Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 137 vom 15. Juni 1942, &. S
Anordnung Nr. 5 des Kriegsbeausftragten bei der Wirtschaftsgruppe Metall-
von Tuben vom 12. Funi 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30, Oktober 1941 (Reichsgeseßbl, I S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Fndustrie vom 30, Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- anzeiger Nr. 258 vom 4, November 1941) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers und im Einver- nehmen mit dem Reichsbeauftragten für Metalle angeordnet:
S1 Die Herstellung und Lieferung von Tuben für den Bedarf des Fnlands, der Wehrmacht und der Ausfuhr ist nux noch in den nachstehenden Ausführungen zulässig:
1. Gesprißte Tuben dürfen nicht mehr außen lackiert werden.
2. Gewickelte Tuben (Folientuben) dürfen, soweit nah Biffer 3 Abs. 2 eine Lackierung zulässig ist, nur noch in einer einzigen Grundfarbe außen lackiert werden. Die Verwendung verschiedener Grundfarben ist ver- boten. Die gewählte Grundfarbe ist der Fachgruppe Leichtmetallwaren und verwandte Fndustriezweige, N Kurfürstendamm 163, umgehend mit- zuteilen.
. Der Mehrfarbendruck is bei sämtlihen Tuben ver- boten. Dex_Einfarbendruck bleibt erlaubt mit folgender Ausnahme: : Herstellungsserien in einer Größe und Ausführung unter 5000 Stück dürfen nur noch unbedruckt, also völlig blank, gefertigt und geliefert werden.
Die Druckplatten (Klischees) sind möglichst zu ver- einfachen, längere Texte sind zu unterlassen.
. Bei gesprißten Tuben darf der Kragen nicht mehr in blankpolierter Ausführung hergestellt - werden.
. Für die einzelnen unter a bis e genannten Füllgüter wird die Herstellung und Lieferung sämtlicher Größen mit folgenden Ausnahmen verboten:
a) bei Zahnpasta die Größen 22/140, 25/120, 25/ 130 mm, b) bei Hautcreme die Größen 25/100, 25/130 mm, c) bei pharmaz. Bedarf die Größen 1314/52, 13/4! 75, 19/83, 19/100, 25/100, 25/145 mm, d) bei Gummilösung die Größen 1324/52, 19/83" mm, €) bet Kleber, Fotopasten die Größen 1314/75, 10/100, 25/100, 25/130 mm. Bestönde in nicht vorschriftsmäßigen Ronden dürfen innerhalb von drei Monaten nah Fnkrafttreten dieser Anordnung aufgearbeitet werden. Eine Sammel- meldung Über diese Bestände ist unverzüglich bei der Fachgruppe Leichtmetallwaren und verwandte Fndu- striezweige einzureichen. Die Herstellung von Spißtuben mit geschlossener und offener Mündung .ist verboten. Ausgenommen. sind Tuben mit Jujektionsspize und Ueberkappe für phar- mazeutischeZwecke.
Für die Aúsfuhr känn die Prüfungsstelle Metallivaren und verwandte Fndustriezweige, Berlin-Halensee, Kurfürsten- damm 163, im Einvernehmen mit der Fachgruppe Leicht- metallwaren Ausnahmen zulassen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind der Prüfungsstelle Metall- waren über die Fachgruppe Leichtmetallwaren einzureichen.
S3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18, August 1939 bestraft.
S4 Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und das Gebiet von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 12. Juni 1942. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts- gruppe Metallwaren und verwandte Jndustriezweige. Dr. Poelchen.
Anordnung 109 der Reichsstelle für Lederwirtschast vom 15, Juni 1942
(Abgabe und Bezug von F rariten und sonstigen tehnishen Artikeln aus Leder oder Lederfaserstoff)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx vom 18. August 1939 (Reich3geseßbl. T S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesebbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Überwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. ‘August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsmintisters angeordnet:
S1 (Begriffsbestimmung)
(1) Als Textillederartikel im Sinne dieser Anordnung elten alle Artikel aus Leder oder Ledérfaserstoff, die als Be- fandteile an Spinnerei- und Webereimaschinen (Textilmaschi- nen) Verwendung finden, mit Ausnahme von Antriebsriemen.
(2) Als technische Lederartikel im Sinne dieser Anordnung elten alle Artikel aus Leder oder Lederfaserstoff, die als Be- slandielle an. sonstigen Maschinen oder Apparaten Verwendung inden, mit Ausnahme von Antriebsriemen,
82 (Bezugsbeschränkung)
(1) Abgabe und Bezug von Textillederartikeln ist nur gegen Erwerbschein zulässig. Erwerbicheine können für den ahbezug weitergegeben werden.
(2) Abgabe und Bezug von technischen Lederartikeln ist nur gegen Verbraucherschein E Verbraucherscheine können für den Nachbezug mit Genehmigung der zuständigen Fachorganisation bis zu einem Fachverarbeiter mit Ver- arbeitungsfkontingent (Kontingentsbetrieb) weitergegeben wer- den. Fachverarbeiter (Fachindustrie und Fachhandwerk) ohne
Verarbeitungskontingent können Verbraucherscheine in Leder- |
\hecks zum Bezuge von Leder oder Lederfaserstoff zur Hèr-
waren und verwandte Judustriezweige über die Herstellung | stellung von tehnischen Lederartikeln umtaushen; entsprechende
Anträge sind an die zuständige Judustrie- und Handelskammer oder Kreishandwerkerschaft zu richten.
83 (Ausstellung von Erwerbscheinen)
(1) Anträge am Ausstellung von Erwerbscheinen für den Bezug von Textillederartikeln können nur von Le? cvetrs- brauchern gestellt werden, nicht dagegen von Personen oder Unternehmen, die Textillederartikel zum Weiterverkauf be- nötigen. Bei Neuanfertigung von Textilmcaschinen, zu deren Vervollständigung Textillederartikel für die erste Fnbetrieb- seßung als wesentlihe Bestandteile notwendig sind (Erst- ausrüstung), gilt der Hersteller der Maschinen insoweit als Leßtverbraucher.
(2) Lebtverbraucher, die nicht Hersteller von Textilmaschi- nen sind, haben Anträge auf Ausstellung von Erwerbscheinen für Textillederartikel bei der Wirtschaftsgruppe T Oultrie, Berlin W 35, Rauchstraße 20, über die dieser Wirtschafts- gruppe nachgeordneten Fach- oder Fachuntergruppen zu stellen, auch wenn ste einer anderen Fachorganisation angehören oder wenn sie der Organisation der gewerblihen Wirtschaft nicht angehörèn. Antragsvordrucke sind von diesen Fach- oder Fachuntergruppen zu beziehen. |
(3) Hersteller von Textilmaschinen haben die Anträge bei der Fachgruppe Textilmaschinen, Chemniy, Altchemnigzer Straße 40, zu stellen, auch wenn sie einer anderen Fachorga- nisation angehören, oder wenn sie der Organisation der ge- werblichen Wirtschaft nicht angehören. Antragsvordrucke sind von dieser Fachgruppe zu beziehen.
(4) Die Wirtschaftsgruppe E und die Fach- gruppe Textilmaschinen sind im Nahmen des thnen von der Reichss\telle für Lederwirtschaft übertragenen Kontingents zur Ausstellung von Erwerbscheinen für Textillederartikel er- mächtigt. :
8 4
(Ausstellung von Verbraucher scheinen)
(1) Die Verbraucher haben die Verbraucherscheine auf Vordruckten auszuschreiben, die die Fndustrie- und Handels- fammern. und Handwerkskammern abgeben. Der mit rechts- gültiger Unterschrift des Verbrauchers versehene Abschnitt A des Vordrucks gilt als Bezugsberechtigung, soweit der Bezug von technischen Lederartikeln nach diesex Anordnung zulässig ist.
(2) Verbraucher im Sinne der Bestimmung des Abs. 1 sind Lebtverbraucher und Ausrüster von Maschinen oder Appa- raten, nicht dagegen Personen oder Unternehmen, die technische Lederartikel zum Weiterverkauf benötigen.
85 (Bezugserleichierung — Kleinerwerb)
Die Reichsstelle für Lederwirtschaft en über die Fach- organisationen bekannt, bis zu welhem Gewicht Textilleder- artikel oder einzelne Arten dieser Artikel und Treibriemen oder einzelne Treibriemenarten gemäß § 7 der Anordnung 106 (Treibrciemenanordnung)
dürfen. 86 (Ausfuhrbedarf) Für den unmittelbaren oder mittelbaren Ausfuhrbedarf dürfen auf Grund dieser Anordnung Textillederartikel und
technische Lederartikel niht bezogen werden. Das gleiche gilt für die Lieferungen in das Protektorat, das Generalgouverne-
ment und die beseßten Gebiete.
S7 (Ausnahme-, Durchführungs- und Ergänzungsbestimmungen) (1) Die Reichss\telle für Lederwirtschaft kann die Abgahe und den Bezug von Textillederartikeln und technishen Leder- artikeln für einzelne Lehtverbraucher oder Leßtverbraucher- gruppen oder mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers allgemein abweichend von dieser Anordnung regeln. (2) Die Reichss\telle für Lederwirtschaft trifft die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung Loorliden Bestimmungen. 8
(Strafbestimmungen)
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen die auf Grund von § 7 Jétroffénéni Bestimmungen werden nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. g 9 /
(JFnkrafttreten)
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Fuli 1942 in Kraft. Sie ilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
vom 15. April 1942 (Deutschex Reichsanz. und Preuß. Staatsanz:: Nr. 87 vom 15. April 1942) als technische *Lederartikel abgegeben und bezogen“ werden
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
Die Anordnung 94 . (Veräußerung von Textilleder- artikeln) vom 22. Oktober 1940 (Deutscher Reich34 anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 250 vom 24. Oka tober 1940) und das Rundschreiben B. 12/40 (Ein= u von technischen Lederartikeln) vom 30. Fanuar
0.
Berlin, den 15, Juni 1942, Der Reich3beauftragte für Lederwirtschaft M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather
Bekauntmachung Die am 12. Juni 1942 ausgegebene Nummer 62 des Reichsgeseßblatts, Teil L, enthält: Verordnung über die Aufhebung der. Verordnung über dew Vertrieb von Fernseheinrihtungen. Vom 4. Funi 1942. Verordnung über die Regelung der Eigentumsverhältnisse bei der Anlegung des Grundbuchs im ehemaligen Burgenland, Vom
4, Juni 192, 4 Verordnung über da3 Rechtsmittelverfahren Qs Wert-
zuwachsabgabebescheide des Finanzamts Troppau. Vom 4. Funi 1942.
Verordnung zur Aenderung des Geseßes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen. Vom 5. Juni 1942. :
Verordnung zur. Arbeitsbuchpfliht der Arbeiter und Ange- stellten in den ehemals polnischen Gebietsteilen des Reichsgaues
Danzig-Westpreußen. Vom 5, Juni 1942. : Glaß Zur Guts von Gerichtsbezirken im Raume der
Hermann-Göring-Werke Salzgitter. Vom 8. Juni 1945 f
Zweite Verordnung zur chführung der Verordnung über den Aktienbesiß, Vom 9, Juni 1942.
Umfang 4 Bogen. Vexrkaufspreis: 0,15 N, Postversen- dungsgebühren: 0,08 N.Æ für ein Stü bei Voreinsendung- auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00.
Berlin NW 40, den 13. Funi 1942.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubr ic.
M
Bekanntmachung Die am 12. Juni 1942 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetblatts, Teil 11, enthält: Neununddreißigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehr3orda4
nung. Vom 5. Zuni 1942. i i Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Sechsten
Zusatßabkommens zum deutsh-bulgarishen Handels- und: Schiff= fahrtsvertrag. Vom 9. Juni 1942.
Umfang: 2s Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N, Postversen- dungsgebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00,
Berlin NW 40, den 13. Juni 1942.
Reichsverlagsamt, Dr. Hubri c.
Nichtamtliches
otarE 28 - Deutsches Rich - Der ‘Finnische Gesandte. in: Berlin,: Herx Toivo. Mikael Kivim Ai hat Bexlin - «am; ! 8. «Zuni d. J. verlassen, Während. seiner Abwesenheit führt Herr ‘Legationsrat Edvin Lundström die Geschäfte der Gesandtschaft, G
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J
23
Postwesen
Versiegelung gewöhnlicher Pakete nach dem Ausland
Wegen der z.- Z. bestehenden Schwierigkeiten bei der Bea schaffung von Siegelverschlüssen kann bei gewöhnlihen Pakeéten nah Albanien, Finnland, Griechenland, Ftalien, Rumänien und Vatikanstadt während des Krieges auf die Anbrin ung von Siegeln verzichtet werden, wenn die Pakete hinreihend verpackt und so verschlossen sind, daß dem Fnhalt niht beizukommen ist, ohne sihtbare Spuren des Eingriffs zu hinterlassen.
Neue Gebühren für Briefsendungen nah Ungarn
Ein kürzlich von dem Reichspostminister und dem Generaka direktor dèr Königl. Ungarischen Post- und Telegraphenverwal« tung unterzeichnetes deutsh-ungarishes Postabkommen sieht für mehrere Arten von: Briefsendungen d Postkarten, Geschäfts- papiere und Päkchen) beträchtliche, vom 1. Juli 1942 an geltende Gebührenermäßigungen vor. Es gelten nunmehr für alle Arten von Briefsendungen nach Ungarn allgemein die deutschen cFn- landsbriefgebühren. Ein Brief l i bis 20 g 12 Æf, bis 250 g 24 M, bis 500.g 40 A, bis 1000 g 60 , eine Postkarte 6 F, mit Antwortkarte 12 Æ/, ein Päckchên bis zu 1000 g 40 F/. Die Sendungen können jedo bis zu dem für den iwishenstaatlihen (Weltpostvereins-) Dienst. zu- gelassenen Höchstgewiht ausgeliefert werden. Bei Ueberschreiten des durch das neue Abklommen lesigeleqten Höchstgewichts ist al3« dann die Weltpostvereinsgebühr für die Sendung zu entrichten. =— Es ist besonders zu beachten, daß für alle Arten von Brief- sendungen — namentlich für Drucksahen und Päckchen — die teilweise von den innerdeutshen Vorschriften abweichenden zwischenstaatlichèn Versendungsbedingungen gelten.
| Wirtscßaftsteii
Finnishe Befriedigung über das Ergebnis der Wirtschafts- verhandlungen mit Deutschland
Helsinki, 13. Funi. Der Vorsißende des finnishen Regie- rungsausschusses bei den deutsh-finnishen Wirtschaftsverhand- lungen, Gesandter R. v. Fieandt, ist nach Finnland zurück- gekehrt. Man könne, so äußerte \sich der Minister der Presse gegenüber, mit dem Verhandlungsergebnis vom finnishen Stand- punkt aus zufrieden sein. Da Finnlands Export nah Deutsch- land jedoch weiterhin verhältnismäßig niedrig sei, würden sich die Lieferungen aus Deutschland in einer Erhöhung der bereits vorher bedeutenden Clearingshuld auswirken. Deshalb müsse die Ausfuhr von Erzeugnissen der holzverarbeitenden Fndustrie troy aller Schwierigkeiten nach Möglichkeit gesteigert werden. Für eine gesunde Entwicklung des Warenaustausches sei eine Ver- hinderung von Preissteigerungen Vorausseßung. Eine weitere Erhöhung dex Löhne und Rohstoffpreise und. damit das Anwachsen der Produktionskosten würde die Konkurrenzfähigkeit der finnishen Jndustrie mit Ländern, in denen der Preisstand stabil gehalten wird, s{chwächen. Darum müsse die Stabilität des Geldwertes unter allen Umständen beibehalten“ werden.
E
Zum Abschluß der deutsch-rumänishen Wirtschaftsverhandlungen
Bukarest, 13.-Juni, Zu dem bereits gemeldeten Abschluß der deutsh-rumänishen Wirtschaftsverhandlungen wird noch bekannt, daß hinsihtlich der rumänishen Agrarlieferungen gewisse Ver- besserungen e der ursprünglih vorgesehenen Kontingente O wurden. Hierdurch wurde eine merklihe Erhöhung ein- zelner Kontingente, wie beispielsweise des der Ausfuhr. von Vieh und Hülsenfrüchten, erreiht, Auf dem Gebiete des Zahlungsver- kehrs ist es troy einzelner Schwierigkeiten den Bemühungen der beiden Regierungen gelungen, den Grundsay weiterhin in An- wendung zu bringen, daß unter den e R A Umständen feine Legnoias! aftlihen Leistungen aus zahlungstechnischen Gründen unterbleiben dürfen. Die früher vorhandenen Schwie«4 rigkeiten haben auch ps dadurch eine Verringerung erfahren, dul die deutschen Lieferungen an Rumänien selbst nach Abzug der eigentlihen Rüstungslieserungen die rumänischen Lieserurigen an“ Deutschland heute. wertmäßig übertreffen. Besonders berück- sihtigt wurde bei den Verhandlungen auch das Preisproblem wobet die Bemühungen der beiden Verhandlungspartner darauf ie waren, etwaige Störungen des Güteraustausches von er Preisseite her na daß betont auszuschalten, Dies konnte dadurch erreicht werden, daß besonders auch von deutscher Seite die Ausfuhrpreise einer möglihst weitgehenden Bindung untera worfen wurden. i
“ Sparkassen und Girokassen,
nah garn kostet mithin künftig:
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Erske Beilage
2
A dei
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 137
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Berlin, Montag, den 15.-Funi
1942
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
[12004] Auslosung
von 8 % (ab 1. 4. 1942 4 2%) Gold:
pfandbriefen Reihe IX der Land-
ständischen Bank des chemaligen Säch-
sishen Markgraftums Oberlausiy —
Lausißer Goldpfandbriefe Reihe IX —. Kenn-Nr. 20 500.
Auf Grund § 63 unserer Satzung wurden am 4. Juni 1942 die Stüe der Reihe IX mit. folgenden End- nummern zur Rückzahlung am 31: De- zember 1942 gezogen: 02 05 14 15 19 22 38 43 44 54 60 62 74 T7 79 85 94 95 99 00. Sämtliche Pfandbriefe, deren Nummern mit einer dieser zwei- stelligen Endziffern schließen, gelten durch alle Buchstaben der Reihe IX als verlost.
Die Rückzahlung der Kapitalbeträge erfolgt zum Nennwert vom 31. De- zember 1942 ab bei den Kassen der Landständischen Bank des ehe- maligen Sächsischen Markgraftums Oberlausiß in Bautzen, Dresden und Zittau sowie bei in em Erbländischen Ritterschaftlichen Kreditverein in Leipzig und der Deutschen Landesbankenzentrale AG. in Verlin gegen Rückgabe der ausgelosten Stücke. Mit den Stücken sind die Zinsscheine für 30. Funi 1943 und die folgenden Termine einzu- reichen.
Aus der Auslosung vom 27, 5, 1941 zum 31. Dezember 1941 sind die Stücke mit folgenden Endziffern noch nicht eingelöst: 01 04 11 18 23 40-30 ö1 53 67 63 64 68 69 75 81 86 90.
Die Verzinsung der ausgelosten Stücke endigt jeweils mit Eintritt der Fälligkeit.
Bauten, den 4. Juni 1942. Landständische Vank des ehemalizen Sächsischen Markgraftum38 Ober:
lausiß, Baußten.
7. Aktien- gesellschaften
12028] eue Vaumwoll - Spinnerei
Weberei Hof. | Betrifft: Dividendenausschüttung,
und
“Wahl zum Aufsichtarat, Einzug der: ‘Vorzugsaktien, Ausübung des Be:
áugsêrechts vurh die Aktionäre und Umtauschangebot.
Jn der am 11. Aus 1942 stattge- fundenen Hauptversammlung wurde nach Kenntnisnahme des Aufsichts- ratsbeschlusses über die Kapitalberich- tigung und der sih daraus ergebenden Sagzungsänderungen beschlossen, auf das berichtigte Kapital eine Divi-
dende von 44 % — das erie
5,85 9% auf das alte Stammaktien- kapital — auszushütten. Es werden demnach die Gewinnanteilscheine Nr. 29 der (alten) Stammaktien mit A 9,95 (NA 11,70 abzüglih RA 1,75 Kapital- ee und Kriegszuschlag) einge- [ö\st. Die Beträge können von heute ab gegen Einreichung der Gewinnanteil- cheine bei der Bayerischen Staats-
ank in München, bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank in München sowie bei den sämtlichen Niederlassungen dieser Banken er- hoben werden.
Von den saßungsgemäß aus dem Aufsichtsrat a140Siedanen Herren wurden Herr Justizrat Dr. Ferdinand Mößmer, München, wieder- und. Herr Bankdirektor Dr, Johannes Köhler, München, zugewählt.
Die Vorzugsaktien in Höhe von N. AÆ 32 500,— werden zur Beseitigun der bestehenden Sonderrechte nett
î 192 Abs. 2 Akt.-Ges. durch Erwerb se
itens der dee Besi eingezogen.
Nachdem der Beschluß des Aufsichts- rats uber die Kapitalberichtigung in das Handelsregister eingetragen wor- den ist, ersuhen wir hiermit unsere Aktionäre, thr Anrecht auf die 1 fdb aus der Kapitalberichtigung zukom- menden Zusatzaktien gegen E rung des Gewinnanteilsheins Nr. 30 der alten Aktien bis zum 15. 8. 1942 einschließlich bei den bereits oben genannten Banken während
der üblichen Geschäftsstungen auszu-
üben,
Es entfallen auf fünf Stammaktien zu N. A 200,— drei Zusaßtzaktien zu A 100,— und auf zehn Vorzugs- aktien zu f. 100,— drei Vorzugs: aktien zu A 100,—. Ueber die Zusaßaktien werden zunächst nicht Übertragbare Kassenquittungen aus- l Die Ausreichung der Stücke erfolgt baldmöglichst nah Fertigstellung gegen Rückgabe der Kassenquittungen urch diejenige Stelle, die diese Be- scheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber niht ver- pilichtet, die Legitimation des Vor- zeigers der Kassenquittungen zu prüfen,
Nach Ablauf der obigen Frist, d, h. ab 15. 8. 1942, werden die alten Aktien und die Zusayaktien mit Ge- winnanteilsheinen Nr. 1ff. gleih- berechtigt in Prozenten des berichtigten
Kapitals an der Börse in Manged gehandelt und notiert werden, Bei Burjengeschaften erfolgt die Lieferung der Stufe, solange die Aktienurkunden noch nicht erschienen sind, in Girc- sammeldepot-Anteilen gemäß § 71 der Ersten Durchführungsverordnung zuc Dividendenabgabeverordnung, gege- benenfalls unter Umtausch der Kajsen- quittungen.
Für die mit der Ausübung des An- rechts auf die Zusaßaktien den Ban- ken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebraht. Sofern jedoch die Gewinn- anteilsheine Nr. 30 mit einem nach der Nummernfolge geordneten Ver- u bei den vorgenannten Stellen ireft am zuständigen Schalter ein-
hiermit werden und ein Schriftwechsel 5
iermit nicht verbunden ist, erfolgt die [usübung des Anrechts kostenfrei. Die Gewinnanteilsheine Nr. 30 sind auf der Rückseite mit der Firma bzw, dem Namen und der Anschrift des Ein- reichers zu versehen.
Um unsere Aktienstückelung zu ver- einheitlichen, bitten wir die Aktio- näre unserer Gesellshaft, auf Grund der §8 1 ff. der ‘Dritten Durchfüh- rungsverordnung zum Aktiengesey vom 21. 12. 1938 sih bei dieser Gelegenheit mit dem Umtausch ihrer Aktien iu solhe von nom. N. { 1000,— ein- verstandei zu erklären. Die Ein- reihung der umzutauschenden Aktien mit Erneuerungsscheinen hat * eben- falls bei den vorgenannten Stellen zu erfolgen. Die Umtaufchstellen sind bereit, bei An- und Verkauf von Ak- tienbeträgen zur Erreihung eines taushbaren Nennbetrages nah Moög- lihkeit zu vermittelwm, Ueber die zum Umtausch eingereihten Aktien werden ebenjalls zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgestellt. Wir bitten unsere Aktionäre, von der Um- taushmöglihkeit, die ganz spesenfrei für sie erfolgt, bis 15. 8, 1942 weit- gehend Gebrauch zu machen.
Um eine A Nummernfolge der in den Händen der Aktionäre ver- bleibenden Stücke zu RKA 200,— zu gewährleisten, werden die Aktionäre ersucht, ihre alten Stücke nebst Er- neuerungsscheinen bis zum Umtausch in neue Aktien zu li. A 200,— bei den zuständigen Banken gegen Kassen- quittung zu hinterlegen.
Hof, den 12. Juni 12. : Neue BaUmwoll-Spinnerei und Weberei Hof.
Wuttig. W, Nießen.
[12029] Neue Baunmwwvll-Spinnerei und Weberei Hof.
Jn der Hauptversammlung vom 11, 6. 1942 wurde beschlofsen, zur Be- jotiauna der bestehenden Sonderrechte ie Vorzugsaktien in Höhe von RA 32 500,— gemäß § 192 Ab. 2 Akt.-Ges. durch Erwerb seitens der Gesellshaft einzuziehen. Wir ver- weisen hierzu auf A des Akt.- Get wonach ‘dèn Gläubigern der Gejellshaft binnen sechs onaten das eht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, pisteh
er Vorstand. Wuttig. W. Nießen.
[12074] Rhein-Sieg Eisenbahn: Aktiengesellschaft. Sazungsgemäß laden wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellshaft zur diesjährigen ordentlichen Hauptver- sammlung auf Samstag, den 11. Juli 1942, 11 Uhr, in das Bankhaus Pferdmenges & Co. zu Köln
ergebenst ein. Tagesordung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes, des Y La Aufi: sowie des Berichts des Aussichts- rats für das" Geschäftsjahr 1941.
2, N U Eng über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Stimmberechtigt sind diejenigen Ak-
tionäre, die ihre Aktien oder eine Be- scheinigung einer Wertpapier- sammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien spätestens am 8, Juli d. J. mit doppeltem ee ns
beim Bankhaus Pferdmenges «& Co., Köln, oder |
N Deutschen Bank, Berlin, oder
M Gesellschaftskasse in Veuel oder ;
bei einem deutschen Notar, oder
bei einer it Entgegennahme der Aktien efugten Wertpapier- sammelbank
hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle dex Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert- papiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung späte- stens am 9. Juli d. J. bei der Ge- sellschaftskasse einzureichen.
Veuel, den 11. Funi 1942,
Rhein-Sieg Eisenbahn- Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Degenhardt. von Hobe,
[12009 Maschinenbau-Afktien-Gesellschaft vorm. Beck « Henkel, Kassel.
Wir beehren uns hiermit, unsere Aktionäre zu der ordentlichen Haupt- versammlung für Freitag, den 10, Juli 1942, vorm. 10 Uhr, in das Sitzungszimmer unserer. Gesell- schaft, Kassel, Wolfhagerstr. 40, einzu- laden.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Bericht des Aufsihtsrates für das Ge- schäftsjahr 1941.
. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.
. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und Auf- sichtsrates.
. Wahlen zum Aufsichtsrat.
. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942,
6. Verschiedenes.
Es sind nur die Aktionâre stimm- berechtigt, die mindestens fünf Tage vor der ordentlichen Hauptver- sammlung ihre Aktien in den nach- stehenden Orten bei folgenden Stellen hinterlegt haben:
Kassel: Kasse unserer Gesellschaft, Deutsche Vank, Filiale Kassel, Dresdner Bank, Filiale Kassel,
Berlin: Bankhaus Jacquier «& Securius, Deutsche Vank, Dresdner Banf,
Frankfurt/Main: Deutsche Bank, Filiale Frankfurt/M., Dresdner Vank, Filiale Frankfurt/M.
Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Kassel, den 11. Juni 1942,
Der Vorstand. Fleck Gotel.,
[11882] Phrix-Werke Aktiengesellschaft, Hamburg. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am Montag, dem 6. Juli 1942, nachmittags 16 Uhr, in Berlin, Hotel Kaiserhof, stattfindenden ordent- lichen Hauptversammlung einge- laden. j “ Tagesordnung:
1. Vorlage des Fahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941, des Ge- schäftsberichtes des Vorstandes \o- wie des Berichtes des Aufsîhts- ÚATeS, fs
2. Beschlußfassung über den Vortrag
des Verlustes.
. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. i
. Beschlußfassung über die Ermächti- gung des Vorstandes, das Aktien- apital um bis zu f.Æ 10 000 000,— unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre innerhalb der nächsten fünf Fahre ab Eintragung des Beschlusses zu erhöhen. | *
. Beshhlußfasfung über die Aende- rung des § 5 der Sazung ent- sprehend dem gemäß Ziff. 4 der Tagesordnung zn fassenden Be- chluß.
. Bericht Über die Fassung - der Sazung auf Grund der dur die Hauptversammlung vom 1. 11. 1941 gegebenen Ermächtigung des Vorstandes zu ihrer Aenderung.
. Beschlußfassung über die Wahl der Abschlukprüfer für die Geschäfts- jahre 1941 und 1942.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus- übung des Slimnradita richten si nah § 17 Abs. 3 der Sahung, der wie folgt lautet:
„Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, bestimmt der Vor- stand bzw. der Aufsichtsrat bei der. Einberufung der Hauptversamm- lung, unter welhen Vorausseßun- gen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zuge- lassen werden.“
Hierzu bestimmt der Vorstand fol- gendes:
_Zugelassen zur Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre, die
1, in unseren Listen als Uebernehmer oder erste Zeichner ihrer Aktien verzeihnet sind öder nachweisen, daß sie ihre Aktienrcechte wirksam von Uebernehmern oder ersten Zeichnern derselben abkleiten, und
. uns anzeigen, daß sie an der Hauptversammlung teilnehmen werden.
Diese Vorausseßungen A der Ge- sellschaft nachzuweisen bis Freitag, 3. Juli 1942, einschließlich.
Auf Grund dieser Voraussetzungen werden den Aktionären von uns Teil- nahmeberechtigungskarten ausge- Fiber die, soweit sie ihnen nicht rüher zugestellt ‘ worden sind, am Montag, den 6. Juli 1942, ab 14 Uhr, im Hotel Kaiserhof in Berlin in Empfang genommen werden können. Die uno zur Hauptversamm-
lung selbst erfolgt hate Vorzeigen dieser Teilwahmeberechtigungskarteu.
[12015] ELEKTROTECHNA AKTIENGESELLSCHAÄFT FUÜR SCHWACHSTROMTECHNIK, PRAG.
Einladung zur dritten außer- ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, den 30. Juni 1942 um 10 Uhr vormittags in den Geschäftsräumen der Gesellshaft zu Prag, X., Königsstraße 84.
Tagesordnung:
1. Aenderung der Statuten: £8 2, 6, 27, 28,91, 898, 40, 47,50 (Kund- machungen, Verwaltungsrat und Exekutivkomitee, Fachdelegierte).
2. Genehmigung der deutshen Sta- tuten als authentisch.
. Ermächtigung des Verwaltungs- rates zur Durchführung aller Aenderungen, welche noch vorge- schrieben werden.
4. Freie Anträge.
Die Aktionäre der Gesellschaft habeu sich zur Teilnahme an der General- versammlung durch Hinterlegung ihrer Aktien 6 Tage vor der Generalver- sammlung bei der Agrarbank in Prag oder der Böhmischen Union- Vank in Prag oder der Kasse der Gesellschaft in Prag, X., auszu- weisen.
Der Verwaltungsrat.
[12016] ELEKTROTECHNA AKTIENGESELLSCHAFT FÜR SCHWACHSTROMTECHNIK, PRAG.
Einladung zur zwölften ordent: lichen Generalversammlung am Dienstag, den 30. Juni 1942 um 1094 Uhr vormittags in den Geschäftsräumen der Gesellshaft zu Prag, X., Königsstraße 84.
Tagesordnung:
1. Lesung des Protokolls der lebten Generalversammlung.
2. Bericht dec Rechnungsrevisoren mit dem Vorschlag auf Erteilung des Absolutoriuiums dem Ver- waltungsrat.
. Genehmigung des Geschäftsberichts und der Bilanz für das Jahr 1941. Erteilung des Absolutoriums dem Verwaltungsrat,
. Festsezung der Vergütung S8 36 und 37 der Statuten.
. Wiederwahlen und Neuwahl in den Verwaltungsrat, Wahl von Rechnungsrevisoren.
6. Freie Anträge.
laut
Die Aktionäre der Gesellshaft haben sih zur Teilnahme an der General- versammlung durh Hinterlegung ihrer Aftien 6 Tage vor der Generalver- sammlung bei der Agrarbank in Prag oder der Böhmischen Union- Vank in Prag oder der Kasse der Gesellschaft in Prag, X., aus8zu- weisen.
Der Verwaltungsrat.
[12073]
Danziger Verpackungsindusftrie Aktiengesellschaft, Danzig.
Die Aktionäre unserer Gesellshaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den S. Juli 1942, 12 Uhr, ini Sißungssaale der Dresdner Bank in Danzig, Danzig, Langermarkt 12/13, stattfindenden Hauptversammlung ein- geladen.
TagesS8ordnung:
1. Vorlage des Jahresabshlusses für 1941 nebst Berichten.
2. Feststellung des Fahresabschlusses für 1941.
3. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.
4. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
. Saßzungsänderungen.
8§ 4 Aenderung der Stückelung des Grundkapitals auf Grund der eingereihten Aktien gemäß Um- stellungsverordnung.
§ 18 Aufsichtsratsvergütungen.
6. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.
7. Verschiedenes.
Diejenigen Aktionäre, welche sich an der Hauptversammlung beteiligen, müssen ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Ge- sellschaftskasse, bei der Dresdner Vank in Danzig, bei einem deut- schen Notar oder bei einer Wert- papierfamnmelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver-, sammlung dort belassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Vescheinigung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrifst bei der Ge- sellschaftskasse einzureichen.
Der E bei einer Hinter- legungsstelle wird da die Aktien mit Zustimmung der Hinter- legungsstelle für sie bei einem Kredit- institut bis zur Beendigung der Haupt- versammlung gesperrt werden.
Danzig, den 10. Juni 1942.
Danziger Verpackungsindustrie
Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
Kohrig. Feilgenhauer.
durh genügt, daß | #
[12030] Eisen-Nieg, 1 Aktiengesellschaft, Darmstadt.
1. Nach den Bestimmungen der Dia e Mena ga aco mrs hat dev Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vor=- standes am 29, November 1941 be- [hlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wee der Berichtigung von M 500 000,— um f. Æ 850 000,— auf f Æ 1350 000,— zu erhöhen.
Die Berichtigung is derart erfolgt, daß an Stelle von zwei alten Aktien zu je f? 500,— eiue neue Aktie zu li. 2700,— ausgegeben wurde.
2, Dtrh Beshluß von Vorstand und Aufsichtsrat hat der § 5 Abs. 1 unserer Satuncçen folgenden Wortlaut erhalten:
„Das Grundkapital der Gesellshaft beträgt K A 1350 000,—. Es ist in 500 Stück Aktien über je NA 2700,— eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen; sie tragen laufende Nummern.“
3. Die Anmeldung dieser Beschlüsse zum Handelsregister ist erfolgt und am 5. Fanuar 1942 in das Handelsregister eingetragen worden.
4. Die berichtigte Bilanz zum 31. 12. 1940 wurde in Nr. 289/41 des Deut= schen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlicht.
[12022]
Die Aktionäre unserer Gesellshaft werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 7. Juli 1942, 12 Uhr, im Geschäftshause der Gesellshaft in Wer=- nigerode a. S., Marktstr. 18, stattfin- denden ordentlichen Hauptversamm- lung eingelæden.
TagesWordnung:
1. Vorlage des JFahresabshlusses und der Berichte des Vorstandes und Aufsichtsrates für das Geschäfts=- jahr 1941.
2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.
3. Entlastung des Aufsichtsrates.
. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sowie zur Ausübung des Stimmvrechtes in ihr sind nur die Aktionäre berechtigt, die thre Aktien spätestens am 3. Juli ‘1942 bis zur Beendigung der Hauptversamm- lung bei einer der nachstehenden Stellen hinterlegt haben:
Gesellschaftskasse, Wernigerode,
Dresduer Bank, Berlin,
Deutsche Bank, Zweigstelle Blan- fenburg, Harz.
Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer deutschen Wertpapiersammelbank er- folgen. Die von diesen ausgestellten Bescheinigungen bzw. Hinterlegungs- scheine sind späteftens am 4. Juli 1942 bei der Gesellschaft in Werni- gerode einzureichen.
Wernigerode, den 12. Funi 1942. Vereinigte Harzer Portlandzement- und Kalkindustrie Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Vorstandes und
[12065] Erbacher Tuchfabrik Aktiengesellschaft, Erbach (Odenwald).
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellshaft zu der am Mitt- woch, den 15. Juli 1942, 14 Uhr, in den Räumen der Dresdner Bank in Darmstadt stattfindenden zwölften ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1, Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrats über das zwölfte Ge- schäftsjahr der Gesell]shaft vom 1. Fanuar bis 31. Dezember 1941,
. Vorlage der Bilanz per 31, De- zember 1941 nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Beschluß- fassung über die Verteilung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
4. Wahl des Buchprüfers für das Ge= schäftsjahr 1942.
5. Verschiedenes.
Gemäß § 21 der Saßungen ist nur derjenige Aktionär zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus-= übung des Stimmrechts in derselben berechtigt, der seine Aktien spätestens am 12. Juli 1942 während der üb- lichen Geschäftsstunden entweder bei der Gesellschaftskasse in Erbach (Oden- wald) oder bei der Dresdner Vank in Frankfurt a, M. bzw. Darmstädter und Nationalbank Darnistadt Filiale der Dresdner Vank in Darmstadt oder bei einer Effektengirobank hinter- legt hat,
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorstehend aufgeführten Hinterlegungsstellen für ie bei einer anderen Bankfirma im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar erfolgen, Jn diesem Falle muß die Bescheinigung des Notars uber die erfolgte Hinter- lequng spätestens am 13, Juli 1942 im Besitze der Gesellschaft sein. Erbach/Odenwald, 5. Juni 1942.
Der Vorstand.
Friy Mayer; Karl Heister.