1848 / 1 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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M F et Berlin Sonnabend den Pen Januar i848

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Untitlicher Theil. N E | Fuland, ges n. Beförderungen und Abschieds - Bewilligungen in der Armee, Provinz Preußen, Auslösung der Dau - Kommission, E

Rhein-Provinz. Wiederherstellung ter Karmeliter-Kirche in Koblenz, Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Berichtigung. Einführung der Waffenröke. nigrrich Sachsen, Die Stadt- verordneten - Versammlung. Königreich Hannover, Patent we- gen Einführung der ailgemeinen bürgerlichen Prozeß-Ordnung, K ur- fürstenthum Hessen, Diplomatishes. Großherzogthum Hes- sen und bei Nhein. Akademischer Gottesdienst in Gießen, Her- zogthum Sachsen-Meiningen. Abreise des Erbprinzen, Ein-

berufung der Stände. Herzogthum Holstein. Bewilligung für das hohere Schulwesen, Landgrafschaft Hessen -Homburg. M f

nden des Erbprinzen, Schreiben aus Frankfurt a, M. (Drei Banfkterotte.) i / Desterreichische Monarchie. Wien. Berichtigung in Bezug auf

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die Cholera, Schreiben aus Wien. (Vermischtes.)

Fraukreich, Paris. Hofnachrichten, Kabinets - Berathungen über die schweizer Angelegenheiten. Angaben über den Inhalt der Thron- rede, Heranziehung von Truppen. Finanz - Zustände. Bankett zu Vienne. Graf Dubois +. Das französische Geschwader an der Westküste von Afrika. Statuten für die Pensions - Anstalten. Ver- mischtes. Schreiben aus Paris, (Vorbereitende Sizung der Depu-

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tirten- Kammer; das Oppositions - Bankett zu Rouenz Niederlage Abd el Kader's ; Herabsezung des Bank -Diskonto)

Eroßbritanien und Frlaud, London. Einführung der Zwangs- bill’ in Jrland, Der Hampdensche Kirchenstreit. Wiederaufnahme der Zahlungen von Seiten fallirter Häuser, Vermischtes, Ein Pro- zeß gegen die Krone.

Niederlaude. Aus dem Haag. Das Handelsblad über den Vertrag mit Schweden, Ungegündetes Gerücht,

Schweiz. Kanton Bern. Der Bärenklub und die Tagsaßung, Kanton Zürich, Die Züstände der Schweiz. Die Bundes - Revi- sions-Frage. Kanton Luzern. Contributionen. Darlehens-Be- dingungen. Reduction der Besaßung, Unglücksfall, Aemterjagd. Der Leuen-Prozeß, Das Staatsvermögen. Kanton Uri. Der neue Landrath, Kriegskostenzahlung. Kanton Freiburg. Die Einwirkung auf die Wahlen. Kanton Aargau. Antrag auf Bun- desreform. Die aargauer Presse. Zurückgebrachte Flüchtlinge. S Kanton Wallis, Beabsichtigte Lehranstalt. Flüchtlinge,

Handels- und Vörsen - Nachrichten.

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Epigramm auf den „Kosmos“, Die Landung des Großen Kurfürsten. Zur Archiokunde,

Beilage.

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Amtlicher Theil. |

50e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : | Dem Königlich bayerischen General = Major und Adjutanten des Prinzen Karl von Bayern Königl. Hoheit, Freiher-n von Leistner, Höchstdessen Hofmarscha.|, General-Major Freiherrn von Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse zu

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en seitherigen Bürgermeister On d ereyck zu arm Dio Do tan Orofolt naue Gala ' Ko2 germêeister der Sradt Nrefeld, unter Deilegung des Burgermeister, zu erneunen.

ngekommen: Se. Excellenz der Erb-Hofmeister in der Kur- marf Brandenburg, Graf von Königsmarck, von Netbaud,

Abgereist: Der Präsident des Konsistoriums der Provinz : G 4

edt, nah Stettin.

llichtamtlicher Theil. nta nd,

Verlin, 31. Dez. Nah dem heutigen Militair-Wothenblatte ist der General - Major von Jenichen, Juspecteur der 2. Artille- Inspection , zum Präses der Artillerie - Prüfungs - Kommission , der Oberstlieutenant von Puttkammer, interimistischer Brigadier der lsten, und Oberstlieutenant du Vignau, interimistisher Brigadier der 3, Artillerie - Brigade, zum wirklichen Brigadier, der Hauptmann Bellardi, vom 26. Jufanterie-Regiment, zum etatömäßigen Major, der Hauptmann Schmidt, Artillerie - Offizier des Playes Posen, zum etatêmäßigen Major in der 1, Artillerie - Brigade und bei der Landwehr der Haupimann Graf Matuschka, vom 2, Bataillo1 7. Regiments, zum Major und Führer des 2. Aufgebots vom 1. Ba= taillon 6. Regiments ernannt worden. Ferner ist dem Prinzen Pe- ter Biron von Curland, Sec.= Ueutenant, aggr. dem § Husa= ren-Regiment, als Premier-Lieutenant mit der Uniform des 6. Kü= rassier - Regiments mit den vorschriftêmäßigen Abzeichen für Verab= shiedete der Abschied bewilligt worden.

Provinz Preußen, (Elb. Anz.) Der Präsident der Kb= niglichen Regierung zu Danzig bringt durch das Amtsblatt zur öffentlihen Kenntniß, daß, höherer Bestimmung gemäß, die König liche Kommission für den Bau der Weichsel - und Nogat- Brücken in Dirschau mit dem 1, Januar 1848 aufgelöst werden wird, uud daß die Königliche Kommission für die Strom- und Deich-Bauten an der Weichsel und Nogat an demselben Tage von Dirschau nah Danzig verlegt werden wird,

Nhein-Provinz. (Düss. Ztg.) Die Arbeiten zur JIn- standsebung der früheren Karmeliter - Kirche in Koblenz zum Gottes= dienst der katho!ishen Garnison-Gemeinde sind nun soweit vorgeschrit= ten, daß mit dem Frühjahre die Bau-Arbeiten wohl begonnen wer= den können, indem Pläne und Kosten-Anschiag von einem dortigen Ingenieur-Capitain bereits vollendet daliegen. Nach dem ausdrück= lihen Willen Sr. Majestät wird diese Kirche, welche seither als Pro= viant-Magazin benußt wurde, niht Simultai-Kirche werden.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Der Allg. Ztg. schreibt man aus München vom 26. Dezember: Nachdem Se. Durchlaucht der Herr Fürst von Oettingen-Wulicistcia von seiner Fusion aus Würz- burg zurückgekommen, können wir Jhnen mittheilen, ‘daß die Gerüchte, welche seither in öffentlichen Blättern, namentlich in badischen Blät= tern, über dieselbe laut geworden sind, alles Grundes entbeh:en. Die Sendung galt vielmehr einer reinen Privat-Angelegenheit des Königlichen Hauses.“

Die Würzb. Ztg. meldet, daß die Einführung der Waffenröcte dem Ver1ehmen nah von dem Könige genehmigt worden sei.

_ Königreich Sachsen. (D. A. Z) Jn der bfentlichen Sihung der Stadtverord!eten am 29, Dezember wurde die Verord

ung des Ministeriums des Junnern verlesea, worin der Rekurs s0= wohl der Stadtverordneten, als Herrn Blum's selb gegen die Ent- scheidung der Kreis-Direction in Betreff der Wahl des Lbteren zum

1 l 1 Stadtrath auf Zeit verworfen und demnach die frühere Nichtbestäti gung der Kreis-Direction bestätigt wird. Am Schlusse der Verord- heißt es: „Auch hat sih das Ministerium eines näheren Ein-

auf das, was den in der Verordnung der Kreis - Direction thaltenen Gründen entgegengestellt worden if, um so mehr für überhoben erachten fönnen, als der Buchhändler R. Blum keinen Anstand genommen hat, in seiner Rekurs\chrift unumwunden zu Grundsäßen und Ansichten sich zu bekennen, von denen es am Tage liegt, daß sie unvereinbar sind mit den Ansprüchen, welche die Regierung au das Mitglied einer Behörde zu machen hat, die Obrigkeit und zugleich Organ der Staatsgewalt is.“ Auf die ge=

stellte Frage, ob das Kollegium nun sofort zu einer neuen Wahl

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schreiten wolle, wurde mit Ja geantwortet, und es wird hiernach die üblihe Vorwahl in einer der nächsten Sißungen s\tattfinden,.

__ Ferner wurde noch durch einen Deputirten des Raths zur Kennt- niß des Kollegiums gebracht, wie der Stadt=Rath, den früheren An- trägen der Stadtverordneten gemäß, \ich für die Erbauung von Las gerhäusern entschieden hc.be und demzufolge Lagerhäuser verschiedener Art auf Kosten der Stadt auf dem Terrain des Georgenhausgartens und des Düngerhofs errichtet werden sollen. Das Kollegium beschloß hier= auf, den Stadt-Rath, zu weiterer Bearbeitung dieses für die Stadt jo wichtigen Gegenstandes, um Bestellung einer gemischten ständigen Deputation zu ersuchen.

Königreich SGannover. Die ner der Gee seßsammlung enthält das nachstehende Patent, die Einführung einer allgemeinen bürgerlichen Prozeß-Ordnung für das Königreich Hannover betreffend:

„Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hanuover 5c, E Nachdem Wir in Erwägung - der Ucbelstände, welche aus der Befolgung verschiedener, von einander abweichender und zum Theil einander wider- sprechender Prozeßgesche in einzelnen Theilen und vor einzelnen Gerichten Unseres Landes für die Ausübung einer gleichmäßigen Nechtêvflege entste- hen, und in Berücksichtigung, daß die gegenwärtig geltenden Prozcß-Vor- schriften niht durchgängig einen raschen und den Anforderungen der Ge- rechtigkeit völlig entsprehenden Gang des prozessualischen Verfahrens sichern, beschlossen haben, eine allgemeine Prozeß-Ordnung für alle bürgerlichen Gerichte Unseres Königreichs zu erlassen, und demgemäß unter verfassungs= mäßiger Mitwirkung Unserer getreuen Stände eine sole allgemeine Pro- zeß-Ordnung verfaßt ist, so ertheilen Wir hierdurch derselben, wie bierneben verkündet wird, Unsere Königliche Sanction, und verordnen über deren Einführung das Fclgende :

„4) Die neae Prozcß-Ordnung gilt für das prozessualishe Verfah1en in bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten vor allen weltlichen und geistlichen Ge- richten Unsezes Königreichs, mit Ausnahme sämmtlicher Gerichte Unseres Fürstenthums Ostfriesland und Unserer Nieder - Grafschaft Lingen, so wie der münsterschen Absylissen, in welchen Landestheilen es einstweilen bei den bestehenden Prozeßgeseßen sein Vewenden bchält.

„2) Sie gilt nicht in Ehe- und Verlö zs\achen, und, da sie sich nur auf bürgerliche Nechtsstreitigkeiten bezicht, auch nicht in Steuer-Contraven- tions\sachen, Gemeinheitstheilungs -, Verkopvelungs- und Ablösungs - Ange- legenheiten 2c, :

3) Sie tritt int Kle des Landes Kehdingen un , die Zeit, wann sie auch bei diesen in Wirksamkeit er zu bestimmen.

0) Zl ben am 4 sollen im Allgemeinen die bis dahin bestandenen Prozeß-! ferner befolgt werden; jedoch fommt für È Verfah ea in der Inf! der Nechtsmittel Anwendung, wenn das Beweis - Juterlokut stanz nach dem 1. Mai 1848 erlassen is; der Executions-Jnstanz sich allgemein nad or dem 1. Mat 1848 mit der ! 1

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mt dem 1. Mai 1848, nur für die Gerichte

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‘chtsstreitigfeiten 1c u auch für das

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„9) Vom 1. Mai 1848 an werden Sachen, welchen die neue Prozeß-Ordnung zur Anwendung kommt, alteren „rozeß-Orduun- gen, so weit sie das prozessualische Verfahren ffen, und die Bestimmun-

gen des gemeinen oder Partikular-Nechts, in so weit sie mit dem Junhalte der neuen Prozeß-Ordnung nicht uUbereinstimmen, für aufgehoben erklärt.“

Kurfürstenthum essen. (Kass. Zta. e, Königl. Hoheit der Kurfürst hat in einer dem Kaiserlich 6fter hen Wirk lichen Kämmerer, Grafen von Hartig, ertheilten Audienz, aus desse1 änden das Kaijserlihe Schreiben entgegengeuommen, wodurch der= selbe als Kaiserlich österreichischer außerordentlicher Ges, ndter und bevollmächtigter Minister an dem Fofe Sr. Königl. Hoheit des Kur- fürsten beglaubigt worden ist.

Großherzogthum Hessen und bei Nhein. (Fr. J.) In Gießen wird von Ostern 1848 an ein besonderer akademischer

Gottesdieust eingeführt, der, mit Ausnahme der Ferien, alle vi Tage abgehalten wird; auch findet in jedem Semester eine besondere ÄAbendmahlsfeier für die Universität statt.

Serzogthum Sachsen - Meiningen. (O. P. A. Z) Sé, Hoheit der Erbprinz Georg is am 27. Dezember nach Berlin

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Spigram1 auf den „Kosmos“‘. Das Erscheinen des großen Werkes Alexander von Humboldt's, welches in Ztalien auch, in der italienischen Uebertragung sowohl wie in r franzosischen, viel gelesen wird, hat cinem meiner gelehrten Freunde Anlaß z. einem late nischen Sinngedicht gegeben, welches den Ruhm und die umfassende Wissenschaft des großen Gelehrten feier. Luigi Criso- stomo Ferrucci zu Lugo in der Romagna, toscanischer Familie ent- spro\ssen, hat sich durch seine lateinischen Dichtungen längst einen Namen in seiner Heimat gemacht, wo diese Poesie bisweilen noch mit Glü ge- pflegt wird, wofür die Schriften des vor wenigen Jahren verstorbenen Ce- sare Montalto aus Cesena Zeugniß ablegen können, was hoffentlich auch die lateinische Uebertragung (in Hcxametern) der Divina Commedia von dem Abate Gaetano della Piazza thun wird, die sich in Leipzig unter | der Presse befindet, Ferrucci's Verse mögen hir folgen: E ALEXANDRI HUMBOLDTI V. CL. KOZxMO0=s.

Quod lustris pepercere decerm s0rs nota locorum,

Naturae studiunm, judiciumque grave,

Protulit Humboldtus dinturna indagine Þraestans, Orbis ut interior cognitio regeret

Postea philosophos, rerum ratione petenda, Tutior et cupidis esset ad ima gradus.

Surgat opes animi qui legibus alliget alter | Sedulns, et cordis grande revolvat opus,

Sic ab Aristotele emicnit Theophrastus, acuto Qui mo.es hominum prodidit ingenio.

Florenz, Dezember 1847, M L,

Die Landung des Großen Kurfürsten zu Neuencampe auf der Jusel Rügen, den 7. Sey= tembêr 1678. Jn dem so eben erschienenen ersten Hefte dreizehnten Jahrganges der Baltischen Studien findet sich, S. 214— 217, eine Mittheilung des Herrn Lieutenants von Bohlen „Ueber den Landungsplay, auf wel-

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Jahre 1678 sein Kriegsvolk auf Rü-

chem Kurfürst Friedrich Wilhelm im (6/ 1g dürfte folgende, einer handschrift-

gen ausgeschiff.“ Aus dieser Abhan lichen Lebensbeschreibung des (1699) verstorbenen) Pastors Jakob Dölin g zu Casneviß bei Putbus entnommene Stelle, wegen genauester Angabe des Landungsplatzes, von allgemeinerem Jnteresse sein.

„Als der Churfürst von Braudenburg, der große Friedrich Wilhelm, Ao, 1678 hier im Kirchspiel zu Neuencampe, einem der Herrschast Puthus zugehörigen Dorfe, landete, konnte es so sehr nicht verhütet werden, daß nicht von dessen lrouppen in der ersten Hiße Desor ires hâtten sollen vorgehen, dabei dann unser Pastor vieles von seiner Habfeligkeit, absonder- lich scin Kuh Vieh verloren. Es war aber dieser Churfürst so ausnehmend gnädig gegen ihn und seinen Küster, als dem auch seine Kuh mit, wegge- nommen worden, daß, als diese Beide sich deshalb im Feldlager zu Neuen- campe demüthigst gemeldet, Er den Pastor und seine Frau zur Tafel be- halten und ihm 8 Stücke Kühe à 10 Ritlr. bezahlen, dem Küster aber, den Er scherzweise einen Halbehrwürdigen genennet, vor seine Kuh 4 Ducaten und etwas zu effen reichen lassen,“

Zur Archivkunde. Zeitschrift für die Arhive Deutschlands. Besorgt von Dr. Friedr. Traug. Friedemaun. Zweites und drit= tes Heft, Gotha, Fr. und Andr. Perthes, 1847. 8.

Wir haben das zweite Heft dieser Zeitschrift mit aufrichtiger Freude zur Hand genommen, daß in einer Zeit, die, wie die unserige, so schr von materiellen Juteressen beherrscht wird und in der fast nur die Ergebnisse der Technik Glück und Wohlstand zu versprechen scheinen, doch immer noch die stille, bescheidene Thätigkeit des Sammelns und Bewahrens ihre Freunde findet. Daneben is es keine geringere Ursache zur Zufriedenheit, daß jener Charafter des Buchhandels, der fast gezwungen is, sich der Gier des Pu- blifums nach Ueberseßungen , kirchlichen und politischen Flugschriften , lyri- schen Wehklagen und satyrischen Ausfällen anzupassen und daher von soli- den Unternehmungen so oft zurückweichen muß, von unserer Zeitschrift fern geblieben ist, Denn die beiden wackeren Söhne des unermüdlich thätigen

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T E Tr R am VRE R A L)

GBeschäftsfenntniß, wirken nicht in einer Weise, die fällt, sondern bleiben dem stillen Thun ihres Vaters lichen oder vaterländischen Unternchmen, es mochte scinen Beistand versagt hat. Die Einrichtung der Zeitschrift für die Archive Deutschlands if aus 4

Fr. Perthes, jenes Mannes von anerkannter Rechtsch 6

unsrer Anzeige in Nr. 113 v. d. J. bekannt, sie is wissenschaftlich, prak- tisch brauchbar und schließt auch jene archivalischen Kuriositäten nicht aus, die ein jeder Archivar in seinen Sammlungen mehr oder weniger 26 hegen pflegt, Von dieser Art sind unter anderen zwei Aufsäße, dcren einer (S. 158— 160) über Ant. Ulr. von Erath’s Calendarium medii aevi und die außerordentliche Geduld und Arbeitsamkeit dieses Verfassers eine anziehende Nachweisung enthält, und der andere (S.161—164) das im vorigen Jahre von Stuhr, Giesebreht und Anderen viel besprochene raticinium Lehni- nense zum Gegenstande hat, indem die Varianten und Korrekturen aus ei- ner nassauischen Handschrift hier aufgezählt und erläutert sind. Beide Auf säße tragen das Namenszeichen des Herrn Friedemann, der überhaupt in diesen Heften, wie auch bei anderen Veranlassungen seiner früheren Dienst= verhâltuisse, eine große und anregende Thätigkeit an den Tag gelegt hat. Wir wenden uns zu den größeren Aufjägen und Beschreibungen an- sehnlicher Archive. Unter ihnen is die bedeutendste die Schilderung des Archivs des ehemaligen Kaiserlichen und Reichskammergerichtes zu Weßzlar, in welchem die Hauptpunkte der verschiedenen Schicksale eines Gerichtshofes, dem an Ausdehnung scines Sprengels nicht leicht ein anderer gleichgefom- men is, nach den Aufsäßen von Dieß und Wigand verzei net und durch die Mittheilung der hierher gehörigen Protokolle des deutschen Bundes er- gänzt' sind, - War nun schon dur Vöthe's Nachrichten vom Reichskammer- gericht im dritten Theile von Wahrheit und Dichtung das Einzelne dieser wichtigen vaterländischen Anstalt unbeschadet der Gründlichkeit faßlich und nugreih für das größere Publikum dargestellt , so werden wir dem Heraus- geber für diese Zusammenstellung strengerer Thatsachen, die bisher nur müh- sam und durch gelehrte Arbeit zu erlangen waren, um so dankbarer sein müssen und sie als ein willklommenes Seitenstük zu jener Götheschen Erzäh- lung anzufehen haben. Damit steht in Verbinduug ein früherer Aufsaÿ Klúü- ber's über das deutsche Reich8-Archiv, welches, so lange das Reich dauerte,