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Postanstalten und Zeitungsvertrieben für
Fernsprecher: Zentrum 1573
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Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Goldmark freibl Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den elbstabholer auch die et Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. j 28 ( i Einzelno Nummern kosten 0,30 Goldmark. B —— KER E ACRAN
Ir. 259, Reichsbanegirotonto. Verlín, Sonnabend, den 1
Berlín
Anzeigen nimmt an die Gejchäftsstelle des Neichs-
Berlin
D Anzeigenpreis für den Raik A
einer 5 gejpaltenen Einheitszeile L— Goldma teibenb einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Goldmark féiblei Ne
ibend.
und Staatsanzeigers W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. A
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. November, Abends. Postschecktonto: Berlin41821. L 924
Deutsche, besucht die Bäder des besest
Junhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Durchschnitt Oktober 1924.
geseßblatts Teil I. Preußen.
Ausgewiesenen. Bekanntmachung, 18, Oktober
Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen. Bescheide über die kavfeln.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Die Reichsinderziffer am 29. Oktober und im Durchschnitt Oktober 1924.
nährung, Wohnung, Heizung, für Mittwoch, den 29, Oktober,
geblieben. die
Sie beträgt das 1,23 fache der Vorkriegszeit. Neichsindexziffer auf “das 1,22fache;
eine Steigerung von 5,2 vH. Die
Berlin, den 31. Oktober 1924.
Statistisches Reichsamt. J. A.: Bramstedt.
Bekanntgabe der Reichsindexziffer am 29. Oktober und im Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 64 des Reichs-
Verordnung über das Stimmrecht der aus. dem beseßten Gebiet
betreffend die vom 28. September bis zum zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen
Zulassung von Zündmitteln und Spreng-
(ENVORGRUC: 24G SCGINUR S N CE E Ns S I T E I T
Die Neichsinderxziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- Beleuchtung und Bekleidung)
E ist nah den Feststellungen des Statistischen Reichsamts gegenüber der Vorwoche unverändert
Für den Durchschnitt des Monats Oktober berechnet sich / gegenüber dem 1,16 fachen im Durchschnitt des Monats September ergibt sich Ernährungskosten allein be- tragen im Durchschnitt Oktober das 1,34 fache der Vorkriegszeit.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 64 des Reichsgeseß blatts Teil T enthält die Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung vom 25. Oktober 1924, die zweite Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung zur Abänderung des Okkupationsleistungsgeseßes vom 21. Oktober 1924 und
die Verordnung über die Fürsorge für erwerbslose See- leute vom 30. Oktober 1924.
Umfang "/2 Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig, Berlin, den 31. Oktober 1924.
Geseßsammlungsamt. V. V.: Alleckna,
Preußen,
Verordnung
über das Stimmrecht der aus dem beseßten Gebiet Ausgewiesenen.
Vom 830. Oktober 1924.
Auf Grund des è 108 der Landeswahlordnung vom 29. Oktober 1924 (Geseßsamml, S. 684) wird hiermtt verordnet:
Stimmberechtigte, die aus dem besezten Gebiet (alt- und neu- beseßtes Gebiet) ausgewiesen oder durch Maßnahmen der Besaßzungs- mächte verdrängt sind, insbesondere aud Personen dieser Art, die infolge der Wohnverhältnisse dorthin noch nicht haben zurüdfehren können, sind für die Neuwahlen zum Preußischen Landtag am 7. Dezember 1924 auf Antrag in das Wählerverzeichnis ihres Aufent- haltsorts einzutragen, auch wenn sie an diesem Orte keinen Wohnsitz oder gewöhnlihen Aufenthalt haben.
Berlin, den 30. Oktober 1924. Der Minister des Jnnern,
Severing.
Ministerium für Volkswohlfahrkt. 28. September bis 18, Oktober 1924 genehmigte 1. öffentli ccheSammlungen, 2. Ver-
In den Wochen vom triebe von Gegenständen.
Name und Wohnort des Unternehmers
Lde. Nr.
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle an die die Mittel abgeführt werden
Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen
sollen ausgeführt wird 1 | Evangeliich-Kirhlicher Hilfsverein, Zugunsten seiner Wohlfahrtsbestrebungen | Hauptaus\huß 31. Dezember 1925 in Preußen. — Hauptausschuß Potsdam, Mir- Sammlung von Geldspenden und bachstraße 1 eta es in den evangelischen
; Haushaltungen. : 2 | Staatliche Beratungsstelle für | Zum Besten der deutschen Kriegergräber | Beratungsstelle 30. Juni 1925. — Vertrieb der von
Kriegerehrungen — Abteilung Denkmünze —, Berlin W. 8, Unter den Linden 4
Berlin, den 31. Oktober 1924.
Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Dr. Pokranyg.
Prot. Hosaeus entworfenen Denk- münze, insbesondere innerhalb des Heeres, der Marine, der Krieger- und Wehrvereine, der Lhranstalten aller Art usr.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
i Den Zünder- und Waffenwerken Barnbeck und Co. G. m. b. H. zu Magdeburg wird hiermit für den Bezirk
des unterzeichneten Oberbergamts die doppelt weiße «-5hnur, hergestellt in der Fabrik in Magdeburg-Südost folgenden Bedingungen zugelassen:
a) Beschaffenheit: Umspinnung und Ueberspinnung bestehen aus Jutegarn bezw Baummwollgarn. Der Seelenfaden in der Mitte der Pulverseele ist aus grünem Baumwollgarn herge- stellt. Die Umspinnung ist mit Teer, die Ueberspinnung mit Leim und Kreide imprägniert.
b) Besondere Bedingungen: Die Zündshnur darf nicht beim Schießen mit Sprengluft sowie an Stellen, wo Schlagwetter austreten können, verwendet werden. Sie bedarf ‘zur Ver- meidung von Versagern und Spätdetonationen einer trocknen Lagerung,
Clausthal, dén 23. Oktober 1924. Preußisches Oberbergamt.
Bescheid über die Zulassung von Sprengkapseln.
Y Der Rheinish-Westfälischen Sprengstoff-Aktien- Gesellschaft in Köln werden hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in allen der
Zünd- unter
N
Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben die nach- stehend bezeihneten Sprengkapseln zugelassen: a) Bezeihuung der Sprengkapseln : 1. Aluminium-Briska-Sprengkapsel Nr. 8, 2. Aluminium-Sprengkapsel Nr. 8, 3. Aluminium-Sprengkapsel Nr. 6, 4. Aluminium-Sprengkap|el Nr. 3. b) Herstellungsort : Sprengkapselfabrik Troisdorf, c) Beschaffenheit der Sprengkapseln : Die Sprengkapseln besißen Hülsen aus Aluminium mit gewölbtem Boden. Länge und Durchmesser der Hülfen beträgt
bei der Aluminium-Briska-Sprengkapsel Nr. 8: 38 mm bezw. 6,85 mm,
Der Reichs
zusammen.
nommen.
en
Gebiets!
Nichtamtliches.
Deut rat tritt
Der lettländishe Gesandte rückgekehrt und hat die L
sches Reich. Montag, den 3. November 1924,
11 Uhr Vormittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsizung
————— _—
Dr. Woit ist nach Berlin zu-
eitung der Gesandtschaft wieder über-
Aenderung
Abs. (2) dahin frist im Gepäck- gewährt wird,
ansprüche und
Postproteft Zweck ist
teile, besonders genügend bekannt
niedrig (1 M),
dann ist x Protestierung besser da bei ersterem die
zur Geltung, wenn nah Fsleinen Orten
aufträge: Die Wechsel zur Z erheben Dem fügen; mehrere Wech
als ausdrücklih bestimmt
rift zu protestieren auftrags nach
werden follen. anstalten zu erfahren.
Der Ausbruch vom Schlachtviehhof
Schlachtviehhot in Maul-
worden.
mangels Zahlung kann auch
für die ordnungsmäßige Ausf § 4 des Gesebes, Wechselprotestes, vom 30. M ; i Bestimmungen gelten sinngemäß auh für - Schecks die prote
Die Versendungsbedingungen usw. sind bei den
« und Klauenseuche von und in Zwickau i. Sa.
Verkehrswesen. der Eisenbahnverkehrsordnung. Das
aufträ
zu sein.
Billigkeit des Verfahrens. \ j außerdem wird die Protesterhebung für die an kleinen, abgelegenen Orten ohne Notar oder ohne einen ur Aufnahme von Wechselprotesten befugten Gerichtsbeamten zahl- dar sind, niht durch Reisekosten der beim op rote sau taa die
W
e. 1 Lund ite er j s. Zt. der Postprotestauftrag eingeführt worden. Bestimmungen dieses Verfahrens und
a l veitergabe des Gerichtsbeamten usw. wegfällt.
Reichsverkehrsministerium hat unterm 2. Oktober 1924 den S 37 der Eisenbahnverkehrsordnung durch Streichung des geändert, daß bei Ueberschreitungen der Lieter- und Erpreßgutverkehr eine Entschädigung nux ( wenn ein Schaden nachgewiesen ist. dieser Aenderung werden künftig sämtliche Entschädigungs-
E Lieferfristüberschreitungen — sowohl im Expreßgut- wie im Güterverkehr — nah dem gleichen Grundsaß behandelt werden.
Infolge
Gepäf-
Die Protestierung von Wechseln Postbeamte erfolgen. Zu diesem Die die damit verbundenen Vor-
für Wechsel über kleinere Beträge, seinen nicht
Der Vorteil liegt zunäbst in depo
Die Postprotestgebühr N E f elei,
So-
rechtzeitige
Protestbeamten verteuert
sichert als beim gewöhnlichen Postauftrag,
s Wechsels an den zuständigen Dieser Vorteil kommt namentlich
Postaufträge erst kurz vor dem Fâälligkeitstage
mit went
Protestierung zuständige Gerich 1 l ] ist die Protesterhebung dur die Post in vielen Fällen _noh möglich, in denen die Wechsel niht mehr rechtzeitig an den zuständigen Ge- rihtsbeamten weitergeleitet werden können.
Nachstehend die hauptsächlihsten Bestimmungen für Postprotest- Post kann durch Postprotestaufträge beauftragt werden,
q Postverbindungen und ohne zur tsbeamte eingeliefert werden. Hier
Zahlung vorzuzeigen und mangels Zahlung Protest zu ostprotestauftrag ist der quittierte Wesel beizu-
sel beizufügen, ist nicht gestattet Ausgeschlossen
von der Protesterhebung durch 1000 Nentenmark, Wechs, sorte lauten, wenn der Aussteller einen ähnlihen Zusaß die
hat,
sind. Bei
el, die auf eine ausländische
ai 1906 (NGB!
die Post sino Wesel über mehr L Münz- dur das Wort „effektiv" oder
Zahlung in der benannten Münzsorte e, Wechsel mit annahme und Wechsel, die unter [erden Wechsels oder unter Vorle
Notanschrift oder Chren- Vorlegnng mehrerer Stücke des- ung der Urschrift und einer Ab- ostprotestaufträgen haftet die Post
ührung eines vorshriftsmäßigen Protest-
betreffend die Erleichterung des S. 321). Diese
Post-
Gesundheitëwesen, Tierkrankheiteun und Absperrung@®a
maßregeln,
der in Stutt
am 2
Maul- und Klauenseuche ist
gart am 2. Oktober und vom
Mainz am 28. Oktober, das Erlöschen der den Schlachtviehhöfen in Chemn ißt
9. Oftober 1924 amtlich- gemeldet
bei der Alumintum - Sprengkapsel Nr. 8: 45 mm bezw.
6,85 mm, bei e Aluminium - Sprengkapsel Nr. 6: 35 mm bezw. ,) mm, / E der Aluminium - Sprengkapsel Nr. 3: 26 mm bezw. mm
Die Ladungen enthalten Tetryl und Bleitriazid, an dessen
durch die Landesbehörde. — 3. ordnun
Stelle auch ein Gemisch von Bleiazid-Bleitrinitroreforzinat | inland eingehende Fleisch. — Ve tritt. Bei den Sprengkapseln Nr. 6, Nr. 8 und Briska Nr. 8 | nachträglich zugelassener Untersu wird statt des reinen Tet1y1s auch ‘ein Gemisch von Tetryl und | — 4. Bankwe]en :
Toluol zur Füllung verwendet. t Clausthal, den 23. Dftober 1924.
Preußisches Oberbergamtkt.
ember 1924
2. Versicherungswesen :
Nr. 42 des „Neichsministertalblatts" vom 3L Offs tober 1924 hat folgenden Inhalt : s Ì Erequaturerteilungen. — betreffend die Beau!sichtigung privater Bersficherungöunternehmungen
) Medizinal- und Veterinärwe!en: Vera g über Einlaß- und Untersuchungsstellen für das
1. Konsulatwesen: Ernennung. — Bekanntmachung,
in das Zolls rordnung über die Stemvelzeichen
hungéstellen tür auéläudisches Fleifh. Status der deut|chen Notenbanken — 9. Versorgungswe'en:
forgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen.
— Thüringen, Gemeindeverwaltungen. — runggaustalt. — Mec'enburg-St1ueliz, Kommunalbehörden. — Nach- weilung der in Verlust geratenen Verforgungsscheine.
Ende Sep Verzeichnisse der den Ver Thüringen, Saaëtsbehörden.
Thüringen Landesversiche-
Senatsbiblísihek
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