1942 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 136 vom 13. Juni 1942. S. 4

8 20 Ausnahmebestimmungen

Jun besonders begründeten Fällen kann die Reichsstelle für Eisen und Stahl Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung zulassen. Anträge sind für Rüstungsfertigungen über die Hauptausschüsse oder Haupt=- ringe, für alle übrigen Fälle über die für die Auftragnehmer zuständige fachliche Organisation der gewerblichen Wirtschaft an die Reichsstelle für Eisen und Stahl einzureichen.

S 21 Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser

Durchführungsanorduung werden nah den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung vom 30. Ofkftobec 1941 (RGBl. 1 S. 679) und nach der Verordnung des Führers zum Séthuße der Rüstungswirtschaft vom 21, März 1942 (RGBl. 1 S. 165) bestraft. S 22 Fukrafttreten und Geltungsbereich

Diese Durhführungsanordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy und Moresnet, in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

8 23

Die Anlagen zu dieser Durhführungsanordnung werden als besondere Bekanntmachung der Reichsstelle für Eisen und Stahl im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats3- anzeiger veröffentlicht.

Berlin, den 13. Juni 1942.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiege l.

2. ErgänzungsLanordnuug

zur 4. DurchführungsSanordnuug der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 3 des Generalbevollmächtigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung (Abgabe erhöhter Lagerbestände) vom 13. Juni 1942

Auf Grund des § 11 der Anordnung 3 des Generals bevollmächtigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftun vom 26. November 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preu Staatsanz. Nr. 277 vom 26. November 1941) und auf Grun der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. Augu 1939 (Reichsgefegbl, 1 S. 1430) in der Fassung der Verordo nung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesebbl. T S. 679) ordne ih mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten. fi dis Eisen- und Stahlbewirtschaftung, des Reich3wirtschafts- ministers und des Reich8ministers für Bewaffnung und

Munition an: Abschnitt T

Besondere Bestimmungen für 7 au von Eisenbahnoberbaumatería

81 Anbietungspflicht

Die beschlagnahmten Bestände an „Eisenbahnoberbaus material“, und zwar

Eisenbahnschienen mit einem Metergewicht von mehe

als 20 kg, :

Radlenker,

entsprechende Laschen u§d Platten,

Schwellen mit einem Metergewicht von mehr als 15 k ie abweichend von den Be M des § 3 der 4. Durch ührung8sanordnung, der Stahlwerks8-Verband A.-G., Ms E, Düsseldorf, Stahlhof, bis zum 30. Funi 1942 an- zubieten. .

Angebote über diese Erzeugnisse, die dem Eisen- und Stahlhandel bereits gemacht find, müssen zurückgezogen werden.

82

Uebernahmebestimmungen

Die Stahlwerks-Verband A.-G. ist zur Uebernahme des angebotenen „Eisenbahnoberbaumaterials“ verpflichtet.

83 Preisbestimmungen

(1) Die Stahlwerks-Verband A.-G. hat der abgebenden Unternehmung folgenden Gesamtbetrag zu vergüten:

a) Werkspreis zuzüglih Werksüberpreise, b) Fracht ab Station des Walzwerks bis zur Empfangs- station der abgebenden Unternehmung, c) Behandlungsgebühr M 5,— je t. Diese Vergütung versteht sich ab Lagerplaß der abgebenden Unternehmung, jedo einschließli Aufladekoiten, Der Werk8- preis und die Kracht sind nach dem 15-t-Sat zu berechnen.

(2) Läßt die Stahlwerks-Verband A.-G. die über- nommenen Mengen nicht selbst abholen, ist die abgebende Unternehmung berechtigt, das ortsübliche Rollgeld für den Transport bis zum neuen Bestimmungsort bzw. zur Verlade- station, amtliche Wiegegebühren falls vor eéirithen und/oder Anschlußgleisgebühren der Stahlwerks-Verband A.-G. in Rechnung zu stellen.

(3) Die Stahlwerks-Verband A.-G. erhält für das über- nommene „Eisenbahnoberbaumaterial“ von der Rüstungs- kontox G. m. b. H. folgenden Gesamtbetrag vergütet:

a) die Behandlungsgebühr der abgebenden Unter- nehmung (NM d,— je t),

4b) Aufwendungen für den Tränsport des über- nommenen „Eisenbahnoberbaumaterials“ vom Lagerort der abgebenden Unternehmung bis zum neuen Bestimmungsort (Rollgeld, und/oder An- \chlußgleisgebühren, amtlihe Wiegegebühren, ge- gebenenfalls einé Frachtdiffecenz),

c) eine Are O E von #% vom Werks- grundpreis zuzügli erksüberpreise einschließli Lrach! (Abs. t a und b), y S

Or

Abschnitt Il

Vorschriften für das Abrechnungsverfahren der Rüstungs3- kontor G. m. b. H. E

8 4 Belege sür Vergütungsanträge

Zur Durchführung des. im § 9 der 4. Durhführungs- anordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anord- nung 3 des Generalbevollmächtigten für die L und Stahl- bewirtschaftung Jasgelegien Abrechriungsverfahrens sind der Rüstungskontor G. m. b. H., Berlin W 9, Tirpiy-Ufer 20—24, mit den Anträgen auf Zahlung der Vergütungen folgende Unterlagen einzureichen:

1, Durch die Eisen- und Stahlhändler: für üÜbernommenes Material Durchschläge der Rechnungen der abgebenden Unter- nehmungen, in denen folgendè Angaben enthalten sein müssen:

a) Werkspreis zuzüglich Werksüberpreise,

b) e vom Ort der Frachtgrundlage bis zur

mpfangsstation der abgebenden Hter ou dg, c) M RA dô,— je t T Ab- saß 1 der 4. Durchführungsanordnung),

ferner Rechnungen und Belege über Rollgeld, und/ oder P E amtliche Wiegegebühren owie Frachtbelege 7 Absay L der 4. Durch- ührungsanordnung) 2

ür weiter verkauftes Material

urchschläge der Rechnungen an die Abnehmer, auf denen die Abnehmer verbindlich zu versichern haben, daß sie die berechneten Mengen übernommen, die Rechnungen geprüft und in unveränderter Höhe an- erkannt haben.

8 Durch die Deutsche Drahtwalzwerke

.-G, Düsseldorf: ür übernommenen Walzdraht urchschläge der Rechnungen derx abgebenden Un- ternehmungen, in denen folgende Angaben enthalten sein müssen: j a) Werkspreis gugüglich Werksüberpreise, b) Fracht vom Ort der Frachtgrundlage bis zur mpfangsstation der abgebenden Unterne mung, e) Behandlungsgebühr A 5,— je t (S T Ab- say 6 der 4. Durchführun Uo U, “ferner Mes und Belege über ollgeld, und/oder Ansch E amtliche T An gun sowie Frachtbelege (S 7 Absay 7 déx la, . Durchführung8anordnung), : Lx H Durch Edelstahlwerke En % Edelstahls-

lerfirmen und freie

ändler:

ür übernommenen Edelstahl

urchschläge der Rehnungen ‘dex eon Un- ternehmungen, in denen folgende Ängaben ent- halten sein müssen:

a) der inen berechnete Preis,

b) die seinerzeit bezahlte Fracht, j

6) eine Behandlungsgebühr von R 6,— je t

7 Absag 9 dex 4. Durchführun R S

ferner Rehnungen und Belege über Rollgeld,

Uund/oder Anschlußgleisgebühren, amtlihe Wiege-

ebühren sowie Frachtbelege (s 7 Absay 10 der . Durchführungsanordnung), -

ür wetter d e afa wie Nad Sr m urhschläge der Rehnungen an die A r, auf

denen die Abnehmer verbindlich zu versichern haben,

daß sie die berechneten Mengen übernommen, dis

Rechnungen geprüft und in unveränderter Höhe an-

erkannt haben.

urh die Stahlwerks-Verband A.- G. üsseldorf: ür üÜbernommenes „Eisoenbahnoberes aumaáterial“ urchschläge der Tate der abgebenden Untex- nehmungen, in denen folgende Angaben enthalten ein müssen:

R Werks3preis und Werksüberpreise,

b) Fracht von der Station des Walzwerks bis zur mpfangsstation der abgebenden Ünterneh-

mung,

8) 6 d Abiat L dies RA 3— je t :

3 Absay 1 dieser Ergänzungsanordnung). erner Rechnungen und Belege über Rollgeld und/ der Anschlußgleisgebühren, amtliche Wiegegebühren

sowie Frachtbelege 7 der 4. Durchführungsan- ordnung).

6, Für unverkäuflihe Mengen (gemäß 8 der 4. Durchführcrungs8anordnung), eren Vershrottung die Reichsstello

498 Eisen und Stahl im Einzelfall

erfügthat:

Durchschriften der Rechnungen an die Schrotthändler,

u denen die Schrotthändler verbindlich zu bestätigen

haben, daß sie die berehneten Mengen zu den nach den Höchstpreis8vorschriften äußerst zulässigen Preisen übernommen, die Rehnungen geprüft und in unver- änderter Höhe anerkannt haben, sowie die Einzel- verfügung der Reichsstelle für Eisen und Stahl über die angeordnete Verschrottung in Urschrift.

H 55 y Termine für Einreihung der Anträge auf Vergütung __ Anträge auf Zahlung der Vergütungen sollen der Rüstungskontor G. m. b. H. jeweils für 10 Tage gesammelt u 3 beliebigen Terminen innerhalb eines Monats nah Wahl es Antragstellers eingereiht werden. Antragsvordrucke sind von der Rüstungskontor G. m. b. H. anzufordern.

86 Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- ordnüng werden nach den 88 10, 12--15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S, 1430) in der Fassung vom 30. Oktober 1941 (Reichs- gejegbl, I S. 679) bzw. nach den Strafvorschriften der 2. Ver-

nung zur Durchführung des- Vierjahresplanes vom 6. No- vember 1936 (Reichsgeseybl. T S. 936) bzw. nah der Verord- nung des Führers zum Schuße der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (Reichsgesehbl. T S. 165) bestraft.

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§7 JFukrafttreteu Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffente lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß. Staats- anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Osts gebieten, den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy und Moresnet, in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 13. Juni 1942. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiege l.

Sechste Bekanntmachung zur Anordnung 103 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Zulassung von Austauschgerbstoffen) Vom 8. Juni 1942

Auf Grund des § 14 Absay-8 der Anordnung 103 dex Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 1. November 1941 (Deuts scher Reichs8anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird bekanntgemacht:

Artikel T Zweite Bekanntmachung der Reichsstelle für Leders wirtschaft zur Anordnung 1083 ( an von Austauschgerh-

Bes vom 1. November 1941 (Deutscher Reichsañz. und reuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird in

Artikel IT wie folgt - ergänzt: Unter A für die S Ae: Hein I: „11. Syntannin V 2 RG; Sersteller: Ges., Chemische Fabrik, Grottau a. Unter B für die Lederklasse Il: „14. Syntannin V 2 RG; Hersteller F. Seidel Kom.s Ges., Chemische Fabrik, Grottau a. d. N.“,

Artikel TI Die Bekanutmachung tritt am 8. Juni 1942 in Kraft. Ste gilt aúch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 8. Juni 1942. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft, M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather.

Die

. Seidel Kom.s . N

Bekanntmachung Nr. 30

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 31. Mai 1942

Betr.t Purhitrungsbestimmungen e Verordnung über die Verbrauchsregelung sür Spinnstosswaren

Auf Grund des § 1 A 2 der 14. Durchführungsanord- nung zur SENE über die Verbrauchsre fluag b Spin1istoffwaren vom 11. Oktober 1942 (Deutscher eihs- anzeigêèc Nr. 239 vom 13. Oktober 194t) wird mit Zustim- mung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft angeordnet: :

‘Auf den Nähmittelabschnitt „c“ der 3. Reichskleiderkarte dürfen Nähmittel im Gegenwert von 80 Rpf. in Worten dreißig Reichspfennige (Einzelhandelspreis) abgegeben und bezogen werden, mit der Maßgabe, daß bei Abgabe von Nähseiden und Gedan gann igarns Cebtere in den Längen bis zu 100 m einschließli) nur die Hälfte des Wertes auf den Abschnitt anzurechnen ist.

Berlin, den 81. Mai 1942.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann.

Auorduung

zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung zur Bereinigung des Versicherungsaußendienstes vom 25. Juli 1939

Auf Grund des § 16 Absatz 3 der Ersten Verordnung zux Durchführung des Goseßes zur Vorbereitung des or anishen Aufbaues der deutshen Wirtschaft vom 7. November 1934 e s8geseßbl. I S. 1194) und des § 10 der Anordnung zux ere nigung des Versicherung8außendienstes vom 25. Jul 1939 ordnen wir nah Ermächtigung durch den Reichswirts [BNMLB E vom 25. Juli 1939 und 7, Mai 1942 folgen- es ant Die ingdaußendien der Anordnung zur Bereinigung des

Versicherung8außendienstes (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 175

vom 1, August 1939), verlängert durch Anordnung vom 10. 12.

Den 24. 6. 1940, 11. 10. 1940, 28. 5. 1941 und 2. 12. 1941 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 293 vom 14, 12. 1939, Nr. 122 vom 28, 5. 1940, Nr. 241 vom 14. 10. 1940, Nr. 126 vom 3, 6, 1941 und Nr. 285 vom 5. 12. 1941) wird mit Wirkung vom 1, 5, 1942 nochmals um 6 Monate verlängert, Eine weitere Verlängerung bleibt vorbehalten. Berlin, den 10. Juni 1942. Der Leiter der Reih8gruppe „Versicherungen“ ; Hilgard. : Der Leiter der Reichsgruppe „Handel“ Dr. Hayler

Drucffehler-Berichtigung

n dex in Nummer 134 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Bekannt- machung Über die „Jndexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Mai 1942“ ist ein Druckfehler enthalten. Die Fndexziffer Unter „IITl. Fndustrielle Fertig- waren“ fir den Monatsdurchschnitt Mai 1942 muß statt 133,3" richtig „133,4“ heißen.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich sür den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

i. V: Rudolf Lan \ch in Verlin NW 81 Druck der Preußishen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

Fünf Beilagen

(eins{ch[. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregiiterbetlage 1.

zum Deutsthen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

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Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 13. Funi

1942

Nu. 136

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

Anordnung Nr. 1 des Beaustragten für KriegS§aufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie über ver- einfachte Ausführung von Kinderwagen vom 11. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl. I S. 679) in’ Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in. der eisen- und metallverarbeitenden Fndustrie vom 30. Ok- tober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats- anzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustim- mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S1 i Jn der Herstellung von Kinderwagen sind folgende Ver- einfahungen durchzuführen:

A. Einshränkung von Typen Es ist verboten, in den Betrieben einer Firma herzustellen

1. Kastenwagen in mehr als 2 Formen,

2. Zwillingskinderwagen in mehr als 1 Form, j

3. Wochenendwagen und Zwilling8wochenendwagen in f mehr als 1 Form.

B, Ausstattung der Kastenwagen und Zwillingskinderwagen

1. Sämtliche herzustellenden Wagen dürfen nur in elfenbein einfacbig ohne jede Abtönung und ohne jede Abseßung hergestellt werden.

Gestelle aus Stahlrohr dürfen nicht mehr hergestellt werden.

Gestelle mit durchgehenden Federbogen aus einem Stück dürfen nicht s hergestellt werden. Fee Achsen dürfen uicht mehr verwendet werden. i i

Die Wagen dürfen nur mit 20 er und 25 er Rädern ausgestattet werden.

Sämtliche Räder dürfen nur mit 12 Speichen aus- erüstet sein.

8 dürfen- nux noch halblange Schieber aus höch- stens 18 X 1 mm Rohr angebracht werden. Sämtliche Kinderwagen dürfen nur mit einem 5-Bügel-Verdeck (4 mm E ausgestattet werden. Sturmstangen mit einem höheren Einsaßgewicht als 550 g fen an den Wagen nicht mehr angebracht werden. ; Schieber und Sturmstangen dürfen niht mehr mit

alvanishen Ueberzügen versehen werden. Das Schleifen der Schieber und Sturmstangen hät zu unterbleiben. t 11, Die Verpackung der Räder ist unzulässig.

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C. Ausstattung der Wochenendwagen und der Zwillingswochen- endwagen

1, Sämtliche, herzustellenden Wagen dürfen nur in elfen- bein einfarbig ohne jede Abtönung und ohne jede Ab-

seßung hergestellt werden.

Gestelle aus Stahlrohr dürfen niht mehr hergestellt

werden.

Gestelle mit durchgehenden Federbogen aus einem

Stück dürfen nicht mehr hergestellt werden.

Durchgehende Achsen dürfen nicht mehr verwendet

werden. Ï

Die Wagen dürfen nux mit 20er Rädern ausgestattet

werden.

Sämtliche Räder dürfen nur mit 12 Speichen aus-

gerüstet werden.

Es dürfen nur noch halblange Stahlrohrschieber aus

höchstens 18 X 1 mm Rohr angebracht werden.

Schieber dürfen uicht mehr mit galvanischen Ueber-

zügen versehen werden. Das Schleifen der Schieber

hat zu unterbleiben.

9. Die Verpackung dex Räder ist unzulässig.

D. Verringerung der Einsaßgewichte Das Höchsteinsaßgewicht wird einheitlich festgeseßt: 1. für Kastenwagen auf 7 kg,

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2. für Zwillingskinderwagen auf 10 kg, 3. für ochenendwagen auf 6 kg, 4. für Zwillingswochenendwagen auf 8 kg.

. 8 9 auf F begründeten Einzelfällen kann der Kriegsbeauftragte

ntrag Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zulassen.

| §3

: uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

M d 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr be- raft.

§4 _ Diese Anordnung tritt am 1. Zuli 1942 in Kraft. Sie ilt auh für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete upen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 11. Juni 1942. Ï Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts- i gruppe Fahrzeugindustrie. i Wehrle.

Itichtamtliches

O Deutsches Reich | «Der Spanische Botschafter in Berlin, José Finat y Edcrivá de Romani Graf von Mayalde hat erlin am 5. Funi 1942 verlassen. Während seiner Abwesen- Boldt Herr Gesandter Alouso Caro die Geschäfte der aft.

——

Postwesen

Die Aufbauarbeit der Reichspost im Osten

Die Arbeit der Reichspost in den beseßten Ostgebieten, die

Fe als Mittlerin zwishen der deutschen Verwaltung und den

ehörden im Rahmen ihrex Aufgaben als Dienstpost und im allgemeinen Zustellungsdienst für die einheimishe Bevölkerung und zwischen dem Reich und den beseßten Ostgebieten bis heute geleistet hat, macht sie zu einem der Schrittmacher des Aufbaus in den untex deut]cher Verwaltung stehenden Gebieten des Ostens.

Jn den drei Generalkommissariaten Estland, Lettland und Litauen sind seit dem Spätsommer 1941 achtzig Dienstpostämter, 580 Postzweigstellen und über 5000 Poststellen und Posthilfs- stellen, in Riga das Bahnpost-, das Postsheck-, das Fernsprech- und ein Wertzeichenverteilungsamt unter deutscher Leitung in Betrieb genommen worden. Weitere Fernsprehämter wurden in Dorpat, Reval, Wilna und Kauen errichtet; hier steht auch das Telegraphenbauamt Ostland,

Am 1. April 1942 war die Umstellung des Postsparkassen- und Postscheckdienstes auf das deutsche Verfahren im General- bezirk Lettland abgeschlossen. Fn Weißruthenien wurde ein um- sorgen Neg für den Dienstpostverkehr aufgebaut, dem, wie in en anderen Generalbezirken, Päkchen- und Packetdienst ange- hlossen sind.

Im allgemeinen Postdienst zwishen dem Reih und dem Reidskommilsariat Ostland sind Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen bis 500 Gramm sowie ge- wöhnliche Zeitungsdrucksachen bis 1000 Gramm zugelassen. Die täglih befahrenen Kraftpostlinien sind im Laufe dexr Zeit stark ausgebaut worden.

Jm Reichskommissariat Ukraine vollzieht sich dex Aufbau des Postwesens in gleiher Form. Auch hier ist die Bevölkerun bereits in den allgemeinen Postdienst mit einbezogen worden un! macht von den Einrichtungen starken Gebrauch.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom vom 14. bis 22. Juni 1942

Staatsoper

Sonntag, 14. Juni. Tan Ô -Morgen. Beginn: 11 Uhr. Ein Maskenbakl, Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 184 Uhr. Aüsverkauft.

Montag, 15. Juni. Carmina Burana. Musikal. Lei- tung: Egk, Beginn: 184 t Joan von Zarisfa. usikal, Leitung: Egk. Dien3tag, 16. JFuni. Fn der Neuinszenierung. André Chénier. Musikal. Leitung: de Fabritiis a. G. Be-

___ ginn: 19 Uhr. Mittwoch, 17. JFuni. Fphigenie auf Tauris. Musikal. Leitung! Heger. Beginn: 196 Uhr. Donnerstág, 18. Funi. Gastspiel Franea Somigli. Fn der Neu- inszenterung. Salome. Beginn: 194 Uhr.

- 4

Freitag, 19. Funi. Guntram. Musikal. Leitung: Heger, Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, 20. JFuni. Tristan und Fs\olde. Musikal,

Leitung: Heger. Beginn: 174 Uhr. Sonntag, 21. Juni. Ge Franca Somigli. Fn der Neus inszenierung. Salome. Beginn: 194 Uhr. Montag, 22. Juni. Die Macht des Schiccksals. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 1814 Uhr. ;

Schauspielhaus Abendröte. Beginn: 19 Uhr. Dex goldene Dol ch. Beginn: 19 Uhr. Geschlossen twoegen der Hauptprobe zu

Geschlossen Neu einstudiert: Faust Il. Beginnt

Sonntag, 14, Juni, Montag, 15, Juni. Dienstag, 16. Juni, Faust TI. Mittwoch, 17. Juni, probe zu Faust I1. Donnerstag, 18. Juni, 17s Uhr. Freitag, 19. Juni. Abendröte. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, 20. Juni. Fphigenie in Delphi.

19 Uhr. Faust 1. Beginr:: 174 Uhr.

Sonntag, 21. Juni. Montag, 22. Juni. Fau st 11, Beginn: 174 Uhr.

wegen der General

Kleines Haus s 14, Juni. Madame Kegels Geheimnis eginn: Uhr. Montag, 15. Juni. Kollege kommt gleich. Beginnt*

19/4 Uhr. l Pa, e: Juni. Tages3zeiten der Liebe, Beginn: 2 r

F Juni. Tagesgeiten der Liebe. Beginnt

hr.

Donnerstag, 18. Funi. Gastspiel in Kopenhagen. Be- ginn: 19% Uhr.

Freitag, 19, Juni. Madame Kegels Geheimnis, Be- ginn: 20 Uhr.

Sonnabend, 20. Funi. Madame Kegels Geheimnis., Beginn: 20 Uhr.

Gastspiel in Kopenhagêèn. Bes ginn: 19 Uhr.

Sonntag, 21. Juni. Montag, 22. Juni. Gastspiel in Kopenhagen. Beginnt

194 Uhr, [4

Lustspielhaus

Sonntag, 14, Juni. Tageszeiten der Liebe. Beginn

19 Uhr. Montag, 15. Juni. Liebesbriefe. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, 16. Juni. Liebes8briefe. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, 17. Funi. LiebeL8briefe. Beginn: 2) Uhr.

Donnerstag, 18. Juni. Tageszeiten der Liebe, Beginnt

20 Uhr. reitag, 19. Juni. Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr. S Juni. Tageszetiten der Liebe. Beginn? H; Sonntag, 21. Juni, Liebesbriefe. Beginn: 20, Uhr. Zum 7ò. Male. Monta Ux Juni. Tageszeiten der Ltebe. r.

Wirtschafstisteil

Gegenwartsaufgaben der Sozialpolitik

Auf Einladung dex Deutschen Akademie sprach auf einer ihrer

Qu Ce as in Berlin am 11. Juni 1942 Staatssekretär

r. Engel vom Reichsarbeitsministerium über Gegenwarts- aufgaben der Sozialpolitik. |

_ Der Vortragende ging davon aus, daß die von uns verlangten Höhstleistungen nur mit Hilfe einer starken Sozialpolitik erreicht werden könnten. Diese sei überall aktiv in der Betreuung des haffenden Volksgenossen und trete deshalb in vollem Bewußtsein threr hohen Aufgabe überall dort in Erscheinung, wo es gelte, Schäden vorzubeugen oder zu heilen. So diene sie dem Ziele, die physischen, sittlihen und geistigen Energien im deutshen Volke fi weden ::ad gesund zu erhalten und' die Shäve an Volkskraft ür die Guvge der Nation fruhtbar zu machen. Naturgemäß sei all diese Arbeit stets auf den Endsieg ausgerichtet.

Gegenwärtig stehe der a an erster Stelle. Der Vortragende hob hierbei die besondere Bedeutung der Stellung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsag und seine wesentlichen Programmpunkte hervor. -

Nach einer Darlegung der Grundsäße, die unsere Lohnpolitik im Kriege beherrshen müßten, befaßte sih der Vortragende näher mit den Kriegsaufgaben der Sozialversiherung. Er schilderte ihre gerade im Kriege erneut unter Beweis gestellte Lebensfrishe und Lebensnähe. Allerdings a sie noch manche Wünsche offen, die

in den Nes auf allen Gebieten der Sozialversiherung Fortschritte erzielt worden, die die Betreuung des shaffenden Volksgenossen- wesentlich verbessert hätten, Bis der Befehl des, ührers ergeve, daß etwas anderes an ihre Stelle zu treten habe, abe sie ihre Aufgabe, die bestmögliche Betreuung schaffender Menne vorzunehmen, durchzuführen. nshließend \ bliebenen und Versehrten dieses Krieges und des Weltkrieges laufenden Betreuungsmaßnahmen, die ebenso wie die auf anderen sopialpolitischen Gebieten in engem Einvernehmen mit allen zu threr Mitarbeit - berufenen Stellen von Staat, Bewegung und Wirtschaft getroffen würden.

Vebergehend auf das Gebiet des Wohnungs- und des Städte- baues gab der Vortragende auch hier einen Ueberblick über die gergde jeßt zu bewältigenden Aufgaben.

__ Nah einem kurzen Ueberblick auf sozialpolitishe Maßnahmen im Protektorat, im Generalgouvernement und in den euen Ge- bieten {loß der Vortragende mit dem Hinweis, daß im Gegensaß u den Feindstaaten wir uns niht mit Problemen einer welt- remden sozialen Fdeologie beschäftigten, sondern aktiv handelten und troß Krieg auf sozialpolitishem Gebiete Fortschritt über Fortschritt erzielten.

Begabungsauslese für die Kriegswirtschaft

Die Führungsstelle des L Aa O veranstaltet auch im Kriegsjahr 1942 wieder Ausleselager, durch die dem Be- Ee des deutschen Volkes neue Bewerber zuge- ührt werden können. Fn der Zeit von Fanuar bis April 1942 konnten schon zwölf solcher Aus “Gage durchgeführt werden, an denen viele hundert Bewerber und Bewerberinnen teilnahmen. Entsprechend den Bedürfnissen der K A waren fünf der Ausleselager allein s die Eisen- und Metallindustrie sowie die Sin der Aus abgestellt. Untér den Förderungsarten, die nah

Schluß der Ausleselager für die Begabten beschlossen wurden,

ingenieur und die Chemikerlaufbahn voran. Eine ganze Reihe von Bewerbern wird eine Ausbildung als Luftfahrtingen:-ux und eine weitere Anzahl die Ausbildung zum Steiger erhalten. Ein besonderer Wert der Ausleselager liegt darin, daß sie in ihren

bisher noch nicht hätten erfüllt werden können. Gleichwohl seien i

childerte der Vortragende die für die Hinter- |-

stehen N et die Ér die clausbahn des Weges zum Fachschul=*:

Entscheidungen unabhängig von dex materiellen Lage der Be- «

gabten sind und somit die für unsere Wirtshaft notwendigen Führungskräfte aus allen Schichten des shaffenden Volkes ge- winnen helfen. ¡

Abforderung von Aktien

Soeben e eine Zweite Durhführungsverordnung zur Verordnung über den Aktienbesiß, die die angekündigten Vor- riften über die Abforderung und Verwertung der gemeldeten Aktien enthält. Die gemeldeten Wertpapiere sind auf Verlangen des Reichswirtschaftsministers ganz oder teilweise an die Reichs- bank zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt zum Einheitskurs der Wertpapiere vom 31. Dezember 1941. Der Verkäufer erhäli ver- insliche Reichsshazantwweisungeu ber laufenden Serie, die bei der eihsbank hinterlegt und gesperrt werden. Der Zweck der Ab- forderung ist in der Verordnung ausdrücklih festgelegt. Die ab- Ion Wertpapiere dürfen nur zur Kursregulierung an der örse und zur Unterbringung in kleinen Beträgen für Anlage- zwecke verwendet werden. Eine besondere Vorschrift sichert die Ge Behandlung der Angaben in den einzelnen Mel- ungen. Wichtig ist, daß dîe bereits gemeldeten Wertpapiere an andere Personen nur noch verkauft werden dürfen, nachdem sie der Reichsbank durch Einschreibebrief angeboten sind und diese das Angebot abgelehnt hat. Von einshneidender Bedeutung ist auch die Bestimmung, durh welche neu gekaufte Aktien einer laufenden Meldepflicht Nen werden. Wer nämlih näch dem 15. März 1942 börsengängige Aktien gekauft hat oder noch kauft, hat diese zu melden, wenn seine seit dem 1. September 1939 gekauften örsengängigen Aktien den vom Reichswirtschaftsminister jeweils festzuseyenden Kurswert erreihen. Dieser Kurswert beträgt zwar vorläufig 100 000 N.Æ, kann aber jéderzeit herabgeseßt werden, Be tial können neu gekaufte Aktien in noch größerem Umfange als bisher meldepflihtig und damit zum Kurs vom 31. Dezember 1941 abliecferungspflihtig- werden. Diese laufenden Meldungen EN jeweils bis zum 10. des auf den Erwerbsmonat folgenden onats, erstmalig zum 10. Fuli 1942, bei der zuständigen Reichs- bankanstalt zu erstatten. Von der Meldung ab dürfen die ge- meldeten Aktien, ebenso wie die bereits Seba gemeldeten Aktien, find verkauft werden, wenn sie der Reichsbank angeboten worden ind. Die Verordnung ist im Reichs8gesehblätt Teil T Nr. 62 vom 12. Juni 1942 veröffentlicht worden.

Die kriegswirtschasllihe Zusammenarbeit Deutschland-Rumänien noch enger gestaltet

Bukarest, 12. Juni. Fn den leßten Wochen wurden in Bukas- rest zwischen der deutschen und der Ten Regierung handels- R ri Verhandlungen geführt. Diese Verhandlungen dienten in erster Linie. dem Zweck, die kriegswirtschaftliche Piliimbitn arbeit zwischen den beiden Ländern noch enger zu gestalten und sibérzuitellen, daß jedes der beiden Länder auch weiterhin dem anderen Lande tim Rahmen seiner E s3möglichkeiten die für die gemeinsame Kriegsführung erfor ecliida üstungen und kriegswirtschaftliche Rohstoffe zur Verfügung stellt. Es wurde festgestellt, daß in beiden Richtungen noch Erhöhungen der bisher durchgeführten Lieferungen möglich sind. Die Verhandlungen wurden auf rumänisher Seite vom stellvertretenden ‘Minister- präsidenten und Außenminister Professor Mihai Antonescu und auf deutscher Seite von Gesandten Dr. Carl Clodius geführt. Sie boten gleichzeitig Gelegenheit, in freundschaftliher Weise und in dem gegenseitigen Vertrauen, das die Beziehungen zwischen den

beiden verbündeten Ländern arakterisiert, alle Deutschland und

Rumänien gemeinsam intéressierenden wirtshaftlihen Fragen ein- gehend zu erörtern. Die getroffenen Vereinbarungen wurden am 12. 6. unterzeihnet.

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