1848 / 41 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Frage zeigte, bedang man für die besten Particen auf den meisten Märkten . im Oktober werth die legten Preise, auf einigen sogar einen kleinen Avance, einige Anregung zu finden. Getraide blicb vernachlässigt. ten war der Verkehr während jener Periode sehr gering, und Gerste und Hafer gaben im Preise nach. j

Die Zufuhr von englischem war maßig, und troßdem, daß die C selbe zu den Preisen der vorigen Woche geräumt. fern war unser Markt mehr besucht, als der Umsay zu unseren legten Notirungen unbedeutend, lität is gesucht und etwas theurer. Erbsen sind zu unseren Notirungen shwer verkäuflich ; Maple- 1 ? Hafer flaut, is aber niht niedriger. in Noggen- M ehl bemerken wir Veränderung, rige Woche sehr kalt war, ist mild, und wir haben heute Schnee und Regen.

Getraide-Preise. Weizen, englischer, pr. Qrt. (frei) 40 a 58 Sh. danziger, königsberger, span u. weißer toscan, 52 a 55, do, feiner weißer und ausgewählter 55 a 61, rostocker, pomm., rhein., hamburg. u. dänischer 47 a 53, do. bester 53 a 57, schlesischer, rother, 46 a 54, odess burger und vom Schwarzen Meere 36 a 46, poln., odess. und marianopel. a Mais (Jundian Corn), weißer 32 a 34, do. gelber 32 a 34, Erbsen, englische 35 a 44, fremde grüne 33 a 60, do. graue 35 a 40, o. weiße Koch- 36 a 42, do. gelbe 38 a 46, do, Futter- 30 4 36, Rog- gen, englischer 28 a 32, Bohnen, fremde kleine 32 a 37, do, mittel 30 a 34, do. große 28 a 31, ägyptische 28 a 30. Mahl- und Destillir- 24 a 28, Hafer, holländischer Futter- 45 a do, Brau- 20 a 27, dänischer, s{wedisher u, russischer 16 a 25 königsberger, dänische und hamburger 36 a 40. Mehl, englisches, pr. Sack 40 a 48, amerifanisches, süßes, pr. Tonne \ Canadas-, süßes 24 a 6 Pfd. Sterl. 5

a 5 Sh. 4

8 2 9

Meteorologische Seobacitungen.

Gerste begann Nachmittags |

Hafer unverändert, Auf den schottishen und

Nach einmaliger

irländischen Märk- Beobachtung,

© v v

s s 339,10’ Par. /338,76"’’ Par. 345,15’ Par. [Quellwärme Ty® B, Oude-, meistens gering, 1,0° R. |Flusswärme 0,0° R Kurpah - , mit Ausnahme | i : gebrochen und gemischt, Madras- meistens ordinair. 1 Verkauf mit- aufgestellten Partieen z der größte Theil be- Jndigo bleibt sehr fest, besonders für gute Export - Waare, viel

Weizen an unserem Markt heute ondition allgemein shlecht war, wurde die- Von inländischen Käu- in der jüngsten Zeit, doch blie Gerste feiner Qua- Bohnen gehen langsam abz weiße

Thaupunkt... a) Dunstsättigung «

von einer Serie GHH, Alles | Ausdünstung |Niederschlag() A Die von der ostindischen Compagnie zun E 0,1 enthalten nur einige wenige Serien guten Bengal - : stehi aus Upland Konsumers. und zu Juli - Coursen zeigt sich, Kauflust, allein die Eigner halten einstweilen zurück. Cochenille unverändert fest behauptet. fene westindishe Dampfboot hat 120 Sur. merikan, völlig preishaltend. 280 K., meistens ord. Qualität , sollen am 11ten d, verstcigert werden. Geldmarkt.

E Wolkenzug - 11

Mie iten: ae Der Werth von Tagesmittel: 337,87" Par.… Das Wetter, welches vo- er Tage eingetrof- gebracht. LAC DYE S . Königliche Schauspiele. Im Schauspielhause. Mulier taceat in ecclesiía, odcr:

Abonnements - ie fluge Königin, Hierauf, zum erjten=

Mi 9 Febr : % gewichen, in Folge von Mittwoch, 9. Febr. Realisationen, doch {loß man heute zur Notirung fest. Von Fonds sind span. gestern auf einige Verkauf - Ordres aus Holland haben sih jcdoh heute wieder ctwas erholt. Geld war bei der Liquidation äußerst reichlich, zu 3 a 4 % für fremde Fo! für beste Wechsel, welche jeht sehr rar und begehrt sind , ebenfalls Piaster und Silber in Barren sind gefragt Das westindische Dampfboot hat von Mexiko nur Von Wechseln war Amsterdam heute sehr rar und gesucht und isst bis 12 Fl. in kurzer Sicht und 12 Fl. 32 für : Mt. Papier bezahlt. Frankfurt und Paris ebenfalls begehrt, Hamburg aber Wien und Triest gesucht. Spanien etwas niedriger; von portugiesishen Devisen Porto gefragt, Lissabon aber etwas en bahn-Actien waren heute sehr flau.

Consols sind seit Freitag Vorstellung : Tragikomödie in 3 Akten, von E. Raupach. male wiederholt: Der Rehnungsrath und seine Töchter, Original- Lustspiel in 3 Abth., von C. Feldmann.

Donnerstag, ments-Vorstellung. Deutschen in Dänemark, Tragödie in

26 e Abonne=- Struenjsee und die 5 Akten, von Heinrich Laube.

Im Schauspielhause.

Gerste, Malz- 26 a 32, Geld zu 3 a 35 %- Zum erstenmale wiederholt:

Pce. höher.

7 tim Per T 201 O E

jaures 20 a 25, Roggenmehl, russisches Königsstädtisches Theater.

(Jtalienische Opern-Vorstellung.) U Matri- Komische Oper in 2 Akten,

7, do. saures 20 5h, a 6 Pfd, Sterl, 10 Sh.

_Leinsaamen, odessaer, pr. Qrt, 45 a 46 Rappsaamen, englischer, pr. Last 26 a 31 Pfd. Kleesaamen , weißer, deutscher, pr,

weniger gefragt.

Mittwoch, 9. Febr. lienisd monio segreto, (Die heimliche Che.) Musik von Cimarosa.

Preise der Plâäbe : ersten Ranges 1 ?

Donnerstag, Gesang in 3 Abth., von 3 irektor Gährich.

T

Sh., Ostsce- 38 3 Sterl., fremder 24 a 36 Pfd. Sterl, Ctr. 30 a 48 Sh., rother französischer 42 a 46 Sh. C Kanariensaamen pr. Qrt. 56 a 64 Sh. französische, pr. Ton 10 Pfd. Sterl. a 10 Pfd. Sterl. 10 Sh. fuchen, deutshe und holländische 5 Pfd, Sterl, 10 Sh. a 6 Pfd. Sterl,

g aare wolle, Es zeigte sich dieser Tage mehr Begehr in Liverpool, und amerikanische Sorten sind 5 Pce., bei einem Um- saße von ca. 9000 B., seit Freitag gestiegen, lebhafter, und man bezahlt mitunter eine Kleinigkeit über die Preise letzter

AUSWArtigo Börsen. Ein Plat in den Logen und im Balkon des Amste rdam, 5, Febre Niederl. wirkl. Sch. 5427 5% Span 17 e. É ; E

- % Hope 85ck. Antwerpen, 1, Febr. Leipzigs T. Febr.

&Säáchs. Schlos

Leinkuchen, deutsche und L L 5 F as 10. Febr. Einmal Hunderttausend Thaler. J

Neue Anl. 167. E G6 dit E | ; Musik vom Kömgl., PVujil= Sächs, Bayer. 897 Br. U] l 5 v g : ul Löb. Zitt, 43 Br. Mgd. Leipz 222 G, Dess. Bank-Act. 107. 106%.

Leipz. Dresdn. Act,

R p N fs Waarenmarkt. Baumwolle. Br. Cbem. Ries, 495 Br. Bal Aub La A, 1144, 1142, Le 0.1074 G.

London, 2. Febr.

E A r

Cons. 3% 89. 885. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinfkeljen. 23% Holl. 544. 541. ——————— ————

Mex. 19 1“, Peru 41. 39.

Auch der hiesige Markt ist Ausg. Sch —. 4% do. 852 857, Bras. §6. 81. Chili —. London, 3. Febr Cons. Mex. 19, 18%. Paris, 4. Febr. 5% Rente 62 cour. 117, 25, 3% fin cour, Neue 3% Aul. Wien, 6, Febr. Gloggpn. 108. HNerdb. 1325.

Passive 97 5. G S L A A, Im Selbstverlage Der (FxPedDition, Die Declarationen für die am 8tcn d, anfangende Auction BA A | V ( Ueber die Sotrtiments können wir nach fortgesegter Untersuchung nur wiederholen, daß in defekten Konsumers, sto- wohl für Erport als besonders für englischen Konsumo, ganz gute Auswahl in ganz farbreihen Serien sich vorfindet, dagegen in reeller zarter und glat- ter Bengal-Waare sehr beschränkt bleibt. ( ter Oftober-Auction fanden wir unter den bis jegt untersuchten Partieen :

betragen jest in allem 10,136 K, Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdrueret. äu (4, 00,

Nach dem Preis-Verhältniß ley-

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thümer, Cessionare,

Anzeiger

In der heute abgehaltenen General - Versammlung der Actionairs der Berlinischen Feuer-Yersicherungs- Anstalt ist Herr W. Brose nach vorherigem statu- tenmässigen Ausscheiden aus der Direction aufs neue zum Direktor der Anstalt erwählt worden.

Berlin, den 7. Februar 1848,

Direcetiós Versicherungs- Anstalt.

lgemeiner

: Pfand- oder sonstige Briefs-Jnha- ber Ansprüche auf diese Obligationen und die aus den- selben originirenden Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem guf den 26, Mai 1848, Vormitiags 10 Uhr,

vor dem Herrn Kammergezichts - Assessor Naumann an- geseßten Termine entweder persönlich oder durch einen geseßlih zulässigen Bevollmächtigten, wozu den Aus- wärtigen die Justiz - Kommissarien Geras, Uschner und Krüger hierselbst vorgeschlagen werden, zu erscheinen und ihre Ansprüche zu bescheinigen, widrigenfalls dieselben mit allen ihren Ansprüchen ausgeschlossen, ihnen ein auferlegt und die Dokumente so- erden sollen.

f « BSekanntmaczungen. Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkau f. Land- und Stadtgericht z1

Das dem Apotheker August Ferdinand Hoepffner zu- gehörige, hierselbst auf der Rechtstadt in der heiligen - Anlage und Nr. 14. des Hypothekenbuchs belegene, auf 10,787 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. abgeschäßte Grundstück und die demselben zuge- hörige, hierselbst auf der Rechtstadt etablirte Medizinal- Apotheker-Gerechtigkeit, mit dem Beinamen „die König- . des Hypothekenbuchs, abgeschäßt nebst Thlr. 16 Sgr. 11 Pf., sollen, un- März 1848 anberaumt

tauer Eisenbahn.

Die in unserer Befannt- machung vom 2ten d. M. aufgeführten 19 Stück Jn- terims - Actien Litt. B. auf welche bis zum 31. Dezember v. J. die dritte 9 und letzte Einzahlung nicht geleistet wordeu war, sind

ebau- Zik

(Geistgasse Nr.

der Berlinischen Fener-

H H oto; L.

. Meisnitzer.

me tionalstrafe sämmtlich i 1d es hat daher eine Präklusion von Interims-Actien Litt. B. zweiter Einzahlung nicht statt-

Belanntmachung,

- Vorträge an der höheren land- Anstalt zu Poppelsdorf bei Bonn 848 bctreffend.

ewiges Stillschweigen 2 j eingelöst worden, u!

dann auf Grund der Anerkenntnisse erneuert (v Lübben, den 24.

den Anfang der Lehr wirthschaftlichen Lehr- im Sommer 1

Die wissenschaftlihen Vorträge an obengenannter Lehr= Anstalt für das Sommer-Halbjahr 1848 nehmen pünkt- lich ihren Anfang den 1. Mai d. J., gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität zu Bonn, mit wel- der sie überhaupt auf das innigste verbunden i Diese Vorträge betreffen nicht nur das eigentliche Fachwissen, die Landwirthschaft in ihrem ganzen Umfange, sondern auch die demselben zur Basis dienenden sogenannten Grundwissenschaften, Phvsik, Chemie, Zoologie, Botanik, Mineralogie, Mathematik u. \. w., so wie mehrere dem landwirthschaftlichen Gewerbe vielfach dienende und för- derliche sogenannte Hülfswissenschaften , als Thierheil- funde, Geschichte und Literatur der Landwirthschaft, Für die zum besseren Verständniß dieser Vorträge erforder- lichen praktischen Erläuterungen is ebenfalls geforgt, und überdies bietet die Universität Bonn die {hönfte Gele- genheit noch zu mannigsacher Erweiterung des Unter-

Zubehör auf 26, ter Aufbebung des auf den 3. gewesenen Termins, in dem auf

den 18. April 1848, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angeseßten Termin subhastirt werden. Die Hypothekenscheine und die Taxen sind in unserer Registratur einzusehen.

Dezember 1847.

Königl. Land- und Stadtgericht. nt : L Zittau, den 31. Januar 1848.

Direction der Loebau - Zittauer Eisenbahn - Gesellschast.

G. Michaelsen hierselbst hat mit Jnsolvenz ein gerichtliches Arrange- In Deferi- e3 und zur Konstatirung der Passiv- gen, welche an den Handels- rmogen, 1n S§pecIe Schuhagen Nr. 19 echtens Ansprüche machen haben, hiermit geladen,

Der Handelsmann der Anzeige seiner ment seiner Debit-Verhältnisse beantragt, rung dieses Antrag Masse werden alle diejeni mann G. Michaelsen und dessen Ve an das dazu gehörige Haus c. P, aus irgend einem Grunde R

D Ner Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Carl Gustav Bierbaum in Christianstadt is heute von uns der Konkurs eröffnet worden. nen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sih haben, oder welche demselben etwas bezahlen oder liefern sol- len, hierdurch angedeutet, an Niemanden das Mindeste davon verabfolgen zu lassen, vielmehr solches uns so- gleich anzuzeigen und die bei ihnen befindlichen Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer Rechte daran, in unser Depositum abzuliefern,

Wer dieser Anweisung zuwiderhandelt und dennoch dem Gemeinschuldner eiwas bezahlt oder ausantwortet, von dem wird die Zahlung oder Ausantwortung für nicht geschehen erachtet, und wird das so Geleistete zum Besten der Masse anderweit von ihm beigetrieben wer- den, auch is der Jnhaber solcher Gelder oder Sachen im Falle der Verschweigung und Zurückhaltung der Konkursmasse auf Höhe der zurückbehaltenen oder ver- \hwiegenen Gegenstände verantwortlich und geht außer- dem aber seines daran habenden Unterpfandes und an- deren Rechtes verlustig,

Sorau in der Nieder-Lausiß, den 3, Dezember 1847 Königl. Land - und Stadtgericht, Y (gez,) Calow,

S s G À A von Bremen nach Amerika. Auch im gegenwärtigen Jahre fertigen wir a m 4stenu. 15tenTage cines jcden Mo- O mastige Schiffe er-

Es wird daher allcn de-

und Forderungen zu folche in terminis den 8ten oder 22sten kft. Mts. oder den

F, jedesmal Morgens 10 Ur, und unter Ausführung anzumelden und z

März d, J,

vor dem Stadtgericht speziell der etwanigen Vorzugsrechte Strafe der in termino den 21. Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion on der vorhandenen Masse,

ren haben zugleich procuratores sub praejudicio, sie sonst zu den heit vorkommenden Verhand- an die ord- der erschienenen oder itoren werden gebunden werden. ations-Termine, den 8ten k. M., Verhandlung wegen Bestellung stes und zur Berathung sonstiger ufinden, eo sub Mehrheit der Er-

New-York und Balti- more, so twoie im Früh- Orleans and Galveston Port-Adelaide in Süd- mäßig am 15ten Tage großen amerika- und „Hermann'“ gefertigt, Wir halten

auch nah New- in Texas, ab, und ebenfalls nach Ferner wird regel Monats eines der neuen

diese Anstalt zu besuchen, jahr und Herbst

um sich zu einem wissenschaftlichen Landwirth auszubil- den, und zu dem Ende über die Einrichtung der Anstalt und die Anforderungen, welche an die sie Besuchenden gestellt werden , vorher sich zu unterrichten wünscht, be- liebe sich deshalb in portofreien Briefen an die unter- zeichnete Direction zu wenden, die auf alle in dieser Beziehung an sie gelangende Anfragen genaue Auskunst erthcilen wird,

Hier sei nur noch erwähnt, daß eine den Anforderun- gen der Jettzeit genügende wissenschaftliche landwirth- \chaftlihe Ausbildung nux durch einen zweijährigen Aufenthalt auf der Anstalt von dem, der sie sih allein zu erlangen und zu dem Ende

¿ G 5 und Abweisung v Wer gesonnen sein sollte,

Auswärtige Kredito ad Acta zu bestellen, in dieser Debit - Angelegen lungen nicht werden zugezogen, Beschlußnahmen

eines jeden nischen Post-Dampfschiffe „, von Bremen nach New-York ab uns zur Beförderung von mit obigen Scl ertheilen über die billig alles Weitere, auf portofreie Die im vorigen on Berlin als von

nungsmäßigen gehörig vertretenen Kred In dem ersten Liquid haben Creditores zur eines Gemeinen-Anwa allgemeiner Angelegenheiten sich einz »raejudicio, daß den Beschlüssen der achgegangen werden, Januar 1848.

bestens cmpfohlen und gestellten Frachten, \ Anfrage gern nähere Aus- Monat eröffnete Eisenbahn Leipzig und Köln 15 Stunden nah Bremet

ÁC C 0.7

ffs - Befrachter.

iffs-(Belegenheiten

führt sowohl vor Personen und Güter in e. Bremen, im Januar 1848.

Lüdering Schiffs - Rheder und Schi

chienenen werde 7 Datum (Hreifswald, den 17. Direktor und Affsessores des Stadtgerichts.

Dr. Teßmann,

daselbsi erwerben will, auch der vollständige Lehrkursus auf ihr für in vier Semestern berechnet ist. Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1848. Die Dire on der höheren landwirthschaftlihen Lehr-Anstalt,

Oeffentliches Aufgebot,

angeblich verloren gegangene Doku- s ihrer Mortification und Erneue- rmit öffentlih aufgeboten, 1) die Obligation des K dato Lübben den 29.

niß vom 3. Januar 18: vierzig Thaler a und von vierteljährlicher

Haupt-Sparkasse des Mar in Lübben, cingetragen für thengute des Martin Gro des Hypothekenbuchs Rubrica E, No, 1. creto vom 24, Februar 1829,

die Obligation des

wie des bürgerlichen Gewerken der Kreisst

Nachstehende

mente werden Behuf Todes-A

e, uar, Mittags , verstarb nach

zes halb cin Uhr der Geheime

em Krankenlager Direktor zu Landsberg an der Nürnberger. Staates, der jung Museu, der unv Wohl der lei- (am 15, De- geworden, sein

Oeffentliche Vorladung, x Ueber das Vermögen der hiesigen Fabrikanten August Jacob und Gottlieb Schmidt is mittelst Verfügung vom 13, September c. der Konkurs von uns eröffnet und ein Termin zur Anmeldung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger auf „den 10, März 1848, Vormittags 10 Uhr, J unjerem Gerichtslokale hierselbst anberaumt worden. Es werden daher alle unbekannten Gläubiger der Fa- brifanten August Jacob und Gottlieb Schmidt hier- durch aufgefordert, im gedachten Termine entweder per- sönlich oder durch zulässige und hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte, wozu die Justiz - Kommissarien Kuittel hierselbst, Auspach in Reichenbach und Kanther in Nimptsch vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre An- sprüche an die Jacob und Schmidtsche Konfurs-Masse anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen

Wer \ich in diesem Termine nicht meldet wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeshlo}sen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still- schweigen auferlegt w

Langenbielau,

Am 6. Febr furzem, aber s{merzvoll Hofrath und O Warthe, Dr. der grau gew

artin Groeck de Márz 1826 und Anerkeunt- 28 über 48 Thlr., achtund- jährlicher Verzinsung Aufkündigung, für die kgrafthums Niederlausiß dieselbe auf dem Kossä- eck in Briesen Nr, 36.

ossäthen M inlösung der bis Weihnachten 1847 fälligen briefs - Zins-Coupons findet vom rz, Vormittags von 9 bis 12 Nr. 9 gegen nach

Joseph Emil orden im Dienste des Umgange mit den 1 Bestrebungen für das denden Menschheit, war noch kurz v Genugthuung zu Theil Jubiläum zu fei

Ostpreußischen Pfand 15. Februar bis 4. M Uhr, in der Neuen Schönhauserstraße den Kapitals-Beträgen zu ordnende Verzeichnisse statt. Die Anmeldung zur Verschreibung der neuen Coupons-Serie fann gegen Abstempelung der Siich - Coupons, jedoch erst nah dem Zinszahlungs- Termin, also vom 6. März ab, geschehen. Berlin, den 7. Februar 1848. Der Ostpreußische General-L Kommerzien-Rath F. W. Behrendt,

11] « & E 2 [11 Verkauf eines Ritterguls. t mittlerer Größe mit unge- en Feld und Wiesen, einige soll sofort aus und erfahren

zember 1847) die funfzigjähriges Amts- zeige, erschütternd für Jeden, oft Verkannten, nahe gesta vom entseizlichen Verluste

Dr. W

Edlen, nur allzu

idmet im Namen der

beugten Hinterbliebenen

oldemar Nürnberger, praktischer Arzt,

und Nath, so Ausschusses von Vierteln und adt Lübben, vom 23, Februar 1826 über 100 Thlr, Einhundert Thaler Courant für die Kossäthenfrau verehel. Schwihke, geborene Christiane Mehlan, in Görlsdorf zu 35 Prozent Y insung und halbjährlicher Aufkündi- gung, die besage des über den Nachlaß der ver- eheliht gewesenen Schwiyke, Christiañe, geborenen Mehlan, abgeschlossenen Erbvergleichs vom 7. April 1847 auf deren Bruver, den Bauer Gottfried Meh- lan in Treppendorf, als Eigenthum übergegangen. Es werden daher alle diejenigen, welche als Eigen-

Bürgermeister andschafts-Ageni,

"3 Magenbiere, das Bittere und Aethe- fens unverändert enthaltend, Brustbiere, elbier , Weiß - und Brauubiere sind vor- Adlerstraße Nr. 5, Landsbergerstraße Nr. 86, Alte Jakobsstraße Nr. 35, Aerstraße vor dem Neuen Königs-

Pryriuczer, Der Ein Rittergu fähr 700 Mor Stunden von freier Hand verkauft werden, das Nähere durch

iz-K i\\ pi in Hall

rische des Hop

alle gelegen, 29, September 1847, Sandreczkysches Patrimonialgericht,

enstraße Nr. r. 4, Wollanksstraße Nr. 16, Thor Nr, 18, Mühlenstraße Nr, 8 u, a, v, a O.

Kauflustige

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 5 Jahr.

4 Rtble. - 5 Fabr. 8 Rthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen Uummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

M 41.

Inhalk.

Amtlicher Theil.

Ständische Augelegenheiten. Dreizehnte Sipzung des Ver- einigten ständischen Ausschusses am 5. Februar. Fortsezung der Berathung der §§. 92 und 93 des Éniwurfs des Strafgesezbuches, Hochverrath und Landesverrath gegen den deutschen Bund betreffend. Der auf Wegfall dieser Paragraphen lautende Antrag wird mit großer Majorität ni cht angenommen. §, 94; Feindliche Handlungen gegen befreundete Staaten, wird mit einiger Modification angenommeu. Desgleichen die §8. 95, 96, 97 und 98: Gemeinsame Bestimmungen für Hoch verrath und Landesverrath, Die §§. 99, 100, 101 uud 102, hin- sichtlich der Majestäts-Beleidigung, werden angenommen, Von den gs. 103, 104 und 105, Beleidigungen der Mitglieder des Königlichen Hauses betreffend, wird der erste angenommen, der zweite in Wegfall ge- bracht und der dritte an dieser Stelle ausgeschieden, Die §F. 106 und 107: Gemeinsame Bestimmungen für Majestäts-Beleidigung und Beleidigung der Mitglieder des Königlichen Hauses, werden angenommen,

Beilagen.

Amtlicher Theil.

S Bekanntmachung. Es ist abermals einigen Privatpersonen gelungen, hier und in der Gegend von Frankfurt a. O, die Verfertiger und wissentlichen Verbreiter falscher preußischer Kassen- Anweisungen zu entdecken und der betreffenden Behörde zur verdienten Strafe zu überliefern. Wir haben denselben dafür die in unseren früheren Bekanntmachungen zu- gesiherte Belohnung bewilligt und werden auch in Zukunft Jedem, der zuerst cinen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher

preußischer Kassen - Anweisungen -der Behörde dergestalt an-= zeigt, daß er zur Untersuchung gezozen und bestraft werden kann, nah Beschaffenheit des Falles eine Belohnung von

: „Dreihundert bis Fünfhundert Thalern“ gewähren und diese nach Bewaudtuiß der Umstände, besonders wenn in Folge der Anzeige zugleich die Beschlagnahme der zur Verfertigung der falschen Kassen-Anweisungen benußten Formen, Platten und son= stigen Geräthschaften erfolgt, angemessen erhöhen.

Wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, kann sich an jede Orts- Polizei-Behörde wenden und auf Verlangen der Verschweigung sei= nes Namens sich versichert halten, insofern diesem Verlangen ohne nachtheilige Wirkung auf das Untersuchungs - Verfahren zu willfah- ren it

Berlin, den 3. Februar 1848,

Haupt = Verwaltung der Staatsschulden,

von Berger. Natan. Köhler. Knoblauch.

von Rother. Befkanntmawmung

Jn Folge einer Beschädigung, welche das zwischen New - York und Bremen coursirende Dampfschi „, Washington ‘“ auf der leßten Fahrt nach New-York erlitten hat, wird die in der Bekanntmachung des General - Post - Amtes vom 28sten v. M. angezeigte, für den Monat Februar d. J. projektirte Fahrt nicht stattfinden und demnach qu h die Abfertigung von Korrespondenz nah Amerika aus Bremen am 13ten d. M. unterbleiben, Die gedachte Bekanntmachung erledigt sih hiernach. “* “Berlin, den 8, Februar 1848.

General-Post-Amt. E

Abgereist: Der General Major und Commandeur der ersten

Garde-Landwehr-Brigade, von Gerlach, nah Kopenhagen.

Ständische Angelegenheiten. Dreizgehbhnte S1 ung des Vereinigten ständishen Ausschusses. (5. Februar.)

Die Sißung beginnt nah ; 11 Uhr unter Vorsiß des Mar= halls, Fürsten zu Solms, mit Verlesung des über die gestrige Sihung aufgenommenen Protokolls durch den Secretair , Abgeord= neten Kuschke. :

Als Secretaire sungiren in der heutigen Sißung die Abgeordne=- ten Diethold und Dittrich. :

Marschall: Wenn feine Bemerkung über das Protokoll erfolgt, so ist es für genehmigt zu erklären,

Jn Fortseßung der gestern abgebrochenen Berathung hat zunächst der Referent das Wort, : |

Referent Kaumann: Meine Herren! Wenn i gestern zu- nächst Veranlassung gewe)en bin, daß die Debatte nicht zum Schluß gebracht wurde, #0 sei es mir auch erlaubt, heute die Gründe zu ent- wickeln, warum ih es nicht für angemessen gehalten habe, schon gestern zu einem Endresultate zu gelangen. Cs ist vom Herrn Land- tags - Kommissar das Gutachten der Abtheilung durchgegangen wor- den, und er hat erklärt, daß das Gutachten ihn erstens überrascht und zweitens geshmerzt habe. Was seine erste Aeußerung anbetrifst, so hat er sie motivirt, indem er das Gutachten durhgegangen und dabei zu dem Resultate gelangt ist, daß alle darin enthaltenen An- sichten fals seien. Jh halte es für Pflicht, sür das Gutachten der Majorität aufzutreten. Es is zunächst die Aeußerung im Gutachten beleuchtet worden, welche sih auf den Bundestags-Beschluß von 1836 bezieht, und, irre ih nicht, so hat der Herr Landtags-Kommissar an=- genommen, die Abtheilung habe die Rechtsbeständigfkeit dieses Be- {chlu}ses in Abrede gestellt. Zu dieser Vorausseßung giebt das Gut-

ahten feine Veranlassung; es is im Gutachten nur ausgeführt worden, daß, wenn der Bundestags-Beschluß von 1836 bestehendes Recht sei, daraus noch kein Grund hergenommen werden fönne, sih uha für Beibehaltung

des dadurh begründeten Rechtszustandes zu

Preußische Zei

Berlin, Donnersiag den Wte» Februar

Al Min:

erklären. Diese Ansicht blos will die Abtheilung ausgedrüdckt haben,

und ih erkenne sie auch jeßt noch für die rihtige an. Wenn uns ein Geseßentwurf vorgelegt wird, so is es gerade die Frage, ob das bestehende Recht zweckmäßig, ob es ausreihend sei? Wäre diese Frage nit zu stellen, dann sähe ih in der That feine Veranlassung, warum uns überhaupt ein Geseßentwurf vorgelegt wird, über den wir berathen sollen. Eine audere Frage ist aber die, ob das preußi- he Strafgeseßbuch Bestimmunßen enthalten dürfe, welche diesem Bundesbeschlusse von 1836 entgegen seien? Und da is} es allerdings die Meinung der Majorität , daß diese Frage bejaheud beantwortet werden müsse, daß es also allerdings zulässig sei, diesem Beschlusse au nicht entsprehende Bestimmungen in das preußische Strafgeseb- buch aufzunehmen. Es fommt bei dieser Frage darauf an, auf die ersten Bundesverträge zurückzugehen, es kommt darauf an, zu prü= fen, ob der preußische Staat sih seiner Souverainetät, dem deutschen Bunde gegenüber, entäußert habe, ob die Souverainetät Preußens aufgegangen ist in dem deutschen Bunde? Jh muß diese Frage verneinen, Die Bundes - Akte von 1815 spricht nichts davon, daß auh nur Ein Souverainetätsrecht dem deutshen Bunde von Preußen übertragen worden sei, oder von irgend einem anderen deutschen Bundesstaate. Der deutsche Bund hat den Zwe, die innere und äußere Sicherheit Deutschlands zu wahren, er hat den Zwed, dahin zu wirken, daß weder innere noch äußere Feinde Herr werden über Deutschland. Das ist sein Zweck, die Bundes=-Akte sagt aber uicht, daß diesem Zwecke entsprochen werden solle direkt durh Bestimmun- gen in den Gesebgebungen der einzelnen deutschen Staaten, sondern sie erfennt nur im deutschen Bunde díe Gesammtmacht an, welcher die Aufgabe gestellt ist, der Gefährdung der deutschen Staaten ent-

e D Einzelne Bestimmungen beziehen sich allerdings auch auf innere Verhältnisse, namentlich auf die ständischen Justitutionen

in den einzelnen Staaten und die Verhältnisse der Juden; aber die Bundes =- Akte so wenig, wie die wiener Schluß - Akte, geben dem deutschen Bunde das Recht, auf die Geseßgebung in diesen Beziehungen einzuwirken. Js nun, meine Herren, der deutsche Bund eine Macht, welche Souverginetätsrechte den ein- zelnen deutschen Bundesstaaten gegenüber nicht hat, ist er uicht eine Macht, welche zu gleicher Zeit gebieten kann über die Unterthanen und die inneren Verhältuisse der einzelnen deutschen Staaten, dann, meine Herren, sehe ih feinen Grund, weshalb der Bundestags8-Be= \chluß von 1836, über jene Befugniß hingusgehend, in diesem Au- geublicke für uns bindend sein folk beider Frage :

„Ob es angemessen sei, die §§. 92 und 93 in das Geseßbuch auf-

zunehmen. ““ Wenn die Majorität der Abtheilung dieser Ansicht war, folgerecht zu der Frage kommen :

„Ob innere Gründe vorliegen, um diese Paragraphen dessenun-

geachtet in das Strafgeseßbuch aufzunehmen ?“ Sie hat das geprüft, und hat es gewissenhaft geprüft, sie hat es mit aller Unbefangenheit geprüft, sie hat es ohne irgeud eine Tendenz geprüft, sie hat sih bestrebt, weil dies eine der delifatesten Mate1ien ist, mit möglichster Trockenheit daß ih mich so ausdrücke die Sache zu behandeln. Wenn, meine Herren, das Gutachten nicht voll- ständig dieser Jutention entspricht, so würde es niht der Abtheilung, nicht der Jutention des Referenten zur Last zu legen sein; dann bitte ih es zur Last zu legen der Ungeschicklichkeit der Feder, welcher die Auf- gabe geworden ist, die Ansichten der Aktheilung Jhnen vorzutragen. Die Abtheilung hat in ihrer Majorität die Ansicht ausgesprochen, daß ein Hochverrath oder ein Landesverrath dem deutschen Bunde gegeu= über niht begangen werden könne, weil sie der Meinung ist, daß der deutsche Bund nicht als ein Staat anzusehen sei, als ein Staat in der Bedeutung, daß Oberhaupt und Unterthanen darin bestehen, als eiu Staat, der seine Begränzung hat in einem bestimmten Landes= gebiete, als ein Staat in der Bedeutung, daß die Herrschaft des Staats - Oberhauptes sih erstrecke über dieses Gebiet und auf alle Verhältnisse und Einwohner, die in diesem Gebiete vorhanden sind. Es is dagegen erinnert worden, daß der deutshe Bund allerdings ein solher Staat sei; es ist gesagt worden, der deutshe Bund sei fort- gebaut worden auf die tausendjährige deutsche Staats-Verfassung. Jch will darüber nicht rechten, ob in der That der deutsche Bund eine weitere Entwidelung des ehemaligen deutschen Reiches sei; aber das ist unzweifelhaft, daß dem deutshen Bunde Eins abgeht, was ihn zum Staate macht, daß ihm das Oberhaupt abgeht, in welchem si die Souverainetät konzentrirt. Jst diese Souverainetät nicht kouzen- trirt, sei es in einer physischen oder in einer moralischen Person, dann fann auch nicht davon die Rede sein, daß die einzelnen Staatsbürger der einzelnen Bundesstaaten dem Bunde gegenüber eine Pflicht zur Unterthanentreue haben, und von dieser konnte nur im Gutachten die Rede sein.

Die Verpslichtung zur Unterthanentreue, meine Herren, ist, dem deutschen Bunde gegenüber, nicht anzuerkennen. Jch kann nicht an- nehmen, daß der deutsche Bund neben dem Landesherru gebieten könne in dem Staate, in welchem ih lebe; ich kann nicht annehmen, daß zwei Autoritäten im preußishen Staate oder in irgend einem Bundesfstaate berufen seien, zu gebieten; ih halte nur eine Autorität in jedem Staate dazu berechtigt, und das is der Landesherr. Es ist ferner von der Abtheilung ausgeführt oder auszuführen versucht wor=- den, daß der deutshe Bund in den Verträgen, welche er geschlossen, feine Staatsverfassung im eigentlichen Sinne der Verfassung eines

Staates, welche die Ordnung im Staate zu regeln hat, besiße. Auch Von dem Herrn Landtags=

bei dieser Ansicht muß ich beharren. Kommissar is dies bestritten und gerade das Gegentheil behauptet worden, ja, er ist noch weiter gegangen, er hat gesagt, nicht uur sei die Bundesverfassung ein integrirender Theil der Verfassung eines je= den Bundesstaates, sondern die QUN E sei die Basis der Verfassungen der. einzelnen Bundesstaaten, Zch bekenne, daß ich mich dieser Ansicht nicht anschließen kann ; ih muß gestehen, daß ich die Sache gerade umgekehrt ansehe ; ih muß erklären, daß ih den deut- hen Bund nicht als möglich erachten fönnte, wenn nicht die einzel- nen Staaten exístirten, die in diesem Bunde begriffen sind. Jch sehe also nicht den deutschen Bund als die Berta der deutshen Bundes- staaten an, nein, ih sehe die einzelnen Verfassungen der Bundesstaa- ten als die Basis des deutschen Bundes an, und i bin stolz darauf, zu sagen, daß ih Preußen für eine Hauptstüße des deutschen Bundes

so mußte sie

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' daß ‘der deutshe Bund, dieser Vertrag,

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1848.

halte. Js nun der deutshe Bund nicht die Basis, sondern is er nur ein Vertrag zwischen den einzelnen deutshen Bundesstaaten, dann fragt es sich doch, meine Herren, ob man einen solhen Vertrag zwi- schen unabhängigen souverainen Staaten als eine Verfassung der ein- zelnen Staaten zugleich erachten müsse. Jch muß sagen, daß ich einen Vertrag, wie es die deutsche Bundes- Akte i}, wie die wiener Schluß- Afte sie ergänzt, niemals für eine Staatsverfassung ansehen fann ; ih bin auch der Meinung, daß es uicht die Absicht gewesen is}, dem deutschen Bunde eine solche Bedeutung bei seiner Errichtung zu geben. Es wird in der That \{chwer, nachzuweisen, weshalb ih die Bundes=- Akte nicht für eine Staatsverfassung halte, weil erwiesen werden müßte, daß sie eine solche sei; ich will nur

auf Eines aufmerksam machen, Freilich sind es 38 souveraine Staaten, welche sich vereinigt haben; nehmen wir aber an,

i es wären nur 2 Staaten, wäre das nicht au ein Bund? Wem aber könnte es einfallen, zu sagen, wenn

sich zwei Staaten verbinden, wie si jezt 38 verbunden haben, wer

fönnte sagen, daß ein solher Vertrag eine Staatsverfassung den beiden verbündeten Staaten und ihren Unterthanen ge=- genüber sei?! Unmöglich läßt sich das zugeben. Jch will

damit nit die Bedeutung des Vertrages in Abrede stellen, das seï fern von mir; es geht die Tendenz, welhe ich habe, nur dahin, zu zeigen, daß dem deutshen Bunde gegenüber in Preußen uicht von Hochverrath oder Landesverrath die Rede sein fönne. Ob in ande=- rer Weise der deutsche Bund zu sichern, zu respektiren, in seiner Ten- denz anzuerkennen sei, das is eine andere Frage, meine Herren, die jeßt hier niht zur Berathung steht. Es is in dem Gutachten, daß ih nochmals darauf zurückkomme, bemerkt worden, daß das Verhält- niß ein ganz eigenthümlihes werden míisse, wenn man erwäge, daß einzelne Provinzen des preußischen Staates nicht zu dem Gebiete gehören, mit welchem der preußische Staat zu dem deutschen Bunde getreten is. Es is dagegen erinnert worden, daß man unmöglich zugeben fünne, es werde der preußische Staat in seiner Geseßgebung für einzelne Provinzen Bestimmungen treffen, die für die anderen nicht gültig seien; es ist gesagt worden, es könne unmöglich zugege= ben werden, daß, wenn in sechs Provinzen etwas für Hochverrath und Landesverrath gelte, es in der siebenten und achten Provinz nicht dafür gelten sollte. Damit, meine Herren, bin ih einverstanden; das würde ein Widerspruch sein, und ih halte es für angemessen, daß die Strafgeseße, welche einmal erlassen werden müssen und er= lassen worden, für alle Unterthanen in allen Provinzen des Staates bindend seien. Aber damit wird noch immer nicht die Eigenthümlich- feit beseitigt, deren erwähnt worden ist, denn während der deutsche Bund die Verpflichtung hat, die Jutegrität Deutschlands und der einzelnen Staaten zu sichern und zu erhalten, hat er diese Verpflich- tung nicht in Betreff einzelner Provinzen, welche dem Souliibes Staate angehören, und für welche doch dieselben Geseße im JIuteresse des deutschen Bundes gelten sollen. Schon aus dieser Eigenthüm- lichkeit, meine Herren, ergiebt sich, wie bedenklich es ist und wie zweifelhaft es sein muß, vou Hochverrath und Landesverrath den deutschen Bunde gegenüber zu sprechen. Die Abtheilung is nun in ihrer Majorität aus dem Grunde, weil sie den deutshen Bund nicht als eineu Staat betrachtet, zu dem Schlusse gekommen, daß von Hochverrath und Landesverrath ihm gegenüber nicht die Rede sein fönnez sie is aber noch weiter gegangen, sie hat zu zeigen gesucht, daß auch die Handlungen, welche in §§. 92 und 93 gemeint sind, nicht füglih gegen den deutshen Bund begangen werden fönnten. Es is ausgeführt worden, daß die Auflösung eines Vertrages von einem Dritten überhaupt niht wohl denkbar sei, weil ein Vertrag auf freiwilliger Uebereinkunft beruhe und daher nie wieder aufgelöst werden fönne, wenn nicht durch Uebereinkunst oder gewaltsam von den fontrahirenden Theilen selbst zurückgetreten werde. Es is ferner von der Abtheilung auszuführen versucht worden , daß von einer gewaltsamen Schmälerung des Bundesgebietes nicht die Rede sein könne, es is aber dabei natürlih von dem Bundesgebiete in dem Sinne nur gesprochen worden, in welchem man von einem Landesgebiete überhaupt spricht, nämli von einem Landesgebiete in der Bedeutung, daß die Herrschaft, die höchste Gewalt im Staate, sich darüber er- strecke. Ju diesem Sinne aufgefaßt, bin ih der Meinung noch jebt, daß die Abtheilung in ihrer Majorität Recht gehabt hat. Zugeben will ich allerdings, daß Handlungen vorgenommen werden können, welche gewaltsam den Bund zerreißen , daß Handlungen vorgenom- men werden können, welhe das Gebiet des deutshen Bundes \chmä=- lern, d. h. daß fie das Gebiet der einzelnen Bundesstaa=- ten und dadurch das Gebiet des deutshen Bundes s{chmä= lern; aber daraus, daß dies möglich is, folgt noch nicht, daß Bestim mungen nöthig sind, wie sie die §§. 92 und 93 enthalten. Nach der Ansicht der Abtheilung würde es ein Widecspruch sein , von Strafen des Hochverrathes und Landesverrathes dem deutschen Bunde gegen- über zu sprechen, weil der deutsche Bund kein Staat is, keine Staats- verfassung, keine Souverainetäts - Rechte , den einzelnen deutschen Staaten und Einwohnern gegenüber, hat, und aus diesem Grunde hat die Abtheilung darauf Gg eTggen , die §§. 92 und 93 aus dem Entwurfe zu entfernen. Es könnte nun eine weitere Frage sein, ob, wenn man auch von Hochvecrath und Landesverrath dem deutschen Bunde gegenüber nicht sprechen wolle, ob es, sage Je doch NIQE ARe gemessen sei, Strafen, wie sie diese §§. 92 und 93 anordnen, sür Handlungen eintreten zu lassen, wie sie hier gemeint sind, ohne ge- rade damit zu sagen, daß es Hochverrath und Laudesverrath sei. Da, meine Herren, muß ih do auch Anstand nehmen, mi für die Bestimmungen der §§- 92 und 93 zu erklären, denn, wie ih auszu- führen versucht habe, ist zwischen dem deutschen Bunde als Staat und den einzelnen Bundesstaaten als solchen, zwischen dem engeren Vaterlande, daß ih so sage, dem preußischen Vaterlande, und dem weiteren Vaterlande, dem deutschen Vaterlande, noch ein bedeutender Unterschied in staatlicher Beziehung, Wir sind, meine Herren, bis zu der Todesstrafe gegangen, wir haben die härtesten Strafen für Ver= brehen gegen den preußischen Staat zugelassen, weil wir es als eine ¡etát unserem Staate gegenüber ansehen, Handlungen, welche seine Existenz bedrohen, mit den schärfsten Strafen zu ahnden, Diese Pie- tät, dem deutschen Bunde gee dem Vertrage gegenüber, wel- cher zwischen den deutschen Fürsten geschlossen wurde , diese Pietät, meine Herren, fann ih iu mix nicht finden; ih kann nicht zulassen, gleichgestellt werde dem preu-