1942 / 135 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reithsanzeiner

o : G E, M O i & A t f P g H i = S 8 für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile O E A S O C I A s arte D ita Ser geln Sag Le” Pee fee E, abholer bei der Anzeigenfstelle 1,90 monatlich. Postanstalten nehmen N nimmt an die A Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle e B Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm=- A us auf einseitig beshriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, in8besondere t e LESRE Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten Gy/, einzelne edes 0 |st darin auch eben, welche Worte etwa durch Feen (einmal aue, i A Betrages einschließtich des Vor108 abgegeben. Fernsprech-Sammel-Ar.1 19 33 38 ) aue A L Sire 3 Eis cel rev Pichiiee: A L S L M E f termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. V De A Reichsbankgirokonto Berlin, . -- - Nu. 135 ou 1/1913 Berlin, Freitag, den 12. Funi, abends Postscheckkonto: Berlin 41821 1942 A E S A a Inhalt des amtlichen Teiles Anordnung ms Lene dex e M Bee E Ae A, : : ; : ; .. | râte. Die Verkaufsstelle darf so viel Waren zuruc’halken, wie A A t Deutsches Reich G Ua Lee Aua t T4 pr Salis Rege- erforderlich sind, N ‘bis a iederbelieferunig einen gleih- 7 nf R g # MORLIDOTEN mäßigen Verkauf zu ermöglichen. Ernennungen und sonstiae Personalveränderungen. V Í ; j S Í i / Anordnung über die Regelung des Kleinverkaufs von Tabak- om 11. Juni 1942 B Landeswirtschaftsämter seßen im Benehmen mit waren in der Fassung vom 11. Mai 19342. Auf Grund des § 4 der Anordnung über die Regelung des n Ct f i Se Ne T NIH E Me da Anordnung zur Durchführung der Anordnung über die Regelung | Kleinverkaufs von Tabakwaren vom 7. Januar 1942 in der G ee ven Degiot Wee Qa 19 chie E N des Kleinverkaufs von Tabakwaren. Vom 11. Juni 1942. Fassung vom 11. Juni 1942 wird folgendes angeordnet: fest, die die Verkaufsstellen auf einen oder mehrere 4! shnitte Berichtigung der Bekanntmachung über umgerechnete Steuer- : der Kontrollfarte abgeben dürfen. Die Ge E” furse infolge geänderten Gesellschaftskapitals (Ergänzung zum Li âmter können anordnen, daß vorübergehend nur die Mindest- Steuerkurszettel 1940), in Nr. 74. : Ausgabe der Karten menge verkauft werden darf. G En über die Errichtung eines elektrishen Prüf- 1. Die Kontrollkarten und Kontrollausweise sind nah | y L wf E aO pas dürfen nur b Rouen Las von E amtes. t Hottsi : Q ; » ¿ en Landeswirtschastsämtern gezogenen Grenzen LTadbatwaren / / | efanntmachung des Regierungsprästdenten in ¿Frantfurt/Vder 21 erfaufen. Die Verkaufs|telle darf gleichzetitg hochsten M, Bek fn chi g des Regi gspräsidenten in Frankfurt/Od ri Muster von den Landeswirtschaftsämtern an- | exk f Die Verkaufsstelle d leichzeitig h chstens 14 N; über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Die Kontrollkarte für männlihe Personen (Kontroll- zusammenhängende Tagesabschnitte einer Kontrollkarte be- A Bekanntmachung des Reichsstaithalters in der Westmark und | fgrte M) enthält neben dem Raum für Namen, Altersangabe liefern, wobei höchstens 8 Abschnitte nah dem Verkaufstage ) Chefs der Zivilverwaltung in Lothringen über die Einziehung | und Anschrift des Juhabers Monatsfelder mit Tages- fällig werden oder höchstens 6 Abschnitte vor dem Verkaufs- von Vermögenswerten für das Reich. - abshnitten zum täglichen Einkauf. n tage fällig geworden sein dürfen. „Abschnitte, die mehr als A Druckfsehlerberichtigung der Bekanntmachung gemäß S 8 des Dio @ » Hs „am. | 6 Tage zurückliegen,. sind verfallen. Die Verkaufsstellen haben \LA 3 Luftsch , in Nr. 127 Die Kontrollkarte für weibliche Personen (Kontroll- die belieferten Abschnitte abzutrennen und aufzubewahren 4 u E chußggeseßes, in Nr. 127. E karte F) enthält neben dem Raum für Namen, Altersangabe | Hertgllene Abs Ms haben. die Verkaufsstellen R eaten A * Reihsftells, e Cie E Su R A der und Anschrift der Fnhaberin Monatsfelder mit der halben E n Goes titoit A Dien lers zu vecnichten Vom Q N E h Î N - Anzahl von Tagesab]schnitten der Karte M. j : : Ae L : f Pal Generalbévollmächtigten für die Eisen- .und Stahlbewirt- |_ s s : n : : „_| Verbraucher abgetrennte Tagesabschnitte dürfen von den 0 schaftung („ZQ“ YHegelung) vom 12. Juni 1942. ao E “ad Aisbritt M Mahaders fieben Verkaufsstellen nicht beliefert werden. n d A R S S Tagesabschnitte zum täglichen Einkauf. Wird ein Kontroll- | 5. Die Berkaufsstellen brauchen Karten, die ein Karien- é ° auêweis an eine weibliche Person ausgegeben, so sind drei | inhaber für Personen vorlegt, die offenbar nicht zu seiner E F Die Verk [l t Amtliches Tagesabschnitte abzutrennen. Wird ein Kontrollausweis für Familie gehören, nicht zu beliefern. Vie Ver i en E etger 4 sieben Tage ausgegeben, so sind die überzähligen taufaftell Teitadi dh MictsGea Tes n Va Ie E D tz Tagesabschnitte abzutrennen. | auss|telle zujtandigen TWHri|chasisc Et, 7 fle - Deutsches Reich Die Kontrollkarten und Kontrollausweise tragen den | beliefern, wenn der Käufer sich als berechtigter JFnhaber aus- 4 hei e e aut E T: S Freiburg, em. Ge- Senne 0 d H von dem sie ausgegeben wer- | weist. 4 Li Gefol eimen Hofrat Dr. Lothar Heffter in Freiburg im Breis- | den, die Kontrollkarten außerdem einen Vermerk über die 6. Zum Zwee einer Gemeinschaftsspende können Gefolg- u mit Urkunde vom 11. Funi 1942 die Goethe-Medaille für | Dauer der Laufzeit. schaftsmitglieder ihre Kontrollkarte einem Obmann zum L Kunst und Wissenschaft verliehen. 9. Die Kontrollkarten werden durch die Wirtschaftsämter | Sammeleinkauf aushändigen. Der Obmann hat sich bei der : ; auf Grund des für die Ausgabe der Lebensmittel- und Klei- Verkaufsstelle darüber auszuweijen, daß er zum Sammel- : Äuorduuug delfarten geltenden Verfahrens an die Verbraucher ausge- | einkauf berechtigt ist. S s i N dia : geben. t : ¿ 7. Beim Bezuge im Wege des Verjandes Tonnen die 40=- i über die Regelun des Kleinverkäufs von Tabak= | Wehrmachtsangehörige erhalten ihre Kontrollkarte durch | schnitte der Kontrollkarte durch den Verbraucher abgetrennt i waren in der Fassung vom 11. Juni 1942 | die S der “fer Dee: Ht seben die Angehöri E L tbe eann men E e s Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom en Angehörigen der Wehrmacht stehen die Angehörigen | zulässig, daß der Berbraucher beim Dezuge 1m s 3 « 18. A 193 : : D s S der Waffen-hh "und sonstiger kasernierter militärähnliher Versandes unter Abtrennung der entsprechenden Abschnitte A6: Bc tbtria Lat 00 D 1 ‘1941 (Reichsgesegbl E Mng Bo Verbände gleich. bis zu drei Monaten im voraus Ware erhâlt. N A: und in Verbinduig mit der Verordnun über die Verbrauchs- 3. Für abhanden gekommene Kontrollkarten werden Den Versandgeschäften steht es frei, zwischen den Höchst- "E 1 regelung für lebenswichtige atel Er ta ie. ae E Ersaßkarten grundsäßglich nicht ausgegeben. Die Landeswirt- | und Mindestmengen, die die für den Wohnsig des Versand- Fassung vom 25. November 1941 (Reichsgesebbl. 1 S. 731) schaftsämter fönnen aber in besonderen Einzelfällen Aus- | geschäftes und für den Wohnsiß des Empfängers zuständigen wird die Anordnung über die Reg ; Le nahmen zulassen. Wird eine Ersakkarte ausgehändigt, so sind | Landeswirtschastsämter festgeseßt haben, zu wählen. e Regelung des Kleinverkaufs von : O ; g 1 l schaf festgese , d Tabakwaren vom 7. Januar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger mindestens diejenigen Tagesabschnitte abzutrennen, die am 8. Die Abgabe von Zigarren, Zigarillos und Stumpen und O S Be Fr: 21 vom 26. Januar 1942) L e Ale Vie: bée Rüfis inbabe (tate s lg is H in ganzen Kisten wird dem Verkauf im Wege des Versandes z geändert und in nachstehender Fassung neu erlassen: Dage, l ‘teninhaber bereits Tabakwaren be- | gleichgestellt, sofern die Warenmenge der Verkaufsstelle die zogen hatte oder beziehen konnte. Abgabe unter Berückfsichtigung der berechtigten Belange der Ses i S1 4. Personen, die, ohne Wehrmachtsangehöxiger zu sein, übrigen Kunden gestattet und ein solcher Kistenverkauf auch abakwaren dürfen von Verkaufsstellen an Verbraucher | das deutsche Reichsgebiet zum Zwecke des Arbeitseinsayes | bisher schon von dieser Verkaufsstelle durchgeführt wurde. N nur gegen Kontrollkarte oder Kontrollausweis abgegeben und | oder aus sonstigen Gründen, mit Ausnahme von Dienst- 9. Erhöht das Landeswirtschaftsamt die auf einen Tages- U von: ihnen bezogen werden. : oder Geschäftsreisen, verlassen, haben ihre Kontrollkarte an |abschnitt der Kontrollkarte abzugebende Menge, so könen E S2 M d A g abzuliefern. Für Wehrmachtsangehörige | Händler, die im Einzelhandel oder im Versandgeschäft Zi- i (1) Kontrollkärten werden auf Antrag ausgegeben an rifft das O esondere Bestimmungen. garren in ganzen Kisten an ihnen bekannte Abnehmer ver- L R 1A 1. männliche Personen, sofern sie das 18. Lebensjahr 5. Kontrollausweise werden von den Wirtschaftsämtern | kauft haben, im Rahmen der Erhöhung Nachlieferungen an : G vollendet haben, und an männliche Wehrmachtsan- | M solche bezugsberechtigten Personen ausgegeben, denen | diese Kunden vornehmen, sofern der Verkauf an die übrigen AMERL 4 / gehörige ohne Rücksicht s Alter mit Ausnahme die ai! Tf ante e eb O kann oder darf und | Abnehmer dadurch nicht becinträchtigt wird. E der im Abs. 2 genannten Personen. te mcht aus andere Æetje versorgt werden. 10. Bei dem Verkauf von Zigaretten in 25 iger Packungzn 2. weibliche Personen, sofern sie das 25. Lebénsjahr, | IT. ist eine Aufrundung über die festgeseßte Höchstmenge hinaus MF Z i noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben. H Bezugsberechtigte Personen um eine Zigarette statthaft. O 2) Kontrollausweise werden ausgegeben an Fronkurlaul A et s f R M | der A und Roinciabierte Ds edle Aitbia ear 1. Männliche Personen über 18 Jahre erhalten eine E E | sowie unter Beachtung der Altersbegrenzung des Abs. 1 dieses Kontrollkarte nur dann, wenn sie sih niht nur vorüber- Sonderbestinmungen E | Paragraphen an Perfbnen, die sich vorübergehend im deutschen gehend im deutschen Reichsgebiet aufhalten. 1. Die Landeswirtschaftsämter können in Einzelfaä!len F # j Reiehsgebiet aufhalten. : Ausländische Arbeiter“ erhalten eine Kontrollkarte nur | genehmigen, daß aus besonderen Gründen „insbesondere bim E | t 83 N T je nicht a Lagern untergebracht sind, in denen Rorgegen s O JFnteresses, Tabakwaren oyne A i Die Kontrollkart G / ; je mit Tabakwaren versorgt werden. Polnische und russische ontrollfarte abgegeben werden. ‘e O j um Einkauf von M O oar Che Taoaet R E A ies erhalten unter derselben Voraussezung eine halbe _ Läßt das Landeswirtschaftsamt in Einzelfällen karten- ; | | Gei hagebieis. s lossen Polnische und russishe Arbeiterinnen sind ausge- | freie Abgabe von Tabakwaren zu, so „findet eine Nachbeliefe- e Le | 84 ukt ¿uta ie Rodil ; a E kartenfreie Abgabe durchsührenden Verkaufsstelle L ( ; bia n eas ; : zud alten eine Kontrollkarte nur dann, wenn ihnen | n! att. A lie e e ; nd, ae iben De UNS ob- | eine Kleiderkarte zugebilligt ist. : ? 2: Die Landeswirtschaftsämter haben unter Einschaltung E, A i bearklich-fachli 4 Gie os e O O tellen n 2. Weibliche Personen unter 25 und über 55 Jahre | der zuständigen Stellen der Organisation der gewerblichen lichen Wirtschaft. Nähere Banda n in E Buren guf aas Et atte F os. wenn sie ra s E die CONURgTRNge Durch- j ; s O : weisen, daß sih ihr Ehemann oder mindestens ein unver- | führung der Verkaufsregelung zu überwachen und sicher- A O | | sonderen Durchführungsanordnung. heirateter Sohn bei der Wehrmacht befindet. zustellen. s : s E N f 85 | 3. Den ausländischen Arbeitern werden die sonstigen im Ju den Alpen- und Donau-Reichsgauen erfolgt die Ueber- Sj uwizerhandlungen gegen diese Anordnung werden nah | Reih tätigen ausländischen Angestellten gleichgestellt. wachung durch die Organe der Reichsfinanzverwaltung ge- den 10. 12 bis 15 der Verord “tiber : i : meinsam mit der Austria-Tabakwerke-AG. im Einvernehmen / nung . über den Waren ! KULTige s h verle r und As riften der Verordnung über Strafen Handhabu a Ai s M ne und der Organisation der k und Strafverfahren, bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschki andhavung der Karten MONERERE A MBLLCYMIN F auf dem Gebiet der BewitsGaftung bie La csieiler Sie 1. Das Verbot des Verkaufs von Tabakwaren: ohite Kon- | 9 Die Landeswirtschaftsämter können bestimmen, daß | nisse (Verbrauchsregelungs-Strafverordnung) in der Fassung | trollkarte oder Ko i i è Verkaufsstellen die abgetrennten Tagesabschnitte gesammelt g) Fassung ntrollausweis betrifft alle Verkaufsstellen z ; 9 4 vom 26. November 1941 (Reichsgesebbl. T S. 734) bestraft. die zur Abgabe von Tabakwaren an leßte Verbraucher be- | die Wirtschaftsämter abzuliefern haben. y b 86 rechtigt sind (einschließlich Gaststätten und aller Kantinen). ines Bor us M Linen 9 ¿Evesifsahet Dann S i Diese A A 4 ¿ : Unter Verkaufsstellen, die zur Abgabe von Tabakwaren | y N E 10; Nut Manas. qutlban, E A L A b iese Anordnung tritt am 1. Juli 1942 in Kraft, gleich- E End f : A: : ) s ditig teien dis: Anordnung über M Nogelutig ‘den Rlleinvere an leßte Verbraucher berechtigt sind, R auch Hersteller und ; e V, st faufs von Tabakwaren vom 7. Januar 1942 und die Durch- I E Reale MatGe S Rahe ibres s (balt s Gran L F r r nts vom at Tage außer Kraft. betriebes gegen Entgelt abgeben. S Ae Diese Anordnung ‘tritt mit dem 1."Juli 1942 in Kraft. | E D h | Der Nate J.-V.: Dr Le dri A 2. Der f Let einer Raucherkontrollkarte begründet keinen Berlin, den 11. Juni 1942. g - i M e i ‘J. D. Lr. Lan Iren, Anspruch auf Lie rang von Tabakwaren. Der Verkauf erfolgt | Der.-Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landétriets E d G74 S ; W (