1942 / 180 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

berg, sind dnrch Auss{lußurteil vom 15, Juli 1942 für kraftlos erklärt. Vlomberg/Lippe, den 29. Juli 1942. Das Amtsgericht.

[19930] __ Amtsgericht Neckarsulm.

Für kraftlos erklärt wurden dur Ausschlußurteil vom 29. Juli 1942 die drei Teitschuldverschreibungen über je hundert Reichsmark, zusammen drei- hundert Reichsmark, verzinslich zu 6 %, früher 8 %, Lit, C Nr. 5479, Nx. 5480 und Nr. 5633 der Neckarsulmer Fahr- zeugwerke AG. in Neckarsulm, später NSU-D-Rad Vereinigte Fahrzeugwerte in Neckarsulm, jeßt NSU Werke AG., Neckarsulm. (F 3/41.)

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Iw

Erste Beilage zum Reich8- und Staat8anzeiger Nr. 180 vom 4, August 1942. S. 4

Wien, auf Antrag d. Anna Landa, Wien, 11.,, Sg. Hauptstr. 142—150 (47 T 1218/41—7). 28. Vers\.-Urf. Nr. 180 329/30, 180 331/32 und 180 333 der

"Wiener Städtischen u. Wechselseitigen-

«Fanus, Wien, I., auf Antrag d. Hans Thimig, Wien, 8., Josefstädter Str. 3 (47 T 588/40—9). 29. Vers\.-Urk. Nr. 7 035 917 d. Deutshen Ring, auf An- trag d. Frieda Schirlbauer, Haus- mening bei Amstetten (47 T 711/ 40—9),- 40, Vers.:Urk. Nr, 25 485 d. Wiener Städtischen u. Wechselseitigen- Janus, Wien, auf Antrag d. Dr. Stephan Lehner, RA., Wien, [., Meistersingerstr. 13 (47 T 908/39—15). Landgericht Wien, [I., {Fustizpalast, Abt. 47, am 23. Juli 1942.

[19953] SammeslkraftlosLerklärung.

47 T 828/41. Nach fruchtlosem Ablauf der Aufgebotsfrist werden nachstehende Wertpapiere für kraftlos erklärt: 1, Uebernahms8schein Nr. 51 140 des Dorotheums Wien, auf Antrag des Eduard Jsrael Engel, Wien, I1., Fer- dinandstraße 25/50 (47 T 828/41—11). 2. Ver.-Urk. Nr. 4525 401 d. Ostm. Volksfürsorge, Wien, I., auf Antrag d. Elisabeth Kozderka, Wien, 3., Löwen- herzg. 9/18 (47 T 837/41—9). 3. Verfß,- Urk. Nr. Univ. 182035 d. Deutschen Ring, Wien, I., auf Antrag d. Henriette Forster, Linz a. d. Donau, Landstr. 60 (47 T 891/41—13). 4. Verf.-Urk. Nr. 8 302 478 d. Ostm. Volksfürsorge, Wien, auf Antrag d. Hans Karner, Wien- Guntramsdorf, Hauptstr. 10 (47 T 908/ A) 5, Vers.-Urk. Nr. J 488 198 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Marie Hlade, Baden bei Wien, An- tonsgasse 11 (47 T 910/41—7). 6. Ein- lagebuch Nr. 484776 d. Zentralspar- fasse d. Gem. Wien, ZA. Hietbing, auf Antrag d. Dr. Franz Werner, Arzt, Feldpost Nr. 04655 (47 T 921/41—7). 7. Vers.-Urk. Nr. D: 1505 894 - d. Donau-Concordia, Reichenberg, auf An- trag d. Anton Etter, Bad Jcl, Kal- tenbachstr. 15 (47 T 928/41—9). 8. Ein- lagebuch Nr. 16622 A d. Zentralspar- kasse d. Gem. Wien, I., auf Antrag d. Jxrma Sara Lamm, Wien, I1., Holland- straße 8 (47 T 946/41—9). 9. Vers.- Urk. Nr. Fb 7129 997 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Henriette Lunda Wien, 66., D'Orsaygasse 1 (47 T 975/41—8). 10. Zwei Anteilscheine Nr. 5754/55 d. Sodawasserfabriken d. Wiener Gastwirte, auf Antrag d. Wil- helmine Scheidl, Wien - Purkersdorf, Deutschwaldstr. 46 (47 T 1008/41—7). 11, Versf.-Urk. Nr. 5 207 404 d. Ostm. Volksfürsorge, Wien, I., auf Antrag d. Maria Pint, Graz - Eggenberg, An: dreas-Hofer-Str. 1 (47 T 1050/41 —8). 12, Ueberbringersparbuch Nr. U 928 367 d. Postsparkassenamtes Wien, auf Antrag d. Marie Gartner, Wien, II., Tandelmarktgasse 7 (47 T 1041/41—9). 13. Einlagebuch Nr. 731 058 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Märzstraße, auf Antrag d. Mina und Therese Schranz, Wien, 15., Hütteldorfer Str. 33 (47 T 1179/41—7). 14. Vers.-Urk. Nr. 4596 141 d. Ostm. Volksfürsorge, Wien, I., auf- Antrag d. Jng. Otto Ernst Richter, Wien, 3., Erd- bergerlände 6/17 (47 T 1180/41—7). 15. Einlagebuch Nr. 52139 d. Ersten österr, Spar-Casse, Wien, I., auf An- trag d. Erna Gräfin Thun-Hohen- ftein, vertr. d. Dr. Richard Schönthal, RA., Wien, I., Pestalozzigasse 3 (47 T 1181/41—7). 16. Einlagebuh Nr. 908822 A d. Zentralsparkasse d. Ge- meinde Wien, I., auf Antrag d. Mari- anne Dutter, Wien, 9., D'Orsaygasse 10 (47 T 1182/41—7). 17. Einlagebuch Nr. 652 233 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Brigittenau, auf Antrag d, Franz Gruber, Soldat, Wien, 20., Kludvg. 3 (47 T 1191/41—7). 18. Ein- lagebuch Nr. 66126 d. Ersten österr. Sparkasse, Wien, I., auf Antrag d. mj. Roman, Patricia Anna, Normann und Marcia Lydia Huber, wohnhaft in USA,.,, vertreten durch den Kurator Dr.

riedrich Kijanka, RA., Wien, 3., Land- traße Hauptstr. 49 (47 T 1194/41—8). 19. Einlagebuch Nr. 520 051 d. Länder- bank Wien AG., Zweigstelle 52, auf An- trag d. Julie Kaufmann, Wien, 18,, Semperstraße 59 (47 T 1199/41—7). 20. Einlagebuch Nr. 333 807, Konto Nr. 210105 d. Länderbank Wien,

weigstelle 21, auf Antrag d. Natalie

Krasza, Wien, 1., Lobkowißpl. 1, und |[

Ernestine Graßl, ebendort (47 T 1200/ 41—7). 21. Vers.-Urk. Nr. 7 065 975 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Heinrih Birk, Wien, 2.,, Mumb- asse 6 (47 T 1201/41—7). 22. Verf.- Irk. Nr. 163 610 d. Allgemeinen Asse- kuranz, Wien, auf Antrag d. Walter Zimmermann, Baden b. Wien, Bahn- hofplaß 2a (47 T 1202/41——7). 23. Ein- lagebuch Nr. 312 101 A d Zentralspar- kasse d. Gem. Wien, ZA. Landstraße, auf Antrag d. Florian Kopunec, dzt. Kurlazarett Bad Schallerbah (47 T 1206/41—7). 24. Vers.-Urk. Nr. 7 082 970 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Oskar Grimme, Sandl Nr. 57 bei Freistadt (47 T 1208/41—7). 25, Einlagebucch Nr. 680 464 d. Ersten österr. Spar-Casse, ZA. Kärtnerstraße, auf Antrag d. Feldwebel Hans Lan- disch, Feldpost Nr. L 29 485 Lg. PA.

aris (47 T 1216/41—T7). 26. Einlage- uch Nr. 426116 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Steinbauergasse, auf Antrag d. Leopold Schenkirz, Wien, 5.,, Gießaufgasse 21 (47 T 1217/41—7). 27. Vers.-Urk. Nr. 9 494 211 d. Wiener Städtischen u. Wechselseitigen - Fanus,

[19945]

Durch Ausschlußurteil vom 28, 7. 1942: Die auf Reichsmark umgestempelten 5% Kohlenwertanleihemäntel des Ostpreußenwerk A. G. und Ueberland- werk A. G. und der Ueberlandwerke Gumbinnen, Königsberg und Osterode, zu 12A 21665/6, 21668, 24 0088/9; 38344, 40200 -B 68 385/6/7, zu 2: B 65856, sind für fTraftlos8 erflärt worden.

Amtsgericht Königsberg (Pr).

[19951]

Ausschlußurteil.

F. 1/422, Jn der Aufgebotssache der Frau Professor Emma Hinsberg, Witwe in Freibuxg i. Bv., Weiherhof- straße 8, vertreten durch Frau Rechts- anwalt Dr. Maria Plum in Freiburg i, Br., hat das Amtsgericht 1n Neu- stadt/Schwarzwald durch den Land- gerichtsdirektor Dr. Mayer, Dienstver- weser, als Richter für Recht erkannt: Die nachstehend näher bezeichnete Ur- funde wird für fraftlos8 erflärt: Hypothekenbrief über die im Grund- buch Neustadt/Schwarzwald, Band 18, Heft LTUl; Abl lfd! Nr, L-L NL. 572/8, in Höhe von 25 000,— fünf- undzwanzigtausend {A für die An- tragstellerin eingetragene Hypothek. Der

Antragsteller hat die Kosten zu tragen.

Neustadt/Schwarzwald, 22. Fuli 1942. Amtsgericht.

4. Oeffentlich Zustellungen [19954] Oeffentliche Zustellung.

2 R 242/41. Die Ehefrau Fohann Prinz, Anna Maria geb, Knauf, in Bonn, Am Botanischen Garten 2, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Roi- land in Bonn, klagt gegen den Kraft- fahrer Johann Prinz, zuleßt in Köln, Türmchenswall- 26, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus 8E 47, 49 Eheges. und Schuldigerklä- rung des Beklagten gemäß § 60 Ehèges. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vorx die 2, Zivilkammer des Landgerichts in Bonn auf den 9. Sep- tember 1942, 10 Uhr, Saal 45, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Bonn, den 27. Juli 1942,

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[19763] Oeffentliche Zustellung.

8 R. 99/42. Die Ehefrau Klara Varr geb. Kamprath in Allstedt i, Thür., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres, Bühling und Hochgräbe in Er- furt, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Ernst Varr, früher in Nordhausen, jeßt unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrage auf Eheschei- dung aus § 49 Eheges. aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klä- geriw ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt, Friedr.-Wilhelms-Play 37, I, Stockwerk, Zimmer Nr. 99, auf den 25. September 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts3an- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Erfurt, den 28. Juli 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19955] Ladung.

Die Ehefrau Margarete Siebert, geb. Jußtas, Hamburg 36, klagt gegen ihren Ehemann Valentin Wilhelm Siebert, unbekannten - Aufenthalts, auf Schei- dung der Ehe. Verhandlungstermin: 1, Oktober 1942, 9/4 Uhr, vor dem Landgeriht Hamburg, Dienststelle Al- tona, Allee 125, Zivilkammer 15 a, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[19956] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau Rebekka Schulz, geb. Behnke, in Tornesch, Uetersener Str. Nr. 31, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Kreußfeldt in Pinneberg, klagt gegen den Seemann Rudolf Gustav Schulz, früher in Tornesch, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, wegen Eheschei- dung mit dem Antrage, die am 28. Juli 1924 geshlossene Ehe der Parteten zu heiden und den Beklagten für allein shuldig zu erklären, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2, Zivilkammer des Landgerichts in Jyehoe auf den 6: Oktober 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, \ich durch einen bei diesem Gericht zuge-

lassenen Rechtsanwalt als Proazeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. JItehoe, den 30. Fuli 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[19957] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kaufmannes Eugen Tarrash, Lina Antonie geb. Redel- mann in Köln-Klettenberg, Oelberg- straße 56, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oskar Nebel iw Köln, klagt gegen den Ehemann Eugen Tarrash, unbekannten Aufenthalts, früher in den Niederlanden, Mastricht, Hertogsinge 39a, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, auf Scheidung der zwischen den Parteien am 9. Februar 1938 vor dem Kgl. Standesamt des Staates Belgien der Province de Liéege in der Stadt Visé geschlossene Ehe aus alleiniger Schuld des Beklag- ten. Die Klägerin ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts în Köln, Reichens- pergerplaß Nr. 1, 2, Stockwerk, Zimmer Nr. 282, auf den 10, November 1942, 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Ge- richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Köln, den 25, Juli 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[19764] Oeffentliche Zustellung. 6 Gen, 1. Es flagt auf Ehescheidung die Ehefrau Anna Maria Hofmann geb. Herbst in Tapiau, Fährkrug, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Po- treck in Tapiau, gegen ihren Ehemann Wilhelm Hofmann, zur Zeit unbe- kannten Aufenthalts 4 R 105/42 —, Die Klägerin ladet den Beklagten, dessen Aufenthalt unbekannt is, zur mündlichen Verhandlung des Kedits- streits vor das Landgericht Königsberg (Pr) auf den 29, Oktober 1942, 10 Uhr, Zimmer 496, vor die 4. Zivilkammer mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Anwalt vertreten zu lassen. Königsberg (Pr), 27. Fuli 1942, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[19959] Oeffentliche Zustellung. _ 16 C 2206/42. Werner Rupp (früher Feil), geb. 8. 9. 1929 in Stuttgart, klagt gegen Karl Oster, jg., Chauffeur, früher in Stuttgart, auf Feststellung, daß die Unterhaltspflicht des Karl Oster auf Grund der notariellen Urkunde des öffentl. Notars Klink vom 25. 10. 1929 für die Zeit vom 1. 1, 1938—8. 9. 1942 in Höhe von 1968,12 A fortbesteht. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver- handlung vor das Amtsgericht Stutt- gart, Archivstr. 15; I. Stock, Saal 207, auf Donnerstag, den 24. September 1942, vorm. 9 Uhr, geladen. Amtsgericht Stuttgart.

[19958] Oeffentliche Zustellung.

Der Privatbeamte Fohann Breckler in Luxemburg, Prozeßbevoll mächtigte: Rechtsanwältin Dr. Netty Probst, Luxemburg, klagt gegen den Autoführer Marzellus Schweich, früher in Luxem- burg, jeßt ohne bekannten Aufenthalts- ort, wegen Schadenersaß mit dem An- trage, den Beklagten als Gesamtschuld- ner mit dec Versicherungsgesellschaft „Union de Paris“ aus Paris, in der Person ihres Generalvertreters August Gruber in“ Luxemburg, zur Zahlung einer Schadenersaßsumme von Reichs- mark 5401,37 nebst den geseßlichen Zin- sen vom Tag des Unfalls, 31. 8 1935 an, und der Kosten des Rechtsstreites zu verurteilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2, Zivilkam- mer des Landgerichts in Luxemburg, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 35, auf den 6, Oktober 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Luxemburg, den 29. Juli 1942, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[19960] Oeffentliche Zustellung.

Der Härter Arthur Paas, Remscheid, Stephanstraße 20, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwali Dr. Martin in Remscheid, flagt gegen Ehefrau Arthur Paas, Zlse geb. Preyer, früher in Wuppertal, jeßt unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen zur Her- ausgabe Plgeber Gegenstände: 1. ein Schlafzimmer, bestehend aus 2 voll- ständigen Betten nebst Matrazen, Oberbetten und O 2 Kon- solen, 1 Kleidershrank, 1 Waschtoilette, 2 Polsterstühlen, 1 Bettumrandung, 4 Bettbezügen, 4 Kopfkissenbezügen, 4 Bettüchern, 2 Wolldecken; 2. 1 Küche, bestehend aus 2 Schränken, 1 Auszieh- tisch, 1 kl. Tisch, 2 Stühlen, 1 Balatum- teppih; 3. 15 Handtücher einschl. Trockentücher; 4. 5 Hemden, 5 Hosen, für die Tochter Christel der Parteien 3 Kleider; 5. 1 Kaffeeservice, 1 Eß- service, 5 Kochtöpfe, 1 Nickelservice, 4 Bilder, Bratpfanne und E Küchengerät. Zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amhtsgeriht Wermelskirchen auf den 9, Oktober 1942, vorm. 914 Uhx, Zimmer 10, geladen (2 C 58/42).

Wermelskirchen, den 23, Fuli 1942, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

5.Verlust-u.Fundsachen

[19961]

Der Hinterlegungsschekn zum Ver- ficherungsschein Nr. A 14460 Kindt ist abhanden gekommen und wird fraftlos, wenn er niht binnen Monatsfri} vorgelegt wird.

Berlin, den 1. August 1942.

Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs-Afkt.-Ges.

[19962] Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Akt.-Ges. Der Versicherungsschein Nr. L 291 876, Dr. med. Konstantin Wort- mann, Mülheim/Ruhr-Heißen, ist ab- handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 30. Fuli 1942. Der Vorstand.

T, ktiengesellschasten

Deutsche Orient Compagnie A.-G. Bilanz zum 31. Dezember 1941.

[19051]. Aktiva. A N Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital . .. Anlagevermögen: Fahrzeuge: Bestand am C S Zugang 1941 . 1 930,—

Pp

Abschr. 1941 898 91 Betriebs- und Geschästs- ausstattung: Bestand am 1.1. 1941 . ¿2090,18 Zugang 1941 . 419,18 2 509,36

Abschr. 1941 . 1 152,90 Umbauten: Bestand am 1.1.1941 . . 7712,30 Abschreibung . 3 855,— 3 857/30

Wera 901| Umlaufvermögen:

Handel3warè . . . .. « 364 282/39

Treuhänderware . . .. 14 049/29

Von der Gesellschaft ge-

37 500 |—

2 374/09

1 356/46

[ck) S)

leistete Anzahlungen 43 550|— Forderungen auf Grund j

von Warenlieferungen u.

Lig 177618 Grundschuld . . 23 000|— Kasse u. Postscheckguthaben 2 601/81 Bankguthaben . . 10 668|— Besißwechsel . . 15 000|— Sonstige Forderungen . . T0 |— Posten, die der Rechnungs-

abgrenzung dienen .. 80/10 Zollstundungsgarantie

70 000.— RA ¿6 Ps

521 067/27 Passiva. Grundkapital. .. 50 000|— Geseßliche Rücklage . « 100 000|— Rückfstellungen für unge- wisse Schulden . . .. 725|— Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten a.Grund von Warenlieferungen u, Lea 73 443/01

Sonstige Verbindlichkeiten 215 349/70

Posten, die der Rechnungs-

abgrenzung dienen 2 27776 Gewinn: Gewinnvortrag 1940 .. . 37408,34 Gewinn 1941 41 863,46 79 271/80

Zollstundungsverpflichtung 70 000,— RA

521 067127

Gewinn- und Verlustrehnuug für 1941.

Aufwand. RA 9 Löhne und Gehälter 28 742/33 Soziale Abgaben . ..…. 1 041/26 Abschreibungen auf An- lagevermögen L “5 906/81 Steuern vom Einkommen, Crtrag und Vermögen . 16 615/95 Beiträge an Berufsver- He s ss 1 146/80 Gewinn: Gewinnvortrag 1940 . . . 37408,34 Gewinn 1941 41 863,46 79 27180 132 724/95 "Ertrag. Gewinnvortrag 1940 j 37 408/34 Jahresertrag gemäß § 132 (1) IT 1 Aft.-Ges. 68 174/43 S Oa 2 650/30 Außerordentliche Erträge . 24 491/88 132 724195 Nach dem abschließenden Ergebnis

meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und . Schriften der Deutsche Orient-Compagnie Aktiengesellschaft, Ber- lin, sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Fahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den geseßlichen Vor- schriften.

Berlin, den 15. Juni 1942. \

Renger, Wirtschaftsprüfer. Ÿ

Berlin, den 15. Juni 1942,

Der BVorstanD. Friedrih-Karl Osiander.

Der Aufsichtsrat besteht aus: Vor- sißer Emanuel Leopold Kalus, Berlin- Oberschöneweide; stellvertretender Vor- sißer: Rechtsanwalt Gerhard Merrem, Berlin; Direktor Karl Thieme, Berlin-

Zehlendorf.

[19987]

Für Rechnung eines, den es angeht, versteigern wir am 25. August 1942, vormittags 11 Uhr, im Berliner Bör- sengebäude, Eingang Neue Friedrich- straße 53/56 (Dreimännerkommissions- Zimmer),

l. A 2500,— Aftien der Metallisa- tor A. G., Blu.-Neukölln, Lahnstr. Nr. 25—27, gemäß § 179, Abs. 3 des Aktiengeseßtes vom 30, Fanuar 1937, Der Ersteigerer hat die ersteigerten Wertpapiere am Orte der Versteigerung gegen Barzah-

lung in Empfang zu nehmen.

Dr. Hans Brunow. Herbert Schmidt.

Kursmakler und “beeidete und öffent-

lih angestellte! Versteigerer für Wert-

papiere ohne Börsennotiz, Verlin C 2,

Burgstr. 25 (Börsengebäude). Anruf: 51 37 87, 84 60 03.

[19991] Bayerische Handels- und Schiff- fahrts-Afktien-Gesellschaft, Münchén.

Einladung zur ordentlichen Haupt- versammlung der Aktionäre am 7. September 1942, vormittags 11,30 Uhr, in den Räumen des No- tars Kettnaker, Stuttgart, Mittnacht- bau. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberihts und des Fahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rats. Z. Wahl des Abschlußprüfers. München, 31. Fuli 1942.

Der Vorstand. Kuehn.

D

[19609]

Glanzstoff-Fabrik Lobosiß Aktien:

gesellschaft (vormals Böhmische Glanzstoff-Fabrik System Elber-

feld), Lobosiß/Sudetengau.

Die Hauptversammlung vom 2, Ok- tobex 1941 hat im Sinne der Umstel=- lungsverordnung beschlossen, die- vorge- legte Reichsmarkeröfsnungsbilanz zum 31, 12, 1940 zu genehmigen und das Grundkapital mit A 7000 000,— neu festzuseßen.

Nachdem dieser Beshluß der Haupk- versammlung 1m Handelsregister eîn- getragen worden ist, fordern wir hier-

mit unsere Aktionäre auf, ihre Aktien -

samt Gewinnanteilshein Nr. 22 für das Jahr 1942 und folgende sowie Er- neuerungsschein der Zahlenfolge nah geordnet mit doppeltem Nummernver- gens zum Umtausch in neue auf en jeßigen Firmennamen lautende Stammaktien bis 30. September 1942 bei der Kasse unserer Gesellschaft, bei der Dresdner Bank, Zweig: , stelle Leitmeritz, bei der Vereinigte Glanzstoff-Fa- briken A. G., Wuppertal-El- berfeld, oder

bei der Allgemeene Kunftzijde Unie

N. V., Arnheim (Holland), einzureichen. w

Für eine alte Aktie zu t\{ch. K. 200,— werden neue Aktien zum Nennbetrag von N A 70,— ausgefolgt.

Wir bitten unsere Aktionäre, #stch tunlichst mit einem Umtausch der Áfktien in Stücke zu KA 1000,— einver- standen zu erklären.

Aktien, die bis zum 30. September 1942 niht zum Umtausch eingereiht worden sind, werden nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen für raftlos erklärt werden.

Lobositß, am 1. August, 1942,

I Der Vorstand.

E I E R C I CAS C F E E [18157]. Züst & Bachmeier A.- G,,

Chiasso und Filialen. Gesamtbilanz

per 31. Dezember 1941.

Aktiven. Fr. | E E 34 049 05 Banken und Postscheck . . 456 144 62 Debitoren . . . . « | 2 892 06881 Sala . . . | 333 36641 Mobiliar und Autos . 43 202 06 Immobilien . . . « « « | 208 877/20 Beteiligungen . « - . - 38 337/30 Wertschriften . « « « 4 500 |— Verlust 1941 «o 95 267 336/04

4 277 881/49

Passiven. Aktienkapital... . 600 000'— Mae a h 40 000 |— Banken L506 79 579/25 Kreditoren . . . . . . . |3 226 918/65 Male S O 178 883/59 Hyÿpothekén e 152 500|—

4 277 881/49

Gewinn- und Verlustrechnung.

Soll. Fr.

Verlustvortrag . .. « « 267 652/80 Unkosten- 1941 „... . 11739 010/75 Abschreibungen . . . 33 239/90

2 039 903 45

Haben.

Bruttogewinn . .. , , | 177256741 Vet 1 A 267 336/04

2 039 903/45

Züst & Bachmeier A.- G. Der Delegierte des Verwaltungsrates: Züst.

unter sinngemäßer

(2) An die Stelle der 88 12 bis 19 der 1. Durchführungs- anordnung treten für die Leichtmetallbewirtshaftung die §§ 4 bis 9 dieser Anordnung.

8 4 Antrag auf Metalldeckungsschein

(1) Der Metalldeckungsschein für Roh- und Abfallmaterial ist jeweils für ein Kalendervierteljahx (,„Verbrauchsabschnitt“) auf den'in §8.5 und 6 angeführten Vordrucken zu beantragen, Die Wirtschaftsgruppe Metallindustrie wird vorschreiben, daß bestimmte Betriebe oder Gruppen von Betrieben ihre Anträge monatlich einreihen; in diesen Fällen gilt der Monat als Verbrauchsabschnitt.

(2) Der Antrag auf Metalldeckungsschein muß bis zum 20. Tage des dem Verbrauchsabschnitt vorangehenden Monats vorliegen. |

(3) Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe haben ihre An- träge nah den Vorschriften des § 5 zu stellen. Als erste Vers arbeitungsstufe gilt jede Verarbeitung von Roh- und Abfall- material für andere Zwecke als die der Metallgewinnung.

4) Betriebe der Metallgewinnung haben ihre Anträge nah den Vorschriften des § 6 zu stellen. Als Metallgewinnung gilt die Erzeugung von Rohmaterial zum Absatz an Dritte.

S5 Metalldeckungsschcine für ee der ersten Verarbeitungs- stu e A

(1) Die Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe, die Leicht- metalle in Form von Roh- und Abfallmaterial beziehen und

. verbrauchen wollen, stellen den Antrag auf Metalldeckungs-

hein aufgegliedert nah Art und Menge -

a) soweit Leichtmetallerzeugnisse hergestellt werden sollen, bei der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie auf dem Vordruck „Antrag auf Metalldeckungsschein/ Leichtmetall““, wobei auch sämtliche Komponenten, die vom Antragsteller selbst zulegiert wérden, mit zu beantragen sind,

b) soweit sie Leichtmetalle bei der Herstellung von Schwermetallexzeugnissen selbst zulegieren, bei der Reichs\telle für Metalle gemäß §8 12, 14 und 15 der 1, Durchführungsanordnung zur Anordnung I,

c) soweit sie Leichtmetalle für sonstige Zwecke, wie Stahl- veredelung, Desoxydation, Herstellung kohlefreier Me-

" talle benötigen, nach besonderen Vorschriften, die noch bekanntgegeben werden.

(2) Die Betriebe der ersten Vexarbeitung8stufe dürfen ,

Anträge auf Metalldeckungsschein höchstens in Höhe ihres Me- tallguthabens stellen. Sie dürfen in ihrem Antrage den Ab- brand und die sonstigen unwiederbringlichen Materialverluste, die in ‘ihLem Betriebe erfahrungsgemäß entstehen, berück- sichtigen. _ (83) Übersteigt das Metallguthaben den Bedarf oder die Leistungsfähigkeit des Betriebes für den ¡ Verbrauchsabschnitt, o darf der Antrag auf MetalldeckEungsschein nur in Höhe des erbrauchs in diefem Verbrauch8abschnitt gestellt werden. (4) Um den sparsamsten Einsaß von Roh- und Abfall- material zu, sichern, werden die Fachhgruppen Metallhalbzeug- nre und Metallgießereien bindende Vorschriften über den indesteinsag von Abfallmaterial und Umschmelzlegierungen sowie über die zulässigen Höchstsäße für die nah Abs. 1 an- tragsfähigén * untviederbringlihen Verluste einshließlih des

/"Abbrándes erlassen. “Jede Abweichung von diesen Vorschriften

bedarf der Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Metall- industrie. * | g 6

Metalldeckungsscheine für Betriebe der Metallgewinnung

(1) Betriebe der Schwermetallgewinnung, die Leichtmetalle în Form vòn Roh- ‘oder Abfallmaterial zum Zulegieren be- giehen und verbrauchen wollen, stellen ihre Anträge auf Me- talldeŒunósschein aufgegliedert nah Art und Menge gemäß S 12 bis 15 der 1. Durchführungsanordnung zur Anordnung 1 ei der Reichsstelle für Metalle oder der zuständigen Kammer.

(2) Betriebe der Leichtmetallgewinnung, die Schwer- metalle, Leichtmetalle oder sonstige Komponenten in Form von Roh- oder Abfallmaterial zum Zulegieren beziehen und ver- brauchen wollen, stellen den Antrag auf Metalldeckungsschein 1 enußung des im §5 Abs. 1 a) angeführten Vordrucks bei dexr Wirxtschaftsgruppe Metallindustrie.

(3) Um den sparsamsten Einsaß von Roh- und Abfall- material zu sichern, wird die Fachgruppe Metallerzeugende JFndustrie bindende Einsaßvoxrschriften machen.

87 Berechtigungen aus dem Metalldeckungsschein

1) Der Metalldeckungs\chein berechtigt

a) zum Verbrauch der angegebenen Menge Leichtmetall in Form von Rohmaterial und zum ‘Bezug nach Maßgabe‘ der „Leichtmetallfreigabe“ (§8 8),

b) zum Verbrauch von Schivermetallen sowie zu deren Bezug gegen Erteilung von Metallbelegscheinen ge- mäß §88 17 bis 19 derx 1. Durchführungsanordnung

) zur E D i :

c) zum Verbrauch und Bezug sonstiger Komponenten nach Maßgabe besonderer Borsten, y

(2) Fm Metalldeckungsschein wird angegeben, welche Mengen an Abfallmaterial ‘von Letchfinetallei angerechnet werden (8 9 Abs. 3). | :

(3) Jeder Verbrauch über die im Metalldeckungss\chein an- geführten Mengen hinaus, gleihgültig ob aus Beständen oder aus Lieferungen, ob auf Grund von Kauf- odex Umarbeitungs- verträgen, is verboten, soweit exr niht nah den Übergangs8- vorschriften laut § 14 erlaubt ist.

§8 Leichtmetallsreigabe (Berechtigung zum Bezug und zur Liefe- rung von Rohmaterial aus Leichtmetallen)

(1) Die: Leichtmetallfreigabe erseßt den Metallbelegschein

(§S 17 bis 19 der 1, Durchführungsanordnung zur Änord-

nung 1). Jn ihë® ist angeführt, wo das freigegebene Leichts metall bezogen werden ge ' S N

(2) Die » Leichtmetallfreigabe exfolgt auf dem Metall-

deckungsschein.

(8) Leichtmetalle in D von Rohmaterial dürfen von einem Betrieb der Metallgewinnung füt einen neuen Ver- brauchsabschittt erst! dann geliefert werden, wenn diè frei- enen Leichtmetallmengen für den vörangegartgenen Ver- rauh3abschnitt ausgeliefert sind. |

O: e E E K e z

RNeichs- und Staat8anzeiger Nr. 180 vom 4.Augusti 1942. S. 3

S9

Berechtigung zum Bezug und Verbrau von Leichtmetall-A fallmaterial

(1) Gießereien (Mitgliedern der Fachgruppe Metallgieße-

reien) ist der Bezug von Abfallmaterial aus Aluminium und

Aluminiumlegierungen nur mit besonderer Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie gestattet. Schriftliche An- träge sind formlos über die Fachgruppe Metallgießereien an die Wirtschastsgruppe Metallindustrie zu richten.

(2) Jm übrigen bleiben die bisher geltenden Vorschriften über die Verwertung von Abfallmaterial aus Aluminium, Magnesium und deren Legierungen:

a) SNSCKROE, der Wirtschaft8gruppe Metallindu-

__ strie für die Verwertung von Abfallmaterial und

Rückständen von Aluminium und Aluminiumlegie-

rungen. (Bekanntmachung der Reichsstelle für Me-

talle vom 18. Dezember 1939, Deutscher Reichsanz. U.

Preuß. Staat3anz. Nr. 299 vom 21. Dezember 1939),

b) Sonderregelung der Wirtschaftsgruppe Metallindu-

strie für die Abgabe, den Bezug und die Verarbeitung

. von Flugzeugschrott. (Bekanntmachung der Reichs-

stelle für Metalle vom 1. April 1942, Deutscher

Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 79 vom 4. April 1942), |

c) Sonderregelung der Wirtschaftsgruppe Metallindu-

strie für die Verwertung von Abfallmaterial und

Rückstäanden aus Magnesium und Magnesiumlegie-

rungen. (Bekanntmachung der Reichsstelle für Ve-

talle vom 27. Juni 1941, Deutscher Reichs8anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 148 vom 28, Juni 1941),

bis auf weiteres in Kraft. Fm Rahmen dieser Vorschriften ist Betrieben der Metallgewinnung, Metallhalbzeugwerken (Mitgliedern der Fachgruppe Metallhalbzeugindustrie) und den Handelsbetrieben der Bezug von Abfallmaterial gestattet.

(3) Betriebe der Metallgewinnung und der ersten Ver- arbeitungsstufe können Abfallmaterial, das sie gemäß Abs. 1 bzw. 2 beziehen dürfen, sofort verbrauchen, wenn sie ihre Be-

züge regelmäßig und vollständig der Wirtschaftsgruppe Metall-z

orm melden. Die Anrehnung

industrie in vorgeschriebener ; 6 etalldeckdungsschein gemäß § 7

diesex Mengen erfolgt im

Abs. 2. 8 10 Leichtmetalle für Schwermetallerzeugnisse und zur Schwermetallerzeugung

Metalldeckungsscheine, die die Reichsstelle für Metalle e mäß § 5 Abs. 1 b) und § 6 Abs.-1füc Leichtmetalle ausstellt, enthalten ebenfalls die Leichtmetallfreigabe gemäß § 8,

Teil IV

Sonderregelung des Ausbesserungs- und Snstandhaltungsbedarfs

"811

Abweichung von den Bestimmungen der 1. Durchführungsanordnung Die Bestimmungen der 88 20 und 21 der 1, Durhfüh- rungsanordnung zur Anordnung T gelten nicht für Leicht- metalle. An ihre Stelle treten die Vorschriften des § 12,

8 19

Deckung des Leichkmetallbedärfs für Ausbesserung

und JFustandhaltung

(1) Betriebe, die zur Durhführung von Ausbesserung3- und Justandhaltungsarbeiten an eigenen Anlagen und Be- trieb8mitteln Leichtmetalle in Form von Roh- und Abfall- material oder Erzeugnissen der ersten Verarbeitungsstufe be- nötigen, stellen ihre Anträge auf Erteilung von Bezugsrechten bei der für sie zuständigen Wirtschaftsgruppe, soweit diese Kon- tingentsträger gemäß Anlage 1 der 1. Durchführungsanord- nung zur Anordnung I ist. Alle übrigen Betriebe stellen ihre Anträge bei der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie.

(2) Die Bezugsrechte werden in Abänderung der sonst gül- tigen Bestimmungen in diesem Falle auch für Roh- und Ab- fallmaterial durch Metallscheine erteilt. i j

(3) Für den Bezug von Metallerzeugnissen der zweiten und weiterer Verarbeitungsstufen für Ausbesserungs- und Fn- standhaltungsarbeiten werden Bezugsrechte nicht erteilt. ¿Für die Deckung dieses Bedarfs sind die Kontingente nah Anlage 1 (Teil I] und II1) der 1, Durhführungsanordnung zur An- ordnung T vorgesehen.

Teil V 8 13 / Übergangsvorschriften

(1) Für die im § 15 der Anordnung l’genannten Scheine fönnen leßimalig in der bisherigen Form am 20. August 1942 für den Monat September 1942 Anträge. auf Zuteilung von Aluminium und Aluminiumlegierungen sowie Magnesium und Magnesiumlegierungen gestellt werden.

(2) Anträge G eung von Leichtmetallen für niht- kontingentierten Bedarf sowie auf Genehmigung von Um- arbeitung3geschäften ge en angeliefertes Aluminium-Abfall- material sind in der N ¿eigen orm ebènfalls legtmalig am 20. August 1942 für den Monat September 1942 zu stellen.

(3) Aufträge der im Abs. 2 genannten Art sind zu streichen, wenn bis zum 30. September 1942 keine Leichtmetallzuteilung oder Umarbeitungsgenehmigung erteilt odex tauivilden kein Bezugsrecht übertragen ist,

(4) Rohmaterial, das ba am 30, September 1942 auf dem Lager cines Betriebes der ersten Mga odev eites Betriebes der Schwermetallgewinnung befindet, darf nah dém 30, September 1942 ohne Metalldeckungsschein 7 Abs, 1) verbraucht werden, soweit es

a) von denjenigen Betrieben, die der Wirtschaft8gruppe Metallindustrie Bestand8meldungen erstatten, dieser ordnungsgemäß gemeldet ist,

b) von allen übrigen Betrieben der Reichsstelle für Metalle C gONA gemeldet ist,

_ Die Meldungen gelten. nur soweit als ordnungsgemäß, als dexr Bestand vom 30. September 1942 aús den Bestands- meldungen der Vormonate: bis zum 31. März 1942 durch Ge- genüberstellung derx tatsächlichen Dn und Abgänge bis zum 30. September 1942 nachgerehnet werden kann. |

(5) Rohmaterial, das ein Bekrieb ohne eine Leichtmetall- freigabe gemäß § 8 .nach dem 30. September 1942 auf Grund einer vorx dem 30. September 1942 erteilten Zuteilung der Wirtschaftsgcuppe Metallindustrie, des Treuhänders Tafacht,

5 n 7 Ai U Bi as t Tat Dis ERORL L i E E Pi Z

des Leitaluminiumverbandes oder der Vereinigung der deut- hen Aluminiumscchmelzwerke e. V. erhält, darf auch nah dem 30. September 1942 ohne einen Metalldeckungsschein T7 Abs. 1) verbraucht werden.

(6) Abfallmaterial, das sih am 30. September 1942 auf dem Lager eines Betriebes der ersten Verarbeitungs\tufe oder der Schwermetallgewinnung befindet, darf nah dem 30. Sep- tember 1942 insoweit ohne Metalldeckungsschein (F 7 Abs. 1) verbraucht werden, als eine Anrechnung auf Grund ordnungs- gemäßer Meldung des Betriebes durch die Wirtschaftsgruppe Metallindustrie schriftlih erfolgt isst oder auf Grund der im Oktober 1942 zu erstattenden Meldung erfolgen muß.

(7) Betriebe der Leichtmetallgewinnung haben mit ihren Leichtmetall-Roh- und -Abfallmaterialbeständen am 30. Sep- tember 1942 nah Abs. 4 bis 6 zu verfahren, soweit sie diejes Material zum Zulegieren verbrauchen.

(8) Mengen, die nah Abs. 4 bis 7 nicht verbraucht ïwer- den dürfen, sind unverzüglich der Wirtschaftsgruppe Metall= industrie, gegebenenfalls unter genauer Angabe der Legierung, zu melden.

(9) Auch für Betriebe der Leichtmetallverarbeitung und der Leichtmetallgewinnung ge"ten bezüglich der in diesen Be- trieben verarbeiteten Schwecmetalle die ' Übergangsbestim- mungen des § 16 der Anordnung I.

(10) Wenn Scheine nah den Übergangsbestimmungen im L 15 Abs. 1 und Abs. 5 der Anordnung I ungültig geworden sind und der Auftraggeber auf Ausführung des Auftrages be- steht, so ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforder- lichen Bezugsrechte zu übertragen.

8 14 Ausnahmebestimmungen

Die Reichsstelle für Metalle kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung zulassen oder vorschreiben.

S 15 Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser

DurSführungsanordnung werden nah den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) in der Fassung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl. 1 S. 679) und nach der Verordnung des Führers zum Schuze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (Reichsgeseßbl. T S. 165) bestraft. 816 JFnkrafttreten und Geltungsbereich Diess Durchführungsanordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy und Moresnet, in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 31. Fuli 1942. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Metalle. Müller-Zimmermann,

1. Bekanntmachung zur 1. Durchführungsanordnung zur An- ordnung L der -Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Fuli 1942

Nachstehend werden gemäß § 31 der 1. Durchführungs-

anordnung zur Anordnung T der Reichsstelle für Metalle vom 4. Zuli 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. 'Staatsanz. Nr. 161 vom 18. Juli 1942) die Anlagen 2 und 3 zu dieser Anordnung bekanntgegeben:

1. „Metallanforderung/Metallschein“ (Vordruck Nr. M 1/42) Anlage 2, A und B nach § 5 der 1. Durhführungs- anordnung,

9. „Metallübertragungsshein“ (Vordruck Nr. M 3/42) An- lage 3 nach § 6 der 1. Durhführungsanordnung.

Berlin, den 31. Fuli 1942. Der kommissarishe Reichsbeauftragte für Metalle. Müller-Zimmermann.

Metallübertragungsschein

Laufende Nr. des Ausstellers E

Falsch oder unvollztändig ausgefüllte Scheine müssen als ungültig zurückgegeben werden.

A a A

Vordr. Nr. M 3/42

Buekunge- Stempel! u. Unterschrft des Aussteflers fm. nareletatle, du luillst s5o0nstdem Feind! piängors

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