1848 / 19 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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j Kommissarius zu stellen. Bei Semplaren ip ¿a Verfügung Unr) a v zugleih den Re-

ilung des Gutachten eel i

E für den Vortrag in der ar Ens

li d - Versammlungen, : Mia S ici e rar Bécsaonm sn gók zur Be- Die Oegensän E sind jedeômal von dem Marschall auf eine rathung: ee lefannt zu machende Tagesordnung zu bringen.

E S Eenar Versammlung führt der Marschall den Vorsiß.

Die Nusscuß-Mitglieder nehmen ihre Pläße E J L

diesen nah Stäuden ein. Die Verhandlung beginnt mit ¿bft g

des Gutachtens der Abtheilung durch den Referenten; hiernächst er-

öffnet der Marschall die mündliche Berathung, 6: 13, Regeln für die Plenar-Berathung. Für diese Berathung (§. 12) gelten folgende Regeln:

a) Jedes Mitglied, welches zu reden verlangt, zeigt dies durch Aufstehen an, S e

b) Verlangen mehrere Mitglieder zugleich das Wort, so bestuumt der Marschall die Reihefolge der Redner. i

c) Diejenigen Mitglieder, welche sich vor Beginn der Berathung um das Wort melden, haben zu erklären, ob sie sür oder gegen den Gegenstand der Debatte reden wollen, und er- halten, nah der Zeitfolge der Anmeldung, abwechselnd das Wort,

d) Die Reihefolge der Redner gilt weder für Unsere Staats-Mis- nister, noch für diejenigen Unserer Beamten, welhe in Unserem Auftrage der Berathung beiwohnen ; dieselben erhalten das Wort, so oft sie es verlangen.

Auch kann der Marschall dem Referenten außer der Reihe das Wort ertheilen, um Aufklärungen zu geben oder Mißver- ständnisse zu beseitigen. Dasselbe gilt von solchen Mitglie- dern, welhe Bemerkungen, die sich auf ihre Person beziehen, sofort kurz zu berichtigen wünschen.

e) Das Verlesen schriftlih abgefaßter Reden i} nur denjenigen Mitgliedern gestattet, deren Muttersprache eine andere als die deutsche is, sofern sie nicht die zum freien Reden erforderliche Fertigkeit im Gebrauch der deutshen Sprache besißen.

f) Jeder Redner spriht von seinem Plaße aus, Die Reden dürfen nur an den Marschall oder an die Versammlung gerich- tet werden.

g) Wer Aeußerungen einmis{cht, welche den Gegenstand der Be= rathung nicht betreffen oder von der zur Erörterung stehen- den Frage abschweifen, is von dem Marschall an die Ordnung zu erinnern.

h) Neue zur Sache gehörende Vorschläge werden nur dann in Er- wagung genommin, wenn sie dem Marschall von dem Propo- nenten vor der Sivung [riftli eingereiht sind und auf An- frage des Marschalls von acht Mitaliedern dur Aufftehen un= terstüßt werden. Der Marschall kann in einzelnen Fällen,

nn die strenge Befolgung dieser iche Uebel:

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stände herbeifübren würde, Ausnal on a

1) Ler Marschall ist berechtigt, die Redner, so oft er es zur tung der Debatte nöthig fir.det, zu unterbrehen. Außerdem darf kein Redner in seinem Vortrage unterbrochen werden.

k) Jt das Abtheilungë-Gutachten gegen einen Petitions-Antrag ausgefallen, so hat der Marschall die Plenar - Versamm!luna, nachdem in derselben das Abtheilungs-Gutachten und, auf Ver- langen der Versammlung, auch der Petitions-Antrag selbst ver lesen worden ist, vor Eröffnung der Berathung zu frageu:

ob der Petitions - Antrag in Berathung genommen werden

solle ? Erklären sich hierauf niht wenigstens acht MitalieLer bur Aufstehen für die Bejahung dieser Frage, c aclangt der Peti tions-Antrag nit zur Berathung, wird vielmebr ohne Weiteres

als verworfen betrachtet.

Wenn Viemand weiter das Wort verlangt, so erklärt ber Marschall die Berathung für ges flossen. Derselbe i auch befugt, wenn er die Erörterung des Gegenstandes für erschöpft hält, die Versammlung hierauf aufmerksam 2u machen. Wider- sprechen alsdann acht Mitglieder der Schließung der Berag- thung, und findet sich der Marschall hierdurch nicht veranlaßt, die Fortseßung der Berathuug selbst nachzugeben, so ist die Frage:

„oh jener Widerspruch zu berüsihtigen sei ?“ zur Abstimmung zu bringen. §. 14; Stellung der Fragen,

_Nach dem Schlusse der Berathung stellt der Marschall die aus derselben sich ergebenden Fragen und bestimmt beren Reihefolge.

Die Fragen sind so zu stellen, daß sie mit Ja oder Nein, oder durch eine einfache Alternative erschöpfend beantwortet werden können.

Den Mitgliedern der Versammlung sind zwar Erinnerungen ge-

en die Stellung der Fragen unv deren Reihefolge gestattet; dem

rmessen des Marschalls bleibt aber überlassen, ob und inwiefern diese Erinnerungen zu berücksichtigen sind. U S „, Annahme ohne Abstimmung.

L Bei Fragen, üter welche sich eine Meinungsverschicdenheit nicht geäußert hat, is feine Abstimmung erforderlich. Auch bedarf es nicht sogleich der Abstimmung, wenn \ih bei der Diskussion ein Uebergewicht für eine der verschiedenen Meinungen funt gegeben hat. Dem Marschall steht in solhem Falle frei, der Versammlung zu er: klären, daß er diese Meinung für die der Mehrheit anneßnen werde sofern nicht acht Mitglieder widersprechen sollten. Erfolgt ein solcher Widerspruch, so muß abgestimmt werden. i

Die Berathung und Abstimmung des Vereinigten ständischen Ausschusses darf sih auf die Fassung der Geseh- oder Verordnunge- Entwürfe nur insoweit erstrecken, als die Fassung auf Sinn und Ju- halt derselben von wesentlihem Einfluß sein kann. y

8. 40, Form der Abstimmung,

Kommt es zur wirklichen Abstimmung, \o is die Frage, über welhe abgestimmt werden soll, unmittelbar vorher durch einen der Secretaire zu verlesen,

Die Abstimmung geschieht der Regel nah durch Aufstehen und Sißenbleiben, ausnahmsweise durch namentlichen Aufruf aller anwe- E Mitglieder nah alphabetisher Ordnung, jedoch so, daß von &rage zu Frage um einen Buchstaben fortgerückt wird. Bei Stim- mengleihheit giebt die Stimme des Marschalls den Ausschlag.

Die Abstimmung durch namentlihen Aufruf muß allemal statt= e wenn der Marschall sie für nöthig hält oder aht Mitglieder

e verlangen,

s 4 1/7. Z Geschäftsgang bei der Sonderung in Theile,

Bei der Sonderung in Theile (§. 17 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages vom 3. Februar d. J.) hat, wenn sie nach Provinzen stattfindet, in der Versammlung der zur besonde= ren Berathung zusammentretenden Müiglieder der Provinz, deren Landtags- arschall und, wenn die Sonderung nah Ständen statt=

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findet, in dem zur besonderen Berathung zusammentretenden Stande der Marschall des Vereinigten ständischen Ausschusses den Vorsiß zu übernehmen; derselbe fann aber einen der Marschälle der Provinzial- Landtage damit beauftragen. Ein Stimmrecht hat der Vorsitzende eines zur besonderen Berathung zusammeutretenden Standes hierbei nur, wenn er diesem Stande Et

Abfassung des Protokolls.

Das über die Berathung und deren Ergebnisse aufzunehmende Protokoll muß, außer einer furzen Darstellung des geschihtlihen Ver- laufs der Verhandlung :

a) die zur Abstimmung gebrachten Fragen in wörtliher Fassung, h) die Resultate der Abstimmungen, und : c) die ohne Abstimmung gefaßten Beschlüsse enthalten. Q: T9, Feststellung desselben.

Das Protokoll wird in einer der nächsten Plenar-Versammlungen verlesen. Wer gegen das Protokoll eine Erinnerung macht, is ver- pflichtet, eine derselben entsprehende, bestimmt formulirte Fassung vorzuschlagen. Entstehen darüber Differenzen, welche der Marschall nicht sogleich beseitigen fann, so hat derselbe, ohne Gestattung einer Disfussion, die Abstimmung darüber zu veranlassen: ob die Abände- rung angenommen werden soll oder nit.

Die von der Versammlung gefaßten Beschlüsse dürfen bei Ge- legenheit der gegen das Protokoll erhobenen Erinnerungen niht an- gefochten werden. Das Protokoll is von dem Marschall, den Refe- renten und zwei Secretairen zu vollziehen, :

6. 20. Abfassung und Vollziehung der ständischen Erklärung.

Auf Grund sämmtlicher Verhandlungen wird von dem Referen- ten oder demjenigen, welchen der Marschall dazu bestimmt, die Er- klärung der Stände abgefaßt, welche in einer anderweiten Plenar- Versammlung zu verlesen uud nah erfolgter Genelmigung in einer in gleiher Weise, wie das Protokoll (§. 19) zu vollziehenden Rein- schrift durch den Marschall Unserem Kommissarius zu übergeben ift,

G04 Vertheilung der Protokolle.

Die Protokolle über die Plenar-Berathungen werden gedrudt; jedes Mitglied erhält 2 Exemplare zu seinem Gebrauche und eine angemessene Anzahl von Exemplaren is Unserem Kommissarius zum Gebrauche für die Regierung zu überweisen.

A Veröffentlichung der Berathungen.

Zur vollständigen Aufzeichnung der Plenar=-Verhandlungen wer- den vereidigte Stenographen angestellt. Die von denselben abgefaß- ten Berichte über die Verhandlungen jeder Sißung sind durch den Secretair, welcher in derselben das Protokoll geführt hat, unter Zu- ziehung eines zweiten Secretairs zu prüfen und, wenn sich darin Unrichtigkeiten fiuden, zu berichtigen, Die Berichte gelangen sodann an den Marschall zur Genehmigung, worauf sie, wenn ter Vereinigte ständische Aue schuß die Veröffentlichung seiner Verhandlungen wünscht, ohne wei'ere Censur, mit Nennung der Namen, durch vollständigen Abdruck in der Allgemeinen Preußischen Zeituug zur öfent- lichen Kenntniß gebraht werden. Es steht jedoch dem Vereinigten ständischen Ausschusse jederzeit frei, dicjenigen Verhandlungen, bei welchen er es sür angemessen erachtet, von der Veröffentlichung aus- zushtießen. Eben so is Unser Kommissarius befugt, die Veröffentli- chung einzelner Verhandlungen zu untersagen, :

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J: 4 Unsere Propositionen müsstu vorzugsweise vor den Petitions- Anträgen zur Erledigung gebracht werdeu. 6.24, Wah! der Kandidaten für die bei der Haupt- Verwaltung der Staatsschul- dei erledigten Stellen.

Wenn der Vereinigte ständische Ausschuß für eine bei dec Haupt- Verwaltung der Staagteschulden erledigte Stelle eine Wahl zu treffen hat, so werden die Uns für dieselbe vorzuschlagenden drei Kandidaten, auf die dieserhalb von Uns ergangene Aufforderung, vermittelst ver- deter Stimmzettel gewählt, welche von dem Marschall, unter Zu ziehung der Secretaire, e‘nzusammeln und zu eröffuen sud. QDieje- mgen dei Kandidaten, welche relativ die meisten Stimmen für sich haben, siud als gewählt anzusehen. Bei Stimmengleichheit eutscheiz det das Loos.

G. 20. Verfahren in Fällen eines Zweifels bei Auslegung der Vorschriften des (Geschäfts - Reglenents,

Sollten über die Auslegung der vorstehenden Vorschriften (§8. 3 bis 24) Zweifel entstehen, so i} einstweilen und, bis Wir darüber entschieden haben werden, nah der Bestimmung des Marschalls zu verfahren.

g. 26. Diäten und Reisekosten der Ausshuß-Mitglieder,

Die der Ritterschaft, den Städten und Landgemeinden angehö- rigeu Ausschuß - Mitglieder erhalten für die Zeit ihrer Theilnahme an dem Vereinigten stäudis ben Ausschusse, so wie für die Reise hin und zurück, außer dem Ersaß der Reisekosten, tägl\ch Drei Thaler Diäten, Die Reisekosten, so wie die allgemeinen Kosten des Ver- einigten ständischen Ausschusses, werden aus der Staatskasse berich-

tigt; die Diäten sind dagegen in gleiher Weise wie die für |

die Abgeordueten zu deu Provinzial-Landtagen aufzubringen. }, S0

Wir behalten Uns vor, eine Revision des gegenwärtigen Negle= ments eintreten zu lassen, wenn sich solche, nah den darüber gesam- melten Erfahrungen fünftig als nothwendig oder wünschenswerth ec- geben sollte.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigen(, ändigen Unterschrift und beigevrucktem Königlichen Jusiegel,

Gegeben Charlottenburg, den 2, Dezember 1847.

(gez.) Friedrich AVilhelm. (gez.) Prinz von Preußen. Mühler, vonRother. Eichhorn. von Thile. vonSavigny,

von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. Frhr, von Caniß. von Düesberg. von Rohr.

Mitglieder des am 17, Januar 1848 in Berlin zusammentretenden Vereinigten ständischen Ausschusses,

l. Provinz Preußen.

1, Ober-Burggraf und Provinzial-Landtags-Marschall von Br ün-= Z ge ck, Txcellenz, 4. Kammerherr Graf zu Dohna=-Lauck, 3. General-Landschasts=Direktor von Auerswald, 4. Rittmeister a, D. von Saudcken-Tarputschen, 9, VLandschafts-Deputirter von Doniímirs ki, 2 edin ott Platen, . Rittergutsbesißer von Sgudcken- ulienfelde. 8, Bürgermeister Sperlin d: 2 ilt 9, Kommerzien-Rath Abeg g,

Kaufmann Heinri. Bürgermeister Urra. Landschafts-Rath Brämer. Landschafts-Rath Siegfried,

in Allerhöchstihren Gemächern hatten vorstellen lassen, wurden selbige | sämmtlich zur Tafel gezogen, an welher auch Jhre Majestät die Kö- nigin Theil nahmen.

Provinz Sachsen. _ Den zusammenge- stellten amtlihen Nachrichten zufo!ge, sind im Jahre 1847 in der Stadt Magdeburg mit Einschluß der Militair - Gemeinde getraut 998 Paare; geboren 1075 Kuaben und 990 Mädchen, zusammen Unter diesen befinden sich 55 todtgeborene Knabeu und 40 todtgeborene Mädchen, so wie 95 Knaben und 104 Mädchen unehelicher Geburt, von deuen indeß 93 auf der hiesigen Entbindungs= Anstalt geboren sind, woselbst auch Auswärtige aufgenommen werden, aus denen sogar in der Regel der größere Theil besteht. Es fommt hiernach in Magdeburg auf 14 bis 12 Geburten nur eine uneheliche Gestorben sind 925 Personen männlichen und &21 Perso- nen weiblihen Geschlechts, überhaupt also 1746 Personen, von denen 3 ein Alter über 9) Jahre erreicht haben. Personen mehr geboren als gestorben. ! Stadt beträgt nach der lezten Zahluzg 49,753 Civilpersonen, 442 im aftiven Militairdienste stehende Personen und 1667 Militair- rauen , Kinder und Domestiken, zusammen mithin 55,844 Seelen, und mit Ausschluß der Garnison 51,420 (

Nhein - Provinz. Düsseldorf vom

S (Magd. Ztg.) Kammerherr Graf zu Lynar. agd. Ztg

Oberst-Lieutenant a. Marschall von Rochow. Geheimer Regierungs-Rath von Werd e ck. Oberst-Lieutenant a. Nitterschafts-Nath uud Kreis Ritterschafts-Rath von Witte.

Land-Syndikus des Markgrafthums Niederlausit, rungs-Rath Frhr. vou Patow.

Kriminal-Rath und Ober-Bürgermeister G ral ow, Bürgermeister und Syndikus Stüöpe l,

Geheimer Finanzrath Knoblauch.

Bürgermeister Neumann.

Erbschulzen-Gutsbesißzer, Krug=Gutsbesißer Dolz.

Hofmarschall und Provinzial-L

e | 2065 Kinder. Mia i j L eputirier von A1 nim. UVeputirker von K atte

Geh. Regie

Es siud hiernah 319 Die Bevölkerung hiesiger

ireisfchulze T

Provinz Pommern. Gürst zu Putbus, Durchlaucht,

D. und Provinzial Beob. schreibt man aus „„Sestern Abend um 8 Uhr hat sich das Rheineis hier an der ganzen Stadt vorbei gestellt uud ist demnach von oberhalb tes Sicherheitshafens bis Heerdt zu, Steuerleute sagen aus, daß #o, wie das Eis sih jegt gestellt, es so lange sie denken fönnen, hier nicht gestanden hat, hier ein Weg durch das Eis durchgehauen; das Fuhrwerk kann dem- Sämmtliches Fuhrwerf von Wesel ist heute

Candtags - Marschall Graf von Bismark Gutsbesißer

von Flemming. Landschafts

Nath von Hagen. Landschafts-Rath von Weiher. Rittergutsbesißer Bau ck. Landrath Graf von Schwerin. Bürgerme!ster Ku \chke. Bürgermeister Staegemann, Kaufmann Pet s\chow. Bürgermeister Fabricius, ¿Freishulze Müller.

Schulze Vall.

Zur Passage ist

nach befördert werden, Morgen hier angekommen.

Deutsche Bundesstaaten.

Großherzogthum Waden. der zweiten Kammer am 14. Januar begründete der Abg. Helm rei jeine Motion guf Einführung einer bedingten Gewerbe - Ordnung.

Der Redner führte aus, daß der Gewerbestand im Verhältniß bedeutend sei und folglih die größte Aufmerksamkeit verdiene. Derselbe fühle den mittelbaren Dru des Kapitals und der ausländischen Die Maschine heile aber die Wunden und emanzipire die Deutschland fehle es an den Voraus- sebungen zur Herbeiführung eines besseren Zustandes nicht, insbesondere sei : Die einzelnen Staaten von Deutsch- land bürsten sih nur als einen Staats-, Handels- und Getwerbe-Verein Dabei verstche es sich von selbst, zial- uud Schutzölle ge

Jn der öffentlichen Sihung

S Provinz Schlesien. Wirklicher Geheimer Rath Graf von R enard, ODerzvg vou Ratibor, Durchlaucht.

Geheimer Bergrath Steinbe ck. Konsistorial-Präsident von Uechtrig. Regierungs - Rath Jreiberr von Gaffron. Kreis-Deputirter und Landes-Aeltestei Rathsherr Prüfer.

Bürgermeister Di Stadt-Syndikus Neit \ch. Justizrath Wodizka. Gerichtsshulz Krause, Erbscholtiseibesiter All n o ch,

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Kredit -Jnfstituts Menschheit von der harten Arbeit.

von Kessel, dies bei Mitteldeutschland der Fall.

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daß man durh Differen- gen die Aussaugung Deutschlands durch Eng- Denn dadurch sei die Unabhängigkeit Deutschlands ) j Den Nachtheilen einer blühenden Jndoustrie lasse sich durch zweckmäßige Orgauisirung ein bedeutender Damm entgegenseßzen. Darunter gehören mehr Freiheit, besserer gleicher Unterricht ohne Unterschied des Bermögens, damit der Mensch aufhöre, Maschine zu sein, Erweiterung, Vervollkommnung der (Hewerbschulen, bessere Steuergeseßgebung, allgemeine Wecbselfähigfeit und Pflicht, Handwerkerbanken und Sparkassen, Abschaffung der Bürger - Einkausêgelder und Vermögens - Nachweisungen, Patentgesete, Strafen gegen das Nachmachen von Mustern und Zeichen. müsse man die Gewerbe in Gruppen und diese in Klassen eintheilen. An die Stelle der Zünfte müßten Gewerbe-Kammern, Gewerbe-Räthe, Gewerbegerichte treten, Den Gewerberäthen scien die Prüfungen zu überlassen, Der Antrag geht auf Versammlung von Getwerbverständigen aus- dem ganzen Lande zur Begut- achtung eines denselben vorzulegenden Entwurfs auf Einführung bedingter Geh, Nef, von Stengel freut sich, daß diese Motion Veranlassung gebe zu einer nochmaligen gründlichen Prüfung. derung in den (Gewerbe - Verhältnissen auf dem Wege der Geseßgebung sei Die Meinungen namentlich über Gewerbefreiheit scien sehr verschieden , deshalb müsse man auf das Einzelne eingehen und Borschläge zur Ausführung machen, was die Regierung von der Kammer Mey stellt den Antrag auf reifliche Erwägung durch Verweisung Der Nedner bemerkt ; Man gebe dem Gewerbestand man verhindere den Einzelnen, (Gewerbe zu gleicher Zeit einzugreifen; man verhindere den Einzeluen, sei- nem Geweibe cine allzu große Ausdehnung zu geben, Es möge die Sache auch von der Seite beirachtet werden, wie neben der Geseßgebung, Der Antrag des Abg. Mey wird einstimmig angenommen,

Um Schlusse der Sißung der zweiten Kammer verkündete der Präsi- dent, daß nach einem eben eingelaufenen Schreiben des Vorstandes des Ministeriums des Jnuern die Negierung am nächsten Tage, den 15ten, eine Vorlage in grheimer Sipung machen werde, # : l angegeben wurde , zweifelt doch Niemand, daß es kein anderer ist, als die große Tagesfrage, die Crha!tung der drei Gewerbe - Anstalten, : Stimmung der Kammer zu urtheilen, wid die Berathung über die Vorlage in öffentlicher Sitzung statifinden, wenn nicht sehr tristige, bis jeßt nicht vorhandene Gründe dagegen vorgebracht werden.

Lde heutigen Sißung der Pairs-Kam= mer führte der König wieder den Vor fiß im Minister Rath, Majestät befindet sih wohl; dessenungeachtet sebte man auch an der beutigen Börse dieselben Gerüchte wie gestern in Umlauf.

Á Deira Abd el Kader's hat sich, wie man aus Algerien er- fährt, aufgelöst, und auch die Reste seiner regulairen Truppen sind zu ihren respektiven Stämmen zurückgefkehrt.

Chateaubriand, der seinem achtzigsten Jahre nahe ift, soll \seit furzem so s{chwach geworden sein, daß man wenig Hoffnung hat, ihn noch längere Zeit am Leben erhalten zu sehen.

ck Paris,

20 1

vom Ausland bedingt,

ovinz Posen. Kammerherr und Provinzial-Landtags-Marchall von Gärtringeu.

Jürst Wilhelm Radziwill, Durchlaucht. General-Landschafts-Direftor von Brodowskti. Hittergutsbesißer von Potworo!1 General-Landschafts-Rath Joseph Rittergutsbesißer vou Miszewsfki, Graf Arnold Sfkorzewsfki, Geheimer Regierungs

Aurcewsfki

y Is (Hewerbefreiheit, Bürge! meljtei N al-

Apotheker Hausleutuer. unbestritten nothwendig. Bürgermeister 2 Bürgermeister Paternowski, ¿Freigutsbesißer Jordan.

R) 1 j in die Abtheilungen. Greigutsbesißer Przygods ki, A i

eine gute grünbliche Bildungz

Kammerherr und Provinzial - Landtags - Marschall, Graf vou Uer Se Präsident und J tapitel in Merseburg ).

. Oraf von Gneisengu, on Münchhausen. Freiherr von Friesen, Lon Dylg,

Bürgermciste1 Bürgermeister uud Justitiar Schier. Stadtrath und Apother Dr. Lucanus, Bürgermeister Kersten,

Schultheiß Giesler,

Ortsrichter Beer.

Regierungs

Obgleich der Gegenstand nicht

Paris, 14. Jau,

Negierungs = Vice - Präsident von Bodelschwin g h.

Herzog von Aremberg, Durchlaucht, Durchlaucht den Fürsten Boguslav Radziwill. Fürst zu Sayn=-Wittgenstein-=Hohenfstein,

vertreten durch den Wirklichen Geheimen Rath, Grafen von

vertreten durch

Durchlaucht,

Regierungs-Vice-Präsident, Freiherr von Wolff- Metternich. Landrath Freiherr von Lilien.

Erb-Kämmerer Graf von G alen.

Kausmann und Rathsherr vou Pogrell.

Geheimer Bergrath und Magislrats-Mitglied Brassert. Banquier und Stadtrath vou Olfers.

Justiz-Kommissarius und Notar Plange.

Ortvorsteher Meyer.

Amtmann und Gutsbesißer Schulze Landtags=Abgeordneter, Landwirth Linnenbriuk. Landwirth Wulff.

er gestern von der Pairs - Kam- mer angenommene Zusaß-Paragraph über die italienishen Verhält- nissc lautet nun in der neuen Fassung, welche die Kommission dem Amendement der Herrren Tascher und C. Dupin (\. den Art. Paris in Nr. 17 dieses Blattes) gegeben hatte, folgendermaßen:

„Eine neue Aera der Civilisation und der Freiheit eröffnet ih für die italienischen Staaten; wir werden mit unserer ganzen Sympa/hie und mit allen unseren Hoffnungen den großherzigen Papst unterstüßen, welcher mit eben so viel Weisheit als Muth diese Aera einweiht, und die Souveraine, welche, wie er, dieser Bahn fricdlicher Reformcn folgen, auf welcher die Ne- gierungen und die Völfer im Einklange voranschreiten,

Hierauf kamen die Angelegenheiten der Schweiz an die Reihe.

Graf Pelet (de la Lozere) hatte zuerst das Wort. Politik Frankreichs stets gewesen, sagte derselbe, die Schweiz durch gute Be- gegnung an sich zu fesseln. Man hätte nun glauben sollen, durch die Zuli- Revolution, welche eine größere Analogie in die Verfassung der beiden Län- der gebracht, würde die Annäherung beider an einander noch inniger werden; dem sei aber nicht so gewesen. Jm Jahre 1834 seien Unruhen in der Schweiz ausgebrochen, Oesterreich habe einzuschreiten Miene gemacht, aber der da- malige leitende Minister Frankreichs habe erklärt: Neutralität der Schweiz aufrecht halten und wird nicht dulden, daß irgend eine Macht in diesem Lande einschreite,“ Intervention verhindert.

Rhein - Provinz. Landtags -= Marschall, Fürst zu Solms - Solms, Durchlaucht.

Durchlaucht,

Lich und Hohen Es sei die alte

vertreten dur den Grafen zu

Rittergutsbesißer Graf von Fürsten berg. Staats=Prokurator Freiherr

Rittergutsbesiter Graf von - Landrath Freiherr vou Haudels-Kammer=Prästde Kommerzien Kaufmann Wilhe N

Hompesch- Nuhriqg, on Gudenau.

ut Camp ha usen. Diese feste Sprache habe jede

„Aber“, fuhr der Redner fort, „die Nuhe in der Schweiz dauerte nicht lange, Flüchtlinge aus allen Ländern sammelten sich dort, Ludwig Napoleon trat daselbst auf, und seitdem ist das gute Einver- nehmen zwischen Frankreich und der Schweiz gestört, Jm Jahre 1841 be- schuldigte die Regierung des Kantons Aargau mehrere Klöster, ein Heerd des Aufstandes gegen sie zu sein, und sprach die Aufhebung dieser Klöster Mehrere Kantone thaten dagegen Einsprache, wurde die Sache angeregt, und diese entschied 1845 für fhebung der anderen. Der katholishe Kanton Luzern Angriff guf die religiöse Freiheit der Katholiken und

uichtamtlicher Theil.

Uran, Nachdem Se, M

bei der Tagsazung Beibehaltung eines

Berlin, 1°, Zan, asestät der König Sich

diesex Klöster und Au r des Vereinigten Ausschusses

bielt dies füx einen

gestern die hier versammelten Mitglicde

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berief die Jesuiten, Diese Berufung veranlaßte die zwei Freischaarenzüge, welche au Frankreichs Fiieden stören konnten.“ Der Redner, dessen Worte wegen seiner {wachen Stimme, so wie wegen der auf allen Seiten ge- führten Privat-Gespräche, kaum vernehmlic sind, schildert nun die Ereignisse in Folge der Niederlassung der Jesuiten zu Luzern und der Freischaaren- züge, „Jm Jahre 1846“, sagte er dann, „wollte Oesterreich, daß Frank- rei mit ihm vereint vermittelnd eiuschreite, aber der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten glaubte den Augenblick dazu noch nicht ge- fommen. Juin Jahre 1847 wurde der Gedanke zur Vernittelung wieder aufgenommen, und auch England trat bei, unter der Bedingung, daß die Vermittelung von Seiten aller fünf Mächte stattfände.“ Nach Erzählung der jüngsten Ereignisse in der Schweiz kömmt der Redner guf die Waffen- Sendungen der französischen Regierung an den Sonderbund zu sprechen und hofft, das Kabinet werde sih darüber rechtfertigen, Die Intervention der französischen Regierung habe der konservativen Partei in der Schweiz nicht blos feine Kraft, im Gegentheile der entgegengeseßten Partei gewisser- maßen einen Charakter der Legalität gegeben, den französischen Einfluß in der Schweiz vermindert, die dortige Entwielung des englischen Einflusses dagegen begünstigt, Der Herzog vou Broglie besteigt die Tri- büne, Tiefe Stille und alljeitige Spannung und Aufmerksamkeit. Er stellt zuerst die Frage: Hat die französische Negierung,, indem sie von dem Konflikte in der Schweiz Kenntniß nahm und freundliche Warnung

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ergehen ließ, hat dadur die französische Negicrung und haben ihre Ver- bündeten nicht eine gebieterishe Pflicht erfüllt ? Konnten sie weniger thun, als sie gethan? Und kann der geringe Erfolg ihrer Dazwischenkunft Anlaß zu Tadel oder Lob geben? Js er ein Unrecht oder ein V.1dienst? Um die erste Frage zu beantworten, müsse man die Verträge zur Haud nehmen ; zur Beantwortung der zweiten genüge es, sich an die von der französischen Regierung vollbrahten Alte zu erinnern. Er wolle daher die Lage unter- suchen, in welche die Schweiz durch die Verträge von 1815 versebt wor- den, die, im Vorbeigehen gesagt, für die Schweiz eben so günstig als für Frankreich ungünstig gewesen seien, „Ohne diese Verträge“, bemerkt der Nedner, „wäre die Schweiz nicht gebildet z sie erweiterten ihr Gebiet, gaben ihr bessere Gränzen, regellen die inneren Schwierigkeiten, mäßigten den Reactionsgeist, bewahrten die erworbenen Rechte und erhielten dem Lande die Wohlthaten, die ihm die französische Revolution gebracht hatte. Wenn daher die Eidgenossenschaft jeyt die Stimme gegen diese Verträge erheben wollte, wäre sie sehr undankbar. Sie müßte erst Alles zurückgeben, was sie denselben zu verdauken hat, ehe sie eín Recht hât:e, über diese Verträge zu klagen. Allerdings erkenne ih sehr bereitwil- líg an, daß auch Frankreich bei den der Schweiz 1815 gewähiten Vorthei- len mehr gewonnen als verloren habe. Die Eidgenossenschaft besteht aus 22 unabhängigen oder fast unter sih unabhängigen Staaten, die aber einem gemeinsamen Bundes-Vertrag sih unterwoifen haben; sie gleicht viel weni- ger der Nepublik der Vereinigten Staaten als dem deutschen Bunde z sie ist ein cinfacher Bund von Staaten, nicht eine Föderativ-Republik, Es be- steht keine Superiorität des einen Kantons über den anderen, der Kanton Uri ist souverain und unabhängig, nicht wie der Staat New-York, sondern wie Bayern und Württemberg im deutschen Bunde. Jn der Schweiz wie in Deutschland haben sich dieStaaten nur eines sehr fleinen Theils ihrer Souverai- netät entäußert, und ihre Beziehungen zu einander am Bundestage werden durch Botschafter geregelt, die mit vorgängigen Jnstructionen versehen sind, nicht durch Repräsentanten, Diese mit fast voller Unabhängigkeit und Souverainetät bekleideten Staaten verdanken außerdem den Verträgen von 1815 ihre Neu- tralität und die Unverleplichkeit ihres Gebietes. Was bedeuten aber in ber diplomatischen Sprache diese Worte: Die Neutralität besteht nur im Falle eines Krieges zwischen anderen Staaten? Sie bedeuten, baß keine der friegsührenden Mächte die neutralen zwingen kann, in dem Streite Partei zu ergreifen, Die Unverleplichkeit des Gebietes aber hat auf den Friedens- stand Bezug und bedeutet, daß keine Macht, selbst in Friedenszeiten, die Gränzen des als unverleglich erklärten Staates überschreiten darf. Die Verträge vou 1815 haben der schweizer Eidgenossenschaft ausgedehntere und gesichertere Gebiete und Gränzen gegeben. Dadurch wollten die monarchi- schen Staaten den Zusäiimenitos von einem Volk mit vem anderen er- schweren, Aber Europa \chuf diesen Zustand nur unter der allgemeinen Bedingung, daß die Eidgenossenschaft nicht selbs ven durch die Verträge fest- geseßten Stand der Dinge verleße. Denke man sich an die Stelle der durch Sprache, Abstammung, Sitten, Religion verschiedenen 22 Kantone, wenn auch nicht einen einheitlichen Staat, doch eine Föderativ - Republik, wie die Vereinigten Staaten, würde wohl Europa einem solchen Volke das Privilegium der Neutralität gewährt haben, öhne ‘zu wissen, ob die Bidin- gungen der Neutralität nicht von diesem Staate selbst verleßt würden, und, auf das Waguiß hin, z. B. die Gränze Deutschlands durch denselben ent- blößt zu sehen behufs der Deckung der Gränze Frankreichs? Nein, wenn die Neutralität nicht dem Staate auferlegt wird, zu dessen Gunsten sie fest- gestellt wird, so is sie nur eine Falle, wobei alle Vortheile auf der einen, alle Gefahren aber auf der anderen Seite sih besäuden, (Zustimmiüng.) Seit 1815 sind bei allen Bewegungen in der Schweiz auch alle Mächte aufgetreten, um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. So wurde am 9. Zuni 1842 eine Depesche des britischen Staats-Secretairs an die Schweiz ge- richtet, in welcher in weiser, wohlbemessener, zugleich fester und gemäßigter Sprache die Nechte der Mächte auseinandergesett, mit Kraft dieselben Jdeen entwik- felt wurden, die ich jeßt hier auseinanderseße. Niemals hat man an das Recht der Einmischung der Mächte in innere Reformen der Schweiz geglaubt, stets hat Frankreích erklärt, daß es einer auf solhen Grund hin stattfindenden Zntervention entgegentreten würde, Nie hat es sich ein Recht solcher Ein- mischung selbst zuerkannt, aber stets das Necht behauptet, zu verhindern, daß die Schweiz von Grund aus sih umgestalte. Stets haben wir be- hauptet und fest daran gehalten, daß ein solcher Versuch den Mächten das Recht zum Einspruh gäbe, (Beifall.) Sind diese Grundsäße, wie die Regierung glaubt, wahr, so gilt es nun, sie anzuwenden, Welches Schau- spiel bot die Schweiz leßten Sommer? Jch will nicht von den allgemeinen Thatsachen sprechen, vou den Angriffen auf Luzern und Freiburg durch Soldaten unter den Befehlen und im Solde gewisser Kantonal- Regierungen. Welches Schauspiel bot die Schweiz zu dieser Epoche? Sie hatte zwei Lager, zwei Heere, zwei Bünde standen si gegenüber. Beide Lager maßen sich mit dem Auge. Eine Mehrheit forderte die Minderheit Qu, Or 4U gehorchen, die Minderheit klagte die Mehrheit der Tyrannei an. Konnten da die Regierungen Europa's, die den Bundesvertrag gewährleistet hatten, in ihrem eigenen Jnteresse blind und stumm bleiben? Konnten sie es machen, wie die Tagsazung zu Zürich 1839, welche ihre Berathungen einstellte und ans Fenster trat, um den Aufstand vorüberziehen zu sehen? War da nichts zu sagen, nichts zun thun? Allerding2, man mußte sehen, auf welcher Seite das gute Recht, die Gerechtigkeit sih befand, Die Auf- gabe war nicht sehr s{wer. Was verlangten die beiden Parteien? Die sieben Kantone der Minderheit z. B,? Diese verlangten weiter nichts, als daß man sie in Nuhe lasse; unter dieser Bedingung waren sie bereit zur Niederlegung der Waffen, es war ein bloßes Vertheidigungsbündniß. Die zwölf Kantone der Mehrheit verlangten Gehorsam, Unterwerfung unter die launenhafteste Forderungz sie verlangten, die Minderheit solle mit Hintan- seßung der Verträge der Tagsazungs-Entscheidungen, eine seit dreißig Jah- ren bestehende religiöse Körperschaft aus ihrem Schoße austreiben, und das ohne allen Grund, selbst ohne Vorwand, blos weil es der Mehrheit beliebte, Die von den religiösen Körperschaften gegründeten An- stalten haben seit den dreißig Jahren ihres Bestandes nicht den mindesten Vorwand gegeben zu dem Vorwurf, den man ihnen machte, die offentlihe Nuhe bedroht zu haben; man müßte ihnen denn die von ihren Widersachern gegen sie begangenen Erzesse zum Vorwurf machen wollen. (Beifall) Judem ich so spreche, weiß ich recht wohl, daß die Jesuiten eine Frankreich feindselig ge(innte Generation heranziehen, aber vor Allem muß man gerecht sein, und gerade darin liegt ein Grund mehr, gerecht zu sein, selbst gegen Jesuiten. Solche Gewaltthätigkeiten und Angriffe dulden, wäre eben fo gut, als erflären, der Bundes-Vertrag existire nicht mehr, die brutale Gewalt trete an die Stelle des Nechtes, und das war in Wirklich- keit auh der im Schoße der Tagsaßung durh den Präsidenten derselben proklamirie Grundsay, Bei diesem Anlasse wurde durch unseren Botschaf- ter eine Protestation dem Präsidenten der Tagsazung überreicht, keineswe- ges aber der Tagsapung zugestellt ; der Präsident fand nämlich sür gut, sie in der Tasche zu behalten, (Sensation.) Diese Note war fest und gemäßigt zugleih, Aber es erfolgte doch eine Antwort darauf, freilih mit jener Arroganz, welche gewisse Personen für Würde ansehen, die aber nur der Charakterzug {wacher Regierungen ist, (Beifall, ) Oesterreich seinerseits hatte ebenfalls eine Protestation überreicht, die nothwendig eine bewaffnete Jutervention nah sh ziehen zu müssen

schien. Hätte die französische Regierung, wie man es ihr beimißt, eine aus- wärtige Jutervention in der Schweiz gewollt, so hatte sie die schönste Ge- legenheit dazu: sie durfte nur Oesterreich gewähren lassen. Hätte diese Jn- tervention stattgefunte», so würde ohne Zweifel die Schweiz selbst Frauk- reichs Beistaud in Anspruch genommen haben. Die französishe Regierung dachte aber nit nur nicht daran, eine auswärtige Jntervention zu begün- stigen, sonderu sie legte ihren Einfluß ins Mittel, um sie zu verhindern, Frankreich weiß, daß es gerechte und glorreiche Jnterventionen giebt. Frank- reib, England und Nußland haben es 1827 bewiesen, als sie Griechenland vor dem muselmnännischen Säbel retteten, Frankreich und England 1831, als sie die Trennung Belgiens von Holland feststellten. Für eine solche Jntervention war aber nach Frankreichs Ansicht in der Shweiz kein Anlaß gegeben, darum suchte es die anderen Staaten davon abzubríngen ; dagegen suchte es eine europäische Vermittelung in der Schweiz zu Stande zu bringen, für den Fall, daß der Bürgerkrieg daselbst unvermeidlih würde. Diese Vermittelung hatte zum ersten Resultat die Beseitigung jedes Versuchs zu bewaffneter Jntervention. Bis zum Monat Oktober hatte man aber noch Grund zu der Hoffnung, die inneren Zwistigkeiten der Schweiz würden durch eine Vertagung auf unbestimmte Zeit enden, und bis dahin näre ein auch nur diplomatisches Einschreiten unklug gewesen. Als diese Hoffnung zerrann, kam Frankreich auf den Gedanken einer Vermittelung zurück. Diese war cin s{wieriges Werk, denn es handelte sih darum, Regierungen von verschiedenen Mei- nungen und verschiedenen Ursprungs in einen gemeinschaftlichen Gedanken zu vereinigen; man mußte auf allen Punkten Europa's zugleich handeln, bewirken, daß die Ereignisse der Schweiz unter demselben Ge- sihtspunkte betrachtet würden von zwei constitutionellen, zwei ab- soluten Mächten und einer Macht, welhe erst zur Hälfte die constitutionelle Bahn betreten hat. Die Schwierigkeiten waren groß, die französische Regierung ließ sich aber durch diesclben nicht abschrecken, sie verfolgte ihre Aufgabe, indem sie als Prinzip die Achtung der Unverleßlich- keit des Gebieis und die Gleichheit zwischen den zwei kriegführenden Thei- len aufstellte, Dieses cben so feste als versöhuliche Verhalten erreichte sei- nen Zweck, so daß die französische Regierung den Beitritt der fünf Mächte zu demselben Beschluß erlangte. Zu einem vollständigen Erfolg fehlte nur die Zeit. Als man in Bereitschaft war zum Handeln, war die Verlegung der Unabhängigkeit der fieben Kantone vollbracht, der Sieg der brutalen Gewalt vollendet, die Entheiligungen der Kirchen geschehen und die Ein

seßung der revolutionairen Negierungen in der Schweiz eine vollbrachte Thatsache. (Sensation.) Was bleibt nun Frankreich übrig? Der Ruhm, sich einer bewaffneten Jutervention widerseßt und zwischen den an die Schweiz an- gränzenden Mächten die Grundlagen eines Zusammenwirkens festgestellt zu haben, das ihnen vielleiht eines Tages erlauben wird, wirksam in der Schweiz für die Wiederherstellung der moralishen und sozialen Ordnung zu handeln.“ Fast von allen Seiten geben sich Zeichen der Zustimmung zu erkennen, Hiermit {loß diese Sigung. : P

Tür die heutige Sißung der Pairs-Kammer war Fortseßung der Diskussion des die Schweiz betreffenden Paragraphen der Adresse an der Tagesordnung. Wenige Minuten vor 2 Uhr wurde die Sihung durch den Kanzler Herzog Pasquier eröffnet. Schon vorher batten die Pairs in Gruppen sih gesammelt und in lebhaftem Ge- spräche besonders die neuesten aus Toscana eingetroffenen beunruhßi- genden Nachrichten besprochen. Andererseits unterhielt man sih über die laufende Diskussion und deren wahrscheinlihen Ausgang. Man clanbt nicht, daß dieselbe heute {on mit der \{weizer Frage zu Ende kommen werde. Herr Guizot is jeden Augenblick bereit, das Wort über diese Frage zu nehmen, Allein man hält es für wahr= scheinlich, daß er erst morgen sprehen wird. Die Neugierde des Publikums guf den Tribünen war aber darum guch auf die heutige Sibung nicht minder lebhaft gespannt, da man ankündete, daß Graf Poutois vor dem Grafen Bois le Comte, französischen Botschafter in der Schweiz, das Wort nehmen werde, um die ministerielle Políi= tif in jenem Lande anzugreifen, welche dagegen an dem Herzog von Noailles (einem fast ralliirten Legitimisten) und dem Marquis vou Gabriac kräftige Vertheidiger finden würde.

Der Fürst von der Moskwa hatte zuerst das Wort über das Pro- tokoll. Jn der vorleßten Sizung habe er den Grafen St. Aulaire die Po» litif des Herrn Laffitte der des gegenwärtigen Kabinets gleihstellen hören, Er glaube gegen diesen ersten Theil der Nede des ehemaligen Herrn Bot- schafters protestiren zu müssen und bedaure, dies nicht früher haben thun zu fönnen. Der Präsident bemerkt ihm, daß er das Wort habe über das Protokoll der leßten Sipung, und daß er also die etwaigen Unrichtig- feiten darin angeben möge. Der Fürst von der Moskwa: Es sci ihm nöthig gewesen, von einer Thatsache zu sprechen, die ihn fast persönlich an- gehe. Es handle sih für ihn darum, das Andenken seines Schwiegerva=- ters zu vertheidigen, Graf St. Aulaire habe von Konzessionen gesprochen, die derselbe 1831 gemacht hätte, Er müsse eine solhe Würdigung der Akte seines Schwiegervaters zurücck{weisen und bezweifeln, daß Graf St. Au- laire dem damaligen Minister seine Bedingungen für die Annahme des Botschafterpostens zu Rom aufgenöthigt habe. Der Redner glaubt niht, daß Herr Laffitte sie angenommen hätte. Es be- stehe keine Art von Aehnlichkeit zwischen der Politik des Herrn Laffitte und der des jegigen Ministeriums, Uebrigens seien die Zeiten auch ganz andere gewesen. Jeyt besiße Frankreich cine mächtige Armee, die Großes ausführen könne; dem sei im Jahre 1831 nicht so gewesen. Warum aber habe Herr Laffitte das Ministerium verlassen? Gerade wegen der Angele- genheiten Ataliens, Derselbe habe gesagt, wenn die Oesterreicher in die päpstlichen Staaten einrückten, so wäre das ein Kriegsfall. Und weil man ihm eine Depesche in diesem Betreff vorenthalten, er sich also des Ver- trauens entzogen gesehen, dessen er bedurft, sei er zurückgetreten. Diese Thatsache gebe Antwort auf alle Anführungen, Er habe die Memoiren des Herrn Lasfitte in Händen und werde sie veröffentlihen. Graf S t. Aulaire: Er habe die größte Achtung vor dem Andenken des Herrn Laffitte, die That- sahen aber ständen fes, Zwei Stunden vor seiner Abreise nach Nom habe ihm der Minister gesagt: Beruhigen Sie ih, so lange ich Minister des Königs Ludwig Philipp sein werde, ic, Jacques Laffitte, wird es keinen Krieg geben, Was seitdem vorgegan- gen, kennt der Redner nicht. Der Fürst von der Moskwa beharrt bei seiner Protestation gegen die Aussage des Grafen St, Aulaire, Der Her- zog von Noagilles liest eine geschriebene Rede, worin er energisch gegen das revolutionaire Verfahren der Majorität in der Schweiz si erhebt. Graf Montalembert: Die Kammer möge nach den Reden, die sie ge- hört, jeden politishen Gedanken bei Seite seßen. Jun der Schweiz habe man sich weder für, noch gegen Jesuiten oder Central-Souverainetät, son- dern gegen die ganze europäische Gesellschaft geschlagen, für eine toilde Freiheit, welche die Geseßlichkeit tödte und von den Alpen herab den Brand auf ganz Europa zu schleudern drohe. Er spreche nicht von Besiegten, son- dern zu Besiegten, denn die ganze Gesellschaft sei die besiegte Partei. Cs handle sih von einem Gewaltmikbrauch des Nadikalismus in der Schweiz, von einer Gleißnerei im Namen der Freiheit, Der Nedner führt diesen Ge- danken weiter aus und is noch auf der Tribüne im Augenbli, wo dieser Bericht des Postschlusses willen abgebrochen werden muß. A

Die Büreaus der Deputirten - Kammer haben heute die Bes sprehung des Budgets der Ausgaben fortgeseßt. Vio Abreß-Koime mission hat abermals Sivung gehalten, die noch nicht zu Ende ist. Sie wird erst morgen ihre Arbeit beendigen und der Entwurf dann am Montag in bffentlicher Sißung verlesen werdeu, so daß die Dis fussion eigentlih erst Dienstags begiunen wird. «

Großbritanien und Irland,

London, 13. Jan, Selten wurde im guswärtigen Amte i ündiger Kabinetsrath gehalten. M ischen Schottlaud und Dänemark wird mit dem 1, April eine Dampfschifffahrt eröffnet werden. Die Schiffe werden von Kopen- hagen abgehen und au nah den Faröern und Jsland fahren. Das Unternehmen wird von der dänischen Regierung begünstigt. Die s{chwedishe Regierung läßt bekanntlih \{chon lauge ein Dampfschiff nah dem nördlihen Norwegen bis nach Hammerfest gehen,

Der amerikanische Gesandte in London, Herr Bancroft, hat {on im November bei Lord Palmerston angefragt, ob das britische Mi-

nisterium geneigt sei, alle bisherigen englishen Schifffahrts - Geseße |