1848 / 10 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

wis E: A E L

; lb, sie habe erklärt, sie werde, weigerte si, mb man F e O, rbchmen, da sie ea eine da sie nit frei E, 9? andlungen, welche in der That nur das Re- scheinbare tit e Yaterdrüdung seien, zu sanctioniren nit geson- jatst Ler rad as Volk von Uri hatte zwei Konservative zur Tag= Sea unt. Die eidgenössischen Repräsentanten verlangten \o- moge Bart Wahl. Das Volk weigerte sich, und die Reprâäsentan=- f erklärten, daß die Tagsabung diese Deputirten niht aufnehmen würde, und daß sie dieselben bis zu einer weiteren Entscheidung als Gefangene betrachteten. Es isst sehr \{chwer, dergleihen Dinge mit vollkommener Genauigkeit zu erfahrenj; denn die eidgenössische Regie- rung wendet ihren ganzen Einfluß auf, um sie der Kenntniß des Publikums zu entziehenz Journale giebt es außer denen dér Radikalen nicht mehr, und die Briefpost ist so unsicher , daß Niemand mehr sih ihr anvertrauen mag. Indessen glaube ih die Wahrheit jener Thatsa- hen der Hauptsache nah verbürgen zu können, denn ih habe sie aus dem Munde eincs Radikalen selbst. Ueberdies beweisen die offiziellen Handlungen der Regierung zur Genüge, daß in jenen Kantonen, welche die Tagsaßung gleihwohl als mit ihr völlig übereinstimmend darstellen wird, weder Freiheit noch Unabhängigkeit existiren. “Einer der eidgenössischen Repräsentanten in Wallis, Herr Dela- rageaz, Mitglied der Regierung von Waadt, is anerkannter Kom- munist. Er hat seine Stellung benußt, um in allen Schulen seines Kantons kleine Schriften zu vertheilen, welche die Lehre des Kom- munismus predigen. Man begreift leiht, welhen Gebrauch er nun von seiner Autorität in Wallis macht. Am Freitag vor aht Tagen trafen Herr Druey und sein Kollege bei der Tagsaßung in Lausanne ein, um dort die Neujahrs-Ferien zuzubringen. S taccibliogen \{chmüdck= ten die Straßen, durch welche sie ziehen sollten. Jch befand mich vor der Post, als der Wagen, der sie brachte, ankam. Das Volk umgab sie. Bonaparte, als er am 20. März seinen Einzug in den Tuilerieen hielt, wurde niht von rauschenderem Enthusiasmus em- pfangen. Von allen Seiten shrie man: „Die Leiter, die Leiter!“ Das ist nämlich das hergebrahte Wort, um von Herrn Druey eine Rede zu verlangen, seit dem Tage, wo er auf einer Leiter dem Volke den Vorschlag machte, ihn zu seinem Herrn unter dem Titel des ersten Dieners des Staates zu ernennen. Es wurde eine Leiter herbeigebraht. Herr Druey stieg auf die Diligence und hielt seine Rede. Es i} ein kleiner dicker Mann von sehr gewöhnlihem Aussehen, der aber mit großer Engbrüstigkeit behaftet war. Er is Volksredner; er spriht die Sprache des Volkes. Seine Ausdrücke und seine Gedanken sagen der Menge und vorzüglich dem gemeinen Haufen des Waadtlandes, der gewöhnlih vom Wein berauscht ist, sehr zu. Er sagte, daß die Tagsaßung große Dinge vollbracht habe, und daß sie im Begriff sei, bs größere zu vollbringen. Der Deputirte von Waadt habe daran den größten Theil gehabt , weil er vom Volke des Waadtlandes un- terstüßt worden sei. Mit diesem Volke sei Alles möglich; für “die Schweiz sei der Augenblick gekommen, die Demokratie in ganz Europa herzustellen. Die Völker erwarten ihre Befreiung von der Schweiz, und das Volk von Waadt werde sie nicht lange darauf warten lassen u. . w. Das Volk antwortete mit enthusiastischem Beifall, Herr Druey hat von den französischen Radikalen eine Einladung erhalteu, ihren Reform =- Banketten beizuwohnen. Diese Allianz zwischen der französischen Propaganda und der radikalen Schweiz wird von Tag zu Tag inniger und offenbarer. Gestern sprach man zu Martigny ganz ofen von Aufstandsplänen in Savoyen und Frankreich, wenn die Jn- tervention in der Schweiz stattfinden sollte. Aber obgleich der Wille dazu der revolutionairen Partei nicht fehlt, so ist es doch flar, daß die Agitation nur die Oberfläche der Gesellschaft] berührt. Ueberall hegt das Volk den Gedan- fen, daß die Mächte nicht mit Ernst und Strenge zu wver- fahren wagen würden, Die Demokraten dagegen dürften nur Alles wagen, um Alles zu gewinnen, Die Regierungen würden von den Völkern verlassen werden, und diese Gewißheit der Ungestraftheit und des Erfolgs i der Grund, daß der shlechte Sauerteig sich ganz offen und ohne Furcht zeigt; wenn dieser Zustand noch einige Zeit dauert, daun wird dieser Sauerteig die ganze Masse verderben, und die böse Gährung kann dur nihts mehr aufgehalten werden. Bei dem genauen Verkehr zwischen Wallis, Savoyen und Piemont sieht man hin, daß diese zwei Provinzen sich niht mehr mit den Kon= zessionen begnügen wollen, welhe ihnen Se. Majestät Karl Albert gemacht hat. Man will die Abschaffung der Censur und nnbegränzte Preßfreiheit, so wie sie iu der Schweiz existirt, d. h. eiue Macht der Desorganisation , welcher nihts zu widerstehen vermag. Italien.

Parma, 1. Jan. (A. Z.) Der neue Souverain mit dem Erbprinzen is hier angekommen und hat den Herzoglichen Palast he-

zogen.

Florenz, 30, Dez. (N. K.) Gestern Abend kamen hier von Livorno 6 Kanonen und 2 Haubizen für die Guardia Civica an, welche denselben bewaffnet entgegen gezogen war. Eine Menge Volks begleitete den Zug, und in der Stadt mußten in allen Häu- sern Lichter an die Fenster gestellt und herausgehängt werden. Ob übrigens dieser friegerische Geist sich au auf die That erstreckt, mag eine gestern erschienene Notification des Kriegs - Ministers beleuchten. Jn dieser wird gesagt: „Da Se. Kaiserl. Hoheit der Großherzog erfahren, daß, während viele junge Toskaner \o großen Eifer für Er- greifung der militairischen Laufbahn bezeigen, do nur sehr wenige der Aufforderung vom 25. November zu freiwilliger Anwer- bung entsprochen haben, so habe er glauben müssen, nur die zu lange Capitulationszeit habe die Bereitwilligkeit der Bürger zurückgehalten, und werde deshalb die Einladung hiermit erneuert, unter Herabseßung der Dienstzeit auf 3 Jahre und unter der Zusage eines Handgeldes von 60 Lre für jeden Angeworbenen.“

Spanien.

¿ Madrid, 30. Dez. Der Finanz - Minister hat dem Kon- gresse das Budget der Ausgaben für das nächste Jahr vorgelegt. Jn der domselben voraufgeschickten Denkschrift kündigt der Minister an, daß die vollständige Summe der veranschlagten Ausgaben \ih auf 1,538,821,357 Realen Vella (76,941,067 Piaster 17 Realen) be- liefen und folglich die des diesjährigen Budgets um dreihundert Mil= lionen Realen (funfzehn Millionen Piaster) übersteige. Da nun der Betrag der zu erhebenden Einkünfte nur auf 1,283,631,396 Realen berechnet werden fönne, so ergebe sih ein Defi; it von 225,189,961 Realen. Der Staat vermöge diesen Ausfall nicht zu decken, und die Regierung beantrage deshalb, daß alle vor dem 1. Januar 1848 eingegangenen Verbindlichkeiten der Staatskasse, welche in dem Bud- get nicht besonders aufgeführt würden, vor der Hand zurückgesebt und unerledigt bleiben sollen Diesen faktischen Bankerott erklärt der Minister für den ersten Schritt zur Rückkehr zur Ordnung!

Als Zinsen für die Staats\chuld sind 114,019,987 Rea=- len (5,700, Piaster 7 Realen) aufgeführt, also unge nur ein Zwölftel des ganzen Staats-Einkommens. In der Den R der Finanz-Minister: Die Regierung durfte sih niht damit begnü- gen, um die Gläubiger des Staates zufriedenzustellen. Sie mußte in Berüdcksichtigung der Gerechtigkeit ihrer Anforèerungen mehr thun,

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als die Zinsen der dreiprozentigen Schuld pünktlich abtragen. Der Rest unserer Schuld konnte nicht berücksichtigt werden. Die Zinsen der vier= und fünsprozentigen Schuld werden seit einigen Jahren nicht bezahlt. Die ausländische passive, so wie die Le Schuld, haben gar keinen oder kaum einen Fonds, und eine Unmajse von Schuldforderungen erwartet noch ihre Classification. Diese Lage erheischt eine Regulirung der Shuld (arreglo de deuda) in möglich kurzer Zeit, und da die Regierung hofft, nah dem endlichen Wegfallen der #0 drückenden Schwierigkeiten, welche sich dieser Maß- regel in den Weg stellen, den Cortes einen Geseß-Entwurf über die- sen Gegenstand während der gegenwärtigen Legislatur vorlegen zu fönnen, so hat sie in das Budget der Ausgaben einen Betrag von 40,000,000 Realen (2 Millionen Piaster) für diesen Zweck aufge- nommen.

Das Budget der Ausgaben wird in folgender Gestalt vertheilt : Dotation des Königlichen Hauses 45,900,000 Realen Beide Kämmern der Cortes 1,294,380 » Staats-Ministerium 9,480,000 Justiz-Ministerium 17,440,000 Kriegs-Ministerium und Gendarmerie 299,370,000 Marine-Ministerium 63,000,000 Finanz-Ministerium 218,143,400 Gehalt der außer Dienst stehenden Be-

auten 119,119,000 Rückstände und Kosten der Erhebung 97,147,000 Kosten der Verwaltung und Zinsen der

Staatsschuld :

Ministerium des Jnnern

Ministerium des Unterrichts, Handels und der Staatsbauten

Weltgeistlichkeit und Nonnen

126,979,989 58,320,000

59,660,000 127,877,629 »

Summa. 1,283,634,396 Realen

Man sieht, daß das verarmte Spanien seiner Königlichen Fa- milie eine Dotation bezahlt, deren Betrag nur um etwa zwei Mil- lionen Franken geringer is, als die, welche Frankreich der seinigen bewilligt. Davon exhält die Königin allein 34 Millionen Realen, und dem Könige sind zum erstenmal 2,400,000 ausgesebt. Die Her= zogin von Montpensier wird sogar zweimal aufgeführt : Als Infantin von Spanien erhält sie 550,000 und als „„präsumtive Thronerbin““ 2,450,000 Realen. Der Posten aber, welher am meisten Aufsehen erregt, ist folgender: „Für Jhre Majestät die Königin Mutter, als Zeugniß der National-Dankbarkeit“, 3,000,000 ‘Realen, Diese An- gabe steht offenbar zu der Behauptung des Finanz - Ministers, daß diese Summe der Königin Christine in ihrem Heiraths=Kontrakt aus= geseht worden wäre, im Widerspruch. Der Faro, das Blatt der ultramoderirten Partei, erflärte neulich ganz unbefangen: „Un- sere Revolution hat nur Einen Helden hervorgebracht, dieser Held ist die erhabene Christine!“ Man darf wohl nicht annehmen, daß die erhabene Christine sich mit dem Ruhm, eine revolutionaire Heldin zu sein, begnügen dürfte. Die unendlichen Wohlthaten, mit denen sie ihr zweites Vaterland beglücte, und von denen die Lage der Nachkommen Karl’s 1V,, der blühende Zustand Spaniens, die wichtige Rolle, welche es bei allen politischen Fragen Europa's spielt, ein Vrechiibes Zeugniß ablegen, nehmen gewiß ein Denkmal der National-Dankbarkeit in Anspruch. Manche Personen hier sind aber der Ansicht, daß ein Jahrgeld von baaren 150,000 Piastern zu unköniglih wäre, um für ein solhes gelten zu können. Dazu kömmt, daß an demselben Tage, als das Budget vorgelegt wurde, am 28sten; in dem ‘hièsigen Amtsblatte (diario oficial), ent- weder aus Versehen, over in wohl bereneter* Absicht, folgender Ar= tifel erschien: „Der 28. Dezember 1833. An diesem Tage um halb aht Uhr Morgens geschah die. Verehelichung der verwittweten Könl= gin von Spanien,/: Doña’ Maria Christina von Bourbon, mit Don Fernando Muñoz.““ Also, bemerken nun andere hiesige Blätter, kaum waren drei Monate seit dem Absterben des Königs Ferdinand VII. verflossen, als -seine noch in Trauergewänder gehüllte Wittwe mit einem gemeinen Garde du Corps ein zweites Ehebündniß einging. Würde wohl ein Monarch, wie Ferdinand der VIL, seiner Wittwe die Regentschaft des Landes und die Vormundschaft über seine Kin- der übertragen, unermeßliche Schätze ihr vermächt haben, wenn er ein solhes Ereigniß vorausgesehen hätte?

Die Geistlichkeit leidet selbst hier, in der Hauptstadt, solchen Mangel, daß in der Hauptkirche von S. Jsidro am Weihnachtstage die hergebrahte Feierlichkeit uicht stattfinden konnte, Dagegen werden maßlose Summen verschleudert, um die Gebäude der Ministerien mit orientalishem Luxus einzurihten. Herr Mon verwandte 80,000 Piaster für den Ausbau und die Möblirung des Finanz-Ministeriums. Der General Narvaez hat für gleihen Zweck 50,900 Piaster dem Kriegs= Ministerium angewiesen. | e

Vor einigen Tagen traf Herr Fsturiz von London hier ein, um seine Entlassung vom dortigen Gesandtschafts - Posten zu verlangen. Er fühlt sich nämlich dadurch beleidigt, daß der General Narvaez den General Espartero zum Botschafter in London ernannte, Die Königin Christine empfing Herrn Jsturiz, einen ihrer Lieblinge, höchst gnädig, und die ultramoderirte Partei hat in seiner Person eine namhafte

Verstärkung erhalten. "Der fn Aner --Cavibeiù der Junsel Cuba ernannte Gèneral

Roncali, Graf von Alcoy, ist vorgestern von hier nah Cadix abge- gangen, um sich nach Havana einzuschiffen.

Griechenland.

Ein Korrespondent der Karlsr. Ztg. meldet, in Athen sei viel die Rede von einer beabsichtigten Uebereinkunft mit Rothschild zu dem Zwedte, Griechenland von Sinen finanziellen Verbindlichkeiten gegen England zu befreien, König Otto. soll gesonnen sein, einen Theil der Apanage, die er aus Bayern bezieht, zu verpfänden.

Handels - und Börsen-Nachrichten.

Berlin, 8. Jan. Nachdem unsere Course bereits während der Ul- timo-Liquidation eine Neigung zum Weichen zeigten, machten solche Anfangs dieser Woche weitere Fortschritte und haben die Erwartungen, welche man von den meist günstigen Ergebnisscn unserer Eisenbahnen hegen durfte, mit Beziehung auf den Coursftand unerfüllt gelassen. Die Börse beschäftigt sich nah wie vor mit Köln - Minden , und cs werden nur noch in diescn Actien umfangreiche Geschäfte gemacht. Jn anderen Actien geschieht we- nig, und nachdem auch in Friedrich - Wilhelms - Nordbahn der Um- say viel beschränkter als seither wird, bleibt der _Speculations-Ver- trieb außerordentlih unbedeutend. Köln - Minden Da von 95 bis 93% %, stiegen dann wieder bis 94%, wozu heute Brief und Geld blieb. Die Stimmung war übrigens heute anfangs der Börse günstiger , als zu- legt, weil mehrere bedeutende Verkaufs- Ordres ausgeführt wurden. Andere Actien-Gattungen behaupteten sich im Allgemeinen gut, und deren Notirun- via haben sich wenig geändert. Berlin-Anhalter Litt. A. a 118% und 119

ez., Anh, Litt. B. 108% a 409 bez, und Geldz Berlin - Hamburger von 4002 bis 1012 % bez,z Berlin-Stettiner, 1115 a 4 % bez. u, Geldz Neie- dershl., Märk.“ 875 à bez. z Nüderschl. Märk, Zweigbahn von vielen Seiten begehrt ‘und von 482 a 51 % bezahlt, Oberschl. Liu. A. bis 1043 (ohne Divid.) gewichenz man erwartet eine Dividende von über 5 %z vor- läufig aber wird der fällige Coupon, wie im vorigen Semester u nur mit 13 h bezahlt. Ein gleiches Verhältniß findet bei Oberschl. Lite. B. bereits

seit ejnem Jahre stait und. tritt bei Nieders{l,-Märk., Köln - Mindener und

solhen Actien ein, wo die Statuten diesen Modu j für aber befinden si bei derartigen Actien Dividend ies n E E des sich abzüglich der Zinsen ergebenden Mehr - Ertrages , welcher in der Regel im Mouat Januar schon bekannt gemacht wird. Wir berühren die- sen Gegenstand etwas weitläufiger, weil die veränderte Notiz des Zinsfußes im ersten Augenblick etwas frappirt und in dieser Woche vielfach gewünscht worden ist, daß die Berechnung derartiger Effekten an der Börse wie bisher a 4 % zur Usance erhoben werde. Da jedoch die Actien mit 3zprozentigen Zins - Coupons ‘versehen sind, so lag in Berücksichtigung allseitiger Interes- sen die Unmöglichkeit einer anderen Zinsberehnung ri, der Hand.

Wenn Oberschles. Actien in Folge der günstigen Ergebnisse nicht Fa- veur genommen, sondern sogar gewichen sind, so erfährt man , daß dies in der zu erwartenden Emission von 700,000 Rthlr, neuer Stamm-Actien die dem Besizer pro rata al pari zugegeben werden soslen, seinen Grund ‘hat Oberschles. Litt. B, bedaubtetei sih 100% G. incl. Dividende vom vor. Jahre. Rheinische Actien haben sih von 84 bis 84% % gehoben. Düs- seldorff - Elberfeld. bleiben a 98 % begehrt. Halle - Thüringer bleiben 852 bez, und Brief. 2

Unsere Quittungsbogen bleiben gedrückt, und selbst die Speculation, welcher bei dem niedrigen Stand ein großer Spielraum geboten ist , bleibt sehr unthätig. Jedenfalls erschwert die mangelnde Gelegenheit, Vorschüsse auf diese Effekten zu erhalten, das Geschäft, und die Course weichen bei den geringsten Verkaufs-Ordres. So sind Magdeb.-Wittenberger von 76 % bis T4 a 5 % zurückgegangen; Aachen-Maestricht 77% a 765 %, Bergisch-Mär- fische von 80 bis 795 % gewichen, Posen-Stargard h.ngegen sind von 81 bis 82 % gestiegen, und es zeigte sich überhaupt viel Begehr danach, Fremde Actien meistentheils besser bezahlt, Amsterdam- Rotterdam von 945 big 96%; %, Kiel - Altona von 1115 bis 1127 % gemacht. Friedr. - Wilh.- Nordbahn von 5724 bis 585 % bezahlt, Die wiener schlechten Notirun- gen blieben ohne Einfluß, und nur einige Posten pesther wurden von 892 bis 87 % gehandelt.

Von allen Sorien Prioritäts - Actien wurden tägli bedeutende Posten von unseren Kapitalisten gekauft. Jn Folge dessen înd deren Course auch meistens gestiegen, auch bleibt der Begehr noch anhaltend. Niederschl, áproz. von 934 % bis 94 %z 9proz. 2. Serie von 1013 bis 102 %3 3, Serie von 1005 bis 100; bez. und Geld. Potsd. - Magdeb. 4pvroz. 92 % bez. und Geld, 5proz. 1004 bis 1003 % bez. Hamburg. 44 % bis 100% % bez, Köln-Minden 985 a 5 % bez. Niederschl, Zweigbahn 5prvz. 98 % Geld. Kosel-Oderb, 5proz. 102% % und Steele - Vohwinkel 995 Geld,

Unsere preuß. Fonds haben sich ebenfalls gebessert, sie sind von 915 bis 921 % gestiegen, eben so wurden Prämienscheine von 90% bis 915 be- E E Bank - Antheile hoben sih von 1064 bis 107 % (mit Di- vidende).

Das Wechsel - Geschäft war in den meisten Devisen umfangreich, deren Course aber, bis auf Wien, Frankfurt und London, welche Valuten begehrt blieben, sind etwas gewichen. Hamburg am vorigen Posttag gesucht und höher bezahlt, mußte heute bei großem Ueberfluß niedriger gestellt werden,

Köuigsberg, 6. Jan. Marktbericht, Zufuhr gering. Weizen 65—77 Sgr. pro Schfsl.z Noggen 45—50 Sgr. pro Schffl. z_ große Gerste 35 —40 Sgr. pr. Schffl, ; kleine Gerste 35— 39 Sgr. pro Schffl. z Hafer 23-—26 Sgr. pr. Schfsl.; graue Erbsen 70 —75 Sgr. pr. Schffl. ; weiße Erbsen 45— 5) Sgr. pr. Schffl. z Heu 18 Sgr, pr. Cir, z Stroh 90 —100 Sgr. pr. Scho,

Köln, 5. Jan, Getraidepreise. (257 Schffl.) Weizen direkt 7 Rihlr. 125 Sgr., do. p. März 1848 7 Nthlr. 25 Sgr., Gerste 4 Rthlr., Hafer 3 Rthlr, 6 Sgr. , Noggen direkt 5 Rthlr. 5 Sgr., dito pr, März 1848 5 Rthlr. 15 Sgr., Rüböl compt, 30 Rthlr, 7 Sgr,, do, p. Mai 1848 30 Rihlr, & Sgr., do. p. Okt. 30 Nthlr, % Sgr.

A Hamburg, 7. Jan. Weizen in loco bedingt für den Konsu, oberl, 130/3 psd. 149/154 Rthlr. Ct, , 130pfd. mecklenb, 144 Rthic., 130 pfd. holst. 140/2 Rthlr, Auf Lieferung pr. Fwühjahr hierher bleibt 133 pfd. märk. zu 152 Rthlr. Ct, pr. Lst., 132 pfd. wahrener zu 148 Rthlr. Ct, pr. Lst, u. 130pfd. magdeb. zu 145 Rthlr. Ct. pr. Lst. angeboten. Für Partieen ab auswärts kam mehr Frage auf; 132 pfd. ab Wismar bedang 1402 Rthlr. Bco. und 131/132 pfd. ab Ostküste holsteiner 1407 Nthlr. Bco. pr. Lst. Für andere Offerten ab Holst. , Mecklenburg und Pommern, die 131 /2 pfd. auf 112 Rthlr. Bco. gehalten werden, zeigt sich zu 110 Nihlr, Bco. mehrseitig Kauflust. /

Roggen in loco, bei äußerst geringem Vorrath, nominell, russischer

114 /5pfd. 83/85 Rihlr, Ct., mecklenb. 120/7pfd. 90/97 Rihlr. Ct, pro Last, Ab Dänemark bleibt 121 /3pfd. Waare zu 64/65 Rthlr, Bco, pro Last am Markt und für 122/3pfd. zeigen sich zu 64 Rthlr, Bco. Nehmer, Ab Ostpreußen und Rußland kommen noch keine Anstellungen vor und für meckler. burger Waare, 126pfd, zu 74 Rthlr, Bco., sind keine Reflektanten u finden. G ete loco nominell, 103 /8pfd, saal. und mecklenb, 80/88 Rthlr, Bco. pro Lastz pro Frühjahr wird von 111, /112pfd, Waare ab Dänemark nur sehr wenig zu 51/56 Rthlr, Bco. pro Last angeboten, und zu 53 Rihlr, Bco. sind Käufer für belgische Nehnungz 6r Gerste wird 102,/4 pfv, auf 48/52 Rthlr. Bco. pro Last gehalten,

Hafer wurde für England p. Frühjahr 80pfd, ab Jütland zu 38 Nthlr, Bco. gekauft. Anerbietungen sind jeßt knapper. 80 82pfd. ab Jütland zu 40 Rthlr. Bco, und 85/öpfd. ab der Ems 45 Rthlr, Bco., 75/vpfd. ab Jahde 37 Rihlr, Bco, und s{warzer 75,/76p\d. ab Westküste Holst, -*- 40 Rthlr. Bco.

Buchweizen wurde, nahdem 116pfd. ab Obküste Schleswigs zu 68 Rthlr, Bco. genommei: war, nur in leichter Waare, 112pfd. zu 64 Rthlr. Bco, pr. Last, angeboten, während shwerere Waare zu den bezahlten Prei- sen mehr Nehmer finden würde.

Erbsen ab Dänemark und Mecklenburg vergebens zu 80 Rthlr, Bco. angeboten.

Wicken ab Dänemark zu 80 Rthlr. Bco.

Bohnen ab Jahde und Westküste Schleswig-Holsteins zu 74/6 Rthlr. Bco. angeboten.

Nappssaat nur ab Ostküste Dänemarks zu 130/2 Rihlr, Bco, und ab Ostküste Holsteins zu 136 Rthlr. Bco, zu haben, ab Westküste Holsteins u 132/3 Rihlr. Bco., von wo Anerbietungen fehlen, Käufer,

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 6 Jan. Niederl. wirkl. Sch. 543-

Antwerpen, 5. Jan. Zinsl. —. Neue Anl. 155 G.

liamburg, 7. Jan. Bauk-Actie» 1600 Br. Bogl. Russ. 104 Br.

Hamb. Berg. Actien 84 Br Magd. Witteub. 76 Be. Hamb, Berl. 99/4. 997 Kiel Alt. 1084. 1087. Glückst. Elmsb. 50 Be. Rendsb. Neum. 90 Br. Kopenb. Rothsch 662. 66. Meekl. 475. 47. j

Leipzig, 8, Jan. Leipz. Dresdn. Act. 115. 1143. Sücbs, Bayer. £93 G- Süchs. Schles. 97 Br. Chem. Ries. 49% Br. Löb. Zitt. 46 Br. Mgd., Leipz. 224 Ber. Berl. Aub Lit. A. 119 G. Lt. B. 10) G, Dess. Bank-Act. 105. 1045. :

London, 4. Jan. Cons. 3% 857. 85. Belg. £95. 887. Ard. 19%. 19. Passive 47. 4. Ausg. Sch —. 25% Woll. 54%. 547. 4% do. 8D 85.

5% Span, 15 L .

Engl. Russ. 1082. 107%. Bras. §1. 80. Chili 89. 87. Mex. 18. 17%. Peru 31. 29. Paris, 5. Jan, 6% Reute fu cour 117. 39, 3% On cour. do. 79. 29.

Neue 3% Anl. 76. 15.

4% ien. 6. Jan. Glozun. 112. ordb. 1395-

Königliche Schauspicle. Montag, 410. Jan. Jm Schauspielhause. 5te Abonnements-

Vorstellung: Uriel Acosta, Trauerspiel in 5 Abth., von C. Gußkow. R 11, S Jm Opernhause. 7te Abonnements=

Vorstellung : bigenia in Tauris, große Oper in 4 Abth., mit T j Bunt ves Gluckd, (Mad. Viardot=- Garcia : Jphigenia.)

alb 7 Uhr. Anfar Billet A Logen des Prosceniums 1 Rihlr, 10 Sgr. 2c.

Königsstädtisches Theater.

Montag, 10. Jan. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Leonorc. Oper in 4 Akten, von Marco d’Arienzo, frei überseßt von W, Cläpius. Musik von Mercadante.

Verantwortlicher Nedacteur Dr. J. W. Zinkeisen. ._ Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in dex Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuhdruckerei. i Beilage

a H

: nen Widerstand finden !

53 zur Allgem

E ——— ————————

Iuhalt. Russische häuerliche Gesetzgebung. Handels- und Börsen-Nachrichten.

Nussische bäuerliche Gesetzgebung.

Ein in seinen Folgen noch völlig unberechenbares und noch lange nicht hinreichend erkanntes tes gewürdigteë Ereigniß ín Europa ist die Auflösung der alten Formen des Landbaues und seine Umwandlung aus cinem Amt oder Dienst, wie man seine Gebundenheit wohl genannt hat, in ein freies modernes Gewerbe. Seit länger als einem Jahrhundert hat die Richtung der Zeit und die ihr folgende Geseßgebung fast aller Länder Europa's hier- hin gedrängt. Diese Auflösung is unn aber doppelter Art, die eine ist die

Auflösung aller den Grund und Boden fesselnden Banden und Einschrän-

fungen oder dessen Verwandlung in ein völlig freies mobiles Eigenthum und Auflösung aller Arten seine freie und volle Benußung hindernden Ser- vitutenz die zweite ist die Auflösung der persönlichen Verhältnisse zwischen den alten Eigenthümern des Grund und Bodens und den unmittelbaren Bebauern desselben oder die sogenannte Emancipation des Bauernstandes. Das erste Ercigniß is recht eigentli “der neaeren Zeit angehörig, das zweite beginnt in manchen Ländern {hon sehr früh. In Jtalien, nament- lich in Toscana, beginnt die Umwandlung nah dem Zeugnisse des Herrn von Rumohr schon sehr früh, beim Ausgange des Mittelalters Es scheint dort, wie in Süd-Frankreich und theilweise selbst am Rhein, mehr ein Nü- griff auf altrömische Landbau - Verhältnisse gewesen zu sein und hat sich größtentheils von selbst ohne Hülfe und Einwirkung einer Gesezgebung aus- gebildet, Auch in Theilen von Belgien, Holland und England hat etwas später das Verhältniß sih so gestellt, Es verwandelie den alten Feudal- Bauer in einen freien Zeitpachter. Jn älteren Zeiten is dies wohl überall sogenannte Metairiewirthschaft, wo der Pächter einen bestimmten Theil der Aerndte dem Eigenthümer überlassen muß, gewesen, in den späteren Zeiten haben si in den meisten Gegenden Geldpachten daraus gebildet, Man fann eben uicht behaupten, daß das erstere, das System der Naturalpacht, für die Masse des Volkes ein wohlthätiges und für die Kultur des Bodens ein förderndes gewesen, das zweite, das System der Geldpacht, hat die ley- tere gehoben, aber die Bebauer nicht beglückt, Die Bauern sind in allen diesen Ländern zwar persönlich frei, aber sie sind doh nur beschäftigte, oft wohlhabende Proletarier geworden, vogelsrei, wie freilich am ärgsten in Irland!

In dem größten Theile von Frankreich sind die Bauern durch die Ne=- volution, in den meisten deutschen Ländern dur eine Gesehgebung von oben herab und durch Geld- oder Natural - Ablösungen Eigenthümer des ganzen oder eines Theils des Grund und Bodens geworden, den sie früher im Dienste der Herren bearbeitet hatten, Der persönliche Zustand der Land- bewobner, so wie die Kultur des Bodens, hat sich hier in Folge dessen überall sehr gehoben, und es liegt der Gesehgebung nur die {wer zu lö- sende Aufgabe ob, den Grund und Boden in den Händen der Bauern zu sichern, damit er uicht, seinem durch die Mobilisirung ihm eingeprägten Cha- rafter gemäß, doch zuletzt in den Händen der Reichen, der großen Grund- besizer und der reichen Städter, sich fonsolidire, wo dann das fleine Zeitpacht- System wieder das herrschende wüde. j

Dieser Nichtung, diesem großen Zuge in Europa sind dann nah den yomanishen und germanischen Völkern auch die slavischen gefolgt. Im Herzogthum Warschau hatten der Code Napoleon und die sächsische Negie- rung Einiges aufgelöst, ohne aufzubauen. Nach dessen Zertrümmerung und Theilung hatte Preußen in dem ihm zugefallenen Herzogthume Posen eine Emancipation und Konsfolidiruug des Bauernstandes vorgenommen, die als glücklid gelöst und zur Zufriedenheit aller Parteien, selbst der äußerlich lä- dirt scheinenden Gutsherren, ausgefallen. Oesterreich hat schon seit Joseph U. zunächst gesezlih die Verhältnisse regulirt und zugleich die Auflösung der gutsherrlich - bäuerlichen Verhältnisse vorbereitet, indem es die Bedingungen freiwilliger Auseinandersezungen und Ablösungen feststellte, Seit den neue- sten Ereignissen in Galizien is es in die Bahn der erzwungenen Auflösun- gen und Ablösungen gedrängt worden, und wir werden wohl allmälig eine Art Gesetzgebung wie die preußische, natürlich nah Zeit und Oertlichkeit modifizirt, dort zu erwarten haben.

Daß Rußland auf dieser Bahn nicht zurücfbleiben würde und könnte, liegt in der Natur aller Verhältnisse, besonders der inneren und geistigen Beziehungen und Wechselwirkungen sämmtlicher Staaten der großen euro- päischen Völfkerfamilie, in dem ein gemeinsamer Gang und Fortschritt und daher ein homogenes Negieren und Leiten eine Natur- und demnächst eine politische -— Nothwendigkeit geworden ist. Allein Nußllands Lage und Stellung i} in dieser Beziehung die schwierigste. Jm übrigen Europa hat ieder Staat, zwar den großen allgemeinen Prinzipien in dieser Beziehung folgend, doch bei der Ausführung seinen eigenen und eigenthümlichen Weg gehen müssen, sa man ist häufig gezwungen gewesen, für bestimmte Gegen- den oder Provinzen besondere Geseßgebungen oder wenigstens Abweichungen - ¿d Modificationen eintreten zu lassen. “Jn Preußen z. B, hat bei diesen aroßen Fragen fast jede Provinz ihre besondere Geseßgebung erhalten, —- ußland übertrifft nun aber an Gebietsstrecken alle übrigen Länder Euro- pa's zusamenengenommen, mit allen Klima-Verschiedenheiten zwischen Lapp- land und Jtalien! Daß hier also auch die allergrößten Unterschiede in allen Landbau - Verhältnissen herrschen müssen, is natürlich, Schon hierdurh wird die Lösung der beiden großen Tagesfragen ; Auflösung der persönlichen Abhängigkeits - Verhältnisse der Bauern und ihre Do- tirung mit Grund und Boden, eîne ungemein s{hwierige. Von der anderen Seite kann Nußland nicht gut die Einheit der Geseßgebung aufgeben, theils aus politischen Gründen, theils aber auch, weil wirklich der überwiegend größte Theil des Reiches, nämlich Großrußland, von einem in Sitten, Trachten, Lebens - Anschauungen völlig homogenen und merkwürdig cinheit- lichen Volke bewohnt wird, Auch sind Provinzen, wie wir sie ín Deutsch= land, besonders Preußen, kennen, die Jahrhunderte hindurch als selbststän- dige Länder ein abgesondertes Nechtsleben mit eigenthümlich ausgebildeten Süten, Trachten 2c. durchlebt haben, in Rußland uicht vorhanden oder nicht mehr zu finden, Die Gränzen der im 15ten und 16ten Jahrhundert untergegangenen Theilfürstenthümer sind völlig verwischt, die Gränzen der Gouvernements bilden keine Eigenthümlichkeiten der Volfssekten und Volks- Anschauungen. Die Eigenthümlichkeiten Rußlands bilden außer kleinen lokalen Abweichungen, die natürlich überall vorkommen, im Grunde doch nur die großen klimatischen Regionen und Boden - Unterschiede die Region ver Wälder, die Region der Gewerblichfeit, die Region der schwarzen Erde oder des Ackerbaues, die Region der Steppen oder der Viehzucht, und dies sind dann stets Landstriche , größer als irgend ein Reich Europa?s, aber nirgends scharf begränzt , überall in einander übergehend. Man kann sich daher dort nur eine ein heitlihe Geseßgebung denken, welche diese gro- ßen Unterschiede mit ihrer Einwirkung auf das Bolksleben ins Auge \aßt und subsumirt, Was nun aber dann die erste der beiden großen Fragen, die Auflösung der Abhängigkeits - Verhältnisse der Bauern oder dec Lcrib= eigenschaft, betrifft, so schwebt sie offenbar schon lange wie das Schwert des Damokles über den Häuptern der Gutsherren, aber sie ist nicht hier so leiht, wie der gordische Knoten mit dem Schwerte Alexander's, zu durch- hauen! Was hindert aber den Kaiser, die Auflösung der Bande gauszu- sprechen, wie cs Europa von ihm erwartet, und wie es selbst im Junern Rußlands erwartet wird, da selbst die Herren es si nicht verhehlen, daß das Verhältniß auf dem gegenwärtigen Punkte nicht lange mehr bestehen kann? Man glaube nicht, daß der Kaiser hinderndem Einflüstern von Sei- ten der Herren zugänglich ist! Würde er es für gerecht erachten und für wohlthätig und angemessen, er würde in seinem geraden und offenen Sinn das große Wort aussprechen, und es würde nirgends eine Widerrede, eí- Der Kaiser von Rußland is allmächtig, wenn er in den Sympathieen seines Volkes handelt! Es sind aber Gründe vor- handen eben des allgemeinen Wohls, welche einen solchen Ausspruch, eíne solche augenblickliche und unvorbereitete Aufhebung der Leibeigenschast ver- indern, Gründe sowohl staatsökonomischer als persönlicher Art, welche zu- nächst das Wohl der Bauern selbst betreffen,

Rußland ist eine ungeheure Fläche, sein Jnneres is viel weiter, oft über

das Doppelte so weit von dem Meere entfernt, als das Jnnere aller übri- jen Länder Europa’s, Alle Communicationsmittel sind fostbar und be- chwerlich, Die Schifffahrt auf den Flüssen und Kanälen, wofür das Gou- vernement seit Peter 1, mehr gethan hat, als irgend ein anderes Gouver- nement, erhält sih bei den meisten Flüssen nur wenige Wochen im Jahr völlig auf ihrer wahren Höhe, liegt bei den nördlichen Flüssen mehr als 2 des Jahres danieder, Die Wege sind {lecht und wären meist nur mit unsägliher Mühe und unglaublichen Kosten zu ‘bauen, Jun ihrem jeßigen Zustande bieten sie ür im höchsten Sommer und im Winter auf der Schneebahn die Möglichkeit eines erträglichen Frachtfuhrverkehrs.

Hierin möchten die zusammenwirkenden Ursachen liegen, daß in keinem Lande ein solches Mißverhältniß zwischen dem Preise der landwirthschaft- lichen Produkte und dem der Arbeit vorhanden is, Oft fällt der Preis des Scheffel Roggen auf 6 bis 7 Sgr., während der Tagelohn sih immer über 10 Sgr., selbst 15 Sgr. hält. Und auch die Theurung des Korns wird nur durch Mißärndte und Hungersnoth hervorgerufen, Wenn man diese Verhältnisse ins Auge faßt, dann darf man wohl die Frage aufwerfen, welche Wirkungen würde eine Auflösung der Leibeigenschaft ohne vorherge- gangene Grund- und Boden - Dotirung der Bauern auf den ganzen sozialen Zustand Nußlands haben? Es giebt reiche und fruchtbare Landstriche in Rußland, wo die Herren keinen Schaden, vielleiht Vortheile haben würden, wenn die Leibeigenshaft aufgehoben würde. Dort ist ihnen die Erhaltung und Ernährung der Leibeigenen eine Last, und sie würden bei der Verpach- tung ihres Grund und Bodens oder dessen Selbstbebauung durch Lohnar=- beiter diesen höher nügen als verwerthen. Jn weniger fruchtbaren Landstrichen, wo große Gutswirthschasten liegen und die Leibeigenen alle landwirthschaftlichen Arbeiten und Frohnden verrichten müssen, würden da- gegen diese Gutswirthschasten sogleih völlig zerstört werden und eingehen müssen, wenn die Leibeigenschaft ausgehoben würde, denn es is dort bei den niederen Preisen der Produkte und den hohen Arbeitspreisen unmöglich, die Landwirthschaft mit Lohnarbeitern zu führen. Da nun in diesen Land- strichen große Fabrikgewerbsamkeit herrscht, wo die hohen Taglohne gezahlt tverden, so würden ih dann alle früheren Leibeigenen dort hinziehen, wie die Feilspäne um den Magnet. Die Landwirthschast der großen Güter würde völlig veröden, der Bauer treibt dort überhaupt nur so viel Ackerbau, als zu seiner und seiner Familie Nothdurft nöthig ist; zu Markt bringt er nichts, da der Preis zu wenig lohnt und er Gelegenheit hat, in den Fa- brifen mehr zu erwerben. Die Folge würde dann aber sein, daß überhaupt zu wenig Produkte gebaut werden, und da alle Zufuhren schr schwierig, an Einfuhr vou außen aber gar nicht zu deuken is, so könnten sich plößlich Zustände von Hungersnoth und Mangel entwicfeln, wovon wir uns im übrigen Europa gar feine Begriffe mehr machen können.

Es ist hier nicht der Ort, alle die möglichen Schwierigkeiten zu ent- wideln, die eine unvorbereitete Aufhebung der Leibeigenschaft in alle sozia- len Verhältnisse Rußlands bringen könnte. Wir sprechen gber unsere wohlbegründete Ueberzeugung aus, daß wir dies für das gefährlichste Expe- riment erachten, welches man in Rußland machen könnnte, es könnte dort zur Anarchie führen, die möglicherweise ungeheure Volksshwärme wie eine zweite Völkerwanderung über Europa wälzen könnte. Also keine einfache Aufhebung der Leibeigenschaft, die den bisherigen Leibeigenen in den ge- fährlichsten Proletarier verwandeln würde! Den Eigenthümern des Grund und Bodens aber diesen ohne Weiteres nehmen und damit die ehemaligen Leibeigenen dotiren, würde die ersten Prinzipien alles Rechts lädiren, Die Aufgabe des Gouvernements wäre daher: zuvörderst die Willkür der Herren einzuschränken, das völlig rechtlose Verhältniß der Leib- eigenen in ein in bestimmte Gränzen eingeschlossenes Rechtsverhältniß zu verwandeln, etwa in der Art, wie früher in Deutschland die Meierverhält- nisse und Eigenbehörigkeitsverhältnisse bestanden haben, und dann den Leib- eigenen die Bahn zu eröffnen, Eigenthums- oder besihliche Rechte an Grund und Boden durch Anstrengung, Arbeit und Mühe zu erwerben, aber keines- weges ihnen denselben zu schenken. Erst wenn sie in cin Nechtsverhält- niß gestellt sind, wenn sie feste besizlihe Rechte an bestimmtem Grund und Boden erworben, ers dann sind sie reif, auch die Freiheit ertragen zu kön- nen, sie wird ihnen dann von selbs zufallen wie eine reife Frucht. Dies möchte als allgemeiner Grundsay gelten, ob nicht aber gewissen Klassen der Leibeigenen, namentlich denen , die niht zum Ackerbau verwendet werden, den Hausleibeigenen, den leibeigenen Fabrik-Arbeitern, die unmittelbare Bahn zu Erwerbung der Freiheit eröffnet werden könnte, wollen wir damit nicht verneinen, Äber überall müßte auch -diesen die Freiheit nicht geschenkt werden, sondern sie müßten sie durh Arbeit und Lhätigkeit erwer- ben fönnen,

Was wir hier als das allein Vernünftige und Zweckmäßige hervorgehoben haben , ist nun aber auch wirklich der Gang, den das russische Gouverne- ment eingeschlagen, zu haben scheint, und bei dem es allem Anschein nach verharren wird.

Schon unter Peter 1. vor mehr als hundert Jahren beginnt in Ruß- land die Geseßgebung über die bäuerlichen Verhältnisse, Sie begnügte sich zunächst, die Willkür der Herren einigermaßen einzuschränken und die Leib- eigenen möglichst zu s{hüßen. Dann wurde die Leistung derselben wenig- stens in ciner Beziehung normirt , es ward festgesegt, daß bei landwirth- schaftlichen Frohnden drei Tage in der Woche das Maximum der Leistun- gen sein sollte, Dies is eine ungemein wichtige Bestimmung, indem sie vielleicht für die Folgezeit einen Maßstab für die Ablösungs-Kapitalien bil- den fönnte, Kaiser Alexander hob die Leibeigenschaft der Kronbauern auf. Hierdurch ward fast der Hälfte der Nation die Freiheit gewährt. *)

Der gegenwärtige Kaiser is der Auflösung [der großen Frage bedeu- tend näher gerückt. Zunächst trennte er die Verwaltung der Krongüter von der des Finanz - Ministeriums und bildete daraus ein eigenes Domainen- Ministerium (Ministerium der Krongüter). Dies hat aber in Rußland eine ganz andere Bedeutung, als in anderen Ländern, wenn män bedenkt, daß diese Verwaltung das ganze Wohl und Wehe von mehr als 20 Millionen Menschen umfaßt! Früher waren die Kroubauern nur ein Finanz-Gegen- stand z ihre Abgaben, Kopsfsteuer und Obrok (Landzins) waren von Alters her regulirt, um ihre Lebensverhältnisse, um ihr Wohl und Wehe beküm- merte man sih wenig, man überließ sie sich selbs. Sie verwalteten alle ihre Verhältnisse selbstständig, und zwar ganz republikanisch, wie dies in der Natur der russishen Gemeinde-Verfassung, einer ter merkwürdigsten Justitu- tionen, die es giebt, liegt, Dies neue Krongüter - Ministerium aber sucht nun das geistige und physishe Wohl der Bauern zu heben, es zieht die Geistlichkeit heran zum Unterricht und zur geistigen Ausbildung, es dotirt überall aus Staatsmitteln Pfarrschulen, es überwacht die Gewerbsamfkeit, sucht den Ackerbau zu heben, hat Ackerbauschulen gestiftet 2c. ..Es hat, ohne die Natur und den Geist der russishen Gemeinde - Verfassung zu verkennen und zu lädiren, die Verwaltung der Gemeinden so geordnet, daß ein regel- mäßiger Beaufsichtigungs - und Justanzenzug bis persönlich zum Minister und selbst zum Kaiser hinausführt, Es spricht es offen aus, daß dem rus- sischen Bauer nichts mehr fehle und man nichts so dringend in ihm zu wecken habe, als das Nechts gefühl, daß er von der Obrigkeit nicht blos Fürsorge und Gnade, sondern aueh positives Recht zu erwarten habe. Es sucht sie daran zu gewöhnen, dieses Recht, wenn sie es bei den unteren Behörden verleßt glauben, zuleßt beim Minister, ja beim Kaiser zu suchen.

Dies kann nicht ohne die größte Wirkung auf den gauzen- sittlichen Zustand der unteren Klassen bleiben, und schon jeßt regt sich das Rechts- gefühl überall in den Bauern, und wenn der Minister auch jegt mit häufig völlig unbegründeten Klagen aller Art überlaufen wird, fo schadet das

*) Man könnte hier vielleicht einen Widersprach mit dem oben Gesag- ten uné vorwerfen. Wenn man den Kronbauern, also der Hälfte der Na- tion, die Freiheit ohne Weiteres gegeben hat und daraus keine Anarchie erwachsen, warum soll denn Anarchie eintreten, wenn man jeht der anderen Hälfte, den Privat-Leibeigenen, die Freiheit gewährt? Die Leibeigenen der Krone wurden schon stets nicht als Leibeigene behandelt; die Aufhebung der Leibeigenschast war nur eine Rechts-Anerkennung der Freiheit, aber es hat sich dadurch eigentli nichts in ihren sozialen Verhältnissen geändert. Den Kron - Leibeigenen is der Besip des Grund und Bodens von jeher überlassen worden, der dgher nur nominell als Eigenthum der Krone gilt. Dies Alles würde fih bei den Privat-Leibeigenen ganz anders gestalten, dort 1 würden sie den bisherigen Grund und Boden verlieren 1c,

nihts, mag mitunter unbequem sein, wird aber nit ohne Nathwirkung auf den Charakter der Nation bleiben. t

Der Kaiser hat nun aber auch die Verhältnisse der Privat-Leibeigenen ins Auge gefaßt. Jhr Zustand hatte sih in neuerer Zeit vorzüglich durch die ungeheure Entwickelung der Gewerbe- und Fabrikthätigkeit schon inner- li vielfah umgewandelt. Die Haus - Leibeigenen waren aus ihrer tiefen Lethargie und Trägheit geweckt und wurden in Fabrif-Arbeiter umgewan- delt, freilich mehr aus Eigennuy der Herreu und zu deren Vortheil, dennoch ist Anspornen zur Thätigkeit immer ein Vortheil; aber auch ein Theil der Aerbau-Leibeigenen wandte si freiwillig dieser Richtung zu , denn der Russe liebt jede andere Arbeit und Thätigkeit mehr, als die des Aerbaues. Jn Folge dessen is der Ackerbau, statt vorzuschreiten, zurügegangen.

Der Kaiser bemüht si, in seiner neuesten Geseßgebung bei den Privat- Leibeigenen zunächst ein Rechtsverhältniß zwischen Herren und Leibeigenen zu fonstituiren, er erklärt in seinem Ufas von 1842 die Leßteren für fähig, mit den Herren Kontrakte abschließen zu dürfen. Das is ein ungeheurer Schritt ! Vorher war der Leibeigene nur eine Sache, er hatte keine Art von Civil- ret seinem Herrn gegenüber, hierdurch ward er aber ein Rech tssubjekt! Ein Ukas von 1844 regulirte die Verhältnisse der Haus-Leibeigenen.

Gegenwärtig is unter dem 24, November 1847 ein neuer Ukas erschie- neu, worin den Leibeigenen eines jeden Gutes oder Dorfes das Vorkaufs- recht oder Näherrecht beim öffentlihen Verkauf eingeräumt is. Mit diesem Ankagf erwerben sie zu gleicher Zeit ihre Freiheit und das Eigenthum über den bisher bebaueten Grund und Boden. Wer den ungeheuren Umschwung und die Beweglichkeit im Besiß des Grund und Bodens in Rukfland kennt und zugleich die Leichtigkeit, wie Dorfgemeinden dort Geld aufzubringen vermögen, muß anerkennen, daß dies Gesez von der größten Wirkung für die allmälige Emanzipirung und Dotirung der Leibeigenen sein wird.

Die russische bäuerlihe Gesezgebung hat bisher nur erleichternd , ra- thend, helfend eingeschritten, sie macht zunächst uur Bahn für eine innere Entwickelung, sie stellt die sich entwickelnden neuen Zustände mehr auf das freie Uebereinkommen der Betheiligten , sie stellt dieses aber unter Nechts- {huy. Wir lieben eine Geseßgebung, die niht mit Pomp auftritt, große Prinzipien mit Pathos ausspricht, sondern wie die Natur nur die Keime in die sozialen Zustände legt und diese liebevoll pflegt und zeitigt, die nicht Alles gebietet und mit Gewalt durchseßt, sondern mehr die Natur einer Rechtsfindung hat, welche das, was sich im Volke von selbst auszubilden strebt oder ausgebildet hat, anerkennt und ihm den Stempel des Rechts

aufdrüdckt. A, v, H ia n.

Das neueste russische Geseß, welches Veranlassung zu den vorstehenden Men gegeben, is vom 24, November 1847 und lautet in der Veber- segung folgendermaßen :

Ukas Sr. Kaiserl. Majestät, Selbstherrschers aller Reußen, vom regierenden Senat publizirt.

In dem mit Allerhöchster Unterschrift versehenen, am 8. November a. c. an den regierenden Senat gelangten Allerhöchsten Befehl Sr. Kaiserl. Ma- jestät heißt es:

„In Bezug auf das in Grusien seit dem Jahre 1824 bereits eristi- rende, im Swod, Tom, IX. p, 1004, enthaltene Geseg ist einiger Zweifel entstanden. Zur Entscheidung desselben befehlen Wir folgende vom Staats- Rathe geprüfte Neglements in Anwendung zu bringen.

1) Wenn ein mit Bauern beschtes Grundeigenthum wegen der darauf an die Krone oder an Privatpersonen oder an Kteditsysteme lastenden Schul- den zum öffentlichen Verkauf ausgeseßt wird, \o bleibt es den zu solchem Gute gehörenden Bauern überlassen, sich sammt dem Grundbesiße und den übrigen das Gut bildenden Theilen durch Erlegung des beim öffentlichen Verkauf zuleßt bestandenen Prcises oder, falls keine Käufer erscheinen, durch Entrichtung der ganzen taxirten Summe lo: zukaufen, Jm lehteren Falle aber, wenn die Taxe die Summe der Schuld, die auf dem an die Kredit- Systeme oder an Privatpersonen verpfändeten Gute lastet, nicht erreichen sollte, so sind die Bauern verpflichtet, die vollständige Zahlung solcher durch das Gut verhvpothezirten Schuld zu übernehmen,

2) Das Ankaufen und Loskaufen auf Grund des Erwähnten is nur bei vollständigem Komplexus des zu verkaufenden Gutes gestattet, oder, wenn dasselbe in bestimmten jede ein Ganzes bildenden Abtheilungen verkauft wird (vid. Swod, Tom. X. p. 4001), in vollständig abgezweigtem Umfange eines jeden Theiles, und nur wenn sämmtliche Bauern jenes Gutes oder der abgezweigten Abtheilungen des Gutes einwilligen und zusammen- treten.

3) Zum Behuf der Einlösung is diejenige Lokal-Behörde, in welcher der Verkauf geschieht, verpflichtet, nah vollendetem zweiten Ausgebote oder, im Fall keine Käufer erscheinen, nah Ablauf der Termine, die örtlihe Gouver- nements-Behörde von dem Einlösungspreise zu benachrichtigen, welcher auf Grund des Paragraphen 1 des gegenwärtigen Ukases berechnet worden, und die Gouvernements-Regierung wird sowohl in diesem Falle, als auch dann, wenn der Verkauf in derselben selbst stattgefunden hat, den Bauern diesen Preis durch die Landpolizei, gegen Empfang von schriftlihen Bescheinigun- gen, an den Tagen des Verhörs, mittheilen, Sämmtliche Geschäfte der Polizei bezüglich der Mittheilung des Kaufpreiscs an die Bauern und der Annahme ihrer Meldungen, wie auch später betreffend diz Entrichtung der erforderlihen Summe, finden immer nicht anders statt, als mit gleichzeiti- ger Theilnahme von Seiten des Adels - Marschalls und des Bezirks- Striaptschi und unter deren unmittelbarer Aufsicht.

4) Die Bauern sind verpflichtet, die gauze Kaufsumme zu entrichken, und zwar, ohne irgend eine Unterstüßung von Seiten der Krone erwarten zu dürfen, innerhalb 30 Tagen, die von der Zeit an gerechnet werden, wo ihnen jene Summe bekannt geworden, bis zu dem Tage, wo dieselbe am Sigze der Gouvernements-Regierung erlegt wird, wo auch immer der Verkauf des Gutes stattgefunden haben mag.

5) Falls die Bauern sich nicht zu der Einlösung des Gutes verstehen oder, nachdem sie den Wunsch geäußert haben, die Einlösungssumme zu be- zahlen, diese in dem bestimmten Termine nicht abtragen: so wird das Gut dem zugeschlagen, dem es als etwanigem Meistbieter gemäß des öffentlichen Verkauss zufallen sollte; hat aber, wegen des Nichterscheinens von Kauf- lustigen, kein öffentlicher Verkauf stattgehabt, so wird mit dem Gute nach den Geseßen verfahren, welche für solche Fälle existiren, in denen der öffent- liche Verkauf für nicht gültig erklärt wird.

(Swod, Bürgerrecht. Tom. X. Buch 7. Cap. V. Abth, 5.)

6) Nach Erlegung der Einlösungssumme erhalten .die Bauern cinen Kaufbrief, jedoch ohne dafür Kontraktsteuer zu zahlen. (

7) Die si Freikaufenden treten in die Zahl der Kronbauern und er- werben das Eigenthumsreht auf Grund und Boden und allen sonstigen Zubehör jenes Gutes, womit sie si freigekauft haben. Aber in Bezug auf den auf diese Weise erworbenen Grund und Boden haben die freigekauften Bauern das Recht, durch Verkauf, Tausch 2c. ihn auch auf Andere zu úüber- tragen, jedoch nur mit Hinzuziehung des Dorfgerichts und mit Bestätigung des Ministeriums der Krongüter, indem als untrennbarer Theil des Gutes für jede Nevisionsseele nah allgemeinen Vorschriften weuigstens 2 Dessä- tinen Baugrund und eben so viel Land für Kücheugewächse, Aecker und Wiesen verbleiben müssen, Auf diesem verbleibenden Grund und Boden dürfen in dem oben erwähnten Verhältnisse durchaus keine Schulden lasten. Ä l 8) Die freigekauften und zur Zahl der Kronbauern gehörenden Bauern haben sämmtliche für jene festgeseßten Abgaben und Gebühren zu_entrich- ten, nur den Obrok ausgenommen, demgemäß sie auch den Namen Obr ofk- lo se erhalten. ;

9) Die Gesepeskraft dieser Anordnungen erstreckt sich, in Folge der noch im Jahre 1824 gemachten und vom Kaiser Alexander 1, der vorläufigen

Zustimmung gewürdigten Vorschläge, auch auf sämmtliche übrige Theile

i des russischen Reiches.

Der regierende Senat wird nicht unterlassen, zur Ausführung dessen dic nöthigen Maßregeln zu trefen. Der regierende Senat hat befohlen, den erschienenen Allerhöchsten Befehl- sämmtlichen Gouvernements - Regierungen und der Uprawa (Vertvaltung) Lon St, Petersburg zum Behufe der allge- meinen Bekanntmachung desselben mitzutheilen, Diese haßen. alsdann die

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