8. Kommanditgesellschasten auf Aktien
Matheus Müller, Kommandit-Gesellshaft auf Aktien, Eltville am Rhein.
[11810].
Dritte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 143 vom 22. Juni 1942. S. 4
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
— p ————————Á
1. Vortrag 2. Zugang
a) Abgan
b) Absch
rv.
Aftiva. M Anlagevermögen:
Bebaute Grundstücke . . Q. — Gebäude:
Kellerei und Verwaltung8geböude
-Vermietete Wohngebäude Maschinen und Apparate ..
Betriebs- und Geschäftsinventar .
Do i DO R D R DO R DO
Veteiliguliait a «ob
1, 125 88T7|— O
. 630 066 10 595 . 123 343 . 100 001 |—
T107 74 501
D
RAMA
a) —
a)
h) 13 485 a) — b) 2065 a) — |— b) 15 583 a) —
b) 18 582
a) — b) —
Umlaufvermögen:
Wein und Hilfsbedarf Sekt
Wertpapiere
Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen . . . Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und
Leistungen à Forderung an eine abhängige Gesellschaft . ..
Kasse, Reichsbank, Postscheck
Andere Bankguthaben
Darlehen Rechnungsabgrenzung .
Passiva. Grundkapital f Rülagen: Geseßliche Rücklage Zweckgebundene Betriebsrücklage Jnstandseßungsrüclage Wertbérichtigung: Für Forderungen Rückstellungen Verbindlichkeiten: Hypothekerdarlehen
Auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen .
Bei Banken: Rembourseinräumungen MM-Unterstüßungseinrichtung Sonstige Verbindlichkeiten . . . Gewinn: Vortrag aus 1940 Gewinn in 1941
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 19
Aufwendungen: Löhne und Gehälter Soziale Abgaben Abschreibungen auf Anlagen insen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen
P 881 416 749 271
165 000|— 54 963/24 250 933/44
193 111
615 392/84
——TB71314 103 692/72
|
55
4 984 934
2 400 000
1 279 401
RM 125 887
627 176 121 278 91 525 T4 534 156 252
1 630 687
525 211 9 010
1 174 742
À
445 995 2 635
240 000 250 000 100 000
40 244/- 527 8836
147 405|t
4 984 934, 41.
Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen.
Beiträge an Berufsvertretungen Gewinn: Vortrag aus 1940 Gewinn in 1941. „,
Gewinnvortrag aus 1940 Erträge: Rohüberschuß Sonstige Erträge Außerordentliche Erträge
den geseßlichen Vorschriften. Z. Zt. Eltville a. Rh., den 1. Mai 1942.
43 713,14 103 692,72
Dipl.-Kfm. H. Kühl, Wirtschaftsprüfer.
E e Gesellschafter sind: Carl J. Joos, Wiesbaden;
Otto Klaebisch, ville a. Rh.
Aufsihtsratsmitglieder sind: Moriy Freiherr von Bethmann, Fränkfurt a. M., Vorsißer; Adam Müller, Starnberg, stellvertr. Vorsißzer; Frfäinz K. Jaeger, Frank- furt a. M.; Ernst von Laer, Aue-Auerhammer; Joachim von Meister, Bad Homburg |
v. d. H. Eltville a. Rh., den 10. Juni 1942.
Die persönlich haftenden Gesellschafter:
Carl J. Joos.
15. Verschiedene Bekan Psälzisher Viehversicherungs-Verein a. G
[11573].
Otto Klaebisc¿
zu Ludwigshafen a. Rh.
Rechnungsabschluß.
I. Gewinn- und Verlustrechnun für das Geshäfts;ahr vom 1. Januar bis 31.
A. Einnahme. 1. Ueberträge aus* dem Vorjahre:
a) für noch nicht verdiente Beiträge (Beitragsüber-
387 233,90 . ; 43739,01
träge):
1. Tierlebensverficherung
2. Nichtmitgliederversicherung . . b) Schadenrülage:
1. Tierlebensversicherung
2. Nichtmitgliedexversiherung . « . .
a) Tierlebensversicherungen b) Nichtmitgliederversiherungen . .. C) für übernommene Rückversicherungen . „ "3. Nebenleistungen der Versicherten: a) Versicherungsscheingebühren : 1, Tierlebensversicherungen . . . . . 2. Nichtmitgliederversicherungen .
b) Zuschläge für Ratenzahlungen
6) OLLO « eo ooooooo oooooo
j 2 500,25 2. Beitragseinnahme, abzüglih der Rückbühungen:
14 891,25 . . 3640,10
400-046
RAM
430 972
145 193
1040 721 - 104 400 25 335
ntmachungen
Vezeiber 1941. -
Ñ
18 431 22 263
15 868 y T
1 312 217: 1 196 562
1312 247/57
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der von den persönlich haftenden Gesellschaftern erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahre2abschluß erläutert,
1 170 457
RA
627772 31 586 49 716 13 860
419 127 22 TTT
147 405
43 713
11 627 60 344/06
RAM
576 166/
R fa po ho
: stellv. Vorsiver; 3. Jakob Wagner, Landwirt in Gersbach bei einsheim, Westmark: 5. Anton. Strahl, Bauer, Vorder- |.
V
4. Erlös aus verwertéten Tieren: C id -RM \3 RMA |53;: a) -Tierlebensversicherung - 97 051! , b) Nichtmitgliederversicherung . - -- 2 22974 99 281/02 . Kapitalerträge: a) Zinsen . . . . 27 359 | b) Mietserträge . 3 126/— 30 485' . Gewinn aus Kapitalanlagen: a) Realisierter Kursgewinn b) Buchmäßiger Kursgewinn . . Sonstige Einnahmen: i; a) Außergewöhnliche Einnahmen . .-. b) Zinsen é . Auflösung der Rükstellung . « » « - Y Gesamteinnahme
98
3 025|—
3026
1 756)
180 1 936 86
44 903 50 1982 81995
B. Aus8gabe.
. Rückversicherungsbeiträge:
a) Tierlebensversiherung . . . - b) Nichtmitgliederversicherung
; S abzüglih des Anteils der Rückver- icherer: s a) Für regulierte Schäden:
1, aus dem Vorjahre: a) Tierlébensversicherung ¿ b) Nichtmitgliéderversicherung 2. aus dem laufenden Jahre: a) Tierlebensversiherung ._ b) Nichtmitgliederversicherung b) Schadenrücklage : E 1. Tierlebensversichérung i 214 976; — 2. Nichtmitgliederversicherung . « . “. 5948,54 . Beitragsüberträge auf das nächste Geschäftsjahr: a) Tierlebensversiherung b) Nichtmitgliederversicherung . + + - . - . Regulierungskosten : a) Tierlebensversicherung b) Nichtmitgliederversicherung ,
. Zu den Rüdcklagen, gemäß § 38 der Saßung: - a) 5% der Beiträge von NA 1040721,45-..-. b) Zinsen (Pos. A 5 a) La As c) Außergewöhnliche Einnahme (
d) Ueberschuß aus 1941 . ., + Abschreibungen auf: a) Grundbesiß b) Jnventar und Kraftwagen . « e) Forderungen i d) .NF.. A . . T0000, 0E Ma E Ey # . d 50
. Verwaltungskosten, abzüglih des Anteils der Rück-
versicherer: ; a) Provisionen und fonstige Bezüge der Agenten: 1, Tierlebensversicherung 105 968,92 2. Nichtmitgliederversiherung .- «_- 25 867,09" - b) ‘Porto - .. . 8493,59 “_¿) Sonstige Verwäaltungskosten: | 1. Tierlebensversicherung . . « « » « 98 878,98 2. Nichtmitgliederversicherung . « « „14 146,40 d) Beiträge an Berufsvertretungen
. Steuern, öffentliche Abgaben und ähnliche
Rückstellungen. ,
20 835
. 109 040,85 2727,09 | 111.767 . . 413 812,75
. 80697,75 | 484 510
220 924 54| 17 202
578 894
54 787/—| 633 681
10 831/41
202780| 12859
52 036/07 27 35998
1 756/52
22 15545 545— 1417/84
7 502/68
9 000/—
—
254397 58 418 63 652
1 982 819
Gesamtausgabe des Geschäfts
41.
74 964 82| 12 640/07 237 525 33 194 862/76 4 051/06
4 314 80|
6 95244] 535 311/28
26 596 05 622 429/30 1 960! — 29 910 — 15 700'—
1 76931
11. Vilanz für den Schluß
Forderungen: :
a) Rückstände der Versicherten
b) Ausf. bei Generalagenten und Agenten .
c) Guthaben bei Banken . .
d) Den. Versicherungsnehmern ge
e) Sonstige Forderungen
f) Pensionskasse
g) Forderungen an andere Versiherungsunternehmen Kassenbestand und Guthaben beim Postscheckamt . . Wertpapiere L
. Schuldscheinforderungen gegen- öffentlihe Körper- schaften... O R . Steuergutscheine T it . Grundbesiß
. Junventar und Kraftwagen ._ :
Wert. der übernommenen und noch niht verkauften | -
410 —
Gesamtbetrag 1 234 085 94
B. Passiva.
. Ueberträge auf das nächste Jahr: a) für norh nicht verdiente Beiträge (Beitragsüber- träge): Ó | i 1. Tierlebensversicherung . .. « « « 578 894,— 2. Nichtmitgliederversihèrung . . « . 54787,— b) Schadenrüdcklage: | : 1.’ Tierlebensversicherung ‘2. Nichtmitgliederversiherung . « . Sonstige Verbindlichkeiten: - a) Versicherungssteuer b). Guthaben von Agenten „. « e o ooooo c) Verschiedene Verpflichtungén “4 d) Guthaben anderer Vetsicherungsunternehmet .“ . Rechnungsabgrenzungsposten: Jm voraus bez. Bei-
träge j . Rückstellungen: a) für Ersaßbeschaffungen . .;. .« | 4625/85] S b) Sonstige ea e | 6365216) 68 278/— , Rüdllagen: Bestand am. 1. Januar 1941 . 182 372/16 / dazu -gèmäß §. 28\ der Sazung 103 308-02
| F Gesamtbetrag | “ Ludwigshafen a. RhH., den 1. Januar 1942.
Pfälzischer Viehversicherungs-Verein a. G. Die Direltion. Wilhelm Steiger.
Nach dein abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung áuf Grund
der Büchér und Schriften der Versicherungsunternehmung jowie der durch die Ge-
schäftsleitung und die Sachbearbeitér bereitwilligst erteilten Aufklärungen und Nach-
weise bestätige ih nah bestem Wissen. und Gewissen, daß der Rehnungsabschluß
per 31. Dezember 1941 einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung den gesch-
lichen Vorschriften entsprehen und mit den“, ordnungsgemäß geführten. Büchern-
übereinstimmen. : / k
_ Heidelberg, den 20, April 1942.
c Dr. Bitterich, Wirtschaftsprüfer: Vorstéhender Jahresbericht und Rechnungsabschluß wurde in dex Haupt- versammlung vom 20. Mai 1942 genehmigt und die beantragte Entlastung erteilt. Der Direktor. Wilhelm Steiger.
Aufsichtsrat: 1. Major Emil. Rixius in Prien ‘a. Chiemsee, : Vorsißzer;
2. Oekonomierat Friedrih Zeiner, Domänenpächter, Bad Mergentheim (Wttbg.), Pirmasens; 4. Karl
633 681
214 976,— +40) ie Hek : 5948,54 |- 220 924/54| 854 605
"a eide
_ 2693/99
16 349|—
50039
2207231
344991
285 680 18 1 234 085/94
“07 a: (0
Matt, prakt. \strauben béi Raven
wh a. D. in Wéstmark. / 1044206
burg (Wttbg.); 6. Hauptmann Hans Bernhard, Bauer, Yarxheim,
A fit di v Age,
46 563
Vorstand: Wilhelm Steiger, Direloe,
[13115]
Von der Commerzbank Aktiengesell- schaft, hier, ist dex Antrag gestellt worden, i '
RA 17 600 000,— auf den Fn- haber lautende Stammaktien mit Gewînnanteilberechtigungab 1 Quli 1941, RA 11000 000,— Stammaktien Ausgabe 1940 mit Gewinnanteilberehtigung ab 1. Juli 1941, A 50 000 000,— neue Stammaktien Ausgabe 1942 mit Gewinnanteilberehtigung ab 1. Ja- nuar 1942, R A 20 500 000,— 4 % Schuldverschreibungen vom. Fahre 1941 der Hamburgischen Elee- tricitäts-Werke, Hamburg, .
m Börsenhandel an der hiesigen örse zuzulassen. ck
Berlin, den 19. Juni 1942,
Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.
JoergeL.
[13113] Vekanntmachung.
Aus dem Aufsichtsrat unseres Ver- eins ist am 31. Dezember 1941 Herr Georg Gradl, Nürnberg, ausgeschieden.
Dortmund, den 16. Juni 1942,
„Signal “‘ Unfall - Verficherungsverein a. G. : in Dortmund.
Der Vorstand. Bökenkamp. Kothenschulte.
[13114] Deutsche Rentenbank.
Bekanntmachung gemäß § 9, Absay 3 der Satzung der Deutschen Rentenbank,
Durch eine , unter Mitwirkung der mitunterzeichneten, von regierung und vom Präsidenten des Rechnungshofs des Deutshen Reichs bestellten Kommissarè heute statt- gehabte Prüfung ist festgestellt wor- den, daß die durch die Rentenbank- verordnung vom 15. Oktober 1923 — RGBl. 1 S. 963 ‘— in Verbindung mit dem Geseg über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 RGBl. 11 S. 252 — vorgeschriebene Deckung der Renitenbri fe und Rentenbankscheine vorhanden ist.
erlin, den 19. Funi 1942. Der Verwaltungsrat: Granzow, Präsident. '
Der Kommissar der Reichsregierung:
Dr. S che che, Ministerialdirektor. Der Kommissar des Präsidenten
| des Rechnungshofs des Deutschen
Reichs: ngshofdirektor.“**
10. Gesellschaften m. b. H.
[11998] |
Aenderung in der Zusammenseßung
des Verwaltungsrates.
Das S er
Friß Horz, Winkel, Rhg., ist durch Tod
ausgeschieden.
Deutsche Wein- und Schaumwein-
ausfuhrgesellschaft m. b. H., Berlin.
m ————
[11077]. ; Bilanz per 31. Dezember 1941.
RAM 22 500
j Aktiva. Rückständige Kapitaleinlage Geschäftseinrichtung: Stand 1. 1. . 7.100,—
1941. .. Zugang 1941 . 445,60 zus. 7 545,60 Abschreibung 1941. . . . 2832,60-
Außenstände Post-
Kassenbestand und Bankguthaben und Gut-
4 713|— 61 611/06
scheckguthaben 4 835/19
9 850/07 103 509/32
50 000|— 2 000
Rückstellungen — 3 374/24
Verbindlichkeiten . . .. Posten der Rechnungsab-
grenzung ] 02 Gewinnvortrag aus 1940. 08
Reingewinn 1941. . 98:
103 509/32
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.
Depu Wm e Aden n Bone eee Bw
RA |% 175 709/57 7 682/14 2 832/60
Aufwand. Gehälter Soziale Abgaben . « Abschreibungen . Steuern Uebrige Aufwendungen . Reingewinn 1941 .
91 517/82 31 692 98
“ 361 314/76
Ertrag.
Bruttoertrag .# . « « « | 361 314/76
E
; 361 314/76 Stuttgart, den 28. Mai 1942.
Krämer Wirtschafts prüfungs- Gesellschast E , s
A. Krämer.
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51 879/65 ‘
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Erscheint an jedem Wo
S E ansbliealich 658 A4 abholer bei dox Bestellungen an, in lin für Selbstabholer die frale V Einzelne Nummern dieser Nu3gabe ko 10 « Sto w
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Augolzongoals für den Raum einer fünfgespalteneu 56 mm breiten Petit-Zells einer drei gespaltenen
mt au die Ungeigenstelle Berlin SW 68, einseitig be
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rudzeif einzusenden, iusbesonders Fettbruæ (einmal
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ei der Unzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 144
Postschectkonto: Verlin 41821 1942
Fnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung 108 der Reichsstelle für Ea (Aenderun und Ergänzung der Anordnung 103: Gerb- und Fettstoffe) vom 19. Juni 1942. '
Anordnung über die Preisbildung für Verdunklungsvorrichtungen aus Papier, Karton und Pappe. Vom 18. Juni 1942.
Nmtliches Deutsches Reich
Der Führer hat den ordentlichen Professor em. Dr. med. Friedrih Voeldcker in Halle mit Urkunde vom 22. E 1942 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Bekanntmachuug
Auf Grund des § 1 des Gesehes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichss :sehbl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gese über die inziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — Reichsgesezbl. 1 S. 479 —, der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 — A S. 207 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichd- feinden vom 29, Mai 1941 — Reichsgeseßbl. T S. 303 —
Jn Hundertteilen Reingerbstoff
wird das Vermögen der Jüdin Charlotte Shoenberg, geb. Landau, geb. am 12. 83. 1907 in Berlin-Charlottenbur
uleßt wohnhaft gewesen in Berlin, jezt in Waterville/US ebnen, zugunsten des Deutschen cfhes eingezogen.
Berlin, den 17. Zuni 1942.
Geheime Staats3polizei. Geheimes Staatspolizeiamt., J. A.: Dr. Bilfinge r.
Anordnung 108
der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Änderung und Ergänzun der Anordnung 103: Gerb- und Fettstoffe) vom 19, Funi 194
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesegbl. T S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reich8geseßbl, I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Überwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 13. August 1989 (Deutscher Reich8anz. und Preuß. Staatsanz. Nx. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reich3wirtschaftsministers angeordnet:
Einziger Paragraph
(1) Die Anordnung 108 der Me für Lederwirtschaft vom 1. Novembex 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuz. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird wie folgt
geändert und ergänzt:
1.8 17 erhält folgende Fassung: „d 17
1) Gerbstoffe sind bei der pflanzlihen A A bet der Anwendung kombinierter Gerbverfahren) und bei der Nach- gerbung in folgender Zusammenseßung zu verwenden:
E —
Gruppe À | Gruppe B | Grupps © | Grupps D Gruppe B
Lerderart
Andere Gerd- stof e u. Gerb- stoffauszüge einschl. € ulfit- zelluloseaus- züge*)
Quebracho- holz und -auSszüge,
Mimosarinde
und -aus3züge
Austausch- gerbstoffe
Fichtenrinde
Eichenrinde dib: -aidalics
einzeln od, zusammen etwa | mindestens | höchstens höchstens
L, Fahlleder und sonstige pflanzlich gegerbte Oberleder alter Gerbun eee und sonstige pflanzlich gegerbte Oberleder modertë Herbung | Boden- und Brandsohlleder alter Gerbung Boden- und Brandsohlleder moderner Gerbung, Unterleder und Geschirrleder
« Blank-, Riemen- und tehnische Leder, Vachetten .. « . ,-
, Pflanzlih gegerbte Leder aus Fellen der Gruppen F und & .
. Sonstige zu 1—6 nicht genannte Lederarten
45 5 10 40 38 15 10 37 50 5 6 40
25 30 — 33 17 10 40 10
45 40 50
Es gelten die Gerbvorshriften der dem Erzeugnis verwandten Gerb- und Lederart. Jn Dveseltfalen bestimmt die Reichsstelle für La die Zugehörigkeit zu einer der unter 1—s6 genannten
rten.
*) Die der Verwendung von Sulfitzelluloseauszligen etwa entgegenstehenden Vorschriften dex Wehrmacht werden hierdurch nicht berührt,
(2) Ohne Ausnahmegenehmigung gemäß § 30 können er- seßt werden:
Gerbstoffe der Gruppe D durch Gerbstoffe aller Übrigen Gruppen, :
Gerbstoffe der Gruppe E durch Gerbstoffe Gruppen A bis C.“
dex
2, §.27 Absay 1 erhält folgende Fassung: - „(1) Die Herstellungshöchstdauer beträgt:
a) bei pflanzliher Gerbung von Rindhäuten für Bodenuleder alter Gerbung. . . «. 12 Monate Bodenleder moderner Gerbung . . 6 Monate Brandsohlleder «+8 Monate - Unte Ce G Monats Fahlleder. und Oberleder :
(ohne Benußung des Gerbfasses , 6 Monate Fahlledex und Oberleder (mit Benußung des Gerbfasses) . 4. Monate Blankledex und Geschirrleder . . 5 Monate Riemenleder und technische Leder . 6 Monate b) bei Chromgerbung . 3 Monate
c) bei Anwendung aller sonstigen Gerbverfahren (einschl. kombinterter Verfahren) und bei pflanzlicher Gerbung von Fellen und anderen Häuten. als Rindhäuten .
3. § 27 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Die in Absay 1 angegebenen Fristen beginnen mit Schluß des Kalendermonats, in dein die Einarbeitung erfolgt. Beim Ablauf der Frist muß das Ledec fertig zugerichtet liefer- bar sein. Wenn die Zurichtung erst nach Weisungen des Ab- nehmers erfolgen kann oder wenn Leder unzugerichtet verkauft wird, muß die Fertigstellung bis zur Zurichtung entsprechend früher beendet seim.“ i
4 Monate.“
4. § 29 Absatz 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
“D Rade fet euger im Sinne von § 2 Nen. 2 und 3 und Gerbstoffhändler aben der Reichsstelle für Lederwirtschaft auf Anforderung eine Gerbstoffmeldung g vorgeschriebenen Vor- dvudcken Ss zu erstatten. L as die mit Gerbrinde und Vote ph inländishen Ursprungs handeln, sind insoweit von der Abgabe der Meldung befreit.
(3). Ledererzeugende, lederbearbeitende und lederverarbet- tende Betriebe Leben der Reichsstelle für Lederwirtschaft zum 15. Januar und 15. Juli jeden Fahres eine Gerbstoffmeldung und ia Anforderung ‘eine Meldung über Fettstoffe auf vor- geschriebenen Vordrucken zu erstatten.“
(2) Diese Anordnung tritt am 19. Juni 1942 in Krast; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von upen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 19. Juni 1942. : Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft., M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather.
Auorduung über die Preisbildung sür Verdunkelungsvorrichtungen aus Papier, Karton und Pappe
Vom 18. Juni 1942 ([IV — 444 — 8132/42)
Auf Grund des § 2 des Gesehes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die reisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I . 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: ;
81 __ (1) Für. Verdunkelungsvorrichtungen aus Papier dürfen die sih aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Preise nicht überschritten werden. Untex die Verdunkelungs-
vorrihtungen aus Papier fallen auch die Verdunkelung§e vorrihtungen aus Karton und Pappe.
(2) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht füx
a) Verdunkelungs8vorrihtungen in Falt- oder Har- monikaform und in Form von Springrollos,
b) Verdunkelungsvorrichtungen, die die in der Anlage aufgeführten Größen überschreiten. |
(1) Der höchstzulässige Preis für Verdunkelungsvorrichs tungen in Form von Fallrollos und Zugrecllos bei Abgabe an den Verbraucher (Verbraucherpreis) ergibt sich für die in der Anlage aufgeführten Größen äus dem Einstandspreis des für die Herstellung benötigten Verdunkelungspapiers und dem in der Anlage für die Vorrichtung ohne Papierkosten angegebenen Betrag. Der Errehnung des Einstandspreises des für die Herstellung benötigten Verdunkelungspapiers einschließlich Verschnitt darf jeweils höchstens die Quadratmeterzahl, die in der Anlage für die einzelnen Größen festgeseßt ist, zugrunde gelegt werden.
(2) Zwischenmaße in der Breite und Höhe, die nicht in der Anlage enthalten sind, dürfen nach oben auf volle 10 Zentimeter abgerundet werden.
(3) Die Kosten der Anbringung (Montage) der Ver- dunkelungsvorrihtung durch den Verkäufer sind in dem höchstzulässigen Verbraucherpreis nicht enthalten. Für die Anbringung und die Zeit des Hin- und Rückweges darf je Stunde ein Saß von höchstens 2,— KA berechnet werden.
ahrtkosten dürfen in der tatsächlich entstandenen Höhe ge- Pie berechnet werden. Bei Montagen außerhalb des Sißes des Verkäufers dürfen die den Monteuren tatsächlich gezahlten Auslösungssäße und bei Mehrarbeit, Nachtarbeit, Feiertags3=- und Sonntagsarbeit dürfen die gs zulässigen Zuschlage gesondert berechnet werden. Das bei der Anbringung be- nôtigte Material (z. B. Klappleisten, seitliche Andrücker, Gips, Haken und Stahlnägel) darf nur insoweit, als es für eine. etwaige besondere Abdichtung gebraucht wird, und pes höchstens mit dem Einstandspreis zuzüglich eines Aufschlages von 30 vom Hundert berechnet werden.
(
S3 Für Verdunkelungsvorrichtungen in Form von Fallrollos ohne Gg nag ermäßigt sich der nah § 2 Abs. 1 und 2 höchstzulässige Verbraucherpreis um wenigstens 30 vom Hundert. §4 u Dex höchstzulässige Denen es für Ver- dunklungsvorrichtungen in Form von Fa rollos und Zug- rollos, die die in der Anlage aufgeführten Größen nicht erreichen und für sonstige, insbesondere behelfsmäßige Vers dunklungsvorrihtungen — mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten — ergibt sih aus der Summe der Einstandspreise des für die Herstellung benötigten Verdunklungspapiers ein- \{ließlich Verschnitt und übrigen Fertigung8materials (wie Solzrahmen, Nägel. usw.) zuzüglich eines Aufschlages von höckstens 30 vom Hundert. (2) Die Vorschriften des § 2 Abs. 3 finden Anwendung.
S5 S ee libe E im Sinne der vorstehenden Vorschriften ist der tasächlihe Einkaufspreis zuzüglich der beim Bezug ent- standenen Beförderungskosten.
§6
. (1) Beim Vertrieb der Verdunklungsvorrichtungen durch den Handel darf der Abgabepreis des Herstellers höchstens 70 vom Hundert und der Abgabepreis des Großhändlers öchstens 80 vom Hundert des nach den Vorschriften der
1 bis 3 A eue g Verbraucherpreises betragen. Der E darf in diejem Fall die aud und Verpackungs- osten in der ihm tatsächlih entstehenden Höhe besonders berechnen.
(2) Werden serienmäßig hergestellte Verdunklungs- vorrichtungen vom Hersteller auss{hließlih oder überwiegend unmittelbar an den Verbraucher vertrieben, so ist die durch die Ausschaltung des Handels eintretende Einsparung an Ver- triebskosten Vet der, Bildung des Verbraucherpreises zu berück-
sichtigen. S7
(1) Der Hersteller hat über jede Lieferun einer Ver- dunk eng seinem Abnehmer eine Rechnung zu erteilen, in der Länge und Breite der Vorrichtung, der bof - zulässige Verbrauchêrpreis, der tatsächlich berechnete Preis und das für die etivaige Anbringung der Vorrichtung berech- nete Entgelt anzugeben [hat Er hat eine Bweitschrift der Rechnung bei seinen Ge Ten auf die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren. Auf der Zweitschrift ist der Ver- käufer des vêrarbeiteten Verdunklungspapiers, das Datum der Rechnung des Verkäufers und der Preis des Verdunk- lung8papiers je Quadratmeter anzugeben.