1848 / 7 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

eilte er, mit geladenen Pistolen Diener des Hauses, der ihn n allein Herr Leon warf ihn mit Hauses“, zur seiner Gemahlin, ¿ gebenheiten des Tages unterhielt.

iht fannte,

Beide zu seinen Füßen sterben sollten. Brgehüren unhöflich und seßte alle Künste wegung, entgangen sein,

für {uß - und hiebfest gilt , herbeigerufen worden und mit das Zimmer eingetreten wäre. die seinige, und man

wegen Hauses Hand Herr

in Leon

dem Ausruf: „Jh bin | Seite und drang unangemeldet in das Schlafzimmer mit der Herr Salamanca sih gerade über die Be Der blo v yegateE bielt s j ner eigenen Frau, eine Pistole vor und {chwur, da

raue, dard ermer LA Herr Salamanca fand dies der Beredtsamkeit in Be- würde aber doch vielleicht einem tragishen Schicksale nicht wenn nit sein vertrauter Freund, der Oberst Gan- dara, der seiner mannigfaltigen mit Glück überstandenen Zweikämpfe von dem einer

Vor

fam überein ,

Sache zwischen ihm und Herrn Salamanca auf dem

Zweikampfes abgemaht werden solle.

Lebterer eine Schrift ausstellte, in der er erklärte, haben, um der Ehre, sich mit Ebenfalls versicherte er schriftlich

{wer beleidigt zu würdig zu sein.

Dies unterblieb jedo

versehen, in seine Wohnung. Der verweigerte ihm Einlaß, Herr dieses

Diener Pistole

dieser

in

daß die Wege des ch, indem Herrn Leon zu ihm zu s{lagen, auf sein E

wort, daß Herr Leon kein Geld von ihm empfangen hätte.

diese Erklä

nit befriedigt sein, und da Herr Leon fort Salamanca auf der Straße zu erschießen,

dungs=-Prozeß eingeleitet und Herrn auch mit einer Klage auf Ehebruch bet ei spanischen Geseße nah Umständen mit achtjäh belegen.

Von taillon nah den Chafarinas-Jnseln abgegangen.

Am 49ten wurde in Lissabon ein neues Ministerium unter dem Vorsibe des Herzogs von Saldanha eingeseßt. j das den Brüdern Cabral den Weg bahnen soll.

transitorisches,

Türkei.

Konstantinopel, 15. Dez. ist von Cholera beinahe wollen sogar ihr wirkliches Dasein in

Gefolge von 110 Personen auf dem zu Kanea in Kandien,

beiderseitigen Abfahrten jeden Tag zur Mitt un

Der Plaß kostet 130 Piaster (13 Fl, rh.) türfishe Stunden wird, wie angezeigt, legt, Die hiesige Presse giebt vor, da

niht mehr die Rede, Abrede stellen. | Der berüchtigte Kurden-Häuptling Bedrhan - Bey ist mit einem türkischen Dampfschiff „„Eregli“

dem Orte seiner Bestimmung, angekommen. Der längst besprochene Eilwagendienst zwischen Konstantinopel und Adrianopel soll noch im Laufe dieses Monats ags

Es gilt für ein

ges als Fahrstraße kein rascheres Fortkommen zulasse.

Konstantinopel, 22. türkische Zerwürfniß den Eingang eines wärtigen Angelegenheiten, wärtigen Angelegenheiten der Pforte, ermächtigt wurde, Herrn Mussurus das

Regierung über das Vorgefallene auszudrücken. demna seinen Gesandtschaftsposten am Hofe zu

wieder antreten.

Der Befehlshaber des anatolischen Armee - Corps, Osman Pa- legten Feldzugs in Kurdistan zu wie- zum großen Leid- gestorben. Uebri-

ens ist im Gesundheitszustande dieser Hauptstadt und ihren Umge- þ Post keine Veränderung eingetreten.

ha, dessen Name während des

derholten Malen mit Ruhm genannt worden , ist an der Cholera

wesen der Pforte am 19ten d. M.

ungen seit Abgang der lebten

Aegppten.

Alexandrien, housie, General-Gouverneur von Jndien, Dampf- Fregatte „Sidon““ angelangt und nah Kahira fort, Artim ihn in Austrag des Vicekönigs dahin.

Kahira , 6. Dez. wird seinen Ausflug ers dann nah Ober =

pfangen haben wird. Aus Minister des Auswärtigen, seinen Herrn zu begleiten. selbs der Gouverneur, soll im chen. Wohlunterrichtete behaupten, den Verwickelungen liege, welche

Artim Bey,

ten auf der Landenge von Suez liegt.

der Dinge, die da ungushbleiblich kommen werden , greise Herrscher vor 10 Tagen auf der Burg die höheren y si befindlichen männlichen Mitglieder milie in einem \{riftlihen Vortrage, welhen sein Schwie zur gewissenhaften Erfüllung ihrer ( niht etwa aus gegenseiti- ger Rücksicht oder wohl gar aus Furcht vor seinen jüngeren Ver- wandten dieselben zu umgehen. Daran {loß sich die Aufforderung, ihn jederzeit genau über den Stand der Dinge aufzuklären und ihm mit Rath und That in den gr ege Regentenpflihten an die Hand

folgte ein mündlicher erläuternd:x Seiten Mehmed Ali's selbs, der mit den Worten daß in Aegypten, ihn selbst und sein Pferd ausgenommen,

ten und die hier sih

mil Pascha vorlas, ten, wobei er ihnen besonders einshärfte,

zu gehen. Nach der Vorlesung

Vortrag von

{loß ,

Alles der Bestehung zugänglich sei.

is endlich einer glücklihen Schreibens des hellenishen Ministers der aus- Herrn Glarakis, an den Minister der aus= Ali Efendi, wodurch Leßterer Bedauern der hellenischen Herr Mussurus wird Athen nächstens

Bey, Minister des Auswärtigen,

Auch der englische General - Sinne haben, diese Nilreise mitzuma=- daß der Grund zu all ! sich allmälig die ägyptif rung, der englischen gegenüber, zugezogen, und wovon der

i Wahrscheinlich im BVorgefühl ermahnte der Angestell= seiner Fa- ersohn Ka= erufspflih-

Barcelona sind zwei Dampfschiffe mit einem Jäger - Ba-

(A. Z.) Seit einigen Tagen und einige Aerzte

beginnen und die stunde stattfinden. d vie Strecke 44 in 40 Stunden zurüdge- die Beschaffenheit des We=

Dez. (Oest. Beob.) Das griechisch= sung zugeführt durch

9, Dez. (A. Z.) Am ten d. ist Graf Dal=

mit Familie hier auf der sebte Sonntag seine Reise begleitete

Der Vicekbuig is noch immer hier und Aegypten antreten , wenn er den für Jndien bestimmten Gouverneur aus seiner Durchreise em= ziemlich sicherer Quelle verlaut den Befehl erhalten,

et, daß der diesmal Konsul , ja

Handels - und Börsen-Uachrichten. Berlin, den 6. Januar 19848.

W echsel- Course:

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. . 100 Thlr.

Feankfart a. M. sûüdd. W. «-----«-+--- 100 F. etersburg «oro oro oor e r 100 SRbI,

Kursx

2 t. Kurz

2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt, 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2Mt. 2 Mt, 3 Wochen

Brief. | Geld.

153: 1512

1024 99% 992

1084

senkte |

hren- Die

J j durch rungen noch Verwandten des Leßteren sollen jedo twährend droht, Herrn so verläßt dieser seine

h é Oberiten G . Herr Leon hat Wohnung nur in leitung des Obersten Gandara. Per ; CEEE nas 6, Sen i indene Gemahlin einen Schei-

ine plöglih vershw! j unterdessen gegen seine plöEts |Salamanea neben dem Erschießen

bedroht, ein Verbrechen, das die riger Zuchthausstrafe

em dem in he Regie=- Hauptkno=

des der

P

St. Sehuld-Sch. |35| 92% Seeh. Präm. Sch. K.u.Nm. Schuldv. 32 Berl. Stadt-Obl. Weestpr. Pfandbr. 35 9 x Groseb.Posen do.| 4

Ostpr. Pfandbr. 37

Pomm.

Russ. Hamb. Cert- do. beiHope 3-4-S. do. do. Stiegl. 2- 4.A.

do. v. Rthschb.Lst. do.Poln.SchatzO. do. do. Cert. L.A. do.do.L.B.200FI.

Volleing.

Amst. Rott. Arnobh. Utr. Berl. Anb.A.

Berl. Hamb.

Berl. Stett. Boun-Cöln. Bres]. Freib.

Chem. Risa. Cöln. Mind.

Cöth. Bernb. Cr. Ob. Sch. Dresd. Görl. Düss. Elberf.

Glogguitz. Hmb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd.Leipz.

N. Sch]. Mk,

de. I. Ser. Nedb. K. Fd.

36

Geld - Course. : Gem.

Geld. 91%

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Ausländische Fonds: Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und ’| Brief.

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ol. a. Pfdbr.a.C. L Eisenbahn - Actien.

O.Sebl. L.B. Pts. Mgdb. do. Pr. B. do. do.

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do. Prior. 101 a f bz, u. G. 100% bs. u. G,

111% bs.

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Prior.

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Kurh.Pr.O. 40 thb.

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Jn ca. 22

Umsaß

La Gueygra,

orto Ca- ello 2c.

75 89

99 4128

ys 6°? 8! 25 5 23 40° 62 4! 4: 3 g? 39

682 62 687; 65 T6 È

Kaffeeläger bestand am 31. Dezember

1842, 1843, 1844. 1845, 1846, 1847,

23 185 16 13 413 Mill. Pfd,

Am 31. Dez.

1343 1844 41845 41846 1847 war der Preis von

Schill,

3 » Tagen des Jahres der

64 54

11 7

95 12-7

TIT7 Mil.Psd,

10

732; Der Behalt der

1) gut ord. St. Do-

mingo 33 33 32

1 3%

2) reell ord. brasil.

Kaffee A E 3k Wie gewöhnlich i auch diesmal in den ersten

fan geringe. i i fest im Preisez auch sind die Forderungen

Cassia lignea hält sich sehr

in Gallen, amer, Harz, beng. Curcumae, triester Sumach, gelbem Wachs, gutem rothen Weinstein und les. Zink höher Dark und Quercitron erhalten sich im Weichen, attgefunden.

gegangen, Gum. seneg,, Zufuhren haben nicht

Preisveränderur Cassia lignea 75 a 8

Sch. pr.

+4 Sch. pr. Pfd., Cassia lignea Bruch 72

Pfd., Gallen in Sorten 50 a 51 Mk. pr, 100 Pfd, Gummi seneg, natur, 52 a 54 Mf. pr. 100 Pfd., Harz amer. engl. 5 a mach, triester, 5

2% a 63; Mk. pr. 100 Pfd., Piment 52 S. pr. Pfd.,, Quercitron 9 a 10 Mk. pr. 100 Pfd., Su- a 54 Mk. pr. 100 Pfd., gelbes Wachs 145 a 15 Sch. pr,

Pfd,, Zink 124 a 13 Mk. pr. 100 Pfd,

Roggen is nichts umgegangen, 121pfd,

L

39%,

Getraidemarkt. Jn Weizen und

Amsterdam, 3, Jan. f Buchweizen zu vorigen Preisen verkauft,

olst, 255 Fl. ; A Kohlsaamen auf 9 Faß in September 62 L., in April 655 L, einsaamen ohne Handel.

Rüböl gleich und auf Lieferung flauerz pr. 6 W. 372, in der Stadt flieg. 363, ín der Stadt 38%, Mai 36% a 36 a 4, September 26,

Oktober /November / Dezember 36.

do. Prior. Quit.Bog

a 4%

T es | 4]

112 be.

.

Eing.

S

Stiegl. 86. x 5% 182. 182. 3% do: 25%. 254, Bexb. 87. 874.

1217 bz, u. G,

Berg. Mrk. Berl. Anb. B Bexb. Ludw Brieg-Neiss Thür. V. Magd. Witt Mecklenb.

87K B. 5 G. 94 6.

162 6.

100# bz. u. 6.

do. Prior.

Prior. Privr,

do. do.

oar S

ck4 Rb. St. Pr.

O.Scbl. Li. A (35| 105% G. Starg. Pos.

do. Prior. | 4 5 (Schluss der

gen Staudpunkt. Stimmung günstiger. Getraide-Beric

VVeizen 68—72 Rtblr.

Roggen loco neucr 45—47 Rthle. “s r. April/Mai k. J. 474¿—47. Rihlr. Hafer 48 pfd. pr. Frühjahr 29—285 Rtllr, - 48/52 pfd. 27—29 Riblr.

Gerste 41—43 Rthlr.

Rüböl loco 11%—114 Rthlr.

- pr Frühjahr 11% Rthlr,

Spiritus loco 22% Rthlr.

- Frühjahr 25% Rthlr.

Köuigsberg, 3. Jan. Marktberi ch

pro Schffl,

77 bis 81 Sgr. L Roggen 55, 58 bis 62 Sgr. Gerste 45, 50 bis 55 Sgr. Hafer 26, 284 bis 307 Sgr. Kocherbsen 65, à 614 Rihlr, gehandelt. Spiritus loco wurde a 115, 144 Rihlr. Br., 11%, Rthlr. Klei! pr, Mai. /Juni ist a 125 Nthlr. käuflich. Am Markte war die Zufuhr mäßig, Stimmung matter. s

70,

Hamburg und Altona: 4843, 41844, 1845. 4 2 44

ebruar 17 4 Mänz 8 6 497 L April 5 40° Mai 6 18? Juni g! 55 O7 Juli 6? G August 6! 15 September 4 4 Oktober November 4 3 Dezember 2 1 Total 55% 5953 81-5 Jn den Jahren von 1843

Jahr 687 fuhr und der belief.

äße von Kaffee in is 1842, 2

Januar 2! D

S5 bis

1445 14 152 151

6 27% 81% 102%

und zwar: 1842 in 735 1843 » 6875, 1844 » 6255, 1845 » 68-57, 1846 » 65,

1847 » T6 .

4842, 1843, 1844.

Brasil 38? - 383 - 292

Domingo 64 5! 63

Havanna 3 4 St. Jago de

Cuba 42 —®

a7 93 42

42

Aach. Mastr.

. [45 . |70

Nrdb. F-W.

Börse 3 Ul Die Course der meisten Actien behaupteten sich auf ihrem ge

Die Umsätze wären? Ziemlich urmfangreich. d r QNOLICI

bei Kleinigkeiten, Die

Die Kaffee-Einfuhr bestand in dem Zeitr

30 70

. (90 20 . [90 90 T5 80

70

ht.

t. Zufuhr gering, Weizen Schffl. ;

6 47 Sgr. pro 60 73 Sgr. pro Schffl. z; Roggen gr. Þ Érbsen 50 Sgr.

38 Sgr. pro Schffl.z Hafer 25-—26 Sgr. pro Schfl. z weiße

69 bis 72 Sgr., 25 Wspl,

411% und 115 Rihlr. 115 Rthlr, d Stimmung is fester. : nur für gelben Weizen war die

46 37 S5! 6 if

55

44

53

ge Z9

61e

ad

pr. Mai /Juni wurden verkauft, {ließt

7125 Mill, Pfd. 4847 inkl, wurde durchschnittlich pro Mill. Pfd. Kaffee eingeführt, während die Durchschnitts - Aus- Verbrauch si in demselben Zeitraume auf 70-5

aume von 1842—1847 in zusammen 414-7; Mill. Pfd,

| gErfütlt obige Von di n Betrag ‘der Kaffee-Einfu iesem ganze g A 1846,

40 8 4

amt

Am heutigen Markt waren die Préise wieæ folgt: .

% Breslau, 5. Jan, Weizen, weißer, 73, 78 bis 85 Sgr., gelber

A Hamburg, 4. Jan, Ber leichende Uebersicht der monatlichen Um- 846. 1847.

444,7- Mill, Pfd, r kam auf 2 847.

Süchbs. Schles. 97 Br. Berl. Aub. Lt. A. 120. 1195.

Engl. Russ. —.

Actien 1620. Anl. de 1824 1565.

stri-

Die

Wolkenzug - « -

kleine Gerste

bei Posten Gld.

Mill, Pfd.

Mill, Pfd.

Total. 215-5 Mill.Pfd. 422

11-55

Hamb, Berg. Actien 84. 83. Magd. Wittenb. 76 Br.

Alt, 1095. 109. Rothsch. 64 Br. Meekl. 475 Br.

Passive 44. 4. Ausg. Sch, 115. 105.

Luftdruck Luftwärme - « «.. Thaupunkt ...«| 11,8° R. Dunstsättigung « Wetter

stellung : / h D Rossini. (Mad. Viardot - Garcia : Rosine.

Akt: Spanische Variationen aus

Leinöl pr. 6 W. 3124, flieg. 304, Hanföl pr. 6 W. 33, flieg. 32 Fl, Rübkuchen 74 a 76 Fl, Leinkuchen 11 a 125 Fl,

Auswärtige Börsen.

Niederl. wirkl. Sch. 552. 5% Span, 155. Neue Anl. 15f.

5% Met. 1035. Bank - Act. 1922, do. 500 Fl. 797. Span,

Taunus Actien 3964. 396.

Bauk-Actieo 1600 Br. Engl. Russ. 104 Br,

Hamb. Berl. 983. 987. Kiel

Reudsb. Neum. 90 Br. Kopenb.

Amsterdam, 3, Jane Antwerpen, 2. Jan. Frankfurt a. M., Integr. 55%.

ZinsL —. 4. Jan. Poln. 300 FI. L. 98.

Hamburg, 4, Jau.

Glückst. Elmsh, 50 Ber.

Leipzig, 5. Jan. Leipz. Dresdn. Act. 115. 114%. Säcbs. Bayer. 694 G. Cbem. Ries. 49% Br. Löb. Zitt. 46 Br Mgd. Leipz. 225 G. Lt. B. 1092. 109%. Dess. Bank-Act. 103 G. Cons. 3% 854. 85. Belg. —. Ard. 182. 187. 22% Woll. 543. 644. 4% do. 85%. 85%. Bras. &1. 79. Chili —. Mex. 18. 175, Peru 31. 29.

5 % Mei. 104%. 4% do. 904. 3% do. 655 Bank- de 1839 113, Gloggn. 1123. Kordb. 1437.

London, 1. Jan.

Wien, 4. Jao.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Ubr.

Nachmittags Nach einmaliger Beobachtung.

Morgens 2 Ubr.

1848. G Ubr.

5 Jan,

Quellwärme f ad R, Flusswärme 0,09 R.

Bodenwärme

341,77"! Par.|341,18’’’ Tar.|340,72'’’ Par. 11, R.| —8,6°R. | 128° R. 11,4° R.| 12,8° R. 100 pCct. 75 pCt. 100 pct. [Ausdünstung heiter. beiter. beiter, Niederschlag O. 0. 0. Wüärmewechsel 8,59 - 0. m

Tagesmittel: 341,22" Par... 11,19 R.. 13,0° R... 92 pCt. 0.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 7. Jan, Im Opernhause. Ste Abonnements-Vor= Der Barbier von Sevilla, Oper in 2 Abth., Musik von Dieselbe singt im 2ten Romanzen, und am Schlusse der Oper : Rondeau und

der Oper: Cenerentola.) Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren

ernhaus-Preisen verkauft : A Ein Billet q den E des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 4 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ranges, o wie im Parterre, 20 Sgr,, im Amphitheater 10 Sgr., în den un 2 Rthlr.

Im Schauspielhause. stellung. Ce que femme de Richelieu, drame en

99 ste französishe Abonnements - Vor- veut e bbs Un Duel sous le Cardinal 3 actes, par Mr. Lockroi.

Königsstädtisches Theater.

itag, 7. Jan. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gia l Y d von D. Kalish. Musik vom Königl, Musik=

irektor Gährich.

M Se anabenE 8, Jan. (Ztalienishe Opern - Vorstellung.) Zum

erstenmale in dieser Saison : Il Barbiere di Siviglia. (Der Bar=-

bier von Sevilla.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini.

Im zweiten Aft: La Fauyette, Duetto "Ebi und Flöte, vor- Sara. Fodor und Herrn Vech1g. j

Be ie bér Plüge: Ein Play in den Logen und im Balkon des

s 41 Rthlr. u. #. w. M: 9 Jan: Einmal Hunderttgusend Thaler,

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei.

Beilage

6

Inhalt.

“inland. Schreiben aus Düsseldorf. (Wohlthätigkeit.)

Desterreichishe Monarchie. Krakau. Bestimmungen wegen Er- leichterungen des Gränzverkehrs.

Griechenland. Athen, Staatsschriften.

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Inland.

% Düsseldorf, im Dez. Die Tage des Weihnachtsfestes haben in unserer Stadt den so oft bewährten Wohlthätigkeitesinn wirder im Laien Lichte hervortreten lassen und den armen Kindern unserer Bewahrschulen durch die Christbescheerungen ein Fest bereitet, wie es wohl schwerlich in gleicher Ausdehnung in irgend einer anderen Stadt angetroffen werden mag, Edle Frauen, an ihrer Spiße die Frau Regierungs-Präsidentin von Spie- gel, lciten diese Anstalten und klopfen bei herannahendem_Christfeste an die Herzen ihrer Mitbürger mit der Bitte um freundliche Spenden für eine Weihnachtsbescheerung. Von den reichen Gaben werden mit Anfertigung von warmen Kleidungsstücken aller Art wieder Bedürftige und Arbeitslose beschäftigt, und so trägt in verständiger Wechselwirkung die Wohlthat dop- velte Früchte, So sind denn Hunderte von Kindern in diesen Tagen durch die vorsorgende Liebe jener edlen Frauen mít warmen Kleidern gegen die Kälte geshügt worden, und es is ihr Herz auch noch durch so manche Gabe erfreut wnrden, die zwar nicht zur Nothdurft des Lebens erforderlih is, die aber doch den unglücklihen Kleinen ihr Loos nicht so drückend erscheinen läßt und ihnen für den Augenblick wenigstens so manche Entbehrung vergessen macht, die sie neben ihren vom Glücke mehr begünstigten Atdéattentis im langen Laufe des Jahres zu ertragen haben,

Auch die nei errichteten und kräftig aufblühenden Arbeits-Schulen des Adreß-Comtoirs für die arbeitende Klasse, die hon 100 Zöglinge zählen, die Stricfshule, die Nähschule, die Webeschule u. #. w, wa- ren durch die Spenden wohlwollender Geber in den Stand geseßt, ihren Zöglingen eine ansehnliche Bescheerung zu bereiten, Aber auch der beiden Lehrerinnen und der drei wackeren Meister war mit einer passenden Gabe gedacht worden. Diese leßtere Anstalt findet überhaupt täglich mehr Theilnahme, je mehr die Vortrefflichkeit und Zweckmäßigkeit derselben ein- leuchtet, Noch in diesen Lagen wurde dieselbe durch ein Geschenk von 25 Rihlr, der könischen Feuerversicherungs-Gesellschaft Colonia erfreut, und von dem hiesigen Männer-Gesang-Verein wurde ihr der Uebershuß der Cin- nahme der stattgehabten Aufführung der Antigone mit 50 Rthlr, über-

wiesen, : Oesterreichische Monarchie

Krafau, 3. Jau. Ju Folge einer mittelst Kaiserlicher Ent- schließung vom 19. November 1847 genehmigteu, zwischen der öster- reihischen und der preußischen Regierung getroffenen Verabredung zum Zweke gegenseitiger Erleichterungen des Gränzverkehrs an den beiderseitigen Landesgränzen sind vom Kaiserl. Hof-Commissiar Gra- fen Deym unterm 27. Dezember nachstehende Bestimmungen hier bekannt gemacht worden :

§. 1, Auf Landgütern oder Grundbesizungen, die von der Zoll- Gränze der beiderseitigen Staaten durchschnitten sind, dürfen das dazu ge- hörige Wirthschaftsvieh und Wirthschaftsgeräth, die Aussaat zum dortigen Feldbau, dann die auf ihnen gewonnenen Ackerbau- und Viehzucht-Erzeug- nisse im Transporte von den Oiten ihrer Hervorbringung nah den zu ihrer Verwahrung bestimmten Gebäuden und Räumen von einem Zollgebiete auf das andere, an den durch die Verwendung oder Bestimmung im Wirth- \chaftsbetriebe angezeigten natürlichen Uebergan 8-Punkten beiderseits zollfrei gebracht werden. §. 2, Die Gränzbewohner llen gegenseitige Zollfreiheit genießen, in Betreff der Aussaat zum Anbaue ihrer eigenthümlichen oder gepachteten, im jenseitigen Gränzbezirte gelegenen Aecker und Wiesen, ferner in Betreff der von denselben direkt weggeführten Fechsung an Feldfrüchten und Getraide in Garben, wobei ihnen uach Maßgabe der Ortsverhältuisse au der Gränz-Ucbertritt auf Nebenwegen unter den gecigneten Vorsichten erlaubt werden soll. §. 3, Zur Erleichterung des Bezuges mehrerer ge- meiner Bedarfsgegenstände in den e T R für häusliche, landwirth- \chaftlihe und andere nüplihe Zwecke soll ein zollfreier Verkehr mit nach- benannten Gegenständen gegenseitig genante! sein, als da sind: ausgelaugte oder Auswurfsasche zum Düngen , Bausand , gemeiner, und Kieselsteine, Bäume, Sträuche, Reben und andere lebende Pflanzen oder Gewächse zum Verpflanzen, so wie auch eingeseßt in Töpfe oder Kübel; Besen von Wei- den, Birken u, dgl, Bienenstöcke mit lebenden Bienen, Dünger, thierischer, Eier, Feuershwamm, roher, Flachs uud Hanf in Wurzeln, Gras, Moos, Linsen, Futterkräuter, Waldstreu, Heu, Stroh und Häkerling, Milch, Schmier-

el und Trippel in Stücken, Thon - oder Töpfererde, gemeine, Torf - und Moorerde, endlih Träbern und Trestern, Dieser Gränzverkehr soll vor der Hand, um die beiderseitige Zollfreiheit zu genießen, an die Zollstraßen und das regelmäßige Zollverfahren, dem derselbe nah den bisherigen Einrich- tungen unterworfen is, gebunden bleiben, jedoh nebstbei durch Ausnahme in den Gränzbezirken und Orten, wo die örtlichen Verhältnisse das Bedürf- niß derselben wahrnehmen lassen, eine erweiterte Ausdehnung erhalten, wozu die dortigen Organe der Zollverwaltung die Bewilligungen unter dienlichen Vorsichten ertheilen werden, §. 4. Dei Gränzbewohnern, welche nach den Orts - Verhältnissen in der Lage sind, in der Nähe ihres Wohnortes auf dem jenseitigen Gränzgebiete Feldarbeit zu verrich- ten, soll der zollfreie Ein- und Austritt mit Arbeitsvieh und Arbeits - Geräthschaften zu derlei landwirthschaftlichen Verrichtungen, und zwar, wenn dieser an cinem und demselben Tage erfolgt, nicht blos auf den Zoll-Straßen, sondern nach der Natur der Verrichtungen auch auf Nebenwegen unter sahgemäßen Vorsichten gegen Wiederzurückbringung des mitgenomme- nen Arbeits-Viehes und Arbeits-Geräthes gegenseiti Leflatiot werden. §. 5. Alles Vieh, das zur Weide und von der Weide über die Zoll-Gränze ge- trieben wird, soll gegenseitig zollfrei und die Ueberschreitung der Gränze auf Nebenwegen nah Maßgabe der in den Orts-Verhältnissen dazu - vorhante- nen Begründung nicht nur, wenn der Hin- und Zurücktrieb an einem und dem nämlichen Tage vor sich geht, sondern auch wenn ein auf dem jenseitigen Zoll- Gebiete länger fortgeseßter e ei beabsichtigt wird, unter angemessenen Vorsichten zulässig sein, §.6, Die beiderseitigen Gränzbewohner sollen von jeder Zoll-Abgabe befreit sein, wenn sie Getraide, Oelsaamen, Hanf, Holz, Lohe und andere dergleichen landwirthschaftlihe Gegenstäude zum Vermahlen Stampsen, Schneiden, Reiben u. \. w. auf Mühlen in den jenseitigen Gränzbezirk bringen und im verarbeiteten Zustande wieder zurückführen, Hierbei dürfen auch Ausnahmen von dem regelmäßigen Zollverfahren, wenn rüdsihtswürdige örtlihe Verhältnisse dafür sprechen, unter Substituirung anderer den Umständen angemessener Modalitäten zum Schuße gegen Ge- fälls - Bevortheilungen gewährt werden. Junsoweit durch das Vermahlen, Stampfen, Reiben u. st. w. die Gestalt und Natur des Gegenstandes sich wesentlich ändert , wie dies insbesondere beim Vermahlen von Getraide ge- schieht, und es nöthig fällt, über das zurückzubringende, aus der Verarbei- tung in der Mühle hervorgegaugene Erzeugniß und dessen Verhältniß zu dem Gegenstande vor der Verarbeitung genaue Bestimmungen zu treffen, wird in jenen Gränzbezirken, wo das Bedürsniß danach sich äußert, das Nöthige zur Feststellung des Zollverfahrens eingeleitet werden, §. 7, Es sollen von den Gränzbewohnern gegenseitig zollfrei ein- und ausgeführt a4 dürfen: a) Vieh, welches sie auf ungewissen Verkauf nach einem Las im jenseitigen Gränzbezirke bringen und unverkauft wieder zu- rückführen: b) die von ihnen handwerksmäßig verfertigten Waaren, welche ie auf ungewissen Verkauf nah Märkten im jenseitigen Gränzbezirke, inso- Hi nad den Zollvorschristen des Landes nichts entgegensteht, führen und Ba ort unverkguft wieder zurückbringen, mit Ausschluß der Verzehrungs- egenstände. §, 8, Jn.„weiterer Erleichterung des Gränzverkehrs sollen Ren die beiderseitigen Gränzbewohner Gegenstände ihres eigenen Bedar- zur Neparaturx oder sonst einer handwerksmäßigen Bearbeitung, wobei

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die wesentliche Beschaffenheit oder Gestal kennbar bleibt, zollfrei in den jenseitigen Gränzbe pg enstandes genau er- j oder bearbeitet wieder zurückbringen dürfen, Das Färben Da 7 reparirt ' von Leinwand, die häufig der Gegenstand von häuslicher R E | Gränzbezirken is, und die Verfertigung von Kleidungsstücken aus Bas waaren zum eigenen Gebrauch: der Gränzbewohner sollen ungeachtet Le Gestaltveränderung des zurückgeführten Gegenstandes von den zolfrei gestat- teten handwerfsmäßigen Bearbeitungen nicht ausgeschlossen sein, wenn die Zollämter im Stande sind, durch zureichende Vorsichten, als z. B. durch Muster, Bezeichnung oder Beschreibung des Gegenstandes, der zur jeuseiti- gen Bearbeitung ausgeführt werden will, die Jdentität desselben in der zu- rückgebrahten Waare zu erkennen, §, 9, Die gegenseitige Zollfreiheit fu sich auch erstrecken auf alle Sáâcke und Gefäße, worin landwirthschaftliche Erzeugnisse, als z, B, Getraide und andere Feldfrüchte, Gyps, Kalk, Getränke oder Flüssigkeiten anderer Gattung und sonst im Gränzverkehr vorkommende Ge- genstände in das Nachbarland gebracht werden, und die von dort leer auf dem nämlichen Wege wicder zurücgelangen, §. 10. Endlich soll im Gränz- verkehre Kegenseitig feine Zoll - Erhebung eintreten, wenn die bei der Ein- oder Ausfuhr zu leistende Zoll - Abgabe in den österreichishen Staaten den Betrag von einem Kreuzer nicht übersteigt und im Königreiche Preußeu den Beirag von sechs Silberpfennigen nicht erreicht, §, 11, Jn Betreff der Ber- pflihtungen und Bedingungen, dur deren Erfüllung ein Anspruch auf die vorstehenden Zollbefreiungen in beiden Staaten erlangt wird, werden die aus den folgenden Paragraphen zu entnehmenden Bestimmungen beiderseits gehandhabt werden, §, 12. Außer den Fällen, wo Ausnahmen bewilligt sind, hat jeder Gränzbewohner, der eine der eingeräumten Zollbefreiungen in beiden Staaten geuießenwill, den Gegenstand, hinsichtlich dessen er sie in Anspruch nimmt, sowohl im Aus- als Eintritte jedesmal zur Amtshandlung bei den beider- seitigen dazu ermächtigten Zoll-Aemtern Aen oder zu erklären, Die Anmeldung oder Erklärung soll dem Zoll - Amte bei vorschristsmäßiger An- sage des Aus - oder Einfuhr «Gegenstandes auch von dem Nameu und Wohnorte des Gränzbewohners, dem die Zoll-Begünstigung zu Gute kom- men soll, von der Herkunft oder Bestimmung des Gegenstandes und von der gowünschten Zeitfrist zu dessen Zurückbringung in allen jenen Fällen, wo die bedingte Gewährung der Zoll - Freiheit diese Angaben erforderlich macht, Kenntniß geben, Hiernach sind also nah Verschiedenheit der Fälle, der Art des jenseitigen Grund - Besißthums, wohin oder woher der Gegen- stand geföhrt wird, der Art der jenseitigen Arbeits-Verrichtungen, der Weide- ortdes Viehes, der Marktort bei Gegenständen auf ungewissen Verkauf, der Ort der Mühle bei Verarbeitungen attfderfelbiu und der Ort, Name und Gewerbe des Ge- werbsmannes bei Reparaturen oderhandwerksmäßigen Bearbeitungen anzusagen. §, 13, Beim Aus- und Eingange auf ungewissen Verkauf is fexner der tarismäßige Zoll mit dem vorbehaltenen Nehte auf Zurückstellung, wenn der Gegenstand binnen der anberaumten Frist zurückgebracht wird, beim Zoll-Amte baar zu erlegen, Außer den Fällen des Aus- und Einganges auf ungewissen Verkauf findet, wenn die Zollbefreiung durch die Zurückbrin- gung des Gegenstandes bedingt is, eine besondere Sicherstellung des tarifs- mag Zolles auf die vorgeschriebene Weise nur in deu Fällen statt, wenn der Gegenstand nicht von bekannten und sicheren Personen überbracht wird. F. 14, Dem Zoll-Amte, das die erste Amtshaudlung in der Sache pflegt, kommt es zunächst zu, die Richtigkeit der Angaben in der Anmeldung, auf welhe die Zollbefreiung sich stüßt, zu beurtheilen und sie, inso- fern es ín einzelnen Fällen nah seiner Orts- und Personenkennt- niß einen begründeten Zweifel dagegen hegt, erst nach glaubenswürdiger Behebung dieses Zweifels anzuerkennen, Das gegenüber befindlihe Zoll- amt, an welches hierauf der Gegenstand gelangt, hat daher in der Regel, wenn nicht besondere Bedenken sich herausstellen, der Beurtheilung der Rich- tigkeit der Ansagen blos die beizubringende Abfertigungs-Urkunde jenes Am- tes (Bollete oder amtliche- Bezettelung) zu Grunde zu legen. §, 15. Wenn die Zollbefreiung von der Zurücfbringung des Gegenstandes abhängig ist, so is der Termin hierzu von den Zollämtern mit Rücksicht auf die ange- meldete Bestimmung und angespaglene Zeitfrist und, liegt bereits Termins- bewilligung des jenseitigen Zollamtes vor, auch m t Rücksicht auf diesezu bemessen und in der Abfertigungs - Urkunde anzusezenz doch sollen sie mcht befugt sein, eine mehr als dreimonatliche ‘Frist einzuräumen. §, 16, Beim Ein- gange des Gegenstandes zur Reparatur oder Bearbeitung gegen Wieder- austritt (worunter die Verarbeitung auf einer Mühle nicht begriffen is) sind die Zollämter berechtigt und verpflichtet, den zollfreien Eintritt zu die- sem Zwecke dann zu versagen, wenn sie nicht zureichende Vorsichten anwenu- den können, um die Jdentität der Waare. nah der Reparatur oder Be- arbeitung wieder zu erkennen, §, 17, Auf dem Zurückwege is der Gegen- stand wieder zu den nämlichen Zollämtern, welche auf dem Hinwege das Amtsverfahren gepflogen haben, und zwar begleitet mit deu von ihnen hier- über damals ausgefertigten Urfunden zu stellen, wo sodann bei Erfüllung der vorgezeichneten Bedingungen die definitive zollfreie Abfertigung zu voll- zichen is, §. 18, Von den Gegenständen, die innerhalb der anberaum- ten Frist nicht zurüfommen (mit Ausnahme des verunglückten Weide- oder Arbeitsviehes) gebührt die tarifmäßige Zoll - Abgabe, die sogleih nach den Zollvorschristen einzubringen ist, §, 19, Jnsofern nach den §§, 2, 3, 4, 5 und 6 mit Rücksicht auf eín dazu vorhandenes örtlihes Bedürfniß der Gränz-Uebertritt guf Nebenwegen und mit Ausnahme von dem regelmäßi- gen amtlichen Verfahren der Zoll-Aemter unter geeigneten Vorsichten zuge- lassen oder gestattet werden darf, ist die Erlangung eigener Bewilligungen hierzu unter Festseßung der zu beobachtenden Bedingungen erforderlich, we- gen welcher die Parteien sih an die Organe der Bolivertvalinung in den Gränzbezirken zu wenden haben, durch die auch bei dem Anspruche der in F, 6 für Gegenstände zum Vermahlen eingeräumten Zollbegünstigung die in eben diesem Paragraphen vorbehaltenen, vorher noch nöthig fallen- den Bestimmungen den betheiligten Personen werden eröffnet werden, §. 206 Die oll - Aemter , welchen die Vollziehung der mit den Age rtyes - Erleichterungen in Ser out stehenden Amtshandlungen und Vorkehrungen zusteht, sind in den österre isen Staaten die mit der Wirksamkeit eines Kommerzial - Zollamtes ausgestatteten Zollämter und in- nerhalb der Gränzen ihrer Amts-Befugnisse auch die Hülfs-Zollämter, wo- bei, wenn es sich um den Austritt gegen Wiederaustritt handelt, die Be- xechtigung zur Ai -Sehandlnig maßgebend ist; im Königreiche Preußen sämmtliche Haupt-Zollämter und Neben-Zollämter 1ster und 2ter Klasse in- nerhalb der Gränzen der ihnen beigelegten Erhebungs - und Abfertigungs- Befugnisse. §. 21. Jn Beziehung auf die vorstehenden Zoll-Begünstigun- en werden, insoweit dabei die Begriffe: Gränzbezirk und Gränzbewohner, in Frage kommen, unter diesen Benennungen, die längs der Boie gränze beiderseits gelegenen Landesstrecken, die in jedem der bei- den Staaten nach den dermal bestehenden Zoll - Einrichtungen als Gränz- bezirk bezeichnet sind, und die innerhalb der beiderseitigen Gränzbezirke an- sässigen Einwohner verstanden, wobei jedoch beiden Regierungen eine und audere örtliche Ausnahme nah Umständen vorbehalten ist. §. 22, Die hier- mit bekannt gegebenen gemeinschaftlich festgestellten Zollbegünstigungen des gegenseitigen Gränzverkehrs haben, insoweit sie demselben auf dem einen und anderen Zollgebiete nicht {hon durch bestehende Anordnungen zu stat- ten kommen, vom 1, Januar 1848 angefangen, und zwar, wo sie zu er- theilende besondere Gestattungen und vorher noch zu regelnde Bedingungen vorausseßen, nah Maßgabe dieser Bewilligungen und Regelungen, auf die Dauer der Uebereinkunst, die bis Ende Dezember 1853 bindend und dann durch Aufkündigung lösbar ist, în Wirksamkeit zu treten. §. 23, Jusofern übrigens der Gränzverkehr in beiden Staaten durch ergangene Anordnun- gen bereits andere hier niht gedachte Begünstigungen oder Erleichterungen genießt, en es sich von selbst, daß diese von den gegenwärtigen Bestim- mungen unberührt und in ungeshmälerter Anwendung bleiben,

Griechenland.

Athen 21. Dez. (D, A. Z,) Die (bereits erwähnten Staatsschriften lauten folgendermaßen : ien) Viscount Palmerston an Sir Edmund Lyons.

„Foreign Office, 30. Oktober 1847. Sir, ih habe Jhre Depe- \he vom 4. Oktober erhalten , der die Abschrift eines Briefes anu Herrn Glarafkis, den griehishen Minister für auswärtige Angelegenheiten, beige- war, worin dieser die Beschwerde der griehishen Regierung erneuert,

I BE

General Grivas dur Herrn Saunders, Jhrer Majestät Konsul in

reußishen Zeitung.

Freitag den 7e" Januar.

Prevesa, ungehörigerweise in Schuß genommen sei, und ih habe Zhnen die Justruction zu theilen, verm, Glorakis u eikláren, daß nah der An- sicht der britischen Regierung die griehische Regierung gegen G ders Verhalten in dieser Angelegenheit keinen gerechten Grund zur Be- \Sweide hat, und daß die von Herrn Glarakis aufgestellte Behauptu

E Grivas habe, während er ín Fe war, einen neuen Angriff p. aas GVebiez und den König von Griechenland vorbereitet, unbegrün- e:5 a 4,28 Bett Grivas, so lange er sich in Prevesa befand, feine solche Absicht Fug ap eraohm uud nichts von ihm gethan wurde, was eiue T , sondern im Gegentheil die Ursache, welche sein Ver-

n Prevesa verlängerte , darin b i rfi

Beamten unterhandelte na welch estand, daß er mit den türkischen bietes er und seine Begleiter sich b A Orte im Innern des türkischen Gee gemacht war, Prevesa verließ und Ba Dani und, als dieser Punkt ab-

¿Herr Glarafis wird wohl thun, wenn e f á begründete Beschuldigungen gegen die britische R E U E E

u erheben, denn er sollte nicht egierung und deren Beamte 3 ( i: icht vergessen, daß dies keine Art und Weise ist, wodurch er die Beziehungen zwischen der britischen und der riecische R S gierung auf einen Fuß zu bringen hoffen darf, welcher sür vie t K Re gierun Ier Hoa möchte, Myoner, Moe „Was General Grivas anlangt, so liegt in seinem frü ten oder in seiner politischen Nichtung durchaus Ae L e Bubalo eine Weise zum Gegenstand einer ungebührlichen Begünstigung für die bri ave lierung R e e und Du diese mit einiger Sympathie auf

n blickte, so geschah dies nur, weil ex cin i Ungerechtigei L: Opfer der Tyrannei und der

„Herr Glarafis sagt, in Bezug auf das Mißvergnügen und den Auf- ruhr in Griechenland fei die arteische Rer auf A rechten Wege und gedenke, auf dieser Bahn zu verharren. Diese Erklärung hat die bri- tische Regierung mit wahrem Bedauern empfangen. Das System, welches die griechische Regierung seit -einiger Zeit befolgt hat und, wie er angiebt, noch fernerhin zu befolgen entschlossen is, war ein System der Gesepwidrig- feit und Bestechung, der Gewaltthätigkeit, Ungerechtigkeit und Tyrannei, welches die griechische Nation, so weit die Wirksamkeit der Regiewwng oder ihrer Beamten fühlbar wurde, bedrückte, anwiderte und als natürliche Folge am Ende zum offenen Aufstande führte. Auch is bemerkenswerth, daß diese Aufstände von Leuten ausgegangen sind, die niht etwa politische Gegner der Regierung, sondern noch bis zur neuesten Zeit Stüßen und Günstlinge der Minister waren und von diesen sogar als Werkzeuge ihrer Mißregie- rung gebraucht wurden, die aber, sobald sie die Bitterkeit des Bedrükungs- Systems, worunter sie Andere zu bringen der Negierung geholfen hatten, selbst zu shmecken begannen, die Waffen ergxissen, um einer Tyrannei ent- gegenzutreten, die sie unerträglich fanden.

„Die britishe Regierung hegte die Hoffnung, daß dieses ungerechte Regierungs-System mit dem eben desjenigen Ministers ein Ende nehmen würde, der, weil er der hervortretendste Agent bei der Ausführung desselben war, allgemein als dessen Urheber betrachtet wurde; da Herr Glarakis aber erklärt, daß bei diesem System noch immer beharrt werden solle, so is} augenscheinlich, daß andere Einflüsse, welhe dem Wohle der griechischen Nation feindlih und den wahren Interessen des Königs von Griechenland nachtheilig siud, dieses System erzeugt haben und jeyt aufrecht erhalten, und es ergiebt sich, daß Herr Kolettis nur ein Werkzeug war, wenn auch ein williges, das von jenen Einslüssen gebraucht wurde, um ihre verderb- liche Politik îin Ausführung zu bringen,

„Wenn die griechisle Regierung im Königreich Griechenland Aufstän- den vorzubeugen, Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten und Gewerbfleiß zu ermuntern wünscht, so sind willkürliche Verhastungen, geseßwidrige Ge- waltstreiche oder S und Verödungen ganzer Distrikte, wie sie unlängst auf Eubóa stattgefunden haben, keinesweges die Mittel, wodurch jene Zwecke erreicht werden können,

¡1 Die Befestigung der Ruhe und die Entwickelung des Gedeihens in Griechenland müssen auf einem ganz anderen Weg erlangt werden, als auf temjeuigen, welchen die griechische Negierung seit längerer Zeit verfolgt hat. Die Geseye müssen mit Unparteilichkeit und Redlichkeit zur Vollziehung gebracht, die Richter von den Launen und der feilen Parteilichkeit der Mi- nister unabhängig gemacht, die Gerechtigkeitspflege zwischen den einzelnen Individuen, so wie A dem Souverain und dem Unterthan, ohne Ver- zögerung und der Billigkeit gemäß gehandhabt, die Steuern unparteiisch auferlegt und ehrlich erhoben, das Staats -Einkommen treu und sparsam für den Staatsdieust und nur allein für den Staatsdienst verwendet wer- den, Die Presse muß ungefesselt bleiben, die Wahlen zu Mitgliedern der Munizipalitäten und der Kammern müssen frei sein, und die Abgeordneten- Kammer darf nicht durch die Ausschließung eines Jeden, der den Vor- schriften der Minister blindlirgs zu folgen ungeneigt is, zu einem Spott- bilde von einer Volksvertretung gemacht werden.

„Wenn die griechische Negierun die Constitution „cine Wahrheit“ werden ließe, wenn sie selbst die Gesetze achten und Audere zu deren Be- folgung anhalten würde; wenn sie für Personen und Eigenthum Sicherheit ewährte und auf diese Weise, indem sie einem Jeden die Früchte seiner hätigkeit und den Ertrag seines Kapitals sicherte, dem Gewerbefleiß Auf- munterung gewährtez kurz, wenn sie Griechenlands Angelegenheiten auf eiue solche Weise verwaltete, wie die Minister eines constitutionellen Souverains ihre hohen und wichtigen Functionen verrichten sollten, ungebeugt durch stö- rende Einflüsse von außen uud nur auf das Beste ihres eigenen Landes bedacht: dann würde sie bald finden, daß sie keine Aufstände mehr in Griechenland zu unterdrücken hätten; dann würde sie auch keine Gelegen- heit mehr haben, durch diplomatische Vorstellungen bei freinden Regierungen griechische Flüchtlinge zu verfolgen, welche vor der Bedrückung und der Ün- gerechtigkeit, die sie im eigenen Lande erduldet, in anderen Ländern eine ZufluG! gesucht.

„Bon dieser Depesche werden Sie Herrin Glarakis amtlich eine Ab- rift mittheilen, Jch bin 2c. (gez) Palmerston.“

Herr Glarakis an Sir Edmund Lyons, „Athen, 17/29. Nov, 1847, Mein Herr! Jch habe das Schreiben des Staats-Secretairs Jhrer britischen Majestät, welches zur Beantwortung sehr Me Vorstellungen mir mitzutheilen Sie mir die Ehre erwiesen, dem König und seiner rung vorgelegt.

,¿ Lord Palmerston beschränkt sich uicht darauf, durch dieses Schreiben eine Beschwerde und eine Bitte zurückzuweisen; Se. Lordschaft erhebt gegen die Regierung Sr. hellenischen Majestät die \hwersten Anklagen, eben so hart ín der Form als ungerecht im Wesen,

„Es ist nicht eine einzige unter diesen Anklagen, welche nicht in den Thatsachen, in den gegenwärtigen Bedingungen des Werkes, womit die Negierung des Königs beschäftigt ist, ihre Beantwortung fändez allein viel- fältige, aufrichtige, jedoch sämmtlich fruchtlose Bemühungen haben uur allzu sehr erwiesen, daß eine Erörterung mindestens unnüß sein würde,

„In dieser trauxigen Ueberzeugung hat ter öónig beschlossen, dur eine amtliche Mittheilung an das Zeugniß der Regierungen L appelliren, die weder minder genau, noch miuder getreu als die britische Regierung

unterrichtet sind. von welcher Lord Palmerston exadhtet,

„Was die Sympathie anlangt, elcher daß sie den Männern gebührte , die durch ihre üblen Absichten gezwungen

worden sind, auf fremdem Gebiet cine Zuflucht zu suchenz was die Crx- muthigung anlangt, welche die Aufrührer iu den dex Empörung geliehenen Gründen zu finden nicht ermangeln werden; was den S anlangt, den sie, wenn nicht selbst zu hoffen , doch wenigstens ihren Mitschuldigen zu versprechen eilen werden, so wird Niemand in Abrede stellen , bas darin eine ernste und sehr unerwartete Gefahr für die Regierung Sr. griechischen

Majestät liegt. : Genehmigen Sie 2c, (gez) G. Glarafkis,“ Ps Gra L LAN errn Persíani.

Athen, 17./29, Nov. 1847, Mein Herr! Der Köni tir hnen die Abschrift eines Schreibens des taats - Secretaits rer briti- chen Majestät, welches mir so eben dur deù Herrn Gesandten Englands mitgetheilt worden is, zu übersenden, mit der Bitte, es zur Kenntniß der Regierung Sr. Majestät des Kaisers von Rußland zu bringen.

„Lord Palmerston weist eine Beschwerde zurück, die, wie er sagt, dur