1848 / 6 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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eshritten werden können, von welher man hon so viel und so

fas esprochen hat, der aber, abgesehen von dem, was die Regic= rung für sie thun kaun, die erste und Grundbedingung fehlte: das Merkeauen und die Sicherheit der Kolouisten.

Großbritanien und Irland.

ondon, 31. Dez. Die Morning Chronicle enthält a Dekan von Hereford, Dr. Merewether, eine sehr gehässige Snsinuation, die über den Widerstand desselben gegen die Bischofs= hl des Dr, Hampden Aufklärung geben soll. Die Opposition des Dr. Merewether hatte nämlich nach dem Whigblatt ihren Grund in demi Ehrgeiz dieses Geistlichen, welcher selbst nah der Bischosswürde strebte. „Wenn Dr. Merewether ‘‘, schreibt die Chronicle, „den ersten Minister mit so erhabenem Muthe beleidigt, mit der Krone briht und nah den Ausdrücken seiner Denkschrift an die Königin sich von dem; was sonst vielleicht ihm zu Theil gewor= den wäre, ausschließt, so is das ganz einfah die Ge- n von den sauren Trauben. Wir sind im Stande, mit Bestimmt= eit zu melden, daß der Dechant von Hereford in einem Bittschrei- ben an die Königin den Wunsch aussprach, s\elbst| mit dem Bisthum belehnt zu werden, daß die Köuigin sein Gesuh dem Premier-Mini= ster übérgab, und daß die abschlägliche Antwort des Lebteren zuerst diesen geräuschvollen Ausdruck eines sich selbst aufopfernden Helden= muthes hervorrief.“ Unter diesen Umständen begreift man, wie der Minister dem Dechanten auf sein zweites Schreiben eine ziemlich harte und unter anderen Verhältnissen wohl unpassende Antwort zugehen lassen konnte. Der Minister \{hrieb ihm nämli: „Jch habe die Ehre gepabt, Ihren Brief vom 22sten d., worin Sie mir anzeigen, daß ie das Geseh verleßen wollen, zu empfangen. Jch habe die Ehre zu sein u. #. w. Russell.“ Espartero hat gestern London verlassen, um nah Spanien zu= rückzukehren. Der Globe, welcher dieser Nachricht bringt, fügt inzu, daß, sobald dem Siegesherzoge die Erklärung des spanischen remier-Ministers aus den Cortes-Veérhandlungen bekannt geworden ei, es stehe seiner Rückehr nah Spanien Fein Hinderniß im Wege; und ein ehrenvoller Siß im Senate sei für ihn bereitet, er sofort die

nöthigen Pässe nachgesucht und alle Vorkehrungen zu seiner Rückkehr getroffen habe.

ie heute hier eingegangene Botschaft des Präsidenten der Ber- einigten Staaten hat mit ihrer energishen Erklärung über die Fort= seßung des Krieges gegen Mexiko keinen guten Eindruck gemacht. Man sieht neue Anleihen voraus und fürchtet , daß die Ausfuhr des baaren Geldes aus Amerika dadurch wesentlich beshräukt werden wird. Daß englische Kapitalisten durch diese Anleihen angezogen werden sollten, bezweifelt man. Dagegen ist der mit der Botschaft vorge- legte Einnahme- Bericht der Vereinigten Staaten günstig ausgenom=- men, da er die wohlthätige Wirksamkeit des neuen Tarifs zeigt.

S chwelz.

Kanton Bern. Jun ihrer Nummer vom 31. Dezember kün=- digt die konservative Beruer Volks=Zeitung an, daß sie in Folge eines Antrags des Comité’s und des beistimmenden Beschlusses der Actionair-Versammlung hinfort nicht mehr erscheinen werde.

Der Stab der Division Ziegler wird aufgelöst und das Ober= Kommando in den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz und Zug an Oberst Gmür übertragen. Die im Dienst bleibenden Truppen sollen noch etwa 11,000 Mann betragen.

Kanton Luzern. (Schwäb. M.) Die Klöster und Stifte im Kanton Luzern bringen das verlangte Opfer sehr bereitwillig und verhehlen 0 niht, daß noch mehr von ihrer Seite werde geschehen müssen. ater Arnold von St. Urban befindet sich eben in Zürich,

um Namens seines Klosters ein Darlehen von 500,000 Fr. abzu= \hließen. An guten Schuldtiteln fehlt es nicht, wohl aher an baa- rem Gelde, und doch wäre er bereit, 5 pCt, Zins und 25 ypCt. Provision zu bezahlen. Uri ist bereit, seinen Betreff an sämmtlichen DAE wid baar zu erlegen, wenn es der solidarischen Hastung ent= edigt wird.

P ünterwalden ist bereits von den eidgenössischen Truppen ge=- räumt.

Kanton St. Gallen. (Tagesh.) Heute (27. Dez.) erhalten wir die zuverlässige Nachricht, daß der Altlandammann Baumgartner in St. Gallen von der Gesandten-Konferenz der Groß= mächte iu Neuenburg die Einladung erhalten habe, an den dortigen Verhandlungen in den Angelegenheiten der Schweiz Theil zu neh=- men. - Zugleich wurde beigefügt, daß Landammann Baumgartner entschlossen sei, unverzüglich dieser Einladung zu folgen.

Vercinigte Staaten von Nord-Amerika.

London, 31. Dez. Das Paketshif „Ashburton“, welches am Sten d. M. New-York verlassen hat, is gestern mit der am 7, Dezember dem versammelten amerikanishen Kongresse zu Washing= ton übergebenen Jahres - Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Herrn Polk, in Liverpool angekommen. Die Botschaft ist, wie gewöhnli, außerordentlich lang und beginnt, wie immer, mit dem Lohe der freien Verfassung der Vereinigten Staaten, welche in leßter Zeit sich einer Wohlfahrt erfreuten, die ohne Beispiel sei. „Jm Laufe des lebten Jahres“, sagt Herr B „sind die erfreu- lichsten Beweise geliefert worden, daß unser Land mit einer weitver= breiteten und allgemeinen Wohlfahrt gesegnet worden ist, Es giebt feinen Zeitraum seit Gründung unseres Staats, wo alle industriellen Unternehmungen unseres Volkes b Veto gewesen qnd oder wo Arbeit in allen Geschäftszweigen besser belohnt worden i, Wir konn= ten die angenehme Pflicht erfüllen, die darbenden Millionen minderbe= ünstigter Länder aus unserem Ueberflusse mit Lebensmitteln zu versorgen.“ Sel st| der Krieg mit Mexiko habe ein reißendes Wachsthum in Ackerbau, Handel und Schifffahrt und in den öffentlichen Einnahmen nicht hindern fönnen. Hiermit kommt Herr Polk zu dem Haupt Kapitel seiner Botschaft, den Beziehungen zu Mexiko. „Ju unseren Beziehungen u Mexiko“, sagt er, „is seit Vertagung des leßten Kon- resses keine Veränderung eingetreten. Der Krieg, zu welchem wir mit der Regierung jenes Landes gezwungen wurden, dauert noch fort.’ Auf diesen Parác E folgt eine dem Wesentlichen nach \chon aus zwei früheren Bot Gauen bekannte geschihtlihe Darstel- lung der Ursachen, wodurch die Vereinigten Staaten angeblich zum Kriege gezwungen wurden , sodann eine kurze Erzählung der Kriegs- und der Versuche, einen „billigen“ Frieden zu unterhandeln,

Der Präsident behauptet, daß Meriko- sich noch zu keinem billigen Frie-

. den bereit gezeigt, und bespricht daun ausführlich den wichti sten Punkt: welche Entschädigung die Vereinigten Staaten in nspruh nehmen. „Es ist bekannt“, heißt es, „daß die einzige Entschädigung, welche Merifo zu geben im Stande ist, um den gerechten und lange vorenthaltenen Ansprüchen unserer Bürger genug zu thun, und das einzige Mittel, den Vereinigten Staaten die Kriegskosten zurückzuzahlen, die Abtretung einesGebiets- theiles an die Vereinigten Staaten ist, Mexiko hat kein Geld, um zu

‘und keine anderen Mittel, die geforderte Entschädigung zu leisten. Wan wie dies zurückweisen, können wir sonst nichts erhalten. Eine Ent-

verwerfen, indem wir uns weigern, eine Gebiets - Abtretung an-

ehmen, würde eben so viel sein, als wenn wir alle ursere gerechten For- as aufgäben und den Krieg mit allen seinen Ausgaben wagten, ohn?

28 „Die von ten Stäaten vorgeschlagenen Friedens - Bedin- ungen“, fährt n u weiter fort, "Biten ‘uicht blos gerecht gegen exifo, sondern erschienen au als höchst liberal , wenn man den Charak- ter und den Betrag unserer Ansprüche, das nicht zu rechtfertigende und nicht provozirie Beginnen der Feindseligkeiten von ihrer Seite, die Ausga- ben des Krieges, zu denen wir gezwungen waren, und die Erfolge, welche unsere Waffen erhielten, ín Betracht zieht, Der Commissair der Vereinig ten Staaten war ermächtigt, einzuwilligen, daß der Rio Grande von sei- nem Einfluß in den Golf, bis wo er die südliche Gränze von Neu-Mexiko durchshneidet , ungefähr 32 Grad nördlicher Breite , die Gränze bilde, und die Abtretung der Provinz Neu-Mexiko und beider Californien an die Vereinigten Staaten, so wie das Privilegium des Wegerechts über den Jsthmus von Tehuantepec, zu fordern. Die Gränze des- Rio Grande und die Abtretung von Neu-Mexriko und Ober-Californien an die Vereinigten Staaten bildete ein Ultimatum, welches unser Commissair an- ewiesen war, unter keinen Umständen aufzugeben. Damit es nicht blos erífo, sondern allen übrigen Nationen offenbar würde, daß die Vcreinig- ten Staaten nicht geneigt waren, aus der Schwäche einer Macht Vortheil zu ziehen, indem sie darauf beständen, alle die übrigen Provinzen, in wel- en viele ihrer vorzüglichsten Städte liegen, die wir erobert hatten und mi- litairish beseßt hielten, abzureißen, sondern, daß wir willens waren, einen Vertrag in liberalem Geiste abzuschließen, so wurde unser Commissair er- mächtigt, die Zurückgabe aller unserer Eroberungen an Mexiko zu be- willigen.“ N : V Was dagegen die Bedingungen eines von den mexikanischen Kommis- sarien vorgeschlagenen Vertrags añbtrift, so waren dieselben ganz unzu- lässig. Die“ Kommissarien unterhaudelten, als ob: Mexiko nicht der besiegte, sondern der siegende Theil wäre, Sie müssen gewußt haben, daß ihr Ulti- matum niemals angenommen werden könnte, denn dieses Ultimatum ver- langte von den Vereinigten Staaten, Teras zu zerstückeln und das Gebiet dieses Staates zwischen dem Nueces und Rio Grande Mexiko zu überlassen, Der vorgeschlagene Vertrag enthielt keine Bestimmungen für die Zahlung der gerechten Geldansprüche unserer Bürger, Er verlangte EuisaBiguna e mexikanische Bürger wegen Verluste, die sie von unseren Truppen in e folg des Krieges erlitten haben fönnten. Er verlangte für Mexiko “28 Recht, den mexikanischen Zoll-Tarif von Gütern, die während u TEeE: mili tairishen Occupation in ihre Häfen eingeführt worden, und deren Eigner an Beamte der Vereinigten Staaten Die 1hnen auferlegten E e inc tionen gezahlt hatten, erheben zu dürfen, und endlich erbot er ich, für eine Geldsumme den Theil von Ober-Californien, der nördlich vom 37sten Brei- tengrade liegt, an die Vereinigten Staaten abzutreten. 2 Der Präsident hebt von allen diesen Vorschlägen Mexiko's den legten Punkt als den einzigen hervor, der bei der Vertrag-Abschließung den Inter- essen beider Nationen entspreche, doh müsse die Abtretung über die Provin- zen Neu - Mexiko und Californien \sich erstrecken. „Es is klar“, jagt er, „daß Mexiko diese Provinzen , wenn es dieselben behält, nicht mehr lange regieren und besißen kann. Es is zu {wach dazu, denn diese Provinzen liegen mehr als 41000 ‘Miles von der Hauptstadt entfernt und bilden nur dem Namen nach Theile des Reiches. Namentlich ist dies der Fall mit Ober-Calisornien. Der Scharfblick mächtiger europäischer Nationen ist schon lange auf die kommerzielle Wichtigkeit dieser Provinz gerichtet, und es ist fein Zweifel darüber, daß, sobald die Vereinigten Staaten ihren gegenwär- tigen Besiy und ihren Anspruch darauf als Entschädigung aufgeben, ir end eine fremde Macht sogleich Anstrengungen machen würde, sich durch lauf oder Eroberung in Besiy dieses Landes zu seyen, Oder eine einheimische Regierung auf revolutionairem Wege würde sch bilden, welche auch bald in ihrer Schwäche einem mähtigeren Staate zur Beute fiele, Sollte indeß irgend eine fremde (nicht amerikanische) Negierung den Ver- such machen, die in Rede stehende Provinz als Kolonie in Besiß zu neh- men oder auf andere Weise mit sch inkorporiren, #0 muß der Grundsaß, welchen Präsident Munron 1824- aussprach, und dén ih in meiner ersten Botschaft bestätigte, aufrecht erhalten werdèn, daß nämlich feiner frem- den Macht gestattet werden kann, irgend eine neue Kolonie oder Herrschaft in irgend einem Theile des nordamerikani- schen Kontinents zu gründen.“ Nachdem hierauf Herr Polk den Reichthum und die Vortheile der Provinzen Neu -Mexiko und Californien für die Sram gien Saa hervorgehoben , kommt er auf die Unterhand- ungen mit Mexiko zurü, i ; s | S unmittelbar“, Fagt er, „nathdem ih die Nachricht von dem ungünsti- gen Ergebniß der Unterhandlungen erhalten hatte, beschloß ih, unseren Com- missair zurückzurufen, da seine fortdauernde Anwesenheit bei der Armee nicht von Nuyen Lin fonnte, Zu diesem Zwecke wurde ihm am 6. Oktober eine Depesche zugefertigt. Die merikanishe Regierung wird von seiner Zu- rüberufung unterrichtet sein, und, so wie die Dinge jeßt stehen, werde ih es nicht süx passend halten, fernere Eröffnungen zu machen, werde aber je- terzeit bereit sein, die Vorschläge, die mir e Mexrilo gemacht werden mö- en, zu empfangen und in Erwägung zu ziehen.“ P M Polk Srflärt sodann , daß er jeßt, nachdem so große Ausgaben gemacht und so viel Blut in diesem Kriege geflossen sei, härtere Bedingun- gen fordern müsse, „Diese Provinzen (Neu-Mexriko und beide Californien) sind jeyt in unserem unbestrittenen Besiß und sind es seit vielen Monaten gewesen, da aller Widerstand von Seiten Mexiko's innerhalb ihrer Gränzen aufgehört hat, Es gewährt mir Befriedigung, daß sie nie an Mexiko zu- rückfallen werden. Stimmt der Kongreß hierin mit mix überein, und daß sie von den Vereinigten Staaten als Entschädigung erhalten werden müs- sen, so sehe ih keinen vernünftigen Grund, warum wir nicht die bürgerliche Jurisdiction und die Geseye der Vereinigten Staaten sogleich über sie aus- dehnen sollen.“ 4 f : Indem der Präsident hiernach auf das übergeht, was jeßt zu thun fei, erklärt er sich entschieden für eine kräftige und offen- sive Fortseßung des Krieges, da dies das einzige Mittel sei, einen ehrenvollen Frieden zu erhalten, Es jei nie seine Absicht ge- wesen, Mexiko für die Dauer zu erobern oder die Unabhängigkeit der Republik zu vernichten; aber ehe der Friede geschlossen sei, dürfe das mexifanishe Gebiet niht geräumt werden. Zu diesem Zweck müsse man die Rüstungen vergrößern. Es werde- daher nöthig sein, eine Anleihe zu machen von 17 bis 185 Millionen Dollars, wenn der Krieg bis zum 30. Juni 41848 geendigt istz sollte er aber bis zum 30. Juni 1849 noch fortdauern, dann würde eine neue Anleihe von 20% Mil= lionen Dollars nöthig sein. Die Finanzen seien im blühenden Zu=- stande, und ‘es sei rathsam, byi:dem jebigen Finanz-System zu behar- ren. Jn keinem Zeitraum, “fagt Herr Polk, is der Geldumlauf so groß gewesen, wie jeßt; im vorigen Jahre sind über 20 Millionen Dollars geprägt worden. Da das meiste fremde Geld in New-York eingeht, so maht der Präsident den Vorschlag, in dieser Stadt eine Münze zu errichten. ur Verringerung der Auleihen ite der Präsident, eine mäßige Auflage auf Thee und Kaffee vor, welche jährli ungefähr 3 Millionen einbringen würde, Auch is auf gün- stigen Verkauf der öffentlihen Ländereien zu rechnen; im nächsten Jahre werden 10 Millionen Acker zum Verkauf kommen, Der Prâ- sident empfiehlt Maßregeln zur völligen Einrichtung des Oregon-Ge- bietes, Er empfiehlt eine rasche Ausdehnung der Verbindung mit anderen Ländern durch Dampfschiffe. Er erwähnt bei Gelegenheit der bremer Linie, daß das britishe Post-Amt unbilligerweise doppel= tes Postgeld verlange. Der General-Postmeister würde die englische Regierung zur Gegenseitigkeit nöthigenfalls durch Gegenmaßregeln zwingen. Endlich bringt er zuleßt Washington’s Rath in Erinne- rung, feine örtlihen Streitigkeiten in den Vereinigten Staaten auf- fommen zu lassen, soudern sie stets zu erinnern an den Segen der Vereinigung.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 5. Januar 1848.

Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Roggen pr. April/Mai k. J. 474 Rthlr. bez. Hafer 48pfd. pr. Frühjahr 274 Rthlr. Bf, Rüböl loco 115 Rthlr. G. -= Jan./Febr. 115 Rihlr. Bf.

einen Zweck oder ein endliches Objekt zu haben,“

- Febr. /März 143 Rihlr, G,

Spiritus loco 23{—224 Rihlr. - Brennzeit Febr. /März 24—24% Rihlr, bez. - Frühjahr 255 Kthlr.

Ausländische Fonds: Pfandbrief-, Kom I- Papi B - S E Ma

Brief. | Geld. | Gem. f.| Brief. | Geld. 927 91 x Kur- u. Nm. Pfdbr. |3% 943 937 915 | 90x Schles1sche do. | 967 882 do. Lt. B. gar. do. 927 915 Pr. Bk-Anth.-Sch |—|106% |

St. Sehbuld-Sch. Seeh. Präm. Sch. K.u.Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. Westpr. Pfandbr. Grosch.Posen do. do. de. Ostpe. Pfandbr. Pomm. do.

1007 Friedrichsd'or. 1] 37% And.Goldm.àS5th. 125 95% Disconto. 35 92% Ausländische Fonds.

—_ Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 FI. 927 do. do. 300 Fl. 92 Hamb Feuer-Cas. ems do.Staats-Pr. Anl 1093 Holl. 25 % Int. 827 Kurb.Pr.O. 40 th. 955 Sardin. do. 36 Fr. oes N. Bad. do. 35 FI. D EFisenbahn- Actien.

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Russ. Hamb.Cert. do.beiHope 3.4.8. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2.4.A.

do. do. 5 A. do. v. Rthsch.Lst. do.Poln. SchatzO. do. do. Cert. L.A. do.do.L.B.200FI. Pol. a. Pfdbr.a.C.

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Volleing.

Amst. Rott. Arnb. Ute. Berl. Anb. A. do. Prior. Berl. Hamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bres]. Freib. do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind. do. Prior. Cöth. Bernb. Cr. Ob. Scb. Dresd. Görl. Düss. Elberf. do. Prior. Glogguitz. Hmb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd.Leipz. do. Prior. N. Scb]l. Mk. do. Prior. do. Prior. do. IIlI. Ser. Nrdb. K. Fd. O. Schl]. Lt. A

do. Prior.

96 6. O.Sehl. L.B. Ania, Pts. Mgdb. 119% B. do. Pr. B. eo do. do. 100% B Rhein. Stm. 1005 a 5 bz. n. G. do. Prior. L113 bz. do.v.St. gar. Sächs. Bayr. Sasg.-Glog. do. Prior. do. do. St.-Vohw. do. Prior. Thüringer. Whb.(C.O.) do. Prior. Zarsk. Selo.

Quit.Bog. a 4%

Eing.

WD

Aach.Mastr. Berg. Mrk. Berl. Anb. B. Bexb. Ludw. |70 872 B. 5 G. Brieg-Neiss. (90 93% bz. u G. 94 B. [Thür. V. 20 102 G6. Magd. Witt. |50 1005 bz. Mecklenb. |90 e—_ Nrdb. F. W. |75 1057 6. Rb. St. Pr. |80 Starg. Pos. |70 (Schluss der Börse 3 Uhr.) Auch heate war die Stimmung an der Börse matt und Köln-Min- dener sind neuerdings beträchtlich gewichen. Dagegen blieben Star- gard-Posener Eisenbahn-Actien zu besseren Coursen begehrt.

SS

121 6.

R GAARRRRRRRRRRR R Ra RR N

Berichtigung. Die Notirung des gestrigen Courses bei Amst,

Rotterd. soll statt: 95 Bf. „96 G.” heissen.

Auswärtige Börsen.

Hamburg, 3. Jan. Bank-Actien 1690 Br. Engl. Russ. 104 Br. Hamb, Berg. Actien Si G. Magd. Witteub. 76. 75. Hamb. Berl. 984. 98%. Kiel Alt. 1095. 109. Glückst. Elmsh. 50 Br. Rendsb. Neum. 94 Br. Kopeuh. Rothsch. 62 G. Meckl. 475 Br.

Leip zig, 4. Jan. Leipz. Dresdn. Act. 115 Br. Säcbs, Bayer. 90 Br. Süchs. Schles. 97% Br. Chem. Ries. 493, 497. Löb. Zitt. 46 Br. Mgd, Leipz. 225 G. Berl. Anb. Lt. A. 1195 G. Lt. B. 1097 G. Dess. Bank-Act. 103 G,

London, 31l. Dez. Cons.13% 85%. 85%. Belg. 89%. 885. Ard. 19. 185. Passive 41. 4. Ausg. Sch —. 25% Voll. 555. 55%. 4% do. 85%. 843. Engl. Russ. 108. 107. Beras. 80. 79. Chili —. Mex. 18. 175. Peru 31. 29.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 6, Jan. Jm Opernhause. 4te Abonnements- Vorstellung : Der Kapellmeister aus. Venedig, musikalishes Quodlibet in 4 Aft, von L. Breitenstein. Hierauf: Thea, oder: Die Blumen- fee, Ballet in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von C. Pugny. (Dlle. Marie Taglioni: Thea. Vorleßte Vorstellung dieses Ballets vor Abreise der Dlle. Marie Taglioni.) Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus=-Preisen verkaust :

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c.

Jm Schauspielhause. 28ste französische Abonnements-Vorstellung : La Carotte d'’or, ou: le Marchand de tabac, vaudeville comique en 1 acte, par M. Mélesville; la Mère de famille, comédie- vaudeville en 41 acte, par M. Dennery; le Petit-fils, ou: les faiblesses de Grand-maman, comédie-yaudeyville en 1 acte, par M. Bayard.

Freitag, 7. Jan. Jm Opernhause. 5te Abonnements-Vor= stellung: Der Barbier von Sevilla, Oper in 2 Abth., Musik von Rossini. (Mad. Viardot - Garcia: Rosine, Dieselbe singt im 2ten Aft: Spanische Romanzen, und am Schlusse der Oper : Rondeau und Variationen aus der Oper Cenerentola.) Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Betten werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus-Preisen verkauft :

l Ce Billet f den Logen des Prosceniums 1 Rthblr. 10 Sgr. 2c

Im Schauspielhause. 29 ste französische Abonnements - Vor- stellung. Ce que semme veut —- Un Duel sous le Cardinal de Richelieu, drame en 3 actes, par Mr. Lockroi.

Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 6. Jan. Zum erstenmale wiederholt : Der Cheva- lier von Maisou-Rouge, Drama iu 5 Abth. und in 12 Tableaux, von Alex. Dumas. Für die Bühne bearbeitet von Heinrich Smidt, Die

Musik zur Veränderung der Tableaux und zu den Aktschlüssen kom-

onirt von W. Cläpius. i / Freitag, 7. Zan, Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit

Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musik- Direktor Gährich.

—————.__—————— 5 Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Jm Selbstverlage. der Expedition.

Gedruckt in der Deckershen Geheimen Ober - Hofbuchdrueerei. Beilage

M7 6.

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A Inhalt. : mde

nland., Provinz Preußen. Königsberger Bevölkerungs-Verhältnisse.

Deutsche Bundeblaceon Aönigrei Sachsen. Bekanntmachung des Ministeriums des Jnnern, Großherzogthum Baden. Land- tags-Verhandlungen. 1 /

Oesterre chische Monarchie. Preßburg. Repräsentations - Vor- {lag in Bezug auf ungarische Sprache und Nationalität.

Nußland und Poleu. St. Peters erße Die Verwaltung der Me S Provinzen Rußlands. Vorschriften über die Chaussee- geld-Erhebung, ¿ h

Eroßbritanien und Jrland. London. M'Culloh über die Erb- theilung der Majorate.

Bericht der Rheinisch-Westfälischen Gefängniß-Gesellschaft. Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Schwerin. Versammlung

des Aus s der Melenburgischen Eisenbahn-Gesellschaft, Handels- nud Börsen-Nachrichten:

Inland.

Provinz Preußen. Die Ztg. für Pr. enthält nacste- hende Uebersicht der Bevölkerungs - Verhältnisse Königsbergs : „Jm vergangenen, mit dem 1, Dezember abgelaufenen Kirchenjahre sind in unserer tadt wieder mehr gestorben als geboren, und zwar übersteigt die Zahl der Gestorbenen: 3155, die der Geborenen: 2565, um 610, während das Jahr 1846 nur ein Minus von 128, 1845 ein solches von 466 nachwvies. Ueberhaupt scheint Königsberg das bei größeren Städten bemerkte Verhängniß zu theilen, daß der Zuwachs der Bevölkerung weni- ger dur die Mehrgeburten in der Bevölkerung, als vielmehr durch Ein- wanderung erzeugt wird. Nach Schubert's Statistik i in den 10 aufein- anderfolgenden Jahren von 1831 bis 1840 inkl, der Mehrverlust an Ge- orbenen gegen die Neugeborenen so beträchtlich, daß er überhaupt im Ge- ammt-Ergebniß einen Verlust von 1496 Seelen ausmacht. Jn den leßten 7 Jahren hat sich dies Verhältniß nicht besonders günstiger gestaltet. Es sind in den Jahren 1811: 98, 1842: 231, 1843: 582, 1844: 755, in Summa in diesen Jahren nur 1666 mehr geboren als gestorben und rf 466, 1846: 128, 1847: 610, also in Summa in diesen Jahren G mehr gestorben als geboren, was in allen 7 Jahren nur einen ewinn von 462 Seelen geben würde, während die Bevölkerung Königs- bergs in der That, der Civilstand allein von 65,852 Einwohnern im Jahre 1840 auf 70,195 Einwohner Anfangs 1847, also um 4343, gestiegen is und die Gesammt-Bevölkerung, inkl. Militair, nach den statistischen Tabellen von 0,893 im Jahre 1840 \ich bis auf 75,234 Anfang 1847 vermehrt hat. Unter den 3165 Gestorbenen waren 1622 männliche, 1543 weiblicfe er- sonen, darunter 86 Todtgebornez innerhalb eines Alters von 10 ¿A act starben 17073 in dem Lebensalter von 10—20 Zahren starben 120; zwi- schen 20—30 Jahren starben 1893 zwischen 30—40 Jahren 1585; zwischen 40—50 Jahren 1863 zwischen 50—60 Jahren 241; zwischen 60—70 Jah- ren 221; zwischen 70—80 Jahren 165; zwischen 80—90 Jahren 823 über 90 Hahren 6 ; in einem unbekannten Alter 4, Der Konfession nach gehör- ten 29 der jüdischen, 26 der katholischen und evangelischen Dissidenten, 1 der Mennoniten-Gemeinde, 87 der römish-fatholishen Konfession, die übrigen der evangelischen Kirche an. Unter den Geburten befanden sih 1299 männ- lihe und 1256 weibliche und darunter 47 männliche und 39 weibliche todt- geborene Kinder. Der Konfession nach kamen auf die jüdishe Gemeinde 35 Geburten (16 männliche, 19, weibliche), auf die evangelischen Dissidenten 951 Geburten (24 männliche, 27 weibliche), auf die katholische 12 Geburten (7 männliche, 5 weibliche), auf die Mennoniten-Gemeinde 3 männliche Ge- burten, Unter den Geborenen sind außerdem 24 Zwillings-Geburten und 543 unehelide Kinder, d. h, auf je 18 eheliche treffen 5 unehelihe, Es sind jedoch allein in der Entbindungs-Anstalt 77 uneheliche Kinder von auswär- tigen Müttern geboren worden, Von den 2976 Beerdigten, welche theils E anerkaunten evangelischen Landesgemeinden, theils der römisch-katholi- schen Gemeinde angehören, sind 1438" beinahe die volle Hälfte ganz S beerdigt worden, Getraut wurden 689 Paare. Von diesen ge S jüdischen, 6 zur katholischen, 8 zur evangelischen Dissiden- ten- A e, 1 zu den Mennoniten, 19 zur römisch-katholischen, die übri- A u en evangelisch-lutherishen Gemeinden. Die Zahl der geschlossenen Chen 1 zwar um.29 geringer gegen die des Jahres 1846, wo 718 Ehen geschlossen wurden , indessen war dieses auch ein vorwiegend günstiges in dieser Beziehung, indem die Durchschnittszahl der in den legten 410 Jah- ren geschlossenen Ehen wohl nicht mehr als 630 Ehen ergeben möchten,

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Sachsen. (Lpz. Zt inisteri des Jnnern hat nachstehende Belanaitaahung Zas 1 ian „Mit dem Gefühl innigen Dankes gegen die allwaltende Vorsehu wird beim scheidenden Jahre Jeder noch einmal zurückschauen auf die Zeit der Noth und des Mangels in den Jahren 1846 und 1847 und ernzuthigt durch die Erinnerung an so viele Beweise echten Gemeinsinns, wie durch den Hinblick auf die Segnungen einer reichen Aerndte und auf die günsti- fe sih gestaltenden Verhältnisse des Handels und der Gewerbe, mit froher

offnung dem kommenden Jahre entgegen gehen. Auch das unterzeichnete Ministerium hat jegt, wo im Wesentlichen die umfangreichen, durch den Nothstand herbeigeführten Geschäfte beendigt sind, zu einem solchen Rüdcblick sich gedrungen fühlt, und wenn es sich auch eine möglich treue Darstellung dessen was in jener denkwürdigen Zeit geschehen ist, für spätere Zeit vorbehält, so kann es doch nicht umhin, jeyt beim Scheiden des Jahres noch eíner Pflicht der Dankbarkeit zu genügen, Hatte auch das Ministerium längst erkannt, welche kräftige Förderung seinen eigenen Maßregeln durch die eifrige und ‘umsich- tige Mitwirkung von Beamten , Gemeinden, Vereinen und Einzelnen zu Theil geworden sei, so is es doch bei näherer Prüfung des Einzelnen, wie es ihm jeyt vorliegt, durch die Großartigkeit der Leistungen, durch das wahrhaft aufopfernde und unermüdete Streben so Vieler überrascht worden Dasselbe erfüllt daher nur eine ihm nahe liegende Verpflichtung, indem es hiermit öffentlich allen denen seinen aufrichtigen Dank aus- spricht, die unmittelbar oder mittelbar, im Großen oder Kleinen, durch eigene Leistungen und Opfer an Arbeit und Geld, oder zugleih als Vermittler fremder Mildthätigkeit bemüht gewesen sind, die Bedrängniß der Nothleidenden zu lindern, dem Mangel zu wehren, die Herbeischaffung guter und billiger Nahrungsmittel zu erleichtern 2c, und das Ministerium, so wie sämmtliche Behörden seines Ressorts, bei Lösung der ihnen hierunter gestellten schwierigen Aufgaben kräf- tig und erfolgreich zu unterstüßen. Zur Erinnerung an jene ernsten Tage ist mit Allerhöchster Genehmigung eine Denkmünze geprägt worden Bei der Unmöglichkeit, dieselbe Allen denen zukommen zu lassen, die durch ihr verdienstliches Wirken zur Abwehr des Nothstandes in en eren und wvei- teren Kreisen Anspruch darauf hätten, hat sih zwar das Ministerium hier- unter auf verhältnißmäßig wenige und hauptsächlich auf solche Gegenden und Orte beschränken müssen, wo die Noth besonders groß oder die Einlei- tung und Ausführung von Hülfsmaßregeln besonders schwierig oder um- fangreich erschien. Allein auch so wird die Denkmünze wie das Mi- nisterium hot ihre wesentliche Bestimmung erfüllen, als sicht- bares Erinnerüi ngszeichen der überstandenen Theurungsnoth zu die- nen und mit dem Andenken an diese auh das Gedächtniß dessen was ín festem und eiínmüthigem Zusammenwirken der Re ierung und des Vol- a MIOEn Bekämpfung geschehen ist, auch bei den achkommen lebendig Bret: den 31, Dezember 1847. tinisterium des Jnnern. von Falkenstein.“

Großherzogtbum Baden. (Landtags-Bericht.) Jn

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung:

29 Donnerstag den (ten Januar.

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s rungs-Kommissar,- Major von Bökh, nachstehenden V ü / Ih, n ortrag über den Geseß=-Entwurf in Betreff der Kriegsdienstpflicht Clantietens „Der Geseß-Entwurf enthält 200 Paragraphen, und auch die ‘Begrün- dung dieses umfassenden Geseßes is umfangreich, ein Vorlesen des Gesey- Entwurfs und der Begründung würde Jhre Zeit sehr in Anspruch nehmen ohne bei den vielen Detail-Bestimmungen der Vorlage ein leicht zu fassen- des Bild des Ganzen zu geben, Vergönnen Sie mix daher, von der Vor- lesung des Ganzen Umgang zu nehmen und nur einige Hauptpunkte her- Ee wodurch zin Us n des Jnhaltes dieser Vorlage r en werden lönnen, welches mit Einflehtung einiger aus der Be- | Geseyes in größeren Zügen dargestellt. Wegen i - ag a entlehuten Säße und einiger weiteren Betrachtungen Ihnen in | ser Punkte muß ih mir erlauben, mich auf die dem Geseb-Entwurf beilie: 28 rze, Aufllärung über die Absichten der Regierung geben möge. Die ges Begründung zu beziehen. Nur die Begründung der Einführung der Bann punkte dieses Gesey- Entwurfs lassen sich in Folgendem zusammen- S df e erdanys lane 0 r nicht ganz unerwähnt lassen zu : j rsen und erlaube mir deshalb, die acht ersten -

1) Dauer der Kriegsdtenstpfliht, Sie dauert im Ganzen zwölf Jahre, dung des Gesey-Entwurfs hier aufzunehmen. Ta E 1

des neuen. Gesepes zum Kriegsdienst berufen werden, an der gesey- lichen Dienstzeit in Anrehuung kömmt und endlich DeYRmER en über die Anwendung der Strasen nach- dem neuen oder älteren Gese bei Vergehen, welche vor Erlassung dieses Gesezes begangen wurden. Daß die Landwehrpflicht auf alle Badener , gediente und ungediente, welche das zweiunddreißigste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, Anwendung findet, kounte, als sich von selbst verstehend, nicht in die transitorishen Bestimmungen aufgenommen werden,

Dieses, durchlauchtigste, hochgeehrteste Herren! is der Haupt-Junhalt des

rüdgelegte Jwanzigte Lebensjahr des Pittigen fac n tats Pie | In bem Artifel X. der beutsthen Bundes -Akte versehen alle Mit

zum 1. April desjenigen Jahres, in welchem der Pflichtige das drei- gi des Bundes sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bu d s

unddreißigste Lebensjahr zurücklegt. aat gegen jeden Angriff in Schug zu nehmen und garantiren sich Ó ie 2) Begriff der Altersklassen. Sämmtliche in einem Zahre geborene Pflich- seitig ihre sämmtlichen, unter dem Bund begriffenen Sefivungen, geg

4 bilden eine Altersklasse, die E in den Dienst berufene wird 2

die erste, die vor ihr berufene als die zweite u. \. w. be-

¿ S. 2. une Zur Sicherung der Unabhängigkeit Deutschlands haben die Mitglieder des

deutschen Bundes sich über die Kriegsverfassung desselben vereinigt und i §§. 14 und 33 festgestellt, daß die Bundesstaaten zu Bildung des Bud iters als gewöhnliches Kontingent ein Hunderttheil, als Ersaßmannschast ein Sechshunderttheil und als Reserve-Kontingent ein Dreihunderttheil der Be= völferung nah dem Matrikular - Anschlag zu stellen haben,

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3) Nerobirtuns der Dienstzeit in der Linie, Die ordentliche Dienstzeit E E wird von ses Jahren ‘auf vier Jahre für alle Waffen esezt,

4) Ergänzung der Linie, Die Linie wird aus der jüngsten Altersklasse erganzt; im Falle eines Krieges haben nah Bedarf auch die noch nicht in der Linie stehenden Pflichtigen der drei nächst vorhergehenden

5) Die Eitel in die a einzutreten.

ie Einführung einer Landwehr is der wichtigste neue Gegenstand des Entwurfs, Die Landwehr i zunächst zur Werthaidiauaa E desgränzen, zum Schuß im Jnnern und zum Besapungsdienst be- stimmt, sie fann aber auch zur Unterstüßung oder zum unmit- telbaren Ersay der Linie verwendet werden. Insbesondere is das erste Landwehr-Aufgebot zur Verstärkung der Linientruppen bestimmt. Die Lantwehr fann pz Einübung als Vorbereitung zur Dienstlei- stung oder zur Dienst eistung aufgerufen werden, Zhre Dienstleistung ist auf die Dauer des Krieges ober der Kriegsbedrohung beschränkt, ¿ Sie wird gebildet aus den Pflichtigen, welche aus der Linie entlassen welche in Kriegsbereitschast für das deutsche Bundesheer zu halten sind. werden und aus den nicht zum Dienst in der Linie berufenen Pflich- | Es kann aber nah §. 5 der Kriegsverfassung bei größeren Verlusten tigen, d : diese Summe sih durch den zu stellenden Se vergrößern, jedoch soll der

Die Landwehr zerfällt in drei Aufgebote, Das erste Aufgebot Ersaß in einem Jahre den zweihundertsten Theil der Bevölkerung nicht

besteht aus den aus der Linie entlassenen Pflichtigen der öten, bten, übersteigen, wodurch Baden außer obiger Kriegsbereitschaft noch eine wei 7ten und 8ten Altersklasse. Das zweite Aufgebot besteht aus den | tere Beistellung von 3333 Mann tressen kann, aus der Linie entlassenen Pslichtigen der 9ten und 10ten Altersklasse, aus den nicht in der Linie gestandenen Pflichtigen der 5ten , bten, 7ten und 8ten Altersfklasse und den nicht zum Dienst in die Linie Be- rufenen der 1sten, 2ten, Zten und Aten Altersklasse, Leßtere mit dem Vorbehalt nachträglicher Eintheilung in die Linie nah Bedarf. Das dritte Aufgebot besteht aus den aus der Linie entlassenen Pflichtigen der 1lten und 12ten Altersklasse und den nicht zum Dienst in der Linie berufen gewesenen der 9ten, 10ten, 11ten und 12ten Alrersklasse, aus den Zurükßgestellten aller Altersklassen. Die Einberufung der Landwehr geschieht entweder theilweise, d, h, nur einzelne Aufgebote oder im Ganzen. Sie is im Frieden und im Kriege in taktische Körper eingetheilt, Sobald die Landwehr unter die Waffen tritt, übernimmt sie alle Pflichten der Linie, steht mit dieser in gleichem Rang und theilt mit ihr alle Ehreurehte, Jm Frieden bleibt die Landwehr der Agenten Gerichtsbarkeit unterstellt und ist im All- gemeinen in ihren bürgerlichen: Verhältnissen nicht gestört,

6) Der eiginin Eintritt is gestattet, in der Linie mit Verpflichtun auf zwei Jahre, im Kriege auh nur auf Kriegsdauer, im Frieden an einjährige Dienstleistung mit Selbstverpflegung und Selbstbekleidung, Und als Kriegsshüler ohne Verpflichtung auf eine bestimmte Dienst- zeit, Jn der Landwehr findet nur in die aufgerufenen Aufgebote frei-

Außerdem haben aber die Mitglieder des Bundes erkannt, dag di Riede as di s G ait aba dürfte und daher ím G gn legSverfassung bestimmt, daß größere Anstrengungen durch beso - desbeshlüsse bestimmt werden müssen. E S 4

§. 4. __ Das Großherzogthum Baden hat nah dem Matrikular - einer Million Bevölkerung an streitbarer Mannschaft zu stellen L zum gewöhnlichen Kontingent 10,009 Mann zur Ersaßmannschaft 1667 » zum Reserve - Kontingent 3333 »

S E E E il Zusammen: 15,000 Maun,

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6. 5,

Die Ereignisse der leßten fünfzehn Jahre und das Anschwelle außerdeutschen Heere zu einer Stärke, wie sie frühere Friebe ee, S kannten, hat den deutschen Regierungeèn und dem deutschen Volke die Noth- wendigkeit gezeigt, auh der Entwickelung der Kriegsmacht des deutschen Bundes alle Aufmerksamkeit zn widmen, und während auf der einen Seite der Bund auf strenge Einhaltung und richtige Auslegung der Bestimmun- gen der Kriegsverfassung hielt, sind von den meisten deuten Negierungen wo noch keine Maßregeln für eine kräftige Verstärkung der Kontingente be- standen, solche getroffen worden, ;

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S. 6,

Von allen deutschen Staaten sind aber die Gränzstaaten am mei aufgefordert, sih in einen tüchtigen Vertheidigung tand zu seben, n feindlichen Einfällen ausgesebt sein können, bevor ein deutshes Bundes- heer zu ihrem Schuße herbeieilen könnte; cine weitere. dringende Aufforde- rung müssen wir aber in der uns von deu Bundesgenossen anvertrauten Bundesfestung Nastatt finden, welche den fast größeren Theil unseres Kon- tingents zur Besaßung fordern würde, so daß die Thätigkeit unseres Ar- meecorps für den weiteren Schuß des Landes gelähmt wäre, was nicht der Fall sein darf und nicht sein wird, wenn das Kontingent sih auf eine it, der / Landwehr stüßen fan und: dadurch mit den nächsten Nachbarstaaten cine williger Eintritt auf Kriegsdauer statt. Die vor dem Alter der Kriegs- | Armee in's Feld gestellt werden kann, welhe stark genug is, einem

dienstpflichtigkeit freiwillig geleisteten Dienste werden an der späteren | eindringenden Heere entgegenzutreten und zugleih eutfernter liegen- geseplichen - ienstzeit in der Linie oder Landwehr in Anrechnung ge- | den undesstaaten die Möglichkeit gewährt, die zunächst stehenden racht, Die einjährige freiwillige Dienstleistung kann zwischen dem | Theile ihrer Streitkräfte der bedrängten Gränze des gemeinsamen Vater- 17ten und 23sten Lebeusalter angetreten werden; die Anmeldung zur | landes f Hülfe zu senden, ohne die Zusammenziehung ihrer Gesammt- Uebernahme dieser Dienstleistung muß längstens acht Tage vor der | macht abwarten zu müssen, was immer nur dann der Fall sein kann, wenn Loosziehung erfolgen, j die Truppen der entfernteren Bundesgenossen sich an einen schon an der

7) Pflichtige, welche zum Liniendienst nicht tauglich sind, wohl aber zu | Gränze stehenden tüchtigen Kern anschließen können, dem in der Regel nicht so beshwerlichen Dienst im 2te i und Zten Landwehr-Aufgebot, sind dahin einzutheilen.

8) Pflichtige, welche bei der Musterung mit ihrer Altersklasse wegen nicht hinreichend entwickeltem Körper nicht für tauglih zum Liniendienst er- kaunt werden können, sind im folgenden oder zweiten Jahr einer Nach- visitation zu unterziehen.

9) Dienstbefreiungen finden nicht statt, dagegen sind die christlihen Theo- logen und nen gen, welche in gleiher Weise, wie die bestehende Gesetzgebung vorschreibt, für unentbehrlich zur Unterstüßung der Fa-

G 7e

In richtiger Würdigung dieser Verhältnisse haben auch die Ka

von 1841 und 1843 die Bitte um Vorlage aug Mdidebtaeteues gestellt,

und die Regierung, welche gleichzeitig und insbesondere mit der Üebernahme

der Verpflichtung, einen Theil der Besaßung der Bundesfestung Rastatt zu stellen, die Nothwendigkeit einer Vermehrung der disponiblen Streitkräfte erkannte, hat einen Entwuif über eine Erweiterung der Wehrverfassung des

Großherzogthums ausarbeiten lassen, welche Erweiterung im Verein mit

es j h den Nachbarstaaten, die hierin schon vorangegangen sind, die Mittel zu ei-

milie erkannt werden, in das dritte Landwehr-Aufgebot zurüc{zustellen, | ner kräftigen Vertheidigung unseres Gränzlandes schaffen soll, und zugleich 10) Das Recht der Stellvertretung is nux für den Liniendienst zugestan- | in Zeiten des Friedens vorbereitet, was in Kriegszeiten unausbleiblich den, für die Landwehr dagegen nicht, Der Einsteller, welcher sogleich } wäre, aber dann in dem Drang der Verhältnisse nicht nilt der Umsicht und bei seinem Zugang einstellt, und der, welcher während dcZ ersten Bah- f nicht mit dem Erfolg geschehen könnte, wie die Wichtigkeit des Ge enstan- res seiner Dienstzeit einstellt, tritt sogleich in das zweite Landwehr- | des es verlangt und uur eine ruhige Zeit es gestattet. Nur allein auf Aufgebot. Der Einsteller, welcher ein Jahr oder länger gedient hat, | diese Weise kann eine-Heeresmasse entstehen, wie sie für die Vertheidigung tritt dagegen in das erste Landwehr - Aufgebot, Als Einsteher kann | Deutschlands erforderlich is, wie sie schon die politische Stellung des deut- nur der zugelassen werden, welcher nicht mehr pflichtig zur Linie itz | hen Bundes zur Erhaltung des Friedens bedarf. Die Ste ung dieser Tamboure und Spielleute sind davon ausgenommen, wie bisherz der | Heeresmasse kann aber niht den größeren Bundesstaaten allein überlassen Einsteher, welcher noch zur Landwehr pflichtig ist, dient mit der Ein- | werden, sondern auch die mittleren und kleineren Staaten müssen sich be- standsdienstzeit zugleich die entsprechende Landwehrdienstzeit ab. Ein- | eifern, in dem Verhältniß ihrer Kräfte diesen großen Zweck zu befördern. Be haben n l E met De fie Uebrigen sind die S. 8, estimmungen über das Einstandêwesen die bestehenden. Bei Ausstellung der Grundzüge einer erweiterten We

11) Die Bestimmungen über die Formalitäten bei der Aufnahme der | gesucht werden, mehrere sich Aknder rof Mig dert Cetieitaee Pflichtigen, bei der Loosziehung und bei der Musterung sind dieselben, | zu vereinigen oder zu vermitteln, nämlich: welche in der gegenwärtigen Geseygebung bestehen; eben so die Wirk- 1) Erzielung größtmöglicher Vertheidigungsfähigkeit, und samkeit der Kreis-Rekrutirungs- und Centräl-Rekrutirungs-Behörten, 2) möglichste Vermeidung einer Erhöhung des Militair - Budgets im a mit den wegen der Ländwehrpflicht erforderlichen Erwei- rats und einer allzu lästigen Störung der bürgerlichen Ver-

i; i E ältnisse

12) Mehr Aenderungen haben die bestehenden Bestimmungen über die Bride unkte sind von gleich gro er Wichtigkeit, und es- is einleuh- Strafen wegen Vergehen gegen die Kriegsdienstpflicht erlitten ; die be- | tend, daß, dae in Vortheil des qs Pa ¿bén wird, lis Nah

en Bestimmungen mußten mit den neueren Strafgesegen in Ein- theil des anderen nachgelassen werden muß, e daher auf keiner Seite

13 Durs gebracht werden, L E G nah dem Vollkommensten gestrebt werden kann, sondern daß eine entspre- ) Durch dieses Geseß werden alle früheren Geseße über die Kriegsdienst- | hende Mitte eingehalten werden muß, welche die Regzerung in den in dem

pflicht (Conscription) außer Wirksamkeit geseßt. Die Anzahl der da- | ersten Theile meines Vortrages entwickelten Grundzügen einer erweiterten dur außer Wirksamkeit erklärten Gesepe ist nicht unbedeutend, da an | Wehroerfassung erzielt zu haben glaubt, Dennoch verkennen wir nicht, daß dem ursprünglichen Conscriptionsgeseß von 1825 seit dessen Erlassung manche Wünsche dadurch nicht erfüllt, manche Erwartungen nicht befriedigt

Vieles verändert worden is, worin auch der Grund liegt, daß statt | sein werdenz denn an dem Worte „Landwehr“ hängen seit Jahren der

nur eines Geseyes über die Litndwchrpfliht und einiger neuen Be- | Wünsche und Erwartungen gar viele, welche alle zu befriedigen nicht in

stimmungen ein vollständiges Gesey über die Kriegsdienstpflicht aus- | dem Bereich der Regierung liegt, theils weil die Erfüllung der Wünsche

p Cru worden ist, N e | selbst ein ganz anderes Resultat ergeben würde, als die Wünschenden aus

14) In Folge der Herabsezung der Dienstzeit der Linie und der hinzuge- | Mangel an Sathfenntniß si vorstellen, theils weil die Regierung sich im- kommenen Landwehrpflicht sind einige transitorische Bestimmungen er- | mer in den durch die Bundesgesette 9 ilitaie Gränzen bewegen muß, de- forderlich geworden, welche in der Kürze darin bestehen , daß die ge- | ren Einhaltung {on der Zweck jeder Militair - Einrichtung, Wehrhaftigkeit genwärtig dienende Mannschaft auf die Herabseßung der Dienstzeit | und Schlagsfertigkeit gebieterisch fordert, in der Linie keinen Anspruch hat ; daß aber, sobald der Stand des Allgemeine Voltöbewaffnung , Verminderung. des Dienststandes der Li- Armee-Corps dieses gestattei, au die gegenwärti im Kriegsdienst | nientruppen, Herabseßung des Militair -Budgets sind die so häufig mit der stehende Mannschaft nah zurügelegter vierzähriger Dienstzeit aus der | Einführung einer Landwehr in Verbindung gebrachten Begriffe,

, Linie zu entlassen sei ; daß die egenwärtig m Dienste stehende Mann- ine allgemeine Ït neben im weitesten Sinne zu Zurüdckwei- schaft nah den Bestimmungen dieses Crieger in die Landwehr über- | sung eines Angriffs mit wohl organisirten Heeresmassen i st eiue Unmög- trittz daß die gegenwärtig vier jüngsten Altersklassen nah den Be- | lichkeit, das bewaffnete Volk kann nicht auf einem Punkt zur Abwehr

immungen dieses Gesehes in die Linie oder Landwehr zu treten ha- | des Angriffs vereinigt werden; das bewaffnete Volk unterwirft sich nicht den ben; daß an den derzeit in Kraft bestedenten Einstands - Verträgen | starren Formen ciner Disziplin, mit welcher allein große Pläne und zusam-

der Sivung der ersten Kammer am 10, Dezember hielt ber Regie-

durch die Herabseßung der Dienstzeit keine Aenderung eintritt; daß | menwirkende Manöver ausgeführt werden könnenz ‘überall wird die Volks- etwa freiwillig geleisteter Dienst denen, welche nah den Bestimmungen | bewaffnung vor den geordneten Heeresmassen zerstieben und in Wäldern