geseßes bezeihneten Ansprüchen. Das Recht e a
der Bahnaufsicht€- behörde gerihtlich geltend gemaht und bis zur An- ordnung des Vollstreckungsverfahrens verfolgt wird. Das in S 10 Nr. 2 des Reichsgeseßes bezeichnete Necht auf Des iOauns steht denjenigen zu, welche
e etrieb zu
wenn der Entschädigungsanspruch nicht inner eines Jahres nah der Erklärun
ih dem E r Bahn für den dauerndem Dienste verdungen haben. Das in Recht au
einheit gehörenden Grundstücken haften ;
b. der zur Staatskasse fließenden Abgaben für den Bahnbetrieb sowie der in Artikel 3 des Aus- führungsgeseßes bezeichneten Lasten, die in An- sehung der zur Bahneinheit gehörenden Grundstüe
zu entrichten sind;
„ der in Artifel 1 Abs. 1 Nr. 2 und in Artikel 2 des Ausführungsgeseßes bezeichneten Lasten, die für den Bahnbetricb oder in Ansehung der zur Bahn- einheit gehörenden Grundstücke zu entrichten sind.
Nach den in 8 10 Nr. 3 des Reichsgeseßes be-
eichneten Ansprüchen gewähren ein Reht auf Be-
; auf Erstattung von
Beträgen, welche innerhalb des leßten Jahres im
aegensitigen Bahnverkehre von einem anderen Bahn-
unternehmer ausgelegt oder für ihn crhoben oder für die Benußung von Fahrbetriebsmitteln zu entrichten
riedigung die Ansprüche
sind (Abrechnungsforderungen).
23) Im 8 38 werden die Worte „Einleitung der“
gestrichen.
24) Im 8 39 Saß 1 werden die Worte „einzuleiten“,
„Einleitung“ erseßt durch die Worte: „anzuordnen“, „Anordnung.“
25) Im S 40 werden die Worte SÎ 142 und 144 des )
Geseßes vom 13. Juli 1883“ erseßt durch dice Worte:
„S8 150, 153 und 154 des Reichsgeseßes über die Zwangs-
versteigerung und die Zwangsverwaltung.“ 26) Der S 41 erhält folgende Fassung:
Bei der Vertheilung der UÜebershüsse der Zwangs- verwaltung sind die in Z§ 37 Nr. 1 und 4 bezeichneten An- sprüche nah der dort bestimmten Rangordnung in ihrem
ganzen Betrage zu berichtigen.
Vor den in § 10 Nr. 5 des Reichêgesehes über die 11 die Zwangsverwaltung be- sind die während des Verfahrens
Zwangsversteigerung und zeichneten Ansprüchen i _Ver killig werdenden Forderungen aus Theil-Schuldverschreibungen
auf den Jnhaber zu berichtigen, soweit die Berichtigung die nicht Diese Vorschrift findet
nicht aus statutenmäßig dazu bestimmten Fonds, zur Bahneinheit gehören, erfolgt.
feine Anwendung, wenn den Forderungen fällige Bahn- Pfandschulden vorgehen oder die Zwangsversteigerung an- geordnet oder das Konkursverfahren eröffnet ift.
27) Jm & 42 werden die Worte „Einleitung der“ gestrihen und die Worte „(S 14 Ziffer 1 des Gesehes vom 183. Juli 1883)“ erseßt durch die Worte:
„(Artikel 4 des Ausführungsgesezes vom 23. Sep-
tember 1899). “ 28) Als § 42a wird folgende Vorschrift eingestellt:
Die Terminsbestimmung muß auch durch mindestens cinmalige Einrückung in die durch die Statuten oder die Bedingungen der Ausgabe von Theil-Schuldverschreibungen bestimmten Blätter öffentlich bekannt gemacht werden.
29) Jm 8 43 wird das Wort „Kaufbedingungen“ durch das Wort „Versteigerungsbedingungen“ erscht. 30) Der S 44 erhält folgende Fassung :
Die Terminsbestimmung soll zur Bezeihnung der Bahn- einheit eine den wesentlichen Jnhalt der Genehmigung wiedergebende Beschreibung ter Bahn enthalten.
31) Als § 44a wird folgende Vorschrift eingestellt :
Jst der Werth der Bahneinheit festzustellen, so erfolgt die Feststellung durch das Gericht nah Anhörung der Bahn aufsihtsbchörde
32) Im §8 45 werden erseßt : a. die Säße 2, 3, 4 dur folgende Vorschriften: Wird die Genchmigung versagt, so hat das
Gericht den Beschluß, durch den der Zuschlag er- theilt ist, aufzuheben und den Zuschlag zu versagen. Der neue Beschluß ist allen Betheiligten zuzustellen: eine Verkündung findet nicht statt. Die Zustellung des Beschlusscs wirkt wie eine einstweilige Ein stellung des Verfahrens
der Say 5 durch folgenden Abs. 2:
Der Termin zur Vertheilung des Ver- steigerungserlöses ist erst dann zu bestimmen, wenn die Genehmigung zum Erwerbe der Bahn beigebracht ijt
33) Als L 45a wird folgende Vorschrift eingestellt:
ie Vorschriften der S8 172 bis 184 des Neichsgesetes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung gelten mit den Aenderungen, die sih aus den Vorschriften dieses Abschnitts ergeben, auch für Bahneinheiten
34) Im S 46 werden a. im Abs. 1 siatt des Sahßzes 2 folgende Vorschriften
4
“a
eingestellt : Die Vorschr finden keine Anwendung. Das Meistgebot ift in jcinem ganzen Betrage durch Zahlung zu dbe- richtigen h. im Adj. 2 die Worte „Einleitung der“ gestrichen 30) Im L 47 wird a. der Abs. 2 Sah 1 durch folgende Vorschrift erscht: So lange nah dem Erlöschen der Genehmigung die VBahneinheit foribesteht, kann die Zwangs: vollstreckung in die zu ihr gehörigen Gegenstände nur von einem Gläubiger detrieben werden, der auf Grund eines den Vahnpfandgläubigern gegen über wirksamen Rechtes Befriedigung aus den Gegenständen zu suchen berehtigt ift b. im Abs. 2 Sahÿ 2 das Wort „dieselden“ erseßt durch die Worte: „die Gegenstände“ c, der Abs. 2 Say 3 gestrichen; d. folgender Abs. 3 zugefügt In den Fällen der Adsäte 1 und 2 endigt mit
dem Beginne der Zwangevollstreckung die Zu- |
10 Nr. 3 des Reichsgeseßes bezeichnete Befriedigung gewähren nah folgender Rangordnung, bei gleichem Range nah dem Ver- hältniß ihrer Beträge, die Ansprüche auf Entrichtung : a. der in Artikel 1 Abs. 1 Nr. 1 des Ausführungs-
geseßes bezeichneten Lasten, die auf den zur Bahn-
) 531 bis 538 erseßt dur die 8 erseßt durch die Worte:
iften über das geringste Gebot j
von Goßler Studt
gehörigkeit dis Gegenstandes zur Bahneinheit, unbeschadet der an ihm vorher begründeten Rechte. Mit der Aufhebung der VollstreŒungsmaßregel wird der Gegenstand wieder Bestandtheil der Bahneinheit. Das Gleiche gilt von dem Erlöse, soweit er dem Bahneigenthümer zufällt.
36) Die 32 bis 47 erhalten folgende Reihenfolge:
, 38, 35, 33a, 34, 36, 37, 42, 44, 42a, 43,
a, 45, 38 bis 41, 47, 45a, 46.
37) Jn der Ueberschrift des sechsten Abschnitts wird das
Wort „Sees durch das Wort „Fünfter“ ersctt.
Im § 50 und im § 53 Abs. 4 werden die 88 540, N 568 bis 575.
orte „findet — nicht statt“
„tönnen die einzelnen Bahnpfandgläubiger ihr Recht nicht selbständig geltend machen.“ 40) Der 8 56 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Bei der Vertheilung bestimmen si die Betheiligten und die Rangordnung, nah welcher ihre Ansprüche ein Recht auf Befriedigung gewähren, nach den für die Vertheilung des Erlöses im Falle der Zwangsversteigerung geltenden Vorschriften; an die Stelle der Beschlagnahme tritt die in E Saß 1° bestimmte Bekanntmachung. Die in § 37
r. 1 bezeihneten Entshädigungsansprühe gewähren nur ein Necht auf Befriedigung aus dem einzelnen Grundstücke. Die Vertheilungen an die Bahnpfandgläubiger erfolgen, ohne daß es einer Anmeldung bedarf, auf Grund des Bahn- grundbuchchs.
41) An die Stelle des E treten folgende Vorschriften :
S D. Nach der esten Vertheilung und nah der Rechnungs- legung des Liquidators beschließt auf den von dem Liquidator und dem Ae Ae der Bahnpfandgläubiger gestellten Antrag das Gericht die Aufhebung der Zwangsliquidation.
Gegen den Beschluß findet Beshwerde nah Maßgabe der Deutschen F proje ordnung (S8 568 bis 575) statt.
Die Aufhebung ist L befannt zu machen.
S 57 a.
Das Gericht hat die Viasteliung der Zwangsliquidation zu deschließen, wenn die Bahnpfandgläubiger der Einstellung zustimmen. Die Vorschriften des § 57 Abs. 2, 3 finden entsprehende Anwendung.
Für die Jnhaber von Theil-Schuldverschreibungen kann die Zusi R Maßgabe der S8 57h bis 574d durch Beschluß einer ersammlung der Gläubiger ertheilt werden.
39) Im § 51 werden die
S STb.
Die Versammlung wird durh das Gericht, bei welchem das Bahngrundbuch geführt wird, berufen. Die Berufung findet statt, wenn sie unter Angabe des Zweckes, sowie unter Einzahlung eines zur Deckung der Kosten hinreihenden Be- trages von Gläubigern, deren Theilvershreibungen zusammen den [infun Ren Theil des Betrages der Bahnpfand- {huld darstellen, oder von dem Eigenthämer der Bahn oder dem Konkursverwalter beantragt, oder wenn sie von der Bahn- aufsihtsbehörde verlangt wird.
Die Berufung erfolgt durch öffentlihe Bekanntmachung unter Angabe des Zweckes.
Gegen den die Berufung ablchnenden Beschluß des Gerichts findet Beschwerde nah Maßgabe der Deutschen Zivil- prozeßordnung (f 568 L ea) stati.
C. Die Versammlung findet unter Leitung des Gerichts statt. Der Beschluß wird nah Mehrheit der Stimmen gefaßt. Stimmenmehrheit ist vorhanden, wenn die Mehrzahl der im Termin anwesenden Gläubiger ausdrücklih zustimmt und dic Gesammisummeder Theil-Schuldbeträge der Zustimmenden wenigstens zwei Dritttheile der Gesammtsumme der Bahn- pfandschuld beträgt. Gezählt werden nur die Stimmen der Gläubiger, welche die T G Sckuldveëshreibungen nach An-
ordnung des Gerichts hinterlegt haben.
S ö74d.
Der Beschluß der Versammlung bedarf der Bestätigung des Gerichts; vor der Bestätigung ist die Bahnaukfsichts- behörde zu hören. Auf die Bestätigung, deren Wirkun; und Anfechtung finden die Bestimmungen der 88 181, 184 Absay 2, 185, 186 Nr. 1, 188, 189, 193, 195, 196 der Deut)chen Konkursordnung entsprehende Anwendung. Der Antrag auf Verwerfung des Beschlusses, sowie die sofortige Bcschwerde gegen die Entscheidung über die Bestätigung sieht jedem Znhaber einer Theil-Schuldverschreibung zu. Der rechtskräftig bestätigte Beschluß ist in Ausfertigung zu den Grundakten der Bahn zu bringen.
12) Jn der Ueberschrift des siebenten Abschnitts wird das
Wort „Siebenter“ durch das Wort „Sechster“ erseßt.
13) Jm S 58 werden erseßt: a. im Say 2 das Wort „fünften“ durch das Wort „vierten“; h. die Säße 3, 4 dur folgenden Abs. 2: Die Zwangsvollstreckung in das Nußungsrecht umfaßt auch die in § 4 bezeichneten Gegenjiände, soweit sic dem Nutßungsberechtigten gehören. Auf die Zwangsvollsireckung in einzelne dieser Gegen- stände findet die Vorschrift des § 47 Ats. 1 An- wendung 14) Jm 8 61 fällt der Abs. 2 Sah 2 weg 45) Die SS 62 bis 64 fallen weg Artikel 2. Der Minister der öffentlihen Arbeiten und der Justize
Minister werden ermächtigt, den Text des im Artikel 1 be- zeichneten Gesehes, wie er sich aus den dort vorgeschenen
&
Aenderungen ergiebt, unter Weglassung des § 65, im
-
übrigen unter fortlaufender Nummernfolge der Paragraphen und mit der Ueberschrift: „Gesey über die Bahneinheiten“ durch die Geset-Sammlung bckannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 11. Juni 1902.
( Lff. S ) W il h elm. Graf von Bülow. von Thielen. Schönsiedt Graf von Posadowsky. von Tirpit. Freiherr von Nheindaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller.
Auf den Bericht vom 27. Mai d. J. will J der
Stadtgemeinde Düsseldorf auf Grund des Gesetzes vom
Juni 1874 (Gesch-Samml. S. 221) hiermit das Nech
leitung noch erforderlihe Grundeigenthum : Gemeinde Ober- bilk, Flur 15 Nr. 5989/152 2c. zu 6012/152 2c. aus 3877/152, zu 6012/152 2c. aus 3246/150 und 5988/152 im Wege der
Enteignung dauernd zu beschränken. Die vorgelegten Lagepläne folgen anbei zurü.
Neues Palais, den 2. Juni 1902. Wilhelm R. von Thielen. Studt. Freiherr von Hammerstein. An die Minister der öffentlihen Arbeiten, der geist- lichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Junern.
Bekanntmachung.
Gemäß S 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Zuli 1893 (Gesez-Sammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der auf preußischem Gebiete gelegenen Strecken der Lübeck-Büchener Eisen- bahn im Zahre 1901 ein kommunalabgabepflihtiger Rein- ertrag von 821 595 #. 22 Z erzielt worden ist.
ünster, den 7. Juli 1902. Der Königliche Eisenbahn-Kommissar. Lüdicke.
Angekommen:
Seine Excellenz der Staats- und Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben, aus der Rheinprovinz.
Personal-Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Curhaven, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, 24. Juni. v. Brozowski, Oberstlt. beim Stabe des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, zum Führer des beim X. Armee-Korps zu bildenden Res. Inf. Negts. ernannt.
Kiel, an Bord S. M. Yacht „Hobenzollern“, 3. Juli. Schneider, Oberst und Kommandeur des F Negts. Prinz- Megent Luitpold von Bayern (Magdeburg.) Nr. 4, mit der Führung der 21. Feld-Art. Brig.,, Frhr. v. Gillern, Major und Abtheil. Kommandeur im Feld-Art. Regt. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, unter Versezung zum Feld-Art. Regt. Prinz-Regent Luitpold von Bayern (Magdeburg.) Nr. 4, mit dec MULLUng dieses Nats., — beauftragt. Kühne, Major im Kriegs-Ministerium, als Abtheil. Kommandeur in das Feld-Art. Negt. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10 verseßt. v. Schwerin, Hauptm. und Battr. Chef im Lehr- Negt. der Feld-Art. Schießshule, bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Kriegs-Ministerium kommandiert. Frhr. v. Bernewißt, Oberlt. im 2. Garde - Drag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, unter Verleihung des Charakters als Rittmeister, in das Gren. Regt. zu Pferde Freiherr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, Müller, Lt. im Vorpomm. Feld-Art. Regt. Nr. 38, in das Kulmer Inf. Regt. Nr. 141, v. Heyne (Ernst), Lt. im Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, in das 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, v. Kußleben, Lt. im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, kommandiert zur Dienstleistung beim Feld-Art. Negt. Prinz August von Yreugen (1. Litthau.) Nr. 1, in dieses Negt, Uhle, A sia & Posen. Iul, Negt. Nr. 56, ü das Inf. Regt. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, — versett. Vollmer, Oberlt. im d-Art Regt. von Clausewiß (1. Ober- \{le\.) Nr. 21, auf sein Ansuchen von Beendigung seines im Juli d. J. ablaufenden Kommandos per Kriegs. Akademie bis 30. Sep- tember d. I. zur Dienstleistung beim 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regf. (Leib-Drag. Regt.) Nr. 24 kommandiert. Bartels, Lt. im 1. Westpreuß. Feld-Art. Regt. Nr. 35, dessen Kommando zur Gesandt- haft in Mexiko bis zum 31. Dezember d. J. verlängert.
Nachstehende zum Großen Generalstabe kommandierte Oberlts. à la suite der Armee während der diesjährigen Manöver zu Inf. Brigadestäben kommandiert und zwar: Risa Bey ben Namek beim 1X. Armee-Korps, Mehmed Schükri beim V1. Armee-Korps, Halil Bey beim IV. Armee-Korps, Ahmed Feizi Bey beim 11. Armee-Korps, Ali Kémal Bey beim XV11. Armee-Korps.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. Y. „Hobenzollern“, 3. Juli. v. Wildemann, Lt. à la suite des Inf. Regts. Hessen - Homburg Nr. 166, mit der seseßlihen Pension der Abschied aus dem aktiven Heere bewilligt ; gleichzeitig bei den Mes. Offizieren des genannten Regts. angestellt. Techow, Lt. im Inf. Regt. Graf Kirhbach (1. Niedersles.) Nr. 46, mit der gesculihen Pension der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär-Verwaltung.
_ Dur Verfügung der Feldzceugmeisterei. 30. Juni. Feller, Meister bei der Geschüpgießerei, zum Obermeister, Neu- mann, Vertragömeister bei der Art. Werkstatt in Spandau, zum Meister, mit dem 1. Juli 1902 ernannt.
Kaiserliche Schuytruppen. , Kiel, an Bord S. M. Yatt „Hobenzollern“*, 3. Juli. Krag, Nigmann, Oberlts. in der Schußtruppe für Deutsch-Ostafrika, unter Beförderung zu Hauptleuten, vorläufig obne Patent, zu Komp. Chefs ernannt.
Nichkamlliches. Deutsches Neid.
Preußen. Berlin, 9. Juli.
Seine Majestät der Kaiser und König sind an Bord der Yacht „Hohenzollern“, wic dem „W. T. B.“ aus Frederikshavn berichtet wird, in der Nacht zu gestern nah
ciner guten, wenn auch etwas bewegten Fahrt vor Skagen eingetroffen.
Zhre Majesiät die Kaiserin und Königin trafen gestern Auteaai Bord der Yacht „Jduna“ auf der Flens- burger Außensöhrde ein und degaben Sich auf der Stations- yaht „Schneewitichen“ mit den Prinzen nach Gravenfstein zum Besuche Jhrer Hoheiten des zogs und der Herzogin i Den zoljtein. Abends kehrten Jhre Majestät an rd der Yacht „Jduna“ zurück.
Das Königliche Staats-Ministerium trat heute zu einer Sihung zusammen.
_ Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm Graf von Lenden int von dem ihm Allerhöhsi bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft
rleihen, das zur Herstellung einer vierten Hauptwasserrohr-
wieder übernommen
Der hiesige - Königlich bayerishe Gesandte G1af von Lerchenfeld -Köfering ist vom Urlaub nah Berlin zurück- gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über- nommen.
Der hiesige Königlich rumänische Gesandie Beldiman hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesen- heit fungiert der Legations- Sekretär Statesco als Ge- \chäftsträger.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Hansa“, mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer-Geshwaders, Kontre- Admiral von Ahlefeld an Bord, am 7. Juli von Tsingtau in See gegangen.
S. M. S. „Schwalbe“ ist an demselben Tage in Naga- saki ZGERONIER und geht am 14. Juli von dort nah Tschifu in See.
S. M. S. „Jltis“ is gestern von Kobe in See ge- gangen.
S. M. S. „Falke“ ist am 7. Juli von St. Thomas nah La Guayra in Sce gegangen.
Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine im Kaiserlichen Statistischen Amt zusammengestellte Uebersicht über das Religion s- bekenntniß der Reichsbevölkerung nah der Volks- zählung vom 1. Dezember 1900 veröffentlicht.
Sachsen.
Die Zweite Kammer hat gestern, wie das „Dresdner Journal“ berichtet, die Vorlage, betreffend den dritten Nachtrag zu dcm ordentlihen Staatshaushalts- Etat, sowie die aus Anlaß des Thronwechsels nothwendige Verabschiedung der Zivilliste für die Dauer der Regierung Seiner Majestät des Königs Georg, einstimmig angenommen.
Württemberg.
Die Kammer der Abgeordneten hat, wie „W. T. B.“ meldet, den Antrag des Zentrums auf Einführung einer obligatorishen Waarenhaussteuer mt 43 gegen
34 Stimmen angenommen.
Baden.
Die Erste Kammer beschloß, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern, im Hinblick auf den bevorstehenden Schluß des Land- tages, von einer Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Einführung des direkten Landtagswahlrechts,
abzusehen. Oldenburg.
Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben am 6. d. M,, wie den „Mel. Nachr.“ berichtet wird, von Elsfleth aus an Bord der Yacht „Lensahn“ eine Reise nah Rußland angetreten.
Durch einen Großherzoglihen Erlaß sind Neu- wahlen für den demnächst einzuberufenden ordentlichen Landtag angeordnet worden.
Großbritannien und Jrland.
Nach dem heute Vormittag veröffentlihten Krankheits- beriht schreitet die Besserung im Befinden des Königs ohne Unterbrehung fort. Der König scläft gut. Die Kräfte heben sich. Die Wunde heilt allmählich.
Das „Reuter'she Bureau“ erfährt, daß der König auf baldiges Stattfinden der Krönung dringe. Alcrhöchst- derselbe werde vielleiht vorher eine kurze Zcit an Bord seiner Yacht zubringen, aber London nicht auf längere Zeit verlassen, evor die Krönung stattgefunden habe.
Das Befinden des Staatssekretärs für dies Kolonien Chamberlain macht, wie „W. T. B.“ meldet, gute Forl- schritte; derselbe wird jedoh vorläufig noch im Charing Croß- Hospital verbleiben, da die Aerzte absolute Ruhe für erforder- lich erklärt haben. Das Verbleiben im Hospital ist jedo lediglih cine Vorsichtsmaßregel, welche die Aerzte angeordnet haben, da der Staatssekretär seine Amtsthätigkeit augenblicklih doch nicht wieder aufnehmen könne.
Dem „Kolonial-ZJnstitute“ hat der Staatssekretär Chamber- lain mittheilen lassen, daß er infolge des Unfalls, der ihm zugestoßen, nicht im stande sei, bei dem großen Reichs- Krönungsbankett am 11. Juli in der Guildhall den Vorsiß zu führen
Die Konferenz der Minister der br itishen Kölonien wird in dieser Woche keine Sihung abhalten.
Im Oberhause brate Lord Brassey gestern die Ab- nahme des Baucs von Handelsdampfern, die sih für den Dienst als Hilfskreuzer eigneten, zur Sproche und legte dar, daß England seine von ihm einst eingenommene Position bezüglih \chnell fahrender Handelsdampfer verlorcn hade und daß die englishen Schiffsbauer nihti versuchten, mit den deutschen Rhedern in Bezug auf Schnelligkeit der Dampfer zu wetteifern. Der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne gab zu, daß Handelskreuzer von Werth seien, erklärte aber, daß sie in kleiner Weise als ein Ersaß für gepanzerte Kreuzer anzuschen seien. Lord Selborne führte dann aus: das Zurüdbleiben Englands im Bau schr \{hneller Dampfer sei darauf zurück- pbren, daß dic auswärtigen Staaten Subsidien in einem öheren Betrage zahlten, als von England je in Erwägung gezogen worden sei. Solche Schiffe machten sich in komw- Merrener Beziehung nicht bezahlt und benöthigten deshalb Subsidien. jüglih des atlantishen Schiffahrtstrujstes er- klärte Lord Seldorne, die englishe Regierung hege keinerlei Eifersucht gegenüber dem Verlangen Amerikas, eine eigene Handelsflotte zu besitzen: Amerika sei zu einer vollen Betheiligung an dem allantishen Handel durchaus be- rehtigi, England könne aber nit zugeben, daß es selbst aus dem atlantischen Handel vertrieben werde. Die Regierung stehe dem Trust in keiner Weise feindlih, aber voller Be- orgniß gegenüber : fie müsse die gegenwärtige Lage der Schisf- ahri im Allantif Ozean im Ganzen in Betracht ziehen und könne ved che nit die ganze Frage zu einem end- gültigen A lu gelangt sei, vernünftiger Weise weder mit
einen noch der anderen Partei ins Einvernehmen sehen. Lord Selborne fügte noch hinzu, die Frage der Flottenreserve und der Ausbildung der Offiziere werde von der Admiralität sorgsam erwogen
_In der gestrigen Sißung des Unterhauses stellte William Redmond (Ire) die Frage, ob die Regierung das Anerbieten Pierpont Morgan’s angenommen habe, wonach die in den Schiffstrust einbezogenen e Schiffe unter be- stimmten Bedingungen Bir die nächsten 50 Jahre zur Ver- fügung der Admiralität stehen sollten. Der Parlaments- Sekretär der Admiralität Arnold Foster entgegnete, es sei allerdings ein solches Anerbieten von Pierpont Morgan eingegangen. Die Einzelheiten könne er dem Hause nicht mit- E er könne aber sagen, daß der in Rede stehende
unft in dem Anerbieten enthalten sei. Das leßtere sei bisher noch nicht angenommen worden, weil man darüber nur mit Berücfsihtigung der britischen Schiffahrtsinteresen im allgemeinen und speziell des Handelsverkehrs auf dem tlantishen Ozean befinden könne, dessen Lage von der Regierung sehr sorgfältig in Er- wägung gezogen werde. Sobald die Regierung in der Lage sein werde, dem Hause cine allgemeine Darlegung der Sache zu geben, werde fe das thun. — Der Präsident des Handels- amts Gerald Balfour theilte mit, daß am 22. Juli in Kopenhagen eine internationale Fischerei-Konferenz zusammen-
treten werde. Frankreich.
Der Ministerrath ermächtigte gestern, wie „W. T. B.“ erfährt, den Finanz-Minister Rouvier, in der Kammer eine Geseßesvorlage einzubringen, durch welche die .31/2prozentige Rente in eine 3 prozentige umgewandelt wird. Die Inhaber der 31/5 prozentigen Rente werden den gegenwärtigen Zinsertrag bis zum 31. Dezember 1902 beziehen. Weiter soll ihnen mit dem leßten Kupon des Jahres eine Bonifikation von einem Franc für 350 Francs Rente, das heißt ein Aequivalent für das ausbezahlt werden, was sie während vier Jahre erhalten hätten, wenn eine Konversion in 31/4 prozentige Rente statt- gefunden hätte. Dadurch verringert sih der jährlihe Gewinn aus der Konversion um zwei Millionen Francs. Der Finanz- Minister wird für das Budget von 1903 über eine Summe von 32 Millionen verfügen können. Der Staat verpflichtet sich, während aht Jahre keine neue Konversion dreiprozentiger Rente, weder neuer, noch alter, vorzunehmen. Der Finanz- Minister wird die Kredi tkommission ersuchen, sofori ihren Bericht zu erstatten, und die Deputirtenkammer auffordern, der Vorlage noch am Abend zuzastimmen, die dann sogleich an den Scnat gehen soll. Der Ministér des Aeußern Delcassé machte Mittheilung von dem ausgezeichneten Ein- druck, welchen seine Erklärungen in der Deputirtenkammer über die Bezichungen Frankreihs und Jtaliens im Auslande gemacht hätten.
Jn der Abendsißzung der Deputirtenkammer begründete der Finanz-Minister den Geseßentwurf, betreffend die Konversion der 3!/prozentigen Rente in 3prozentige, und stellte am Schluß seiner Ausführungen fest, daß sh seit 1871 die Ausgaben dank der guten Verwaltung um die Hälfte verringert hätten. Der Kredit Frankreichs habe h in höherem Maße gehoben als der irgend eines anderen Volke. Darauf wurden sämmiliche Artikel der Vor- lage angenommen. Der Deputirte Baron Reille beantragte nunmehr einen Zusaßantrag, wonach der Gewinn aus der Konversion zur Entlastung der Grundsteuer und der fleinen Gewerbetreibenden verwandt werden solle. Die Kammer be- chloß, diesen Antrag gesondert zu berathen. Die Vorlage wurde sodann im Ganzen mit 475 gegen 4 Stimmen an-
genommen. Rußland.
Wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg mitgetheilt wird, ist der „Russishen Telegraphen-Agentur“, gegenüber einer auswärts verbreite‘'en Meldung, daß die russishen Truppen Mukden und Theile der Mandschurei geräumt hätten, aus Charbin die s zugegangen, daß die Räumung der Mandschurei noch nicht begonnen habe.
Gestern ist in St. Petersburg eine abessynische Mission unter Führung des Bischofs Mateos eingetroffen. Belgien.
Der Zustand der Königin soll sih, nah ciner Meldung der „Chronique“ aus Spa, seit dem 7. d. M. verschlechtert haben.
Bulgarien.
Die S obranje hat, wie dem „W. T. B.“ gemelde gestern die Vorlage, betreffend die Anleihe, mit 11 56 Stimmen angenommen.
Amerika.
Wie die „Hamburgische Börsenhalle“ meldet, erhielt bei der Präsidentenwahl in Haiti der Prätendent Firmin die Mehrzahl der Stimmen. Die größte Anzahl Stimmen nach ihm erhielt der Prätendert S. Pierro. Die Lage sei noch ruhig, der weitere Verlauf der Dinge aber noch ungewiß.
Aus Willemstad berichtet „W. T. B.“, daß der Prä- sident von Venezuela Castro gestern Morgen an Bord des D „Assun“, der zwei Schooner mit Regierungstruppen im Sölepptau geführt habe, vor Barcelona angekommen sei. Dic Stadt sei theilweise von den Aufständischen umzingelt D@&t Präsident werde nicht vor Sonntag zum Angriff über
gchen. Afrika.
Das Parlament der Kapkolonie ist, wie „W. T. B.“ erfährt, zum 20. August einberufen worden.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Stuckateure des Zentral-Verbandes von Berlin und Umgegend beschäftigten ih am Montag Abend mit ter Tariffrage Sie streben, wie die „Volks-Zta.* berichtet, die Festlegung cines Tarifs an, und die Verbantsleitung batte sich an die „Freie Ver- einigung der Inhaber von Biltbouer- und Stuclgcichäftcn Berlins und ter Umgegend“ zum Zwecke ter Andbahnung von Verhandlungen gewandt, bei denen dec im vergangenen Jahre seitens der Unternehmer mit der „Freien Vereinigung ter Stuckatcare* vor dem Ecwerbegericht Tarif als Grundlage tienen sollte. Dieser sieht in der Hauptsache, außer cinem \pezialisierten Accordtarif, für Stuefaäteure eine Ristündige tägliche Arbeitkzeit und einen Minimallohn vos © M, für Werkstättenarbeiter (Gießer, Former, Zieher und Metdell- arbeiter) cine neunstun tâglicde Arbeitszeit bei cinem Minimal- loba don 4,50 «A für Gicker und von 5 M für Former, Zieder und Meotdellarbeiter vor. Hierauf ift dem „Zentral-Verband ter Stuckateure* seitens der Unternehmer-Vercinigung die Ant wor zugegangen, daß sie bereit 4, auf ter Etuntlage des mit der „Freien Vereinigung der Skuckateure* abgeschlossenen is zum Mai 1903 gültigen Tari!s in Verhandlungen zu treten darnit dieser zur allgemeinen Eeltung gelange.
Diékussion beshloß die Versammlutüg, den Tarif anzunehmen. Außer- dem wurde die Kommission beauftragt, die Verhandlungen mit der „Freien Vereinigung der Inhaber von Bi!dhauer- und Stuckgeschäften Berlins und der Umgegend“ fortzusetzen.
Die Lohnbewegung der Bauarbeiter Berlins und der Vororte nimmt, hiefigen Blättern zufolge, einen für die Arbeiter günstigen Fortgang. Am Anfang dieser ohe find wieder auf 10 Bauten mit 82 Arbeitern die Forderungen bewilligt worten, sodaß gegenwärtig etwa 1400 Arbeiter auf 110 Bauten zu den neuen Bedingungen arbeiten. Im Ausstande befinden \fih noch rund 220 Mann. — Auch den Pugterträgern, die einen täglichen Mindestlohn von 7,50 M (ftatt wie bisher 7 S) verlangen, iît auf 9 Bauten ihre Forderung zugestanden worden, während auf 5 Bauten wegen Nichtbewilligung die Arbeit ruht.
Eine außerordentli%e Generalversammlung des Verbandes der Möbelpoliere Berlins beschloß: „Da die Tischlermeister die Lohn- und Arkbkeitsbedingungen zu vershlechtern suchen, hat jeder Möbelpolicrer die Entlassungéscheine zurückzuweisen. Um die Arbeits- losen während der \{lechten Geschäftslage mit 1,50 Æ pro Tag unter- stüßen zu können, hat jeder in Berlin und Umgegend arbeitende Polier pro Woche 50 K Ertrabezitrag zu zahlen.“
Aus Kiel wird dem „Vorw.* berichtet, daß die Unterhandlungen zwischen den auêgesperrten Baäußandrwerkern und der Innung „Bauhütte“ zu einem Resultat noch nicht geführt haben. Die Innung macht jeßt folgendes Angebot: „Bis zum 1. Oktober sollen 55 4, von da ab bis zum 31. Dezember 1906 60 A pro Stunde gezahlt werden. Nach zwei Jahren foll die städtische Baukommission entscheiden, ob die Konjunktur im Baugewerbe ‘ ge- stiegen sei, und sollen im bejahenden Fall 3 A4 pro Stunde von da ab zugelegt werden.“ Die Vertreter der Gesellen erklärten, daß auf diese Bedingungen tie Ausgesperrten wohl niemals eingehen würden.
Der Auéftand im Baugewerbe zu Neumünster ift, temfelben Blatt zufolge, beendet. Die Zimmerer waren sieben Wochen, die Maurer fünf Wochen ausständig. Die Strikenden haben beschlossen, die von den Unternehmern angebotenen Bedingungen anzuerkennen und die Arbeit wieder aufzunehmen. Viel haben die Arbeiter nicht erreicht, hauptsählih den Abschluß eines Tarifvertrags mit der Organisation.
Auch der Ausstand der Zimmerer in Braunschweig ist jeßt, wie die „Magdeb. Ztg.“ meldet, nah sech8wöchiger Dauer als beendet an- zusehen. In der vorigen Woche haben 27 Strikende die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufgenommen. In einer am Sonnabend Abend abge- haltenen Mit liederversammlung tes Zentralverbandes der Zimmerer be- richtete der Merent, daß die Wiederaufnahme der Arbeit durch eine Anzahl Strikender große Unruhe hbervorgerufen babe; die Zahl der Strikenden belaufe sih jeßt noch auf 119. Ein anderer Redner erklärte, die Maurer und Bauarbeiter, die durch den Strike in Mitleider- haft gezogen würden, drängten auf bedingungélose Wiederaufnahme der Arbeit, und er schlage vor, daß leßtere sofort zu den früheren Bé- dingungen wieder aufgenommen werde. Darauf wurde eine neue Versammlunzg auf Dienstag anberaumt, in der über die Aufhebung des Strikes endgültig Beschluß gefaßt werden sollte.
Im Hamburger Baugewerbe ist es noch nit zum Fricdens- {luß gekommen. Zwar haben die Maurer, wie in Nr. 156 des „R.- u. St.-Arnz.“ kerihtet wurde, die von ibnen verbängten Sperren aufgehoben, dagegen erhalten die Arbeitgeber die von ibnen ver- fügten Aussperrungen, nach einer Mittheilung des „Vorw.*, auf- recht. Die Unternehmer \suchen weiter ncch Arbeitéwillige von außerhdlb heranzuziehen. — Gestern Abend fand eine Ver- sammlung von Zimmerleuten Hawburgs statt, die von etwa 20C0 Personen besucht war. Einer Meldung des „Hamb. Korr.“ zufolge wurde ein Antrag der Verwaltung des Zentral- verbandes der ,„, Zimmerer, „die vom Verband verhängten Sperren unter der Bedingung aufzuheben, daß die Innung sich bis Freitag bereit erflärt, mit den Vertretern der Gesellen in Verhandlung zu treten, am Freitag aber über weitere Maßnahmen in einer neuen Versammlung zu bescbließen“, mit überwiegender Majorität abgelehnt und beschlossen, den Strike fortzusetzen.
Aus Triest berichtet die „Wiener Zta.*“, daß die Handels- und Gewerbekammer, beziebungêweise die Börje-Deputation bei den dortigen Babnverwaltungen und der Lagerhauêverwaltung Schritte eingeleitet kat, tamit während des Strikes der Fuhbrleute (f. Nr. 157 tes „R.- u. St.-Anz.*) zur theilweisen Bebebung der dur denselben entstandenen Verkehröstockdung die nothwendigen Waggons und Gleise der Ufer- bahn des Freikafens zur Verfügung gestellt werden. Einige Spediteure, Kaufleute und Brauereien arbeiten mit eigenen Fuhr- werken. Wegen Uebertretung des Koalitions-Geseßes wurden vorgestern acht Personcn, darunter zwei Fuhbrwmerksunternehmer, wver- haftet Die in der dortigen Linoleumfabrik beschäftigten Arbeiter haben mit Rücksicht auf die schwierige Lage der Fabrik troß der Aklebnung ibrer sämmtlichen Forderungen beschlossen, nicht in den Auéstand zu treten.
In Arad (Ungarn) baben nach einer Meldung des „W. T. B.*
1000 Maurergebilfen wegen Lohndifferenzen die Arbeit eingeîtellt.
Kunst und Wissenschaft.
A. F. Die „Vorderasiatishe G esells Gebeimer Regicrunçcsrath, Professor Dr. R. von ! in ibrer leyten Siyung cine Mittheilung vc beim über eine von ibm im März 1899 untersuhte und in ibren wichtigsten Theilen unter Magnesfium-Licht phbotographisc auf- genommene Grabhöble in Palmyra entgegen. Diese ret aus- getebnte, mebr als 200! Särge und 3 große steinerne Sarkophage enthaltende Grabböble gebört zu den besterbaltenen und reichsten der zablreihen Katakomben Palmvras. Jhr Inneres ist wegen der darüber lagernden Schutt- und Trümmermassen gegenwärtig nur d eine enge Ocffnung und krichend zu errcihen. Nach Prachtentfaltung und Bildershmuck zu \{licßhen, ist fie in der Glanyeit Palmyras entstanden. Hierfür legt auch eine der verbältnikmäßig aut erhaltenen Inschriften in palmvyrenif - syrischer H Zeugniß ab, die als Todetjahr ciner Verstorbenen das f seleucidishen Aera. d. i. 259 nach Chr, angiebt, also nur vor der Zerstörung Palmyras im Kriege gegen Kaiser Aurcl dem jähen Fall seiner bis dabin mä@tizgen Königin Zen sonders bemerkentwerth ift die s{mückung der in Rundbogen bôble Dr. Sobernheim" ein genaues und mw 8 Wänden beiwchnenten künstleris üt Die T übcrall pfctten-Muster Wandgemältde stellen in reicher Umrahmung durch allerlei Ornament Männer und Frauen verschiedenen Alters dar: deb ers beint es schr weifelhaft, ob es Porträts der bier beigeenten Verstorbenen sind. Wenn dies der Fall wäre, müßten die Vilder cinen minder \cematishen Eintruck machen. Besonderes Interesse verdient cin figurenreiches, bewegtes Bild in ciner Lüneite, aller EWabricbeinlichleit nah die im Alterthum gern geschilderte Scene darstellend. wo Odysscus unter den Töchtern des Lykometes den ge- subten Aébill berausfindet. Die Gestalt des Frauenkleider tragenden Adill im Vertergrund unterscheitet sich sehr Hharakteristss{ von den übrigen weiblichen Figuren. An cinzelnen ter wahrscheinlich allego- rischen weiblichen Gestalten in ganzer Figur an den Wänten ift bemetkens- werth, dak sie große Flügel tragen. Die Einzelfigur galt bibher als cine róômise Erfindung, und man \chäßte gerrifse Einzelgestalten in maleriicher und rlastiider Darstellung. die fich in Ratenna finden, als die älteitea Teren ter Kunftgattung. Durch diesen Fund in Palmyta erscheint errricien, tah die Erfindung älteren, orientalischen Ursprungs und ten ten Römern nr weiter entœickelt il. Der Vortragende legte dann noch cine ihre Scmmlung großer Photograpdien der unvergleichlichen Trümmer- ätte Palmyvra, ibres Sonnentempels und ter üder 1 km langen
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