1848 / 30 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

von Menschen gefährbeuden /- die Bestimmung des vorliegenden

erweitern. L E derts Annahme des §. 49 empfoblen,““

Donimiersf! :

aragraphen me P s wird die Abgeordn. von

raphen; denn e cibiag ‘zu einem retstheorie, die zu

dern. ; , ; E alem deutsche Strafreht hatte diese Bestimmung nicht,

t im Allgemeinen Landrecht aufgenommen, und so viel ich mich

E A ns erinnere, nur in das hannövershe Strafgeseßbuch

übergegangen. Es werden aber dur eine solche Bestimmung die

Staatsbürger zu Denunzianten herabgewürdigt, und schlechte Unter-

thanen können dadurch zu Spionen werden. Die Geseze sollen nicht

blos der Ausdruck des sittlihen und Bildungs - Zustandes sein, son- dern auch den Weg der weiteren Volksentwickelung anbahnen. Wenn aber der Paragraph beibehalten werden sollte, so halte ich es für nothwendig, daß die Worte „glaubhafte Kenntniß“ in das Wort „Wissenschaft‘“ verändert werden ; denn nah geschehener That ist es leiht zu beweisen, daß die Kenntniß glaubhaft war, die vorher durchaus nicht diese sehr unbestimmte Eigenschaft hatte. Jch bin jedo ea Re fri id) jon gesagt habe, dafür, daß der araara änzlih gestrihen werde. E Prüfer: Die angeführten Verbrehen: „Hochverrath, Landesverrath u. \#. w. sind mir zu s{chwer, als daß ih nicht jeden Staatsbürger für verpflichtet halten sollte, bei Kenntnißnahme derselben der betreffenden Behörde sofort Anzeige zu erstatten. Ih laube, daß der dringend nothwendige Schuß des Staats und seiner Bürger niht genugsam erreicht werde, wenn dieser Paragraph aus dem Geseß-Entwurfe E würde. Deshalb erfolgt meine Ahb- timmung für den Paragraphen. f furt Le Brünneck: Jh habe doch auh meine Bedenken gegen den Paragraphen zu äußern, schon deshalb, weil ih glaube, daß die Beurtheilung der Zeit, wo die Verhütung des Verbrechens noch mögli war, wie auch die Beurtheilung der glaubhaften Kennt- niß volifommen subjektiv is. Wie will man beweisen, daß der An= geschuldigte glaubhafte Kenntniß gehabt habe? Hier scheint mir dies sehr zweifelhaft zu sein, und daher würde ih glauben, daß der Pa- ragraph, wenn er niht zu entbehren wäre, umgearbeitet werden müßte, um praftisch auwendbar zu werden. Auch is in demselben von Menschenraub die Rede, Mir scheint dieser Begriff näherer Feststellung zu bedürfen.

Justiz - Minister Uhden: Das Verbrechen des Mensche nraubes fömmt in dem Geseße noch besonders vor.

Regierungs - Kommissarius Bischof: Ju &olge der Bemerkung, daß keine audere neuere deutsche Gesebßgebung als die hannöversche eine derartige Bestimmung, wie §. 49, enthalte, bitte ih um die Erlaubniß, die Bestimmungen zweier anderer Geseßgebungen vorzu- tragen, welhe mir augenblicklich zur Hand sind. Das württem- bergishe Strafgeseßbuh sagt im Artikel 93: „„Wer von dem Vor- haben cines Anderen, eine strafbare Handlung zu begehen, bei welcher ein Verfahren von Amtswegen stattfindet, glaubhafte Kenntniß hat, ist s{uldig, ein solhes Verbrehen oder Vergehen entweder durch schleunige Anzeige bei der Obrigkeit, oder durch Warnung des Ge- fährdeten, oder dur audere in seiner Macht stehende Mittel zu ver- hindern, soweit solches ohne Gefahr für ihn selbst oder einen Dritten gesehen kann.“ Sodann sagt das braun chweiger Strafgeseßbuch im Artikel 48: „Wer glaubwürdige Kenntniß von der bevorstehenden Ausführung folgender Verbrechen hat, nämlich des Hochverraths, des Landesverraths, des Aufruhrs, des Falshmünzens, der Fälschung von Kreditpapieren, der Tödtung, der {weren Körperbeschädigung, des Menschenraubes , der Nothzucht, des Raubes, der Brandstiftung, der gemeingefährlichen Beschädigung, des Diebstahls mit Waffen oder Eín- bruch, und solche niht durch s{leunige, der Obrigkeit oder dem Ge- fährdeten gegebene Nachriht oder durch sonstige ihm zu Gebote stehende Mittel, soweit dies ohne Gefahr für ihn oder seine Ange- hörigen geschehen fänn, zu verhindern sucht, soll, sofern die Ausfüh rung hernach wirklich unternommen oder erfolgt ist, Gefäugniß nicht unter ein Jahr erleiden, weun das Verbrechen .mit Todes = oder lebenslängliher Kettenstrafe bedrohet ist, sonst Gefänguiß. Wenn jedoch Gefänguiß auf der verbrecherishen Handlung steht, so ist Ge- fängniß von der geringsten außerordentlichen Dauer an bis zu einem Drittheile der festgeseßten Strafe, und zwar, wenn Gefängniß von seiner geringsten ordentlihen Dauer an der verbrecherischen Handlung angedrohet ist, solhe Strafart von der geringsten außerordentlichen Dauer an, oder verhältnißmäßige Geldstrafe zu erkennen.“ Jch glaube also, daß diese Bestimmungen eher noch weiter gehen, als der Entwurf.

Korreferent Frhr. von MZlius: Jm Allgemeinen dürfte die Bestimmung als gerechtfertigt "scheinen: aber ih bin der Ansicht gewesen, daß es sehr erwünscht gewesen wäre, ihr eine größere Be- stimmtheit zu geben, und ih habe daher mit denjenigen Mitgliedern der Abtheilung gestimmt, welche statt Vorhaben ““ das Wort ,„Ver= brechen“/ und statt glaubhafte Kenntniß ‘’ das Wort „, Wissenschaft geseßt wissen wollten; denn das Wort „Vorhaben scheint einen zu unbestimmten Begriff zu geben, indem darnach die Absicht des Ver- brechens nicht mit der That selbst in eine gewisse Uebereinstimmung gebracht werden kann. Auch der Ausdruck „, glaubhafte Kenntniß ist zu unbestimmt; denn bie Beurtheilung dessen, was glaubhafte Kenntniß sei, ist zu subjektiv, es werden die Beweise dafür, was als glaubhafte. Kenntniß erscheine, zu sehr in die subjektive Auffassung des Richters gestellt, Dazu kömmt, daß auch der Schluß dieses Paragraphen - ganz ungewiß erscheint. Es soll, wenn das Verbrechen wirklich begangen wird, mit Gefänguiß oder mit Strafarbeit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Es is hier gar keine Frist dafür be- stimmt, welche Zeit zwischen der Wissenschaft , die erlangt worden ist, und zwischen der That verflossen sein müsse. Es kann nach die=- ser Bestimmung Jemand strafwürdig sein, der nur eine ferne und unbestimmte Kenntniß von einem Verbrechen hat, selbst wenn dieses nach Umständen erst nach einer langen Reihe von Jahren verübt worden ist, Das sind die Grlinde, welhe mi in der Abtheilung zu dem Wunsche veranlaßten, daß eine bestimmtere Fassung gege- ben werde.

Justiz-Minister Uhden: Jch muß bemerken, daß es nicht an- gehen wüïde, wenn man sagen wollte: „Wer von dem Verbrechen eines Hochverraths u. \. w,“/; denn es soll ja gerade das beabsich- tigte Verbrechen angezeigt werden, wofür das Wort Vorhaben der richtige Ausdruck is. Eben so ist das vorgeschlagene Wort Wissen- saft uicht so präzise, als der im Entwurf enthaltene Ausdru: „glaubhafte Kenntniß“, und dürfte diesem der Vorzug zu geben sein,

Abgeordn. von Gaffron: So sehr ih mit dem eehrten Abge- ordneten der preußischen Ritterschaft übereinstimme, baß das Geschäft eines Denunzianten etwas sehr gehässiges sei, wenn es aus unedlen Motiven hervorgeht, \o glaube ih ar“ daß der Fall hier anders liegt. Wenn nämlich Jemand (das orhaben eines Verbrechens bekannt geworden ist, wodurch das Gemeinwohl oder au das Schick= n Einzélner auf gefährliche Weise bedroht wird, und er die betref-

brehen gemacht, und zwar gegen alle Straf= eden jedenfalls eine rechtsverlegende

Jch theile E die g der ° n v ür die gänzlihe Streihung des Para- Aben. bs Den dlesem Paragraphei die Unterlassung einer

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Verbrechens Fine dann auf sein Gewissen. Daher kann ich nur für den Paragrap en stimmen. Was aber die ‘Fassung desselben aùlangt, so is schon erwähnt worden, daß niht von vollzogenen Verbrechen die Rede sei, sondern von dem Vorhaben, und ih glaube, daß auch in dieser Beziehung der Paragraph beibehalten werden fönne. Wenn der Fall eintritt, daß das Vorgeben der glaubhasften Kenntuiß als eine solhe sich nicht bewährt, so wird sih der Anzeigende selbst kom= promittiren, wenn er eine solhe Anzeige mat, ohne jene glaubhafte genugsame Kenntniß erlangt zu haben. Abgeordn. von Brünneck: Da die unterlassene Anzeige aller- dings nicht unter die Begünstigung eines Verbrechens zu \ubsum- miren ist, so wird es wohl eines besonderen Paragraphen für die erstere bedürfen. Aber ês müßte derselbe bestimmter gefaßt werden, weil er in der vorliegenden Fassung faum praktisch anwendbar sein und zu zwecklosen und gehässigen Denunciationen führen dürfte. Auch glaube ih, daß es besser wäre, den Ausdruck „„Menschenraub““ fortzulassen, und daß es genügen würde, statt dessen „ein das Leben und die Freiheit von Menschen gefährdendes gemeingefährlihes Ver= brechen“ zu seben. : Abgeordn. Graf von Schwerin: Der Menfchenraub is ein besonderes Verbrechen, was neben dem das Leben von Menschen ge= fährdenden gemeingefährlichen Verbrechen begangen werden, und daher nicht ausfallen fann. : j Marschall : Wir kommen zur Abstimmung, welche auf den Vor= schlag der Abtheilung zu richten ist, wonach die unveränderte Annahme des Paragraphen beantragt wird. Diejenigen, welche der Abthei= lung beistimmen, werden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. (Es erhebt sich eine große Mehrzahl der Versammlung.) Dem Antrage der Abtheilung i} beigestimmt. Die nächste Sizung wird morgen um 10 Uhr stattfinden.

(Schluß der Sizung um 3 Uhr Nachmittags.)

llihtamtlicher Theil. An h alt.

Inland, Berlin. Beförderungen in der Armee, Provinz Preu- ßen. Geschenk Sr. Majestät des Königs an das afademische Münz- Kabinet, Rhein-P rovinz, Das Schügenfest in Düsseldorf. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Verordnung wegen Anwendung des Chloroforms. G roßherzogthum Baden, Landtags - Verhaudlungen. Herzogthum Holstein. Ueber die ständischen Verbältnisse des Königreichs und der Herzogthümer, Desterreichische Monarchie. Wien. Beis-ßung drr Leiche der Her- zogin von Parma. Errichtung einer Censur-Ober-Direction und eines obersten Censur-Kollegiuums. Schreiben aus Wien. (Der Regie- rungs-Rath Frenzel nah St. Petersburg gesandt; beruhigender Zustand von Galizien z der Erzherzog Palatin von Ungarn.)

nl a U D,

Berlin, 29. Jan. Nach dem heutigen Militair-Wochen- blatte is der Oberst von Owstien, als Commandeur des Âten, der Oberst von Roeder, desgl. des 9ten, der Oberst - Lieutenant Blumenthal, desgl. des 19ten, der Oberst-Lieutenant von Rom- mel, desgl. des Msten, der Oberst, Freiherr von Fir cks, desgl. des 23sten Infanterie-Regiments, der Major von Dundcker, desgl. des 1sten Dragoner=, der Major von Wu rmb, desgl. des 12ten

Sriedrih, so wie die übrigen in Düsseldorf wohnenden hohen Perso nen, als Se. Hoheit der Herzog von Württemberg, lauchten die Prinzen von Solms-Braunfels, von Holstein-Glücksburg, von Jsenburg , beehrten das Fest mit ihrer Gegenwart und nahmen an der Tafel des Schüßen-Königs das Souper ein.

Verhütung der Gefahren, welche dur eine nicht kunstgerechte An- wendung des Chloroforms für Leben und Gesundheit eintreten kön-

ende Anzeige unterläßt, so macht er h eines Vergehens gegen seine Mitbürger \chuldig, und ein großer Thei schädlicher M des

Husaren-, der Major von Johnston, desgl. des Asten Ulanen- Regiments, so wie bei der Landwehr der Oberst =- Lieutenant Lon Renouard, als Commandeur des 20sten Regiments bestätigt worden.

Provinz Preußen. (Königsb. Ztg.) Se. Majestät der König .hat geruht, dem akademischen Múünz=Kabinette in Königsberg die zu Ehren A. von Humboldt's geprägte Denkmünze in cinem Silber- oder Bronze-Exemplar übersenden zu lassen.

Nhein-Provinz. (Nh. Beob.) Am 20. Januar feierte der St. Sebastianus-Schütßzen=-Verein in Düsseldorf dur Gottesdienst und Festversammlung sein Titularfest. Bei dieser Gelegenheit ließ Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrih von Preußeu, der erlauchte Protektor des genannten Vereins, demselben als ein neues werthvolles Zeichen seines besonderen Wohlwollens eine {ön gearbeitete vergol- dete Statuette des heiligen Scbastian, ein Werk des rühmlihst be- kannten Bilduers von Laneit in Frankfurt a. M., überreichen, Die- selbe is bestimmt, die Vereinsfahne zu zieren, welche Se. Königl. Hoheit bei dem leßtjährigen Schüßenfeste der Gesellschaft geschenkt hat. Am 23sten fand aus demselben Anlasse ein von dem Verein veraustalteter großer Festball statt, an dem über 2000 Personen aus allen Ständen Antheil uahmen. Se. Königl. Hoheit der Prinz

Jhre Ourch-

so wie die hohen Militair = und Civil = Autoritäten,

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Das Regieruugsblatt enthält in seiner neuesten Nummer eine Verordnung, wodur zur

nen, die Anwendung der Einathmung dieses Mittels aus\chließlich den wissenschaftlich gebildeten und promovirten Aerzten vorbehalten und das Chloroform rücksihtlich der Abgabe und des Verkaufs den Gif- ten und drastish wirkenden Stoffen gleichgestellt wird.

Großherzogthum Baden. (Karlsr. Ztg.) Die Anträge der Kommission der zweiten Kammer in der Fabrifen = Frage (\. Nr. 23 der Allg. Pr. Ztg.) enthält folgende Haupt-Bestimmungen :

Die Zinsenhaftung des Staates kann nur für den Fall übernommen werden, daß zwischen den Jnhabern der Fabrik und ihren Gläubigern ein den Fortbetrieb der Fabrik sichernder Borg- oder Nachlaßvergleih zu Stande komme, den auch die Staatsverwaltung angemessen findet.

Bei einem solchen Vergleiche muß bedungen sein, daß sämmtliche (nicht durch Pfandrechte gesicherte) Wechsel- und Kontokurrent-Gläubiger für ihre Forderungen Partialobligationen erhalten und wenigstens zu ihrem Nenn- werth annehmen, worin die zur Fabrik gehörigen Liegenschaften und Ge- bäude sammt Einrichtungen zu Unterpfand, welchem allein der Staat mit seinem Pfandrecht vorzugehen hat, geseyt sind. /

Den Inhabern der Partialobligationen können in keinem Falle mehr als : 2 % Sesen zugesichert werden.

ape ammtibetrag der mit Zinshaftung des Staates auszustellenden Partial-Obligationen darf folgende Summen nicht übersteigen:

a) bei der Maschinenfabríf Karlsruhe 1,000,000 Fl, b) » » Spinnerei und Weberei Ettlingen 41,800,000 » c) » » Zudckerfabrik Waghäusel L LLe e dvles 2,100,000 »

Ea Staat - garantirt die Zinsen zu 32 pCt. auf die Dauer von 15

Zur Sicherheit für diese Zinshaftung er ält der Stc - terpfand auf sämmtliche Lie enschaften E derl Fabriken: ; E as erke e E s vermögen ber Fabrifen als Faustpfand bestellt

i . , S ¿nos ein a»rit an Keingewinn jährli abwirft, wird der Reihe nah Ÿ zur Zahlung die at gten Zinse, zur Tilgung mitte usloosung von eine ‘03 j s Obligationen, für deren Zinse bee Bibis bie ver Patlal-

A M EEENE eines Reservefonds, der vom Staate selbstständig ver-

fa M Bas Died nant: i der funfzehn Jahre den Gläubi- ersfügun; ellt, le Actionaire der Spinnerei Ettlin,

der udckerfabrif Waghäusel erhalten von dem iotrade En n gus Partial - Obligationen eingelöst sein werden, und Emil Keßler ann bis dahin aus „dem Ertrage sciner Maschinenfabrik nur ie seinen _häuslichen Bedürfnissen entsprechende Summe für sich bez hen, Sollte in einem der funfzehn Jahre der Betrieb einer F abrie wegen was immer für Verhältnisse nicht einmal den zur Zahlung bit hate Staate garantirten Zinsen erforderlichen Neínertrag abwerfen, so würde die Staatsfasse den Znhabern der Partial-Obligationen dasjenige aufbesern was sie weniger als drei und ein halb Prozent aus dem Ertrage der Fa- brik erhalten sollten. Die Aufbesserung geschieht zunächst aus dem Reserve- Fonds und, so weit dieser nicht zureichen sollte, aus Staatsmititelu. T iese Verbindlichleit der Staatskasse erlischt bei einer Fabrif auch vor Ablauf der bestimmten 15 Zahre, wenn, aus was immer für Gründen, der Betrieb eingestellt oder um mehr als die Hälfte herabgesezt werden sollte, Is vor Ablauf der 15 Zahre der Reservefonds auf einen Betrag gestiegen, welcher dem noch übrigen Betrage der garantirten Zinsen gleichsteht, so kaun sich die Staats- fasse ihrer Verbindlichkeit dadurch entschlagen, daß sie den Reservefonds den Gläubigern zur Verfügung stellt, welche in diesem Falle auch ihrerseits das Necht haben, die Ausfolgung des Reservefonds unter gleichen Bedingungen zu verlangen, Um das Junteresse der Staatskasse in Beziehung auf den Betrieb der drei Fabriken zu sichern, soll der Staats-Verwaltung die erfor= derliche Kontrolle zustehen, :

Serzogthum Holstein. Jm Alt. Merk. liest man :

,,Die in der Königlichen Urkunde angekündigte Beendigung der von dem verewigten Könige beabsichtigten Ordnung der öfeutlichen Verhältnisse bezieht sich offenbar vorzug8weise auf die ständischen Verhältnisse des Königreichs und der Herzogthümer , worübe; be= reits vor dem Hinscheiden Christian'’s VITII, manches natürlich nicht Verbürgte in dänischen und anderen Blättern verlautbart hat. Daß es dabei auf irgend eine Combination der verschiedenen Provinzialstände durch Ausschüsse nah Art der preußischen abgesehen, i wahrschein= lich; bevor man aber nicht weiß, wie diese Combination stattfinden und was der gemeinsamen Berathung anheim fallen soll, läßt sich keine Meinung darüber fassen; auch würden erst die einzelnen Stände- Versammlungen darüber gehört werden müssen, Imgleicheu scheint eine Ergäuzung des Staats-Raths, ohne Zweifel aus den verschie- denen Landen, in den Intentionen der Regierung zu liegen. Die Ernennung des Grafen C. Moltke zum Geheimen Staats-Minister, den der verstorbene König sehon zu diesem Posten bestimmt haben soll, ließe sich dann \hon als der Anfang einer folchen Maßregel be- traten, obgleih andererseits, auch ohne eine folche allgemeinere Maßregel, die Berufung des Präsidenten der {leswig-holstein-lauen- burgischen Kanzlei, der zugleich zur holsteinischen Ritterschaft gehört, nur als eine Wiederbeseßung des durch den Tod des Grafen Rantzau= Breitenburg erledigten Sißes in diesem Rath des Königs angesehen werden fan oder auh als die Berufung desjenigen Mannes, den der König vorzugsweise in den Angelegenheiten der Herzogthümer zu Rathe gezogen. Jun der leßten Zeit war der Minister der aus- wärtigen Angelegenheiten, Graf Reventlow=-Kriminil, das einzige Mitglied des Geheimen Staats-Raths, welches den Herzogthümern angehört, A

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 26. Jan. (Wien. Zkg.) Das feierliche Leichen- Begängniß Jhrer Majestät der örau Erzherzogin Maria Ludovica,

dem Guardian der Kapuziner mit folgenden Worten :

net sih diese Gruft, um wieder ein theures Glicd de

Hallen aufzunehmen. Et | Majestät an Cr lguditigsen Frau Erzherzogin Maria Ludovica, Herzogin

Herzogin von Parma, fand gestern um vier Uhr Nachmittags statt, Nachdem die hohe Leiche in der Hofburg - Pfarrkirche eingesegnet war, wurde der Sarg durch Kaiserliche Kammerdiener unter Beihülfe vou Kaiserl. Leib-Lakaien, in Begleitung des Oberst-Hofmeisters dex hoben Verblichencn, Grafen von Bombelles, und zweier zur Begleitung bestimmten Kaiserlichen Kammerer, zum Leichenwagen in den Schweizerhof hinabgetragen, nochmals eingejegnet und in den Wagen gehoben, worauf sich der Zug unter dem Geläute der Kirhthurmglocken über den Josephs - und Bürgerspitalsplatz zur Kapuzinerkirche auf den nenen Markt in folgender Ordnung in Bewegung seßte: ein Zug Kavallerie, ein Hofeinspanier zu Pferde, ein zweispänniger Hofwagen nit einem Kammer-Fourier, zweizweispännige Hoswagen mit K. Kammerdienern, eine Esfadron Kavallerie, ein Hofeinspanier zu Pferde, ein Hof-Fourier zu Pferde, ein sechsspänniger Hofwagen mit d-en zwei obenerwähnten Kaiserl. Kämmerern, ein se{chsspänniger Hofr:-agen mit dem Oberst - Hofmeister Gra- fen von Bombelles, die Kaiserl. Leib!afaien paarweise, zwei Hof-Fouriere zu Fuß, der sechsspännige, reiche, mit Nappen bespannte Leichenwagen mit dem Sarge. An jeden Wagenschlage gingen vier Kaiserl, Leiblakgien und mit brennenden Windlichtern vier Edelfnaben. Sechs Arzieren, sechs ungarische und ses lombardisch - venetianische Leibgarden, von außen aber achtzehn Trabanten mit ihren Second -Wachtmeistern leistcten zu beiden Seiten die Begleitung; eine Compagnie Grenadiere und eine Eskadron Kavallerie machten den Schluß. Von der Augustiner-Kirche an traten diesem Leichen- zuge die Spitäler, Kleriseien u. \, w, vor. Das Innere der Kapuziner-Kirche war schwarz ausgeschlagen, die Knie- bänke und Kirchenstühle {warz überzogen, der Fußboden schwarz belegt. Se, Majestät der Kaiser, Jhre Kaiserl. und Königl, Hoheiten die Erz- herzoge waren auf den für sie bestimmten Pläßen zugegen. Die K. Oberst- Hosfämter und Leibgarde-Hauptleute, der erste General-Adjutant Sr. Maje- stät, die Oberst - Hofmeister und Dienst - Kämmerer der anweseuden höchsten

Herren, die zu diesem Trauerdienste benannten zwei Palastdamen und die Hofdame der hohen Hingeschiedenen, die K, Geheimen Räthe, Kämmerer

und Truchsessen waren in der Kirche versammelt, in welcher gleichfalls die

niederösterreihishen Landstände und der Magistrat der Haupt- und Residenz-

stadt, wie auch die K. Generalität und das Offizier-Corps, der Feierlichkeit beiwohnten. i

Als der Leichenwagen an der Hauptpforie der Kapuziner-Kirche at- langte, wurde der Sarg herabgehoben, von dem pontifizirenden Weihbischofe

aùú der Spige der Geistlichkeit empfangen, unter deren Vortritt in die Kirche

getragen und auf die daselbst aufgestellte, rings mit brennenden Lichtern umgebene Trauerbahre niedergelassen; der Obersthosmeister Graf von Bom-

belles und die beiden begleitenden Kaiserl. Kämmerer folgten bis dahin und

verfügten sich dann in die für sie bestimmte Kniebank. Nun erfolgte die

fcierlihe Einsegnung durch den Weihbishof und die Absingung des Pibera

dur die Sänger der Hofmusik - Kapelle, Hierauf wurde der Sarg von den Kapuzinern erhoben und unter Trauergebeten und Fackelbegleitung in die Gruft hinabgetragen. Der Weihbischof ging mit der assistirenden Geist- lichkeit voran der Stellvertreter des Kaiserl, ersten Obersthofmeisters, Oberstkämmerer Graf von Dietrichstein , mit dem Stabe in ter Hand, der Obersthofmeister Graf von Bombelles und die beiden „Kämmerer traten dem Sarge nach. Die Leibgarden, Edelknaben und die übrige Begleitung blieben in der Kirche zurü,

n der Gruft ging die nochmalige Einsegnung vor sich. Had Betblgung der Gebete übergab Graf Dietrichstein die Leiche

auervollen Jahres öff- ; El s Kaiserhauses in ihre Es is, hohwürdiger Guardian , der Leichnam Jhrer

„Zum zweitenmale in dem Zeitraume cines tr

Dritte Beilage

Zusammen 4,900,000 Fl,

Dritte Beilage zur Allgemeinen

von Parma, Piacenza und Guastalla, welchen ich Jhrer Obhut übergebe ; es ist die entseelte Hülle einer Fürstin, die während ihrer zweiunddreißig- jährigen , durch Gerechtigkeit und Milde ausgezeichneten Regierung im Er- schaffen und beharrlihen Vollführen großartiger, nüglicher Unternehmungen, in steter Uebung unzähliger Wohlthaten ihre Freude fand. Die sehnsüch- tige Liebe, welche die hohe Verblichene oft aus weiter Ferne in den Kreis ihrer durlauchtigsten Verwandten zurückgeleitet hat, diese Liebe, welche jedesmal, hohwürdiger Guardian, an dem Altare Jhres Konvents thränen- reiche Gebete zum Himmel emporsandte, rief in der leßten Lebensstunde ZJhrer Majestät den Wunsch hervor: mit dem heißgeliebten Vater und dem hoffnungsvollen, zu früh dahin geschiedenen Sohne hier vereinigt zu wer- den. Jhr frommer Wunsch wird nun erfüllt, die Segnungen ihrer erhabe- nen Familie, ihres Vaterlandes, ihres Volkes, die Danksagungen der Armen begleiten sie in den Ort der ewigen Ruhe ! S

Graf Dietrichstein behändigte hierauf den einen der Sargschlüssel vem Guardian der Kapuziner zur Aufbewahrung, die anderen aber dem antwe- senden Hof-Secretair des Kaiserlichen Oberst-Hofmeister-Amtes zur Hinter- legung in der Kaiserlichen Schaßkammer, nah welcher Uebergabe Alle a:s der Gruft in die Kirche zurückkehrten.

Der Hof und die übrigen Anwesenden verließen, während dieses in der Gruft vor \sih ging, die Kirche.

Die Landes = Regierung im Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns hat das nachstehende Cirkular in Bezug auf die Errichtung einer Censur-Ober-Direction in Wien und eines obersten Censur-Kolle- giums erlassen :

„Se. Kaiserl. Majestät haben laut hohen Hof - Kanzlei - Dekrets vom 11ten d, M,, in Beziehung auf die Censur der Bücher, Handschriften und sonstigen Gegenstände der Vresse, die Errichtung einer Censur-Ober-Direc- tion und eines obersten Censur-Kollegiums unter den nachstehenden wesent- lichen Bestimmungen anzuordnen geruht:

1) Die Cenfur-Ober-Direction, mit welcher das wiener Bücher-Nevi- sionsamt vereinigt wird, bildet in Censursachen und zwar auch für jene Gegenstände, deren Erledigung den Wirkungskreis der Provinzial-Censur- Behörden übersteigt, die erste Justanz, ohne jedoch aus dem Verhältnisse der gegenseitigen Koordinirung mit den in den Provinzen bestehenden Cen- sur- und Nevisions-Behörden zu treten,

2) Gegen die Beschlüsse der die erste Justanz bildenden Censur-Behör- den über die Druckzulässigkeit eines Werkes steht dem Verfasser das Recht der Berufung an das oberste Censur-Kollegium zu, welches unter dem Vor- siße und der Leitung des Präsidenten der obersten Polizei - und Censurhof- Stelle aus Mitgliedern dieser Hofstelle, dann der Gehcimen Haus=-, Hof- und Staatskanzlei, der vereinigten Hoffanzlei und der obersten Justizftelle zusammengeseßt ift,

, 3) Zum Behufe des Nekurses oder auch um sein Manuskript durch eine geeignete Abänderung censurgemäß einrichten und neuerdings in die Censur-Verhandlung leiten zu können, sind dem Verfasser auf sein Ansuchen die Gründe, aus welchen die Druckbewilligung versagt und die wesentliche- ren Stellen, wegen welcher das Manuskript für unzulässig zum Drucke er- kannt worden ist, bekannt zu geben,

4) Die Berufung an das oberste Censur - Kollegium wird jedo nicht zugestanden:

a) wo es sich nur um Aufsäße handelt, welche für Zeitschristen, Tag- und Flugblätter von nicht rein wissenschaftlihem Jnhalte bestimmt sind z

b) wenn wegen einzelner Hinweglassungen und Aenderungen des Aus- drucckes Beschwerde erhoben werden will, endlich L /

c) wenn überhaupt keine wichtige Rücfsicht für die Veröffentlichung des censirten Gegenstandes durh den Druck geltend gemacht werden fann.

9) Die Frist zur Ergreifung des Rekurses, welcher von nun an nicht mehr an die politische Hofstelle, sondern an das oberste Censur-Kollegium stattzufinden hat, verläuft in vierzehn Tagen nach dcr an den Exrhibenten geschehenen Zurückstellung des Censur-Gegenstandes oder, falls die Bekannt- gebung der Beweggründe nachgesucht worden ist, vom Tage der Zustellung

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reußfishen Zeitung.

Sonntag den 30. Jan.

Frankrei ch.

Paris, 25. Jan. Die Königin hat gestern Abend ihren Sa- lon eröffnet, in welchem die Königliche Gamilie sich zusammenfand. Ihre Majestäten empfingen den Grafen von Syrakus, den Prinzen Paul von Württemberg, die fremden Gesandten und die Minister grankreihs mit ihren Gemahlinnen, viele Mitglieder der Pairs- und Deputirten - Kammer und eine Anzahl von Generalen und anderen angesehenen Personen. Der Empfang dauerte bis 10 Uhr. Vom Herzog von Aumale sollen fast täglich Schreiben aus Algier voll Klagen über das dortige Verwaltungs =- Personal in den Tuilerieen eintreffen, Es heißt, der Herzog von Nemours habe auch eine Reise nah Algier machen wollen, das Kabinet aber habe eine solche unter den jeßigen Umständen unangemessen befunden, und sie sei daher vor=- läufig aufgegeben worden. : E

__ Nachdem gestern in der Deputirten - Kammer auf die Rede des Herrn von Lasteytie noch der Finanz - Minister einige Erläuterungen über die Finanzlage gegeben und dieselbe als so beruhigend dargestellt hatte, wie sie es unter den obwaltenden Verhältnissen nur irgend scin könne, wurde die weitere Debatte über den zweiten Paragraphen des Adreß-Entwurfs auf heute vertagt.

Im Lauf der Debatte, welhe durch Odilon Barrot's Interpella= tionen in der Deputirten-Kammer über den Aemterhandel veranlaßt wurde, kamen unter anderen au folgende Scenen vor: | Herr von Peyramont warf dem Ministerium des Herrn Thiers ähnliche Mißbräuche vor, worauf dieser das Wort ergriff und sagte: „Jch leugne die Mißbräuche nicht, aber ih leugne, darum gewußt oder sie gebil- ligt zu haben; wer behaupten sollte, daß ich persönlich in nur einer der- gleichen Schachereien betheiligt war, dem werfe ih das Dementi eines Eh- renmannes gegen einen infamen Verleumder hin.“

| gebricht.

Da nun der Justiz-Minister besonderen Werth darauf zu legen schien, daß der Cassationshof einen ähnlichen Fall einmal als nicht uner- laubt erklärt habe, so rief Herr Dupin, der General - Prokurator dieses Hofes: „Mit meinem Wissen und seit der Zeit, daß ih mein Amt am Cassationshofe übe, hat derselbe niemals eine solche Entscheidung erlassen ; man versucht es, den Cassationshof an diesem Mißbrauch mitschuldig zu machen z ih bin hier, um ihn dafür zu rächen.“ Herr Dufaure: „Herr Guizot sprah beständig von großen Debatten, die durch diese kleine Misere verdrängt würden, Diese Debatte ist die größte, die ich kenne, denn wenn die Regierung unmoralish sein darf, o hat das Bolk nicht Unrecht, wenn es dem Beispiel folgt,“ Herr Lherbette: „Jch besteige die Nednerbühne, um der Sache ein Ende zu machen, Für die Zukunft mag das neue Gesey dienen; aber für die Vergangenheit? Herr Guizot hat sich einer wahrhaften politischen Simonie schuldig gemacht, denn daß er den ganzen Handel gekannt, das beweist ein Brief des Herrn Bertin de Vaux an Herrn Petit, den ih hier vor mir habe, und worin es he ßt: Herr Bertin könne Herrn Petit erst dann eine Antwort geben, wenn er Herrn Guizot gesehen und von ihm eine mündliche Antwort erhalten, da dieser sie schriftlich niht geben würde.“ Da Herr Guizot sich lebhaft be- wegt und die Achseln zut, so ruft Herr Lherbette aus: „Was Joll das Achselzucken? Auf einer anderen Bühne sah ih den religiösen Tartüffe, auf der politischen flnde ih heute den Tartüffe der Redlichkeit, Hier s\ißt uach zwei großen Revolutionen der Mann , der Frankrei nah außen re- präsentirt und im Jnnern verwaltet, der eine Handlung beging, die, von einem minder hoch stehenden Beamten begangen, mit Verlust der bürgerlichen Ehre bestraft worden wärez und es findet id auch noch ein Justiz-Minister, um ihn zu vertheidigen! Um die Meinung der- Kammer über diesen gro- ßen Mann zu sfixiren, schlage ih folgende Tagesordnung vor: „,„Die Kam- mer, ohne die Erläuterungen des Conseils - Präsidenten anzuerkennen, und indem sie sih die Rechte vorbehält, die aus der ministeriellen Verantwort- lichkeit hervorgehen, geht zur Tagesordnung über.“ Der Justiz-Mini- ster: „Dies ist ja ein wahrer Anklage-Akt,/ Herr Guizot: „Zch unter-

des hierüber erfolgten Bescheides.

6) In allem Uebrigen bleibt es bei den bisherigen geseßlichen Bestimmun- gen und bei der dem Präsidium der Kaiserl. Polizei- und Censur-Hosfstelle übertragenen obersten Leitung des gesammten Ceusurwesens.

Die vorstehenden allerhöchsten Anordnungen werden in Folge des an das Präsidium der Kaiserlichen obersten Censurhofstelle herabgelangten aller- höchsten Befehles vom 27, Dezember 1847 mit dem Beisaye zur allgemei- nen Kenntniß gebracht, daß ihre Wirksamkeit mit 1, Februar d, J, be-

ginnen werde,“

X AVien, 25. Jan. Der vor kurzem ernannte Regierungs= Rath der allgemeinen Hofkammer, Frenzel, wurde mit einer Mission nah Rußland beauftragt und is heute früh nah St. Petersburg abgereist, Unsere Geldaristokratie beschäftigen verschiedene Muth- maßungen bei der bestehenden Finanzlage und dem s{chwierig gewor= denen Geldmarkt. L :

Der gallizische Landesgouverneur, Graf Franz Stadion, wurde bei seiner leßtunternommenen Rundreise in den westlichen Kreisen der ihm anvertrauten Provinz überall freudig begrüßt; an der Gränze jedes Dominiums erwarteten ihn die eigenen Pferde treu ergebener Unterthanen, um seine Weiterreise niht dem gewöhnlichen Vorspann anzuvertrauen, Das versöhuende und immer nur vermittelnde Stre-= ben des energishen Grafen gewinnt ihm Aller Herzen, und es wird ihm gelingen, den Frieden der Provinz nicht nur herzustellen, sondern auch für lange zu erhalten. Die zweckmäßig getroffenen Verfügun= gen des Gouverneurs finden bei der strengen Büregukratie manchen Tadel, allein ste befestigen das Vertrauen der Gallizier zu ihm und werden durch den Erfolg seine \{wierige Mission glänzend lohnen. Der Bruder des Grafen hat Wien wieder verlassen, um von Brünn aus in nächster Zeit nah Prag an seinen neuen Bestimmungsort si zu begeben.

Der Landes -= Marschall Graf Montecucoli \oll die Ernennung als Gouverneur der Lombardei abgelehnt haben.

Dem Vernehmen nach wird Se, Kaiserl, Hoheit der Erzherzog Palatin längere Zeit hier verweilen, wenigstens in dieser Woche nicht mehr nach Preßburg zurüickehren,

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Frankreich. Paris. Hosnachrihten, Die Finanz-Verhältnisse. Wortwechsel in der Debatte über die Petitshe Sache, Die Abstim- mung in dieser Frage, Schreiben Petit’'s, Abbé Lambert 4+. Vermischtes, Schreiben aus Paris, (Gesez-Entwurf über den Uni- versitäts-Rathz Diskussion der Finanzlage des Landes in der Deputirten- Kammer; Gerücht von einem bevorstehenden Ministerwechsel ; die progres- sistishen Konservativen und die Wahlreform-Frage.) Y

Großbritanien und Jrland. London, Hofnachrichten, Neue ostindische Ueberlandpost, Die Times über O'Connell,

Schweiz. Kanton Ber n. N an Dufour. Kanton Luzern, Regierungszahlungen. Kanton Schwyz. Verwerfung der neuen Verfassung. Kanton Zug. Tagsahungsgesandtenwahl.

Italien. Turin. Neue Organisirung der Kommunal- und Provinzial- Verwaltung. Enthusiasmus.

Spanien. Madrid. Cortes-Verhandlungen. Vermischtes,

Jtalien, (Zweiter Artikel.) Breslau. irkfungen der Magnete. Eisenbahnen und Danpfschifffahrt. Speyer. General - Ver- sammlung der Pfälzischen Rhein-Eisenbahn. Schreiben aus Wien,

Handels - und Börsen - Nachrichten,

stüßte die Kandidatur des Herrn Petit (Unterbrehung), alles Andere is mir fremd. Mißbräuche sind vorgefallen, es handelt sih darum, sie abzustellen, einen speziellen und persönlichen Tadel aber dulde ih nicht und werde ab- treten, sobald er ausgesprochen wird,“ Herr Pevramont: „Jch schlage folgende Fassung der Tagesordnung vor: „,„Die Kammer, vertrauend auf den vom Ministerium ausgesprochenen Willen und auf die Wirksamkeit der Maßregeln, welche die Rückkehr eines alten und bedauernswerthen Miß- brauchs zu verhüten bestimmt sind u. st, w,“““ Herr Darblay: „Auch ich will eine Tagesordnung vorschlagen: „,Die Kammer, betrübt und unzu- frieden, ließt den Jnzidenzpunkt und geht zur Tagesordnung über,“ Herr Guizot: „Jh sehe die vom ehrenwerthen Herrn Darblay vorge- schlagene Tagesordnung als identisch mit der des Herrn Lherbette anz geht sie durch , so ziehe ich mich vom Ministerium zurü,“ Herr Lherbette: „Zn diesem Falle ziehe ih also meine Tagesordnung zurück und nehme die des Herrn Darblay an.“

Daß aber nicht diese, sondern die von Herrn von Peyramont vorgeschlagene Tagesordnung angenommen wurde, ist hon gemeldet.

Die ministeriellen Blätter äußern ih mit großer Genugthuung über den Ausgang dieser Verhandlungen in der Deputirten-Kammer, während die der Opposition sich darüber eben so entrüstet zeigen, Die Presse sagt: „Die Majorität votirt und ergiebt sich nicht, Sie war am 21. Januar gerade so stark, wie am 25. Juni vorigen Jahres, beide Male 225. Nicht Einer mehr beim Appell. Und derselbe Zufall waltete. Damals warf Herr Chambolle aus Jrrthum seine Kugel in die weiße Urne, diesmal ging es Herrn von Morny so.“ Eine Anzahl Konservativer, die progressistishen, hat, wie da- mals, so auch jeßt an der Abstimmung über die Petitsche Sache keinen Theil genommen. Diese, die si selb als „unab- hängige Konservative“ bezeichnen, erklären beute im Colt- merce, daß sie deswegen nicht votirt hätten, weil sie, zwar die Thatsache selbst höchlih mißbilligend, doch das Ministerium nicht stürzen wollten, daß sie jedo keinesweges die Verantwortlichkeit für solhe verdammungswerthe Sachen mit übernähmen und glaubten, die politischen Fragen dürften nie über Gewissens- und Rechtlichkeits= Fragen dominiren. Die erste Demonstration deute zugleich Lie Linie an, in der die unabhängigen Konservativen in dieser Session sprechen und handeln würden. Unter den Deputirten, von denen diese Note herrührt, bemerkt man die Namen: Sapey, Guiche, Merode, Sal- landrouze, Jouvenel, Albert, Mathieu, Beer, Dupin, Demesmay, Clapier, Clappier, Proa, Laplane, Maure, Mater, Lepelletier d'Aul- nay, Hallez Claparède und Andere, zusammen 25 an der Zahl,

Herr Petit, der Einnehmer von Corbeil, dessen Memoire in bei- den Kammern \o lebhafte Debatten hervorgerufen, hat seine Ent- lassung gegeben. Wie aber aus einem neuen Briefe zu ersehen, den Herr Petit in der Presse veröffentlicht, und in dem er behauptet, daß Herr Guizot bei dem Stellen- Verkauf direkt betheiligt gewesen, hat die Regierung bis jeßt Herrn Petit weder abgeseßt, noch vor die Gerichte geladen, ja bis jeßt niht einmal seine Entlassung an= genommen, und Herr Petit is zur Stunde noch Steuer - Einnehmer in Corbeil,

Der Abbé Lambert, der die ganze Revolution von 1789 an mit- gemacht hat und der Beichtvater aller von dem Revolutions=Tribunal Verurtheilten war, is zu Bessancourt, im Thale von Montmorency, 86 Jahre alt, gestorben.

Der Oberst Daumé, der an Abd el Kadel die Antwort des Kö- en auf dessen Brief überbringt, ist am 49ten d. in Toulon ange- ommen.

yn Lyon ist solher Mangel an Wasser, daß man das dort Un-

erhörte erlebt, Wasser in den Straßen verkaufen zu schen. Die mei=-

| sten Badeanstalten sind bis auf Weiteres geschlossen, und mehrere Fa-

brifen feiern, weil es an Wasser zum Speisen der Dampfkessel-

Aus Melagues im Aveyron - Departement wird von großem Schneefall seit dem 15. Januar berichtet. Ringsum lag der Schnee drei Fuß tief, auf den Gebirgen noh viel tiefer, und die Verbindung unter den Ortschaften war ganz aufgehoben. N

In Folge der beunruhigenden Nachrichten aus Sicilien wurde Minister-Rath ín den Tuilerieen gehalten, und der neu ernannte Ge=- sandte in Neapel, Herr von Bussieres, erhielt Befehl, sofort auf sei=- nen Posten abzureisen.

Der Justiz - Minister soll Herrn Dupin geschrieben haben, daß es feinesweges seine Absicht sei, ihn seiner Stelle als General-Pro=- furator zu entsecßen, wie die Presse behauptete. A i Der Erzbischof von Paris hat in einem Rundschreiben der hie=- sigen Pfarrgeistlichkeit einges{chärft, in ihren Pfarren die Verbreitung einer Schrift, welche die Gläubigen zu Gebeten für die Herzogin von Bordeaux auffordert, mögli} zu verhindern. i

Herr von Colloredo verläßt morgen Paris, um nach Wien zu- rückzukehren; Herr von Radowiß wird noch einige Zeit in Paris verweilen.

aris, 25, Jan. Jn der heutigen Sißung der Pair s- a N der Minister des öffentlihen Unterrichts einen aus 29 Artikeln bestehenden Geseß - Entwurf in Betreff der Zusammen= seßung des Königlichen Rathes der Universität vor. Sonst wurde durchaus nichts verhandelt. ;

Jn der Deputirten-Kammer langte noch ein Verlangen des Herrn Lavielle um Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung des Marquis von Larochejacquelin an, das verlesen wurde. Marquis von Larochejacquelin ersuht die Kammer, die verlangte Ermächtigung zu gewähren. Dann wurde zur Tagesordnung geschritten, Fortseßung der Diskussion des §. 2 des Adreß - Entwurfs, die Finanzen be- treffend. ; 4 M: erste Nedner, Herr Achille Fould, fürchtet, daß seit dem Ein- tritt des jeßigen Finanz-Ministers die Finanzlage noch schlimmer geworden sei, als sie zuvor war, Dessen Finanzpläne scheinen ihm nicht besser, als die seines Vorgängers. (Gelächter.) Der Redner entwirft ein nicht glän- zendes Bild von der Lage des Schaßes, stimmt aber mit dem Minister darin überein, daß die Reserven des Amortissements zu den ordentlichen Hülfsquellen des Budgets gezählt werden müßten. Herr NAERILS Mas gès: „Jch bestreite durchaus diese Ansicht.“ Herr A. Fould: „Jch bleibe dabei, (Gelächter.) Der Finanz-Minister sagt zwar, die Regierung habe große Dinge gethan, Eisenbahnen gebaut, Häfen ausgebessert , Monumente geschaffen, die Straßen verbesseit, ohne zu außerordentlichen Hülfs- quellen ihre Zuflucht nehmen zu müssen. Das is nicht ganz rich- tig, Die schwebende Schuld ist um 400 Millionen gewachsen, Der Herr Minister sagt, man würde nie etwas Großes ausführen, wenn man nicht an die Zukunft dächte. Das i} allerdings wahr, Ohne Zweifel giebt es Arbeiten, die, so wie die Ausgaben dafür, auf mehrere Jahre sich vertheilen, Für diese kann man allerdings sorgen, ohne die Zu- kunft zu gefährden, welche übrigens den Vortheil daraus ziehen wird, Aber was ih tadle, is, daß man so zu sagen die Quellen der Hülfsmittel selbst angegriffen hat. Der Minister täuscht sich, wenn er vom Staatskredit alle Hülfsmittel verlangen zu können glaubt, deren der Schay bedarf. So hat der Minister die Bank veranlaßt, sich bei den Anlehen durch Ankauf von Renten zu betheiligen, Was würde daraus entstehen, wenn die Bank die- selben wieder verkaufen und zu Gelde machen wollte, der Kaiser von Rußland aber in demselben Augenblick die Renten auf den Markt würfe , die er ge- kauft? Die Vergangenheit hätte zur Lehre dienen sollen. Der Zufall hat Frankreich aus der Verlegenheit gezogen. Man bätte sich nicht noch einmal in dieselbe stürzen sollen. Der Finanz - Minister: Der Redner vor ihm habe einen Finanzplan vorgebracht, der aller- dings demselben eigenthümlich sei, Mit Hülfe desselben vergrößere derselbe die Uebelstände des seinigen (des Ministers) und verringere die Uebelstände seines eigenen, Der Minister vertheidigt die Bank gegen die ihr gemachten Vorwürfe, Zhre Statuten erlaubten ihr, Renten anzukaufen mit einem Theil ihres Kapitals, Und anders habe sie bei ihrer Betheili- gung am Anlehen nichts gethan. Dies habe man ihr also nicht untersagen fönnen. Aber abgeschen davon, daß sie ganz geseglich gehandelt, habe sie dem öffentlichen Kredit dadurch auch einen ganz besonderen Dienst geleistet. Der Nedner geht nun die einzelnen von dem vorigen Redner angeregten Punkte durch und zeigt namentlich die Schwierigkeiten der Realisirung des Anlehens, Er nennt es unter den Umständen, die obgewaltet, einen wah- ren Akt des Muthes von Seiten des Unternehmers , ein Angebot zu ma- chen, Herr Thiers: Er besteige die Tribüne niht, um Opposition zu machen , sondern blos um das Land aufzuklären über die wahre Lage der Finanzen, Er theile keinesweges alle Besorgnisse des vorhergehenden Red- ners über die Finanzen des Landes, aber eben so wenig das volle Vertrauen des Finanz-Ministers. Die Uebertreibung der Besorgnisse sei vom Uebel, aber allzu großes Vertrauen eine wahre Gefahr. Er könne aber dieses Ver- trauen des Ministers nicht begreifen, wenn er die Lage betrachte, wie der- selbe selbs sie darstelle. Wenn man ihm von Defizits sprehe, antworte derselbe mit Ueberschwemmungen und \{chlechten Aerndten z spreche man ihm von den Mitteln zur Deckung des Defizits, \o \prehe derselbe von der \{hwebenden Schuld, die dafür zureihe. Spreche man vom wachsenden Ausfall der Einnahmen gegen die Ausgaben, jo sage derselbe, in ses bis sieben Jahren werde Alles ausgeglichen, Frankreich reich sein, Spreche man von möglichen Eventualitäten, die der Entwickelung des Kredits entgegen- treten könnten, so antworte derselbe, eine den Frieden wollende Regierung habe von solchen Eventualitäten nichts zu fürchten, Herr Thiers sucht nun mit Ziffern zu zeigen, daß man bei Fortseßung des eingeschlagencn Sy- stems dem Abgrund entgegengehe, Er is im Augenblick des Postschlusses noch auf der Tribüne. E

Es tauchen wieder Gerüchte von einem bevorstehenden Minister- wechsel auf. Die nicht mehr zu leugnende Abtrünnigkeit einer An- zahl der sogenannten progressistishen Konservativen, denen jedoch auch mehrere von altem Schlage sih beigesellt haben, von der ministeriel- len Majorität, ist die Veranlassung dazu. Man bezeichnet den Schluß der Debatten über die Adresse in der Deputirten - Kammer als den Augenblick, wo die ag Kabinetsveränderung stattfinden würde, und is sogar hon mit Bildung des neuen Ministeriums, das an die Stelle des bisherigen treten würde, fix und fertig, Graf Molé würde an die Spibe desselben treten und u das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten erhalten; Gra Montalivet, Minister des Junern im Kabinet vom 15, April und jegt Jntendant der Ci= villiste, aufs neue das Portefeuille des Jnuern;z Herr Dufour das der öffentlichen Arbeiten, das er schon im Kabinet vom 12. Mai inne ge- habt; Herr Vivien das der Justiz, welches er auch im Kabinet vom 41, März unter der Präsidentschaft des Herrn Thiers be- Fleidetez Herr Achille Fould (einer der Chefs des bekann- ten großen Banquierhauses dieses Namens und De utirter des Wahlbezirks von Tarbes) oder auch Herr Hippolyte Passy, Fi- nanz - Minister im Kabinet vom 12, Mai, das der Finanzen; Herr Bignon, Vice-Präsident der Deputirten-Kammer und seit einer Reihe von Jahren {hon Berichterstatter über das Budget der Ausgaben,

das der Marinez Herr Cousin, Pair von SOeE und Minister des öffentlichen Unterrichts im Kabinette vom 1. März unter Herrn Thiers , abermals das des. öffentlichen Unterrichts; Herr Billault, Unter -Staatssecretair der auswärtigen Angelegenheiten im Kabinette vom 1, März, das des Ackerbaues und des Handels; Marschall Dode