1942 / 152 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 152 vom 2. Juli 1942. S. 4

|

Handelsstätte Gera Aktiengesellschast, Berlin.

_Vilanz zum 31. Dezember 1941.

[1

3627].

Stand am

1..1. 1941 | Abschreibung

T

C O A

.

Aktiva. T, Anlagevermögen: 1, Bebaute Geschäfts- und Wohn- grundstüdcke: a) Grundstüde b) Gebäude 2. Umbauten 3. Maschiner. und maschinelle Anlagen

BEA S] RA

119 000|— 440 870|—| 13 600 559 |— 66

47 420|—| 7100

119 000 427 270 493

40 320

T, Umlaufvermögen: 1. Forderungen an Konzerngesellschaft 2. Kautior

3. Forderungen! a8 Lieferungen und Leistungen . 230

4. Sonstige Farderungen . Rechnungsabgrenzungsposten

. Grundkavital . Rücklagen: 1. Geseglihe Rücklage 2. Freie Rüeklage

Wertberichtigung für das Anlagevermögen

Verbindlichkeiten: L O e, 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. 3. Sonstige Verbindlichkeiten

. Rechnungsabgrenzungsposten

607 849 |—

20 766|

690 680 433

348 7:

15 000 245 000

A ELEN 841 445/59 Leistungen 84/57 3 495/68

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr

Aufwendungeu.

Soziale Abgaben

Abschreibungen auf das Anlagevermögen Zinsaufwand

Mietaufwand

Ausweispflichtige Steuern

Alle übrigen Aufwendungen

Mieterleäge - «¿s

. Zinserträge

.

Außerordentliche Erträge

4. Mietverrehnung mit der Muttergesellschaft

B

[1

587 083

691 693 1

1278 778/46

150 000

260 000 23 735

845 025

17

1278 778 1941.

RM 1 306 55 25 501 44 002 3 060

62 6746

8 626

145 226 61

« 3 868

24 926

83

116 347 145 226

86 60

84

(62

46

D 46 19 82

50

91 68 41 61

61

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprehen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahre3abschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

Berlin, im Mai 1942.

Treuhand-Vereinigung A.-G.

Wanieck, Wirtschaftsprüfer. Lüchau, Wirtschaftsprüfer.

Der E besteht aus: Georg Karg, Berlin, Vor sißer; Karl Hönicke

erlin, stellvertr.

orsizer; Hans Kröger, Berlin.

M tätte Gera Aktiengesellschaft.

ilhelm Herm8dorff.

Dr. Guido Schell

[ [14973] Aachener Kleinbahn-Gesellschaft Aktien- gesellschaft. Hauptversammlung.

Die Aktionäre unserer Gesell’chaft werden hiermit zu der am Donners- tag, den 30. Juli 1942, 11 Uhr, im Sitzungssaal der Ratsherren im NRathause zu Aachen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein- geladen.

7 Tagesordnung: *

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des festgestellten Fahresab- Nes für das Geschäftsjahr 1941.

. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.

. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. . Satzungsänderung: Aendexung der Firmierung und der Zweckbe- stimmung.

6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Unter Hinweis auf § 18 des Gesell- schaftsvertrages bemerken wir, daß nur diejenigen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können, die ihre Aktien oder die über diese lauten- den Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammelbank spätestens am 3. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesell: schaft, bei einem deutschen Notar oder bei nachstehenden Stellen:

Dresdner Bank in Aachen, Köln

und Berlin,

Deutsche Bank in Aachen, Köln

und Berlin,

Commerz- und Privatbank, Filiale

Aachen,

Städtische Sparkasse, Aachen,

Kreissparkasse Aachen, oder

bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und bis zur Beendi- qung der Hauptversammlung dort be- lassen.

(dia Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ab- lauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Der Hinterlegung bei einer Hinter- legungsstelle wird dadurh genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hin- terlegungsstelle für sie bei einem Kre- ditinstitut bis Zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Aachen, den 29, Funi 1942.

Der Vorstand.

Cremer-Chapó0. Lampe.

Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid.

3993].

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

mia n

I

IT

Aktiva. I. Anlagevermögen:

1. Grundstüde, Gebäude, Maschinen und

maschinelle Anlagen

stattung

Eisenbahnanschluß

Patente und sonstige Rechte . . Beteiligungen

I. Umlaufvermögen: Wertpapiere . . Hypotheken

R No D

Kasse, Reichsbank, Postscheck 6. Andere Bankguthaben

I. Posten der Rehnungsabgrenzung . . . .

IV, Bürgschaften L 505338,93

2. 3,

Kapitalertragssteuer ge

m

recht zu nom. NA 100,— gegen Aus Gre: ung des Gewinnanteilscheins Nr. 3 durch rlin

Dresdner Bank, Dresden,

Dresdner Bank, Düsseldorf,

Dresdner Bank, Leipzig, / Die Tilgung der obengenannten Genußrechte Q

N

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geshäfts jahr 1941, T

Werkzeuge, Betrieb3- und Geschäft3aus3-

Vorräte, Vorauszahlungen 1. Forderung.

Forderungen an abhängige Gesellschaften

RA S

2 125 001

e Mes

| A 1 547 ep: gu

7 825 353 82 IV. 3|— V

8 523 1553 128 27 99 977/76

1 334 550/22 151 565/07

14 645 109 14

| I. Grundkapital IL, Rücklagen: 1. Geseßlihe Rücklage 2. Rücklage für Werkserneuerung, Werk3- umstellung und Umzug

Passiva. RM

6 000 000

600 000|— 600 000 150 000|—

3. Rüklage für Forshung und Versuche .

. Werthberichtigungen:

1. Wectberichtigung auf Beteiligungen . 2. Wertberichtigung auf Forderungen . Rückstellungen . Verbindlichkeiten:

1, Hypotheken 2. Anzahlungen und Verbindlichkeiten .

3. Akzepte

VI. Posten der Rechnungsabgrenzung . . VII. Reingewinn 1941 i 39 | VIII. Bürgschaften 2X 505338,93

370 000 360 000 859 000|—

3 350 000 2 016 710/— 6 973/56

26 067/95 306 357 24

mm | a 14 645 109/14

Aufwendungen.

Außerordentliche Aufwendungen Reingewinn 1941 .,

Remscheid, im Mai 1942.

0E E 0 # S

RM 60 107/29 256 844/12 306 357/39

623 30880

Alexanderwerk Aktiengesellschaft. L 9 Dr. Gerhard Brandstäter.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell- schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlihen Vorschriften,

Rheinisch-Westfälische „Revision“ Treuhand A.-G.

Gerhard Wolff.

öla, im Mai. 1942.

Dr. Minz, Wirtschaftsprüfer.

Dr. Werner Kind.

Erträge.

1. Aus3weispflihtiger Rohertrag Personal- und Sachaufwendungen 2. Außerordentliche Erträge

R A 466 132/09 . |__157 176 71

623 308 80

Dr. Simon, Wirtschaftsprüfer.

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören an: Bankdirektor Gustav Overbeck, Berlin, Vorsißer; Fabrikant Walter Busch, Remscheid, stellvertretendex Vorsißer; Generaldirektor Hellmuth Roehnert, Berlin, f-llvertretender Vorsiß er; General- fonjul Leo Gottwalò, Düsseldorf; Oberbürgermeister i. R. Dr. Walter Hartmann, Bad Godesberg; Konsul Alfred Hilger, Rem- scheid; Kommerzienrat Friß Korff, Remscheid; Geschäftsführer Dr. Paul Legers, Berlin; Bankdirektor Bruno Surén, W.-Elber- feld; Wirtschaftésprüfer Artur Wiefenberg, Remscheid. Jn der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 1942 wurde für das Geschäftsjahr 194Edie Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5% des Grundkapitals beschlossen. Die Auszahlung erfolgt ab 25. Juni 1942 unter Abzug von 15%

it RA 4,25 auf die

Dresdner Bank, )Berlin, Dresduer Bank, Dresden, Dresdner Bant, Düsseldorf, Dresdner Bank, Leipzig,

Dresdner Bank,

ominalwert vorgenommeu,

Z ,

en Ablieferung des Gewinnanteilscheins Nr. 3 mit K 42,50 auf die Aktien zu nom. X.4 1000,— und Attien zu nom. NAM 100,— durch die

Dresdner Bank, Wuppertal-Elberfeld,

Der Vorstand. Auf die noch im Umlauf befindlichen Stücke Nr. 146, 268 und 269 der Genußrethte unserer Anleihe 1899 werden für das Geschäftsjahr 1941 314% Zinsen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab 25. Juni 1942 mit L 3,50 sür jedes Genuß-

Dresdner Bank, Remscheid Bankhaus Schliep & Co., Düsseldorf, und die Gesellshaftskasse.

die

Dresdner Bank, Wuppertal-Elberfeld,

Dresdner Bank, Nemscheid

Bankhaus Schliep & Co., Düsseldorf, und

die Gesellschaftsfasse.

egen Ablieferung der Urkunden und Gewinnanteilsheinbogen zum orstand.

[14943] Grißner-Kayser A.-G., Karlsruhe- Durlach.

Die Aktionäre unserer - Gesellsháft werden hiermit zu der am Montag, den 20. Juli 1942, 314 Uhr, in unseren Geschäftsräumen in Karls- ruhe-Durlach stattfindenden 56. 'or- dentlichen Hauptversammlung ein- geladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und der Be- rihte des Vorstandes und Auf- sihtsrats für das Geschäftsjahr 1941.

. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns.

. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und Auf- sichtsrates.

4. Wahl des Aufsichtsrates.

5. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 17. Juli 1942 entweder E

bei der Gesellschaft sfasse in Karls- ruhe-Durlach oder bei der Deut- schen Bank, Berlin, und der Dresdner Bank, Berlin, und den Filialen dieser Banken in Franffurt, Mannheim und Karlsruhe : A

während der üblihen Geschäftszeit bis nach Beendigung der Hauptversamm- lung hinterlegen. :

Bei der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert- papiersammelvank ist die BVescheini- gung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrift bei der Ge- sellschaftsfkasse einzureichen. i

Karlsruhe-Durlach, 29. Juni 1942.

Grißner - Kayser A.-G. & Der Vorstand.

114764] Th. Goldschinidt Aktiengesellschaft. Kapitalberichtigung.

Gemäß der Dividendenabgabeverord- nung vom 12, Juni 1941 hat der Auf- sichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellshaft im Wege der Berichtigung von M 16 500 000,— (HAÆ 16 200 000,— Stammaktien und K. 300 000,— Vor- zugsaktien) um 1?.Æ 5 500 000,— (3374 %) auf KA 22 000 000,— durch Ausgabe von Zusatzaktien zu erhöhen.

Nachdem - dieser Beschluß in das

andelsregister eingetragen worden ist,

( e wir hierduxch unsere Aktionäre

auf, ihren Anspruch ‘auf die ihnen aus dexr Kapitalberihtigung zukommenden Zusatzaktien gegen Ablieferung des Gewinnanteilsheins Nr. 15 der alten Stammaktien bis zum 14, August 1942 (einschließli) : in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M. bei der Deut- schen Banfk,, / bei der Commerzbank Atktien- gesellschaft, bei dem Bankhause Burkhardt & Co. in Essen S während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rück- seite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Adresse des Einreichers zu versehen.

Es entfällt auf fe drei Stamm- aftien über je nom. A 200,— eine Zusataktie über nom. n. 200,— und auf jede Stamm: aftie über nom. A 200,— eine Spitze über nom. 7.4 66%. Eine Regulierung von Alktienspiyen wird dur die Stellen vermittelt. j

Ueber die Zusazaktien werden zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgestellt. Die Ausreichung der Stüke erfolgt baldmöglihst nach Fertigstellung gegen „Rückgabe der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die diese Be- sheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind bereckchtigt, aber niht ver- pflichtet, die Legitimation des Vor- zeiaers der Kassenquittungen zu prüfen,

Nach Ablauf der obigen Fxist, d. h ab 15. Auaust 1942, werden die alten und zusäblihen Stammaktien mit Schein Nr. 16 ff. gleichberechtigt in Prozenten des berichtigten Kavitals

1 an den Börsen zu Berlin, Düsseldorf

und „Frankfurt a, M. gehandelt und notiert werden. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, so- lange die Urkunden noch niht erschienen sind, in Girosammeldepot-Anteilen ge- mäß § 71 der Ersten Durchführungs8- verordnung zur Dividendenabgabever- ordnung, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassenquittungen..

Für die mit der Geltendmachung des Anspruchs8 auf die Zusaßzaktien den Banken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrech- nung gebracht. Sofern fedoch die Ge- winnanteilscheine Nr. 15 mit einem nah der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bi den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter eingereiht werden und ein Schrift- wechsel hiermit niht verbunden ist, er- folat die Erhebung der Zusayaktien kostenfrei.

Essen, den 2. Juli 1942,

Th, Gold\s{hmidt Aktiengesellschaft. Dr. Theo Goldschmidt, Cordes Dr. Wiedbraufck.

[14939] V

Erste Grazer Actien - Brauerei

vorm. Franz Schreiner Söhne, Graz SW-Puntigam.

Die am 29, Juni 1942 stattgefundene 54. ordentliche Hauptversammlung hat den in Nr. 123/1942 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats- anzeigers veröffentlichten etais des Aufsichtsrates und den FOLIE chluß nah Durchführung der Kapitalberihti- gung gebilligt sowie davon Kenntnis enommen daß der Berichtigungs- eshlu urch Eintragung in das Handelsregister am 4. L uni 1942 rechtswirksam geworden is und daß auch die durch die Berichtigung sih er- gebende Satzungsänderung in das Han- delsregister eingetragen wurde.

Sie beschloß, auf das berichtigte Kapital von fi. 6 750 000,— eine Di- vidende von 4%, d. \. A 6,— für die Aktie je k. 100,— Nennwert auszushütten. Diese wird gegen Vor- lage und Abstempelung der Mäntel der auf Schilling lautenden Aktien aus- bezahlt werden, wobei auf die Aktie je S 100,— Nennwert fiA 5,40 bzw. auf die Aktie je §8 40, Nennwert A 2,16 entfallen, wovon 10 Prozent Kapitalertragsteuer und 5 Prozent Kriegszuschlag abgezogen werden.

Einlösungsstellen sind: y

die Hauptkasse der Gesellschaft in

Graz-Puntigam, j die Creditanstalt - Bankverein in Wien und deren Filiale in Graz, die Länderbank Wien A. G. und deren Filiale in Graz.

Die Vorbereitungen zur Ausgabe der Zusataktien konnten noch nicht abge- shlossen werden. /

Die Aktionäre werden durch eine ge- sonderte Bekanntmahung eingeladen werden, den Anspruch auf die Zusayt- aftien geltend zu machen. ,

Vorstand: Dr. Friedrih Steiner, Vorsiger, Dr. Ernst Schreiner, stellv. Vorsißer, Edmund Edelsbrunner.

Aufsichtsrat: Dr. Heinrich Pagl, Vorsiger, Dr. Robert Graf, stellv. Vor- sißer, Franz Bella, Carl Cassani, Dr. Rudolf Grill, Max E er, Dr. Jng. Rudolf Kindinger, Friedrih R. v. Luschin-Ebengreuth,

Graz, am 29. Juni 1942.

Der Vorftand.

[14586] Essener Aktien - Brauerei Carl Funke A.-G., Essen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Sams- tag, dem 25. Juli 1942, 11 Uhr, in Köln im Hotel Monopol Metropol stattfindenden ordentlichen Haupts- versammlung eingeladen.

Tagesóöórdnung: -

1. Vorlage des Beschlusses des Auf- sihtsrats vom 26. 6. 1942 über die Berichtigung des Grundkapitals mit Wirkung vom 30. September 1941 von 3 000 000— A4 um 900 000,— FÆ.Æ auf 3 900 000 RAMA gemäß DAV. vom 12. Juni 1941.

. Vorlage des festgestellten Jahres- abshlusses über das Geschäftsjahr 1940/41 mit berihtigter Bilanz so- wie der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats. i

. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. L

. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

. Aussichtsratswahl.

. Saßungsänderungen: : |

a) Beshlußfassung über die Aenderung des § 6, Absay 1 (Er- höhung des Grundkapitals und Einteilung der Aktien).

b) Beschlußfassung Aenderung des § 19 Absa der Einberufung zur sammlung). i

7, Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind nur diejenigen Aktio- näre berechtigt, die

bei unserer Gesellschaft,

bei einem deutschen Notar,

bei ciner zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersam- melbanfk,

bei der Deutschen Bank, Filiale Essen,

bei der Commerzbank Aftien- gesellschaft, Filiale Essen

bei der Dresdner Bank, Filiale Essen,

Ao Aktien hinterlegt haben bis zur

eendigung der Hauptversammlung.

Die Hinterlegung hat während der üb-

lichen Geschäftsstunden zu geschehen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur

eendigung der Hauptversammung in

Sperrdepot gehalten werden.

Sie hat A eitig zu erfolgen, daß zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversamm: lung mindestens drei Tage frei bloiben. Jm Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter- legungsfrist bei der Gesellschaft ein- zureichen.

Essen, den 26. Juni 1942.

Der Vorstand.

über die 1 (Orte auptver=

Dr. Albert Will, August Klaar.

unter: die Strafbestimmung

«i he

t s e

Ee

Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 152 vom 2, Juli 1942. S. 3

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die

Vereinheitlihung von Rutshen, Gurtförderern, Glieder-

fördererü sowie von Einzelteilen für Fülleitungen und Bohr- hämmer für den Bergbau vom 27. Juni 1942

Zur Vereinheitlihung der vom Bergbau benußten Ein- rihtungen und zur Leistungssteigerung der Hersteller ordne ih auf Grund der Verordnung Uber die Lenkung und Ver- teilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung vom 11, Dezember 1939 (Reichs8gesegbl. T S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20, Dezember 1939

(Reichsgeseßbl. I S, 2498) folgendes an:

1. Soweit nachstehende Erzeugnisse für den Bergbau bestimmt sind, sind bei ihrer Herstellung die Angaben der nachstehend aufgeführten Normblätter zu beachten:

a) Rut schen Schüttelrutschen (Profile) DIN 20 900 Bl. 1 vom Fanuar 1942 Schüttelrutschen (Verbindungen) DIN 20 900 Bl. 2 vom Januar 1942 Druckluft-Rutshenmotoren DIN 20 905 vom Fe- bruar 1942

b) Gurtförderer Berechnung8grundlagen DIN 22101 vom No- vember 1941 Tragrollen DIN 22 107 vom Februar 1942 Bandtraggerüst für Untertage DIN 22111 vom August 1941 c) Gliederförderer : S E N I E PPGANae DIN 22 201 vom Mai 194

Entwässerungsbecer-Doppelglieder DIN 22 202 vom ¿Mai 1941 i

Volkbecher-Doppelglieder DIN 22 203 vom Mai 1941

Leseband-Doppelglieder DIN 22 204 vom Mai 1941

Stückohlenband-Doppelglieder DIN 22 205 vom Mai 1941

A Do ggeven DIN 22207 vom Mai 1941 /

Einzelteile DIN 22 210 Bl, 1 vom Mai 1941

Einzelteile, Schöpfbeher DIN 22210 Bl. 2 vom Mai 1941 ,

Einzelteile Entwässerung8behex DIN 22 210 Bl. 3 vom Mai 1941

Becherkette-Einzelteile, Vollbecher DIN 22 210 Bl. 4 vom Mai 1941

d) Bohrhämmer

S Spülkopf DIN 20 361 voin September

1941

e) Fülleitungen für Drudckluftlokomo- tiven

Ventile DIN 20 062 vom Dezember 1940, 2, Vorstehendes gilt für alle Aufträge, die von Firmen

des. Bergbaues nah dem FJnkrafttreten dieser Anordnung dritten Stellen oder eigenen Fertigungswerkstätten erteilt

werden, 3. Ausgenommen von den Vorschriften- der Ziffern 1

“und 2 A

a) die Herstellung und Lieferung von Einzelteilen für “den Ausbesserungsbedarf; die Normen sind jedoch auch hierfür soweit wie möglich anzuwenden;

_ h) die Fertigstellung und Lieferung von Erzeugnissen oder Teilen, für die beim Lieferer beim Jnkraft- treten dieser Anordnung bereits Rohstoffe oder Ein- elteile vorhanden. sind, die in erheblichem Umfange fi andere Zwecke nicht verwendet werden können, oweit die Erzeugnisse oder Teile innerhalb von sechs8 Monaten nach Fnkrafttreten dieser Anordnung aus-

geliefert werden;

: 0) die Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen oder Teilen ‘in geringer Anzahl, die- einen tehnischen Fortschritt darstellen und erprobt werden sollen.

. 4. Anträge àuf Ausnahmegenehmigung sind mir über die

Arbeitsauss\chüsse des Sonderausschusses Maschinen und Ein- -

richtungen für den Bergbau einzureichen. 5, Die Sonderausschüsse und Arbeitsausschüsse des Haupt-

aus\{usses Maschinen, die für die oben erwähnten Erzeugnisse

zuständig sind, haben die A E Anordnung zu überwachen und dabei in zweckmäßiger Weise mit den Organi- sationen des Bergbaues zusammenzuarbeiten.

6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen

es §8 4 der Verordnung vom

20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen-- und Apparate- Erzeugung (Reichsgeseßbl. Teil T S. 2498),

7. Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im-Reichs- anzeiger in Kraft. :

Berlin, den 27. Juni 1942. j

Der: Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

; Karl Lange. S

———

Anordnung j des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereit-

maschinenbau Vom 26. Juni 1942

ur Vereinheitlichung dex Einrichtungen für Papier- und Zellstoffhe». stellung ordne ih auf Grund der Verordnung

*-heitlichung der Holländermesser im Zellstoff und Papier-

Über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Appa-

rate-Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgeseßbl. Teil I S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgeseßbl. Teil 1 S. 2498) fol- gendes an: * | 1, Jm Papier- und Zellstoffmaschinenbau sind mit so- fortiger Wirkung Walzen- und Grundwerke für Holländer nur wie folgt zu bemessern: | __Flachstahl ertig behobelte » (DIN Norm 1017) A Rene Messerstärke 130 mm breit 128 mm . 6, 8, 10, 12 mm 2. Die seitlihen Einschnitte an den Messern sind nur in den der beiliegenden Anlage zu entnehmenden Abmessungen

‘auszuführen.

3, Die in Deter s befindlihen Walzen und Grund- werke, welche niht dieser Anordnung entsprechen, dürfen fertig- gestellt werden; ebenso kann die Neubemesserung von alten

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V f fes 5 Seid T ¿A F L i. Es E. S E A f G c Tui s E L: S Ñ l s i E A O i

Walzen und Grundwerken mit anderen Messerbreiten dann vorgenommen werden, tvenn die Konstruktion der alten Hol- länder eine Verwendung der in dieser Anordnung vorgesehenen Messerbreiten nicht zuläßt. á

4. Die Anordnung gilt sowohl für Fnlands- als auch für Auslandslieferungen. '

5, Der Arbeitsaus\huß Maschinen zur PerSung von Zellstoff und Papier, Berlin W 35, Kurfürstenstraße 56, hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen. Die Her- steller sind ihm zur Auskunftserteilung und Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Zulassung von Betriebsbesichti- gungen verpflichtet. i

6. Jch behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün- deten Fallen Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen zuzulassen. Anträge sind über den vorgenannten Arhbeit8aus3- schuß bei mir einzureichen. i

7, Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. De- zember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Len- kung und Verteilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung (Reichsgeseßbl. Teil I S. 2498).

8, Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Reich8anzeiger in Kraft.

Berlin, den 26. Funi 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Anordnung Nr. 34

der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung über Melde- pfliht von Feinseife aller Art

Vom 1. Fuli 1942

Auf Grund des § 14 der Verordnung über die Ver- brauchsregelung von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art vom 23, September 1939 (Reich8geseßbl. T S. 1873) wird mit Zustimmung des Reich3wirtschaftsministers und des Vorsiters des Statistischen Zentralaus\husses angeordnet:

81

Alle Verkaufs- und Lieferstellen, die gewerbsmäßig bezugsbeschränkte Seifenerzeugnisse und Waschmittel im Sinne des § 1 der Anordnung Nr. 29 der Reichsstelle für industrielle rFettversorgung für die Verteilung von Setfenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art vom 29. Funi 1940 (Deutscher Reich8anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 150 vom 29. Juni 1940) in den Verkehr bringen, haben ihren am 30. Funi 1942 vorhandenen Bestand an Feinseife alter Art bis zum 15. Juli 1942 ihrem zuständigen Wirtschafts8amt zu melden. Zum Bestand sind diejenigen Mae hinzuzunehmen, über welche dem Meldepflichtigen ein Sammel=- bzw. Großbezugschein bereits ausgestellt, die Ware aber noch nit geliefert ist. Die Meldung ist in zwei Stücken abzugeben.

82 Zuwiderhandlungen gegen“ die Bestimmungen dieser An- ordnung sind strafbar auf Grund der Verbrauhh8regelungs8- Strafverordnung in der neuen Fassung vom 26. November

1941 (Reich8geseßbl, I S. 734), -

es 8: Bu i i Die Anordnun gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten und in den Gebiéten Eupen, Malmedy und Moresnet.

84 Die Anordnung tritt mit dem auf die Veröffentlihung folgenden Tage in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1942, Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. J. V.: Wihl e.

Nichtamtliches

Aus der Verwaltung

Die Vereinfachung. des Lohuabzugs ab 1. Juli 1942

Von Frit Reinhardt, Staatssekretär im Reichsfinanz- ministerium

Es ist dringend. erforderlih, daß in der öffentlihen Ver- waltung und in der Privatwirtschaft vereinfaht wird, was irgend- wié vereinfaht werden kann. Der Anfall an ‘Arbeit, der Ver- brauch an Materialien und die Verwaltungskosten müssen ver- mindert werden. 1

Auch das Lohnabzugswesen muß vereinfaht werden. Der Arbeitgeber muß vom Bruttolohn seiner Gefolgschaftsmitglieder Beträge für verschiedene Zwecke einbehalten und an die hebe- bevehtigten Stellen abführen, Die Zahl der Beträge, die zu be- rechnen, einzubehalten und abzuführen sind, ist bisher noch. immer viel zu groß gewesen.

- Mit Wirkung ab 1, April 1941 waren die Lohnsteuer und der Kriegszuschlag zur Lohnsteuer zu éinem Abzugsposten zusammen- gefaßt worden. Dadurch hatte sih die Zahl der Abzu Bp um einen . vermindert. Es sind bishèr noch immer einzubehalten ge- wesen: die Lohnsteuer, die Bürgersteuer, der Rentenversicherungs- beitrag, der Krankenversicherungsbeitrag, der Beitrag zum Reichs- stock für E der Beitrag zur Deutschen Arbeitsfront, der Beitrag zum WHW usw. i

, Die Lohnsteuer, die ‘Bürgersteuer, der: Rentenversicherungs- beitrag, der Krankenversiherungsbeitrag und der Beitrag zum Reichs\stock für Arbeitseinsay sind die geseblichen Lohnabzüge. Ab 1. Fuli 1942 wird es an Stelle Gib bisher fünf geseßlihen Lohn- abzüge nur noh zwei geseßliche Lohnabzüge geben.

_ Die Bürgersteuer wird ab 1. Fuli 1942 niht mehr en. Sie wird bei den Lohn- und Gehaltsemvfängern durch eine leichte Erhöhung der Lohnsteuer, bei den veranlagten Steuerpflichtigen durch éine leichte Erhöhung der Einkommensteuer abgelöst sein. Diese leichte Erhöhung der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer ist erforderli, weil das Reih den Gemeinden, die bisher eine

ürgersteuer erhoben haben, den Ausfall an Bürgersteuer- aufkommen erseßt. Die Gemeinden können auf den bisherigen Einnahmeposten Bürgersteuer nit verzichten. Sie müssen infole e- dessen dafür Ersay erhalten. Fn den meisten Fällen wird die leihte Erhöhung dexr Lohnsteuer oder Einkommensteuer etwas weniger betragen als die bisherige Bürgersteuer.

ie Arbeitgeber haben die Teilbeträge der Bürgersteuer, die auf der Lohnsteuerkarte ihrer Se tsmitglieder angefordert sind, Zun sie nach dem 30. Juni 1942 fällig werden, niht mehr

einzubehalten. 4

__ Der Rentenversiherungsbeitrag, der Krankenversiherungs- beitrag und der Beitrag zum Reichsstock für Arbeitseinsay werden

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ab 1, Zuli 1942 zu einem sozialversiherungsrechtlihen Sammek- abzug zusammengefaßt sein. L: i

Es wird ab 1. Fuli 1942 an Stelle von bisher zwei Steuer- abzügen nur noch einen Steuerabzug und: an Stelle von bisher drei Sozialversicherung3abzügen nur - noch einen Sozial- versiherungsabzug geben. Die cinbehaltene Lohnsteuer ist an das Finanzamt, der Sozialversiherungsabzug an die zuständige Krankenkasse abzuführen.

Zur Entrichtung des Rentenversiherungsbeitrags sind bisher Beitragsmarken verwendet worden. Ab 1. Fuli 1942 werden solche Beitragsmarken grundsäßlich niht mehr zu verwenden sein, Das Markenklebe-Verfahren wird beseitigt sein. :

Die geleisteten Beiträge werden in Zukunft dadur nach» gewiesen, daß der Arbeitgeber jährlich oder bei früherer Beendi- gung des Beschäftigungsverhältnisses bei diesem Anlaß die Be- [hästigungszeit und das *Entgelt auf der Versihexungstarte eîn- trägt. Diese Eintragung stimmt in der Regel inhaltlih mit der üblicheit Eintragung auf der Lchnsteuerkarte überetn. O

Die Leistungen in der Rentenversiherung bemessen sih in jedem Fall nach ‘dem vollen Arbeitsentgelt,- au. dann, wenn der Tee eisern spart und er infolgedesjen eine Ermäßi- gung des Sozialversicherungsbeitrags erfährt. Die BeitragZer- mäß1gung, die durh das Eiserne Sparen bewirkt wird, hat keiner- lei Verminderung der Versicher1ngsleistungen zur Folge.

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Die neuen Steuerabzugsbeträge ergeben sih aus der neuen Lohnsteuertabelle. Diese ist erstmals auf Lohnzahlungen für den- jenigen Zeitraum anzuwenden, der als erster Lohnzahlungszeit- raum nah dem 30, Funi 1942 beginnt. f

Die neue Lohnstéuertabe!le bringt kleine Belastungsver- schiebungen. Solche lassen sih nicht vermeiden, weil die Bürger- steuer in den verschiedenen Gemeinden verschieden hoh gewejen 1st, die Lohnsteuer dagegen für das gesamte Reichsgebiet einheit- [ih sein muß. Die meisten Lohnempfänger erfahren eine leichte steuerliche Entlastung; denn der Betrag, um den die Lohnsteuer erhöht wird, entspricht in den unteren Lohnlagen einem bisherigen Bürgersteuerhebesaß von nur 100 v. H. Er steigt langsam an und erreicht in den. mittleren Lohnlagen einen Betrag, der einem bis- herigen Bürgersteuerhebesay von 500 v. H. entspriht. Er endet in den hohen Lohnlagen bei einem Betrag, der einem bisherigen Bürgersteuerhebesay von 700 v. H. entspriht.. Fn Berlin und in vielen anderen Städten hat der Bürgersteuerhebesaß 700 v. H. be- tragen. Hier werden demgemäß die kleinen und die mittleren Lohnempfänger ab Juli 1942 eine kleine Entlastung erfahren. Nur in den Gemeinden, in denen der bishèrige Burgersteuer- hebesay sehr niedrig gewesen ist, ergibt sih in den mittleren und hohen+ Lohnlagen eine leihte Mehrbelastung. Diese ist jedoch im Verhältnis zum Einkommen nur unbedeutend. Sie muß dem großen Gedanken der Vereinfachung untergeordnet werden. Ohne sie würde die Beseitigung der Bürgersteuer und die damit ver- bundene große Vereinfahung nicht möglih gewesen fein.

Es hat bi3her mehr Bürgersteuerpflichtige. .als Einkommen- steuerpflihtige gegeben. Das war darauf zurückzuführen, daß die Bürgersteuerpflicht bei einem kleineren Einkommen begann als die Einkommensteuerpfliht. Es is aus kaufkraftpolitshen und finanzpolitishen Gründen niht erwünscht, daß viele Per sonen, die bisher zwar bürgersteuerpflihtig, aber niht auch ein- kfommensteuerpflihtig gewesen sind, in Zukunft ‘vollkommen pþper- sonensteucrfvei bleiben. Deshalb beginnt in der neuen Lohn= steuertabelle die Lohnsteuerpfliht bei einem etwas kleineren Ar- bêitslohn als bisher.

_ Die wenigen kleinen Landgenieinden, in denen bisher eine Bürgersteuer nicht ‘erhoben wurde, haben aus der Vereinheit- lihung niht au8genommen werden können. Es wivd fedoch den Land-- und Forstarbeitecn ab 1, Fuli: 1942. ein Landarbeiter- L gewährt. Dieser bewirkt, daß: di& Lohnsteuertabelle uUux auf den Teil. des Lohnes. anzuwenden Mt der sih nach Abzug des Freibetrags ergibt, Der Landarbeiterfreibetrag beträgt bet ledigen Land- und Forstärbeitern 13 N, bei verheirateten Land- und Forstarbeitern 26 N monatlich. Dieser Fvetbetrag hat gee Folge, daß die meisten Land- und Forstarbeiter gegenüber bisher eine leichte steuerlihe Entlastung erfahren, auch in den- lenigen Landgemeinden, in denen eine Bürgersteuer nicht er=- hoben worden ist. “5

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__ Mit Virkung ab 1. Fuli 1942 wird auch das Verfahven bei der Lohnsteuer vereinfaht sein. Bisher hatte die große Mehr=- zahl der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer kalendermonat- ih an das für die Betriebsstätte zuständige Finanzamt abzu- führen. Ab 1. Fuli 1942 haben nur noch diejenigen Arbeitgebe die einbehaltene Lohnsteuer kalendermonatlich abzuführen, bei denen die einbehaltene Lohnsteuer im Monatsdurchschnitt des leßten vorangegangenen Kalenderjahres mehr äls 100 NA be- tragen hat. Alle anderen“ Arbeitgeber«— dàs wird die große Mehrzahl sein haben die einbehaltene Lohnsteuer nur noch kalendervierteljährlih abzuführen. Dadurch tritt eine Verminde- rung des Arbeitsanfalls bei den Arbeitgebern, ‘bei den Postscheck- amtern, bei den Girokassen, bei vielen Bankinstituten und |chließ- li bei den Finanzkassen ein. L f i

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Anfang Juli haben auch dié Haushaltsvorstände Lohnsteuer abzuführen, und zwar diejenige Lohnsteuer, die auf ihr Haus- personal entfällt. Diesmal. Anfang Juli-— ist- noch die bis-

erige Lohnsteuertabelle anzuwenden; denn es handelt sich um

Lohnsteuer von Löhnen aus der Zeit vor dem 1, Zuli.

__ Es wird den Haushaltsvorständen im Laufe des Juli 1942 ein Merkblatt zugestellt werden. Die Haushaltsvorstände werden aus diesem Merkblatt die Beträge ersehen, die sie von den Löhnen für die Zeit ab 1. Juli 1942 an Lohnsteuer einzubehalten und zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten an. ‘das Finanzamt ab- zuführen haben.

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Bisher haben die Arbeitgeber Lohnsteueranmeldungen ab- zugeben gee n Zukunft brauchen *Lohnsteueranmeldungen niht mehr abgegeben zu werden. Fch bitte, das Anfang Zuli 1942 zu beahten. Es braucht kein- Arbeitgeber mehr eine Lohn- Is an das Finanzamt zu senden, er muß nur

ie in der Vergangenheit einbehaltene Lohusteuer in den ersten gean Tagen des Juli an das für seine Betriebsstätte zuständige

inanzamt abführen, und, er muß auf dem Zahlungsabschnitt enau angeben - oder durch seine Geldanstalt angeben lassen: die

Steuernummer, das Wort Lohnsteuer und den Zeitraum, für den die Lohnsteuer einbehaltéèn worden ist. Die Namen der Gefolg- schaftsmitglieder, auf die die Lohnsteuerbeträge entfallen, sind nicht anzugeben, Jch bitte dringend, die Neuerung gut zu be- achten: keine Lohnsteueranmeldungen mehr, dafür aber auf dem Zahlung8abschnitt um jo gewissenhaftere Uugaben der Steuer- nummer, des Wortes Lohnsteuer und des Zeitraums, für den die Lohnsteuer einbehalten worden ist.

Der Verzicht der Reichsfinanzverwaltung auf die Abgabe von Lohusteueranmeldungen bringt eine weitere erheblihe Ver- minderung des Arbéitsanfalls bei dew, Arbeitgebern, bei der Reichspost und bei den Finanzämtern und. -eine exheblihe Ein- sparung an Papier. Es wird das Papier für zwölf Millionen L Na E URge „Und für die Briefumshläge dazu einge-

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__ Dek Uebergang von der kalendermonatlihen zur kalender- vierteljährlihen Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer bei der großen Mehrzahl der Arbeitgeber. und-- der- Vexzicht auf die Ab- gabe von Lohnsteueranmeldungen bei allcn Arbeitgebern sind vom Standpunkt der Reichsfinanzen nur vertretbar, wenn alle Arbeit- geber die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge zu den vorgeschriebenen