1942 / 161 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage zum Reihs- und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 13. Juli 1942. S. 4

16863] : e Vis zur Fertigstellung der neuen Aktienurkunden erhalten die Einreicher nicht- e ordentlichen Hauptversamm- Planeta Dructmaschinenwerk Aktieagesellschaft, Radeb eul 2. übertragbare Kassenquittungen. Die Ausreichung der neuen Aktien erfolgt möglichst lung der Aktien-Rübenzuckerfabrik | [16371]. Vilanz zum 31. Dezemver 1941, E _ [bald gegen Rüklieferung der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die die Quit- dit: Big - werdet: Hier E | Zuschreibung| tungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legi- Herren Aktionäre „auf Sonnabend, : Abschrei- | zwedcks timation des Vorzeigers der Kassenquiltungen zu prüfen. den 1. August 1942, 164 Uhr, I, 1, 1941] Zugänge | bungen Kapital- : Nach Ablauf der vorgenannten Frist, d, h. ab 11. August 1942, werden nah der Gastwvirt{chaft . des Herrn 9 S BKAUE die Aktien in Prozenten des berichtigten Kapitals gehandelt, und es gelten gleich- Ma Friedrihs in Ostexlinde er- : ugung zeitig e aus der i muer Mrd 3 t A Be liofecb an A Bis zu gebenst eingeladen. ; : Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. als zugelassen und lieferbar. “Bei Börsenge- : Tagesordnung: E b I ader E RA S RA 2) BA N A \3Þ BA N schäften erfolgt die Lieferung der Stüde, solange die Urkunden noch nicht erschienen 1. Vorlegung des Pa e unen L, BebauteWohn- sind, in -Girosammeldepotanteilen gemäß F 71 der Ersten Durchsührungsverordnung L S Lie WCilaaLhecian s Es grundstüde 92 0001| |—} 3000|— E dobodis A «Sea iERR A Ses gegebenenfalls unter Umtausch der Kassen- O ; 2, Bebaute Fa- Boi di ; ; “Dri Bemerkungen hierzu. L O ¿ II. Bei dieser Gelegenheit fordern wir auf Grund der §8 1 f. der Dritten 2. Entlastung von Vorstand und Auf- 3 e 470 000/—| [—| 20 000/—/ 100 000 |—| 550 000/— Duxchfü rungsverordnung zum Aktiengeseß vom 21, 12. 1938 die JFnhaber unserer sichtsrat. U e i * Grundstüe Joi R E E S 20 000|— über 400,— und EA 200,— lautenden Aftien auf, im Jnteresse einer Ver- 83, Beschlußfassung über die Gewini- à MolGitien D [j einheitlichung unserer Aktienstückelung bei der Erhebung der Zusayaktien auch ¿ E Ä Gia at mali An- A eine Bere nano ver. Mes der f solde M je 2s E R a E . Wahlen zum Auf ; s s N z L j __ Gegen je f. der erigen en plus Gewinnanteilschein Nr. 5 ff. 5. Wahl eines Abschlu prüfers für 5 e A « | 50 001|—| 127 0644/85] 177 545/85] 83650 000 350 000 und Erneuerungs schein erhalten die Einreicher eine Aktie über X.4 1000,— mit das laufende Wirtschastsjahr. * Bete Und : Getbinnanteilschein. Nr. 5 f. Die Einreichung der Aktien hat ebenfalls bis zum 6. Sie M und Be- Geschäftsaus- 10, August 1942 bei den vorgenannten Stellen zu erfolgen. Burgdorf, den 6. Juli 1942 ftattung- - . | 2|—| 32 0854| 32 088/54] 50 000 —| 80 00|— | attien. sowie der Unitause der Attien erfolgen provisionsfrei. Soweit such der An- Der Vorstand der Aktien-Rüben- i 632 003|—] 159 631/39] 232 634/39] 500 000|—| 1059 000|—] und Verkauf von Spißenbeträgen erforderlich macht, sind die vorerwähnten Stellen zuckerfabrik zu Burgdorf. IT, Umlaufvermögen: bereit, diesen nah Möglichkeit zu vermitteln. [16871] 2 SaBlecige Ern A C E i I 0407 / s Srürmaliaeiio f Aktien llschaft „[INAG“ Jundustrie-Unternehmungen 3. Ferti Er S Ss 7 EAT De E tse: E é ge Erzeugnisse . « «« « « . 300 859,46 | 1 931 848/82 Der Vorstand. Liebush. Scheffel. FORC T, 4 E e i E 323 662/50 a r a unserer ean 5. Hypothek 1 [15063] werden hierdurh zu der am Donuers- E E498 O E S Ln : N D C 2 6, Anzahlungen S: 97S Q: 0:60 T 0ST. O Wm 38 470 16 p 7 F n t v Rel 28 E 7. Lieferforderungen . « «ee eee e « | 128291595) Moosbrunner Glasfabriks-Aktiengesellshaft, Wien. i artbon ordentlichen Hauptver- 8. Sonstige Forderungen. « « «« e o o 6 o 116 039/90 L __ Vilanz zum 31. Dezember 1941. ammlung ergebenst eingeladen. 9. Wechsel . O R S E 5 495/98 E ; N eet wi brave 10. Barmittel . . . É a oor e G ns 33 481/19 E E Aktiva Stand Zugang Abschreibg. Stand g Fahvesabsluss ITL, Bürgschaften N.4 8499,75 Geschästsberihts für das Geschäfts. - Bürgschaften F. ' 5 204 538/77 | T nonen N N jahr 1941 sowie des Berichts des L —— [ L. Anlagevermögen: M M K RA Aufsichtsrats. E Passiva. y “É Hebaute Grundstüde i 92. Beschlußfassung über die Entlastung 4 Un S O He S « « | 1600 000|/— mit: des Vorstands und Aufsichtsrats. + Kapitalberihtigung « « « « « * «+ « « « |_800 000// 2400 000/— a) Geschästs- u. Wohn- 3. Wahl zum Aufsichtsrat. TT. Geseßliche Rücklage. . „eee oe 175 000|— Tf gebäude: 4. Wahl. des Abschlußprüfers für das | + Erhöhung anläßlich der Kapitalberichtigung 65 000|—| 240 000|— rod ba Bn via R d 13 951/80 Geschäftsjahr 1942. IJL, Rütellungen für ungewisse Schulden . « « - - 570 871/53 ebäudewert .. 8 400 1 S S 1 600|— 36'/800/— Zur Teilnahme an der Hauptver- | LV, Verbindlichkeiten: N : b) Fabrikgebäude und sammlung sind diejenigen Aktionäre 1. Anzahlungen von Kunden . « « «e e... « | 923 810/07 and. Baulichkeiten: berechtigt, welche ihre Aktien þis späte: 2. Lieferverbindlibkeiten . . . A 192 389/25 } Gruudwert . 18 065/70} 18 065/70 stens Sonnabend, den 1. §. 1942, | 83, Pankpexbindlichkeiten (Stillhalteschulden) . « « | 408 636/68 Gebäudewert . . | 10954135) |—] 83277067| 76 770/68 bei unserer Gesellschaftskasse in 4, Zee Verbindlichkeiten (einschl, R.A 80000,— ._þ 2, Unbebaute Grundstücke 61700 =— H 61/700 Berlin NW 7, Karlstr. 31, | Pauschsteue) « « « * « e ¿ | 319 161/83] 1843 997/88 f 8- Yue und Umbauten —__ M M4206 e |— r me Bg: Vert, | x, gosen ber Recsnungtabgrenang 1 |_ Wos ® (inde nagen n | M 5 a C E . Gewinn in B 2000S d: 0.0 E &.# 6. 8 §60 96 000|— A E E E B A E bei der Vayerischen Staatsbank, [17 Bürgschäfteh l. 05, Werkzeuge, Betriebs- u, j Erlangen, j E, I. Bütgschäften K. 8499,75 Fol 236 7 71 ; Geld stau stattung | T E As g A ertpapiersammelban / Gewinn- und Verlustrechnung i: Gun N ua L ais id 1E e L S NEA - Ged: pitviint Ahaus für die Zeit vom 1. JFanuar bis 31. Dezember 1941. 7, Bewertungsfreie An- hinterlegen. Sol Si L Ta lagegüter lt. §8O.St.V.| . |— 5 982/15 5982/15) Jm Falle der Hinterlegung. dex | j L ott. RM 1H | ‘8, Kutrzlébige Wirtschasts- : Aktien bei einem Notar r einex : Ei Löhne und Gehälter . . . . . S “:S M-M . S . m0 . . 2 468 4131/45 üter z F ù é ù é Ä ò 3 988/84 3 988/84 Wertpapiersammelbauk sind die Hinter- 2. Selten Abgaben E R D E 0&0 A A 0 A D S 171 900/44 9, eteiligung E T: 73 695|— L Ld N Ga 73 695|— legungssheine spätestens einen Tag 3. Ab chreibungen auf Anlagen « « «e e oe ooooooooo 232 634/39 ie M A t i ; 4 Qin s E e 26 586187 315 406/85 22 393195 56:764/62} 281 038/18 nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bet S - iu! der Gesellschaftskasse einzuveichen 3. Ausweispflichtige Steuern. « « e «e oooooooooo}, 2 7703) IT, Umlaufvermögen: Berlin, im Zuli 1 : 6. Geseßliche Berufsbeiträge « . « «ooooo eee, 5 776) 1, Roh-, Hilfs- und Betriebsstosse .. . 105 436/57 Dex Aufsi Srat, v. Buol Ll D zum Grundkapital . «e oooooooooo 80Ó 000|— 2, Fertige Erzeugnis „6 96 289/26 E | L Pauschsteta zur geseßlichen Rücklage « « «o ooooo. 65 Coa— . 3, e Ceinono auf Grund von Warenlieferungen S 9. Pau O Eer E E S E U 1 un eistungen E B C ¿E O E E 264 440/04 MRER R I M F106. Géwinn în 1941 .. ..., S 0 06 do [ 4, Kassabes Abe einschließlich Reichsbank- und L tiengesellschaft i. L., | T3095 L19|16 Postsche utbaben L Ae 41 069/53 Se fue Ll Deentbee tvas. | edin 439511908) g, Ändece Vantguthawen ¿tir | 188 R ———————— | 1. Ausweispflichtiger Rohübershwß . „eee 3 477 789/50 9, Menge BoraerimgeR ae eie d i e O M Vermögen. RM H b 2. Außerordentliche Erträge M 0 M ID S: S #0, 0.00! R . 22 329/66 B III, Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen F 8 887/40 cu L c 3 100 þ 2. A S mgm Pr S es x ad Gb A | 1 101 892/49 Gebäude. . . 66 300,— us der Zuschreibung zum Anlagevermögen « « E EAE, mee Abschreibung 2 000,— 64 300|— Aus sonstigen Bilanzposten . . « . « « « « - « 395 000,— | 895 000|— i : Passiva. : i: a ———— I, Aktienkapital: Stammaktien „ee 500 000|— Maschinen, Jnventar und 48395 119/116] 11. Geseglihe Rücklage.... oooooo 50 000|— dar ris Anlagen 1 p A Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund | IITL, Andere Rüdcklagen ... e Es 30 000|— al R C A 200 der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf-| IV. Wertberichtigung zu Forderungen . « 41 295/25 L 1 302,— cou und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der V, Rüdstellung für ungewisse Schulden ,.„« 91 594/16 Abschreibung 120,— 1 182/— | Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften | VL. Verbindlichkeiten: 5 O 15 500 | eín\hließlich der Dividendenabgabeverordnung. 1, auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 35 037/27 Kasse, Postscheck, Bank. . 776/10 Dresden A, Reichsstr. 10, den 3. Juni 1942. 2. gegenüber Konzernunternehmen . . ., . . | 234 251/74 Verlustvortrag 338 271,50 | Treuhand-Vereinigung Aktiengesellshaft. 3, gegenüber Banken . . . ., R 9 000|— Verlust 1941 . 464,48 338 735/98 e E A I Bal E E s 4, Sonstige Verbindlichkeiten ..... i 37 224/34] 8315 513/35 T E Daa Lia n der am 909, Jun attgesundenen Hauptversammlung wurde be-| VII, Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen , l 12 354/97 i 424 194/08 fol eine A nene von 4% auf das berihtigte Kapital auszushütten. | VIII. aich E Cin E 1940 E S 32 982/70} Schulden. E emgemäß erhalten die Altionäre gegen Einlieferung des Dividendenscheines Getvinn 1941 L gig 98 152/06 61 134/76 e S au E Be -IERA, B Aktien nach Abzug von 15% Kapitalertrag- Toi 89249 arlehen der Aktionäre. , : á i Schulden. ... . L 98/53 E. 10,20 für jede bisherige Aktie über 200,—, Gewinn- und Verlusttonto zum 31. Dezember 1941, Hypotheken. ... .., 14 000|— -RA 20,40 für jede bisherige Aktie über R.A 400,—, icn Posten zur Rechnungsab- E24 bei der Dresdner Vank, Dresden, Berlin oder Frankfurt a. M,|. Aufwendungen. X N BAX 9 grenzung. ... . 72 bei dem Bankhaus S Co. G. m. b. H,, Berlin, 1, Löhne und Gehäler ee 590 193/31 24 104106 bei dem Bankhaus Cüppers & Co., Frankfurt a. M., 2. Soziale Aufwendungen: a) geseßlihe 52 159 90) iein ab: Meri Ï Bg der Gesellschaftskasse, Radebeul 2, b) freiwillige 43 698/61 95 858/51 2 - l + - |ausgezahl. Z j ; 3. Abschreibungen auf Anlagevermögen . . . «« « « E 44 341/66 E 5 tit D Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Dr. Georg Kanz, Dresden, Vor- | 4, A i ; m ag 7 j E es R ë 3 087/80 Löbne und Gehalt T 2 hier; Karl P avá et Dresden, stellv. Vorsißer; Dr, Franz Cüppers, Mea a. M.; | 5, Steuern: a) Steuern vom Ertrag und Vermögen . 63 672/32 Sie Aboiben, r, Ll M026 L UIS Seife, Walia 4: de E: Dea, band Wal Dacdben M O S E Rg 6 E 16 31BiGA Abschreibungen auf Anlagen. 2 120|— Der Vorstand besteht aus den Herren: Max Liebusch, Radebeul; Paul s, Beiträge an Berufsvertretungen . A I! j AO NEMOS E 662 67 | Scheffel, Radebeul 7, Außerordentliche Aufwendungen: teuern vom Ertrag und Ver- | Radebeul, im Juni 1942, 4 Bana cage E S: M: 0: 0-0 #0 0 F: S 16 589 76 E « « « |_1 054 94 Planeta Druckmaschinenwerk Aktiengesellshaft. .|. ; „Unterstüpungsfonds „eee eo o +|_12000__] 2858976 ——— d é B U r tue i . , . . | f 1 . . . . . i Nohgewinn . . « « + | 927/66 Planeta Drucktmaschinenwerk Aktiengese llschaft, Radebeul 2. Cg as r O S Le Außerordentliche Erträge . « | 3 741/13 | [16372]. Durchführung der Kapitalberichtigung. E s ——- Verlust 19441... 5 464 4B I,’ Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung hat der Aufsichtsrat. gemäß Erträge. 10 056/19 dem Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital der Gesellschast von | 1. Jahresertrag lt. § 132/11/1 Akt,-Ges. . „. 851 475/46 V9819 | RAÆA 1600000,— um E. 800000,— auf 2400000,— mit Wirkung zum, 31.12, | 2. Außerpordevtliche Erträge... „oes 15 261/93 Rauer 2A gu, as Se Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister ist am D, M E L R O: ev Ss nei a = . Juni rfolgt. , Gewinnvortrag «e «e oooooooo) 827 MERLGRC E Liqu, | Vir fordern nunmehr unsere Aktionäre auf, gegen Einreihung des Gesvinn-| : 911 675109 olf Wehmeyer. j [antéilscheins Nr. 4 ihren BIILO auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zu- z j j; j Le “i Nach dem abschlteßenden / Ergebnis [kommenden usagyaftien bis zum 10. Angust 1942 Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund meiner pflihtmäßigen Prüfung" auf ‘bei der Dresdner Bauk, Dresden Berlin oder Frankfurt a. M., | der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- Grund der Bücher und der Schriften der bei dem Ros ardy & Co. G. m. b. H., Berlin, -*" Mlärungen und Nachweise entsprechen die Dn der Jahresabschluß und der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er- bei dem Bankhaus Cüppers & Co., Frankfurt a. M, | Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften, teilten Aufklärungen und Nachweise ent- | während der liblichen Kassenstunden anzumelden. Die Gewinnanteilscheine sinö|" Wien, im März 1942. A L: ies ua ber Geinattns ais N n Ae mit Namen und Adresse bzw. dem Firménstempel des Einreichers s E A Walcher, Wirtischaftsprüfer. , soweit | zu versehen. j en, am 21, Mai 1942, & den Zahresabsbluß erläutert, den ge- Die Aktionäre erhalten / j : Moosbrunner Glasfabriks- Aktiengesellschaft. riften. auf je L./ 2000,— bisherige Aktien eine Zusayaktie über Reichs- Der Vorstand. Dr. Hans Löber. Chemunißt, den 3. Juni 1942. mark 1000,—, ; ; Nach der Wiederwahl des Herrn Bankdirektor Dr. Hans Thierbach in den Auf- Alfred Tittmann, Virtschaftsprüfer. auf eine bisherige Aktie über 2.4 400,— zwei zusäglihe Aktien | sichtsrat Und nah erfolgter Neubestellung des Herrn Dr, Reinhold Beder in Leipzig Aufsihtsrat: Herr Max Steudten, über je EA 100,—, i in“dèn' Aufsichtsrat besteht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus den Herren: abrikditektor, Vorsizender, Neukirchen auf eine bisherige Aktie über NA\ 200,— eine zusätliche- Aktie | Generaldirektor Albert Lange, Erfurt, Vorsißer; Bankdirektor Dr. Hans Thierbach, E.; 2, Herx Otto Weißbach, Fabrik- über R 100,—. “Erfurt, stellvertr. Vorsißer; Justizrat Erich Reimann, Notar in Jlmenau; General- besißer, Stellv., Gornau i, E.; 3, Alma Die zusäßlichen Aktien sind mit Gewinnanteilschein Nr. 5ff. und Erneuerungs | direktor, Dipl.-JFng. Emik von Linhart, Wien; Dr. Reinhold Beer, Leipzig. Vorstand : Direktor Dr, Hans Löber, Wien.

verw. Lohse geb. Knoth, Neukirchen i. E.

schein ausgestattet.

Neich3- nud Staatsanzeiger Nr. 161 vom 13. Juli 1942, S. 3

Mata

\chiedsmenge vom Erstauftragnehmer eine weitere Rüclüßer- tragung zu fordern.

Reichsstelle für Metalle zu benennende Stelle.

8 10 Metallbuchsührung

(1) Jeder Empfänger von Metallsheinen und Metall- übertragungsscheinen ist verpflichtet, die thm übertragenen Be- At für Metallerzeugnifse sowie die vou ihm auf Grund. bude Bezugsrechte ausgestellten Metallübertragungsscheine zu

uchen.

(2) Die Metallbuchführung ist nach Vierteljahren und Metallklassen zu unterteilen.

(3) Aus der Buchung müssen ersichtlich sein:

a) die Eingänge und Ausgange mit laufender Nummer und Tag der Eintragung,

._Þ) die Gewihtsmengen,

€) der jeweilige Bestand an Metallbezugsrechten; dieser ist regelmaßig, mindestens aber monatlich auszu- weisen.

* (4) Für die Eingangsbuchung dient der Metallschein odex Mectallübertragungsshein als Buchungsbeleg. Die Scheine sind an dex dafür vorgeschenen Stelle mit dem Buchungsver- merk (Nummer und Tag der Eintragung) zu ‘versehen. Die Ausgangsbuchung ist durch das Doppel des Metallübertra- gungsscheins zu belegen. |

(5) Es ist verboten, mehr Bezugsrechte für Metallerzeug- nisse zu übertragen, als nah dem buchmäßigen Bestande in jeder einzelnen Metallklasse (dem „Metallguthaben“) jeweils zur Verfügung sichen. i

(6) Metallvormerkungen find in die Metallbuchführung nicht aufzunehmen; sie find gemäß § 8 Abs. 1 zu behandeln.

(7) Betriebe erster Verarbetitungsstufe haben die ihrem

: Antrage auf Metalldeckungsschein zugrunde liegenden Bezugs-

rechte bei derx Antragstellung als Ausgang zu buchen. i £ 11 Bestellbeschräukung

(1) Erstauftragnehmer dürfen Bestellungen, die zur Aus- führung ihnen erteilter Aufträge oder genehmigter Erzeu- gungen notwendig sind, nux in dem Umfange erteilen, in dem ie insgesamt Bezugsrechte für Metallerzeugnisse und/oder

tetallvormerkungen empfangen haben. dürfen auch die Unterlieferer Bestellungen höchstens in dem Umfange erteilen, in dem sie ihren Bedarf ihren Auftraggebern aufgegeben haben.

(2) Für jede Lieferung von Metallerzeugnissen muß der Lieferer den Nachweis führen können, daß der Empfänger der Metallerzeugnisse thm Bezugsrechte füx Metallerzeugnisse in entsprechender Höhe übertragen hat.

(3) Die Bestimmuugen. iu Abs. 1 und Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn und soweit Metallerzeugnisse nah befon- derer Regelung ohne Bezugsrechte geliefert werden dürfen.

(4) Jm übrigen unterliegen alle Austragnehmer der grundsäßlichen. Beschränkung der Bestellungen gemäß § 10 der Anorduung 1 der Reichsstelle für Metalle.

Tb: H

Erwerb und Übertxagung von Bezugsrechten für Metalle (Metalldeckungsfchein/Metallbelegschein)

A. Metalldeclungsscheiu 8. 12 Antrag auf Metalldeckungsfchein

i (1) Dex Metalldeckungsschein für Roh- und Abfall- material ist jeweils für eint Kalendervierteljahr (,Verbrauchs- abs{nitt“) auf den Vordrucken der Reichsstelle für Metalle zu beantragen. Die Reichsstelle für Metalle wird vor- ichreiben, daß bestimmte Betriebe oder Gruppen von Pe- trieben ihre Anträge monatlich einreichen; in diesen Fällen gilt dexr Monat als Verbrauchsabschnitt.

(2) Der Antrag auf .Metalldeckungsschein ist bis zum 20. Tage des dem Verbrauchsabschnitt vorangehenden Mo- nats bei dexr Reichsftelle einzureichen. Er soll grundfäßlich ‘den Gesamtbedarf des Antragstellers für den Verbrauhs- abschnitt in allen Metallklafsen umfassen.

(3) Die Reichss\telle für Metalle hat mit der Bearbei- tung von Anträgen auf Metalldeckungsscheine für . Leicht- metalle und ihre Legierungen die Wirtschaftsgruppe Metall= industrie beauftragt. Die Auträge sind auf den hierfür vor- En besonderen Vordruckeir bei der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie, Berlin-Schöneberg 1, Fnnsbrucker Str. 42, einzureichen.

8 13

_… Antrag auf Metalldeckungsschein für Kleinverbraucher

(1) Kleinverbraucher haben ihre Anträge auf Metall- deckungsfchein sür Roh- und Abfallmatexial bei dex für sie evi igen Gauwirtschastskanimer einzureichen und dafür ie von der Gauwirtschaftskammer herausgegebenen Vor- drucke zu verwenden. Der Metalldecklungsschein wird von der Gautwwvirtschastskammer im Auftrage der Reichsstelle erteilt.

(2) Soweit. die Fndustrie- und Handelskammern und die Handwerkskäammern noch nicht in Gauwirtschaftskammern zu- ch a Be fh, sind, haben . handwerkliche A ive eBcandiee ich an die für sie zuständige Handwerkskammex, alle übrigen Kleinverbraucher an die für sie zuständige Fndustrie- und Handelskammer zu wenden.

(3) Als „Kleinverbrauchex“ gelten solche Betriebe, deren durchschnittlicher Monatsverbrauch an Rohmaterial und Ab- ces zusammen in keiner Metallklasse höher ist als je in Spalte 1 der Anlage 4 für jede Metallkkasse angege- bene „Kleinverbrauchsmenge“.

8 14 Metalldeckungsscheine für: Betriebe der ersten Verarbeitungsstuse

(1) Die Betriebe der erften Verarbeitungsstufe dürfen Anträge auf Metalldeckungsschein höchstens in Höhe ihres Metallguthabens stellen. Sie dürfen in ihrem Antrage den Abbrand und. die sonstigen unwiederbringlihen Material- verluste, die in ihrem Betriebe erfahrungsgemäß entstehen, berüdsichtigen.

(2) Vebersteigt das Metallguthaben den Bedarf oder die Leistungsfähigkeit des Betriebes für den Verbrauchsabschnitt,

f darf der Antrag auf Metalldecklungs\hein nux in Höhe +8

Verbrauchs in diesem Verxbrauchsabschnitt gestellt werden.

7c: fd K: i-:ck H Tir b Fi L: d 2 á i J hte 56ND A: L E taa d R li e A T A p L L E R E

Wird übex den Umfang der Rüclüber- | tragung keine Einigung erzielt, so entscheidet eine von der

Dementsprechend -

de Ï . / f V G. ri

(3) Um den fparsamsten Einsay von Roh- und Abfall- material zu sichern, werden die Fahgruppen Metallhalb- zeugindustrie und Metallgießereien ihren Mitgliedern bin- dende: Metalleinsaß-Vorschriften machen. Sofern ein Betrieb in seiner Antragstellung von diesen Aniveisungen abweicht, ist dies in dem Antrage anzugeben und zu begründen.

(4) Als „erste Verarbeitungsstufe“ gilt jede Verarbei- tung von Rohmaterial oder Abfallmaterial für andere A 2 als die der Metallgewinnung im Sinne von § 15

815 Metalldeckungsscheine sür Betriebe der Metallgewinnung

(1) Betriebe der Metallgewinnung, die Rohmaterial oder Abfallmaterial verbrauchen, haben ihren formlosen Anträgen auf Metalldeckungsschein den voraussichtlichen Be- darf gemäß ihrem Erzeugungsprogramm zugrunde zu legen. Sie haben dabei schriftlich die Angaben zu machen, die der Reichss\telle eine Prüfung und Beurteilung des Antrags ermöglichen.

(2) Als „Metakllgewinnung“ gilt die Erzeugung von Rohmaterial zum - Abjsaß an Dritte.

8 16 Berechtigungen aus dem Metalldeckungsschein

Dex Metalldeckungsschein berechtigt zum Verbrauch des von der Reichsstelle für Metalle nah Art und Menge be- zeichneten Roh- und Boitelte fir Me zum Bezuge jedoch nur insoweit, als die Reichsstelle für Metalle keine von der Ver- brauchsberehtigung abweichende Festseßung trifft.

B. Metallbelegschein ; 817 Verwendung des Métallbelegscheins

(1) Das einem Betriebe von der Reichsstelle für Metalle durch einen Metalldeckungs8schein erteilte Bezugsrecht für Me- talle ist in der Weise auszuüben, daß der Betrieb einen Me- tallbelegshein ausftellt und seinem Lieferer von Roh- und Abfallmaterial übersendet.

(2) Es if verboten, Roh- und Abfallmaterial an einen Betrieb zu liefern, der sein Bezugsrecht für Mctalle nicht durch Übergabe eines entsprehenden Belegsheins nachgewiesen hat. Dieses Verbot gilt nicht für:

a) die Lieferung von Abfallmaterial an Betriebe des Altmetallhandels,

b) die Lieferung von Abfallmaterial an Hüttenbetriebe, denen die Reichsftelle für Metalle ein allgemein güktiges Bezugsrecht für Abfallmaterial erteilt hat. Die vor Jnkrafttreten dieser Anorduung bestimmten Hüttenbetrieben erteilte Genehmigung, Abfallmate- rial ohne Bedarfsbescheinigung zu beziehen, bleibt in sinngemäßer Anwendung der Metallbelegschein- Vorschriften bis auf weiteres gültig,

c) die Lieferung von Roh- und Abfallmaterial von Aluminium und Magnesiunmt und ihren Legierungen an Betriebe der Metallgewinnung und Betriebe der ersten Verarbeitungsfstufe,

d) den Erwerb von Abfallmaterial in kleinen Mengen durch Handwerker, sofern das Abfallmaterial beï Vornahme von Ausbefserungs8arbeiten oder ‘vorgefunden ist, :

e) den Bezug von Roh- und Abfallmaterial innerhalb der „Freigrenzen“. Jeder Betrieb darf zum Ver= brauch im eigenen Betriebe in einem Vierteljahr in jeder Metallflasse Roh- und Abfallmaterial ins- gesamt bis zu der in Spalte: 2 der Anlage 4 ange- gebenen Menge ohne Metallbelegschein beziehen. Soweit in Spalte 2 der Anlage 4 keine Mengen angegeben sind, ist ein Bezug ohne Belegschein aus- geschlossen. Die Ausnußung der Freigrenze ist ver- boten, wenn im gleichen Vierteljahr Material dex- selben Metallklasse auf Grund eines Metalldeckungs- scheins durch Metallbelegschein bezogen wird.

(3) Auf Grund eines Metallbelegscheins darf nur das nah Art und Menge angegebene Metall bezogen und gelie- N werden. Gegen einen auf Rohmaterial lautenden Metall-

elegschein darf jedoch Abfallmaterial dersélben Metallklasse bezogen und geliefert werdén; hingegen darf gegen einen auf Abfallmaterial lautenden Belegschein niht Rohmaterial be- zogen und geliefert werden.

(4) Soweit die Reichsstelle für Metalle niht in den Metalldeckungsscheinen weitergehende Beschränkungen vor- schreibt, dürfen Metallbelegsheine nicht ausgestellt werden, wenn die Bestände an dem benötigten Metall den Bedarf an Roh- und Abfallmatexial für einen Verbrauchsabschnitt 12 Abs. 1) übersteigen. :

8 18 Ausstellung des Metallbelegscheius

(1) Zur Ausft:.lung von Metallbelegscheinen find die von der Reîïchsstelle für Metalle herausgegebenen Vordrucke zu verwenden.

(2) Jeder Metallbelegschein, der auf Grund eines Metall- decungsscheins ausgestellt wird, ist in doppeltex Ausfertigung auszustellen. Die Urschrift ist dem Lieferex zu übersenden, das Doppel verbleibt dem Aussteller als Beleg und ist mit dem Metalldeckungsschein zu verbinden. Jn ‘gleiher Weise ist. bei der Ausstellung von Metallbelegscheinen zu verfahren, die auf Grund eines empfangenen Metallbelegscheins ausge- stellt werden. N

3) Dié Metallbelegscheine müssen nach Art und Menge des Materials, über das sie lauten, dem zugrunde liegenden Metalldeckungsschein oder Metallbelegschein entsprechen.

(4) Ein Metallbelegschein darf nux in dem Verbrauchs8- abschnitt, für den der Metalldeckungsschein gilt, ausgestellt und ausgegeben werden. Dieser Verbrauchsabschnitt ist in dem Metallbelegschein anzugeben.

Q Es ist verboten, Metalldeckungsscheine und empfan- gene Metallbelegscheine weiterzugeben.

8 19 Gültigkeit des Metallbelegscheius

(1) Die Ausstellung und Ausgabe von Metallbelegscheinen auf Grund eines empfangenen Metallbekegscheins îsst nur

innerhalb des in dem Metallbelegshein angegebenen Gültig- |

A 18 Abs. 4) und des daranffolgenden Monats zuläffig: : |

ti Die Befugnis zur Lieferung auf Grund eines Metall- belegscheins ist zeîtlich niht begrenzt.

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Teil IV Sonderregelungen zur Deckung des Bedarfs von Metallen und Metallerzeugnissen

J Aufchnitt A | Sonderregelung des Ausbessernngs- und Fustandhaltüngs- | bedarfs £ 20

(1) Grundlage des Bezugsrechtes für den Ausbesserung24 und Fustandhaltungsbedarf ist bis auf. weiteres die Vers brauchsberechtigung zur Ausbesserung und Fnstandhaltung eigener Betriebsmittel und Anlagen nach Anorduung 51 der Reichsstelle für Metalle vom 12. Dezember 1941 (DeutscheL Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 294 vom 16. DezembeLx 1941). Jedex Betrieb is demnach berechtigt, bis auf weiteres monatlich in jeder Metallklasse zur Ausbesserung und Fttstands haltung eigener Betriebsmittel und Anlagen 75 v. H. derjeni gen Menge von

a) Roh- und Abfallmateria’',

Þ) Erzeugnissen der ersten Verarbeitungsstufe zu verbrauchen, die er erlaubtermaß-n im Monatsdurchschnitt des ersten Kalenderhalbzahres 1941 für die gleichen Zwecke vers braucht hat.

(2) Maßgebend für den Umfang der Verbrauchsberechti- gung ist die Meldung gemäß & 5 und § 18 der Anordnung 51, die jeder Betrieb über seinen Verbrau von Roh- und Abfall= material sowie Halbmaterial der Reichsstelle für Metalle über die zuständige Wirtschaftsgruppe oder Kammer erstattet hat. Dabei ift zu beachten, daß dietn Teil B dieser Meldung ange- gebene Verbrauchsberechtigung für Roh- und Abfallmaterial Höchstgrenze ist, während die monatliche Verbrauchsberechti- gung für Halbmaterial aus der angegebenen Verbrauchsmenge zu errechnen ist. Sofern die Verbrauchsberechtigung seit der Anordnung 51 neu festgeseßt worden. ist, gilt diese Festsezung.

(3) Die Betriebe haben die Angaben, auf denen die Ver=- brauchsberechtigung hiernah beruht, nachzuprüfen. Ergibt sich eine Berichtigung, so is diese unverzüglich - derjenigen Stelle zu melden (in doppelter Ausfertigung), der'die Meldung gemäß Abs. 2 eingereicht wurde.

(4) Das Bezugsrecht für den Ausbesserungs- und Jnstand- haltungsbedarf bemißt fich nah der Summe derx Metatilmengen fowohl des Roh- und Abfallmaterials als auch des Halhmate- rials gemäß der Verbrauchsberehtigung nah Abs. Æfür ein Vierteljahr.

(5) Dieses Bezugsrecht darf ausschließlich für di& Aus§= besserung und Justandhaltung kriegswirtschaftlich wichtiger Ans lagen ausgeübt werden. Das Recht zur Erteilung von-Aufträ- gen für den Ausbefsserungs- und Fnstandhaltungsbedaxf darf nur in Anspruch genommen werden unter Beachtung, der Be= stimmungen des -& 10 der Anordnung I. Es ist verboten, das für Ausbesserung und Fustandhaltung bezogene Material für andere Zwecke zu verwenden. y

(6) Diese Sóönderrègélung gilt nicht für Aluminium, Magnefium und ihre Legierungen.

e 91

Verfügung über das Bezugsrecht /Sonderbuchführung

(1) Ju-der Metallbuchführung (§& 10) ist auf einem Sons derkonto ,„Ausbefserungs- und Fnstandhaltungsbedarf“ für jedes Kalendervierteljahr, erstmalig zum 1. Oktober 1942, die Verbrauchsberehtigung nah & 20 als Bezugsrecht zu buchen, Bei der erstmaligen Eintragung ist die zugrunde liegende Mels dung zu vermerken; die Durehschrift der Meldung oder die Neu festsezung 20 Abs. 2) is als Beleg béreitzuhalten.

(2) Über das Bezugsrecht ift zu verfügen,

a) wenn derx Betrieb Robh- und Abfall material benötigt:

durch Ausgabe eines vorschristsmäßigen Veetallbeleg- eins,

H) wenn der Betrieb Erzeuguisse erster Verarbettungs- stufe benötigt: durch Übertragung mit vorschrifts= mäßigem Metallithertragungsschein.

(3) Für den Bezug von Metallerzeugnissen der zweiten und weiterer Verarbeitunasstufen füx Ausbesserungs- und Fistand- haltungsarbeiten sollen Bezugsrechte nicht übextragen werden, da für die Deckung des Bedarfs die Koutingeute nah Anlage 1 (Teil TE und 111) vorgesehen sind.

(4) Bei dieser. Sonderbuchführung sind auh die Metall- belegîcheine (Abs. 2 a) als Ausgang zu buchen. Fm übrigen gelten die Vorschriften- für die Metallbuchführung (S 10). Die Übertragung der. auf dem Sonderkonto „Aus= besserungs- und Justandhakltungsbedarf“ entstehenden Metall- guthaben auf das allgemeine Metalikonto ist verboten.

Abschnitt B §22 Sonderregelungen sür bestimmte Erzeugnisse (1) Die Reichsstelle für Metalle wird die nachstehend enannten Stellen ermächtigen, für die von ihnen betreuten Betriebe vierteljährlich, erstmalig für das vierte Viertel- jahr 1942, für die Metalle zur Herstellung der nachstehend genannten Erzeugnisse die Metalldeckungsscheine auszustellen: Erzeugnis: Stelle: Antimonverbindungen Reichsstelle „Chemie“, Berkin W 35, Sigismundstr. 5

Cadmiumverbindungen a

Kobaltverbindungen j

Kupfervetbindungeu i

Nickelverbindungen Ö

Quecksilberverbindungen Ás innverbindungen a inkverbindungen (außer S Zinkweiß)

Bleiverbindungen (außex v

Bleimeunige, Blei-

glätte, Bleiweiß)

| Bleimennuige, Bleiglätte Fahgruppe Mineralfarben der Wirt-

chaftsgruppe Chemische Fndustrie, exlin W 35, Großadmiral-Prinz- : Heinrich-Str. 19 Bleiroeiß s Zinkwweiß N Verzinkte und verbleite Stahlwerksverband A.-G., Abt. Vers Bleche und Bäudex inferciverband, Düsseldorf, Goethes siraße 21 Röhrenverband G. m. b. H., Düssel

Verzinkte Rohre dorf

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