1942 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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18147]. h (81. Württ. Landestreditanstalt. Bilanz auf 31. Dezember 1941. "Aktiva. RA |3 1. Kassenbestand einschließlich Reichsbank- und Postscheckguthaben . 172 529/02 2. Wertpapiere: a) Schaßanweisungen und Schuldverschreibungen bes E s is Rie e... . 1023 472,— b) Soustigè Weripapiece . «o ie e s T 100,— 1 030 572|— 3. Eigene Hypothekenpfandbriefe und Schuldverschreibungen . . —- 4 Danlguthaben S E m N E Dae t s: afi 8 697 247/58 S Son A R R E S 15 896/84 6. Hypotheken, davon: ä) Dedungshgpothe R E D ors 72 703 233,48 b) Rentenbanffreditanstaltshypotheken . . . .- 2865 368,50 : 6) Sonstige Vatdarléh «e a 82 670 577,05 | 158 239 179/03 7. Forderungen an abhängige Gesellschaften A N 351 000|— 8. Durand M s r R « 20 954 913/68 9. Zinsen von Hypotheken anteilige bis 30. 11. auf 31. 12. u. durchlaufenden Kr fällige fällige diten: 5 a) aus Deckungshypvo- thelen . T. 509 395,10 831 341,23 111 898,97 b) aus Rentenbanfkkredit- _anstaltshypotheken 3 519,18 47,15 2221,01 c) aus sonstigen Baudar- e E 510 583,61 39 791,84 154 794,23 d) aus durchlaufenden reden «L. 131 593,83 248,51 9 382,57 1 504 817/23 TI55 091,12 71428,13 278 296,78 349 725,51 10: Deli E e e ia D a L A s 5|— 11. Grundstücke und Gebäude: a) dem Geschäftsbetrieb dienende . .... 960 000,— D Se E R ki ine 100 000,— 1 060 000|— 12. Betriebs- und Geschäftsausstattung e a t O LOES 1|— 13. Poston dex NReGnuingeabgrenlg e o oil s 56 271/25 14. Jn den Aktiven sind enthalten: Kaufpreisrestforderung an ein Vorstandsmitglied gegen erst- rangige hypothekarishe Sicherheit 9000,—. E D BO N 192 082 432/63 Passiva. E E N 1. Anleihen im Umlauf: / a) Hypothekenpfaudbriefe 4%... .. 40 445 000,— b) Schuldverschreibungen 4% . . . . . —,— 6) Buchforderung aus Reihel. 4 500,— 40 449 500|— 2. Aufgenommene Darlehen: E N a) Rentenbankkreditanstaltsdarlehen. . . . 2 880 884,02 D E S S 35 628 617,24 38 509 501/26 3. Verbindlichkeiten: E a) verloste und gekündigte Hypothekenpfandbriefe . 15 200,— b) gekündigte Schuldverschreibungen . . . . . 259 200,— O) andere Verbinden S s o e Tad 449 584,76 723 984/76 4. Untersiüßungsfonds für Angestelle. 391 751/86 S: DULBIGUCHDe Ae e a o E 2 21 169 929/31 E00 65 000 000|— t E 18 200 000|— S: E E A 3 580 175/08 9. Wertberichligüungsposen l G u 4 3 033 663/88 10. Zinsen von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen, aufgenommenen Darlehen, Verbindlichkeiten und durchlaufen- den Krediten: a) anteilige b) fällige aus Hypothekenpfandbriefen . . 378 750, 256 076,48 aus Schuldverschreibungen . —,— 14 999,88 aus Rentenbankkreditanstaltsdar- j E en aa e 553,43 —,— aus sonstigen Darlehen . . . .. 32 070,50 —— aus durchlaufenden Krediten . . 131 593,83 5 181,15 819 225/27 542 967,76 276 257,51 11. Posten des Rechnungsabgreïnzung-. - . ¿oi o «aa S 3 293/89 12. Reingewinn: Vortrag aus 19440... . .. „6 16 571,24 / G I a N ei 184 836,08 201 407/32 13. Bürgschaftsverpflichtungen 1 992 480,39 Jn Den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflihtung nach § 11 Abs. 1 des Reichsges. über das Kreditwesen (Passiven 1—3) 79 682 986,02 b) Gesamthaftendes Eigenkapital nach §11 Abs. 2 a. a. O. |— |— (Passiven 6—7) 83 200 000,— 192 082 432/63

Gewinn- und Verlustrechnung auf 31. Dezember 1941.

|

A. Aufwendungen. RA |9 Lohne nb Gt E 398 023/87 2 E a N E Es S ° 10 546/90 3. Beiträge zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte . . . . . « 63 696/66 4. Abschreibungen: a) auf Grundstücke und Gebäude ...... 9 645,21 b) auf Kapital- u. Zinsenforderungen. . .. . « « - 528,83 | e) auf Betriebs- und Geschäftsausstattung . . « « 324,21 10 498/25 ó. Zinsen und Provisionen von Hypothekenpfandbriefen und Shuld- verschreibungen: a) von Hypothekenpfandbriefen ....... 1 833 215,02 b) von Schuldverschreibungen .. .. . . . . 187 899,95 | 2021 114/97 6. Zinsen u. Provisionen von aufgenommenen Darlehen und Ver- bindlichkeiten: N a) von Rentenbanfkkreditanstaltsdarlehen . . . .. 101 680,86 b) von allen übrigen Darlehen... 1 681 746,80 | 1 783 427/66 7. Zinsen von durchlaufenden Krediten „eee 492 356/26 8. Gebäudeaufwendungen ...... E L 9 109/35 9. Zuweifungen zu den Rüstellungen. ... E A 950 000|— 10. Alle übrigen Aufwendungen . ..... E 66 252/64 11. Reingewinn: Vortrag aus 1940 „6 . 16 571,24 Gewinn . ..…. eo e o s « & 184 836,08 201 407/32 6 006 633/88 B. Erträge. E e L Zinsen: \ f a) von DEQUn gs D b eliaiia 50 . « 2174 230,18 b) von Rentenbankfreditanstaltshypotheken . . . . 111 367,71 ec) von sonstigen Baudárlehen ... « e. « 2761 387,22 | 5 046 985/11 2 U E B d een oe ie o e L d O e E 322 326/51 3. Darlehensprovisioney und andere einmalige Einnahmen aus dem Davlebenage E E E A Cs 16 953|— 4. Zinsen von durchlaufenden Krediten .. «e eo ooo 492 556/26 5. Erträge aus Beteiligungen. .... . S o: 19 962|— 6. Erträge aus Gebäuden .. „eee C E é 17 562/67 7; Außeröordéntlichs Erlkäge «cs a E lie 59 034/04 8. Sonstige Erträge - . ... . e * E -. « | 14 683/05 9, ‘Gesvinnvortróg au8 1940 io aae 16 571/24 6 006 6331/88

Stuttgart, den 31. März 1942.

L Nach dem abschließenden Ergebnis der pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Anstalt sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die. Buchführung, dêr Jahresabschluß und der Geschästs- bericht, soweit "er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlihen Vorschriften. Jm übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt wesentlihe Bean- standungen nicht ergeben.

n, im April 1942.

Berli j sellshaft für Wirtshaftsprüfung Deutsche Vaurevision.

Aktienge Dr. Ellmendors, Wirtschaftsprüfer.

Württ. LanDdéskreditanstalt. j Der Vorsitzende des Vorstands: J. A.: Riekert.

5 i tis P E M fa Be ait L N L E e L Ee tis É t, 2 2 e B E d

S.

Dritte Beilage zum Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 174 vom 28, Juli 1942. S. 4

[17427]. 5

-Märkisch-Schlefische Volksversicherung Versicherungs verein a. G. zu Berlin.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.

A. Eiunahmen. (D RÆA 9 I, Ueberträge aus dem Vorjahre: E Deo C s ao e 2 537 943/69 2. Rüekstellung für \{hwebende Versicherungsfälle , 5 955|— 3, Gewinnrüdlage der Versicherten . . 5... 89 199/45 4, Sonstige Reserven . . . .. 15 075,38 5, Zuwachs aus dem Uebers§uß des i Vorjahres . .. . .. a: 1800:99 16 936/37] 2 650 034/51 I B D e N Q bd L 598 722/82 ITI, Nebenleistungen der Versicherungsnehmer . . . 4 265/21 TY. Kapitalerteäge L. Zinsen „lee o ooo 110 825/96 2. Mietserträge .. . . . . 19 411|— 130 236/96 V. Gewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn . .. 4 020/35 VL’ Sonstige Einahmen . »+ «ne Ls 822/40 y Gesamteinnahmen: 3 388 102/25 B; Ausgaben. L. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle der Vorjahre: i ? O Ce ch 5 955|— j 2 S L c e a ea le |— 5 955|— \ITL, Zahlungen für Versicherungsverflichtungen im O s in xas 7 L © 286 650/97 ITI, Zahlungen für vorzeitig attfgelöste Versicherungen O E T 2e S 2 086/20 IV. Gewinnanteile an Versicherte: 1. Aus Vorjahren: # S) GDGCbOD Et E Gia . 2973,50 b) nicht abgehoben .... 649,— 3 622/50 2. Aus- dem Geschäftsjahr: * Gei : a) abgehobeß ..... i 21 476,75 b) nicht abgehoben .. ..... 3 592,50 25 069/25] 2828 691/75 V. Verwaltungskosten: 1, Abl A 40 66371 2, Sonstige Verwaltungskosten . . .„ 144 667/58 3, Steuern und öffentlihe Abgaben . ....,. 24 175/85 4. Beiträge an Berufsvertretungen . . . « 243|—| 209 750/14 Of A g E - 8 65770 VII. Decfungsrüdlage am Schlusse des Geschäftsjahres 2 764 596/46 VIIL. Gewinnrüdlage der Versicherten ....... : 66 806/10 IX, Sonstige Reserven ...... E, 13 982/61 X. Zuführung an die geseßlihe Rücklage « - « « 334/49 X1. Sonstige Ausgaben ...... C 256/34 XIL. Reingewinn an die Kriegsrückstellung « « « « « 334/49 Gesamtausgaben: 3 388 102/25 Vermögensrechnung zum 31. Dezember 1941. A. Vermögen2werte. RAÆA 3] RBRA L O a av e a S 305 770|— IL. Hypotheken und Grundshuldforderungen . « . 305 467/58 IIT. Schuldscheinforderungen: a) gegen öffentlihe Körperschaften . . . . .. 104 427/94 b) Sonstige E Se 5 D 4 M0 00€ 9/5» 199 750 |— 304 177 94 IV. Wertpapiere... . eee 06 2 019 720/78 V. Vorauszahlungen und Darlehen auf Versiche- LUNSSTIDENE «eo E A o 8 317/80 VI. Beteiligungen an sonstigen Unternehmungen . 20 000|— VIL. Guthaben bei Banken und Sparkassen . . .. 10 733/24 VIII. Rüdständige Zinsen und Mieten: L IDHROIeIERS E a o do o o e oe 817/08 2. Darlehnszinsen O 1 148/46 3; WertpaPie si o s a6 a 9 0 oa o 20 782/05 Et L 6 o ad E L R N 564/60 28 312/19 IX, Außenstände bei Jnkassovertretungen aus den E 6910/18 X. Kassenbestand und Postsheckguthaben . .. . 14 965/72 XI, Geschäftseinrihtung 21 000|— XIL. Sonstige Vermögenswerte... ......, 3 559/99 XIII. Posten der Rehnung3abgrenzung . .. . . 1 048/45 Gesamtbetrag: _3 044 983/87 B. Verpflichtungen. I. Gesegliche Rücklage 37 VAG.): 1. Bestand am Schlusse des Vorjahres . ..…. 155 938/82] 2, Zuführung aus dem Ueberschuß des Geschäfts3- E E L 334/49] 156 273/31 IL. Wertberihtigungen ... 6 Le 1 274/49 I Dettiasrudláde e e e U L N 2 764 596/46 - IV. Rüéstellung für s{hwebende Versicherungsfälle 13 100|— V. Gewinnrüdlage der Versicherten .. . ....,. 66 806/10 VI. Rüklage für Verwaltungskosten ....... 1 566/40 VII. Sonstige Reserven: 1. Nicht ‘abgehobene ‘Gewinnanteile an Ver- 3 H e E ae, R 4 241 50} / 2. Für Wiederinkraftseßungen und nicht abge- | / hohéene: RúdläUse . s d e liel e e le 10 000 |— ¿8e MricoorilstéeMuing «vi o eo o a dhe 3 98261 18 22411 VIII Varkqaütionm a C6 P R e | 3 521/06 IX, Sonstige Verbindlichkeiten: i 1. Vorausgezahlte Beiträge ......... 5087/84 d 2. Vorausgezahlte Mieten... 1 206/53 3. Vorausgezahlte Zinsen : 909/41 4, Sonstige . ... E D 27/56 7 231/34 X. Posten derx Rechnungsabgrenzung .. 12 05611 X1. Ueberschuß E C 334/49 Gesamtbetrag: 3 044 983/87

Berlin, den 25. Juni 1942.

Märkish-Scchlesische Volks versi enua Versicherungsverein a. G. zu Berlin.

Wéndorff. Bußjäger, z. Zt. im Felde. Krüger. Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Märkisch-Schlesischen Volks3versiherung, Versicherungsverein a. G. zu Berlin, sowie der vom Vorstand ertéilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschluß er- läutert, den geseßlichen . Vorschriften. Berlin, den 19. Juni 1942- j

Der Prüfer: Ernst Lorenz.

Die in der vorstehenden Vermögensrechnung unter Ziffer II1 der Verpflich- tungen mit dem Betrage von 2764 596,46 K ausgewiesene Deckungsrüdlage ist gemäß § 65 Absah 1 des Gesehes über die ns der privaten Versicherungs- unternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 berechnet. Berlin, den 25. Juni 1942.

Der mathematische Sachverständige. Heinz Wendorff. Nach § 73 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungs- unternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 wird hierdurch bestätigt, daß die eingestellte Deckungsrüdlage vorschriftsmäßig angelegt ist und aufbewahrt wird.

erlin, den 25. Juni 1942. i : F Der Treuhänder. Stromberg, Stellvertreter.

Vorstand: Heinz Wendorff, Berlin, Vorsißer;®* Josef . Bußjäger, z.. Zt. im Felde; Paul Krüger, Berlin. t } L Aufsichtsrat : Lothar Geisler, Berlin, Vorsizer; Waldemar Schiller, Berlin," stellv. Voxs.; Wilhelm Baumann, Berlin; Hermann Giersdorf, Berlin; Paul Krüger, Berlin; Franz Kusche, Berlin; ‘F

Dr. Vargmann, Wirtschaftsprüfer.

Berlin. | "

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[18985]

Vereinigte Lebensversicherungs- anstalt a. G. für Sandwerk, Handel Und Gewerbe in Hamburg.

Die Mitgliedervertreter unserer An- stalt werden hierdurch zu der am Sonn- abend, dem 15. August 1942, 11 Uhr, in Hambuxg in dem Gebäude der Fndustrie- und Handelskammer, Einzelhandelsabteilung (frühere De- taillistenkammer), Vollversammlungs- saal, Erdgeschoß, Hamburg 29, Neue Rabenstr. 27/30, stattfindenden Ver- treterversammlung | der Mitglieder- vertreter mit folgender Tagesorduung eingeladen:

1. Eingänge.

2. Entgegennahme der Fahresabreh=,

nung 1941. 3. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstandes für 1941,

4. Wahlen. |

5. Sonstiges. |

Hamburg, den 25. Juli 1942.

Der Vorstand. Bartholatus. Bökenkamp. SüßbauerL.

[17932]

Wir veröffentlichen hiermit das ab- ira Prüfungsergebnis8 des Wirtschaftsprüfers über unseren Be- trieb, Geschäftsjahr 1941, gemäß der Verordnung zur Durchführung der Vor-

Wirtschaftsbetriebe der öffentlihen Hand vom 30. März 1933. Halle/S., den 15. Juli 1942, Central-Ankaufsstelle für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, D gegr. 1889. agel. Nah pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der by sonstigen Unterlagen dés Betriebes so- wie der èrteilten Aufklärungen und Nachweise entsprehen die Bu und der Jahresabschluß der ey iden Vorschriften. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes haben wesent- lihe Beanstandungen nicht ergeben. Halle/S., den 15, Juli 1942. Wirtschafisprüfer Dr. Heinz Roth.

10. Gesellschaften m. b. H.

[17929] Ofiberts e Werkstätten G. m. b. H., Berlin-Wannsee, Bismarekstr. 24. Jn der Versammlung der Gesell- hafter vom ö, Juni 1942 it die erabsezung des Stammkapitals von A 750 000,— auf RAÆ 876 000,— be- V Benáh s 668 8 G. m. b. H.-Veseh ema e . m, d, Y. werden hiermit di Gräubiger E Selle gen sich bei dec Gejellschaft zu melden. Berlin-Wanysee, den 16, Fuli 1942, Ostdeutsche Werkstätten G. m. b. H, Dr, Huth. Ceranz.

180A emeinulißige Siedlung®- Treuhandgesellschaft m. b. H., Berlin Sw 68. Einladung . zur Gesellschafterver- sammlung am Montag, dem 10. August 1942, 12 Uhr, in den Räumen der Gesellshaft, Berlin SW' 68, Schügenstr. 26. Tagesordnung: 1. Vorlage der Bilang nebst Gewinn-

vom 1. 7. 1940 bis 30. 6. 1941. 2. Entschließung zur Bilanz, 3. Entlastung: a) der Geschäftsführung, b) des Ausfsichtsvrates. 4. Bericht über das laufende Ge- schäftsjahr. j j 5. Wahl des Wirtschaftsprüfecs für die Zeit vom 1.7. 1941—30, 6. 1942. 6. Verschiedenes. Berlin, 24. Fuli 1942. Dr. Habbena, Vorsizer des Aufsichtsrates.

Als Besigerin aller Anteile S! ih die Liquidation dexr Firma Tech- nische Forschungen Oberingenieur Johann Meyer GmbH., Berlin- tegliß, Grunewaldstr, 6, und bestelle um Liquidator die bisherige Geschäfts- führerin Frau Grete Meyer, geb. Weis landt, Berlin-Stegliß, Grunewaldstr. 6, Gleichzeitig werden alle Gläubiger Aken, aufgofvebért, ohtet etwaigen orderungen bei dem bestellten | Liqui- dator anzu1inelden. Technische Forschungen Oberingenieur Johann Meyer

[18611] GmöbH.

Grete Meyer, geb. Weilandt, F Geschäftsführerin.,

[18145]

Die Gesellschaft ist durch Beschluß dèr Gesellschasterversammlung vom 1, Fuli 1942 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt die Herren Rudolf Garten, Dahlewiß, Kr. Teltow, Memelland- Flgde, und Willi Blumberg, Blanken- elde, Kr. Teltow, 39, mit der Maßgabe, daß jeder von ihnen die Gesellschäft allein zu vertreten berechtigt ist. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf- gefordert, sih bei den Liquidatoren zu melden.

Eystrup, Weser, den 27. Juli 1942, „Hugo Schüße Landbedarf G. m. b. H. i, Liqu. Die Liquidatoren:

riedrich Wilhelm Richter, Berlin; Viktor. Trawnik, |.

Rudolf Garten. Willi Blumberg,

M über die Prüfungspflicht der

risten, Bücher und -

und Verlustrehnung für, die Zeit

austwveis erhalten haben, kommen die Einzelabschnitte für diese

Deutscher Reichsanzeiger

_Preußisther Sta

atsanzeiger

Erscheint edem Wochent bend3. B is du P A LRegUS ¿h A Zeitun 8 ebun dee ohne Boellgelb, abholer bei der UAnzeigenstelle 1,90 monatli [le

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traße 32. : en N s Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des ( j Vetrages einschließli des Portos abgegeben, Fernsprech-Sammel-Ur.t 19 83 33, Ned

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“gs auf einseitig beschriebenem Papier völlig dructreif einzusenden, insbesondere

darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdrucck (einmal unter«- n) e fans GSperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben wer 0 e

stete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs8- termin bei der Anzeigenstelle eingegangen ‘ein,

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Fnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bua, s Lebensmittelkarten-Regelung für ausländische Zivil-

arbeiter.

1. Durchführung8verordnung zur Anordnung zur Mobilisierung von Eisenreserven vom 11. Juli 1942.

Anordnungüber dieSenkung gebundener Pee Vom 27.Juli 1942.

Berichtigung der 2. Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur" Vereinheitlihung von Maschinen und Einrichtungen für den Bergbau, in Nr. 171.

Verordnung üb:r die Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen im Zollgrenzbezirk des Oberfinanzbezirks Hamburg.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Marienwerder über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Nmtliches Deutsches Reich

Erlaß Betrifst: Lebensmittellarten-Regelung sür ausländische Zivilarbeiter

Die im Reich arbeitenden ausländischen Zivilarbeiter be- kommen zumeist in ihren Lagern Gemeikschaftsverpflegung. Ein großer Teil der ausländischen Zivilarbeiter, die nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind, müssen sih jedoch selbst verpflegen und erhalten daher Lebensmittelkarten. Bei der Ausgabe der Lebensmittelbedarfsnachweise sind zahlreiche Schwierigkeiten aufgetreten, da die ausländischen Zivilarbeiter oft ihren Arbeitsplay und somit ihren Wohnsiß wechseln und es nicht kontrollierbar ist, ob sie bereits Leben3mittelkarten erhalten haben oder nicht. Da die ausländischen Zivilarbeiter kein einheitlihes Personalausweispapier in Händen haben, ist es nicht möglich, die Ausgabe der Lebensmittélbedarf8- nachiveise an die“Abstempelung eines Ausweises zu knüpfen. Um auf jeden Fall eine Doppelversorgung ausländischer Zivil- arbeiter zu unterbinden und die Arbeit dèr Ernährungsaämter bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten an ausländische Hivilarbeiter zu erleichtern, wird folgende Regelung getroffen:

Wochenkarte

Für ausländische Zivilarbeiter, .die in einem Angestellten- odex Lohnverhältnis stehen, aber nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind und keine Gemeinschaftsverpflegung er- halten, wird mit Wirkung vom 24. August 1942 (Beginn der 40. Zuteilungsperiode) die „Wochenkarte für ausländische Zivilarbeiter“ nah anliegendem Muster eingeführt *).

Einteilung der Karte

Die Wochenkarte besteht aus einem Stammabschnitt und Einzelabschnitten für sämtlihe, den ausländishen Zivil- arbeitern in einer Woche zustehenden Lebensmittel. Ein bzw. zwei freie Abschnitte (W 1 und W 2) stehen den Ernährungs- ämtern für etwaige besondere Aufrufe zur Verfügung. Die Einzelabschnitte sind während der aufgedruckten Zeitspanne und nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt gültig. Auf dem Stammabschnitt muß der Name des Arbeiters (der Arbeiterin) eingetragen werden. Die Uebertragung der Karte auf andere Personen ist verboten.

Da die ausländischen Zivilarbeitcr bis zur 42. Zutei- lungsperiode bereits die Reichskarte für Marmelade (wahl- weise Zucker), die Reichszuckerkarte und die Reichseierkarte, und bis zur 43. Zuteilungsperiode den Kartoffelbezugsschein-

Ware bei den Wochenkarten bis zur 42, bzw. bis zur 43: Zu- teilungsperiode in Fortfall.

Die Einzelabschnitte sind beim Lebensmittelbezug von den Verteilern abzutrennen und gemäß den für Einzelabschnitte geltenden allgemeinen Bestimmungen zu behandeln. Auch der Einzelabschnitt über Speisekartoffeln, der sich von der 44. Zuteilungsperiode ab auf der Wochenkarte befindet, muß abgetrennt werden, denn die abgetrennten Einzelabschnitte sind auch in diesem Fall wie bei den als „Reisekarte“ abgestempelten Bezugsausiweisen (vgl. Erlaß vom 3.6. 1942 IT A 7 - 2000) die Grundlage für die Ausstellung der Bezugscheine.

Farbe und Papier

Die Wochenkarten sind in dunkel-gelbem Farbton (Farb- ton Nr. 22 der Farbtafel der Vereinigung Holzhaltig Holzfrei) auf 70 g/qm Papier der Stoffklasse Il anzufertigen. Die Matern werden feweils zusammen mit den übrigen Matern für Lebensmittelkarten von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.

Ausgabe durch die Betriebe

Die Ausgabe der Wochenkarten an die ausländischen Zivilarbeiter erfolgt durch. die Betriebe, în denen die aus- ändischen Zivilarbeiter beschäftigt sind. Die Betriebe haben aher dem für sie zuständigen Ernährungsamt mindestens ine Woche vor Beginn jeder neuen Zuteilungsperiode voll- tändige namentliche Listen der bei ihnen beschäftigten aus-

l ländishen Zivilarbeiter und vier Tage vor Ls jeder

neuen Woche Veränderungsmeldungen (Zugang, Abgang) zu [ dieser Liste einzureichen. In den Veränderungslisten ist auch anzugeben, von wo und aus welhem Betrieb der Arbeiter

Arbeitsstätte ist.

Für Arbeiter, die neu eintreten, haben die Betriebe neben der Eintragung in die Liste der Veränderung8meldung die weiter erforderlichen Unterlagen (polizeilihe Anmeldung usw.) vorzulegen.

Einreisenden Arbeitern sind von den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) Reise- und Gaststättenmarken bis zum Wochenende auszuhändigen, soweit sie nicht Naturalverpflegung bekommen. i

Für die Dauer des zeitweiligen Aufenthaltes im Ausland (z. B. Urlaub, Krankheit) erhalten die ausländischen HZivil- arbeiter feine deutschen Lebensmittelkarten (vgl. Erlaß vom 6. März 1941 Il 1 a 7179).

Ausnahmen

Ausländer, die freiberuflich usw. tätig sind und einen festen Wohnsiß haben (z. B. Diplomaten, Fournalisten, Ärzte, Vertreter, Studenten) erhalten wie bisher ihre Lebensmittel- karten durch die Ernährung8ämter (Kartenausgabestellen). Die Ernährungsämter werden ermächtigt, auch an die ausländischen Zivilarbeiter, die bereits vor dem 1. September 1939 im Reich ansässig waren, Lebensmittelkarten auszugeben, sofern diese- eine Bescheinigung ihres Betriebes vorlegen, daß sie durch den Betrieb keine Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter er- halten und auch nicht in Zukunft erhalten werden. Die Er- nährungsämter (Kartenausgabestellen) sind verpflichtet, diese Falle zu überprüfen, damit keine Doppelversorgung erfolgt.

Die Vorschriften dieses Erlasses finden keine Anwendung auf Zivilarbeiter aus den beseßten Gebieten der Sowjetunion. Für die Verpflegung dieser Arbeiter gelten die Säße meines Erlasses vom 17. April 1942 [11 1-7092 und vom 21. Juni 1942 II 1-7734 —.

Für die Lebens8mittelversorgung ausländischer Binnen- \chiffer verbleibt es bei meiner durch Erlaß vom 8. September 1941 IT C 11 b - 1620 getroffenen Regelung.

Schlußbestimmungen

Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 24. August 1942 (Beginn der 40. Zuteilungs8periode) in Kraft. Sofern die Durchführung dieses Erlasses und der sich daraus ergebenden - Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt wegen. der notwendigen technischen Vorbereitungen nicht möglich i}, kann die Ein- führung der Wochenkarte bis zum 21. September 1942 (Beginn der 41. Zuteilung8periode) vershoben werden.

Die Ernährungsämter und Kartenstellen sind durch Über- sendung eines Abdrucks dieses Erlasses unmittelbar zu benach- richtigen.

Berlin, den 10. Fuli 1942.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft; Jm Auftrage: Dr. Claußen. Geschäftszeichen: IT C 1—1550,

1. Durchfühxungsverorduung zur Anordnung zur Mobilisierung von Eisenreserven vom 11. Juli 1942: Die in § 2 der Anordnung vorgesehenen Anträge auf Zusagtentschädigung sind bei den Jndustrieabteilungen der örtlich zuständigen Wirtschaftskammern einzureichen.

Berlin, den 24. Juli 1942,

Der Chef des Rüstungslieferung8amts. J. A: Schli eker.

Anorduung über die Senkung gebundener Preise

Vom 27. Juli 1942

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführun desg- Vierjahres8pläans Bestellung eines Reichskommissars fx die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 GB[l(/ S. 927) in Verbindung mit § 29 der Kriegswirtschafts er- ordnung ordne ich mit Zustimmung des Beauftragten für de Vierjahresplan im Einvernehmen mit dem Reichsminister „für Bewaffnung und Munition, dem Reichsminister der Fi- nanzen und dem Reichswirtschaftsminister folgendes an:

81 Aufhebung von Preisbindungen Mit Wirkung vom 1. Dezember 1942 treten im Bereich der Jndustrie die Br S u Ben der ersten Hand außer Kraft, bei denen nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Preis- senkung nach den Vorschriften dieser Anordnung durchgeführt oder eine Ausnahme nach § 2 Absat 3 zugelassen worden ist.

82 Senkung der gebundenen Preise x 1) Gebundene Preise der erstenoHand müssen im Bereich

*) Hier nicht abgedruckt.

der Zitdustrie bis zum 1. Dezember 1942 gesenkt werden. (2) Die Verbände und Zusammenschlüs ind verpflichtet,

kommt, oder wohin er verzogen und welches seine zukünftige

sih zwecks Durchführung der Preissenkung über ihre Wirt- schaftsgruppen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung, im Falle des § 9 mit der zuständigen Preisbildungsstelle un- verzüglih in Verbindung zu \eßer:.

(3) Der Reichskommissar für die Preisbildung kann auf Antrag der Wirtschaftsgruppe aus volkswirtschaftlichen Grün», den Ausnahmen zulassen. Ein solcher Antrag kann nur bis zum 1, Oktober 1942 gestellt werden.

S3 Einheitliche Preissenkung

(1) Das Ausmaß der Preissentung wird vom Reichs- fommissar für die Preisbildung festgeseßt. Die Preissenkung wird im Regelfall für alle an der Preisbindung Beteiligten einheitlich um den gleichen Hundertsaß durchgeführt.

(2) Die Anordnung der Preissenkung gemäß Absatz 1 hat zur Folge, daß an Stelle des bisherigen gebundenen Preises (Fest- oder Mindestpreis) ein neuer gebundener Preis tritt. Der neue Preis errechnet sih in der Weise, daß von dem bisherigen gebundenen Preis (Fest- oder Mindestpreis) der Betrag der gemäß Absaß 1 vorgeschriebenen Preissenkung abzuziehen ift.

(3) Von den einzelnen an der Preisbindung beteiligien Unternehmen ist die Preissenkung, soweit es sich nicht um Syndikate handelt, wie folgt vorzunehmen:

Der Senkungsbetrag ist von dem jeweils preisrechilih höchstzulässigen Preis des Unternehmens abzuziehen. Bei Unternehmen, die ihre Erzeugnisse zu dem gebundenen Fest- oder Mindestpreis vertreiben, deckt sih also der gesenkte Preis des einzelnen Unternehmens mit dem neuen gebundenen Preis (Absay 2). Lagen dagegen die bisherigen Preise des Unternehmens über den früheren gebundenen Preisen, so ist der Senkungsbetrag von den bisherigen Preisen abzuziehen. Der neue Preis des Unternehmens deckt sih also in diesem Fall nicht mit dem neuen gebundenen Preis. Hat ein solches Unternehmen seine Abnehmer zu verschiedenen Preisen be- liefert, so ist der Senkungsbetrag von diesen verschiedenen Preisen abzuziehen.

(4) Auf Syndikate sind die Vorschriften des Absatzes 3 sinngemäß anzuwenden, es sei denn, daß der Reichskommissar für die Preisbildung im Einzelfall etwas anderes anordnet.

S 4 Unterschiedliche Preissenkung

(1) Jt für die an einer Preisbindung beteiligten Unter- nehmen eine einheitliche Preissenkung, wie sie in § 3 vor- gesehen ist, nicht möglich, so kann der Reichskommissar für die Preisbildung in Ausnahmefällen für die Beteiligten eine unterschiedliche Preissenkung anordnen oder auf Antrag der Wirtschaftsgruppe zulassen.

(2) Für die beteiligten Unternehmen werden in solchen Fallen zwei Preisgruppen gebildet.

Zur Preisgruppe A gehören die Unternehmen, die die nah § 3 Abs. 1 angeordnete Preis\enkung voll durchführen.

Zur Preisgruppe B gehören die Unternehmen, die ihre Preise mindestens um die Hälfte des vorgeschrie- benen Hundertsazes senken.

(3) Die Unternehmen stufen sich in eigener Verantivor- tung durh Erklärung gegenüber ihrer Wirtschaftsgruppe in eine der Preisgruppen ein. Die Preisgruppe B darf nur ge- wählt werden, wenn die Einstufung in die Preisgruppe A für das Unternehmen nach seiner wirtschaftlihen Gesamtlage und unter Berücksichtigung der Grundsäße der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft nicht tragbar is. Unternehmen, die bis zum 1. Dezember 1942 keine Erklärung abgegeben haben, gehören zur Preisgruppe A. :

(4) Der Reichskommissar für die Preisbildung sowie die Wirtschaftsgruppen können ein Unternehmen, das sich in die Preisgruppe B eingestuft hat, in die Preisgruppe A umstufen,

(5) Unternehmen, die nicht zu den Preisen der Preis- gruppe A liefern, müssen damit renen, daß sie bei der Ver- gebung von Aufträgen gegenüber solchen Unternehmen benach-

Miljgt’ iverden, die ihre Aufträge zu den Preisen der- Preis- pe A ausführen. Mit der Entziehung von Aufträgen ent- t die darauf gestüßte Bevorzugung bei der Zuweisung von rbeitsfkräften, Rohstoffen, Betriebsmitteln usw. (6) Auf Syndikate sind die Vorschuiften der Absäße 1—5 Me bie g anzuivenden, es sei denn, daß der Reichskommissar r die Preisbildung im Einzelfall etwas anderes anordnet.

85 Anrechnung von früheren Preissenkungen (1) Preissenkungen, die seit dem 1. September 1939 von einzelnen Unternehmen bei prei8gebundenen Erzeugnissen vor- enommen worden sind, werden auf die Preissenkungen nah S 3 und 4 angerechnet, wenn sie bis zum 1. Oktober 1942 der Wirtschaftsgruppe gemeldet worden sind.

86 (1) Der. Reichskommissar für die Preisbildung kann die herabgeseßten Preise (Fest- oder Mindestpreise) zu Einheits- preisen oder Grüpvenpreisen der Gruppe T im Sinne des § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Gewiun- D (Erste GADV.) vom 31. März 1942 (RGBI. 1 S. 162) erklären. Die an der Preisbindung Be-

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