1902 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jul 1902 18:00:01 GMT) scan diff

a. wenn an einem Tage durhschnittlih niht über 10501 Bottichraum bemaischt werden, nur zu sechs Zehnteln,

b. wenn an einem Tage durchschnittlich mehr als 1050, jedoch nicht über 1500 1 Bottihraum bemaischt werden, nur zu acht Zehnteln,

c. wenn an einem Tage durhshnittlich mehr als 1500, jedoch nicht über 3000 1 Bottihhraum bemaischt werden, nur zu neun Zehnteln

des im Abs. 1 festgeseßten Steuerbetrags erhoben. Gelangen

während eines Kalendermonats in einer der bezeichneten

Brennereien mehr als 1050, 1500 oder 3000 1 Bottichraum

durchschnittlih täglih zur Bemaischung, so wird für den Monat

der entsprechend höhere Steuersaß erhoben. Wird die Betriebs- frist von 81/2 Monaten überschritten, so ist der volle Maisch- bottichsteuersaß für die ganze Betriebszeit zu entrichten.

ITI. Als Materialbrennereien gelten diejenigen Brennereien, welche während des ganzen Betriebsjahrs lediglich nihtmehlige Stoffe, mit Ausnahme von Melasse, Rüben und Nübensaft, verarbeiten. |

Die Branntweinmaterialsteuer beträgt vom Hektoliter:

a. Treber von Kernobst und eingestampste

B 25 M, S e. Beerenfrüchte aller Art . 045

d. Brauereiabfälle, Hefenbrühe, gepreßte Weinhefe und Wurzeln aller Art E e. Trauben- oder Obstwein, flüssige Weinhefe D C ¡e Materialsteuer wird a. von denjenigen Brennern, welche in einem Jahre nicht mehr als 50 1 reinen Alkohols erzeugen, nur zu vier Zehnteln, | | h. von denjenigen Brennern, welche in einem Jahre mehr als 50 1, jedoh niht über 1 1] reinen Alkohols erzeugen, nur zu acht Zehnteln der vollen Steuersäße erhoben.

[Y. Für diejenigen Brennereien, welche in einem Betriebs- jahre niht mehr als 1500 h1 Bottichraum bemaischen, sowie für die Abfälle der Biererzeugung verarbeitende Brennereien dieser Größe und die Materialbrennereien kann von der Landesregierung angeordnet werden, daß die nach der be- stehenden Geseßgebung angeordneten Betriebseinrichhtungen und Kontrolen in Wegfall kommen. Die Steuer ist in diesem Falle von dem angesagten Maischbottichraum oder der zur Verarbeitung auf Branntwein angemeldeten Stoffmenge oder derjenigen Material- oder Maischmenge, welhe während der

050 , S5

F

S)

erklärten Betriebszcit mit der zum Gebrauche bestimmten Brennvorrichtung nah ihrer Leistungsfähigkeit abgetrieben

werden fkfann, im die Steuerbehörde bindend festzuseßen.

V, Eine Nüvergütung der Maischbottih- oder Brannt- weinmaterialsteuer kann nah näherer Bestimmung des Bundes- raths außer für gewerblihe Zwecke auch für Branntwein erfolgen, welcher in öffentlihen Kranken-, Entbindungs- und ähnlichen Anstalten oder in öffentlichen wissenschaftlihen An- stalten oder zu Puß-, Heizungs-, Koch- oder Beleuchtungs- zwecken Verwendung findet, oder welcher, so lange er unter Steuerkontrole steht, durch Verdunstung oder sonstige natürliche Einflüsse verloren geht.

voraus durch

4) S 42.

[. Jn den gewerblihen Brennereien findet die Erhebung der Maischbottichsteuer und der Branntweinmaterialsteuer nicht mehr statt. | z i

Als gewerbliche Brennereien gelten alle Brennereien, welche

weder zu den landwirthschaftlihen noch zu den Material brennereien gehören. IT. Von dem in gewerblichen Brennereien hergestellten

Branntweine wird, soweit er der Verbrauchsabgabe unterliegt, ein Zuschlag zu dieser erhoben, welcher 0,20 „{ für das Liter reinen Alkohols beträgt

Bei solchen gewerblihen Brennereien 1. April 1887 bereits bestanden 10 000 1 Vottichraum an einem den Umfang des vor dem

welhe vor dem haben und niht mehr als Tage bemaischen, tritt für 1, Oftober 1887 geübten Betriebs, nah näherer Bestimmung des Bundesraths, eine Ermäßigung des Zuschlags um 0,04 „#({ für das Liter reincn Alkohols ein Bemaischen Brennereien diejer Art mehr als 10000 1, jedo nicht über 20 000 1 Bottichraum, fo beträgt diese Ermäßigung des Zuschlags 0,02 K Bestimmung findet keine An- wendung während derjenigen Monate, in denen Hefe erzeugt oder Melasse, Nüben oder Rübensaft verarbeitet wird [IT. Auf Antrag fm thschaftlihe und der Erhebung der Maischbottich: oder

Dioîo R L

d a landrwit

UCGI L oh

Materialbrennereien von

Branntweinmaterialsteuer frei zu lassen

Sofern hiervon Gebrauch gemacht wird, werden von dem hergestellten Branntwein folgende Zuschläge zur Verbrauchs zbaabe für das Liter reinen Alkohols erhoben

) i A, T A A T) Maischbottichsteuer

1) in Brennereien, die in einem Jahre niht mehr als 100 hl reinen Alkohols erzeugen während derjenigen Monate, in denen fie ohne Hefencrzeugung betricben werden 0,10 M, ährend derjenigen Monate, in denen sie mit Hefenerzeugunag betrieben werden 0,14 M:

einem Jahre mehr als 100,

l ; F Ï 1 0 I Al 1,260 e i über 150 ll reinen Alkohols erzeugen, L L Don

L F vährend derjenigen Monate, in denen fie ohne Hefenerzeuguna

betricben werden 0,11 M,

hrend derjenigen Monate, in denen fie mit Hefenerzeugung

betrieben werden 0.150 M:

3) in Brennereien, die in einem Jahre mehr als 150. Je och nicht über 300 hi] reinen Alkohols erzeugen,

während derjenigen Monate, in denen sie ohne Hefenerzeugung

betricben werden 0,12 M,

vährend derjenigen Monate, in denen sie mit Hefenerzeugung

hetr ichen met de 0.16 H:

1) in Brennereien, die in einem Jahre mehr als 300, je: doch nit über 500 hi1 reinen Alkohols erzeugen

.. #

während derjenigen Monate, in denen sie ohne Hefenerzeugung deirichen werden 13 M, während derjenigen Monate, in denen sie mit Hefenerzeuqung betrieben werden i 0,17 M: 5) in Brennereien, die in einem Jahre mehr als 500 hi

reinen Alkohols erzeugen während derjenigen Monate

ate, in denen sie ohne Hefenerzeugung betrieben wetden

j 0,16 M, während derjenigen Monate, in denen sie mit Hefenerzeuguna detriében werden 020 M:

b. an Stelle der Branntweinmaterialsteuer: 1) soweit von einem Brenner in einem Jahre niht mehr als 501 reinen Alkohols erzeugt werden... . 0,04 M,

2) soweit von einem Brenner in einem Jahre mehr als 50, jedoch nicht über 100 1 reinen Alkohls erzeugt Wet R E E

3) soweit von einem Brenner in einem Jahre mehr als 100, jedoch nicht über 200 1 reinen Alkohols erzeugt

werden E O2 E 4) soweit von einem Brenner in einem Jahre mehr als 0,20 M.

200 1 reinen Alkohols erzeugt werden E

Die Steuerbehörde R Materialbrennereien auch ohne deren Antrag dem Zuschlage zur Verbrauchsabgabe statt der Materialsteuer unterstellen.

IV. Die in den 88 11. bis 39 des gegenwärtigen Gesetzes hinsihtlich der Verbrauchsabgabe gegebenen Bestimmungen finden auf den Zuschlag zu derselben entsprechende Anwendunag.

V. Für Brennereten, in welhen nach Ziffer Il und TII der Zuschlag zur Verbrauchsabgabe erhoben wird, gelten die sonstigen Bestimmungen des Geseßes vom 8. Juli 1868 mit folgenden Aenderungen: .

a. die Größe und Zahl der Nebengefäße, als: Hefengefäße, Maischbehälter u. \. w., bedürfen einer Genehmigung nicht;

h. Abänderungen des angemeldeten Betriebs sind mit der Maßgabe zulässig, daß die Abweihung vorher im Betriebs- plane bemerkt und binnen 24 Stunden der Steuerbehörde angezeigt werden muß;

c. die Brennfrist kann von der Steuerbehörde dem wirk- lichen Bedürfniß entsprechend eingeschränkt werden ;

d. die unbefugte Benuzung von Maischgefäßen, welche seitens der Steuerbehörde außer Gebrauch geseßt worden sind, zum Einmaischen, sowie die Einmaischung oder Zubereitung von Maische, die dem Steuerbeamten garnicht angesagt, oder die an anderen Tagen, in anderen Näumen oder in anderen Gefäßen als den in dem amtlich bestätigten Betriebsplan dazu angemeldeten vorgenommen wird, unterliegt einer Geldstrafe von einer bis zu dreihundert Mark.

Artikel 11.

An Stelle der S8 43a, 43b, 43c, 43d und 43e des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Juni 1887/16. Juni 1895 (Reichs-Geseßbl. 1895 S. 276) treten folgende Bestimmungen :

D 8 43a.

Neben den bestehenden Branntweinsteuern wird in den- jenigen Brennereien, welche in einem Jahre mehr als 200 h1 reinen Alkohols erzeugen, von der mehr erzeugten Alkohol- menge ein besonderer Zuschlag zur Verbrauchsabgabe (Brenn- steuer) erhoben, und zwar:

für die Erzeugung

uber O bis 300 Nl jeA2A M, „E 40 , 260 ,„ «E 600 „, „8 Ÿ E. 900 350 ; « O. 1000 v4 Ñ i 1200 „, 4560 A 1400 „6 1600 , 5050 1800 .… „6 Ï

1800 hl G60 ,

vom Hektoliter reinen Alkohols.

In denjenigen Brennereien, welche aus\chließlich Roggen, Weizen, Hafer und Gerste verarbeiten, wird die Brennjteuer für die Erzeugung bis zu 300 h1 überhaupt nicht und für die Erzeugung über 300 h] bis zu 600 hl nur zur Hälfte erhoben.

Jn landwirthschaftlihen Genossenschaftsbrennereien, die als solhe am 1. April 1895 bestanden haben, wird für den Umfang des damaligen Betriebs die Brennsteuer nur zu vier Fünfteln der vorbezeichneten Sätße erhoben.

Jn landwirthschaftlihen Brennereien, welhe im Laufe des Betricbsjahres Kartoffeln oder Mais verarbeiten, wird außerdem für jedes in der Zeit vom 16. Juni bis 15. Sep- tember hergestellte Hektoliter reinen Alkohols eine Brennsteuer von 3 M erhoben. Die Steuer fällt wea, insoweit für den Branntwein Zuschlag von mindestens"16 4 zu entrichten ist Jn Brennereien, die in der Zeit vom 16. Juni bis 15. Sep tember der Maischbottichsteuer unterliegen, findet cine Ex mäßigung statt, und zwar:

--.

-

4

-

a. sofern während dieser Zeit an cinem Tage durch \hnittlich mehr als 1050, aber niht über 15001 Bottichraum bemaisht werden, auf L d,

h. sofern während dicser Zeit an einem Tage durch: \chnittlich mehr als 1500, aber ni{cht über 3000 1 Bottichraum bemaisht werden, auf 2 M:

außerdem bleiben die Brennereien, die während dieser Zeit an einem Tage durchschnittlih nicht über 1050 1 Bottihraum be | maischen, von der Steuer befreit. Die auf

den Sommerbrand erheben, soweit der Betricb Juni 8/, Monate überschreitet b am Kontingent betheiligten gewerblichen Brennereien, die Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeiten wird, insofern sie in einem Betriebsjahr eine Alkoholmenge herstellen, die das im Betriebsjadr 1894/95 in Kontingent um mehr als ein Fünftel überstcizt, die Brenn

gelegie Brennjsteuer ift auch zu vom 16. September bis 15

Ds Is L005 40008 n DVCHICTLIHETI

steuer um 6 M für jedes weitere Hektoliter reinen Alkotols erhöht. (Fn denjenigen Brennereien der bezeichneten Art, welche nichi kontingentiert find, tritt die gleiche Erhöhung insoweit ein, | als ihre Gejammtierzeugung 20 000 hl reinen Alkohols über steigi; gehen diese Brennereien zur Erzeugung von Hefe über, jo wird von dem betreffenden Betriebsjahr an die Alkohol

menge, die der um 6 M erhöhten Brennsteuer nit unterlieat,

um die Hälfte gekürzt. Nah dem 1. Juli 186 neu eni standene oder neu entstehende Brennercien, die Melasse, Rüben Rüdenjaft oder ZeUstoffe verarbeiten, unterliegen für ihre g sammte Erzeugung einer erhöhten Brennsteuer von 15 H mit der Maßgabe, daß auch für die Erzeugung bis zu 200 hi1 je 15 M vom Hektoliter reinen Alkohols erhoben werden 2) S 43h Die Brennsieuer ist zu entrichien, sobald die erzeugte Alkoholmenge in der Brennerei amllich fesigestellt ist oder die Berechnung der steuerpflihtigen Alloholmenge im Wege der Abfindung stattgefunden hat. Zur Entrichtung ist der Brennerei besißer verpflichtet. Eine Stundung findet nicht stat 3) § 43€ der nad 13a zu erhebenden Brenniteuer

Aus sind

innerhalb des Betricbsjahres 1902/1903 diejenigen Beträge an |

die Neichskasse zu erstatten, welche dieselde über die Gesammi einnahmen aus der Brenniteuer hinaus an Vergütungen ge

| währt hai

Außerdem ist in denjenigen Fällen, in welchen bei der Ausfuhr . von Branntwein sowie von Fabrikaten, zu deren Herstellung Branntwein verwendet worden is, nah dem Aus- land ein Erlaß oder eine Vergütung der Branntwein-Ver- brauchsabgabe eintritt, der Betrag von 6 Á( für jedes Hekto- liter reinen Alkohols zu erstatten. Ebenso wird dem gemäß der Bestimmung des 8 1 Abs. 4 unter 2 von der Verbrauchs- abgabe befreiten Branntwein eine Vergütung der Brennsteuer in gleiher Höhe gewährt, sofern derselbe vollständig oder un- vollständig denaturiert wird. L

Dieser Vergütungssaß unterliegt nah näherer Bestimmung des Bundesraths alljährlich einer Revision und ist vom Bundes- rath entsprechend zu erhöhen oder herabzuseßen unter Wahrung des Grundsaßes, daß die Gesammtausgaben an Vergütungen bis zum 30. September 1912 den Einnahmen an Brennsteuer entsprechen.

Die Erhöhung oder S der Vergütungssäße hat gegebenenfalls für alle Verwendungtzwecke in gleichem Ver- hältnisse zu erfolgen. ;

Für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1902 wird diese Vergütung nur in Höhe von 4 M, in der Zeit vom 1, Januar bis 31. März 1903 in der Höhe von 5 M

gewährt. i 4) 8 434.

Die in den S8 16 bis 24, 26, 27 und 30 bis 38 des Branntweinsteuergeseßes vom 24. Juni 1887 hinsichtlih der Branntwein-Verbrauchsabgabe gegebenen Bestimmungen finden auf die Brennsteuer entsprehende Anwendung.

L die Erhebung und Verwaltung der Brennsteuer wird eine besondere Vergütung an die Eingélstaatén nicht gezahlt.

5D) S 43e.

Der Bundesrath wird ermächtigt:

a. den Kleinhandel mit denaturiertem Spiritus ab- weichend von den Vorschriften des § 33 der Gewerbeordnung zu regeln,

b, dahin Bestimmung zu treffen, daß beim Kleinhandel mit denaturiertem oder undenaturiertem Spiritus die Alkohol- stärke des abzugebenden Spiritus durch Aushang an der Ver- faufsstelle dem Publikum ersichtlih zu. machen - ijt.

Zuwiderhandlungen gegen die vom Bundesrath erlassenen Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe bis zu einhundert- undfünfzig Mark bestraft.

Artikel T1.

Die Bestimmungen des 8 43a über den Sommerbrand treten sofort in Kraft. Die übrigen Bestimmungen des Ge- sches treten mit dem 1. Oktober 1902 in Kraft. Die §8 43a bis 43d treten mit dem 30. September 1912 außer Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

(Gegeben Travemünde, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 7. Zuli 1902.

(i. S) Wilhelm.

Graf von Bülow.

Königreich Preußen,

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Bibliothekar a. D., Professor Dr. Hermann Gustav Kossinna ist zum außerordentlichen Professor in der philo- sophishen Fakultät der Friedrich - Wilhelms - Universität zu

D d

| Berlin ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Ea Ga

| Aktien der

î I A ¡ CACIabIce

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten rloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm- Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 3204 Stück gezogen worden. Dicselben werden den Besißern mit der Aufforde rung gekündigt, den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Halbjahr 1902 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der dazu ge- hörigen Zinsscheine Reihe X1 Nr. 11 bis 14 bei der Staate s{hulden-Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach- | mittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage lezten drei Geschäftstage jcdes Monats. Die Einlösung ge \hiecht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frank- furt a. M. bei der Kreiskasse. Zu dicsem Zwecke Effekten einer dieser Kassen shon vom 15 ab eung fasse zur Prüfung vorzulegen hat stellung die Auszahlung vom 15 Vom 1 | der gekünd

S Ve

November d

2 F

L

und nah Dezember d. J. ab bewirkt

-.,

igten Dokumente auf

und mit dem Bemerken aufgerufen, | bereits mit dem 31 aufagchört hat Der Betrag der liefernden Zinsscheine | betrage zurüdckbchalten Formulare zu den Quittungen werden von den bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolat Berlin, den 1. Juli 1902 zuptverwaltung der Staatsschulden von Hoffmann

etwa fehlenden, vird von dem zu

unentgeltlich abzu zahlenden Kapital

oben G 4a

| der „Gesey-Sammlung“ enthält unter

Nr. 10 377 die Bekanntmachung des Textes des Gesetzes, und Klein bahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben vom 19. August Juni 1902 geänderten

| betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen I in der nach dem Gesehe vom 11 Fassung, vom 8, Juli 1902

Berlin W., den 22. Juli 1902 j Königliches Gesez-Sammlungs-Amt | Weberstedt

Ï

und der

können die Hy

f Y. gereicht werden, welche sie der Staat6sschulden-Tilgungs- erfolgter Fest- Januar 1903 ab hört die Verzinsung Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der | Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt

daß deren Verzinsung Dezember des Jahres ihrer Verloosung

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 33

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 der „Gesez-Sammlung“ enthält unter

Nr. 10 378 das Gesetz, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865, vom 7. Juli 1902, unter Nr. 10379 die Verordnung wegen Feststellung der nach dem Gesetze, betreffend die Neberwtna weiterer Dotations- renten an die Provinzialverbände, vom 2. Juni 1902 zu ge- währenden Jahresrenten, vom 22. Juni 1902, unter

Nr. 10 380 die Verfügung des Justiz-:Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Solingen und Opladen, vom 14. Juli 1902, und unter ;

Nr. 10 381 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirkes des Amtsgerichts Gladenbach, vom 14. Juli 1902.

Berlin W., den 22. Juli 1902.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Angekommen:

Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober- A Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen, vom Urlaub.

Nichtamkliches.

Deutsches Reid. Preußen. Berlin, 22. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend, wie „W. T. B.“ meldet, an Bord der Yacht „Hohen- zollern“ in Drontheim eingetroffen.

Der Königliche Gesandte in Stuttgart, Wirkliche Geheime Rath von Deren thall hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Gesandtschaft von dem etatsmäßigen Legations- Sekretär von Buch geführt.

Der Präsident der Justiz - Prüfungskommission, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stölzel ist in den Harz abgereist; die Pause in Abhaltung der Termine der Justiz - Prüfungs- fommission währt bis zum 17. September.

Der Ober-Rechnungskammer-Direktor, Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath von Nostiß ist nah Schierke abgereist,

Der hiesige Königlich italienishe Botschafter Graf Lanza hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesen- heit wirkt der Botschaftsrath Marquis Jmperiali di Frünca- villa als Geschäftsträger.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Geier“ am 19. Juli in Nagasaki eingetroffen.

S. M. S. „Schwalbe“ ist am 19. Juli in Tschifu ein- getroffen und geht am 22. Juli von dort nah Tsingtau in See.

S. M. S. „Hertha“ ist am 20. Juli in Tsingtau eingetroffen. =

m S Tier” A am V. nah Tschifu in See gegangen.

S R E Valte in di Al nah Puerto Cabello in See gegangen.

S. M. S. „Loreley“ ist am 21. Juli von Konstantinopel nach Sinope in See gegangen. _ Der Ablösungstransport für S. M.S. „Cormoran“. Transportführer Oberleutnant zur See Prenßztel, ist auf dem Dampfer „Karlsruhe“ am 19. Juli in Sydney ein getroffen, wo der Besaßungswechsel stattfindet

_Die abgelösten Mannschaften des 1. Bataillons Ll. Ofstasiatischen Jnfanterie-Regiments und der Ost- asiatishen Gebirgs-Batterie haben die Heimreise nah Bremerhaven auf dem Reichs-Postdampfer „Sachsen“ am 19, Zuli in Schanghai angetreten. Transportführer ist der Major Gra ham

Juli von Tsingtau

Juli von La Guayra

Hessen. 4D a (Ax b. l; Ÿ b ü 6 Vas „GOroßherzoglihe Regierungsblatt ver offentliht das Geseg zur Ausführung des Artikels 5 des Gesehes, die Regentschaft betreffend, vom 26. März 1902 Danach findet, da der zur Zeit den Throne am nächsten ehende Agnat des Gesammthauses Hessen dauernd verhindert ift, die Regierung des Großherzogthums persönlih zu führen.

im Falle dieselbe auf ihn überachen sollte. cine Regent schaft statt i

Oefterreih-Ungarn.

Wie die Wiener Blätter melden, haben gestern Vormittag im Ministerium des Auswärtigen unter dem Vorfiß des Ministers des Auswärtigen Grafen Goluchowski die Be- rathungen der öôsterreichisch - ungarischen Zoll- und Handelskonferenz begonnen |

Der böhmische Landtag verhandelte, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern über den Bericht der Steuerkommission be züglich des Gesehentwurfs, betreffend eine Landesauflage auf den Bierverbraucch. Der Statthalter, Graf Couden hove, sprah sich in enlschiedenster Weise gegen die von der Kommission beantragte Erhöhung der Bierauflage von 1 Krone 40 Vellern auf 2 Kronen für den Hektoliter aus Jn der Dedatte trat die Mehrzahl dec Redner für den Antraa der

Kommission ein, indem sie die Nothwendigkeit der Gesundung der Landesfinanzen betonten i

Großbritannien und JFrland. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Cowes vom heutigen Tage ift das Befinden des Königs andauernd günstig llerhöchsiderselbe verbrahte cine gute Nacht und

machie gestern einen ganz kurzen Spaziergang an Dee

Jn der gestrigen Sizung des Unterhauses fragte Gibson Bowles an, ob die Regierung von Mittheilungen Kenntniß habe, die zwischen der französischen, italienischen und spanischen Regierung zur Begründung einer lateinischen Liga und zur Regelung der politishen Lage im Mittel- ländischen Meere ausgetausht worden seien. Der Unter- Staatssekretär des Auswärtigen Amts Lord Cranborne erwiderte, die Regierung wisse nichts von irgend welchen derartigen Mittheilungen. Labouchère fragte mit Beziehung auf den be- vorstehenden Rücktritt des Schaßkanzlers an, ob die Regierung beachsihtige, dessen Finanzpolitik bezüglih der Kolonien bei: zubehalten. Der Premier-Minister Balfour erwiderte, soweit er wisse, sei kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß man von der vom Kabinet befolgten Politik abgehen werde, sobald Sir Michael Hicks Beach zurückgetreten sei. Auf eine weitere Anfrage erklärte der Unter-Staatssekretär des Auswärtigen Lord Cranborne, daß das Schiedsgericht in der An- Dane von Waima in West - Afrika (wo seinerzeit ei einem Zusammenstoß zwischen französischen und englischen Truppen eine Anzahl englischer Offiziere getödtet wurde), der britischen Regierung eine Entschädigung von 9000 Pfd. Sterl. zugesprochen habe.

Ein gestern veröffentlihter Nachtrags-Etat von 501 076 Pfd. Sterl. enthält eine Forderung von 25 000 Pfd. Sterl. für die Krönungsfeier und eine solhe von 250 000 Pfd. Sterl. zur Unterstüßung der westindischen Zuckerindustrie, bis die Brüsseler Zuckerkonvention in Kraft treten werde.

; Frankreich.

Der Prinz Komatsu von Japan ist, wie „W. T. B.“ erfährt, gestern Abend in ‘Begleitung des japanischen Ge- sandten in Berlin von Paris nah Deutschland abgereist.

Nach der gestrigen Preisvertheilung in den Privat- \{hulen begab sich eine Anzahl von Müttern aus den Familien des Stadtviertels Saint Roch in das Elysée und ließ der Gemahlin des Präsidenten Loubet eine Petition überreichen, in welher um Beibehaltung der Schul- \chwe stern gebeten wird. Frau Loubet ließ antworten, daß die Petition dem Ministerium des Jnnern werde überwiesen werden.

Die Pariser Blätter melden, daß eine päpstlihe En- cyklika über die Durchführung des Vereinsgesetzes in Frankreich bevorstehe, und daß die Klerifkalen und Kon- servativen beabsichtigten, unmittelbar nah deren Erscheinen große Volksversammlungen in Paris und ganz Frankreich zu veranstalten. i

Der ehemalige Justiz-Minister Monis hat gegen den General Mercier eine Klage wegen Ehrverleßung angestrengt, weil dieser in einer Versammlung ehrenrührige Anschuldi- gungen gegen ihn erhoben habe. Monis verlangt eine Ent- \{hädigung von 100 000 Fr.

Jn Erwiderung verschiedener Trinksprüche, welche bei einem von der französishen Kolonie in Biserta zu Ehren des General-Residenten Pichon gegebenen Feste ausgebracht wurden, hielt dieser eine Ansprache, in welcher er auf die Be deutung Bisertas als Schußwall und Schild Tunesiens, als Unterpfand des Friedens und der Ruhe im Mittelmeer und als Garantie für die Besitzungen Frankreihs in Nord-Afrika hinwies.

Rußland. __ Gestern Abend fand in St. Petersburg im festlih ge- shmückten deutschen Klub ein Essen zu Ehren des Offizierkorps des Schulschiffes „Charlotte“ statt. Der deutshe Botschafter Graf von Alvensleben, der mit dea Herren der Bot- schaft Mittags am Frühstück in der Offiziersmesse der „Charlotte“

theilgenommen hatte, hielt eine Ansprache, in der er, wie „W. T. B.“ meldet, des vorjährigen Besuches der „Charlotte“ mit dem Prinzen Adalbert an Bord gedachte, Höchstwelher durch sein frishes, echt soldatisches

Wesen in St. Petersburg Aller Herzen im Fluge erobert habe. Auch heute weile cin junger Seemann aus einem erlauhten deutshen Fürstenhause in der Mitte der Ver sammlung Er komme von der Waterkant und der Name des Großherzoglichen Hauses Mecklenburg bleibe mit ehernen Lettern unauslöshlich für alle Zeiten ü die Annalen der deutschen Marine eingezeihnet Der Botschafter wünschte dem Herzog Paul Friedrih cin an Thaten und Erfolgen reihes Leben und hieß sodann die Offiziere der „Charlotte“ inmitten der deutshen Kolonie von St. Petersburg herzlih willkommen. Die Rede klang in ein begeistert aufgenommenes Hurrah auf die „Charlotte“ aus. Der Kommandant der „Charlotte“, Kapitän zur See Mandt dankte mit einem Trinkspruch auf die deutsche Kolonie Jtalien.

Der Kardinal Ledochowski ist, wie .W L S meldet, heute früh gestorben. _ Der bisherige Nuntius in Brasilien Monsignore Macchi ijt zum Nuntius in München ernannt worden

Türkei.

Das „Wiener Telegr.-Korresp.-Bureau“ berichtet aus Konstantinopel, daß, infolge der von österreichisch{ ungarischer und russischer Seite unternommenen Schritte, in einer kommissarischen Berathung administrative und gericht- liche Maßregeln zur Verbesserung der Zustände in den Vilajets Kossowo, Monastir, Janina und Saloniki beschlossen und dur ein Jrade sanktioniert worden jeien. Die Bekanntmachung solle demnächst erfolgen

Serbien.

Wie die Belgrader Blätter melden, gedenken der König und die Königin am 15. Oktober die Neise na Rußland anzutreten

Amerika.

Wie ein in New York eingegangenes Telegramm aus Willemstad meldet, hat die Regierung von Venezuela den Hafen von Carúpano für den Verkehr gesperrt

Afrika. S Die Burenführer Botha und D elarey sind, wie «„W. T. B.“ derichtei, mit ihren Sekretären gestern von

Pretoria nach Kapstadt abgereist, um sich nach Europa zu begeben. Unterwegs wird sich de Wet ihnen anschlicßen Die Dauer des Aufenthalts in Europa ift noch unbestimmt

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Berlin haben die Brettschneider und Hilfsarbeiter, der „Deutschen Warte“ zufolge, in einer Versammlung beschlossen, den Arbeitgebern folgende Forderungen zu unterbreiten: Einen spezialisierten Accordtarif, Stundenlohn für Brettschneider 65 -, für Brettträger 50 „4, Neunstundentag, Zuschlag für Ueberstunden und Sonntagsarbeit von 10 und 15 4, Accordlohn für Aufladen einer Fuhre Bretter 2 #, Balken 3 4; der Polier erhält von dem Arbeitgeber 5 Z für 1 Æ für die Vorhaltung der Werkzeuge; Feierabend um 3 Uhr vor den hoben Festen, Freigabe des 1. Mai. Auch die bei der städtischen Beleuchtung angestellten Monteure und Helfer sind, wie die „Voss. Ztg.“ meldet, in eine Lohnbewegung eingetreten. In einer Versammlung beauftragten sie den Verbands-Sekretär der städtishen Arbeiter, eine Eingabe auszuarbeiten, in der sie u. a. verlangen: Wiedereinführung einer Vergütung von zwei Stunden täglich für den Kastentransport, Mindeststundenlohn 40 4. Etwa 2000 Töpfer faßten nah demselben Blatte in einer Versammlung folgenden Beschluß: „Für die Zukunft werden alle Arbeitgeber in Verruf erklärt, die den paritätischen Arbeitsnachwetis- umgehen; Ver- sttöße der Arbeiter werden Tarifverlezungen gleichgestelt und als Strikebruch betrachtet.“

A Wittenberg haben, einer Nachricht der „Magdeb. Ztg.“ zufolge, die Maurer, die seit sechs8 Wochen ausständig waren, am Sonnabend die Arbeit wieder aufgenommen. Anstatt des bisherigen Stundenlohns von 35 4 wurde thnen ein solcher von 36 und 37 zugebilligt.

__ In Stuttgart ist, wie der „Köln. Ztg * von dort berichtet wird, der Ausstand der Maurer (vgl. Nr. 158 d. Bl.) beendet. Die Meister sollen einen Tarifvertrag ausarbeiten, der die Lohnsäßge auf zwei Jahre festsetzt.

Kunst und Wissenschaft.

A. F. In ihrer leßten Sitzung vor der Sommerpause erledigte die Berliner Gesellschaft für Anthropologie verschiedene geschäftliche Angelegenheiten, u. a. mit Bezug auf den im Anfang des Monats August zu Dortmund stattfindenden Deutschen Anthropologen- Kongreß, an den \sih ein Ausflug nah Holland anschließen soll, und hörte dann den von zahlreihen Photographien begleiteten Vortrag des Sanitätsraths Dr. Lissauer über das Thema : „Beiträge zur Kenntniß des s\teinzeitlihen Menschen in Deutschland und Südfrankreih“. Seit den vielbesprochenen Knochenfunden bei Taubach (Sachsen-Weimar) ist es unzweifelhaft, daß der Mensch in Deutschland Zeitgenosse des Mammuths, des Nas- horns und des Löwen war; denn bei den vielen in ciner Sandschicht unterhalb einer Decke von Kalk und Löß nahe Taubach gefundenen Knochen dieser und anderer Thiere, wie Wölfe und Höhlenbären, sind auch Zähne des Menschen, allerdings von allen Knochenfragmenten

diese besonders widerstandsfähigen ganz allein, mit Sicherheit bestimmt worden. Es sind jedoch nicht _bloiz diese wenigen Spuren des fsteinzeitlihen Menschen, die den Taubacher

Knochenfund so bemerkenswerth machen, sondern noch manche andere, faum minder beweiskräftige, die erst bei genauer Sichtung der ver- schiedenen Knochenbruchstüke ermittelt sind: nämli gewisse Merkmale und Veränderungen an den Thierknochen, die nur von Menschen ber- rühren können. Die neuerdings in den Besiß des Herrn Andreae in Braunschweig übergegangene Neiche’she Sammlung enthält deren eine beträhtlihe Anzahl. Es ist dem Vortragenden gelungen, gute Photo- graphien davon für das Museum für Völkerkunde zu erwerben. Es ist beahtenswerth, daß diese Funde steinzeitlihen Funden ähnlich sind, die in Südfrankreich, im Rbonethal, gemacht worden sind, über die Erneste Chantre in seinem Buch „l?homme quaternaire“ aus führlihe Mittheilungen giebt. Fragt man nach dem relativen Alter der einen und der anderen, so giebt es drei Wege zu einer annähernden Zeitbestimmung: Erstens der Grad der Vollkommenheit zweifelloser Artefakte, zweitens ein Vergleich der paläolithishen Knocbenfunde mit andern, für deren Zugehbörigkeit ¿u einer gewissen Ent- wickelungsstufe bereits Anhalte vorhanden sind, drittens die zeologische Einordnung der Fundschiht. Zum ersten Punkt ist bereits die Aebn- lihkeit mit südfranzösishen Funden erwähnt. Die cinen wie die andern sprehen von einer in den ersten Anfängen stehenden Hand- fertigkeit; Verkoblung und Aschenreste ergeben lediglih die für die intellektuellen Fähigkeiten ziemlich belanglose Thatsache der Be

rührung der Knochen durch den Menschen. Zum zweiten Punkt ift Folgendes zu erwähnen: Es ist dem genauen Studium der valäolitbi hen Formen die Feststellung gealückt, daf: es vier vorzeitlicbe rmen des Elephanten gab: Elephas meridionalis, prim'genius (das PMammuth), antiquus (der Urelevhant) und priscus. Davon fommt der Letkgenannte nur in den tiefsten Schichten vor und bat di Alpen nie überschritten ; der Urelephant steht zwischen den an erster Stelle ae: tannten beiden Arten. Aehnlich und ret charakteristis{ unters U find verschiedene Arten von Nashorn an der Größe und Form ter Vorner und der Beschaffenheit der Nasenscheidewand bestimmt wordcn Nun lehrt die Eitfabrun ay diejenigen Arten von Elephant und Naésborn, deren Knochenüberreste im wesentlicher in dem Taubacher Fund ermittelt worden sind, meist nur in den ältesten Diluvial-Schichten vorkommen, während Elophas ant s, vo er in Deutschland und Belgien gefunden worden ist umeist den jüngsten Tertiärbildungen, den oberen Pliocän-Schichten, angebört. in denen fi auss{hließlich in Italie: Franfrei d England Flephas meridionalis vortfindet Diese Thatsache ' n Taubacher Funden ein Alter zu, das sich ziemli mit dem

dritter Stelle zu befragenden Zeugniß der Fundstätte und ihrer geologishen Einordnung deckt. Denn die Natur dieser aus fluß;kies mit Stein-Einschlüssen skandinavischen Ursprungs bestebenden Sandschicht und ihrer Bedeckung mit Kalk und weit tlih î ibre Entstebung bin, und man dürfte nicht feblget re B a als der intceglacialen Zeit angachôr zu bezei Jedenfalls haben dabei Gletsher-Schmeliwafser Rec viel In jedem Falle ist der Nachweis on bobe tere daf n Deutschland der Meni bereits N von den skandinavishen Gletschern ausgebender t war, die ganz Norddeutschland seine heutige Gestalt gege t. Weit Auf- schlüsse wird man von an anderen Orten zu machenden steinzeitlichen Funden erwarten können, über die bei dem bierfür überall erweckte: Interesse jeyt vieifah: Meldungen einlaufen. So ist es auf An- regung und mit Unterstüßung des Fürsten von Monaco dem Abb » M Si I T E Aue D A : - s # Ï ‘Balti Rosi! mlt Neuen, eilte Seeectoarten Dertlichfeit e F E 4 & L408 mi D L A1 4 ao T ü Ut zu bringen und aus einer „Grotte des onfante“ gena ¡le die leidlih erbaltenen Skelette eines Mannes und tau berauszufördern, die 7,75 m unter der Oberfläche lage : fallend inferiore Bildung und kleine Gestalten eigen, obne aber iweraens baft zu sein In der sich anshlichenden Diskussion czweiftelte Dr. Oôy die absolute Zuverlässigkeit der Taubacher Funde. da U nit in allen Fällen dur Menschen von wissenshaftlihem Ernst ge- macht seien, und warnte davor, Artefakte zu seben, wo au fällige Bildungen vorliegen können Dr. von Dansemann stimmte diesen Vorbehalten bei und matt darauf! aufmerfîsam. dak man aus den wenigen beglaubigten Scbädel ind Uederresten steiazeitliher Menschen voreilige Schblüsse auf Rassen-Eige tdümlihfcit zu ziehen vermeiten müsse. Abgesehen davon. dak in mebrere Fllen noch nicht feststete, ob man Menschenschädel ver ib babe dto ebe man Verallgemeinerungen an wenige Funde kaüvfe vorerst die Möglichkeit zu erwägen, ob niht Mikbildungen vorliegen unt cob solde Schädel, wie der Neanderthaler, nicht au beute noch ausnahmsweise vorkommen Professor Krause stimmte dieser , Mabnung zu vetsidtigem _Uetheil bei Im weiteren Deriau! der Sihung spra Professor S@&dweinfurth über „diluviale Artefsale in Egvyvten“ Der ttragende hat he seinem leyten Aufenthalt in Oberegybten dieiem Gegeaslante bes» sondere Aufmerksamkeit gewidmet, weil die Tausenden dem

Plateau oberhalb Theben fi

Î reden (l F #0. Ce s « denten Kieiel-Artetalte sib dem