1848 / 23 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Hamburger leztnotirte Preise : Feinste je und dän. Hofstoppel-Buiter 48 4 49 Rihlr, Medlenb, Sommer- und Stoppel- .….... 44 a 46 » Randers-aarhuussche M2 Horsens-Fühnen-Haderslebener .…........ 36 a 27 » Ord. dân, Sommer- und Winter- E 5

London, 14. Jan, Baumwolle, Die Umsäze in Liverpool wäh- rend legter fünf Tage waren nicht unbedeutend, betrugen 19,000 B, z der Markt aber blieb gedrückt, und bei der Willigkeit der gner, zu verkaufen, D sich die Preise eher etwas niedriger gestellt, Der hiesige Markt is} ortwährend flau und der Werth nur nominell behauptet, Gemacht sind diese Woche 750 B, gut ord, bis shöóne Surate- zu 3 a 35 Pce, und 80 B. ord. bis gut ord. Madras zu 3 a 34 Pee.

Farírt.

132

können, und hiervoit twird demnach in Beziehung auf det wesentlichen Ums fang der Auction viel abhängen,

Bis jeßt werden ca. 1000 K, genannt, für welche der neue Zuschuß

erlegt worden is, Die bis jeyt deklarirten Particen bestehen aus ca. 1340 K. neue Bengal 2c., unter denen einige kleine Serien Ct. u. Co., WS,, J. u. RW., JIM. 2c., 1850 K, Bengal aus früheren Auctionen, worunter 90 K. AB. u. Co., 55 K, OL/D,, 132 K, {öne KM,. und einige kleine Serien guter Waare; 1500 K. Madras und Kurpah, unter leßten 80 K, gute; 500 K. Restanten aller Art ohne spezielle Bezeichnung. Es is schr u wünschen, daß die folgenden Declarationen nicht nur in Quantität groß, vidézn besonders auch in Qualität mehr versprehend ausfallen werden als die seitherigen, sons muß man sich auf s{hlechte Auswahl und geschrobene Preise gefaßt machen.

Cochenille bleibt begehrt, und man bezahlte in vorgestriger Auction

über circa 180 Sur. Honduras, silbergraue, neuerdings sehr fest und theils

bis mittel ist 3 Pfd, 15 Sh, a 5 Pfd, 10 Sh,, gut mi ö 5 Sh, a 7 Pfd, 10 Sh, zu notirenz feiner fehlt, M dC fin 62d» M S R AT en O T S), C eh in Bond, fest bei gutem Absag, ochin Kokusnußöol ward in heutiger Auction zu 58 G

verkauft und InrRaueten. 9 E I

Metalle. Zink war in guter Frage, und es fand ein mäßi o saß darin stait zu 19 Pfd. 12 Sh, 6 Pce. a 19 D 15 R S Unt» auf Lieferung hörten wir von keinem Geschäft, doch zeigen sich Verkäufer zu 19 Pfd. 5 Sh. a 7 Sh, 6 Pce. Mit \chott. Noheisen ist es seit gestern in Folge festerer glasgower Berichte besser, und sind keine Verkäufer untex 47 a 48 Sh, für gemischte Nummern und 48 a 49 Sh, für Nr. 1, Offerten von 48 Sh, für Frühjahrs-Lieferung sind refusirt worden, Stangen und Schienen in Wales sind zu 7 Pfd, verkauft, Brit. Zinn ist stiller, fremdes wird jedoch fest auf legte Preise gehalten, ca. 200 Bl, Banca - holten 84 Sh. Von verzinntem Blech ist einiges zu 23 Sh. 6 Pce. a 24 Sh, für

P P O R

pee m

fien

Unter diesen befinden sih noch keine der *

Compagnie dieser Tage ihren Entschluß weitere se{ch{s Monate

Recht des sofortigen Verkaufs geltend zu machen. unvermeidliche Kulturstörun

Indigo. Für die Auction am 8. Ee bee Se bis jeßt 5108 K. de- E j )esir artieen, welche durch fal- lite Häuser bei der ostindischen Compagnie hypothezirt sind, und es ist noch ungewiß, wie viel davon im Februar zum Verkauf kommen wird, indem die bekannt gemacht hat, daß sie gegen einen Extra-Zuschuß von 20 % die bei ihr deponirten Partieen Indigo noch für Rechnung, wenn es angeht, halten will, ohne ihr f bier d T Der Glaube an eine B g 1st hier bei manchen, besonders mit Jndien konnektirten Häusern so stark, daß eine große Zahl der Eigner gern diese | : | Latitüde benuyen würde, wenn sie nur das nöthige Geld dazu anschaffen __ Kali 65 Pce. Saflor begehrter und circa 20 Sb. gestiegen; sehr ord, !

6 Pce, à 4 Sh. 8 Pece., Sh. 4 Pece.,

Lac Dye behauptet. bezahlt.

etwas höher, Preise: ordinair, gering, feucht, sfuchsig bis mittel graue 4 Sh. gut mittel bis \{öne silber 4 Sh. 9 Pce. a 5 | | Zacatille gut bis schön schalige 6 Sh. 5 Pce. a 6 Sh, 9 | | Pce., unrein und shwer 5 Sh. 9 Pce. a 6 Sh. 1 Pce,, |

\chlecht gemischt 5 Sh, 1 Pce, a 5 Sh, 3 Pce, Cutch fest und mit 18 Sh. a 18 Sh. 6 Pee, | Gambier 10 Sh. a 10 Sh. 6 Pce. ist zu 31 Sh. 3 Pce. a 32 Sh,, 3% zu 31 Sh. erlassen,

ganz klein und

' j c E Mexik, kam nicht vor. nung 8/5 a

Salpeter still, 4a 52% | Chromsaures |

Bekanntmachungen.

972] Nothwendiger Verkauf. nstructions-Senat des Königlichen Kammergerichts in Berlin.

Das ím Niederbarnimschen Kreise der Mittelmark be- legene, im Hypothekenbuche des Königlichen Kammerge- rihts Vol. IV. pag. 1 verzeihnete frühere Erbpachts- Vortverk, jet Rittergut Zehlendorf, abgeshäßt auf 40,051 Thlr, 3 Sgr, 10 Pf. zufolge der nebst Hypo- thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzu- sehenden Taxe, soll

am 2, Mai 1848, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Hierbei wird jedoch ausdrücklih bemerkt, daß die Erb- pachts - Gerechtigkeit von den zeither mit dem Gute ge- meinschaftlih bewirthschafteten Zehlendorfffer Kirchen- und Pfarr - Ländereien nicht mit Gegenstand der Sub- hastation ist. 5

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Neal Interes- senten, als:

a) der Kolonist J. H. Hansen, modo dessen Erben,

b) die verehelichte Büdner Blankenburg, geborene Sa-

lómon,

c) der Tagelöhner J, Christ. Benzien, 1n0do desen

Erben, werden aufgefordert, sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte in diesem Termine gleicfalls zu melden, i

[55] Subhastations-Patent, Nothwendiger Verkauf.

Das dem Tischlermeister Heinrih Eduard Graßmann gugehörige Grundstück Breitgasse Nr. 81 des Hypotheken- uchs und Nr, 1133 der Servis-Anlage, abgeschäßt auf 6298 Thlr, 13 Sgr, 4 Pf. zufolge der nebst Hypotheken- hein und Bedingungen in der Negistratur einzusehen- den Taxe, soll

am 16. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Königliches Land- und Stadtgericht zu Danzig.

ELiktal-Citati4 on des Land- und Stadtgerichts zu Cöslin,

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Gu- stav Schirmer hierselbst mittelst der am 20, August und 7, September d. J. publizirten Verfügung vom 3. Au- gust d. J. der Konkurs eröffnet worden, werden sämmt- lihe Gläubiger desselben hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die Konkursmasse in dem zu dem Ende auf den 28, Februar 1848, V, M. 9 Uhr, in un- serem Geschäftslokale vor dem Herrn Justizrath Mah- lendor} anberaumten Termine anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, widrigenfalls sie damit werden präkludirt und thnen deshalb, den übrigen Gläubigern gegenüber, ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt wer- den, Den auswärtigen hier unbekannten Gläubigern werden die Justizräthe Vellnow und Leopold und Ju- stiz-Kommissarius Eckardt hierselbst zu Mandataren in Vorschlag gebracht,

[789] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 16, August 1847,

Das dem Schiffseigenthümer Carl Ludwig Krüger gere, hier vor dem Rosenthaler Thore am Wein- ergsweg Nr. 15 belegene und im Hypothekenbuche von den nen O 27. Nr. 1758, verzeich- nete Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich abgeschäßt zu 5825 Thlr, 8 Sgr. 9 Pf, sol) O geshügt 3

am 14, März 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[1097]

[968] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 11, Oktober 1847,

Das dem Dachdeckermeister Johann Friedrich Hilde- brandt Bd in der Orangenstraße Nr. 54 belegene, im Hypothekenbuche von der Louisenstadt Vol, 12. Nr. 811. verzeichnete Grundstü, gerichtlih abgeshägt zu 22,291 Thlr, 16 Sgr. 10 Pf., soll

am 419, Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzuschen.

Prinz Wilhelm Eisenbahn

[56 b] (Steele-Vohwinkel). Uebersicht der Einnahme im Monat Dezember 1847 und bei den vorhergegangenen Probefahrten : 9415 Personen .….….. 1125 Thlr, 14 Sgr. S ugt s » L 4 Pf tr, Passagiergut A 4T.» c 0:Ph 123914 Scheel Koblen 6068 ‘»W *: ck50 56575 Ctr, Handelsgüter 365 » 4 » 4 »

Total-Einnahme 7567 Thlr. 15 Sgr. 10 Pf

Langenberg, den 15. Januar 1848, Die Direction,

[36 b] Die zu Weihnachten 1847 fällig gewesenen Zinsen der Westpreußis en Pfandbriefe weidn ils Edliefes rung der desfallsigen Coupons vom 1, bis 16, Februar d. J., Sonntags ausgenommen, Vormittags von 9 bís 12 Uhr, in meinem Comtoir, Spandauer Brücke Nr. 9, gezahlt, Den Coupons ist ein Verzeichniß beizufügen,

den 1). ¿Februar d. C. mit 4% Ver-

zugszinsen vom 1. Januar ab bei uns geleistet werden,

All

welches Nummer und Namen des Guts, so wie den Betrag der Zinsen, enthalten muß.

Berlin, den 12, Januar 1848. |

|

|

Í Ludwig Lessing, Kommerzien-Rath und Westpreußischer General- Landschafts-Agent,

Ungarische Central-Eisenbahn. | [14 b]

) (D 0 | Ste Einzahlung. | EEA Zufolge uns geworde- | D nen Austrages kann die Ste Einzahlung von 10 % oder 25 Fl, ab Zinsen 34 - mit 20 N o: Adtié S ‘es Und % % Agentur-Spee- A sen von der Cinzahlungs- C

En E N ti L N L Summe bis incl.

Berlin, den 4, Januar 1848.

Hirschfeld C IVolff, Linden 27,

[33 b] P oe lia A A Bon dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga werden hiermit Alle und Jede, welche an nachstehend, mit Angabe ihres gegenwärtigen meist geringfügigen Bestandes, benannte Nachlässe: _ SRb.Kop. 1) des weiland Johann Heinrich Neyer .. 25 74 2) der weiland Wittwe Elisabeth Eleonore Serafinowitsch 60 92 3) des verstorbenen Mee a lee 468 4) des weiland Handlungs - Commis Alex. Friedr, Mage Tip b Sti bil eia 5) des weiland Handlungs - Commis Felix O S 48 6) des weil, Schornsteinfegergesellen Joa- O Coo 7) der unverehelicht verstorbenen E. Rosine Rickhoff 8) des verstorbenen \schanins Pawel Petnowiy 9) der weiland Wittwe Barbara Stryk.. 10) des verstorbenen Privatlehrers Leopold Zeller i 11) der verstorbenen Magd Elisabeth Selberg 12) der weiland Wittwe Elisabeth Sieffert, geb. Sebach . Es 13) des weiland Carl Gustav Santen 14) des weiland Tuchfabrikanten Joh. Heinr.

O

MUIS I i ev ns ie s 16) der weiland Wittwe Susanna Dorothea R, Ge Ee S ae 17) des weiland Friseurs George Chrn., Zelchert 18) der unvereheliht verstorbenen Margare- tha Wilhelmine Mittler 19) des weiland Postknechts Johann Skulte VOIE. U Nui id 0s 20) der weiland Wittwe Catharina Dorothea Blanck, geb, Donath 21) der weiland Dienstmagd Catharina Pe- tersohn . 22) des weiland Handlungs-Commis Johann Friedr. Boginsky 23) der weiland Wittwe Anna Barbara Vers, geb, Lilie 24) der unverchelicht verstorbenen Anna Ger- _ drutha Kippen 29) des weiland Handlungs - Commis Ernst David Schöneich 70 26) der ungereheliht verstorbenen Gerdrutha Steglich alias Stehelin H 27) des weiland Handlungs - Commis Ott ch SUOWIS Roe 430 28) des weiland amerifanishen Steueimanns : Caspar Swers f 155: 29 irgend welche Ansprüche als Erben oder Gläubiger zu machen gesonnen sein sollten, aufgefordert, im Laufe der peremtorischen Frist von Sechs Monaten a dato, und spätestens den 29, Mai 1848 snb poena prae- clusi bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzlei ent- weder persönlich oder durch geseßlich legitimirte Bevoll- mächtigte sich zu melden und daselbst ihre fundamenta crediti zu exhibiren, widrigenfalls selbige nah Exspi- rirung sothanen termini praefixi mit ihren Angaben und Erb-Ansprüchen nicht weiter gehört noch admittirt, sondern ipso facto práfludirt sein sollen, Riga, den 29, November 1847, ¿A S fF-6 p, Imp. Civ, Rig, Jud. pupill, Secrs,

-

(0

[53] p Auf Antrag des Domainen - Raths Kollmann auf

emeiner

Grüssow, qua curatoris der Düßler - Jaebiger Mino-

rennen, wird hierdurch bekannt gemacht, daß der in den

V

L / F

Ladungen vom 24. November vorigen Jahres auf den

ersten März dieses Jahres angesezte Termin zum Ver-

fauf des Guts Dammwalde c. p. Iaebit erst

d am 12. April dieses Jahres

stattfinden wird, i

Gegeben Güstrow, am 12. Januar 1848.

Großherzogl, Mecklenburg -Schwerinsche Justiz-Kanzlei, G, v, Sudckow.

als Briefe, E Anzeig

[54] Oeffentliche Bekanntmachung.

Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs 2c. Nachdem am óten d, M. die zehnte und resp, fünfte

Ausloosung von Schuldbriefen aus der ersten und zwei-

ten geschlossenen Anleihe der Landschaft des Herzog-

thums Gotha stattgefunden hat, so bringen wir hier-

durch zur öffentlichen Kenntniß, daß

1) bei Ausloosung der Obligationen aus der ersten Anleihe folgende 99 Schuldbriefe, und zwar:

aus Serie A, Nr. 106 und 138,

aus Serie B. Nr. 162, 199, 214 und 249, aus Serie C. Nr. 597. 613. 623. 693, 699, 912, 922. 928, 956, 1061, 10759, 1124. 1128, 1148, 1151, 1418, 1441, 1603; 1628, 1654 und 1669, Serie D, Nr. 1724. 1779, 1805. 1877. 1913. 1984, 2002. 2118. 2164, 2268, 2377. 2519, 2719, 2721. 2756/7 2835, 2865, 2881, 2984, 3037. 3133, 3143. 3210. 3214, 3331, 9382. 8395, 3642, 3667 3799, 3765, 3786, 3870, 3879, 39241, 3934, 3954. 3991, 4001, 4048. 4106 und 4119, Nr. 4320. 4337, 4381. 4466. 4545. 4623, 4629, 4630, 4637, 4656. 4673. 4873. 4886. 4909, 4968, 4973, 5046. 5047, 5092. 5154, 5167. 5173. 5184. 7 0291 5337 und 5389,

2) bei der Ausloosung von Schuldbriefen aus der zweiten Anlcihe 34 Obligationen, nämlich:

aus Seríe A, Nr. 1. 52. 135. und 149,

aus Serte B, tr. 248, 477. 486. 533, 605, 638,

638, 069. 066. 747, 765, 848, 855. 880/958) 1979, 10227 1029/1098 und 1143, aus Serie C. Nr. 1267, 1284, 1303. 1334. 41337, 1389, 1404, 1454, 1461 und 1521, zur Abzahlung bestimmt worden sind, Zugleich wird bemerkt, daß

3) am ó6ten d, M., der geseßlihen Bestimmung ent- sprechend, die am 5, Januar 1843 ausgeloosten und durch die Herzogl. Ober - Steuerkasse allhier zurüge- zahlten landschaftlichen Schuldscheine der ers en An- leihe nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Cou- pons, nämlich:

aus Serie A. Nr. 41 und 46,

aus Serie B. Nr. 204. 236. 297 und 447.

aus Sie C N47, 088, 995. 604 2 57

746. 778. 807. 918, 933, 941. 1142 1257, 1391, 1479, 1546 und 1612, aus Serie D, Nr. 1747, 1751; 1761, 1789, 1821. 1855, 1950, 1980, 1989, 2095, 2221, 2303, 2445. 2661, 2680, 2781, 2790, 2846, 2948, 3047, 3049, 3057, 3179, 3191; 3231, 3311, 3386, 3476. 3486. 3576, 3644. 3885 und 41412. Serie E. Nr. 4256. 4329, 4492. 4568. 4646. 4669. 4678. 4684, 4755. 4812. 4823, 4943, 5003, 5113, 5254 und 5320, verbrannt worden, und daß

4) der siebzehnte Abschnitt der Zinsleiste von den zur ersten Anleihe gehörenden Schuldbriefen

Nr, 2222, 3018 und 3327 aus Serie D.

Nr. 4725 aus Serie E. so wie der ahtzehnte Zins-Abschnitt von nachstehen- den Obligationen derselben Anleihe

Nr, 2742, 3327 und 2649 aus Serie D.

Nr. 5116. 5169. 5176 und 5211 aus Serie E. und der erste Zins - Abschnitt von den zur zweiten Anleihe gehörigen Schuldbriefen:

Nr. 607 und 608 aus Serie B.

Nr. 1363 aus Serie C, wegen unterlassener Präsentation nunmehr erloschen sind,

Gotha, am 12, Januar 1848.

Herzoglih Sächsisches Ober-Steuer-Kollegium, v, Henning. Purgold.,

é Bek atm a chu.tig,

In Gemäßheit des §. 13 der Statuten der Lebens- Versicherungs-Gesellschaft zu Leipzig, sind an die Stelle A Q dem Ausschusse der Gesellschasts-Mitglieder ge-

iedenen :

Herrn Friedrih Hermann, Bank-Direktor,

Herrn Heinrich Wilhelm Schmidt, Banquier

und Ritter, und deren Stellvertreter : Herrn Christian Alexander Frege, Banquier, Herrn Caspar Hirzel, Konsul der schweizerischen Eidgenossenschaft, durch verfassungsmäßige Wahl wiederum: Herr Friedrich Hermaun, Bank-Direktor, / Herr Heinrih Wilhelm Schmidt, Banquier Go leas t u Ausschuß - Mitgliedern, j G Herr Christiag Alexander Frege, Banquier,

common umgegangen, Geldmartt, (i sur die nächste Liquidation, do verursachte der Fall der Reute in Paris eine starke Neaction, 8 Fremde Fonds ftill und ohne Fragez nur peruv, sind auf vage Konversions-Gerüchte 5 % gestiegen. Geld i zu 32 a 4% für Fonds reichlich, wie auch für Wechsel zu 4 a 42 %, e ( Piaster und Silber in Barren gefragt, aber unverändert, ging sehr wenig um, Auf me E Hamburg und Frankfurt mehr Geld

Kupfer is fest und in gutem Begehr, Consols gingen gestern bis 88 in Folge von Ankäufen

und man schloß flau pr. baar zu 87 und guf Rech-

Gute Wechsel sind sehr rar, In Wechseln

Herr Caspar Hirzel, Konsul der \{chweizerischen Eidgenossenschaft, zu deren Stellvertreten ernannt worden, Leipzig, am 24, Dezember 1847, Das Direktorium der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft,

[1207 b]

Kundmachung und Empfehlung.

Die Prämien-Anleihe desGroß- herzoglich Badischen Staates

zur Erbauung und Errichtung von Eisenbahnen beträgt Vierzehn Millionen Gulden oder Acht Mil- lionen Thaler Pr, Crt, und is nach Art unt Weise der Königlich Preußischen Seehand- lungs8-Prämienscheine eingetheilt in

400,000 Obligationen, eine jede L 20 Thaler Preuß, Cour.,

rüdzahlbar mit Zinsen- Zuschlag in vierteljäh- rigen Terminen vermittelst Amortisationen, Kapital und Zinsen betragen bis zur gänzlichen Auszahlung Dreißig Millionen 261,495 Gulden, welcher

Gesammt-Betrag in 100,000 Prämien

vertheilt ist, der Art, daß . . . . .. . ck § g ck jede Obligation eine Prämie 44 74 e - erhält.

Die Eintheilung der Prämien besteht in: 14mal 50,000 Gulden, 54mal 40,000, 12mal 35,000, 23mal 15,000, 2mal 12,000, 55mal 10,000, 40mal 5000, 2mal 4900, 58mal 4000, 366mal 2009, 1944mal 1000, 1770mal 250 und 395,660mal von 75 bis abwärts 42 Gulden, Die kleinste Prämie, welche einer jeden Obligation sonach zufallen muß, is 42 Gulden oder 24 Thaler Preuß, Cour,

A .. E: D, A *

Der näch fte Termin zur Rü&-

zahlung ist von der betr, Behörde guf ú Ae [ V )

den 29, Februar 1848

festgeseßt,

Bei dem unterzeichneten Handlungshause können die Obligationen hierzu im Einzelnen billigst bezogen werden, Prospektus über das ganze Prä- miengeschäft, so wie jede nähere Auskunft, werden von uns gratis versandt.

E Solide Männer, welche den Verkauf übernehmen wollen, belieben G wegen ver Bedingungen direkt an uns zu adressiren.

J. Nachmann & Söhne,

Banquiers in Mainz am Nhein,

2 & è q @

17] Literarische Anzeigen. Im Verlage der Deckerschen Geh, Ober-Hofbuchdruckerei sind erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:

Auswahl neuer und schön blühender Gewächse Venezuela?'s, beschrieben von H. Karsten. Mit sauber kolorirten Abbil- dungen von U. F, Schmidt. Istes Heft. gr. 4, 1848, 2 Tlily.

Barnes, Jam, Briefe über Gärtnerei. Aus dem Englischen, 1846. 8. geh. 225 Sgr.

Ransleben, Geh, Finanz-Rath, Einige Auf- sätze für Freunde der Gärtnerei. 1811, gra S l 15 Ser.

Cuthill, Jam., die Kultur der Frühkarto f- feln im freien Lande, ohne künstlihe Wärme, Aus dem Englischen überseßt. Mit einem Beglei- tungswort von Dr. Kloß #\ch. 1848, 8, geh, 2 Sgr,

Bei A, Marcus in Bonn ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin

dur) vie Bessersche Buchhandlung

CW, HérpIe ; [56] Ntbêér b4e

Verbrechen der Geistlichen nah dem neuen Entwurfe

des Preußischen Strafgeseybuches, Eine freimüthige Kritik

von Ferdinand Walter, “Professor der Rechte zu Bonn. y Preis brosch, 5 Sgr. Sowohl die Wichtigkeit des Gegenstandes , als die genau eingehende scharfe Kritik werden dieser Schrift ein besonderes Juteresse verleihen,

[54 b]

Ein geschickter und routinirter Zuckersieder - Meister wird für eine bedeutende und große Zucker-Fabrik des österreichishen Jtaliens gesucht,

Hierauf Reflektirende belieben sich im Uôtel Rheíni- schen Hof Nr, 22, zwishen 11 und 12 Uhr Vormittag, wegen gefälliger Rücksprache zu melden,

Das Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für £ Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. 1: Tbe.

N 23.

Pr-Zitaiilà 1G En

S R E OGIE Fo i IAL A. via A E (R Vi a

Ia E Amtlicher Theil. Stänudifsche Angelegenheiten.

seßung der Verhandlungen über §. 2 des Entwurfs in Betreff der An- wendbarkeit des Strafgeseßzes auf die im Auslande von preußischen Un- terthanen begangenen Verbrechen. Verhandlungen über §, 3 des Ent- wurfs hinsichtlih der von Ausländern begangenen Verbrechen, Dritte Siyung am 19, Januar; Verhandlungen über die §§, 4, 5 und 6 des Entwurfs in Betreff der Anwendung der Strafgeseße auf im Aus- lande verübte Verbrehen, Militairpersonen und hinsichtlich des zu leisten- den Schadenersaßes; ferner über den zweiten Titel; Von den Strafen: Allgemeinesz Prinziv der Strafe und Eintheilung der Verbre- chen, §, 7, Art und Maß der Strafe,

Dia a en.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Am 18, Januar dem Königl. hannoverschen General-Lieutenant |

a. D,, Freiherrn von Doernberg in Düsseldorf, den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen; und Do (Goho i rvedirende SZorrotair Hofratl Moelle N Vem eheimen erpedirenden GSecretair, Pofrath Deren dors}, den Charakter als „Geheimer Kanzlei-Rath“ zu ertheilen,

für den Friedensgerihts = Bezirk Solingen, im Landgerichts - Bezirk Elberfeld, mit Anweisung seines Wohnsibes in Wald, bestellt und der Notariats -= Kandidat Jacob Wagner zu Köln zum Notar für den Friedensgerichts - Bezirk Hillesheim, im Landgerichts - Bezirke Trier, mit Anweisung seines Wohnsißes in Hillesheim, vom 1sten D A

Der Landgerichts = Referendarius Eugen Windscheid zu Düsseldorf auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advo katen im Bezirke des Königlichen Appellations - Gerichts8hoses zu Kölnz und : Der Justiz = Kommissarius Diers chke zu Jauer zugleih zum Notarius im Departement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Breslau ernannt worden,

Der Notar Karl Joseph Koch zu Hillesheim i zum Notar | 30

Der Königlihe Hof legt heut für Se, Durchlaucht den Erb rinzen Friedrich Ludwig Heinrich Gustav zu Hessen Hom burg die Trauer auf drei Tage an.

Berlin, den 22, Januar 1848.

/ Der Ober=Ceremonienmeister

Graf Pourtales,

ay .. N . V d « i + Ständische Angelegenheiten. weite Sihung des Vereinigten ständischen Ausschusses. (18ten Januar.) (S6hluß,)

Marfs\chall: Die nächste Frage lautet auf den Antrag: Ï „In den Fällen, in welchen das Verbrechen gegen den preußischen Staat oder einen preußischen Unterthan in dem Geseßbe des Aus- landes nicht mit Strafe bedroht ist,“ :

Justiz-Minister Uhden: Würde es nicht ganz dem Sinne ent- sprechen, wenn gefragt würde:

soll immer die mildere Strafe in Anwendung kommen? (Vielseitiges Ja.)

Das ift der Sinn des Antrags.

Marschall: So hatte ih es auch im Anfange gefaßt. Nur auf eine Bemerkung des Antragstellers habe ih die Beschränkung auf die in Rede stehenden Fälle hinzugefügt.

Abgeordn. Graf von Schwerin; Meiner Meinung nach scheint diese Fragestellung nicht zu gehen, denn man giebt dabei den ersten Grundsaß des Geseßes auf, wonach überall preußische Unterthanen nach preußischem Geseße bestraft werden, Die in der Frage ange- nommenen Fälle giebt es also gar nicht. Noch weniger fann die Frage auf das zweite Alinea gestellt werden, denn dauach hat das Ausland gar keiue mildere Strafe, denn es is eben von solchen Hand- [ungen die Rede, die im Auslande ganz straflos sind.

Abgeordn, Sperling: Die Frage, über welche jeßt abge- stimmt wird, betrisst nux Verbrechen, die gegen den preußischen Staat und preußische Staats-Unterthanen verübt werden, es sind also die Verbrechen noch nicht erledigt, die im Auslande gegen fremde Stag=- ten und Ausläuder begangen werden.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch habe vorausgescbt, daß der Grundsaß, den die Abtheilung für angemessen erkanut hat und auch von der Versammlung angenommen is, feststeht, daß für preu- ßische Unterthanen das preußishe Geseß gelte, und nur für Fälle, die im Auslande straflos sind, soll die bezeichnete Ausnahme statt= finden. Hier kann also von einer milderen Strafe nicht die Rede sein,

Abgeordn, Frhr, von Patow: Jch bin auch der Ansicht, denn es heißt:

„„Eben so sind die preußischen Strafgesebe anzuwenden auf die im Auslande von preußischen Unterthanen begangenen Verbrechen,“

Dieser Grundsaß ist ausdrücklich aufgestellt worden.

Referent: Das Monitum is gewiß rihtig; ih glaube aber auch, daß das Mitglied aus Königsberg die Absicht gehabt hat, den Gesebß = Entwurf zu ergänzen durch eine Bestimmung in dem Sinne, den er eben angegeben hat. Also: es sollen in den Fällen, wenn Handlungen der Art im Auslande vorgenommen, diese nicht durchaus nach preußishem Geseße beurtheilt werden, sondern es soll, wenn das Aus=- land eine mildere Strafe hat, au den preußischen Unterthanen die

Melis,

Zweite Sißung des Vereinig- | ten ständischen Ausschusses am 18, Januar: (Schluß.) Fort- |

Ar EMetiné

in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis - Erhshung. Bei einzelnen Kummern wird + der Bogen mit 23 Sgr. berechnet

Sonntag ven Z3fen

mildere Strafe der Gesebe des Auslandes zu statten kommen. Als

ein Amendement zu diesem Paragraphen würde ih dies niht auf-

fassen, wohl aber als einen Vorschlag zu einer ergänzenden Bestim- mung des ganzen Gesetzes.

Abgeordn. Sperling: Wir haben abgestimmt über den Vor= \chlag der Abtheilung, dieser lautet :

„Das preußische Strafgeseß nicht blos in dem Falle für anwend=- bar zu erflären, wenn die im Auslande von einem preußischen Un= terthan begangene Handlung ein Verbrechen gegen den preußischen Staat enthält, sondern auch in dem Falle, wenn eine solche Hand lung ein Verbrechen gegen einen preußischen Unterthan enthält.“

Es ist also hier immer nur von Verbrechen die Rede, die ge=- gen den preußischen Staat und preußische Unterthanen begangen wor= den sind.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Es is das ein Mißver= ständniß, was aus der Fassung des Gutachtens vielleicht hervorge gangen is, Die Abtheilung hat ausdrücklich den Grundsaß ausge sprochen, daß man sich mit dem im Entwurfe ausgesprochenen Grund= saß einverstanden erkläre, und nahdem die Ansicht ausgesprochen worden, daß die Versammlung diese Meinung theile, daß die preu- ßischen Unterthanen überall nah preußischem Gesebße bestraft werden sollen, ist erst zu den Vorschlägen der Abtheilung, die sich an das zweite Alinea anreihen, übergegangen worden, und bei diesem kann niht davon die Rede sein, daß das mildere Geseß im Auslande gelte,

Abgeordn. Sperling: Die Abstimmung muß entscheiden. Diese ist erfolgt, und indem ih für das Gutachten der Abtheilung stimmte, wollte ih es niht ausgedehnt wissen, wie jeßt angenom- men wird,

Abgeordn, Graf von Schwerin: Die Meinung der Abthei- lung is gewesen, wie der Herr Referent bestätigen wird, daß nur von den im Auslande straflosen Fällen die Rede ift.

Referent: Der Geseßentwurf hat die Bestimmungen des Landrechts nicht wieder aufgenommen, daß in den Fällen, wenn eine Handlung nah den Geseßen des Jnlandes und des Auslandes, wo die That begangen worden, strafbar ist, alsdann immer das mildere Geseß zur Anwendung kommen soll. Es ist in der Abtheilung da von die Rede gewesen, ob sich dies rechtfertige, und die Abtheilung ist der Meinung gewesen, ja, es rehtfertige sich. Daher ist kein Monitum gegen den Geselz =Entwurf von Seiten der Abtheilung zu machen gewesen und also auh kein Vorschlag gemacht worden. Das ist der Grund, warum die Abtheilung in ihrem Berichte nichts dar= über gesagt hat. Sie ist einverstanden mit dem Grundsabe, wel- chen der Geseß-Entwurf anerkennt, Dessenungeachtet verkenne ich nicht, daß der Vorschlag des Herrn Abgeordneten aus Königsberg der Erwägung in dieser Versammlung unterworfen werden muß, ob- gleich ih seine Ansicht persöulih nicht theile.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jh glaube, die Sache ift unzweifelhaft richtig. Es kommt darauf an, was eigentlich gefragt werden soll , nämli, ob der Grundsaß, den das Geseß ausspricht, hierdurch in Frage gestellt werden soll?

Referent: Es würde sich um die Frage handeln: „Soll in den Geseß-Entwurf eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach Handlungen, die nah dem Geseße des Auslandes strafbar sind, von preußischen Unterthanen im Auslande verübt, nach diesem ausländi schen Gesebe bestraft werden sollen, falls danach die Strafe eine mil dere scin würde?“

Marschall: Es fallen also aus der Fassung, die vorhin vor- geschlagen worden is, blos die Worte aus: :

„Bei den in Rede stehenden Fällen,“

Die Frage würde heißen :

„Soll beantragt werden, daß bei den im Auslande begangenen Berbrechen auch in dem Falle, wenn eine solhe Handlung ein Ver brechen gegen den preußishen Staat oder einen preußischen Unter than enthält, das mildere Geseß des Auslandes zur Anwendung fommen möge?“ i:

Abgeordn. Graf Renard: Es steht die Frage :

„„Soll überhaupt die Bestimmung des Landrechts stehen bleiben ?““

Marschall: Die Mitglieder, welche die Frage bejahen, wür- den dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Die Stimmen werden gezählt.)

Das Resultat is folgendes: Mit Nein haben gestimmt 72, mit Ja

26, die Frage isst also verneint, und wir kommen nun zur vierten Frage,

welche so lauten würde: i ,„Soll die Spezialisirung der Verbrehen gegen den preußischen Staat beantragt werden?“

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch erlaubte mir vorhin einige Verbrechen vorzuschlagen. Jch glaube, wir würden mit der \o eben gestellten Frage nicht weiter kommen, sondern wir müssen, wenn wir den Wunsch aussprechen, daß die Verbrechen spezialisirt werden, die bestimmten Verbrechen bezeihnen und aufnehmen. Jch hatte mir erlaubt, Hochverrath, Landesverrath und Majestätsbeleidigung zu be= zeichnenz das war aber ein Vorschlag ex abrupto, und ih weiß nicht, ob er umfassend genug is, und ih würde mih Modificationen dessel= beu gern unterziehen,

Abgeordn. Camphausen: Es würde darauf ankommen, ob man die Erwartung und das Vertrauen habe, daß der Begriff nicht zu weit gefaßt werden würde, So wie ihn der Abgeordnete vor= {lägt, is er zu weit, denn im Entwurfe steht sehr Vieles unter der Rubrik Hochverrath, Landesverrath und Majestätsbeleidigung. Will man die Spezialisirung soglei, so würde es mir einfa \chei= nen, zu seben :

“t oidda ata gegen die Sicherheit des Stzgts und Münzverbre- hen,

Referent Naumann: Jch bin der Meinung, daß mit Spezia= lisirung der Verbrechen nicht durchzukommen i|, Es steht dem noch entgegen, daß der Begriff der Majestäts = Beleidigung durch dieses Wort im Geseh nicht ausgedrüdt is , sondern daß gewisse Handlun= gen für strafbar erklärt werden, welhe der II. Titel: Beleidigungen der Majestät und der Mitglieder des Königlichen Hauses, behandelt ; aber der Ausdruck „Majestäts-Beleidigung““ is in den einzelnen Be= stimmungen nicht gebraucht, Jch wollte hiermit nur zeigen, daß mit diesem Ausdruck die Sache nicht deutlicher wixd, Hochverrath und

| des vorliegenden Paragraphen zu bestrafen wäre.

Alle Post- Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Aar

Landesverrath sind definirt , aber auch nicht in allen Fällen sind die dahin gehörigen Handlungen so bezeichnet, Dagegen kommen andere

| Verbrechen , wie das der Münzfälschung, nicht unter den politischen

Verbrechen vor, und es is die Frage, ob nicht au außer den Münz- verbrehen die eine oder andere Handlung gegen den preußischen Staat als eine solche bezeihnet werden mihte, welche nah Vorschrift Ich würde vor=- shlagen, den allgemeinen Wunsch in das Protokoll niederzulegen, daß die Verbrechen spezialisirt werden möchten, statt des allgemeinen Aus- druckes: Verbrechen gegen preußishen Staat. Nachdem wir die ein- zelnen Bestimmungen des Geseßes werden durchgegangen haben, wer- den wir die Fälle vor Augen haben, welche bei der vorliegenden Bestimmung gemeint sind, und dann danach den Paragraphen ergän- zen können. 2E

Abgeordn, Graf von Schwerin: Es scheint mir nit richtig zu sein, was sowohl der Abgeordnete aus der Rhein - Provinz, wie auch der Herr Referent gesagt hat, wir haben bestimmte Kategorieen

| von Verbrechen: Hochverrath, Landesverrath, Majestäts «Beleidigung

sind ausdrücklih im Gesebbuche definirt, Hat die hohe Versammlung

| die Ansicht, daß Handlungen darunter sind, die nicht dahin gehören, | so mag sie das bei den einzelnen Abschnitten in Erwägung nehmen | und diejenigen Handlungen herausbringen aus diesem Titel , welche

sie niht für Majestäts = Beleidigung u. #. w. hält; aber das wird immer stehen bleiben müssen, daß Hochverrath , Landesverrath und Majestäts-Beleidigung zu den Verbrehen gehören, die gegen die Si= cherheit des Staates gerichtet sind. Der Begriff mag im Entwurf zu weit gefaßt sein, aber man wird zugestehen müssen, daß die Ma=- jestäts - Beleidigung immer zu denjenigen Verbrechen recht eigentli gehört, die gegen den preußischen Staat gerichtet sind, weil die Ehr- furht vor der Majestät zu den Grundpfeilern des Staats gehört. Jch habe daher nichts dagegen, wenn man auch die Münzverbrehen noch nehmen will; aber wir kommen nicht aus dem Dilemma her=- aus, gewinnen keinen festen Boden, wenn wir nicht sagen: Wir wünschen statt der Worte „Verbrechen gegen den preußischen Staat““ die Fassung: Verbrechen des Hochverraths, Landesverraths, Maje- stäts=Beleidigung, Münzverbrechen u. \. w.

Abgeordn, Steinbeck: Jh wollte auch dem Wunsche des ge=- ehrten Mitgliedes beipflihten, aber zugleih bemerken, daß er uner- reichbar erscheint, denn es giebt gewisse Verbrechen, die si als Ver- brechen gegen den. Staat darstellen und dessenungeachtet einen zwei- felhaften Charakter tragen, ob sie hierher gehören oder nicht. Da- hin zähle ih z. B. den Landfriedensbruch, Verleßungen, welche eine allgemeine Gefahr zur Folge haben, z. B. das Durchstehen von Dâmmen, die sich an den Landesgränzen befinden, Munitions-Entwen- dungen, die dahin führen, daß militairishe Maßregeln unmöglih ge- macht werden u, st w. Mithin scheint es wünschenswerth, darauf aufmerksam zu machen, daß die Legislation diese Verbrechen bei der Redaction des Gesebes spezialisiren und genau bezeichnen möge.

Marschall: Und dahin ging gerade auch der Antrag des Ab-

geordneten Camphausen, Mir scheint es auch, daß auf solche Weise am ersten zum Ziele zu kommen sei, da es mir Bedenken zu unterlie- gen scheint, nohmals die Diskussion darüber zu eröffnen, welche Ver- brehen darunter zu subsumiren sein möchten, und darum bin ih der Meinung noh immer, daß die Fragstellung so gestellt werde, wie sie konform mit dem Antrage des Abgeordneten Camphausen is, daß sie also heiße: „Soll beantragt werden, daß die Spezialisirung der

| Verbrechen gegen den preußishen Staat in das Geseß aufgenommen

werde {“

Abgeordn, Graf von Schwerin: Jch kann mih noch immer nicht überzeugen, daß wir hiermit irgendwie weiter kommen.

Landtags-Kommissar: Wenn dieser Antrag von der ho- hen Versammlung gestellt werden sollte, so würde sich die Verwaltung vorbehalten müssen, die verlangte Spezialisirung zu proponiren. Dann aber schiene es au gerathen, die Spezialisirung selbst so lange aus= zuseßen, bis die Debatte über die dahin gehörigen Strafgeseße voll- endet wäre.

Justiz-Minister von Savigny: Zur Erläuterung erlaube ih mir noch Folgendes beizubringen. Die Frage, ob es zweckmäßig sei, sind die Verbrechen zu spezialisiren, is {hon früher bei Vorbereitung des vorgelegten Entwurfes reiflich erwogen worden, Viele sind da- für gewesen, daß man auf diese Weise spezialisiren möge, es sind viele Vorschläge darauf gerichtet worden z zuleßt jedoch hat man si überzeugt, daß es zweckmäßiger sei, dies der Beurtheilung des Rich ters zu überlassen.

Vice-Marschall von Rochow: Jh {lage vor, daß man den Beschluß darüber, ob spezialisirt werden solle, jeßt noch nit fasse, sondern aufschiebe, bis die Vorlage der Regierung erschienen ist, da- mit man sich in der Möglichkeit sehe, zu beurtheilen, ob die Spezialis sirung ausführbar sei. J

Landtags-Kommissar: Jh muß mir gestatten, ein kleines Mißverständniß zu berichtigen. Jh habe gesagt, daß die Vorlage der Regierung nothwendig wäre, wenn Mit Spezialisirung ein An- trag gestellt werden sollte; wird ein solcher Antrag nit gestellt, tritt die hohe Versammlung vielmehr der Ansicht der L Dobees da- hin bei, daß eine solhe Spezialisirung nicht nöthig sei, sondern daß es vielmehr, wie von dem Herrn Minister der Geseßgebung erörtert worden is, wegen der Schwierigkeit dem jedesmaligen Ermessen des Richters zu überlassen sei, welche Verbrehen der Vorschrift des Ge- seßes zu subsumiren seien, dann is zu einer solhen Vorlage keine Veranlassung vorhanden. Sollte aber ein Antrag der Spezialisirung gestellt werden, so würde die Verwaltung aus s gegen die Anträge der hohen Versammlung den Versuch einer \olhen Vorlage machen und diese der weiteren Debatte zum Grunde zu legen sein.

Vice-Marschall von Rochow: Jh glaube nur, daß eine solche Ansicht von der hohen Versammlung noch nicht mit Sicherheit aus- gesprochen werden kann, weil sie das Geseß noch nicht ges hat, und weil sie die Schwierigkeiten, die sich nach der Erklärun des Herrn Justiz-Ministers gefunden haben, noch nit kennt. Erft wenn sie diese kennt, wird ein solcher Vorschlag von ihr ausgehen fönnen. Mein Antrag geht wiederholt dahin, zu bitten, daß uns die erwähnte Vorlage s werde, um aus derselben beurtheilen zu können, ob uns ein s S scheint, /

Magr#\chch all; Die Ansicht der Versammlung wird sih am pvoll=