1942 / 174 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Bentralhandel8registerbeilage zum NReih8- und Staat3anzekger Nr. 173 vom 27, Juli 1942. S. 4

Nr. 288 Theodor und Adolfam 14, 5. 1935 geborene Helga Nitsche

Brand in Solingen am 10. Fuli 1942: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Adolf Brand ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert in: Adolf Vraud.

Nr. 3256 Friedrich Carl Schmitz in Solingen am 7. Juli 1942: Die Firma ist erloschen.

Solingen, den 21. Juli 1942.

Amtsgericht.

Steinau, Oder. [1 8551]

Fn unserem Haudelsregister Abt. A Nr. 304 ist heute bei der Firma Hanr- burger Bekleidungshaus, Hugo Mai- wald, Steinau (Oder), folgendes ein- geträgen wovden:

Geschäftsinhaber: Frau Fda Köthen eb. Dams in Steinau (Oder). Die ¿Firma lautet jeßt: Hugo Maiwald Fnhaberin Jda Köthen.

Der Uebergang der in dem Geschäft begründeten Forderungen ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch Jda Köthen ausgeschlossen.

Stetnau (Oder), den 18. Fuli 1942.

Das Amtsgericht.

Stolzenau, [18552] Handelsregister Amtsgericht Stolzenau-W.,

18. ‘Juli 1942. Neueintragung:

A 239. Heinrich Klußmann, Mine- ralwafserfabrif, Brunnenvertrieb uind Spirituosengroßhandlung, Stol- zenau. JFnhaber: Mineralwasserfabri- fant Heinrih Klußmann, Stolzenau.

Traunstein, [18554] Handel®8regisfter Amtsgericht Traunstein. Traunstein, den 17. Fuli 1942. Veränderung:

B 1 Firma „Kolbermoor:-:Union Aktiengesellschaft“, Siz: Kolber- moor.

Das Grundkapital der Kolbermoor- Union Aktiengejellshaft von 1 000 000 NA wird gemäß § 8 der Dividenden- abgabeverordnung vom 12. Funi 1941 um den Betrag von 500000 N.Æ auf 1 500 000 F. berichtigt durch Ausgabe von 500 Stü Zusayzaktien à 1000 li. A. Demgemäß wurde nah Beschluß des Aufsichtsrats vom 13. Juli 1942 § 4 der Sazung == Höhe des Grund- fapitals geändert. Das Grundkapîi- tal der Gejellschaft beträgt 1500 000 RA und ist eingeteilt in 1500 Stück Aktien im Nennbetrag von je 1000 A.

Treptow, Rega. [18555] Handelsregifter Amtsgericht Treptow (Rega), den 22, Juli 1942. Veränderung:

A 1983 Frit Wiese, Deep (Gemischt- warenhandlung). Die Firma lautet fortan: Kaufhaus Fritz Wiese Jnh. Erwin Pudor. Fnhaber jeßt: Erwin Pudor, Kaufmann, Deep.

Warstein. [18556]

Fn unser Handelsregister B ist heute unter Nr, 27 bei der Firma Ditt- mann-Neuhaus & Gabriel-Vergen- thal Aktiengesellschaft in Warstein folgendes eingetragen:

Durch Ausfsichtsratsbeshluß vom 97. Funi 1942 ist das Grundkapital erhöht und § 4 der Sazung dement- sprehend wie folgt geändert:

Das Grundkapital der Gesellschaft be- trägt 1907000 N.Æ und ist eingeteilt in 1907 auf den JFnhaber lautende Aktien zu je 1000 A, welche die Nummwnnern 1 bis 1907 tragen. |

Die gleihe Eintragung wird bei der Zweigniederlassung Herbede-Ruhr bei dem Amtsgericht in Hattingen erfolgen.

Warstein, den 16. Fuli 1942.

Das Amtsgericht. Warthbrüecken. [18394] Handelsregister Amtsgericht Warthbrücken, den 17, Fuli 1942. Neueintragung:

H.-R. A 22 Firma Warthbrückener Tiefbau Wilhelm Haeyn, Warth-

brücfen (Unternehmen in Tief-, Beton-, Straßen-, Eisenbahn- und Wasserbau, Adolf-Hitler-Plag 4—).

JFnhaber ist der Fngenieur Wilhelm Haeyn in Warthbrücken.

Wels. [18395] Amtsgeriht Wels, 17, Juli 1942. Neueintragung:

S.-R. A 4988 Georg überer «&« Co., Fleish- und _ Selchwaren, Wels, Oberdonau. Offene Handels- gesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1941 begonnen. Persönlich haf- tende Gesellschafter: Georg und Maria überer und Josef Reicher, alle in Wels, Manfred-v.-Richthofen-Straße 33. Zur Vertretung der Gesellschaft is jeder pers. haftende Gesellschafter selbständig

ermächtigt,

Wünsechelburg. [18396] Amtsgericht Wünschelburg, 20. Juli 1942. Veränderung: :

H.-R. A 18 Vereinigte Wünschel- burger Kornbrennereien Nitsche «&« Co. in Wünschelburg. Alexander Nitsche ist gestorben. An seine Stelle find als persöónlich haftende Gesell- (hafter seine Geschäftsanteilserben, die am 6. 7. 1928 geb. Eva Nitsche, der

am 283, 5, 1931 geb. Karl Nitsche, die | i

und die am 1. 4. 1938 geb, Dor1s Ae, sämtlich in Wünschelburg, ge- reten.

Zeitz. [18564] Handelsregister Amtsgericht Zeit: Zeiß, den 20. Juli 1942, Neueintragung:

_H.-R. A Nr. 1165 Elsa verw. Schincke Lichtbild-Schinke, Zeiß. Inhaber ist die Witwe Elsa Schincke geb. Förster, Zeiß. (Nicht eingetragen: Geschäftszweig: Ansichtskarten und Bild- Großverlag, Geschäftsräume: Zeiß,

Schloßstraße 1%

Zörbig. [18397] In unserem Handelsregister A 149 ist heute bei der Firma Karl Stoye und Co., Kolonialwaren, Magerial- waren und Landesprodukte, Zörbig, folgendes eingetragen worden: Der Kaufmann Karl Stoye is infolge Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden. Zur Vertretung der Gesellschaft sind sowohl Oswald Bieler als auch Gertrud Bieler ermächtigt, und zwar jeder für sih allein. Zörbig, den 7, Juli 1942. „Das Amtsgericht.

4. Genofsensthafts- register

Alverdissen, 18569] G.-R. Nr. 13. Molkerei Wierborn e. G. m. b. H. in Wierborn b. Barntrup. Die Liquidation ist beendet, die Ge- nossenschaft erloschen. Alverdissen, den 15. Fulîi 1942. Das Amtsgericht.

Bauerwitz. [18570] Verösffentlihung.

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei der Elektrizitätsgenossenschaft Dreimühlen bei Gn.-R. 15 eingetragen:

Die Genossenschaft ist durch die Be- hlüsse der Generalversammlungen vom 16. März und 28. Juni 1942 aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Max Pawelke, Johann Klose, Paul Hoffmann, Franz Müller und Wilhelm Lammich, sämtlich in Dreimühlen, sind Liquidatoren.

Bauerwigt, den 17. Fuli 1942.

Amtsgericht.

Brüx. [18571] Genossenschaftsregister Amtsgericht Brürx.

Brüx, den 12. Mai 1942.

Abt. 7 Gen.-R. X 187. Genossen- haft Elektrizitätsgenossenschast für den Ort Sellowiß, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Sellowiß.

Siß: Sellowigz, Kreis Saaz.

Die Satzung ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 30. 11. 1941 im § 33 (Geschäftsanteile) geändert.

[18572]

Danzig. Genossenschaftsregister Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderung: Am 15. Juli 1942.

10 Gn.-R. 194. „Danziger Sied- lungsgenossenschast, Arbeiterheim ein- getragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpflicht“, Danzig (Weinberg- straße 56 a). Durch Beschluß der Gene- ralversammlung vom 23. Juni 1941 ift jeßt Gegenstand des Unternehmens der Bau und die Betreuung von Kleinwoh- nungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens is auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Be- zirks Hansestadt Danzig mit eingemein- deten Vororten beschränkt. Der Zweck des Unternehmens ist ausschließlich darauf gerichtet, den Mitgliedern zu angemessenen Preisen Funde und zweckmäßig eingerichtete Kleinwohnun- gen im Sinne des Wohnungsgemein- nüßigkeitsgeseßes und seiner Durch- führungsvorshriften zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in § 6 des Wohnungsgemeinnügzigkeits8geseßes und in den Durchführungsvorschriften bezeichneten Geschäfte betreiben. Fibenstock. [18573]

Genossenschaftsregister Amtsgericht Eibenstock, 21. Juli 1942. Veränderung:

Blatt 9. Landwirtschaftliher Spar-, Kredit- & Bezugsverein Schönheide i. Erzg., eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hasftpflicht in Schön- heide. An Stelle des Statuts vom 1. Februar 1912 ist das in_der General- versammlung vom 20. Oktober 1940 angenommene Statut getreten. Gegen- stand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse

1. zur Pflege des Geld- und Kredit- versubes und zur Förderung des Spar- sinns,

2. zur- Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftliher Bedarfs- artifel und Absay landwirtschaftlicher Erzeugnisse),

3. zur Förderung der Maschinen- benußung. : Glogau. [18574] ; Genossenschastsregister Amtsgericht Glogau, den 1. Juni 1942.

Veränderungen:

Nr. 63 Verbrauchergenossenschaft für Glogau und Sugcgen? e. G. m. b. H. in Glogau. Die Genossenschaft ist in-

\

folge Einweisung des Gemeinschaf:8- werks der Deutschen Arbeitsfront, G. m. b. H. in Hamburg in das Vermögen der Genossenschaft unter Aus\{luß der Liquidation aufgelöst.

Grimmen. [18575]

In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 25 bei der Ländlichen Spar- und Darlehnskasse Neuendorf e. G. m. b, H. in Neuendorf folgendes çeinge- tragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Ver- \{hmelzungsvertrag von der Grimmeuer Bank e. G. m. b, H. in Grimmen über- nommen worden.

Grimmen, den 22. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

Kupp. [18576] 3, Gen.-R, 18. Die Elektrizitätsge- nossenschaft G. m. b. H. in Kupp, Kreis Oppeln, ist dur die Beschlüsse dec Ge- neralversammlungen vom 30. Mai und 4. Juli 1942 aufgelöst worden.

Kupp, den 7. Fuli 1942. Amtsgericht. Oldenburg, HWolstein. [18577]

Jn das hier geführte Genossenschaft 3- register ist bei folgenden Genossen- schaften Elektrizitätsgenossenschast e. G. m. b, H. in Kröß Nr. 32 —, Elektri- zitätsgenossenshaft e. G. m. u. H. in Kabelhorst Nr. 12 —, Elektrizitäts- genossenshaft e. G. m. b. H. in Alt- Rathjensdorf Nr. 44 —, Elek(rizi- tätsgenossenshaft e. G. m. b, H. in Fargemiel Nr. 49 eingetragen:

Aufgelöst gemäß 88 2 und 3 des Ge- seßes über die Auflösung von Gesell- schaften und Genossenschaften vom 9. 10. 1934. 7

Oldenburg in Holst., 18. Fuli 1942.

Amtsgericht.

Ostrowo, Posen. [18578] Bekanntmachung.

Jn das Gen.-R. Nr. 22 (Farotschhin) ist heute bei der Firma Brennerei- genossenshaft Groß Lubin, e. G. m. b. H. in Groß Lubin folgendes einge- tragen worden: Die Firma lautet jeßt: Brennereigenossenschaft Langenfeld ein- getragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht, Die Genossenschaft hat ihren Siy in Groß Lieben Das Statut ist am 4. 6. 1941 geändert und neu ge- faßt. Gegenstand" des Unternehmens ist der Betrieb einer landwirtschaftlichen Brennerei auf gemeinschaftliche Rech- nung und Gefahr zwecks Verwertung der von den Mitgliedern angelieferten Kartoffeln und Getreide oder sonstigen zum Abbrennen in den landwirtschaft- lien Brennereien jeweils zugelassenen Rohstoffe sowie die Rückgabe dex an- fallenden Rückstände wie Schlampe usw. zur Verwendung im eigenen Betrieb und im Verhältnis der zur Verarbei- tung gelangten Rohstoffmengen.

Ostrowo, den 17. Fuli 1942.

Das Amtsgericht. Posen. [1840]

Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 30 Bentshen. Konsum, Genossenschaft mit beshränkter Haft- pfliht, Starkendors. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. Funiî 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge- nossenschaft lautet fortan: „Landwirt- schaftliche Warengenossenshaft Star- kendorf eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpfliht“ mit dem Sit in Starkendorf. Gegenstand des Unter- nehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Ein-

fauf von Verbrauchsstoffen und Gegen-

ständen des landwirt[chaftlihen Be- triebes; 2, gemeinschaftliher Verkauf landwirtschaftliher Erzeugnisse; 3. die Förderung der Maschinenbenuzung. Die Genossenschaft beshränkt ihren Ge- shäftsberieb niht auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Amtsgericht Posen, den 6. Fuli 1942. Posen.,.

[18410] Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 33 Bentschhen. „Konsum“ Genossenschaft - mit beschränkter Hasft- pfliht, Freidorf. Durch Beschluß: der Generalversammlung vom 13. Funi 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fortan: „Land- wirtschaftliche Warengenossenschaft Frei- dorf eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht“ mit dem Sig in Freidorf. Gegenstand des Unter- nehmens ist: 1. gemeinschaftliher Ein- fauf von Verbrauchsstoffen und GeFen- ständen des ‘andwirtschaftlihen Be- triebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftliher Erzeugnisse; 3. die ung der Maschinenbenuzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge- schäftsbetrieb ‘niht auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Amtsgericht Posen, den 6. Fuli 1942. dil &

Posen. [18411] Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 263. „Credit“ eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht in Posen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Funi

1942 ijt das Statut abgeändert und-

völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge- nossenshaft lautet fortan: „Credit“ Wartheländishe Bauernbank einge- tragene Genossenschaft mit ‘beschränkter Haftpflicht“ mit dem Siy in Posen.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kreditgenossenchaft zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs, insbesondere die Erteilung von mittel- fristigen Darlehen und Krediten zum Bodenerwerb, zur Erbauseinander- sezung, zu Schuldenablösungen, zur «nventarbeschaffung, für Bauzwee, für Betriebsverbesserung und {Fnten- sivierung des Betriebes. Die Ausdeh- nung des Geschäfts auf Nichtmitglieder ist exlaubt. soweit sie geseßlih zu- lässig ist.

Amtsgericht Posen, den 7. Fuli 1942.

Posen, [18412] Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 11. 4 Bentschen. „Spar- und Darlehnskasse, Genossenschaft mit unbeschränkter Hasftpfliht, Freidorf.“ Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 13, Funi 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fortan: „Spar- und Darlehnskasse Freidorf eingetragene Genossenshaft mit unbe- schränkter Haftpflicht“ mit dem Sih in Freidors. Gegenstand des Unterneh- mens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2.“ zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft- licher Bedarfsartikel und Absay land- wirtschaftlicher Erzeugnisse); - 3, zur Förderung der Maschinenbenugßzung. Amtsgericht Posen, den 8. Fult 1942.

Posen. [18413] Genossenschaftsregister. 17 Gen.-R. 35 Scharnifau. „Spar-

und .Darlehnskass2, Genossenschaft mit unbeschränkter Hastpfliht in Milkowo.“ Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 22. Mai 1941 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fort- an: „Spar- und Darlehnskasse Milkowo eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht“ mit dem Siß in Milkowo. Gegenstand des Unterneh- mens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft- licher Bedarfsartikel und Absay land- wirtschaftliher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Majschinenbenußzung; 4. zur Forderung der Zuchttierhaltung. Amtsgericht Posen, den 9. Juli 1942.

Reichenberg. [18579] Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenberg. Veränderungen:

Gen.-R. 1 44, 14. Juli 1942: Spar- und Vorschußverein Unter-Polaun re- gistrierte Genossenshaft mit unbe- shränkter Haftung, - Unter-Polaun. Durch Beschluß der Hauptversammlun- gen vom 27, April 1941, 7, März 1942 und 14, Juni 1942 ist die Satzung in den §8 1, 3 Abs. 4, Pkt. 4 u. 5, 5 Abs. 2 it, 9 A L O L T geandert, Die Genossenschaft wurde mit Genehmi- gung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 1. November 1941, Tgb.-Nr. 27 966/41 III1, auf Grund der Verordnung vom 26. 4. 1940, RGBVl. 1 S. 684, in die Rechtsform einæ Genossenshaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die Genossen- shaftsfirma lautet nunmehr: Volks- bank Polaun e. G. m. b. H. in Unter- Polaun., Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr 25 A, die Haftung 50 NA. Absay 3 des § 6 Pkt. 6 fällt weg. Die übrigen Veränderungen betreffen innere Verhaltnisse der Genossenschaft.

Gn.-R. 11 520, 13. Fuli 1942: Gegen- seitiger Spar- und Vorschußverein in Ruppersdorf, regstrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Reichenberg- Ruppersdorf. Durch Hauptversamm- lungsbeschluß vom 12. April 1940 sind bestellt: Adolf Wolleshak in Reichen- bexg-Ruppersdorf 312, als leitender Direktor, Rudolf Lautsh, Reichenberg- Ruppersdorf 292, als Direktorstellver- treter, Oskar Keil, Reichenberg-Rup- persdorf 441, als Kassierstellvertreter, Max , Kraus, Reichenberg-Ruppers- dorf 372, als Kontrollor, und Karl Augsten, Rentner, Reichenberg-Rup- persdorf. als Kontrollorstellvertreter. Gelöscht sind . der Direktor Eduard Simon und der Direktorstellvertreter Ferdinand Nitsche.

Gn.-R, I V 330, 26. Funi 1942. Spar- und Darlehenskassenverein für Bad- Liebwerda und Umgebung registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung, Bad Liebwerda, Kreis Friedland (Jsergebirge), Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. April 1942 ist a) Franz Wildner, Pensions- inhaber in Bad Liebwerda 180, zum Vorstandsmitglied (Zahlmeister) ge- wählt; b) die Saßung in § 55 Abs. 1 geändert. Demnach Ae ein Ge- [häftsanteil nunmehr 20 l.Æ; gelöscht ist das Vorstandsmitglied (Zahlmeistèr) Josef Anders.

Sißverlegung:

Gn.-R. IIT 284, 18. Juli 1942, Ceská záloëna skláïsko--Zivnostenská v Ja- blonci n./N. zapsané spolet&enstvo s obmezenÿm rutenim v likvidaci, Gablonz a. N. Die Genossenschaft hat ihren Siy nach Fungbunzlau verlegt. Sie ist weiterhin im Genossenschafts- register des Kreisgerichtes Fungbunzlau (Protektorat) unter Registerzeihen

T E i e E R Dg li

Dr VIII 349 eingetragen und dés8halb im Genossenschaftsregister des Amts- gerichts Reichenberg erloschen. ' Löschung von Amts wegen:

Gn.-R. VI 80, 4. Juli 1942. Erzeu- gungs- und Exportgenossenschaft der Glasmacher für die Bezirke Gablonz a. N. und Eisenbrod, eingetragene Ge- nossenshaft mit beshränkter Haftung, Groß-Hammer, ts{hechisch: Vyrobni a exportní druzstvo skláfú pro okvesy Jablonec n./N. a Zeleznÿ Brod, zap- sané spolet&enstvo s ruéením obmeze- nÿm, Velké Hamry, Groß-Hgmmer, gem. Ges. vom 9. 10. 1934, F Bl. 1 S. 914.

Rybnik. Veränderungen: h 5. Gen. R. 83 Volksbank Rybuik, O. S. Eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpfliht Rybnik —. Die Handwerker- und Gewerbefkasse e. G. m. b. H. in Sohrau ist gemäß dem Generalversammlungsbeshluß vom 5. Dezember 1940 und dem Verschmel- zungsvertrag vom 4. Dezember 1940 mit dieser Genossenschaft verschmolzen.

Amtsgericht Rybnik, 13. Fuli 1942.

Schönsee, | [18581] Jan Genossenschaftsregister des Amts-

[18580]

gerichts Schönsee- ist unter 4 Gen.-R. 10

die Mollkereigenossenshaft mbH. Gr. Reichenau (Spóldzielnia Mleczarska w Wielkim Rychnowie) eingetragen. Da die Genossenschaft vermögenslos ist, wird beabsichtigt, ihr Erlöschen gemäß 88 2, 3 des Geseypes über die Auflösung und Löshung von Gesellschaften Und Genossenshaften vom 9Y10. 1934 von Amts wegen einzutragen. Zur Gesltend- machung eines etwaigen Ziderspruhs gegen die beabsichtigte Löschung wird eine Frist von 2 Monaten geseßt. Schönsee, den 21. Juli 1942. Das Amtsgericht.

Steinau, Oder. [18582] 3. Gen.-R. 81. Jn unserem Getnossen- schaftsregister ist bei der unter Nr. 81 eingetragenen Elektrizitäts - Genossen=- haft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht zu ODelschen, Kreis Wohlau, heute folgendes einge- tragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 11. Juli 142 ausgelöst. Liquidatoren sind: Paul Wilhelm, Lehrer, Josef Seipold, Bauer in Oel- hen, Krs. Wohlau. : Steinau (Oder), den 21. Fuli 1942. Das Amtsgericht.

Zwönitz. i #1 8583] Auf Blatt 19 des Reichsgenossen- shaftsregisters, Hotel Andreasberg ein- getragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht in Cornsdorf betreffend, ist heute eingetragen worden: Die Ge- nossenschaft ist aufgelöst. : Amtsgericht Zwönit, 20. Juli 1942.

5. Musterregister

Geislingen, Steige. [18584] Amtsgericht Geislingen (Steige). Musterregistereintragung für die

Firma Württ. Metallwarenfabrik in ecislingen vom 22. Juli 1942: i Nr. 871. Schußfrist um weitere drei

Jahre verlängert bis 27. Fuli 1945

bezüglich Kuchenplatte Nr. 8387, Korb

15 602, 15 604, Uhrhalter 23 920, Photo-

ständer 27 393, 27 394.

7. Konlurse and Bergleichsfachen

Chemmitz. n E Ueber den Nachlaß der am 28. Mat 1942 verstorbenen, in Chemniy, Schiller- straße 38, wohnhaft gewesenen #Frau Hermine Ernestine Alma verw. Schulze geb. Hofmann wird heute am 22. Fuli 1942, vormittags 94 Uhr, das Kon- kursverfahren eröffnet. Konkurs- verwalter: Herr Kaufmann Richard Oertel, hier. Anmeldefrist bis zum 22. August 1942, Wahltermin und Prüfungstermin am 31. 8. 1942, vor- mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 22. August 1942. N 11/42. Amtsgeriht Chemniy, 22. Fuli 1942.

Leipzig. [18762]

107 N 29/42. Das Konkur®sver- fahren über den Nachlaß des * am 16. Fanuar 1942 verstorbenen, in Leip- zig C 1, Helfferihstr. 2311, wohnhaft gewesenen Regierungsoberinspektors Franz Göbel wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch - aufgehoben.

Amtsgericht Leipzig, Abt. 107, den 21, Fuli 1942.

Löbau, Sachsen. Ven

3 N 4/40. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 9. Mai 1939 in Rosenhain verstorbenen Dachdecker- meisters Fohannes Freund aus Löbau (Sachs.), Altmark 3, wird nach Abhal- tung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben.

Löbau (Sachs.), den 22. Fuli 1942.

Das Amtsgericht.

Verantwortlih für den Amtlihen und Nichtamt- lihen Teil den redaktionellen Teil, den A& zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam; Druck der Pceußishen Verlags. und Drudterst mbH., Berlin

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Nr. 174

Inhalt des amtlichen Teiles

\ Deutsches Reich f

Anordnung gegen Arbeitsvertragsbruch und Abwerbung sowie das Fordern unverhältnismäßig hohen Arbeitsentgelte in der privaten Wirtschaft. Vom 20. Juli 1942. | |

Anordnung des Bevollmächtigten für die Mqschinenproduktion zur Einschränkung der Konstruktions-, Modell- und Fertigungs- arbeiten für Hütten- und Walzwerkseinrichtun gen vom 20. Juli 1942. ; E Ge :

Zweite Zusaßanordnung des Bevollmächtigten für die Maschinen- produftion zur Vereinheitlihung von Groß- und Dampf- armaturen vom 10. Juli 1942 : , /

Anordnung des. Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über das Verbot der Herstellung von Groß- und Dampf- armaturen für die Dauer des Krieges vom 11. Zuli 1942.

Durchführungsbestimmung Nr. 2 zur Bekanntmachung Nr. 13

der Reichsstelle für tehnishe Erzeugnisse zur Anordnung Nr. 5' vom 23. Februar 1440 „O Bekanntmachung Nr. 14 der Reichsstelle für tehnishe Erzeug- nisse zur Anordnung Nr. 5 vom 23. Februar 1940. Bekanntmachung Nr. 15 der Reichsstelle für tehnische Erzeug- nisse zur Anordnung Nr. 5 vom 23. Februar 1940. Anordnung 110 der Reichsstelle für Lederwirtschaft ( Einführung von Bewirtschaftungsvorschriften der Reichsstelle für Leder- wirtschaft im Elsaß) vom 28. Juli 1942. Druckfehlerberihtigung der 20. Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnußg zur Durhführung

der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaft-

lichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941, in Nr. 160.

Mmtliches Deutsches Reich

Anordnung

egen " Arbeitsvertragsbruch und Abwerbung sowie das S ordern unverhältnismäßig ader Arbeit3entgelte in der : privaten Wirtschaft |

Vom 20. Juli 1942

Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Lohn- gelang vom 25. Juni 1938 (RGBl. 1 S. 691) in Ver- indung mit § 2 der Verordnung zur Durchführung der Ver- ordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1941 (RGLl. 1 S. 222) und der Verbrdnung über die Rechtseßung dureh den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaß vom 95. Mai 1942 (RGPVI. I S. 347) ordne ich folgendes an:

81 Ein Gefolgschaftsmitglied „(Angestellter, Arbeiter, Lehr-

ling, Anlernling) hat eine „Arbeit, zu deren Aufnahme es

nach den bestehenden Vorschriften verpflichtet ist, anzutreten.

S2 Ein Gefolgschaftsmitglied darf nicht a) pi ODeig eine thm vom Betriebsführer oder dessen eauftragten zugewiesene Arbeit (einschließlich Mehr-, Nächt-, Sonn- und Feiertagsarbeit) verweigern oder mit ihr zurüdhalten,

b) der Arbeit pflichtwidrig fernbleiben, d. h. insbesondere ohúe hinreichende Entschuldigung fehlen, wiederholt ohne ausreihenden Grund verspätet zur Arbeit erscheinen oder die Arbeit pflichtwidrig verlassen,

6) durch disziplinwidriges Verhalten, z. B. Tätlichkeitert oder grobe Beschimpfungen, den ordnungs8gemäßen Arbeitsverlauf stören. /

83 Ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeits-, Lehr-, Anlern- verhältnis) darf von beiden Teilen nicht unberechtigt vorzeitig beendet werden. Sind in zwingenden geseßlichen Vorschriften, in der Tarifordnung, der Betriebs8ordnung, dem Einzel- arbeitsvertrag oder in einer Anordnung auf Grund der Ver- ordnung über die Lohngestaltung verschieden lange Fristen für die Lösung des Beschaftigungsverhältnisses vorgesehen, so ist die für den ldsenden Vertragsteil jeweils längste Frist

maßgebend, g4

Der Unternehmer in der Hauswirtschaft der Haus- haltungsvorstand oder sein Beauftragter dürfen ein Gefolg- E nicht einstellen, von dem sie wissen oder den Umständen nah annehmen müssen, daß" es anderweitig zur Arbeit verpflichtet ist. Das gilt für eine zusäßlithe Tätigkeit insoweit nicht, als die zux Einstellung exforderlichße Zu- stimmung des Arbeitsamts vorliegt oder, falls eine solche a nicht erforderlich ist, die Hauptbeschäftigung nicht

ecinträchtigt. wird; eine Beeinträchtigung is nit anzu- nehmen, wenn dem Gefolgschaftsmitglied von seinem Betrieb die Aufnahme der zusäßlichen Tätigkeit gestattet ist. -Der Unternehmer oder sein Beauftragter hat die Frage einer anderweitigen Verpflichtung des Einzustellenden sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen.

Vntersagt ist jede Handlung, die darauf abzielt, ein in

ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis stehendes Gefolg- |-

/

\haftsmitglied durch Anbieten eines höheren Arbeitsentgelts oder sonstiger ‘günstigerer Arbeitsbedingungen won seinem Arbeitsplaß abzuwerben.

86

Das Gefolgschaftsmitglied darf kein Arbeitsentgelt (Er- ichungsbeihilfe) fordern, von dem es weiß oder den Um- fänden nach annehmen muß, daß 8 die im Betriebe “oder Gewerbe üblichen Säße für vergleichbare Arbeiten über- schreitet. Bei dem Vergleich sind Art und Leistung der Arbeiten sowie Alter, Berufszugehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen. Jm, übrigen gelten die Vorschriften des F 21 des Abschnitts Îll der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4, September 1939 (RGBVI. 1 S. 1609).

M Ein Abdruck *) dieser Anordnung. ist in allen Betrieben

und Betriebsabteilungen an geeigneter, den Gefolgschafts-

mitgliedern zugänglicher Stelle auszuhängen.

88

(1) Wer dieser Anordnung vorsäßlih oder fahrlässig zu- widerhandelt oder sie umgeht, wird gemäß § 2 der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. I S. 691) auf Verlangen des Reichstreuhänders oder des Sondertreu- händers der Arbeit mit Gefängnis und Geldstrafe, leßte in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen oder auf Grund®des § 1 der Dritten Durchführungsbestimmüungen zum Abschnitt TIl (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung

vom 2. Dezember 1939 (RGB[, I S. 2370) in Verbindung mit -

den Fünften Duxchführungsbestimmungen zum Abschnitt II1 (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung Umwand- lung uneinbringliher Ordnungsstrafen in Ersaßfreiheits- strafen vom 14. April 1942 (RGBl. 1 S. 180) mit einer Ordnungsstrafe in Geld, an deren Stelle im Nichtbeitreibungs- ew eine Haft- (Arrest-) Strafe bis zu sech83 Wochen tritt, estraft. Strafbar ist auch der Teilnehmer (Anstifter, Mit- tâter und Gehilfe).

(2) Zuständig ist der Reichstreuhänder oder der Sonder- treuhänder der Arbeit, der die Anordnung im Einzelfall zu überwachen hat.

(3) Zuständig ist auch der Reichstreuhänder der Arbeit,

a) in E Bezirk die Zuwiderhandlung begangen worden

ist oder

b) in dessen Bezirk der Beschuldigte zur Zeit der Er-

hebung. der Anklage auf behördlihe Anordnung ver- wahrt wird oder

c) in dessen Bezirk die Ergreifung erfolgt oder

d) in dessen Bezirk der Beschuldigte zur Zeit der Stellung

des Strafantrags oder der Einleitung eines Ordnungs- strafverfahrens seinen Wohnsiß oder seine Arbeits- stelle hat.

(4) Unter mehreren hiernach zuständigen Reichêstreu- händexn oder Sondertreuhändern der Arbeit gebührt dem der Vorzug, der sich mit derx Sache zuerst befaßt hat. Fm

Zweifelsfall bestimmt der Generalbevollmächtigte für den. Arbeitseinsaß den zuständigen Reichstreuhänder oder Sonder-

treuhänder dex Arbeit. 89

(1) Die Anordnung gilt nur für den Bereich der privaten Wirtschaft. Sie gilt auch, soweit Gefolgschaftsmitglieder in das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouverne- ber die beseßten Gebiete und das sonstige Ausland entsandt werden.

(2) Die Anordnung gilt mit Ausnahme des § 7 auch in der Hauswirtschaft. ;

: S 10 : Diese Anordnung tritt am 15, August 1942 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1942.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für ‘den Arbeitseinsag. j Saufckel.

*) Abdrucke dieser Anordnung können von der Geschäftsstelle des Reichsarbeitsblatts in Berlin SW 11, Saarlandstr. 96, be- zogen werden. e

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Ein- shränkung der Konstruktions-, Modell- und Fertigungs- arbeiten für Hütten- und Walzwerkgeinrihtungen vom 20. Juli 1942 Zur Ersparnis von Konstruktions-, Modell- und Ferti- gungsarbeiten für Hütten- und Walzwerkseinrichtungen ordne ih. auf Grund der Verordnung (über die Lenkung und Ver- teilung der Maschinen- und Apparateerzeugung vom 11.- De-

e 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der

urhführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) für die Dauer des Krieges folgendes. an:

1. Erzeugnisse, die in die Zuständigkeit der Fachgruppe Hütten- und Walewatis Antiteezen der Bicisbotig, ruppe Maschinenbau fallen, dürfen von Hersteller- Ln und AR Laus von geringfügigen Aenderungen und Anpassungen abgesehen nur noch

in solhen Ausführungen angeboten werden, die von

mächtigten für die die als 1. Nachtrag den Herstellern unmittelbar zugeleitet wurde. Die Anordnung zur Vereinheitlihung von Groß- und Dampf- armaturen vom 26. Oktober 1940 kann zusammengefaßt mit der 1, und 2. Zusaßanordnung und der Anordnung über das Verbot der Herstellung-von Groß- und Dampfarmaturen für die Dauer ' des Krieges vom 11. Fuli 1942 bei der Fahgruppe Armaturen und Maschinenteile, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, be- stellt werden. y Anordnung erwähnten und hier “nicht verö (Figuren) enthälten. "

den betreffenden Firmen bereits gebaut oder geliefert worden sind.

2, Neue Konstruktionen dürfen ohne meine ausdrückliche

Einwilligung nicht in Angriff genommen werden, die nur dann erteilt wird, wenn wichtige wehrwirtschaft- liche Belange dies erfordern,

3. Falls bei den Firmen Aufträge vorliegen, deren Aus-

führung neue Konstruktionsc:rbeiten größeren Umfangs erfordern würde, ist mit dem Besteller zu verhan- deln, ob an Stelle der bestellten Ausführung nicht eine solche treten kann, * für die Konstruktionen und Modelle vorhanden sind. | |

Führen derartige Verhandlungen niht zum Ziele, ist dem Sonderausshuß Maschinen für die Warm- behandlung von Eisen und Metallen, Düsseldorf 1, Kaiser-Wilhelm-Straße 32, Meldung zu machen. Dieser hat zu prüfea, ob die auftragnehmende Fixma die er- forderlichen Zeichnungen und Modelle von einer an- deren Firma leihweise erhalten oder ob der Auftrag im Einverständnis mit dem Besteller von einer an- deren Firma ausgeführt werden kanñ, der geeignete Zeichnungen und Modelle zur Verfügung stehen. Fst auch diese Lösung nicht durchführbar, so sind die frag- lichen Aufträge unverzüglich den Bestellern zurückzu- geben.

"4. Jch behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün-

deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Sonderaus\huß “Maschinen für Warm- behandlung von Eisen und Metallen einzureichen.

Diese Anordnung gilt auch für Hersteller bzw. Kon- struktionsbüros, die organisatorish der Fachgruppe Hütten- und Walzwerkseinrihtungen nicht Mbeilosien

sind. . Sie gist sowohl für Jnlands- als auch für Aus3- fuhrlieferungen. v 6. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Hütten- und Walzwerkseinrichtungen hat dié Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Sonderaus\{chuß Maschinen für die Warmbehandlung von Eisen und Metallen zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfterteilung, zur Einsichtgewäh- rung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, KeiGubiden usw. und zur Zulassung von Betriehs8- besihtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen ver- pflichtet. ; Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 20, Dezember 1939 zur Durchführung der Ver- ordnung über die Lenkung“ und Verteilung der Ma- \chinen- und Appakateerzeugung (RGB]. I S 2498). Diese Anordnung tritt mit threr Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats8- ‘anzeiger in Kraft. Sie ‘gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen-Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 20. Fuli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

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Zweite Zusatßanordnung *) des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion

zur Vereinheitlihung von Groß- und Dampfarmaturen

vom 10. Fuli 1942 Zum. Zwecke der weiteren Leistungssteigerung auf dem

Gebiete der Groß- und Dampfarmaturenerzeugung ordne ih auf Vorschlag des Leiters des. Sonderringes Armaturen auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen und Apparate vom 11. Dezember 1939 (RGBl.T S. 2411) in Verbindung mit der Durhführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) folgende Er- gänzungen zu der von mir am 26. Oktober 1940 erlassenen Anordnung zur Vereinheitlihung von Groß- und Dampf- armatuyæen an.

Zu T: Geltungsbereih Der Absay 3 erhält folgende Neufassung: Die Anordnung gilt sowohl für Fnlands- als auch für

Auslandslieferungen.

Der Absaß 4 a erhält folgende Neufassung: Die Anordnung gilt nicht für: a) die Bau-, Anschlußmasse und sonstigen Bestimmungen,

die in DIN-Fachnormen über -“GD-Armaturen festgelegt sind KM-, HNA=-, FEN-, Berg-, LON-, Kälte-Armaturen usw.). oweit in diesen keine Festlegungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen dieser Anordnung auch für GD-Armaturen

*) Als 1. Zusavanordnung gilt dié Anordnung des Bevoll» aschinenproduktion ‘vom 29. Januar 1941,

Jn dieser S erma Leo sind auch die in der fentlihten Schaubilder