1881 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Bb Cin

de Semmel

74 * lag. ameri s

avi ca acta Wi

würden. Jch will blos das noch sagen, daß glückliherweise die stait- gehabte Ermittelung über die durch Subhastation und durch EGrb- theilung stattgefundenen Theilungen der Hôfe doch nicht so ungünstige Zahlen erzielt, wie Hr. von Schorlemer anzu- nebmen scheint. Es hat sogar ib sprcche hier aus dem Gedächtniß, aber ic glaube es vertreten zu fönnen, es hat sozar im Ganzen weder in der Zahl der spaanfähigen Höôfe noc auch iîn der Größe des Gesammtareals derselben ein Rückgang in den leßten 20 Jahren stattgefunden. Wenn ich mich rect erinnere, haten in den lezten 59 Jahren überhaupt etwa 450 Subhastationen stattgefunden in dem Bezirk des Ober- gerichts Hamm, und das ist eine Zahl, die durchaus nicht übermäßig ist, auf 50 Jahre vertheilt. Noch viel geringer find die Theilungen, die stattzefunden haben im Wege der Erb- theilung, und noch viel seltener kommt in Wesifalen der Fall vor, daß Jemand stirbt, ohne testirt zu haben, oder vielmehr bei ciner vielleiht anzuerkennenden Abneigung gegen Errichtung von Testamenten is in Westfalen die Regel, daß unter Lebenden durch Vertrag die Uebergabe des Gutes an einen Anerben unter Vorbehalt des Nießbrauches oder Altentheils gesichert wird, und so hat sich das Faktum ergeben, daß keine erheblihe Abnahme weder in der Zahl der spannfähigen Höfe noch auch in der Größe des Areals in den leßten 20 Jahren stattgefunden hat. In allen diesen statistischen Auïfstellungen und Ermittelungen liegen allerdings große Schwierig- Xeiten, wie dies der Hr. Abg. von Rauchhaupt schon angeführt hat, einfa schon in der Frage, was ift ein spannfähiger Hof. Wenn Sie die Verhandlungen, die im Jahre 1875 stattgefunden haben, als die Besitßveränderungen seit dem Jahre 1815 ausgenommen wur- den, durchgehen, so werden Sie finden, daß in jeder Provinz diese Frage anders beantwortet ist, und daß man dazu kommt, in einzelnen Provinzen fogar bei den damaligen Ermittelungen der Spannfähig- FXeit zur Annahme von 2 Kühen und 10 bis 15 Morgen Land gelangte. Wenn alle die Bezirke, die man im Einzelnen mit dem Namen der Spannfähigkeit, so variablen Auffassungen unterliegen, so liegt aller- dincs eine große Schwierizkeit vor, ¿u einer ganz genauen Statistik zu kemmen.

Nun hat der Hr. Abg. von Sworlemer auf die hannoverische Höfeordnung hingewiesen. Gerade diese hannoverishe Höfeordnung ist etwas außerordentli verschiedenes von den von ihm vorgeschlage- nen Gesetzentwurf. Er ist ein außerordentlich einfacher, sich an die vorhandenen Verhältnisse anshließender, und wie es {on in den Reden, die wir gehört haben, vollkommen zutreffend hervorgehoben ist, ist durch die hannorerishe Höfeordnung das Ditpositionsrecht unter Lebenden und von Todeswegen in keiner Weise eingeschränkt, sondern es ist noch jede Freiheit der Disposition gewährleistet, auch nadem der Einzelne seinen Besitz in die Höferolle hat eintragen lassen. Die Einrichtung der Höfeordnung ist au keineëwegs eine alte Sache für Hannover, sondern dieselbe hannoverische Höfeordnung ist nacbdem zu hannoverischen Zeiten Jahrzehnte lange Verhandlungen \tattgefunden haben, haben noch 7 Jahre dazu gehört, einen Geseßz- entwurf zu vereinbaren, wie er im Jahre 1874 zu Stande gekommen ist, und wie er in den leßten Jahren noch eine Verbesserung erfah- xen. Ich glaube also, aus diesen Thatsachen kann man wohl soviel folgern, daß in der That bei der g:ößten Bereitwilligkeit und ih glaube auch nicht, daß man irgendwo eine Unfähigkeit für diese ge- fetzgeberishe Arbeit vorausseßen darf es nicht möglih ge- wesen ist, in dieser Scssion einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich nehme keinen Anstand zu erklären, na den Ermittelungen, die in Fluß sind, darf ich frühestens darauf rechnen, daß im nächsten Jahre cine Geseßesvorlage gemacht werden kann, und wenn diese Gesetzesvorlage gemaŸht wird, so wird sie der hannoverischen Höfe- ordnung sehr wesentlih ähnlih sehen und sie wird fich vorausficht- lih erheblich entfernen von dem Geseßentwurf des Hrn. Schorlemer.

Ich möchte glauben, mit diesen Ausführungen das wenigstens klar bewiesen zu haben, daß diese Sache mit der möglichsten Beschleu- nigung bisher betrieben ist und daß die entgegenstehenden Schwierig- keiten in der Materie selbst liegen, in der Verschiedenheit der Ver- Lältnifse, welche in der Provinz Westfalen obwalten, i

Ich glaube, mich auf diese Bemerkungen beschränken zu dürfen und möchte nur dem Hrn. Abg. Länel noch antworten, daß ihm zu bekannt ist, daß der Geseteentwurf im Herreahause eine Veränderung erfahren hat, und daß Seitens der Staatsregierung, also meinerseits, Bedenken gegen diese Streichung der betreffenden Worte geäußert worden sind; auch aus der stattgehabten Diskussion wird er sich er- innern, daß von Seiten eines einzelnen Mitgliedes des Herkenhauses vollkommen zutreffend geltend gemacht worden ist, daß dieser ganze Gesetzentwurf sich blos auf Bauernhöfe beziehe, wie {on Ueber- \{hrifi und Tenor des Gesetzes darthue, daß eine Anwendung auf die landtagsfähigen Rittergüter nicht finden solle, J habe Widerspruch gegen - die vorgeshlagene Streichung der bezüglichen Worte nichi mit besonderer Lebhaftigkeit geltend machen zu müßien geglaubt, weil meines Erachtens praktish die rage über- haupt nicht is. Es sind in dem Herzogthum Lauenburg über 22 größere Güter, welche in diese Kategorie der landtagsfähigen Ritter- güter fallen. Von diesen sind 15 Lehen, sie scheiden also eo ips0 aus. Folglih bleiben 7 Güter übrig, die von dieser gewährten R selbst wenn es zweifelhaft bleiben sollte, ob fie unter diescn

esezentwurf fallen oder nicht, einen Gebrauch machen könnten. Würden sie Gebrauch machen wollen, dann würde diese Frage zum Auctraz zu kommen haben. Nah meiner Auffassung ist der Be- \{luß des Herrenhauses allerdings keine Verbesserung der Regie- rungévorlage. S

Der Abg. Parisius bestätigte dem Abg. Hänel, daß die Fortschrittspartei auf dem durchaus konservativen Boden der altpreußishen Agrargeseÿzgebung ste!c. Daß sie mit dieser Ansicht in der Bevölkerung lebhafte Zustimmung finde, beweise die ablehnende Haltung, welche viele Provinzial-Landtage dem Schorlemershen Entwurfe gegenüber eingenommen hätten. Auch in der Provinz Sachsen werde der Abg. von Rauch- haupt mit seinen Bestrebungen wenig Anklang finden, da man dort bei der shlieblichen Entscheidung sicher zu demselben Resultate fommen werde, wie in Ost- und Westpreußen. Die Altentheilsverträge, welhe der Abg. von Rauchhaupt so lebhaft bekämpft habe, halte er (Redner) selbst auf Grund seiner Erfahrungen in Altpreußen für etwas durhaus zu Konservirendcs. Von seinem Freunde Hänel unterscheide er sih insofern, als er auch in den neuen Pro- vinzen die Einführung der Höferolle lebhaft bedauere. Auch hier würde das unbedingte Festhalten an dem altpreußischen Recht für den Bauernstand viel segensreiher gewesen sein. Jn Lauenburg habe die Vertretung des Bauernstandes sich allerdings einstimmig für die Einführung des hannovershen Höferechts ausgesprochen, dieser Umstand allein würde ihn jedoh noch nicht bestimmen, der Vorlage seine Zustimmung zu geben. Da es jedoch zweifelhaft sei, ob das Änerbenrecht dort geseßlih no bestehe, so erscheine es allerdings nothwendig, diese Zweifel zu beseitigen. Darin stimme er mit dem Abg. von Rauchhaupt überein, daß eine bessere Statistik über die Wandelbarkeit des Grundbesißes sehr wünschenswerth sei. Sobald die konserva- tive Partei die Absiàt habe, die Fideikommisse zu opfern, werde auch die liberale Partei bereit scin, in Bezug auf das

Erbrecht der bäuerlichen Besizungen Konzessionen zu machen, |

die sie jeßt noch ablehnen müsse.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, dem Abg. e werde jeßt klar sein, daß die Angriffe seines Freundes Rauchhaupt nicht auf ihn, sondern auf den Abg. Parisius ge- münzt gewesen seien, der mit seiner Auffassung des Höse- rechtes jich auch jeßt wieder als in grellem Widerspru mit dem Abg. von Rauchhaupt q gezeigt habe. Er (Redner) glaube aber, daß der Abg. Hänel in dieser Frage nicht zur

Majorit?t der Fortschrittspartei gehöre. Einig seien indessen ; die Herren in dem absoluten Stolz auf die preußische Geseß- ; gebung aus dem Anfang dieses Jahrhunderts, ein Standpunkt, | der sein Bedenkliches habe, ganz abgesehen von dieser Frage, wo man doch entschieden der Meinung sein könne, daß : die Auflösung der Ordnung zu weit gegangen sei; so ver- weise er auf die Waldtheilung, die in den Landgemeinden die

bedauerlichsten ogen gehabt habe. Er möchte die Herren doch warnen, sih absolut auf einen Standpunkt zu stellen, der wie alles in der Geschichte der Kritik und Wandlung unter- liege und auf dem sie nicht der deutshe Eck- und Edelftein sein würden, was auch vielleicht von vielen Leuten anderer Richtung bezweifelt werde. Die Konservativen s{hämten sich der in dieser Sache im vorigen Jahre ergriffenen Fuitiative auch heute niht, Lauenburg bekomme derartige Einrichtungen, Han- nover habe sie bereits. Die Mark Brandenburg die Burg der Fortschrittspartei, Berlin solle ja in der Mark Brandenburg liegen habe \sich in ihrer Vertretung au in dem Sinne ausgesprochen ; in der Provinz Sachsen seien einzelne Kundgebungen der Kreistage durchaus nicht so ablehnend. Er habe sich über eine Aeußerung des Ministers für die Landwirthschast gewundert, und derselbe möge es ihm nit verübeln, wenn er auf eine von dessen Be- merkungen gelegentlih des ablehnenden Votums des oftpreu- gischen Provinzial-Landtags zurückomme. Der Minister habe, wenn er denselben recht verstanden habe, mit besonderem Nachdruck hervorgehoben, daß dort auch eine Anzahl von Großgrundbesizern gegen den Gedanken des Erbrechts sih aus- gesprochen habe. Er dürfe doch annehmen, daß es dem Minister bekannt sei, welche eigenthümliche Repräsen- tation zum Theil der Großgrundbesig politisch in Ostpreußen habe. Es sei das eine eigenthümlihe Erscheinung, die man ja au hier im Hause auf jener Seite verkörpert finde, die anormale Erscheinung, daß die Demokratie gerade in den Groß- grundbesißern dort in Ostpreußen ihre Vertreter finde. Daraus erklärten sich wohl einfah genug die demokratisch:en Stimmen des Großgrundbesißes im ostpreußishen Provinzial-Landtage. Gegenüber der unberehtigten Stellung, die der demokratische Zug dem Einzelnen geben wolle, betone seine Partei das Recht der Familie und die stetige soziale Ordnung. Die Konser- vativen folgten mit ihren Bestrebungen nur der Tradition und wollten diese da, wo sie im Verlöschen sei, in geseßlicher Form dauernd fixiren. j

Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst erklärte, die liberale Partei klage über die Aufsaugung des Bauernstandes dur) die Rittergüter; gerade deshalb aber sollte sie die Bestrebungen des Centrums unterstüßen. Er habe der Regierung bisher nicht Säumigkeit vorgeworfen, wie der Minister behauptet habe; da der vorjährige Beshluß des Hauses aber nichts weiter verlange, als die Vorlegung eines Geseßentwurfs für die Provinz Westfalen, so scheine ihm diese Aufgabe allerdings nicht so groß, daß sie niht von der Re- gierung bis zu dieser Session hätte bewältigt werden können, namentlich wenn man die Fruchtbarkeit der- selben auf anderen Gebieten der Gesehgebung in Betracht ziehe. Daß eine große Zahl von Provinzial-Landtagen sih ablehnend gegen die Bestrebungen seiner Partei auegapreen habe, finde scine Erklärung zum großen Theil darin, daß die Regierung ihnen die Frage vorgelegt habe, ob sie den von ihm eingebrahten Geseßentwutf annehmen wolle, während die Frage so hätte gestellt werden müssen, ob sie eine Aenderung des Erbrechts im Sinne einer Erhaltung des bäuerlichen Be- sißes wollten, oder nicht. Dur diese unrichtige Fragestellung seien die Provinzial-Landtage vielfach irre geführt worden. Die auf die Statistik des Ober-Landesgerichts von West- falen gestüßte Behauptung des Ministers, daß eine Schädi- digung des Bauernstandes niht nachgewiesen sei, müsse er bestreiten, und behalte sich vor, das Material für diese Be- hauptung beizubringen. Wenn übrigens, wie der Minister selbst sage, 450 Bauerngüter in den leßten 20 Jahren dort zur Subhastation gekommen seien, so sei diese Zahl wahrlich groß genug. Sein eigener Entwurf unterscheide sich von dem in Hannover bestehenden Recht allerdings, aber er habe aus- drücklih erklärt, daß, wenn die Regierung nicht geneigt sein Es den Entwurf, so wie - derselbe vorläge, anzunehmen, eine Partei sehr gern auch einer Vorlage ihre Zustimmung geben würde, die die Höferolle in Westfalen einführte. Sehr lebhaft müsse er bedauern, daß nicht einmal für die nächste Session eine bestimmte Aussicht auf Vorlegung des Geseßzent- wurfs gemacht worden sei; er fürhte, daß der westfälische Bauernstand diese Verzögerung lediglich dem Umstande zuzu- chreiben habe, daß seine Persönlichkeit die Vertheidigung der Interessen dieser Provinz übernommen habe.

“i Demnächst nahm der Staats-Minister Dr. Lucius das Wort :

Ich habe vorher autdrücklich bemerkt, daß ih die Zahlen aus dem Gedächtniß angegeben habe, und i erlaube mir nun, nachdem ih das Akten#tück eingesehen habe, dies:lben jeßt dahin richtig zu stellen, daß nab den Angaben der Gerichte während des Zeitraumes von 1816 kis 1859 folgende Veränderungen stattgefunden haben.

In ganz Westfalen gab es im Jahre 1816 35 927 spannfähige bäuecliwe Nahrungen mit einem Flächeninhalt von zusammen

3 629 573 Morgen; im Jahre 1879 gab es 35915 Höfe mit cinem !

Flächeninhalt von 3990450 Morgen, so daß-also während dieses langen Zeitraums die Zahl sih um 12 vermindert hat, der Gesammt- flächeninhalt dagegen sh um 360 877 Morgen erhöbt, aiso um 10 °/% vermehrt hat, Jn Bezug auf die Subhastationen, die in leßter Zeit stattgefunden haben zum Zweck der Erbtheilung kabe ih die Zahlen in dar Weise richtig zu stellen: Es ergiebt sih aus der Uebersicht, welhe die leßten 20 Jahre umfaßt, daß deren Zahl außer- ordentlih gering gewesen 1. Nach der kürzlich aufgestellten Ueber- siht der Ermittelungen, welbe auf Grund des vorjährigen Be- \cblusses dieses hohen Hauses stattgehabt habe“, sind in den lehten 20 Jahren in der ganzen Provinz Wesifalen Subhastationen behufs Erbtheilung nur 195 vorgekommen ; im Bezirk des Landgerihts und der Regierung zu Münster nur 40 dur{s{nittlih also jährlich je 10 für die ganze Provinz und nur 2 für den Bezirk Münster.

Die angeführte Zahl von 450 oder richtiger 459 bezieht sih auf den Zeitraum von 1816 bis 1859, Das wird doch als nicht un- gewöhnlich bo anzusehen sein, und ih glaube insofern auch die vorher aufgestellte Behauptung, daß ein erhetliher Rückgang ter bäuerliwen Nahrungen in den en Jahren nicht stattgefunden hake, bestätigen zu können. Ein solher Rückzang hat eben darum nit statigefunden, weil dort tie Besitzverhältnisse und die Volks- anschauungen mächtiger gewesen sind, wie alle übrigen Zeitströmungen. Trotdem bin ih vollkommen nach wie vor der Ansicht, daß man dieser Richtung entgegenzukommen hat und ich erkläre wiederholt, daß es mein Bestreben en wird, so bald, wie das irgend mögli ift, eire entsprehende Intestat-Erbordnung für bäuerlihe Höfe der Provinz Westfalen in das Abgeordnetenhaus einzubringen.

Der Abg. Dr. Windthorst hielt es für durhaus unzulässig, die Entscheidung der Frage, ob landtagéfähige Rittergüter in die Höferolle cingetragen werden dürften, von Fall zu Fall

herbeizuführen. Das Geseh dürfe in diese: Beziehung keine Lüde lassen, und er behalte sih deshalb den Antrag vor, im 8, 5 den im Herrenhause gestrihenen Saß, daß solche Ritter- güter ausgeschlossen seien, bei der dritten Lesung wieder ein- zuiügen. Er verstche niht, welche Gründe seine Kollegen im

| Herrenhause zu jenem Beschlusse veranlaßt hätten wenn es

erlaubt sei, dieselben „Kollegen“ zu nennen, da sie so viel ¿höher ständen, als die Mitglieder dieses Hau- ses. Daß viele Provinzial - Landtage sich ablehnend gegen die Bestrebungen des Centrums verhalten hätten, liege zum großen Theil darin, daß die Regierung selbst über ihre Stellung zu demselben es an der wünschenswerthen Klarheit habe fehlen lassen und sih hinter allerlei Schwierig- keiten verschanze, die gar niht vorhanden seien. Sicher wäre es nicht mögli gewesen, daß der Ober-Präsident von West- falen im entgegengeseßten Sinne gearbeitet hätte, wenn derselbe von hier aus einen geeigneten Wink bekommen hätte. Das Volk stehe in dieser Frage auf der Seite des Centrums, es wolle nihts wissen von dem römischen Rechte, und wenn das Haus ihm nicht helfe, so werde es sich gegen die römi- {hen Doktoren erheben, wie si einst die Teutonen gegen die Nöômer erhoben hätten.

Der Staats-Minister Dr. Lucius entgegnete, er müsse die Behauptung entschieden zurückweisen, als ob von Seiten der Regierung an die Ober-Präsidenten oder die Provinzial- Landtage irgend eine Direktive zu geben versuht worden wäre. Eine solhe hätte doch nur in den Kammerverhand- lungen liegen können, die öffentlih stattgefunden hätten und wo er mit der größten Entschiedenheit seine Sympathien für die Tendenz des Antrages ausgesprohen habe und wovon er auq heute fein Wort zurückzunchmen habe. Dann sei es doch eine gewisse Untershäßung der Provinz'al-Landtage, wenn man meine, sie ließen sich durch ein Votum der Regierung oder der Ober-Präsidenten beeinflussen. Es sei siher niht geshehen, würde es geschehen, dann würden die Provinzial- ad sehr wohl jolche Einflüsse ihrerseits zurückzuweisen wissen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, von dem Minister mißverstanden zu sein; troy aller Selbständigkeit der Pro- vinzen seien dieselven von der Stimmung der Regierungs- organe abhängig. i

Damit {loß die erste Lesung; in zweiter Lesung wurden sämmtliche Paragraphen des Geseßes nah den Beschlüssen des Herrenhauses* ohne Debatte unverändert genehmigt.

Es folgte die dritte Berathung des Geseßentwurfes, betreffend die Zahlung der Beamtengehälter und Bestimmungen über das Gnadenquartal.

8. 1, welcher lautet:

Die unmittelbaren Staatsbeamten, welche cine etatêmäßige Stelle bekleiden, erbalten ihre Besoldung aus der Staatskasse vierteljährlib im Voraus.

wurde ohne Debatte unverändert angenommen.

8. 2 lautet in der Fassung der zweiten Lesung:

Die Hinterbliebenen der in §, 1 bezeichneten Beamten erhalten für das auf den Sterbemonat folgende Vierteljahr noch die volle Besoldung des Verstorbenen (Gnadengquartal) nah Maßgabe der Kabinetsordre vom 15. Novemker 1819 (Geseßz-Samml. 1820, S. 45).

Hierzu beantragten die Abgg. Cremer, Dr. Petri und Müller (Frankfurt) die Zahlung des Gnadenquartals auch für den Fall, daß der verstorbene Beamte nicht in kollegialischen Verhältnissen gestanden habe.

Das Haus acceptirte diese Aenderung.

S 3 lautet!

Die Gewährung des Gnadenquartals kann au dann erfolgen, wenn der Nacblaß nicht aukreicht, um die Kosten der leßten Krank- heit und der Beerdigung des verstorbenen Beamten zu deten.

diesen Paragraphen beantragten die Abgg. Cremer und Ge- nossen in folgender Fassung anzunehmen: :

„Hat ein verstorbener Beamter (§. 2) eine Wittwe oder chelihe Nachkommen nicht hinterlassen, so kann mit Genehmi- gung des Verwaltungschefs das Gnadenquartal außer den in der Kabinetsordre vom 15. Novenber 1819 erwähnten, auch solchen Personen, welche die Kosten der leßten Krankheit und der Beerdigung bestritten haben, für den Fall gewährt werden, daß der Nachlaß zu deren Deckung nicht ausreiht“.

Der Finanz-Minister Bitter erklärte sih mit diesem An- trage einverstanden und das Haus genehmigte denselben.

Die Abgg. Weyrauh und Genossen beantragten als 8. 3a, folgende Bestimmung einzuschalten: „Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch auf die zur Disposition stehenden Beam- ten und Wartegeldempfänger, sowic auf deren Hinterbliebene Anwendung.“ 5

Nachdem der Antragsteller diesen Antrag mit wenigen Worten motivirt hatte, erklärte sich der Abg. Dr. Wehr gegen denselben, weil er diese Bestimmung als selbstverständlich cracte.

Der Finanz-Minister Bitter empfahl indessen in Aner- kennung des humanen Zwedes dieses Antrages die Annahme desselben und das Haus bes{chloß demgemäß.

Nachdem darauf das Geseß im Ganzen angenommen war, vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Mittwoch 12 Uhr.

Gewerbe und Saudel

Pet, 11. Januar. (W. T. B.) Der noch im Besitze der un - garischen Regierung verbliebene verfügbare Rest von 1 Million ungarisher Papierrente ist heute von dem Unionbank-Konsortium zum Course von 78,00 übernommen worden.

London, 10. Januar. (Allg. Corr.) Dic Spitenfabrik des Herrn Joseph Fairfield in Stapleford, Notting- hamshire, brannte am 7. ds. nebst einem großen Vorrath an Spitzen und Baumwollengarn gänzlih nieder. Eine aroße Anzahl kosispie- liger Maschinen wurde hierbei zerstört und ein Schaden von 60 000 L angerichtet; 200 Personen em beshäftigungtlos geworden.

(Allg. Corr.) ie Anglo -amerikanishe Teles- graphen - Gesellshaft hat für den 14, d, Mts. eine Generalversammlung einberufen behufs NRatifizirung einer mit der reuen französischen Kabelgesellschaft getroffenen Ueber- einkunft, kraft welher 63 °/9 des gemeinschaftlidea Nuyens der Angio-amerikanishen Gesellschaft, 21% der Direct United Statos Telegraph Company und 16 9/9 der französishen Gesellschaft zu Gate kommen sfollen.

Elagow, 11. Januar. (W. T. B.) Die Versdiffungen von Roheisen während der lezten Woche betrugen 6172, gegen 6629 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

New-York, 10. Januar. (W. T. B.) Weizen-Verschif- fungen der leßten Woche von den atlantishen Häfen der Ver - einiaten Staaten nah England 90090, do. nach dem Konti- nent 50 000, do. von Kaliforniea und Oregon nah England 190 000 Qrt: 6, Visible Supply an Weizen 28 625 090 Bushel, do. do. an Mais 16 375 000 Bushel.

V Iuserate für den Deutschen Reichs- und Königl] Preuß. Staats» Anzeizer und das Central-Hantels- register nimmt an: die Königliche Expeditisn

des Deuisczen Reichs-Anzeigers und Aöuniglich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SF,, Wilhelm-Sraße Nr. 32. F.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. u. dergl.

3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

5. Indnstrielle Etablissements.

Fabriken und Grosshandel,

«ainbalidendauf“ Findslf Mosse, Haasenstein & Bogker,

S, L, Daube & Cso,, E. St&lotte,

- Fn erat nehm G : Œ chch Dnuierate nehmen an: die Annoucen-Frzeditionen v.'s Î

E Subhastationen, Æufgebote, Vor- iadunrgen u. dergl,

(867) Zustellung mit Ladung. Zum Kgl. Lardgerichte Frankentkal, Civilkammer, haben 1) Peter Vannsmann, Tagner, in Elmstein wohnhaft. 2) Katharina Mannêëmann, ohne Ge- werbe, daselbst wohnhaft, Wittwe von Franz Krepp, weiland Tagner allda, 3) Friedri Mannémana, Tagner, 4) Sebastian Mannsmann, Tagner, beide in Elmstein wohnhaft, durch Rechtéanwalt Het in Frankenthal, gegen 1) Jobannes Mannétmann, 2) Péter Mannémann, beide Tagner und in Kaifert- lautern wohnhaft, 3) Elisabetha Mannémann, Ghe- frau von Franz Hoffmann, Tuckwalker, beide in Lambrecht wchnhaft, 47 Letteren selbst der Güter- gemeinschaft wegen, 5) Peter Mannsmann, Tagncr in Ludwigéhafen wohnhaft, 6) Margaretha Vanns- mann, Ehefrau von Ichaunes Sohn, Schreiner, beide in Ludwigsbafen wohnhaft, 7) Letzteren selbst der Gütergemeinschaft wegen, 8) Carl Manrntmann, Baz: bicr, in Elmftein domicilirt, in Amerifa der- malen abwesend, 9) Elisabetha und Peter Riedel, minderjährige Kinder ron Konrad Riedel, Tagner, in Elmstein wohnhaft, und dessen verlebten Eke- frau Elisabetha Mannémann, vertreten durch ihren genannten Vaier als geseßliwen Vormund und ten genannten Péter Mannémann, Tagner, in Ludwigs- hafen wohuhast, als Nebenvormund, 10) Jakob Mannémann, Schreiner, in Elmstein wohrhaft, Theilungsklage mit dem Antrage erboben:

„Es gefalle dem Kgl. Landgerichte, Kaner !

für Civ.lsahen, die Auteinanderseßzung und Theilung des Nacblafses der zu Elmstein wohr- haft gewesenen und verlebten Maria Elisaktetha Mannt mann, géwerblose Wittwe von Johannes Marnnsmaunn, weiland Tagner in Elmstein, zu verordnen, den Kgl. Notär Neumayer in Neu- stadt mit diesem Geschäfte zu beauftragen, das Kgl. Amtsgericht daselbst mit Ernennung, Be- eidigung und Eintweisung eines oder drei Er- perten zu kommittiren, welche fraglihe Masse abzuschätzen, die Basis der Abscätzung anzu- geben, überhaupt sämmtliche, durch die betreffen- den Gescße vorgeschriebenen Operationen in Gegenwart der Parteien oder nach deren ges höriger Veirufung zu verrichten und den über Alles aufzunehmenden Bericht dem genannten Notar zu Protokoll zu geben oder bei demselben zu hinterlegen, den genannten Notar zur Lici- tation und Looseziehung eintretenden Falles zu ermächtigen, für den Fall fi ergebender Strei- tigkeiten ein Gerichtêmitglied als Bericht- erstatter zu ernennen und den Kgl, Landgerichts» präsidenten cintretendzn Falles zur Ernennung eines anderen Berichterstatters an dessen Stelle zu ermächtigen, endlich die Vorwegnahme der Kosten aus der Masse zu verordnen,“ und mit der Ladung an die Beîlagten zum Zwecke der mündlichen Verhantlung über diese Klage in die Sißuug des Kgl. Landgerichts Frankenthal, Civilkammer/, vom drei und zwanzigstcn März nächsthin, Vor- mittags neun Uhe, verbunden mit der Aufforderung, #ch einen an diesem Gerichte zugelassenen Rectsanwalt zu bestellen.

Zur Ausführung der bewilüigten öffentlichen Zu- stellung an den abwesend Beklagten Carl Manns- mann wird Vorsteheades bekannt gemacht.

Frankenthal, den 8. Januar 1881.

Der Kal. Obergerichtsschreiber am Kgl. Landgericht daselkst. H. TDenig.

[884] Oeffentliche Zustellung.

In Sach-+n der Ehefrau dcs Kaufmanns und Cigarrenfabrikanten Fricdrich August Hermann Keunecke, Johanne, geb. Wolters, zu Harnover, Klägerin, wider ihren genannten Chemann, früher zu Weifenbüttel wohnhaft, dessen jeßiger Aufenthalt unbekannt ist, Beklagten, wegen Ehescheidung, ift nach Auss{wörung des ter Klägerin in dem rechts- kräftigen Urtheile des Herzoglichen Landgerichts, Il, Civilkammer, hiersclb#| vcm 17, Juri v. Js, auferlegten, in der öffentlicen Sißung vom 9. De- zember v. J. abzeänderten Eides anderweiter Ver- handlungstermin auf

Donnerstag, den 24. Februar 1881, Morgeus 10 Uhr, vor der obengede(ten Civilkammer anberaumt, zu welchem der Beklagte geladen ift.

Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Braunschweig, den 7. Januar 1881.

5 L H. Rühland,

Gerichtsschreiber des Herzoglicksen Landgerichts.

(880) Oeffentliche Zustellung.

Nathan Haaë, Handeltmann in Jngenheim, hat bei dem Kgl. Amtêégerichie Annweiler Klaze erho- ben gegen die ohne bekarnten Wohn- und Aufent- baltsort abwesender, früher in Werneröberg wohn- haften Eheleute Mi@ael Klemm, Tagner, und Margaretha Cherié, damit diese solidarisch zur Zah- lvng von 36,30 A für fäuflid erbaltene Kleien, Kleiensäcke und Mehläcke einscließlih berechneter Zinsen, nebst weiteren 6/y Zinsen seit 12, l. M. und Prozeßkosten verurtheilt, auch das ergehend-c Urtbeil für vorläufiz vollftreckdbar erklärt werde. Nacbdem dur Beschluß tes Gerichts von heute die nachgesuchte öffentlide Zustellung bewilligt ift, werden unter Bekanntgabe der Klage, von welcher gleichzeitig beglautigte Atschrift an der Gerichts- tafel anges{hlagen wird, die Beklagten, Eheleute Klemm, zum beftimmten Verhandlungstermin auf Mittwoch, den 23, Februar cr.,, Morgens

Uhr, im Gerichtssaale dahier, hiermit vor- geladen.

Annweiler, den 10. Januar 1881.

8 Foutlichio N26 : (283) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hirs Beer zu Tirschtiezel, ver- iretèn durch ten Rechteanzra!t Aßmy zu Meseriß, lagt gegen tie Wittnre tes Ausgedingers Johann

Chrisiian Riemer’schen Eheleute und unter diesen gegen den feinem Aufentbalitorte na unbekannten

mit dem Antrage, gegen die Beflagten dahin zu eikennen, daß

1) dem Swchiedêmannsveragleihe vem 24. März 1880 die Vollsiredungtkiausel gegen die Be- Tlagten zu ertheilen,

2) die Beklagten sculdig, dem Kläger von den im Schieds8manr vergleiche festgeseßten 360 M. seit dem 1. Dezemkter 1889 6%/% Verzugs8- zinsen zu zahlen und

3) das Uriheil gegen Sicerheitsleistung sür vcrläufizg vollstrccktar zu erilären

und ladet den Mitteklagten Johann Goltfried Riemer zur mündlichen Verhandiung des Recht8- streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Meserilz auf |

den 8. April 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auézug der Klage bekannt gemacht.

Wilescritz, den 8. Januar 1881.

E Giaas, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericts.

2026? : E (32026) Oeffentliches Aufgebot.

In der Nawdlaßsache der am 28, Februar 1879 zu Halle a./S verstorbenen Wittne Hering, Minna Auguste, geb. Hecht, haken fi fclaente :

a. der Grmnasialleßrer Julius Rokert Alcrander

Nu hoff-Wu!finchof aus Berlin,

b, der Oekorom Leopold Nuhoff- Wulfinghoff

aus Cloftern bei Datteln,

c. die verebtelite Anna Gertrud Friederike Felsch,

geb, Nuhoff-Wulsfingho} aus He. sfeld als Erben gemeldet.

Es werden hierdurch alle Diejenigen, welche nähere oder glei rahe Erbansprüche an dén Nachlaß der Verstorbenen haben mêchten, aufgefordert, ihre An- sprüche bis zum 15. April 1881 bier anzumelden, unter der Berwarnung, daß nah Ablauf dieses Termins die Au?scelung der Erbbescheinigung erfolgen wird,

Halle a./S., den 22, Dezember 1880.

Könfglices Amtsgericht. 111,

[28154] Aufgebot.

Auf dem Grundstück Elbing 1. 321, dem Lehrer August Silberbah gekbörig, stehen Abtheilung III. Nr. 3 für Frau Amalie Saro, geborene Roßmann, 3600 M, dreitausendsechshundert Mark, verzinélich zu 59% eingetragen. Das darüber gebildete Doku- ment, bestehend aus dem Kaufkontrakt vom 27. März 1872, Hypothekenauszug: vom 30. September 1872, ist verloren gegangen, die Forderung aler angeblich bezablt, und werden auf Antrag des Schuldners alle Inhaber dieses Dokuments resp. deren RNechts- vachfolger avfgefordert, fic in dem Termine:

den 15. Februar 1881, V. M. 12 Ut;r, im Zimmer Nr. 7 zu melden und die Urkunde vor- zulegen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen aus- p Geen und die Urkunde für kraftlos erklärt wird,

Elbing, den 4, November 1880.

Königliches Amtsgericht. T1,

Lade Aufgebot.

Der Lehrer Gustav Basedow in Ehelbach bei Rudolstadt hat das Aufgebot der 3 nacblescriebenen, nach seiner Versicherung verloren gegangenen Ur- kunden über Darlehntforderungen, welche durch Ver- erbung aftiv auf ihn und seine beiden Brüder Franz und Arno Basedow übergegangen sind, beantragt:

1) einer Pfandurkunde tes ehemaligen Patrimonial- geri4t3 ¿u Licbtenhain bei Jena vom 10, De- ¡ember 1850 über 200 Tha!er Darlebnéforde- rung des Kanto:8 Iohann Gottfried Seifarth zu Lichtenhain an Johann Gottfried Herold und Frau daselbft,

2) ciner dergl. vom 11. Februar 1839 über 75 Thaler Darlebnbforderung desselten Seifarth an dieselben Herold'ihen Eheleute,

3) eincs im Jahre 1858 oder 1859 ausgestellten, von dem damaligen Schultheifeen Auguft Herzer in Licbtenbaia beglaubigten bandschriftlichen Scuid\ceins, inhaltlih dissen Heinrich Wohl- feld in Lich!enhain als Vorm 1nd der Johann Gottfried Geiling'shen Kinder daselbst be- kennt, 200 Thaler Darleha von den Schwestern Louise und Emilie Seifarth oder blos von der Ersteren vorzestreckt erhalten zu haben.

_ Der Inhaber der Ucfunden wird aufgefordert,

spätestens in dem auf

Sonnabend, den 17. Septbr, 1881, Vorm. 9 Uhr,

vor dem untereihniten Gerichte anberaumten *Auf-

acbotétermin seine Necbte anzumelden und die Ur- funden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkuanten erfolgen wird,

ROAORL. ten 5. Januar 1881,

a

Herzogl. ch\.-Mciningenshes Amtsgericht. I, Abesfser, LeRL) Bekanutmachung.

Der von H. Wildegans unter dem 28. Dezemker 1879 auf E. Senator in Gnesen gezogene, von tiesem acceptirte, am 15. März 1880 zahlbare Wesel über 129,35 A ift durh Autsch{lußurtkeil vom 5, Januar 1881 für frastlos erklärt worden, Gnesen, den 5. Januar 1881.

Der Kgl. Amtsgerich{sschreiber : Weismaun.

Christian Riemer, Dorcthca Elifabeth, geb. Kaerger, ; zu Deutschböhe, sowie gegen tie Kindir der Johann :

Iohann Gottfried Riemer aus dim \chietêmänni- ! schen Vergleiche vom 24. März 1889 wegen 360 4 ;

L, FEOEEns Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren i: rische Anzeigen. ( 8, Theater-Ánzeigen. | In der Börzen- Aunoneen-Bureans. 9, Familien-Nachrichten. | hbeilage. p, S P E, Lz L Edictal-Citation. n Das über diese Poft gebildete Hypothekendokument on en Antrag des Stifenhäntkers Eduard j ist angeblich ve:loren gegangen, die Forderung selbst cktephan zu Berlin als Kuraters des blödsinnigen aber durch Konsolidation, beziehungsweise Zahlung,

} Nashmachers Theodor Scblevoigt, cenanrt Blume, werden der verscollene Schneidergesele J. F. W. } Sclevoigt aus Soldin, welber angeblich in den dreißiger Jahren nach Amerika auszewandert sein und seit dieser Zeit eine Nachricht von sib nicht gegeben haben soll und dessen ctwaige unbekannte i Erbzu und Erbaehmer hiedurch öffentlich vorge- laden, fih persöônl:ch, \criftlib cder dur cinen mit geböriger Vollmaht versehenen Mandatar binnen hier und nean Monaten, spätestens aber in dem ror deim hiesigen Amtsgerichte auf den 19. November 1881, Bormitttans 11 Uher,

an der Gericbtestelle anberaumten Termin zu ¡ melden und sich gehörig zu legitimiren, widrigen- falls der Provofat für todt ertlärt, die mitveor- geladenen unbekannten Erben aber mit ihren An- sprüchen an dessen Naczlaß, bestehend in 579 84 S, präfsudirt werden würden.

Soldin, den 31. Dezember 1880.

Königliches Amtsgericht,

[862]

Auf dem Grundsiück der verebelichten Böttcher- mcister Timm Nr. 76 des Grundbucts von Münwe- berg fianden Abtkcilung 11], Nr. 4 aus der Schuld- verschreibung v: m 22, September und 11. Dezember 1845 für die Gasiwirthin Marie Vo®, geb. Klo®, in Berlin 150 Thaler cingetragen, ron denen 100 Thaler der Sparkasse ¿zu Müncheberg cedirt find, und der Rest mit 150 ( uxrd 3 M 30 Zinsen bei der rothwendizen Subtastation des Grundfiüdtes zur Hebung gekommen sind. Die Eläubigerin ist niht zu eaamtt:ln, und werden des- halb auf Antrag des Massenfurato:s Herrn Höhne alle dicjenigen, welbe Ansprüche auf die obenge- dachte Masse als Eizenthümer, C-isiorare odex aus senstigen Rechtetiteln machen, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem Avfgebotstermine

am 23, Februar 1881, Bormittags 11 Uhr, vor hiesigem Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen für immer abgewiesen werden. |

Müncheberg, den 30. Dezember 1889.

Königliches Amtsgerit{t.

[868]

In Sacben, betreffend die Zwangsversteigerung der zur Debitmasse des Ackerbürgers Jovann Böttger hier gehörigen Grundstücke wird dec auf

Donuerftag, den 27. Zanuar 1881, Biiitags 12 Uhr.

kaufstermine kein Bot abzegeben ift. Malchow, ten 7. Januar 188i. GroßherzogliÞ Medcklenburg- S chwcrin\ches Aintsgericht. Zur Beglaubigung: Staccker, Aktuar, Gerichts\ch@reiber.

das Geschäftäjahr 1881 3 amtlichen Bekanntmachungen der Oeffentliche An-

zu Coblenz bestimmt ift. Daaden, den 8. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. [879] Auf den Antrag der Erben des hier am 16. März

Langheld, als:

geborenen Langheld bieselbft,

2) der Ebefrau des Obzrförsters E. F-anke, Ida, getorenen Langheld, zu Bückeburg,

3) der Ehefrau des Paftors em-r. Wilhelm Stcin-

büttel,

4) des Redacteurs Dr, phil, Bruro Lanzbeld zu Berlin,

5) der Ehefrau des Obergüter-Inspek,ors Carl Lüddelke, Anna, geborenen Langheld,

6) des Marivepredigers Erich Langheld zu Wil- belméhaven,

sind in der Gerichlésitzung am 24. v. Mts.

l, die Herzoglih Braucnsweigischen Landeëschuld-

verschreibungen :

A d. Nr. 543 und 1017 je über 50 Thlr.,

B c. Nr. 117, 340, 445, 447, 511, 701, 844, 851, 887, 1660, 1811, 2875, 2883, 3738, 3751, 4426, 4619, 4962—63, 5263, 5414, 6244, 6384, 6613, 6961 je über 100 Thlîr.,

Ce, Nr. 48 über 109 Thlr.,

D b, Nr. 1567 und 2449 je über 500 Thlc.,

9105—23, 9209—11, 9312—14, 9516, 9627, je üb:r 100 Thblr.,

E a. Nr. 424 und 425 je übzr 1009 Thlr,

E e. Nr. 375, 1361, 1917, 2976 je über 100 Thlr. ;

bieselbst vom 1. Dezerabter 1857 I, Emission:

Tétlr. für kraftlos erklärt worden, Braunschweig, den 6. Januar 1881, Herzogliches Amtszeri4t. 1X, Nubert. [28153]

Im Grundbucde von Huette Nr. 11 ftehen in

tharina, geborere Reimer Krauseshcn Gheleute

Königliches Amtsgericht. Abtbeilung 1V.

eingetragen.

v. Irs. gestorbenen Pastors ¿mer, Friedri Wilhelm *

A c. Nr. 2732, 4452—5T7, 8082 je über 109 Thlr, !

D e, Ner. 2338, 3989, 4555, 9283, 5350, 8170, | dingungen und Probea ausgelegt find, entgegen-

añgesei.te Ueberbotttermin hierdurÞ mit dem Be- ; merken in Erinnerung gebratt, daß im ersten Ver-

! werden unter dem Nechtärachtheile des Verlusies

getilgt worden.

Auf Antrag der Eigenthümer des Grundftücks, des Gastwirths Franz Grunwald und der Geschwister Catharina, Franz und Andreas Gcunwald, ergeht an die Inhaber der Urkunde die Aufforderung, ipâ- testens in dem auf den 15, Februar 1881, Vor- mittags 113 Uhr, vor dem unterzeibneten Ge- rivte, Zimmer 7, anb:raumten Termine ihre Recbte anzumelden und die Urfunde vorzulegen, widrigen- falls die Urkunde für lraftlos erflärt uxd die In- haber mit ibren Reten ausgeschlossen werden.

Elbing, den 2, November 1880.

Königliches Umtsgericht. ITT.

[881]

Auf den Antrag des Leopold Nagel und Theodor Nagel, früher in Eischleben, als Erben des am 20. April 1875 mit Hinterlassang eines Aktivnach- lasses von 8834 M 0,5 -&H§ verstorbenen Gericht3- \{öppen Joseph Nagel in Eisc{leben werden alle eiwaigen unbekannten Gläubiger des Ioseph Nagel aufgefordert, sib späteftens in dem biermit auf

den 16. Juli 1881, Mittags i2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem untzczeich- neten Amtêgerichte zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen werden auêëge]\{ lossen werden.

Außerhalb des Gerichtssißes wohnhafte Betheiligte ihrer Änsprüche angewiesen, einen Bevollmächtigten am Sitze des Gerichis zur Abnahme künftiger ge- ridtlicher Autfertigu- gen zu bestellen.

Das Aués{lußurtheil wird an dem genannten

i Terminétage, 16. Juli 1881, Mittags 12 Uhr, ver-

Tündet werden.

Eine Wiedereinseßung in den vorigen Stand gegen eine ertheilte Präflusivweisung ist nach gesetz- lier Vors2 rist unzulässig.

Getha, den 7. Januar 1881.

Herzogl. Säcbs. Amtgericht, VIII, Walther, [863]

Im Verfahren betr. die Zwar gsversicigerung der Erbpachthufe Ne. 4 zu Bastor{ steht zur Ab- nabme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungéplan, sowie zur Bornahmne der Vertheilung Termin auf den 25. Januar d. J., Vormitiags 10 Uhr, an, zu welch4em die bei der Zwangsversteigerung be- theiligten Gläubiger geladen werden.

Kroepelin, den 8. Januar 1881,

|

t p

Es wird andurch bekannt gemact, daß für | zur Veröffertlibung der :

zeiger zum Amtsblatte der Königlichen Regierung !

: diversem Kleineifenzeug,

j cichenen und 84 900 Stü liefernen Bahnschwellen, i von 6749 Stück cihenen und 1746 Stück kiefernen

| Weichenschwellen | selbst Köthencrstraße 24. | zu diesen Terminen frankirt, versiegelt und mit der ¡in den |

1) der Ebefrau des Korrektors E, Meyer, Bertha, i [Grist eingereiWt lein,

Großh. Mecklenb.-Scwer. Amtsgericht, Zur Begiaubigung: Die Gerichté\chreiberei. Nüdcert, iat. Gerichtsschreiber.

Verkäufe, Verpachtungen, Subniissionen 2c. [622] Eisenbahn - Direktionsbezir? Berlin. E T Am WMoutag, den 24. E N Januar 1881, Vormittags, U Submission und zwar : z

um 10 Uhÿr auf Lieferung von 2494 Tonnen Eisenbahn- L Gat dr \cHienen aus Flußstahl, 105 Uhr auf Lüferung von 305 209 kg

D

um 11 Uhr auf Lieferung von 74200 Stück

in unserem Geschäftélokal hier-

Offerten müssen bis Offertenformularen vorgeschriebenen Auf-

Bedingungen mt resp. Zeichnungen Tönncn bei

| uns eingesehen oder gegen Einsendung der Kosten ia

¡ Empfang genommen werden. Die

Keften der Be-

} dingungen für Schienen betragen 1,1 Æ, für Klein-

| cisenzeug 1,3 46, für 40 - "Ar y Inh: TN 2 N al fon ¡ ç é ( L: meyer, Alma, geborenen Langhild, zu Wolfen- | „usammen 0,90

Î Î Ì

| [517]

Bahbn- und Weichenschwei!en

Berlin, den 7. Januar 1881. Materialien - Büreau. Rustemeceyer.

___ Bekanntmachung. Der Bedarf der unterzeichneten Anstalt an trocke- nen Lebentmitieln für die Zeit vom 1. Arril d. J.

! bis Ende März 1882, bestehend in ungefähr :

Î Î j

j j j

e130 Ctr. Buchweizengrüßze, 120 Ctr. Hafer- arüûke, 74 Cir. Hirse, 3 Ctr. Perlgraupen, 11 Ctr. gebadenen Birnen, 8 Ctr. gebacktenen - Pflaumen, 36 Ctr. weiß: n Bohnen, 70 Ctr. Erbsen, 35 Ctr. Linsen, 72 Ctr. Neis, 95 Ctr. Weizenmehl, 5 Cir. Reiégrics, 94 Ctr. Salz*,

¡ soll im Wege der Submission beschafft werden.

f Ï l

| Brennöl, 44 Ctr. gegoss:nen Talglicbten, F Abtbeilung 111, Nr. 1 aus dem Kaufvertcage vom ? weißer Seife, 13 Ctr. grüner Sei*e, 43 Ctr. Soda, 17. April 1848 2700 M für die Antcn und Ca- | § Ctr. Fischthran für die unterzeichnete Anftalt, und

Versiegelte Offerten werden bis zum #26, Zanuar d. J., Bormittags 19 Uhr, im Geschäftzzimmer der Anstalt, woselbst die Beo

genommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet, Die Bedingungen find von

| den Submiltenten zu unterschreiben oder in ihren

s N ak Í , :/ Offerten ausdrücklih als m21figebend anzuerkennen. 11, die Prioritäts-Obligationen der Zuckerraffinerie i Dfferten aus P E MIRIESTRS ANJELEN!

Auswärtige, hiusihtlih ihrer Lieferung“ fähigkeit

G r r O a a D ihrer Vermögenéverbältnifs ier unbekannte Nr. 300, 375, 376, 737, 738, 1002 je über 100 ; O Vermögentverbältnisse hier unbeka

ebmer haben dur eiae beizufügende amt- liche Ve‘cheinizung ihre Qualifikation zur Lieferung nachzuweisen. Potsdam, den 4, Januar 1881, Königliches großes Militär-Waisenhaus.

[518]

: Bekanutmachung. E Die Lieferung von ungefähr 4 Ctr, raffinirtem 16 Ctr.

74 Ctr. raffiairtem Breanòl, 238 Cir. Petroleum, 124 Ctr. weißer Seife, 6 Ctr. grüner Seife, 3 Ctr.

.