1881 / 11 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

verkennen, als der Abg. von Naugæhaupt

thue. Mit

Zuweisung der Kompetenz erfülle man die Behörden niet mit |

„Znhalt, sondern nur, wenn man ihnen den Jnhalt gebe, auf den sih dieses Kompetenzgesch beziche. Schaffe man eust die Zustände in den neuen Provinzen, dann werde sich die Kom- petenz finden. Er verstehe die Argunentation des Abg. von Rauchhaupt wahrhastig nicht. Derselbe babe auch versucht, seiner (des Redners) Partei die Komplizirtheit der Verhält- nisse in die Schuhe zu schieben, weil seine Partei an der Ge- seßgebung von 1872—76 mitgearbeitet habe. Es sei das alte abgebrauchte Manöver, eine Partei, die dauernd in der Mino- rität gewesen sei, verantwortlich zu machen für die Geseßz- ebung einer konservativen Regierung und einer kon- ervativ-nationaïlliberalen Majorität. Die Verantwortung für das Prinzip der Geseßgebung, an der seine Partei mitge- arbeitet habe, weise er nidt von sih, wohl aber für die Einzel- heiten derselben. Wie deduzire nun der Abg. von Rauch- haupt? Die Gesete seien komplizirt, folgiih müsse man ctwas noch Komplizirteres an die Stelle seßen, damit die neuen Pro- vinzen sähen, was es sür ein Vergnügen mit der Selbstver- waltung sei. Das sei doch eine seltsame Logik. Der Abg. von Rauchhaupt frage, warum die Fortschrittspartei nicht in der Kommission Amendements gestellt habe füreinzelne heute erwähnte Fälle. Er erwidere dem Abg. v. Rauchhaupt, daß er und viele andere Kommissionsmitglieder heute noh nicht die Tragweite der einzelnen Beschlüsse zu übersehen vermöge, daher sei es ganz wunderbar, zu sagen, warum habe man das nicht in der Kommission gesagt 7 Das sei ja eben die Argumentation des Abg. Hänel: weil selbst die Geseßeskundigen im Hause nicht im Stande seien, die Tragweite des Geseßes zu übersehen, so shlage seine Partei einen anderen modus procedendi vor. Das Schilcksal ihrer Anträge sei wohl prädestinirt, deshalb wolle er das Haus nicht länger aufhalten, seine Partei werde nur noch den Versuch machen, einige Verbesserungen in die Sache zu bringen und Anträge in diesem Sinne bei der Speéezialdiskussion stellen.

Der Abg. Dr. von Bitter glaubte aus den Anführungen des Abg. Hänel vernommen zu haben, daß man zunächst einen Jnhalt {afen und dann den Rahmen diesem Gehalte an- passen müsse. Aber wenn man an die Geschichte der Selbst- verwaltungsreform denke, werde man sich erinnern, daß man in der Provinzialordnung einen Nahmen ohne Jnhalt gehabt habe und daß das Kompetenzgesey nachher erst mit großer Mühe demselben habe angepaßt werden müssen. Das sei nah seiner Meinung ein Grundfehler des Geseßgebungswerks und darum sei es der Bevölkerung unverständlih geblieben. Jeßt liege die Thatsache vor, daß man voriges Jahr ein Organisations- gese geschaffen und damit die Behörden festgelegt habe, welche als Verwaltungsbeamte fungiren sollten, und er meine entgegen der Ausführung des Abg. Hänel, daß dadur, daß das Organisationsgesez die Einsührung in die neuen Pro- vinzen suspendirt habe, keine Veränderung eingetreten sci, es sei nur aufgeschoben, aber niht aufgehoben und er finde daher den Standpunkt der Staatsregierung und der Kom- missionsmajorität korrekt, wenn beide darauf beständen, nun auch die Behörden mit einem sahlihen Fnhalte auszustatten. Der Abg. Hänel habe bei seiner Masse von Einwendungen von einer Gesetzgebung auf Lager gesprochen. Darüber könne doch gar kein Zweifel sein, daß die Einführung der Kreis- ordnung nah dem Muster der alten lediglich eine Frage der Zeit scìi. Man könne dem Drange der neuen Provinzen nicht widerstehen und selbs in Posen sei bei allen sonstigen Bedenken Einstimmigkeit darüber vorhanden, daß man nicht abseits vom Wege der allgemeinen Staatsverwaltung bleiben könne. Der Hinweis auf die vermehrte Komplikation und die zunehmende Stärke des Buches von H. v. Brauchitsch könne ja berechtigt sein; das hindere aber nicht, daß für jede Provinz ein Brauchitsch in besonderer Ausgabe erscheine. Dann möchte er do wissen, ob s{hon überhaupt ein Gescßz berathen und beschlossen sei, dessen Wirkungen man für die Zukunft {on vorher gekannt hätte. Alle Partcien müßten doch ihre Ansihten gegenseitig ergänzen; warum bringe also der Abg. Hänel niht Amendements zu den einzelnen Paragraphen ein? Das Organisationsgeseß habe zwei Lücken gelassen, einmal bei der Bildung der Behörden und dann bei der Ausfüllung dieser Behörden mit einem sachlihen Fnhalt. Der Jnhalt könne nun ohne Weiteres zwischen dem Einzelbeamten und dem Selbstverwaltungskörper vertheilt werden. Die einzelnen Mo- difikationen seien im Ganzen unbedeutend. Der Abg. Hänel habe auf die s{leswig-holsteinishe Städteordnung exemplifi- irt, aber den Nachweis zu führen unterlassen, daß die Be- Rlacriutnèn des Kompetenzgeseßentwurfs {ädlich seien. Was feine Partei beslimwe, die neue Organisation auf die ganze Monarchie zu erstrecken, sei die Ucberzeugung, daß man end- lich einmal mit der Geseßgebung zum Schlusse kommen müsse, daß man zweitens Vorsorge für ihre einheitlihe Ge- staltung treffen müsse. Wohin würde man gerathen, wenn man für jede Provinz, wie der Abg. Hänel wolle, ein eigenes Kompetenzgeseß machen würde! Dann hätte man alle prin- zipiellen Meinungsverschiedenheiten nochmals zum Ausdruck zu bringen, und es wäre ein Rücckschlag auf die alten Pro- vinzen unausbleiblih. Hier aber habe man an Geseßgebung und gesebßgeberisher Viviscktion gerade genug. Jm Futeresse des Publikums und der Jnstitutionen müsse das Haus bald zum Abschlusse gelangen. Fast Jeder und jede Partei habe dabei etwas abgeben müssen; es fomme dabei naturgemäß zu einem Kompromiß von etwas buntscheckiger Gestalt ; aber man werde sich unter dem errihteten Dache wohnlih einrichten können. Darum bitte er, den Antrag Hänel abzulehnen.

Der Abg. Rickert bemerkte, die Rede des Abg. von Nauchhaupt habe nur erweisen sollen, wie vorzüglihe Geseßgeber die Kon- servativen seien. Heute nehme der Abg. von Rauchhaupt auc) einiges Verdienst für sich an der Kreisordnung in Anspruch ;

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{ Auf der linken Seite dieses Hauses” seien Männer gewesen,

die bis zuleßt sich mit dem Geseß niht häiten befreunden können. Damals ktätten noch Vertrauensmänner aller Par- teien in Vorversammlungen diese Gesche besprochen, die eben reine Parteigeseße sein sollten. n einer coliben Versammlung seien cs, soviel er (Redner) sich erinnere, der Abg. Richter und er (Redner) gewesen, die Bedenken gegen das Kompetenz- geseß geäußert hätten. Die Konservativen seien }für dasselbe eingetreten. Dem Abg. Hänel verdanke man Verbesserungen, ¡ welchen damals die Regierung und die Konservativen zugestimmt hätten. Habe die liberale Partei Klage geführt über die Konservativen, die dem Hause dieses Kompetenzgeseß gebracht hätten? Es fei die Aufgabe der Ab- geordneten, die Verantwortung zu tragen und zu übernehmen für die Gesetze, die sie hier mit beschlossen hätten und nicht nachher die Schuld auf Andere zu werfen. Die Minister, welche die Gefsege vorgelegt hätten, seien aus der rechten Seite dieses Hauses hervorgegangen. Warte man doch ab, bis man einmal eine liberale Regierung habe. Wenn dann Gesehe durgebracht würden gegen den Willen der Konservativen, die sih niht bewährten, dann schiebe man die Schuld auf die Liberalen. Heute aber, wo die Regierung aus konservativen Viännern bestehe, wo das Herrenhaus fast ganz aus Gesin- nungsgenossen der Konservativen besteye, da sei es doch in der That cin unerhörter Vorwurf, wenn man die Fortschritts- partei und die Liberalen für die neuen Verwaltungsgeseßze verantwortilich mache. Auch die Wähler im Lande seien so weit, daß man ihnen mit derartigen Dingen nicht beikommen könne. Die Konservativen schienen solcher Kraftmittel zu bedürfen; ob das ein Beweis für die Stärke ihrer Sache sei, wisse er nicht. Auch er habe anfangs ge- glaubt, man würde diesem Entwurf nah einigen Abände- rungen beitreten können. Die vorgelegten Kreisordnungen, insbesondere die für Hannover, hätten ihn zu einer anderen Meinung gebraht. Auf diesem Wege der Schablonisirung der Selbstverwaltung lediglich im Jnteresse der Unifikation sei er nicht im Stande einzugehen und ex hoffe, die Kreis- ordnungen würden nicht fo zu Stande kommen, insbesondere niht in dieser Session. Das wäre ein Wendepunkt auf diesem Gebiet, Der Vorredner sage, der Osten habe jeßt gerade genug an dieser Gesetzgebung, derselbe wolle nicht mehr an sih herumexperimentiren lassen. Genau denselben Gedanken habe er gehabt, er theile diesen Wunsch lebhaft. Wenn das aber der Fall, müsse man doch zu ganz andere. Konsequenzen kommen. Sollte die linke Seite dieses Hauses etwa wieder neue Experimente machen und sich nachher von der reten Seite noch dazu dafür verantwortlich machen lassen ? Das dieses Gesey nicht nothwendig und bedenklich sei, habe der Abg. Hänel bereits nachgewiesen. Von dem Gedanken des Abg. von Bitter aus müsse man sich auf das unbedingt Noth- wendige beshränken. Das in Folge des Drganisationsgeseßzes Gebotene könne er mitmachen, mehr nicht. Ueber den Nahmen des Geltungsbercihes des alten Kompetenzgeseßes würde er nur dann hinausgehen, wenn er dem materiellen Theil der Vorlage zustimmen könnte. Diese Vorlage sei aber ein Rü- schritt auf politischem Gebiet. Deshalb würden seine Freunde und er sür den Antrag Hänel stimmen. Gerade dadur würde verhütet werden, daß fortgeseßt mit neuen Aenderungen

Experimente gemacht würden, die man auf die Dauer nit er- tragen könne.

Hierauf ergriff der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg das Wort.

Meine Herren! Sie werden fich erfnnern, daß bei der Berathung des Organisations8gesezes im vorigen Jahre ein hulicher Antrag, wie derjenige, der diesmal von dem Hrn. Abg. Dr, Hänel eingebracht ist, cbenfalls gestellt wurde. Man w-llte da# Organifation8gesetz auf den Geltungbbereih der Kreisordnung beschränken. Dieser Antrag batte auSgesprochenermaßen den Zweck, ceinsiweilen auf diesen Gel- tungébereih die Neformgesezgebung zu beschränken und der Autdeb- nung derselben auf die anderen Provin;en ein Hinderniß entgegen- zustellen. Der Hc. Abg. Hänel hat beute ausdrüctlih erklärt, daß eine solche Absickt seinem Antrage nicht unterliege, und ic bin weit entfernt, die Nichtigkeit dieser Erklärung in Zweifel zu ziehen ; aber ich ktiite den Herrn Artragsteller, sich zu rergegenwärtigen, daß sein Antrag cinen dieser Absicht entgegengeseßten Erfolg haben muß. Zu- rächt schon unterliegt es keinem Bedenken, daß bei der Annahme diescs Artcages eine sehr bedeutende Verzögerung in der Berathung dieses Gesetzes eintreten müßte, denn ih glaube keinem Widerspruch zu begegnen, wenn ich autspredbe, daß für den Fall der Aunahme des Einganges des Antrages Hänel die Zurückweisung der Sache in die | Kommission die nothwendige Folge sein würde, die Ecncuerung eirer | nunmehr durch mehrere Wocen fortgesetzten mühevollen Arbeit und

nachher |

entnehmen können. Die Hauptbegründung seiner Gegnerschaft gegen das Gese und seines Beitritts zu dem Antraçe Hänel beruht dar- auf, daß er die Wege, welche in den nen vorgelegten Kreiéordnungen cingeshlofsen seien, niht mitgehen und in Folge dessen die Auédeh- nung der VerwaHtungsgeseße auf die neuen Provinzen, wenigstzns im gegenwärtigen Stadium darauf kommt es ja bei meiner Bewei3- führung an nit baben wolle. Von Seiten eines Freundes wird der Abg. Hänel den Beweis nicht zurückweisen können, daß scin An- trag einen vorzögerlihen Charafter in dieser Richtung hat.

Nun, meine Herren, find noch eine Reihe anderer Bedenken gegen das Kompetenzgesetz erhoben worden, die ich in Erwägung dessen, was bereits gesagt ist, noch mit einigen Worten berühren

| muß. Der Abg. Hänel hat behauptet, da sei eine sah- | gemäße Prüfung dieses Kompetenzgesetzes, wie es hier vor-

gelegt sei, faktisch unmögli, man könne ten Stoff nicht beherr- {chen, die Zusammenseßung der Kommission sei nicht der Art ge- wesen, daß eine genügende Sicherheit für eine gründliwe Pr:üfung gegeben sei. Jch möchte einfa darauf mit der Thatsache erwid-rn, daß sich die Kommission dieser Aufgabe unterzogen und dieselbe ge- [lôst hat unter dec umfangreihsten danken8werthen Mitarbeit des Herrn Abgeordneten selbst. Daß bei einem so umfangreichen Gesetz, das cin fo großes Gebiet umfaßt, an einer oder der anderen Stelle, eine Postlozität kommi, ist cine Erfahrung, die wir bei allen Gesetzen maden und die doch wahrhaftig ein durchgreifender Grund gegen den vorliegenden Entwurf nicht ift. Es ist dann noch die Behauptung aufgestellt worden, es sei nicht rihtig gewesen, daß die Kommission nicht nah provinziclien Gesichtspunkten zusammengeseßt war. Zu- nächst macbe ih darauf aufmerksam, daß von den Provinzen, für welche die Kreis- und Provinzialordnung nicht gilt, nur eine in der Kommission nicht vertreten war, außerdem darf voch nicht außer Acht gelassen werden, daß auf die Mitarbeit dieses Hauses bei einem solchen Gesetze ebenso gerechnet werden muß, wie auf die Arbeit der Kommission, und daß, wenn wirklich Mängel und Lücken in dieser Beziehung übrig geblieben sein sollten, wir ja noch in zwei Lesungen Gelegenheit baben, darauf zurlückzukommen. Wesentlicher, wenn er begründet wäre, wäre der demnächst er- hobene Einwand, daß die Grundlagen fehlen, um die Tragweite der Bestimmungen des Gescßes ermessen zu können. Der Hr. Abg. Hänel würde ganz Necht haben, wir dürsten das Gesey nicht machen, wenn dem so wäre, das ist aber in der That niht der Fall. Was set das Gesetz in den neuen Provinzen voraus? dasjenige was ganz bestimmt, mögen nun die Kreis- und Provinzialordnungen eingeführt werden in -welcher Weise fie wollen, jedenfall3 vorhanden sein wird. Es werden vorhanden sein Gemeinden, Kreise und Bezirke, und im Gebiete der Polizeiverwaltung, Ortêpolizeibehörden, Kreiépolizeibe- hörden und Bezirkepolizeibehörden, dieses sind die Vorautsetßungen, auf denen die Bestimmungen dieses Kombpetenzgeseßzes beruhen und die sich, Sie mögen organisiren, wie Sie wollen, in allen Provinzen immer wieder finden werden, Und wenn der Hr. Ubg. Hânel zum Beweise seines Einwandes gerade auf die Verhält- nisse in Nassau Bezug geommen bat, so muß i sagen: er konnte kein besseres Material zu seiner Widerlegung liefern als grade dies. Meine Herren, die Organisation in Nassau ist doch in der That r.ur denkbar nach drei Richtungen: entweder, daß die gegenwärtig vor- handenen Amtsbezirke zu Kreisen gemacht werden; ich glaube, daß dies ein Gesichtspunkt ist, den niemand ins Auge faßt, und es blei- ben also nur die beiden anderen Wege: entweder, daß innerhalb der bestehenden Kreise die gegenwärtig vorhandenen Amtsbezirke aufge- hoben werden, oder daß fie zu Zwischenverbänden um diesen Aus- truck wieder zu gebrauchen gemacht werden. Werden die gegen- wärtigen Amtsbezirke aufgehoben, dann ergiebt sich die Regulirung der Kompctenz ganz von selbsi, indem die Befugnisse der Amtébezirksräthe auf die Krei8ausschüsse übergehen na näherer Maßgabe der Bestimmun- gen des Kompetenzgesetzes. Bleiben aber die Amteébezirke in der Provinz Hessen-Naffau bestehen, dann treten sie in die Kategorie der Zwischen- vertände, von welcher das Kompetenzgesez überhaupt nicht handelt, welche es ganz absihtlih außerhalb seines Bereichs gelassen hat, weil es unmöglich ist, hierüber im Loraus Bestimmung zu treffen, Q Us O Kreisordaungen die nothwendigen Vorschriften ge- geben find. Und ist denn das ein neuer Weg, den die Gesetzgebung tamit einges{chlagen hat? Im Gegentheil. Meine Herren! Jch bitte Sie, die Kreiéordnung für die 6 öftlihen Provinzen anzusehen, dort finden Sie die Bestimmungen über die Amtsverbände und über die Zwischen- verbände und da gehören sie auc hin. Also aus diesen Rüdäsichten ist ein Einwand gegen die Behand- lung der Sache in diesem Korapetenzgeseßze nickt zu begründen und man braucht keineswegs, wie der Hr. Abg. Hänel meint, in die übri- gens nicht vorhandenen Geheimnisse des Ministeriums des Innern eingeweiht zu scin, um ein Urtheil über die Zuträglichkeit der Bestimmungen dieses Gesetzes zu gewinnen. Gndlich ift über die Fassung und die Anwendbarkeit des Geselzes nah dieser Richtung hin noch einiges gesagt worden, Meine Herren! Sie wissen, daß der Hr. Abg. Härcl ebenso, wle er jeßt geaen die ganze Technik des vorlierenden Gesetzes vorgeht und dieseibe für ganz unmöglich erklärt, dasselbe gemacht hat bei der Vorlegung des Kompetenzgescßes im Jahre 1875, Auch dieses ist ganz und gar umgestaltet und eirer Umarbeitung unterzogen worden, so daß man den ursprünglichen Kern kaum wieder zu erkennen ver- mag. Ich beabsichtige nit, daraus cinen Vorwurf zu machen; es

damit der Eintritt des Zweifels, ob auch nun das Gesetz in der gegenwärtigen Session würde zu Stande kommen. Weitaus bedeu- tender würden aber die Folgen sein für das Verkbältniß dieses Ce- setzes zu den Provinzen, in welchen die Kreis- und Provinzialordnung nit gilt. Ich bitte Sie, sich zu vergegenwärtigen, wa3 es bedeuten würde, wenn wir bei Uebertragung der Verwaltungêreform auf jene Provivzen nit allein die Kreisordnung zu berathen, sondern im Zusammenhang damit die Kompetenzbestimmungen nicht blos dec Kreisbehörden, sondern der gesammten Staatébehörden einer Erörte- rung zu unterziehen und dieselben festzustellen bätien, Es würde das Fünf- otec Sechbfache der Arbeit sein, welche gegenwärtig werten fan und nah den Wünschen der Regierung erledigt werden sol. Hiermit beantwortet sich zuglei, mcine Herren, die weitere Fraze, die der Hr. Dr, Hânel, wie mir sceint, sehr mit Unrecht aufgeroorfen hat, cb denn die Regierung sich überlcgt hätte, wels Maß von MúüLbe der Bevölkerung mit einem solchen Gesetze auferlegt weiden würte. Das Hineinarbeiten in neue Verhältnisse und neue Gesetze ift an si, wie zugestanden werden muß, eine s{chwierige Artcit. Der Unter- {ied aber, ob das Gese etwas mebr oder weniger Stoff enthält, ist kein großes Gewicht in dieser Wagschale, keines, welchs mit irgend bedeutender Erheblichkeit tem Gesetze gegenüber geltend ge- mat werden könnte. Und, meine Herren, wie verhält sch dena nun dem gegenüber die Behauptung, das ein solches Vorgehen im Wider- spruch mit dem bióherigen Gange, der in der Selbstverwaltungs- gesetgebung eingeshlagen i}, steht? Zst viht im Organisationé- geseß und in dem Eeseße über tas Verfahren der Verwaltungs-

früher habe seine Partei diese immer für eine Ausgeburt der Fortschrittspartei erklärt, während der Minister und viele an- dere gewichtige Stimmen auf die Selbstverwaltungsgescte stets als auf Resultate des Zusammenwirkens aller Parteien hingewiesen hätten. Der Abg. von Rauchhaupt spreche heute davon, er habe gewarnt, er habe zur Vereinfachung gerathen ; wo seien die paragraphirten Beweise dafür? Das einzige Amendement des Abg. von Rauchhaupt für die Beseitigung der Bezirksverwaltungsgerichte habe sih als völlig unausführ- bar erwiesen. Bei der Vereinfahung des VerwaltungEappa-

xats durch Beseitigung einiger Regierungs - Präsidenten habe man die Konservativen niht zu finden vermocht.

Was das Kompetenzgeseh betreffe, so sei dasselbe von einem konservativen Minister vorgelegt. Der Mann, der es vorzugs- weise ausgearbeitet und hiex vertreten hade, sei ciner der

Gültigkeit von cinem in der Zutlunft liegenden Eceiguiß abhängig ge- macht? Heißt es dort nicht etenso wie hier, daß in den Provinzen chne Kreis- nund Provinzialordnung die Bestimmungen erft Geltung erlangen sollten, nachdem die Kreis- und Provinz'alerdnungen einge- führt find? Wie kommt man denn dazu, dies jeut als ein ganz außerordentliches, ungehöriges Vorgehen zu bezeichnen, nahdem das- | selbe Haus in seiner vorigen Session sih mit solhen Vorgängen | einverstanden erklärt hat? Und, meine Herren, tas ist ein Vorgehen. |

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gerichte ganz ckenso wie es jett hier geschehen sol, der Eintritt der | |

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das in der Ertwickelung unserer VerwaltungEgesegebung begründet ist und keineêwegas erst jeßt begonnen wurde. in dem Berwaltungsgerichtögeseßh vom 83. Juli 1875 findin Sie zuerst ganz dieselbe Bestimmung, die nunmehr in diesem Koms- | petenzgesetz ebenfalls eintreten soll, daß nämlih tie Geltung des Gesetzes eist mit tem Grlaß von Kreit- und Provinzialordnungen eintritt.

Daß die Annahme dcs Antrages Hänel die Sache außerordeat-

Nein, metne Herren,

Führer der konservativen Partei in diesem Hause gewesen.

lih verzögern würde, daß diese meine Ansicht begründet ist, haben Sie cken aus der Nede des Hrn, Ag. Rickert init veller Sicherkeit

| fie eben geboten ist dur die Erweiterung des Wirkungbbereihs des | gegenwärtigen Gesetzes.

liegt aber in der Eigenart mancher Männer, die sh mit Geset- gebung beschäftigen, daß es ihnen außerordentlih {rer wird, sich in den Gedankenganog Anderer, die dergleichen (Entwürfe gemacht baben, hineinzudenken und daß sie nur auf ihre Weise die Sache zu Ende bringen wollen. Es scheint mir, als ob der Hr. Abg Hänel

diese Neigung kat. Jh glaube aber richt, meire Herren, taß cr nachgewiesen hat, daß diesem Gesey gegenüber eine Nothwendigkeit vorliegt, eine solhde radikale Umgestaltung

eintreten zu lassen. Meine Hcrren, die von ihm oder wesentli auf seinen Autrag in dem Kompetenzgeseß befolgte Maxime, sih ganz wörtli anzuschließen an die betreffenden Gesetze, die gemeint sind, hat gewisse Vorzüge, die ih gern anerkenne, sie hat aber auch den großen Nachtheil, daß fie die Anwendung des Gesezes und seine Interpretation außerordentlich einengt und eine Auslegung des Ge- setzes aus seinem Sinn und Jnhalt erheblih ers{wert. Nun glaube ich, daß, indem man sich einigermaßen von dieser Art und Weise in diesem Geseh entfernt hat, man nicht die Grenzen überschritten hat, welche dabei einzubalten sind. Hr. Hänel wird cinen großen Theil der Bestimmungen noch ebenso wiederfinden, wie sie unter feincr Mitwirkung damals im Kompetenigeseß von 1875 gemacht worden sind, er wird eine Ausdehnung derselben nur da wahrnehmen, wo

, Daß die Bestimmungen der Klarheit erman- geln, hat Hr. Hänel selbst nit behauptet, daß ihre Auwendung einigermaßen Schwierigkeiten maLHen wird ; dicse Schwierigkeit

| wird sich aber auch wesentli erleichtern für alle diejenigen, die aus

dem Standpunkt ibrer Pcovinzialgeseße das Gese in die Hand

| nehmen und dann sicher in dem Geseh die Antwoct auf die Fragen, | die sich ihnen a«fwerfen, auch finden.

Nach allem Diesem, meine Herren, kann ih die Einwendungen,

die gegen tas Gesey erhoben sind, für begründet nit anerkennen, | und weise nunmehr nur neo hin auf die positiven Gründe, wel{he | es im höchsten Maße empfehlen, auf dem Wege, den die Regierung

Ihnen vorschlägt, voran zu gehen. : Ich kabe bereits darauf hingewiesen, daß die Arbeit, welche den

| legiélativen Faktoren zugemuthet werden würde und welce man sih

doch gegenseitig niht ohne Noth ershweren sollte, auf das 4-, 5e und 6fadbe steigern würde, wenn wir gesonder'e Kompetenzgesetze für die einzelnen Provinzen machen würden. Viel wichtiger aber, meine Herren, ist der weitere Gesichtspunkt, daß «s bei diesem Wege der

| Gesetzgebung gar nicht zu vermeiden sein würde, Disharmonien her-

vorzurufen in Beziehung arf die Kompctenzbefltimmungen für die

| einzelnen Provinzen und daß es viel s{wieriger sein würde, dafür | nachher eine Auegleihung zu find¿n, als es jeyt der Fall ift, wenn ! es sich darum handeln sollte,

eine oder die andere Bestimmung des

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Kompetenzgeseßes zu modifiziren, die mit ciner künftig cinzuführeaden ; bes{lüs}sen angenommen. Freiéordnung nit vollkommen si dedt. Z __| Abg. Hänel erledigt. n a i * Noch mehr aber, meine Herren, kemmt der Gesichttpunkt in Die Diskussion ging nun über zu: T. Titel. Angelegen- Betracht, auf den i bereits in der vorigen Session so großes Ge- | heiten der Stadtgemeinden. §. 1 lautet nah der Regierungs- wicht gelegt babe, und zu meiner Genugthuung urter Zustimmurg | vorlage:

| „Die Aussicht des Staates über die Verwaltung der \tädti- \@en Gemeindeangelegenheiten wird in erfter Instanz von dem Reaierungëpräsidenten, in höherer und leßter Instanz von dem Oberpräsidenten geübt, unbeschadet der in den Gesegen geordneten Mitwirkung dés Bezirksrathes und des Proriuzialrathes. Für die Stadt Berlin tritt an die Stelle des Regierungépräsidenten der Obe: präsident, an die Stelle des Döverpräfidenten der Minister des Innern, für die Hohenzollernswen Lande tritt an die Stelle des Dkerpräsidenten der Minister des Innern. Beschwerden bei den Aufsicbtsbehörden in städtiscen Gemein deangelegenkbeiten find in aen Instanzen innerhalb zwei Wochen anzubringen.“

Majorität dieses Hauses, daß wir dahin zurüdfebren müssen, | der citiiche Gesehe für die Monar&i-: zu maden. Ich glaube, ih | vcbe nit nöthig, die Uebelstände näher zu schildern, die aus dieser : theilweisen , ci pr va bisher hervorgegangen sind, j-der von uns | hat sie bei den Verbaudlungen in diesem Hause auf jeden Sritt | gespúrt. Ja, meine Herren, nit eine Täuschung und Fiftion ist es, | wenn wir sür die Einheitlichkeit ‘der Organisation des Staates hier eintreten, sondern cs ift reale Wahrheit. Das Organisations8gesehz : und das Gese über die Ver‘assung und das Verfahren der Verwal- tungsgerichte würde gegenstands- und inhaltslos bleiben, weny wir sie nicht ergänzten dur diescs Gesetz, daher haben wir €s für zuträglih

eraátet, in denselben Formen die allgemeinen Befugnisse der Behörden

l J G io Q iffio! .1 unverändert angenominen. und Verwaltungsgerichte festzustellen, es wücde halbe Arbeit gethan Die Kommission hatte den d g

ege 4 o r irichlet stellte dazu folgendes Amendement: in U wir diesen Rahmen nicht jeßt ausfüüten mit der Fest- Der Abg. Dir ch t R A C Ci Zuständigkeiten auf den einzelren Verwaltungsgcbieten. | Jn §. 1 die Absäte 1 und 2 wie folgt zu fassen:

Jh bitte Ste, den Antrag abzulehnen.

Der Abg. Dr. Brüel erklärte, er sei in der Kommission für den Antrag des Abg. Hänel eingetreten; nachdem die Kommission si aber cinmal auf einen andern Standpunkt | gestellt habe, halte er es für sahgemäßer, si demselben an- ; zuschließen. Sowohl der vom Abg. Hänel vorgeschlagene ‘Modus als die Regierungsvorlage ließen sich vertheidigen, die leztere aber empfehle sih dur ihre größere Einfachheit. Die Lücken, welche d.r Abg. Hänel angeführt habe, könnten jeßt noch ausgefüllt werden.

Der Abg. von Bennigsen erklärte, er werde mit ein paar Worten auseinanderseßen, warum seine politishen Freunde und er den Antrag Hänel ablehnen würden. Zunächst ents halte dieser Antrag Jnkonsequenzen zu den Beschlüssen des Hauses in voriger Session und sogar zu den Meinungen dec Parteigenossen des Abg. Hänel. Jn einem großen Staate müßten die Kompetenzen einheitlich geregelt werden, aber nichtsdestoweniger könnten die unteren Instanzen der Verwal- tung ja nach lokalen Bedürfnissen ihre eigenen Kompetenzen haben. Die Kommission sei nicht immer gleichmäßig beseßt gewesen, beshalb könnten wohl im Plenum noch Aenderungen geschaffen werden. Der Abg. Hänel werde bei seinem Vorschlage auch niht ganz unbedenklich geworden sein, wenn derselbe sehe, von welcher Seite allein derselbe heute Unterstüßung gefunden habe. Der Abg. Rickert, der allein den Antrag Hänel ver- theidigt habe, stehe doh auf einem ganz anderen Standpunlkte als Hänel. Mit vollem Recht habe Ersterer darauf hinge- wiesen, daß die Angriffe gegen die Nationalliberalen wegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und wegen der Kompetenz- geseße Seitens der Konservativen und ihrer Presse vollkommen unbegründet seien. Mit Recht sei hier hervorgehoben, daß ein fonservatives Ministerium diese Vorlage gemacht habe und Ma- joritäten, zusammengeseßt aus Konservativen und Liberalen, die Gesetze beschlossen hätten. Aber der Abg. Rickert habe damals zu diesem Kompetenzgeseß noch ganz anders gestanden als der

„Die Aufsitt des Staates über die Verwaltung der städti- {cu Axgelegenheiten wird, unbeschadet der folgezden Bestimmun- gen, in erster Jrstanz von dem Vezirkêrath, in höherer und leuter Snstarz von dem Provinzialrath geübt.“

und 2 folgende Bestimmung anzunehmen ——

„Die Aufsicht des Staates über die Verwaltung der ftädti-

cen Gemeindeangelegenheitken wird în erster Instanz von dem

Bezirkärathe, in der Stadt Berlin von dem Dber. Präsidenten,

und in zweiter Instanz von dem Provinzialrathe, in der Stadt

Berlin und iv den Hobenzollernshen Landen von dem Minifter des Innern geübt."

weil die alten Bestimmungen über die Aufsicht sih durchaus bewährt hätten. Gegen die Vorlage sei hervorzuheben, daß eine jolche Stellung des Einzelbeamten eine vorgängige nähere Begrenzung der einzelnen Befugnisse des ausfeße, die sehr wohl möglich, auch 1n waltungsgesecße E sei. gegenwärtigen Organisation an _Grenzbestimm hle, müsse E daran festhalten, daß die Aufsichtsinstanz

einzelnen der Ver- So lange es aber in der

behörden zu handhaben sei. WoUe man klare Rechtsverhält- nisse und möglichsten e der Kommune, so müsse man den irihletshen Antrag annehmen. e A Abg, D D Bitter trat der Anschauung entgegen, daß die Regierungsvorlage durch den §. 1 in die Selbst verwaltung gleihsam durch eine Hinterthür die Verwaltungs- beamten einshmuggeln wolle. Es widerspreche der ganzen Natur der Setbstverwaltungskollegien, sie mit der Aufsicht über die städtishen Angelegenheiten zu betrauen. Schon der praktishe Grund, daß die Mitglieder des Bezirksraths „über den ganzen Regierungbezirk zerstreut seien und nicht in jedem Augenblicke zusammenberufen werden könnten, spreche dagegen, demselben die Aufsicht über die laufende städtische Verwaltung zu übertragen. Die angezogene Analogie, daß ja über die

; : Hi } Landgemeinden der Kreisausshuß die Aufsicht führe, treffe Abg. Hänel und er selbst. Der Abg. Rickert M bis zum N nicht u denn in den Landgemeinden handele es sih um vor: ten Augenblick Gegner desselben gewesen, un wenn * | mwiegend wirthschastlihe Jnteressen, bei den Siädten aber

; für gestimmt habe, so sei dies jedenfalls nur wegen V a Uv altuna. | H * U ANGe t seinen politischen Freunden geschehen. E L DiriGlet I N io, Sara vat Mie Dies sei ja vollkommen berechtigt und er (Nedner) habe sich | A be die Stadtgemeinde dem Bezirksrath zu Über- dieser Auffassung niemals Mo e L E 0 Maine W damit die Aufsicht von einer kolle- bestimmungen gäben ein komplizirtes Bild von der S gialis den Behörde auf eine andere zu übertragen, halte fi dex Staaiheamten und. Lalen, Mes O at fo n also im Rahmen der bisher bestehenden B en fu I E e al A Geseßgebung nah Aushebung der Abtheilung des Fnnern in den Regle- ern sei, :

; : Regi »räside s Einzelbeamter die N O i O0 | rungen der Regierungspräsident als zelt 4 den an E B De gu Ee, E E Aufsicht sühren würde. Nun würde gesagt, ein Kollegium v a E A E E wie der Bezirksrath könne cus praktischen Gründen nicht erfreuliche usam1 ) S

Laien ershwert werde. Er habe im vorigen Jahre einen dahin gehenden Versuch gemacht bei dem Organisalions- gese, sei aber niht ausreichend unterstüßt worden von seinen eigenen Freunden, und er könne es dem Minister nit ver- denken, daß deshalb auf diesen Vorschlag der Vereinfachung, deren Werth gar nicht zu verkennen sei, niht eingegangen sei, weil der Minister damals eine Mehrheit in diesem Hauje

die „laufende“ m e nich er vers melt sei. Nun habe gerade der Abg von RNauchhaupt im vorigen Jahre ben Organisationsgeseß ausgeführt, daß s cine „Lau: sende“ Aufsicht nit gebe, sondern nur eine laufende Bere waltung. (Redner verlas die betreffende Stelle.) Die An- i sichten der Abgg. von Bitter und von Rauchhaupt ständen sich also in diesem Punkte diametral entgegen, und er mache sich die des Abg. von Rauchhaupt zu Nuße. enn das Haus

Der Abg. Kieschke beantragte, im §. 1 statt der Alinea 1 |

Der Abg. Dr. Brüel erklärte sih für den Antrag Dirichlet, |

Aufsichtsrehts vor- |

solchen Grenzbestimmungen }

il ie städtische Ver dur tollegialishe Beschluß- | | D N N | einzelnen vorkommenden Angelegenheiten stets gut orientirt

sicht slhren, da derselbe nicht immer vexrsam- |

Damit waren alle Anträge des ; den sei. ' | l fungen des Bezirksrathes gebunden ; es blieben, wie der Kom- missionsberi@t {hon richtig ausführe, im Wesentlichen nur übrig, 1 5 : gegenüber den Kassen der Städte in der l und das Disziplinarre{t ; Beides sei aber, entsprechend den Wünschen der linken Seite dieses Hau}es unter die Kontrole der Verwaltungsgerichte gestellt, Brüel hervorhebe, inist ziplinarrecht vorbehalten habe, fo stehe das dieser Frage hier nicht recht in selbe dieses Disziplinarrecht

Die wichtigeren Angelegenheiten seien an die Mitwir-

die Regicrungs - Präsidenten

Zwanagsetatisirung

Zwangsbefugnisse des

und wenn jeßt der Abg. daß si der Minister des Jnnern ein Dis- j eigentlih mit Verbindung insofern, als der- sür sich in Anspru nehme, möge nun der Regierungs-Präfident die Aufsichtsbehörde sein oder der Bezirksrath; das Disziplinarrecht des Ministers würde ja immer na besonders diskutirt werben müssen. Sr könne nach alle dem Namens seiner Freunde nur empfehlen, den 8. 1 des Entwurfs, so wie derselbe vorliege, anzunehmen. Der Abg. Kieschke bemerkte, die Beaufsichtigung der städtischen Angelegenheiten durch einen Einzelbeamten bedeute eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstverwaltung. Man brauche nicht nur an einen Mißbrauch dieses Rechtes dabei zu denken, sondern s{hon der moralische Eindruck, daß der Regierungs-Präsident die Aussicht führe, wirïe beshränkend auf die Entschließungen der Selbstverwaltungsorgane. Der Abg. Hobrecht motivirte die Abstimmung seiner Partei gegen den Antrag Dirichlet. Das vorliegende Gefseß solle wesentlich neue Einrichtungen nicht schaffen; der {hon früher vorhandene Aussichtsrath solle beibehalten werden, und durch die neuen Aufsichtsorgane solle die Aussicht nicht er- \{hwert werd:n. Der Theil des Ausfsichtsrechtes, der in 3. 1 enthalten sei, habe bis jeßt noch nicht bestanden ; aber man müsse, um ein richtiges Urtheil zu gewinnen, den ganzen ersten Abschnitt im Auge behalten, besonders die §8. 7, S N Der 8. 1 sprehe blos von der allgemeinen Aufsicht. Was die Aussicht über die Landgemeinden be- e Oer E davon gesprohen werden; hier möchte er oe , Auf- sicht des Kreisausschusses den Umstand anführen, daß dessen Mitglieder den Landgemeinden nahe ständen, aljo über die

sein würden. Er wolle sich noch gegen cine Mißdeutung wenden. Jn der Städteordnung von 1853 sei ge|agkt, daß die Aussicht dem Landrath übertragen werden könne; man glaube nun aus 8. 1 folgern zu müssen, daß diese Landrathsauf icht sofort und überall eintreten werde; er spreche seine Ansicht dahin aus, daß diese Schlußfolgerung falsch je. j Vei der Abstimmung wurden die Anträge der Abgg. Kieshke und Dirichlet abgelehnt und §. 1 der Kommission2- vorlage mit aroßer Majorität angenommen. A Hierauf vertagte sich das Haus um 4/4 Uhr auf Freitag l U

Die in der vorgestrigen (34.) Sißung des Hauses der Abgeordneten vei Gelegenheit der Berathung über die Petition des Kuratus Krahl zu Natibor vom Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut: E L

Meine Herrea! Jh möchte zunächil meine Befriedigung darker auêsprechen, daß der Hr. Vorredner in seinem Borkrage vermieden hat, auf prinzipielle Erörterung über die Zulassung der fatholisbea Geistlichkeit zur Leitung und Ertheilung des Religionsunterrih1s ia ter éfentlichen Velkeschule einzugehen, daß er vielmehr die Fraze rein in concreto und i dividuell behardelt hat, wennglei er in dem Girgange seines Vortrages auédrüctlico hervorhod, dieser U Fall reiche weit über die lofale Bedeutung hinaus, und gel e 4 ganzen Pelition eine prinzipielle Bedeutung. G8 gesteht mir da zu um jo größerer Befriedigung, als sonst wahrscheinli die Diss fuaision wieder überan:s große Dimensionen annehme und uas in alle die Differenzen wieder hineinführen würde, die über diese Grag? ja zw!schen der Megierung und ber vor mir fißenden Par ci shweden. J möchte zuvörderst daran erinnern, daß ih [Won vel ciner früheren Gelegenheit in diiser Session Anlaß gehabt habe, m ch darüter auszusprechen, wie ricbtig es set, wenn in F?agen von [0

für denselben niht geglaubt habe finden zu können. Er glaube aber und hoffe, daß künftig eine folche Vereinfachung eintreten könne und werde es zum Segen der Sache sein, damit den Laien eine solche Thätigkeit nicht verleidet würde und auch die Verwaltungsbeamten, denen die Sache von ihrer Auffassung aus vielleicht noch viel unangenehmer scheine, wieder mit

ferner nicht wolle, daß der Gegensaß zwischen Stadt und Land nicht auch hier wieder bestätigt werde, lo stimme man für seine Anträge. Der Abg. von man in Konfequenz des l amten die üufsicht über die laufende

Liebermann betonte haup!sählih, daß

Verwaltung übertragen

Freude in dem Beruf mitwirkten, in B solchen müsse. Dieser Thatsache trage jeßt auch der Abg. von Rauch-

Verbindung mit dem Laienelemente. Aber in diesem haupt Rechnung und werde er daher troh seines vorjährigen

Augenblick könne „man an den Grundlagen der ganzen } Standpunktes in dieser Frage gegen den Antrag Dirichlet | Einrichtung nichts mehx ändern, man ave Uy hn stimmen. Gegen die vom Abg. Brüel befürchtete Präfekten- ; Recht, worauf doch der Antrag Hünel hinausVgusen würde, wirthschaft seizn genügende Kautelen im Geseße enthalten und

um gewissermaßen zu verlangen, daß die 6 östlichen Pro- :

die Entscheidung in allen wichtigeren Angelegenheiten \ci ja an den Bezirksrath gebunden. Jn der Kommission hätten die Mitglieder von der Linken mit

vinzen an ihrem Leibe allein dieses Experiment weiter machen sollten. Dazu sei die Geseßgebung auf der Grundlage ge- macht worden, wie sie die große Mehrheit im vorigen Jahre

, , G ea Gi2dene Aufssichtsangelegenheiten gebe, die beshlossen habe, auf diesem Wege müsse man zu einem Ab- ms as 4 M eaiion Weise einem Einzelbe- {{uß kommen, dazu habe das Haus sich im vorigen Zahre | mten übertragen werden müßten, Er erinnere daran, verpflihte!; man könne jeßt keinen Schritt zurückthun un L vei dec exsten Lesung die Meinung, die er . » 4 P. . S »e 6 L E e 6 Yai S. af do z » 5 e tol- könne dieses Ge]eb, E L at Ee E Grovine jeßt vertrete, ia nicht die ajorität e e, L a N S an, E ms Reiter auf einzelne | mehr der Bezirksrath als Aussichtsbehörde damas vet Hannover nicht gesalle, ( ¡ter ;

sei, daß da aber die dasür Votirenden zuglei sh bereit er- klärt hätten, mit seiner Pariet diejenigen Akte zu vereinbaren, | welhe den Regierungs-Präfidenten vorbehalten jen N ohne Mitwirkung des Bezirksrathes, und er glaube sih nic t in der Annahme zu irrea, daß die sehr wenig annehmbare Form, die der Gesetentwur} dadurch bekommen hätte, _ver- schiedene Mitglieder gerade bewogen habe, in zweiter Lesung seiner Partei beizutreten und den Z. 1 der Negierungsvorlage

Landestheile im Osten einshränken. Die Erfahrungen, die man auf diesem Gebiete gemeinsamer Staatseinrichtungen machen wolle, wolle man in allen Provinzen des Landes machen, na | dem die Gesehgebung diesen Weg beschritten habe, und des- | wegen stimme er und seine politischen Freunde gegen den An- | trag Hänel und bitte er das Haus, daß es in diesem Jahre auj | der vorliegenden Grundlage für die ganze Monarchie die |

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Kompetenzgeseßgebung zum Abschluß bringen möge, für die-

: | wieder so z stalten, wie derselbe jeßt vorliege. Er jenigen Provinzen, wo sie eingeführt werden würde, nach dem E Vin ‘nes ‘auf i den Einwunf, daß der Kreis- Vorbehalt des vorigen ahres, je nachdem die Kreisordnung aus\chuß ja gut fungirt habe, und daf deshalb der und Provinzialordnung erlassen sein werde. Bezirksrath auch gut fungiren würde, und Er rete

Damit {loß die Debatte. Der Abg, von Meyer (Arn8- | dg dem bei, was der Abg. Pr, von Bitter erklärt have. Her-

für das | vorheben wolle er nur noch, daß die Kreisausshußmitglieder

Î | do meistens über diejenigen Zustände in der Kommune, über die sie entscheiden sollten, ziemlih genau unterrichtet sein war | den, und daß darin ein Vortheil liegen möge, der aber do) | beim Bezirksrath nicht zutrese. Va würden die wenigsten !| Mitglieder darin so informirt sein, wie der Regierungs Prä- sident. Wenn endlich die Besürhtung ausgesprohen worden sei von dem Abg. Brüel, daß eine derartige Uebertragung der Aufsicht an cinzelne Beamte zu einer Präfektenwirthschaft, d. h. zu einem Mißbrauch des Aufsichtsrechts ühren, fönnte, | so möchte er doch glauben, daß dur die Kautelen, die seine | Partei in dem Gesehe gegeben habe, und zwar im Ein- * verständniß mi: der Staatsregierung, dem vorgebeugt wor-

walde) bemerkte persönlich, daß er niht aus Bosheit ür Gesch stimmen werde, sondern er wolle es auf das ganze Land ausdehnen; wenn dann eine Reaktion sich dagegen erhebe, werde er darliber erfreut fein. i “H

Der Referent Abg. Dr. Gneist verwies au} den schuift- lichen Bericht ; das vorliegende Geseh sei nur cine Ergänzung des in voriger Session beschlossenen Organisationsge)ebes. Wenn man auch später einige Aenderungen und Verbesserun- gen vornehmen müsse, so sei das kein so großer Uebelstand, ; als wenn man nach dem Antrage des Abg. Hänel sechs ver- schiedene Kowpetenzgeseße machen müßte. E

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Hänel abgelehnt. Die Ueberschrist und Einleitung wurde nach den Kommi}sions-

einex Partei auch anerkannt, |

individueller und lokaler Natur, wie die hier vorliegende, der Verwaltungs{bef zunähst die volle Berantwortung sür | das Gescehene und für die getroffene Bersüzung in die Hände ter betreffenden Bezirk8aufsichtébehörde legt. Ich

j

Organisationsgescßes den Einzelbe- |

| |

| wehibedawt erlajiene Ne. fügungen im

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i Und crwarlîe,

will tamit keineswegs meine Verpflichtung ablehnen, im einzelnen Falle zu prüfen, ob die angesoWtene Verfügunz vor der Geretigf.it und Billi. keit bestehen könne. Wean nir aber vorbin e: tgeg m achalten wurde, id würde wahrscheinli anders gehandelt ba en, wie die Regierung in Oppeln, wenu res 1utegra für me eraeh gr id doch bemerke. daß ic eben em StandpÞ siehe, daß ic G ee De tre r als beredliat nnehme, daß der Mangel an Berehtigung mir nachgewiesen y d E) : "* Wie licgt nun die Sache in Ralitor ? Der Hr. Abg Ur. Franz hat in schr scarfen Autdrücken es tam jogar zu ineinem grozen Bedauera der fusdiuck „Lüge“ vor das gesammte Verfahren der Regierung ia Oppeln einer cinschneidenden Kritik unt rzogen._ Nun {eint mir gerade der Fall in Ratibor zu beweise, daß Mee 5 J hôrde bei den Entscheidungen, die hie auf dem Gebiele v atho- lishen Religioasunterrichts in den Schulen zu treffen hatte, DEE crdeotlih sorgfältig nah der JI«dividualität des Falls die Sawlage ageprurt und erwogen hat, Denn von o n atibor E fatbolishen Geistlichen sind nur zwei von der, Leitung und E gut lung des Religionsunterrichts au8gesblosien, die dri anderen ha Ba ruhia belassen, i, ter ib zusällig zwei Dage lang die Ehre gchabt habe, den Verhöltnisien näher ju sl e farn be- zeugen und Hr. Dr, Franz wird das auch nit in Abrede ain daß die drei im Unterricht bela}\eren Geistlicen von cinen Stantpunlt aus vollkommen i

Wrise etwa zu den Geistlicen gehörea,

und

firdlih forceft stehen und in feiner von denen Hr. Dr. Franz

z vatelta f ¿ezen die Un vielleiht annehmen möchte, daß sie zu nagievig sich gegen die f o \chauungen und Wünjche der Königlichen Staatêregierung (rwiejen

die Negiecung ia Oppeln keines-

âttei Daraus geht hervor, dafz E, A 6 : q h:range-

weas \brof und mit Voreingenommenheit an „die Sage E aangen ist, soadern fi: hat \ich die cinzelnen Geistlichen, Un A O ualifikation es sich khandelte, pflihtgemät _ihecem anzen Ber alten nach angesehen und dana entschieden, daß zunächit Hr. Kempa E und wie ich meine ganz selbstverständlidd von der DRtagung zur Leitung und Ertheilung des Religionsunterrihts in den ü en e BVolfkéschulen in Matibor _auszescklossen ist. Darüber ist aud

r. Dr. Franz in keine vähere Erörterung eingegangén, Jonvern er bat nur gelegentlich der Petition die ThatsawÞe foustatirt._ Nan g Ge i, ist es wirklich äußerst mißlich, ia cine i5rag“, die 13 gewiß ihre n dpa politisde Bedeutung hat, die aber do in Bezug a L A agt éer Gestaltung wesentli von lokaler Färbung der Vcrhältni}se S von außen bec urtheilen zu wollen, Die lokalen und die Bez ri E behêrde 1 stehen mit ihren Behauptungen auf der eine Seite, auf der andern Seite steht Hr. Dr, Franz und die von ihm varteienen Behbaubtungen seincs Herrn Klienten. Wenn die Regierung 1 für verpflichtet gehalten hat, den Hérrn Kuratus Krahl dur aue E fügung von Leitung und Ertbeilung des Neligionsunterriwls au?

4; ) 5 . er zuscblicßen, so glaube i, bestimmten Grund zur Anuahme zu haben,

daß dieser Entschluß in einem raben Zusammenhange steht mit