1902 / 164 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1902 18:00:01 GMT) scan diff

3) von Fähren, Baggern und sonstigen, niht auf Tragfähigkeit vermefsenen Shwimmkörpern für jedes Quadratmeter Fläche . 4 3 4) von Floßholz für jede Tonne. . . «- « + Bemerkungen zu I. : : a. Fahrzeuge, die an einem Tage mehr als einmal in den Hafen B haben das Hafengeld für diesen Tag nur einmal zu ent- rihten. S b. Güterdampfer, die nicht mehr als 4 ihrer Tragfähigkeit an Gütern löschen und laden und nit länger wie 48 Stunden im Hafen verweilen, baben nur die Hâlfte des Hafengeldes zu zahlen. c. Bei Feststellung des Floßholzgewichts wird ein Kubikmeter hartes Holz zu 0,75 t, ein Kubikmeter weihes Holz zu 0,55 t und cin Festmeter zu 17 chm Wassermaß oder 9 qm Wasserfläche bei einfacher Lage der Stämme gerechnet.

11. Schutgeld L Z bei Eintritt von Hochwasser oder Eisgang von den im Vasen befind- lichen oder ihn aufsuhhenden Schiffen, Fähren, Baggern und sonstigen Schwimmfkörpern: S

1) von Fahrzeugen unter 20 t Tragfähigkeit . 1,50 M,

2) von größeren Fahrz*ugen und zwar E

a. von Damvfschiffen für jedesQuadratmeter benußter Fläche 10 S,

b. von anderen Schiffen für jede Tonne Tragfähigkeit 8 S,

3) von sonstigen Shwimmkörpern (Schalden, Baggern, Flößen, Badeanstalten u. dergl.) für jedes Quadratmeter benußter Fläche S A ; S

r

Bemerkungen zu II.

a. Durch Entrichtung des Schußgeldes erlangt das Fahrzeug Ansvyruch auf Hafenshuß gegen Eisgang und Hochwasser für ein vom 1. Oktober bis zum 30. September ih erstreckendes Hebungsjahr.

b. Fahrzeuge, welhe {hon in einem anderen preußishen Rhein- hafen mit gleihartigem S Schutzgeld in demselben

bungs8jahre gezahlt haben, bleiben für dieses Jahr im Falle der enußung des Ruhrorter Hafens shußtgeldfrei. Ist aber das in dem

früher benußten Hafen erlegte Schußzgeld niedriger als das unter II festgesetzte, so wird der Unterschied nacherhoben. i

c. Fahrzeuge, die nach dem 2. September in Ruhrort oder in einem preußischen Rheinhafen mit gleihartigem Schutzgeldtarif \{huß- geldpflichtig geworden sind, können 4 Wochen lang den Hafenschuß in Rubrort obne wiederholte Entrihtung von Schußzgeld in Anspruch nebmen, auch wenn ein Theil dieses Zeitraums {hon in das mit dem 1. Oktober beginnende Hebungsjahr fällt. E E |

d. Anfang und Ende der Schuyzeiten (derjenigen Zeiträume, in welchen die Verpflichtung zur Zahlung von Schußzgeld besteht) wird dur die Hafenverwaltung öffentlich bekannt gemaht. S

e. Das von den s{utzgenießenden Schiffen, Flößen und sonstigen S{wimmfkörvern nah Abschnitt T zu zahlende einmalige Hafengeld wird auf das Schußzgeld angerechnet. E E

f. Als Häfen mit gleihartigem Schußgeldtarif sind diejenigen an der Lorelev, in St. Goar, Koblenz, Brohl, Oberwinter, Mülheim a. Rb., Duisburg, Orsoy, Wesel und Emmerich anzusehen.

111. Schleppgeld für jede Fahrt aus dem Hafen bis in den Rhein oder umgekehrt und für jede Fahrt innerhalb des Hafens, ohne Unterschied der Fahrt- länge L 1) von Schraubendampfern 3 M, D E E «L EH 3) von ganz oder theilweise beladenen sonstigen Schiffen bis

100 Sonnen Scala a oes iee N

von größeren Schiffen für jede weiteren 250 Tonnen Trags fähigkeit . Ls E. s i 1 M. mehr,

4) von leeren Schiffen (außer Dampfern) die Hälfte der Sätze unter 3,

oa Baier e o a M

6) von dem s{chwimmenden Dampfkrahn R.

7) von Flößen bis zu 3 Stammlängen und 8 m Breite 4 K. IV. Ufergeld (Werftgeld) :

von allen im HafenbereiÞh ein oder auëêgeladenen Gütern,

eins{ließlich des Floßholzes, für die Tonne

1) an fisfalishen verpahteten oder Privatpläßen,

A. von Robeisen, Brucheisen, anderen unedlen Robmetallen, ver- arbeitetem Eisen aller Art, Zement, Zementwaaren, Traß, Kalk, Erde, Lebm, Sand, Kics, Kreide, Eisenerz, anderen Erzen, Salz, Steinen und Steinwaaren, Steinkohlen, Koks, Braunkohlen, Torf und Mauer- steinen, Tbonfliesen, Thonröhren, Dachziegeln, Getreide und Holz in robem und geshnittenem Zustand E

B von ls R i... o. 92

C. bei Verladung oder Löschung von Gütern, für die {on ein- mal Ufergeld bezablt ift, die Hälfte der Säye unter A. und B

fiskalischen niht verpachteten Pläyen Sâge unter 1 A und B erböbt für die Tonne um 5 d, Falle 1 C die Hälfte dieser erhöhten Säye.

V. Lagergeld von allen Gütern, die auf fiéfalishen niht verpachteten Plätzen länger als 2 Wochen lagern, für jede weitere Woche und jedes Quadrat meter belegter Fläche j j S 10 4

Bemerkungen zu 1 bis V.

1) Angefangene Erbebungseinheiten (Tonnen, Quadratmeter, Zeit- räume u. }. ! n für voll gerechnet

9) Die zu zablenden Gebühren werden auf halbe Mark nach oben abgerundet und betragen in den Fällen unter 1 und 11 mindestens 1,50 „M

3) Die unter 1 und 11 für mungen gelten auch für

P oder veat werden

4) Der Flächenraum in den Fällen wird tur Multiplikation der größten Länge der S(iffe, Bagger, Flöße und sonstige Maddtamvfern unter Hinzurechnung eines Breite ermittelt

5) Der Tag und die Stunde des Einlaufens werden bei Berenung der 12wöchentlichen unt st im Sinne des Abschnitts 1 nicht mitgezählt

don f p mer Ì P.) TTeCTi ur

Dampfschiffe solche Fahrzeuge, die Elektrizität oder eine andere mechanische Triebkraft

zit der arökten Breite wrimmftêrper bei Radkaîtens zur

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V1. Kippgeld von den rch fiékalliche Kirver im Selbsibetriebe zu verladenden Koblen, und war für die Tonne von flott zu kippenden G À von schwer zu kippenden : . 12 4, von Koks 10 A Außerdem für Abdreben der zurückzustellenden Eisenbahnwagen von jedem Wagen 10 A Befr nge Betreit find 1) Fabrzeuge von weniger als ywei Tonnen Tragfähigkeit, 2) Fahrzeuge und Güter, die dem Könia, dem Staat oder dem Reich gebóren oder auss({licklih für deren Rechnung befördert werden,

e, welde zu anderen abgabeplichtigen Fahrzeugen ge- bôren, Flicger und Schalupven

zu 1 vom Hafen- und Schutzgelde, zu 2 von allen Abgaben,

zu 3 vom Hafen-, Schuy- und Scdlerpgelte.

Sé@luß- untd Üebergangsbeflimmungen Der vorstehende Tarif triti mit dem 1. April 1903 in Kraft, und war mit der Maßgabe, daß in der Zeil

vom 1. April 1903 dis zum 1. Oltober unter IV 1 A B bezelhnete Ufergeld (Werstgelt) nur zum halben Betrage erboben wird, au wird in dieser Uebergangszeit das Ufergeld (Werft- geld) nah 1V 1 C und 1V 2 unter Zugrundelegung der Hälfte der unter IV 1 A B genannien Säye berehnet

Es if jedo anstatt des Hasen- und Wergeldes (Werftgeldes) nah Abschnitt 1 und 19 dieses Tarifs wührend der lleber gangêzeit das in dem alten Tarif vorgeichené Hafengeld zu erheben, sofern der

1900 das

Betrag des leßteren fih höher ftellt wie jene beiden Abgaben (für ein Schiff sowie für seine Ein- und Ausladung) zusammen.

Berlin, den 2. Juli 1902.

Der Der Minister Der Minister u für Handel und der öffentlichen inister. ewerbe. Arbeiten. Im Austrage: Jn Vertretung : Jm Auftrage: Heller. Lohmann. Schult. T. a4}

für die im fiskalishen Hafen zu Hochfeld zu entrihtenden Verkehrsabgaben.

Es ist zu zahlen: :

I. Hafengeld.

Beim Einlaufen in den Hafen für je 12 Wochen ununterbrochenen Aufenthalts : / E

1) von Stiffen, die aus\{ließlich oder vorwgend zur Beförde- rung von Gütern dienen, für jede Tonne Tragfähigkeit . . 0,5 S,

9) von Schiffen, die aus\{ließlich oder vorwiegend zur Beförde- rung von Personen dienen und von Scleppdampsern, für jede Tonne Tragfähigkeit . E E S

3) von Fähren, Baggern und sonstigen, nicht auf Tragfähigkeit vermessenen Shwimmfkörpern, für jedes Quadratmeter Fläche 1 S,

4) von Floßholz für jede Tonne . S L S

Bemerkungen zuT. y

a. Fahrzeuge, die in einer Woche mehr als einmal in den Hafen Rae haben das Hafengeld für diese Woche nur einmal zu ent- richten.

b. Güterdamyfer, die nicht mehr als 4 ihrer Tragfähigkeit an Gütern lös{en und laden und nit länger als 48 Stunden im Hafen verweilen, haben nur die Hälfte des Hafengeldes zu zablen.

c. Bei Feststellung des Floßholzgewichts wird ein Kubikmeter hartes Holz zu 0,75 t, ein Kubikmeter weiches Holz zu 0,55 t und ein Festmeter zu 1} cbm Wassermaß oder 5 qm Walsserflächhe bei einfaher Lage der Stämme gerechnet.

II. Schleppgeld. : i:

1) Für Fahrten, nah oder aus dem Duisburg-Hochfelder Hafen, von oder nah den Hochfelder Werken, der Werthauser Fähre oder dem gegenüberliegenden Ufer von Schiffen bis 250 Tonnen Trag- fähigkeit . E. 26 R Schiffen für jede weiteren 250 Tonnen Tragfähigkeit 1 F mehr.

2) Für Fahrten von und nach Duisburg Hafenmündung oder Essenberg das Doppelte der Säße unter 1.

3) Für Fahrten von und nah Homberg, von und nah Ruhrort von Sciffen bis 250 Tonnen Tragfäbigkeit. . . . . . . 6 m, I I Schiffen für jede weiteren 250 Tonnen Tragfähigkeit 2 F mehr.

4) Für Fahrten von und nah Uerdingen von Schiffen bis zu 250 Tonnen Tragfähigkeit O von größeren Schiffen für Trag- fähigkeit E. 2 M. mehr. E j

5) Für das Heranshleppen der Schiffe vom nördlichen Ende der Hafenbuhne des Südhafens in die Einfahrt des Süd- oder Kultus- Vasens

a. für leere Schiffe bei einer Tragfähigkeit bis 500 Tonnen 1,00 Æ, von 500 Tonnen bis 1000 Tonnen . e a ale O M von 1000 Tonnen und mehr . ¿ 2,00 M,

b. für beladene Sk

. H,

jede weiteren 250 Tonnen

: das Doppelte der Beträge unter a.

6) Für das Schleppen eines Floßes bis zu 30 m Breite 4,00 E E Bemerkung zu T.

Beladene Schiffe mit mehr als 1000 Tonnen Ladung werden

stromaufwärts nicht geschleppt.

111. Ufergeld (Werftgeld) von allen im Hafenbereih ein- oder ausgeladenen Gütern, eins{ließlich des Floßhbolzes, für die Tonne:

1) an fisfalischen verpahteten oder Privatpläyen

A. von NRobeisen, Brucheisen, anderen unedlen Rohmetallen, ver arbeitetem Eisen aller Art, Zement, Zementwaaren, Trafß, Kalk, Erde, Lebm, Sand, Kies, Kreide, Eisenerz, anderen Erzen, Salz, Steinen und Steinwaaren, Steinkohlen, Koks, Braunkoblen, Torf und Mauersteinen, Thonfliesen, Thonröhren und Dachziegeln, Getreide und Holz in rohem und geschnittenem Zustande... ..... 2 S,

B. von allen anderen Gütern . L, A

C. bei Verladung oder Löschung von Gütern, für die hon einmal Ufergeld bezablt ist, die Hälfte der Säye unter A und B,

2) an fiéfalishen nicht verpahteten Pläßen die Säße unter 1 A und B erböbt für die Tonne um d ch4, im Falle 1 C die Hälfte dieser erhöhten Säye.

IV. Lagergeld von allen Gütern, die auf fiéfalishen nit verpahteten Plägen länger als 2 Wochen lagern, für jede weitere Woche und jedes qm belegter Fläche . a Ei t 10 „4. Bemerkungen zu 1 bis Iv.

1) Angefangene Erbebungseinheiten (Tonnen, Quadratmeter, Zeit- räume u. \. w.) werden für voll gerehnet.

9) Die uw zablenden Gebühren werden auf halbe Mark nach oben abgerundet und betragen în den Fällen unter I und 11 mindestens 1,50 A

j) Die unter 1 und 11 für Dampfschiffe getroffenen Bestimmungen gelten au für solche Fahrzeuge, die durh Naphta, Benzin, Petroleum, Gleftrizität oder eine andere mehanishe Triebkraft bewegt werden.

4) Der Flächenraum in den Fällen unter 1 3, 11 2a und 113 wird durch Multiplikation der größten Länge mit der größten Breite der Schiffe, Bagger, Flöße und sonstigen Schwimmkörper bei Rad- dampfern unter Hinzurechnung eines Radkastens zur größten Breite ermittelt

5) Der Taa und die Stunde des Einlaufens werden bei Be- rechbnuna der 12wöchentlichen und 48stündigen Frist im Sinne des Abschnitts 1 nicht mitgezäblt.

V, Kipp-Geld von den dur fiskalische Kipver zu verladenden Koblen, und ywar für S 9 U * é .

ie Tonne von flott zu kippenden eee O von mee m ved ooooooooooo) 104 L oe ou va H

Außerdem für Abdreben der zurückzustellenden Eisenbahnwagen

von jedem Wagen . ¿Lo o 10 „A Befreiungen Befreit find 1) Fahrzeuge von weniger als zwei Tonnen Tragfähigkeit, 2) Fahrzeuge und Güter, die dem König, dem Staat oder dem Reich achôren oder ausschlicklich für deren Rechnung befördert werden, 3) Fabrzcuge, welche zu anderen abgabepflichtigen Fahrzeugen ge- böôren, Flieger und Schalupbven ju 1 vom Hafengelde, zu 2 von allen Abgaben, zu 3 vom Hafen- und Schleppgelde, Sé&luß- und Uecbergangsdestimmungen Dieser Tarif tritt an Stelle des bisherigen mit dem 1. April 1903 in Kraft, jedo mit der Maßgabe, daß in der Zeit vom 1 Avril 1903 bis zum 1. Oktober 1905 das unter 111 bezeichnete Ufergeld (Werft- geld) nur zum halben Betrage erhoben wird.

Berlin, den 2. Juli 1902.

Der Der Minifter Der Minister Finanz für Handel und der öffenllichen Minister. Gewerbe. Ardeiten

Jm Auftrage In Vertretung: Im Auftrage Heller Lohmann Schulÿ

Ministerium der geistlichen, Unterricht3- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent, Professor Läc. Eduard Simons zu Bonn ist zum außerordentlichen Professor in der Sa Fakultät der Friedrich - Wilhelms - Universität zu

erlin ernannt worden.

Bekanntmachung.

Dr. Adolf Menzel - Stiftung.

Anläßlich des 70. Geburtstages des Malers, Professors Dr. Adolf Menzel, Kanzlers des Ordens pour le mérite, ist eine Stiftung errichtet worden, deren Zweck is: jungen, befähigten Künstlern deutsher Abkunft, ohne Unterschied der Kenfession, welche die Königliche akademishe Hochschule für die bildenden Künste oder die Meister- Ateliers der Königlichen Akademie der Künste in Berlin besuchen, eine gil» ey für ihre Studienzeit für ein oder mehrere Jahre zu gewähren.

Das Stipendium soll vorwiegend Malern, und zwar e aus den höheren Klassen und Abtheilungen der Lot chule, resp. aus den Meister-Ateliers, zu gute kommen, doch jollen hervorragend begabte junge Bildhauer niht durchaus ausgeschlossen sein 1 des Statuts der Stiftung).

Das A B wird zunächst nur auf ein Jahr be- willigt, darf jedo auch zwei oder drei Jahre an denselben Bewerber hintereinander oder in Zwischenräumen bewilligt werden und soll in vierteljährlihen Raten pränumerando zur Auszahlung fommen (8 4 des Statuts).

Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch- \chule für die bildenden Künste zu richten sind, sind folgende Schriftstücke einzureichen :

1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf ;

2) amtiliche Heugnisse über den Besuh der Königlichen akademishen Hochschule für die bildenden Künste oder der akademischen Meister- Ateliers und über Führung, Fleiß Befähigung des Bewerbers ; ge

3) Studien-Arbeiten und besonders Kompositionen, welche über die Befähigung des Bewerbers Aufschluß geben (S6 des Statuts). i :

Die Stipendiaten sind verpflichtet, im Falle fie das Stipendium nicht für ihr Studium auf der akademischen Hoch- schule für die bildenden Künste zu Berlin oder in den Meister- Ateliers verwerthen, über ihren Aufenthalt und ihre Thätig- feit dem Direktor der akademishen Hochshule für die bildenden Künste quartaliter Bericht zu erstatten. Mit Ablauf des zweiten Quartals haben die Stipendiaten eine Studien-Arbeit oder eine Kopie nah einem hervorragenden Werke der älteren Kunst oder eine Komposition, über deren Würdigkeit der Vorsißende des Kuratoriums entscheidet, an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste als deren Eigenthum einzuliefern (Z 9 des Statuts).

Bei angege Fleiß oder schlechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Kuratorium entzogen werden (F 10 des Statuts). \

Das Stipendium beträgt circa 700 4 Die Verleihung

desselben geschieht am 8. ¿die Ea een er- folgen jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Ok- tober gegen Quittungen, welche vorher dem Unterzeichneten zur Bescheinigung vorzulegen sind.

Geeignete Bewerber haben ch Gesuche mit den in Vor- stehendem geforderten Attesten un Arbeiten bis zum 15. Of- tober d. J. an den unterzeihneten Vorsißenden des Kura- toriums einzureichen.

Berlin, den 15. Juli 1902.

Der Vorsißende des Kuratoriums der Dr. Adolf Menzel-Stiftung. A. von Werner, 2 Direktor der Königlichen akademishen Hochschule für die bildenden Künste.

und

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Warnow im Regierungsbezirk Stettin ist zum 1. Oktober 1902 anderweit zu besehen.

Eine vollbeschäftigte Forstkassen-Rendantenstelle in Saarbrüdcken ist voraussichtlich zum 1. Oktober 1902 ander weit zu besetzen.

Ministerium des Jnnern.

Dem Polizeirath Li ß ist die Stelle eines solchen bei dem Polizei-Präsidium in Berlin übertragen worden.

Minifterium für Handel und Gewerbe.

Die Maschinenbauschullehrer , Regierungs - Baumeister Heim und Jngenieur Brand in Elberfeld-Barmen sind zu Königlichen Oberlehrern ernannt worden

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm Aktien der Nieders chlesi\ch- Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 3204 Stü gezogen worden. Dicselben werden den Besißern mit der Aufforde rung gekündigt,

den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das

2. Halbjahr 1902 vom 15 Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der dazu ge ôrigen Zinsscheine Reihe X1 Nr. 11 bis 14 bei der Staats schulden Tilgungsfkasse hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheden Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormitiags bis 1 Uhr Nad mittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der lezten drei Geschäftstage jedes Monats. Die Einlösung ge ihicht au dei den Negierungs-Hauptkassen und in Frank- furt a. M. bei der Kreiskasse. Zu dicsem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen hon vom 15. November d. Z ab eingereiht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgung& fasse zur Prüfung vorzulegen hai und nach erfolgter Fest stellung die Auszahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt

Vom 1. Januar 1903 ab höôrt die Verzinsung | der gekündigten Dokumente auf

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt

und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung

bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat

Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzu- liefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapital- betrage zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben- bezeihneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 1. Juli 1902.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Forst - Akademie Eberswalde. Vorlesungen im Winter-Semester 1902/03.

Ober-Forstmeister Rieb el: Waldbau. Forstliche Erkursionen.

Forstmeister Dr. Martin: Grundlagen und Methoden der Forst- einrihtung. Waldwegebau. Forstliche Exkursionen.

Forstmeister Zeising: Forstpolitik einsließlich Ablösung der Waldgrundgerechtigkeiten. Forstliche Exkursionen.

Forstmeister Dr. Kieniß: Waldbau, insbesondere forstlihes Ver- halten der Waldbäume. Landwirthschaft (Thierzucht). Forstliche Exkursionen. L

Forstmeister, Professor Dr. Schwappach: Holzmeßkunde. Forstverrbaltungslehre. Forstlihe Erkursionen.

Forstmeister, Professor Dr. Möller: Ueber die Bedeutung der Pilze für das Leben des Waldes.

Forst-Assessor Dr. Laspeyres: Forstlihes NRepetitorium. Forstliche Exkursionen.

_ Professor Dr. Schubert: Mathematishe Grundlagen der Forst- wissenshaft (Holzmeßkunde, Waldwerthrehnung). Mathematis{- geodätische Uebungen.

For|t-Assessor Jacob: Planzeihnen.

Geheimer Regierungsrath, Professor Dr. Müttrich: Grundzüge der Differential- und Integralrechnung. Mechanik. Meteorologie und Klimalehre.

Geheimer Regierungsrath, Professor Dr. Remelé: Allgemeine und anorganische Chemie. Chemisches und mineralogisches Praftikum.

Professor Dr. Albert: Standortslehre.

Professor Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikum.

rofessor Dr. Eckstein: Wirbelthiere. Forstshädlihe Thiere. Fischzucht. Zoologishe Exkursionen.

Amtsgerichtsrath, Professor Dr. Di ckel: Rechtskunde (Zivil- und Strafprozeß). Repetitorium in Rechtskunde.

Dr. Heidemann: Erste Hilfeleistung in Unglücksfällen.

Das Winter-Semester beginnt Mittwoch, den 15. Oktober 1902, und endet Sonnabend, den 28. März 1903.

Meldungen sind möglichst bald unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Lehrzeit, Führung, über den Besitz der er- forderlichen Mittel zum Unterhalt, sowie unter Angabe des Militär- verbältnisses an den Unterzeichneten zu richten.

Eberswalde, den 11. Juli 1902.

Der Direktor der Forst-Akademie. . Riebel, Königlicher Ober-Forstmeister.

Abgereist :

der Präsident des Königlihen Oberverwaltungsgerichts Veters, nah Oberbayern und Tirol.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 156. Juli.

Zum Vorsteher der von der Stiftung „Deutsches evan- gelishes Jnstitut für Alterthumswissenschaft des heiligen Landes“ in Jerusalem zu errichtenden Anstalt ist vom Vor- stande der Stiftung der außerordentliche Professor der Theologie D. Dr. Dalman in Leipzig gewählt und diese Wahl von Seiner Majestät dem Kaiser und König durch Aller- höchsten Erlaß vom 28. Juni d. J. bestätigt worden.

, Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische | Geheime Rath Dr. Fischer ist mit Urlaub abgereist.

_ Der Regierungs-Affessor Dr. jur. Haarmann in Osna- brück ist dem Landrath des Kreises Koniß, Reg.-Bez. Marien

werder, zur Hilfeleistung in den landräthlihen Geschäften äberwiesen worden

Laut Meldung des „W. T. B.“ i]st S. M.S. „Hansa“,

mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer-Geschwaders, Kontre- Admiral von Ahlefeld an Bord, am 12. Juli in Port | Arthur eingetroffen

S. M S. ecungecironen

S. M. S nach Taku und N

_

„Gazelle“ ift am 12. Juli in La Guayra

„Hertha“ ift am 13. Juli von Tfsingtau ind Nagajaki in See gegangen

S. M.S. „Habicht“ ist am 14. Juli von Kamerun in | See gegangen

er Ablösungstransport für S. M. S. „Cormoran“ Transportführer : Oberleutnant zur Sce Prengel, ist auf dem Dampfer „Karlsruhe“ am 12. Juli in Adelaide eingetroffen und hat am 14. Juli die Neise nah Melbourne fortgeseßt

er Truppentransportdampfer „Pisa“ hat auf der

Ausreise nah Ost-Asien am 14. Juli Aden angelaufen

o Kiel, 14. Zuli Fhre Majestät die Kaiserin und Eonigin traf heute Nachmittag an Bord der „Jduna“ in

hiesigen Hafen ein und sehte um 9 Uhr Abends mit den | Kaiserlichen Prinzen die Neise nah Cadinen fort

Bayern.

Die Session des Landtages isi, wie die „Alla. Zta.“ mittheilt, bis zum 9, August ooringert worden. E E

Die N A

ie Neuwahlen :

14. Oktober aas worden. s Anhalt,

Am Sonntag wurde in der Schloßkirche zu Ball eine Trauerfeier für Jhre Hoheit die Fürstin rider

find auf den

| machten,

zu Anhalt- Bernburg abgehalten, an der Seine Majestät

re Hoheiten die

der König von Dänemark, : ter Johann und Julius zu Schleswig - Holstein - Sonderburg-

Prinzen

Glüdcksburg, die

Herzogin und der Anhalt, der Herzo r

Friedrich Ferdinand zu Schleswig- Holstein-Sonderburg-Glücksburg, ferner Jhre Durchlauchten der Prinz und die Prinzessin Eduard von Anhalt, sowie die Fürstin zu Waldeck und Pyrmont theilnahmen. Gestern fand donn die feierlihe Beiseßung 1n der Fürstengruft der Schloßkirhe zu Bernburg statt. Der Zug mit der Leiche der verewigten Fürstin traf um 121/24 Uhr von Ballenstedt auf dem Bahnhof in Bernburg ein. Als der mit einer Purpurdecke verhüllte Sarg auf den F enwagen gehoben wurde, präsentierte, wie „W. T. B.“ berichtet, die auf dem Bahnsteige aufgestellte Ehrenkompagnie des Füsilier - Regi- ments General - Feldmarshal Graf Blumenthal (Magde- burgischen) Nr. 86. Die Regimentsmusik des Jnfanterie- Regiments Nr. 93 spielte einen Choral. Vom Bahnhof bewegte sih der Zug nah der Schloßkirhe. Dem Sarge zu-

Erbprinz von

nächst schritten Seine Hoheit der Erbprinz von Anhalt, rechts von ihm Seine Majestät der König von Däne- mark, links Seine Königlihe Hoheit der Prinz FriedriG Heinrich von Preußen, als Vertreter Seiner

Majestät des Kaisers. Es folgten Jhre Hoheiten die Prinzen Julius, Johann und Albert zu Schleswig-Holstein-Sonderburg- Glücksburg, Jhre Durchlauhten der Prinz Eduard von Anhalt, der Prinz Sizzo von Schwarzburg, der Prinz Aribert von Anhalt, der Fürst zu Stolberg-Wernige- rode und Vertreter anderer “Lar an Béi Der Trauerfeier in der Schloßkirhe hielt der Ober- Hofprediger Teichmüller aus Dessau die Trauerrede. Hierauf erfolgte die Beisezung in der Fürstengruft, wobei nur die nächsten Anverwandten und die übrigen Fürstlichkeiten an- wesend waren. Der Superintendent Fischer in Bernburg ertheilte den Segen. Nach der Feier reisten die Fürstlichkeiten nah Dessau ab.

Großbritannien und JFrland.

Der Kronprinz und der Prinz Andreas von Griechenland haben gestern Nachmittag, wie „W. T. B.“ meldet, von London die NRückreise nah Athen angetreten.

_ Der Premier-Minister Balfour wurde gestern von dem König empfangen und zum Lord-Deheim-Siegel- bewahrer ernannt.

Gestern fand im Auswärtigen Amt eine sehr stark besuchte Versammlung der unionistishen Partei statt. Lord Salisbury und der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain waren nicht anwesend. Der Premier-Minister Balfour, der mit großer Begeisterung empfangen wurde, hielt eine Ansprache, in welher er über den Verlust des Führers \prah, der nahezu 50 Jahre lang im politischen Leben gestanden, und dem die Ruhe, die er so wohl ver- dient habe, niemand mißgönnen werde. Der Verlust sei unerseßlih. Er (der Premier-Minister) habe die große Auf- gabe, welche der König ihm anvertraut, nicht in allzu über- mächtigem Vertrauen auf seine Fähigkeiten, sondern darum übernommen, weil er Grund zu der Annahme habe, daß er auf die Ahtung und das Vertrauen derjenigen rehnen dürfe, mit denen er bisher gearbeitet habe. Er bedauere, daß er

den Beistand eines seiner hervorragendsten Kollegen, des Schaßkanzlers Sir Michael Hicks Beach, ver-

lieren werde. Obgleich er niht weiter mit einiger Sicherheit auf dessen Beistand renen könne, habe er die sichere Ueber- zeugung, daß er auf dessen vollkommenes Vertrauen und seine guten Wünsche für ihn bauen könne. Sodann erklärte der Premier- Minister, er habe feine Geheimnisse und feine Ankündigung persönlicher Art zu machen. Es könnten Veränderungen in- folge der großen Veränderung, welhe man zu beklagen habe, eintreten, die Politik der unionistishen Partei aber werde

unverändert bleiben. Hierauf nahm der Schaßkanzler Sir Michael Hicks Beach das Wort. Er theilte zunächst seine Absicht mit, von seinem Posten zurück- zutreten, und bemerkte dann, es gebe niemand, den er lieber als Führer der Partei annehme, als Balfour. Aber der Rütritt Lord Salisbury's, dessen

Kollege er über 25 Jahre gewesen, sei für ihn ein Bruch mit den Traditionen seines bisherigen politishen Lebens Schon vor zwei Jahren habe er aus persönlihen Gründen um Enthebung von seinem Posten gebeten, Lord Salisbury habe aber darauf bestanden, daß er sein Amt behalte. Jeßt fühle er „jedoch, daß der Augenblick gekommen sci, wo ein jüngerer Mann seine Stelle einnehmen könne. Er gebe zu, daß die Umstände, welche seinen Wunsch, sich zurückzuziehen, beschleunigt hätten, eine längere Erwägung erforderlich n, und er sei deshalb auch für den Augenblick damit einversianden, noch einige Zeit im Amt zu bleiben. Von einem längeren Verweilen auf diesem Posten könne aber keine Rede mehr sein Im Oberhause machte gestern der Herzog von De vonshire die formelle Mittheilung von dem Rücktritt Lord Salisbury's und bemerkte dann weiter, man könne mit gutem Rechte annehmen, daß, wenn sich nit der Krieg wider Er- warten so sehr in die Länge gezogen hätte, Lord Salisbury fh bereits früher zurückgezogen haben würde. Nachdem der Redner dann die hervorragenden Eigenschaften Lord Salisbury's eingehend gewürdigt hatte, saate er, er habe keinerlei auf die Politik bezugnehmende Erklärungen abzugeben, denn der Wechsel der leitenden Minister werde keinen Wechsel in der Politik nah si ziehen. Was die Haltung von Sir Michael His Beach betreffe, so sei immer noch Raum für die Hoff nung vorhanden, daß sih seine Demission, deren so plöulichen Eintriti man nicht erwartet habe, vielleicht doch noch rücgängig machen lasse. Lord Spencer und der Lord- fanzler Earl of Halsbury feierten ebenfalls den Charakter und die Fähigkeiten Lord Salisbury's in längeren Reden; alsdann nahm Lord Rosedbery das Wort und sagte, Lord Salisbury sei nach dem Tode Gladstone's im Leben Englands die herrschende Persönlichkeit gewesen. Er \hloß, indem er mit herzlichen Worten die hervorragenden Eigenschaften Lord Salisbury's rühmte. Das Haus nahm hierauf die zweite Lesung der Bill über den Verkauf berauschender Getränke an. Im Unterhause wurde der Premier-Minister Balfour nihi nur von den Konservativen, sondern auch von den Liberalen mit lautem Beifall begrüßt. Sir Henry Campbell Bannerman erhob sich sogleich und wünschte ihm Glück zu der Ehre, die ihm dadurch zu theil geworden sei, daß er zur

Bildung der Negierung aufgefordert worden sei s p! Erfolg und Glüd nicht nur Er wünsbe itim

in der Bildung der Negierung

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sondern auch in der Führung derselben. Der Premier-Minister Balfour war sichilih auf das tiefste a und dankte für die Glückwünsche unter erneutem Beifall. Alsdann erhob sich der Premier-Minister wiederum und zollte Lord Salisbury warme Aeg, indem er sagte: Es ist der Ruhm der englishen Politik, daß wir unsere Parteiführer nicht anders betrachten, denn als Vertreter des Landes. Wenn ich bedenke, daß Lord Salisbury viermal Staatssekretär des Auswärtigen und dreimal Minister-Präsident gewesen, und daß es wohl feinen Mann unserer Generation giebt, dessen Namen ein größeres Gewicht im Ausland hatte und der dem englischen Staate größere Dienste geleistet hat, so kann ih die Gelegen- heit niht vorübergehen lassen, ohne meinem tiefen Schmerz úber den Verlust, welhen das Land durch den Rücktritt Lord Salisbury's erleidet, Ausdruck zu geben. Sir Henry Campbell Bannerman erklärte sodann, das Gefühl des Bedauerns über den Nücktritt Lord Salisbury's sei nicht auf die konservative Partei beschränkt. Bei der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten habe Lord Salisbury wieder und wieder den Beifall, die Billigung und das Vertrauen seiner Landsleute geerntet. Jn -Beantwortung einer Anfrage erklärte hierauf der Premier-Minister Balfour, er könne den Tag, an welchem die Vorlage, betreffend die Ratifikation der Zuckerkonvention, werde eingebracht werden, niht bestimmen. Jm weiteren Verlauf der Verhandlung bemerkte der Unter-Staatssekretär des Aeußern Lord Cranborne in Er- widerung auf eine Anfrage, daß die Meldung, in Jehti, einem Orte zwischen Canton und Macao, sei die französische Flagge gehißt worden, unbegründet sei.

Die Leiche Lord Pauncefote's, des kürzlich verstorbenen englishen Botschafters in Washington, traf gestern an Bord des amerikanischen Kreuzers „Brooklyn“ in Southampton ein und wurde mit großer Feierlichkeit an Land gebracht.

Frankreich.

Aus Anlaß des gestrigen Nationalfestes zogen in Paris die Mitglieder der Patrioten-Liga, wie „W. T. B.“ berichtet, zu dem Denkmal der Stadt Straßburg und der Statue

er Jungfrau von Orleans und legten dort Kränze nieder.

Die Kundgebung verlief ruhig und ohne Zwischenfall. Am Nachmittag fand in Longhamps die Parade der Pariser Garnison statt. Der Präsident Loubet traf, von der zahlreich versammelten Menge lebhaft begrüßt, um 3 Uhr in Longchamps ein. Der Parade wohnten auch das gesammte diplomatishe Korps, der Kronprinz von Siam, der Prinz Tschaitshang und Ras Makonnen bei. Der Kriegs-Minister, General André nahm die Parade der Truppen ab. Der Präsident Loubet überreichte mehreren höheren Offizieren Ordensauszeichnungen und heftete unter großem Beifall der Volksmenge das Kreuz der Ehrenlegion an die Fahne der Pariser Feuerwehr. Jnfolge der großen Hiße wurde der Militär-Gouverneur von Paris, Gencral Faure-Biguet unwohl und mußte den Paradeplaß ver- lassen. Auch unter den Soldaten machte sich die Wirkung der Hiße mehrfach bemerkbar. Nach dem Vorbeimarsh der Truppen wurde eine glänzende Kavallerie-Attacke ausgeführt. Der Präsident Loubet, der überall vom Publikum lebhaft be- grüßt wurde, kehrte um 51/4 Uhr in das Elysée zurü.

Der Präsident Loubet hat an den Kriegs-Minijter, General André ein Schreiben gerichtet, in welhem er konstatiert, daß die Ausbildung und die Haltung der Armee nichts zu wünschen übrig ließen. Troy der hohen Temperatur seien die Truppen in ausgezeichneter Ordnung und Hal- tung vorbeimarschier. Die Bevölkerung von Paris habe die Tricolore und die Armee, welche sie shirmten, begrüßt. Das Schreiben hebt weiter hervor, daß das Land für die Armee die gleiche Zuneigung hege; seine Anhänglichkeit an die Einrichtungen Frankreichs sei die beste Bürgschaft für die Sicherheit des Vaterlandes und die Größe der Republik

Außer dem Militär-Gouverneur von Varis erlitt auch General Perzin, der Kabinctshef des Kriegs-Ministers, bei der gestrigen Parade einen Sonnenstih. Die Zahl der

infolge der furchtbaren Hiße 200 angegeben Abend im

erkrankten Soldaten wird auf

Ein Sergeant des Pompier-Korps itarb am

Hospital. Von den Kürassieren, die den Wagen a, Mac » . 9 al 2 É v É 2 B des Präsidenten Loubet geleiteten, stürzien 18 in de

r nu Marigny und 2 im Hofe des Elysée vom Pferde. Der Rräsident Loubet sprach fein Bedauern darüber aus, daß man sie und ihre Pferde so angestrengt habe. Auch mehrere

100 Zuschauer erkrankten infolge der Hiße und Krankenwagen fortgebraht werden

Der sozialistishe Deputirte Gerault Richard kündia dem Kriegs: Minijter, General André

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an, daß er ihn beim Wiederzusammentritt der Kammer

Vi L die Nothwendigkeit der Abschaffung der Parade vom 14. Juli interpellieren werde.

Rußland.

G Als gesiern der Dampfkutter mit dem König

Jtalien an Bord an der Peter-:Paul-Festung Q rde wie „W. T. B.“ meldet, ein Salut von 21 Schuß abgefeuert Der Könia wurde von dem Kommandanten und den höheren Offizieren der Festung empfangen und begab ich hierauf nah der Kathedrale, an deren Eingang er von der Geistlichkeit begrüßt wurde. Allerhöchsiderselde legte dann auf dem Sarkophage Kaiser Alerander's [1]. einen silbernen Kranz nieder und verweilte längere Zeit am Sarge stiller Andacht. Nach der Rückehr nach St. Petersburg stattete der König dem Minisier des Aeußern Grafen Lamsdorff, den übrigen Ministern und den Botidä rn suche ad Gegen 12 Uhr traf der König in der italienis@ Bot schaft cin, wo cin Frühstück stattfand. An diescm nahmen außer dem Gefolge und dem russishen Ehrendienst der Minister des Auswärtigen Graf Lamsdork! und andere

hohe Würdenträger theil, ebenso die Gemahlin des Botschafters Gräfin Morra. Nach dem Frühitück empfing der König cine Abordnung der St. Petersdurger italienischen Kolonie unter aao _ A i S A

Führuna des General-Konsuls Muser sowie Adordnungen aus anderen Städten. Die St. Petersburger Kolonie überreichte eine fünsilerish ausgeführte Adresse, die anderen Kolonien werthvolle Teller mit Brot und Salz Von der italienischen Botscha

degab sich der König nach dem Winterpalais, wo Allerhöchst derselbe das diplomatische Korps empfing. Später kehrte der König nach Peterhof zurück und degab si von dort mit dem Kaiser, der Kaiserin und der Kaiserin-Mutter nah Kraßnoje Sselo. Auf dem dortigen reih geshmückten Bahnhofe hatte cine aus Gardetrupyven Tritehente Ehrenwache Aufstellung genommen. Nachdem die Majestäten die Front abgeschritien, üderreihte eine Abordnung der Orts: holzgeshnißzten Teller dem König Salz