1848 / 32 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

: htigung. Im gestrigen ck v. il F f E ber- en Bronze- Exemplar“ zu un d Bronze-Exemplar““.

Blatte, S. 216, Sp. 2, Z. 50

234

| 5 Außzügen, von L. Schneider.

lesen: „Silber- H Heuning.

bei Darstellungen

Meteorologische Beobachtungen.

1848. 29 Jan. ; [340,66'" Par./340,08’" Par. /339,79’ Par. Luftdruck | e R | o, 7,1° R. |— 12,5 * R, 64 pCt. 64 pCt. beiter. beiter, 0. | 0. 0. |

Morgens Nachmittags

Abends 6 Uher. 2 Ubr.

10 Ubr.

Luftwärme ..«.| 14,0" R. | Thaupunkt ..«+.| 145 M. |

| Dunstsättigung.| 89 pCt. | beiter |

Wind 0. Wolkenzug - - 4 | E

Tagesmittel: 340,18" Par... 8A’ R.. 11,5° R..

Königliche Schauspiele. Jm Opernhause.

Montag, 31. Jan. Abonnements-Vorstellung :

Bekanntmachungen.

(10412) E diftal- Citation

Auf den Antrag seiner nächsten Verwandten wird der Christoph Friedrich Schoening, ein Sohn des hierselbst verstorbenen Kaufmanns Samuel Benjamin Schoening, welcher vor länger als 40 Jahren, nachdem er in Stet- tin als Kaufmann gewohnt, die Preußischen Staaten verlassen, sich nah Bordeaux begeben haben und dort deutscher Sprachlehrer gewesen sein soll, jeßt aber dort verschollen is, so wie dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer, hierdurch vorgeladen, sich binnen neun Monaten und spätestens in dem

am 31. August 1848, Vormitt, 11 Uhr, vor dem Justizrath Scheele an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termin s\chuiftlih oder persönlich zu mel- den, widrigenfalls der ehemalige Kaufmann Christoph Friedrih Schoening für todt erklärt und sein Vermö- gen den si legitimirenden nächsten Erben zugesprochen und ausgeantwortet werden wird.

Pyrig in Pommern, den 28. September 1847,

Königl, Preuß, Land- und Stadtgericht,

[1257] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 18, Dezember 1847. Das dem Gastwirth Johann Ferdinand Graßhof}f ge- hörige, hierselbst in der Bernburgerstraßr Nr. 29 bele- gene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 29, Nr. 1839, verzeichnete Grundstück, gerichtlich abge- schäßt zu 13,996 Thlr. 17 Sgr, 4 Pf., soll

am 15. Juli 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hp- pothekenschein sind in der Registratur einzusehem

Der dem Aufenthalte nah unbekannte Real-Gläubi-

er, Doctor medicinae Wilhelm Friedrih Matthes,

g wird hierdurch öffentlih vorgeladen,

[83 b] Bekanntmachu g

Herr Johann Gerhard von der Trappen zu Wesel hat nah seiner Angabe ein Mittel gegen die Kartoffel-Krankheit erfunden und die Beschreibung über dessen Anwendung verschlossen bei dem Justiz-Kommissar und Notar Teudring in Wesel niedergelegt; diese Be- schreibung soll bis zum 15. März 1848 niedergelegt bleiben, Alle diejenigen, welche cine Mittheilung dieses Geheimmittels zu erlangen wünschen, können nah dem Vorschlag des 2c. v, d, Trappen vor Ablauf des 15, März d. J, den Betrag von Funfzig Thalern Pr, Cour. portofrei entweder baar oder in Kassen-Anweisun- en oder in guten Sicht-Wechseln auf Köln an das Banthanes Herren Poppe & Schmölder in Wesel einsenden. Wenn eine hinreichende Anzahl solcher Be- theiligungen eingelaufen sein wird, soll dieses Geheim- mittel binnen 8 Tagen nah dem 15, März. cr. denje- nigen, welche sich daran betheiligten, durh Abdruck der Beschreibung, in einem versiegelten Couvert verschlossen, mitgetheilt werden. Der 2c. v. d, Trappen behält sich jedoch vor, im Fall eine hinreichende Anzahl von Beiträgen nicht zusammenkommen sollte, vom 15. März 4848 ab die Beiträge den Einsendern zur Verfügung zu stellen und sein Geheimmittel zurückzuzuziehen,

Dieses Anerbieten wird im hö- heren Auftrage mit dem Bemer- ken zur Kenntniß der Oekonomen gebracht, daß Herr v. d. Trap- pen acht Zeugnisse darüber bei- gebracht hat, daß die Anwendung des Geheimmittels einen guten Erfolg gehabt habe.

Coblenz, den 5. Januar 1848.

Der Ober-Vürgermeister Bachem.

[86] Bekanntmachung.

Die General-Versammlung ter Mitglieder der Hagelshäden-Versicherungs- Gefell schaft zu Erfurt wird nah Vorschrist des §6. 37 des Statuts

den 2. März d. J.,

von Morgens 9 Uhr ab, in dem Freundschen Kaffee- hause hierjelbst abgehalten werden,

Nach eiumaliger

Quellwärme T7,8° R. Flusswärme Bodenwärme Ausdünustung Niederschlag Wärmewechsel —3,0°

19te Schauspielhaus- Die Quitzows, vaterländisches Drama in

verkauft :

Beobachtung. Dienstag, 1. Febr.

theilungen, Musik von Bellini, vonirt.)

=_ 18°

E pCt. 0.

St, Léon. Anfang 6 Uhr.

verkauft :

der Fremden-Loge 2 Rthlr.

) (Mad. Viardot-Garcia: Romeo.) tenderin und der Postillon, Ballet = Divertissement in 1 Akt, von

# Ouvertüre, Zwischen-Musik und die zur Handlung gehörige Musik is vom Königlichen Kapellmeister

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen, die von Schauspielen im Opernhause statthaben,

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 41 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet in den Logen des ersten Ranges und im ersten Balkon 1 Rthlr.z; ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr. ; ein Billet in den Logen des dritten Ran- ges, im Balkon daselbst und im Parterre 15 Sgr.; ein Amphitheater 74 Sagr.; ein Billet in der Fremdenloge 2 Rthlr. Im Opernhause.

Hierauf :

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet zum Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par= terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in

16te Abonnements- Vorstellung : Die Familien Capuleti und Montecchi, Oper in 4 Ab- (Der Áte Akt is von Vaccai kom= Die Marke-

Une Chaîne, comédie en 9 actes, par

Mittwoch, 2. Febr. ments-Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt Deutschen in Dänemark, Tragödie in 5 Akten,

Montag, 31. Jan. Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch. Direktor Gährich.

Dienstag, 1. Febr.

Musi Billet im Es

monio segreto,. (Die

Musik von Cimarosa. Preise der Plätze :

ersten Ranges 1 Rthlr. u. \. w.

N enr —— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W.

Jm Schauspielhause. 38 ste französische Abonnements-Vorstellung : CriDe.

Im Schauspielhause.

20 ste Abonne- : Struensee und die von Heinrich Laube.

Königsstädtisches Theater. Einmal Hunderttausend Thaler.

er, Posse mit vom Königl. Musik

( j Einmal Hunderttausend Thaler, Mittwoch, 2. Febr. (Italienische Opern-Vorstellung.) Il Matri- heimliche Ehe.) Komische Oper in 2 Akten.

Ein Plaß iu den Logen und im Balkon des

Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckershen Geheimen Ober

« Hofbuchdrueret.

Allgemeiner

Die Haupt - Berathungs - Gegenstände werden nach Borlegung der Jahres - Nechnung folgende sein : 1) Beschlußfassung über einige Differenzen wegen An- spruch auf Schaden - Vergütung z 2) Ergänzungswahl des Kuratoriums z 3) Fortseßung der Berathung über Abänderung des §. 15 des Statuts, und 4) Prüfung und Feststellung der von einigen Gesell- chafts - Beamten eingereichten Liquidationen ihrer gehabten Auslagen bei Errichtung der Anstalt, Indem wir dies zur Kenntniß des betreffenden Publi- fums bringen, laden wir zugleih zu recht zahlreicher Theilnahme ein. Erfurt, den 27. Januar 1848, Das Dire ori um der Hagelschäden - Versicherungs - Gesellschaft daselbst. Steuber, E, Schmalfuf.

158 b]

Die Herren Actionairs der Berlinischen Feuer-

Versicherungs- Anstalt werden zu der auf Montag den 7. Februar c, Vormittags 411 Uhr, im Lokale der Anstalt, Spandanerstralse No, 81, anberaumten statutenmässigen Jährlichen General - Versammlung hiermit eingeladen,

Berlin, den 24. Januar 1848.

Die Direction der Berlinischen Feuer- Versicherungs - Anstalt. VY. Brosve. H. Hotho: N. Beier C. Brendel. L. F. Meisuitzer.

. . . O %

FFriedrich-Wilhelms-Nordbahn. Funfzebnte Einzahlung. : j j Die Besißer von Cer- i tififaten der Friedrich- Wilhelms Nordbahn werden hierdurch benach- richtigt, daß die fun f- zehnte Einzahlung D uns E A T4) l von 5% nach Abrech- T A A U Ar nung der auf den bishe- A L A rigen Einzahlungen haf- memen tenden Zinsen von 22 Sgr. 6 Pf. mit 4 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. für jedes Certififat bei uns täglih bis zum 1, Februar a. c., mit Ausnahme der Sonntage, von 9—12 Uhr Vor- mittags, geschehen kann. Zu diesem Behufe sind die Certifikate mit speziellem Nummern-Verzeichniß auf un- serem Comtoir, Burgstraße Nr. 25, einzureichen, um dagegen die neuen sofort oder erst nach_zrfolgter

Einsendung in Empfang zu nehmen,

Berlin, den 17, Januar 1848, Jacobson & Rieß.

R,

E

[61] EdititalaLad Un

Bei dem unterzeichneten Königl. Justiz-Amte hat un- ter dem 16. November vorigen Jahres Callixt Graf von Mierzejewsky wider den Jäger Karl Louis Siedel eine Diffamations - Klage wegen derjenigen Ansprüche erhoben, rücksichtlich welcher der ernannte Siedel allkier im Jahre 1845 Klage gegen Ersteren angestellt hat, aber in der angebrachten Maße abgewiesen worden ist.

Nachdem nun hierauf der 16, Juni 1848 zum Güte- und Nechts-Termine anberaumt worden ist, wird Provokat Karl Louis Siedel, da sein gegenwärti- ger Aufenthalt nicht in Erfahrung zu bringen gewesen ist, hierdurch öffentli vorgeladen, gedachten Tages, des Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Amtsstelle bei 5 Thlr. Strafe in Person zu erscheinen, mit Provokanten die Güte zu pflegen, bei nicht erfolgendem Vergleiche aber sich über die wider ihn erhobene Diffamations - Klage und, soweit nöthig, über Recognition der derselben zu Grunde a Urkunden zu erklären, indem außerdem, so wie schon bei seinem Außenbleiben, ihm die Termins- fosten zur Last fallen und sodann auf Provokantens Antrag anderweite Ediktalien unter der Verwarnung zu erlassen sein würden, daß Provokaten 2c. Siedel bei abermaligem Ungehorsam ewiges Stillschweigen rüdck- sichtlih der Eingangs gedachten Ansprüche aufzuerlegen, Dresden, am 12. Januar 1848, Königl, Sächs, Justiz-Amt, 1. Abtheilung. Pechmann.

[87] Ediftal-Ladung,

Die theilweise unbekannt wo? abwesenden Jntestat- Erben des hier verstorbenen Rothgerbers Johann Abel werden andurch zur Geltendmachung und Begründung ihrer Erb-Ansprüche auf Freitag den 14. April d. J., Morg. 40 Uhr,

[38 b]

Loebau-Z j V

T H S E

Nr. 672—676. Nr. Nr. 2419—2426. die Eilaltqunen nicht Jn Gemäßheit §. 16.

den daher deren Juhaber hiermit aufgefordert, die un- terlassene Einzahlung unter Zuschlag der nach §. 15. der obenerwähnten Statuten verwirkten 100% (1 Thlr. für die Actie), mithin 10 Thlr. 245 Sgr. für das Stück,

ittauer

E E ALLLE, 4 R R

19 Stück Jnterims-Actien : Nr. 2849—2851,

A nzeiger.

über den Nachlaß zu Gunsten der bekännten Juntestat- Exben wird verfügt werden, Dierdorf, den 24. Januar 1848. Fürstlich Wiedisches Justiz-Amt, von Lassaulx,

längstens bis zum 29, Februar

toriums zu leisten.

Eisenbahn Zittau, den 2, Januar 1848

Bei der dritten und leßten Einzahlung auf die Loebau- Zittauer Ei- senbahn - Prioritäts - Ac- tien Lit. B. sind bis zum Schlußtermine, den M 31, Dezember a. p, auf 7 die nachbemerkten Num- ) mern der bei der zweiten Einzahlung ausgegebenen

Exner.

185] Anwalts von

Nr. 2331 und 2332. d über:

747,

geleistet worden. der Gesellschafts-Statuten wer-

â Cs

Abends 5 Uhr, im Büreau des unterzeichneten Direk-

Das Unterlassen dieser Zahlung innerhalb der be- zeichneten Frist macht den Actien - Jnhaber aller ihm als solchen zustehenden Rechte verlustig.

.

Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft,

SEUE

Literarische Anzeigen.

In der Plalhnschen Buchhandlung (X; Nibe), Jägerstr. Nr, 37, erschien so eben : Kritik der Schrift des Staats- Kirchmann

Die Werthlosigkeit der Juris- prudenz als Wissenschaft.

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Bethge, Sparwaldsbrüde () Nr, 16.

Dümmler,

[60 b]

werden,

unter dem Rechtsnachtheil hierhin vorgeladen, daß sonst

wie nachstehend :

Unter den Linden {k | iiucanas l aaf anin ine: pan inn annar é Sama a arrer l

In Deuy am Rhein is am 17, Oftober 1847 dem Herrn von Karski aus Polen eine Brieftasche verloren gegangen oder entwendet worden, worin Thaler 250 in r Kassen-Billetten, Gulden 700 in polnischen Bankbilletten und ein Depositschein des Herrn Banquier J, S. Rosen in Warschau über Gulden 475,000 in polnischen Pfandbriefen mit 14 Coupons enthalten waren.

Obgleich obiges Depot nur von dem Besizer, des Herrn von Karsfi, gehoben werden kann, so wird den- noch zur Umgehung der Formalitäten eine Belohnung von Thlr, 50, sage Funfszig Thaler preußisch Courant, für die Ausfindung besagten Depositscheins von dem gon von Karski, unter Adresse des Herrn J. S. RNo- en in Warschau, von Leyterem unverzüglich entrichtet

Der Depositschein is in polnischer Sprache verfaßt,

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der französischen Sprache.

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rzeénia 1847.

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steht ein von mir gefertigtes Meisterstück, bestehend aus Papagei-Käfig von 4 Fuß 3 Zoll Höhe,

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Gustav Bier, Klempnermeister,

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N 32,

E E Um vielfachen Anfragen zu begegnen, sieht sich die Redaction der Allgemeinen Preußischen Eremplare dieser Zeitung vom 1. Januar ab den etwa jeßt noch eintretenden Abonnente

O Anh alt.

zémtlicher Theil.

Inland, Berlin, Die Kritif der Presse in Betreff des Entwurfs des Strafgesezbuchs. (Fortsegung.) Weiteres über die gestern erwähnte Feuersbrunst, E Provinz Pommern, Bekanntmachung, betreffend die Portofreiheit für wohlthätige Vereine,

Deutsche Bundesstaaten, Königreich Bayern, Die Nachcensur, E Freihafen bei Nürnberg, GroßherzogthumBaden. Land- tags-Verhandlungen. GroßherzogthumHessen und beiRhein Vertagung der zweiten Kammer, Herzogthum Sachsen - Mei-

8 ingen. Landtags-Verhanudlungen. : i

Desterreichische Monarchie, Prag. Drei Generale nah Jtalien, A Draa Sins des Erzherzogs Friedrih, Schreiben aus Sr le erucht von einer Anleihe; Unwohlsein der Kaiserin: die Akg- demie der Wissenschaften.) E L ou ra

Far vet Deputirten-Kammer, Annahme des zweiten und des M t “ldreßparagraphen. _— Parts, Oofnachricht, Verlängerung des Kartoffel - Ausfuhrverbots, Englands Stellung in der Schweizer- Lage: Soult erkrankt, Schreiben aus Paris, (Debatten über die Alaiee, t8, ü natenz Amendement zu dem Adreßparagraphen über “_giel; das Verbot gegen das in Paris beabsichtigte Neformban,

Be Widersezlichkeit der Sbbosition] E Le

Großbritanien und Jrland. London, Die Times über die Kor- respondenz in der schweizer Angelegenheit, Verbesserung der Marine

G Nachrichten vom Cap. Erdbeben in Java. d : E Srisfel. Kredit für das auswärtige Departement und Vor- [h L d Eisenbahn-Kontroll-Büreau's, Die Kolonie St., Thomas übe Vas Bibel ves, rüfs E (Die jüngsten Kammer - Verhandlungen

_ Zuckergese.) ( S Zustiz-Ministeriums3z Minister-Veräuderungen und

MOENs, ¿C gl avung, Freibutg's finanzielle Verhältnisse. Die eh) eidaer M Me aenossiscer Obersten, Alternirender Urlaub an

eidgenü )yen Neprasentanten in Freiburg, K S 5 leprasent i g. Kanton Schwyz. i R T Mae Raths. Nochmalige Verfassungs : Verte Mas zirt Zolerau. Kanton St. Gallen, Entlassung aus

Spauien. Schreiben aus Madrid. (Vermischtes.)

andels - uud Börsen - Nachrichten.

Dea 6 H

Amtlicher Theil.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rittergutsbesißer Friedrich Sartorius von Schwa-= nenfeld zu Kobelnick im Kreise Jnowraclaw die Kammerherren- Würde;

Dem bei der Abtheilung des Finanz-Ministeriums für das Berg= weifs=, Hütteu-= und Salinen -Wesen angestellten Ober - Bergrath von Carnall den Charakter als Geheimer Bergrath ; E

Dem Land= und Stadtgerichts-Direktor, Kreis-Justizrath Hart - mann zu Glogau, den Charakter als Geheimer Justizrath ; so wie

Dem Patrimonial-Richter Scuta in Rauden und

Dem Patrimonial =- Landrichter Block in Lübzin den Charakter als Justizrath zu verleihen.

Am 27, Januar hielt die Königliche Akademie der Wissenschaf= ten ihre öffentliche Jahres-Sibßung zur Nachfeier des Geburtstages Königs Friedrichs 1, Die Sibung erhielt eine besondere Weihe und Glanz durch die theilnehmende Gegenwart Sr. Majestät des Königs. Der den Vorsiß führende Secretair, Herr Ehrenberg, eröffnete dieselbe mit einer Einleitungs-Rede. Davon ausgehend, daß es eine Musik der Rede gebe, die als kunstoolle Beredtsamkeit bei feierlichen Gelegenheiten und ohne anderen Erfolg und Zweck als den einer mo= mentanen feierlihen Spannung oft eine sehr erwünshte Anwendung finde, diese aber au gegenwärtigem Orte und Tage als zweckmäßig in Frage gestellt werden könne, wies er auf die mit freiem Geiste allen Theilen des Wissens, auh dem langsam und unbehaglich sich entwickelnden Kerne desselben zugewandte Theilnal)me des großen Kü= nigs und Philosophen von San:souci hin, dessen bändereihe Schrif= ten durch des jeßt regierenden Königs Majestät mit neuem Glanze vervollständigt werden, und auf die spezielle darin ausgesprochene Theil= nahme selbst auch für Leeuwenhoek's und Hartsoeker's mifroskopische Forschungen. Hierauf ging der Vortrag in eine Mittheilung neuer Ergebnisse der mikroskopischen Forschungen über. Diese betrafen eine Ucbersiht der Verhältnisse des Passatstaubes, besonders die Beziehung des Meeres der Finsternisse bei den Arabern, von Edrisi (1160) au, auf die afrikanische Nebelküste, wonah das Dunkelmeer (bahr mudslim, mare tenebrosum), zu dessen Durchbrehung ein Colum- bus nöthig war, mit dem organischen Passatstaube in direkte Verbin= dung tritt und die Beständigkeit der Erscheinung der dortigen (rothen) Staubnebel auf 700 Jahre historish verlängert wird. Hieran wurde die historische Uebersicht von 264 Blutregeu und rothen Staubfällen fast stets nur der nördlichen Erdhälfte, gereiht, welche wahrscheinlich sämmtlich in gleicher Beziehung stehen. Es wurde einerseits die völ- lige Unabhängigkeit dieser Meteore von den Jahreszeiten nachgewie= sen, andererseits ihr öfteres Fallen bei heiterem Himmel, so wie ihre jo vielfache Verbindung mit Feuer-Meteoren und Meteorsteinen, daß das leßtere fein bloßer Zufall sein könne. Der rothe Polar=- und Gletscherschnee wurde, als andersartig und weniger interessant, aus= geschieden. Hiernächst wurde speziell der befruchtenden rothen Staub-= wolken in Kaschgar und des Nebel-Gebirges Bolor Takh in Mittel= Asien erwähnt, welches wohl eine kontinentale Wiederholung der Ver= hältnisse des Meeres der Finsternisse bei West-Afrika zu sein schiene. Aus eigener Anschauung auf der Reise mit Herrn von Humboldt Si wurde der zu rothen Staub - Meteoren nirgends geeigneten f A E Wüsten Central=Asiens Lin Mil i Altai gedacht, eben nieR ci Crizan, noch am weißen Nil in Central - Afrika ge- e n Wiist S rden und der sehsjährigen eigenen Anschauung in

en des nordöstlihen und mittleren Afrikg's Erwähnung ge-

Allgemeine

than, Nur ein Land sei völlig eigenthümlich und geeignet als Quelle großer Massen rothen Metcorstaubes weitreihender Stürme, aber schwerlich des Passates, angesehen zu werden, dies Land sei Judien in Beludschistan. Die nach Henry Pottinger's Reisebeshreibung bis ch0 Fuß hohen ziegelrotheu dortigen, ihm 60 Meilen lang bekannt gewordenen endlosen Wellen des. fesusten Staubes seien jedoch völlig unfruchtbar, und aus 150 Fuß Tiefe noch gaben die Brunnen brakisches chvahser, Solcher Staub könne nicht Kaschgar befruchten und nicht der rei organische Passatstaub des Atlantischen Meeres sein, welcher sich als rother Schnee und Blutregen periodisch bis Tyrol, Tre‘bin, Schlesien und Ostpreußen verbreite. So bleibe wieder nur Süd- Amerika mit seinem oft ockerartigen Lande und seinen gleichen Orga= nismen sammt der Gegend China’s um Canton als geographische Basis des Passatstaubes übrig. : i Vie ganze Angelegenheit dieser einflußreihen, ein unbekanutes großes Leben und Wirken in der Atmosphäre bekundenden Meteore wurde der Theilnahme empfohlen, und am Schluß wurden Proben von Herrn Pr, Philipps, des Reisenden in Judien, reihen und wisseuschaftlich gewählten Sammlungen vielhundertfältiger Materialien aus Judien und den Nikobaren=Juseln vorgelegt, welche zunächst der weiteren Vergleichung ein reihes Feld bieten werden A Nachdem „die Personal - Veränderungen bei der Akademie, den Statuten gemäß, vorgetragen worden waren, las Herr Tren d elen- burg „über den lebten Unterschied der philosopischen S y steme““, indem er die Grunddifferenz derselben aus dem verschic= dencn Verhältniß, in welchem der Gegensaß und die Einheit von Gedanken und Kräften aufgefaßt werden kann, ableitete, an den her= vorragenden Systemen nahwies und endlich in den Kampf, den die Grund-Ansichten mit einander führen, zit verfolgen suchte.

Uichtamtlicher Theil. Dl D.

Berlin, 31. Jan. (Fortseßung. Vergl. Allam. Pr. Ztg? Nr. 1/7/20 lno 315 S s A

Die Angriffe gegen den Entwurf in Beziehung auf den straf= baren Betrug haben wenigstens den Standpunkt der Trennung des Rechts von der Moral festgehalten. Gegen die Titel 21 und 22 aber, vom Bankerutt und vom strafbaren Eigennuß, hat man sogar die dadurch angeblich verleßte Judustrie und National - Oekonomie unter die Waffen gerufen.

Eine Prüfung des Einzelnen wird zeigen, wie sehr bei diesen Angriffen das Wesen der Verbrechen gegen Treue und Glauben selbst im óvffentlihen Verkehr verkannt worden ist.

Was zunächst den Bankerutt betrifft, so wird es gewiß keinem vorurtheilsfreien Beurtheiler einleuhten wollen, wie der Schub des öffentlihen Kredits durch Bestrafung der \{chmählichsten Verletzungen von Treue und Glauben gerade die Beeinträchtigung des freien in- dustriellen Verkehrs sollte herbeiführen können. Oder ‘gehört ‘es etwa zur Freiheit des Verkehrs, daß Jedermann seine Gläubiger so recht in threr Gesammtheit betrügen darf? L /

Man ziehe die einzelnen, scharf bestimmten und begränzten fünf Nummern des §. 324, vom betrüglichen Bankerutt, in unbefangeue Erwägung, und frage sih aufs Gewissen, ob die Verheimlichung des Vermögens, die Ausstellung falsher Schulden, die Führung falscher Bücher, die Unterschlagung des anvertrauten Gutes unklar aufgefaßte Momente sind, welche dahin führen können, ein unschuldiges Opfer unglücklicher Speculationen und Konjunkturen der Strafe des betrüg= lichen Baukerutts zu unterwerfen? Man frage sich- weiter, ob die Kriterien des gemeinen Bankerutts im §. 326, die Verschwendunag, die Unordnung der kaufmännischen Bücher, das leichtfertige Schulden- machen n. st. w., wirklih so unbestimmt, unpraktisch und haltungslos sind, wie behauptet wird? Oder is es etwas mehr als eine leere Declamation, wenn das Kriterium der Verschwendung als „unserer Kuiturstufe niht mehr würdig“ ausgegeben wird? | Die Angriffe uehmen aber in der That, wenn sie auf dem Ge= biete der materiellen Frage zurückgeschlagen werden, eine ganz eigen- thümliche Schwenkung in das Gebiet des Formellen. Sie richten sich gegen den Spiclraum von 3 Monaten Strafarbeit bis zu 15 Jah= ren Zuchthaus bei der Bestrafung des betrüglichen Bankerutts. Sie verwerfen ein Arbitrium, welches ganz allein in die Hände der fauf=- männischen Sachverständigen und eines Kollegü gelegt sei, „tas aus dem Handelsstande nicht angehörenden, sondern besoldeten, im Ver= waltungswege abseßbaren und ohne Beweistheorie urtheilsprechenden Richtern“/ bestehe. Sie fragen: „Jst das noch ein wirkliher G e- seßes vorshlag zu nennen?“ Ja, sie finden selbst den Spielraum von Einem Monat Gefängniß bis zu fünf Jahren Strafarbeit bei dem gemeinen Betruge bedenklich weit.

Der Angriff gegen die Weite des richterlichen Ermesseus ist augenscheinlich verfehlt, Denn nicht in diesem Einem Falle. \on- dern im ganzen Entwurfe is es als ein Fortschritt und als ein Sieg des wahren Gerechtigkeits - Prinzips anzuerkennen, daß die Strafbestimmungen nicht eng und kasuistish, sondern mit dem hin- länglichen Spielraum für die volle und freie Würdigung des einzel nen Falles dem Richter vorgeschrieben werden. Ueberdies ist insbe- sondere beim betrüglihen Baukerutt das regelmäßige Strafmaß auf Zuchthaus bis zu funfzehn Jahren (d. i. von 3 bis zu 15 Jahren) gejeßt, und nur ausnahmsweise, aber gerade im Jnteresse der Billig- keit und Milde, bei geringfügigem Gewerbsbetriebe, der Richter zur Ermäßigung der Strafe tis auf 3 Monate Strafarbeit ermächtigt. Was aber den Angriff gegen den Urtheilsspruh des ständigen Rich- ters betrifft, so verirrt sich dieser auf ein Gebiet, welches der einzel-

nen materiellen Frage, um die es sich hier zunächst ja auss{ließli handelt, durchaus a Maat i DTYIE I O |

Preußische Zeitung.

Berlin, Dienstags den lse Februar

LA Zeitung veranlaßt, hiermit darauf aufmerksam n vollständig geliefert werden können.

Uber ftraflos kann die V Schon die gegen „verschiedene Mißbräuche bei offentlichen Versteige- rungen gerichtete Verordnung vom 14. Juli 1797 trägt das |Motiv an ihrer Spite, ( habe, um solche z. B. Abstandsgelder für zurücktretende Kauflustige , Namensträgern u. dgl. m. zum Gegeustande hatten.

Frage lichen

dings gemeiuschädlich und unsittlih. V: ‘feblihes C verbot werde aber zumal die höhere Schicht der Gesellschaft, in der

doch das Spiel vorzugsweise verbreitet sei, eher zur Uebertretung des gehässigen Verbots, als zur

Erfahrung die von und namentli die mäßige / : untersten Schichten der Gesellschaft verbreitet, Jett wird die straf= rehtlihe Behandlung des Spieles als eine Verwirrung der Gränzen zwischen Recht und Moral angegriffen. anzunehmen, l e t aufgestellt wären, mit noch größerer Lebhaftigkeit dagegen gesprochen werden würde, daß man die Juhaber einer Spielhölle, den höheren Schichten der Gesellschaft und ihren Untugenden zu Liebe, mit Strafe verschone, aber den armen hungernden Dieb verfolge.

Alle Post- Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Xaum ciner Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

1848,

zu machen,

Den Titel 22, vom strafbaren Eigennuß, erklärt ein Gegner

gar für trostlos und hoffnungëlos, von der Ueberschrift an bie aat den leßten Paragraphen. i: _ Die Ueberschrift selbst soll sofort beweisen, daß die Gründe der Strafbarkeit für diesen „strafbaren Eigennuß““ weder stichhaltig, noch allgemein anerkannt seien. Deun Diebstahl, Betrug und Raub gehörten gleichfalls unter diese Rubrik, und würden doc in anderen Titeln behandelt, Es würde müßig und unfruchtbar sein, si hierauf in einen rein doftrinellen System - Streit einzulassen. Aber die Sache ist in Ansehung der eiuzelnen Strafbestimmungen des Titel 22 von praktisher Bedeutung. Darauf ist hier näher einzu=- gehen. i j /

ZUnächst die Bestrafung des Wuchers (Entw. §. 329) soll blos eine Folge „mittelalterlihen Gespensterglaubens“ fein. Die Wissenschaft und das Bedürfniß des Verkehrs \preche laut dagegen. Zinsbeschränkungen seien überhaupt nicht zu rechtfertigen. Selbst die bloßen Präveutivmaßregeln und die Verweigerung des geseßlichen Beistandes gegen zu hohe Zinsforderungen seien an sich verwerflich.

Umgehung des Wuchergesebes lasse sih endlich doch niht verhindern. Von einer anderen Seite wird zwar auch der Freigebung des Zins= sußes das Wort gesprochen, aber doch anerkannt, daß der Wucher dann strafbar sei, wenn durch List und Betrug der Leihende um seinen Zweck verkürzt werde.

Vor allen Dingen is} hier von der civilrehtlihen Seite der abzusehen, Ob und welche Reform in den civilrecht=- Bestimmungen über den Zinsfuß und was damit zusam= menhäungt, wünschenswerth sci, gehört niht hierher. Dieser Frage joll und kann deshalb auch hier uicht präjudiziirt wer= den. Wenn aber einmal im Civilrecht noch bestimmte Grundsäße über die Höhe des Zinsfußes gelten, so läßt sich der Begriff der Gesetzwidrigkeit in der Uebertretung dieser Grundsäße nicht von der Hand weisen. Nur wird nicht jede solhe Geseßwidrigkeit gleich in das Gebiet des Strafrechts fallen. Wohl aber gehören in dieses Gebiet die beiden Formen des verschleierten und des gewerbêmäßigen Wuchers. Jn beiden liegt wahrlich kein Element der zu \{hüßenden freien Handelsthätigkeit. Beide sind vielmehr rehtsverleßend, der verschleierte Wucher sogar dem Betruge nahe verwandt, der gewerbs- mäßige gemeingefährlich, beide so manches Opfer des Leichtsinns und des augenblicklihen Druckes der Verhältnisse vershlingend, Der Entwurf aber hat sich in den gemessenen Gränzen dieser beiden Arten des Wuchers gehalten.

, Gegen den g. 330 des Entwurfs, der die absihtlihe Beeiu= trâchtigung des auf das günstigste Gebot gerihteten Zwedes der ösfentlihen Versteigerungen, durch Gewalt, Drobung, Erregung eines Jrrthums, Zusicherung oder Gewährung eines Vortheils, mit Strafe bedroht, ist insbesvndere eingewendet worden, daß Gewalt, Drohung und Betrug („Erregung eines Jrrthums“) ohnehin strafbar, die Zusicherung und Gewährung von Vortheilen aber eine an sih ganz untadelhafte merkautilishe Handlung und die Umgehung des Gescßes doh nicht zu verhindern sei, : S

Ohne hiergegen auf alle Einzelheiten einzugehen , sei nur so viel bemerkt, daß gerade in den Fällen des §. 330 ganz direkte und materielle Rechtsverlebungen vorliegen. Vor Allein gegen die fides

publica, also gegen Treue und Glauben im öffentlichen Verkehr Dann gegen den beklagenswerthen Schuldner, y dem Schuße ter fides d also zu dem möglichst hohen Werthe ausgebracht werden ollen. digenden Gläubiger, dessen man sich die Wuchergeseßze vorzugsweise annahm. Verkürzung des Gläubigers eine „untadelhafte merkantiliscze Hand- lung“‘ sein. s

seßes unvermeidlich sein sollte, so muß man sagen: Desto \{limmer!

e ( er, dessen Sachen unter publica und im [Vertrauen auf dieselbe ver- Endlich auch gegen den dadurch zu deckenden und zu befrie= doch vorher bei dem Angriffe auf Hier aber soll gerade die

Wenn freilih die Möglichkeit der Umgehung des Ge=

I

‘erleßung so klarer Rechte dadurch nicht werden !

daß es bis dahin an einem positiven Gesetze gefehlt „„Winkelverträge““ als strafbar zu verfolgen, welche Vorschiebung von

Was joll man aber dazu sagen, wenn der §. 330 für beson-=

ders hart erklärt wird, weil danach derjenige mit Gefängniß bis zu Einem Jahre und mit Geldbuße bis zu 1000 Thalern bestraft werden müsse, der bei einer Bücherversteigerung dur die absichtlich falsche Bemerkung, das Buch werde in kurzem in zweiter Auflage erscheinen, einen Anderen von dem Weiterbieten abgehalten habe? Leicht ließe sich darauf antworten mit einer verständliheu Hinweisung auf das Wesen des Kaujaluexus und il diger Leute Vernunft,

wie es früher hieß auf rehtsverstän-

Die strafrehtliche Behandlung der verbotenen Spiele (Entw.

§§. 331 333) wird angegriffen, weil das Spiel zwar unmoralisch, aber doch immer noch ein geringeres Uebel sei, als der polizeiliche (?) Eingriff in die persönliche Freiheit und in die frete Verfügung (!)

Die Gewohnheit des Spiels sei aller=

über das Privateigenthum. N HS Durch ein geseblihes Straf=

Ablegung der Gewohnheit veranlaßt.

Hierbei ist freilich übersehen, welhe Gefahr nah der täglihen H 1 Entwurfe mit Strafe bedrohte Art der Spiele, gewerbsmäßige Betreibung derselben, auch in die

ingegrissen. Es ist aber mit Sicherheit daß, wenn keine Strafbestimmungen gegen das Spiel