1848 / 31 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Anatolien, lich sein werden.

Bodens sesr E Serikuse während der verflossenen Woche beliefen sich S ch

Die

Le Daten en Pr T Bre Goll See i eten S ngen, e an 5 . s j ehr stürmische Wetter verhindert, nicht blicken; da- veri pur as Ee der verflossenen Woche einen festen Stand Eine von Ragusa eingetroffene kleine Ladung neuer Waare fand so wie einige andere Partieen von Korfu zu steigenden Preisen rasche Abnahme. Der Wochenumsaß belief sich überhaupt auf 2,109 Ornen und zwar 400 O. von den Berberesken in Fässern zu 24 Fl., 400 O. neues von Korfu in Fässern zu 255 265 Fl., 500 O. eßbares halbfeines und feines von Apulien in Fässern zu 26—20 Fl. und 800 O, von Jstrien und Dalmatien, altes und neues, in Fässern zu 27 28 Fl. die Orna. Die Erwartungen, zu welchen man in Betreff dieses Arti- Fels bei dem lebhafteren Geschäftsgange gegen Ende des verflossenen Jahres

auf 300 Beo immer lassen sich die von

her die behaupteten.

Seide.

berehtigt zu sein glaubte, haben sih niht bewährt.

in den deutschen Rheingegenden haben die dortigen Fabrikanten eingeschüch- tert, welche jeßt nur äußerst geringe Bestellungen in Mailand machen und l Dies wirkte auch auf unseren Markt zurück. Der Wochenumsay beschränkte sich auf 6 Ballen

überhaupt noch mit Vorräthen versehen zu sein scheinen.

rumelishe zu 5 Fl, per Pfd. montese wie in unserer legten Liste notirt.

und das nahme.

Droguen. ändert gelassen. Gummi rief mehrere Geschäfte hervor, und zwar 100 Ctr. arabicum

nach Qualität zu 30— 43 F[l, per Ctr,

Farbewaaren bieten uns keinen Anlaß zu irgend einer Bemerkung. Der Umsay ist fortwährend ohne Belangz die Preise erfuhren keine we- Die Verkäufe während der verflossenen aht Tage beschränkten sih auf 25 Centner neuen ägyptishen Safflor zu 32 Fl., 35 Centner alte und neue persische Kreuzbeeren zu 70—90 Fl. per Centner, Außerdem sind 1000 Ctr, Blauholz zu 23, Fl, per Ctr. abgegangen,

sentliche Veränderung.

St. Petersburg, 9./21. Januar.

hältnißmäßig billig abgeben möchten,

Von gelbem Lichttalg ist zu 115 Ro. mit Handgeld pr. August ge- Mit a, G, kann man 107 Ro, nominell notiren; 108 Ro,

macht worden, a, G, wird von guten Eignern verlangt.

das die anhaltenden starken Negengüsse der Fruchtbarkeit des

Die Preise sind bis auf jene für Uso Pie- Fl i Die Briefe aus Frankrei lau- | Z,; ten indeß Fes günstig; die dortigen Fabriken sind in voller Thätigkeit

Rohmaterial findet daher zu etwas besseren Preisen leicht Ab-

Wir haben die Preisnotirungen in unserer Liste unver- Die Umsäße waren im Allgemeinen ohne Belang und nur Die Verkäufe erreihten 860 Ctr., in Sorten zu 55 Fl,, 80 Ctr, sortirt zu 80 bis 115 F[l., 600 Ctr. Suakim zu 20—24 Fl. und 80 Ctr, Embavi je

Obzwar die Zeit da is, wo unsere Russen gewohnt sind, einen Theil ihrer im nächsten Sommer anzit- bringenden Waaren auf Kontrakt zu verkaufen, so stellt sich doh noch im- mer kein Begehr darnah ein. Dessenungeachtet is es zweifelhaft, ob eine fernere Erniedrigung Statt finden wird, denn die meisten unscrer Verkäufer sind wohlhabend und können sich anderweitig helfen, und den zweifelhaften wird man wahrscheinlich gar kein Geld anvertrauen, selb wenn sie ver-

220

“it lagleinsamen, lität mit 44 No, bezahlt,

Vorschuß verkauft.

enblick a 75 Ro. baar zu haben. jeyt höher limitirt.

London, 24. Jan.

verkauft werden fonnten, 1 bis 2(

sind 1 Sh. p. Qr. niedriger,

Amsterdam, 26. Jan,

260 Fl. Kohlsaamen Frühjahr 2 L, April 643 L,, Sept, und Oft. 60 L,

Nüböl gleih und auf Lieferung etwas angenehmer, p. 6 W, 37x, ceinól p, 6 W, 292, flieg. 283.

flieg. 36%, Mai 35% a 36, p. 6 W. 32, flieg. 31 Fl.

Amsterdam, 26, Jan, Antwerpen, 25. Jao. Frankfurt a. M., 27. Stiegl. —. Integr. 94, Poln,

it amburg, 27 Jap.

Alt. 1074. 1072. Rotbsch. 04 Br, Meckl, 46. 453.

Lei Pzig, 28S. Jan. Sächs. Schles. 92 Br, Chem. Ries. 44 Br.

Mex. 18%, Paris, 25. Jau. Neue 3% Aul. 74. 75. V ien, 26. Jan.

Hanf, Kleine Partieen sind zu solgenden P E S Io A

reiner zu 80 No. a. G, und zu 85 Ro. mit Hdg., Ausschuß zu 75 Ro. a. G, und zu 80 Ro. mit Hdg., Halbrein- zu 65 Ro, und zu 70 No. mit Hdg., jedoch wird von den meisten Eignern ein höherer Preis verlangt, -

Pottasche und Hanföl ganz ohne Umsaßyz eben so i} es mit Ge- Roggen kann man zu 17 a 172 Ro., Kubanka Weizen zu 28 a 29 Ro,, weichen gewöhnlichen zu 25 a 26 Ro. anführen.

treide.

Guter E in N wäre in loco zu 237 a 24 Ro, zu erhalten. 9

Hamburg 344. London 37 a 3, Paris 397 a 398, Amsterd. 1847 a 188,

Niga, 10./20. Jan,

T

tender Umsay in Betracht der obwaltenden Verhältnisse,

Bei fehlender Winterbahn ist die Zufuhr von Flachs schwach gewesen, zu den leßten Notirungen war ein nicht unbedeu-

Sekanntmachungen.

[80] Soria =LaduUtnà

der an dem Gute Reinfeld N, Nummelsburgschen Krei-

ses, Antheile A, und B. zu Lehen berechtigten Agnaten

der Geschlechter v. Massow, v. Seiger und aller son- stigen zu Lehen daran berechtigten Familien.

Auf Antrag des Kaufmanns G. H, Jseke zu Stolp, der gegen den Kaufmann Stark eine Forderung von 2000 Thlr, nebst Zinsen rechtskräftig erstritten hat, ift die nothwendige Subhastation des dem Rentier Stark als Civilbesißer gehörigen Gutes Reinfeld R,, Rum- melsburgschen Kreises, aus den fombinirten Antheilen A. und B. und den dazugeschlagenen Pertinenzstücken bestehend, zu diesem Zwecke aber die Vorladung der an diesem Gute und Pertinenzien zu Lehen berehtigten Geschlechter behufs Ausübung ihrer Lehnrechte verfügt worden.

Der Antheil A, is ein alt v, Massowen Lehen, Von dem Antheil B., der als ein solches noch im Hypothe- kenbuche verzeichnet steht, is es zweifelhaft, ob er noch für ein solches zu erahten sei, indem er Juhalts des von der Lehnskanzlei zu Stettin unterm 8, Olktober 1846 ertheilten Attestes bei derselben als 9. Massow- sches Lehen nicht mehr aufgeführt ist, seitdem durch das Instrument vom 16, November 1665 damals lebende Agnaten des Geschlechts v. Massow auf das Lehn- und Einlösungsrecht daran entsagt haben,

Dagegen is Jnhalts des Hypothekenbuchs im Jahre 1743 Adolph Christian v. Seiger mit diesem Antheil zum neuen Lehen investirt worden,

Den Antheil A. hat der Hofmarschall Valentin von Massow durch Kauffkontrakt vom 26. Februar 1799 für 7500 Thlr., den Antheil B. derselbe durch Vertrag vom 12. März desselben Jahres für 3300 Thlr. erworben, Beide Antheile hat demnächst mit dem Zubehör der Kammerherr August Carl Valentin v. Massow mittelst Vertrages vom 25. März 1840 an die Kaufmann Jsekeshen Eheleute für 16,600 Thlr, und diese durch Kontrakt vom 27. August 1841 für 18,090 Thlr, an den Kaufmann Stark verkauft.

Es werden nun behufs Ausübung ihrer Lehnrechte an dem Gute Reinfeld R, nebs Pertinenzien sämmt- liche Agnaten

A. des Geshlechts v, Massow, unter diesen folgende ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannte : : L,

1) Jacob Reinhold v, Massow, früher zu Heinrichs- dorff, des Jacob v, Massow zu Groß Volz Enkel,

2) dessen Vaterbruder Caspar v, Massow, Jacobs v, Massow Sohn,

3) Caspar Christoph Ferdinand v. Massow, des Haupt- manns Caspar Friedrih Sohn, im Jahre 1807 Landschafts - Deputirter zu Stolp und Besißer des Gutes Wusseken,

4) Ernst Ludwig Johann v, Massow, früher auf Ge- wiesen und Grünhoff, Sohn des Landraths Jo- haun Franz Gottlob v. Massow auf Treten,

5) Anton Wilhelm v, Massow, Sohn des Obersten Friedrich Eugen, im Jahre 1807 Hauptmann a. D, zu Gollinchen bei Cottbus, und dessen angeblich n Sächsische Dienste getretener Sohn,

—__, Sonntag, 30! Jani stellung :

Viardot - Garcia: Donna Anna.)

ZU dieser Vorstellung werde

verkauft :

s Allgemeine

6) Friedrih von Massow, früher zu Väls in der Provinz Limburg,

7) Georg v, Massow, Jngenieur-Lieutenant zu Leyden,

8) Wilhelm Cornelius v, Massow, Artillerie-Lieutenant zu Wonnbrügge,

9) Gerlach Cornelius Johannes v, Massow zu Ley- den, Söhne des Gottfried v. Massow, früheren Residenten zu Rembang auf Java, dann Raths im Magistrat zu Leyden,

10) Theophil v, Massow, früher Premier'- Lieutenant im Kadetten - Corps zu Culm,

11) Hans v. Massow, Lieutenant a. D,,

12) die lehnsfähigen Descendenten des zu Neugut bei Glogau verstorbenen Regierungs-Raths v. Massow z

B, des Geschlechts v, Seiger:

Adolph Christian v. Seiger und

der Hauptmann Caspar Georg Gottlob v, Seiger,

so wie die Agnaten sämmtlicher unbekannten, an dem

Gute Reinfeld R. nebst Zubehör zu Lehen berechtigten

Geschlechter, hiermit vorgeladen, in dem guf

den 16, September 1848, Vorm. 11 Uhr,

vor dem Deputirten, Ober - Landesgerichts - Rath von

Teschen, anberaumten Termine selbs oder durch Bevoll-

mächtigte, wozu ihnen die Justiz - Räthe Naumann,

Hildebrand und Villnow und Justiz-Kommíissarius Eckardt

vorgeschlagen werden, zu erscheinen, um ihre Lehnrechte

an Reinfeld N. nebst Pertinenzien zur Ausübung zu bringen, die zur Begründung derselben erforderlichen

Beweismittel in Urschrift beizubringen, mit dem Provo-

kanten und den sich etwa meldenden Agnaten zu ver-

handeln und demnächst das Urtel zu erwarten, Diejenigen, welche von den etwanigen Lehnberechtig- ten in diesem Termin sih nicht melden und ihre Lehn- rechte an dem gedachten Gut nicht nachweisen können, haben zu ertvarten, daß sie mit ihren lehnfähigen

Descendenten mit ihren sämmtlichen Lehnrehten, nament-

lich der Wohlthat der Lehntaxe, dem Vorkagufsrechte,

dem Einlösungs- oder Nevocationsrecht und wie sie sonst

Namen haben mögen, werden ausgeschlossen und ihnen

deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird,

Das Gut Reinseld R. nebs Pertinenzien wird in die-

sem Falle für ein Allodium erklärt und die Allodial-

qualität im Hypothekenbuche vermerkt werden, Cöslin, den 12, November 1847, Königl, Ober-Landesgericht, Erster Senat.

[81] Bekanntmachung,

„În folgenden älteren bei dem vormaligen hiesigen Königlichen Justizamte niedergelegten, am 13ten d. M, von uns eröffneten Testamenten sind mit Erbschaften und resp, Vermächtnissen bedacht;

1) in dem Testamente des Pastors Kummerhy zu Dos-

G Ch M Los die Schwesterkinder felan L arlotte Sophi i manue Geschwister Haase phie und Friedrih Eman 2) in dem Testamente des Gärtners Caspar Friedrich Gardemihn zu Randow vom 29, Dezember 1775 A und Ehefrau Catharine Marie, geb. eesen,

3) in dem “Testamente des Jochen Eßmann zu Ga-

dow vom 17, Januar 1776 dessen Schwester, ver-

Hanf. Die Preise dafür wollen sich noch nicht feststellen, wenngleich man von Seiten der Verkäufer geneigt is, sie etwas zu ermäßigen. ier liegender Thurmsamen wird in hoher Qua- on Schlagleinsamen is eine dieser gleichkom- mende Parthie mit den Barken zu liefern a 23% (157) Ro. mit 10 %

Getreide blieb ohne Umsay, 115/16 yfd. Roggen war für einen Au- Die meisten Verkaufs-Austräge sind bis Kauflust fehlt und war kein festes Gebot zu erlangen,

Getraidemarkt. von den benachbarten Grafschaften ziemlich viel Weizen zugeführt worden, doch die Qualität war schlecht und die Preise mußten, Sh. p. Qr. niedriger gestellt werden, Fremder Weizen verkauft si gleichfalls schwer, und die Preis - Notirungen Gerste, reichlich zugeführt, hält die vollen

( T ai, reise, Desgleichen Bohnen und Erbsen, Hafer fest und unverändert, In Ou lelen Fallisemenis Mehl geht Sevi um, Preise unverändert. bei

Getraidemarfkt. Weizen und Roggen bei Kleinigkeiten an Konsumenten: 128pfd. bunt, poln, 435 Fl. Roggen : 124pfd, n. rhein. 216 Fl., 117pfd, petersb, 190 Gerste: 113pfd. dänishe 200 Fl,

und Herbst 1 L, höher auf 9 Faß,

Auswärtige Börsen.

Niederl. wirkl. Sch. 5317, Zinsl. —. Jan, 5% Met, 1005 G, 300 FL L, 99 Br. 5% 18%. 184. 3% do. 25. 245. Bexb. 85%, 85%. Taunus Actien 3547 39537. Bank-Actien 1580 Br. Hamb. Berg. Actien 83, 825. Magd. Wittenb. 72 Br. Glückst. Elmsh. 50 G

Leipz. Dresdn. Act. 114% Br. Löb. Zitt. 44 Br. Berl. Aub. Li A. 114. 1137, Lt. B. 1077.

Londo n, 24. Jan. Cons. 3% 89, Ard. 205. 3% —.

65% Kente flu cour. 15, 90

5 % met. 1014 Actien 1542. Aul. d: 1824 1555, de 1839 1087. Glogan. 100. ordb, 120

Königliche Schauspiele. Im Opernhause. ing: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Original- Recitativen, von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. n Billets zu folgenden Preisen

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, und ersten Balkons 1 Rthlr, 10 Sgr., ein Billet zum Parquet, zur

ehelichten Gerbendorff, Regine, geb. Eßmann , de- ren Kinder, dessen beide Brüder Christian und Hans

Am heutigen Markt war

damit die Vorräthe

Henning,

Heute verkauft von verfauft :

Buchweizen: 120pfd, fries.

Leinsaamen ohne Handel.

Hanföl

5% Span. 15%

Neue Anl, 15%. Bauk-Act. 1920 Ber. do. 500 Fl. 794. Span.

Engl. Russ. 104% Be. Hamb. Ber: 97%. 977 Kiel

Rendsb. Neum. §5 Br. Kopeuh,

Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par= terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in der Fremden-Loge 2 Rthlr. Im Schauspielhause. Weg durchs Fenster, Lustspiel in 1 Akt, aus dem öranzösishen , von Friedri, Hierauf : | 4 Tanz, ausgeführt von Dlle. A. Wickro und Herrn Hoffmann. Und; Der Kurmärker und die Picarde, 1815, Genrebild von L, Schneider. Montag, 31. Jan. i Abounéments-Vorstellung: Die Quibßows, vaterländisches Drama in 9 Auszügen, von L, Schneider. zur Handlung gehörige Musik ist vom Königlichen Kapellmeister

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr.

Sonntag, 30. Jan. Gesang in 3 Abth., von Direktor Gährich,

Montag, 31. Jan.

Dienstag, 1. Febr.

ein Billet

18te Abonnements - Vorstellung: Der

Der Sohn auf Reisen. Spanischer National=

Jm Opernhause. 19te Schauspielhaus -

Ouvertüre, Zwischen-Musif und die

ZU dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen, die Darstellungen von

Schauspielea im Opernhause statthaben,

10) S

ein Billet in den Logen des ersten Ranges und im ersten Balkon 1 Rthlr.; ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr. z ein Billet in den Logen des dritten Ran= ges, im Balkon daselbst und im Parterre 15 Sgr. z ein Billet im Amphitheater 74 Sgr. z ein Billet in der Fremdenloge 2 Rthlr,

Königsstudtisches Theater. H Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit D. Kalisch. Musik vom Königl. Musit=

Einmal Hunderttausend Thaler. Einmal Hunderttausend Thaler.

Meteorologische Beobachtungen.

Sächs, Bayer. 9) Br. 1848. | Mgd. Leipz. 2214 Br. 28 Jan | Degss. Bank-Act. 104% Br,

lat. 542, 533,

107,

Luftwärme 3% fin cour. do. 13 70 1 | Dunstsättigung. | Wetter | Wind

Wolkenzug . . H

4% do. 85. 3% do. 63 Bauk

15te Abonnements-Vor=

h (Mad, Aufang halb 7 Uhr.

des ersten Ranges

r Anzeiger.

Eßmann zu Zootßzen und Darsikow und die Kinder seines Bruders Andreas Eßmann.

Da uns die gedachten Erben und resp, Legatarien ihrem Aufenthaltsort nach unbekannt sind, so bleibt ihnen überlassen, sich bei uns zu melden und zu legiti- miren, welhemnähst ihnen die Testamente vorgelegt werden sollen.

Wittstock, den 15. Januar 1848,

Königliches Land- und Stadtgericht,

Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Cörlin.

Die den Bauer David Buskeschen Eheleuten zu Redlin gehörige Erbpachts - Gerechtigkeit an dem dort belegenen Bauerhofe Nr. 8 soll

am 1. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Laut der nebst Hppothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe beträgt der reine Ertrag der Erbpachts - Gerechtigkeit 265 Thlr, 7 Sgr. 8 Pf. Derselbe gewährt zu 5 Prozent einen Taxwerth von 5305 Thlr, 3 Sgr. 4 Pf, und zu 4 Prozent be- rechnet einen Taxwerth von 6631 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. 3 darauf haftet ein Erbpachts - Kanon von 40 Thlr. 28 Sgr. 11 Pf., welcher zu 4 Prozent berechnet einen Ka- pitalswerth von 1024 Thlr. 2 Sgr. 11 Pf. darstellt, so daß nach dessen Abzug der Werth der Erbpachts- Gerechtigkeit

zu 5 Prozent veranschlagt 4281 Thlr. 5 Pf.

h und zu 4 Prozent veranschlagt 5607 Thlr, s Sgr, 9 Pf. eträgt,

[41]

[896] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 20. September 1847,

Das der Ehefrau des Maurerpolier Kunst, Sophie Friederike, geb. Winkel, gehörige, hierselb in der Land- wehrstraße Nr. 16a. belegene, im Hypothekenbuche von der Königsstadt Vol 19, Nr. 1401. verzeichnete Grund- e, A abgeschäßt zu 9594 Thlr, 20 Sgr. 8 Pf., so

am 3, Mai 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[1197 b] Ero cln a Alle diejenigen, welche an das von dem Kaufmann Carl Michels an den Buchhändler Fr. Droysen mittelst Kontrakts vom 2ten v. M. verkaufte, am großen Markt sub Nr, 2 hierselbst belegene Wohnhaus c. p. dingliche Ansprüche und Forderungen machen zu können vermei- nen sollten, werden auf den Antrag des Käufers hier- mit geladen, solche in eirem der folgenden Termine: am l14ten u, 28sten k. M. u. 11. Februar k. J, jedesmal Morgens 10 Uhr, vor dem Stadtgericht speziell anzumelden und zu be- glaubigen, bei Vermeidung der Präklusion, welche durch den in termino den 25. Februar fft. Js, gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu publizirenden Präklusiv - Abschied wird ausgesprochen werden. Datum Greifswald, den 10, Dezember 1847. Direktor und Assessores des Stadtgerichts, (L. S.) Dr, Teßmann,

Morgens 6 Ubr. | 2 Ubr.

E Tagesmittel: 341,14’! Par...

Verantwortlicher Redacteur Dr. J.

| Nachmittags Abends Nach einmaliger

10 Ubr.

Beobachtung.

Luftdruck... ,. |341,22*’ Par. 041.01“ Par. 341 20'" Par. [Quellwärme r hs R |— 14,6" R.

"Thaupunkt... a! 14,9° R. | 99 pCt. | 81 pCt.

beiter |

11,2'R. - 129‘ R, 90 pCt.

Flusswärme

_— (,9" R, | l 9,1 R Bodenwärme

A usdünstung Niederschlag Wärmewechsel —7,0? | 165,1°

beiter, heiter, 0. | Üs U.

11,0 B, 121° B, 00 yCe O,

——— Ar É E T M e W. Zinkeisen.

Jm Selbstverlage der Erpedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckeret

1% . Literarische Anzeigen. Jn meinem Verlage erschien so eben und ist durch alle Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin durch die

Plahnsche Buchhandlg. ce. Nis),

Jägerstraße Nr. 37; M [84] Die Bekenntnißschriften der

; G 4 44e T evangelisch - reformirten Kirche. Mit Einleitungen und Anmerkungeu herausgegeben von Dr, E, G. A. el.

Gy. 8 2 ly, 20 Sar.

Früher ersch.c1 bereits bei mir: Concordia. Die fymbolischen BuGer der evangelish-luthertschen Kirche, mit Einleitun- gen herausgegeben von F. A. Koethe, Gr, 8, 1830, E 1 Thlr, 15 Sgr.

Leipzig, im November 1847. F. A, Brockhaus,

Für das Jahr 1848 erscheint, wie bisher, in Kom- mission der F, B, Mesyler schen Buchhandlung in Stuttgart und is durch alle Buchhandlungen, Postäm-

ter und Zeitungs-Exrpeditionen des Jun- und Auslandes

zu beziehen, in Berlin durch die Groptius- he Buch- und Kunsthandlung, Königl, Bau- \hule Laden Nr. 12: [83] Eisenbabn- Zertumnga Redigirt und herausgegeben von Carl Eßel und Ludwig Klein, s Ingenieurs, technische Mitglieder der Königlich Würt- tembergischen Eisenbahn-Kommission, Ses Ja E Jede Woche eine Nummer von wenigstens einem Druck- bogen in Roval-Quart, mit lithographirten Beilagen und in den Text eingedruckten Holzschnitten, Der Abonnements - Preis für den Jahrgang 1848 ist 7 Thlr. Preuß, Cour, L | Die früheren Jahrgänge der Cisenbahn-Zeitung sind, so weit der Vorrath reicht, zu dem Abonuements-Preise von 7 Thlr, für die Jahrgänge 1846 und 1847 und von 6 Thlr, für die anderen Jahrgänge zu beziehen. Die von Tag zu Tag steigende Theilnahme, welcher sih dieses Blatt zu erfreuen hat, a eben so als Be- weis dafür gelten, daß es berufen is, ein langgefühl- tes Bedürfniß in dem von ihm vertretenen Fach zu be- friedigen, als auch, daß es den Herausgebern gelungen, die Aufgabe, welche sie sich bei Uebernahme der Re- daction gestellt, auf eine befriedigende Weise zu lösen, Als erwähltes offizielles Organ des deutschen Ei- senbahn - Vereins und bei der von Seiten mehrerer Staats-Regierungen und den deutschen Eisenbahn-Ver- waltungen dem Unternehmen zu Theil werdenden und in Aussicht gestellten Unterstüßung soll und wird aber die Eisenbahn- Zeitung in der Folge durch Reichhaltig- keit, Gediegenheit und Gemeinnügßigkeit ‘ihrer Mitthei- lungen noch mehr als bisher sich auszeihnen und da- durch die Gunst ihrer Leser zu erhalten suchen,

Das Abonnement beträgt.

2 Rthlr. für { Jahr. 1 Rtblr. - 8 Rthlr. -

in allen Cheilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei etnzelnen Kummern wird

der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

M 31.

Ara

Um vielfachen Anfragen zu begegnen, sieht sich die Redaction der Allgemeinen P daß Exemplare dieser Zeitung vom 1. Januar ab den etwa jeßt noch

: Inhalt,

Amtlicher Theil.

Ständische Angelegenheiten. Achte Sipung des Vereinîg- ten ständischen Ausschusses am 27, Januar: Fortsezung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgesepbuhcs. Die §8. 50 und 51, dic Zurechnungsfähigkeit betreffend, werden mit einigen Modifi- cationen angenommen. §, 52: Verfahren gegen Personen, welche we- gen jugendlichen Alters für unzurechnungsfähig zu achten z angenommen, §. 93: Strafen für Personen zwischen dem 12ten und 16ten Jahrez angenommen. §. 54: Unzurechnungsfähigkeit derer, denen durch Gewalt- thâtigkeiten oder Drohungen die Willensfreiheit benommen; angenommen, Desgleichen die §§. 55, 56 und 57, die Nothwehrz §, 58, die Sclbst- hülfe, und §. 59, die Verlegung fremden Eigenthums bei der Selbst- hülfe betreffend. §. 60: Jrrthum in den Thatsachenz §. 61: Rechts- Zrrthumz die §8. 62, 63, 64 und 65: Verjährung, werden mit geringer Modification angenommen. Von den §§, 66 70: Verzeihung, kom- men die drei ersten zur Berathung und werden, nah längeren allgemei- nen Verhandlungen, im Wescntlichcn angenommen, /

e ¡ A Beilagen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

i Dem Schürger Johann Wißbler aus Koblenz die Rettungs= Medaille am Bande zu verleihen; so wie i Die bisherigen Regierungs - Assessoren

von Schrader zu Stendal,

Krönig zu Minden,

von Reichenba ch zu Köslin,

zur Megede zu Merseburg,

von Roux zu Stargard,

Delius zu Arnsberg,

Fuß zu Münster,

Zitelmann k. zu Stettin,

Ziegert zu Minden,

Jacobi zu Frankfurt,

Kap- herr zu Stettin,

Maßterath zu Aachen,

Richter zu Gumbinnen und

Rofsentreter zu Aachen zu Regierungs-Räthen zu befördern.

Ständishe Angelegenheiten. Ute Stud des Vereinigten ständishen Ausschusses,

Cd/4 Januar.)

Die Sizung beginnt nah x auf 11 Uhr unter Vorsitz des Marschalls Fürsten zu Solms mit Verlesung des über die gestrige Sitzung geführten Protokolls durch den Secretair Brown.

Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so is das Proto- foll für genehmigt zu erklären, und wir kommen zur Berathung des §. 90.

Vellent Naumann liest vor:

SeVster Titel Von den Gründen, welche die Strafbarkeit ausschließen oder mindern,

Das Gutachten lautet :

Die Verjährung würde in den so überschriebenen Titel uicht ge- hören, weil sie niht die Strafbarkeit, sondern ledigli die Strafe ausschließt. Es erscheint daher angemessen, den Titel zu über= schreiben :

„Von den Gründen, welche die Strafe ausschließen oder die Straf-

barkeit mindern.“ „18: 00,

Eine an si strafbare Handlung kann denjenigen Personen nicht zugerehnet werden, in welhen dur jugendlihes Alter oder durch cinen besonderen Geisteszustand der freie Gebrauch der Vernunft aus- geschlossen war.

Zu §. 50, Es wurde erinnert, daß nah der allgemeinen Be= stimmung dieses Paragraphen auch der Zustand der Trunkenheit ein Grund jein werde, Verbrechen straflos zu lassen. Ein Antrag, die Bestimmung dahin zu restringiren,

daß Trunkenheit niemals die Zurechnungsfähigkeit ausschließen soll,

wurde indeß mit 10 gegen 3 Stimmen abgelehnt, weil die richterliche "

Beurtheilung in den einzelnen Fällen hinsictlih dieser Frage nicht beshränkt werden dürfe. Die Abtheilung \hlägt vor, sih mit der Bestimmung des §. 50 einverstanden zu erklären.“

Abgeordn. Steinbeck: Bei diesem Paragraphen möchte doh wohl ein Zusaß wünschenswerth sein, nämlich der Zusaß, daß der Zustand, in welchem sih der Verbrecher befindet, nicht voa ihm selbst hervor=- gerufen sei, um das Verbrechen zu verüben. Dies ist ein Umstand, der in der Praxis, und sämmtliche anwesende Mitglieder, welche Kriminal - Ürtheile abgefaßt haben , werden mit mir hierin überein- stimmen, sehr oft vorkommt. Er wird sogar von Leuten der nie- deren Volksklasse mit einem besonderen Ausdruck belegt, Es heißt:

TTTAEMeine

Preußische Zeitung.

Berlin, Montag den Z[fsen AKAAAAL

eintretenden Abonnenten vollstäudig

„ih Muth trinken, sich Muth machen‘. Dieses Muthmachen sett Feigheit voraus, und da der Feige keiner Schouung werth is, verdient der vorgeschlagene Zusaß um so mehr Erwägung. Außerdem bemerke ih, daß der Code pénal den S um den es si hier handelt, einer anderen Fassung unterworfen hat. Der Code pénal sagt im Artikel 64: es solle fein Verbrechen, auch kein Delikt bestraft werden, sobald sich der Schuldige in einem Zustande der Geistesverirrung, der Demence befunden habe, oder insofern er durch eine Kraft, welcher er niht habe widerstehen können, zu dem Verbrechen gezwungen worden, Diesen leßteren Nachsaßz sinde 1ch hier übergangen, und doch scheint er eben hier einer weiteren Erwägung zu bedürfen. Es kann wohl ein solher Zustand des Zwanges eintreten, der zu einem Verbrechen nothwendig denjenigen bringt , welcher nicht genug moralische Kraft hat, um diesem Zwange zu widerstehen. Jch stelle anheim , diesen Nachsaß aus dem Code pénal hier ín den Entwurf aufzunehmen.

_ Regierungs = Kommissar Bischoff: Das steht im §. 54, wo es heißt: „Eine im Gesehe mit Strafe bedrohte Handlung kaun dem- jenigen nit zugerehnet werden, dessen freie Willens - Bestimmung durch Gewaltthätigkeiten oder Drohungen ausgeschlossen war.“

Abgeordn. Steinbeck: So werde ih es bei §. 54, wenn ih es dann noch nöthig finden sollte, anbringen, bleibe daher hier nur bei meiner ersten Bemerkung im Allgemeinen stehen,

Justiz-Minister von Savigny: Was den ersten Vorschlag des geehrten Abgeordneten betrifft, so bemerke ih, daß dies oft in Frage gekommen ist, daß es aber. auf einen inneren Widerspruch zu führen scheint. Wenn man annimmt, daß Jemand ein Verbrechen beabsich- tigt und sih durch Trunk in einen völlig bewußtlosen unzurehnungs- fähigen Zustand verseßt, um dann ein Verbrechen zu begehen, so ist dies offenbar ein Widerspruh. Hat er völlig das Bewußtsein ver- loren, isst er völlig unzurechnungsfähig, so kaun er guch nicht mehr die früher beabsichtigte Handlung in Folge des früheren Entschlusses vollziehen, welhes vorausgeseßt werden müßte. Js} er aber nicht in diesem Zustand völliger Bewußtlosigkeit, sondern nur im Zustande der Aufregung, so wird er der Zurechnung nicht entgehen, und dann ist feine besondere Ausnahme nothwendig, dann wird er Lom Richter bestraft. Jh glaube, daß dieser Zusaß nach einer genauen Prüfung nicht zugelassen werden kaun. ; i

Abgeordn, Freiherr von Gaffron: Der von mir in der Ab- theilung erhobene Antrag, daß Trunkenheit niht von der Zurech=- nungsfähigkeit auszuschließen sei, wurde von der Abtheilung nicht au- genommen. Jch halte mich jedoch für verpflichtet, meine Bedenken, welche auch mehrfach unterstüßt worden, hier nochmals zum Vortrag zu bringen. §. 80 des Entwurfs von 1843 sagt: „Hat sich jedoch der Thäter absichtlih dur Trunk oder sonst in einen solhen Zustand verseßt, um in demselben ein zuvor beschlossenes Verbrechen auszu=- führen, so ist ihm die That, so weit er sie vorher beschlossen hatte, als eine vorsäßliche zuzurehnen“‘; und g. 81 sagte: „Hat sih Je mand den bewußtlosen Zustaud, in welhem er ein Verbrechen beging, ohne cine solhe Absicht zugezogen, so kommt es auf die Umstände an, ob ihm das Verbrechen als ein fahrlässiges zugerechnet werden kann,“ Die Motive zu dem gegenwärtigen Entwurfe enthalten die Ausfüh= rung, daß man von diesem Paragraphen Abstand genommen habe, weil man eine Spezialisirung der Zustände, wo Zurechnungs - Unfähigkeit eintrete, nit angemessen finde und dem Ürtheil des Richters nicht vorgreifen wolle. Jm Allgemeinen muß ich mich dieser Ansicht an- s{ließen, Es is wünschenswerth, daß die Fälle der Unzurehnungs- fähigkeit niht in zu scharf begränzten Kategorieen bezeihnet werden. Mit der Trunkenheit hat es aber cine andere Bewandtniß. Jene anderen Zustände sind meist unfreiwilliger Art, die Trunkenheit wird aber freiwillig, wenn auch oft absichtslos, herbeigezogen. Wollte man die Trunkenheit als nicht zurehnungsfähig erklären, so würde ein Zus= stand, der als tadelnêwerth betrahtet werden muß, in eine gewisse Exemtion gestellt, Der Trunkenbold würde von mehreren Strafen befreit bleiben, in welche andere Personen verfallen, die sih von dies sem Zustande fernhalten. Wollte man auf den Zustand der Trunken- heit bei Begehung von Verbrechen keine Strafe seben, \o könnte es die Folge haben, daß Menschen von boshaftem Charakter sich ab- si{chtlich in diesen Zustand verseßen, um ein Verbrechen zu begehen. Ich will z. B. den Fall des Todtschlages in der Trunkenheit annch= men, so kann ein prämeditirter Mord dadur bemäntelt werden. Die absichtlihe Verseßung in diesen Zustand wird aber oft {wer zu er- mitteln sein, Wir haben anerkannt, daß das Leben des Menschen ein so hohes Gut sei, daß man die Gränzen nicht so weit stecken fann, wo die Zurechnungs - Unfähigkeit ausgeschlossen würde. Jch wlinsche daher, daß der Zusaß beigesügt werde: „Trunkenheit schließt die Zurechnungsfähigkeit nit aus, is sie aber absichtslos gewesen, so tritt bei der Bestrafung ein milderer Maßstab ein,“

Abgeordn. Camphausen: Es is mir, als ih bei einer frühe= ren Gelegenheit Einwendungen in Beziehung auf die Fassung erhob, erwiedert worden, daß im Gutachten der Abtheilung vorbehalten sei, im Allgemeinen später auf Fassungsfragen zurückzukommen. Jch sebe voraus, daß dies auch auf die Fassung dieses Artikels anwendbar sei, indem derselbe mehrere Ausdrücke enthält, die ich beanstanden würde. Mit dem materiellen Juhalte könnte ih mich einverstanden erklären. Es ist dies eine Frage, die, wenn man in sie eingehen will, wie ein Meer erscheint, dessen jenseitige Ufer man nicht entdecken fann, und welches man ganz durhs{chwinmmen zu können befürhten muß. Eine Beruhigung für uns bei Annahme des Ausdrucks, wie er hier gefaßt ist, liegt darin, daß der Richter niemals Neigung haben wird, ein vollständiges Vorhandensein der Vernunft und der Gesundheit des Geistes zu leiht anzunehmen. Jh erblicke in dem Juhalt des Ar- tifels hinreichenden Schüß für den Angeklagten, was ih für das Wesentlichste erachte.

Korreferent Frhr. von Mylius: Es i hier wieder eine Frage angeregt worden, welche zu den sogenannten ausgeworfenen Fragen gehört, nämlich die Fassungsfragen. Deshalb bin ih veranlaßt, ei- nige Bemerkungen dem hinzuzufügen, was von dem Abgeordneten, welcher so eben spra, geäußert worden ist, Jch sche schon jeßt voraus, daß die Anträge über Fassungen zu bedeutenden Schwierig-

reußischen Zeitung veranlaßt,

Alle Post - Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Xaum ciner Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1848.

hiermit darauf aufmerksam zu machen

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geliefert werden können.

feiten am Schlusse der Diskussion führen werden, und möchte anheim-

stellen, ob nicht jeßt {hon Wege zu finden seien, diese Schwierigkei«

ten zu erleichtern. Was die Fassung betrifft, so is für die Verhält

nisse der Rhein-Provinz uns von Seiten des Herrn Ministers für die

Gesebßgebungs-Revision ein Versuch mitgetheilt worden, den Entwurf in einer dem Bedürfniß der Provinz entsprehenden Weise zu fassen. Hier finde ich nun, daß die dem Wesen dcs Auflage = Prozesses ent- sprehende Form in deu meisten Fällen vollständig enthalten ist; es

wird aber die Schwierigkeit sein, in welher Weise die Diskussion so-

wohl vor der Abtheilung, als auch hier vor der hohen Versammlung

zu führen sein wird über die Frage, was das Zweckmäßigste und

mehr zu Befürwortende sei, entweder die von den rheinischen Juri-

sten in Vorschlag gebrachte Fassung, oder die, welhe der Entwurf

cuthält. Unter diesen Umständen sehe ih keinen zweckmäßigeren Weg,

als deu, daß die hohe Versammlung den Wunsch ausspreche, oder ob

es von Seiten des Gouvernements selbstständig für angemessen er-

achtet würde, deu rheinishen Fassungs = Entwurf zu drucken, um ihn

zu veröffentlichen, so daß seine allgemeinste Besprehung zur Einlei=

tung und Förderung des allgemein gewünschten Verständnisses erfol=

gen möchte. Jch bin der persöulihen Ansicht, daß, wenn die Ver=-

öffentlichung stattfindet, eine Menge von Bedenken, welhe wir gegen

die vorgeschlagene Fassung haben, vou der Art En werden, daß sie

die ganze Welt theilt , und daß es nicht mehr möglich sein wirb, Manches noch einzuführen oder festzuhalten, was einstweilen im Ent= wurfe vorgeschlagen is, hinsichtliÞ dessen wir aber keine Garan- tie haben, daß es aus der späteren Wortfassung wegfällt. Ich hatte mir erlaubt, diese Frage in Anregung zu bringen, enthalte mich aber, einen bestimmten Modus vorzuschlagen , da es mir einstweilen nur darauf ankommt, das Bedürfniß cines allgemeinen Verständuisses zu motiviren.

Justiz - Minister von Savigny: Jch kann mich mit diesem Vorschlage nicht einverstanden erklären, weil ih die Ueberzeugung hege, daß hierdurh die Berathung ins Endlose ausgedehnt werden würde. Es ist bisher in der langen Reihe von Jahren , in welchen man das Strafgeseßbbuch vorbereitet, wiederholt geprüft und erwogen hat, eine große Masse von Material eingebraht worden, und es is kein Grund vorhanden, die hier erwähnten Stücke vorzugsweise druk=- fen zu lassen. Es würde sich das Material so häufen, daß es faum mehr zu bewältigen scin wird. Die Vorschläge der rheinischen Ju= risten sind von der staatsräthlichen Immediats - Kommission mit Zu= ziehung von Juristen sorgfältig erwogen und in den Entwurf die Vorschläge aufgenommen worden, von denen man sih überzeugte, daß sic zweckmäßig seien, Diese Vorschläge sind den Mitgliedern der Abtheilung mitgetheilt und sie sowohl, als der Referent , in den Staud geseßt worden, si diese Gründe und Vorschläge anzueignen. Das ist gewiß Alles, was man billigerweise erwarten und verlangett fann, und ich muß befürchten, daß unser Geschäft fast bis zur Ún= möglichkeit erschwert werden würde, wenn alles Material gedruckt

werden sollte. i :

Marschall: Wir wollen zunächst in der Sache selbst fortfah= ren. Es is zu erwarten, ob und welhe Bemerkungen zu §. 50 selbs zu machen sind.

Abgeordn. Steinbeck: Nach der Aufklärung des Herrn Ministers der Gesebgebung glaube ih, daß die von mir vorgetragene Sache sih in die Gräuzen eines Redactions-Amendements zurückziehen kann und blos innerhalb dieser Gränzen sich bewegt, sofern darin der spe zielle Antrag, den das verehrte Mitglied aus der Provinz Schlesien gemacht, welches vor mir seinen Siß eingenommen hat, durchgeführt is. Näm-= lih ich glaube, daß dem, was ih beantragt und was von dem einen und anderen Mitgliede getheilt wird, entsprochen werde, wenn im Para- graphen gelesen wird :

„oder durch einen unfreiwilligen besonderen Gemüthszustand der Gebrauch der Vernunft ausgeschlossen wird.“

Das Wort „frei“ uämlih ist das Wort, welches mir in diesem Paragraphen bedenklih erscheint. Der Begriff der Freiheit des Ge= brauchs der Vernunft is ein relativer Begriff, fällt dem Gebiete der Psychologie anheim, und wenn man ihn auf die Spite treiben wollte bei Abfassung von Kriminal - Erkenntnissen, so dürften sih wohl viel- leicht sehr große Abweichungen in der Praxis herausstellen und sich ergeben, daß ein so relativer Begriff, als der hier in Rede stehende, nicht geeignet ist, in das Geseß überzugehen, wie es der Paragraph ausspricht. /

Ih begnüge mich daher vollkommen, wenn vielleicht dieser mein Vorschlag ad referendum genommen wird. Es würde danach der Paragraph in seinem Schlusse heißen : 7

„oder durch einen unfreiwilligen besonderen Gemüthszustand der

Gebrauch der Vernuuft ausgeschlossen war,“ 5

Justiz-Minister von Savigny: Jh bitte ums Wort zur Erwie- derung auf das, was so eben vorgeschlagen ist. Jh gebe zu, daß zwei Richter verschiedene Ansicht darüber haben fonte, E N einent gegebenen Falle der freie Gebrauch der Veruunft vorhanden war

oder nicht.

Geseßt, man wollte diese Gefahr dadur beseitigen, daß das

Wort „frei“ gestrichen würde, so würde blos die eine Gefahr ent= ui Lg Ma aber immer noch von zwei Richtern der eine sa- gen können: der Gebrauch der Vernunft war vorhanden, und der an- dere: der Gebrauch der Veruunft war niht vorhanden. Das bezieht sh nur auf die Anwendung auf den einzelnen Fall. Diese Möglich- feit wird durch das Beiwort „frei“ weder herbeigeführt, noch durch die Streichung des Wortes verhütet. : Marschall: Es is nun zu ermitteln, ob der Vorschlag des Abgeordneten Steinbeck, welcher dahin ging, daß ein sonst unzurech- nungsfähiger Zustand, welchen sih der Verbrecher absichtlih zur Be- ehung des Verbrechens zugezogen hat, die Rg Les g. 50

Lt finden soll, die erforderlihe Unterstüßung von aht Mitgliedern

det. i O (Die Unterstüßung erfolgt.)

Er wird eventuell zur Frage kommen. Der Abgeordnete von

Gaffron hat den Vorschlag gemacht, daß Trunkenheit niemals die