1942 / 189 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Nebelhornbahn- Aktien gesellschaft

[20167]. - Dberstdorf.

Aktiva. Anlagevermögeu: Anlagen d. Bahnbetxiebes:

Vilanz für den 31. Dezember 1941.

Bahnbetriebsgrundstücke. ,

einschließlich Hoch- und

Tiefbauten sowie Eisens-.

kfonstruftion. 539 779,17 + Zugang

L... 232,— Seile. .. + Zugang

1941... 2383,47

elektrische und maschinelle

Ausrüstung: :

Betriebsmittel zeuge)

Starkstrom- leitung

+ Zugang 1941 ..

26 446,42 . 7390,06

Werkzeuge, Geräte, Be- triebs- und Geschästs3- ausstattung. 3516,63 Abschreibung 544,— Andere bebaute und unbe- baute Grund- stüde + Zugang 1941. . 3 714,60 Nebenbetriebe: Bergunterkunft - Höfats3- blick und Berggaststätte Gebäulich- feiten . . . 209 457,74 Abschreibung 10 742,— Einrichtungen 36 895,54 Abschreibung 7 198,94 Wirtschaft8gebäude See- âlPe. e 2107304 Abschreibung 1 120,76 Einrichtung E Alphütten im Nebelhorn- ebiet... 3000,— bschreibung 500,—

40 360,—

Umlaufvermögen: Stoffvorräte . 13 742,06. Wertpapiere,

darunter nom. R.A 5000,— Sicherheit für etwaige An- sprüche des Staates aus der Genehmi- gungsurfkunde Forderungen a. Grund von Lieferungen u. Leistungen Kassenbestand einschließlich Postscheckgut- haben... 3854,10 Bankguthaben 278 945,30 Posten, die der Rechnungs- abgrenzung dienen . .

5 250,—

4 807,45

Passiva. Grundkapital Rücklagen : Geseßliche Rücklage . . Sonderrücklage für Un- terstüßungs- fasse . 4 15 267,— + Zuweisung A r

r Rücklage für die Erhal- tung der Bahnanlage Andere Rück- lagen .. + Zuweisung 1941... 20 000,— Wertberichtigung für Bahn- anlagen . , 396 079,15 + Zuweisung 1941... 56 692,61 Rückstellung für Steuern. Ernéeuerungsstock . Heimfallstock . 125 205,68 + Zuweisung 1941. , , 12 000,— Verbindlichkeiten : Dinglich gesicherte An- leihen . Hypotheken und Grund- schulden .; 354 829,30 Verbindlich- keiten a. Gr. v. Lieferun- en 1. Lei- tungen Nicht abge- hobene Di- vidende . Sonstige Ver- bindlich- keiten . Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1940, ., 3468,36 Gewinn 1941 35 878,19

56 752,74

14 335,44 83,—

. 6 901,40

108 381,29

300 000,— |

/

für die eit vom 1.

31. Dezember 1 Aufwendungen. Aufwendungen für den

Bahnbi trieb: Besoldungen, Löhne und sonstige Be-

/ üge. ch « « 78 685,35

anuar 41.

RA

RA.

540 01117

282 910/34 56 682

| 33 836 1 024 204|

198 71574 29 696 60

20 452 98 2 348 66

| 2 500 1 325 165 96

306 598 91

10 228'— 1 641 992'87

105 000 10 500

452 771/76 75 000|— 20 000

137 205/68

675 149

39 346/55

1 641 992,87 Gewinn- und Verlustrechnun

D

110 76476

|

|

dis

Dritte Beilage zum Neich38- und Staatsanzeiger Nr. 188 vom 13. August 1942. S. 4 T ; 8

| ne m.

Soz. Ausgaben: soziale Abgaben 6 002,76 Ausgaben für sonstige Wohl- fahrtszwedckde . 3 155,10 Kosten für Beschaffung der Betriebsstoffe . . . Kosten für die Unterhal- tung, Erneuerung und Ergänzung: der baulichen Anlagen . . 4 989,99 der Betriebs- mittel (Fahr- zeuge), der Werkstattma- schinen und d. maschinellen Anlagen . 1 882,10 der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs- und Geschäft3aus- stattung . 1 034,80

Aufwendungen für die Ne- benbetriebe

Abschreibungen und Wert- berichtigungen auf das Anlagevermögen: Bahnanlagen 57 236,61 Nebenbetriebe 19 561,70

Versicherungskosten . Zinsen Steuern: vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver- mögen 20 948,53 Rückstellung

95 9418,53 sonstige. . . 9148,40 Zuweisungen: an den Heimfallstock . . an Sonderrücklage für Unterstüßungskasse. . Rücklage für die Erhal- tung der Bahnánlage an. audere Rücklagen. . Alle übrigen Aufwendun- gen Gewinn im Jahre 1941, Gewinnvortrag aus 1940, , . 3468,36

Erträge.

betrieb: aus dem Personen- und Gepäckver- / fehr. . . 379 790,25 aus dem Güter- verkehr. . sonstige Ein- : nahmen . 9808,99 Einnahmen aué den Neben-

_ hetxrieben. , Außerordentliche Erträge .

5 112,21

Oberstd orf. Linkenheil. Nach dem

schriften.

stellvertretender Vorsißer;

Reichsbahndirefktor;

[20172].

für Steuern 75 000,—

Einnahmen aus dem Bahn- |

N r.

105 096

12 000 5 000

30 000 I

14 977

04

35 878 19

455 861

394 711

61 024 125

455 861 Nebelhornbahn- Aktiengesellschaf|#t

München, den 5. Juni 1942.

Alfred Voigt, Wirtschaftsprüfer. Den Aufsichtsrat bilden die Herren: Hans Kögler, Bürgermeister, Vorsiger; Johann Kittemann, Abteilun

45

¡9 L

11

abschließenden Ergebnis pflihtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- flätungen und Nach1:-ise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den geseßlichen Vor-

nt,

Franz

Stadler, Rechtsanwalt; Johann Braun, Hans Ott, -| Kaufmann; Johann Blattner, Kausmann; Thomas Neidhardt, Bäckermeister. Der

Dipl.-

\ Aktiva. Anlagevermögen : Bebaute Grundstücke mit: Wohngebäuden .. . . Fabrikgebäuden . . . Gleisanschluß .… j Maschinen. und: maschinelle Anlagen . Werkzeuge, Betriebs3- und

Geschäftsausstattung: Werkzeuge

Jnventar

Modelle

Elektr. Licht- und Kraft- añlágê ! «. e « Fuhrpark

\ Umlaufsvermögen: \ Roh-,. Hilfs- und Betriebs- stoffe . . . 50 264,63 Halbfertige Er- zeugnisse . . Fertige Erzeug- He. 1:16, —,— Wertpapiere . . . .. Geleistete Anzahlungen . Forderungen auf Grund von arenlieferungen und Leistungen . . . . Kassenbestand . . 1 454,12 Reichsbankgut-

-41,21

haben . ... 212,46

29 243,77

Postscheckgut- haben .. ..

wicdie Bankguthaben - -

m ————— 626 062

RM

1 707 117 018

Bilanz für den 31. Dezember 1941.

H

!

Passiva. Grundkapital

Rücklagen: Geseßliche Rücklage . 120 000,— Andere Rüd- lagen. . . 161 855,42

Rüekstellungen

Verbindlichkeiten: Hypotheken. 38 114,50 Anzahlungen von Kunden Verbindlich- feiten auf Grund von Warenliefe- rungen und Leistungen. Sonstige Verbindlich- keiten. .

Gewinn: Vortrag

163,73

25 408,55

14 675,34

für 1941,

Wertberichtigungen - - -

Gewinn1941 183 492,45

——

281 855

499| 19 053

78 662/12

13 492 45 626 062'52 Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen. Löhne und Gehälter... Soziale Abgaben . . .. Abschreibungen auf das An-

lagevermögen Besibsteuérn Sonstige Steuern ..…. . Beiträge an Berufs3vertre- tungen

Ausweispflichtiger Roh- übershuß

Zinsen Sonstige Erträge . « « «

J. Boelsums.

schriften.

wiedergewählt.

[20193].

e ———

EAM |9

169 237/20

|

9 823/93

11 079 |—

29 04112 13 036/15

1 301/13 13 492/45

“247010 98

225 844/07 7 085 49

14 081

42

247 010198

Herdfabrik und Eisengießerei Aktien gesellschaft,

Herne in Westfalen. -

Dr. Cohaus3z. Nach dem abschließenden Ergebnis mei- ner pflichtmäßigen Prüfung auf Grrend der Bücher und der Schriften der Gesell- schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Fahres- abschluß - erläutert, den geseßlichen - Vor-

Münster (Westf.), den 30. Juni 1942.

Dr. Schumacher, Wirtschafstspxüfer.

Das aus dem Aufsichtsrat ausschei- dende Mitglied, Herr Helmut Korte, wurde

Der Gewinnanteil beträgt 6,— pro Aktie und is nah Abzug von 10% Kapital- ertragsteuer und 50% Kriegszuschlag mit RM 5,10 netto nah Beschluß der Haupt- versammlung gegen Einlieferung des Ge- winnanteilscheines Nr. 9 pro 1941 an un- serer Werkskasse sofort zahlbar.

Rahlmühler Stuhlindustrie A.-G., Bad Münder a. D.

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 1941.

A. Vermögenswerte. Ausstehende Einlagen auf / das Grundkapital . . .

Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke :

Wohngebäude, 1. 1.

1941. .. . 21 980,—

Abschreibúng 240,—

1941. . . . 110'802,— Abschreibung 8 172,—

Unbebaute Grundstüte. Maschinen, 1. 1. 1941 . 4. 96 705,— Zugang . ‘14 752,50 111 457,50 Abschreibung 17 570,30 Apparate, 1. 1. 1941

T1 000,—

Abschreibung . 4 485,— Einrichtung, 1. 1. WE A 9210 Abschreibung . 815,— Heizung, 1.1.1941 664,— Abschreibung . 74,—

Umlaufvermögen: Vorräte . .. —— Forderungen a.

Grund von Warenliefe-

rungen ' und Leistungen. . Forderungen a.

Krediten, die

nah § 8 nur

mit ausdrüd-

licher Zustim-

mung des Auf-

sichtsrats ge-

währt werden

dürfen . .. Kassenbestand

einschl. Post- scheckguthaben 155,53 Bankguthaben 253 175,30

Fabrikgebäude, 1. 1

503 968

RM

21 740

107 630 7 500

6 515

8 395

590

257 711

D

346 257 20

_| Grundbesiß.

A

B. Verbindlichkeiten. Grundkapital Rücklagen:

Geseßl. Rückl.

Z 20 000,— Freie Rüdckl. .

130 000,—

stände (Delkredere): 1. 1. 1941 3 675,64 Zuweisung . .

Rückstellungen Verbindlichkeiten : Darlehen . . 42 211,24 Anzahlungen v. Kunden .. Friedrich Bähre, Springe Sonst. Verbind- i lichkeiten 6 078,— Posten der Rechnungsab- greñzung Reingewinn: ‘Vortrag aus O40 e «6 Reingewinn 1941. .

755,14 17 475,02

46 518,64

Gewinn- un

Wertberichtigung a. Außen-

. 10 049,99

E

900 000'—

150 A

| 4 380 50

18 000

56 568 63

503 968 53

Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941

p

A. Aufwenduúgen.

Abschreibungen a. Anlage- werte: Gebäude: Wohngeb. . Fabrikgeb. .

240,— 3 172,—

Maschinen. . Apparate .. 4 485,— Einrichtung . 815,— Heizung. . . 74,—

17 570,30

vom Ertrag und vom Ver- mögen: Körperschafts- steuer... Vermögens- steuer. .. Grundstücks- steuern . . Aufbringungs- umláge . .

27 009,— 3 581,43 2 974,95 4 248,—

‘Zuweisung zur Wertberich- tigung auf Außenstände . Sonstige Aufwendungen . Reingewinn: : Vortrag aus 10 Reingewinn 1941. .

46 518,64

B. Erträge. Pachteinnahme Zinsenüberschuß Außerordentliche Erträge. Gewinnvortrag aus 1940.

%

Vorschriften.

(stellv.

[20147].

Fa,

Steuern vom Einkommen,

Adolf-Hitler-Spende. . .

. , 10 049,99

RM

56 568 63 12851277

80 000

Ñ

1314/50 679 63 46 518/64

eten anat, | m

128 512 77

Hannover, den 16. April 1942. H. Sievert, Wirtschaftsprüfer. Unser Aufsichtsrat besteht aus fol- genden Herren: Hermann Krause, Bremen (Vorsißer); Dr. Günther Beste, Hannover Vorsißer), und Karl Springe a. D. Alleiniges Vorstands3- mitglied ist. der Unterzeichnete. Der Vorstand. Friedrih Bähre. e N S E

| 15. Verschiedene Bekanntmachungen

Nach dem abschließenden Ergebnis mei- ner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß den geseßlichen

Fiedeler,

Wechselseitige Kranken-Versiche-

rungs- Anstalt Südmark, Graz. Vermögensausweis am 31. Dezember 1941.

—_—

. Vermögenswerte.

Forderungen gegen öffentl. Körperschaften Wertpapiere

Guthaben bei Banken und Sparkassen Forderungen gegen andere Versicherungsunterneh- mungen ; Rückständige Zinsen und Mieten

Gestundete Beiträge Kassenbestände Außenstände bei Vertretern Jnventar

Sonstige Forderungen . . Rechnungsabgrenzungs- ,

Verbindlichkeiten. Sicherheitsrüdcklage . . . Rückfstellungén für Verpflich- tungen aus Versiche- rungsverträgen : Rückstellung für shwebende Versicherungs-- e Rückstellung für Schadenermitt- lungsfosten . Decungsrük--

80 000,—

4 928,75

1 818 923

stellung « « 408 919,50

RM 497/695

8 333 1 016 702

114 342

41 312

14 702 45 006 4 330

1 249

52 526 22 249

A 33

473|—

503748

Verteilungs-

rückstellung für

Mitglieder . 53 252,93 Leistungsfonds 153 891,44 Rückstellung für: Abschlußkosten Sonstige Verw.-

Kosten. . . 2341,30 Steuern 18 000,—

Aufbaurükstellung . . Rückstellung für Renten- verpflichtungen. . .-. - Verbindlichkeiten gegen- über anderen Versiche- rungsunternehmungen . Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungs- posten Zuweisung schusses an: Sicherheits- rüdlage Verteilungs- rüstellung für Mitglieder

8 858,70

des Ueber-

11 346,12

Vetriebs3rechnung

Einnahmen Ueberträge: Deckungsrück- stellung . . 417 955,— Rückstellung für schwebende Versicherungs- E Rückstellung für Rentenver- pflichtungen * 15 537,—

Beta e a O

Nebénleistungen der Ver- sicherungsnehmer .

Kapitalerträge

45 009 U

Vergütungen der Unfall- rückversieherer * ¿ Sonstige Einnahmen

Aus gaben. Leistungen und Rüfstel- lungen für Versicherungs8- verpflichtungen : Zahlungen für Vorjahr . . Zahlungen für lauf. Jahr . 511 335,98 Rückstellung für schwebende Y Versicherungs- U s Schadenermitt- lungsfosten . Rückstellung für Schaden- ermittlungs- kosten . 4 928,75

Deckungsrükstellung. Rückstellung für Rentenver- pflihtungen . . ... « Vergütungen an Unfall- rückversicherer . . Verwaltungskosten: Abschlußkosten 62 071,74 Rückstellung . 8 858,70 Sonstige Verw.- Ton. D a Rückstellung . Steuern u. öff. Abgaben . . -15 485,56 Rückstellung . 18 000,— Sonstige Ausgaben Abschreibungen . . . /. Wertberichtigungen . . Zuweisuig des Ueber- schusses an: Sicherheitsrüd- lage... . 11346,12 Verteilungsrüd- stellung für Mitglieder . 321 946,63

41 282,69

80 000,— 34 038,36

77 653,83 2 341,30

Vorstand

Bilanz ausgewiesene

aufbewahrt ist. Graz, 15. Mai 1942.

Es

sicherung vom 19. 3, 1942 65 Abs. 1 VAG.). Graz, 15. Mai 1942.

Mitglieder

Eduard Danhofer, Graz;

L Pagl/ Graz,

Graz, im Juli ‘1942.

. 321 946,63

D

m RA N

700 992 62

29 200 167 728 42

| 39 492

2 071 69 32 268 71

10 128 73

333 292/75

1 818 923138 vom

1. Januar bis 31, Dezember 1941.

BA |5%

478 492 '— ;

1 134 612 06

23 21721 50 416 03 és

21 642 92 4 006 38 1712 834 60

| E

671 585/78

408 919/50 |

39 492

62 922 72

184 311

2 966

8 656 687

Bauerreiß, Graz; Major Alexander Graz; Dr. Franz Riedl, Graz.

333 292/75‘ 1712 834/60

Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund * der Bücher und der Schriften der Ver- sicherungsunternehmung sowie der vom erteilten Aufklärungen und D Nachweise entsprechendie Buchführung, der Rechnungsabschluß 1941 und der Jahres- bericht, sowéit er den Rechnungsabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften. Berlin/Graz, 20. Mai 1942.

Dr. Herm. Goetjes, Wirtschaftsprüfer. ‘Dr. Hans Gyoetjes, Wirtschäftsprüfer. Albert Stöhr, Wirtschaftsprüfer. Jch bestätige hiermit, daß die in der

Deckungsrük-

stellung - vorschriftsmäßig angelegt und

Albert Stöhr, Treuhänder.

wird hierdurch bestätigt, die im Rechnungsabschluß ausgewiesene Deekungsrücfstellung in Höhe von Reichs- mark 408 919,50 nah versicherungstech- nischen Grundsäßen“ gemäß Verfügung des Reichsaufsichtsamtes für Privatver-

daß

berechnet if

Dr. Hans Hieber. des Vorstands:

Dr.

Dr. Hans

Hieber, Graz; Dr. Sepp Obéreder, Graz. Mitglieder des Aufsichtsrats: Dr. Vorsißer ; esfiak, Graz; Dozent Dr. Wolfgang

Karl öß,

Der Vorstand,

Deutsche

Preußish

Erscheint an jedem WoGentag abends, B

2,30 ÆK einschließli 0,48

abholer bei ‘der Unzeigenstelle - 1,90 monatl

Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Unz Einzelne Nurnmern dieser Ausgabe kosten

poels durch die Post Bettung8gebühr, a fe ane Dosienge d: für Selbst« ih. Ulle Postanstalten nehmen enstelle SW 68, Wilhelm-

Mg! , einzelne Beilagen

traße 32. 0 R Siè werden tut gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des : Betrages einshließlich des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.e 19 33 33.

N Sts Anuzolgenprois sür den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Beile monatli D} Ta 0 A4, einer toaigeitaidenan 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 K. iel 1 A mmt an die Anaeigoiale Berlin §SW 68, Wilhelmftraße 32. Alle DEUGE eno

itig be : i A E s ugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unters strihen) oder dur werden sollen.

chriebenem Papier völlig ruckreif einzuseriden, insbesondere

rrdruck (besonderer Vermerk am Ro.nde) hervorgehoben Srtttete Anzeigen müssen 3 Tage vo: dem Einrücung8« termin bei der Unzeigenstelle eingegangen szin.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nv. 189

Verlin, Freitag, den 14. August, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. i

Bekanntmachung der Reichsstelle für Getreide, Metal und sonstige landwirt)chaftlihe Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, vom 11. August 1942 über den Verkehr mit inländischer Gerste.

Bekanntmachung der Reichsstelle für Cdelmetalle (Auflagen zu dem Genehmigungsbescheid zum Erwerb von Alt- und Bruchgold) vom 14. August 1942. / è

Nachtrag 1 zur Anordnung 34b der Reichsstelle für Metalle über Höchstpreise für Metalle. Vom 12. August 1942.

Nachtrag 2 zur Höchstpreis-Bekanntmahung HUM 5 der Reichs- stelle für Metalle. Vom 12. August 1942.

Amtliches Deutsches Reich

Es ist ernannt zum Präsidenten ciner Reichspostdirektion der Oberpostrat Ritter von Ottnad aus München, Reichs- postdirektion, in Bamberg.

Es is verseyt der Präsident einer Reichsþpostdirektion Dr.-Jng. Neugebauer von Graz nach Wien.

Bekanntmachung

der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- wirtschastlihe Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, vom 11. August 1942 über den Verkehr. mit inländischer Gerste

A. Dex Reichsministex füx Ernährung und Landwirt- chaft hat mit- Zustimmung des Reichskommissars für die i die Reichsstelle für Getreide durh Erlaß vom 6. Juli 1942 IIA 5 2918 ermächtigt, für die von ihr aufgènommene' Gerste dem Erzeuger den Brau- gerstepreis und außerdem, soweit der Erzeuger sie in

den Monaten Juli, August oder September 1942 abliefert, einen Sonderzuschlag von NM 10,— je t zu gewähren.

Die Reichsstelle wird von der ihr erteilten Ermächtigung,

dem Erzeuger für Gerste den Braugerstepreis zu gewähren, nur biszum 31. Dezember 1942 Gebrauch machen.

Diese Regelung gilt, gleichgültig für welhe Zwecke die Gerste bestimmungsgemäß verwendet wird. Diese Regelung gilt auch für Getvreidegemenge für den Anteil an Gerste, der in dem Gemenge enthalten ist.

Für den Verkehr mit Gerste zu Saatzweckdcken verbleibt es bei den hierfür geltenden besonderen Vorschriften.

B. Zur Durchführung der ihr gestellten Aufgabe will \sih die Reichsstelle der Verteiler, Mühlen, Nährmittel-, Kaffee- Ersay- und Mischfuttermittelhèrsteller bedienen. Sie be - traut den Verteiler, für eigene Rehnung und Gefahr die Gerste beim Erzeuger zu den genannten Preisen aufzu- nehmen und dem Verarbeitungsbetrieb oder einem sonstigen Bezugsberechtigten zuzuführen. Es is Aufgabe des Verarbeitungsbetriebes, die Gerste im Rah- men der. ihm.von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirt- schaft erteilten“ Verarbeitungsaufträge oder Bezugscheine zu dem Braugerstepreis nebst Sonderzuschläg und den darauf ruhenden Kösten aufzunehmen.

Die *Reichss\telle selbst wird Gerste nux aus besonderen Gründen im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft aufnehmen.

- Der dem Erzeuger gewährte Braugerstepreis nebst Sonderzuschlag darf keine Verteuerung der bei der - Ver- arbeitung der Gerste anfallenden Erzeugnisse und der daraus hergestellten Waren auslösen. Der Preis, den dex Ver- arbeitungsbetrieb für die Gerste zahlen soll, muß daher ver- billigt werden. Die Verbilligung geschieht in einem he- sonderen Zuschußverfahren der Reichsstelle, in dem sie dem Verarbeitungsbetrieb den Unter- \chiedsbetrag vergütet. Soweit die Reichsstelle selbst aus ihren Beständen Gerste über einen Verteilex an einen Ver- arbeitungsbetrieb liefert, wird sie einen solchen Preis in Rechnung stellen, daß \sih die Gewährung eines Zuschusses an den Verarbeitungsbetrieb erübrigt.

C. Die Reichsstelle erläßt zur Durchführung der bekannt- egebenen Maßnahmen mit Zustimmung des Reichsministers

fün Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars für die Preisbildung sowie im Einvernehmen mit der Haupt- vereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirt-

schaft folgende :

Richtlinien: L

Die Lieferung von inländischer Gerste durch den Erzeuger 1, Jnländische ‘Gerste, die p Grund dieser Richtlinien in den Verkehr gebracht wird,, gilt gemäß der Bestimmung der Hauptvereinigung der deutschen ' Getreide- und Futter- mittelwirtschaft anl rund, des § 13 Abs. 2 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung derx, Ver- ordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirtschaftsjahr 1942/43 vom 5. Juli 1942 (RGBl. 1 S. 429 f.) nicht als

Futtergerste im Sinne des § 13 Abs. 1 dieser Verordnung und des Artikels 4 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der Ge- treidepreise im Wirtschaftsjahr 1942/43. Sie gilt auch nicht als Jndustriegerste im Sinne der Ziff. 23 Abs. 1 des Zweiten Teiles Abschn. 1 der Bestimmungen für das Getreidewirt- schaftsjahr 1942/43 Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 1942 (N S 1

2, Für den Verkauf von inländischer Gerste erhält der Erzeuger einen Preis, der dem Preis für Braugerste C Ziff. 26 Abs. 1 und 2 nebst Anlage 2 des Zweiten eiles Abschn. 1 der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 Anordnung der Hauptvexeinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtshaft vom 5. Fuli 1942 (RNVbl. A S. 297 f.) und einem Sonderzuschlag von 10,— RNA je Tonne entspricht.

Der Erzeuger erhält diesen Preis auch für Wintergerste, sofern ihre Zulassung als Handelssaatgut gemäß § 2 Abs. 3 der Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft und der Saatgutstelle betreffend Bereitstellung von Wintergerfte und Winterweizen als Han- delssaatgut vom 1. Juni 1942 (RNVbl. A S. 2083 f.) abge- lehnt wird. j

3. Der Preis gilt für gesunde, trockene Berste von durch- \chnittlicher. Beschaffenheit der Ernte 1942. Die §8§ 17 und 18, der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der

assung der Verordnung zur Regelung der Getreidepreise im Birtschaftsjahr 1942/43 vom 5. Juli 1942 (RGBl. I S. 429 ff.) nicht die Vorschriften in Ziff. 23 Abs. 1 und Ziff. 26 Abs. 3 und 4 des Zweiten Teiles Abschn. T der Be- stimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 finden entsprechende Anwendung.

Abweichend von Ziff. 2 des Zweiten Teiles Abschn. I der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 wird der Preis nicht erhöht oder ermäßigt, wenn die Gerste ein Über- oder Unternaturalgewicht hat.

4, Den Sonderzuschhlag von 10,— NAÆ je Tonne erhält der Erzeuger nur für die Gerste, die er in den Monaten Fuli, August oder September 1942 abliefert. |

Für die Gerste, die der Erzeuger in den Monaten Ok- tober bis Dezember 1942 abliefert, erhält er den Preis, der für Braugerste festgeseßt ist.

Für Gerste, die der Erzeuger nah dem 31. Dezember 1942 abliefert, gelten die Preise und Vorschriften der Ver- ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Verordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirt- schaftsjahr 1942/43 vom 5. Juli 1942 (RGBl. I S. 429 ff.) und der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft vom 5. Fuli 1942 (RNVblI. A S. 297 ff.).

II,

Die Lieferung der vom Erzeuger aufgenommenen Gerste durch

den Verteiler an Verarbeitungsbetriebe (Mühlen, Nährmittel-,

Kaffee-Ersaß- und Mischfuttermittelhersteller) oder sonstige Bezugsberechtigte

5. Die Reichsstelle betraut den Verteiler, für eigene Rechnung und Gefahr inländische Gerste vom Erzeuger zu dem in Teil T dieser Richtlinien festgeseßten Preise auf- zunehmen und ohne Einschaltung der Reichsstelle den Ver- arbeitungsbetrieben (Mühlen, Nährmittel-, Kaffee-Ersaß- und Mischfuttermittelhersteller) oder sonstigen Bezugsbercechtigten auf dem kürzesten Wege zuzuführen. Bei Lieferung der Gerste aus dem Gebiet eines Getreidewirtschaftsverbandes in das eines anderen muß er, wie bisher, die Zustimmung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittel- wirtschaft über den zuständigen Getreidewirtschaftsverband einholen. Die Beförderung soll ex unter bestmöglicher Ab- wägung aller volks- und kriegswirtschaftlichen Erfordernisse auswählen.

6. Beim Weiterverkauf der Gerste darf der Verteiler, der die Ware vom Erzeuger erworben hat, einen Aufschlag bis zu 4,— RAM je Tonne als Verteilerspanne in Anspruch nehmen.

Muß ein weiterer Verteiler aus wirtschaftlichen Gründen eingeschaltet werden, so kann“ der weitere Verteiler einen angemessenen Aufschlag entsprechend seiner Bestätigung, höchstens jedoch bis zu 3,— N.AM je Tonne, berechnen. Weitere Zúschläge sind nicht zulässig. Sind mehrere weitere Verteiler an der Lieferung beteiligt, so haben sie sich die hiernach zulässige Spanne zu teilen.

7. Neben den nach Ziff. 6 der Richtlinien zulässigen Auf- schlägen, in denen sämtliche Kosten (einschließlich einer etwa zu zahlenden Vergütung für die Tätigkeit von Vermittlern) enthalten sind, dürfen nur die notwendigen Kosten der Be- förderung (Fracht- und Fuhrkosten sowie sonstige, durch die Beförderung selbst entstehenden Kosten, insbesondere Um- \fchlagsfkfosten) ab Erzeugerstation in der nachweislih ent- standenen tatsächlihen Höhe berechnet werden.

8, Der Verteiler liefert die Gerste an einen Ver- arbeitungsbetrieb zu einem Preise, der gemäß Teil I dieser Richtlinien für den Verkauf durch den Erzeuger gewährt wird, zusäßlih der in Ziff. 6 der Richtlinien genannten Ver- teilerspanne und zusäßlih der in Ziff. 7 genannten Kosten, sofern er diese Kosten im Kaufvertrag übernommen hat.

Jm Kaufvertrag mit dem Verarbeitungsbetrieb ist zu vereinbaren, daß für die Abrechnung zwischen dem Verteiler

und dem Verarbeitungsbetrieb die Beschaffenheit der Ware und das metrishe Gewicht auf der Empfangsstation maß- ebend sind; der Verteiler trägt bis zur Empfangsstation das ualitäts- und Gewichtsrisiko. i A

9, Den Verkaufspreis des Verteilers für die Lieferung an einen sonstigen Bezugsberechtigten seßt jeweils die Haupt- vereinigung der deutschen Getreide- Und Futtermittelwirt- schaft fest, wenn fie die Genehmigunç zur Lieferung an etnen sonstigen Bezugsberechtigten erteilt.

10. Die Verarbeitungsbetriebe C D d Gerste im Rahmen der ihnen von der Hauptveretnmtgung Der deutshen Getreide- und Futtermittelroirt]chast erteilten Ver- arbeitungsaufträge oder Bezugscheine ohne Einschaltung der Reichsstelle unmittelbar bei einem Verteiler oder soweit sie zum Eiúkauf beim Erzeuger berechtigt sind nach ihrer Wahl bei einem Erzeuger eindecken. A

11. Die Verarbeitungsbetriebe haben für die Gerste

a) bei einem Einkauf vom Verteiler den in Tel T

Ziff. 8 der Richtlinien genannten Prets, | b) bei einem Einkauf vom Erzeuger den in Teil T der Richtlinien genannten Preis

u bezahlen. G ITI.

Die Verbilligung des Gerstepreises durch die Reichsstelle 12. Die Reichsstelle verbilligt den Preis für die Gerste a) den in Teil II dieser Richtlinien genannten Verarbet- tungsbetrieben, die die Gerste ohne Einschaltung der Reichsstelle aufgenommen haben, l b) dem Verteiler, der die Gerste einem sonstigen Bezug8- berehtigten zu dem von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft fest- geseßten Preis geliefert hat, 4 durch Gewährung eines Zuschusses nah einem noch bekannt- zugebenden Verfahren.

ollen ihren Bedarf an

IV.

Die Aufnahme von Braugerste durch Brauercien

und Mälzereien

13. Für die Aufnahme von Braugerste durch Brauereien und Mälzereien verbleibt es bei den Vorschriften der Ziff, 25 bis 27 nebst Anlagen 2 und 3 des Zweiten Teiles Abschn. I der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 1942 (RNVöl. A S 207) Mit der Maßgabe, va dem Ex- Lat Ux die Braugers®, die C t den Monaten Juli, August, September 1942 ab- liefert, einSonderzuschlag von KK 10— jet zuzahlen is.

V. Schlußbestimmungen

14. Weitere Richtlinien über die Aufnahme und Abgabe von Gerste durch die Reichsstelle selbst werden noch ver- öffentlicht.

15. Für die Lieferung von Gerste an Mühlen, Nähr- mittel-, Kaffec-Ersaß- und Mischfuttermittelhersteller in den Alpen- und Donau-Reichsgauen gelten die Bestimmungen der Richtlinien, insbesondere auch Ziff. 8 Abs. 2, wenn Gerste in den Alpen- und Donau-Reichsgauen von einem Erzeuger aufgenommen und an eine Mühle oder an einen der genannten Verarbeitungsbetriebe geliefert wird,

Für die Aufnahme von Braugerste durch Brauereien und Mälzereien in den Alpen- und Donau-Reichsgauen gilt die Ziffer 13 dieser Richtlinien.

16. Die Reichsstelle behält sich vor, im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung - der deutschen Getreide- und Futter- mittelwirtschaft unbeschadet bereits begründeter Ansprüche von den Bestimmungen der Richtlinien im Einzelfall abzu- weichen und Sonderregelungen zu treffen.

Reichss\telle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt- schaftliche Erzeugnisse. Geschäftsabteilung. Dr. Siburg. Rossa.

Bekanntmachung

der Reichsstelle für Edelmetalle (Auflagen zu dem Genehmigungsbescheid zum Erwerb von Alt- und Bruchgold)

vom 14. August 1942

Die Frist „zur Verwertung des auf Grund einer C-Genehmigung der Reichsstelle für Edelmetalle erworbenen Alt- und Bruchgoldes wird für die Fnhaber von Genehmi- Ee die mit „Hu. G“ in der oberen rechten Ee

ezeichnet sind, auf 12 Monate verlängert. Für die Fnhaber anderer Genehmigungsbescheide verbleibt es bei “der bis- herigen Regelung.

Die Bekanntmachung gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. :

Berlin, den 14. August 1942,

Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. J. V.: Schlaefex,

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