1942 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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[16205]

Elektrizitätswerke Wartheland

Afkt\ougesellschaft, Posen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners- tag, dem 30. Juli 1942, 11 Uhr, im großen Sizungssaal des Landes- hauses, Posen, Wilhelmstraße 291, stattfindenden zweiten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TagesS8ordnung: L

1. Vorlage des Jahresabshlusses und des Geschäftsberihtes füx das Ge- schäftsjahr 1941 mit dem Berichte des Aufsichtsrates.

. Beschlußfassung über * die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäfts- jahr 1941.

. Beschlußfassung über die Aende- rung folgender Bestimmungen der Satzung:

a) § 4: Höhe und Zerlegung des Grundkapitals,

b) § 5: Umwandlung der Fn- haberaktien in Namensaktien,

c) § 10 Abs. 1: Erhöhung der Höchstzahl der Ausfsihtsratsmit- glieder, :

d) § 17 Abî. 3: Bekanntmachung der Einberufung der Hauptver- sammlung, e

e) § 20 Abs. 2: Stimmrecht,

f) § 25: Beschränkung der Ge- winnverteilung auf die Aktionäre.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

6, Verschiedenes.

Posen, den 4. Fuli 1942,

Der Vorstand. Ernst Fischer.

[15585] S Bayerischer Lloyd Schiffahrts- Aktiengesellschaft, Regensburg.

Einladung zur ordentlichen Haupt-

versammlung. :

Die Aktionäre werden hiermit zu der am Dienstag, den 28. Juli 1942, 12 Uhr, in München im Sitzungssaal der Bayerishen Staats- kanzlei, Ritter-von-Epp-Play 2, statt- findenden ordentlihen Hauptver- sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, des Jahresabshlusses und des Berichtes des Aufsichtsrats - für das - Fahr 1941. :

. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung und über die Entlastung des Vorstandes - und. des Aufsicht3- rats. “5 :

8. Wahlen zum Aufsichtsrat.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme . an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche bei der Gefelffchaft, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den nachstehenden Banken:

der Vayerischen Staatsbank, Mün- chen, oder ihren Niederlassungen,

der Deutschen Bank, Berlin, oder ihren Filialen in München, Augsburg, Bamberg, Fürth, Nürnberg, Regensburg “ünd Würzburg, i i

der Dresdner Bank, Berlin, oder ihren Fikialen in München, Augsburg, Bamberg, - Fürth, Nürnberg, - Regensburg und Würzburg, - -

der Vayerischen Hypotheken- und Wechselbank, München und Nürnberg, oder ihrer Filiale in Regensburg, - - **ck

der Bayerischen Vereinsbank, München und Nürnberg, oder ihrer Filiale in Regensburg,

der Länderbank, Wien,

der Reoichs-Kredit-Gesellschaft Ak- tiengesellschaft, Berlin,

während der üblichen Geschäftsstunden

ihre Aktien spätestens bis zum Frei- tag, den 24. Juli 1942, hinterlegen.

ie Hintexlegung der -Aktien. kann au bei einem deutschen Notar er- folgen. Jn diesem Falle ist die Ve- scheinigung des Notars über die er- folgte S equug, spätestens . einen

Tag nách Ablauf der Hiuterlegungs-

frist bei der - Gejellschaft. einzuxeichen.

Regensburg, deu 7. Juli 1942.

Der Vorstand. . :

10. Gesellschaften m. b.Ÿ.

[14926]

Die Ostdeutsche Handels: u, Judu- striegesellschaft m. b. H. in Liqui- dation, Breslau 5, Teuenzgzienpl. 1-b, fordert alle Gläubiger auf, - etwaige Ansprüche P VE sie is zum 31. August 1942 bei dem unterzeih- neten Liquidator anzumelden Ver- spätete Anmeldungen können nicht be- rüdsichtigt Werden.

Georg Moch als Liquidator, Breslau 18, Kürassierstr. 13.

[13933] i Die Hessische Verlagsanstalt G. m. b. S. in Kassel, Kölnische Straße. 10, ist aufgelöst.

Etwaige Gläubiger wollen sich bei ihr melden. :

[16196] Seilstätten:Gesellschaft für sächsische Betriebskrankenkassèn m. b; H. (Œaldpark-Krankenhaus, Dresden). 9 Unsere Gesellschafter werden hiermit zu unserer am Donnerstag, den

Dritte Beilage zum Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 158 vom 9. Juli 1942. S. 4

30. Juli 1942, nahmittags 5 Uhr, im- Gebäude der Handelskammer zu Dresden, Albrechtstraze 4, Saal B, E ordentlichen Gesell- chafterversammlung eingeladen.

: Tagesordnung:

1. Vorlegung des FJahresabschlusses sapre der Berichte des Geschäfts- ührers und. des Aufsichtsrats für das Fahr 1941.

2. Beshlußfassung über das Fahres- ergebnis.

3. Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrats.

4. Ersaßwahl für ein verstorbenes Aufsichtsratsmitglied.

Die Versammlungsteilnehmer wer- den gebeten, eine Vollmacht der von ihnen vertretenen Gesellshafterfirmen mitzubringen.

Dresden, am 3. Fuli 1942.

Heilstätten-Gesellschaft für sächsische BERIEEREREERBa Aen

m. b, S. Der Aufsichtsrat. Dr. Fungel, Vorsiber.

15. Verschiedene

Bekanntmachungen

16197] Dresdner enfionsverein auf Gegenseitigkeit. “Am Freitag, den 7. August 1942, nachmittags 21/2 Uhr, findet in den Räumen der Sächsishen Bank, Dres- den-A, -1, Seestraße 18, eine ordent- liche Vertreterversammlung statt.

: Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über Aenderung der Sahßung, § 20 und der Allgemeinen . .Versicherungsbedin- ungen, neuer Art, 17 betref- Ert Beseitigung eines versiche- vungstechnishen Fehlbetrages per 1, 1. 1940 durch Ie Herab- sezung der auf Dauer gewähr- leisteten Rentenansprüche und Voll-

[14928].

auffüllung der gekürzten Renten aus laufenden Gewinnen.

. Beschlußfassung über die Höhe der nah Ziffer 1 ab 1. 1, 1940, 1. 1. 1941 und 1. 1. 1942 auf Dauer ge- währleisteten Rentenansprüche.

3. Entgegennahme des Geschäfts N: tes und Genehmigung des Rech- nungsabshlusses der Geschäfts- jahre 1940 und 1941.

4. Entlastung des Aufsichtsrates und Vorstandes,

5. Sonstiges.

* Dresden, am 6. Juli 1942. Dresdner Pensfionsverein auf Gegenseitigkeit.

] Der Vorstand.

[16198] Vefkanntmachung.

Die Witkowißer Bergbau- und Eisenhütten-Gewerkschaft in Mäh- risch Osírau 10 (Protektorat BVöh- men und Mähren) hat am 12. Dezem- ber 1941 bei dem Bergrevierbeamten des Bergreviers Karwin in Mährisch Ostrau Mutung auf Steinkohle einge- legt. Das Bergwerksfeld soll den Na- men „„Reichwaldau““ erhalten. Es hat eine Größe von 7 999 998 m? und liegt in den Gemeinden. Reichwaldau, Wir- biy, Neu Oderberg, Zablatsh, Pudlau, Deutschleuten und Skrzeczon des Kreises Teschen, Regierungsbezirk Kattowiß, 1m Oberbergamtsbezirk Breslau.

Der Situationsriß des Bergwerks- feldes liegt bei dem Oberbergamt Bres- lau zur Einsichtnahme aus.

Personen, die Ansprüche ‘erheben, welhe dem Antrag des Muters ent- gegenstehen, können innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Nummer des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, die diese Bekanntmachung enthält, bei dem Ober- bergamt Breslau gegen die Mutung Einspruch evheben.

Breslau, den 3. Juli 1942,

Oberbergamt. Klingholz.

Kur- und Neumärkische Ritterschaftlihe Darlehns-Kasse, Berlin W. 8, Wilhelmplazz 6.

Bilanz zum 31.

Dezember 1941.

¿ Aktiva. i Me agte soweit. sie nicht unter 2.

mnD: a) Schaßoaweisungen des Reiches , b) Sonstige Wertpapiere

Jn der Gesammtsumme 1 enthalten:

R 282 417,33 Wertpapiere zur . Schuldverschreibungën

. Eigene Schuldverschreibungen (Nennbetrag

RM 178 700,—) e eo o. . Bankguthaben ... . Sonstige Forderungen

. Kommunaldarlehen im Dedckungsregister einge-

tragen.

. Aufwertungs3masse zur Deckung der 5% Kommunal-

abfindungsschuldverschreibungen

. Zinsen und Nebenleistungen von Kommunaldarlehen: a) Anteilige (ausshließlih Nebenleistungen). . ..

b) Rückständige . Posten, die der Rehnungsabgrenzung 9. Jn den Aktiven sind enthalten:

Ausweispflihkige Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäftsführer und an andere Per- sonen u. Unternehmen gemäß geseßlihem Form- blatt vom 29. September 1937 (einschließlih der

, in Passiva 10. und 11. enthaltenen)

Summe der Aktiva

i Passiva. . Schuldverschreibungen im Umlauf: 4% Reichsmarkschuldverschreibungen .

414 (6)% Feingoldschuldverschreibungen . . ..,. 414 (8)% Feingoldshuldverschreibungen . .. ., 5% Kommunalabfindungsschuldverschreibungen . . Zur Tilgung verwendete Schuldverschreibungen:

4% Reichsmarkschuldverschreibungen . . 414 (6)% Feingoldschuldverschreibungen .. 415 (8)% Feingoldshuldverschreibungen . .

. Verbindlichkeiten:

a) Noch nicht in Schuldverschreibungen belegtes Til-

gungsguthaben

b) Verloste und gekündigte Schuldverschreibungen -

c) Sonstige Verbindlichkeiten

. Rücklagen nach § 11 des Gesezes über das Kreditwesen

Reservefonds

. Rückstellungen

x Mnn

Zinsen von Schuldverschreibungen: Hd L e ie E Si b) Fällige

. Posten, die der Rechnungsabgrenzung diene

. Gewinn: .Vortrag aus 1940 Z Gewinn 1941

, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften,

Scheckbürg{çhaften sowie aus Gewährungsleistungs- verträgen (§131 Abs. 7 des Aktiengeseßes) Rk —,—

. Eigene Jndossamentsverbindlichkeiten . Jun den Passiven Gun enthalten: a) Gesamtverpfli

RA 44 688 505,08

b) Gesamtes haftendes Eigenkapital nah § 11 Abs. 2 des. Geseyes .über das Kreditwesen (Passiva 4.)

B.4-200 000,—

L. Aufwendungen. RM E Linsen von Feingold- und Reichsmarkschuldverschreibungen . . .. 2. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen mit Aus-

nahme derjenigen Steuern vom Einkommen, die regelmäßig durch

Steuerabzug erhoben werden ,„.,. 3. Alle übrigen. Aufwendungen . ... 4, Gewinn: Vortrag aus 1940 . ..,

Gewinn 1941 „.....,

C B AS d) 369 058

ungen nah § 11 Abs. 1 des Ge- seßes über das Kreditwesen (Passiva 1. bis 3.)

Summe der Passiva !

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1941.

RM aufzusühren

1 233 057 197 396

1 430 453

Deckung der

179 615 1 350 458 30 421

33 057 627 9 545 377

366 085 165 615 531 701

dienen . . .| 543

Ra

3 937 950 5 304 400 13 369 200

22 611 550 9 545 377

. . . . . 711 977 2 836 400 | 7 161 900

10710 277

, 208 778 1 527 633; 84 888/20/ 1 821 300 E s 200 000 ice 13 500 Se 704 173

391 691 2 451

z e « P 22683,

A 9 287

116 588 125 876

Wechsel- und |

Bi

46 126 197/72

H 1 527 727/22

65 804/60 27 607/02

4D 0E D 0 D

iei 0A ._116 588,80

Summe der Aufwendungen

125 876/26 1747 01510

1261072

Erträge. . Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . Zinsen von Kommunaldarlehen . Verwaltungskostenbeiträge

. Andere. Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen .

. Sonstige Erträge . « «

Verlin, den 29. Mai 1942.

Summe der Erträge

9 287/46

1 515 838/22

140 911/60 65 391/81 15 586 01

1747 015|10

Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns-Kasse.

von Roy. Richter.

Nach dem abschließenden Ergebnis unjerer pflichtmäßigen Prüsung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Fahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften. Jm übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.

Berlin W 8, Jägerstraße 10/11, den 6. Juni 1942.

Treuhand gesellschaft für Kommunale Unternehmungen A.-G.

Nolte, Wirtschafstsprüfer.

[14504].

J. V.: Dr. Schneider.

- Feuerversiherungs-Gefellscchzast auf Gegenseitigkeit für das Fürstentum Ratzeburg zu Shöuberg (Meckl.).

1. Gewinn- und Veriustrehnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1941.

A. Einnahmen.

I, Ueberträge aus dem Vorjahre: Schadenreserve . . IT, Prämieneinnahme abzüglich der Rückbuchungen .

. Kapitalerträge: a) Zinsen

b) Mietserträge IV. Getvoinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn 7 V, Sonstige Einnahmen: a) Prämien a. Vorjahren . b) Sonstiges

L M

RM 26 875 266 549

16 084 : 235

235

Gesamteinnahmen

B. Ausgaben. . Schäden aus den Vorjahren, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: 1. geleistet 2. zurüdckgestellt . Schäden im Geschäftsjahr, einschließlich der Reichs- mark 698,10 betxagenden Schadenermittlungs- kosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: l. geleistet 2. zurüdgestellt . Rückversicherungsprämien . Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rück- versicherer : 1. Bezüge des Bezirksvorstehers . . 2. Sonstige Verwaltungskosten 3. Steuern und öffentliche Abgaben . Leistungen zu gemeinnüßigen Zweden, insbeson- dere für das Feuerlöschwesen : a) auf geseßlicher Vorschrift beruhende b) freiwillige s . Abschreibungen: Gebäude 80,—, JFnvent. 115,—, Forderung 19,07 . Sonstige Reserven und Rücklagen: Zinsen an ge- seßliche Rücklage . Sonstige Ausgaben: a) Zinsen f. Entschädigungen b) Spenden- usw.

C06 6

1 226 2 953

. Ueberschuß und dessen Verwendung: 1. an Ruhegehalts3rücklage . . « . - 2. an die Versicherten

® - . 9, .

Gesamtausgaben

IT. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres

88 089

1 000

A. Attiva. Grundbesiß . Hypotheken und Grundschuldforderungen Ls . Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körper- schaften . Wertpapiere . Guthaben: i 1. bei Bankhäusern, Sparkassen usw. . . 2. bei anderen Versichérungsunternehmungen aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr . . .. . Rückständige Zinsen . Rückstände bei Versicherungsnehmecn . Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben . Inventar

Gesamtbetrag

B. Passiva. Gesetzliche Rücklage 130 A.-G., § 37 VAG.): 1. Bestand am Schlusse des Vorjahres . . 2. Zuwachs im Geschäftsjahre . . Schadenreserven Sonstige Reserven und Rücklagen, und zwar: 1. Ruhegehaltsrücklage / 2. Sonderrüdlage . Sonstige Passiva, und zwar: für Steuern Zinsen für Entschädigungen. . Rückvergütung an Mitglieder V, Veberschuß .. - «

Gesamtbetrag

Schönberg (Medckl.), den 15. Mai 1942. Feuerversicherungs=-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit

Ratzeburg zu Schönberg (Meál.)

Gegründet 1831. Der Vorstand. Schwieger.

20 246

REA ‘9,

131 934

| R ————

309 979 1941.

496 427

309 979

26 875

6 B48

214 10 000 4 180

89 089

RAM 4 200 154 723 (

20 017 159 755

152 180 3 100

1 902 547

2 512

89 089 |— 496 427122

für das Fürstentum

.+

| Nach pflichtmäßiger Prüfüng auf Grund der Vücher und Schriften der Ver- siherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen. und Nach- weise entsprechen die Buchführung, der Rehnuvgsabs{lüß und der Jahresbericht, so- weit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

Berlin, den 19. Mgi 1942. F. Schade, Wirtschaftsprüfer.

; Der Aufsichtsrat Hat den Jahresabschluß und den Jahresbericht für 1941 ge- prüft. Ferner nahm der Aufsichtsrat von dem Bericht des Prüfers der Gesellschaft, Wirtschaftsprüfer Schade in Berlin-Charlottenburg, Kenntnis. Gegen den Rechnungs- abschluß und den Jahresbericht des Vorstandes sowie gegen den Bericht, des Prüfers wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Verwendung des Ueberschusses erklärt

sih der Aufsichtsrat einverstanden. Schönberg (Meckl.), den 2. Juni 1942.

Feuerversicherung®2-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit für das Fürstentum

Ratzeburg zu Schönberg (Medel.)

Gegründet 1831, Der Aufsichtsrat.

+

H. Burmeister, Vorsißer.

Aufsichtsrat: 1. Vürgermeister Heinrich Burmeister, Kleinfeld, Vorsiber;: 2. Bauer Friy Stöver, Lüdersdorf, stellvertr. Vorfißer; 3. ViiterGencisar Heintis E johann,. Gleßow; 4. Bürgermeister Heinrich Maaß, Rupensdorf; 5. Friß Stamer, Hollenbeck; 6. Bauer Karl Schmidt, Lübeck/Wulfsdorf; 7. Bauer Karl Dose, Grieben.

L BLLUEE: Direktor Emil Schwieger, Schönberg (Meckl.)

Wilhelm Oldörp, Schönberg (Medl.).

; Stellvertr. Direktor

[77

3 ¿E eh Î F: d ENAOR Â E E Le I Ä S E S I E

Deutscher Reichsanzeiger

aatsanzeiger

Breußisther St

Ers

2,30 M einshließlich 0,48 abholer bei der Unzeigenstelle 1,90 Bestellungen an, in

eint an jedem Wochentag adends. Bezugspreis dur die Post monatli Zeitung8gebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbsts monatlich. Alle Postanstalten nehmen erlin für Selbstabholer die UAnzeigenstelle SW 68, Wilhelms straße 32. Einzelne Nummern dieser Nusgabe fosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 /. Gie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben. Fernsprechß-Sammel-Ur.1 19 33 33,

A

Tr c L Us

zeigenprei i i 1,10 AA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit=3Zeile 1,85 K. E nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckau' go find auf einseitig beshriebenem Papier völlig drucktreif einzusenden, insbesondere

darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter»

strihen) oder dur r vor werden sollen Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrücckungs-

s für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit=Zeile

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

termin bei der Unzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, :

Nr. 159

Berlin, Freitag, den 10. Fuli, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Konto Nr. 1/1913

Fnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über das Verbot der Verbreitung ausländischer Druckfschriften im Juland.

Anordnung BK 16 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 1. Juli 1942 über Beschränkung des Bestickens der Ausrüstung und der Lieferung ausgerüsteter Spinnstoff- waren. c

Druckfehlerberihtigung der Bekanntmachung über die Verfall- erklärung für Hühner und Enten, in Nr. 157.

Drukfehlerberichtigung der Anordnung 34 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung, in Nr. 152.

Berichtigung der Neunzehnten Bekanntmachung zur An- ordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lieferung und Bezug von Sohlenmaterial für Schuhausbesserungen im dritten Vierteljahr 1942, in Nr. 155.

Nmtliches

Deutsches Reich

Der Führer hat dem Regierungsrat a. D, Professor Dr. Karl Brunner in Prien am Chiemsee mit Urkunde vom 9. ui 1942 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Bekanntmachung Vetrifst: Verbot ausländisher Druckschriften m' Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufklärung und Propaganda werden auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf wetteres im Fnlande sämtliche Schriften des Schweden Vilhelm Moberg verbotèn. Ta A / Berlin, den 4. Juli 1942. Der Reichsführer-#h und Chef der Deutschen Polizei tim Reichsministerium des Fnnern. J. A.: Müller.

Anordnung BK 16 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 1. Juli 1942 Betr.: Beschränkung des Bestickens, der Ausrüstung und der Lieferung ausgerüsteter Spinnstoffwaren

Ea Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Faf ung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430), der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934),

der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 261 vom 7. November 1935) und der Verordnung über die Einseßung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoff- wirtschaft vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) in Verbindung mit dex Bekantmachung über die Reichs- stellen zur N und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu- ßischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund des § 10 der Verordnung über die Verbrauchs- regelung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 2196) und auf Grund der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinstoffwirtschaft Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft) vom , September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- her Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) wird A e Ans des Reichswirtschaftsministeriums an- geordnet:

L, Beschränkung des Bestickens von Geweben

, 8 1 Besticlken und Garnieren von Bettwäsche 1. Das Besticken und Garnieren von Bettlaken und Deck- bettbezügen ist verboten. Das Verbot gilt nicht für Buch- stabenstickerei. N 2, Maschinenhohlsaumarbeiten dürfen an Bettwäsche und Bettwäschestoffen nicht ausgeführt werden. | 8. Handhohlsaumarbeiten dürfen nur insoweit an Bett- wäsche und Bettwäschestoffen ausgeführt werden, als das Be- sticken erlaubt ist. : | 4. Unternehmen, die Bettwäsche herstellen oder im Lohn herstellen lassen, dürfen nur den dritten Teil derjenigen Ge- wvebemenge, die zur Herstellung von Bettwäsche Verwendun findet, bestickden oder besticken lassen. Maschinenstickerei und

| Fe ist M Ines: Q

Unternehrnen, die Bettwäsche herstellen oder im Lohn herstellen lassen, dürfen von den von ihnen hergestellten Bett- wäschestücken nicht mehx Stücke mit Einsäßen, Verzierungen oder dergleichen versehen alen (sogenanntes Garnieren), als dem- Verhältnis der Herstellung von garnierten Bett- wäschestücken zu der Gesamtherstellung von Bettwäschestücken im Jahre 1937 entspricht. Jun die hiernach zugelassene Menge

ist die nah Ziffer 4 zum Bestiken zugelassene Menge einzu- rechnen, jedo darf keine größere als die nah Ziffer 4 zu- gelassene Menge bestickt werden.

6. Die vorstehend für die Bearbeitung von Bettwäsche festgeseßten Höchstanteile müssen jeweils innerhalb eines Kalendervierteljahres, beginnend “mit dem 1. Fuli 1942, ein- gehalten werden. ¿s

Besticken sonstiger Gewebe Das Besticken von bezugsbeschränkten Geweben nah Art der Lochstickerei (auch Madeira-Stickerei genannt) ist verboten, Ausgenommen hiervon ist die Ansiitdene sogenannter Weiß-Stickereiarbeiten an Leib- und Bettwäsche unter den in 8 1 festgeseßten Beschränkungen.

IT. Beschränkung der Ausrüstung und der Lieferung aus- gerüsteter Spinnstoffwaren

83 Verhältnis der Lieferung von Rohware zu ausgerüsteter (veredelter) Ware 1, Hersteller müssen Rohgewebe mindestens in dem leichen Verhältnis zu ausgerüsteten (veredelten) Geweben tefern, in dem die Lieferung von Rohgeweben zu der Liefe- rung von ausgerüsteten (veredelten) Geweben 1n der Zeit

‘vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 1938 gestanden hat, so-

weit nicht in den den Herstellern erteilten Herstellungsanwei- sungen besondere Anordnungen über das Verhältnis der Lieferung von rohen zu ausgerüsteten (veredelten) Geweben getroffen werden.

2. Unter Rohgewebe im Sinne der Ziffer 1 sind stuhl- rohe, in keiner Weise veredelte Gewebe zu verstehen. Roh appretièrte Gewebe gelten nicht als Rohgewebe.

84

Beschränkung der Lieferung von aus- gerüsteter Ware.

1, Unternehmen, die in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30, Funi 1938 ausgerüstete (veredelte) Gewebe nicht ge- liefert haben, dürfen keine ausgerüsteten (veredelten) Ge- webe liefern. |

2. Hersteller dürfen keine größeren Mengen an bedruckten Geweben liefern, als dem Verhältnis dec Lieferung an be- druckten Geweben zu der Lieferung anderer ausgerüsteter Ge- webe in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 1938 entspricht, soweit nicht in den den Herstellern erteilten Her- stellungsanweisungen besondere Anordnungen über das Ver- hältnis der Lieferung von bedruckten Geweben zu der Lieferung anderer ausgerüsteter Gewebe getroffen werden.

Z. Lieferstellen dürfen keine größeren Mengen an be- druckten Geweben liefern, als dem Verhältnis der Lieferung an bedruckten Geweben zu der Lieferung anderer ausgerüsteter Gewebe in der Zeit vom 1. Fuli 1937 bis zum 30. Juni 1933

“entspricht.

LZ5 - . 3 Beschränkung des Bedrulckens

1. Gewebe, deren Bedrucken im Rahmen der Herstellungs- anweisungen oder durch die Reichsstelle für Kleidung und ver- wandte Gebiete niht ausdrücklich gestattet ist, dürfen nicht be- druckt werden.

2. Unternehmen, die in der Zeit vom 1. Fuli 1937 bis zum 30, Funi 1938 Gewebe weder auf eigene Rechnung be- druckt haben noch im Lohn haben bedrucken lassen, dürfen diese weder auf eigene Rechnung bedrucken noch im Lohn bedrucken

lassen. 86

Verhältnis von Film-und Handdruckzu_ Maschinendrudck :

Unternehmpgzn, die Gewebe auf eigene Rechnung bedrucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen keine größeren Mengen an Geweben im Film- oder Handdruck ausrüsten oder ausrüsten O, als dem Verhältnis der Ausrüstung von Geweben im Film- oder: Handdruck zur Ausrüstung in Maschinendruck in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Funi 1939 entspricht. Darüber hinaus können weitere Einschränkungen des Film- oder Handdrucks angeordnet werden. E

87 Zulässige Färbenzahl

1. Unternehmen, die Gewebe auf eigene Rechnung be- drucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen Gewebe nicht mit einer höheren als -dèrjenigen Farbenzahl bedrucken oder bedrucken lassen, mit der sie Gewebe in der Zeit vom 1. Fuli laff bis zum 30, Funi 19839- bedruckt -odex haben bedrucken assen. 2. Unabhängig von den Bestimmungen der Ziffer 1 dürfen Gewebe nicht mit einer höheren Farbenzahl als in den» nach- stehenden Staffeln aufgeführt bedruckt werden.

Maschinenbedruckte Gewebe:

40 °/o, 1 farbig, 30% 2—3 farbig, 30% 4—6 farbig.

Film- oder handbedruckte Gewebe: 50 %% 1—3 farbig, j 30% 4—6 farbig, 20 % T—s8 farbig.

3. Für die Zeit vom 1. Fuli 1942 bis zum 31. Dezember 1942 gelten als Uebergangsregelung die nachstehenden Staffeln:

Ö Maschinendruck: 40% \ farbig, 30% 2—s farbig, 25% 4-—b farbig, 5% T-—9 farbig. Film- und Handdruck: 50 % 1—-3 farbig, 30% 4—-6 farbig, 15% T—8 farbig, 5% 9—12 farbig.

4. Bei Unterschreitungen der vorstehenden Höchstsäße in den zugelassenen höheren Farbstaffeln dürfen diese Mengen- anteile durch entsprechende Erhöhung in den niedrigeren Farb- staffeln ausgeglichen werden.

5. Für die Berechnung der Anzahl der Farben ist

a) bei Maschinendruck die Zahl der verwendeten Druckwalzen, b) bei Film- oder Handdruck die Zahl der Rahmen oder Model zugrunde zu legen, wobei die Grundfarbe (Fond) nicht als be- sondere Farbe gerechnet wird. Jeder Schwierigkeitszuschlag und der Zuschlag für mattweiß wird als eine Farbe mehr gerechnet.

6. Soweit für das Bedruckfen bestimmter Gewebe besondere Vorschriften erlassen sind, bleiben diese Gewebe für die Be- rechnung der in Ziffer 2 und 3 aufgeführten Höchstsäße außer Betracht.

S8

Berechnung8grundlage und.Berehnungs- zeitraum

1. Für die Berechnung der nah den §8 6 und 7 zulässigen Mengen ist

a) bei Unternehmen, die Gewebe auf eigene Rechnung be- drucken, die Zahl der auf der Maschine oder auf dem Film oder Handdrucktisch tatsählih bedruckten Ferfkig- meter,

b) bei Unternehmen, die Gewebe im Lohn bedrucken lassen, die Zahl der vom Lohndrucker gelieferten und berehne- terf bedruckten Meter zugrunde zu legen.

2. Die in dem § 4, Ziffer 2 und 3, und dem § 7, Ziffer 2, festgeseßten Höchstanteile müssen jeweils innerhalb eines Fahres eingehalten werden. Dieser Zeitraum beginnt für § 4, Ziffer 2 und 3, mit dem 1. Juli 1942. Für § 7, Ziffer 2 und 3, gilt ausnahmsweise bis zum 30. Funi 1943 als erster Berehnungs- zeitraum das Halbjahr vom 1. Fuli 1942 bis 31. Dezember 1942 und als zweiter Berehnungsz2itraum das Halbjahr vom 1. Fanuar 1943 bis 30. Juni 1943.

S9 Lohndruckerei

Unterrtehmen, die Gewebe im Lohn bedrucken, dürfen diese im Maschinendruck - bis zum 31. Dezember 1942 mit nicht mehr als 9 Farben, N, ab 1. Januar 1928 mit niht mehr als 6 Farben, im Filmn- oder Handdruck i bis zum 31. Dezember 1942 mit nicht mehr als 12 Farben, è ab’1. Januar 1943 mit nicht mehr als 8 Farben bedrucken, wobei jeder Schwierigkeitszuschlag und der Zuschlag für mattweiß als eine Farbe mehr gerechnet werden.

TIL, Schlußbestimmungen

8 10 Ausnahmen

1. An Stelle der in dem § 1, Ziffer 5, § 3, Ziffer 1, und

L festgeseßten Vergleichszeit tritt für Unternehmen in den lpen- und Donau-Reichsgauen und dem Reichsgau Sudeten- land das erste Halbjahr 1939 als Vergleichszeit.

2, Unter die Beschränkungen und Verpflichtungen dieser Anordnung fallen nicht Lieferungen für öffentlihe Bedarfs- träger. Derartige Lieferungen bleiben bei der Berehnung von Höchst- oder Mindestherstellungs- oder -lieferungsanteilen außer Betracht. Das gleiche gilt, soweit in den Herstellungs- anweisungen der für die Herstellung von . Spinnstoffwaren zuständigen Reichs\tellen besondere Auflagen enthalten sind.

/ 8. Sämtliche übrigen von der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete bisher zugelassenen Ausnahmen von den Bestimmungen der Anordnung K 3 vom 18. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußisher Staatsanzeiger Nr. 166 vom 18, Fuli 1940) und der Anordnung K 8 vom 24. Juni 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 146 vom 26. Funi 1941) verlieren mit Wirkung vom 1. Vugust 1942 ihre Gültigkeit.

4. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete fann durch Einzelverfügung oder durch Rundschreiben für einzelne Unternehmen oder Gruppen von Unternehmen Aus- nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung erteilen.

S1 Zuwiderhandlungen __ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung ‘oder die zu ihrer Durchführung erlassenen Verfügungen und: Rundschrei-

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