1848 / 20 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Stenker vereitelt werden könnte. Diese Gefahr is nun allerdings durch die Art und Weise, wie die Festlichkeit angeordnet wurde, vor- gebeugt worden, aber mit dieser Gefahr hat man ihr auch alle tie- fere Bedeutung und höhere Weihe genommen. Wenn Zwingli ge- feiert werden will, so fann unmögli das Volk, für das er gewirkt, und die Geistlichkeit, deren Glicd er war, von dieser Feier ausge- \{hlossen werden: bei der beutigen Feier is dies gesehen: das Volk, in den Raum eines Saales eingeschlossen, hatte wenig Gelegenheit, an derselben Theil zu nehmen, und über die Bedeutung dieses Tages wurde es in keiner Weise aufgeklärt; die Geistlichkeit und die Kirche war vollends gar nicht vertreten. Beides war, wie gesagt, nicht mögli, aber gerade deshalb hätten wir die heutige Feier, welche, auch abgesehen von dem Gesagten, als Erinnerungsfeier eines Er- Ee aus weiter Vergangenheit ihre Klippen hatte, lieber unter- lassen. Nichtsdestoweniger begrüßen wir die Rückkehr der Waffen unseres großen Reformators in die Stätte seiner Wirksamkeit mit Freuden und heißen ten bescheidenen Sieger von Gislikon, der die- selben uns gebracht, bon Herzen willkommen !“

Kanton Luzern. (Rh. u. Mos. Ztg.) Am 11. Januar versammelte sich der Große Rath zur Berathung des Entwurfs einer neuen Staats-Verfassung. Vorab wurden verschiedene Eingaben und Petitionen verlesen, unter anderen au ein Antrag, es möchten ämmtliche Mitglieder des ruswyler Vereins, also circa 6 7000 Bürger, im Aktio-=Bürgerrechte eingestellt werden, indem man sonst, wie es sih bei den leßten Wahlen gezeigt, nit zu einem freisinnigen Leben gelangen könne. So abgeshmackt dieses Motiv auch war, wurde es dennoch dem Regierungs-Rathe zur Begutachtung überwic- sen. Die Berathung über den Verfassungs-Entwurf wird einige Zeit in Anspruch nehmenz es war von demselben bis gestern, wo er “den Großräthen gedrucckt mitgetheilt wurde, Nichts bekannt. Von den 92 Paragraphen der bestehenden Verfassung sind 25 abgeändert. Be- sonders wichtig sind die Modificationen bei denjenigen Paragraphen, welche die firhlihen Verhältnisse betreffen. Der Paragraph 3 der alten Ver- fassung lautet: „Die apostolische, römisch-cristkatholische Religion ist die Religion des gesamten luzerner Volkes und als solche die Religion des Staates. Die Staats-Behörde darf daher weder die mittelbare noh unmit- telbare Verbindung der Priester, Bürger oder Gemeinden mit den Be- hörden und Borstehern der römish=christkatholishen Kirche, mit dem Papste und mit dem Bischofe in religiösen und kirchlichen Dingen auf irgend eine Weije hemmen, beschränken oder verhindern. Jedoch sollen alle firhlihen Erlasse und Verordnungen, die veröffentlicht werden sollen, der Regierung zur Einsicht mitgetheilt werden. (Visum.) Die Verhältnisse zwischen Staat und Kirche werden durch ein gegen=- seitiges Cinverständniß der geistlihen und weltlichen Ober-Behörden geregelt. Der Staat gewährleistet die Unverleblichkeit der zu religiösen und _ kirchlichen Zwecken bestehenden Güter und Stif- tungen. Der Fortbestand der Klöster und Stifte, so weit er von dem Staate abhängt, i gewährleistet. Die Verwaltung ihrer Güter steht denselben, so wie deu Klöstern insbesondere die Äufnahme oon neuen Mitgliedern ( Novizen), unter der Aufsicht und dem Schube des Staates zu. Zur Erwerbung und Veräußerung von Liegenschaf- ten bedürfen sie der Bewilligung der Staats = Behörde.“ Das neue Projekt faßt si hierin ganz kurz und sagt im Paragraph 3: „Die apostolische, römisch=katholishe Religion, als die Religion des Volkes im Kanton Luzeru, genießt den vollen Schuß des Staates,“ Der Paragraph 4 des Entwurfes sagt: „Das Geseh sorgt für den öf- fentlichen Unterricht. Es wird der Kirche der nöthige Einfluß auf die Erziehung, so weit es die Erhaltung der Glaubenslehre betrifft, zuge- standen. Der Unterschied zwischen den alten Bestim;uungen und der obigenist eben so groß, als bei Paragraph 3. Nach Paragraph 20 sind alle Vereine garantirt, welche nicht durch Zweck oder Mittel staatsgefähr- lih sind. Ferner wählen die 100 Mitglieder des Großen Rathes noch 10 aus mittelbarer Wahl. Nebst den Tagsatzungs - Gesandten und dem Mitglied in den eidgenössishen Verwaltungs - Rath wählt der Große Rath auch noch die _in den eidgenössischen Repräsentanten- Nath. Bis jeßt giebt es in der Schweiz noch feinen eidgenössischen Verwal- tungs-Rath, noch einen eidgenössischen Repräsentanten-Ratb, aber es scheint aus diesen Vorarbeiten hervorzugehen, daß die neue eidgenbs- sishe Bundes-Verfassung bereits gemacht sci, und so wären somit die Vorschläge und Raisonnements, welche Zeitungen über diesen Gegen- stand bringen, nur noch leere Scheingefechte. j e

(Eidg. Ztg.) Die Verfassungs = Revisions - Kommission über- gev hem Großen ats folgende Vorschläge :

er §. 3 der Verfassung soll lauten: Die apostolische, römi ch- tatholische Religion, als die Religion des Bolts im V E A pay den vollen Schuy des Staates. §, 4, Das Gesetz sorgt für den dfentli- chen Unterricht. Es wid der Kirche der nöthige Einfluß auf die Erzie- hung, so weit es die Erhaltung der Glaubenslehre betrifft, zugesichert s 40, Die Handels- und Gewerbsfreiheit is in der Regel anerkannt i Das Gesey wird diejenigen beshränkenden Bestimmungen festsezen welch bas allgemeine Wohl erfordert. §, 20. Die Verfassung garantirt die Befu niß der Bürger, unter sich Vereine zu bilden, welche weder in ihren Zwecks t, n N ah Groß enen rechtswidrig oder staatsgefährlich sind, 8. 40. Hroßer Nath übt im Name Souveraina ' i verfassungsmäßigen Schranken die aaen Sali aae n O

sicht über die Landes-Verwaltung aus. Der (6 C n z 2 ( ,_ Der Große ) e maßen zusammengeseßt : 'roße Nath wird folgender

pen enge} 1) Hundert Mitglieder we R kreise im Verhäitniß der Bevölkerung Tunittelbar Aa De Grogr Rath wählt mittelst freier Wahl zehn weitere Mitglieder in den Großen Rath. Bei dieser Wahl soll auf besondere Verhältnisse und auf Verdi e um Agrikultur, Handel, Gewerbe und Wissenschaft Rückicht A f men werden. §. 41, Die Mitglieder des Großen Rathes att nebst den zur Stimmfähigkeit erforderlichen Eigenschaften, das fünfund: zwanzigste Altersjahr erreicht haben und über den Besiß eines Vermö s von 2000 Fr. sich ausweisen. Aller zwei Jahre befindet sich annäher Af weise ein Drittel des Großen Rathes im Austritt, Die austretende Mi : glieder sind wieder wählbar. Das Loos bestimmt die Reihenfolge des A L trittes, Der nächste Austritt findet auf den 1, Mai 1850 statt Wird d s gleiche Mitglied von zwei oder mehreren Wahl - Kreisen gewählt fo L / Ü sich zu erklären, in welhem es die Wahl annehmen wolle, worauf Ger df die Wahl-Kreise zu einer anderen Wahl schreiten. Wird eine Stelle. L der Zwischenzeit von einem ordentlichen Austritte zum andern erledigt M soll dieselbe von dem betreffenden Wahl - Kreise innerhalb dreißig Tagt wieder bescht werden. Wird în der Zwischenzeit die Stelle cines von dem Großen Nathe gewählten Mitgliedes erledigt, so schreitet der Große Rath bei sciner nächsten Zusammenkunft uy Wiederbeseßung, Ohne Bewilligung des Großen Rathes darf kein Anleihen für, den Staat aufgenommen oder an das Ausland gemacht und keine Bürgschaft eingegangen werden, fo wie fein Ankauf und Verkauf von Staats-, Kirchen- und geistlihen Gütern stattfinden soll. §. 50. Der Große Nath übt das Begnadigungs - Necht und alle anderen Handlungen, welche der höchsten stellvertretenden Behörde des souverainen Volkes zukommen, aus. §. 52, Der Große Nath bestimmt die Gehalte aller Beamten und Angestellten, welche vom Staate besoldet werden, und deren Besoldung die Summe von 300 Fr, überstei,t, Er er- nennt die Mitglieder des a Ls, des Obergerichts, des Krimi- nalgerichts, des Erziehungs-Rathes, den Staatsschreiber, den Verhörrichter, den Staats - Anwalt, den Großweibel, die Amts - Statthalter und die Be- O i ferner die Gesandten auf die eidgenössischen Tag- aßungen, welchen er die Jnstructionen erthcilt, das Mitglied des eidgenös- E dato Ba und Mut s eidgenössischen Repräsentanten-Nath. ierungs - Rathe om- mantanten A Batalloyt g ye ausgehende Ernennung der Kom (Nh. u. Mos. Ztg.) Die alten Regierungs-Räthe haben dem Obergericht und dem Regieruugs-Rathe zwei No btsscbriften eingege-

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ben gegen und über die bekannte Schlußnahme vom 24. Dezember 1847. Die Neue Luzerner Zeitung meint, wenn diese Rechts- schriften gedruckt und die eidgenössischen Truppen fort seien, so höre der blinde Lärm über den großen Staatsdiebstahl von selbst auf.

Aus demselben Blatte vernimmt man, daß das österreichische Ministerium befohlen hat, dem Herrn Siegwart-Müller den Titel Excellenz beizulegen.

Jn Uri haben die eidgenössishen Repräsentanten dem Herrn Landammann Schmid unter Militair-Bedeckung sein Pferd aus dem Stalle weggenommen. Das Pferd war früher Eigenthum des Son- derbundes, und Herr Schmid erhielt es, nahdem er das seine bei Gisikon eingebüßt hatte. Man hat doch niht gehört, daß die Tag- saßung die eidgenössische Kommissarien mit Pferde-Contributionen be- auftragt habe. Gewiß mit gleihem Rechte maßten sih die Reprä- sentanten an, einigen Magistraten Straftruppen zukommen zu lassen.

Uri, Schwyz und Unterwalden sind nur die einzigen Kantone, in welchen die Radikalen ihre Zwecke nicht erreichen können. Jn diesen Kantonen konnte der Konservatismus nicht unterdrückt werden, da wird er wieder aufleben, sobald das eidgenössische Militair die Waffen nie- dergelegt haben wird. j

Kanton Basel. Letten Montag, Dienstag und Mittwoch sind im Ganzen 60 Personen von Allshwyl in Baselland nah Nord- Amerika ausgewandert. Die Gemeinde bestreitet die für jede Person auf 150 Fr. festgeseßten Reisekosten und läßt in New-York noch jeder 35 Fr. baar zukommen.

Kanton Wallis. (Eidg. Ztg.) Die neue Verfassung, die der Große Rath zu Ende berathen hat und die Sonntags, den 16. Januar, den Gemeinden wird vorgelegt werden, enthält außer dem Prinzip allgemeinen Stimmrechts, der Abschaffung kirchlicher Jm- munitäten, einer neuen Gemeinde-Ordnung und Eintheilung der Bür- ger nihts von Bedeutung. Die Gemeinde-Behörden bleiben wie sie sind; die Gemeinde, d. i, die Vereinigung ihrer Bürger (bourgeois) bleibt souverain. Die Ansássigen (habitants) haben in der Gemeinde niht mitzusprehen, noch mitzustimmen. Die walliser Staatsbürger (citoyens) zerfallen in drei Kategorieen: 41) die Gemeindebürger (communiers) oder Bürger (bourge0is), die in der Gemeinde woh=- nen, wo sie eingebürgert sind ; 2) die Bürger des Kantons (bourgeois du canton), d. i, einer Gemeinde des Kantons, die außerhalb der Gemeinde wohnen, wo sie eingebürgert sind; 3) die immerwährenden Ausässen (habitants perpétuels), die fein Bürgerreht haben, wie die dem Kanton zugefallenen Heimatlosen und Andere. Die beiden ersten Kategorieen bilden die Aftivbürger des Kantous, die der dritten ha- ben fein politishes Recht. Nur die erste Kategorie genießt die Rechte eines Aftivbürgers in der Gemeinde, wo er sein Domizil hat. Die Gerichts-=Ordnung is dem Geseg vorbehalten.

SPanten _ Madrid, 8s. Jan. (Fr. J.) Espartero hat in Gegenwart des Königs Don Francisco eine Audienz bei der Königin atinbtt Jhre Majestäten empfingen den General freundlich, jedoch, wie es heißt, ohne besondere Herzlichkeit. Nachdem die Deputirtenkammer nun die Jnbetrachtnahme der

Anklage gegen Herrn Salamanca votirt hat, geht dieser Antrag jebt, dem Reglement gemäß, an die Büreaus zurück, zur Ernennung der M zial - Kommission, welche einen neuen Bericht abzustatten hat. Erst nach Einbringung dieses Berichtes wird die Kammer eine defini tive Beschlußnahme in Betreff dieser Angelegenheit fassen.

Nach dem Eco del Comercio ist nun die Rede von einem Anklageprojekte gegen einen zur Majorität gehörenden Ex - Minister, aus Anlaß von Cifenbahn-Kögsessionen, die ohne Eröffnung einer öffentlihen Konkurrenz ertheilt worden. }

Landels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 19. Januar 1948.

TInländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal- Papiere Geld- Course.

/Zf.| Brief. | Geld. |Gem. Zf.| Brief. f St. Schuld-Sch, 34 _ | 915 | Kur-u,Nm. Pfdbr, 35 94; Seeh, Präm. Sch. |—| 92 Schles1sche do. |35| j 814 » S K.u.Nm. Schuldv.|35| §94 | do. Lt. B. gar. do. 3+ Mies Berl. Stadt-Obl. |35| | 914 Pr. Bk-Anth.-Sch |— |1044 Westpr. Pfandbr. |3{/ 91 Gua Gros3h. Posen do. | _— 100% do. do. |3{ 91% §0 Ostpr. Pfandbr. ZL| 95% Pomm. do. 3z¿| 93% |

Ausländische Fonds.

Geld. 962 1033

Friedrichsd'or. c Ie 1 L

13 Aud. Goldmn.àS5th. 13 125 35 | 45

Disconto.

Rass. Hamb. Cert, do.bheiHope 3.4.8. a0 a0. 1, Aul do. Stiegl. 2.4.A.

40; da: A, do, v. Rthseh.Lst. do.Poln. SchatzO. do. do. Cert. L.A. do.do.L.B.200FI. Pol. a. Pfdbr.a.C.

Poln. neue Pfdbr. 94% —_ do. Part. 500 FI. 795 do. do. 300 FI. 99% Hamb Feuer-Cas. 867 do.Staats-Pr. Anl 86 Holl. 25 % Int. |( Kurb.FPr.0, 40 th. Sardin. do. 36 Fr. E N. Bad. do. 35 FI. 95

Eisenbahn - Actien.

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Volleing. Laa 95 B, O. Schl. L.B, S Pts. Mgdb, 1123 br. t do. Pr. B. aibio do. do. 987 bx. Rhein. Stm. 923; B. : do. Prior. 108% 8. 109% bz, u. G] do.v.St. gar. R Sächs. Bayr. Sag;.-Glog. ate do. Prior. Gege dd: 10, 9 a 90; bz. 91 G. [8St.-Vohw. 973 B. do. Prior. Thüringer. Whb.(C.O.) do. Prior. Zarsk. Selo.

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Amst. Rott. excl. Div. Arnh. Utr. Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. Hamb. do, Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl, Freib. do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind, do. Prior. Cöth, Bernb, Cr. Ob. Sch. Dresd. Görl. Düss. Elberf. do. Prior. Gloggnitz. Hmb. Rergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb, Zittau. Magd. Halh, Magd. Leipz. do. Prior. N. Schl. Mk. |; do. Prior. do. Prior. do. 11I. Ser. Nrdb. K. Fd. O.Sch], Lt. A do, Prior.

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118% 8.

Obgleich die Course heute abermals bedeutend gewichen sind, s, blieb es später doch mit allen Bahnen höher, und die Börse schlos;, in besserer Tendenz als dieser Tage.

Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

VVeizen 62—68 Rthlr. Roggen loco neuer 44—45 RthlIr.

- pr. April/Mai k. J. 443—ck RthlIr. verkaust. Hafer 48/52 pfd. 27—28 Rihlr.

- 48pfd. pr. Frühjahr 27 Rthlr,, 50pfd. 275 verkauf. Gerste 41—43 RthlIr. Rüböl loco 113 Rthlr.

- Jan. Febr. 115—2; Rihlr.

- Febr. /März do,

-_ April /Mai do. Spiritus loco 204 RthlIr. verkauft u. G.

- Frühjahr 223—Z3 Rthlr. Bf, 224

Stettin, 18. Jan. Roggen in loco ohne Umgangz für schwere S wäre 44 Rthlr, zu machen, 82pfbd. pro Frühjahr zu 44k 5 Rihlr. zu haben. /

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 163; %, aus zweiter Hand Ss Led Ie, NERIENE L bez. und Br.

Rüböl in loco zu 11% Rthlr, käuflich, pro März / April 115, Maí, Juni 1124 Rthlr. Br. f s E

% Breslau, 18. Jan. Bei mäßiger Zufuhr am hevtigen Getraide- Markt trat nur in den Mittel-Qualitäten von Weizen und Roggen eine kleine reis-Erhöhung ein, während alle übrigen Sorten ohne jede Veränderung lieben, Ein ziemlih lebhafter Verkehr war in Roggen pr. Frühjahrs- Lieferung, und wurde 474 und 48 Rthlr. gegen Connuoissement-Lieferung und 485 Rihlr. gegen efffektive Lieferung bei 84pfd. bezahlt, Jm Allge- meinen {loß die Stimmung fester.

Spiritus loco anfangs a 104 Rthlr, verkauft, ging bald auf 105 Rthlr. zurück, wozu auch ausgeboten blieb, später gestaltete es sich eiwas fester, und es wurde 105, Rthlr, verkauft, Februar wurde a 105 Rthlr, an- geboten.

Zink ab Gleiwiß mehrfach a

_ Köln, 17. Jan. Getraidepreise. (25 Schffl.) Weizen direkt 7 Rthlr., do. p. März 1848 7 Rihlr. 174 Sgr., do. pr. Mai 7 Rthlr. 227 Sgr., Gerste 4 Rthlr., Hafer 3 Rthlr, Rappsaamen 10 Rthlr. 5 Sgr., Roggen direkt 5 Rthlr. 5 Sgr., dito pr. März 1848 5 Rihlr. 10 Sgr., do. pr. Mai 5 Rihlr, 15 Sgr. Preßkuchen 1030 Stü 36 Rihlr. j

55/4 Rthlr. angeboten.

Auswärtige Börsen.

Hamburg, 17.Jan. Bank-Action 1600 Br. Engl. Buns. 1043. 1045. Hamb, Berg. Actien §835 Br. Magd. Wittenb. 74 Br. Hamb. Ber: 983. £85. Kiel Alt. 1087. 108. Glückst. Elmsh, 50 G. Rendsb. Neum. S0. Kopenh. Rothsch. 66 Br. Meckl, 50 Br.

Leip zig, 18. Jan. Leipz. Dresdn. Act. 1157. 1143. Sächs. Bayer. 893. 897. Sechs. Schles, 953 Br. Chem. Ries. 475 Br. Löb. Zitt. 45 Br, Mgd, Leipz 22153 Br, Berl, Anh. Lt. A. 1147. 1133, Lé. B. 1084. 107%. Dess. Bank-Act. 104 Br.

London, 14. Jan. Cons. 387. Belg. 90. 89. Ard. 193. 197. Pasáive 47. 44. Ausg. Sch —. 25% Holl. 547, 547. 4% do. 85%. 5952. Engl. Russ. 109, 108. Bras. 82. 80, Chbili90. 88. Mex. 187. 18. Peru 35. 36.

Wien, 17. Jan. 5% Met. 103!. 4% do. 904. 3% do. 655 Banuk- Actien 1573. Anl. de 1834 1555. de 1939 111, Glogenv. 108. Nordb, 1337.

Berichtigung. Jn Nr. 7 der Allg. Pr. Ztg. is, wie die Augsburger Allg. Ztg. Nr. 13, S. 200 bemerkt hat, auf der ersten Seite, Spalte 3, vor einem aus Wien datirten Artikel die Wiener Zeitung fälshlich als Quelle genannt worden. Wir machen nachträglih darauf aufmerksam, daß im Manuskript richtig „Schlesische Blätter“ als Quelle angegeben waren und jene falshe Angabe lediglih einer Verwechselung in der Druckerei zuzu- schreiben ist. 1%

Meteorologische Beobachtungen.

Abends | 10 Uhr. |

Morgens Nach einmaliger

6 Ubr.

Nachmittags 2 Ubr.

1848. 18 Jan.

Beobachtung,

Luftdenck.. «e [335 91" Par.|335,07’!!; Par. 335,01” Par. [Quellwärme f s R, Luftwärme ....| 9.4° R. 6,9° R. | I R. |Flusswärme Thaupunkt .….«.| 10,2° R. via 8,5° B r 101 R. |Bódenwüime Dunstsättigung« 90 pct. 86 pCct.

g0 pCt. | Ausdünstung Wetter crüb«e trüb, |

|[Niederschlag [Wärmewechsel 6,69 12,5°

10,3" R... 89 pct. ONO,

heiter

Wind ........ ONO, | ONO, ONO,

Wolkenzug « « - l ONO. | Tagesmittel: 335,33" Par... 9,1° R..

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 20. Jan. Jm Schauspielhause. 11te Abonnements- Vorstellung: Christoph Columbus. (Erster Theil): „Die Entdeckung der neuen Welt“, Schauspiel in 3 Akten, von Werder. Die Ouver- türe und die Musik in den Zwischenakten : Symphonie von Beethoven (C-moll). Anfang halb 7 Uhr.

Freitag, 21. Jan. Jm Opernhause. 11te Abonnements- Vorstellung: Alessandro Stradella, romantische Oper in 3 Abth., von Friedrich. Musik von F. von Flotow. Tanz von Hoguet. Anfang vao / U

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen verfausft :

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet zum Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par=- terre, 20 Sgr., cin Billet im Amphitheater 40 Sgr., e Billet in der Fremden-Loge 2 Rthlr. :

Im Sb ausolelbauic, 34 ste französische Abonnements-Vorstellung. Auf Höchstes Begehren: La reprise de: La calomnie, comédie en 5 actes, en prose, du théâtre frança!s, par Scribe.

E

Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 22. Jan. (Ztalienishe Opern-Vorstellung.) Zum erstenmale in dieser Saison: 1 Puritani, (Die Puritaner.) Oper in 3 Akten. Musik von Bellini. i :

Preise der Pläße: Ein Plat in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w. 5

Donnerstag, 20. Jan. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Äbth., von D. Kalish. Musik vom Königl. Musik- Direktor Gährich. /

Freitag, 21. Jan. Einmal Hunderttausend Thaler.

Verantwortlicher Redacteur Dr. T M Ainkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckere?.

Beilage

.F7 20.

R LE

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. struction zur Preß-Verordnung. Oesterreichische Monarchie.

Refrutirung. 5 Frankreich. Paris, Die Budgets des Krieges und der Marine. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Montalembert über den Radi- falièmus in dec Schweiz und die Wahlreform - Bankette in Frankreich ; Graf Pontois über die schweizer Zustände; der Deputirten-Kammer.) E T Großbritanieu und Jrlaud. London. Polemik über tas Schrei- ben des Herzogs von Wellington in Betreff der Landes-Vertheidigung. Die Drohbriefe in Jrland. Vermischtes, l ENE Niederlande. Aus dem Haag. Große Sterblichkeit in den Stadten, Jtalien. Rom. Das Diario über die Volks-Demonstrationen. Halboffizielle Erklärung über die Vorfälle beim Beginn des Jahres. Florenz. Allgemeine Mißbilligung der Ruhestörungen in Livorno. Handels - uud Börsen - Nachrichten.

Deutsche Bundesftaaten. Königreich Bayern. (N. K.) Die Vollzugs-Jnstruction zur Preßverordnung vom 16, Dezember lautet :

„„ Mtnisteriäm des Junnern für Kirchen - und Schul-Angelegenheiten. Als Se. Majestät der König durch allerhöchste Verordnung vom l6ten d, M. den Vollzug der dritten Verfassungs - Beilage huldreichst neu zu regeln ge- ruhten, trugen Allerhöchstdieselben zugleih Jhrem Ministerium des Junern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten auf, das weiter Geeignete zu ver- fügen und für den Vollzug Allerhöchstihrer wohlwollenden Absicht Sorge zu tragen. In Gemäßheit des Königlichen Befehles erhalten sämmtliche Regierungen, Kammern des Jnnern, hiermit nachstehende Vollzugsweisung :

1, Der Monarch will, insolange Allerhöchster nicht anders befiehlt, die inneren Landes - Angelegenheiten jeder Präventiv- Einschreitung entrückt und letztere fortan nur angewendet wissen: 1) auf Gegenstände der äußeren Politik; 2) auf Artikel, wodurch ein bestehendes Strafgeseß im Verbrechens- oder Vergehensgrade übertreten wird; 3) auf Antastungen der Ehre von Privaten. Diese allerhöchste Bestimmung ist durchaus loval und ohne alle

Klausenburg. Bestätigte Gesehe, |

e j 9 ck4 - die vorbereitenden Arbeiten | zugesendet worden.

| sämmtliche Jurisdictionen erlassenen Cirfular-Befehle haben dieselben

Mentalreservation gegriffen. Sie muß also auh mit gleicher Loyalität voll- zogen werten, 11, Unter auswärtiger Politik ist lediglich zu verstehen, was den deutschen Bund als solchen, dann das politische Leben jedes einzelnen deutschen und außerdeutschen Staates sowohl in sich, als iu seinen Wech- selbeziehungen zu den übrigen Staaten einschlüssig Bayerns angeht. Jn- nere Landes - Angelegenheiten des bayerischen Staates unter irgendwelchen Borwänden in das Bereih der äußeren Politik hereinziehen, wäre den allerhöchsten Absichten geradezu entgegen. 111, Bezüglich des strafrecht- lichen Gebietes wurde sich in der allerhöchsten Verordnung deshalb aus- drücklih auf die Sphäre der Verbrechen und Vergehen beschränkt und von Gesetzes - Verlezungen im Polizei -Uebertretungsgrade Umgang genommen, weil der diesseits des Rheines so unendlich vage Polizeibegris}} dem Cenjur- Gebiete jede sichere Begränzung entziehen und Willkürlichkeiten Thür und Thor öffnen würde. Das Königliche Zugeständniß ging absichtlich weiter, als die dritte Verfassungs- Beilage, welche im §. 6 ogar förmliche Beschlag- nahme au3 dem einfachen Polizei - Momente gestattet. Es bedarf daher nicht der Erwähnung, daß die Cenjoren auf den Grund des Ziff. 11. Ab\. 2 der allerhöchsten Verordnung nux Ven engen das Jmprimatur zu verweigern haben, was, wie Z- B, Majestäts - Beleidigungen ire rhcinishes Strafgeseybuh Theil 1, Artikel 309 bis inkl, 314), Ver- brechen gegen den öffentlichen Rechtsfrieden u. s, w. in dem Falle des Er- \cheinens wirklich strafrechtlicher Cognitiou anheimfallen würde, 1V, Der Fürsorge zu Gunsten der Privatehre liegt bekanntermaßen die tben so ge- rechte als weise Ansicht zu Grund, es komme der Regierung zu, Jene, welche durch kein öffentliches Amt in das politische Räderwerk des Landes cingreifen, mittelst der verfassungsmäßigen Censurwaffe gegen Verunglimpfungen info- lange zu sichern, als nicht die bevorstehende neue Civil-Geseßgebung dem Mißbrauche der Presse zu entwürdigendem Antasten des Privatlebens einen vollwirfsamen Damm entgegenstelle. Sicher ist diese allerhöchste Beschrän- fung das Edelste und Förderlichste, was sich im Juteresse vernünsliger Preß- freiheit je ersinnen ließ, indem die leid r allenthalben beträchtliche Zahl derer, welche in den Tagblättern zunächst einen Erwerbs - Kanal erblien, nur zu gern den Privat - Verhältnissen als einem vorzugLwei|e vikanten Gegenstande sich zuwendet und das Zustandekommen einer würdi- gen Presse, dann ciner von dieser getragenen echten öffentlichen Meinung, wesentli dadur bedingt erscheint , daß das freie Wort von dem Pfuhle gemeiner Klatscherei hinübergedrängt werde auf das ernste und fruchtbare Gebiet der öffentlichen Jnterejsen. Aber _eében dieses Motivs wegen darf dem Tadel gegen Staats- und öffentliche Diener, in welcher Form er sich auch bewege, ein Abstrich nicht entgegentreten, Selbst Kritiken, worauf der Begriff einer Amts-Chrenbeleidigung anwendbar erscheinen könnte, haben frei vor das Publikum zu treten, damit alle Welt erkenne, daß, wer in Bayern cin öffentliches Amt annimmt und die öffentliche Bühne betritt, auch vor dem öffentlichen Urtheile keine Scheu trägk. Hinwieder sind die betreffenden Nedactio- nen gehalten, auch Erwiederungen der Betheiligten ihre Spalten zu öffnen, und ist ein öffentlicher Beamter oder Diener mit Unrecht getadelt worden, so wird, abgesehen von der ihm zustehenden Fnjurien- oder Kalumnienklage, die Königl. Regierung, Kammer des Jnnern, es sih zur dringenden Pflicht rednen, niht nur den schuldlos Getadelten auf dem Wege der Publizität energish und erschöpfend zu vertreten, sondern auch, sofern es irgend zu- lässig erscheint, die strafrech liche Einschreitung aus dem Titel beleidigter Amtsehre ex osficio zu provoziren. Ÿ, Die Censur in Gegenständen der äußeren Politik darf nichts dulden, was die Verfassung und die Geseßze des deutschen Bundes oder die Grundlagen des christlichen Staates und der sozialen Ordnung irgendwie antasten ftönnte, Sie darf ferner keinerlei Beleidigungen gestatten gegen auswärtige Regenten und Dynastiecn und gegen fremde Negierungen, Jm Uebrigen isstt der Zweck keinesweges, den bffentlichen Blättern etne bestimmte Richtung auszudrängen ; vielmehr muß das freie Urtheil insoweit geehrt werden, als das- selbe in ruhiger, anständiger und bemessener Form hervortritt, und als die Nedactionen sich nicht weigern , auch cingehenden Berichtigungen den Zugang zu gestatten. Ueberdies is aus den Reziprozitäts-Standpunit sorg- faltige Rücksicht zu nehmen. VI. Die Censurstreifen sind fortan stets drei- fach vorzulegen, Verweigert ein Censor das Jmprimatur , so muß diese Weigerung auf sämmtlichen drei Exemplaren in margine des durchstriche- nen Artikels mit Beisügung des Datums und unter eigenhändiger Unterschrift des Censors fonstatirt werden. Der Redaction steht die alsbaldige Beru- fung an die Königliche Kreisregierung, Kammer des Jnnern, zu, welche im bü- reaufratischen Wege binnen 3 Tagen nach Eintreffen der Berufungzu entscheiden gehalten is. Auch bleibt der Redaction gegen die Entscheidung der Kreisregierung der Rekurs an das Kgl. Ministerium des Znnern für Kirchen- und Schul-Ange- legenheiten und yegen eine ablehnende Entschließung des leyteren auf dem Grunde des §. 9 der 3ten Verfassungs-Beilage, dann Tit. 2 §, 7 Liut, B. Nr. 18 der allerhöchsten Verordnung vom 18, November 1825 die Be- schwerde an den Königl. Staatsrath offen. L Die Censur darf unter feinem Vorwande Artikel ändernz auch ist sie zu theilweisen Abstrichen nur insofern berechtigt, als eine Redaction ausdrülich zu Protokoll erklärt, par- tielle Abstriche dem totalen Abstreichen einzelner Artikel vorzuziehen, Yat, Mit Schlusse jeden Monats sind die Duplikate und Triplifate der Censur- Abstriche an die Königl. Kreis-Regierung, Kammer des Znnern, einzusenden, welche ihre etwaigen Erinnerungen den Censoren fundgiebt, sofo1t das eine Exemplar in ihrer Registratur aufbewahrt, das andere aber unter abschrift- licher Beifügung der etwa von ihr erlassenen Erinnerungen dem K, Ministerium des Jnnern zur weiteren Beurtheilung übermittelt. LX, Beschlagnahmen in- ländischer Blätter sind nur bezüglich solcher Artikel zulässig, welche gemäß Ziffer 1, 11, IIT, und IV. gegenwärtiger Bg g der Censur nicht unterliegen, NRücksichtlich derselben is genau nah Vorschrift der §§. 6, 7, 8, 9, 10, 11 der dritten Verfassun s-Beilage zu verfahren. A, Bezüglich aller in gegenwärtiger Dollzuasiweisung nicht vorgesehenen Fälle bleiben die Normen vom 8, März 1836 în ungetrübter Wirksamkeit, Die Königliche

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Regierung, Kammer des Jnnern, wird hiernah das weiter Geeignete an-

Vollzugs - Jn- ordnen und die Redactionen im Geiste vorstehender Verfügung anweisen.“

Oesterreichische Monarchie.

Klausenburg, 30. Dez. Die unterzeichneten Exemplare der

| von Sr. Majestät dem Kaiser bestätigten Geseß - Artikel des leßten

A -

Landtages sind nunmehr an das Königliche Landesgubernium gelangt und von demselben den Jurisdictionen und den Landtags-Mitgliedern Nach einem vou dem Königlichen Gubernium an bis das neue Urbarial-Geseß ins Leben tritt,

so lange, die gegen=

| wärtig bestehenden Urbarial-Verhältnisse genau aufrecht zu erhalten.

Die Rekrutenstellung soll am 17ten l. M. beginnen. Nach dem Beschlusse Sr. Majestät hat das Königliche Landesgubernium den Geistlichen aller Konfessionen aufgetragen, das Rekrutirungs =- Gesebß dem Volke von der Kanzel zu erklären und dasselbe zur pünktlichen Folgeleistung zu ermahnen.

Ee d,

Paris, 14. Jan. Der zum persishen General-Konsul ernannte Herr Fleury Herard hat vom Könige das Exequatur erhalten.

Das Budget des Krieges stellt sich für 1849 um 1 Million niedriger, als das Budget für 1848, aber bei einer Gesammt-Summe von mehr als 320 Millionen. Der Effektivbestand der Armee be=- steht as 333,510 Mann und 80,051 Pferden, von welchen 58,729 Mann und 14,900 Pferde in Algerien verwendet werden. Die Re- gierung vermehrt die Truppen-Zahl in Algerien aus den außeror- dentlichen Krediten, je nah den Bedürfnissen des Dienstes; in den leßten Jahren belief sih ihre Zahl, mit Einschluß der in Sold ge- nommenen eingeborenen Mannschaft, auf nahe an 100,000 Mann. Das Budget der Marine ist auf 139 Millionen festgestellt, etwas über 2 Millionen weniger, als das leßte. Die Marine wird um 13 Fahrzeuge und 1959 Matrosen reduzirt, sie besteht noch aus 203 Fahrzeugen mit 27,372 Matrosen. Jm Dienst sind augenblilih 6 Linienschiffe, 6 Fregatten, 15 Korvetten, 16 Briggs, 27 leichte Fahr=- zeuge, 23 Transportschiffe, 51 Dampfschiffe, 28 verschiedene Fahrzeuge für die Station an der Westküste von Afrika, Die Escadre des Mittelmeers, die aus 12 Segel- und Dampfschiffen besteht, wird nicht reduzirt, eben so wenig die afrifanische Station.

Der ehemalige Deputirte, Herr Hervé, Rath am Cassations- hofe, hat sich durch einen Sturz aus dem Fenster {wer verleßt, lebt aber no, und sein Zustand erregt auch keine Besorgnisse. Es heißt sogar, daß er geistige Kraft genug besessen habe, um an den Justiz= Minister ein Schreiben zu difktiren, worin er gegen ihn erhobene An=- \chuldigungen zurückweist. Man hatte nämlich behauptet, seine Ver mögens-Umstände seien durch fehlgeschlagene industrielle Speculatio- nen zerrüttet, und er habe sich in dem Augenblick aus dem Fenster gestürzt, wo die Gerichtsboten bei ihm eingetreten wären, um wegen einer Schuldforderung seine Möbel zu pfänden.

ck/ Paris, 15. Jan. Man fann mit so manchem Punkte der gestrigen Rede des Grafen Montalembert über die Verhältmsse der Schweiz nicht einverstanden sein, aber das bleibt unbestreitbar, daß er die Lage der Dinge, die jeßt in der Schweiz besteht, mit bren- nenden Zügen geschildert hat. Man muß diese sonst \o ruhigen, meist {hon hohbetagten Männer der Pairs-Kammer gesehen haben, wie es sie gleich einem elektrishen Funken durhzuckte, als der Redner die gegen harmlose, blos aufopfernder Wohlthätigkeit und Linderung menschliher Leiden sich widmenden barmherzigen Schwestern und die von der ganzen gebildeten Welt, selbst von der französishen Revolution und Napoleon respektirten Mönche des Klosters auf dem St. Bernhard begangenen Gewaltthaten, die Akte des Raubes am Eigenthum, die Angriffe auf alle gesell \haftlihe Ordnung, die gräulihe Anarchie, welche in dem unglüd= lichen Lande eingerissen i, ohne Schouung ans Licht stellte und an Alle, denen es um Erhaltu 1g der höchsten und theuersten Güter der Menschheit gegen rohe, wilde Barbarei und Zügellosigkeit zu thun ist, den Mahn- und Warnruf zur Wachsamkeit und Einigung gegen die aufs neue keck das Haupt erhebenden Nachfolger der Schreckens- männer von 1793 ergehen ließ. Man muß heute die Blätter lesen, welche der radikalen Partei als Organe dienen, um die Wuth zu ermessen, in welche diese Leute durh die unges{chminkte Wahr- heit, die gestern von der Tribüne der Pairs - Kammer über sie ertönte, verseßt sind. Nicht minder derbe Wahr- heiten sagte der Redner den Männern der dynastishen Opposi- tion, welhe sich nicht \sheuten, mit den Radikalen, mit denen, welche die organisiite Anarchie herbeiführen wollen, in unbegreiflichem, ver- dammlichem Bunde dem augenblicklihen Siege des Radikalismus in der Schweiz Beifall zuzujauhzen. Der Redner bezeichnete den faum beendeten Krieg in der Schweiz als einen Krieg gegen die Sache der Ordnung, der Gerechtigkeit, der Freiheit, cinen Krieg gegen die ganze Gesellschaft, einen Krieg der rohen Gewalt gegen das Recht, welches leider darin unterlegen. Mit \{onungsloser Schärfe erhebt er jich gegen den „strafbaren“ Mißbrauch, den cin Mann, wie von Lamartine, in seiner Geschihte der Girondisten von seinem außeror dentlihen Talente machte, um einem Ungeheuer, wie Robeopierre es war, Lobreden zu halten. Als Graf Montalembert dann auf die diplomatischen Verhandlungen über die neuesten Ereig= nisse in der Schweiz zu sprechen kam, maß er dem Verfahren Lord Palmerston's die Hauptschuld bei, day es dort so weit gekommen, wie man es jeßt sehe. Als sehr bezeihnend darf es wohl hervorge- hoben werden, daß Herr Guizot hierauf nihts entgegnete. Die bei- den konservativen Journale befolgen heute dasselbe System ; sie über- gehen gleichfalls diesen Punkt mit Stillschweigen. Wenn sie den Aeußerungen des Grafen Montalembert au nicht geradezu beipflich- ten, so enthalten sie sich doch auch jedes Tadels derselben, genau wie Herr Guizot gestern gethan. Die Mitglieder der Kammer ohne Un- terschied der Farbe, die Minister selbst eben so gut als Herr Cousin, der in der unmittelbaren Nähe des Grafen Montalembert auf der äußersten Linken seinen Sih hat, drängten sih nah dem Schluß sei= nes Vortrages zu ihm, um ihm ihre Bewunderung über sein großes Rednertalent auszusprechen. Selbst der in der Sißung anwesende Herzog von Nemours \chloß sich von dieser Huldigung nicht aus, und auch der achtzigjährige Kanzler, Herzog Pasquier, näherte si dem noh fast jugendlichen Redner, um ihm seine Anerkennung zu be- zeigen. Graf Montalembert is zwar nur flein von Wuchs, hat aber einnehmende, Geist verkündende Züge, Würde in seinen Bewegungen und eine außerordentliche Lebhaftigkeit in seinem ganzen Wesen. Seine Stimme is} klar und wohlklingend. Diese Eigenschaften, verbunden mit einer seltenen Leichtigkeit dez Redeflusses, unterstüßt durch umfassendes Wissen, meist edle Sprache und eine sehr lebhafte Phantasie, geben ihm Vortheile, wie sie selten in einem Redner sich vereinigt finden. Da- zu kömmt, daß Graf Montalembert, nah dem Anerkenntniß selbst seiner politischen und religiösen Gegner, allgemein für einen Mann von unerschütterliher Ueberzeugungstreue gilt, und es ist gewiß, daß

Beilage zur Allgemeinen Preufishen Zeitung.

er durch die {weren Streiche, die er gestern von der Tribüne her-

| ab dem Radifalièmus verseßte, von welhem heute auch der Consti-

tutionnel und das Siècle sich loszusagen moralish sich genöthigt sehen, der ganzen Gesellschaft einen großen Dienst geleistet Me

Nah dem Grafen Montalembert versuhte es der gleichfalls

noch junge Pair Graf von Alton Shee den Nationalkonvent gegen

deu vorigen Redner in Schuß zu nehmen, Aber mit Kraft und

i Würde trat diesem Versuche der Kanzler entgegen mit den {lagen-

den Worten: „Ehe Sie dem Kozvente eine Lobrede hier halten, müssen Sie, Herr, noch erst einige Jahre warten, bis wenigstens die in diesem Hause Sißenden, welche durch die blutdürstigen Urtheile des Konvents ihren Vater, ihre Mutter, ihre Brüder verloren haben, Sie niht mehr hören fönnen!““ Donnernder Beifall folgte von der ganzen Kammer, und diese machte es endlih durch Demonstrationen des heftigsten Unwillens dem jungen Manne unmöglich, seinen Pane- ggrikus zu vollenden.

Graf Montalembert hat sich auch entschieden und furchtlos über das Treiben bei den Wahlreformbanketten ausgesprochen. Diese An- regung fam gerade zu rechter Zeit, denn eben treffen Nachrichten aus Toulouse ein, welche sagen, daß das dort veranstaltete Bankett am 9ten wirkli stattgefunden hat, und zwar ganz im radikalen Sinne, denen von Albi, Autun, Dijon, Lille und Chalon sih anreihend. Der ultraradifale ehemalige Deputirte Joly, Advokat zu Touloufe, . führte den Vorsißb und machte der Juli - Regierung besonders auch einen Vorwurf daraus, die Rheingränze, so wie überhaupt die natür lien Gränzen Frankreihs, nicht wieder genonuimen, Belgien nicht mit Frankrei vereinigt zu haben. Und dies geschah unter dem lärmen- den Zustimmungsrufe aller Anwesenden und mit der Verheißung, daß man bei eintretender Gelegenheit das Versäumte wieder gut machen werde. Solche Vorgänge und Aeußerungen dürfen nit unbeachtet bleiben, weil sie die wahre Gesinnung der französischen Nadikalen verrathen und zeigen, wie alle ihre von Zeit sih wiederholenden Versicherungen, als hätten sie jeden Gedanken an Eroberungen und Unterdrückung der Nachbarvölker, wenn die Möglichkeit dazu sich böte, aufgegeben, nichts sind als Gleißnerei. i .

“Ám Anfang der heutigen Sizung der Pairs - Kammer erklärte zuerst Graf S t. Priest ín Betreff seines gestrigen Antrages auf den besonderen Drudck der Rede des Grafen Montalembert, man möge sich nicht zu irriger Deutung dieses Antrages verleiten lassen, er habe dadurch den parlamentarischen Zu- ständigkeiten nicht im mindesten zu nahe treten wollen. Er gesteht, daß Graf Montalembert in einzelnen Theilen seiner Rede lediglich individuelle Mei- nungen ausgedrüdt habe, so in seinen lebhasten Angriffen auf deu Reprä- sentanten einer großen Regierung. Unter dieser Beziehung habe auf seinen Antrag nicht eingegangen werden können. Aber man müsse im Gesicht be- halten, daß die Rede hohe Fragen sozialer Ordnung in der Vergangenheit und Gegenwart wie für die Zukunft umfasse. Graf Montalembert habe dieselben mit dem Muthe der Beredtsamkeit auseinanderges|eßt , habe das Gräuliche der Anarchie in seiner ganzen Größe gezeigt, es habe sich also nach seiner (des Grafen St. Priest) Ansicht darum gehandelt, den Beitriit der ganzen Kammer zu einer Art von Manifest zu erklären, Der Práäsi- dent: Es sei nicht gebräuchlich, lange Reden aus Anlaß des Protokolls zu halten. Er habe den Grafen Montalembert schr wohl verstanden, aber auf Beobachtung der Geschäftsordnung halten müssen. ( Ruf zur Abstimmung.) Herr Cousin läßt den Absichten des Grafen St. Priest Gerechtigkeit wiederfahren, aber es sei nothwendig, die Geschäftsordnung zu beobachten.

General Fabvier drückt Jdeen der Versöhnung aus. Ér hofft, die Schweiz werde zur Einsicht und Gerechtig- feit zurückfommen, Er würde daher vorschlagen, in dem betreffenden Paragra- phen das Wort „Krieg“ wegzulassen, Herr Fulchiron richtet an den Con- seils - Präsidenten eine Frage über die Austreibung und Beraubung des Mönchsklosters auf dem St. Bernhard. Alle Könige Frankreichs hätten diesem Kloster Beweise ihrer Munificenz gegeben. Napolcon habe es mit Grund-Eigenthum dotirt und sein Territorial-Vermögen vermehrt. Die Eid- genessen aber hätten auf erworbene Nechte feine Rücksicht genommen, 0b- gleich diese unverjährbar seien. Ob dec Herr Conseils - Präsident sich mit der Frage in Bezug auf das Recht und die Zurückgabe der Güter, deren die Geistlichen beraubt worden sind, beschäftigt habe? Herr Guizot: Die Nechte Frankreichs seien die Nechte von ganz Europa, der ganzen Mensch- heit; was aber die besonderen Rechte Frankreichs betressc, jo werde von Seiten der Regierung über deren Aufrechterhaltung gewacht. Die Zahlung der vom Kaiser Napoleon bewilligten Pension sei eingestellt worden, Der Conseils-Präsident liest der Kammer eine Protestation vor, welche der Su- perior des Klosters an die Tagsaßung gerichtet hat gegen den Aft, der sie ausweist und beraubt. Diese Protestation apel- lrt an Europa im Namen der Religion, der Menschheit und der Könige, welhe dem Orden Wohlthaten erwiesen, Nach Ab- lesung dieses Dokuments erklärt der Conseils - Präsident , für den Augen- blick nicht mehr sagen zu wollen. Graf Pontois, der vor anderthalb Jahren Botschafter in der Schweiz war, hat das Wort. Da er Botschaf- fer des Königs in der Schweiz gewesen, glaubt er die Natur der Aufschlüsse und Warnungen mittheilen zu müssen, die er vor seinem Abgange aus der Schweiz 1846 der Negierung habe zukommen lassen. Er habe gesagt, man müsse sich gefaßt machen auf Austreibung der Jesuiten und Vernichtung des Sonderbundes durch das Votum einer Majorität von Ständen der Eidgenossenschaft. Er habe gesagt, der Sonderbund werde nicht gegen die Banden der Freischaaren , sondern gegen regelmäßige Truppen zu kämpfen haben. Der Redner verliest in diesem Betreff eine Depesche, die er von der Schweiz aus an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten gerichtet atte.

\ Die Adreß-Kommission der Deputirten-Kammer hat sich endlich über die dem Entwurf zu gebende Fassung vollkommen geeinigt, und am Montag wird derselbe in öffentlicher Sißung vorgelesen werden. Das zweite Büreau der Kammer hat heute seine zwei Budgcet- Commissaire, die Herren Bignon und de Vuitry, ernannt. Die an- dercu werden Montag zu der Ernennung der ihrigen schreiten.

Großbritanien und Irland.

Londsn, 13. Jan. Die Blätter beschäftigen sich noch immer mit dem Schreiben des Herzogs von Wellington über die Landesvertheidigung gegen die etwaige Landung eines französischen Heeres. Die Times ver- warf die Vorschläge des Herzogs entschieden und beschwichtigte die Bes- sorgnisse; der Globe hält dagegen in einem neuen Artikel einen Hand- streich niht für unmöglih und verwet;t auf das Schreiben des Prin- zen vou Joinville; der Frankreih immer geneigte toryistische Stan dard endlich findet, daß die Vorschläge des Herzogs von Wetington jedenfalls cinen unnöthigen Kosten - Aufwand mit sich führen würden, und daß durch Ausführung der jo lange schon projektirten Zuflucht- häfen in Dover, Shoreham und Portland und Bereithaltung einer Anzahl von Dampfschiffen zum Kreuzen an der Küste, sowohl die Küsten, als die im Kanal befindlichen Handelsschiffe, gegen einen mög- lichen Ueberfall der Franzosen viel besser gesichert fein würden, als dur die Organisirung etner Miliz von 159,090 Mann im perma- nenten Dienste, welhe, wenn man den Mann auch nur zu 49 Pfd. Sterl. jährlich berechnete, dem Staate alljährlih 6 Mill, Pfd. Sterl. kosten, während man für 5 Millionen die erwähnten drei Häfen und für 2 Millionen 20 zu dem Kreuzen an der Küste brauchbare und Jahre lang diensttaugliche Dampfschiffe würde bauen, also mit / Mil=« ionen auf lange Zeit hinaus dasselbe würde leisten können, wozu nah dem Wellingtonshen Plane durch Aufbietung der Miliz allein inner- halb zweier Jahre ein Kosten - Aufwand von 12 Millionen erfordert

werden würde.