dem wurde beschlossen, die Bitte an die Oeffentlichkeit zu richten, die ausständigen Anthracitgrubenarbeiter durch Sammlung von Geld zu unterstüßen. Der Konvent vertagte sih auf unbestimmte Zeit. Die Bergwerksarbeiter waren \{ließlich selbs zu der Ueberzeugung ge- Éommen, daß der allgemeine Ausstand eine Unklugheit wäre.
Kunft und Wissenschaft.
Kunst und Alterthümer.
Die Pläne und Kostenanshläge zur Renovierung des Rathhauses zu Em den, eines monumentalen Bauwerks von hohem Kunstwerthe, find nah wiederholter Prüfung nunmehr festgestellt; die Nenovierungs- Res werden dana einen Kostenaufwand von mindestens 187 000 A erfordern.
Land- und Forftwirthschaft.
Saatenstand in Preußen um die Mitte des Monats Juli 1902.
Nach den im Königlichen Statistischen Bureau zusammengestellten Ergebnissen der Erhebungen über den Stand der Saaten in Preußen berechtigt dieser um die Mitte des Monats Juli zu folgenden Er- wartungen (Note 1 bedeutet: sehr gute, 2: gute, 3: mittlere [durh- \{nittliche], 4: geringe, 5: sehr geringe Ernte): Winterweizen 2,3 (im Iuni 2,3); Sommerweizen 2,5 (2,5); Winterspelz 2,1 (1,9); Winterroggen 2,4 (2,5); Sommerroggen 2,8 (2,8); Sommergerste 25 (2,6); Hafer 2,7 (2/5); Kartoffeln 2/6 (2,8); Klee 2/9 (2/6); Luzerne 2,7 (2,7); Wiesenheu 2,5 (2,7).
Zur Erläuterung dieser Zahlen wird in der „Stat. Korr.“ Folgendes bemerkt:
Die seit dem leßten Bericht verflossenen vier Wochen standen unter dem Einflusse wesentlich vershiedenartiger Witterungsbedingungen je nah der östlihen oder westlilhen Lage der betreffenden Landes- theile. Während im Nordosten der Monarchie andauernder Regen und hartnädckige Kälte der vollen Entwickelung der Früchte hinderlich waren, hatte der Westen eine vier Wochen andauernde Trockenheit zu verzeichnen, die auf leihterem Boden den Früchten niht un- erheblihen Schaden zufügte. In einzelnen Gegenden Pommerns und Posens blieb auh der Negen aus, sodaß unter der kalten, unfrucht- baren Witterung namentlich die Sommerung und die Kartoffeln litten. Der Kreis Lauenburg verzeichnete am 5. Juli einen leichten Nachtfrost. Zwischen den beiden örtlichen und den Witterungsgegen- säßen lag ein Gebiet — Theile der Provinz Hannover, der Mark, von Sachsen und Scklesien in dem die Witterungslage die Ent- wickelung außerordentlich begünstigte, zum mindesten aber nicht {hädigte, sodaß der Stand der Früchte zu guten, zum theil sehr guten Erwartungen berechtigt. Indessen wird auch aus diesen Ge- zenden meist der Ansicht Ausdruck gegeben, daß ein Aufhören des
tegens und der kühlen Witterung nunmehr erwünscht sei. Jm allge- meinen hat si die Gesammtlage jedoh gegen den vorigen Berichts- monat niht wesentlich geändert.
Der Grundzug der Entwickelung is ein beträchtlihes zeitliches Zurückbleiben gegenüber dem normalen Stande anderer Jahre, und es fann als feststehend gelten, daß die Ernte sich in diesem Jahre fast durchgehends um 10 bis 14 Tage verspäten wird. Die Vegetation ist infolge der niedrigen Temperatur noch sehr zurückgeblieben.
Dadurch ist es auch den Schädlingen der Früchte möglich ges wesen, nunmehr erfolgreicher ihrem Zerstörungswerke nahzugehen. Ein ganzer Strich, der sih vom Kreise Demmin bis Strelno einer- und Danziger Höhe andererseits zieht, ist von der Fritfliege, der Hessenfliege und dem Halmbrecher befallen, die in den Kreisen Kolberg-Körlin und Belgard geradezu verheerend auftraten. Ein Bericht aus dem Kreise Bublitz, wo 50 v. O. ter Noggenähren bald nach der Blüthe reiften und umfielen, schreibt diese Erscheinung nicht \{ädlihen Insekten, sondern dem Frofste zu, der nah einem Tage Thauwetters eintrat, bevor die Wirkung des alten Frostes bescitigt war. Dadurch wurden die Wurzeln abgerissen und der Schaden so gleichmäßig, wie er bei Insektenfraß nicht vorzukommen vflegt. Kleinere Herde, wo die genannten Feinde bemerkt wurden, finden \sih sonst noch hier und da; im allgemeinen scheint ihr Auftreten nur dort wverheerend zu wirken, wo die Pflanze durch die Witterung im Wachsthum und in der Kraftentwickelung zurückgebalten worden war. Dort machte \sih auch die Zwergcikade an vereinzelten Stellen im Hafer bemerkbar; ihr Auftreten {eint aber ebenso wie das der Engerlinge in Zudckerrüben örtlih begrenzt zu sein. Mäuse wurden in größeren Mengen nur in Süderdithmarshen und Geestemünde sowie im Kreise Kreuznach beobachtet,
Durch Hagel wurden vornehmlich Theile der Kreise Heiligenbeil, Nevstadt i. Westpr, Bomst, Znin, Habelshwerdt, Glogau, Kreuzburg, Kosel, - Bitterfeld, Halle, Worbis, Kiel, Linden und Höôrxter betroffen; aber au dort, wo das Getreide niht durch Hagelschlag geknickt ist, hat der lange Regen, verbunden mit beftigen Winden, viel Lager verursacht, das die Rostbildung beförtert und die Erntearbeiten er- {weren und verzögern wird. Nicht unerwähnt sei der große Schaden, den die Oder an den ibr nabegelegenen Wiesen und Feldern vom rungsbezirk Oppeln bis Stettin angerichtet hat.
Ueber die cinzelnen Früchte ist Folgendes zu berichten :
Der Winterweizen stebt im allgemeinen gut, auf weite Flächen Mitteldeutschlands sogar sehr gut. Wo er unter der Nässe u leiden batte, ist Rostbildung nit auêëgeblicben. Der Stand des Winter- roggens berechtigt zumeist zu guten Hoffnungen. Der Körneransay
C bat im Vi durch das vorwiegend kalte nasse Wetter während der Blüthezeit gelitten: doch ist im Durchschnitt cine bessere Mittelernte zu erwarten. Die Sommer saaten haben zum großen Theil den d die spâte Bestellung und die Maifröftle verursadhten Schaden wieder eingeholt, wenn fie niht vom Insektenfraß befallen wurden. Hafer zeigt Neigung zur Rostbildung. Die Kartoffeln sind lücken baft wufgegangen, stehen aber sonst üppig im Kraut, wenn sie nicht | ite: rch die Kälte uwrückgebalten wurden. No mebr Nässe würde ih dort schaden, umsomehr als die Unkrautbildunga dadur r rt die Arbeit zu seiner Vertilgung er {wert wird ( d Wicsen daben meiit gute Erträge geliefert, soweit F t im Westen des Staates oder so boch gelegen waren, d ter der Trockenheit descnders zu lciden hatten. Umgekehrt n Finbr des L ¡-, besonders aber des Kleehbeues durd L rri{ent [lte vnd fe sehr verzögert, ja
mmöglih gemacht Die im Wesien gut beendet
R war im Osten zumeist erst zur Hälfte eingebrahi. Der utterwerth des Heues litt hier außerdem dur die andauernde Nässe in hohem Grade.
Saatenstand und Ernteaussichten in Belgien. 4 Der, Kaiserliche General-Konsul in Antwerpen berichtet unterm Von den Wintersaaten erwartet man einen guten Ertrag, be- sonders im Stroh. Der erste Schnitt der Wiesen und des Klees hat sich allgemein unter günstigen Witterungsbedingungen vollzogen und ein reihes Ergebniß gebracht. Kartoffeln und Zuckerrüben sind infolge der Kälte und Nässe im Monat Mai in der Entwickelung gegen frühere Jahre zurück, haben \sich aber unter der inzwishen eîin- en warmen Witterung erholt und versprehen immer noch eine gute Ernte.
In der Provinz Antwerpen steht das Getreide sehr gut. Die Heuernte war reihlich und konnte gut eingeholt werden. Klee und andere Futtermittel geben ertragreihe Schnitte.
In der Provinz Limburg sind Winterweizen und Winterroggen reih im Stroh und versprehen ein mittleres Ergebniß an Körnern. Wegen der zu Beginn des Frühjahrs vor bert Benten falten und nassen Witterung ist der Hafer verspätet und stellenweise unter ungünstigen Bedingungen angesät worden. Die erste Entwikelung litt unter zu großer Nässe, die das Aufkommen von Unkraut begünstigte. Man erwartet für Hafer eine Ernte, die sowohl im Stroh wie im Korn unter dem mittleren Ergebniß bleibt. Kartoffeln und Rüben sind später als gewöhnlich angepflanzt worden. Die Aussichten für Kartoffeln sind jeßt zufriedenstellend, für Nüben noch unbestimmt Die Heuernte verspricht einen mittleren Ertrag, von dem Kernob|t erwartet man eine zufriedenstellende Grnte.
In der Provinz Ostflandern haben sich in letzter Zeit die Ernteaussichten günstig gestaltet, obwohl die Reife sich mcht unerheb- lih verzögern wird. Die Heuernte verspricht einen reihen Ertrag, wenngleich die Qualität hier und da etwas zu wünschen übrig läßt. Mit dem Schnitt der Gerste wird demnächst begonnen. Der Roggen steht befriedigend. Weizen wird in der Provinz Ostflandern weniger angebaut, giebt aber auch zu guten Hoffnungen Anlaß. Am besten hat sich hier der Hafer entwickelt, dessen Blüthezeit sehr günstig ver- laufen ist, und von dem man einen reichen Ertrag erwartet.
Auch aus der Provinz Westflandern wird über gute Ernte- aus\ichten berihtet. Wenn die günstigen Witterungsbedingungen an- halten, hofft man auf einen Ertrag, wie er in den leßten 10 Jahren nicht dagewesen ift.
In der Provinz Brabant wird die Frübgerste gegenwärtig ge- schnitten. Die Blüthe des Roggens wurde dur schlechtes Wetter beeinträchtigt, sodaß man nur einen mittelmäßigen Kornertrag voraus- sieht. In einigen Feldern, die in sandigem Boden gelegen sind, ist die Gerste infolge des Frostes brandig geworden. Der Hafer fing durch die langandauernde Kälte an, gelb zu werden, entwickelt sich unter der jeßt eingetretenen Wärme aber kräftig. Das Unkraut tritt sehr stark sowohl in Sommer- wie in Winterpflanzungen auf. Die ersteren sind von Kornblumen und Klatschrosen ergriffen, die leßteren von Sennes und Aerrettig. Von Zuckerrüben und Kartoffeln wird troy verspäteter Anpflanzungen mit Nücksicht auf die neuerdings ein- getretene gute Witterung ein höherer Ertrag erwartet. Das Ergebniß des ersten Kleeschnitts wird auf 5—6000 ke, das des ersten Wiesen- schnitts auf 3—5000 kg geschäßt. Der Flachs steht ziemli un- regelmäßig.
In der Provinz Hennegau steht das Getreide, mit Ausnahme der Gerste, vorzüglih. Die Blüthe der Gerste und des Roggens licß zu wünschen übrig. Die Entwickelung der Zuckerrübe is vm einen Monat zurück. Die zweite Bearbeitung der Felder, die sih unter günstigen Bedingungen vollzog, hatte vollständige Reinigung des Bodens zur Folge. Der erste Schnitt der Futtermittel, wie Klee und Luzerne ging in der zweiten Hälfte des Monats Juni gut von statten, während er in der ersten Monatsbälfte unter den fortwährenden Regenfällen zu leiden hatte. Der Ertrag der Futtermittel ist ein selten reicher, selbst von weniger fruchtbarem Boden. Die Obsternte verspricht, abgesehen von den Kernfrüchten, guten Ertrag.
In der Provinz Namur i} der Roggen hoh gewachsen, ver- spriht aber wenig Körnerfruht. Weizen und Hafer haben sich kräftig entwickelt und lassen guten Ertrag erwarten. Die Zuckerrüben sind im Nückstande, die Kartoffeln stehen gut. Auch der Flachs, dessen Anpflanzung zunimmt, gedeiht gut. Die Heuernte gab reihen Ertrag.
Gleih günstige Berichte gingen aus der Provinz Lüttich ein, und erwartet man auch dort eine reiche Obsternte.
In ter Provinz Luxemburg verspriht man sih vom Getreide einen guten Ertrag an Korn und Stroh. Die Kartoffeln sind er froren, baben aber aufs neue ausgeschlagen. Wenn das Wetter günstig bleibt, kann auch die Kartoffelernte aut werden. Heu ist im Ueber- fluß vorbanden, und der Flachs steht \{ön, wenn er auch ctwas zu- rüdgeblieben ist.
Wien, 19. Juli. (W. T. B). Nat dem amtlihen Bericht über den Hopfenstand Mitte Iuli 1902 beeinflußte die kühle, regnerische Witterung die Entwickelung des Hopfens in Böhmen und Galizien größtentheils ungünstig. Ob eine gut-mittlere Ernte erzielt wird, hängt von warmer Witterung ab. Der Stand in Ober österreih und Steiermark ist günstiger.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Rumänien.
…_ Die rumänishe Regierung hat für Herkünfte aus Kon- stantinopel und Umgebung die bisherige Quarantäne aufgehoben und die ärztliche Untersuchung der Reisenden und ihres Gepädes an- geordnet. Ver Hafen von Constanya wurde für Herkünfte von dort freigegeben, während der Hafen von Mangalia dis auf weiteres noch geschlossen bleibt. Das Waaren-Einfuhrverbot wurde aufgehoben. (Vergl. „Reichs-Anz.° vom 9. d. M., Nr. 159.)
Alexandria, 19. Juli. (W. T. B) Einer amtlihen Mit tbeilung zufolge sind in Mucha bei Assiuh 9% Cholerafälle festgestellt worden, von denen 50 tödtlih verlaufen find
Theater und Musik,
Im Neuen Königlihen Opern-Theater geht morgen die neue Operette „The silver slipper“ in der befannten Befeßung in Scene. — Jw Garten des Etablissements findet täglih großes Militär-Konzert statt.
Herr Ferdinand Worms, welcher zuleßt als Negisseur und Dar- steller am Belle-Alliance-Theater thätig war, wurde für das Theater des Westens engagiert und wird in der morgen stattfindenden Auf- führung der Operette „Die Brautlotterie“ in der Rolle des Lopez zum ersten Mal auftreten. — Der Ueberseßer des Tertbuchs der genannten Operette, dessen Name, wie die Direktion des Theaters mittheilt, durh ein Versehen bisher niht angegeben worden ist, heißt Charles Adair.
Mannigfaltiges.
Hambr. 21 Jl Œ L B Der Dampfer „Primus“ mit 185 Passagieren, meist Mitgliedern des Eilbecker Gesangvereins „Treue“, wurde Nachts 125 Uhr bei R Pr U durch den Seeschlepper „Hansa“ überrannt und dur \{chnitten. Der der „Hamburg-Amerika-Linie“ gehörige Seeschlepper traf den „Primus*, der angeblich zu früh vom südlichen ins nördliche Fahrwasser einbog, im Maschinenraum. Der Schlepper „Hansa“ ver- suchte den „Primus“ auf Land zu schieben, gerieth aber wegen zu großen Tiefganges auf Grund, worauf der Dampfer „Primus“ abtrieb und sank. Bei diesem Manöver. wurden von der. „Hansa" durch An- wendung von Leitern und Tauen 50 Personen gerettet. Die von der „Hansa“ auêgeseßten Boote retteten weitere 70 Personen; einige er- reihten {wimmend das Ufer, sodaß wohl niht mehr als 50 Pex- sonen ertranken. Der Kapitän der „Hansa“ wurde fofort von der Hafenpolizei vernommen, wurde aber wieder freigelassen, da ihm offenbar keine Schuld beizumessen ist. Dreizehn Leichen sind bei Blankenese und Schulau angetrieben, drei Taucher sind an der Unfall- stelle anwesend, um Leichen zu bergen.
London, 19. Juli. (W. T. B.) Die Abendblätter melden aus
Ho uobon : Ein ungewöhnlich heftiger Taifun richtete gestern
acht ‘großen Schaden in der Stadt und im ganzen Distuikt an. Zwanzig Menschen sollen umgekommen sein.
Paris, 20. Juli. (W. T. B.) Heute Vormittag fand auf dem Friedhof Mont-Parnas\se die Beiseßung des im Eisenbahn- wagen zwischen Paris und Versailles ermordeten Dr. Ordenstein unter großer Betheiligung von Freunden des Verstorbenen und Mit- gliedern der deutschen Kolonie statt. Die deutsche Regierung, die einen Kranz mit der Aufschrift „Dem Andenken des Patrioten und Menschenfreundes“ gesandt hatte, war durch den Gesandten von Schlözer und sämmtliche Mitglieder der deutshen Botschaft vertreten. Der Präsident des „Deutschen Hilfsvereins“ Freiherr von der Tann hielt im Namen des Vereins die Gedächtnißrede und legte cinen Kranz am Grabe seines Ehrenmitglieds nieder.
St. BOEAMU T, 19. Juli. (W. T. B.) Nach einer Mel- dung der „Russischen Telegraphen-Agentur" ist die gestrige Angabe der Pariser Blätter, daß Ihre Majestät die Kaiserin von Nuß- land der Pariser Gesellschaft vom Nothen Kreuz 100000 Rubel zur Verfügung gestellt habe, unrichtig (vgl. Nr. 167 d. Bl.). Sie beruht offenbar auf einer Verwechselung mit der bereits gemel- deten Thatsache, daß die Kaiserin-Mutter während der Tagung der Nothen Kreuz-Konferenz in St. Petersburg 100 000 Rubel dem Nothen Kreuz überhaupt, also niht der Pariser Gesellschaft, ge- spendet hat.
Kiew, 21. Juli. (W. T. B.) Bei ungewöhnlich starkem Sturm, der große Bäume entwurzelte, ging gestern Nachmittag ein heftiger Plaßregen und Hagelschauer nieder. Das Wasser drang in viele Kellerwohnungen ein, wo, wie bis jeyt fest- gestellt, fünfzebn Personen umgekommen sind. In vielen Straßen stand das Wasser fast cinen Meter ho, auf einem Theil der Haupt- straße über einen Meter bhoch. Der Eisenbahndamm ist stellenweise unterwashen. Der Zugverkehr ist vorläufig ein- gestellt. Abends 8 Uhr brach ein neuer Playregen los, der die Straßen in reißende Gießbäche verwandelte. Die Feuerwehr ist be- schäftigt, das Wasser aus den Kellerwohnungen zu pumpen. Die Ver- luste find ungeheuer. Die Hagelkörner waren haselnußgroß und zer- schlugen zahlreiche Fensterscheiben.
Venedig, 19. Juli. (W. T. B.) Der Unterrihts-Minister Nasi hat in Gemeinschaft mit dem Präfekten und dem Bürgermeister eine Kommission gebildet, die mit der Untersuchung aller Kunstdenkmäler Venedigs auf ihre Baufälligkeit betraut ift.
New York, 19. Iuli. (W. T. B.) Aus St. Vincent wird gemeldet, daß durch die Erdstöße am verflossenen Donnerstag ver- schiedene Gebäude stark ershüttert wurden. Die Bewohner verließen die Häuser. Auch später wurden noch Erdstöße wahrgenommen.
Nach Schluß der Nedaktion eingegangene Depeschen.
London, 21. Juli. (W. T. B.) Das heute Vormittag um 10 Uhr an Bord der Königlihen Yacht ausgegebene Bulletin lautet:
Das Befinden des Königs ist ausgezeihnet. Die Kräfte kehren zurüuück. Die Heilung der Wunde macht befriedigende Fort schritte. Gestern konnte der König sih wegen des \{lechten Wetters niht auf Deck aufhallen.
„as nächste Bulletin wird am Donnerstag ausgegeben werden
(Forisezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
g j E fang - L M Ï . c i g i Anfang 8 Uhr. Parquet 2 A Nath 9 Uhr: Erx- Familien-Nachrichten. Wunstorf i. Hann.). — Hrn. Oberleutnant Genz Theater. | mäßigle Preise. Berlobt: Frl. M ma (Wilbelméöhaven). — Hrn. von Maubeuge (Deutsch- E A R Verlobt: Frl. Mania Smith mit Hrn. Landes- wette) Eine Tothter: Hrn. Rittmeister Ueues Königliches Opern-Theater. Diens- Theater des Westens. Dienêtag Die Assessor und Leutnant d. R. Dr. jur. Otto Eis- Alfred von Willi (Potêdam). Hrn. Dr. jur. Î 74 Vorstellung. The Silver Slipper. | Brautlotterie. Vaudeville-Operette in 3 Akten waldt (Grunewald b. B.—Berlin) Frl. Lori Paul Stephan (Berlin) (Der silberne Pantoffel.) Pha tastische Ope- | Musik von André Messager von Scdirp-Braniy mil Oren Leutnant Harry | Gestorben: Hr Sanitätéêrath Dr. Siegismund cette in 3 Akten und 4 Bildern von Owen Hall. | Mittwoch Die Brautlotterie. Adalbert von Oeéfeld (Breëslau—Schweidnitz) | Klein (Berlin). — Hr. Adolf Bükling (Altwigs- Musikal\sch und texrtlich bearbeitet von W. Mann- | Donnerstag: Der Bettelstudent. Frl. Margarethe von Harnier mit Hrn. Vize- bagen b. Borckenfriede). Hrn. Dre. Hans von städt Musik von Leslie Stuart. In Scene gesept | Dberstallineister Walter Frhrn von Esebeck (Ech Campe Sohn Hans (Hannover) O Jos Herenczy. Dirigent: Curt Goldmann. | Neues Theater. Sthiffbauerdamm 4a. Diens- s E deut E Ne DaLy gut Ant è Uber dna p Bald M a, Drn. inan waid von Manow (Erd? | i: twe: 75. Vorstellung. Voccaccio. Komische | 29: Ledige Leute. Sittenkomödie in 3 Akten | mannsdorf i. Schles.) Frl. Elisabeth Dort- Verantwortlicher Redakteur von Fel ô (A Korf : Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Genée. | Do Her Tbrmann. {Atnoièd Kor}, vom Hosburg- | \{chy mit Hrn. Landwirth und Leutnant d. R J. V.: D s Maf von Frans ven See Sind R. Genée. | Theater in Wien, als Gast.) Anfang s Ubr | E e ntt E d o J. V.: Dr. Tyrol in Charlottenburg. ¿ls Gast.) Anfang 74 Uhr. SCUna SGooer, | Mittwoch und folgende Tage: Ledige Leute. | p. Z. Norderney) S Verlag der Expedition (S olz) in Berlin. Vonneretag: 76. Vorstellung. §00. Aufführung. | L É | Verehel iht: Hr. Major Arnold Marschalck von | Druck der Norddeutschen Buchdrukerei und Verlags- Die Geisha. Freitag: 77. Vorstellung. Dex | Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. | Bachtenbrock mit Frl. Lilly Tremlett (Freiburg | Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Uigeuner! ron. ¡Seima Schooter, als Gast.) | Dienstag: Der Zerrifsene. Posse in 3 Akten | i. Br.). — Pr. Ritmeter Siegfried von Krosigk Acht Beilagen Bcnnat (5. Dorstellung. Die Puppe. Soan- | (5 Bildern) von Joh. Nestroy. Regie: L. Otto-| mit Frl. Augvste von Müller (Hannover). — Hr g
Jm Liederspielhaus: Offenbach - Cyclus. Mittreo
= G g Der Regimentszauderer. | Im Konzertpark : Das großartige Juli-Programm. | Geboren: Ein Sohn: Hrn. f BIE m eum der Hansi lacht. | Großes Konzert und 29 crsiklaisige Spezialitäten Qulius von Hugo - Holtens
tag: 73. Voritellung, The Silver Slipper. mever. Anfana 74 Ubr
Bürgermeister Heintih Meyner mit Fel. Maria cielde Vorstellung Hasse (Breslau)
(eins{ließlih Börsen-Beilage), (15014)
E und die offizielle Gewinuliste der achten terleutmant d L Wohlfahrts-Lotterie zu Zwecken der Deutschen oliensen b. | Sechutzgebicte.
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1 , Auf Verlangen des Verlei Den Regierungen der Bundesstaaten ist vom Reichskanzler | an ibn O Buße bis z
Reichsamt des Innern) der Entwurf eines Gesetzes, | erkannt werden. end das Urhbeberreht an Werken der Photo- | sammtschuldner.
betreffend das Urheberrecht an Werken der Photographie. A j Ó ; ellten Exemplare un
Erster Abschnitt. \{chließlich bestimmten Inhalt und Dauer des Schuztzes. photographische Porträts seincr Angehörigen verbrei
Vervielfältigung des Werke
Verfertiger.
leger als Herausgeber.
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Wird ein Werk der Photographie mit einem Werke der Literatur, | gemach L
der Tonkunst oder der bildenden Künste verbunden, so gilt für jedes die Kosten übernimmt.
dieser Werke dessen Verfertiger auch nach der Verbindung als Urheber. A -
S . Das Recht des Urhebers geht auf die Erben über. Es kann be- oder unbeschränkt auf Andexe übertragen werden, De Uebertragung fann auch mit der Begrenzung auf ein bestimmtes Ge- | au] L eht das Recht, Die Vernichtung der widerre{chtlich hergestellten, i Schau gestellten Exemplare sowi des bürgerlihen Rechtsstreits oder im
biet geschehen. L : Bei photographishen Bildnisjen (Porträts) x 1 Ls soweit nicht ein Anderes vereinbart ist, aus den Besteller über. z
3 (s S i s Der Urheber hat die aus\{ließlihe Befugniß, das Werk zu ver- vielfältigen und gewerbs8mäßtg zu verbreiten. Als Vervielfältigung gilt au die Nachbildung. Q A
Eine Vervielfältigung ohne Einwilligung des Berechtigten ist 18 Pri inzulässig, gleichviel tur welches Verfahren fte bewirkt wird; auh | a Pri begründet es feinen Unterschied, ob das Werk in einem oder 1n mebreren Eremplaren vervielfältigt wird. Z F E
Eine Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch ist zulässig, wenn sie nit den Zwcck hat, aus dem Werke eine Einnahme zu
Zulässig ist die Vervielfältigung eines ershienenen Werkes in | U cinzelnen Exemplaren zu tehniihen, lünstlerishen, wissenschaftlichen oder Unterrichtäzwecken.
terechnet, in welhem das Werk zuerst erscienen ist.
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Erste Beilage | ger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.
zum Deutschen Reihs-Anzei
Prenfsßzen. Berlin, 21. Juli.
aphie, mit dem Ersuhen um Prüfung mitgetheilt worden. Eine erkannte B
E Vriaói den Entwurf nebst erläuternden gon Anspruchs auf Schadensersaß aus. 5 nachstehend zum Abdruck, um auch weiteren Kreijen zur L 16, 17 bezei Meinungsäußerung Gelegenheit zu geben. n O en 29
Entwurf eines Gesetzes,
S | i Die Urheber von Werken der Photographie werden nach Maß- auch die zur i iese seßes geschüßt. ines Werkes ist dessen | Ist nur ein Theil
abe dieses Geseßes geshüßt. Urheber ein e \ f M L 8 2. A N D P zu ean Juristishe Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber Gegenstand der Bermtun
ein erk Ut erten, welches den Namen des Verfertigers nicht sich im Gigentum dera angiebt, werden, wenn nicht ein Anderes vereinbart ist, als Urheber | Schaustellung Betheiligten des Werkes angesehen.
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{ Cy Un t 6 e É Bei Werken, die aus mehreren, in Zwishenräumen veröffent» Bänden bestehen, îo bei fortlaufend Hesten wird jeder | breitun( iy i Ï ¿ E 4. «% T Á o. der jictes Heft für die Berechnung d Schutzfrisien als ein | gefunk sonderes Werk angesehen un U den in Lieferungen veröffentlibten V erl vird die Schut von der Veröffentlichung der lcyten Lieser n rechnet wider & 1 « ' weit der in dicsem Geseye gewährte Schuy da abbangt rechtli í v4 S Verk erschienen ist, kommt r ein Erscheinen in Betracht ch x L der Berechtigte veranlaßt bat De 5 14 , breitet F .- N. e Ln E t nil; 10A ffa J hotogravbische Bildnisse (Porträté) dürfen nur m t E willi ung solange f ® + f 4 e 44 “et mer 4 Äbagebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau tellt werder s M f L , A ‘. Kao Wn Ä L Nach tem Tode tes Abgcbildeten bedarf cs bis zum Ablaufe von zehn
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Zweiter Abschnitt. Necbtsverlei ungen. & 16.
Geldsirafe in Gefängnißstrafe auer in den Ab Abf. 2 einen Monat nicht übersteigen. 18
ten fann neben der Strafe auf eine um Betrage von seckchstausend Mark Buße Verurtheilten haften als Ge-
uße {ließt die Geltendmachung eines weiteren
neten Handlungen sind auch dann n das Werk nur zu einem Theile vervielfältigt, ver- breitet oder zur Schau gestellt E Die widerrechtlich hergestellte die zur wl
n, verbreiteten oder zur Schau ge- derrechtlichen Vervielfältigung aus- Platten unterliegen der Vernichtung. obne Einwilligung des Abgebildeten oder tet oder zur Schau gestellt, so unterliegen bestimmten Platten der Vernichtung. s widerrechtlich hergestellt, verbreitet llt, so ist auf Vernichtung diefes Theils und der
nd alle Exemplare und Platten, welche erstellung, der Verbreitung oder der owie der Erben dieser Perf €
ist auch dann zu erkennen, wenn die Her- der die Schaustellung weder vorsäßlih noch Herstellung noch nicht
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Besteht ein Werk aus den getrennten Beiträgen Mehrerer | fabrlässig erfolgt.
(Sammelwerk), so wird für das Werk als Ganzes der Herau®geber vollendet ist.
Vernichtung hat zu erfolgen, nachdem dem Eigenthü
Soweit die Exemplare Weise als durch Vernichtung unschädlich hat dies zu geschehen, falls der Eigenthümer
gegenüber rechtskräftig darauf - erkannt ist.
gemacht werden können,
te kann statt der Vernichtung verlangen, daß ihm das emplare und Platten ganz odek theil- höchstens dem Betrage der Herstellungs- bernehmen.
Der Verleßte / Enthält ein ershienenes Werk den Namen eines Verfertigers, | Recht zuerkannt wicd, die Ex fo wird vermuthet, daß dieser der Urheber des Werkes sei. q pee f Bei Werken, die unter cinem anderen als dem wahren Namen kojten gle des Verfertigers oder ohne den Namcn eines Verfertigers erschienen sind, ist der Herausgeber, falls aber ein solcher nicht angegeben iît, erleger berechtigt, die Nechte des Urhebers wahrzunehmen. Q-A
weise gegen eine angemessene, 8 ihkommende Vergütung wu Ü
1 Abs. 2 zuwider unterläßt, die be-
Wer der Vorschrift des § 1 2 zuwid t e be i orIA it Geldstrafe bis zu einhundertsünszig
nußzte Quelle anzugeben, wird m Mark bestraft.
Die Strafverfolgung in den Fällen der §S Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrags 1st
verbreiteten oder e der Platten kann im Wege
Strafverfahren verfolgt werden.
aren oder Platten kann auch im Antrag des Verlegten erkannt iît bis zur erfolgten Ver-
I 209. Auf die Vernichtung von Erempl Strasverfahren nur auf besometren Die Zurücknahme des Antrags Die freie Benußung eincs Werkes ist zulässig, wenn dadur eine | nihtung zulässig.
iventbümlihe Schöpfung hervorgebraht wird. res h eigenthümlihe Schöpfung her rg ! 4 selbständig verfolgen.
werden.
Rernihtung von Exemplaren oder Platten S 477 bis 479 der daß der Berletzte
Der Verlettc kann die V mp In diesem Falle finden die F Strafprozcßordnung mit der Maßgabe Anwe! attläger auftreten kann. Die 88 24, 25 finden auf die Verfolgung des im & 21 bezeichneten Rechts entsprecende Anwendung. : Für \ämmtlike Bundesstaaten follen achverständigenkammern besleben, die vervflichtet sind, auf Erfordern der Gerichte und der nwalts{aften Gutachten über die an sie gerichteten Fragen Photegraphen zu berufen.
auf Anrufen der Vernichtung die Zuerkennung s als Schiedsrichter zu verhandeln und zu ent] Bestimmungen über die eb der Sachverständigen Sachverständ it ohne Genehn
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In diese Kammern sind auch Die Sachverständigenkammern find be Ä 1 theiligten Schadentersaßansprüche, und Verbreitung, wenn in ein Exemplaren oder Platten bezeichneten Yiec ) Der Reichskanzler erläßt die den Geschäftsbetri Mitglieder
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Der Anspru auf Schadentersay und die Strafverfolgun widerre{chtlicher Vervielfältigung verjadhren in dret Jahren
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1902.
Soweit eine Vervielfältigung, die nach dem Inkrafttreten dieses
Gesetzes unzulässig ist, bisher erlaubt war, dürfen die bereits vorher vollendeten Exemplare verbreitet werden.
BEméexrtongen
zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheber -
recht an Werken der Photographie. Der vorliegende Entwourf will den Schuß photographischer Er-
zeugnisse vornehmlich nach drei Richtungen hin verstärken:
dur Verlängerung der Schutzdauer ;
durch das Verbot der Nachbildung, au wenn :
sie auf anderem als rein mehanishem Wege erfolgt ;
durch Beseitigung der Beschränkung, welche sih aus der Freigabe der Benußung von Photographien ergiebt, die mit industriellen Erzeugnissen in Verbindung stehen.
Eine urheberrechtliche Gleichbehandlung der Photographien mit
den Werken der bildenden Kunst wird nicht ins Auge zu fassen sein; find au mannigfache Berührungspunkte vorhanden, so liegt do ein wesentlicher innerer Unterschied darin, daß die Photographie nicht frei chaft, sondern Vorhandenes auf mechanischem Wege reprodu- ziert. Allerdings erhebt sih die Photographie in ihren besten
Merken auf das Niveau künstlerisber Gestaltung, während gewisse
Schöpfungen, welche rechtlich als Kunstwerke behandelt werden, nach dem Maße der zu ihrer Hervorbringung nöthigen geistigen Schaffens- kraft mehr in das Gebiet der Tehmk gehören. Die Gesetzgebung fann aber nur mit durchs{nittsmäßigen Verhältnissen rechnen. Auch ist selbst von den Vertheidigern derjenigen Theorie, welche die Photo- graphien den Kunstwerken geseßlih gleichgestellt sehen will, ein prafkti- \hes Bedürfniß für eine soweit gehende Verstärkung des Schußes in feiner Weise dargethan. Unter den materiellen Aenderungen, welche der Entwurf in dem bisherigen Nechtszustande zu treffen beabsichtigt, sind im übrigen die naSslebenden Punkte als besonders wichtig hervorzuheben : der Schutz des Nechts am eigenen Bilde; die Beseitigung der urheberrechtliten Verpflichtung zur Angabe des Namens und Wohnorts des Verfertigers und des Kalender- jahrs des Erscheinens; ; e die Gewährung des Schußes für niht erschienene Photographien ohne zeitlide Beschränkung.
Eine Reihe minder wichtiger Aenderungen sind durch die An- passung an das literarische Schußgeseß vom 19. Juni 1901 bedingt, das au in der Anordnung des Stoffes und in retaktioneller Be- ziehung als Vorbild zu dienen haben wird.
G1 Nach dem Vorgang anderer Gesetze zum Schuße des gewerblichen und geistigen Eigenthums empfiehlt es sich, die Begriffe eUrheber“ (statt „Verf:rtiger“) und „Urheberrecht“ sowie „Werk der Photo- graphie“ (statt „cin durch Photographie hergestelltes Werk“) in den Entwurf einzuführen. y
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Als „Werk der Photograpbie® gilt nicht nur tas fertige Produkt, sonden auch das Produkt in den Zwischenstadien seiner Bearbeitung insbesondere das Negativ der photos-
graphishen Aufnahme. Schon nah dem geltenden Gesci ist das Negativ shußzberehtigt, wenngleich die Begründung einer reichsgericht- lihen Entscheidung (Bd. 20 S. 377) zu Zweifeln Anlaß gegeben bat. — Einer Erwähnung der photographieähnlichen Verfahren (S 11 des geltenden Gefeßes) wird es nicht bedürfen. Denn alle Abbilder, welhe durch die Wirkung strahlender Energie (Licht, Nöntgenstrahlen, Wärme u. |. w.) gewonnen werden, fallen s{chlechtbhin unter den Begriff von Werken der Photographie und nur diese
Dritter Abschnitt. ck{lußbestimmungen.
héangehörigen für
sofern er nich e hat ersheinen latten
in welhen dur Klage oder Jorschriften dieset L handlung und Enischeidung inführungêgesechcs it zugewiesen.
ch zur | Widerklage geltend Instanz verfassungsgeseyze d
Dieses Gese Wer vorsäylih oter fahrlässig unter Verlegung der zutschlichß- demsclben Tage : lien Befugniß des Urhebers cin Werk vervielfältigt oder gewerds- den Schuy mäßig verbreitet, ist dem Berechtigten zum Say des daraus ent- | Kraft. standenen Schatens verpflichtet
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10. Januar 1876
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welches am p gegenwärtige Gesey au dann ayfrist bereits abgelaufen
f. Auf eia Werk der Photogr
Wer in anderen als den geseylih zugelassenen Fällen vorsäulich nod nicht erschienen war, in des Berechtigten ein Werk vervielfältigt oder Anwendung, wenn die dibderige errerbomäßig verbreitet, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark itraft. s L | : i f dec F : Wer vorsätlid ein pbotograpbishes Bildniß (Porträt) ohne die bereits erschienen war, bestimme rforderliche Einwilligung des Abgebildeten oder seiner | des Urhbeders, ere am E Angehörigen verbreitet oder ¿entlich wur Schau stellt, wird mit Geld- | Vorschriften des gegenwärtigen Se cheé,
strafe bis zu dreihundert Mark bestraft.
, welches am E sich die auss{ließilichen Befugnifse die Dauer der Schuyfrist na \otern die bisherige
den | ute | iris noch nicht abgelaufen war
( 1 ç s“ T v (C4 A »4 brauen durch das Gesez ges{üßt zu werden. Es giebt fein c 6 e Unhantan hi2 fin ltd orothnso epDo Verfabren, welches als photogravhicähnlih bezeichnet werden A ¿4 - P N s ; S ov 410 A t «h A Aar könnte. Selbst der Umstand, daß die Berner Konvent pbhotograpbie- e Lo Ah . 4 1 9 a, f h Al T 1 » bnlibe Verfabren erwähnt, nöthigt micht zur Vetdehaltung diejes tin ih inhaltslosen Begrifts. Das Urhbeberreht foll in Uebereinstimm1 mit § 2 des Literar- «s # 41 L ‘ v) Ert î ' gesezes grundsäßlih dem Berfertiger zustebei Berfertiger iît nicht Y x y N tak dot Mi oos Ta Gebe nur derjenige, welher die zur Ausnadme des Dill zur Uebertragung ‘ : el n Mani lat on n Map des Neaativs in das Positiv 2c. - nöthigen Manipulationen in Person k, c N Ï T) Tr 1 uéfül Aub derjenige, welher diese Manipulationen in Auftrage und nach seinen Anweisungen durch dere M î #4 4% , inNgeuocri L Li G sinne al \ Photograph, [s Betri 1 itleriscdbe Gehilfen, Lehrling i U Î Träger f d . . 5 4 ahr Î des Urbeberrechtt b t 4 f y oder na N | l ¿1 terstellen ist n bi l d) ‘ “d M g Anal des S 2 tit nd ? in 15 k. { acaci ri Sl Dri Die Vorl d Ul rrecht Di Merken, e Cat os \ ) î "n wel 1d d L i ch f v. det 3 dg n s weld | ten B (et Ÿ { 5 et» # G ° v B 15 It ld Ï det T telbl y B ch s der be anonvm p!eud erich i - E n z P 4 nund wur er L n egel r E L Q Í 4 _ - au an erfen der P! l lî vraftifd deutung bier verbält1 t Z t L M ch L G E ( N ug [zut 1 é mm t . l D literar hen Veorid N L I G 17 nt M 2 3 | in Int L i | Nort indniù des G 1 ih tem Pra! 4% ü h B | t e Î et dai ; i t 4 | ss f e P! î ï R f L fommen D A Â D t. Ss e Ke Y | fö t ged 1 1 j S ( : % «A Vils T [ Der eríte ü tspricht d S des r ur Ï : v 14 j | ersceint ed der er d k nércchtlid i des | V I t B - ¡4 0 2. | Photoara ! t nothw« i t 3 L _+ vy h Ï T liche Erbred ris! t tischer Per! tuihl e A di ves G ther Klerf Ô Ï 9 ° L L a 44 2 Ï Ku ® L L. up 9 Ä L ; | mit Auen Porträts — auf Bestellung das Urbeberrecht im | Aweifel al den Besteller t dg t l wird 41 j L 4 L L 4 BL V 4 î Ä wt Ï en G fomu orneomiico 10iMe « Dt L TTL D D t denen der Besteller nicht selbst Photograph ift dern als Vetr- | leger dio aewerbliche Verwerthung der 1 m Austrage be- S ‘ D «f en iss T a É e | wirkten Aufnak eabsichtigt. Der Besteller wit er regelmä G i Î - « .. ‘n - e. F ja dor É î dem odneoi bzuschlichenden Vert «neren der - C e E «t s Se -. - 4, | der ausf{lickilihen Verwendung zu sichern. Es erüdrigi h alc E J - A « Kad e » d - z G | e aecictlicde Vermuthung für den Uebergang des Urbederrehts auf L E (K S «t Dn s natd i Ä juíte Dabei ift es selbítverständlich, tak auch ohne ausdrücktliche d Añ R t ch1 decn Ble ess fp «8% 2 7 bere 12 bf Vertt Emmy Las Lc P cn TICTicCict QIELo L ICL Ls G G y Í A A e . è e R 1 1 Ï wenn dies nah Lage der Umstände als von den Parteien gewollt zu unterstellen ift : ani . S « ._ E Ke Tee S j An die Ueberlafu cs Negativs von selbi den Uebergang des { J A - LA | Urbeberrechts w knüpfen, ift ebenfalls nicht nothwendig ° R. Keteili F a t, aal i Mas die vhotograpiiichen Bildnife betrifft, 1 è die wandt Mete e A | Rd e erte Fra eb das Urbedberreht derm Verfertiger oter tem Ti Le
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