1848 / 35 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

rücksihtigung der Eigenthümlichkeit ist die österreichishe Regierung in Jtalien eine nationale im emi- nenten Sinne gewesen und wird es ferner bleiben. Wenn aber eine Eleine Faction von Uebelgesinnten, von deren Grundsäßen und leitenden Jdeen die überwiegende Mehrheit des italienischen Volkes nichts weiß, wenn diese Minderheit, im Widerspruche mit dem Glauben, der Geschichte und den Ueberlieferungen Jtaliens und in offener Auflehnung gegen das Staats- und Völkerrecht von ganz Europa, im Namen einer utopistischen Chimäre, die sie Nationalität nennt, ganz Jtalien in eine wüste, revolutionaire Masse zusammenschmieden möchte, und dies zwar um der Habsucht, der Eitelkeit und dem Ehrgeize einiger ihrer Führer einen umfassenderen Spielraum zu verschaffen, so wird Oesterreich, eingedenk seiner Pflicht als europäische Groß- macht und der ihm anvertrauten Sorge für das Wohl seiner Völker, in Italien, wie außerhalb desselben, dieser Nationalität zu begegnen wissen.“

des wirklihen Volkes bedeutet,

Tarnopol, 3. Jan. (Wien. Ztg.) Ein freudiges Er- eigniß hat dem in dieser Gegend garnisonirenden Husaren-Regimente „König von Preußen“ Gelegenheit gegeben, den Neujahrstag auf eine besonders festlihe Weise zu feiern. Jhre Majestät die Königin von Prenßen hat nämlich diesem Regimente ein prachtvolles Stan- dartenband, von einem eigenhändigen an den K, Kämmerer, Obersten und Regiments-Kommandanten Johann Freiherrn Petrichevih=Horváth von Szep-Lak gerichteten Allerhöchsten Handschreiben begleitet , zu übersenden geruht, Da theils die rauhe Jahreszeit, theils die äußerst zerstreute Dislocation des Regiments die vollständige Zusammenziehung desselben nicht gestattete, so wurde die Tarnopol zunächst gelegene Oberst- lieutenants - Division hieher beordert und am 1. d. M. Vormittags vor dieser in Parade zu Pferd ausgerückten Division das Aller- höchste Handbillet und die hohe dasselbe begleitende General - Kom= mando - Verordnung vorgelesen, von dem Herrn Obersten in kurzen treffenden Worten der Grund dieser Feierlichkeit in ungarischer Sprache erflärt und sodann das Band an die Standarte der Oberst-Division befestigt. Eine Defilirung vor dem Herrn General-Major und Bri:- gadier Wolfgang Edlen von Souvent {loß diese Feierlichkeit, bei welcher der in der nächsten Umgebung begüterte polnische Adel, der größte Theil des Offizier - Corps des Regiments und der Garnison sammt den höheren hiesigen Civil- und Militair -+ Beamten als gela-= dene Gäste erschienen waren, die sich dann alle bei dem Herrn Ober- sten, welcher die ausgerückt gewesene Mannschaft mit einer eintägigen Löhnung beschenkte, zu einem fröhlichen Frühstücke vereinten.

Triest, 26. Jan. (Oeft. Lloyd.) Die londoner Post bringt die Nachricht, daß das englische Schiff „Albion“, Capit. Rouse, von London nach hier bestimmt, den 4ten d, am Cap Mondego nahe bei Figueira total zu Grunde gegangen und nux ein Mann gerettet worden is. Dieser Unglücksfall ist doppelt beklagenswerth, da fich an Bord dieses Schifses die so lange {hon erwartete Maschine für das Dampfschiff „Germania“ befand. Die Gesellschaft is für den Werth vollständig in England versichert; allein der Verlust an Zeit würde höchst unangenehm sein, wenn nicht eine Maschine von 260 Pferdekraft, nach dem gleichen Modelle gebaut und sür das Dampfschi} „Europa““ bestimmt, bereits am Bord des englischen Schisses „Dau. Wheler““ in London verladen worden wäre, welche nun für die „Germania“ dienen wird, so daß die Eröffnung der direkten Fahrten zwischen hier und Alexandrien nur einen kurzen Aufschub erfahren dürfte.

% Wien, 29. Jan.

nicht genesen.

sagt worden.

Der diesjährige am 27sten d. M. im großen Redoutensaale ab- gehaltene Juristen-Ball, welcher immer die Notabilitäten der höheren Büreaufratie versammelt, wurde von Jhren Kaiserl. Hoheiten den Erzherzogen Palatin und Franz Joseph, ältestem Sohne des Erzher-

zogs Franz Karl, besucht.

Wie verlautet, soll für das lombardisch - venetianische Königreich ein eigener Senat der obersten politischen Verwaltung, als eine be-

sondere Abtheilung der Kaiserl. vereinigten Hoffkanzlei, so wie der

selbe bereits für die oberste Justiz-Verwaltung mit dem Sihe zu Ve- xona besteht, errihtet und hierfür statt der bisherigen drei Hofräthe Die Pen- fionirung der drei Hosräthe bei der Kanzlei Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Vice - Königs, Grimm Freiherr von Süden, Ritter von Rechfron und Sanpietro, soll ausgesprochen sein, und als Hofräthe des neuen politischen Senats werden vorläufig der General - Polizei- Direktor in Mailand, Freiherr von Torresani, und der Hofrath des ë Wer der Nachfolger des Gouverneurs Grafen von Spaurx sein wird, darüber

der Vice-Königl. Kanzlei sechs Hofräthe ernannt werden.

General - Rechnungs - Direktoriums von Lussin genannt. verlautet noch nichts Bestimmtes.

Lan et h. Paris, 29. Jan. *)

stande hat.

H Die in England veröffentlichten Aftenstücke über die s{chweizer Zustände machen in Paris viel Aufsehen, und die Oppositionsblätter ; s f ; Der Con- stitutionnel findet, daß sie das hellste Licht auf die ehrenhasfte und liberale Haltung der englischen Regierung, der Schweiz gegen- as Journal des Débats theilt au einen Theil

theilen bereits nah der Times Auszüge daraus mit.

t

über, werfen, Das a der Auszüge der Times, jedoch ohne alle Bemerkungen mit.

Der hiesige dänische Gesandte, Graf Moltke, wird nächstens nach Kopenhagen abreisen, wohin der neue König ihn berufen hat. Ju

seiner Abwesenheit wird Herr von Ahlefeld 1hn vertreten.

Das Journal des Débats erklärt jeßt, daß es mit der Nachricht von der Ankunft der Gräfin Montijo, Ex-Camarera-Major der Königin Zsabella, in den Tuilerieen oder überhaupt in Paris,

getäuscht worden. Die Gräfin hat Madrid gar nicht verlassen.

Es heißt, daß die Regierung den ihr von allen Seiten zugegan- genen Aufforderungen nachkommen und eine Kommission ernennen werde, welche die Frage wegen Anwendung der elektrischen Telegra-

phen auf die Privat - Jndustrie untersuchen solle.

Das Ministerium soll damit umgehen, Herrn von Girardin sein Unterhändler hätten ihm, wie es heißt, sür dieses Journal, welches jeßt 35,000 Abonnenten hat, eine Million Francs geboten, und es sei nicht unmöglih, daß Herr von daß er sich in einer durchaus falschen

Blatt, die Presse, abzukaufen.

Girardin, der selbst fühle, Stellung befinde, diesen Vorschlag annehme.

Die Bank von Frankreich soll die Ermächtigung erhalten haben, e nage disponiblen Kapitale 15 O UeE auf e Io, von Renten zu verwenden. Man sagt auch, daß vom 1, Februar an die | der gewählten Mitglied inmzial - Stände - i Zinsen der Königlichen Bons von 4% auf 4 pCt. herabgeseßt werden gheder der, Provinzial « Stände - Versammlungen, so wie

sollen.

Der Moniteur algerien vom 15ten d. schließt einen Bericht über den jeßigen Zustand von Algier mit den Worten: „Von heute

vom 30, Zanuar noch nicht eingegangen,

Jhre Majestät die regierende Kaiserin ist von der Unpäßlichkeit, wie man vernimmt, von der Grippe, noch Da auch Jhre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Sophie, an der Grippe sehr leidend, in ärztliher Behandlung und Zhre Majestät die Kaiserin Mutter neuerdings ernsthaft unwohl ge- worden, \o is das für vorgestern bestimmte Theater bei Hofe abge-

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an isst Friede bis zum äußersten Ende der kleinen Wüste, und um eine Bevölkerung zu finden, die unserer Herrschaft feindlich is, muß man sie in den entfernteren Oasen der Wüste Sahara suchen.“

Es ist hier ein in Persien erschienener Staatsfkalender angelangt. Man ersieht aus demselben, daß in Persien gegenwärtig viele Fran- zosen angestellt sind, so z. B. der Chef des Medizinalwesens, Clo- quet, der General Boissier, der Ober- Ingenieur bei den Edelstein- gruben in Beludschistan, Ferrier und Andere.

Die Abgeordneten der Besitzer von Salzwerken und der Salz- händler haben eine Versammlung gehalten, um si über die Mittel zu berathen, dem Plane der Regierung in Betreff des Salzmonopols entgegenzuwirken. :

Die Akademie der moral'shen und politischen Wissenschaften hat folgende fremde Gelehrte zu Korrespondenten gewählt: in der Sec- tion für Geseßgebung Herrn Walter, in der der Philosophie den Abbate Roscini und in der der Geschichte Herrn G. Bancrosft.

Großbritanien und Irland,

London, 29. Jan. Die Morning Poft will wissen, daß das Kabinet im Begriff stehe, tem Viscount Morpeth, Präsidenten des Forst- und Wald = Departements, die Pairswürde zu ertheilen, damit derselbe im Oberhause für den alt und shwach werdenden Marquis von Lansdowne die Regierung vertrete.

Der heute bekannt gemachte Status der Bauk für die vergan gene Woche zeigt eine Vermehrung der Noten Emission um 17,280 Pfd. St. und eine Zunahme des Baarvorraths von 353,210 Pfd.

Das Dampfschiff „Teviot“, mit der westindischen Post an Bord, ist bei Calshot Castle auf deu Strand gerathen. Ein kleines Dampfboot it dorthin abgegangen, um die Briefschasten in Empfang zu nehmen. Der Teviot““ bringt unter Anderem 135,000 Dollars und 120 Seronen Cochenille. Jn New =- Orleans wurden Einkäufe von Baumwolle für Frankreich, das Festland und den Norden Europas gemacht.

Herr Brooke, der Radschah von Sarawack auf Borneo, wird in Portsmouth erwartet, um sich in den nächsten Tagen nach Indien einzuschiffen.

tach dem hiesigen israelitischen Organe, der Voice of Jacob, ist die Annahme der Juden-Emancipation von Seiten des Parlaments unzweifelhaft. Das erwähnte Blatt will wissen, daß unter den ersten Rednern zu Gunsten der Juden-Emancipations-Bill, welche befannt- lich gleich nah Eröffnung der ordentlichen Session zur Berathung fommt, Sir Robert Peel sein wird, und daß im Oberhause die Freunde der Emancipation auf die Vota des Herzogs von Wellington und von wenigstens sieben Bischöfen rechnen können.

Die Gläubiger von Lesley, Alexander u. Comp, sind gestern zur Wahl der Kuratoren geschritten. Es wurden gestern «Forderungen an das Haus bis zum Betrage von 290,000 Pfd. St. dokumentirt ; die vorhandenen liquiden Aktiva betragen 50,000 Pfd., und es soll un-= mittelbar nah der zum 13. März angeseßten leßten Vernehmung der Falliten zur Dividenden-Austheilung geschritten werden.

Die Verhandlungen vor dem Queens-Benh in Sachen des Bischofs von Hereford sind endlich gestern zu Ende gebracht worden; das Urtheil wird indeß erst später abgegeben.

Lal

Brüssel, 30. Jan. Jn der vorgestrigen Sißzung der Reprä= fentanten-Kammer drang Herr Osy auf die Nothwendigkeit, recht bald das Staats-Eisenbahn-Neh definitiv zu Ende zu führen, indem aus der Unvollständigfeit desselben und des Eisenbahn-Materials vielerlei Uebelstände entspringen müßten.

Es soll im Werke sein, eine Stéuer auf Verleihung und Erwer- bung von Adels=-Titeln cinzuführen; das Wappen-Amt soll auf Ver- langen des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten bereits des- fallsige Vorschläge gemacht haben. Ferner sollen alle Adeligen ge- zählt und immatrifulirt werden, wofür ebenfalls eine Steuer zu zah- len wäre, die etwa 350 400,000 Fr. einbringen möchte.

Ja: Der französische Gesandte, Graf Bois le Comte, hat der Tagsabung eine Note des Herrn Guizot zugestellt, welche die Angelegenheit der Mönche des St. Bernhard zum Gegen-

*) Bis zum Schluß unseres heutigen Blattes war die pariser Post

Vanemark

Kopenhagen, 29. Jan. (Alt. Merk.) Es ist hier das nachstehende, von gestern datirte Königliche Reskript, die Verleihung ciner Verfassung betreffend erschienen :

„Um die von Unserem vielgeliebten Vater , Sr. Majestät dem hödchst- seligen Könige Christian V111,, beabsichtigte, von Uns schon früher angera- thcne und [durch die von Uns am 20sten d. M. vollzogene Königliche Ur- funde in Aussicht gestellie Ordnung der öffentlichen Verhältnisse des Vater- landes auf cine zur Aufrechthaltung der Selbstständigkeit der verschiedenen Theile Unserer Monarchie sowohl als ihrer Verbindung zu einem wohl- eordneten Ganzen geeignete Weise zu Stande zu bringen, haben Wir be- schlossen, die Verleihung einer Verfassung in Allerhöchste Erwägung zu zie- hen, welche die unantastbaren Rechte Unserer Krone eben schr, als die Un- serer sämmtlichen lieben und getreuen Unterthanen im Allgemeinen und die besonderen Gerechtsame und Jnteressen der Bewohner der verschiedenen Lan- destheile sicher zu stellen sich eigne.

„Zu diesem Zweck beabsichtigen Wir, gemeinschaftliche Stände für Un- ser Königreich Dänemark und Unsere Herzogthümer Schleswig und Holstein einzuführen, welche sh zu gewissen, regelmäßig wiederkehrenden Zeiten in gleicher Anzahl aus Unserem Königreiche und aus Unseren gedachten Her- zogthümern an näher zu bestimmenden Orten, abwechselnd in Unserem Kö- nigreihe und in Unseren Herzogthümern , versammeln werden, Die Ge- rehtsame, welhe Wir unter den näheren in der Verfassungs - Urkunde zu treffenden Bestimmungeu diesen Ständen beilegen wollen , sollen in einer beschlicßenden Mitwirkung bei Veränderungen im Steuerwesen und bei der Finanz-Verwaltung, so wie bei der Erlassung von Gesegen, bestehen, welche die [gemeinschaftlichen Angelegenhciten des Königreichs und der Herzogthü- mer betreffen. Außerdem wollen Wir den gedachten Ständen gestatten, An- träge in Betreff von solchen Gegenständen ihrer Wirksamkeit, welche die gemeinschaftlihen Junteresseu des Königreichs und der Herzogthümer unmit- telbar berühren, an Uns allerunterthänigst einzureichen,

„Durch diese ständische Verfassung, welche Wir aus freier landesherr- licher Machtvollkommenheit ertheilen werden, wird in den allgemeinen Ge- seßen vom 28. Mai 1831 und den Verordnungen vom 15. Mai 1834, be- treffend die in Unserem Königreiche und in Unseren Herzogthümern Schles- wig und Holstein bestehenden Provinzial-Stände, in der bestehenden Verbin- dung dieser Herzogthümer, in den Verhältnissen Unserer Herzogthümer Hol- stein und Lauenburg zu dem deutschen Bunde und in der Verfassung Unseres leßtgedachten Herzogthums, so wie in der durch die Verordnung vom 8. März 1845 eingeführten Einrichtung des Althings, für Unser Land Jsland nichts verändert werden, )

selben einsichtsvollen und erfahrenen Männern, welche die Achtung und das

Männer wo

Herzogt ümern Schleswi Landes-Universitäten zu openhagen und Kiel überlassen,

gen

Endlich wird dic Verfassungs - Urkunde geeignete

Bestimmungen enthalten, um die dänische sowohl wie die deut- sche Sprache in den betreffenden Distrikten des Herzogthums Schleswig zu s{hügen, Bevor Wir den in die Verfassungs-

Urkunde aufzunehmenden Bestimmungen Gesepeskraft verleihen, sollen die-

Zutrauen ihrer Mitbürger genießen i id altigen E H zur gemeinschaftlichen sorgfältigen Er- wägung QOG werden, Die Wahl der überwiegenden Mehrzahl dieser Bêlwét en Wir, um Unseren lieben und getreuen Unterthanen einen eweis Unseres Allerhöchsten Vertrauens zu geben, den verschiedenen Klassen

der “Pineede den Prälaten und der possessionirten Ritterschaft in Unseren und Holstein und den Konsistorien der beiden

,ZU dem Ende sollen, was zuvörderst Unser Königreich Dänemark an- langt M für Tits Haupt- und Residenzstadt Kopenhagen und- die übri- tadte zu Mitgliedern Unserer getreuen Provinzial-Stände-Versamm-

lung für Seelands, Fyens und Lolland-Falsters Stist gewählten Abgeord-

gedachten [Stiftern aus ihrer Mitte zwei, die Abgeordneten der kleineren Landbesizer in denselben Stiftern aus ihrer Mitte zwei, die zu Mitgliedern Unserer getreuen Provinzial-Stände-Versammlung für Nord-Jütland für die dortigen Städte gewählten Abgeordneten aus ihrer Mite zwei die Abgeordncten der großen Gutsbesißer in dieser Provinz aus ihrer Mitte zwei und die Abgeordneten der fleineren Landbesizer in derselben Provinz aus ihrer Mitte ebenfalls zwei, die Bischöfe und Pröbste der erstgedachten Stifter und des in kirchlicher Hinsicht zum Königreiche gehörenden Bisthums über Alsen und Arröe aus der gesamm- ten Geistlichkeit jener Stifter und dieses Bisthums zwei, die Bischöfe und Pröbste von Nord-Jütkland aus der gesammten Geistlichkeit dieser Provinz und den in kirchlicher Hinsicht dazu gehörenden Parochieen des-Herzogthums Schleswig zwei und das Konsistorium der kopenhagener Universität aus sei- ner Mitte Einen erwählen. - „Was ferner Unsere Herzogthümer Schleswig und Holstein anlangt, so sollen die aus der Klasse der großen Gutsbesiger gewählten Mitglieder Unserer getreuen Provinzialstände - Versammlung des Herzogthums Schles- wig aus ihrer Mitte Einen, die Abgeordneten der Städtc und der übrigen wahlberechtigten Ortschaften in diesem Herzogthum aus ihrer Mitte zwei dic Abgeordneten der kleineren Landbesiyer und der gemischten Wahldistrifte in demsclben Herzogthum aus ihrer Mitte ebenfalls zwei, die aus der Klasse der großen Gutsbesißer gewählten Mitglieder Unserer getreuen Provinzial- stände - Versammlung des Herzogthums Holstein aus ihrer Mitte zwei, die Abgeordneten der Städte und der übrigen wahlberechtigten Ortschaften in diesem Herzogthum aus ihrer Mitte zwei und die Abgeordneten der kleine- ren Landbesizer in demselben Herzogthum aus ihrer Mitte ebenfalls zwei, der General - Superintendent und die Pröbste des Herzogthums Schleswig aus der gesammten in kirchlicher Hinsicht dazu gehörenden Geistlichkeit Einen, der General - Superintendent und die Pröbste des Herzogthums Hol- stein aus der gesammten, zu diescm Herzogthum gehörenden Geistlichkeit ebenfalls Eincn, die Prälaten und possessionirte Ritterschaft in den Herzog- thümern Schleswig und Holstein aus ihrer Mitte vier und das Konsisto- rium der Universität zu Kiel aus seiner Mitte Einen erwählen.

„Für jede Klasse der Gewählten is zugleih ein Stellvertreter zu er- wählen. i

„Die von den verschiedenen Klassen der Mitglieder der Provinzial- stände - Versammlungen und von-der Geistlichkeit vorzunchmenden Wahlen sollen, nachdem dazu jedem Einzelneu unter den betreffenden Mitgliedern dieser Versammlungen, so wie jedem Bischofe und Probste, der Befehl durch ein von Uns Allerhöchst zu vollziehendes Resfript bcigelegt worden, für Seclands, Fvens und Lolland-Falsters Stift und das Bisthum für Alsen und Arröe in Unserer Stadt Roeskilde, für Nord - Jütland und die in kirchlicher Hinsicht dazu gehörigen Parochicen des Herzogthums Schleswig in Unserer Stadt Wiborg, für das Herzogthum Schleswig auf Unserem Schlosse Gottorf und für Unser Herzogthum Holstein in Ünserer Stadt Jyehoe, unter der Leitung von Kommissarien, welche Wir zu diesem Zwecke Aller- höchst ernennen werden, an von diesen näher zu bestimmenden Lagen 1m Laufe des nächstkommenden März-Monats stattfinden. E

„Die Wahlen der Prälaten und Ritterschaft und der Konsistorien der beiten Landes - Universitäten sind auf die herkömmliche Weise gleichfalls im Laufe des März-Monats vorzunehmen. i A

„Wenn sämmtliche Wahlen vollzogen siud und das Ergebniß derselben an Uns allerunterthänigst einberichtet is, werden Wir aus Unserem RKönig- reiche Dänemark acht, aus Unserem Herzogthum Schleswig vier und aus Unserem Herzogthum Holstein ebenfalls vier Mänuer zu dem mehrgedachten Zwecke Allerhöchst berufen. x Z

„Die Zahl der solchergestalt theils von Uns Allerhöchst zu berusenden, theils dem Vorstchenden nach zu erwählenden Männer, deren Namen dem- nächst zur öffentlichen Kunde zu bringen sind, beträgt fur Unser Königreich Dänemark 26, für Unsere Herzogthümer Schleswig und Holstein ebenfalls 26, im Ganzen also 52. | | ; E

„Spätestens zwei Monate nach beendigten Wahlen sollen diese Máän- ner an einem von Uns Allerhöchst zu bestimmenden Tage in Unserer Haupt- und Residenzstadt Kopenhagen zusammentreten und unter dem BVorsiß und der Leitung einiger Unserer höchsten Staats - Beamten ihre Arbeiten begin- nen und so lange fortsezen, bis Wir die Beendigung derselben Allerh chst zu verfügen für gut befinden werden. Dabei behalten Wir es Uns vor, ihnen außer dem oben angegebenen nächsten Zwecke ihrer Berufung einige demnächst von den diesjährigen Versammlungen der Provinzial -Stände zu begutachtende Gegenstände der Geseßgebung und Verwaltung, namentlich die Einführung allgemeiner Wehrpflicht, die Regulirung des Münzwesens und nähere Bestimmungen über die Behandlung der landesherrlichen und der Privat -Prositionen in den Versammlungen der Provinzial -Stände zur gemeinschaftlihen Erwägung vorlegen zu lassen. Bei den Verhandlungen dieser Männer kann sich Jeder von ihnen nach eigenem Gutbefinden beider Landessprachen bedienen, und die Protokolle sollen dabei in beiden Landes- sprachen von dazu besonders von Uns Allerhöchst zu bestellenden Beamten gesührt, die Ergebnisse der Verhandlungen aber Uns von den mit der Lei- tung derselben Beauftragten zur Allerhöchsten Beschlußnahme allerunterthä- nigst vorgetragen werden. 1 E

„So wie es Uns zur Freude gereicht, das von Unserem höchstseligen Vater begonnene Werk zu vollenden, so is es Uns doppelt lieb, dieses an dem Geburtstage des höchstseligen Königs Friedrich des Sechsten auszu- sprechen und dadurch das Andenken des Stifters der Stände - Zustitution an die Maßregel zu knüpfen, welche Er durch diese Institution vorbereitet at, ' „Unsere Kanzlei hat das dem Vorstehenden nah Erforderliche wahrzu- nehmen und zu veranstalten und dafür Sorge zu tragen, daß der Jnhalt dieses Unseres Allerhöchsten Reskripts baldthunlichst zur öffentlichen Kunde gebracht werde.

„Wir befehlen cuch in Gottes Obhut! E

„Gegeben auf unserem Schlosse Christiansburg, den 28, Januar 1848.

S E

Von Seiten ter Polizei wird nachstehendes Königliches Reskript an die dänische Kanzlei bekannt gemacht: r ;

„Wir wollen Allergnädigst Unserer Kanzlei auferlegt haben, auf passende Weise zur allgemeinen Kunde in Unserer Hauptstadt zn brin- gen, daß Wir Uns überzeugt halten, daß Unsere lieben und getreuen Unterthanen mit Erkenntlichkeit die Gabe würdigén werden , die Wir durch Unser Allerhöchstes Reskript vom heutigen Datum Unserem Volke verliehen haben, und daß Wir daher nicht wünschen, daß diese ihre Erkenntlichkeit auf irgend eine Weise an den Tag gelegt werde, die niht mit der tiefen Trauer, die Wir beim Verlust Ünseres vielgelicb ten Vaters empfinden, würde übereinstimmen können.“

S chw e143.

Kanton Beru. (Allg. Ztg.) Der Große Ratb hat seine Sihungen bis in die Mitte Februars vertagt. Jn den E T M beschäftigte er sich ausschließlich mit der Berathung des aks DA Ae 1848. Die Endberathung desselben zeigt ein Def Tis G Fr. Der Antrag der Staatêwirth\chafts - Kommis! C uRei Tei n betrag für 1848 auf 15 vom Tausend zu bestimme s R ein Defizit von wenigstens 28,000 Fr. bleiben T T uêgesdrieb e liebt. Vorläufig soll nur 1 vom Tausend E tiaun iede Shigns us das Defizit später berathen und in Beru a, 1848 E en Zeitverhältnisse die beiden Steuerbezt ge für ° mcht m diesem Jahre zugleich bezogen m Bufour eine jäbelihe Neùte. von 5000 Fr “udlllate wurde, um feine Diskussion über diese delifate Materia zu veranlassen an den Regierungs-Rath zur Berathung ibe A Da au hat der Große Rath in seiner leßten Sizung S ‘Drstimmig die Naturalisation als berner Bürger er= theilt. Cine Deputation Anga A Raths wird dem General ie wiesfáili unde überbringen.

i dieofllige Linden des Oberlandes waren eingekommen, den Rechts= stillstand in S uldsachen bis zum 1. Mai fortdauern zu lassen,

l vort gegenwärtig der drückendste Geldmangel herrsche. Die Ur- othe dieser Noth geben sie selbst so an: Die fremden Reisenden, eine der Haupt-Erwerbsquellen des Oberlandes, blieben der politischen Constellation wegen seit einigen Jahren fast ganz aus und somit auch

neten aus ihrer Mitte drei, die Abgeordneten der großen Gutsbesißer in den

ungemeine Summen Geldes im Ausland. Die Kartoffel-Aerndte fiel au legtes Jahr schlecht aus. Vieh - und Käsehandel _stocken der= malen noch ganz, und die Vichbesißer, die nun nicht genügend Futter haben, sind genöthigt, selbst im Kanton Unterwalden solhes theuer zu faufen. Der Amtsbezirk Oberhasle, angränzend an Unterwalden, Uri und Wallis , verkaufte in gewöhnlichen Jahren nah Italien 2c, wenigstens 1500 bis 2000 Stü Rindvieh z diejes Jahr war jeder Verkehr abgeschnitten, so daß kaum 100 Stück verkauft werden fonn- ten. Schlägt man das Stück nur zu 6 Louisd'or an, so blieb eine Summe von nicht weniger als 9000 Louisd’or zurück. Trotz der an- gebrachten Gründe wies der Große Rath das Gesu.h ab.

y Das eidgenössische Militair - Cassationsgericht , am 19, Januar zum erstenmal unter dem Vorsiß des Pr. Kern aus Thurgau im Obergerichtssaale zu Bern versammelt, hat das Cassations-Begehren des Paul Huwyler, Soldat des aargauischen Bataillons, vom eidge- nössischen Kriegsgericht am 30. Dezember v. J. wegen Meuterei und Însubordination zu dreijähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, nach vierstündiger Verhandlung abgewiesen und den Beklagten zu den Kosten des Cassations-Verfahrens verfällt, Die Verhandlung fand mündlich und öffentlich statt,

Kanton Luzern. (Eidgenössische Zeitung.) Wie man hört, soll der neue päpstliche Gesandte, Mons. Luquet, Bischof von Hesebon, seinen Wohnsiß in Freiburg aufzuschla gen gedenken. (Ob mit bleibender Austellung und austatt des jeßt in Luzern residirenden Nuntius, oder nur mit vorüber= gehendem Auftrage wird von der Eidg. Ztg. nicht gesagt.) Die Revue von Genf, wo derselbe vergangene Woche durchgereist , be- spricht den Charakter seiner Sendung wenn man die liberale Stel- lung J. Fazy's, dessen Organ die Revue is, zu dea geufer Katho- liten bedenkt (so bemerkt die Eidg. Ztg.) vielleicht aus nicht unzu= verlässiger Quelle in folgender Weise: „Was man über die Be- stimmung des neuen Legaten des päpstlichen Stuhles hat in Erfah- rung bringen können, so wünscht Pius IX, aufrichtig, über die wirk lihe Lage der Dinge in der Sthvreiz getreu unterrihtet zu sein. Der heilige Vater ist durchaus bereit, die Rechte der Schweiz bezüg lich auf die Ausweisung der Jesuiten kennen zu lernen; die Sácula risation der Klöster, welche die Völkerschaften zur Empörung gegen die Eidgenossenschaft aufgereizt, wird von ihm nicht als ein Angriff ge= gen die katholische Religion betrachtet werden. Er scheint zu wün- schen, die Zukunst der katholischen Religion auf das Prinzip einer gegenseitigen religiösen Freiheit zu stellen und so zu bewirken, daß die Religion bei uns fürderhin weder Vorwand noch Gelegenheit mehr gebe, die Eidgenossenschaft in Vervollkommnung ihrer Jnstitu tionen und in der Aufrechthaltung ihrer absoluten Unabhängigkeit ge= gen fremden Einfluß zu hindern.“ R ___ (Frkf. Bl.) Die Regierung hat nunmehr sowohl das Defizit in der eidgenössischen Kriegskasse ersetzt, als auch den Rest der ersten Nate bezahlt. Die Unterhandlung über die Sicherstellung des Restes der Gesammt-=Kriegskosten sind im Gange, und es werden dieselben hoffentlich bald zum Abschlusse kommen. Nächsten Montag versam- melt sih der Große Rath zur zweiten Berathung der Verfassung. Ein wichtiges Geschäft für denselben ist ferner die Regulirung der Kostenfrage. i i

Die leßte Nummer der Neuen Luzerner Zeitung soll von der Polizei mit Beschlag belegt worden scin. Wie man hört, is es nicht ein einzelner Artikel, sondern die ganze Haltung des Blattes, welche zu der Beschlagnahme Veraulassung gegeben hat.

Die Gesundheits - Umstände des Generals von Sonnenberg ha- ben sich immer bedrohlicher gestaltet. Seine Tochter, Gemahlin des Obersten von Neding, von Schwyz, war schon seit längerer Zeit seine Krankenwärterin.

Besondere Schwierigkeiten bot die Wahl eines Post - Direktors für den Kanton Luzern. Es hatte sich für diese Stelle kein einziger eigentlich fähiger Mann gemeldet. So berief denn die Regierung den seit 1841 von allen Geschäften zurückgetretenen ehemaligen Post PDireftor Bell wieder an diese Stelle, i

Alt - Oberrichter Bühler befindet sich wieder in Büron und hat, wie es scheint, die Nevision des Leu + Prozesses erhalten können, “sie wird aber erst beginnen, wenn Dr. Kasimir Psyffer seine Functionen als eidgenössischer Großrichter beendigt haben wird.

Kantou Schwyz. Der Große Rath war am 27sten und 98, Januar versammelt, um dic Verbal-Prozesse der Bezirks-Gemein- den vom 2sten zu prüfen und denselben gemäß zu entscheiden, ob die Verfassung angenommen sei oder niht. Am’ ersten Tage waren 10/7 Mitglieder anwesend, am zweiten die volle Zahl 108, cin Be- weis, mit welchem Juteresse unsere Reconstitutions-Angelegenheit durch den ganzen Kanton behandelt wird. Die formelle und mate- ricelle Gültigkeit der Gemeinde Verhandlung des Bezirkes March wurde beanstandet, endlich aber doch mit 54 gegen 52Stimmen genehmigt. Die Abhaltung einer zweiten Landsgemeinde in Wollerau wurde des- wegen gerügt, weil es einzig dem Großen Rath zugestanden wäre, zu entscheiden, ob die Versammlung vom 23sten zu kassiren und dem- nah eine zweite Bezirks « Gemeinde abzuhalten sei oder uicht. Da übrigens das Volk von Wollerau am 23sten und 25sen den Ver- fassungs - Entwurf gleichmäßig verwo: fen hatte, so war fein Grund, sich über den materiellen Entscheid zu ercifern. Nach Genehmigung der Verbalprozesse fam es nunmehr an die Schlußfolgerung, ob die Verfassung angenommea sei oder nicht. Kantonslandammann von Reding,, Kautonsstatthalter Benziger und audere Redner fanden, die Verfassung sei verworfen, indem die Gesammtbevölkerung der drei verwerfenden Bezirke, Schwyz, Wollerau und Pfüäfsikon, diejenige der vier annehmenden, March, Einsiedeln, Küßnacht und Gersau, um 1245 Scelen übersteige und je die Majorität einer Landsgemeinde nach Art. 3 der Uebergangs-Bestimmungen der neuen Verfassung die Gesammtbevölkerung des betreffenden Bezirkes nach sich ziehe. Besagter Artikel lautet: „§. 3. Am 27. Januar hat sich der Große Rath zu versammeln und das Ergebniß der Abstimmung der sämmtlichen Be- zirks - Gemeinden über die vorgelegene neue Verfassung zu untersu- chen. Wenn die Verfassung durch die absolute Mehrheit der stimm- fähigen Kantonsbürger, wobei für dieses Mal der Ausspruch der Mehrheit einer Bezirks - emeinde je als Ausdruck der Gesammt- Bevölkerung des betreffenden Bezirks gilt, angenommen is, so trifft der Große Rath die erforderlichen Anordnungen, daß die in densel ben bezeichneten Behörden, Beamten und Angestellten von den zu ständigen Wahlbehörden gewählt werden,“ Den gleichen Artikel be- nußten Fürsprech Eberle und nah ihm andere Mitglieder des Gro= ßen Rathes, um darzuthun, daß die Verfassung angenommen sei, indem die annehmenden Bezirke mehr Aftivbürger haben als die ver- werfenden, Während also der erstere Antrag als Basis der Zäh- lung die Gesammt- Bevölkerung nach der Volkszählung vom Jahre 1837 annahm, berief sich der zweite auf diejenige der Aftivbürger- zahl. Da aber im Jahre 1837 die Aktiv - Bürgerzahl nicht ausge= mittelt worden war, mußte der Antragsteller zu einem sonderbaren Nothbehelf seine Zuflucht uehmen, Jn den organischen Gesehen für das Kantons - Gericht vom Jahre 1835, wo von der Re-= partition der Kantons =- Richter die Rede i}, heißt es wörtlih also: „H. 4. Unterdessen und bis zu einer neuen Volkszäh- lung wird als Grundsaß anerkannt, daß auf je 700 Aktiv - Bürger

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ein Mitglied in das Kantonsgericht gewählt werden möge 2. §. 5. Vermöge dieser Bestimmung wählt also der Bezirk Schwyz mit 4500 Aktivbürgern 6 Mitglieder, March mit 2900 A. 4 M., Einsiedeln mit 1800 A. 2 M., Küßnacht mit 800 A. 1 M,., Wollerau mit 700 A. 1 M., Gersau mit circa 400 Wi: À Ersaßmann, Pfäffikon mit circa 350 A. 1 Ersaßmann, Summa 14 Mitglieder. Diese „circa“ sind wirklih charafteristisch für die vorgebliche Zählung der Aftivbürger. Jn dieser Repartitions - Skala fand nun Herr Eberle die Basis zu seiner Zählung und folgerte, die Verfassung sei mit 5900 gegen 5550 Stimmen, also mit einer Mehrheit von 450 Aktiv

bürgern, angenommen. Hierauf eine lange, bisweilen hißige Disfussion. Auf Herrn Benziger's Vorschlag ward endlich mit 54 gegen 52 Stimmen eine Kommission niederzuseßen beliebt, welhe An= träge zu einer, wenn möglich gütlihen Erledigung der Sache zu hin- terbringen habe. Es war fast 4 Uhr, und die Versammlung ver- tagte fich bis 10 Uhr Morgens. Aber die Kommission konnte si nicht verständigen, weil die unversöhnlichen Gegensäße eben so treu in ihr repräsentirt waren, wie an den ehemaligen Tagsaßungen Son- derbund und Zwölferstände. Es kam also nach einigen ziemlich ru- higen Debatten zur Abstimmung, ob die Zahl der Aftivbürger oder diejenige der Gesammt =- Bevölkerung als Basis der Zählung ange- nommen werdea soll. Mit 54 gegen 553 Stimmen ward der erstere Modus angenommen. Hätte man gleich die leßte Folge- rung, ob also die Verfassung als angenommen zu betrachten sei, zur Abstimmung gebracht, so hätten sich wahrscheinlich wieder 54 Stimmen zum FJasagen gesinden. Allein nun proponirte Regierungs - Rath Stähli, man solle in den Ta- bellen der Volkszählung von 1837 die Aktivbürgerzahl, die, wie er wohl wußte, darin nicht angegeben is, herausheben, und fönne man dies nicht, so sollten die Ausâße des organischen Gesehes als maßge bend angenommen sein. Dagegen beantragte Herr Benziger die Vor nahme einer neuen Zählung der Aktivbürger, und dieser leßtere Au- trag drang mit 54 gegen 53 Stimmen durch. Es kann also erst nach vollendeter Volkszählung entschieden werden, ob die Verfassung als angenommen oder als verworfen zu betrachten sei.

Kanton Unterwalden. Der Landrath von Obwalden be- stellte am 22. Januar die verschiedenen Verwaltungs - Behörden und vorberathenden Kommissionen. Die Präsidenten derselben siud: Prä- sident des Erziehungsrathes, Landammann Wirzz des Kriegsrathes, Landammann Hermanz der Straßen- und Bau =- Kommission, Land- ammanun Michel; des Sanitätsrathes, Landammann und Hr, Jm feld; Präsident der Justructions -, so wie der Zoll - und Jinanz Kommission is der jeweilen regierende Laudammann. Zum Polizei Direftor wurde Zeugherr Dillier ernannt. Der Erziehungsrath er- hielt den Auftrag, bis zur nächsten Frühlings Landsgemeinde den Entrourf eines Schulgeseßes vorzulegen, welches Hebung der Schule, Vermehrung der Unterrichts-Gegenstände und Einführung des Schul- zwanges bezweckt. Mit Einschung der neuen Behörden wurde auch das einzige Zeitungsverbot, welches hierorts, übrigens gegen cin be- reits cingegangenes Blatt, bestand, außer Kraft erklärt, so daß nun die Blätter aller Farben freien Zutritt haben.

Kanton Freiburg. Das erwähnte Dekret in Betreff der Kriegsfosten - Bezahlung und der sogenannten Amnestie, wie es der Große Rath definitiv beschlossen hat, lautet folgendermaßen :

1) Es wird für alle bis auf diesen Tag begangenen politischen Ver- brechen unter den hiernach bezeichneten Vorbehalten Amnestie ausgesprochen. Jede der unter Art. 2 bezcichneten Personen hat die Wahl, tie Amnestie anzunehmen, so wie sie festgeseyt is, oder cin Urtheil von dem (Berichte zu verlangen. Zu diesem Zwecke ist diesen Personen cine Frist von 14 Ta- gen angeseßt, vom Datum des PVPollziehungs - Beschlusses an ge- rechnet, um sich zu melden; ‘nah dieser zeit wird die Amnestie als angenommen betrachtet von allen denjenigen, die nicht den Weg der Gerichte gewählt haben. 2) Die vorzüglichsten Urheber und Be- günstiger des Sonderbundes und des bewaffneten Widerstandes gegen die Eidgenossenschaft sind solidarisch und unthcilbar gehalten, dem Staate eine Summe von 1,690,090 Fr. zu bezahlen als Entschädigung für die Kriegs- und Occupationskosten. Die Erekutivgewalt ist beaustragt, die Schuldigen zu bezeichnen, wie sie es nah den e‘uzuziehenden Erkundigungen für gut erachten wird. 3) Die bezeichneten Judividuen können nah Maßnahmen der hohen Polizei zu einer zeitweisen Abwesenheit vom Kanton gezwungen werden, wenn sie sich politischer Umtriebe gegen die bestehende Ordnung schul- dig machen. Sie sind im Uebrigen während 10 Jahre der Ausübung threr politischen Rechte verlustig erklärt, so wie diejenigen, die, bezeichnet im Dekret vom 29, November 1847, unter den Ausnahmen nicht inbegriffen sein werden, welche aus den Erkundigungen erfolgen können, mit denen die Cxrekutivgewalt beauftragt ist. Sie verlieren durch diese Maßregel nicht das Recht der Ausübung ihrer Professionen und Gewerbe. 1) Alle Steuer- {huldigen können auf ihre Gefahr hin wegen Bezahlung obiger Summe rekurriren, sei dies unter ihnen in Bezug auf die Festseßung des Vermö- gens und des von Jedem zu tragenden Antheils, sei es gegen gewisse an- dere Mitschuldige oder Aufwiegler, die nicht im Bollziehungs-Beschlusse ent- halten sind. Diescr Rekurs soll aber keinen Grund wegen da- durch verspäteter Bezahlung der Summe bilden. Er Ten int Verhältniß zur Strafbarbeit und zum Vermögen desjenigen festge- sept werden, gegen den er ausgeübt werden will, und darf Personen, die nicht ein reines Vermögen von 10,000 Fr. besißen, nicht er- reichen. 5) Der durch Dekret vom 29, November und dur Beschluß vom 13, Dezember 1847 befohlene Sequester, so wie alle Maßnahmen der Con- servation, die dessen Folgen bilden, sollen fortdauern, bis die Steuerpflich- tigen nah Art. 2 bezeichnet sein werden. Er wird für die Leßteren bis zur vollständigen Bezahlung der ihnen auferlegten Summe fortbestehen. Er wird für die Anderen aufgehoben, sobald der Vollziehungs - Beschluß pro- mulgirt scin wird. Jn jedem Falle sollen sie die 1hnen dadurch entstan- denen Kosten selbs tragen. 6) Vermittelst der Vollziehung dieser Verordnungen foll der durch das erwähnte Dekret vom 29, November vorgeschriebenen Untersuchung keine weitere Folge gegeben werden, und alle gerichtlichen Verfolgungen in Bezug auf die vorgefallenen politischen Er- eignisse sollen von dicsem Tage an aufhören. 7) Eine außerordentliche Contribution von 750,000 Fr, is nachbezeichneten religiösen Corporationen unter folgenden Bedingungen auferlegt: a) das Kloster Altenrif 400,009 Fr.z b) das Kloster Part Dien 300,000 Fr.z5 c) das Kloster Bisenberg 20,000 Fr.; d) das Kloster der Dominikanerinnen 12,000 Fr.; e) das Kloster der Visitantinnen 6000 Fr.z f) das Kloster Magerau 4000 ¿Fr.z 2) das Kloster der Ursulinerinnen 3000 Fr ; h) das Kloster Tochter Got- tes 2000 Fr.z 1) das Kloster der Augustiner 2000 Fr.; k) das Kloster der Franziskaner 1000 Fr. 8) Die in Art. 7 und 2 bezeichneten Sum- men follen in drei Terminen abbezahlt werden, nämlich: das erste Drittel auf den 1sten März, das zweite auf den 1sten Juni und ‘das dritte auf den 4sten Dezember nächsthin, und die Steuerpflichtigen verfallen in eine Strafe von 2 pCt. für jede Woche Verspätung in der vorgeschriebenen Bezahlung, 9) Alle Güter der Geistlichkeit und des Bischofs sollen von der Stunde an unter die Aufsicht des Staates gestellt und civil verwaltet werden. 10) Die sogenannte katholische Gesellschaft, so wie jeder gleichar- tige Verein, der unter einem religiösen Namen einen politischen Zweck ver- birgt, sind aufgehoben und es jollen sich keine neuen bilden unter Strafe von 4 bis 100 Fr. gegen jeden Zuwiderhandeluden, nah dem Grade des Antheils Der Staat wird über ihre Güter, so wie über die aus anderen Ursachen entsprungenen Strafen, verfügen. 41) Jn Zukunft kann kein Geistlicher oder Religionsmann, der dem Kanton fremd is, Missionen aus- üben, sih dem öffentlichen oder Privatunterrichte für mehrere Familien auf einmal widmen, oder si geistliche Verrichtungen erlauben ohne besondere Bewilligung des Staates. ] A: best Die Regierung hat für die zehn Klöster weltliche Verwalter estellt.

Ital cA

Nom, 18. Jan. (A. Z.) Es is von Wichtigkeit, daß gerade in diesem Augenblick zur Beseßung wenigstens einer Ministerstelle mit einem Laien geschritten worden is. Fürst Gabrielli rücki an Mons. Rusconi's Stelle ein, die er vor ihm bercits provisorisch versehen hatte. Als ein alter Soldat, der auch Feldzüge unter Napoleon mit- gemacht hat, is er beim Kriegs-Ministerium natürlich besser am Plat, als cin geistliher Herr, der nur nah Justructionen von unten herauf handeln fann und aller zur Ausfüllung dieses Postens nöthigen Er= fahrungen nothwendig entbehren muß. Mons. Rusconi hat den durch den Tod des Kardinals Massimi erledigten Posten eines Ministers der öffentlihen Arbeiten erhalten. Dieser Geschäftsmann hat seit seinem Wiedereintritt in die Prälatur eine ganze Reihe von Stellen in sehr kurzer Zeit durchlaufen. Zuerst wurde er zum Secretair des Minister - Conseils ernannt, dann zum Delegaten von Ancona, dann war er einige Zeit hier in Rom, ohne oftensibel verwendet zu wer= den, verwaltete einige Monate provisorish die Stelle des Maggior- duemo und war zuleßt Kriegs-Minister.

Das römische Volk hat an die Staats-Consulta eine Adresse ge- richtet, in welcher derselben über den gegenwärtigen Stand der öster- reichisch - italienishen Frage Vorstellungen gemaht werden; Piemont und Toscana bewaffneten si; man möge nicht unterlassen, das Gleidje zu thun.

Neapel, 19. Jan. (A. Z.) Der Graf von Aquila reiste diese Nacht mit großen Geschenken nah Palermo, wo das Volk \ich, mit Ausnahme des Kastells Castellamare, zum Meister gemacht, zurück. Man hofft nun, daß der Aufstand, welcher sich bercits über ganz Sicilien verbreitet haben soll, mit der Rückehr des Grafen von Aquila cin Ende nchme. Freilih is Palermo in den Händen des Volks, freilih sind den Königl. Truppen Brod, Wasser und alle Communicationen auf der Jnsel abgeschnitten, aber in der Hauptstadt Siciliens haben ehrenwerthe Männer sich mit an die Spige gestellt, +. B. Serradifalco, nicht im Geiste der Opposition, sondern im Geiste der friedlichen Ausgleichung, und es wird ihnen immer mehr t die brauscnde Menge zur Ruhe und Ordnung zurückzuführen. [lle Gutgesinnten freuen sich über die Beschlüsse des Königs, welcher leidend und ershöpft sein soll.

Heute geht, im Vertrauen auf den guten Eindruck der erlassenen Dekrete (#. das gestrige Blatt der Allg. Pr. Zt g.), ein Dampf- hi} mit vielen Passagieren nah Palermo ab. Diese Dekrete haben den freudigsten Eindruck gemacht; überall stehen Gruppen umher und drücken in ihren Mienen heitere Zuversicht aus. Patrouillen durh- streifen freilich noch immer die Hauptstadt, und Pikets stehen auf Pläßen und Gassen. Als am Freitag die Truppen sich einschissten, warf der König mit dem Generalstabe sih auf die Knie und betete zur Madonna um glücklichen Erfolg durh die Kraft der Waffen z heute flehen viele Taujende um Erhaltung des Friedens auf dem Wege der Milde. B48 ;

“Daß Vial's Sohn geblieben, bernht vielleicht auf einer Ver- wechselung mit dem natürlichen Tode einer seiner Töchter.

Aufforderung zur Wohlthätigkeit.

Wenn der Wohlthätigkeitssiun der biederen Schlesier sich bei je- der Veranlassung auf das glänzendste bewährte, wenn dur ihn so manche Thrâne des Kummers in der dürftigen Hütte des Gebirgs- bewohners getrockuet wurde, wenn der Landmann, dessen Aerndte dur die Wasserfluth vernichtet, dankbar die Saat zu künftiger Aerndte ausstreute, die jener Wohlthätigkeitssinn ihm \pendete, so dürfen wir mit vollem Vertrauen uns an ihn, an die edlen Herzen schlesischer Männer und Frauen mit der Bitte rihten, ihre Theilnahme, ihre Hülfe cinem Nothstande zuzuwenden, der in einem Theile unseres theuren Vaterlandes, und zwar im rybnicker und plesser Kreise, in der That den höchsten Gipfel erreiht hat. Drei Mißärndten und das gänzliche Fehlschlagen der diesjährigen Kartoffelärndte haben die unglücklihen Bewohner jener Kreise aller Subsistenzmittel beraubt. Zu arm, um auh zu mäßigen Preisen Nahrungsmittel zu kaufen, zu schwach, um arbciten zu können, s{chwanken sie bettelnd umher, und aus dem Hunger hat sich der Typhus erzeugt, Beide raffen ihre Opfer dahin, und ein beträchtliher Theil der Bevölkerung is ihnen bercits verfallen. Hunderte verwaister Kinder schreien nah Brod zwischen den Leichen ihrer Aeltern.

Diese auf authentishen Vorlagen gegründete Schilderung wird unsere Bitte rechtfertigen, und so möge denn jener edle Sinn unserer Landsleute sih aufs neue bewähren.

Jedes der unterzeichneten Mitglieder, jede der Expeditionen der hiesigen drei Zeitungen is bereit, Gaben zu diesem Zweck entgegen- zunehmen; sie sollen öffentich bekannt gemacht werden , und eifrig wollen wir bemüht sein, sie möglichst nüßlih zu verwenden. Bereits haben wir die erfreulihe Zusicherung erhalten, daß von der hohen Verwaltungs - Behörde uns Lebensmittel zu bedeutend ermäßigten Preisen abgelassen werden.

Breslau, den 21. Januar 1848.

Das Comité zur Milderung des Nothstandes in den Kreisen Rybnick und Pleß. Graf vou Brandenburg. von Wedell. M. Freiherr vott Diepenbrodck, Fürstbischof. Prinz Biron von Kurland. Pinder. Dr. Kuh. Graf Harrach. von Willissen. Ruffer. Graf von Obverbrn. C. A. Milbe Alt Sn Graf von Burghaufss.

Bei Lesung dieser vorstehenden Schilderung eines fast beispiel- losen Elendes, welches durch Hunger und Krankheit sih über Taue sende verbreitet, is gewiß fein fühlendes Herz ungerührt geblieben. Wir haben daher die Ueberzeugung, daß recht Viele sih gedrungen fühlen, die Noth der vielen Unglücklichen und Leidenden, armen Hun- gernden und Kranken, verlassenen Wittwen und Waisen dur milde Gaben zu lindern; eingedenk der Worte unseres Herrnt „Was ihr gethan einem meiner geriugsten Brüder, das habt ihr mir gethan.“

Jn diesem Vertrauen erklären die Unterzeichneten sich bereit, diese Gaben der Liebe in Empfang zu nehmen, und werden sich ane gelegen sein lassen, sie zur zweckmäßigen Verwendung schleunigst zu befördern. .

Berlin, den 29. Januar 1848.

Carl, Zwirngraben 1 u. 2 __Hollmann,, Husarenstraße 16. oon Naßmer, Wilhelmsstraße 78. Graf Nostiß, Pariser-Play 3. vou Rother, Jägerstraße 21. Graf Sedlnivky, Behrenstraße 63.

Graf Stolberg, Wilhelmsstraße 79. von Uechtrig,

Mohrenstraße 31.

Die vorstehend Genannten werden die bei ihnen eingehenden Beiträge bei der Haupt - Seehandlungs - Kasse niederlegen und diese solche so schnell als möglich an die betreffenden Vereine in Sthlesien

absenden. g Berlin, den 31, Januar 1848.