1881 / 13 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

mission für den Osten durchdrungen seien und dieselben in ciner un- liebsamen Weise do1t geltend zu macben suchten. Ich hoffe, daß bei der Auswahl der Beamten, dic nah Oftpreußen geschickt worden sind, der Gesichtspunkt sich zcigt, der allerdings maßgebend ist, daß man besonders tücbtige und geeignete Leute für die Provinz aus3zu- suhen sich tktemübht; aber dem muß ih durchaus wider- sprechen, daß die Tendenz obgewaltet habe, oder daß es auc nur in irgend cinem bemerkez8werthen Maße gesehen sei, sogenannte super- fluge Leute dorthin zu \{icken, solhe, welde meinen, im BVollbesiß der Weisheit zu cin, wel%e alles an dem Orte, wohin sie kommen,

\{leckcht finden und demgemäß si in ein unrichtiges Verhältniß zu !

den Kreisinsassen seßen. Ih glaube niht, meine Herren, daß der Hr. Abg. Dirichlet in. der Lage sein wird, diese Bebauptunz aufrecht zu erhalten. Beschränkt er sich auf einen einzelnen erxzext:onellen Hall, den er nit nber bezciOnet bat o bin 1% nit im Stande, mich darüber zu äußern, weil ih ihn nicht kenne, die Behauptung in ihrer selbstbesbränkten Autdehnung, ge- \chweiçe in ihrer Allgemeinheit, weise ih aber auf das Bestimmteste zurü. Ic nehme jede gleichzeitiz Gelegenheit, das Wohlwollen so will ich mi ausdrüdcken des Hrn. Abg. Dirichlet und sci- ner, wie meiner Landsleute dafür in Anspruch zu nehmen, daß se nit jcdim von auewärts kommenden Beamten mit einer gewissen Art von Mißtrauen entgegenkommen und ißm nicht die Meinung, daß er glaube, er sei klüger, als die Leute dort, unterschieben, welche zuu größten Theil daraus herrorgeht, daß man selbst von dieser Meinung beherrscht ift.

Meine Herren! Nach diefen Ausführunç;ez bleiben mir wenige Worte übrig. Ich denke, was ih in Bezug auf das Verhältniß dieser Angelegenheit zum Organisation8gesetz gesagt habe, das wird Ihnen die Ueberzeugung gewährt haben, daß meine notür- liden Bundesoenossen in der Sache, die icch vertheidige, alle die sein müssen, die vor einem Jahr so entschieden und mit Bewußtsein für die Prinzipien des Organisationsgeseßes eingetreten sind; es müssea aber auch ferner von denen, die nicht so überzeugt davon waren, jetzt meine Bundesgenossen sein, welche in der Debatte von vorgestern hingewiesen haben auf die Ungleichmäßigkeit, welche entstehen würde, wenn man diese Angelegenheiten für die Städte und die Landgemeinden verschieden regeln wolit-. Auch diese müssen die Konsequenzen ihrer Deduktionen von tamals ziehen, und jeßt mit mir übereinstimmen, daß wir in Konsequenz des Systems die Auf- sicht über die Landgemeinden, unter voller Mitwirkung des Kreis- ausschusses in den vorgesehenen Fällen und eventuell unter der Kautel, daß der Landrath als Vorsitender des Kreisgusschusses fungire, dem L1ndrath übertragen,

Der Abg. von Nauchhaupt wies dem Abg. Hänel gegen- über unter Verlesung mehrerer Stellen aus vorjährigen, beim Organisfationsgeseß gehaltenen Neden nach, daß er sowohl mit dem Abg. von Heydebrand auf demselben Boden bezüglich der Beurtheilung des Kompetenzgeseßes stehe, als auch daß zwischen seiner Partei und dem Minister des Jnnern in dieser Hinsicht keine Differenz bestehe. Wäre sein Vorschlag einer einheit- lichen Kreisordnung für die ganze Monarchie durchgegangen, so wäre die jeßige Arbeit eine leihtere. Sein Vorschlag sei abgelehnt worden, nun müsse man auch die Konsequenz davon tragen, daß man beim Kompetenzgeseß Rücksicht auf die ver- schiedenen Kreisordnungen nehmen müsse, wie sie sih in den neuen Provinzen gestalten würden. Daß -für den Osten der Kreisausshuß ohne Bedenken im Besiy des Ausfsichtsrehtes über die Gemeindeverwaltung bleiben könne, gebe ex zu, aber die RNüclsiht auf die Beshlüsse beim Orga- nisationsgeseß und auf die Verhältnisse der westlihen Provinzen zwängen seine Partei jeßt, für den Antrag v. Lieber- mann zu stimmen. Der Landrath müsse auf jeden Fall an der Spitze der Kommunalverwaltung bleiben, mit Ausnahme der bestimmten, dem Kreisausshuß übertragenen Geschäfte. on Wahrheit habe ja auch der Landrath bis jeßt die laufen- den Geschäfte unbeanstandet geführt und nur so könne au die Maschine der laufenden Verwaltung ordentlih im Gange bleiben, das sei die Hauptsache, um die es sih handele. Der zweite Grund, welcher ihn bestimmt habe, den Landrath an die Spige der Aufsicht über die ländlihen Gemeinden in der angedeuteten Weise zu stellen, sei die Ausdehnung des Zuständigkeits- und Organisationsgeseßes in jeßiger Form auf die neuen Provinzen. Jn dieser Hinsicht habe sein raktionsgenosse, der Abg. Schreiber, heute das offene Zeug- niß abgegeben, daß in seinen heimathlichen Landestheilen Hessen-Nassau und dies passe vollständig zu seiner (des Redners) Deduktion vom vorigen Jahre zwar die Personen für die Beshlußbehörden, aber nicht die Personen für die Ver- waltungsgerichtsbehörden vorhanden seien. Wenn dies ein Land- rath hier offen vor dem Lande bekenne, so glaube er doch wohl, cs sei niht ganz unrichtig von ihm im vorigen Jahre gewesen, wenn er das Beschlußverfahren zwar unter allen Formen der Beweiserhebung und des öffentlih mündlichen Verfahrens auf- recht erhalten, aber den Zwiespalt der Jnstanzen, wie sie ge- schaffen worden seien durch das abstrakte Verwaltungsgerihtsver- fahren, habe vermeiden wollen. Dann hätte man Einfachheit in die Sache bekommen, und er glaube, man würde dann im Stande sein, eine einheitlihere Kreisordnung für den ganzen Staat zu machen, als es jeßt möglih sei, wo man - wesentlihe Aus- nahmebestimmungen für manche Provinzen haben müßte. Er bedauere dies, aber daß man daraus für seine Stellung zur Sache Widersprüche nach allen Seiten hin herleiten wolle, das weise er entschieden zurück. Er halte sih verpflichtet, dies \o- wohl dem Abg. Pr, Hänel, wie dem Abg. Nickert gegenüber vor dem Lande klar darzulegen.

Der Abg. Frhr. von Huene bemerkte, der Abg. von Nauchhaupt sage, er habe eine einheitlihe Kreisordnung für die ganze Monarchie dur{seßen wollen; so sehr er (Redner) nun auch eine cinheitlihe Gestaltung der höhercn Verwal- tungskörper für erwünscht halte, so könne er sih doch bei dent ganz verschieden gearteten Verhältnissen in den einzelnen Provinzen eine einheitlihe Kreisordnung nit vorstellen. Jm Uebrigen sei er heute in der seltsamen Lage, die Ansichten der freikonservativen Partei um einen beliebten Aus- druck derselben zu gebrauchen „voll und ganz“ zu unter- stüßen. Es sei wirklih etwas ganz Anderes um die Auf- sicht über die Stadtgemeinden und über die Landgemein- den und die Disparität sei in den verschiedensten Ver- hältnissen begründet. Was die neuen Provinzen be- tresse, jo müsse er doch dem Abg. Schreiber ent- gegentreten, welher meine, es würden sich dort nit die Elemente zu einem Kreisauss{huß finden, der die Aufsicht über die Kommunalangelegenheiten führen könnte. Woher habe denn der Abg. Schreiber die Vollmacht, den westlihen Provinzen ein solhes testimonium paupertatis auszustellen ? Er würde die amtliche Stellung des Abg. Schreiber nicht er- wähnen, wenn es der Abg. von Nauchhaupt nicht gethan hätte; aber merkwürdig scheine ihm es doch, daß man die Behaup- tung eines Landrathes, er müsse nothwendig die volle Gewalt behalten, als ein maßgebendes Argument „ansehe. Jn den jes östlichen Provinzen sei der Kommissionsbeshluß auf jeden Fall bestehendes Necht, der Beweis für die Noth- wendigkeit, cine Aenderung eintreten zu lassen, liege

wollten. Der Beweis sei aber weder in der Kommission, noch hier im Hause erbraht worden. So interessant auch der Vortrag des Abg. von Meyer sein möge, so träfen dessen Ausführungen doch hier niht zu. Wozu solle man denn einen Zustand ändern, der sich bisher bewährt habe. Die Frage der neuen Provinzen werde später zu regeln sein, wenn die Kreis- ordnung für dieselben eingeführt werde. So lange das Haus aber den neuen Provinzen nicht so viel Vertrauen schenke, daß man ihnen die Kreisausschüsse gebe, werde die Kreis- ordnung für dieselben überhaupt niht zu Stande kommen. Er bitte, den Kommissionsvorschlag anzunehmen, wenn aber nicht, dann die Regierungsvorlage, denn das Mittelding, das der Antrag von Liebermann schaffen wolle, balte er für ganz ungeeignet. Die Diskussion wurde geschlossen.

Persönlich bemerkte der Abg. von Meyer (Arnswalde), er revozire zwei Jrrthümer: niht der Kreis des Abg. Di- rihlet sei in Distrikte eingetheilt, wie er gesagt habe, sondern der, in welchem der Abg. von Bitter Landrath sei. Ferner habe er gesagt, die Fortschrittspartei bemühe si seit 32 Jah- ren das bestehende Neht umzustürzen ; es sei richtig, die Fort- shrittspartei bestehe noch niht 32 Jahre, die Herren machten einen Unterschied zwischen sich und den alten Demokraten, doch seien sie genau von demselben Kaliber.

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte, der Abg. Dirichlet frage, was der Ausdruck „obstruktionistische Tendenz“ hier bedeuten solle? Er erwidere, daß er das selbst niht wisse, darum gerade habe er den Ausdruck gewählt. Dieser Auëdruck sei in der vorgestrigen Debatte gebraucht worden, um etwas zu bezeihnen, was man nicht genau präzi- siren könne.

Der Abg. Dirichlet erwiderte, der ‘Abg. von Heydebrand gestehe felbst zu, einen Ausdru gebraucht zu haben, den der- jelbe nicht verstehe; das genüge ihm. Der Angriff ides Ministers gegen ihn {heine ihm auf einem Mißverständniß zu beruhen. Er habe nur dem Abg. von Meyer, der das Muster eines märkischen Landraths geschildert habe, das Bild eines ostpreußisischen Landrathes entgegengeslellt, wie derselbe bisweilen vorkomme, um zu zeigen, daß solche einzelne Bei- spiele sachlich nichts bewiesen. Sollte der Ministec ihn im Verdacht der Superklugheit gehabt haben, so gehöre das hier nicht her, denn es handele sich um die ostpreußishe Bevöl- kerung und diese treffe der Vorwurf nicht.

Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er habe niht daran ge- dach', die konservative Partei als getheilt hinzustellen. Er habe nur gewisse Deduktionen des Abg. von NRauchhaupt verwerthet, damit derselbe niht später einmal die Verantwortung für dieses Gese von sih abweise. Durch die Erklärung des Abg. von Nauchhaupt sei sein Zweck schon erreicht.

Der Abg. Schreiber erklärte, er habe der Bevölkerung von Hessen-Nassau kein testimonium paupertatis ausgestellt, sons- dern nur behauptet, es werde nur an Elementen dort fehlen, die die Aussicht über die Gemeinde-Angelegenheiten führen könnten.

Hierauf wurde der Antrag von Liebermann abgelehnt und 8. 16 nah dem Vorschlage der Kommission angenommen.

Die 88. 17 und 18 bestimmen die Punkte, welche beson- ders der Beschlußfassung des Kreisausshusses unterliegen sollen, namentlich die Regulirung der Grenzen der Gemeinde- und Gutsbezirke, Streitigkeiten darüber 2c. Beide wurden ohne Debatte genehmigt, Jm §. 19, welcher von den Befug- nissen der Gemeindevertretung resp. des Gemeindevorstandes handelt, * hatte die Kommission eîne neue Nr. 3 eingefügt, nach welcher diese Körpershaften auch über Einsprüche der Wahlberechtigten gegen die Gültigkeit der Wahl des Gemeinde- vorstehers oder eines Mitgliedes der Gemeindevertretung be- {l eßen sollten. Der Atg. von Meyer-Arnswalde beantragte die Streichung dieser Nummer, weil sonst die Mitglieder der Gemeindevertretung über die von ihnen selbst erhobenen Ein- sprüche zu entscheiden hätten. Troy des Widerspruches des T is Abg. Dr. Gneist beschloß das Haus dem Antrage gemäß.

_§. 20 wurde ohne Debatte unverändert nah dem Kom- missionbeshlusse angenommen.

S. 21 lautet nah dem Kommissionsbeschlusse:

Beschlüsse der Gemeindeversammlung, der Gemeindevertretung oder des follegialishea Gemeindevorstaades, welche deren Befug- nisse überschreiten, oder die Gesetze verletzen, hat der Gemeinde- vorsteber, in der Provinz Westfalen auch der Amtmann, entstehen- den Falles auf Anweisung der Aufsichtsbehörde, mit aufsciebender Wirkung, unter Angabe der Gründe, zu branstanden. Gegen die Verfügung des Gemeindevorstehers bezichungsweise Amtmannes steht der Gemeindeversammlung, Gemeindevertcetung, beziehungs- weise dem kollegialishen Gemeindevorstande die Kiage im Ver- waltungbftreitverfahren zu

Die in den Gemeindeverfassuug3zesetzen begründete Befugniß der Aufsichtsbehörde, aus anderen als den vorstehend angegebenen Gründen eine Beanstandung von Beschlüssen der Gemeindever- tretung oder des kollegialishen Gemeindevorstandes herbeizuführen, wird aufgehoben.

Hierzu beantragte der Abg. Dirichlet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

a. 8. 21 wie folgt zn fassen :

e Beschlüsse der Gemeindeversammlurg, der Gemeindevertre- tung oder des kollegialisen Gemeindevorstandes, welche deren Be- fugnisse überschreiten oder die Gesetze verleßen, hat der Gemeinde- vorsteher, in der Provinz Westfalen auch der Amtmann, entstehen- den Falls auf Anweisung der Aufsichtsbehörde, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden.

Die Beanstardung ift innerhalb zwei Wochen im Verwal-

tungsstreitverfahren zu rechtfertigen, andernfalls gilt dieselbe als nicht erfolgt.

Eine Beanf:‘andung aus anderen Gründen ist fernerhin un- zulässig.“

b, Im Fall der Ablehnung ad a.:

Dem §. 21 hinzuzufügen! „Die Beanstandung ift sofort, und, falls sie auf Anweisung erfolgt, unmittelbar nah Empfang der leßteren in einer ordnungêmäßig zu berufenden Gemeindeversamtn- lung zu publiziren, Sollte in dieser Versammlung ein güitiger Beschluß über eine Klageanstrengung niht zu Stande kommen, so ist eine ¿weite Versammlung spätestens innerhalb zwei Wochen zu berufen. Die Frist zur Einreichung der Klage läuft eintretenden Falls erst vom Tage dieser lezten Versammlung.“

Der Abg. Dirichlet befürwortete seinen Antrag, dem Beanstandenden sei die Verpflichtung der Klage aufzuerlegen ; auch sei die Gemeindevertretung niht in der Lage, innerhalb der vorgeschriebenen zweiwöchentlihen Frist sich \{chlüssig zu machen, ob sie eine Klage anstrengen wolle oder niht. Sollte man dem Beamten die Klage nicht auferlegen wollen, so be- antrage er eventuell dem Gemeindevorsteher vorzuschreiben, daß derselbe für die Beschlußfassung über eine Klage- anstrengung eine Versammlung einberufen müsse, erst vom Tage dieser Versammlung solle die geseßliche Frist laufen.

sprahen sowohl dem prinzipiellen wie dem eventuellen An- trage; man könne diese Sache nicht in dem Geseßze regeln, sondern müsse es der Jnstruktion vorbehalten. Nachdem auh der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs-Rath von Brauchitsh \sich in demselben Sinne ausgesprochen, wurde der S. 21 unter Ablehnung der Anträge nah den Kommissions- E genehmigt, der Rest des Titels 88. 22—30 des- gleichen.

Es folgte Titel Ill: Armen-Angelegenheiten. S. 31 wurde ohne Diskussion unverändert genehmigt.

S. 32 lautet nah dem Kommissionsbeschlusse:

Beschwerden von Armen gegen Verfügungen von Ort8armen- verbänden darüber, ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Armenunterftüßuagen zu gewähren sind (8. 63 des &Seseßes vom fe März und §. 51 des Seseyzes vem 24. Juni 1871), unter- legen: S

1) sofern es fich um ländlicbe Ortsarmenverbände bandelt, der Beschlußfassung des Kreisaus\chu}ses ;

2) sofern es si um stävtische Ortêarmenverbände handelt, der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksrathes.

Desgleichen unterliegen Beschwerden von Armen gegen Ver- fügungen von Landarmenverbänden über die Art und Höhe der Unterstüßung der Beschlußfassung des Bezirksrathes, sofern die Landarmenverbände nur aus einem Kreise bestehen.

Hierzu hatte der Abg. Dr. Wehr beantragt :

Das Haus der Abgeordneten wolle be\{ließen; „Hinter Q 02 folgenden §. 32a, einzuschalten: Ueber Beshwerden von Ortéarmen- verbänden gegen Verfügungen von Landarmenverbänden, ob, in welcber Höhe uxd in welcher Weise Beibülfen zu gewähren find (5. 36 des Geseßes vom 8. März 1871, betreffend die Autführung des Bunde?geseßzes über den Unterstüßungswohnsitz, Gesez-Samml. S. 130) beschließt der Bezirkarath. Zuständig if der Bezirkerath, zu dessen Sprengel der betreffende Drts8armenverband gehört.

Der Abg. von Nauchhaupt erklärte sih gegen diesen Vor- schlag; der Landarmenverband treffe keine Entscheidung, son- dern dieselbe gehe vom Provinzialauss{husse aus; dem könne man doch nit den Bezirksrath als zweite Jnstanz vorseten. __ Der Abg. Dr. von Vitter bemerkte, daß die Beschwerden über die Versügungen des Provinzialausshus}ses jezt an das Bezirksverwaltungsgericht gingen ; die Materie eigne sih aber wenig für ein Verwaltungsstreitverfahren, sondern mehr für das Beschlußverfahren. Deshalb solle sie dem Bezirksrathe übertragen werden. Man könnte an Stelle desselben vielleicht den Provinzialrath seßen, dann müßte derselbe aber endgültig entscheiden, ein Bedenken bleibe dann immer noch, daß der Provinzialrath dem Provinzialaus\chuß zu nahe stehe.

Der Abg. von Nauchhaupt erkannte nah genauerer Prü- fung der Sachlage an, daß hier eine Aenderung vorgenom- men werden müsse; er bitte aber den Abg. Wehr, seinen An- trag vorläusig zurückzuziehen. :

Nachdem hierauf der Abg. Dr. Wehr seinen Antrag zu- rüdgezogen hatte, wurde §. 32 unverändert nah dem Kom- missionsbeshlusse angenommen, ebenso die übrigen Paragra- phen dieses Titels.

Titel IV., §8. 35—38 handeln von den Schulangele- genheiten.

§. 35 lautet nah dem Kommissionsvorschlage:

„Üeber die Feststellung des Geldwerthes der Naturalien und des Ertrages der Ländereien bei amtliher Ermittelung des Ein- kommens der Clementarlehrer beschließt auf Anrufen von Bethei- ligten der Kreisaus\{chuß und sofern es sich um Stadtschulen han- delt, der Bezirksrath.*

_ Auf Antrag des Abg. Dr, von Bitter wurde im Einver- ständniß mit dem Staats-Minister Grafen zu Eulenburg das Wort „Ermittelung“ durch „Festseßung“ ersett.

Jm §. 36 wurde bei Beshwerden und Einsprüchen, be- treffend die Heranziehung zu Abgaben u. \. w. für Schulen, der Nechtsweg fortan ausgeschlossen und nur das Verwal- funabirdltowiabren zugelassen.

Die Abgg. Dr. Hänel, Dr. Brüel und Dr. Petri präzisir-

ten ihren prinzipiell hiervon abweichenden Standpunkt, worauf 8. 36 unverändert genehmigt wurde.

8. 37 lautet nah den Kommissionsbeschlüssen :

Ueber die Anordnung von Neu- und Reparaturbauten, welche der allgemeinen Schulpfliht dienen, und über die Vertheilung der aufzubringenden Baukosten auf Gemeinden (Gutébezicke), Schul- verbände und dritte, statt derselben oder neben denselben nah öffentlihem Rechte Verpflichtete beschließt, sofern Streit entsteht, die Schulaufsichtsbehörde.

_Gegen den Beschluß findet die Klage im Verwaltungsstreit- verfahren statt. Dieselbe ist, soweit der in Anspruh Genommene zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des öffentlichen Rechts statt seiner einen Anderen für verpflichtet erachtet, zugleich gegen diesen zu rihten.

Auch im Uebrigen unterliegen Streitigkeiten der Betheiligten darüber, wem von ihnen die öffentlich-rehtlihe Verbindlichkeit zum Bau oder zur Unterhaltung einer der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule obliegt, der Entscheidung im Ver- waltungsstreitverfahren.

Die Klage ift in den Fällen des zweiten Absatzes innerhalb ¡wei Wochen anzubringen. Das zuständige Verwaltungsgericht kann zur Bervollständigung der Klage eine“ angemessene Nachfcist ge- währen. Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedo die Klage im WVerwaltungsstreitverfahren auf Erstattong des Geleisteten gegen einen aus Gründen des öffentlihen Rechtes verpflichteten Dritten nicht ausgeschlossen.

Zuständig im Verwaltungs\treitverfahren is in erster Instanz der Kreisaus8s{uß und, sofern es sich um Stadtschulen handelt, das Bezirköverwaltungsgericht.

Hierzu hatte der Abg. von Liebermann folgenden Antrag gestellt : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : Den ersten Absatz des §. 37 wie folgt zu fassen:

Ueber die Anordnung von Neu- und Reparaturbauten bei Schulen, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen, über die Verrxflichtung zur Aufbringung der Baukosten, sowie über die Vertheilung derselben unter mehrere betheiligte Gemeinden (Gutsbezirke innerha!b eines Schulverbandes 2c.) und dritte ftatt derselben oder neben derselben na öffentlihem Rechte Verpflichtete beschließt, sofern Streit entsteht, die Schulauf- itsbehörde.

und im dritten Absatz des §. 37 hinter dem Worte „Betheiligten“ einzuschalten (Absay 1).

b Der Abg. Dirichlet dagegen beantragte folgende Fassung es 8. 37: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

„Gntstebt zwischen den zum Bau und zur Unterhaltung einer Schule Verpflichteten oder zwischen leßteren und der Shulaufsichts- behörde Streit:

1) über die Nothwendigkeit und die Art der Ausführung von Neu- und Reparaturbauten,

2) über die Verpflichtung, zu den Baukosten beizutragen und die Vertheilung der Kosten unter die hierzu Verpflichteten, so entscheidet im Verwaltungssteitverfahren

a, der Kreitausschuf, sofern es si um Landschulen handelt,

b, das Bezirksverwaltungsgericht, sofern es sh um Stadt- s{hulen handelt, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen.“

also nicht seiner Partei, sondern denen ob, welche ändern

Die Abgg. Dr. von Bitter und von Liebermann wider-

Der Abg. von Liebermann vertheidigte sein Amendement z;

dies , SUT | } Ì Nerpslichteten ; die Schulgemeinde (die noch dazu

Artschasten vertheilt sein könne), die Kirchengemeinde , die Ort eschaft und noch mehrere Betheiligten kämen dabei

in Fra

vorgelegten Paragraphen, welchen Fehler der

missar Geheime Reg. Rath Raffel zugab; aber eine größere omr heit ee nicht erreiht werden können, als der Antrag Liebermana enthalte, und diesen empfehle die Regierung zur

sei nöthig durH die große Zahl der zu Shulbauten

e. - A Der Abg. Dr. Brüel bemängelte die Unvollständigkeit des

Der Abg. Diri@hlet Hielt -

auf mehrere | besser, die Entscheidung über die

überlassen.

Regierungs-

einer Verwaltungs-, statt einer pädagogishen Behörde zu

Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg sehte aus- einander, daß der Antrag Liebermann nur formelle, keine ma- teriellen Abänderungen der Vorlage enthalte, das Amende- ment Dirichlet anzunehmen, sei um so weniger Grund vor- handen, als die Schulaufsihtsbehörde mit der Kenntniß der Qualität der Schulräume auch das Jnteresse dafür vereinige. Es sei absolut nothwendig, daß in dringliche

Schulbehörde die fönne au nit

aus praktis%en Gründen für Verpflihtung zum Schulbau

mannschen Aende

Titel 5, §8. 39 worauf sich das tagte.

n Fällen die

or. 5 "A 4. a2 44ck Lt Anordnungen tréfsèé und mánñ

betreffen dert E R 5 von einer übermäßigen Belajiung aus dem

Gebiete der Schulangelegenheiten reden; er bitte um Annahme der Liebermannschen Anträge. : S

Nach einem Schlußwort des Referenten Abg. Dr. Gneist wurde §8. 37 nach der Kommissionsvorlage mit der Llever-

rung des dritten Absaßes angenommen.

Danach wurde 8. 38 unverändert angenommen, desgleichen

und 40 (Einquartierungs-Angelegenheiten), Haus um 4 Uhr auf Montaz 11 Uhr ver-

Annahme. H

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E K Fansetats für den Deutishen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Ceutcal-Handels8s» zegister nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers nud Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers : Beritn 8W., Wilhelm - Straße Nr. 36 S

. Steckbriefe und Untereguchungs-Sachen. . Snbhastationen, Aufgebots, Vorlsdungen u, dergl. a . Verkünufe,ŸV erpachtungen, Submisesionen ete. , Verloogung, Ámortisation, Zinszahlung 28 u. 8. w. von öffentlichen Papieren,

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Ste@briefe nund Untersuchungs - Sachen, teckbriefs-Erledigung. Der hinter den Haus- e Carl Rudolph Nosentreter wegen uter» \chlagung in den Akten V. R, II, No. 285 de 1880 unter dem 25. März 1880 erlassene Steck- trief wird hierdurch zurücgenommen. Berlin, den 8. Januar 1881. Königliches Landgericht T Der Untersuhungsrichter. Pohhammer.. ri efs-Erneueruug. Der in Nr. 225 die- e Blatte E Jahre 1880 hinter den Seiler- gesellen Friedrich Wilhelm Bolz aus Winkenbagen unter dem 20. September 1880 erlassene Steckbrief wird ernenert. Po!s8dam, den lg Januar 1881. Der Untersuchungsrichler bei dem Königlichen Lands

gerichte.

[1271] O A Steckbrief. Gegen den unken beschriebenen Ar beiter August Redlich von hier, zu Dennewiß ge- boren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungê- haft wegen Diebstahls und Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften uad in das Amtsgefängaiß hierselbst abzuliefern. Jüterbog, den 12. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. Beschreibung: Alter 36 Jahre, Größe 1m 67 cm, Statur untersett, Haare blond, Stirn hoch, Augen- brauen blond, Augen blau, Nase did, Mund ge- wöhnli%, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts.

Subhastationen, Anfgebote, Vor- ladungen und dergl.

Zwangöversteigerungsausschreiben.

d olge des über das Vermögen des Ritt- E N Adalbert von Hackewißz eröff- neten Konkurses und auf Antrag der erstberectigten Grundbuchgläubiger soll das dem Gemeinschuldner der Substanz nah gehörige, mit dem lebensläng- lichen Nießbrauche der verwittweten Frau Blanca von Hacktewiß, geb. von Voigts-Rbeb be- lastete, im Kreise Greifswaid belegene Rittergut Waschow, 391 Hektar 38 Ar 56 qm groß und mit Reinertrag von 311273/101 Thale, eingetragen Band 11., Llatt 21 des Grundbuchs öffentlich ver- steigert werden.

Da auf das t Meistgebot von 120 200 A ein ist, 0 it auf ens ein neuer,

in au ebt den 7. Februar 1881, E n n zu welchem

iesfiger Gerichtsstelle anberaum, vel V bcber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Kaufbedingungen in unserer Gerictsschrei- berei, sowie bei dem Gemeinanwalt Justizrath

im letzten Bietungstermin abgegebene 120: Nachgebot erfolgt jedoch letzter Bie-

Dr. Lenz zu Greif8wald, eingesehen werden können. |

è ist bereit, Abschrift gegen Erstattung der UUS deen mitzutheilen. Gleichzeitig werden die Realgläubiger, sofern ihre

sionen zu spezifiziren, als sie aus Bertheilung der l können. Hervorzuheben ist, d pas Blanca von Hackewiß

versteigerung nicht berührt wird. _ aft, den 10. Januar 1881. Loge igliches Amtsgericht. Abth. 11.

Edictal-Citation.

Der Handlungsg:hülfe Carl Reinke,

[25475]

eheliche

S verstorbenen Schmiedemeister Samuel S eV e oitliebe, 4 Schwich, Reinke’shen Cheleute, am 17. Dezember 1843 zu_Froedenau bei

geboren i 3 zu Ÿ : Naudnibß, der im September 1869 Oiterode, seine

ci i letzten bekannten Aufenthaltsort verlasjen und seit- A keine Nachricht von sich gegeben hat, wird hier-

mit zu dem vor dem Herrn Amtsrichter Schuman

ys 16, im Zimmer beraumten Termin unter der

wird. S terode, den 8. Oktober 1880. B Königliches Amtsgericht.

{1162 bierselbst, als legitimirten

Sgullehrers Jchann Möller, nämli: E Kreitlehrers Christian Heinrih Gust Möller in Reval, _

i lassenen Töchter des am 13, Mai 9 PLETE verstorbenen Tischlers

1880 zu Wilhelmébhaven 1 Johann Peter ‘Aëmuas Möller, als: a. Anna Maria Caroline Möller,

werden alle etwa noch vorhandenen sonstigen Erben des cbgenannten Schullehrers J. Möller hierdurch

pee n im K 1 ert, fie {on im Konkurse angemeldet sind, aufgefor e ; di in wit Ziusen und sonstigen Acces- gs E N andernfalls sie nur in so weit, dem Grundbuche ersichtlich sind, bei der Kaufgelder berücksichtigt werden daß der verwittweten für erle An ( e niht zur zweiten Ehe schreitet, der D ia I an dem zu verkaufenden Grundstücke zusteht und daß dieser Nießbrauch durch die Zwangs8-

tember 1881, Vormittags 11 Uhr,

T e 9 des unterzeichneten Gerichts an- T EIennna vorge. daß der Verschollene selbst für todt erklär

E 1a y + etwa 1650 A sich belaufender Nach- laß den nächsten bekannten Erkten zuerkannt werden

j s Privatkopiisten Chr. Buschow Auf Antrag ves 5 Bevollmäcbtigten der Erben des am 30, Januar 1857 in Süledorf ver-

3) des Schneiders Wilhelm Joahim H1n8 Möller in Lübeck und : E 4) der verehclihten Johanna Wilhelmine Elise Schaeper, geb. Möller, zu Sülsdorf,

unter dem Nachtheile der Aueschließung von der

ErbscLaft qu. E E in E rom hiesigen

Großherzoglichen Amtsgerichte au

G Dienstag, den 1. März 1881, Vormittags 11 Uhx, i:

angesetzten Termine sich als Ecben des obbezeichne-

ten Erblassers entweder persönlich zu melden, oder

sonst in rehtégenügender Ferm bis dahin zu

legitimiren.

‘Ecioeubena, den 10. Januar 1881.

Deffentlicher Auzeiger. 7

5, Ixdnstrieile Etablizzements, Fabriken und Grasshanäel,

6, Verschiedene BekagntmachuBgen.

7, Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. \| In der Börsen-

& B

—RK

äêInserate nebmen an: die Ännoncen-Expeditionen des „Juvalideudank“, Ruvolf Mosse, Saasensteiun

ogler, S. L. Dauve & Co., E. Stlotte,

Büttner & Wiuter, sowi? alle üiterigen arößeren

Aunoneen- Bureaus, P)

9, Familien-Nachrichten, / beilags.

2x A ———— m z E S E

im Geschäftszimmer der Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- miitenten eröffaet. Die daselbst ausliegenden Be- dingungen siad von den Submittenten zu unter- {chreiben oder in den Offertca ausdrücklich als maß- gebend anzuerkennn O

Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermözen8verhältnisse hier unbetannte Unternehmer haven dur eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach(- uweisen. / Potsdam, den 12, Jannar 1881.

Königliches großes Militär-Waisenhaus,

264 Bek -nuntmachung. : q De Bed :rf an Butter in den Militär-Waisen-

Großf:herzogliches Amtsgericht. gez. Bw, jur. E. Sahn. Zur Beglaubigung:

G. Arndt, A.-G.-Aktuar.

1163 i d: Auf den Antrag des Kaufmanns F, Arensberg zu Hohenhausen, welcher zufolge ge» rihtlicher Verhandlung des frühern Amts Hohen- hausen, die vormals Niebuhrsche Stätte Nr. 44 der Bauerschaft Matorf käuflich erworben bat, werden Alle, welche Eigenthums- oder sonstige dingliche Berechtigungen an N zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Termine A Freitag, den 1, Juli d. J-, Morgeus 10 Uhx, s unter dem Rechtsnachtheile hier anzumelden, als für die ich Nichtmeldenden ihre Rechte dem genannten Käufer und jetigen Besitzer der Stätte cegenüber verloren gehen. Srnias: den 4, Januar 1881. i Fürstlich Lixpisches Amtsgericht. Abtheilung IL. Sterzenba.

[1417]

Na(whlaß des hier am 14. D. zember v. nen Pastors Busche Seitens des bezw. des bekannten

damit aufgefordert, ne Bs an dem genann Nachlasse in dem dazu au E Dieustag , den 15. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden,

den sollen. Osterode, 8. Januar 1881. Y Königliches Amtsgericht. 111, Sdhwake.

kommissar niedergelegt. Auf seinen Antrag werde Diejenigen, welche aus seiner Amtsführung sprüche auf die von ihm mit einem Sparkasser buche über 1000 Tblr. t n L ie hiermit aufgefordert, diese Ansprüche spät stens in dem an hiesiger Gerichtsstelle, Nr. 26, 10 Uhr, vor dem

" Ti , m 3 Berücksichtigung finden können. Dortmund, Dezember 1889. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, r Submissionen 2c. [1385]

Am 282. Januar

n | f S », Begang Grünplan, Jagen «. rftererei Mirow, Begang 1, 200 Kiefern, Begang Canow, Zagen 23 und To 64 Kiefern, Begang Zwenzow, Jagen 204: 480 & ll | fern, Begang Peetsh, Jagen 237 und 700 Kiefern, sodann aus dem Begange örsterei Langhagen E circa 600 Kiefern versteigert werden. ; Os Die Oberförster : F. Scharenberg zu Mirow.

R. Hahn zu Langhagen b Neustrelihz.

[1263] Bekanntmachung.

Anstalt für die Zeit vom 1, April d. März 1882, bestehend in ungefähr : .38 500 Pfd. av fleish zum Braten und zum Kochen,

geräucherten Speck, : soll dur Submission beshafffli werden. Desfallsige Anerbietungen werden bis zum

b. Emma Johanna Wilhelmine Möller,

„4A, Februar d. J-,

î vers&uldung wegen der Nachdem befürchteter Uebers{u A E

a gee Vertreters der geseßliwen Crben den un- Gläubigern laut gerichtlichem Protokolle abgetreten ist, werden diese auf desfallsigen Antrag

widrigenfals dieselben von der Nachlaßmasse ausgeschlossen wer-

kfanntmahung. Der Forstverwalter August O hier hat sein Amt als gerichtlicher Auktions-

An- bestellte Kaution erheben

Due: ven 15. März 1881, Vormittags M Herrn Amisgerichlbraty Halen? clever anberaumten Termine anzumelden, widrigen- falls dieselben bei Rückzahlung der Kaution keine

sollen im Willshen Gasthofe in Mirow von Morgens 10 Uhr ab aus der Ober-

270 : circa Babke der

isch für die unterzeichuete Bedarf an S J, bis Ende

Rindfleisc, 8500 Pfd. Schweine- 3000 Pfd. dergleicben 7:00 Pfd. Hammelfleis, 650 Pfd. Kalbfleish zum Braten und 2000 Pfd. fettcm

Vormittags 10 Uhr,“

äusern zu Vot: dam und Preßsch für die Zeit vom y Avril bis Ende September d. J., bestehend in

| mge Potédam . 1900 Pfd, Kocbutter, b. für Pretzsch 750 Pfd. Kochbutter, C0 Uer, sell im Wege der Submission beschafft werden. Desfallsige Offerten werden bis zum 4, Februar d. J, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der eiwa erschienenen Submik- tenten cröffnet. Die daselbst au8gelegten Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben oder in den Offerten als masigebend anzuerkennen. Autwärtige, hinsichtlic) ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensverhältnifse hier unbekannte Unternehmer haben dur eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach- weisen. E tam, den 12. Januar 1881, Königliches großes Militär - Waisenhaus,

98 : V eim 1. Garde-Ularen-Regiment sollen : 100 Stü Czapkas mit neusilbernem Garde- Adler, 45 Paar Schuppenkeiten, 665 Stück Nationale (Feldzeichen) 671 Paar Sporen, 427 Stück Lanzenflaggen, 128 Stück Woylabs, 187 Stück Futtersädcke, 362 Stück Striegeln, 357 Stück Kardätschen, 91 Stück Trompeter-Banterolls,

elta erti Proben und Preise bis

Li slustige wollen j L a d Mt3. der Bekleidungs- Kommission

iesseitigen Regiments ciareichen. ; : H "Bedingungen liegen auf dem Zahlmeister Bureau, Brandenburgerstraße Nr. 3, zur Einsich offen. 5 i]

dam, den 15. Januar 1881. ada art des 1. Garde- Ulanen - Regimeuts.

Bekanntmachung. s S »erzeihnete Wirthschaftsbedürsni}e Nachstehend verzeicnete * i

E biesigen Königliden Strafanstalt für das n Recnungsjahr 1881/2, al: a Nindfleish, Hammelflei|@®, ir d 1e Schmal), Butter, Kartoffeln, , Weizenmehl, Roggenmehl, gelbe Erbsen, weiße Bohnen, t Linsen, Hafergrüße, Buchgrüße, Gerstengrüße, Reis, Bucbweizengries, feine Graupen, grobe Graupen, Fadennudeln , gebrannter Kaffee, Salz, Pfeffer, Kümmel, GewüÜrz, Katharina- Pflaumen, Sauerkohl, C\htg, Milch, Halbbier, Nüböl, Petroleum, Petrolcumdchte, Oellampen- L, Dochte, lkiehnen Klobenholz, Steinkohlen, weiße Stückseife, Rasßirseife, Soda, Roggenrictstroh, sollen zur Lieferung im geben werden. Unternebmer,

(1165)

Sch{bweinefl:isc,

stehen wollen,

Braunkohlen, Elainseife,

Wege der Submission ver- welche {sich zur Liefe- i ern dieser Gegenstände ver-

ng des einen oder andern dieser GVe stehe haben ihre desfallsigen Gebote vec-

S

1009 Stück Hals8binden, 190 Paar wildlederne Handschußbe, 90 complete Helme mit Eisenscheibe, 125 Helmföpfe mit Vorder- und Hinter- \{irm, Eisensteibe inkl. Befestiaen des Beschlags ( Swuppenketten, Beschlag und Kokarde werden vom Regiment hergegeben), circa 454 Kardätschen, - 5 circa 6000 Paar Absaßstiefeleisen n:bst Nägeln, circa 190000 Stück sünfsclägigeSohlennägel Nr. 2 circa 100 Kilo überzinkte Sohlen stiften. Die Lieferungsbedingungen, sowte

circa circa circa circa

besiegelte Proben der einzelnen Artikel liegen auf dem Zahl- meister - Bureau (Dragoner - Kaserne) zur Ansicht ofen. Schriftliche Angebote, sowie mit Firma und Preis versehene Nachproben sind läng!tens zum 1. Februar cr. hierher einzureichen. E Die Rücksendung l Ge von geringem Werth erfolat nur auf Wunsch.

De anin, den 14. Januar 1881.

; Die Bekleidung3-Kommission G des 1. Badischen Leib-Dragoner-Regts. Nr. 20.

258 Submission. L . Die Lieferung der für das Jahr 1881/82 erfor derlicben Verpflegungs- 2c. Bedürfnisse des hiesigen Strafgefängnisses: E O 6000 Kilogramm weiße Bohnen, 90000 Kilogramm ord. Roggenbrod, 17000 Kilogramm Weißbrod, 10500 Kilogramm Erbsen, 20C0 Liter Es, 400 Kilogramm Butter, 600 Kilogramm Schmalz, 800 Kilogramm Spcck, : 120 Kilogramm geräucht. Spe, 2000 Kilogramm Rindertalg, 6500 Kilozramm Rindfleisch, 40 Kilogramm gehacktcs Rindfleisch, 450 Kilogramm S{weinesleis, 100 Kilogramm Hammelfl-isch, 2009 Kilogramm ordinäre Graupey, 60 Kilogramm feine Graupen, 3200 Kilogramm BucbweizengrÜße, 3200 Kilogramm Gerfstengrüße, 9500 Kilogramm Hafergrüße, 500 Kilogramm ungebrannten Kaffee, 120099 Kilogramm Kartoffeln, 30 Kilogramm Kümmel, 5000 Kilogramm Linsen, 3000 Kilogramm Weizenmehl, 24000 Liter Mild, _ 30 Kilozramm Pfeffer, 4000 Kilogramm Reit, 98 50 Kilogramm Balkobît, 99 4500 Kilogramm Salz, 30) 500 Kilogramm Semmel, 31) 1609 Kilogramm braune Seife, 32) 1200 Kilogramm Soda, 33) 100 Kilogramm Fischthran, 34) 65 Ries Löschpapier, _ 35) 16000 Kilogramm Gerstenstroh, 36) 5000 Kilogramm Petroleum, 37) 50 Kilogramm Rüböl, 38) 50 Duytend A o: llen per Submission vergeben werden. lo n segelte Offerten mit der Aufschrift: _ E „Lieferung von VerpflegunasBedürfnijjen U find bis zum 5. Februar 1881 portofrei an_ Le unterzeichnete Direktion einzusenden, a Cs ti sfionsbed ngangen o in dem hiesgen Selc tariat zur Einsicht aus. S üdstadt, den 13. Januar 1881. S Fonigliche Direktion des Strafgefänguisses. Plambeck.

Für die unterzeichnete Werft sollen Flaggenkapis diverse Bootsriemen, Bootthaken mit Stiel, pee fäfser und Kisten für Zimmerleute besale wer q. Reflektanteun wollen ihre Offerten versiege ee Aufschrift: „Submission auf Lieferung

25) 26)

27)

siegelt unter der Bezeichnung: Lieferung 7; | nerstag, t.: ¡104 Uhr, ie- j Offerten eröffnet werden sollen, der Köaiglien Direciion der

den 10. Februar cr.,

an welchem Tage die Submissions

Caution den 12. t Lieferungsgegen stände zu deponiren.

alten sind, liegen vom Tage der Bekanntmachun in Gelchältezimmer der Strafanftalt aus. J den einzureichenden Submissions-Offerten muß dN Gewicht mit 109 kg, und bei geringeren Poste mit 1 kg angegeben sein. Nachgebote werden nicht angenommen. M Brandenburz a /H., den 12. Jaauar 1881. Königliche Direction der Strafanstalt.

ci

[1259 Submission

n ls 381/82 die nahbeoannt mission hat für das Jahr 1831/32 die n oannt Materialien und fertigen Bekleidungk- and Ar rüstangéstüte im Submissionëwege zu und zwar:

„Submission aus Wirthschaftsbedürfnisse“ bis DVon- ; der Wirthschaftsbedür! Bormittags j nuar 1881,

unter der Adresse Strafansta ju /H. vortofrei einzusenden und a S Lei des Werthes der offerirten Die Lieferung des Fleisches, des Bieres, des Kaffees und der Ms fann nur an hiesige Unternehmer vergeben wrden, Die Lieferungébedingungen, in denen die Quantitäten

n | den.

cidungs- und Ausrüslung8gegenstände. Rar aar fis Regiments-Befkleidungs-Kom-

vergeben,

ö «“ hig zu dem am 27. Ja» Flaggenkuöpsen 2e 4 12 Uhr, im Bureau der Behörde anberaumten Termine dean ichen. Die näheren Bedingungen Uege? er on des 4mal wöchentli_ in Stuttgar! E scheinenden „Allgemeinen Submisfions-Anzcigor® «e wie in der Registratur der E P theilung zur Einsicht aus und fönnen any L freien Antrag gegen Einsendung von È e M Kosten, sowie Zeichnungen, 1 lnngekoften von f zen Erstattung der P? A k P asiratur der Kaiserlichen erft vou wer Kiel, den 13. Januar 1881. Kaiser:

s | Werft. BVerwaltungs-Abthe) „ung.

n em

| unterzeichneten

g

Submis on. j

Für die hiesige Strafap talt soll die Lieferung pro Etatsjahbr 1881/82 vo'a ungefähr:

A. Verpflegu'agsbedürfnisse. E 3000 kg Roggenmeb",, 1090 kg ( er tenmet, 1000 kg Weizenmehl, 1800 kg Hafergrüße, O Le Bucbweizengrüße, 2550 ke Gerstengrüye, 5 S RUgebrann on M ee, e kg S E N kg ke Bohnen, 190) kg Linsen, X Dare, 8e deiliia, 1800 kg Graupen o: dinare, 150 A Rer graupen, 900 ke Mei-, 2009 kg Hitise, 2 H g Sauerkobl, 2500 kg Kohlrüben, 2500 kg Mohr»

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