1848 / 24 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

giebt, als die von Gott eingeseßte, daß ihr das von Gott verliehene Schwerdt nur gegeben is, um in vorkommenden Fällen Gebrauch da- von zu machen, und so wie ich mi allen von oben her erlassenen Bestimmungen niht widerseße, so kann ih es auch in der vorliegen- Zch kann mih daher nur für die Beibehaltung

den Frage nicht. 5 der Todesstrafe aussprechen.

Abgeordn. von Olfers: Jh kann mich nicht für Beibchaltung der Todesstrafe aussprechen und zwar aus philanthropishen Rü- sichten. Der Mensch is hier auf die Erde gesezt, um sih zu immer höchstmöglicher 1 i ck Derjenige, der moralisch gesunken ist, hat sich, je tiefer er sank, um so mehr von dieser Bestimmung entfernt, und es würde eine Grausamkeit sein, einem solchen die Möglichkeit zu nehmen, durch Reue sih wieder mit seinem Schöpfer vollständig zu versöhnen, was in den meisten Hin= sfálle1 Es wäre eine ¡Grausamfkeit, ihn außer Stand zu seßen, der Bestimmung seines Lebens immer ¿ Ich glaube daher, da eine Nothwendigkeit nicht vorliegt, und der Staat auf eine andere Weise sich sichern kann, daß 1 Diese Ansicht wur= zelt auch tief imjjsittlihen Gefühle des Volkes, und ih bin überzeugt,

größerer Vollendung emporzushwingen und in Vollkommenheit zu seinem Schöpfec zurückzukehren,

rihtungsfällen kaum zu erwarten ift. näher zu treten. es unpassend is, die Todesstrafe beizubehalten.

wenn wir uns gegen die Todesstrafe erklären, daß wir vom Volke freundlich werden begrüßt werden. (Mehrere Stimmen: Ja.) Die Zeit \cheint mir allerdings da zu sein, diesen großen Schritt zu thun; warum wollen wir ihn niht thun? Weil einige glauben, es sei noch nicht an der Zeit? Die vorbereitende Abtheilung selbst erklärt, sie sähe wohl ein, die Zeit würde bald fommen, ‘und das haben auh fast alle Redner erklärt. Nehme ih dics als eben o wahr an, wie ih glaube, daß es in unserer Ueberzeugung begründet ist, dann möchte ih für mein Vaterland den Ruhm erkämpfen helfen, daß es zuerst auf dieser menschenfreundlihen Bahn vorangegangen sei. Man sebe daher an die Stelle der Todesstrafe den bürgerlichen Tod mit allen seinen schweren Folgen, einen Tod, aus dem Seine Majestät der König, kraft des ihm zustehenden Gnadenrechts, des göttlichen Rechtes, möchte ih es nennen, den, der sich moralisch ge- bessert hat, noch wieder auferwecken kaun. Jch stimme gegen Bei-= behaltung der Todesstrafe.

Abgeordn. Allnoch: Jch stimme für Abschaffung der Todes= strafe. Jch bin weder Rechtsgelehrter noch Philosoph, habe also auch kein Urtheil darüber, nur von moralishem Standpunkte aus stimme ih dafür und stehe so direkt in Widerspruch mit dem Abge= ordneten der Rheinprovinz, Wenn ih annehme, daß Wiedervergel- tung keine Strafe, sondern Rache ist, wenn ih annehme, daß wir in Preußen in einem christlihen Staate leben, was hinlänglich bei dem leßten Vereinigten Landtage durch die {önen Reden in Bezug auf die Religion erwiesen worden ijt, so fann ih mih unmöglich für Beibehaltung der Todesstrafe erklären. Jch will niht dem Ver- brechen Thor und Angel öffnen, davon bin ih weit entfernt, ih will die Verbrechen bestraft wissen, auch streng, aber nicht mit dem Tode, und ich kann nur sagen, ih würde mein Gewissen {wer belasten, wenn ih auch nur ein Schärflein dazu beigetragen hätte, die Todes- strafe ferner beizubehalten.

Abgeordn. Keumann: Meine Herren! wenn ih mir erlaube, dem vielbesprohenen Gegenstande noch einige Worte hinzuzufügen, so geschieht es zunächst zu dem Zwecke, um die hohe Versammlung daran zu erinnern, daß die gegenwärtige Verhandlung, das Resultat möge sein, welches es immer wolle, die Todesstrafe möge abgeschafft, oder nicht abgeschafft werden, eines der wichtigsten Momente in der preußischen Kulturgeschichte bilden wird, und ich glaube, es wird kein Mitglied in der ganzen Versammlung geben, das nicht durch die Art der Verhandlung und durch die Darlegung der gegenseitigen Ansich- ten, wie sie auch ausgesprochen worden sein mögen, sich erhoben füh- len fönnte. Jch habe nur Einiges noch zu bemerken, was sich auf die von dem Herrn Korreferenten mitgetheilten Ansichten bezieht, Es würde zu zeitraubend sein, tiefer darauf einzugehen ; ih kann es aber doch nicht dabei bewenden lassen, daß sie ganz unangefochten bleiben. Der Herr Korreferent hat zuvörderst erklärt, daß die Todesstrafe zur Realisirung des sittlihen Prinzips, auf dem der Staat beruht, erfor= derlich sei. Jch glaube nicht, daß er dies durch seine Deduction voll= ständig darzuthun vermocht hat, es wird aber wohl genügen, ihm zu entgegnen, daß in diesem Falle angenommen werden müßte, die Todesstrafe sei absolut gut, was doh Niemand zu behaupten wagen wird. Ein zweiter Grund war der, der Staat müsse auf die Ver- nihtung der Existenz des Verbrechers bestehen, weil dieser gegen die Grundlagen, auf welchen der Staat beruht, sih aufgelehut hat; ih kann aber auch hier die Folgerung aus den Vordersäbßen nicht für richtig anerkennen, vorzugsweise halte ih die Behauptung aber nicht für begründet, weil sih niht leugnen läßt, daß der Staat genügende andere Mittel hat. Auf der anderen Seite wurde gerade von dem Herrn Korreferenten anerkannt, daß die Möglichkeit eines Justizmor= des immer noch nicht ausgeschlossen sei. Je mehr man nun das sitt= lihe Prinzip des Staates anerkennt, und sich darauf stüßt, um so mehr muß man auch dem Staate die Verpflichtung auferlegen, der Möglichkeit eines Justizmordes vorzubeugen. Js dies auf eine an=- dere Weise nicht zu erreichen, \o darf der Staat sicher kein Beden- ken tragen, die Todesstrafe selbst abzuschaffen. Endlich erinnere ich aber daran, daß es eine sehr bedenklihe Weise ist, den Richter mit seinem Gewissen in Kollision zu bringen, vorzüglich nah dem neuen zu erwartenden und vielfältig Uten Strafverfahren, wo es thm nicht mehr möglich ist, die Beweise nah dem Maße oder Ge- wicht zu messen, sondern wo er si an die gewissenhafte Ueberzeu- gung zu halten hat. Jn diesen Beziehungen und aus diesen Grün- den also scheint es mir viel angemessener, die Todesstrafe abzuschaffen.

Abgeordn. von Auerswald: Das verehrte Mitglied der \chle= sischen Ritterschaft, welches an der Stelle des Marsqalls seinen Plat hier einnimmt, hat, als es sih dahin aussprach , daß aus den für die Abschaffung der Todesstrafe angeführten Gründen eigentlich auch das Strafrecht selbst fallen müsse, wenigstens habe ih seine Aeußerung so verstanden, obwohl ih jeyt eine ablehnende Bewegung des geehrten Abgeordneten bemerkt zu haben glaube es hat dieses Mitglied, sage ih, nit für angemessen erachtet, die vielen Gründe die gestern und heute dafür angeführt worden sind, daß es mit der Todesstrafe eine ganz andere Bewandniß habe, als mit jedem anderen Akte der Strafgewalt, zu widerlegen. Es is mir dadurch ein wei- teres Eingehen darauf erspart. Das geehrte Mitglied hat ferner als einen bespnderáti Grund für die Beibehaltung der Todesstrafe den Eindruck angeführt, den sie auf rohe und ungebildete Gemüther mache. Jch akzeptire dies als nüglih, als einen entscheidenden Grund für die Abschaffung, weil, wenn man auf Rohheit und Man-

el an Bildung die Todesstrafe sezt, man niht wird behaupten önnen, daß die Todesstrafe eine humane sei. Diese wenigen Be- merkungen vorangeschickt, versichere ih, daß es fern von mir is, das ernste Gewicht der Gründe, die bereits für die Abschaffung der Todes= strafe angeführt worden sind, durch Wiederholungen zu {wächen.

ch kann meine Ueberzeugung einfach dahin aussprechen, daß ih die Todesstrafe, namentlih auch mit Bezug auf das von einem geehrten Abgeordneten der Ritterschaft von Schlesien Angeführte, für eine unsittliche halte. Glaubte ih aber auch von dem Standpunkte des Herrn Korreferenten und des verehrten Vorsißenden der vorbereitenden Abtheilung aus, daß der Staat si selbst in dem Grade Zweck ist, daß er zur Erreichung desselben selbst Mittel brauchen dürfe, welche

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an si keine sittlichen sind, was ih nicht glaube, so muß ih doc dem vorliegenden Falle hinzufügen, daß nd meiner Krte una Landes und Volkes diese Forderung durch den praktischen Stand- Jch glaube, daß die Todesstrafe weder

noch zur Sicherheit der einzelnen ih einmal das Wort habe, und im Jnteresse der ganzen hohen Versammlun 5 im Interesse aller Richtungen, die hier vertreten sind, im Interesse unseres Vaterlandes, ja im Junteresse der Kulturgeschihte die Bitte an den Herrn Marschall, seiner Zeit eine namentliche Abstimmung

punkt nicht gerechtfertigt ist. zur Erhaltung des Staates,

Staatsbürger nothwendig is. J erlaube mir aber, da ih

eintreten zu lassen. (Vielseitiges Ja!)

Und ih fann \chließlich nur meine innige Freude aussprechen,

bewegt, sih für die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen haben, und ih glaube, daß dies ein Denkzeichen des Jahres 1848 für alle Zeiten bleiben wird.

Abgeordn. von Byla : Die Todesstrafe ist offenbar dem mensch= lichen Gefühle ganz entgegen, und bei den verschiedenartigen Aeuße- rungen über diesen Gegenstand, welche wir gestern und heute hier vernommen, hat sih am Besten der Kampf der inneren Gefühle bei einem jeden der verehrten Redner bemerkbar gemaht. An und für sih erkenne ih also die Todesstrafe als eine abzuschaffende Strafe an. Es ist in der That höchst wünschenswerth, nah Kräften dahin zu wirken, entweder einen Ersaß für diese Strafe zu ermitteln, oder, wie die Abtheilung vorgeschlagen, durh Verwaltungsmaßregeln und eine weitere Ausdehnung des Begnadigungsrehts immermehr dahin zu arbeiten, diese Strafe mit der Zeit ganz abzuschaffen. Ebenso aber wie ih anerkenne, daß diese Strafe dem menschlichen Gefühle ganz entgegen is, ebenso verkenne ich nicht, daß die Verbrechen, worauf in dem neuen Strafgeseßbuche diese Strafe gesebt ist, auf gleiche Weise das menschliche Gefühl empören, und deswegen würde ih es nie für gerehtfertigt erahten, wenn man eine Strafe, die für andere viel geringfügigere Verbrechen bestimmt is, auh für diese Art von Verbrechen in Anwendung bringen wollte, Nein, so lange nicht ein angemessenes und genügendes Ersatzmittel für die Todes= strafe ausfindig gemacht is, so lange kann ih mi für ihre gänzliche Abschaffung noch nicht erklären. Jch will wünschen und hoffen, daß mit der Zeit sich unsere Zustände so verbessern werden, daß wir sie gänzlich abschaffen können. Mit dieser meiner Ansicht stimmt nicht nur das Gutachten der Abtheilung, sondern auch das Gutachten des sächsischen Provinzial-Landtages vom Jahre 1843 überein,

Abgeordn. Graf von Galen: Jch bin weit entfernt, auf die Sache selbst zurückzugehen, die Meinungen für die Abschaffung und Beibehaltung der Todesstrafe sind durch \{chöne und umfassende Reden festgestellt worden; es war dies nicht die Absicht, als ih um das Wort bat, sondern es geschah darum, weil 2 Punkte vorgekommen sind , worüber ih meine Ansicht äußern möchte. Der alte Bund gab das Schwert der Todesstrafe den Fürsten in die Hand und das Christenthum hat es nicht zurückgenommen , es is unter seiner Herr- haft die Todesstrafe niht abgeschafft worden, Jch werde nie sagen, daß das Christenthum diese Strafe verlangt. Es is aber nicht von gestern, seit 18 Jahrhunderten hat es die Welt erleuchtet, seit 1500 Jahren die Throne bestiegen und das Evangelium hat die Könige mit dem Schwerte der Gerechtigkeit fortwährend umgürtet, JZch glaube, daß auch jeßt noch die Könige es zum Wohle der Völker zu gebrauchen haben, und daß wir wohl erwägen missen, ob wir die Fürsten von diesem Schwerte entblößen dürfen. Dieser Gesichts- punkt ist eben so sehr zu beachten, wie der, ob einige auf dem Schaffot sterben oder niht. Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist, ist der, daß man sagt, der Verbrecher sei von einer unwider= stehlichen Macht getrieben worden, während doch das Christenthum und die Kirche, der ih anzugehören das Glück habe, die Lehre auf- stellen, daß der Mensch, so lange er auf der Erde existirt, nie seinen freien Willen verliere, denn der freie Wille is eins der nothwendigen Merkmale des Ebenbildes Gottes, was nimmer gänzlih verloren geht, so tief er auch gefallen is. Jch habe dies nur erwähnen wollen, um allenfallsigen Mißverständnissen vorzubcugen, und, gestützt hierauf, wiederholt zu erklären, daß es gegen meine Ansicht streitet, der Majestät das Schwert der Gerechtigkeit zu entwinden, daß ich für die Beibehaltung der Todesstrafe bin. Jn Beziehung auf das erwähnte sittlihe Gefühl des Volkes darf ih wohl noch die Fragc hinzufügen, ob wir demselben gemäß gehandelt hätten, wenn wir, während dort in unserer Nähe jenes traurige Attentat gegen das Leben unseres verehrten Königs stattfand, aus diesem Saale ihm die Abschaffung der Todesstrafe entgegen getragen hätten ? Justiz-Minister von Savigny: Ueber die hier vorliegende ernste und wichtige Frage is in dieser hohen Versammlung vieles Vortref}f- lihe gesagt worden, vieles, was durch Wiederholung in seinem Ein- drucke nur geshwächt werden könnte, Jch beschränke mich darauf, den Standpunft hervorzuheben, auf welchem wir uns gegenwärtig befinden, Es is hier nicht die Frage davon, ob die Todesstrafe er= funden, ob sie neu eingeführt werden solle, sondern, ob diese Strafe, die in allen Theilen unseres Landes von jeher bestanden hat, jett abgeschaff}t werden soll. Das is der Stand der Frage. Diese Ab- {hafung würde unstreitig einen unglaublih großen Eindruck hervor- bringen, einen Eindruck, den ih nur für höchst bedenklih halten könnte, einen ganz anderen Eindruck, als den, wenn wir in der Lage wären, uns zu fragen, ob wir bei Erschaffung eines ganz neuen Rechtszustandes sie einführen wollten, oder niht. Wenn ich sagte, daß ih diesen Eindruck, den die Abschaffung der Todesstrafe jeßt hervorbringen würde, für einen höchst bedenklichen halten müßte, so will ih damit nicht behaupten, daß dur diese Abschaffung die Zahl der jeßt mit dem Tode bedrohten Verbrehen unmittelbar und merk- lih zunehmen müßte, daß z. B. mehr Mordthaten als bisher vor= fommen würden; denn wer wollte sich vermessen, dies vorher zu sagen? Davon spreche ih nicht, der Eindruck, den ih befürchte, ist der auf das allgemeine Rechtsbewußtsein in der Nation, Wenn jeßt die Todesstrafe abgeschaff}t würde, was würde der Eindruck sein? Wie ich glaube, nicht der, daß man eine Forderung der Humanität zu befriedigen gesucht habe, sondern vielmehr der, daß die Gesehz- gebung in ihrem Ernste nachgelassen habe, der Eiudruck einer Schwäche, einer Nachgiebigkeit gegen den Schein der Humanität. Und dieses is der Eindruck, den ih fürchte, und den ih von der Gesebgebung abwenden möchte. Jch will dieser allgemeinen Be- trachtung noch einiges Spezielle hinzufügen, was sih theilweise auf die bisherige Diskussion bezieht. Mehrere der geehrten Redner, welche \sich gegen die Todesstrafe erklärt haben, verlangten, man solle Vertrauen zur Nation fassen, und zwar deshalb, weil sie dieses Vertrauen verdiene. Cs kann Niemand mit aufrichtigerer Ueber= zeugung als ih dieser Forderung zustimmen z allein in jeder, auch der edelsten Nation, wird es niemals an einzelnen Verirrten fehlen, die sich geradezu als Feinde der ganzen Gesellschaft erklären. Das Anerkenntniß dieser Möglichkeit, welches die Erfahrung uns aufdringt, ist ganz unabhängig von unserer Anerkennung der Ver=- trauenswürdigkeit der Nation, des edlen National-Charakters. Diese Fälle werden vorkommen, möge die Todesstrafe beibehalten oder ab- geschafffl werden, und deshalb is das wohlbegründete Vertrauen zur

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Nation nicht als ein Grund anzusehen, welcher bei dieser Frage ent- scheiden fönnte, Wenn ih mih aber gegen die Abschaffung der

daß in dieser Versammlung so viele ernste und gewichtige Stimmen aus allen Lagern des religiösen und politishen Kampfes, der die Zeit

Todesstrafe erkläre, \o muß ih dabei einem möglichen Mißverständ= nisse vorzubeugen suchen. Diese meine Ueberzeugung is sehr wohl vereinbar mit der anderen Ueberzeugung, daß es die Pflicht des Ge- seßgebers sei, mit dieser s{wersten aller Strafen möglich sparsam umzugehen , sie also so viel möglich zu vermindern. Von dieser Ueberzeugung ist auch der vorliegende Entwurf ausgegangen, uud wenn man ihn mit den Geseßgebungen vergleiht, die in den ver= shiedenen Theilen unseres Landes jegt gelten, wird man nicht as Dattia s sorgsamste Sparsamkeit in der Anwendung gesprochenen E an t worden ist. j Ferner steht mit meiner aus= nung der Möglichteit d niht im Widerspruche , die Anerken- ée, u wel , daß irgend einmal ein Zustand eintreten ne, im weichem es zulässig und dann auch räthlich \ vürd die Todesstrafe abzuschaffen, Wer id F O jem wide, was noch im Reiche möglicher Z funes si vermessen, über das, Wenn man aber diese Aussicht so r E eat Febt abzusprehen? was in Zukunft vielleicht ci gli oildet hat, daß man das, D 2 i »t einmal mögli sein wird leih ießt th fönne, so halte ih das für einen Irrthum. We; Geicy Jer tun denkbar, daß eine solche Zeit kommen werde. E sag es is die Todesstrafe aufheben obi? biesige L E Dektitfen O odesstraf fheben kaun, so seßt dieses als Bedingung d öffentlichen Zustandes die allgemeine Verbreitung eines sittlicher. Bil- dungsgrades voraus, die wir jeßt niht als vorhanden anerkennen können, unter welcher Vorausseßung allein aber ohne Gefahr die Abschaffung der Todesstrafe beshlojsen werden könnte. Daß diese Auffassung der Sache die richtige i}, haben im Jahre 1843 die ver= schiedenen Landtage der Provinzen dadur anerkannt, daß nicht in einem dieser Landestheile durh Stimmenmehrheit die Abschaffung der Todesstrafe bevorwortet worden is, Aus diesen Gründen also muß ih wünschen, daß in dieser Rücksicht dem Entwurfe beigetreten werde.

Fürst Boguslav Radziwill: Jh möchte nur ganz kurz eine Befürchtung hervorheben, die ih aus Abschaffung der Todesstrafe ziehen würde, und deren, so viel ih mi erinnere, noch feine Erwäh= nung geshah. Der Herr Korreferent gedachte in seiner vortrefflichen Rede vieler Fälle, in denen sich das im Volke lebende Gefühl für Gerechtigkeit dadurh geäußert, daß es selbst Gerechtigkeit üben wollte oder geübt hat. Alle diese Fälle sind aber vorgekommen, obgleich im Volke das Bewußtsein lebte, -daß die Todesstrafe existire. Fiele nun die Todesstrafe und mit ihr dieses Bewußtsein fort, so würde ih befürchten, daß in vielen Fällen das Volk in der Gewißheit, den Verbrecher könne die ihm gebührende Todesstrafe niht mehr treffen, zu dem gefährlihen Mittel greifen könnte, selb Gerechtigkeit zu üben, Was übrigens den rechten Zeitpunkt der Abschaffung de1 Todesstrafe anlangt, so glaube i, daß ein solcher kommen fönne und wünsche ihn heran, glaube jedoch nicht, daß man denselben in Strei= hung von Paragraphen des Strafrechtes , sondern in einer größeren Verbreitung und besseren Ausbildung der Schulen suhen müsse. Wenn durch verbreiteten Unterricht die Grundsäße der Religion, das Gefühl für Recht und Sittlichkeit in alle Klassen der Gesellschaft gedrungen sein wird, dann wird von selbst die Todesstrafe fortfallen weil ihre Ursache niht mehr vorhanden sein wird.

Marschall: Meine Herren! die Frage, die zu stellen ist, lautet Beschließt die Versammlung, die Abschaffung der Todesstrafe zu be=

antragen, Die Abstimmung wird dur namentlichen Aufruf bewirkt werden. Es antworten :

mit ja: mit nein: Abegg. v. Arnim. Allno ch. Baue. v. Auerswald. Beer - Braemer. Graf v. Bismark-Bohlen Brafsfert. v. Bodelschwingh. v. Brodowsky. v. Byla. Brown. Dansmann. v. Brünneck. Dieth old.

Dittrich

Camphausen. Graf zu Dohna- Lauck.

v. Donimiers ky.

Grabow. Dolz.

Heinrich. v. Eynern

Jordan. Fabricius.

Krause. v. Flemming

v. Kurcewsky. S Se E Kuschke. Graf v. Fürstenberg

Gr s Oa fsron.

Graf v. Gallen.

Graf v. Gneisenau

Giesler.,

Frhr, v. Gudenau.

E

Hausleutner.

T Ore S Oder indi Graf v. Hompesch =Rurig

Dr. Lucanus.

v. Miszewösky. Naumann. Neumann.

v Oro, Paternowsky. Plange.

v, Platen.

v. Potworowsêky9.

Przygodz ki. Hüsffer. v Sauen - Jultelselve S Aae 9 Saulen s Tarputshen Kersten. Schier. v. Kessel Siegfried. Knoblauch.

G O Ao Se Gräf 0 Lonar Linnenbrink. Meyer

Müller.

v. Münchhausen.

Frhr. v. Mylius.

Neit sch.

Frhr, 9, Patow.

Petschow.

L Pogrell.

Prise.

Fürst zu Putbus. —-

irh L ilboim v. Radziwill,

Fürst Boguslav v. Radziwill,

Herzog v. R ton

Graf v. Redern.

Graf v. Renard.

v. Rochow.

Schulze - Dellwig.

Graf v. Schwerin.

Stägemann,

v. Uechtrig.

Vahl.

v. Weiher.

v. Werde dck,

v, Witte.

Wodiczka,

Frhr. v, Wolff - Metternich.

Wulff.

L eds Burlerdrode, er Marschall Fürst zu Solms,

Marschall: Das Resultat der bsiitanaa f Dinteon mit Ja haben gestimmt 34, mit Nein haben gestimmt 63.

Graf v. Skorzewösk i. Sperling. Steinbedck.

Ui

Schluß folgt, Zwoeite Beilage

Zweite

Beilage zur Allgemeinen Preußis

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Uichtamtlicher Theil.

Id L

Beförderungen und Abschieds - Bewilligungen in der

i Stiftungsfeier des allgemeinen Ge- werbe-Vereins in Danzig. Provinz Slesicn. , Geschenk Sr. Majestät an die Schütengilde in Frankenstein. —_ Rhein-Provinz. Die freie Einfuhr von Reis, Eisstand. Schreiben aus Köln,

Berlin.

Inland. Armee. Provinz Preußen.

(Der Baron von Seld.) Z 5

Deutsche Bundesftaateu. Königreich Bayern. Die Reise des Königs. Befinden des Fürsten Wallerstein, Viehversicherungs-Ver- ein. Bayerns Stellung zur Schweiz. Erlaß wegen der „Zejuiten, Königreich Hannover. Vertrag mit England über schriststellerisches und künstlerishes Eigenthum. Freie Stadt Hamburg. Anlegung von Dry-Docks. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Das Fran fk- furter Journal in Kurhessen verboten.) : :

Hesterreichische Monarchie. Preßburg. Reichstags - Berhand- lungen. Von der lombardishen Gränze, . Vermehrung der österreichishen Truppen. Von der italienischen Granze. Vie Untersuchungen. Kaiser Nikolaus. Schreiben aus Wien. (Graf Rudolf Stadion ; Ernennungen ; Nachrichten aus Mailandz Befinden der verwittweten Herzogin von Anhalt-Cöthen; Vermischtes.)

Frankreich. Pairs-Kammer. Ministerielle Erklärungen in Betreff Algiers und Diskussion des Paragraphen in Bezug auf die Reform- Banfette. Paris, Ankündigung eines Gesci - Entwurfs gegen den

Aemterhandel. Abd el Kader, Schreiben Mazzini'’s. Hof-Nach- richten. Amendement Billault'’s zur Deputirten-Adresse. Großbritanien und Jrland, London. Kabinets-Rath, Der

Lord-Lieutenant von Jrland über den Nothstand. Nachrichten aus den

Vereinigten Staaten: Ausfuhr des baaren Geldes nah Europa. Das englische Artillerie - Corps, Graf Powis +. Nachrichten vont amerikanish-mexikanischen Krieg. Annullirung des «Fnterventions-Pro- tokolls von Seiten der portugiesischen Regierung. Vermischtes.

Belgien. Hof-Nachricht. Repräsentanten-Kammer.

Duemark. Kopenhagen. Befinden des Königs.

Schweiz. Kanton Bern. Note Sir Stratford Canning's. Herr

von Bo1s le Comte.

Italien. Rom. Die Anleihe. Veröffentlichung der Verhandlungen der Staats-Consulta. Neapel. Neues Preßgeseß. Serracapriola erkrankt. Vermischtes, Florenz. Befinden der Frau Großherzogin- Wittwe. Verhaftungen, Herstellung der Ruhe in Livorno, Livorno. Herstellung der Nuhe.

Griechenland, Athen. Note wegen der Vorfälle in Patras, Türkei. Konstantinopel. Einshmelzung der Silbermünzen, Re- \chid Mehmed Pascha und Ali Efendi. Mussurus, Die Cholera.

Amtliche Berichtigung.

Die deutsche morgenländische Gesellschaft.

Handels- uud Börsen - Nachrichten.

Jn l d.

Nach dem heutigen Militair=Wochen- blatte is dem General=Lieutenant a. D,, von Lossau, der. Cha= rakter als General der Jufanterie beigelegt, dem Major Krohu, vom 19ten Jufanterie-Regiment, als Oberst-Lieutenant mit der Re= giments =- Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verab \schiedete und Pension, und dem Oberst-Lieutenaut Rolla du Rose y, vom 5ten Jnfanterie-Regiment, als Oberst mit der Regiments - Uni= form mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, so wie dem Major von Frankenberg, vom 14ten Junfanterie - Regiment, als Oberst - Lieutenant mit der Uniform des Kaiser Franz Grenadier-= Regiments mit den vorschristsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Beiden mit Aussicht auf Civil-Versorgung und Pension, der Abschied bewilligt worden.

Berlin, 22. Jän.

Provinz Preußen. (A. Z. f. Pr.) Am 18. Januar feierte der allgemeine Gewerbe - Verein in Danzig sein zwanzigstes Stiftungsfest. Die Feier begann mit einem anzichendeu Vortrage des Oberlehrers Dr. Schmidt, an den sich der Jahresbericht des Secxetairs des Vereins \{chloß. Ein frohes Mahl, bei dem Lieder und Reden die festliche Stimmung der Anwesenden bekundeten, be-= {loß die Feier.

Provinz SóHblesien. (Schles. Bl.) Am 18. Januar wurde in Frankenstein die Fahne, welche Sr. Majestät der Kömg der dortigen Schübßengilde zum Geschenk zu machen geruht hatte, feierlihs übergeben; auch fand an dem nämlichen Tage daselbst die erste vffentlihe Sißzung der Stadtverordneten statt.

Rhein-Provinz. (Köln, Zt g.) Der Ober-Präsident der Rhein -= Provinz, Herr Eichmann, hat der Handelskammer tn Krefeld auf ihre Eingabe um zollfreie Einfuhr von Getraide und Reis den Bescheid ertheilt, es seien zuverlässige Nachrichten über die Ergebnisse der vorjährigen Aerndte in allen Theilen der Rhein-Provinz uunmehr eingegangen, und diese lautelen so günstig, daß ein Mangel oder cine Theurung der unentbehrlihen Lebensmittel bis zur nächsten Aerndte nicht zu besorgen sei; es seien bereits im Laufe des letztver- flossenen Monates} die Preise des Getraides gewichen, \o daß die- selben nunmehr den Durchschnittspreisen gewöhnlicher Jahre nahe fämen. Unter diesen Umständen werde mit einem Antrage auf zeit= weise Freigebung von Getraide und Reis nicht durchzudringen sein. Ob unabhängig von den Zeitverhältnissen aus finanziellen und staats- wirthschaftlichen Gründen eine dauernde Ermäßigung des Eingangszolles vom Reis sich empfehle, fei eine Frage, deren ernstlihe Erwägung ohne Zweifel bei den in diesem Jahre stattfindenden Berathungen über den Zolltarif stattfinden werde.

(Rheinishe Blätter) Bei Düsseldorf is die Eisdecke des Rheins bereits so fest, daß sle at 19e von dên Füß- gängern zur Passage von einem Ufer zum anderen benußt wurde. Da unterhalb der Stadt der Strom offen und ohne Treibeis ist, so erfolgt das Ueberseßen vermittelst der Nachen und Schalden ohne Schwierigkeit und mit wenig Zeitverlust.

X Köln, 19. Jan. Auf der leßten General-Versammlung des rheinischen Central - Enthaltsamfeits - Vercins wurde beschlossen, den durch seine unermüdliche und erfolgreiche Wirksamkeit für diese {öne Sache berühmten Baron von Seld einzuladen, daß er auch in ihrem Bereiche auf einige Zeit das gute Werk zu beleben und zu fördern sich beeifere. Er hat den Antrag angenommen und seine Mission gestern Abend hier begonnen, indem er Köln als die bedeutendste, reiste und einflußreihste Stadt der Rhein - Provinz zuerst zu be= suchen für rathsam hielt. Seine sehr klare und einfahe Schilderung aller s{limmen Folgen des Branntweins, weshalb nur gänzliche Ent= haltsamkeit, keinesweaes Mäßigkeik, helfen könne, machte auf die sehr

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zahlreih versammelten Zuhörer einen tiefen Eindruck, und Männer und Frauen wetteiferten, ihm, wie er es wünschte, durch einen Händedruck zu versichern, daß sic seine Rathschläge zu befolgen ge= fonnen seien,

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (A. Z) Wie man hört, is die von Sr. Majestät dem König hon länger beabsichtigte Reise nach Jtalien, und zwar nah Neapel, vorläufig auf die erste Hälfte des März festgeseßt. :

Se. Durchlaucht der Fürst Wallerstein, welcher einige Tage wegen Unwohlseins auf ärztlihes Anrathen seine Zimmer nicht ver- ließ, hat sich heute wieder in sein Büreau im Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern begeben.

Ein längst projektirter gemeinnüßiger Verein, nämlih der „„Vieh= Versicherungs - Verein für Bayern“/ i nunmehr durch die erfolgte Königliche Genehmigung seiner Statuten, nachdem dieselben schon unter dem Ministerium Abel zur Begutachtung vorgelegt worden, ins Leben getreten.

Die Münch. polit. Ztg. vom stehendes :

„Einige inländische Blätter lassen sih von der shweizer Gränze aus unterm 12, Januar benachrichtigen: „,„„Bavern beabsichtige auch in der Schweizerfrage eine hegemonishe Stellung, gegenüber den bciden Groß- mächten, einzunehmen.“ Wir können den treffenden Blättern versichern, daß von einer hegemonischen Stellung Bayerns hier, wie überall, die Rede weder is, noch sein kann. Aufgefordert aus Veranlassung eng befreundeter Großmächte, sih an dem Bundestage über die Schweizerfrage auszusprechen, hat der bayerische Staat dies mit Redlichkeit und mit jener Achtung der wahren Rechte des Schweizervolkes gethan, welche, seines Erachtens, der deutsche Bund sich selbst niht minder als einer altverwandten Eid- genossenschaft schuldet, und daß der bayerische Staat dies thun werde, war îm voraus, vermöge des eminent deutshen Charak- ters König Ludwigs, verbürgt. Aber Bayern seßt seinen Stolz darin, an dem Bunde kein weiteres Gewicht auszusprechen, als jenes seiner Stimme und einer unbedingt föderativen Gesinnung. Die Idee svstemati- schen Gegensaßzes gegen die beiden Großmächte oder veralteten Separatis- mus liegt ihm eben so fern, als das indirefte Begünstigen cines Radika- lismus, welcher, wo ihm das Hervortreten gestattet ist, niederreißt, ohne auf- zubaucn, und dessen gesammtes Streben nur darauf abzielt, die soziale Ordnung sammt allen glorreichen Errungenschaften vergangener Jahrhun- derte in cynischer Blindheit zu zerstören. Diesen Radikalism weiß Bayerns großartiger Monarch in der Schweiz, wie überhaupt, gar wohl zu unter- scheiden von den Freunden und Vertretern des echten, ruhigen, organischen, also wahrhaften und dauernden Fortschrittes. Gilt es dem Kampf gegen radikale Tendenzen, so wird man Bayern, sowohl was Raschheit des Ent- shlusscs, als was Energie der Durchführung betrifft, in erster Linie der Kämpfenden finden.“ i

Vom Königlichen Ministerium des Junnern is} ein Erlaß an alle Polizei-Behörden ergangen, wonach den aus der Schweiz geflüchteten Jesuiten „uud ihrem etwaigen Gefolge“ im ganzen Gebiete des Kü-= nigreiches ein den Zeitraum von wenigen Tagen überschreitender Auf- enthalt nicht gestattet werden darf, eintretende Krankheitsfälle auêge=- nommen. Am Schlusse werden die unteren Behörden aufgefordert, zu berichten, ob solche aus der Schweiz geflüchtete Jesuiten nah Bayern sich zurückgezogen, in welcher Zahl und wo sie sich aufhalten, und wann sie das Königreich verlassen haben.

19. Januar enthält Nach-

Königreich Hannover. (Hannov. Ztg.) Die neueste Nummer der Geseß-Sammlung enthält die Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Junnern, den mit der Krone Großbri=- tanien abgeschlossenen Staats - Vertrag über das schriftstellerische und künstlerische Eigenthum betreffend.

Freie Stadt Hamburg. (Rh. B.) Die hiesige Paket-= schifffahrt wird in diejem Jahre mit 9 Schiffen betrieben werden, die am 1sten und 15ten jeden Monats nah New-York expedirt wer= den. (Si Nr: 127 der Alla Pr: Zig): Heir Slomall E dant beschäftigt, am Steinwärder, nach dem Muster der englischen, Dry Docks anzulegen, die hier noch gänzlih mangeln und den hiesigen Schiffbau bedeutend heben dürften. Sie werden so beschaffen sein, daß das größte Segel-= oder Dampfschiff darin ausgebessert werden kann. Der Eingang is 50 Fuß breit, die inuere untere Lage 190 Fuß. Eine Dampfmaschine wird das Wasser auspumpen und zugleich das Holz schneiden. Neben dem Dock werden Hellinge zum Schiff bau angelegt. Auch hat Herr Slomau bereits zwei Schraguben- Dampfschiffe zur Fahrt nah London erbauen lassen.

XckX ¡Frankfurt a. MT-, 19. Jan. Das kurhessische Ministerium hat dur Beschluß vom 17ten d. das Frankfurter Journal in Kur= hessen verboten, und es wurde schon heute das Blatt in Kurhessen nicht mehr zugelassen. :

Die Gläubiger der dret fallirten Banquierhäuser hielten gestern eine Versammlung, die zahlreich besuht war, aber ohne Erfolg blieb.

Oesterreichische Monarchie.

Preßburg, 17. Jan. (Oder=Ztg.) In der lehten Reichs sibung der Magnaten wurde die Verhandlung über die Steuerfrage geschlossen. Se. K. Hoheit vereinigte dice im Verlaufe der Diskussion aufgetauchten Meinungen dahin, daß dem von allen Seiten unter- stüßten Comité sowohl die Ausarbeitung der Domestikal- als der Landeskasse übertragen werden soll. Die hohen Magnaten behalten sih aber das Recht bevor, nach Einsichtêènahme in die Resultate des Comités ihre definitive Meinung abzugeben, ob einer und welcher der beiden Steuern der Vorzug gegeben werden soll. Der Vorschlag des Palatins wurde einstimmig und unter anhaltendem Beifall ange- nommen.

Von der lombardischen Gränze, 14. Jan. (A. Z.) Durch die fortdauernde Truppen-Verniehrung im lombardish=venetig- nischen Königreich soll die Truppenmacht in österreichisch Jtalien auf mehr als 100,000 Mann angewachsen sein, welche, dem Vernehmen nach, statt der bestehenden 2 in 3 Armee-Corps abgetheilt werden sollen. Nebst Erhöhung der Jufanterie-Bataillone durch Einberufung ihrer Beurlaubten auf den Kriegsstand wurden auch die hier liegen- den sogenannten Ertracorps, namentlich die zu Verona garnisoniren- den Abtheilungen des Pionier-Regiments, angewiesen, sich auf Kriegs- fuß zu stellen, wonach diese ebenfalls eine Vermehrung von 4 bis 500 Mann erhalten werden, Außerdem wurde angeordnet, sobald als möglich den beabsichtigten Pfcrdekauf zu veranlassen, vorzüglich aber sollen alle Kavallerie-Remonten, welche nur aufzutreiben und für den Militairdienst tauglich sind, ausgekauft werden.

Von der italienischen Gränze, 12. Jan. (A. Z) Wie man vernimmt, hat die in Mailand gepflogene Untersuchung über die jüngst stattgehabten Exzesse zur Verfolgung ähnlicher Fäden geführt, wie sie von den Unruhestiftern in Gallizien angesponnen worden waren. Die österreichische Regierung is in den Augen der „Signori““ im Unrecht, insofern ihre Sorgfalt sich auch auf den Mit-

chen Zeitung.

Montag den 24. Jan.

untersten Voiks=

thunli, 1 ; klassen erslrecktz allein dies giebt ihr einen Halt gegen die Partei- Umtriebe. -

Aus den weitläuftigen neuen Bauten und Verschönerungen der Villa Butera in Palermo will man schließen, daß die Aukunft des

telstand, und, soweit dies auf die

Kaisers Nicolaus daselbst wieder in naher Frist erwartet werden dürfe. Das sicilianische Klima soll seiner Gesundheit als so zuträglich befunden worden sein, daß der Aufenthalt des hohen Gastes daselbst von längerer Dauer sein dürfte.

X Wien, 19. Jan. Der Graf Rudolph Stadion, Oberst= Burggraf von Böhmen, befindet sich dermalen in Wien und wird

sich nach einem vierzehntägigen Aufenthalte über Brünn nach Prag begeben, um in seinen neuen Wirkungskreis einzutreten. Graf Salm, der seit langer Zeit ernannte Gouverneur des Küstenlandtes, hat Böhmens Hauptstadt bis jeßt nicht verlassen und gewärtigt noch im- mer die Kaiserliche Entschließung, durch welche ihm das Gouverne- ment einer anderen Provinz anvertraut werde. Auch is des Grafen Stadion Nachfolger in der Provinz Mähren und Schlesien nicht be= stimmt; man trägt sich mit verschiedenen Muthmaßungen über die Wahl der Vertrauenspersonen. An die Stelle des zum Gouverneur in Jilgrien ernannten Vice-Präsidenten der Landregierung der Pro- vinz ob der Ens, Grafen Welscrsheim, soll der Kreis-Hauptmanu des salzburger Kreises, Graf Chorinski, bestimmt werden. Der Hofrath der allgemeinen Hofkammer, von Kueskeffer, welcher gleich nah der Ernennung des Freiherrn Philipp von Kraus zum zweiten Präsiden ten bei dem galizischen Landes-Gubernium in den Staats-Rath be rufen wurde, if staatsräthliher Referent geworden.

_ Die leßten Nachrichten aus Mailand vom 14ten d. M. lauten beruhigend, indem feine weiteren Nuhestörungen stattgefunden und die Unruhestifter sich zurückzuziehen angefangen haben. Das energische Einschreiten der bewaffneten Macht bei sedem Volks-Zusammenlauf macht ängstlih und überzeugt, daß die bedrohlihen Auftritte in deu Straßen die Aufwiegler am meisten gefährden. Der Bürger liebt zu sehr die Ruhe und den Frieden und zeigt die größte Abneigung gegen jeden Vorgang, durh welchen diese auf eine für ihn immer nachtheilige Weise bedroht werden. :

Der erst vor kurzem zum Vice-Direktor der juridishen Studien an der wiener Hochschule ernannte Regierungs - Rath Edler von Winuiwater starb gestern Morgen nach einem fünftägigen Kranksein an der Lungen-Entzündung. Wie wir vernehmen, is der Fürst= Erzbischof von Olmüt, Freiherr Sommerau-Beckh, sehr ernstlich er- franft und der Charakter der Krankheit so bedenklicher Art, daß eime Wiedererlangung der Gesundheit dieses verehrten geistlichen Fürsten bezweifelt wird. L ; E

Der Auflösung der verwittweten Herzogin von Anhalt-Cöthen sieht man jeden Augenbli entgegen. Die hohe Kranke erkennt die sie Umgebenden nicht mehr. : | | : 2

Am 17ten d. M. i} die Leiche der Erzherzogin Marie Louise von Parma abgeführt und soll am 23steu oder 24sten hier eintreffen, um feierlich bei den Kapuzinern beigeseßt zu werden.

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Pairs- Kammer. Sitzung vom 17. Januar. *) Am Schluß der Debatte über den 9ten Paragraphen der Adresse (\. den Brief aus Paris vom 17ten in unserem gestrigen Blatte) äußerte Herr Merilhou noch den Wunsch, daß die Vereinigung Algeriens mit Frank= reich dur ein Gesel bestimmt werde. Der Kriegs=M inister erwie derte, daß bald ein Geseß dem Regimente der Ordonnanzen ein Ende machen werde und bemerkte dann auf eine Frage des Herrn Pelet, daß binnen furzem 5000 Mann auf Antrag des Herzogs von Aumale nach Frankreich zurückkehren würden, wodurch man 2—3 Millionen erspare. Ueber den §. 10, worín auf“ die Reform = Bankette hinge=- deutet is, hatte Graf d’'Alton Shee das Wort. Er beschwerte sich über die Worte, die das Ministerium in dieser Beziehung dem Könige in der Thronrede in den Mund gelegt habe, und die er als verleßend bezeichnete. Er selb| (der Redner) habe vielen solchen Banketten beigewohnt, und überall sei die größte Ordnung und Ruhe beobachtet worten. Er erinuert nun, wie 1838 Herr Guizot, Du- chatel und Andere gegen das Ministerium Molé gethan hätten, was man heute gegen sie thue. Damals hätten die Wahlen gegen das Ministerium entschieden, und dieses sei abgetreten, jeßt sei von den Wahlen bei dem allgemeinen Corruptions - Systeme nichts zu hoffen, und darum verlange Alles die Wahlreform. Hierzu habe man als legales Mittel die Bankette gewählt, Weil bei diesen Banketten Teaste auf die Unabhängigkeit der Schweiz, Italiens und auf die Vereinigung der Völker ausgebracht worden, habe man die Baunkette als revolutionair verschrieen und wegen eines Toastes auf die Orga-= nisation der Arbeit als kommunistisch verdammt, Aber das Verlan= gen nach Reformen sei allgemein im Lande und werde sich nicht un terdrüdcken lassen. Der Redner zählte nun mehrere dieser Reformen auf, die man alle verwirklichen könnte, wenn man nur die Armce um 100,000 Mann vermindern wollte, Die Rede fand wenig Gehör, und die Kammer gab wiederholt ihre Ungeduld zu erkennen. Graf d’Alton Shee ließ sich aber in seinen Declamationen nicht stören. Er be-= hauptete, daß das Ministerium, indem es den Konservativen täglich das Schrecktbild einer nicht blos radikalen, sondern einer komnmunist! {hen Revolution vorhalte, auf der reactionairen Bahn immer weiter fortschreite, und daß die fonservative Partei, ohne es zu bemerken, sich auf dieser gefährlihen Bahn immer weiter drängen lasse. Das Ministerium sage, sein Sturz werde den Sturz alles Bestehenden, die Abschaffung der Familie und des Eigenthums nah sich ziehen, und damit bringe es die Konservativen zu Allem. Er erinnerte an gewisse in den Büreaus vorgekommene Acußerungen, die vom Hofe ausgegangen seien und forderte die Kammer auf, den Paragraphen nicht zu votiren.

Graf Beugnot bemerkte, es herrsche ohne Zweifel eine bedeutende Aufregung im Lande, die einen Theil der Einwohner in ernste Unruhe ver- seße. Die große Mehrheit sei sicher den gegenwärtigen Znstitutionen und der jeßigen Dynastie treu ergeben. Mit der Gegenwart zusrieden Und der Zukunft mit Vertrauen entgegen schend, beschäftige sie sih ruhig mit den Arbeiten des Friedens. Aber es sei auch eine Minderheit vorhanden, welche, revolutionair gesinnt, vor keinem Mittel zurüdckbebe, um ihre Hoffnungen zu erreichen und die constitutionellen Jnstitutionen des Landes umzuzturzen, Der Redner hielt es indeß für durchaus unwahrscheinlich, daß bei solcher Stärke der Regierung, wie die der gc(genwartigen, eine Stärte, die haupt- sächlich auf der anerfannten Weisheit des jeßigen Monarchen beruhe, ein Ereigniß dieser Art eintreten könnte, Er verglich den Zustand des heutigen Frankreichs mit dem von 1790, um zu zeigen, daß damals die Mittelklassen faum irgend eine Macht gehabt, während sie jeyt eine fest zusammenhän gende, einsihtsvolle und wohlgeordnete Körperschaft bildeten. Da nun dieje Klasse die festeste Stüpe der gegenwärtigen Regierung sei, #o halte er jede Beränderung für unwahrscheinlich. Was die Reform-Bankette betreffe, so scien diese nur ein neues Mittel, zu welchem die Opposition ihre Zuflucht

*) Diese Pairs-Sihung, so wie die unten folgenden Nachrichten aus Paris vom 18ten, mußten gestern wegen Mangel an Raum zurüdckbleiben, Pari / b C t