1942 / 180 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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* 13. August 1942, 10 Uhr, im

- h L Dritte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3. August 1942. S. 4 G + é , . u . i y 4 [19818] [18775] _ [19774] Verleihungsurkunde 890 bis 957, 959- bis 964, 966 bis 973, 1 bergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Ge+ Aktiengesellschaft für Malzfabri-| Bekanntmachung der Auflösung für das Steinkohlenbergwerk 975 bis 1308 umschrieben ist, einen | winnung der in dem Bergwerksfelde kation u. Hopfenhandel vorm.: | der Gesellschaft § 65 GmbH.-Ges. e-Vberschächte“ bei Podlesie, Flächeninhalt von 21 480 344 (éinund- | vorkommenden Schröder-Sandfort in Mainz in Ab-| Die Speditionsfirma E. Gaertner Kreis Pleß. zwanzig Millionen vierhundertachtzig- Steinkohle

wicklung. Wir laden hiermit die Aktionäre zu dér am Donnerstag, den 27. August 1942, nachmittags 17 Uhr, in dem Vüro des Notars Justizrat Dr. Friß Bickel in Wiesbaden; Adelheidstraße 32, stattfindenden Hauptversammlung. ein. Tagesordnung: 1, Vorlage der Abwitclungseröffnungs- bilanz, der Fahresbilanzen für die «ahre 1939, 1940 und 1941 und der Schlußbilanz nebst Bericht des Abwicklers und dem Bericht des Aufsichtsrats. Z 2. Genehmigung dieser Vorlagen. 3. Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrats. s Zur Teilhahme an der sammlung sind diejenigen die spätestens bis 24. Auguft 1942, ihre Aktien bei dem Abwickler Willi Stern, Wie8- baden, Theaterkolonnade 11, oder bei einem Notar oder bei einer zur Ent- gegennahme der Aktien befugten Wert- papiersammelbank oder bet der Com- merzbanfk, Deutsche Bank, Dresdner Vank oder einer der Filialen dieser Vanken innerhalb der üblichen Ge- {châftsstunden hinterlegt haven; die Hinterlegung ist auch dann ordnungs- emäß erfolgt, wenn die Aktien mit Bilincnids einer Hinterlegungsstelle für sie -bei einer ayderen Bank bis zur Beendigung der Häuptversammlung ge- sperrt werden. Wiesbaden, den 29. Juli 1942. Willi Stern, Abwickler.

[19792]

Concordia Bergbau-Aktien- Gesellschaft, Obverhausen/Nhld. Gemäß § 18 unserer Sazutg be-

ehren wir uns, die Aktionäre unserex Gesellschaft zu der am Donnerstág, dem 27. August 1942, vormittags 10,15 Uhr, im Sigzungssaal der Ber- liner Handels-Gesellschaft, Berlin W 8, Behrenstr. 32/33, Aufgang A, stattfin- denden ordentlichen Hauptversamm- lung ergebenst einzuladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Berichtes des Vor- standes, des Berichtes des Auf- sihtsrats uad des festgestellten ©Gahresabschlusses für ‘das Ge-

schäftsjahr 1941. 2. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- ráts.

"4. Wahl von Aufsihtsratsmitgliedern. 5. Wahl eines Abshlußprüfers für

das Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt die Hinter- legung der Aktien oder der Hinter- legungsscheine der Reichsbank oder einer Wertpapiersammelbank eines deutschen Wertpapierbörsenplaßzes oder eines deutschen Notars“ über dieselben, sofern sie spätestens am 22. August 1942 erfolgt bei

der Gefellschaftsfasse in Ober-

hausen/Rhld.,

einer Wertpapiersammelbank eines

Hauptver- Aktionäre, Montag, -den

deutschen Wertpapierbörsen- plates,

der Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin,

der Deutschen Bank in Berlin, der Kasse der Schering A. G. in Berlin. i Oberhausen/Rhld., den 30. Fuli 1942. Der Vorftand der Concordia VBergbau-Aktien-Gesellschaft.

10. Gesellschaften m. b. Ÿ.

[15131] L Z Die Gesellschaft ist aufgelöst. -Gläu- biger haben fich innerhalb sechs Wochen bei dem Abwickler zu melden. Gertrud Kneißler, Stuttgart Ss, Fm Lerchenräin 39. Stuttgart, den 30. Funi 1942. Verlag Silberburg G. m, b. H. i. Abwicklung, Stuttgart 0, Alexanderstr. 19.

[19768] /

Durch Beschluß der ordentlihen Ge- sellshafterversammlung vom 26. Juli 1942 ist das Stammkapital im Kapi- talberichtigungsverfahren auf lAM 735 000,— festgeseßt worden.

Gebr. Bolzani G. m. b. H., Berlin N 20, Wiesenstr. 7.

[19769] Hierdurch laden wir unsere - Gesell- schafter zu der am Donnerstag, dem

Sißungssaal, Berlin NW 87, Leveßow- | Nikolai, Kreis Ple owie in den

straße 16 b, A Gesell- | Stadtkreisen Ration |

schafterdersammlung ergebenst ein. | hütte, Regierungsbezirk Kattowit, Tagesordnung: Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur

1. Vorlegung des Fahresabschlusses und des Beschlußfassung über die Genehmi-

' gung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

2. Entlastung der Geschäftsführer.

Berlin, den 30. Juli 1942.

[19773] Verleihungsurkunde

in Ruda, O. S., wird ünter dem Name

das Bergwerkseigentum in dem Berg- wertsfelde, das auf dem angeheftete Situgtionsrisse mit den Zahlen und Buchstaben 70a, 71 bis 227, 229 bis 269, 271 bis 732, G, F, E, D, C, B und À umschrieben ist, von 19871773 (neunzehn Millionen

hundertdreiundsiebzig) hat und in den Gemeindebezirken Klod- niß, Kochlowiß, Panewnik und Petrowit, Landkreis Kattowiß, Althammer und

es «Fa ) Gewinnung der in dem Bergwerksfelde eschäftsberichts für 1941, | vorkommenden P

hierdurch verliehen,

«& Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hamburg, Altstädter Straße Nr. 17, ist ausgelöst, Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf- gefordert, sih bei dem Wirtschaftstreu- händer NSRB. Chr. Franz Schulze in Hamburg-Altona, Kleine Mühlenstraße Nr. 127/129 zu melden. Hawrburg, den 21. Juli 1942. E. Gaertner « Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Liquidator: Chr, Franz Schulze.

1L Genossenschaften

[19770] Durch * einstimmigen Beschluß der Generalversammlung vom 29, 7, 1942 ist unsere Genossenschaft in eine Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht umgewandelt. Der Geschäfts- anteil von l. 300,— ist auf A 100,— herabgeseßt, die Haftsumme für den Ge- shäftsanteil von RKA 100,— auf M 500,— festgeseßt. Die Gläubiger, welche mit der Um- wandlung der Genossenschaft und Herab- seßung des Geschäftsanteils nicht èin- verstanden sind, werden hiermit auf- gefordert, / sich wegen ihrer Ansprüche bei uns zu melden. Elbing, den 30. Fuli 1942. Raiffeisenbank Elbing Spar- und Darlehnsfassenverein e. G. m. u. H Der Vorstand. Winkler. Hohmann.

15. Verschiedene Bekanntmachungen

[19771] Bekanntmachung.

Die Bankfirmen: Pferdmenges & Co.,

Köln, und Deutsche Bank Filiale Köln

haben den Antrag auf Zulassung von

A L600 000,— «auf den Jun- haber lautenden Stammaktie Nr. 1—1350 zu je A 1000,—, Nr. 1351—3850 zu je R.A 100,— der Farbwerke Franz Rasquin Aktiengesellschaft in Köln-Mül- heim t

zum Handel vnd zur amtlihen Notie-

rung an dec hiesigen Börse gestellt.

(Wiederzulassung.)

Düsseldorf, am 30. Juli 1942.

Die Zulassungsstelle der Rheinisch-Westfälischen Börse zu Düsseldorf. Der Vorsitzende: i. V. Frese. Der Geschäftsführer: i. V. Stvecktert.

[19772] Verleihungsurkunde {Ur das SteinkohlenbergwerE „Alt- hammer“ bei Althammer,

_Kreis Pleß.

Den Gräflih Schaffgotsh'shen Wer- ken, Gesellshast mit beshränkter Haf- tung, in Gleiwiy wird unter dem Namen N

„„Althammer“ Vergwerkseigentum in dem Berg- das Bergwerkseigentum in dem Berg- werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Zahlen und Buchstaben 703, A, 2440 bis 3200 und 1 bis 70 umschrieben ist, einen Flächen- inhalt von 18785964 (achtzehn Mil- lionen siebenhundertfünfundachtzigtau- sendneunhundertvierundsechzig) Qua- dratmetern hat und in den Gemeinde- bezirken Althammer, Neudorf, Mokrau und Groß Paniow, Kreis Pleß, Klod- niß-und Halemba, Landkreis Kattowiß, sowie Klein Paniow, Kreis Rybnik, Regierungsbezirk Kattowiß, Oberberg- amtsbezirf Breslau, liegt, zur Gewin- nung der in dem Bergwerksfelde vor-

kommenden Steinkohle

hierdurch verliehen.

Urkundlich ausgefertigt Verlin, den 23, Funi 1942.

__ (Siegel) -

Der Reichswirtschaftsminifter: Im Auftrag: Ha mmans.

für das Steinkohlenbergwerk ,„„Schadok‘“’ bei Panewnik,

Kreis Pleß.

Der Rudaer Steinkohlengewerk schaft

„Schadok“‘

einen Flächeninhalt

achthunderteinundsiebzigtausendsieben- Quadratmetern

Steinkohle

Urkundlich ausgefertigt Verlin, den 23, Funi 1942,

i (Siegel Der Reichswirtschaftsminifter:

ate Levetzowstrasie 16 b m. b. H.

und Königs- | [19778] Verleihun durkundes : er

schränkter unter dem Namen

das Bergwerkseigentum in dem Berg- ) werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und

Enge an unter dem Namen ,„„Böerschächte““

das Berdwerkseigentum in dem Berg-

Situationsrisse mit den

cinen Flächeninhalt von (neunundzwanzig Millionen zwèihun- dextdretundsiebzigtausendsiebenhundert- neunundsehzigz) Quadratmetern hat und in den Gemeindebezirken Podlesie, Emanuelssegen, Tichau und - Nikolaz, Kreis Pleß, Petrowiß, Landkreis Kat- towiß, sowie in dem Stadtkreis - Katto- wiß, Regierungsbezirk Kattowiß, Ober- bergamtsb-zirk Breslau, liegt, zur Ge- winnung der in dem Bergwerksfelde vorkommenden | Steinkohle hierdurch verliehen, Urkundlich ausgefertigt Verlin, den 23, Junt 1942. (Siegel) , Der Reichswirtschaftsminifter: Im Austrag: Hx mman s. [19775] Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „„Emanuelssegen““ bei Emanuels- segen, Kreis Pleß. Der Fürstlich Plessishen Bergwerks- Aktiengesellscha|#t in Kattowiy wird unter dem Namen „„Emanuelssegen“‘ das Vergwerkseigentum in dem Berg- werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zl N O O R S H, 765 bis 836 und 8363 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 17 344 121 (siebzehn Millionen dreihundertviexund- vierzigtausendeinhunderteinundzwanzig) Quadratmetern hat und in den Ge- méindebezirken Emanuelssegen und Tichau, Kreis Pleß, sowie 1n dem Ge- meindebezirk Petrowiß, Landkreis Kait- towih, Regierungsbezirk Kattowiy, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwerks- felde vorkommenden j Steinkohle hierdurch verliehen, 4 Urkundlich a gesetgt Verlin, den 23, Funi 1942, (Siegel Ter Reichswirtschaftsminister : Jm Auftrag: Hammann s.

[19776] Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Fürst von Pleß 1‘““ bei Emanuels- segen, Kreis Plefe. Der Fürstlih Plessishen Bergwerks- Aktiengesellschast in Kattowiy wird unter dem Namen : „Fürst von Pleß T“ das Bergwerkseigentum in dem Berg- werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen U, V, Q, P, O0, N, 8363, 837 bis 847 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 1 809 446 (eine Mil- lion ahthundertundneuntausendvierhun- dertsehsundvierzig) Quadratmetern hat und in dem Gemeindebezirk Emanuel3- segen, Kreis Pleß, Regierungsbezirk Kattowiß, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Berg- werksfelde vorkommenden Steinkohle hierdurch verlicben, : Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23, Funi 1942, (Siegel) Der Reichswirtschaftsminister: Jm Auftrag: Hammans.

[19777] Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Fürst von Pleß 1l“/ bei Kostow, Kreis Pless | Der Fürstengrube Gesellshaft mit beshränkter Haftung in Kattowiß wird unter dem Namen „Fürst von Pleß Il“ das Bergwerkseigentum in dem Berg- werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen T, 8, 1308 bis 1322, 13223, C 1 und W umschrieben is}, einen Flächeninhalt von 5 244 487 (fünf Mil- lionen Ner Le vierhundertsiebenundahtzig Quadrat- metern' hat und in. den Gemeindebezir- fen Emanuelssegen, Lendzin, Kostow und Anhalt, Kreis Pleß, Regierungs- bezirk Kattowiy, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der în dem Bergwerks elde vorkommenden Steinkohle hierdurch verliehen, : Urkundlich ausgefertigt Verlin, den 23, Juni 1942. (Siegel) Dec Reichswirtschaftsminister: Im Auftrag: Hammans.

e

für das Steinkohlenberg ,„„Fürstengrube“/ bei Wessola, ._ Kreis Plesß. Í Der Fürstengrube Gesellschaft mit be-

,„„Fürsftengrube““

Im Auftrag: Ha mman s.

Zahlen s, R, Q, V, U, 847 bis 888,

Der Fürstlich Plessischen Bergwerks- | tausend reihundertvierundvierzig) Qua- in Kattowiy wird | dratmetern hat und in den

werksfelde, das auf dem een amtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewin- { 1 Buchstaben | nung der in dem L ergwer?

und Zahlen H, J, K, L, M, B, C, D, | kommenden

E, F, G, 732 bis 765 umshrieben ist,

29 273 769 | hierdurch verliehen.

Haftung in Kattowiy wird | 23 565 510 (dreiundzwanzig Millionen

hundertundzehn) n h und in den Gemeindebezirken Cielmig, Paproyan, Wyrow, Urbanowit, Tan- nendorf, Alt Berun und Tichau, Kreis

f emeinde- bezirken Wessola, Emanuelssegen, Kostow und Lendzin, Kreis Pleß, Re- gierungsbezirk Kattowiy, Oberberg-

sfelde vor- Steinkohle

Urkundlich ausgefertigt Berlin, den (23. Juni 1942, Siegel) Der Reichswirtschaftsminister: Jm Auftrag: Hamman s; L E [19779] Verleihungsurkunde für das Steinkohleubergwerk „Günther“ bei Lendzin, __Kreis Pleß. Der Fürstlih Plessishen Bergwerks- Aktiengesellshaft in Kattowig wird unter dem Namen „„Günther““ das” Bergiverkseigentum in dem Berg- wverksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen X, W, C1, 1322a, 1323 bis 1459 Tsctièben ist, einen Flächeninhalt von 25 797 082 (fünfundzwanzig Millionen siebénhundertsiebenundneunzigtausend« undzweiundachtzig) Quadratmetern hat und in den Gemeindebezirken Lendzin, Emanuelssegen, Kostow, Anhalt, Gur- kau und Alt Berun, Kreis Pleß, Re- gierungsbezixk Kattowiy, Oberberg- amtsbezirk Breslau, liegt, M Géwwin- nung der in dem Bergwer sfelde vor-

kommenden Steinkohle hierdurch verliehen, Urkundlih ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1942. (Siegel) Der Reichswirt)chaftsminister: Im Austrag: Hamman s.

[19780] Verleihungsurkfunde für das Steinkohlenbergwerk ,-Tichau‘‘ bei Tichau, Kreis Pleß. Der Fürstlich Plessischen Bergwerks- Aktiengesellshaft in Kattowig wird unter dem Namen „eTichau“‘‘ das Bergwerkseigentum in dem Berg- tverksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben L, K J T W. X Y, 2, Al und Bi umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 61 916 999 (einundsechzig Millionen neunhundertsechzehntausendueunhun- dertnêunundneunzig) Quadratmetern at und in den Gemeindebezirken Tichau, cFaroshowiy, Emanuels]segen, Lendzin, Urbanowitg, Cielmiß, Paprot- an, Wilkowy und Alt Berun, Kreis leß, Regierungsbezirk Kattowiy, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwetksfelde vorkommenden Steinkohle hierdurch O Urkundlih ausgefertigt Berlin, den 23, Funi 1942, (Siegel)

Der RNeichswir1schaft8minister:

Im Auftrag: Hamman s.

A Verleihungsurkunde ür das Stecinkohlenbergwerk „Fürst von Pleß V“ bei Alt Berun, Kreis Pleß. Der Dia Plessishen Berg- werks-Aktienge]ellschaft in Kattowiy wird unter dem Namen „Fürst von Pleß V“ das Bergwerkseigentum in dem Berg- werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit und Zahlen X, 1459 bis 1476, 14773, 1477b, 1477e, 14774d, 1477e, 1477f) 1477s, 1477h, 1477i, 1477k, 14771, 1477m, 1477n/ 14779, ‘14777, 14774, 1478 bis 1732 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 20 497 353 (zwanzig Millionen vierhun- dertsiebenundneunzigtausenddreihundert-

in den Gemeindebezirken Gurkau, Neu Berun, Jedlin, Sciern und Alt Berun, Kreis Pleß, Regierungsbezirk Katto- wiß, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, ur Gewinnung der in dem Bergwerks- felde vorkommenden : / j Steinkohle hierducch verliehen. ; Urkundlich ‘ausgéfertigt Verlin, den 23. Juni 1942, | * (Siegel) t Der Neichswirifchaftsminister: Jm Auftrag: Hammoans. [19782] Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Fürst von L IV“ bei Cielmitz, Kreis Pleß. - Der Fürstlih Plessishen Bergwerks- Aktiengesellshaft in Kattowiy wird unter dem Namen ¿Fürst von Pleß IV“ das Béergwerkseigentum in dem. Berg- werksfelde, dás auf dem angehefteten Situationsrissè mit den Buchstaben und Zahlen G1, Z, Y, X und 1732 um- schrieben ist, einen Flächeninhalt von

fünfhundertfünfundsehzigtausendfünf- Quadratmetern hat

den Buchstaben | gierungsbezirk

dreiundfünfzig) Quadratmetern hat und |"

hierdurch verliehen, - i; Urkundlich ERIgCIerE Berlin, den 23, Funi 1942, (Siegel) i Der Reichswirtjchaftsminister : Jm Auftrag: Hammans,

19783] Verleihungsurkunde x ür das Steinkohlenbergwerk „Fürst von Pleß [1l“/ bei Wyrow, Kreis Pleß.

Der V Plefsischen Bergwerks- Aktiengesell|chaft in Kattowiy wird

unter dem Namen

„„Fürst von Pleß Ill“ das Bergwerkseigentum in dem Berg- werksselde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen E1, F1 Z, G1, 1733 bis 1741,

17413, 127 bis 134 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 18293 659 (ahtzehn Millionen zweihundertdrei-

undneunzigtausendsechshundertneunund- fünfzig) Quadratmetern hat und in den Gemeindebezirken Wyrow, Ober Lazisk, Gardawiy, Orzeshe und Zgoin, Kreis Pleß, Regierungsbezirk Kattowiy, Oberbergam= sbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwerktsfelde vorkommenden 26 Steinkohle hierdurch verliehen,

Urkundlih ausgefertigt Verlin, den 23. Juni 1942,

(Siegel) Der Reichswirt)chaftsminifter : Jm Austrag: Hammans..

[19784] Verleihungsurkunde

für das Steinkohlenbergwerk

„Heinrichsglück““ bei Nikolai,

Kreis Pleß. i

Der Fürstlich Plessischen Bergiwerks- Aktien esellschaft in Kattowig wird unter dem Namen

„„Heinrichsglüef““ das Bergwerkseigentum in dem Berg- werksfelde, das auf dem angeheftetén Situationsrisse mit - den Buchstaben und Zahlen D1, C1, M, L, B1. A1, Z, F1, El, 134 bis 199 und 1 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 32336 786 (zweiunddreißig Millionen dreihundert- sechsunddreißigtausendsiebenhundert- sechsundachtzig) AONDUIN eza qi und in den Gemeindebezirkêèn Nikolai, Tichau, Wyrow, Wilkowy, Podlesie und Nieder Lazisk, Kreis Pleß, Regierungs- bezirk Kattowiy, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwerksfelde vorkommenden Steinkohle hierdurch verliehen, Urkundlih ausgefertigt Berlin, den 23: Funi 1942, 4 (Siegel)

Der Reichswirt)chaftsminister:

Jm Austrag: Hamman s,

[19785] Verleihungs8urkunde für das Steinkohlenbergwerk ,„„Nikolai““ bei Ober Lazisk, Kreis Pleß. Der Fürstlicy Plejjishen Bergwerks- L in Kattowiy wird unter dem Namen „Nikolai“ : das Bergwerkseigentum in dem Berg werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen Þ1, 1 bis 127, 17412, 1742 bis 2235 umschrieben ist, einén Flächen- inhalt von 14885273 (vierzehn Mil- lionen ahthundertfünfundachtzigtausend- zweihundertdreiundsiebzig)“ Quadratme- tern hat und in den Gemeindebezirken Ober Lazisk, Nieder Lazisk, Orzesche, Wyrow und Nikolai, Kreis Pleß, Re- Kattowiy, Oberberg- amtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewin-

kommenden i Steinkohle \ hierdurch verliehen, Urkundlich ausgefertigt Verlin, den 23. Juni 1942, (Siegel) Der Reichswirtschaftsminister: Jm Auftrag: Ha mmän s, [19786] Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk ,„Varbara“‘ bei Nikolai, Kreis Pleß. Der Fürstlih Plessishen Bergwerks- Aktiengesellshaft in Kattowiy wird“ unter dem Namen „Barbara“ das Bergwerkseigentum in -dem Berg- werksfelde, das auf’ dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und A A, B, M, C1, D1, 2235 bis 2440 umschrieben - ist, einen Flächeninhalt von 31 061 383 (einunddreißig Millio- nen einundsehzigtausenddreihundertdtei- undachtzig) Quadratrmetern hat und in den Gemeindebezirken Nikolai, Mokrau, Althammer und T Kreis Pleß, sowie in den Gemeindebezirken Panew- nik und Petrowiß, Landkreis Kattowit, Regierungsbezirk Kattowig, Oberberg- amtsbezirk Breslau, liegt’ zur Gewin- nung der in dem Bergwerksfelde“ vor-

kommenden | y Steinkohle hievdurch verliehen. Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23, Juni 1942, / (Siegel) Der Reichswirtschaftsminifter:

Pleß, Regierungsbezirk Kattowiß, Ober-

Im Auftrag: Hammans,

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nung der in dem Bergwerksfelde vor-

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Snhaslt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bestimmungen über die Krankenversorgung der Ostarbeiter.

Bekanntniachung der Géheinten Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

2. Durchführungsanordnung zur Anoxdnung T der Reichsstelle für Cisen und Stahl (Neuordnung der Eijenbewirtschaftung vom 13. Juni 1942) „Verkehr mit den beseßten Gebieten und dem Ausland“ vom 4. August 1942. :

3. Durchführungsanordnung zur Anordnung T der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung vom 13. Juni 1942) „Jn- un» Außerkvafttreten von An- ordnungen“ vom 4. August 1942. /

4. Durchführungsanordnung zur Anordnung T der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 „Leichtmetallregelung“. Vom 31. Juli 1942.

1. Bekanntmachung zur 1. Durchführungsanordnung zur An- ordnung T der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942. E

2. Durchführun :sanordnung zur Anordnung T der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942. Vom 31. Juli 1942.

8. Durchführungsänordnung zur Anordnung T der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung- der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 „Jn- und Außerkra ttreten von Anordnungen“.

__ Vom 31. Juli 1942.

Druckfehlerber:htigung der Zweiten Zusaßanordnung des Be- vollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheit- lihung von Groß- und Dampfarmaturen vom 10. Juli 1942, in Nr. 174. '

Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben, die den «Fndustrie- und Handelskammern in Durchführung der Dividendenabgabeverordnung übertragen, sind auf einzelne Jndustrie- und Handelskammern.

: Wirtschaftsteil in der Ersten Veilage. Amtliches

_ Deutsches Rei ch

a Bestimmungen

_üb@ die Krankeuversorgung der Ostarbeiter

„AÆüf Grund des § 6 Sah 2 der Verordnung über die nsaßbedingungen der Ostarbeiter vom 30. Juni 1942

f: - j

_— (RGBL, 1 S. 419) bestimme ich:

me L,

Den im Reichsgebiet gegen Entgelt beschäftigten Ost- arbeitern 1 der Verordnung) darf als Krankenversorgung gewährt werden:

1.- Krankenpflege (ärztliche Behandlung, zahnärztliche Be- handlung, soweit diese zur Erhaltung der Arbeits- fähigkeit notwendig ist, Versorgung mit Arznei sowie Brillen Bruchbändern und anderen kleineren Heil- mitteln), _ Krankenhauspflege (Kur und Verpflegung in einem Krankenhause),

Die Sachleistungen der Wochenhilfe, Familienkrankenpflege (Familienkrankenhauspflege) und die Sachleistungen der Familienwochenhilfe für solche Familienangehörigen, die sih mit dem Ost- arbeiter zusammen im Reichsgebiet aufhalten,

5. bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld von 1,50 LMÆ kalendertäglich, das an den Unternehmer zu zahlen ist, der nach § 6 Sah 1 der Verordnung Unterkunft und Verpflegung stellt. i

Neber die Gewährung der Leistungen entscheidet dex Träger der Krankenversorgung nach pflichtmäßigem Ermessen.

IL.

Träger der Krankenversorgung ist der Träger der geseß- lichen Krankenversicherung, bei dem die gegen Krankheit pflichtversicherten Gefolgschaftsmitglieder des Betriebes ver- sichert sind oder zu versichern wären.

ITI.

Den Beitrag hat der Unternehmer allein zu tragen. Für die Beitragsentrichtung bemißt sich der Grundlohn nach da Entgelt des Ostarbeiters zuzüglich der Ostarbeiter- (abgabe. Für die als Hausgehilfen beschäftigten Ostarbeiter beträgt der Beitrag monatlih 4,— R. Für die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten . Ostarbeiter ist ein fester Beitrag vou 0,13 NM kalendertäglich au zahlen. ; i IV,

Jm übrigen gelten für die Krankenversorgung die Vor- \ schriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungs8ordnung und der Saßung des zuständigen Trägers sinngemäß. V

TD

Os

Diese Regelung tritt am 1. August 1942 in Kraft. Gleich- zeitig werden die bisherigen Bestimmungen über die Kranken- versorgung vom 4. März 1942 (RABl. S. 11 167) aufgehoben.

Berlin, den 1. August 1942. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Z\h imme r.

: Bekanntmachung

Auf Grund“ der 8 1, 3 und 4 dex VO, über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudeten- deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl.T S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Juli 1939 Ta 1594/39/3810 und des Reichs8- statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 IIT Wi/ Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Leo Erich Fsrael Neuburg, geb. am 5. Mai 1886 zu Budapest, zuleßt wohnhaft gewesen in Leit- meriß, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 1. August 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Bekanntmachung Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO,. über die Ein- ziehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudeten- deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl.1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Fuli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichs- statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 IIT Wi/ Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 1. des Rudolf Rindt, geb. 28. Dezember 1895 in Güntersdorf, 2. der Marie Rindt geb. Hampel, geb. 22. April 1899-in Güntersdorf, 3, des Siegfried Rindt, geb, 29." Mai“ 1924 in

Güntersdorf, 4, des Ernst Rin dt, geb. 22, Februar 1928 in Gün- tersdorf,

5. der Erna Rindt, geb. 7. Mai 1931 in Parschnißt, zuleßt wohnhaft gewesen in Parschniy, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 31, Juli 1942. Geheime Stáatspolizei, Staatspolizileitstelle Reichenberg.

2. Durchführungs8anordnung zur Anordnung 1

der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 „„Metallverkehr mit den beseßten Gebieten und dem Ausland“

Vom 31. Juli 1942

Um den Verkehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Ausland (einschl. der beseßten Odbiete) im Rahmen der Neu- ordnung der Metallbewirtshaftung zu regeln, wird auf Grund des § 26 der 1. Durchführungsanordnung zur An- ordnung I der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 und auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesebbl. T S, 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30, Oktober 1941 (Reichsgesebbl. 1 S. 679) folgendes angeordnet:

TeilT Allgemeine Bestimmungen

8&1 Geltungsbereih (1) Die Vorschriften der Anordnung 1 gelten nah Maß- gabe der folgenden «Bestimmungen auch für

a) die Lieferungen von Metallerzeugnissen und Metallen aus dem Reich nach den beseßten Gebieten und dem Ausland,

* þ) den Bezug von Metallerzeugnissen und Metallen aus den beseßten Gebieten und dem Ausland,

c) Bezüge und Lieferungen von Metallerzeugnissen und Metallen im Verkehr der beseßten Gebiete unter- einander,

d) Bezüge und Lieferungen im Verkehr mit dem Aus- land zur Ausführung deutsher Wehrmachtaufträge.

e „„Beseßte Gebiete“ im Sinne dieser Anordnung sind die beseßten Gebiete von Belgien, Frankreich,.-den Nieder- landen, Norwegen und Serbien.

(3) Die Vokschriften dieser Anordnung finden sinngemäße Anwendung auf den Metallverkehr mit Dänemark.

i S2 _Zentralaustragsstellen : ;

1) „Zentralauftragsstellen“ im Sinne diesér Anordnung sind die in Anlage 1 genannten Stellen. :

(2) Die Metallverrechnungsstelle, Berlin, kann bei den Zentralauftragsstellen '‘Außenstellen errichten oder Bevoll- mächtigte bestellen und ihnen Aufgaben dex Metallverrech- itungstells übertragen. \

i Teil TI Lieferungen nah den beseßten Gebieten und dem Ausland

83 Lieferungen nah den beseßten Gebieten zur Ausführung deutscher Aufträge (1) Metallerzeugnisse und Metalle dürfen an Betriebe der belehten Gebiete zur Ausführung von Aufträgen deut-

her Auftraggeber nur gegen Metallscheine der zuständigen Zentralauftragsstelle geliefert werden.

(2) Wenn ein deutscher Betrieb für die Ausführung eines von ihm oder einem anderen deutschen Auftraggeber erteilten Auftrages Metallerzeugnisse zur Be- und Verarbeitung liefert (Beistellung), so darf in sinngemäßer Anwendung der Vor- schrift des § 7 Abs. 1 der. 1. Durhführungsanordnung die Lieferung und Rücklieferung 6 Abs. 1) ohne Übertragung von Metallbezugsrechten erfolgen.

(3) Die Zentralauftragsstellen übertragen auf Antrag des Beziehers im beseßten Gebiet dem deutschen Lieferer Bezugsrechte mit Metallschein. Die HZentralauftragsstellen können den bestätigten Metallschein dem deutschen Lieferer unmittelbar übersenden; sofern sie den Metallschein dem Be- zieher aushändigen, muß dieser den Schein in Urschrift weitergeben.

(4) Ft die Lieferung von Roh- oder Abfallmaterial not- wendig, so hat die Zentralauftragsstelle einen Metallschein auszustellen, der von dem deutschen Lieferer als Unterlage für seinen Antrag bei der Reichsstelle für Metalle verwendet wird,

8 4

Lieferung für den Eigenbedarf der beseßten Gebiete

(1) Nach den beseßten Gebieten dürfen Metallerzeugnisse und Metalle für den eigenen Bedarf des Landes nur gegen Metallscheine geliefert werden, die auf Grund der Versor- gungskontingente von der zuständigen Bewirtschaftungsstelle (Anlage 2) ausgestellt und von der Metallverrechnungsstelle bestätigt sind. Ausgenommen hiervon ist die Lieferung von Metallerzeugnissen insoweit, als zu ihrer Herstellung Roh- und/oder Abfallmaterial beigestellt wurd&: ?

(2) Die Vorschriften des § 3 Abs. 3 u. 4 finden \inn- gemäße Anwendung.

S9

Lieferungen nach dem Ausland (1) Rach dem Ausland dürfen Metallerzeugnisse nur egen Bezugsrechte geliefert werden, die von der zuständigen Prüfungs telle an den Ausführer übertragen sind, soweit die Metallerzeugnisse nicht zur Ausführung deutscher Aufträge geliefert (beigestellt) werden. (2) Für die Lieferung von Roh- und Abfallmaterial findet das Ausfuhrbewilligungsverfahren nah den Vor- schriften des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilli-

gung Anwendung. E Teil IT E Bezug aus den beseßten Gebieten und dem Ausland S6 D

Bezug aus den beseßten Gebieten

(1) Aus deu beseßten Gebieten dürfen Metallerzeugnisse nur bezogen werden, wenn der zuständigen Zentralauftrags- stelle ein entsprechendes Bezugsreht nah Anordnung I übŒtragen wird.

(2) Soweit es nah 88 24 und 25 der 1. Durchführung3- anorxdnung verboten ist, Bezugsrechte zu fordern oder zu über- tragen, dürfen auch den Zentralauftragsstellen keine Bezugs- rechte übertragen werden.

S7 Bezug aus dem Ausland

(1) Die Reichsstelle für Metalle känn bestimmen, ob und in welcher Höhe- Einführer von Metallerzeugnissen und Me- tallen Bezugsrechte für die aus dem Ausland zu beziehenden Waren an die Reichsstelle für Metalle zu übertragen haben.

(2) Für die Behandlung: der Aufträge, die von der Wehr- macht unmittelbar und mittelbar nah dem Ausland vergeben iverden, ‘wird das Oberkommando der Wehrmacht zusammen mit der Reichsstelle für Metalke ein Merkblatt herausgeben, das den beteiligten Firmen auf Anforderung zur Vexfügung gestellt wird.

Teil IV Verkehr zwischen den beseßten Gebieten

S8

(1) Zur Ausführung von Aufträgen deutscher Auftrag- geber dürfen Metallerzeugnisse von einem beseßten Gebiet nach einem anderen besezten Gebiet nur gegen Metallscheine ge- liefert werden, die von der für den Auftraggeber zuständigen Zentralauftragsstelle ausgestellt und von der Metallverrech- nungsstelle bestätigt sind.

(2) Für den Eigenbedarf dés Landes, in dem der Auf- traggeber ansässig ist, dürfen Metallerzeugnisse nur gegen Me- tallscheine geliefert werden, die von der Bewirtschaftungsstelle des Einfuhrlandes (Anklage 2) ausgestellt und von der Metall- verrehnungsstelle bestätigt sind.

Teil V Übergangsbestimmungen S9 E (1) Deutschen Auftraggebern is es verboten, nah dem

15. August 1942 in den beseßten Gebieten Aufträge ohne Über- tragung von Bezugsrechten nah Anordnung 1 zu erteileu,