1942 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Wien. [13286] Amtsgericht Wien, Abt. 131, am 13. Juni 1942. Neueintragungen:

A 11158 Osfar Christof, Wien (111. Seidlgasse 2, Einzelhandel mit Textil-, Wäsche-, Strick-, Wirk-, Kucrz- und Modewaren). FJnhaber: Oskar Christof, Kaufmann, Wien.

A 11159 Johann Lenk, Wien (II, Praterstraße* 14, Textilgroß- handel), Jnhaber: Johann Lenk, Kausmann, Wien.

Veränderungen:

A 11161 Sans HSHable Etablisse- ment für Zentralheizung, Gas- und Wafsserversorgungs-Anlagen (Wien,

IV/50, Maigengasse 14). Die Ge- sellschaft ist aufgelöst. Das Unterneh- men ist auf den Gesellshafter Jng.

Robert Georg über- gegangen.

Reg. A 9/175 Eugen Beran (Wien, X11, Eichenstraße 5). Der Treuhänder Josef Kreuzspiegel gelöscht.

Hable, Wien,

Znaim. [13543] Amtsgericht Znaim, Abr. 6, dent 16; Juni 1942. Löschung einer Firma:

H.-R. A Znaim 73. Gelöscht wurde

infolge Gewerbezurücklegung Firma

Karl Bauer, Siz: Poppit. R E A

Znaim. [13544]

Amtsgericht Znaim, Abt. 6, den 16. Juni 1942. Löschung einer Firma:

H.-R. A Znaim 157, Gelöscht wurde infolge Gewerbezurücklegung Firma Leo Singer, Siy: Hödniß bei Zuaim 203, sowie der kommissarische

Liquidator Thomas Ludwig.

Zöblitz. Erzgeb. [135453] Amtsgericht Zöbliß, 19. Juni 1942.

Veränderung: H.-R, A4 36 Dampf- säge- und Hobelwerk Gustav Ul- bricht Rübenau. Die Gesellschaft ift aufgelöst. Der Gesellschafter Gustao Adolf Ulbricht in Rübewau ist dur Tod ausgeschieden. Der Holzhändler Alex Ulbricht in Rübenaau ist nunmehr Alleininhober,

4. Gensoffenschafts- register Ahaus, [13545]

Gn.-Reg. 25 Gemeinnüßiger Bau- vercin Ahaus e. G. m. b. H. Die Genossenschaft führt die Firma „Ge: meinnüßige Wohnungsgenossenschaft Ahaus e. G. m. b, H.“ in Ahaus. s Ahaus, den 4. Juni 1942.

Das Amktsgericht.

Bergreichenstein. [13549] Amtsgericht Bergreichenstein, den 18. Juni 1942.

Gn.-R. Winterberg 15 Erholungs- und Exerciticnheim St. Rafael e. G. m. b, H. in Winterberg. Von Amts wegen gelöscht auf Grund der §8 2, 3

des Gesetzes vom 9, 10. 1934. Bergreichenstein. [13550] Amtsgericht Bergreichenstein, den 18; Juni 1942.

Gn.-R. Neuern 32 Genossenschaft zur Verwertung elektrischer Energie in Babylon, e. G. m. b. H. Von Amts wegen gelösht auf Grund der WS 2, 3 des Gesetzes vom 9. 10. 1934.

[13551]

Bielefeld. Amtsgericht Bielefeld.

Fn das Genossenschaftsregister ist fol- gendes eingetragen worden:

Am 13. Mai 1942 unter Nr. 12 bei Schildescher Bankverein, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Schildesche. Der Name ist geandert in Volksbank Schildesche, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht.

Brüix. Genossenschaftsregister Amtsgericht Brüx. Abt. 7. Brüx, den 16. Funi 1942, Löschung:

Gen.-R. V 305 Genossenshaft Kam- peliéka, Spoftitelni a zálozni spolek v Kolesovicich, zaps. spol. s neobm. ru&., Siz: Kolleschowiß, Kreis Po- dersam. Die Genossenschaft wurde in- folge Verlegung des Sitzes nah Prag 11, Hibernergasse 18, gem. der Reg. Vdg. Slg. Nr. 199/1940 des Pro- tektorates Böhmen-Mähren "gelöscht. Falkenstein, Vogtl.

[13553] ‘Genossenschaftsregister Amtsgericht Falkenftein, 9. 6. 1942. Veränderung:

Blatt 2 Einkaufsgenossenschaft der Vüäckerinnung zu Falkenstein i. V., e. G. m. b. H. in Falkenstein. Die Firma lautet künftig Väcker- Einkauf Falkenstein i. V., eingetragene Ge- 7 ius mit beschränkter Hast: Þ t

Gnesen. Bekanntmachung. Jn unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 6 ou bei der Firma Spar- und Darlehnskafse Genossen- \chaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Marfkftädt eingetragen: Die Firma lautet jeßt: Spar- fasse Marfkstädt eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft- pfliht in Markftädt.

[13552]

[13554]

und Darlehns- | 3

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Zentralhandel8registerbeilage zum Reihs- und Staat3anzeiger Nr. 147 vom 26. Juni 1942. S. 4

Das Statut ist am 19. März 1942 neu festgestellt. Gegenstand des Unter- nehmens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehxr und zur Förderung des Sparsinns, zur Pflege des Waréèn- verkehrs (Bezug I DO A Ee Be- darfsaïrtikel und landwirtschaftliher Er-

zeugnisse), zur Förderung der Ma- \hinenbenußung. Gnesen, den 19. Juni 1942. Amtsgericht. Gnesen,. [13555] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 58a Wong. bei der Firma Molkercigenossenschaft, ein- getragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht Elsenau in Elsenau, eingetragen: Die Firma lautet jet: „Molkereigenossenschaft Elsenau eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ zu Elsenau. Das Statut ist am 20. März 1942 neu festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rehnung und Gefahr; die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behand- lung und Beförderung der Milch erfor- derlihen Bedarfsgegenständen; die ge- meinschaftlihe Verwertung von Etern, Geflügel und Honig durch Betrieb einer Eier-, Geflügel- und Honigsammelstelle.

Gnesen, den 19. Funi 1942.

Amtsgericht. Litzmannst adt. [13556] Genossenschaftsregister Amtsgericht Lißmannftadt, den 3. Juni 1942. Veränderung:

Gn.-R. 61. „Ziemianska Kasa Po- zyczkowo Oszezednoéciowa w An- toniewie Stokach, Spóldzielnia z nieograniczona odpowiedzialnoécia“. Die Firma ist geändert in: „Ländliche Spar- und Darlehnskasse Stocthof c. G. m. u. H.“ in Stocthof, Kreis Lißmannstadt. Das Statut ist am 20, 7. 1941 in neuer Fassung ange- nommen. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur För- derung des Sparsinns, 2. zur Pslege des Warenverkehrs (Bezug landwirt- shafLicher Bedarfsartikel und Absaß sandwirtschaftliher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinenbenußzung.

Magdeburg. [13557] Fn unser Genossenschaftsregister ist heute ünter Nf. 149 bei der Sied- lungs - Genossenschaft Magdeburg- Südost, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, einge- tragen worden: Durh Beschluß der Generalversammlung vom 2. Mai 1942 ist das Statut geändert und vollständig neu gefaßt worden. Gegenstand des Unternehmens ist, den Migliedern zu angemessenen Preisen vis und zweckmäßig eingerichtete Kleinwohnun- gen im Sinne des Wohnungsgemein- nüßigkeitsgeseßes und seiner Durch- führungsvorshriften zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in § 6 des Wohnungsgemeinnügigkeitsgeseßes und in den Durchführungsvorscriften bezeihneten Geschäfte betreiben. Magdeburg, den 17. Juni 1942. Das Amtsgericht. Abt. 8.

Oberglogau. [13558] Bet der unter Nr. 35 des Genossen- schaftsregisters eingetragenen Elektri- ‘tätögenofsenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Deutsh-Müllmen, ist heute eingetragen worden: S : Die Genossenschaft ist aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind Liquidatoren geworden. i Amtsgericht Oberglogau, 15. Funi 1942,

Ohlau. __ [13559] Fn das Genossenschaftsregister Nr. 27 des Amtsgerihts Ohlau ist unter Nr. 23 eingetragen: Spar- und Dar- lehnskfasse eingetragene Genofsen- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Rattwibß, Kreis Ohlau. Das Statut ist neu gefaßt am 8. Fe- bruar 1941. ; Amtsgericht Ohlau, den 19. Funi 1942.

Posen., ___ [13560] Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 23 Wollstein. Spar- und Darlehnskasse, Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Deutsh Gabel. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12, April 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge- nossenschaft lautet fortan: „Spar- und Darlehnskasse Deutsh-Gabel ein- getragene Genossenschaft mit uznbe- schränkter Haftpflicht“ mit dem Sih in Deutsh Gabel. Gegenstand des Unternehmens isst der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur örderung des Sparsinns; 2. zur flege des Warenverkehrs (Bezug land- wirtschaftlicher Bedarfsartikel und Ab- say landwirtshaftliher Erzeugnisse); zur Förderung der Maschinen- benuzung.

Amtsgeriht Posen, den 20, Mai 1942.

Posen-. [13561] Genossenschaftsregister. q Jn das Genossenschaftsregiste: ist heute unter Nr. 391 Posen die durch Statut vom 25, Mai 1941 errichtete Landwirtschaftliche Warengenvssen- schaft Moschin eingetragene Ge- nosseuschaft mit beschränkter Haft- pflicht mit dem Sit in Moschin eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. gemeinsthaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtshaftliher Erzeugnisse; 3. die Förderung der Majchinenbenußung. Die Genossenschaft beshränkt ihren Ge- schäftsbetrieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder. : Amtsgeriht Posen, den 28, Mai 1942, Posen. [ [13562] Genossenschaftsregister. 17 Gn.-R. 1 69 Posen-Pinne: Kon- sum Genossenshaft mit beschränkter Haftpflicht in Nojewo. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. März 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge- nossenschaft lautet fortan: „Landwirt- schastlihe Warengenossenschaft Neuthal eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht“ mit dem Siß in Neuthal. Gegenstand des Unterneh- mens is 1. gemeinschaftliher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegen- ständen des landwirtschaftlihen Be- triebes; 2. gemeinschaftliher Verkauf landwirtschaftliher Erzeugnisse; 3. die C der Maschinenbenugung. ie Genossenschaft beschränkt ihren Ge- schäftsbetrieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder. : Afsntsgeriht Posen, den 3. Juni 1942.

Reichenberg. [13563] Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenberg. Veränderungen:

Gn.-R. I 14 16. Juni 1942. Spar- und Vorschußverein zu Dessen- dorf registrierte Genossenschaft mit un- beschränkier Haftung, Dessendorf. Durch Beshluß der Hauptversammlungen vom 22. Mai 1941 und 28. Mai 1942 ist die Saßung in den §8 1 (Firma), 57 (Geschäftsanteil), 58, 82 (Gewinn- anteil), 92 (Einladungen) und 93 (Be- fänntmachhungen) geändert. Fm Sinne der Verordnung vom 26. April 1940, RGBl. 1 S. 684, und mit Zustim- mung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 11. Fuli 1941, Tgb.- Nr. 18 047/41 111, wurde die Rechts- form geändert und die Genossenschaft in cine solche mit beshränkter Hastung umgewandelt. Die Genossenschafts- firma lautet demnach nunmehr: Volksbank Dessendorf, e. G. m. b. H. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr dreißig Reichsmark. Zur Veröffent- lihung ihrer Bekanntmachungen be- dient sich die Genossenschaft einer im Kreise meistgelesenen Zeitung und des Anschlages- im Kassenlokale. Die übri- en Veränderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschafi. Hugo Kraus in Dessendorf ist zum Vor- standsmitglied (Kassier) neugewählt. Gelöscht ist der bisherige Kassier Rein-

hold Pohl.

Gn.-R. T 88 16. Funi 1942. Spar- und Vorschußverein in An- toniwald registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Antoniwald. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27, April 1941 is die Rechts- form geändert und die Genossenschaft in eine solhe mit beschränkter Haftung umgewandelt, wobei die Sazung gleich- zeitig in den §8 1 Abs. 1 (Firma), 57 weiterer Absaß d (Haftung) und 58 (Geschäftsanteil) geändert bzw. er- gänzt ist. Die Genossenschaftsfirma lautet demnach nunmehr: Spar- und Vorschußverein in Antoniwald, regi- strierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Jeder Genossenschafter haf- tet mit seinen Geschäftsanteilen und einem weiteren Betrage bis zur Höhe derselben. Ein Geschäft8anteil beträgt jegt A Reichsmark.

Gn.-R. 1 390 17. Funi 1942. Spar- und Darlehenskassenverein für die Ortsgemeinde Brins registrierte Genossenschaft mit unbeshränkter Haf- tung, Brins. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 9. April 1942 ist a) Josef Pirbkall, Ausgedinger in Brins 27, zum Obmannstellvertreter, Franz Sieber, Kaufmann in Brins 161, und Karl Payelt, Ausgedinger in Brins 117, zu Vorstandsmitgliedern neugewählt; b) die Saßung in den S8 1, 3, 12a, 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1 und 83 eändert. Die Genossenschaftsfirma autet nunmehr: Raiffeisenkasse in Brins, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Jedes Mitglied haftet mit seinèn Geschäfts- anteilen und noch mit dem fünffachen Betrage derselben. Der Vorstand be- lei aus dem Obmann, dem Obmanu- tellvertréter und noch weiteren vier Vorstandsmitgliedern. Die Höhe eines Geschäftsanteiles ist mit fünfzig Reich3mark festgeseßt. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch An- shlag an der Kundmachungstafel der Genossenshaft in Brins oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Veränderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Gelöscht sind die Vorstandsmitglieder Josef Schubert und Franz Wendler. Gn.-R. 11 20 18. Funi 1942.

Spar-: und Vorschußverein in Reinowiß eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftung, Reinowizk. Durhch Hauptversamms- lungsbeshluß vom 3. Mai 1941 ist die Saßung in den §8 1 (Firma) und 58 (Geschästsanteil) geändert. Die Ge- nossenschaftsfirma lautet nunmehr: Spar- und Vorschußverein, in Reino- witz, eingetr. Gen. m. b, H, Ein Ge- shäftsanteil ist mit zehn Reichsmark festgeseßt. Die Aenderung der Rechts- form wurde mit Verfügung des Reichs- aufsihtsamtes für das Kreditwesen in Berlin vom 12, Mai 1941 und 19. Fe- bruarx 1942, Tgb. Nr. 3610/42 II1, bewilligt. |

Gn.-R. LI 102 18. Funi 1942.

Spar- und Darlcehenskafsenverein für die Gemeinde Görsdorf in Görsdorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Durch Vollversammlungsbeshluß vom 6. Juni 1942 ist die Saßung in § 55 geändert. Demnach beträgt ein Geschäftsanteil nunmehr fünfzig Reichsmark.

Gn.-R. 1IV 280 12. Juni 1942.

Wirtschaftsgenossenschaft der Tifch- ler, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Althabendorf. Durch Vollversammlungsbeshluß vom 31. März 1942 ist a) Karl Trappschuh, Tischlermeister in Karolinsfeld, zum Vorstandsmitglied (Schriftführer) be- stellt; b) die Lars in den S 1 (Firma und Siß) und 26 (Geschäfts- anteil) geändert. Die Genossen|chasts- firma lautet nunmehr: Wirtschafts: genossenschaft der Tischler r. G. m. b, H. Neichenberg und Umgebung. Die Genossenschaft hat nunmehr ihren Siß in Reichenberg. Der Geschäftsan- teil von 100 Kr. wurde auf zwölf Reichsmark umgestellt und zugleich auf einhundert Reichsmark erhöht. Ge- [löscht ist das Vorstandsmitglied (Schr:ft- führer) Bruno Gahler.

[13564] unserem Ge- bei der unter

Steinau, Oder.

3. Gn.-R. 114. Fn nossenschaftsregister ist ZUU Nr. 114 eingetragenen Elektrizitäts- Genossenschaft eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Ransen, Kreis Wohlau, Heute folgendes eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. Funi 1942 aufgelöst. Liquidatoren sind: 1. Arnold Knauerhase, Bauer, 2. Ernst Baumgart, Bauer, in Ransen, Kreis Wohlau.

Steinau (Oder), den 16. Funi 1942.

Das Amtsgericht. Stolberg, Rheinl. [13565] Genossenschaftsregister

Amtsgericht Stolberg, Rheinland.

Stolberg Rheinl., den 11. Juni 1942. Erloschen:

Gn.-R. 7. Verbrauchergenossenschaft Stolberg, e. G. m. b. H. in Stolberg Rheinl. Die Genossenschaft ist durch Vermögensübertragung auf das Ge- meinschaftswerk der Deutschen Arbeits- front, G. m. b. H., Hamburg, mit Ab- lauf des 31. März 1942 unter Aus- \chluß der Liquidation aufgelöst und die Firma erloschen.

Stollberg, Erzgeb. [13566

Jn das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18, betr. Spar- Kre- dit- und Bezugsverein Oelsnitz i. E., eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht, eingetragen wor- den: Die O lautet fünftig: Landwirtschaftlihe Genossenschaftskasse, Oel3nit (Erzgeb.) u. Umgeb., e. G. m. u. H. Das Statut ist am 7. Juni 1942 neu gefaßt worden.

Stollberg (Erzgeb.), 18. Funi 1942.

Das Amtsgericht.

Walsrode. [13567]

Jn dem Genossenschaftsregister ist

heute bei der unter Nr. 6 eingetragenen Viehverwertungsgenossenschaft des Krei- ses Fallingbostel e. G. m. /b. H. in Walsrode eingetragen worden, durh® Beschluß der Generalversamm- lung vom“ 21. 3. 1942 der L 2 ‘des Statuts dahin ergänzt ist, daß im Nugz- und Zuchtviehgeshäft Verwer- tung auh auf eigene Rechnung erfolgt und daß der“ Geschäftsbetrieb nicht auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist. Amtsgeriht Walsrode, 19. Funi 1942.

5. Musterregister

Weimar. R [13568 An Weimar, 15. Juni 1942, Ju das Musterregister ist bei Nr. 129 eingetragen worden: Die Firma Gust- loff-Werke in Suhl hat am 22. Mai 1942 für das unter Nr. 129 eingetra- gene Muster: Wände von Kinder- und NULP nagen, Fabrik-Nr. PA-G 101, Flächenerzeugnis, die Verlängerung der Schußfrist um weitere 7 Jahre angemeldet.

7. Fonlurse und Bergleichssachen

Berlin. [13905]

Ueber den Nachlaß der am 6. 12, 1935 verstorbenen Bertha Durowski geb. Firz, in Charlottenburg, Wil-

mersdorfer Str. 79, wohnhaft gewesen, ist heute; 12 Uhr, das Konkursver-

fahren eröffuet worden. 351 N. 19, 422 —. Verwalter: Kaufmann Actermann, Berlin-Niederschöneweide,

Briger Str, 18. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 830. T. 1942, Erste Gläubigerversammlung: 22. 7. 1942, 12,15 Uhr. Prüfungstermin am 2. 9. 1942, 11,30 Uhr, im Gerichts- gebäude, Berlin-Charlottenburg, Tege- ler Weg 17—20, 11. Stock, Zimmer 261, Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 30, 7, 1942. Es Berlin, den 23. Juni 1942. /; Amtsgericht Berlin, Abt. 331.

Hof. {13906} Das Amtsgeriht Hof, Saale, hat über den Nachlaß des am 9, Funi 1941 zu Oberkoyau verstorbenen Renten- empfängers Christof Schmidt, zuleßt wohnhaft in Oberkoyau, Döhlauer Berg 366, am 23, Juni 1942, nachmit- tags 16 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechts- beistand Max Schiller, Hof, Saale, Un- teres Tox 3, Offener Arrest mit zwet- wöchentlicher Anzeigefrist 1 erlassen, Frist zur Anmeldung der Konkursfor- derungen bis 21, Juli 1942, Zur Be- ¡hlußsassung über die Wahl etnes an- deren Verwalters sowie über die Be- stellung eines Gläubigerausschusses und über die in den §8 132, 134 KO. be- zeichneten Angelegenheiten ist Termin auf 21. Fuli 1942, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen Termin auf 11, August 1942, vormittags 10 Uhr, je im Zim- mer Nr. 48/1 des Amtsgerichis Hof, Saale, bestimmt. i Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Leipzig. 13907] 108 N 56/42, Ueber den Nachlaß der am 24, November 1941 verstorbenen Emilie Amanda verw. Löwe, geb. H zuleßt wohnhaft gewesen in Leipzig-Reudniß, Gabelsbergerstraße 21, wird heute, am 23. Juni 1942, nach- mittags 2 Uhr, das Konkursverfah- ren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Brendel in Leipzig C 1, Peterssteinweg ‘7. Anmeldettist bis zum 16, Juli 1942, Wahltermin äm 21, Juli 1942, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 31, Juli 1942, vormittags 1114 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. Juli 1942, Amtsgericht Leipzig, Abt, 108, den 23. Juni 1942.

Dresden, [13908] 49 N 6/40, Das Konkursverfahren über das Vermögen dex aufgelösten Siedlungsgenossenschaft ,„Vor- wärts“, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dresden-A., Salzburger Str. 26 I, wird nah Abhaltung des Schlußter=-

min®2 hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Dresden, Abt, L, den 20. Juni 1942,

Dresden, [13909] 49 N 10/41, Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 18, Fanuar 1941 in Dresden verstorbenen, ees daselbst, Gneisenaustr. 4, Lg ; Primo wohnhaft gewesenen Bankange- stellten i. R. Oswald Gerhard Graf wird nach Abhaltung des Schlußter- mins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Dresden, Abt, 1, den 20, Füni 1942,

Hamburg. [13910]

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Wil- 4 Hermann Remy, Hbg.-Rissen, Tinsdaler Kirhenweg 233, alleinigen Fnhabers der Firmg Hermann Remy, Hamburg, wird e 204 KO. (mangels Masse) eingestellt.

Hamburg, den 23. Funi 1942,

Das Amtsgericht, Abteilung 65.

Wiesbaden. [13911] E 4 Das Konkursverfahren über den

Nachlaß des am 20. Juli 1936 zu Wiesbaden verstorbenen Zahnarztes Dr. med. Karl Giller wird nah er- folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Wiesbaden, 12, 6, 1942, Amtsgericht, Abt, 6 Þ.

8. Verschiedenes

Münster, West f: [13546] Bekanntmachung. Am 15. Fuli 1942 wird der zwischen

] [dén Bahnhöfen Wulfen T und

Reken der Bahnstreke Dorsten— Rheine gelegene Bahnhof Lembeck, der E nur dem Personen-, Gepäck-, Ex- reß- und Stückgutverkehr diente, auch kür den Wagenladungs- und Tierver- kehr eröffnet. Die Abfertigung von Fahrzeugen, pre tonen und Gegen=- ständen, zu deren Ver- und Entladung eine Rampe erforderlich ist, ist ausge- \{chlossen. Münster (Wesfstf.), 16. p 1942. Deutsche Reichsbahn Reichsbahndirektion.

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1942

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Inhalt des amtlichen Teiles

¿ Deutsches Reich

Anordnung Nr. 6 des Generalbevollmächtigten für den Arbeits- äiñsäß über betrieblihe Anleënmaßnihmen.

Anordnung 55 der Reichsstelle für Metalle über Beschlagnahme N Eng von Getränkeschankanlagen. Vom 25. Juni

Ausführunasbestimmungen zur Anordnung 55 der Reichsstelle für Metalle über Beschlagnahme: und Ablieferung von Ge- tränkeschankanlägen.

Bekanntmachung Nr. 4 zur Anordnung der Reichsstelle für Waren verschiedener Art und der Reichsstelle „Chemie“ über den Verkehr mit Hornspänen, Hornmehl und deren Rohstoffen vom 9. Januar 1942. /

2)

Amtliches

Deutsches Reich

Anordnung Nr. 6

des Generalbevollmächtigten sür den Arbeitseinsay über betrieblihe Anlerumaßnahmen

Die vom Führer befohlene gewaltige Steigerung der deut- shen Rüstung, also die Herstellung von Panzern und Loko- motiven, Flugzeugen und U-Booten, Waffen, Munition und Gerät aller Art, erfordern in einem Umfange metallfachliche Arbeit, daß hierzu die bisher vorhandenen Metallwerker nicht ausreihen. Der Bedarf an Arbeitskräften, der in den Rüstungsbetrieben für die Steigerung der Fertigung noch besteht, und der Ersaßbedarf für Kräfte, die durh Einberúfung um Wehrdienst oder aus anderen Gründen ausscheiden, kann aher überwiegend nur durch Einsayÿ von Kräften befriedigt werden, die aus anderen Wirtschaftszweigen und Berufen ommen. Dies q besonders au für die vielen ausländischen

e, die dur die. von mir eingeleiteten Maßnahmen der Rüstung3wirtschaft ugeführt werden.

Neben sparsamster Verwendung der vorhandenen Metall- e me ist es deshalb dringendstes Gebot des Arbeitsein- aÿes, daß die Rüstungswirtschaft die Gewinnung von Metall- werkern durch Anlernung von ungelernten Kräften oder von

L anderer Neue weit über das bisherige Maß

inaus steigert und vervielfacht. _Jch ordne hierzu folgendes an:

1. Alle Betriebe der Eisen- und Metallwirtschaft (einschl. der öffentlihen Betriebe), ferner Betriebe anderer Wirtschaftszweige, die gegenwärtig 'odex in absehbarer Heit Metallarbeiterbedarf haben oder sih für die

urchführung von Maßnahmen zur Anlernung von Metallarbeitern eignen, sind verpflichtet, laufend An- lernmaßnähmen in dem Höchstmaß durchzuführen, das 09 bei Ausnußung aller betrieblihen und per- sonellen Möglichkeiten erreichen läßt.

2. Ziel der Anlernung muß sein, troß möglichst kurz be- messener Anlernzeit der Produktion dennoch Metall- arbeiter zuzuführen, die auf den Teilgebieten, für die sie ausgebildet sind, voll ihren Mann stehen. Ob dieses Ziel durch Einrichtung oder Erweiterung von eiten (für kleine Betriebe Gemein- schaftswerkstätten) oder dur verstärkte betriebsnahe Einzelschulung erreicht wird, richtet sich nah den Verhältnissen des einzelnen Betriebes.

3. Für die Anlernung sind geeignete, in den Betrieben bereits horiandene Gefolgschaftsmitglieder heranzu- ziehen, wobei grundsäßlih zunächst die deutschen Krafte zu da sind. Die bisherigen Arbeitspläte dieser Gefolgschaftsmitglieder sind durch neu zuge- wiesene ‘Kräfte, insbesondere Ausländer, zu M, Jedoch ist auch bei Neueinstellungen zu sichern, daß R A Kräfte sofort in die Anlernmaßnahmen eingewiesen werden. «. Die Arbeitsämter sind . ge- halten, bei der Verteilung der Kräfte darauf zu achten, daß Anlernfähige denjenigen. Betrieben zugewiesen iverden, in dexen Anlernmöglichkeiten vorhanden sind. Auch ausländische Kräfte sind also in weitestem " Umfäng anzulernen. Bedenken gegen eine Anlernung ausländischer Kräfte können nicht anerkannt, Schwie- rigkeiten müssen überwünden werden. Es kommt ausschließlich darauf an, daß der ausländische Arbeiter in die Lage verseßt wird an seiner Arbeitsstätte. je nach Eignung den größtmöglichen Beitrag für die deutshe Rüstungswirtschaft und damit für den Neu- bau Europas zu leisten.

4. Erforderlichenfalls erteilen die Arbeitsämter den Be- trieben Auflagen darüber, in welhem Umfange und

mit welchem Ausbildungsziel Anlernmaßnahmen durchzuführen sind. Diese Auflagen können auch ‘dann erteilt werden, wenù für “den Betrieb selbst zur Zeit ein Bedürfnis E ELLE Dié Bédürf- anbei ist vielmehr nah dem Gesamtbedarf zu entscheiden. ;

5. Auch die Anlernpläye, die in überhetrieblihen Ein- richtungen (Arbeitsgemeinschaften Eisen und Metall) ur Verfügung stehen, müssen d Vie Bul beseßt sein.

hrer haben id besonders auch die Betriebe zu be-

dienen, die Bedarf an Metallarbeitern haben und innerbetrieblihe Anlernmaßnahmen nicht in ge- nügendem Umfang durchführen können. Erforder- lichenfalls sorgen die Arbeitsämter für die Einwei- sung anlernfähiger Gefolgschaftsmitglieder dieser Be- triebe in die überbetrieblichen Anlerneinrihtungen. Berlin, den 5. Juni 1942,

Frit Sauftckel.

Anordnung 55

der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme und Ab- lieferung von Getränkeschankanlagen

Vom 25. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx vom 18. August 1939 (Reich8geseßbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseubl. T S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Überwachung “und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 |

(1) Sämiliche im deutschen Reichsgebiet einschließlich der eingegliederten Ostgebiete sowie der Gebiete von Eupen, Mal- medy und Moresnet vorhandenen Getränkeschankanlagen aus Zinn oder Zinnlegierungen oder Teile von solchen, soweit sie aus Zinn oder Zinnlegierungen bestehen, werden beschlag- nahmt. z

(2) Die Beschlagnahme umfaßt sowohl neue wie ge- brauchte, in Benußung wie außer Benußung befindliche, brauchbare wie unbrauchbare, auch zum Verkauf oder zur Lieferung bestimmte Getränkeschankanlagen. |

(3) Die Wirkungen der EelGlagualue gelten sowohl für den Eigentümer oder aus sonstigem Grunde Éextügnitadbereds tigten wie für den Besißer (Gewahrsamhalter odex Benugter).

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____ (l) Die Beschlagnahme gemäß § 1 hat die Wirkung, daß jede gegenständlihe oder örtlihe Veränderung an den be- shlagnahmten Getränkeschankanlagen oder Teilen verboten ist und Rechtsgeschäfte über sie ohne Genehmigung der Reichs=- stelle für Metalle unwirksam sind. ‘Den Rechtsgeschäften stehen Verfügungen gleih, die im Wege der Zwangsvoll- streckung oder der Vollziehung eines Arrestes bzw. einer einst- weiligen Verfügung erfolgen.

(2) Troß der Beschlagnahme bleibt die Weiterbenußung der bei Betrieben des Gaststättengewerbes in Gebrauch be- findlihen Getränkeschankanlagen erlaubt. Eine derartige er- laubte Weiterbenußzung hebt jedoch in keinen Falle die sonsti- gen Wirkungen der Beschlagnahme auf.

83 (1) Die beshlagnahmten Metalle stehen zur Verfügung der Reichsstelle für Metalle. Anweisungen der Reichs\telle oder ihrer Beauftragten über die weitere Behandlung, Ein- lagerung, Veräußerung oder Ablieferung von beschlagnahmten Getränkeschankanlagen oder Teilen von solchen sind zu befol- gen. Solche Anweisungen könuen sowohl durch Einzelverfü- gungen an die Betroffenen wie auch durch allgemeine Anord- nung getroffen werden. Sie sind sowohl gegenüber dem :Eigentümer . oder sonstigen Verfügungsberechtigten wie auch gegenüber dem Besißer wirksam. (2) Die Rana Metalle sind von dem Besitzer zu melden. Über die Durhführung der Meldepflicht ergehen be- sondere Ausführungsbestimmungen. :

S 4

(1) Für beshlagnahmte und eingezogene Getränkeschank- P oder Teile von solhen wird eine Entschädigung ge-

ährt.

(2) Diese Entschädigung wird entweder in der Form ge- geben, daß auf Kosten des Reiches der Einbau einer Getränke- hankanlage odev Teilen davon aus Austauschwerkstoffen vor- genommen wird, oder, namentlih bei unbenußten Getränke- shankanlagen, eine Vergütung in noch festzusegender Höhe an den Ablieferer gezählt wird.

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(1) Die Reichsstelle für Metalle kann beim Vorliegen be- sonderer Umstände, insbesondere zur Vermeidung wirtschaft- licher Härten, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser An- ordnung bewilligen.

(2) Anträge auf Bewilligung solher Ausnahmen sind mit entsprechender Begründung über die zuständige Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe oder der Wirtschafts= gruppe Beherbergungsgewerbe an die Reichsstelle für Metalle a richten. Personen oder Betriebe, die weder dem Gast- tätten noch dem Beherbergungsgewerbe angehören, haben etivaige Ausnahmeanträge bei der örtlich zuständigen Unter- abteilung dexr Wirtschaftsgruppe, Gaststättengewerbe einzu- reichen. / :

i 8 6

Die Ausführungsbestimmungen der Reichsstelle für Me- talle zu dieser Beschlagnahmeanordnung, die die Melde- und

Ablieferungspflicht für die, beshlagnahmten Geträukeschank-

anlagen im einzelnen regeln, werden gleihzeitig mit dieser Anordnung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgegeben und gelten als Bestandteil dieser Anordnung.

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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung, gegen die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen oder gegen An- weisungen, welche die Reichsstelle für Metalle oder eine von der Reichsstelle beauftragte Stelle zur Durchführung dieser Anordnung trifft, werden nach den §8 10, 12 bis 15 der Ver- ordnung über den Warenverkehr bestraft, soweit niht nah anderen geseßlichen Bestimmungen s{chwerere Strafen ver- T find.

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Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft.

Berlin, den 25. Funi 1942.

Der Reichsbeauftragte für Metalle, J Be Debit.

Ausführungsbestimmungen zur Anordnuug 55

der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme und Ab- lieferung von Getränkeschankanlagen

1. Der Besiber (Gewahrsamhalter oder Benuter) einer jeden Getränkeschankanlage, die ganz oder teilweise aus Zinn oder Zinnlegierungen besteht, ist gemäß § 3 Absay 2 der Anordnung 55 der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlag- nahme und Ablieferung von Getränkeschankanlagen, vom 25. Juni 1942 verpflichtet, die bei ihm von der Beschlag- nahme betroffenen Mengèn an Zinn oder Zinnlegierungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu melden.

a) Die Meldung hat zu exfolgen an die zuständige Un- terabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststätten= gewerbe bzw. der Wirtschaftsgruppe Beherbergungs=- gewerbe. Personen oder Betriebe, die weder dem Gaststätten- noch dem Beherbergungsgewerbe ange- hören, haben ihre Meldung bei der örtlich zuständigen Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststätten- gewerbe einzureichen. Die Meldung muß spätestens am. 15. Fuli 1942 im Besiß der zuständigen Unter= abteilung der Wirtschaftsgruppe sein.

b) Die Benußzung eines besonderen Meldevordruck8 ist nicht vorgeschrieben. Es genügt eine formlose Mcl- dung, die folgende Angaben enthalten muß:

Genaue Bezeichnung und Anschrift des melde=- pflichtigen Besitzers;

genaue Angabe des Orts, an dem sich die Ge- tränkeschankanlage befindet;

Gewicht der aus Zinn oder Zinnklegierungen bestehenden Teile, der Anlage in kg. (Sofern das Gewicht nicht einwandfrei ermittelt wer- den kann, ist die Länge der Rohrleitungen und Wandstärke der Rohre anzugeben.)

Die Meldung ist in doppelter Ausfertigung zu er- statten. i

c) Wer aus irgendwelhen Gründen nicht in der Lage sein sollte, seine Meldung bis zum festgeseßten Ter- min abzugeben, hat rechtzeitig vorher die zuständige Unterabteilung schriftlich davon zu benachrichtigen, daß und aus welchen Gründen die Meldung erst zu einem späteren Zeitpunkte erstattet werden kann.

d) Eine Unterlassung der Meldung oder unrichtige, irreführende oder unvollständige Angaben in der Meldung fallen unter die im § 7 der Añordnung 55 angedrohten Strafen.

2, Über Zeitpunkt und Art der Ablieferung erhält jeder Besitzer eine vorherige Benachrichtigung.

3. Außer Betrieb befindliche oder entbehrlihe Getränke- shänkanlagen sind ohne Stellung von Ersay abzusiefern und werden, soweit erforderlich, durch Beauftragte der Reichsstelle für Metalle ausgebaut. Hierbei wird das abgelieferte Gewicht an Zinn oder Zinnlegierungen festgestellt und dem Ablieferer «quittiert. Diese Gewichtsquittung ist sorgfältig aufzubewah- ren, da sie die Grundlage für die spätere Entschädigung bildet.

Über den Zeitpunkt und die Höhe der Entschädigung sowie die Art des Auszahlungsverfahrens erhält jeder Betroffene durch die zuständige Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe wei=- teren Bescheid.

4. Bei in Benußung oder in Betrieb befindlihen Ge-

tränkeschankanlagen oder Teilen von solhen wird gleichzeitig mit dem Ausbau der Einbau einer Ersavanlage oder dex ent- sprechenden Ersatßteile aus Austauschstoffen vorgenommen, so- weit im Rahmen eines kriegsmäßig eingeshränkten Getränke= ausschanks die weitere Benuzung der Anlage unbedingt er- forderlich ist. Beim Einbau einer“ Ersaßanlage oder von Ersaßteilen aus Austauschwerkstoffen wird. das abgelieferte Gewicht nicht quittiert; eine geldlihe Entschädigung findet in diesem Falle nicht statt, da das Reich die Kosten für die Beschaffung und den Einbau déèr Ersaßanlage oder der Ersatteile übernimmt.

Jn Be Elen entscheiden die zuständigen Unterabtei=- lungen der Wirtschaftsgruppen Gaststättengewerbe und Be-

herbergungsgewerbe darüber, ob die Aufrechterhaltung einer