1942 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staats8anzeiger Nr. 154 vom 4. Juli 1942. S. 2

4. Bei der Versicherung von Wagnissen in den Alpen- 5

und Donaureichsgauen und im Reichsgau Sudeten- land gelten folgende Sonderbestimmungen: a) Dem § 8 wird folgender neuer Absay (5) an- gefügt: „(5) Hat der Versicherer mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragszeit eine Ermäßi- gung des Beitrags gewährt, so kann er bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags die Nachzahlung des Betrages fordern, um den der Beitrag hoher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur für den Zeitraum abgeschlossen worden wäre, während dessen er tatsächlich be- standen hat. Wird der Versicherungsvertrag emäß § 18 Abs. (2) gekündigt, so kann eine Folche Nachzahlung nicht gefordert werden.“ An die Stelle der in § 69 des Versicherungs- vertragsgeseßes angezogenen §8 406 bis 408 des Bürgerlichen Gesetbuches treten die §8 1394 bis 1396 a. b. G. B. den öffentlichen Versicherungsanstalten tritt an die Stelle des leßten Saßes der Bedin- gungen: „Soweit nicht in den Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen oder durch besondere Vereinbarungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die geseßlihen Vorschriften“ folgende Einleitung zu den Bedingungen: „Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungs- nehmer und der Anstalt (Versicherer) gelten, soweit nicht in den Allgemeinen Versicherungs- „edingungen oder durch besondere Verein- barungen Abtoeichendes bestimmt ist, die geseß- E Vorschriften und die Anstaltssazung“ un b) an die Stelle des § 14 folgender § 14: „Sa ch- verständigenverfahren.

(1) Feder Teil kann verlangen, daß die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird. Die Ausdehnung des Sachverständigen- verfahrens auf sonstige Feststellungen, * ins- besondere einzelne Vorausseßungen des Ent- schädigungs8anspruchs, bedarf besonderer Ver- einbarung. Die Feststellung, die die Sachver- ständigen im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, ist verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, daß sie offenbar von der wirklichen Sach- lage erheblich abweicht.

(2) Für das Sachverstäridigenverfahren gelten die Bestimmungen der Sazung.

(3) Durch das Sachverständigenverfahren werden die Pflichten des Versicherungsnehmers nach § 12 Abs. (1) c) nicht berührt.“

Berlin, den 29, Juni 1942, Der Präsident des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung. Amend.

Allgemeine Bedingungen

für die Versicherung des Hausrats gegen Feuers, Einbruchdiebstahl=-, Beraubungs=- und Leitung8=- wasserschäden

Soweit die Versicherung gegen eine oder mehrere dieser Ge- fahren niht genommen ist, entfallen die diese Gefahren be- treffenden Bestimmungen.

§& 1. Versicherte Gefahren und Schäden. (1) Der Ver- sicherer leistet nah Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Entschädigung für versicherte Sachen,

a) die durch Brand 2 Abs. 1), Blibschlag oder Explosion beschädigt werden oder bei einem iten Ereignis abhanden kommen;

b) die durch Einbruchdiebstahl 2 Abs. 2) also nicht durch einfachen Diebstahl oder durch Raub 2 Abs. 3) entwendet oder bei einem solchen Ereignis beschädigt werden, sofern .niht der Schaden- fall durch eine bei dem Versicherungsnehmer woh- nende Person vorsäßlih herbeigeführt worden ist;

c) die durch Leitungswasser 2 Abs, 4) be- schädigt werden, das auf dem Versicherungsgrundstück oder auf einem anstoßenden Nachbargrundstück oder

_ aus einer öffentlihen Wasserleitung austritt;

d) die durch den Betrieb von Luftfahrzeugen zertrümmert werden.

(2) Die Beschädigung einer versicherten Sache fällt nur dann unter den Versicherungs\huß, wenn sie auf der un- mittelbaren Einwirkung eines der in Abs. 1 genannten Er- eignisse beruht oder die unvermeidliche Folge eines solchen Ereignisses ist, wie z. B. die bei einem Brande durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen entstehenden Sachschäden.

(3) Der Versicherer erseßt auch

a) die Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Abwendung oder Minderung eines Schadens nah Maßgabe des § 13;

b) die bei einem Einbruch oder Einbruchsversuch ent- standenen Gebäudebeschädigungen.

_(4) Weitere mittelbare Schäden, z. B. entgangener Ge- winn, Verlust durch Unbenugbarkeit von Räumen oder bei der Wasserversicherung der Wasserverlust, fallen niht unter den Pee N OUs,

(5) Jm Falle von Kriegsereignissen jeder Art sowie im

Falle von Erdbeben haftet der Versicheper nicht, wenn er nach- weist, daß der Schaden mit diesen Ereignissen unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang steht.

2. (1) Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und fich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schaden- e), Sengschäden, die niht durch einen Brand entstanden ind, s Schäden, die an den versicherten Sachen dadur entstehen, daß sie einem Nußfeuer oder der Wärme zur Be- arbeitung oder zu sonstigen Zwecken (z. B. zum Räuchern, Rösten, Kochen, Braten, Trocknen, Plâätten) ausgeseßt wer- den, fallen niht unter den Erg alu,

(2) Einbruchdiebstäáhl im Sinne dieser Bedin- gungen liegt vor,

a) wenn ein Dieb in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels fal- sher Schlüssel oder anderer niht zum ordnungs- mäßigen Oeffnen bestimmter Werkzeuge eindringt,

b) wenn er in einem Gebäude oder dem Raum eines Gebäudes Türen oder Behältnisse erbriht oder zum

e

Oeffnen von Türen oder Behältnissen _ falsche Schlüssel oder andere zum ordnungsmäßigen Oeffnen nicht bestimmte Werkzeuge verwendet,

c) wenn er den Diebstabl zur Nachtzeit in einem Ge- bäude óder dem Raum eines Gebäudes begeht, in das er sich in diebischer Absicht eingeschlichen oder worin er sich in dieser Absicht verborgen hatte.

Den falschen Schlüsseln stehen die richtigen gleich, wenn der Dieb sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich ge- bracht hat. :

(3) Raub ist die Entwendung unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder von Drohung mit Gefahr für E Leben. Dem Raub steht die räuberishe Erpressung gleich.

(4) Als Leitungswasser gilt Wasser aus Anlagen für. Wasserleitung, Warmwasserversorgung oder Zentral- heizung, nicht aber Plansch-, Reinigungs-, Grund- oder Hoh- wasser, Witterungsniedershläge oder Rückstau infolge von Regengüssen. i /

& 3. Versicherte Sachen. (1) Versichert ist der gesamte Hausrat. Zum Hausrat gehört alles, was in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dient, sowie Bargeld, Wertpapiere und Sammlungen. Nicht zum Hausrat gehören: Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, unge- faßte Edelsteine und ungefaßte Perlen, Mitversichert sind:

1. die zur Ausübung eines Gewerbes oder Berufs dienenden Einrichtungsgegenstände, Arkeitsgeräte, Vorräte und Waren, soweit sie sih in der Wohnung des Versichexungsnehmers oder in Räumen befinden, die mit ihx unmittelbar in Verbindung stehen, und sofern sie insgesamt keinen höheren Wert als 2000,— N haben. Uebersteigt ihr Wert 2000,— A, so sind sie überhaupt nicht mitversichert.

2. Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte auf dem Ver- sicherungsgrundstück bis zu 500,— A.

Fremdes Eigentum ist eingeschlossen, ausgenommen das der Untermieker. Andere Sachen sind nur bei besonderer Ver- eiubarung versichert. : |

(2) Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Briefmarken- und Münzensammlungen sind nur in verschlossenen Behältnissen versichert, die eine erhöhte Sicherheit, und zwar auch gegen die Wegnahme der Behältnisse selbst gewähren. Schmuck-, Gold- und Silbersachen, die sich außer Gebrauch befinden, sind gegen Einbruchdiebstahl nux unter einem solchen Ver- \hluß versichert. Bargeld, soweit es den Wert von 1000,— M Übersteigt, ist nur im Geldschrank versichert.

(3) Die Bestimmungen unter Abs. 2 gelten nicht für Beraubungs- und Leitungswasserschäden,

(4) Über Wertpapiere, sonstige Urkunden und Samm- lungen hat der Versicherungsnehmer Verzeichnisse zu führer und gesondert unter Vershluß aufzubewahren, wenn diese Sachen insgesamt den Wert von 3000 2M übersteigen.

(5) Ft der Versicherungsnehmer als Fnhaber der Woh- nung für Leitungswasserschäden 1 Abs. 1c) an fremden Sachen dem Eigentümer auf Grund geseßliher Bestim- mungen ersabpflichtig, so erseßt der Versicherer solche Schäden, ausgenommen ‘an Waren und gewerblichen Einrichtungen, auch dann, wenn die beschädigten Sachen nicht im Versiche- rungsschein bezeichnet sind, sowié auch dann, wenn der Scha- den außerhalb ‘dér * Wöhfung eintritt, jedoch nur bis zum Höchstbeirag von 10 000,— NAM.

8 4. Versiherungswert. Unterversiherung. (1) Die Versicherung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Maß- gebend für die Entschädigung ist der Versicherungswert zur Beit des Eintritts des Schadenfalles, und zwar bei teil- beschädigten’ Sachen der Unterschied zwischen diesem Wert und dem Wert der Reste, bei dessen Ermittlung die Verwendbar- keit der Reste für die Wiederherstellung zu berücksichtigen ist. Bei Hausrat und anderen Gebrauchsgegenständen gilt als Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis unter billiger Berücksichtigung des aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Minderwertes.

(2) Ft jedoch die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Schadenfalles (Unterversiche- rung), so wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der. sich zum ganzen Schaden verhält wie die Versicherungssumme zu diesem Wert.

§ 5. Versicherungsort. Außenversiherung. (1) Die Ver- sicherung gilt - innerhalb des Deutschen Reiches in der je- weiligen Wohnung und bei einem Wohnungswechsel auch während des Umzuges. Während des Umzuges haftet der Versicherer für Einbruchdiebstahlschaden im Sinne des § 2 Abs. 2 auch dann, wenn die Entwendung aus einem verschlossenen Möbelwagen erfolgt. Einen Wohnungswechsel hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anzeigepflicht hat er genügt, wenn er die Anzeige innerhalb zweier Wochen nah Beendigung des Umzuges erstattet. Verlezt er diese Pflicht und ist mit dem Wohnungswechsel eine Gefahrerhöhung verbunden, so

finden die Vorschriften der §8 28 bis 30 des Versicherungs-

vertragsgeseßes (VVG.) Anhang). i

(2) Bis zu 10 vH. der Versiherungssumme, höchstens 3000,— A, und nur soweit niht aus einer Reisegepäck- oder Schmucksachen-Versicherung eine Entschädigung bean- sprucht werden kann, sind die Sachen innerhalb Europas auch dann versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden; auf deutshen Schiffen und deutschen Luftfahrzeugen sowie bei KdF.-Fahrten gilt diese Außenver- sicherung auch außerhalb Europas. Sind für einzelne Sach- gattungen niedrigere Entschädigungsgrenzen vereinbart, so bleiben diese unberührt. Auf diese Außenversicherung findet S 4 Abs. 2 keine Anwendung. ;

(3) Die Bestimmungen unter Abs. 2 gelten für. Be- raubungsschäden nux, wenn der Raub an dem Ver- siherungsnehmer oder einer in häusliher Gemeinschaft mit thm lebenden Person verübt wird.

(4) Werden versicherte Sachen, ohne daß ein Wohnungs- wechsel vorliegt, aus der Wohnung des Versicherungsnehmers N entfernt, so erlischt iaaiveit der BerficheLungt- vertrag.

8 6. Anzeige von Gefahrumständen bei Vertragsschlu Vgl. 8F§ 16 bis. 21 VVG. *) its D Teses über den Versiherungsvertrag vom 30, Mai 1908 (Reichsgeseubl. S. e in der Fassung des Geseßes vom 20. De- ember 1911 (Reichsge]eßbl. S. 985), der Verordnung vom 12. Fe- ruar 1924 ( Cageeh l. I S. 65), des Geseges vom 7. Novem- ber 1939 Os esegbl. T S, 2223) und der Verordnung vom 19, -Dezember 1989 (Reichsgeseßbl. I S. 2443).

entsprechende Anwendung (siehe

“wird derx Betxag einbehalten, den dex

§ 7. Gefahrerhöhung. (1) Nah Antragstellung darf der Versicherungsnehmèr ohne Einwilligung ; keine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten. Eingetretene Gefahrerhöhungen hat er dem Versicherer unverzüglich schrift lih anzuzeigen. c Pa

(2) Die Vornahme von Luftshußübungen, die Einrih- tung von Luftshuzanlagen, die Anbringung von Geräten zur Fliegerabwehr und die Einrichtung ähnlicher Schußvorrich- tungen gelten nicht als Gefabrechäbung, : t

(3) Als Gefahrerhöhung gilt insbesondere die Beseiti- ung oder Verminderung von Sicherungen, die in der Ver- Aedungéurtiade angegeben sind. Die Einbruchdiebstahl8- gefahr wird auch dann erhöht, wenn die Wohnung länger als 60 Tage ununterbrochen unberwohnt und unbeaufsichtigt ist.

Do ermeidung dieser Gefahrerhöhung is mindestens er-

orderlich, daß die Aufsicht dur eine erwachsene Person aus- geübt wird, die sich wenigstens während der Nacht in dex Wohnung aufhält.

(4) Tritt eine Gefahrerhöhung ein, so kann der Verz sicherer kündigen. - Verleßt der La ESS eine der in Abs. 1 genannten Pflichten, so ist der Versicherer außer- dem nah ‘Maßgabe der gesezlicen Bestimmungen von der Entschädigungspflicht \rei.

(5) Die näheren Vorschriften über Gefahrerhöhung sind in den 88 23 bis 30 VVG. enthalten.

§ 8. Beitrag, Beginn der Hastung. (1) Der Versiche- rungsnehmer hat dei ersten Beitrag gegen Aushändigung der Versicherungsgurkunde, Folgebeiträge bei Beginn jeder Vexrsicherungsperiode zu Lts: Mit dem Beitrag sind die aus dex Versicherungsurkunde oder der Beitragsrechnung er- sichtlichen Kosten (ôffentlihen Abgaben, Ausfertigungs- und Hebegebühren, Auslagen) zu entrichten.

(2) Der Versicherungs\{chuy beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, jedoch niht vor dem darin festge- seßten Zeitpunkt. Wird der erste Beitrag erst nah diesem Zeitpunkt etngefordert, alsdann aber ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsshuß in dem festgeseßten Zeitpunkt.

(3) Für die P nicht rechtzeitiger Beitragszahlung gelten die §Z 38, 39 VVG, Eine gericztlihe Einzichung rück- ständiger Folgebeiträge darf nur innerhalb eines N ANLES seit Ablauf der nah § 39 VVG. geseßten Zahlungsfrist erfolgen.

(4) Endigte das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragszeit, so gebührt dem Versicherer der Beitrag für die laufende Versicherungsperiode, -

Jm Falle der Anfechtung des Versicherungsvertrags oder seiner Aufhebung wegen Verleßung einer Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung gebührt dem Versicherer der Beitrag bis zum Schluß lediglih der Versicherungsperiode, in der er von dem Anfechtungs- oder Aufhebungsgrund Kenntnis er- langt hat. Wird die Kündigung erst in der folgenden Ver- sicherungsperiode wirksam, so gebührt ihm der Beitrag bis zur E des Versicherungsverhältnisses. I

Tritt der Versicherer nah § 38 Abs. 1 VVG. zurück, so kann er nur eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen,

Kündigt nah dem Eintritt eines Schadens der Ver- sicherer 18 Abs. 2), so hat er den Beitrag, der auf die nah Abzug der Entschädigung verbleibende Versicherungssumme entfällt, nah Verhältnis der noch nicht abgelaufenen Versiche- rungszeit d Brit f N h :

ar. der. Beitrag. füx "mehrere Fähre vorausgezahltk, so

i l Versichere bei Ab fuß der Versicherung für die abgelaufene Zeit berechnet Haben

“würde; der Mehrbetrag wird zurückerstattet.

_F 9. UVeberversicherung. Doppelversiherung. (1) Ueber- steigt die Versicherungssumme den Wert der versicherten Sachen erheblich, so kann sowohl der Versicherungsnehmer wie der Versicherer nah § 51 VVG. die Herabsetzung der Versicherungssumme und des Beitrags verlangen.

(2) Jm Falle der Doppelversicherung gilt § 60 VVG.-

§ 10. Veräußerung der versicherten Sachen. Vgl. §8 69 bis E A fich

11. Versicherung für fremde Rechnung. (1) Bei der

Versichèrung für fremde Rechnung kann be D E nehmer über die Rechte des Versicherten im eigenen Namen verfügen. Der Versicherungsnehmer ist ohne Zustimmung des Versicherten zur TGtabna der Entschädigungszahlung sowie zur Uebertragung der Rechte des Versicherten befugt, auch wenn er nicht im Besiße des Versicherungsscheins ift, Der Versicherer kann vor Auszahlung der Entschädigung den Nachweis verlangen, daß der Versicherte seine Zustimmung zu. der Versicherung und zur Empfangnahme der Entschädi- gung ‘erteilt hat. ' Ä n (2) Der Versicherte kann über seine Rechte niht ver- fügen, selbst wenn er im Besiße des Versicherungsscheins ist; er kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. G

(3) Soweit in diefen Bedingungen die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rehtliher Bedeu- Ber, ist, kommt auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten in Betracht, § 79 VVG. findet Anwendung.

§ 12. Pflichten des Versiherungsnehmers im Schaden- ors t Der Ener hat im Falle eines Scha- ens, für den er Ersaß verlangt, folgende Pflichten:

a) er hat den Schaden dem Versicherer oder dessen Ver- treter s{hriftlih oder mündlich anzuzeigen, und zwar Einbruchdiebstahl- und Beraubungsshäden unver- züglich, andere Schäden binnen 8 Tagen, nahdem er davon Kenntnis erlangt hat. Feuer-, Einbruch- diebstahl- und E EOE: biete sind außerdem der Polizeibehörde zu melden, und zwar Einbruch- diebstahl- und Beraubungsshäden unverzüglich, Feuerschäden binnen 3 Tagen, Eine Aufstellung der entwendeten oder bub abhanden gekommenen Sachen .ist der Polizeibehörde innerhalb dreier Tage nah Feststellung des Verlustes einzureichen; er hat nah p da für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisung des Versicherers oder dessen Vectreters zu befolgen. Gestatten es die Umstände, so hat er solche Weisungen einzuholen. Bei einer Brandstiftung, einem Einbruchdiebstahl oder ciner Beraubung hat er férner alle Maßnahmen zu treffen, die zur Ent- deckung des Täters und zur Wiedererlangung der entwendeten Sachen geeignet sind, Wegen des Er- saßes der Aufwendungen siehe § 13; er hat dem Versicherer, soweit es ihm billigerweise ugemutet werden kann, jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Ums- [ins seiner Entschädigungspflicht zu gestatten, jede terzu dienlihe Auskunft, quf Verlangen \chriftlich,

„gu erteilen und Belege beizubringen. Aus Ver-

des Versicherers Ï

fabr. (Holding-Ges.)

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 154

London, 3. Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

Wertpapiere

Frankfurt a. M., 3. Juli. (D. N. B.) Reich3-Alt- besizanleihe 16654, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 150,25, Deutsche Gold u. Silber 192,00, Deutsche Linoleum 175,25, Eßlinger Maschinen 161,00, Felten u. Guilleaume 149,00, Heidelberg Cement 185,00, Ph. Holzmann 170,50, Gebr. Junghans 157,00, Lahmeyer 164,00, Laurahütte 29,00, Mainkraftwerte 145,50, Rütgerswerke 160,75, Voigt u. Häffner 159,00, Zellstofî Waldhoi

119,50.

Hamburg, 3. Juli, (D. N. B.) [Schlußkurje.] Dresdnezr Bank 146,75, Vereinsbank 153,00, Hamburger Hochbahn 133,50, Hamburg-Amerika Paketf. —,—, Hamburg-Südamerika 221,00, Nordd. Lloyd —,—, Dynamit Nobel —,—, Guano 89,00, Harburger Gummi 146,00, Holsten-Brauerei 210,00, Karstadt 205,00, Siemens St.-Akt. —,—, Vorz.-Aft. —,—, Neu Guinea —,—, Otavi 28,2ò.

Wien, 3. Juli. (D. N. B.) 4% Nied.-Donau Ldé.-Anl. 1940, A 10414, 4% Ob.-Donau Lds.-Anl. 1940 10354, 4% Steier- mark Lds.-An1. 1940 10354, 4% Wien 1940 103,55, Donau- Dampfsch.-Gesellschaft —,—, A. E. G.-Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 96,00, Brau-AG. Oesterreich 241,50, Brown-Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 126,00, „Elin“ AG. f. el. Jnd. ——, Enzesfelder Metall —,—, Felten-Guilleaurne —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf-Jute-Textii —,—, Kabel- und Drahtind. —,—, Lapp-Finze AG. —,—, Leipnik-Lundb. —,—, Leykam-Josefsthal 75,50, Neusiedler AG. 175,50, Perimooser Kaik —,—, Schrauben-Schmiedew. —,—, Siemen3-Schuckert —,—, Simmeringer Masch. 153,00, „Solo“ Zündwaren 256,50, Steivische Magnesit —,—, Steirishe Wasserkraft —,—, Steyr-Daimler-Puch 132,00, Steyrermühl Papier 89,50, Veitscher Magnesit —,—, Waagner-Biro 149,59, Wienerberger Ziegel 132,25.

Wiener Protektorat3werte, 3. Juli, (D. N. B.)

Bivonostenska Bank 195,00, Dux-Bodenbacher Eisenbahn 174,50,

Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. —,—, Westböhm. Bergbau-Aktienverein 127,00, Erste Brünner Maschinenf.-Ges. 81,50, Metallwalzwerk AG. Mährisch-Ostrau 157,25, Prager Eisenind.-Gesellschast 368,00, Eisenwerke A.G, Rothau-Neudek 73,25, A.G. vorm. Skoda Werke Pilsen 316,00, Heinrichsthaler Papierfabr. —,—, Crsmanos, Ver. Textil u. Druk- fabriken A.G. 62,75, A. G. Roth-Kosteleyer Spinn. Web. 67,50, Ver. Schafwollenfabriken A.G. 61,75, 4% Dux-Bodenbacher Prior.-Anl. 1891 —,—, 4% ïDux-Bodenbacher Prior.-Anl. 1893 —,—, Königs- hofer Zement 455,00, Poldi-Hütte 704,00, Berg- und Hüttenwerksges. 570,00, Ringhoffer Tatra 425,00. Renten: 414% Mährisch Landes- anleihen 1911 —,—, 4% Pilsen Stadtanleihen —,—, 412% Pilsen Stadtanl. —,—, 5% Prager Anleihe —,—, 4% Böhm. Hyp.-Bank Pfandbr. (57 jährig) —,—, 4% Böhm. Landesbank Schuldverschrei- bungen —,—, 4% Böhm. Landesbank Komm.-Schuldsh. —,—, 4% Böh1n. Landesbank Meliorations\h. —,—, 4% Pfandbr. Mähr, Sparkasse 9,65, 414% Pfandbr. Mähr. Sparkasse 9,70, 4% Mähr. Landeskultur-Bank-Komm.-Schuldverschr. —,—, 4% Mähr. Lande3- kultur Eisenbahn-Schuldverschr. —,—, 4%% Zivonostenska Bank Schuldvershr. —,—

Amsterdam, 3. Juli. (D. N. B.) A, Fortlaufend no- tierte Werte: 1. Anleihen: 4% Nederland 1940 S.T mit Steuererleihterung —-—, 4% do. 1940 S. IL ohne Steuererleich- terung 101,00, 4% do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 10215/.4, 314% bo. 1941 (St. zu 100) 1004, 4% do. 1941 100%/,, 3% do. 1937 95/1 3% (314) do. 1938 9850, 212% Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 8054, do. Handels Mij. Zert. (1000) 129,50. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKU) 1581/,,, Van "BVerkels Patent 142,25, Fokkec Neder. Vliegtuigenfabr. 208,00, Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. 16954*), Philips Gloeilampen- 300,00, Koninkl. Nederl. Mij. tot E pl. v. Petroleumbr. 32354*), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 210,50*), Holland Amer. Lijn. 154,75, Nederl. Schepvaart Unie 180,00, Handel3vereenig. Amsterdam (HVA) 313,50*®), Deli Mij. Zert. (1000) 177,00, Senembah Mij. 148,25. B. Kassapapiere: 1. Festver- zins Werte: 314% Amsterdam1937 S. IT —,—, 314% Rotter- am1938 S.T 100,00, 4% Nederl. Bankinstelling Pfb.—,—. 2. Aktien : Nederl. Bankinstelling R. T1 —,—, Amsterdam Droogdok —,—, Heemaf. N. V. —,—, Heinekens Bierbrouwerii —,—, do. Hert.

nd Fundsa

| 1. Untersuungs- und Strafsachen, 4. Oeffentliche Zustellungen, 6&6. Verlust- u

2. E BNYETLLN Lg ge 3, Aufgebote,

[15328] Verichtigung. C

8 F 4.42. Die Veröffentlihung des | Mieczyslaw Aufgebots zur Nr. 10772 vom 8. ' 1942 wird dahin berichtigt: 1, val: es | geträgenen sich nicht um Pfandbriefe, Ba Schuldverschreibungen der Stadtanleihe 1926 handelt, 2. daß der | 10. August 19 Aufgebotstermin nicht am 17. 9, 1942, | Amt3gericht, sondern am 6, Februar 1943, | einzureichen, 11 Uhr, stattfindet.

Posen, den 29. Juni 1942,

Amtsgericht.

Aufgebot.

Zloty und zugunsten o

R [15329] eaeA) Wide 2 F. 3/42, Die Weinhold aus Neudeck, straße 2, vertreten durch Notar Dr. preußen, hat das

Yolden in Kattowiy, hat das Aufgebot verlorengegangenen Berger, aus Kattowiy,

tellten Blankowechsels über 5000 verzinsliche Zloty beantragt.

in dem auf den 23. Janua

6, Auslosung usw. von Wertpapieren,

Nr. 11 zugunsten der Lucyna Odyniec | [15321] 3 WMufgebote geb. Kosita in Gotenhafen, Adolf-| Es" ist beantragt, ° / Hitler-Straße 139, in Höhe von 9764 | shollene: a) die Ehefrau es Studenten | thilde Ottilie Fischer geb. Neumann, | fundlihe Beweisstücke sind in Urschrift | exklärt eboren am 11. Vaho 1851 j oder in Abschrift beizufügen. Nachlaß- | Todes ist der 14. September 1916, ? i welhe sich nicht mel-|24 Uhr, festgestellt. traße 25, nicht | den, können, unbeschadet des Rechts, | ern | löscht. Die Besißer der Grundschuld- | deutsher* Staatisangehörigkeit, b) die | vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- | T" osener | briefe werdèn Moor bis zum | Anna Marié Fischer, evangelisch, ge- | teilsrechten, Vermächtnissen und Auf- die . Briefe dem | boren am 4. August 1880 zu Berlin, | lagen berücksihtigt zu werden, von dem Gnesen, A S in deni N Sn P E Bliciettaud M orfer Stx. 25, niht deutscher - Reichs- | langen, als sih na efriedigung der | R z e B ) angehörigfkeit, für t zu erklären. Dic nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch A Qessentlie Zustellung. Das Amtsgericht, pesordert } Verschollenen werden auf- | ein Ueberschuß gs Auqh haftet ihnen R Braszik in Cochstedt ck— ( O S5 BDIÉ,

Aufgebot.

idi in Posen, R.-Koch- | evangelisch, 6. | Straße 18, in Höhe von 4000 Zloty ein- | zu Vieß/Ostbahn, zuleßt wohnhaft in | gläubiger, Teilgrundschulden ge- | Berlin, Rüdersdorfer

Grundbuhamt, nesen, den 26, Juni 1942.

. S,, Garten- | Klein Schlatau, Kreis Neustadt, Aufgebot des t y | Hypcthekenbriefs | über Leben oder Tod der ) 1 des angeblich verlorengegangenen, im |[, vom 21. Zuli 1886 über die auf dem zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- | Aufgebot nit betroffen. Yahre 1936 von dem Gastwirt Alfred | Gryndbuchblatt des Grundstückes Rußau | forderung, bis zum ‘oben bestimmten Berger und seiner Ehefrau, Anna geb. | Blatt 224 in Abteilung 111 unter Nr. 27 | Zeitpunkt" dem Gericht : Mollwiß- | für die Antragstellerin eingetragene, ab | machen. 455. I1. 18. 42. lei e 19, auf seinen Namen ausge- | 57, Mai 1911 mit 4 vom Hundert Darlehnshy Wi von t Der JFuhaber der | 126 300,— M, 11, vom 18. ch s Urkunde wird U E spätestens | über die im gleihen Grundbuchblatt in | [15327] 4 r 1943, [Abteilung ll unter Nx, 29 ‘ebenfalls

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 4. Fuli

270,00, Holland. St. Meelfabriek 208,00, Holl. Draad und Kabelfabriek —,—, Holl. Kunstzijde Jn. (HKJ) —,—, Intern. Gewapend Beton- bouw —,—, JIntern. Viscose Comp. 114,00, Kon. Ned. Hoogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 160,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 7% Vorz. 154,00, do. 7% Vorz. Zert. 155,09, do. 6% Vorz. (St. z. 100) 142,737 do. 6% (St. z. 1000) 13974, Nederlandsche Kabelfabriek 560,00, do. Zert. 562,5), Nederl, Sheepsbouw Mij. —,—, Nederlandsche Vlas Spinnerii 177,25, Philipp Gloeilampenfabr. Vorz. —,—, Reineveld Machinefabriek. 130,00 G., do. Vorz. 138,00 G,, Rotterd. Droogdok Mij. —,—, do. Zert. 292,09, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 132,00, Handel Mij. R. S. Stokvis & Zn. 149,50, Stoom-Spinnerij Spanjaard 123,75, Stork & Co. 228,00, do. Vorz. 177,00, Veendaalshe St. Spinnerij en Weverij —,—, Vereenigde Bliffabrieken —,—, Vereen. Kon. Papierfabr. van Geldern Zonen 145,25, do. Pref. —,—, Wilton Feijenoord Dog en Werft 172,00, do. Vorz. —,—, Nederl. Wol, Mij. —,—, Holland. Am. Lijn. Zert. (100) 156,00, Del. Mij. Zert. (100) 177,00, Blaauwhoedenveem- Vriesseveem 11054, Magaziin de Bijenkorf N. V. —,—, do. 6% kum. Vorz. —,—, do. Gewinnber.-Sch. R. IT 195,00, *) Mittel.

T0

Ankaufspreise der Deutshen Reih3bank für ausländische Eilber- und Scheidemünzen : RA

100 Lewa . 3,08 100 Kronen 52,20 1 Pfund 3 100 Finnmark 100 Franken .„ 100 Drachmen 100 Gulden 100 Lire 1 Dollar

Belgien , s 2 100 Kuna «

Bulgarien Dänemark England Finnland Frankreich Griechenland Holland Jtalien . . Kanada Kroatien « Norwegen Portugal . Rumänien Schweden Schweiz Serbien Slowafkei Ungarn Ver. Staate

5,065

100 Kronen 100 Es3cudo 100 Lei . 100 Kronen 100 Franken 100 Dinare 100 Kronen 109 Pengd 1 Dollar

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Too eee.

Wochenüberficht der Deutschen Reichsbank

vom 30. Juni 1942

i Aktiva ' RAÆ

1. Deckungsbestand an Gold und Devisen «. « « « 77 027 000

2, Bestand an Wechseln und Scheck3 sowie an Schaßz- wechseln des Reichs . . . . . . .| 22847 977 000

3, Í Wertpapieren, die nah § 13 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungs3- fähige Wertpapiere) « « «o o. 18 091 000 Lombardforderungen . « - - e... 21 181 000 deutschen Scheidemünzen 170 682 000 Rentenbankscheinen . « ° 255 011 000 sonstigen -Wertpapieren . s 201 662 000 sonstigen Aktiven - « - «| 1754316 000

Passiva LOgunblahitàl 4 n n s a Gde 150 000 000

2. Rücklagen und Rückstellungen: a) geseßliche Rücklagen ... «ee 135 053 000 b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen ä 606 041 000

3, Betrag der umlaufenden Noten . « « « 20 953 707 000

4, Täglich fällige Verbindlichkeiten ... . . « „| 2990 261 000

5, An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich- keiten . aa

6, Sonstige Passiva . 510 885 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Fnlande zahlbaren

Wechseln —,—.

Anzeiger

anna

7, Aktiengesellschaften, 8, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

11. Genoffenschaften,

Aufgebot. Anmeldung

milie Mas- | der

gefordert, s bis zum 9. September Pee Nachla 1942, 11 Uhr, vor dem unterzeich- | des Nachla

erschollenen

[15326]

Verlin 29. i 1942. , den Juni Sus

Das Amtsgericht Berlin.

uli 1892 Bekanntmachung.

folgende Ver- | Gegenstandes Forderung zu

eder ; ses nur für den seinem Erb- A verwitwete Frau | neten Gericht, Berlin C 2, Neue Fried- | teil entsprehenden Teil der Verbind- | i y el Der Pensiónár Eduard | Henny v, Velow geborene Quistorp in | rihstraße 4, Zimmer 114, zu melden, | lichkeit. Die Gläubiger aus Pflichtteils- | klagt_gegon ihren Ehemann, den frühe-

West- widrigenfalls die Todeserklärung ,er- | rechten, Vermächtnissen und Auflagen | Ven Friseur Ludwig Obremsfki, früher

olgen kann. An alle, welhe Auskunft | sowie die Gläubiger, a | folg N | inbeschränkt haftet, werden durch das | wegen Ehescheidung mit dem Antrage,

Moosburg, 30, Funi 1942. y L: D í TDALUY Anzeige - zu | Amtsgericht Moosburg. Geschäftsstelle. | nib geschlossene Ehe gemäß § 55 des

Bekanntmachung.

Ausschlußurteil des gerichts Langen vom 24, Juni d. Js. Verhandlung des Rechtsstreits vor die ist der über die im Grundbuch von Lan- | [l. Zivillammer des Landgerichts in Das Antsgeriht Moosbürg erläßt | agen Band 55 Blatt 4215 in Abt. 1l[4 Halberstadt,

1942

Berlin, 3. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs - mittel. (Verkaufspreise des Leben3mittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark. ] Bohnen Ï weiße mittel §) —,— bis —,—, Linjen, käferfrei §) 71,60 bis 72,50, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbjen, Inland, gelbe, ganze §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe, halbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 8) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—,

Grüne Erbsen, Ausland 60,60 bis 61,50, Reis, Ftaliener

2 ‘e ged E ; E glas. *§) 50,80 bis 51,00 geit D B und *§) d 5 BuchwSWzengrütße ea bis —,—, Gerstenu-

E r, f graupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,59 bis 42,50 f), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50f), Gerstengraupen, grob, C/4%*) 37,00 bis 38,007), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6*) 34,00 bis 35,007), Gerstengrüße, alle Körnungen*) 34,09 bis 35,09f), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00f), Hafergrüßze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,007), Kochhirse*) 38,00 bis 40,00, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —,—, Weizenmehl, Type 1470, Jnland 32,40 bis —,—, Weizengrieß, Type 559 37,65 bis ——,—, Weizenmehl, Type 1050, Fnland 35,40 bis —,—, Brotmeh!, Type 2800 25,90 bis —,—, Kartoffelmehl, hohfein 36,65 bis 38,157), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Roggen- faffee, lose 40,50 bis 41,50), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,507), Malzkaffee, lose 45,00 bi3 46,097), Kaffee-Ersazmishung 70,00 bis 80,00, Röstkfaffee, Brasil Superior bis Extra Prime§) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zent-ralamerifa§) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,09 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchong§) 810,00 bis 900,—, Tee, indish§) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80/85, in Kisten —,— bis —,—, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in. Kisten —,— bis —,—, Pflau- men, Bulgar. —,— bis —,—, Sultauinen, Perser —,— bis —,—, Sultaninen —,—* bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, aus- gewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, aus gewogen —,— bis —,—, Zitronat, grofstückige Schalen, in Deutschland fandiert —,— bis —,—, Kunsthonig, in !4-kg-Packung (Würfel) 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,91 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 114,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Marken- butter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepadckt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei- butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40% —,— bis —,—, echter Edamer 40% —,— bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,—, Allgäuer Romatour 20% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bi3 110,00, Reis Siam I —,— bis —,—, Reis Siam Il —,— bis —,—, Reis Moulmein —,— bis -——,—.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

f) Die zweiten Pretse verstehen sich auf Anbruchmengen.

Ab Freitag, den 3. Fuli 1942, erscheinen die Preisnotierungen bis auf weiteres nur einmal in der Woche.

Berlin, 3. Juli. WöchentliÞhe Notierungen für Nahrungsmittel. [Preise in Reich3mark.] Schnitt- und Band- nudeln, Suppeneinlagen, mittlere, Hörnchen, Bruchmaccaroni 72,00 bis 73,00, Fadennudein und Späßle 74,00 bis 75,09, f) Maccaroni 75,00 bi3 76,00, +) Spaghetti 77,00 bis 78,00, Kümmel au8gewogen, deutsch 124,15 bis 150,00, Steinspeijejalz in Jutesädten*) 20,00 bis —,—, Steinspeisesaiz in Papiersäcken*) 19,60 bis —,—, Steinspeise- salz in Werkspackungen 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Jutefäcken*) 22,00 bis —,—, Siedespeisesalz in Papiersäten*) 21,60 bis —,—, Siedespeisesalz in Werkspackungen 25,80 bis —,—, Zukersirup, hell, in Eimern —,— bis —,—, Kirschsirup —,— bis —,—, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 1214 kg 74,00 bis 80,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 1214 und 15 kg —,— bis —,—, do. aus getr. und fr. Pfl. in Eimern von 1214 und 15 kg 80,00 bis 83,00, Pflaumen- apfel in Eimern von 1214 kg 80,00 bis 86,00, Erdbeerapfel in Eimern von 1214 kg 90,00 bis 96,00, Aprikosenapfel in Eimern von 1214 kg 90,00 bis 96,00, verbilligte Vierfrucht 49,00 bis —,—, verbilligte Apfelnachpreßgelee 49,00 bis —,—, verbilligte Erdbeerapfel —,— bis —,— Marmelade: Preise ohne Rohstoffzuschlag. -— Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen,

x) Hartgrießware —+- 4,— A per 100 kg,

*) Papiersätke 410 Pfg. billiger per 100 kg.

O E URSGE 229 "0 S

10. Gesellschaften m. d. H, 13. Unfall- und Fuvalidenverflherungen, |

14. Deutsche Reichsbank und Bankauswelfse,

12. Offene Haudels- und Kommanditgesellschaften, 15. VBersiedene Betanntmachungen. \

hat die Angabe des | led. Küfer, geb. 13. 5. 1896 in Weil-

und des Grundes | heim/T., zuleßt wohnhaft daselbst, ist enthalten; ur- | durch Beschluß vom 25. 6. 1942 für tot worden. Als Beitpunkt des

4. Oeffentliche Zustellungen

Die Ehefrau Hedwig

rbe nach der Teilun i ) a 9 Ratsberg 37, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bunde, Aschersleben,

denen der Erbe | in Warschau, Uliza Zamenhofa 44—54,

die am 5. März 1921 zwischen den M avtot Cs C Parteien vor dem Standesamt Chem-

Ehegeseßes wegen mehr als dreijähriger Trennung zu scheiden. Die Klägerin

Amts- [ladet “den Beklagten zur mündlichen

Richard - Wágner - Straße

vormittags 10 Uhr, vor dem unter- | füx die Antragstellerin eingetragone, ab | folgendes Aufgebot: Der Sparkassen- | unter Nr. 2 auf dent Grundstü Fl. 26“ Nr. 52, Erdgeschoß, HZivilkammersaal,

zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 100, an- | 1, Juli 18982 mit 4 vom Eundert | direktor Albert Scheck in Moosburg | Nr. 85,09 am 20. 19. 1930 eingetragene | auf den 3. 1

Darlehnshypothek von | hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke | Hypothek für ein Darlehen der Georg | 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich

Hlogläubi- Philipp Werner I. Ehefrau, Sofie geb. | duxch eînen bei diesem Gericht zuge-

aubiger | Görih, in Langen zum Betxag von | lassenen Rehtsanwalt als Prozeßbevoll- nebst 6 v. H. Zinsen ab | mächtigten vertreten zu lassen.

beraumten Ausgebotstermine seine | verzinsliche Rechte anzumelden und'' die Urkunde | 30 000,— Æ beantra vorzulegèn, widrigenfalls die Kraftlos- | Urkunden wird aue erklärung dec Urkunde erfolgen wird. Kattowitz, den 29, Juni 1942. Amtktsgericht.

[15322] Bekanntmachung.

Auf Grund § 7 Schuldenabwicklungs- | erklärung der verordnung sind am 1, Juni 1942 im Grundbu von Gnesen Band 8 Blatt Nr. 240 die in Abteilung I1l unter

t, Der Jnhaber der | der Ausschließung von Na E Putestans gern beantragt. Die Nachlaß

in dem auf den 7. Oktober 1

8 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht gegen den

anberaumten Aufgebotstermin seine 3 i

_ | Rechte anzumelden und* die Urkunden | Franz Xaver Schwaiger in Moosburg

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- spätestens in dem auf Dienstag, den ypothekenbriefe erfolgt. | L. Pußgig, den 27. Juni 1942, Amtsgericht.

42 um | werden ausgeleert ihre Forderungen | 2500 &.Æ

achlaß des am 12. Novems- | 1. Nov. 1930 ausgestellte Brief für er 1940 verstorbenen Getreidehändlers | kraftlos exklärt worden. Langen, den 24. Funi 1942.

Das Amtsgericht.

September 1942,

Halberstadt, den 30, Juni 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[15331] Oeffentliche Zustellung.

eptember 1942, nachmittags 3 Uhr, im Sißungssaal des unterfer- tigten Gerichts anberaumten Termin bei diesem Gericht anzumelden. Die

15324]

5 R 175/422. Die Ehefrau Adele Otiniano, geb. Wohltmann, in Weser-

mt8sgeriht Kirchheim unter Tek. | münde-Lehe, Wülbernstr, 52, Prozeß= Der verschollene Johannes Moll, | bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mahn

g,

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