition 1, Steckbriefe und. Untersuchungs-Sachen. 5 2, Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen u. dergl. 6, Verschiedene Bekanntmachungen. 7

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32,

a I

Subhaftationen, Aufgebote, Vor | ael

zugetheilt werde und die Kosten auf die Ma

Deffentlicher Anzeiger.

und Grosshande!,

often auf die Masse ge“ { Kal. Lan

. Industrielle Etablissements, Fabriken

Kal. Landgerichtes zu Aachen von Montag, den 21,

Inserate uehmen an! die Annoucen-Gxpeditiouen des „ZFnnvalidenvank“, Rudolf Mosse, Daasenfiein & Bogter, G. L, Danube & Co., E. Sälotte, Büttner & Wiuter, sowie alle übrigen größeren

. Verkäufe,V erpachtangen, Submissionen etc | 7, Literarische Anzeigen. U O : i ; unonueeit - ; . Verloogung , Amortisation, Zinszahlung 8, Theater-Ánzeigen. In der Börsen- Gean - Bvoans 1. 5. Ww. von öffentlichen Papieren, 9, Familien-Nachrichten. beilage. Ld L

seines Vaters, Fridolin Scmitt von da, mitbe-

ladungen und dergl.

(7) Oeffentliche Zustellung.

Nr. 8889. Der Kaufmann Heinrih Samstag von Schweigern klazt gegen den Schneider Peter Giebler von Schweigern, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Forderung aus Waarenkauf mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 F, sowie vorläufige Voll- \treckbarfeitäerklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlien Verhandlung des Rechtt- streit: vor das Grofßfberzoglihe Amtsgericht zu Boxberg zu dem von diesem auf

Samstag, ven 26, Februar 1881, Bormiitags 9 Uhr, bestimmten Termix.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Borberg, den 30. Dezember 1880.

e Speckner, Gerichtss{reiber des Großherzoglichen Amtsgcrichts,

(130i Ocffentliche Zustellung. Königliches #7zatägeriht München xI, Abiheilung 4 für Civilsachen.

In Sacven der ictigen und großjährigen Köchin Ka1barina Luvec tabier, Klägerin, gegen Altmann Otto, Zeichiéir, früher bier, dann in Pasing, zur Zeit unbeckarnten Aufcnthalts, Beklagten, wegen Ulimentation, wird Letzterer zur mündlichen Ver- handlung über den klägerischen Antrag auf kosten- fällige Verurtbeilung des Beklaaten zuc Zahlung von 299 Æ 92 rüdständiger Unterhaltébeitrag für das von der Klägerin am 14. November 1878 außerehelid geborne Kind Namens Magdalena und von 25 M Kindbettkosten - Entschädigung in die öffentilihe Sitzung des oben genannten Gerichts vom

Montag, den 7. Februar 1881, Vormittags 9 Uhr, Situnçtzimmer 12 Ra Frrouguer Bewilligung der öffentlichen Zustellung geladen.

München, den 31. Dezember 1880,

Der gescbäftéleitende kzl. Gerichtsschreiber :

Hagenauer. [110] Oeffentliche Zustellung Die zum Armenrechte zugelassenen Eheleute Jo-

hann Geller, Bergarbeiter, und Anna Katharina, geb. Heinen, zu Schalke, Kreis Bochum in West- falen wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Bremig, klagen gegen 1) Bernhard Heinen in Ramersbach, Bürgermeisterei Koenigéfeld, 2) Iosef Anton Heinen, Ackerer, 3) Anna Maria Heinen, ohne (“eschâft, Beide zu Kefseling, 4) Maria Anna Heinen, früher zu Kefseling, jeßt ohne bekannten Wohn- und Auf- enthaltsort, auf Theilung des Nachlasses der zu Kesseling verletten Eheleute Johann Heinen und Margaretha Schumacher in der Weise, daß davon jetem der binterbliebenen fünf Kinder ein Fünftel

worfen werden sollen und laden die Beklagten zuk

{ mündlichen Verhardlung des Rechtsstreits vor die

zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz auf den 18. Februar 1881, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gz- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlit.en Zustellung wird dieser Auszug dcr Klage bekannt gemacht.

Coblenz, den 24. Dezember 1880.

/ Stroh,

Gerichis\chreiber des Königlichen Landgerichts.

L Oeffentliche Ladung.

Der Hoflief:rant G. Blume, Königsberg, Fran- zösishe-Straße Nr. 26, hat gegen den Butsbesitzer und Fuhrhalter Rieck, früher hierselbst ouf Zablung von 69,60 M nebst 5 9/9 Zinsen für gelieferte Schuhmacherarbeiten geklagt.

Der zeitige Aufenthaltsort des Beklagten ist un- bekannt, und wird derjelbe deshalb zu dem vor dem unterzeihneten Amtsgericht auf

den 18. März 1881, Vormittags 11 Uhr, anberaumten VBerhandlungstermin geladen.

Königsberg, den 22, Dezember 1880.

Der Gerichte schreiber des Königl. Amtsgerichts X. Kiepert.

f C ——_ , (109) Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Christine, geb. Lindau, Ehefrau von Jakob Howstein, Fuhrmann und Winzer ¿zu Bacharach, vertreten durch Rechtsanwalt Loenart hier, kiagt gegen ihren genannten Ehemann auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden ehelichen Güter- gemeinschaft und ist Termin zur mündlichen Ver- handlung des Rechtéstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz

auf den 4, April 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

Cobleuz, den 30. Dezember 1880.

Heinnike,

Gerichtsschreiber des Königlihen Landgerichts. [108] Auszug.

Die zu Aachen wohnende gewerblose Margaretha, geb, Kosten, Ehefrau des daselbs wohnenden Schrei- ners Jafob Zillekens, hat unter Bestellung des Unterzeichneten zu ihrem Rechtsanwalte gegen thren genannten Ebemann zum Kal. Landgerichte zu Aac;ea Klage erboben mit dem Antrage:

„Das Kal. Landgericht wolle die zwischen Par- teien bestehende Gütergemeinschaft für aufgel öft erklären, Gütertrennung zwischen denselben aus- \sprecen, Parteien zur Auseinandersczung ihrer Vermögenév :rhältnifsse vor den Kgl. Notar Cornely zu Aachen verweisen, d: m Verklagten die Prozeßkosten zur Last legen.“

Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ift

Termin zur Sitzung der ersten Givilkammer des

Februar 1881, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Aachen, den 27, Dezember 1#80. Für die Richtigkeit des Auszuges: Der Rechtsanwalt. - Rumuipen I... Veröffentlidt gemäß S8. 11 des Auétführungét- eseßes vom 24. März 1879, Aachen, den 31. Dezember 1880. Rosbach, Gcrichté\{rciber des Königlichen Landgerichts.

[113] Auszug.

Der Kaufmann H. H. Hülstede zu Tossens, ver: treten durch seinen Bevollmächtigten, Mandatar Viet zu Ellwürten, fklazt gegen den Annehmer Ernst Felnenkamp, früher zu Tossens, jeßt unbe- kannten Aufenihaltéorts, wegen einer dem Kläaer an den Beklagten für demjelben im Jahre 1880 verkaufte und geliefcrte Waaren zustehenden, auf 300 herabgesetzten Forderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 M und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des R-chtsftreits vor das Großherzoz- lich Oldenburgische Amtsgeriht Butjadingen, Ab- theilung I., zu Ellwürden zu dea auf den 25. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ellwürden 1880, Dezember 31,

Die Gerichtsschreiberei des Grofherzozlih Olden- burgishen Amtégerits Butjadingen.

Diekmann, Gerichteshr.-Geh. oss Erbvorladung. Alois und Nicolaus Geng von Buch, Amts-

gerictébezirk Waldshut, welche vor mehreren Jahren nach Amerika ausgewandert sind, seither keine Nach- riht von sih gegeben haben und deren derzeitiger Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, sind zur Erb- \{chaft auf Ableben ihrer Schwester Maria Geng, ledig, von B-ch, mitbecufen und werden (sowie etwaige Rechtsnachfolger, ehelihe Abkömmlinge) hierdurch öffentli aufgefordert, sih in Person oder

durch gehörig besftelite Bevollmächtigte

binnen drei Nonaten zu den Theilungsverhandlungen und zur Empfang- nahme dieser Erbschafît dahier zu melden, widrigen- falls diese Erbschaft lediglich denen zugetheilt würde, welchen sie zukäme, wenr die Abwesenden zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wärex.

Waldshut, den 27. Dezember 1880.

Großh. bad. Notar. Mey.

E Erbvorladung. Johann Smidt von Burg Gemeinde Roßingen

Amtégerichtsbezirk Waltshut, ist zum Nachlasse

|

rufen, sein Aufenthalt aber unbekannt, w:shalb er anmit aufgefordert wird, sih zur Erbschaft und zu den Theilungsverhandlungen binuecn drei Monaten anher zu melden, andernfalls so getheilt würde, als wäre er zur Zeit des Erktanfalls nit mehr am Leben gewesen. Waldshut, den 27. Dezember 1880, Der Großh. bad. Notar. Meg.

(

a Erbvorladuug.

Anton Huber uud Johann Huber von Görwihl, Amtégerichtabezirk Waldthnt, deren Aufenthaltsort unbekanot ist und welce zur Erbschaft auf Ableben der Katharina Huber, ledig, von Görmwihl, kraft Geseßzes bcrufen sind, werden mit Frist von

S drei Monaten zu den Erbtheilur gsverhardlungen und zur Empfang- nahme der Erbschaft mit dem Bcdeuten hiemit vor- geladen, daß im Nicbt:rscceinungsfall die Erbschaft ledigli denjenigen würde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am L.ben gewesen wären. Waldshut, den 27. Dezember 1880. Großh. bad. Notar. Mey.

[106] | Bekanntmachung.

Dem Dienstmädchen Caroline Weiß, früher in Dombrowa, jeßt in Mogilno, ist das Namen lautende Sparkassenbuch Nr. 239 der Mo- gilno’er Kreissparkasse über 255 K 56 ,\ verloren gegangen. Der Inhaber des Sparkasscnbuchs wird hierdurch aufgefcrdert, spätestens in dem

am 24, Mai 1881. Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeineten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anstehenden Termine feire Rete anzumelden und das Sparkassenbub vorzulegen, widrigenfalls di: Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Mogilno, den 19. Dezember 1880. Königlicbes Amtsgericht.

[32626] _ Bekanntmachung,

In der Liste der bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist ter Rechtéawalt Lehmannu. wclccher am 26. d. Mts. ge storben, gelöscht wocden,

Cöln, den 27, Dezember 1880.

Der Landgerichts-Präsident : Maat.

«‘

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Redacieur: Riedel.

Perlaga der Erpedition (Kessel.) Drudck: W. Elsner.

Fünf Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilage), und das Postblatt Nr. 1.

B erlin:

o groß sein, daß er zur F

14 000, | welche im Oktober im Durchschnitt je 48/10 Faß Oel täglich lieferten. " Dagegen ergaben die im Oktober vollendeten Quellen durchs{chnittlich

Die Gesammtausfuhr von Petroleum aus Amerika betrug vom 1. Januar bis 30. November v. J. 312 Millionen

uar. (Allg. Corr.) Der Kammgarnspinnerei- besißer Joseph White in Bradford stellte seine Zahlungen ein; die Passiva betragen 75 000 L. —— Unter der Firma „Globe Acct-* n 1 t \“ ist ein neues Aktienunternehmen mit einem Kapital von einer Million Pfund Sterl. zur weiteren Ent-

auf ibren

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

M 1

S E M L:

Statistische Nachrichten.

Das von kem Kaiserlichen ftatistishen Amte soeben heraus- gegtbene Novemberheft der Statistik des Deuischen Reichs enthält die statistis&en Aufrahrnen üter die Branntweinbrennerei und die Branntweinbesteuecung im deutschen Zollgebiet für das Etat8jahr 1879/80. Es ift daraus zu entnehmen, daß die Branntweinprodukticn im Reichssteuergebiet, d. h. dem innerhalb der Zolllinie liegenden Gebiete des Deutschen Reichs mit Ausnahme von Bayern, Württembe1g und Baden, im letzten Etatsjahre gegen frühere Etat8pericden etwas zurüdckgegangen is, was sowobl aus der geringeren Anzabl der im Betriebe gewesen Brennereien bervorgeßt, als au aus dem verminderten Bruttoertrag der Branntweinsteuer, der im Jahre 1879/80 53398827 M gegen 54616727. A im Jahre 1878/79 betragen hat. Der Grund für diesen Rückgang ist bauptsäcklih darin zu suchen, daß die Kartoffel, tas Hauptmaterial für die Branntweinbereitung in Nord- und Mitteldeutichland, wegen geringer Ernten besonders în England und Amerika eine lohnendere Verwerthung beim Verkauf na außerdeutschen Ländern gefunden kat. Es sind von dieser Frucht gegen 4 Millionen Hektoliter weniger zu Branntweinverarb-itung verwendet worden, als im Vorjabre, wogegen die Branntweingewin- nung aus Getreide, besonders Mais, und aus Welasse zugenommen hat. Weiter hat eine Abuahme stattgefunden bei der Verarbeitung von Weintrebern zur Branntweinbrennerei in Folge der quantitativ und qualitativ sehr geringen Weinernte.

—Summarische Uebersihtüber die Zahl der Studi- renden auf der Königlichen Georgs-Augusts -Uni- versität zu Göttingen im Wintersemester 1880/81 Im vorigen Semester sind immairikulirt gewesen (985 + 17 =) 1002. Davon find abgegangen 361. Es sind demnach geblieben 641, Hierzu sind in diesem Semester gekommen 318. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 929. Die evan- gelish-theologishe Fakultät zählt Preußen 113, Nichtpreußen 38, zusammen 151, Die juristishe Fakultät zählt Preußen 138, Nichte preußen 49, zusammen 187. Die mediziniihe Fakultät zählt Preußen 113, Nichtpreußen 36, zusammen 149. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 313, þ. Preußen ohne Zeugniß der Reife na §. 36 des Reglements vom 4, Juni 1834 48, Preußen 861, c. Nichtpreußen 111, zusammen 472 =— 959. Einzelne Vor!esungen besuchen außerdem noch 2. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 961.

Bedingungen für die Geschäfte an der Berliner Fendébörse, vom 1. Januar 1881 ab.

Alle an der Fondsbörse ges{lossenen Handelsgeschäfte gelten, insoweit nichts Anderes verabredet ist, als nach Berliner Börsen- usarcen und unter nachfolgenden Bedingungen geschlo|jen :

A. Allgemeine Bedingungen.

8. 1, Erfüllungsort dec Geschäfte ist Berlin. E

Die Erfüllung ersolct ia der Art, daß der Verkäufer dem Käufer die verkauften Werthe in das Geschäfttlokal oder an die- jenige biesige Firma liefert oder liefern läßt, welche der Kauker bei At {luß des Geschäfts oder spätestens am Tage vor der Lieferung aufgegeben hat. e

2, Die Lieferung darf weder in usancemäßiz nicht gangbaren Stüden gleistet, noch in Abschnitten von bestimmter Art und Höhe gefordert werden. Die Zaklung des Kaufpreises muß bei Ablieferung der verkauften Werthobjekte in deutsher Reichsmünze erfolgen i

8, 3. Die Kontrahenten sind berechtigt, die Lieferung oder die Abnahme der vershlofienen Werthe Wechsel auêgenommen an eine andere Firma zu überweisen; dies geschieht indeß ledigli für Rechnung und Gefahr des Ueberweisenden. e

8, 4, Fällt der Zeitpunkt dec Erfüllung auf einen Tag, an welcem keine Börsenversammlung in Berlin stattfindet, so gilt der nâchste Börsentag als Fälligkeitsiag. Bei allen Zeitgeshäften wer- den die beiden Tage des jüdischen Neujabrsfestes und das jüdische Nersöhnungsfest den Tagen, an denen keine Börsenversammlung stattfindet, gleich geachtet. Zwangkweise Abwickeiungen im Sinne des 8. 14 werden durch diese jüdischen Feiertage nicht gehemmt, wenn das Recht zur Vornahme der Abwickelung {hon vor den gedachten Feiertagen begründet war. : E e

8 5, Fällt bei Geschästen in Prämienanleihßen und Loos- papieren der Zeitpunkt der Eriüllung auf den Tag der Ziehung, so muß tie Lieferung am nächstvorhergehenden Börsentage, auch wenn das Geschäft erst an diescm Tage geschlossen ist, bis Nach- mittags 5 Uhr erfolgen, bei Lermeidung einer Kouventionalftrafe, deren Höhe am nächsten Börsentage auf Antrag von der Deputation der Sachverständigenkommission festgeseßt wird. E

8 6, Werthpapiere sind dem Käufcr vom Verkäufer in dem- jenigen Zustande zu liefern, in welchem sie sich zur Zeit des Ab- \&lufses befanden, dergestalt, daß alle nad dem Tage des Abschlusses fällig werdenden Coupons, Dividendenscheine, so wie eiwa eintretende Bezugérechte und dergl. dem Käuser zustehen, während der Verkäufer die ufsanc{emäßigen Zinfen erhält. E

Sieht fih die Sacverständigenkommission der Fondsbörse in Fclge der Abtrennung eines fälligen Zineceupons oder Dividenden- \ceincs, oder dur außergewöhnliche Umstände veran!aßt, in Bezug auf alle in dem betreffenden Werthe noch laufenden Engagements besondere Festseßungen zu treffen, so gelten diese Festseßungea für alle diejenigen Geschäfte, decen Fälligkeitstag noch nicht eingetreten ist, ebenso, als wenn sie hon zur Zeit des Geschäftsabschlusses als Usancen bestanden bâtten. i : ,

8 7. Bei dem Handel in folchen Versicßerungsaktien, bei denen für fehlende Einzahlungen Solawecsel zu hinterlegen und au8zutauschen sind, hat der Verkäufer das Recht, falls der Käufer den Auttaush dieser Wechsel nicht innerhalb zweier Monate nach dem Lieferungstage ausgeführt hat, von dem Käufer die sofortige Sicherstellung des Betrages der Wechsel bei ihm, dem Nerkäufer,

oder nah Wahl des Käufers bei einer zur Annahme von Depositen berechtigten Behörde zu fordern. Der Käufer solcher Aktien ist ver- pflichtet, bei Abnahme der Stücke dem Verkäufer einen Nevers aus- zustellen, welher vorstehende Verpflichtung ausdrüctlich anerkennt. Zur Geltendmacung der Rechte aus diesem Reverse genügt die Bei- bringung einer Bescheinigung der Versicherungsgeselisha|st darüber, daß die Aktie noch niht auf den Namen des Käufers umge- schrieben ift. S L

8, 8. Streitigkeiten aus einem Geschäfte, welche die Lieferbar- keit der Werthe oder die Autlegung oder Änwenvuug der gegen- wärtiçen Bedingungen und bestehenden Usancen betreffen, werden von einer Deputation der Sachverständigenkommission der Fondsbörse endgültig und unter Auss{luß jedes Rechtsmittels entschieden. Diese Deputation entscheidet auch selbst über ihre Zuständigkeit und ver- fährt im Uebrigen nach der von den Aelteslen der Kaufmannschaft erlassenen Geschäftsordnung. Sie ist berectigt, ihre Entscheidung abzugeben, auch wenn einer Partei in dem Verfahren das rechtliche Gehör nit gewährt war, und ist nicht verpflichtet, den Shieds- spruch mit Gründen zu versehen. Einwendungen, welche die Liefer- barkeit der Werthe betreffen, müssen bei dieser Deputation innerhalb der nächsten zwei Börsentage nah dem Tage, au welchem die Liefe-

Berlin, Montag den 3. Januar

S L A

infofern sie nickt vor die aedahte Deputation gehören, veben dem ordentlichen Gericte nad Wahl des Klägers die sci-dsriæ#terliche Kommissien der Aeltesten der Kaufmannschaft ron Berlin zuständiz. Die Klagen wüssen innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wocben nah dem Fälligkeit-tage zur Terminsbestimmung eingereibt sein, widrigenfalls das Klagereht ans dem betrcffenden Geschäft er- loschen ift.

Wenn die Klage innerhalb der Aus\chlußfrist bei der \chieds- rict:rlihen Kommission der Aeltesten angebracbt is, das Verfahren aber aus irgend einem Grunde nicht zum Abschlusse gelangt, so steht den Parteien demnäckst die Bescbreitung des ordentlichen NRechts- weges jederzeit ofen. Die vierwöchentlihe Ausscluß frist findet kleine Anwendung auf Ansprücte, welche

a, ihrer Höhe nach scriftlib oder mündlich anerkannt sind,

b, aus ciner forilaufenden Gescäfl8verbindung herstammen,

c, fih auf geseßliche Regreßansprüche aus abzewickelten Ge- schäften beziehen. /

8. 9. In allen Fällen, in welchen es auf d-n Veweis für die Durcichnittsnotirung von Effekten ankommt, kann derfelbe durch den amtlichen Courézettel, für die in demselben nicht aufgeführten Effekten durch den Hert:lshen Coursberickt und wenn die Effektea au in dem letzteren nicht notirt sind, dur das Attest cincs vereideten Mafklers geführt werden.

B. Besondere Bedingungen. I, Bei Kassageschästen. i

8, 10. Als Kassageschäfte gelten außer den ausdrücklih „por cassa“, „per morgen“ oder „per einige Tage“ geschlossenen Geschäften, auch diej-nigen Geschäfte, bei denen die Zeit der Erfüllung nicht ausdrüclih bestimmt ist, falls bei letzteren nicht aus der Gattung des Cffekts, der Zahl der verschlossenen Stücke oder der Höhe der vers{lossenen Summe oder aus anderen Ünständen mit Sicherheit zu entnehmen ist, daß die Absicht dec Kontrahenten auf ein Jeit- geschäft gerichtet war. A i

Bei Kaj)age]cäften ist der Tag des Vertrageabschlusscs, bei „per morgen“ ge\{lossenen Gesckästen der näcwste Börsentag der Faällinkeitstag, bei den „per einige Tage“ geschlossen: n Gescbösten ift jede Partei berechtigt, vom dritten Börsentage nab dem Abicluße ab, den Fälligkeitstag für eingetreten zu erklären. Betrifft das Ges {äft Comptanten, Papiergeld, Diskonten oder andere in deutscher Reicbéwährung lautende Wechsel, so ist die Lieferung am Nachmittage des Fälligkeitstazes von 3 bis 5 Uhr zu leiten Sind dagegen Wesel in anderer als deutsher Währung, Effekten oder Coupons Gegenstand des Vertrages, so erfolgt die Lieferung erst am nâ|t- folzenden Börscntage Vormittags von 9 bis 12 Uhr; doch ist der Käufer berechtigt, Weisel hon am Fälligkeitétage des Geschästs, Nachmitzags bis 5 Uhr gegen Valuta abholen zu lassen.

Die Zinsen werden hierbei nur vis zu dem Fäligkeitstag? ges rechnet. i

Geschäfte in Effekten, welhe am Ultimo-Lieferungötage per Cassa gesd-lofsen werden, find noch an demselben Tage zu erfüllen. Betreffen sie folie Effekten, welche per Liquidationsverein |kontirt werden, so treten im Falle der Nichterfüllung die Bestimmunzea des 8, 14 dieser Bedingungen in Kraft. i :

8, 11. Geräth einer der Kostrahentien mit der Erfüllung in Verzug, so darf der nicht jäumige Theil erst dann zur Zwangsregu- lirung s&reiten, wenn der säumige Kontrahent zuvor zur Erfüllung aufgefordert worden ist. Die Aufforderung darf innerhalb der ersten 94 Stunden, sie muß aber spätesters am achten Börfentage nah dem Fäligkeitstage bewirkt werden, widrigenfalls das Geschäft sür aufgehoben gilt, Ist innerhalb der achttägigen Frist s{rifilich monirt worden, jedoch ohne Seßung eines festen Termins zur Er- füllung, so hat der nit säumige Theil scwohl den Anspruch ‘auf Erfüllung als auch das Recht auf Zwangtabwikelung sich auf cinen vom Tage des U ab laufenden Zäitraum von vier Wochen gewahrk.

A M ett muß, falls sie das Recht zur Zwanzgêregrlirung oder zum Rücktritte begründen soll, die Erkiärung enthalten, welches von diesen beiden Rechten der nicht säumige Theil sür den Fall der Frucbtlsigkcit der Au; forderung wählt. Die Frist zur Nachbolung der Erfüllung muß, falls die Ausforderung bis spätestens 1 Ür Mittags an der Börse geschehen ist, wenigstens bis zum nächsten Börsentage Mittags 12 Uhr, falls sie erst nach 1 Ubr Mittags ge- beben ist, wenigstens bis zum zweitfolgenten Börsentage Mittags 12 Uhr erstreckt werden. E

SobLald der säumige Kontrah:nt erklärt hat, auch in der Na- frist nicht erfüllen zu wollen oder zu können, beziehungéweise sofor! na fructlosem Ablauf der nah dem vorstehenden Atfate gestellten Frist, ist der andere Theil ¿ur Zwangsregulirung zu reiten b2rech- tigt und dazu spätestens am näcbsten Börsentage verpflichtet.

Dice Zwangsregulirung erfolgt nah seiner Wabl entweder dur den vermiltelst eincs vereideten Maklers zu bewirkendeu An- resp. Verkauf der verschlossenen Werthe oder unter Zugrundelegung des Durchschnittäcourses, mit welchem die vershlossenen Werthe am Ab- wickelurçgstage notirt werden. Die Differenz zwiscben dem Abwide- lung8course und dem Vertragécourse ist demjenigen Theile, zu dessen Gunsten sie sib herausstellt, von dem anderen Theile fofort zu be- zahlen. Der säumige Theil ist aber darüber hinaus dem anzeren Theile die übliche Malklercourtage, und zwar diese selbsi dann, werin die Zwangsregulirurg ohne effektiven An- oder Verkauf bewirkt wor- den ift, und außerdem die Portoauélagen sowie den entstandenen Zins- verlust zu erstatten verpflichtet. h :

Der vie Zwangsregulirung vornehmende Kontrahent ist, bei Verlust seiner Ansprüche auf die Differenz 2c., verpflictet, dem fâu- migen Theile von der erfolgten Abwikelung durch einen an dem Tage der Abwickelung der Post zu übergebenden eingeschriebeuen Brief unter Aufgabe des Abwickelungêcourses Mittheilung zu machen. i i Betrifft das Geschäft, bei welchem einer der Kontrahenten mit der Erfüllung in Verzug geräth, Comptanten oder Papiergeld, fo ift der andere Kontrahent befagt, sofort und ohne daß eine Aufforde- rung zur Crfüllung voranzuzehen braucht, von dem Gescäft zurüd- zutreten oder dasselbe anderweit selbst außerhalb der Börse abzu- wideln und von dem säumigen Theile Erstattung seines gesammten Interesses zu verlangen. Wird dem säumigen Theile bis zur näch- sten Börsenversammlung 1 Uhr von dem Rücktritte oder der erfolg- ten Exekution niht Kenntniß gegeben, fo verbleibt es aub für diese Gesctäfte bei den sonstigen Bestimmungen dieses Paragraphen.

Bei Geschäften in Coupons finden die Bestimmungen des vor- stehenden Absatzes gleichfalls Anwendung, jedo ist bei diesen Ge- {äften die zwangsweise Abwickelung außerhalb der Börse auêge-

Non II, Bei Zeitgeschäften.

8 12, Bei Zeitgescäften ist der im Vertrage festgesetzte Tag de: Fälligkeitöstag. Ist „täglid" oder „fix und tägli“ gehandelt, so bat die Kündigung resp. Ankündigung an der Börse ¿is Mittags 14 Uhr zu erfolgen. Die Kündigung, beziehungsweise Ankündigung kann si auf Theilsummen, jedoch nur in usancemäßigen Beträgen beschränken.

e iteeiafte gelten in Ermanzelung einer besonderen Verab- redung als einfa fix gesclossen. Ist mit Vor- oder Rückprämien gebandelt, so läuft die Frist zur Erklärung bei per ultimo ge- \{lossenen Geschäften am drittleßzten Börsentage vor dem Ultimo-

rung erfolgt ist, angebraht werden, widrigenfalls die gelieferten Werthe für genehmigt gelten. Für alle übrigen Streitigkeiten ift,

Lieferungëtage, bei Medio-Prämiengeschäften an dem, dem Fällig-

S1, feitstage zunä vorangehenden Börsentaxe Mittags 1; Uhr ab. Hat bis zu diesem Zeitpunkte der zum Rücktritt gegen Prämien- zahlung berebtigte Kontrahent keine Erklärung abzegeben, so wird angenommen, taß er die Prämie zahlen will, es sei denn, daß der Cours zur Erklärungs8zeit nach dem Urtheile der Deputation der Sachverständigenkommission der Fondsbörse die Wahl der Erfüllung des Geschäfts zweifellos erscheinen läßt. Die Prämie ist am näch- sten Börsentage nah der Erklärung Vormittags von 9 bis 12 Uhr zu zablen. Auf Stellagegeschäfte und Nochgeschäfte finden die für Prämiengeshäfte festgesteliten Bedingungen in allen Theilen An- wendung.

8. 13, Sind die Kontrahenten eines Zeitgeschäfis Mitglieder des Liquidationsvereins der Berliner Fondsbörse und gehört das Verkaufsobjekt zu denjenigen Effekten, welche für den Fälligkeitstag durch das Bureau des Vereins sfkontrirt werden, so hat die Neguli- rung des Geschäfts dur Sfkontrirung, und zwar gemäß der ein- \chlägigen ftatutarishen Bestimmungen des Liquidation svereins, zu erfolgen, Dieses Verfahren findet auch auf solche Z-itge\häfte An- wendung, welche zwisben Vereinsmitzliedern ers an dem für Ein- r:ihung der Skontrobogen bestimmten Tage geschloffen sind.

Bei anderen Effekten muß die Lieferung am Fälligkeitétage zum Vertrag8preise geshehen und zwar Vormittags von 9 bis 12 Uhr oder Nachmittags von 3 bis 7 Uhr. Gehören die verschlossenen Effekten aber zu denjenigen Werthen, [ür welche von der Deputation der Sachverständigenkommission ter Fondsbörse ein Liquidationëcours festgeseßt wird, so ist die Lieferung zu diefem Liquidationscourse zu bewirken. Die Zahlung der Differenz zwischen dem Ligquidations- course und dem Verkauftpreise muß am nächsten Vörsentage Vor- mittags von 9 bis 12 Uhr geleistet werden.

8, 14, Wenn einer der beiden Kontrahenten nit pünktlich lie- fert oder aonimmt, so hat der andere Theil nur dann das Recht, auf effeftive Ersüllung zu bestehen, wenn er dies Verlangen dem Säumigen in einem spätesters am näcwvsten Börsentage nah dem Fälligkeitstage zur Post zu gebenden eingeschriebenen Briefe mitge- theilt hat. Will er nicht auf Erfüllung bestehen, so ist cr berechtigt, sofort und ohne daß eine vorgängige Androhung erforderlich wäre, die Zwangsregulirang des Geschäfts nah Maßzabe des §. 11 Absatz 4 und ÿ zu bewirken.

Will der Kontrahent, welcher zur Zwangs8- regulirung \ctreitet, der Differenzberehnung nit den Durcbschnitts- cours des Abwickelungstages zu Grunde legen, vielmehr für Rechnung des Säumigen die Werthe and:rweit ankaufen oder ver- kaufen, so muß er diesen An- oder Verkauf an nächster Vörse na dem Fälligkcitstage bewirken. Ein späterer An- oder Verkauf gilt nit als für Rehnung des Säumigen geschehen. Der säumige Theil hat bei Zeitgeschäften außer der Maklercourtage, der Porto- auélage und dem Zinsoerlust auch noch als Konventionalstrafe den von der Sachverständigenkommission der Fondsbörse festzu'tellenden Entschädigunzésaß für am Erfüllungstage unterbliebene Vertrag8- erfüllung zu zahlen. Hat die Erfüllung durch Skontiirung gemäß 8. 13 Absatz 1 zu ecfolgea, so wird im Falle der nicht geschehenen Erfüllung nach den hierfür bestehenden statutarischen Bestimmungen des Liquidationsvereins für Zeitgeschäfte verfahren.

8. 15. Stellt vor Eintritt des Ecfüllunzstages eicer der beiden Kontrahenten seine Zablungen ein, so ift der andere Kontrahent be- fuat, an derjenigen Börsenverjammlung, an welcher ihm die Zahlung®- einstellung bekaunt geworden ist, oder an der unmittéel»ar folgenden Börse die zwangsweise Regulirung des Geschäfts zu bewirken. Diese Negul irung crfolgt mittelst eines gleichartigen und auf dieselb?z Er- füllungézeit bestmöglih abzuschliezenden Geschäftes. Ueber Striitig- keiten, welbe dur eine solche Regulirung entftehen, entscheidet die Deputaticn der Sachverständigenkommission endgültig.

Wird durch eine solche Zwangsregulirung ein Zeitgeshäft mit Prämie, eine Stellage oder ein Nochgeshäft betroffen, und ift die Regulirung mittelst eines gleichartigen, auf dieselbe Erfüllungszeit und auf gleicher Courébasis abz: sc{ließenden Geschäfts nach dem Ausspruche der Deputation der Sachverständigen-Kommission nit ausführtar gewesen, so hat der zur Zwangêregulirung (reitende Kontrabent das Recht, das Geschäft sofort fällig zu erklären.

Kn allen diesen Fällen wird die aus der Zwangsregulirung ent- springende Differ.nzforderung sofort zabléar.

Bon ter erfolgten Zwangëéregulirung ist dem anderen Theile gemäß §. 11 Abs. 5 Kenntniß zu geben. i

Éine später etwa erfolgende Eröffnung des Konkurses macht eine derartige Regulirung nit rückgängig.

Die Zablungseinstellung gilt intbesondere dann {on als ein- getreten, wenn Umstände vorliegen, aus welchen erhellt, daß. der Ver- pflichtcte sich im Zustande der Zahlungsunfähigkeit befindet oder wenn sällige Zablungsverpflihtungen von ihm nit erfüllt sind.

8, 16, Hat bei einem Zeitzeschäfte der eine Kontraheat die Ver- pflicturg Üternommen, einen Critten als Aufgabe zu benennen, so muß dieser Verx flihtung, falls nit eine spätere Frist zu threr Er- füllung vereinbart ist, dadur genügt werden, daß die „Aufgabe“ \cristlih bis spätestens Vormittags 11 Uhr des nächsten Börsen- tages in das Geschästélokal des anderen Kontrahenten gemeldet wird, Ft keine Aufgabe gemacht worden, oder eine folbe, welche der BVetr- abredung nit entspri%t, so ist der niht sâäumige Kontrahent be- rechtigt, entweder vom Vertrage zurückzutreten, oder nach seiner Wahl an demselben Tage zur Zwangsregulirung des Geschäfts zu \creiten. Diese Zwangsregulirung erfolgt im Uebrigen nah deu Vorschriften in Absatz 1 bis 4 des §. 15. i

War längere Frist zur Aufgabe vereinbart, so tritt das Recht des Rüdcktritts oder der Zwangsregulirung ers an dem räcsten auf den Allauf der Frist folgenden Börsentage ein, falls an diefem Tage nicht bis Vormittags 11 Uhr Aufgabe gemacht ist. _

8, 17. Tritt sür die vershlojjenen Werthe während der Dauer des Vertrags die Ausübung eines Bezugs8recbts ein, welches nicht in Gemäßheit des &. 6 durch Bestlepung eines Auf- resp. Abschlages seine Erlcdigung findet, so ist der Käufer, wenn er das Bezugsrecht ausüben will, gebalten, den Verkäufer \{rifiliÞ aufzufordern, die Bezugéstücke für Rewnung des Käufers zu beziehen, und Verkäufer ist dann gehalten, diesem Verlangen zu entsprehen. Käufer muß biernätst nah Wabl des Verkäufers die neu bezogenen Stücke na vorangegangener zweitägiger Ankündigung gegen Valuta, oder die alten und die neuen Werthe zuglei am Verfalltag des urfsprüng- lien Geschäfts fix und tägli geschlossenen Geschäften also nah erfolgter Kündigung resp. Ankündigung gegen Valuta abnehmen.

Enthält die Vertragssumme cinen Theilbetrag, welcher zu gering ist um das Bezugsrecht darauf geltezd machen zu können, so ist der Käufer berechtigt, diesen Theilbetrag zu kündigen und Verkäufer ver- pflictet, ihm solchen gegen Valuta zu liefern ; bei „fix“ ges{lossenen Geschäften darf die Kündigung dieses Theilbetrages indeß erst fünf Tage vor Ablauf der für die Augübung des Bezugrechts festgesetzten

rist geschehen. A .

s r Le Prämien-, Stellaze- und Nothgeschäften während der Dauer des Vertrages ein Bezugsrecht ein, so ist, falls es zur Liefe- rung kommt, der Verkäufer die Bezugsstülke gegea Erstatturg der dafür geleisteten nd nebst Zinsen mitzulicfern und der Käufer folhe mit abzunehmen verpflibtet. Ohne die Bezugsfiüclke kann die Lieferung weder geleistet noch verlangt werden. Auf die Höhe der Prâmie ist ein eintretendes Bezugsrecht ohne Einfluß. S

Die vorstehenden Bedingungen treten am 1, Januar 1881 in Kraft.

Berlin, den 21. Dezember 18830.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.