1942 / 141 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 141 vom 19. Juni 1942. S. 4

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(2) Der diesem Erlaß als Anlage beigefügte Fleisch- berechtigungsschein ist ab 29 6. 42 auszugeben. Von- diesem Zeitpunkt an sind die auf Grund des Erlasses vom 28. 8. 41 Il B 6-5200 ausgegebenen Fleischberechti- gungsscheine ungültig und einzuziehen. Die Abschniite des neuen Fleischberechtigungsscheines sind zu Kontroll- zwecken durch einen schwarzen Kreis gekennzeichnet. Für den Druck der Fleischberechtigungsscheine is das für die Reichsfleischkarten vorgeschriebene Wasserzeichenpapier zu verwenden. Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses her- gestellten Matern des. Fleischberechtigungsscheines sind bei der Deutschen Zentraldruckerei anzufordern.

(3) Auf die Beachtung meines Erlasses vom 25. 9. 1941 Il B 6-5900 betr. sachgemäßes Schlachten und Ent- häuten von Hausschlachtungsschweinen weise ich . be- sonders hin.

(4) Die zur Durchführung diéses Erlasses notwendigen

Einzelbestimrnungen werden durch besonderen Erlaß geregelt -

werden. Berlin, den 30. Mai 1942.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: Bade.

Bei zel Anlage 6 / i S : Ss S 5 ® 5 Stempel des Fleíschers Líeferbestätigung. 50 3 g j 50 L ? 100 g 100 g Ich bestätige, daß der auf dem Stamm. gus j Feet L : abshnitt genannte Bezugsbecechtigte die Fleifchbaren ! Fleifchibaren Fleis Fleisch Schlactfetten, die den von diefem Fleis, R A, L Vogt oder oder e s a Ws [Ss Fleisch- Fleish- } Gist über 2,0 k@Fleisch oder Fleishwaren | *"!!?ridt, von mir bezogen hat. s 4 Jleisb 50g leth waren waren bzw. 1,4 kg Fleisch oder Fleishwaren e ainnnn, oba : Por und 0,6 kg Schlachtfette, Unterschrift und Firmenstempel. Fleischwaren Fleischwaren Dw) B —_ N n a ome coconscessoos s s ® 5 S 5 Bemerkung für díe Kartenausgabestelle: 50 “Fleisch } 50 # Fleis 100 g 100g Be1 Inhabern von. Schlachtkarten sind für diesen Fleishberehtigungsschein E; T fr Fleisch Fleisch in Sp. 9 der Schlachtkarte 3,0 kg als empfangen einzutragen. Fleifhiaren j Fleischibaren oder oder : |@5s T Se Fleisch- Fleisch- l ç b ti chein f Fteind : 50 Fleisch aren waren cl ere Igungs Lt L R f Fleischwaren ; Fleishwaren

Sun nneoSss eSsauSsaus ; - ewuneooos ees ® 0 für landwirtschaftliche Selbstversorger G: Ss S F Gültig ab 29. Juni 1942 «a F'Fetd g g uns 2% 2% : Fleisch Fleisch | S Raum Fleischdaren | Fleifchwnren oder oder N | int G. Es 5 e is Fleisch- Fleisch- für Numerierung Kreis- 50 { eis 50 f Feil waren waren B pou óber Fleischwaren i Fleischwaren S S Bei den Abschnitten, S 5 0 S 100 g 100 g Bezug von Fleisch 100 8 0 100 S Fleisch Fleisch |} Name: oder. Chlowifet en Fleish ! Fleis oder oder ezug voi leid oder 14 oder Fleisch- Fleisch- Wohnort: linte Teil. A Fleisch- i Fleisch- iparen waren Ee Le EN! waren » waren GouoSnnaacunenaasasaansans Straße: ‘mit abzutrennen- m n E aal

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Ohne Nametseintragung ungliltig!" Nicht übertragbar! R

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Selbsthaltung und -mästung vor. Gehören jedoch in diesem Fall die Mitbesitzer nicht dem gleichen Haushalt an, so känn Selbsthaltung und -mästung nur anerkannt werden, wenn nicht mehr als zwei Personen Mitbesitzer

sind und wenn ihre Haushalte und der gemeinsame Stall

in derselben Gemeinde’ liegen. :

(4) Soziale Gründe für Ausnahmegenehmigungen ge- mäß IIl Gruppe B Abs. 2 sind z. B. als gegeben an- zusehen : Ke i

a) bei Arbeitersiedlern, sofern die. Siedlung für die Schweinehaltung eingerichtet ist und in ihr der überwiegende Teil des Futtermittelbedarfes selbst erzeugt wird. Wenn eine Siedlung neu be- zogen wird, kann auch von dem Erfordernis ab- esehen werden, daß in den Hausschlachtungs- jahren seit 1938/39 die gleiche Anzahl von Ha1s- schlachtungen vorgenommen wurde; :

b) bei Antragstellern, die aus zwingenden Gründen nicht in der Lage waren, den ganzen Futter- mittelbedarf selbsi zu erzeugen und bei denen die Ablehnung eine unbillige Härte bedeuten würde, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Haus- schlachtungsgenehmigung erfüllt sind (z. B. werdende oder kinderreiche Mütter).

(5) Weitere Ausnahmegenehmigungen für nichtland- wirtschaftliche Selbstversorger (Gruppe B) können aus noch so einleuchtenden Billigkeitsgründen im Hinblick auf die not- wendige Sicherung der Futtermittelversorgung nicht zuge- lassen werden. So begründet z. B. Futterabgabe jeder Art (Kraftfuttex, Kartoffeln, Küchenabfälle usw.) an andere Per- sonen, die selbst Schweine, Rinder, Kälber und Schafe halten und mästen, für den Abgebenden keinen Anspruch auf Ge- nehmigung einer Hausschlahtung der mit diesen Futter- mitteln gemästeten Tiere. i 7

(6) Für die Abgabe von Futtermitteln als Entgelt für geleistete Arbeit in der Landwirtschaft gelten die Alben Ger gen der Anordnung der Hauptvereinigung der deutshen Ge“ treide- und Futtermittelwirtschaft vom 1. 7. 1940 in der Fassung der Anordnung vom 1. 7. 1941 (RNVBI. S. 238, insbesondere Erster Teil Ziffer 2). :

(7) Hausschlachtungsgenehmigungen sind an Fnhaber von Fleischereien nicht zu exteilen. i E

(8) Gastwirte, die gleichzeitig einen Fleischereibetrieb haben oder sonstwie gewerbliche Schlachtungen vornehmen, fönnen Hausschlahtungsgenehmigungen nicht erhalten. Fm übrigen können Gastwirte nur dann als Selbstversorger an- erkannt werden, wenn sie sih der Kartenausgabestelle gegen- über ausdrücklich verpflichten, ausschließlih für die Versor- gung des eigenen Haushalts zu schlachten. :

(9) Lebensmitteleinzelhändler, die gewerblih s{hlachten, fönnen eine Hausschlachtungsgenehmigung „nicht erhalten. Lebensmitteleinzelhändler, die nicht gewerblich schlachten, aber mit Fleish und Fleischwaaren handeln, erhalten bei Erfüllung der allgemeinen Vorausseßungen - eine Hausshlachtungs- genehmigung nur dann, wenn sie sih der Kartenausgabestelle

egenüber ausdrücklih verpflichten, ausschließlich für die Ver- ae des eigenen Haushalts zu shlahten. S

(10) Die Landes- und Provinzialernährungsämter werden ermächtigt, bei landwirtschaftlichen Betrieben, mit denen eine Flêischeréi ‘als Nébenbetkieb verbunden ist, in be- sonders begründetén! Fällen dié Selbfkversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) durh Hausshlähtungen zuzulassen.

« a) Doppelwandige

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ne. 141

(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)

9

Gemeinsame Anordnung

der Beaustragten für Kriegsausgaben bei den Wirtschaftsgruppen Elektroindustrie und M, Ee und Blechwarenindustrie 3 über die Herstellung von Großkochgeräten vom 4. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesebbl. T S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Okober 1941 (Reichsgesebbl. I S. 679) ‘in Verbindung mit der Anordnung über die Er- zeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Fn- dustrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz, Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8&1 Die Herstellung von Grpßkochgeräten für den Fn- und Auslandsbedarf ist nur noch in den nachstehenden Ausfüh- rungen zulässig: I, Kochkessel Wasserbadkoch- kessel 300 1 Fnhalt (RAD-Modell) Innenkessel Schmiedeeisen gescheuert oder grund-

emailliert, Deckel . . . Schmiedeeisen grundemailliert, lose aufliegend. Beheizungsarten : Kohle, Niederdruckdampf, Gas, .Elt.

b) EinwandigeKochkessel 3001 Fnhalt

(RAD-Modell) D

. Ausführung wie oben beschrieben. Beheizungsarten: Kohle,

Gas, Elt. So Dte ther! affeesiebe und Siebböden für Kartoffeln aus

Schmiedeeisen grundemailliert. II. Herde und Kochtische a) für Kohlenfeuerung: ‘1. Kohlenherd nah RAD: RLKG 202 bzw. K G 10008. Plattengröße 175 bzw. 185 x80 cm mit 1 Feuerung und 2 Bratöfen altes oder neues Modell 2. \chwexrer Kohlenher-d __ Plattengröße 205 ck 90 ecm - mit 1 Feuerung, 2 Bratöfen je 50 ecm Breite

beit befindlichen und vorgearbeiteten Apparate und Anlagen

Der T für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe

zur Ergänzung der ibe über die Neuaufnahme der

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 19. Funi

V. Kippbratpfannen a) für Gas8heizung: Tige Form, Deckel aus Schmiedeeisen fetteingebrannt und ausbalanciert Jnnenmaß 80 X 60 X 18 em b) für Eltheizung: - Ausführung wie oben beschrieben. Anschlußwert: ca. 12—14 kW VI. Spültische mit 2 Becken aus verzinktem Schmiedeeisen, Beckengröße 60 X 60 cm ohne Ablaufbrett. Nur erlaubt für: Wehrmacht, Reichsarbeitsdienst, Organisation Todt, Krankenhäuser und Seefahrzeuge. Sämtliche vorgenannten Geräte dürfen nur in lackierter Ausftattung hergestellt werden. Œ

82 Jn begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind den ufländigèn Kriegs- beauftragten einzureichen. M)

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehc bestraft. j

8 4

__ Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündun in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete E für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Die auf Grund bereits abgeschlossener Aufträge in Ar-

für niht mehr zugelassene Ausführungen dürfen spätestens bis zum 15, August 1942 fertiggestellt werden. Berlin, den 4. Funi 1942. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie Dr. Ostermann.

Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie

Dr. P il z.

1. Anorduung

Herstellung: landwirtschastliher Maschinen und Geräte Vom 25. April 1942

1942

S S chgruppe Landmaschinenbau der Wirtschaftsgrupp« aschinenbau gehören.“ N

82

Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung int Reichsanzeiger in Kraft. : Berlin, den 25. April 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion, Karl Lange.

Bekanntmachung

Die am 17. Juni 1942 ausgegebene Nummer 65 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält:

Polizeiverordnung über die Aufbewahrung von Waffen und Munition in alleinstehenden Gebäuden. Vom 12. Funi 1942.

Dritte Verordnung über die Neugestaltung der Reichshaupt- stadt Berlin und der Hauptstadt der Bewegung München. Vom 12. Juni 1942. j

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 NA. Postbefördes rungsgebühren: 0,03 #ÆAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postshéckkonto: Bérlin 96 200.

Berlin NW 40, den 18. Funi 1942. Reichsverlagsamt. F. V.: Stecn.

FItichtamtliches

Postwesen

Reichspostminister Dr.-Fung. E. h. Ohnesorge über eineu Europäischen Postverein

Zu dem Gedanken eines Europäischen Postvereins äußert \ich Retchspostminister Dr.-Fng. E. h. Ohnesorge in der lezten Num- mer von „Europa-Kabel“. Obwohl im Weltpostvertrag ausdrücke lih die Möglichkeit vorgesehen war, daß sih einzelne Länder odex Ländergruppen innerhalb des Weltpostvereins enger zusammenso shließen fönnten, um so noch weitergehende postalishe Verbesse- rungen zu erzielen, habe der von Heinrich von Stephan vertretene Gedanke der Bildung eines Europäischen Postveretns bis heute feine Verwirklichung gefunden. Während es schon 1911 zur Grün- dung eines Südamerikanischen Postvereins gekommen set, dem sih 1926 sogar Spanien angeschlossen habe, und während auch ein Afrikanischer Postverein ins Leben gerufen worden sei, habe die politische Zerrissenheit Europas eine engere postalishe Zusammen- arbeit mit ihren großen Vorteilen für alle europäishen Staaten stets vereitelt. Die Aufgaben, die in unserer Zeit eines epochalen Umbruchs allen Völkern unjeres Kontinents vom Schicksal ge- A werden, seien so überwältigend* groß, daß nur eine Zu- jammenfassung und eine Zusamnienarbeit aller Kräfte die Ans forderungen erfüllen fönnten. Der Post komme bei diesex Entfaltung der gesammelten europäishen Kraft eine großa Verantwortung zu. Das nächstliegende sei die Einführung einer europäishen Einheitsgebühr für gewöhnlihe Briefa sendungen und die Vereinfahung und Vereinheitlichung der jeßt noch sehr unterschiedlihen Gewichtsstufen. Wenn es mög= lih sei, so führt der Reichspostminister als Beispiel aus, einen Brief von Madrid nah. Santiago de Chile zux Jnlandsgebühr zu befördern, so sei es niht vertretbar, daß ein Brief vòón Basel nach Lörrach oder von Bukarest nah Sofia mehr als das Doppelte der Jnlandsgebühr kostet, nur weil die politishe Grenze dazwischen

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100 o 100 Ohne Rüdgabe dieses Stammabshnittes weröen “lucue q N 8 Dies darf: jedo nur dann geschehen, wenn die Landwirtschaft i : : sch l A Fleischberechtigungsscheine nicht ausgegeben! 100 S í E S eindeutig als Hauptbetrieb und die Fleischerei nur als Neben- 1 Wärmeofen Jn Ergänzung der Anordnung über die Neuaufnahme der | lieat. Wenn es dem einzelnen auch nit so sehr darauf ankomme, ie B F 7 Flei Fleisch N Fleisch betrieb anzusehen is. Zur R dieser Frage e M b) f O S L e R r rade und Geräte vom R Ut fo fer E S e U s E blie “0A IBE oder it ei ö 3 oder «oder Landes- bzw. Provinzialernährungsämter gemeinsam mi ür Gasheizung: . Dezember AZ. Nr. 15 vom 19. Fanuar 1942) zahlt, ei es jedo c n Einzelfall {hon beactlich, : D t R geste ten Abschnitte k ls Ne1se- und Gast- „On Ds (TUT LEL" Î C5 : Á ; ) , H Fleiseh- Fleisch- stättenmacken a e A La Se E e Fleisch é Fleisch- dem zuständigen Viehwirtschaftsoerband nähere Bestimmun- 1. Gasherd \chwerer Bauart ordne ih auf Grund des mir unter dem 29. Januar 1940 er- hes B S Cs E R ; finden und sind nicht zur Vorlage an den. Betrieb gebunden, der den u gen erlassen. Í E / Plattengröße 160 x 90 cm teilten Auftrages des Reichsmarschalls des Großdeutschen nah Rom, nach Helsinki oder Amsterdam statt 385 NA i Lu : ivaren waren Fleishberehtigungsshein abgestempelt hat. waren ! waren (11) Landwirtschaftliche Arbeiter, die in einem landwirt- mit 2 offenen und Reiches, Beauftragten für den Vierjahresplan Nr. V. P. | kunft nur 040 f.4 zu bezahlen sind. Die große Bedeutung einer P ? i u schaftlichen Betrieb- eines Selbstversorgers der Gruppe C be- 4 geschlossenen Gaskochstellen 1451/3 sowie auf Grund der Verordnung über die Lenkun derartigen Neuerung komme jedo dann besonders s Bi he eeanuaeconnaucauSan emenunurwanzzuueumne Zl S v : , g S h ) , 9 : E g g 4 g g I ) n 101 zum Bewußt c M8 ä j Z é j c 1 u 2 : m D m G ; schäftigt werden, gelten, soweit sie dort ständig hauptberuflih 2 Bratöfen je 50 ecm Breite. und Verteilung der Maschinen- und Apparateerzeugung vom | sein, wenn man überlege, daß alljährlih viele Hunderte von Mila e 1 S O 0 S O B S L " S D 0 5 n 0 S j tätig :sind, als Selbstversorger der Gruppe A. Nicht zur 2. Freistehender Gasherd \chwe - 11, Dezember 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 2411) und der urch- | lionen Briefsendungen innerhalb des europäischen Kontinents g o 100 g'Fleish m ç n 100 g:Fleish m D, a 100 g:Fleisch. m g o 400 g Fleisch m g 1 100 g Fleisch m g e 100 g:Fleisch Gruppe A zählen dagegen die Jnsassen von Klöstern und rer Bauart führungsverordnung vom 2. Dezember 1939 (Reichsgesebbl. T wischenstaatlich ausgetauscht werden. Aehnlich bedeutungsvolle P E De R E, H O E L. ODeET o O Stiften, die Zöglinge von Fnternaten, die aus einer Werk- Plattengröße 190 ch 110 ecm S. 2498) an: erbesserungen ließen sich überall dort durhführen, wo die ; @ s Fleisch. waren M @ a Fleish;waren M a Fleis waren M @ a Fleish:waren m 0 a Fleish.waren m @ « Fleisch waren küche verpflegten Betriebsangehörigen oder andere von einem mit 2 offenen und Technik der organisatorishen Entwicklung vorausgeeilt ist. Die L : : @- 0 o : '@° ¿ ' @ : ' @- @ Selbstversorger der Gruppe C beköstigte Personen, selbst 4 geschlossenen Gaskochstellen S1 Foge Zukunftsbedeutung des Luftpostdienstes und eines Aus- a S a o S 2 o S a m S U n S n m S Ï : landwiztiGaftli Betrieb d tige i : Le, N i aues des europäischen Fernkabel- und, Fernshreibnebes liege auf 2 100 g Sped ! m 100 -:SGped ! s 100 s: Sped ! = (00 7 Sped " Q ‘® 100 7 Sped * m 100 g Sped ® wenn sie auf dem landwirtschaftlichen Betrieb einer derartigen 2 Bratöfen je 50 em Breite. § 2 der Anordnung über die Neuaufnahme der Herstellung | der Hand. Fn Zukunft werde es dann keine große Firma mehr i iz 0d.S Stinest S P p A d R eina g S Sd Salut, ç n G it S "d Séiweine) g Einrichtung landwirtschaftliche Arbeiten verrichten. 3. Gasfo chtisch \chwerer Bauart landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte vom 29. Dezember | in Europa eni die niht mit einer anderen über das zu bildende roh fett 9 S Lt A d roh:fett s in 0 E “rob fett ¡ S rbbifett 0 E : Plattengröße ca. 94 ck 47 cm : 1941 erhält folgende Fassung: roße Fernschreibney verkehren könnte, und die Erweiterung des #d. 80 g: Schmalz? Tod, 80 g Schmalz? 0d. 80 s Schmalzy m od. 80 g:Schmalz? m 0d. 80 8 Schmalz? Mod. 80 g Schmalz? Zu VI _ mit 2 offenen Kochstellen. „Unter die Vorschrift des § 1 fallen alle landwirt- E AERETS werde die Bewältigung auch der größten Anfor- d : | : A Anrehnungsgewich( 4 Ga P [were Bauart saftlihen Maschinen und Geräte, die zum Bereich der | verkete sichersten en Fernsprech- und Telegraphen« A / E j 4 : größe ca. 14 cm : Erlaß vas Seb ONiE 0e A T Sendun, Dad on Mun mit 3 offenen Kochstellen. P / 4, : '

Betr.: Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter) Il B 6 3000, II

Zur Ergänzung des Erlasses vom 30. Mai 1942 I1:B 6-3000 betr. Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleish und Fett (außer Butter) werden nah Maßgabe der Nr. XVIII Abs. 4 dieses Erlasses noch folgende Bestim- mungen erlassen *):

Zu ITI Was sind Hausschlahtungen?

Durch Hausschlachtungen können von Antragstellern der Gruppen A und B auch die in den Haushalt auf- genommenen Personen, soweit sie in der Landwirtschaft oder im Haushalt hauptberuflich tätig sind, versorgt werden. Zum Haushalt zählen ferner alle Kinder unter 14 Jahren und solche, die sih noh in der Ausbildung befinden, sowie nicht mehr arbeitsfähige Personen. Der einzelne Haushalts- angehörige muß jedoch im Haushalt ganz und länger als vier Wochen verpflegt werden.

Zu III Wer erhält eine Hausshlahtungsgenechmigung?

(1) Als hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig gelten auch die in der. Verwaltung landwirtschaftlicher Betriebe (Domänen, Saatzuchtbetriebe usw.) beschäftigten Ae, die ihren Wohnsitz auf dem Betrieb oder in der Gemeinde haben, zu der der landwirtschaftliche Betrieb gehört (z. B. Gutsinspektoren, Gutssekretäre usw.). Soweit es sich je- doch um Personen handelt, die in Generalverwaltungen oder besonderen, dem Betrieb angegliederten wissen- schafstlichen“ oder kaufmännischen Äbteilungen beschäf- tigt sind, ist eine Zugehörigkeit zur Gruppe A nicht ge-

*) Die von den Bestimmungen des fa vom 29, 8, 1941 -II B 6-5200 11 abweichenden Vorschriften sind durch Kur- sivschrist besonders gekennzeichnet.

geben. Die Landes- bzw. Provinzialernährungsämter wer- den ermächtigt, in den einzelnen Fällen entsprechend diesen Richtlinien die Selbsiversorgungsberechtigung jest- zustellen.

(2) Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren ständigen Wohnsiß nicht auf ihrem, Betrieb haben, zählen nur dann zur Gruppe B, wenn sie alleiniger Eigentümer oder zusammen mit Ehegatten oder mit Personen, mit denen sie ständig einen gemeinsamen- Haushalt - führen, Miteigentümer des betreffenden Betriebes sind. In allen anderen derartigen Fällen kann aus Mileigentum an land- wirtschajtlichen Betrieben nicht die Zugehörigkeit zur Gruppe B hergeleitet werden. Die in dem (städtischen) Haushalt derartiger Betriebsinhaber (Satz 1 u. 2) tätigen Personen ‘sind niht Selbstversorger; für sie gelten die Rationssäße der Normalversor gungsberechtigten.

(3) Als selbst gehalten und gemästet ist ein Tier nur dann anzusehen, wenn es

a) in einem Raum (z. B. Stall) untergebracht isl,

über den der Tierbesitzer allein oder mit anderen Personen die tatsächliche Verfügungsgewalt hat, z. B. auf Grund Eigentums, Pacht, Miete, unent-

r geltlicher Überlassung usw. und b) der Tierbesitzer selbst das Tier auf seine Rech- nung und Gefahr füttert und pflegt oder durch seine Haushaltsangehörigen oder durch andere

in seinem Haushalt oder landwirtschaftlichen

Betrieb beschäsfligte Personen

pflegen läßt.

Diese Bestimmungen gelten auch für Mitbesitz an Tieren, die. nicht zum Viehbestand eines landwirtschaft- lichen Betriebes gehören. besitzer ‘die für die Hausschlächtung bestimmten Tiere gemeinsam selbst gefüttert und gepflegt, so liegt. jür alle

füttern und

Haben danach mehrere Mit-'

auf dem Wiegeschein angegebenen Lebendgewicht ein Schlacht- verlust von 20 v. H. abgezogen wird. Das lebend verwogene Tier is, um einen Umtausch zu verhindern, zu- kennzeichnen.

(2) Bei Feststellung des Schlachtgewichtes gilt bei Schweinen als Schlathtgewicht das Gewicht des geschlachteten Tieres nah Abzug nur nachstehender Teile: der Organe und der Eingeweide der Brust-, Bauch- und-Beckenhöhle nebst Zunge, Luftröhre und Schlund mit Ausnahme der Nieren und des Schmers (Flomen, Liesen), bei männlichen Schweinen außerdem der äußeren Geschlechtsteile. Für die Feststellung des Schlachtgewichts bei Rindern, Kälbern und Schafen gilt § 68 Abs. 1 Satz 1 der Anordnung Nr. 1’ der Hauptvereini- gung der Deutschen Viehwirtschaft vom 19. 12. 1941 detr. Schlachtviehmarktocrdnung für das Fahr 1942 (RNVBl. S. 495).

(3) Bei amtlicher Feststellung des Lebend- oder Schlacht- gewichtèés ist das Anrechnungsgewicht in der Weise zu er- mitteln, däß vom errechneten oder festgestellten Schlachtgewicht 15 v. H. als Verarbeitungsverlust abgezogen werden. Zur Er- leichterung der Umrechnung dient die Tabelle 11. Bei An- endung der einheitlihen Anrechnrungsgewichte von 110, 100 oder 90 kg ist ein Abzug von 15 v. H. als Verarbeitungs- verlust jedoch unzulässig, da dieser bei der Festlegung der An- rechnungsgewichte bereits berücksichtigt ist.

(4) Der Antrag auf amtliche Gewichtsfeststellung ist stets vor n Schlachtung zu stellen. Dem Antrag ist nur statt- zugebén: :

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag.

i. V.: Rudolf Lanysch tin Berlin NW 21 Drutck der Preußishen Verlags- und Druckerci GmbH.. Berlin.

Sieben Beilagen (eirishl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage).

c) für Eltheizung: 7 Bestückung. nur mit runden Kochplatten 1. Eltherd- mittelschwerer Aus- führung mit 6 Kochplatten und 2 Bratöfen je ca, 40 cm Breite Plattengröße 115 X 75 em Anschlußwert: ca. 20 kW

Wirtschaftstcil

t Europas Bodenkundler in Dresden Wichtige Fragen für die Ernährungssiherung Europas

In diesen Tagen trafen sich auf Einladung der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft in Dresden ca. 200 Dodonkundler

rüdckt, N sowohl den Großstädten in bezug auf die Be- seitigung des Mülls als auch auf der anderen Seite dem Landbau und der „Gartenbauywirtschaft hinsihtlich einer ausreichenden Humusversorgnng große Sorgen abgenommen werden.

2. Elt-Tishherd s\chwerer Aus-- aus Deutschland und dem europäi 5 Die Vortragsfol \ährte weiterhin ein inblick in di i ü s aischen Ausland. S s ortragsfolge gewährte weiterhin einen Einblick in die hrun trägen wurde zu den wichtigsten ove der N U A le Bee Probleme der tropischen und subtropishen Boden-

mit 9 Kochplatten Beziehung zur Verwitterungskunde, zur Erhaltung der kunde und erbrächte u. a. auch Darstellungen der bodenkund=

lichen Verhältnisse Portugals und Richtlinien über die Verbesse- rungsmöglichkeiten der ungarishen Salzböden (Szikböden). Die Ausführungen über die organishen und anorganishen Sorptions- kompleye dieser Böden vermittelten die auch für unsere euro- päischen Länder wichtigen bodenkundlihen Fragen des wärmeren

Bodenfruchtbarkeit und in bezug auf ihre Bedeutun für die Ernährungssiherung des e120 ps n Großraumes Stellung genommen.

Neben der großen Bedeutung der biologishen Vorgänge im

Kochplatte 217 x 120 cm Anschlußwert: ca. 28—30 kW

3. Elt-Kochtish \chwerer Bauart mit 2 Kochplatten i

Plattenmaß 100 x 60 cm Boden wurden an mehreren Tagen die Fragèn der Humus- | Klimas ; a C A i » Anschl an wert: ca. 48—6 kW versorgung und der kulturtechnischen _ Maßnahmen zur e Anf Ta r E Bie E Wu “pin 4. Elt-Kochtish \chwerer Bauart A e E R der Pflanzenproduktion herausgestellt. | Boden stellt, aufgenommen. Gerade in bezug auf die r T | Jn ausgezeichneten Vorträgen über den Aufbau und der durch Nuzungsmöglichkeiten in den südlichen Gebieten De deutschen

mit 3 Kochplatten ihn gegebenen Wirkungsweise der Humusstoffe wurden die

Plattenmaß 150 x 60 cm bodenkundlich aktuellsten Probleme zur Aussprache gestellt. Ein

\ Anschlußwetrt: ca. 7,2—9 kW Vortrag über Nähr- und Dauerhumus als bodenbildende Fak-

TII. Hockerkocher n B A LUUNE ded Stort tags A A nd

, : ; 6 ng des Stallmistes im Boden. ie Frage . : ai 4 ret Cat i

a) ed I Hockerkocher für Gas- Humusbildung und der Humusversorgung ist ja Gt Kue ain anderon Länder in bezug auf die Nußungsmöglichkeit solcher

l d g Problem, das uns in Deutschland, im humiden Klima, inter- | Böden doh wichtig, da wir z. B. in den Älpen- und Donau-

Pla engröße ca. 60 X 60 cm essiert, sondern bekommt eine erhöhte Bedeutung für die Gesund- ba ‘wenn auch räumlih beschränkt, F Salzböden vor-

b) Einteiliger Hockerkocherx für Elt- | erhaltung der Böden des wärmeren Klimas. Gerade auf diesem | [inden, deren Nußung zu erstreben ist. Zu erwähnen sei außer-

heizun Gebiet war daher ein besonders reger Erfahrungs- U aen Vortrag über die biologishe Tätigkeit der \chwe-

Plattengröße ca. 59 x 59 cm K LLTCU Q. zwishen den “Bodenkundlern Europas zu be- | dishen Böden.

Ansch{lußw ‘ea, , erken. i j ta i Mit ganz besonderem FJnte 1 i Zfü

IV L 0.048 (C90 10,0 Wi Außerdem sind die Vorträge über die Verwendüngs- | über dén Stand der E, 0e R B e P

j a) Etagenbratofen für Kohlenfeue- ¡Nes Lw A F L N Gatte en (RDiCER idt, Grahe Vie Bistcebtrriot 1 vit AcgPnein bere

- and : L und im Gartenbau von besondexem olgt. Gerade die Bestrebungen der deutschen Bodenkunde, unter

rung i L Interesse für die Teilnehmer gewesen. Während der Braunkohle | den fei E RIR der Böden die wichtigsten analytisch

mit 2 Muffeln von je 50 ecm Breite nur ein bedingter Wert in der Landwirtschaft zuzusprehen is, | zu erfassen, führten zu erfolgreichen Schnellmethoden zur Er-

b) Etagenbratofen für Gasheizung po die Anwendung des Mülls auch des Frishmülls be- | mittlung der Düngebedürftigkeit. Eine Ln Reihe von Vor-

Ostlandes waren diese Ausführungen besonders für die deutschen Kollegen von größtem Wert.

_ Wenngleih wir im Lehen Raum auch nur in gerin- gem Maße Salzböden besißen, so waren die Erfahrungen der

mit 2 Muffeln von je 50 em Breite onders für die Zwecke des Gartenbaus (Mistbeetpackungen, Aus- | trägen befaßten sich mit diesem Aufgabenbereih der Boden-

Be PE N mögli, Wenngleih die Untersuhungen noch niht | kunde. Schon seit jngent wird in Deutschland immer weiter

e) Etagenbratofen für Eltheizung ab ; . j | ! i i ; : bgeshlossen sind, so*dürfte aber do damit zu rehnen sein, daß | daran gearbeitet, diese Verfa bet erbö a j a : T e 50 cm Breite die Verwéndung des Mülls für ackerba ide (Steunigan und zu Perbilit dg Kid Vaaclunn, Been a6 nshlußwert: ) und gartenbauliche Hwecke in greifbare Nähe | dann auh der neuerlihe Erfolg auf diesem Gebiet mit alles

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