1848 / 36 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

aps at emtonre

nigin Christine mit dem Herzog von Rianzares entsprungene Tochter mit dem Sohne des Grafen von Villanueva vermählt werden würde. Diese Angabe bedarf jedoch der Bestätigung. : Es

Jn dem hier erschein enden Clamor publico liest man Fol- endes: „O lot (Catalonien), den 10. Januar. Jun diesen Tagen suchte der General Pavia durch verschiedene Mittel den Karlisten- Chef Estartus zu bewegen, den Judult anzurufen, aber Alles war vergebens, weil Estartus wenig Zutrauen in unsere Machthaber seßt und weiß, wie sie die Feinde, die sich unterwerfen, be- handeln. Wir haben ein neues Beispiel davon; der Kar- listen-Chef Collell de Munt und seine Gefährten wurden erschossen, drei Tage nachdem ihnen Erhaltung des Lebens versprochen worden war, als die Bedingung, unter der sie sich ergeben hatten. Der Ge- neral Pavia erzürnte sich über die Vereitelung seiner Bemühungen, und auf seinen Befehl verfügte der General-Kommandant, daß Don Ramon Estartus, Bruder des Karlisten = Chefs, ein Mann, der stets treuer Unterthan der Königin war, verhaftet und nah Gerona ab- geführt und sein Vermögen eingezogen wurde.“ Das Blatt findet es doch geseßwidrig, daß man den \shuldlosen Bruder für den \chul- digen strafe, Jn Vich sollte ein vierzehnjähriger Knabe erschossen werden, der si bei den Karlisten befand. Ohne die dringenden Bit- ten der Einwohner würde das Urtheil vollzogen worden sein.

Nun will gar der Civil-Chef von Murcia eine ausgedehnte kar- listishe Verschwörung entdeckt haben. Die vorgefundenen Beweise bestehen, dem Heraldo von heute zufolge, in einem rothen Bein- fleide, einer weißen Mübe, dem Jufanterie-Reglement, 21 Feuerstei- nen, 5 rothen Kappen, 3 alten Bajonetten und ähnlichen aufrühre- rischen Gegenständen. Vermuthlih wird die Provinz in Belagerungs- Zustand erklärt werden.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Die Bewegungen auf der Oberschlesischen und der Kosel- Oderberger Eisenbahn im Jahre 18473.

Die Oberschlesishe Eisenbahn, bereits seit dem Jahre 1842 im theilweisen Betrieb, zeigte jedes Jahr eine Vermehrung des Verkehrs und ihrer Einnahme, eine natürliche Folge der durh die von Zeit zu Zeit dem Verkehr übergebenen größeren Strecken der Bahn. Die im Jahre 1845 ( November) erfolgte Verlängerung auf 24 Meilen (fast die ganze Länge der Bahn) zeigte hon, welche Bedeutung die Bahn durch ihren Verkehr, namentlich den Güterverkehr, gewinnen würde. Diese wuchs im Jahre 1847 noch durch die Verbindungen einerseits der Kosel-Oderberger Eisenbahn mit der im Mai 1847 er- öffneten Strecke der Kaiser - Ferdinands = Nordbahn von Leipnick nach Preuß. Oderberg, andererseits der Krakau-Oberschlesischen Bahn.

] Jm Jahre 1847 wurden befördert 403,806 Personen mit einer Einnahme von 266,034 Rthlr, 5 Sgr. und 1,736,081 Centner Gü- ter 2c, mit einer Einnahme von 343,565 Rthlr. 28 Sgr. 10 Pf, d. h. Gesammt-Einnahme von 609,600 Rthlr. 3 Sgr. 10 Pf. 5; im

Fahre 1846 dagegen wurden befördert 388,974 Personen mit einer Einnahme von 248,459 Rthlr, 12 Sgr. 7 Pf. und 1,446,832 Ctr,

272 naten 1847, bei 26; Meilen Betriebslänge, Einnahme für Personen 100,025 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., für Güter 137,152 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf., zusammen 237,177 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf-, in demselben Zeitraum 1846, bei 1 Monat mit 24 Meilen und 3 Monaten mit

26% Meilen Betriebslänge, Einnahme für Personen 83,890 Rthlr. Sar. 9 Pf., für Güter 95,898 Rthlr. 25 Sgr., zusammen

179,788 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf. oder 1847 mehr 57,388 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf., in diesen 4 Monaten zeichnet sih der Monat Dezem- ber mit einer Gesammt-Einnahme von 62,185 Rthlr, 29 Sgr 7 Pf-, und zwar für Güter 39,570 Rthlr. 19 Sgr. 4 Pf. und für Per- sonen 22,615 Rthlr. 10 Sgr. aus, welche fast der größten Ein- nahme 1847 im Monat Juli mit 64,240 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf. gleich- fommt. Die Personen-Frequenz und Einnahme pro Monat und Meile in den leßten 4 Jahren, bei den verschiedenen erössneten Streckenlängen, gestaltet sich folgeudermaßen: Bei 104 Meilen Bahnlänge von Breslau bis Oppeln, in dein Zeitraum vom 1. Januar 1844 bis 34. Oftober 1845 (22 Monat): befördert durchshnittlich pro Monat und Meile 1924 Personen und Einnahme 1282 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. ; bei 24 Meilen Bahnlänge von Breslau bis Königshütte vom 1. November 1845 bis ult, September 1846 (11 Monat): befördert durchscnittlich pro Monat und Meile 1276 Personen und Einnahme 1580 Rthlr. 4 Sgr. 4 Pf. ; bei 26; Meilen Bahnlänge von Bres- lau bis Myslowiß in dem Zeitraum vom 1. Oktober 1846 bis ult. Dezember 1847 (15 Monat): befördert durhschnittlich pro Monat und Meile 1303 Personen und Einnahme 1875 Rthlr. 4 Sgr. ; was also den Zeitraum von 11 Monaten bei 24 Meilen Bahulänge um 294 Rthlr. 29 Sgr. 8 Pf. pro Monat und Meile und den Zeit- raum von 22 Monaten bei 107 Meilen Bahnlänge um 642 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf. pro Monat und Meile übersteigt, welches günstige Resultat nur dem gesteigerten Güter-Transport zuzuschreiben is, da selbst in dem leßten Zeitraum die Anzahl der beförderten Personen pro Monat und Meile nicht die des ersten Zeitraumes von 22 Monaten er- reite. E

Die Bewegungen der Wilhelms - (Kosel-Oderberger) Eisenbahn haben durch die bei der Oberschlesischen Eisenbahu oben angeführte Verbindung mit der Kaiser Ferdinand's-Nordbahn , welche im Mai 1847 erfolgte, und den Zusammenhang mit der Oberschlesischen Ei- senbahn eine nicht unerhebliche Steigerung erfahren. Dieselbe wurde am 1. Januar 1846 in einer Länge von 44 Meilen dem öffentlichen Verkehr übergeben und ist daher ult. Dezember 1847 zwei volle Jahre im Betrieb. Jm Jahre 1847 wurden bei einer Bahnstrecke von 4% Meilen in den ersten vier Monaten und bei 7 Meilen Bahn=

t

Finnahme von 33,166 Rthlr.

En

Güter mit einer Einnahme von 246,436 Rthlr. 8 Sgr. 11 Pf. oder Gesammt-Eianahme von 494,895 Rthlr, 21 Sgr. 6 Pf.; es wur- den sonach im Jahre 1847 gegen das Jahr 1846 mehr befördert 14,820 Personen mit 17,574 Rthlr. 22 Sgr. 5 Pf. und 289,249 Ctr. Güter mit 97,129 Rthlr. 19 Sgr. 10 Pf. Mehr-Einnahme oder einer Gesammt-Mehr-Einnahme von 114,704 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf. Eine genauere Uebersicht des gesteigerten Verkehrs durch die vorerwähn- ten Verbindungen im Jahre 1847 gegen das Jahr 1846 geht durch die Theilung der Jahre von 4 zu 4 Monaten hervor. o den ersten 4 Monaten des Jahres 1847, bei 267 Meilen Betriebs- länge, betrug die Einnahme für Personen 64,565 Rthlr. 4 Sgr, 6 Pf., für Güter 90,984 Rthlr. 24 Sgr. 3 Pf., zusammen 155,949 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf.; in demselben Zeitraum 1846, bei 24 Meilen Betriebslänge, betrug die Einnahme für Personen 74,645 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf., für Güter 61,623 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., zusammen 136,269 Rthlr. 2 Sgr. 8 Pf. oder 1847 mehr 19,280 Rthlr. 26 Sgr. 1 Pf. Einnahme; unter diesen 4 Monaten stellte der Monat Mai 1847 gegen denselben Monat 1846 eine Minder- Einnahme von über 5000 Rthlr., die anderen 3 Monate aber eine stete Mehr-Einnahme; in den zweiten 4 Monaten 1847, bei 265 Mei- len Betriebslänge, Einnahme für Personen 101,343 Rthlr. 28 Sgr. für Güter 115,528 Rthlr. 18 Sgr. , zusammen 216,872 Rthlr. 16 Sgr. ; in demselben Zeitraum 1846, bei 24 Meilen Betriebslänge, Einnahme für Personen 89,912 Rthlr. 18 Sgr., für Güter 88,925 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf., zusammen 178,837 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf., oder 1847 mehr 38,034 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf. ; unter diesen 4 Monaten zeigte der Monat Juli 1847 die meiste Monats-Einnahme des Jahres mit 64,240 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf.; in den dritten oder leßten 4 Mo-

î î ck i; [fen in Reichthum des Stoffes, lebendiger und genialer | So eben ist erschienen und Literarische Anzeigen. \ Auffassung und Darstellung "unbedingt an die Seite. | Musikhandlungen zu haben: Lewald, S Á : O 6 Ferd. Gumberts

ps

= "I Jm Verlage von Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler in Berlin, sind erschienen;

Neue Unterhaltungs\chriften für die Winter-Saison.

[98] A, Baron von Sternberg,

Die gelbe Gräfin.

2 Thle. eleg. geh. 4 Thlr. Dieser Roman, zu welchem das Schicksal der Toch- ter der Kaiserin Elisabeth von Rußland Veranlas- sung gegeben, wird das Interesse, das er durch phan- tasiereiche Dichtung erregt, noch dadurch steigern, daß der Verf. historische Zustände und Personen zur eit der Thronbesteigung Katharina's 11. zur An- fang bringt und den Charakter dieser Fürstin selbs mit tiefer psychologischer Kenntniß entwickelt, Jda Gräfin Hahn-Hahn, Levin. 2 Bbè, eleg. geh. 4; Thlr. Selbst von gegnerischer Seite wird dieser Roman

als einer der ausgezeihnetsten der genialen Verfas- serin bezeichnet, M OReE h

Die Rückkehr.

Vom Verf. der Briese eines Verstorbenen.

geb, mit

Allgemei!

[04 . x . o 9.

Jtalienisches Bilderbu-h. 2 VVIE, lede aeb, 3X Cir,

Dies Werk hat wegen der Frische und Lebendig-

feit der Darstellung, wie durch den dargebotenen |

reichen Juhalt, sich überall das Lob der Kritik und

den Beifall der Leser erworben.

Dies humoristisch-poetische Büchlein hat sich rasch eine große Anzahl von Freunden errungen, und) zwar nicht nur unter den Wassertrinkern, sondern | R En und Theetrinkern. Im Jahre u, 1848 si ienen: BAriL at 1848 \ind außerdem erschienen : schaft, Sitten, Geschmacksbildung und \{höne - künste deutsher Vornehmen dor Gub Vit én bis über die Mitte des 17ten Jahrh. 2 Thlr. Ganganelli (Papst Clemens R1V.), seine Briefe und seine Zeit, 2! Thlr. ; Geibel, E,, Gedichte, 10, Aufl, 1% Thlr, elegant

Herß, Henrik, René's Tochter, 2, Aufl, 8 Sgr. Kopish, A., Allerlei Geister, Mährchenlieder, Sg-

gen und Schwänke, 1% Thlr, ( 97 Morajn, L, v., Gedichte, 12 Thlr, [97] Kunstreiter, Die, eine Novelle. 11 Thlr, Held, Hans v., Geschichte der drei Belagerungen

ti j hi -

Rible: 15 Sar. 7 Ps, d. h. mit einer Gesammt-Mehreinnahme von ) ) Ju den ersten 4 Monaten des Jah- xcs 1847, we sich der Betrieb nur auf die erst eröffnete Strecke von 4 Meilen erstreckte, wurden befördert 13,676 Personen für 5636 Rthlr. 4 Sgr. und 66,896 Ctr. Güter für 4488 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf. , zusammen für 40,125 Rthlr. 2 Sgr. 9 Pf.z in den zwei= 7% Meilen Betriebslänge wurden befördert 29,832 Personen für 413,832 Rthlr. 6 Pf. und 103,235 Ctr, Gü- | ter fúr 8230 Rthlr. 4 Sgr. 9 Pf., zusammen für 22,062 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf. z in den dritten oder leßten 4 Monaten ebenfalls bei 73 Meilen Bahnlänge wurden befördert 28,778 Personen für 13,698 | 13,079 Rthlr.

Die

24/700 Riblr: 43 Sgr. 4 Pf.

ten 4 Monaten bei

Rthlr. 23 Sgr. und 143,021 Centüer Güter für 13,079 17 Sgr. 3 Pf., zusammen für 26,778 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf.

mentlih is der Güter

41,240 Ctr, und Dezember mit 45,685 Ctr. Gütern, größte je in einem Monat beförderte Gewichtéquantum ergeben.

Handels - und Börsen-UÜachrichten. Danzig, 31. Jan. Getraidebericht.

lezten Zeit bedeutend gewichen,

weshalb die Zusuhren in der vorigen Woche sehr knapp waren,

enreatvao - S

5 Sgr. 2 In Frankreich haben diese Hieronymus Lorm,

und Concone 1 vielen 8, eleg. geh. 12 Thlr.

chen Anklang finden.

Geschichte der fruchtbringenden Gesell-

Goldschnitt 2% Thlr.

Erster Band: Aegypten, Eleg, geh. 27 Thlr. Kolbergs im 7jährigen Kriege. 42 Thlr, j j Ne Stube Sees, V Rv pel. 27 Thr. ne y s de A, v., Aus der Kriegszeit, 1. Abth. 14 s : Lal: L logau 1 BANE A ge + einasien. eg. r, : - E L 50 Sgr. eilsfá geh. 3 Thlr, Rahden, W. v.,, Wanderungen eines alten Sol- 59% Bog. (5 Thlr.) Herabgesegter Preis 1 Thlr, S Urtheilsfähige Stimmen sehen dies Werk, nament- datén. 1, 2. Thl. 6 Thlr, ei Eda Es lich den 2ten und 3ten Theil, jenen berühmten Brie- e ——— —-

184 —+ blieb Geld.

mäßigung und wurde a 45, 50 bis 545 Sgr, verkauft. effektive Waare 8ipfd. a 44 Nthlr, ausgeboten, ohne Nehmer zu finden,

41!

länge in den leßten 8 Monaten befördert: 72,286 Persouen mit einer 1 27 Sgr. 6 Pf. und 313,152 Centner Güter mit einer Einnahme von 25,798 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. oder mit einer Gesammt - Einnahme von 58,965 Rthlr. 18 Sgr. 3 Pf. 3 im Jahre 1846 wurden dagegen nur befördert 47,615 Personen für 20,953 Rthlr. und 184,784 Ctr. Güter für 13,262 Rthlr., 5 Sgr. 2 Pf., oder einer Gesammt-Einnahme von 34,215 Rthlr. 5 Sgr. 2 Pf., oder mehr 1847 gegen 1846: befördert 24,671 Personen mit 12,2413 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. und 128,368 Ctr. Güter mit 12,536

Einnahmen der leßten 4 Monate, sowohl die vom Personen - , als auch die von dem Güter-Transport, haben sonach die Gesammt-Cin- nahme der ersten vier Monate um ein Bedeutendes überstiegen; na-

Transport in einem fortwährenden Steigen begriffen; denn die leßten Monate des Jahres 1847, November mit } haben das

In Folge der fortwäh- renden ungünstigen Berichte vom Auslande sind die Getraidepreise in der t Die Landleute halten den größten Ertrag

ihrer Aerndte noch zurück, indem sie zum Frühjahr bessere Preise O ie we-

42 Sgr. Erbsen 51—45 Sgr. Gerste 116psd. 50 Sagr., 101p\d. 40 Sar. Hafer 27—25 Sgr. 3 st pl gr., 101pfd. 40 Sgr

Spiritus 215—215 Rthlr. Die ganze Woche hindurch hatten wir eine sehr strenge Kälte bis 21

Grad, welche jedoch heute auf 12 Grad gesunken ist.

Stettin, 2. Febr. Roggen in loco 66/88pfd, 40 Rihlr. bez.,

pr. Frühjahr 82pfd. 41 Rthlr. bezahlt.

Heutiger Landmarkt : E Uft renu

: Weizen. Roggen. Gerste, Hafer, Erbsen. Lastadie ¿ 24 7 3 Wspl, Paradeplayt . 20 28 8 6 2 )

Beg 56 à 588 38 à 42 34 à 26 24 à 26 46 à 48 Riblr, Heu pr. Cir. 15 2 20 Sgr. Stroh pr. Schock 4 Rthlr. 20 Sgr. a 5 Rthlr. Spiritus aus erster Hand zur Stelle 187 %, aus zweiter Hand % bezahlt, pro Frühjahr 17 17% % bezahlt, leßtere Notirung

Rüböl in loco 11 Rthlr, bezahlt, März / April 11% Rthlr., April

und Mai 117 Rthlr, bezahlt.

% Breslau, 2, Febr. Weizen in Folge der kleineren Kauflust

abermals niedriger, weißer 60, 65 bis 70 Sgr., gelber 58, 63 bis 68 Sgr.

Noggen war gut zugeführt, erfuhr indeß nur eine kleine Preis - Er- Pro Márz wurde

Gerste 43, 48 bis 52 Sgr.

Hafer 26, 28 bis 305 Sgr.

Koch-Erbsen 58 bis 65 Sgr.

Rothe Kleesaat eine Partie f. feine Qualität a 114 Rthlr, ge-

handelt.

Weiße Kleesaat, Mittel -Qualität, a 9% und 97 Rthlr., feine a Rthlr. bez. ; Spiritus fester und loco a 9%, bis 95 Rihlr, bez., der Umsay war

v

jedoch nur klein.

Rüböl sehr flau, Loco-Waare mußte a 11 Rthlr. erlassen werden

und wird a 11% Rihlr. noch angeboten,

Zink 5 Rthlr. 65 gGr. ab Gleiwiß Br.

A Hamburg, 1. Febr. Jm Buttergeschä ft is seit unserem leß- ten Berichte keine bemerkens8werthe Veränderung eingetreten,

Gewürze, Es hat sih bei dem anhaltenden Linterwctter noch keine bedeutendere Geschäftsthätigkeit entwickeln wollen. Jn Gewürzen zeigte sich im Allgemeinen wenig Frage, Mit Piment is es wieder etwas fester, und in Nelken sind cinige Umsäße vorgekommen. Macis und do. Nüsse mehr ausgeboten. Süße Barbarice-Mandeln wurden bei etwas vermehrter Frage

billiger erlassen, S —_ | Droguen, Jm Droguengeschäft sind wenig Veränderungen bemerk- bar. Castor. moscov, is in s{höôner Qualität rar, Kokosöl, Gallen, Ter- pentinóöl ist höher zu notiren, raf. Schwefel und Sicil, Sumach dagegen etwas niedriger, Unsere Zufuhren pr. Eisenbahn und pr. Fuhre beschränk- ten si auf 8 Ballen Süßholz und 11 Fässer Pottasche. : : Veränderte Preise. Castoreum moscovit 46 a_50 Mk, pr, Unze; Kokosöl 46 à 47 Mk. pr. 100 Pfd., Gallen in Sorten 53—54 Mk. pr. 100 Pfd., do. weiße 38—42 Mk. , Macis 36 —42 Sch., do. Nüsse 28 à 41 Sch. pr. Pfd. , Mandeln, süße Barbarice, 33 a 34 Mk, pr. 100 Pfd., raffin. Schwefel 7% a 87 Mk. pr, 100 Psd., Semen Ni- gellae 24 Mk, pr, 100 Pfd, , Sicil, Sumach 85 a 95 Mk. pr, 100 Pfd, Terpeutinól , Amer, 25 a 254, Bayouner 25 a 25% Mk. pr, 100 Pfd,

Amsterdam, 29. Jan. Wochenbericht. Der starke Frost hat das Geschäft in allen Kolonial - Waaren beschränkt, S

Kaffee blieb ill, war jedoh nicht unter 20 a 203 C. für gut ord, Java- zu haben. Auf mehrseitige Anfrage hat die Direction der Handels- Maatschappy erklärt, daß die Bedingungen in den nächsten Frühjahrs- Auctionen wie früher sein werden.

Noher Zucker wurde bei beschränktem Umsaß ziemlich gut behauptet. Auch raffinirter zeigte mehr Festigkeitz der Vorrath is beschränkt. Ord, Melis nicht unter 29 Fl. zu haben.

Thee hat in dem schwarzen chinesischen zu ansehnlichem Geschäft Ver anlassung gegeben, besonde1s aus zweiter Hand und in den niedrigen Qua- litäten. Preise haben angezogen, Jun grünem chinesischen und Java- is keine Veränderung.

Von nordamerikan. Taba ck aus erster Hand verkauften sih 123 F. Marvland- und von Java- 868 P. zu festen Preisen, Sonst nichts ge- schehen. E In Baumwolle geschieht nur wenig, doch sind Preise fest.

Die Preise von Reis sind ganz unverändert, mit wenig Unsaß.

Gewürze leblos, jedoch preishaltend,

Banka- Zinn. Die N. H.-M. is wieder mit 58,000 Bl, am Markt, welche der Käufer aus der leßten Auction nicht empfangen hatz sie follen nun im Ganzen oder in zwei Hälften verkauft werden, Es is} von der Maatschappy kein Preis bestimmt worden, indessen kam es noch zu keinem Abschlusse. ; :

Talg hatte wenig Frage, doch behaupteten sich die Preise,

Südsee-Thran bleibt zu 295 Fl. unverz. zu haben.

In anderen Artikeln ging durchaus uichts um,

nigen Partieen, welche am Markte waren , bedangen: Weizen, hochbunter 134pfd. 80 Sgr., bunt, 122pfd. 58 Sgr. Noggen 128pfd, 53 Sgr, 114pfd,

——

ier Anzeiger.

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sen BLIE S, Arnheim,

95 b i Durch den am 29sten v. M, erfolgten Tod des Herrn Joseph Muhr is die hiesige jüdische Gemeinde von einem \{merzlichen Verlust betroffen worden, Mehrere Male zum Vorstande derselben berufen, hat der Ver- storbene sich in diesem Amte durch glänzende Verstan- desgaben, vorzügliche Tüchtigkeit und lebhaften Ciser besondere Verdienste um das allgemeine Beste erworben. Mit Hintenanseßzung sciner Person hat er auch ein stets reges Interesse für das Wohl Einzelner bewiesen, vot welchen ihn Viele als den Begründer und Be ihres Lebensglücks verehren, Der Vorstand der Me meinde, welchem das Andenken eines so geschäßt! Mite gliedes immer werth bleiben wird, spricht Ae liche Anerkenntniß lediglich als einen Nachha® “Aal a gen Stimmung aus, welche sih von P eal p mit inniger E heute au Grabe kundgegeben hat, Berlin, den 1. Februar 1848. „,- R Die Aeltesten und Vorsteher der jüdischen Gemeinde, _

R r E E Gz Á 7 Feuerfeste eiserne Geldschränke S zeriht der Voss, Ztg. Nr. 301, welche laut L Nr. 301, des Publici

der Spen 34s: S att N Publicist| Nr. 50 und Nr. t (öffentlihe Gericht s- Bad ng 20m 22. Zanuar) ihre Zweckmäßigkeit | sißpuns ¿ruh und Feuersgefahr zu öfteren

96 b

s

fentlichen Jnstituten, welche die verhältnißmäßig |

Unglück zu schüßen,

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R

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Aal

Amtlicher Theil.

Ständische Angelegenheiten. Zehnte Sibung des Vereinig- ten ständischen Ausschusses am 29, Januar. Mittheilung des Hauptfinanz-Etats für 1848. Fortseßung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgesezbuches. Die Berathung des Gutachtens der Ab- theilung in Betreff der Dreitheilung strafbarer Handlungen wird wieder aufgenommen. Sie führt zur besonderen Berücksichtigung der §§. 20, 21, 22, 23, 24 und 25, den Verlust der Ehrenrechte betreffend, zurück, Der Ausdruck „Ehrenrechte““ soll durch die Worte: „bürgerlihe Ehre“ erseyt werden; im Uebrigen werden diese Paragraphen im Wesentlichen ange- nommen, Die Verhandluug über einige andere hierher gehörige Para- graphen wird bis zur nächsten Siyung vertagt, : :

Beilagen

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allerguädigst geruht:

__ Dem ordentlichen Professor an der Universität und Direktor des mineralogishen Museums hierselbst, Dr. Weiß, den Charakter eines Geheimen Bergraths zu verleihen. i

Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin von Preußen ist von Weimar zurückgekehrt.

i Angekommen: Der außerordentlihe Gesandte und bevoll= mächtigte Minister bei den Großherzoglich mecklenburgishen Höfen und bei den freien Hansestädten, von H änlein, von Hamburg.

Ständische Angelegenheiten. Devnte Stun des Vereinigten ständischen Aus\chusses. (29, Januar.)

Die Sigung beginnt um 107 Uhr unter Vorsiß des Mar=- schalls, Fürsten zu Solms, mit Verlesung des über die leßte Sißung dur den Secretair Diethold aufgenommenen Protokolls. :

Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Freiherr von Gudenau und Siegfried.

Marschall: Wenn feine Bemerkung über das vorgelesene Pro- tokoll gemacht wird, so is es für genehmigt zu erklären,

Eine Mittheilung von Seiten des Herrn Landtags-Kommissars, welche gestern an mi eingegangen ist, lautet folgendermaßen :

„Auf Befehl Sr. Majestät des Königs beehre ih mich, hier- neben 100 Stück Abdrücke des Allerhöchst vollzogenen Haupt- Finanz - Etats für 1848 und der dazu gehörigen Erläuterungen mitzutheilen, und stelle ergebenst anheim, solche an die geehrten Mitglieder des Vereinigten ständischen Ausschusses zu deren Kennt- nißnahme vertheilen zu wollen.

Berlin, den 26. Januar 1848,“

Ein Weiteres is nicht erforderlich, Jch habe die Veranstaltung getroffen, daß noch im Laufe der gegenwärtigen Sißzung die er- wähnte Mittheilung an die Versammlung zur Vertheilung kommen wird. Wir fahren nun fort in der gestern abgebrochenen Berathung. Ich habe daran zu erinnern, daß wir bei der Frage stehen geblieben sind, ob nach Ablauf der Zeit, während welcher dur rihterliches Erkenntniß die Ausübung der Ehrenrechte untersagt sein soll, das Recht der Standschaft entweder nah der Ansicht der Regierung nicht wieder auflebe oder nach dem Antrage der Abtheilung wieder auf- leben möge. Jh habe zuerst den Abgeordneten Grafen von Schwe= rin aufzurufen.

Abgeordn, Graf von Schwerin: Jh habe über diese Frage wenig dem hinzuzufügen, was ih bereits in der gestrigen Sihung vorgreiflich erwähnt habe. Aufrichtig habe ih zu bedauern, daß mich auch die Ausführung des Herrn Ministers der Geseßgebung zu einer anderen Anschauung der Sache uicht gebracht hat, Wenn ih die Chrenvorzüge, welche §. 20 bezeichnet, durhgehe und mir die Frage vorlege, welche von diesen aufleben müssen, wenn die gemeine bürgerliche Ehre, das Staatsbürgerrecht wieder auflebt, so kommt es nicht darauf an, für welhe von jenen ih eine persönliche Vorliebe habe, welchen ich für höher oder weniger hohachte, sondern auf die vershiedene Natur dieser Ehrenvorzüge kommt es an, und nach dieser verschiedenen Natur nur kann ih mi dafür aussprechen, ob sie immer wieder da in Ausübung treten müssen, wo die gemeine bürgerliche Ehre wiederhergestellt erahtet wird, oder ob ein beson- derer Gnadenaft der Krone sie wieder verleihen muß. Diese Unter- scheidung kann ih nur danah machen, ob sie aus dem Gesetze jedem Staatsbürger als Rechte zustehen, der gewisse geseßlihe Bedingungen erfüllt, oder ob sie rein individuell sind. Daß nun bei der Stand- schaft das Erstere der Fall is, ijt uicht zu bestreiten. Das Recht der Ausübung der Standschaft beruht auf der Verfassung des Lan- des, das Wahlrecht in den Gemeinden beruht auf der “Städtever= fassung, und Jeder, der gewisse Bedingungen im Staate und in der Stadt erfüllt, kann diese Rechte deshalb ausüben, Wenn man überhaupt den Begriff der staatsbürgerlichen Rechte festhalten will, so gehören diese beiden Rechte nothwendig und wesentlih dazu. Woll= ten wir die Standschaft und das Wahlrecht der Bürger in den bür= gerlihen Gemeiuden niht zu den Rechten zählen, die, wenn über- haupt das Staatsbürgerreht- wieder zur vollen Ausübung kommt, wieder revivisciren sollen, so würden wir auch ferner in eine große Inkonsequenz kommen, Meine “Herren! Sie wollen einem solchen

Manne das Recht wiedergeben, die Nationalkokarde

d f zu tragen, das A, wiedergeben, Zeugniß vor Gericht abzulegen und ana über das (Unwn seiner Mitbürger zu entscheiden, Sie wollen ihm in der Rheinprovinz das Recht beilegen, als Geshworener im Gerichts-

Berlin, Saale D den Fen

E Meine

Preußische Zeitung.

saal zu siven und über Leben und Tod seiner Mitbürger abzusyre- hen, und wollen ihm nicht das Recht geben, aktiv und passiv das Wahlrecht auszuüben, zu sißen hier in dieser Versammlung, die, wie ho ih ihre Attributionen au erachte, do niht höher steht, als eine, die einem Mitbürger das Leben absprechen fann. Das würde nur als Jnkonsequenz betrahtet werden könuen. Dann würden wir au, wenn wir die Standschaft und das Gemeindewahlreht aus- nehmen von den Rechten, die mit dem allgemeinen Staatsbürgerrecht in Kraft treten, durch die Eintheilung, welhe wir angenommen ha- ben, den Zweck nicht erreihen, welhen wir erreihen wollen. Wir dürfen vorgusseßen, daß unsere Brüder am Rhein auf dieses Recht den höchsten Werth legen, und wenn über dieses Recht die Zucht polizeigerihte erkennen sollen, wo die höchsten Güter des Lebens ab- gesprochen werden, dann is das, was Sie erreichen wollen, in feiner Weije erreicht, Jh kann daher nur an der Ueberzeugung festhalten, daß es durchaus nothwendig, die Classification so zu machen, wie sie

die Abtheilung gemaht hat. Kommen wir zu den einzelnen Verbrechen, dann wird es möglih sein, zu beurtheilen. Meine Herren! Seien Se so streng als möglih in der Beurtheilung, ob ein Verbrechen von der Art ist, daß nur zeitweise die büc= gerlihe Ehre aberfannt werden fann; ich habe nichts dagegen, o wenig wie möglih Verbrechen in diese Kategorie zu seßen, Aber, meine Herren, schließen Sie nicht aus das höchste Ret des Man=- nes, sich an den Angelegenheiten des Vaterlandes zu betheiligen, von dem allgemeinen Staatsbürgerrecht, von der gemeinen bürgerlichen Ehre. Es würde, nah meiner Anschauung , ein großer politischer Fehler sein. E

Abgeordn. Frhr. von Gaffron: Jch kann dem Gutachten der Ab- theilung und den mehrfachen in dieser hohen Versammlung bereits aus= gesprochenen Ansichten, daß nah der zeitweisen Aberkennung der bür- gerlichen Ehrenrechte sofort auch die ständishen Rechte ohne Weiteres und von Rechts wegen wieder aufleben , mih nicht anschließen. Jch habe in dieser Beziehung in der Minorität der Abtheilung gestanden und erlaube mir, die Gründe für meine Meinung hier zu entwidckeln. Ich betrachte die Ausübung der ständischen Rechte als die Spie, als die höchste Blüthe des Bürgerthums. Jch gebe zu , daß die Wiederherstellung in das volle Bürgerreht nur dann eintritt , wenn auch die Ausübung der ständischen Rechte damit verbunden is. Jch stelle aber die ständischen Rechte in eine höhere Kategorie, als an- dere bürgerliche Rehte. Wenn eine zeitweise Aberkennung der bür- gerlihen Ehre nah dem gestrigen Beschlusse stattfinden soll, so wird der Richter dazu befugt durh die Kennzeichen, durch den Grad der unehrenhaften Gesinnung, welche das Verbrechen oder Vergehen ver- anlaßte. Jh kann aber in dieser zeitweisen Entziehung nur deu Aus- spruch erkennen , daß mit Wiedererlangung der allgemeinen bürgerli= chen Ehre der Verurtheilte die Befähigung erlangt hat, diese Rechte wieder zu erwerben. Mit der National - Kokarde, als dem äußeren Symbol der bürgerlihen Ehre, wird ihm die Bahn wieder eröffnet, die ihn befähigt, durch ein ehrenhaftes Betragen das Vertrauen sei= ner Mitbürger und Standesgenossen wieder zu erwerben und in jene höchsten Functionen der BVürgerehre und selbst in einzelne ihm entzogene Ehrenvorzüge wieder einzutreten. Das Urtheil, ob er in dieses Stadium der Chrenhaftigkeit wieder eingetreten sei, kann ih nicht dem Urtheil des Richters beimessen, soudern uur den Standesgenossen und der landesherrlihen Bestätigung zu überlassen erahten. Die Städte-Ordnung liefert uns dafür das praktische Beispiel. Mit der Wiedererlangung der Nationalkokarde tritt nicht sofort der volle Wiedergenuß aller bürgerlihen Rechte ein, sondern die Zustimmung der Mitbürger is nothwendig, um in deren volle Ausübung zu ge= langen. Was bei den städtischen Verhältnissen Rechtens is, muß es auch bei den ständischen sein. Ein ähnliches Verhältniß tritt ein bei den Functionen der Patrimonial= Gerichtsbarkeit, des Patronats und der Polizei - Verwaltung. Diese Rechte sind nicht nux subjektiver Natur, sondern sie hängen mit den Rechten Dritter wesentlich zusam- men. Cs sind an sie obrigkeitliche Functionen geknüpft, welche sie ge=- wissermaßen in die Kategorie der Aemter stellen. Eben \o wenig aber, wie Jemand, dem die bürgerliche Ehre dur Urtheilspruch auf Zeit aberkfannt is, nah deren Ablauf sofort in sein Amt wieder ein= tritt, eben so wenig kann er sofort in ähnlichem Falle wieder in diese obrigfeitlichen Functionen gelangen. Der Besißstand, das Objekt, an welches jene Rechte geknüpft sind, bleibt sein Eigenthum, aber die persönliche Ausübung derselben wird ihm untersagt bleiben und durch einen Dritten erfolgen müssen. Ein geehrtes Mitglied der Land- Gemeinden von Schlesien hat uns gestern auf die praktischen Uebelstände aufmerksam gemacht, welche entstehen würden, wenn Jemand, dem die bürgerlihen Ehrenrehte auf Zeit aberkannt worden sind, ofort wieder in die Ausübung dieser Functionen träte, und in der That, wenn ein Gutsherr, welcher wegen einer unehrenhaften Handlung diese Rechte verloren hatte, nah Ablauf der Entziehungsfrist sofort wieder in dieselben einträte, so würde das Rechts - Gefühl und das sittlihe Gefühl der Guts-Jusassen verleßt und die Achtung vor der Obrigkeit in hohem Grade erschüttert werden. Nach meiner Ansicht würde in diesem Falle die persönlihe Ausübung dieser Rechte für immer ruhen müssen ; da ih mich aber bereits für die Rehabilitation dur das Urtheil der Standes-Genossen ausgesprochen habe, so würde auch in diesen Fällen, welche mit den ständishen Rechten im Zusam- menhange stehen, die Rehabilitirung von dem Urtheile der Standes- Genossen abhängig gemacht werden müssen,

Das Bescholtenheits-Geseß vom 23. Juli 1847 sagt im §. 12, daß in den Fällen, wo die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte durch richterlihes Urtheil abgesprochen wurde, nur durch unmittelbare landesherrlihe Entschließung die ständishen Rechte wieder verliehen werden sollen, dagegen in dem Falle, wo diese Rechte auf Antrag der Standesgenossen ruhen, auch nur auf Antrag der Staudesge- nossen die Wiederherstellung zulässig sei, welcher alsdann zur Aller- höchsten Bestätigung vorgelegt wird. Es fragt sich nun, ob dieses in Folge der Verhandlungen des Vereinigten Landtags vor wenigen Monaten erlassene Geseß meiner Ansicht hemmend entgegentritt. Da aber früher nun auf immerwährenden Verlust der Ehrenrechte erkannt wurde, nach unserem Beschluß aber die zeitweise Aberkennung statt- finden soll, so dürfte es vielleicht zulässig sein, wenn das Gesebß in diesem Sinne eine Amplifizirung erlitte. Ju dieser Voraussetzung erlaube ich mir daher den Antrag zu stellen, daß die Wiederein-

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1848.

seßung in die ständischen Rechte nicht sofort und von Rechts wegen eintrete, sondern nur auf Antrag der Standesgenossen, unter Vor- auéseßbung der landesherrlichen Bestätigung. Í

j Marschall: Nur vorsorglich wollte ich die Bemerkung machen, daß es wünschenswerth erscheint, daß die Berathung \ich jeßt blos an den Punkt der Standschaft halte. Es i} in dem Abtheilungs= Gutachten, in demselben Absatz, bei dem wir uns befinden, darauf angetragen, daß auch der Besiß des Patronatsrechts, so wie der Ge= rihtsbarfeit und Polizei-Verwaltung, nah Ablauf dieser Zeit wieder aufleben möge; es ist in demselben Absaße noch die Rede davon, daß der Adel nicht wieder aufleben möge. Das Alles wird Gegen= stand der demnächstigen Berathung werden, aber “vorläufig würde es wünschenswerth sein, daß die Redner, die ih noch aufzurufen babe, auf den Punkt der Standschaft sih beziehen, damit wir erst darüber zu einer Abstimmung kommen können.

Korreferent Frhr. von Mylius: Jndem ich das Wort nehme, um das Gutachten der Abtheilung zu vertreten, daß die Standschaft, selbst wenn uur auf bestimmte Zeit die Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Rechte stattgefunden, nach Ablauf der bestimmten Frist von selbst wieder aufleben müsse, glaube ih, daß es erforderlich sein wird, auf den Gesichtspunkt wieder zurückzukommen, welcher vom Anfange der Debatte an von mir als maßgebend bezeichnet ward, nämlih auf den Begriff von Ehre und den an sie sich anschließenden Begriff der Ehrenstrafen. Was nun zunächst den Begriff der allgemei= nen Ehre betrifft, so sehe ih, mich anschließend an das, was ih früher darüber gesagt habe, die Bedeutung dieser Ehre in dem Bewußtsein des Einzelnen, daß eine Rechtsgemeinshaft und Rechtsgenossenschaft unter den im Staats=Vereine Lebenden existirt. Es findet dieses Be= wußtsein sein äußeres Anerkenntniß allerdings am zweckmäßigsten in dem Rechte, die preußische National - Kokarde zu tragen; es wird aber durch dieses Zeichen, welhes das Recht, die Wassen zu tragen zur Vertheidigung des Vaterlandes, darstellt, zu gleicher Zeit die un- bedingteste Rechtsfähigkeit für jeden Cinzelnen ausgesprochen, daß er, im Vereine mit den Edelsten und Besten und an ihrer Seite, die höchsten politischen Rehte und Ehrenämter zu erringen befugt ist. Es gilt daher das Recht, die preußische Kokarde zu tragen, am an- gemessensten als der Ausdruck der vollen bürgerlichen Ehre und der aus thr abgeleiteten Fähigkeit, den Besiß aller übrigen politischen Rechte sih zu erwerben. Was den Verlust dieser Fähigkeit und da= her den Verlust des Rechtes, die Kokarde zu tragen, für immer anbetrifft, \o {ließe ich mich der Meinung des verehrten Abgeord- neten aus Köln an, obgleich ih sonst nicht ganz seine Ansichten theile,

daß derselbe nur ausgesprohen werden könne durch ein Ur= theil der Genossen, indem nur die Genossen darüber zu urtheilen im Stande sind, ob das Bewußtsein dieser Ge-= meinschaft von dem, der bestraft wird, durch seine Handlungen selbst geleugnet wird, wenn das Verbrechen, das verübt worden, von der Schwere ist, daß es sich nicht mehr damit vereinbart, die Möóög= lichkeit zuzugeben, daß ein gemeinshaftlich anerkannter Rechtsverband zwischen der Genossenschaft und dem Verbrecher existirt. Dann muß von der Genossenschaft anerkannt werden, daß ein solher Bruch statt- gefunden hat, es muß der Verlust der bürgerlichen Ehre ausgespro=-

“hen werden, welche die Unfähigkeit zum Erwerbe irgend eines pvoliti=

schen Rechts im Staats - Vereine für immer zur Folge hat. Eine ganz audere Bewandtniß hat es mit derjenigen Ehre, um welche es jih jeßt handelt, nämlich der besonderen Ehre. Jch nenne es die be= sondere Chre, der Ausdruck3weise des Herrn Ministers der Gesebzge- bung mich anschließend, indem auch ih die Anerkennung der von ihm genannten Autorität des Justus Möser theile und gerade den Aus= druck „besondere Ehre“ hier für ganz bezeichnend und richtig halte. Die einzelnen politischen Rechte sind gewachsen auf dem Boden der gemeinen Chre, sie verhalten sich- zu dieser, wie der einzelne Besitz sih verhält, der durch zufällige Thatsachen erworben wird, zu der all= gemeinen Rechtsfähigkeit, Wenn nun hiernah zwet verschiedene Be- griffe von Ehre existiren, so wird klar sein, daß, wenn überhguvt Ehrenstrafen statuirt werden sollen, ihre Bedeutung nicht genau ere fannt werden kann, als wenn man sie anschließt an die vollständig von einander getrennten Begriffe von allgemeiner und besonderer Ehre. Es ist der Verlust der Rechtsfähigkeit, von dem es sih hier handelt, als Ehrenstrafe, derjenige Verlust, von dem ich sage, daß er nur durch die Genossen oder das sie darstellende Geschworenengeriht ausge- sprochen werden könne. Es ist dieser Verlust sehr wohl zu unter- scheiden von dem, was hier als zweite Ehrenstrafe eingeführt werden soll, nämlich von der Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf gewisse Zeit, indem diese zweite Strafe die Rechts= fähigkeit niht aufhebt, sondern nur suspendirt und daher auch das äußere Kennzeichen derselben nur auf bestimmte Zeit nimmt. Das Wesen der ersten Strafe besteht in der Aufhebung der Rechtsfähig- feit, das der zweiten darin, daß gewisse Besitßhandlungen demjenigen auf eine gewisse Zeit untersagt werden, der dur seine Handlungen sich des Bruches mit der Rechts- Gemeiuschaft, Rechtsge- nossenschaft zwar niht \chuldig gemacht hat, der aber durch solhe Handlungen mit dem Staate in Konflikt getreten ist, welcher daher bestimmt: Durch äußere Merkmale sollst du in einer gewissen Frist niht an den Tag legen, daß du Besißer bist von sol- hen Rechten, welhe uur auf Grund der allgemeinen Rechtsfähigkeit haben erworben werden fönnen. Jch glaube, daß hierdurh anschaulich wird, daß es sich bei den beiden Ehrenstrafen, die wir durch unsere Anträge in den Entwurf eingeführt haben um wesentlich verschiedene Dinge handelt. Jch glaube, -daß namentlih anschaulih wird, daß die zweite Ehrenstrafe den Grund des Rechts auf keine Weise be= rührt. Wenn das aber klar geworden, so ist gerade meines Erach= tens auch ausgesprochen, daß die Standschaft, die wesentlich auf dem Hrunde der allgemeinen Rechtsfähigkeit wurzelt und der wesentlichste Ausfluß des Staatsbürgerrechts ist, dur die Strafgewalt des Staa- tes nicht weiter berührt werden darf, als der Zweck der Strafe es erfordert, daß aber der Zweck dieser Strafe in allen Fällen, in welhen niht der Verlust der Rechtsfähigkeit verwirkt is, nur auf die Aeußerung des Besibes, nicht aber auf etwas Weiteres gerichtet ist. Jch glaube, daß dies niht nur von der Standschaft zu sagen if, sondern auch von allen anderen politishen Rechten, die auf dem Bo= den des gemeinen Rechtes gewachsen sind, insofern nicht äußere Gründe vorliegen, die das nicht gestatten, Solche äußere Gründe können