1848 / 33 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

L s Ï g ch d Weizen ist bei kleinem Detailgeschäft un Meri L ‘P rüdgängiger Bewegung geblieben, Es E shwacher elnischer Waare zu 64—65 Rthlr., märkischer Je 0e e denes von e mußte. Bon Roggen kamen in loco keine Umsäge vor, verkauft w ähnung verdienen. Vor dem Baume sieht man manche einge- die der Erw verkaufen möchte, es fehlt aber an Käufern

inde BE E i insbesondere. Bei solchen Á [nd zu den geforderten Preisen noch insbe} s Äberba n eden h die Jnhaber genöthigt , entweder unter der Hand

illi bis zur Frühjahrslieferung damit zu spekuliren. Bom ry 4 Sid Riblr, E Qualität gefordert. Gedarrter Bas en bleibt zu 39 Rthlr. s{hwer zu verwerthen. Auf Lieferung zum Frül jahr is bei fallenden Preisen ziemlich viel gehandelt worden. Die meist flauen Berichte von den Außenmärkten, konkurrirende Anerbietungen , wohl aber noch mehr die Furcht vor Ueberführung unseres Marktes bei wieder- hergestellter Schifffahrt hatten die Eigner sehr ängstlich gemacht, wodurch vie Preise geworfen wurden, Dies erzeugte inzwischen etwas mehr Frage, anscheinend für Deckungen und demnächst cine kleine Besserung, die aber nicht lange anhielt, Jn der ersten Hälfte dieser Woche is Mehreres, bis auf 412 Rihlr, pr. 82pfd. und 42 Rthlr. pr. 84pfd. zurück, umgegangen. Gestern wurde bis 427 Rthlr, pr. 82pfd. bewilligt, heute dagegen war schon wieder bei matter Frage 42 Rthlr. gefordert und nur einzeln 414 Rthlr. pr.

82pfd. geboten. Gerste ohne Umsay und Aenderung, gr. 40—41; kl. 38—37 Rihlr. Hafer wenig angestell!, behauptet sich ia loco auf 27 —28 Rthlr, Auf Lieferung pr. Frühjahr war der wie beim Roggen. 295 zu 26 Rihlr. begeben, erholte sich später der Markt reichlich um 2

2 Rthlr. darunter würden Nehmer gewesen sein.

Erbsen wenig begehrt. Koch- 50— 52 Rthlr. Futter- 46—48 Rihlr“

Kleesaat immer noch ohne Geschäft, obgleich die jüngsten englischen Berichte, namentli für rothe, eine Besserung der Preise in Aussicht stel- len. Gefordert wird für rothe 11—13 Rthlr,, weiß 11——14 Nihlr., nach Qualität Thymotheesaat 65—6 Rthlr.

Rapps fehlt; W. Nübsen 77—72 Rthlr. nah Qualiiätz; So m- mer-Nübsen 62—61 Nthlr. Leinsaamen 59—58 Rthlr.

Jn Rüböl ist keine Bewegung, und nur die wenigen Anstellungen er- halten den Markt, sonst is eine durchgreifende Speculation niht wahrzu- nehmen. Die Preise gehen bald etwas besser, bald \chlehter, je nachdem die Kälte zu- oder abnimmt. Jn diesen Tagen bei strengem Frost zeigten sih nur einzelne Verkäufer mit erhöhten Forderungen z heute, bei etwas ge- linderem Wetter , sind diese verkaufslustiger , um so zurückhaltender dagegen die Käufer. Jn loco macht sich die Waare etwas rar, weshalb noch 1177 Rthlr. geboten wird ; pr, Juni März 115 Rthlr. Brief, 5 Rthlr. bez., Már:/April 115/—5 Rihlr. , April/März 1415/2 Rthlr. Brief u, bez., 115 Geld; Mai/Juni 1157—?4, Rihlr., Juni/Juli ohne Käufer; September/Ok- obir 115% Rthlr. Brief u, bez, Leinöl loco 14—103; Nthlr. , Jan.

Gang der Preise ungefähr derselbe, Anfänglih weichend und 48pfd. zu 255 Rthlr , 50pfd. | Rthlr. | Häufige Forderung war für 48pfd. 26 Rthlr., 50pfd. 26% Rthlr,; zu etwa |

240

105 Rthlr., pr. April/Mai 11 Rihlr; Palmöl 13 Rihlr. 15 s Mohnöl 22 Rthlr. Südseethran 95—5 Rthlr.

Spiritus ging vor cinigen Tagen, in Folge auswärtiger Verkaufs- Ordres und starker Zufuhr, in loco bis auf 18 Rthlr. zurück und wurde hiernah au pr. April[/Mai in einem Falle zu 19 Rthlr, verkauft; seitdem hat sich wieder cinige Festigkeit eingestellt, und der Markt schloß heute loco wie pr. nächste Woche, 185 Rthlr, bez.; pr. Februar/März und April in monatlichen Lieferungen 195 Rihlr, bez.z April/Mai 20% Brief, 20 Geld, Juni/Juli 215 Br,

x Breslau, 29. Jan. Weizen war heute wieder sehr stark offe- rirt und erfuhr aufs neue eine Preis -Ermäßigungz weißer 62, 67 bis 72 Sgr., gelber 60, 65 bis 70 Sgr.

Roggen ging bei guter Zufuhr und nahdem das Königl. Proviant- a0 Es: G AT Daett n e 52 bis 56 Sgr. zurück, 60 Wspl. 86pfd, Sgr. bez. fr. Oberschles. Bahnhof zu liefern, p. Frühjahr 84pfd, Le Rible, VO z hle. Bahnhof zu liefern, p. Frühjahr 84pf

Gerste 43, 48 bis 52 Sgr.

Hafer 26, 282 bis 305 Sgr.

109 Cir, feine {les rothe Saat 117 Rthlr. bez.

Spiritus heute sehr still, loco 95 Rthlr. bez., blieb dazu zu haben. Auch auf Lieferung wenig Geschäft, Mai und Juni 105 Br., Mai bis inkl, August 105 Rthlr. bez.

Zink ab Gleiwiß 5% Rthlr. bez., do. p. ult. Febr. 55 Rthlr. bez.

W ollberiht. Der Umsay in dieser Woche war nur beschränkt, in- dem er sich nur auf ca. 250 Cir, belief, Der in unserem legten Berichte als hier anwesend gemeltete Großhändler aus Essen kaufe Mehreres von \chlesishen Lammwollen a ca. 85 Rthlr. und Ausschuß a ca. 42 bis 50 Rthlr. Außerdem ein hiesiger Commissionair ca. 60 Ctr. Gerberwolle a 45 bis 47 Rihlr, Gestern kaufte ein {les. Fabrikant noch 40 Ctr, polnische Wolle a 57 Rthlr.

Im Kontrakt - Geschäft ist es noch immer ruhig.

Börse. Oesterreichische Banknoten 102% Brf. Staatsschuldscheine 915 G. 92 Brf. Schles. Pfandbriefe Lit, A. 96% Br., dito Litt, B, 4Aproz. 10077 Br., dito 35 proz. 925 Br. Actien. Oberschlesische Litt. A, 41034 Brf. 103 Geld., dito Lit B. 985 Brf. Breslau-Schweidnißz-Freibur- ger 997 G, Niederschlesisch - Märkische 85; G, Köln - Mindener 917 G, Neisse - Brieger 49 Br. Krakau -Oberschles. 61 bez, u, G. Friedrih-Wil- helms-Nordbahn 515 u. 3 bez. u. Br.

Hanföl

{Z\ Hamburg, 28. Jan. Ein ungemein starker Konflux von Aner- bietungen, wie die anhaltend flauen Berichte vom Auslande, haben auf un- sere Getraidepreise einen bedeutenden Druck geäußert. Ungeachtet der Hoff- nung, daß späterhin England, Belgien und Frankreich durch Beziehungen neues Leben hervorrufen werden, so is vorläufig doch nur ein ferneres

Weichen der Preise zu erwarten, da augenkblicklich die Anzahl der Käufer

mit der der Anerbietungen in keinem Verhältniß stehen,

ANllgemeiner

Oeffentliches Aufgebot eingetragener Po- { [1088] sten und verlorener Dolumente., Auf dem im Neustettinschen Kreise belegenen Ritter-

Bekanntmachungen.

[1121] eri \2tmett,

Weizen bedingt in loco 130pfd. mecklenb. u. holt. 130—135 Rihlr. Cour., und auf Lief. pr. Frühjahr wird 133pfd. E, t zu 140 Mie 134pfd. märk. zu 144 Rthlr. Ct., 132pfd. magdeb. zu 140 Rthlr. Ct. und 132pfd, wahrener zu 138 Rthlr. Ct pr. Last ziemli dringend angeboten. Ab auswärts beschränkte sich der Umsaz auf 50 Last 133pfd. ab Rostock zu 106 Rihlr. Bco., 132pfd. ab Rostock blieb zu 107 Rthlr., 132pfd. ab Wismar zu 106 Rthlr. Bco. , 132pfd. ab Pommern zu 108 110 Nthlr. Bco. und 130pfd., ab Dänemark zu 104 Rthlr. Bco. vergebens angeboten, und würden nur zu 102—103 Rthlr. Bco. Käufer da gewesen sein.

Roggen in loco, russ, 114/115pfd, mit 83 84 Rthlr, Ci. und mecklenb. 123 /26pfd. mit 90—92 Rthlr.. Ct, pr. Last langsam bezahlt, pr. Frühjahr bleibt 121—122/3pfd, ab Dänemark zu 62—64 Rihlr. Bco. pr, Last, 125 /26pfd. ab Mecklenburg zu 68—69 Rihlr. Bco. und 119 /20pfd, ab Königsberg zu 68 Rthlr. Bco. pr, Last am Markt,

Gerste, loco, 103 /8pfd. Saal- und mecklenb, nominell 83—86 Rthlr. Ct. Ab Dänemark wurden für Belgien pr. Frühj. 6000 Tonnen gekauft und zwar 111 /12pfd. ab dän. Jnseln zu 51—52 Rthlr. Bco., 111/12pfd ab Jütland zu 49 Rthlr. Bco. pr. Last, Zu diesen Preisen blieb reichlic, angeboten; 6r Gerste bedang 104 /5pfd, ab Seeland 50 Rihlr. Bco. und 102 /3pfd. ab Jütland 46 Rthlr. Bco. pr. Last.

Hafer ab Dänemark pr. Frühj. 80/82pfd. zu 38—39 Rthlr. Bco., 85 /86pfd. ab der Ems zu 45 Rthlr. Bco, und 74/75pfd. ab der Jahde zu 37 Rthlr. Bco. pr. Last zu haben.

Buchweizen wurde nur ab Ostküste 112 /14pfd. zu 64 67 Rthlr,

Bco. angeboten, während für 116pfd. ab der Westküste zu 69 70 Rthlr, |

Bco. Kauflust ist. Erbsen ab Dänemark 75 Rthlr. Bco.,, ab Mecklenb. 78 Rthlr, Bco, nominell, j Fen ab Westküste und Jahde 74—70 Rthlr. Bco. pr. Last no- minell. Rapp saat ab Ostküste Dän. auf 130 Rihlr. Bco., ab hann. Elbe auf 135 Rthlr, Bco, pr. Last gehalten und ohne Nachfrage.

ck Paris, 27. Jan. Die Staatspapiere zeigten auh heute eine große Festigkeit an der Börse, und die Schlußcourse sind merklich höher als die gestrigen. Gegen Ende der Börse war neuerdings das Gerücht ver- breitet, die Bank von Frankreich kaufe abermals Renten, und diese Ge- rüchte, nebst dem starken Decouvert, das auf dem Playe vorhanden ist, gab der 3prozentigen Rente eine große Festigkeit. Bei Eröffnung der Börse war der Cours derselben 74.15, worauf er sih auf 74.25 hob; dann ging er wieder bis 74.05 zurück, stieg aber bald wieder bis auf 74.35, mit welce.n Course sie {loß, also um 30 Cts. höher als gestern. Die 5prozentige {loß mit 116,50, um 35 Cts, höher als gestern, das neue Anlehen mit 75,30, um 20 Cts. höher als gestern. Auch die Course der Eisenbahn- Actien zeigten große Festigkeit, ohne besondere Veränderungen zu erleiten,

Anzeiger.

der Partifular - Klagen , alle dicjenigen, welche an die Wittwe Tammß und deren Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben ver-

die ausgeschriebenen 6ten zchn Prozent nebst der ver- wirkten Conventionalstrafe von 2 Thlr. für jede Actie spätestens bis zum 26. Februar c. entweder

_Das dem Premier-Lieutenant und Gutsbesißer Carl Gustav Amadeus Reinhold Bartholdi gehörige, im Arnswaldescen Kreise belegene Rittergut Rohrbeck nebst dem Vorwerke Neusfließ, von der Neumärkischen Nitter- schasts-Direction abgeschäßt auf

711/00/ Cir, 20 Gar, 9: Pf,

soll am achten Juli 1848, Vormitt. 40 Uhr, voor dem Deputirten, Ober-Landesgerichts-Asessor Thiem, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich verkauft werden,

Der neueste Hypothekenschein und die Taxe sind in unserer Registratur einzusehen,

Die Kaufbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.

Frankfurt a, O., den 9, November 1847.

Königl, Preuß. Ober-Landesgericht.

[907] Subhastations-Patent wegen des Gutes Leschwiß.

Zur Subhastation des im Liegnizer Kreise belegenen, nach der landschaftlichen Taxe auf 28,154 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf. abgeshähten Gutes Leschwiy is ein Bietungs- Termin guf den /

19, April 1848, Vormittags 11 Uhr, ange\ezt worden,

Besiz- und zahlungsfähige Kauflustige werden daher vorgeladen, in diesem Termine vor dem ernannten De- putirten, Ober-Landesgerichtsrath Amecke, auf dem hie- \igen Schloß entweder in Person oder durch gehörig in- formirte und gesezlih legitimirte Mandatarien si ein- een, ihre Gebote abzugcben und demnächst den Zu- 19g Wn Fn und Bestbietenden zu gewärtigen, sonden: Rausbedi neueste Hypothekenschein und die be- lichen Amtsstund ingungen fönnen während der gewöhn- A werben, en m der hiesigen Registratur eingese-

Zu diesem Termine werden gleiczeitia b;

Naefeschen Erben oder V EUIA 0E Amtmann

Rubr. Hl No: 7. eingetragenen 1150 Thl E 5

Zesidex E, J Serdinand von Kloch de Kor-

Ls usentyaitsort unbefannt ist, hierdurch vor-

Glogau, den 31. August 1847,

Königliches Ober-Landesgericht, 1.

Senat. v, Forckenbeck, )

gut Trabehn nebst Vorwerk Grünbüche sind in der drit- ten Rubrik folgende Posten :

Nr. 1. Tausend Thaler Ehegelder und vierhundert

Thaler Parapherealgelder aus der Ehestistung vom 15, August 1738 vermöge Dekreis vom 11. De- zember de}. Jahres für Maria Erdmuth 9, Lemke, geborene v. Bandemer,

Nr. 3 a. 141 Thlr. 16 Gr. 32. Pf, für Elisabeth

Sophia Clara v. Lemke, und

Nr. 3 þ. 362 Thlr. 19 Gr. #2 Pf. für Katharina Luise v, Lemke aus dem Auseinandersezungs-Ver- gleich vom 1. März 1771 vermöge Verfügung vom 6, Mai 1772.

Nr. 4. Ein Darlehn von 520 Thalern Courant, zu 4% Prozent zinsbar und halbjähriger Kündigung zahlbar, laut Schuldverschreibung vom 12, Juni 1788 von dem Hauptmann Carl Hadrian v, Lemke aus dem vormundschaftlichen Depositum des Kö- nigl. Amts Neustettin für den Minorennen Carl Friedrih Küster angelichen, laut Versügung vom 27sten des, Mts, u. J

eingetragen.

Nach der Behauptung der gegenwärtigen Besizerin, Freifrau v. Stehow, geborenen Gräfin Herzberg, sind die benannten Posten bezahlt, beglaubte Quittungen der legten Jnhaber oder ihrer Rechtsnachfolger nicht zu be- schaffen und die betreffenden Dokumente selbst verloren gegangen. Es werden daher alle diejenigen, welche an die bezeichneten Posten oder die darüber ausgestellten Dokumente als Eigenthümer, deren Erben oder Nach- folger, Cessionarien, Pfand- oder Briefinhaber, oder aus irgend welchem Rechtstitel, Ansprüche zu haben vermei- nen, zu dem auf

den 11. März 1848, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale anberaumten Termine hier- mit vorgeladen, um ihre etwanigen Ansprüche anzu- melden,

Die Ausbleibenden haben zu erwarten, daß sie mit ihren Anforderungen an die bezeichneten Posten und Dokumente werden ausgeschlossen und. die Posten im Hypothekenbuhe von Trabehn und Grünbüche ohne Beibringung der für ungültig zu erklärenden Dokumente werden gelöscht werden.

Cöslin, den 1. November 1847.

Königliches Ober-Landesgericht,

Erster Senat.

LELITI D Soil iG di i im C c CETA

[656] E mq

Die unbekannten Erben des am 10. Januar 4839 in Strzelno verstorbenen Adalbert Stankowski alias Giel- dzynsfi, dessen Nachlaß in einem Deposital-Bestande von circa 270 Ihlr. besteht, werden aufgefordert, si vor oder spätestens im Termine

den 5. April 1848

beim unterzeichneten Gericht zu melden und ihre Rechte nachzuweisen, widrigenfalls ihre Präklusion erfolgen und der Nachlaß dem sich Meldenden oder, wenn Niemand sich meldet, dem Königlichen Fiskus zur freien Dispo- sition verabfolgt werden wird, so daß der etwa später sich meldende gleih nahe oder nähere Erbe alle inzwi- hen vorgekommenen Dispositionen anerkennen und sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden is, begnügen muß.

Jnowraclaw, den 11. Juni 1847,

Königl, Land- und Stadtgericht.

ia O I _ Nieznani sukcessorowie VVoyciecha Stankowskiego inacze) Gieldzynskiego dnia 40 Stycznia 1839 w Sirzelnie zmarlego któregoë w depozycie znajdu- Jaca sìíe pozostatosé okoto 270 Talirów wynosh WZzywaja sìg aby predzej lub najpoznicj w terminie ias; dnia 5go Kwietnia 1848r. ; lv t Sadzie SÍE zgtosili, 1 swoje (ia naslapi L l, gdyZz W razie przeciwnym Ich pre luzya Se male, E Ode ngloaagcema, s1€ lub jeZeli nikt zyCya Ae S A Fisknsowi na wolna dyspo- blitsiy aon T tak iz równie bliski lub wiryslkie Deko u N s1G dopiero poznie] zgtosit t Knd A Ae E nion dyspozycye przyznac

a 16 mus) S Gd via z tbetl: A » C0 W ten Czas JesZCze

nowractaw dnia 11 Czerwca 1847r

Król. Pruski Sad Liemsko-Mieyski,

[899] Nothwendiger Verkauf. Das Lom Asien den 21. Eepieidae 1847. / meister Jose ilzk zugehörige in der Dresdnerstraße Nr, 95 sepo Gh p Ad L A Louisenstadt Band 6. Nr. 432. un ichtli - Thlr. 21 Sar. 6 Pf, fo gerizlich abgeschäßt zu 6147

am 5, Mai 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werd pothekenschein sind in der Registratur ein

[840] f P if O0 d a ma,

ehufs des auf den Antrag der Wittw

geb. Venzmer, früher zu Negentin, jeßt bierselb de geleiteten Disfussions-Verfahrens und zur Ermittelung des Schuldenstandes derselben werden,

Taxe und Hy- zusehen,

unter Sistirung

meinen sollten, hiermit geladen, solche in einem der auf den 4ôten wLMen l M. Und deut 14: Marz dJ, jedesmal Morgens 10 Uhr, angeseßten Liquidations - Termine vor dem Stadtgericht hierselbst speziell und unter Vorlegung der etwa vor- handenen Dokumente anzumelden, auch die prätendirten Vorzugsrechte an- und auszuführen, bei Vermeidung bder in termino den 28, März d. es gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu verhängenden Präklusion, wobei den auswärtigen Kreditoren zugleich aufgegeben wird, hierselbst procuratores zu bestellen, eo s0þ praejudi- cio, daß die nicht vertretenen Kreditoren überall an dic ordnungsmäßigen Beschlüsse der Mehrheit der hiesigen oder hierselbst vertretenen Kreditoren werden gebunden werden. Datum Greifswald, den 22, Januar 1848. Direktor und Assessores des Stadtgerichts, (L. S) Dr. Teßmann.

Niederschlesisch - Märkische [1211 b] Eisenbahn.

Die vom Staate garantirten 35prozentigen Coupons und die Dividendenscheine zu den Stamm- Actien der Niederschlesisch - Märkischen Ei- senbahn-Gesellschaft werden sür den zehnjährigen Zeit- raum vom 1. Januar 1848 bis Ende 1857 vom 15, Februar bis 15. April 1848, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, in den Vormittagsstun- Den von. 9 bi 4 Uhr bei der Haup lta|e aur dem hiesigen Bahnhofe der Gesellschaft aus- gegeben.

Die Actien sind zu dem Zwecke mit zwei von dem Inhaber derselben unterschriebenen und mit Angabe sei- ner Wohnung versehenen, nah der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichnissen, wozu Formulare schon vom 3. Januar 1848 ab sowohl in obengenann- ter Hauptkasse, als bei der Tageskasse in Breslau un- entgeltlih in Empfang zu nehmen sind, einzureichen, das eine Exemplar des Verzeichnisses bleibt bei den Actien, während das andere, Seitens der Hauptkasse abgestempelt, als Bescheinigung über die geschehene Ein- lieferung zurückgegeben wird. Gegen Rückgabe dieses zweiten Verzeichnisses und Quittung über den Empfang der Actien nebst Coupons und Dividendenscheinen fin- det deren Aushändigung 8 Tage nah der Einliefe- rung statt,

Berlin, den 21. Dezember 1847.

i Dié Dire êstion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft.

Magdeburg-Wittenbergesche

Eisenbahn.

Auf folgende Quit- tungsbogen unserer Ge- sellschaft ist die durch die Bekanntmachung vou 10. Dezember v. J. ausge- schriebene 6te Actien-

) rate von 10 pCt. bis um festgeseßten Schluß- Serinine, den 15ten d, M,,

s nichtgezahltworden:

Nr, 634. 736, 746. 789. 966. 1473, 1537. 1610.

1628. 1629. 1653. 1686. 2479, 2560, 2742.

2888. 4130, 4208, 4211. 4498, 4575, 4669, 4670, 4736.

Wir fordern deshalb die betreffenden Herren Actio-

naire in Gemäßheit des §. 14. des am 31. Januar

v. J: bestätigten Statuts hiermit anderweit auf,

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o] E S] MTTETE

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bei unserer hiesigen Hauptkasse, Schifferstraße Nr. 1/2,

ôder bei Herrn S. Herz in Berlin, Dorotheenstraße

Nr, 1, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr,

einzuzahlen, | i / widrigenfalls dic bereits geleisteten fünf Ratenzahlungen als verfallen, die durch die früheren Zahlungen und die ursprünglichen Zeichnungen den Actionairen gegebenen Anrechte auf den Empfang von Actien für erloschen er- flärt und die ertheilten Quittungsbogen werden annul- lirt werden.

Magdeburg, den 20. Januar 1848,

Diet oriu m der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft, (gez,) Harte, Stellvertreter des Vorsißenden. [68]

Die nach §. 28, des Statuts vom 20. Mai 1845 angeordnete General-Versammlung der Wriezeu-Freyen=- walder Chaussee-Gesellschaft is auf Mittwoch den 16. Februar d. J., Vormittags

40 Uhr, auf dem Rathhause zu Wriezen anberaumt, wozu wir die Herren Actionaire ganz erge- benst einladen.

Gleichzeitig bemerken wir, daß die mit den kassenmä- ßigen Belägen versehene, in calculo geprüfte Rehnung für das Verwaltungs-Jahr 1847, vom 3, Februar d. J. ab, zur Einsicht eincs jeden der Herren Actionaire beim Rendanten der Geselischaft bereit liegen wird.

Wriezen, den 1. Februar 1848,

Das Eo mité der Wriezen - Freyenwalder Chaussee - Gesellschaft.

[88] Ediktal Lad Ung Jn Sachen, die Kuratel für den abwesenden Johann Georg Friedrih Wilhelm Schäffer aus Herzberg betref» fend, wird der genannte Schäffer, geboren am 15. September 1775, nachdem von ihm seit 1795, wo er als dermaliger Hannoverscher Soldat aus dem Hospi- tale zu Leyden vershwunden, eine weitere Kunde hier nicht eingegangen is, hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten allhier zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und über dessen hier vorhandenes Vermögen den Rechten gemäß weiter verfügt werden soll. L

Zugleich werden alle diejenigen, welche irgend Erb- Ansprüche an den gedachten Nachlaß machen zu können vermeinen sollten, zu deren Anmeldung innerhalb glei- chex Frist unter der Verwarnung hierdurh aufgefordert, daß sonst das 2c. Schäffersche Vermögen den bekannten nächsten Jutestat-Erben ausgefolgt werden soll.

Herzberg, den 12. Januar 1848.

Königlich Hannoversches Amk. v. Goering.

[51] Freiwilliger Verkauf. :

Die unterzeichneten Besizer des Rittergutcs Mittel- Kupper , Kreis Sagan, in Niederschlesien, eine halbe Meile von der Niederschlesischen Zweig-Cisenbahn bele- gen und ein Areal von ca. 1426 Morgen Aer, Wiese, Forst 2c. enthaltend, mit Torfstich, Jagd - und Fische- rei-Gerechtigkcit, beabsichtigen dasselbe wegen Arseinan- dersezung aus freier Hand zu verkaufen und haben zur Entgegennahme von Geboten einen Termin auf

den 14. April 1848, Vormittags 10 Uhr, im herrschaftlihen Wohngebäude zu Mittel-Küpper an- geseht, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken ein- eladen werden, daß nähere Auskunft über das Gut, o wie die Kaufbedingungen , von den Besißern, dem Herrn Justitiarius Schwarzer in Sagan und dem Herrn Zustizkommissar Bindewald in Eisleben, auf portofreie Anfragen ertheilt werden.

Mittel-Küpper, im Februar 1848.

Louis und Reinhold Priever,

Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für 5 Jahr. 4 Rthlr. - Epe 2 S: Rehlr. - „L Jayr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Altm

Preußische Zeitung.

Me 33.

Inhalt.

Amtlicher Theil, : S

Ständische Angelegenheiten. Neunte Sipung desVereinig- ten ständischen Ausschusses am 28. Januar: Fortsezung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgeseybuchs. Die §8. 69 unb 70, die/ Zurücknahme des Antrags auf Bestrafung und die Berech- tigung Minderjähriger zu dem Antrage auf dieselbe, werden angenommen, Tit. 7, §§. 71 und 72: Bestrafung mehrerer zusammentreffenden Ver- brehenz angenommen. Eben so die §§, 73 und 74, etwaige Beschrän- kung dieser Bestrafung betreffend; und die §§. 75, 76, 77, 78 und 79, hinsichilih des Rücffalls und der Bestrafung desselben, Gutachten der Abtheilung über die Dreitheilung strafbarer Handlungen und Berathung desselben; ein Theil der von der Regierung in Betreff dieses Gegenstan- des gemachten Propositionen wird angenommen und dann die weitere Verhandlung darüber bis zur nächsten Sihung vertagt,

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der Kdmg haben Allergnädigst geruht:

Dem Großherzogl. hessischen Obersten à la Suite der Kavalle- rie, Grafen Karl von S chch li, genannt von Goerßtß, zu Sclig, im Großherzogthum Hessen, den St. Johanniter-Orden zu verleihen.

D

Jhre Königl. Hoheit die Prinzessin von Preußen is nah

Weimar abgereist. :

ddr Dw

Der Königliche Hof legt morgen für Jhre Hoheit die verwitt-

wete Herzogin von Anhalt - Cöthen die Trauer auf drei

Tage an. E Berlin, den 31. Januar 1848. E | Der Ober Ceremonienmeister

Graf Pourtale s.

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Ständische Angelegenheiten.

Neunte. S1ÞPYunz des Vereinigten ständishen Ausschusses. (28. Januar.)

Die Sizung beginnt gegen §11 Uhr mit Verlesung des Pro- tokolls über die leßte Sißung und unter Vorsiß des Marschalls, Fürsten zu Solms, Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Diet- hold und Dittrich. : Ï

Abgeordn. Sperling: Nur in Bezug auf den lebten Punkt war der Beschluß im Protokoll niht ganz rihtig angegeben. Der bloße Zusay des Wortes nicht wäre nicht hinreichend. Es is über die materielle Bestimmung abgestimmt. Die Fassung wurde bei Seite gelassen. .

Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, \o is das Protokoll für genehmigt zu erflären. Wir kommen zur Berathung des 8. 069.

Referent Kaumann (liest vor):

„S. 69.

Der Antrag auf Bestrafung kann uicht wieder zurückgenommen werden, sobald die gerichtliche Untersuhung eröfnet worden ist.“

Gegen diesen Paragraphen ist nichts erinnert; indessen is doch zu bemerken, daß bei einzelnen Verbrechen, welche nur auf Antrag be- straft werden sollen, Ausnahmen von dieser Vorschrift stattfinden, na- mentlich bei den Jnjurien, wo nah §. 199 der Antrag auf Bestrafung bis zur Vollstreckung der Strafe zurückgenommen werden kann. Im Generellen würde also der Paragraph beizubehalten sein, weil die Rücksichten, welche überhaupt das Einschreiten ex oflicio gebieten, wegfallen, sobald der Antrag einmal gemacht worden is; ich habe also kein Bedenken gegen die Annahme des Paragraphen.

Korreferent Freiherr von Mylius: Wenn ich aus Gründen, welche überhaupt das Wesen des Strafrechts betreffen, bei früheren Paragraphen darauf angetragen habe, daß sie wegfallen möchten, so möchte ih hier den Antrag stellen, daß dem Paragraphen eine grö- ßere Ausdehnung gegeben werde, indem hier, wie auch vom Herrn Referenten erwähnt wurde, eine Regel ausgesprochen wird, von der zu beklagen is, daß ihr im §. 199 eine bedeutende Ausnahme gege- ben worden is, indem dort gesagt worden ist, daß bis zu Anfang der Vollstreckung des Erkenntnisses der Antrag zurückgenommen werden fann. Jch enthalte mich jedoch, hierin jeßt einen bestimmten Antrag zu machen, sondern ih werde ihn erst bei §. 199 stellen können und werde mich hier auf diese einfahe Vemerkung beschränken.

Abgeordn. Wodiczka: Wenn der Antrag auf Bestrafung ge- sehlih in den Willen und die Willkür des Beleidigten gestellt wird, so will es mir konsequent erscheinen, daß man auch die Zurücknahme des Antrages zu jeder Zeit gestatten muß, nicht blos bei Jujurien §8. 199 und bei leichten Körperverleßungen §. 246. Es scheint, daß man die Bestimmung der gedachten Paragraphen auch z. B. auf den einfachen Hausdiebstahl anwenden könne. Wenn z. B. ein Hausvater im ersten Unwillen auf Untersuchung eines Dienstboten anträgt, \o müßte die Untersuchung niedergeschlagen werden, sobald er sich über= zeugt, daß Verzeihung angemessener sei; wenigstens begreife ih nicht, warum die Verzeihung hier niht Plaß greifen soll.

Regierungs-Kommissar Bischoff: Ès würde bedenklich sein, die Zurücknahme des Antrages bis zum Anfang der Vollstreckung des Urtheils auch bei {weren Verbrechen eintreten zu lassen; in Anse- hung der leichten Körperverleßungen und Mißhandlungen i} im §. 246 dasselbe, wie für die Jnjurien, bestimmt. Der §. 26 stimmt überein mit dem bestehenden Recht: wenn wegen Hausdiebstahls die Untersuchung einmal eröffnet worden is, kaun sie nah dem in den alten Provinzen bestehenden Rechte nicht wieder zurückgenommen werden,

Berlin, Mittwoch den 2e Februar

Marschall: Der Korreferent hat einen bestimmten Antrag nicht gestellt, und es ist daher nur zu ermitteln, ob der vou dem Abge= ordneten von Wodiczka gestellte Antrag die erforderliche Unterstüßung

findet ? : (Es geschieht.) Er hat sie gefunden.

Abgeordn. Grabow: Es is im §. 69 gesagt worden, daß der Antrag auf Bestrafung nicht wieder zurückgenommen werden fönne, sobald die gerihtlihe Untersuhung einmal eröffnet sei. Ich habe aber gegen den Ausdruck „gerihtlihe Untersuhung““ ein Beden- fen, wenn ih gleich gegen den Paragraphen nicht zu sprechen ge- denke. Jch seße nämlih voraus, daß wir diesen Kriminal - Geseß- Entwurf zugleich mit der neuen Kriminal-Prozeß-Ordnung ins Leben treten schen werden; dann scheint es mir aber unbedenklich zu sein, daß der Antrag auf Bestrafung nur zurückgenommen werden darf, während die Voruntersuhung beim Staats - Anwalt im Gange ist, Jch glaube also, daß der Ausdruck „gerichtliche Untersuchung““ in die- ser Reitbeua zu weit gefaßt sein möchte, und würde daher unmaß- geblih dafür erahten, daß nur im Laufe der Untersuchung vor dem Staats- Anwalt der Antrag auf Bestrafung zurückgenommen werden fönnte. Jch wiederhole hierbei ausdrücklih, wie ich zuversichtlich vorausseße, daß dieser Strafrechts=Entwurf nur zu gleicher Zeit mit dem neuen Prozeß=Verfahren publizirt werden wird. i

Justiz-Minister Uhden: Abgesehen davon, daß ih mi nicht darauf einlassen kann, darüber ‘eine Erklärung abzugeben, ob das Strafgeseß mit der Ausdehnung der Verordnung vom 17. Zuli 1846 über das Verfahren werde publizirt werden , muß ih bemerken, daß nach der angeführten Verordnung die Eröffnung der gerichtlichen Un- tersuchung erst dann erfolgt, wenn die Anklage für begründet gefun- den worden i|. Etwas Anderes is tie Voruntersuhung. Der Staats-Anwalt hat zuvörderst zu ermitteln, ob ein Verbrehen vor- gefallen und unter welhen Umständen. Hiernach hat er seine An- flage anzufertigen und auf Eröffnung der gerichtlichen Untersuhung anzutragen.

Abgeordn. Grabow: Jn Bezug auf das, was der Herr Justiz= Minister gesagt hat, erlaube ich mir die Erwiederung, daß, wenn eine Privatperson vor dem Staatsanwalt einmal erscheint und erklärt, sie wolle auf Untersuchung antragen, es dann mir nicht mehr ge- rechtfertigt erscheint, wenn vor Eröffnung und im Laufe der erössneten gerichtlihen Untersuchung von dieser Person der Antrag wieder zurück» genommen werden fönnte. Sie hat dadurch, daß sie vor dem Anwalt erschien, die Jutention dokumentirt, daß sie das Verbrechen verfolgen wolle, und ih glaube, daß man das Recht des Antrages auf Bestra=- fung so weit rejtringiren muß, als ih beantragt habe. ,

Justiz-Minister Uhden: Der Zeitpunkt der Eröffnung der ge- richtlichen Untersuchung ist nah dem neuen Verfahren ein ganz prä zis bestimmbarer, weil je nur dann für eröffnet erachtet werden fann, wenn die Anklage des Staats - Anwalts für begründet erahtet wird, sei es dur cin Erkeuntuiß der Anklage - Kammer oder durch einen Beschluß: des Gerichts. Nach dem alten Verfahren tritt der Zeit- punkt der Eröffnung niht immer jo formell hervor. So wird bei Arrestsachen oft nicht ein förmlihes Dekret erlassen, sondern mit der Verhaftung und Uebergabe der Sache an einen Jnquirenten die Un-

tersuhung als erösfnet betrachtet. Wo nicht Verhaftung stattfindet, beschließt der Richter da immer über die Einleitung auf die an- gebrachte Denunciation. Bet dem neuen Verfahren aber bestimmt sich, wie bemerkt, der Termin schr genau, nämlih wenn die Anklage

des Staats-Anwalts für begründet erklärt worden ist.

Abgeordn. Sperling : Der Verleßte hat bis zur Eröffnung der Untersuhung Zeit genug , sein Bedürfniß einer geseßlihen Genug- thuung in Erwägung zu ziehen. Wenn er aber einmal den Antrag auf Untersuchung gestellt hat, scheint es mir mit der Würde des Ge- rihtes nicht verträglih , daß er ihn wieder zurücknehmen und alle Verhandlungen des Gerichtes, welche dasselbe in Folge dessen vor- genommen hat, aufhebe und ungeschehen mache. Daher bin ih ge- gen den Antrag des Herrn Abgeordneten aus Schlefien, daß die Zu= rücknahme des Antrages noch in cinem späteren Stadium des Pro=- zesses, als der Entwurf besagt, statthaft sein sol.

Marschall: Wir können nun zur Abstimmung übergehen.

Abgeordn. von Weiher: Wenn die ganze Tendenz , die dem vorliegenden Paragraphen zu Grunde liegt, dahin gerichtet ist, daß dem Beschädigten durch die Strafvollstreckung ‘nicht noch ein neues Uebel zugefügt werde, so scheint es au unerläßlich , daß es ihm überlassen bleibe, den Antrag zurüzunehmen, weil häufig die Unter- suchung erst ergiebt, ob Personen dabei betheiligt sind, deren Bestra- fung ihm ein neues Uebel zufügen würde. :

Korreferent Freiherr von Mylius: Es is son gestern erwähnt worden, daß es ih bei diesem Antrage um ein wesentlihes Prinzip der Kriminal - Politik handelt. Würde ein derartiger Grundsaß hier Aufnahme finden, wie er von dem geehrten. Abgeordneten aus Sle= sien in Vorschlag gebracht worden is, so würde es am Ende darauf hinauskommen, daß das Kriminalrect, welches blos öffentlihes Recht ist, geradezu in Privatrecht verwandelt würde, und 1h glaube doch, daß die Versammlung diesem Grundsaße keinen Beifall \chenken wird.

Abgeordn. Wodiczka: Dieser Ansicht möchte ih doch wider= sprehen. Jch halte es in der Konsequenz, daß, wenn man einer Privatperson überläßt, einen Antrag auf Untersuchung zu stellen, man ihr auch überlassen muß, den Antrag wieder zurückzunehmen.

Marschall: Die Frage könnte dahin gestellt werden, ob dem Antrage beigestimmt wird, sich mit dem Prinzipe des Paragraphen nicht einverstanden zu erklären, sie fann aber auch, wenn es gewünscht wird, bestimmter dahin formulirt werden : „Soll beantragt werden, daß die Zurücknahme des Antrags auf gerichtlihe Untersuhung auch nah eröffneter Untersuchung noch möglich bleibe?“ Die Frage ist wohl verstanden? i

(If, 10) 5 Bete, n diese Frage bejahen, würden das durh Auf- ehen zu erkennen geben. i i Ly ' Die Frage ist nicht bejaht, und es bleibt nun eine Frage auf den Antrag des Abgeordneten Grabow zu stellen. ; Abgeordn. Grabow: Jh würde das Geseß \o formuliren :

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1848.

Der Antrag auf Bestrafung kann nicht wieder zurückgenommen wer- den, sobald derselbe vor dem Staats-Anwalt formirt worden.

Marschall: Die Frage würde lauten: Soll beantragt wer- den, daß der Antrag auf Bestrafung niht mehr zurückgenommen wer- den fönne, sobald auf Bestrafung bei dem Staats - Anwalt angetra=- en ist ? 9 Abgeordn. Neumann: Würden wir niht dadur über etwas entsheiden, was von wesentlichem Einfluß auf künftige Bestimmungen sein fönnte, die uns erst bekannt gemacht werden sollen? Wir ent- scheiden über etwas, was wir, genau genommen, noh nit kennen, und können uns daher leiht präjudiziren. Das Verfahren, nach wel= hem künftig geurtheilt werden soll, muß uns erst vorgelegt werden, wir müssen die einzelnen Vorschriften prüfen fönnen, dann wird si erst ergeben, ob der Antrag bei dem Staats - Anwalt dem gerichtli= hen Verfahren“"gleihgestellt werden könne, und von welchem Schritte die Zulässigkeit einer Zurücknahme des Antrages abhängig sein müsse.

s Marschall: Es is überhaupt noh nicht die Frage gestellt wor=

den, ob der Vorschlag die Unterstüßung von 8 Mitgliedern sindet ; darauf würde es zunächst ankommen, Es is nicht geschehen, es ist also auch kein Anlaß zur Fragestellung vorhanden, und wir kommen zu-6. (0. .

Referent Kaumann (liest vor):

8 (N

Der Verletzte, welcher bereits das sehzehnte Lebensjahr zurück= gelegt hat, ist selbstständig zu dem Antrage auf Bestrafung be=- rechtigt. / L So lange jedoch der Verleßte minderjährig ist, hat auch der Vater oder der Vormund desselben, unabhängig von der eigenen Befug= niß des Verleßten, das Recht, auf Bestrafung anzutragen.“

Diese Bestimmung scheint mir zu weit zu gehen. Wenn man annimmt, daß hiernach Kinder von sechzehn Jahren die Befugniß haben sollen, vor Gericht selbständig zu erscheinen, selbst wider den Willen ihrer Aeltern und Vormünder, so muß ih bekennen, daß das eine Erscheinung sein würde, die mehr als auffallend genannt werden fönnte. Jch glaube , daß, wenn man überhaupt die estrafung des Verbrechers von dem Antrage einer bestimmten Person, des Verlebz= ten, abhängig macht, dieses Recht des Verleßten gewissermaßen ein Privatrecht wird, und daß in solhem Falle kein Grund vorliegen würde, von den Bestimmungen, welche das Civilrecht in dieser Be=- ziehung über die Verfolgung der Rechte enthält, eine Ausnahme zu machen. Meines Erachtens wird daher die Bestimmung des §. 70 zu entbehren sein, und ih stelle das Amendement, den §. 70 zu streichen. L : : .

Regierungs - Kommissar Bischoff: Jn einem früheren Entwurfe war bestimmt, daß, wenn der Verleßte sih noch unter väterlicher Ge-= walt oder Vormundschaft befinde, nur der Vater oder Vormund zu dem Antrag auf Bestrafung berechtigt sei; man hatte sich also den Grundsäßen des Civilrechts angeschlossen. Indessen sind hauptsäch= lich vom Kriegs - Ministerium Bedenken hiergegen erhoben worden ; es is angeführt, daß nah den allgemeinen Landesgeseßen sämmtliche Subaltern-Offiziere ohne Unterschied des Alters unter väterlicher Ge- walt stehenz es besteht in dieser Beziehung beim Militair ein ähnli- hes Verhältniß, wie bei gewissen Kategorieen von Civil - Beamten, die nicht aus der väterlihen Gewalt scheiden, wenn sie ein solches Amt erlangen. Außerdem ist hervorgehoben worden, daß viele Offi= ziere mit zurückgelegtem 17ten Jahre in die Armee einträten, so wie, daß viele Unteroffiziere und der größte Theil der gemeinen Soldaten unter 24 Jahren alt, also noch nicht volljährig seien. Es is dem= nah vom Kriegè-Ministerium darauf aufmerksam gemacht worden, daß in allen solchen Fällen eine gerichtlihe Klage niht würde eingeleitet werden können, wenn nicht der Vater oder Vormund konsentirte, so daß beispielsweise ein im aktiven Dienst stehender Premier-Lieutenant feine Jujurienklage selbstständig einleiten könne. Jn Rüksicht dieser Verhältnisse is man von der früheren Bestimmung abgegangen und hat demnächst auch weiter in Erwägung gezogen, daß in Kriminal= sachen doch eine andere Art der Auffassung durch die Natur der Dinge geboten sei, als in Civilsahen. Nach zurückgelegtem 16ten Jahre soll nah dem Systeme des Entwurfs die volle Kriminal - Mündigkeit eintreten, so daß derjenige, welcher das 16te Jahr zurückgelegt hat, seinerseits, wenn er ein Verbrechen begangen hat, mit der vollen Strafe belegt wird. Wenn das auf der einen Seite stattfindet, \o darf man auch andererseits sein Recht nicht zu sehr beschränken, und deshalb ist im §. 70 des Entwurfs das Lebensalter der vollen Kri= minal-Mündigkeit auch zur Bedingung der Formirung eines selbststän= digen Strafantrags angenommen. Es kann nun aber, da von der hohen Versammlung gestern das 18te Lebensjahr anstatt des 16ten als Gränzscheide angenommen ist, gegenwärtig wohl die Frage ent- stehen, ob man nicht au die Bestimmung des §. 70 dahin abändern und auch hier das 18te Lebensjahr annehmen muß. Geschicht dies, so würde das Bedenken, welches von dem Herrn Referenten geäußert worden is, daß nämlich Kinder den Antrag auf Bestrafung wider den Willen ihrer Aeltern und Vormünder formiren könnten, wegfallen. Ein Bedenken bleibt nur in gewisser Beschränkung in An- schung der Offiziere und Soldaten, indessen wird dies zum großen Theil \chon dadurch be A E d * dai der Gränze von l 1f 18 Jahre nicht sehr bedeutend 1]t. . E e ident R von Mylius: Jh werde mich dem Antrage, den Paragraphen zu streichen, anschließen, und zwar noch gus einem anderen Grunde, indem ich der Meinung bin, daß dieser Paragraph zu denjenigen gehört, welche in dem Proze}se, aber nicht im mate= riellen Rechte ihren Plah finden müssen. Die Art, wie ein Anspruch verfolgt werden soll, und die persönlichen Erfordernisse, welche die Möglichkeit seiner Verfolgung bedingen, gehören wesentlich in das Prozeß-Recht, und da doch eine Revision desselben zu erwarten steht, so würde es zweckmäßig sein, auch diese Bestimmung hier eintreten n ‘0 egierungs - Kommissar Bischo : Da alle übrigen Bestimmun- gen, welche hiermit in Verbindung |tehen, diskutirt und angenommen nd, so würde es nicht angemessen sein, die Bestimmungen zu zer- plittern und die einen in den Prozeß, die anderen in das materielle Recht zu verweisen.

Abgeordn. Sperling: Jch wollte im Wesentlichen dasselbe be-