1848 / 44 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Ministers in Betreff der Fristverlängerung als auch nach der Aeuße- | ih die Verordnungen, wie sie bis jeßt in ib i ; ;

l g, : r praxi bestanden, so weit genden Stelle selbst d ü j r des Herrn R e Kommi zes in Feen, der Proclamation | sie sich auf den vorliegenden Fall beziehen, oorlese : , E en ff Ge Maire dax: gesmng!- bah. bas zu wider 369 ie Sache sich wesen A bene gesta ra hat. Es handelt sich aber Gegen nicht erschienene Militairpflichtige deren Aushebungsort viel Gefährlicheres und Unwürdigeres, als die Desertion des Ei E NZ 44 , , , p noch um Ee gan andere Sache, und da muß ih an das anfnüpfen, nicht ermittelt werden fann, tritt die Vermuthung eines unerlaub=- | nen selbst begehen. Jch bitte, bedenken Sie besonders den F a 2 . Erste B eilage Zur Allgem e1nen Preußisch én Zeitun Sonntag den 13. Febr was g Vorsißende der Abtheilung gesagt hat. Es wird ein gan ten Austritts aus dem Lande ein, und damit der zureihende Grund | ein gespanntes Verhältniß unseres Staates mit einem _ bbs rets | g 5 atel err e. S Ges es 0e wohl zu bedenken jein, S Einleitung des Confiscations-Prozeses. Die Verfolgung der Staate vorliegt, wo also ein Krieg möglicherweise in Aussicht scht; E r Veränderung t L O AREN eri Ae D a hat s a E Lite na ht iren r She E lea Auoebu n m nun Emissaire herüberkommen, die Treue unserer Soldaten Abgeordn. Camphausen : Jh gehöre auch zu denjeni f f j ñ j betreffenden Personen nah zwei Kategorieen behandelt, 1) als solche, die Listen derseiben an die Regierungen ldlariden, welche sie E ing E I Maren Be, pn L I Be ab A sie den Paragraphen des Entwurfes deshalb ai p“ g g ane ae O S ‘Preufen für den Weatall ane s waEEN B daß neben dieser noG der Gern: ARE O die durch die Bestimmungen der Ersaßinstruction zu ihrer Pflicht an dannck in einer p 1 j E T E, : erbrechen viel gefähr= PYrovinzialständen nicht berath : {n Z )rte Nedner L n Wegfall der Straf- | ausge)prochen werde.

j - ck in einer Klage zusammengefaßt, in den ersten Monaten des | lier und viel nihtswürdiger se ls d i î Provin / en worden ist; ih halte es aber für | best des ‘aphen angeführt hat, best i i i i gehalten und bestraft werden können, und 2) als solche, die deêwegen folgenden Jahres an die Justiz-Behörden übersenden banelt vou 1 Solhai e ger sein, als das, welches dem einzelnen ünstig, wenn noch andere Gründe, wie deren angeführt wurd estimmung des Paragraphen Tenn in. estimmen mi, gerade Jh trage darauf an, daß die lebte Bestimmung dieses weil sie sich der Militairpfliht definitiv entzogen hatten härter zu dieien das zurückgelassene Vermögen dem Fiskus / n vorgeworfen werden kann. Jh finde es also bedenklich zutreten. Mir kommt es vo ls ob der & I LEN, für ihre Beibehaltung zu votiren- Wenn in früherer Zeit eine Ent- Paragraphen wegen Entziehung der Befugniß zur ferneren Praxis

| E, T C , zurück zuerkannt werde. | wenn man die Zuchthaus z\chlie s - hinzutrf E or, als ob der §. 49 gewissermaßen, | \culdi in li fonnte, daß Jemand 20 J «nli j 4 a4 ; bestrafen wären. Diese Strafe konnte aber erst eintreten , wenn sih Zur Begründung der Confiscations - Kla i j ausstrafe ganz ausschließen wollte, da dieses ° nich der militairischen Sprache zu bedi | aßen, | \{uldigung darin liegen r Jemand auf 20 Jahre oder | gänzlich gestrihen werde. Jh finde für jene Bestimmung um so r is Í gründ L - Klage bedarf es allein des | Verbrechen in der That sehr ehrlos sein k um mi y hen Sprache zu bedienen, das Armee- Corps | länger Militair eingezogen wurde so will ih das 4 i i E u Gti f, / der Mann so lange der Militairpflicht entzogen hatte "als er zum Attestes des betreffenden Landrathes ohne Mitzeichnun : Ç R De F E sein kann, lle, §. 133 aber einen vorgeschobenen Post l ür di ANQIE E E eingezoger : ¿:.10 will ih das zugevenz in} wemger, Ren Grund, als sie mit dem unrichtigen Zeugnisse in gar l e Viilit y betr oh g der per- Marschall : Wenn keine Bemerkung weit ‘Fol vorstelle, T Me Fee Posten, welcher für die | der jeßigen Zeit aber, wo es eine Ehre is, Soldat zu sein d keiner nothwendigen Verbind d der Unrichtigkeit eines stehenden Heere gehörte, also bis zum vollendeten Mheu clahré Ds manenten Mitglieder der Kreis-Ersaß-Kommission wir Abîti L nerfung weiter erfolgt, so kommen Versammlung die Einladung enthält, ihn aufzuheben, was hoffentlich | Di BIgen Zeir, AIEe j Hhs zu sein, wo der ner nothwendigen Verbindung steht und von der nrichtigkeit eine end e g / m V 2ásten Jahre. an Mitg é a D E 4A f i nung L, ' ; d ) - j t großen Belästigungen verbunden ist, | aus estellten Zeugni hl ächfi f die Entzi d hat bisher bestauden. Dasselbe wird im §. 129 prinzipiell festge- Wenn man das so allgemein aufstellt, wie es die von mi zur Abstimmung ie erste Frage is zu richten auf den Vor- ehen wird. Dienst in keiner Beziehung m! , gungen verbunden 11, gestellten Zeugnisses wohl zunächst nur aus, die ntziehung der ) e w «i A6 ge- ; D alle- | {lag der Abtheilung unter Nr. 1 d beißt: auch ge\V€? f involvirt die Selbstverstümmelung unbedingt chrlose G ch. | Bef Ausstell i ü d halten, indem, wenn Jemand die Königliche L 2 ien Bres : / 5 ur at g tr, 4 und heißt: (Gelächter. ie Selbstve i rlose Gesinuung. Jh zefugniß zur Ausstellung fernerer Zeugnisse übergegangen werden le item en Jona be anges Une pst a1 | seie Serordnde sre # aeb ven” Durdus Jd | sief Uber” wegen gy sr ass E e e e d Mm E ecg gemi wi, jo | P B s Vie Be Pn Bren 0a de Lerg lou | gesiten sle, vab tr gs send ra fende bele, pan e selbe Strafe fällt, welche d er "Wt x E ear Gamen | Dal fu r: F AE E 2 E ; D j _wegsalen zu assen‘ (3 {v zur Abstimmung. y ' 1, und deshais 1 adt )en die Sirasve immung | ge]tatie olle, day ein Arzt jerneryin noch Kranke heue, zumal Lepslihtungzeit n Mebenten Den A neu i u 4 fe: (Ersay ps ge liche Aa aa s ias E 2 ea E beitreten, werden das durch Aufsehen zu erkennen geben. om iérungs u Kommissar von Reyher: Es scheint mir höchst enen worden. Id. E, das E 2e L DURL E G pp 1a: nur quf it freie Bestimmung dieser ankommt, 0b sie demselben §. 130 spricht die Vermuthung dieses Vergehens aber auch aus in läuterung nachgegeben hat, nichts Bedenkliches g tk “E Ih Der Marstat Fans ne SAFETeeMNe die Stimmen zu zählen.) bedenklich, ohne Weiteres den Wegfall des Paragraphen zu bude arge a R E S Mitbü f ade A I geve | tyr Rees 1OReE G d ; ( Betreff derjenigen, in Betreff welcher die bisherige Geseßgebung | will niht in Abrede stellen "daß cs fakftisch in der Praxis so ift LE ür Va gra ep hes E, Nein haben gestimmt 54 Mitglieder, ßen da es besonders im Fall eines Krieges von der größten Wich- Der i v die Verachiung E 2A n id Me s le J0AR g Unte rk E E: E E ob der Dorschiag E erforderliche nichts fannte als die Folgen, welche die Ersaßzinstruction mit sich | von dem geehrten Mitgliede aus Preußen und dem Herrn Vor d E zue eten Hage, die gerichtet is auf den t feit ist, daß dergleihen Verbrechen angezeigt werden; wenn aber t s Va M S Sia eug Tia L e, sie S “Es R, ih mebrere Mil lieder.) führt. Jch halte dieses für eine wesentliche Veränderung der Mili- | sißenden der Abtheilung angeführt worden ist, es ist aber feine ge- Soll beantragt S duns p S e Sh : L feine Strafe daraus steht und also Jemand von dem Vorhaben einer diese Selbstverstümmelun nicht ungeahndet läßt Aus Ves Grunde | Er hat sie gefunden und wir würden, wenn Mia weiter Bemerk Fern Ih glaube aud, bas Dgs Ge ANGEmEineR strafrecht- ege Bestimmung, daß es gerade so sein müsse, sondern nur eie jähriger N C U were: d O i L Desertion! vollständig Es ar kann, ohne die Verpflichtung | bin ih für e S aba. Jch will noch eins bemerken Wenn | gemacht f alsbald zur Abstimmung fommen. Die Edt beißt also - ichen Gründen nicht gerechtfertigt is, weil es nicht richtig erscheint ie sich au 18 / i e r, O R N : ¡„„SDesangnup|lrafe mcht unker aben, es anzuzeigen, jo halte ih das für ä f ährli tht bewies : H fi A Gh ite Soll f A Y T hei A, “lich Sehan im Verdacht Ves E beiti N i S hee ib e ole wir as A Kehen L L M bien naten und Strafarbeit uud Zuchthausstrafe bis zu (duf V hre mh veshalb dahin daß dtr reovaler ge Mg E Mülitaicvicite wen E E M nes I i, Gal Jagairagi: mt O eben 2h dos P R E ; E p A R i ai: E ! O i : ( 9 / l geehr Fahren 7 ‘‘ f Mar dn: E j : C es i 4 i allen, : 44) 16 er J z E E rg B bers Er Finale F O, as O s 26 Mark in Bezug auf den Regierungs - Bezirk Abgeordn. Graf von Schwerin : Es versteht si von selbst, s qus E E t Jemand deshalb zur Strafe zu, ziehen, die Absicht muß dur Zeugen | immer oder auf Zeit, verlustig erklärt zu werden,“ wegfallen zu Kriegs-Ministeriums angeführte daß in Zeiten U Élabe ünb des "wichti ae e, nid U Fee Nt e, obgleich | daß nicht bis auf fünf Zahre Gefängnißstrafe exkaun! WOdE „anz denn ih fann mir nid ‘beiten f: Sée) I, a 20 Dm nachgewiesen (t F i vonn S eiinné C : j Ras En az ersonen (A tvischèn e P a e s C ager 4 rund, doch nicht der allemige zu sein, der eine Aen- Gefängnißstrafe fann immer uur von drei Monaten, bis so weit sie Le ion bedülflih sein kön G Patrio ge Einem zur Regierungs-Kommissar von Reyher : Jch kaun der Aeußerung # Abgeordn. von Brünneck : Jch sebe voraus, daß nur in dem über die Grä A d did i e Me S jren stehen, | erung des - estehenden zu rechtfertigen gecignet wäre, weil wir | zulässig ist, erkanut werden, die Strafarbeit aber bis zu fünf Jahren. VÉ| / P T O des geehrten Redners nur beistimmen und muß zugleich bemerken, Falle, wo das Vergehen wiederholt wird, die Praxis für immer Tecd 7 Pee gau, Und. P T vollendetem 24sten Jahre, wenn- | gehört haben, wie groß die Zähl der Renitenten zwischen dem \ Es würde also präziser heißen : „Gefängnißstrafe nicht unter drei (Unruhe) daß dergleichen Fälle leider immer noch vorkommen, und daß nicht | genommen werden soll, wogegen eine zeitweise Entziehung für das glei nah \cendetem Kriege, zurüdfehren, o daß man ihnen niht | 20sten und 25sstten Lebensjahre ist. Diese Zahl hat mit der Zeit Monaten und Strafarbeit bis zu fünf Jahren.“ | i genügend beifommen kann. Wenn bas Lebtere der Fall wäre, so | zugenommen und wird noch bedeutend zunehmen, wenn nicht positivere Marschall: So ist es verstauden : daß Gefänguißstrafe nicht

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ih rets nicht glauben, daß ein Patriot die Anzeige unterlassen würde ; selten und selbs in neuerer Zeit der Beweis geführt worden ite f erse derartige Vergehen wohl genügen dürfte. i die Sacbe bedenklich. Jh glaube ab A i ! l : : j iden ; Gefän C p ge gefährlih, wenn Jemand hört, dieser oder Jener Wenn also die hohe Versammlung sih für den Wegfall dieses Para- Justiz-Minister Uhden: Dies könnte man wohl dem Ermessen Caen, Jade Y Zeit O. 2 ne 2 O DOE P HEN Per- strengere Bestimmungen eintreten, und ih glaube nicht, daß; von | unter drei Monaten und Strafarbeit bis zu fünf Jahren erfannt a C8 E / Sotdaë zu werden, und man soli dann gleich anze1=- graphen erklären sollte, #o würde sie eines der nichtswürdigsten und des Richters überlassen. i : Zeit i wo e usb b E E E f es egts j oder zu der | vorn herein bezweifelt werden fönute, daß durch deren Einführung | werden fönne, und die dem beitreten, würden das durch Ausstehen zu gen, daß er sich vielleicht HRON werde ; abscheulichsten Verbrechen unbestraft lasen, und das kann doch unmöog=- Candtags-Rommijsar: Jch muß übrigens bemerken, daß, wenn A Abíid us h O Aus R O das Land verlassen, und | die Zahl der Renitenten nicht bedeutend abnehmen möchte. erkennen geben. “Lite g E ; (Gelächter) E O ager Absicht liegen. : : das sehr im Verborgenen getriebene Verbrechen konstatirt wird, es in tuen L sicht, i h der Militairpflicht zu entziehen, nachgewiesen Marschall: Die erste Frage ist zu richten auf den Vorschlag ; (Es erheben sih viele Mitglieder.) das scheint mir hart und im Sinne des preußischen Patriotiómus Fürst Wilhelm Radziwill : Jch würde auch für Beibehaltung | den meisten Fällen niht der erste Fall sein wird, der begangen ‘ist, werden ann, nah §. 129 genügend, bestraft werden fönnen. der Abtheilung, und heißt: ob die Versammlung Die Majorität hat si dafür ausgesprocheu. unnöthig. O . : E des Paragraphen stimmen, und namentlich in Beziehung auf die, | sondern meist wird eine ganze Reihe solcher Fälle vorhergegangen sein. É L Na Jh bin der Ansicht, daß ‘durch den : Abgeordn. Graf von Schwerin : Jh würde den Antraa der | (Mehrere Stimmen : Nein! nein!) Z Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch werde am Votum der welche ein händlihes Gewerbe daraus machen, die Verstümmelung Fürst Wilhelm Radziwill : Jch muß bemerken, daß gerade die Vorschlag der Regierung an der bisherigen Versassung nichts geän- Abtheilung zurücknehmen, - ich weiß nicht, ob meine Herren Kollegen | Wird das bezweifelt, daß sih die Majorität dafür ausgesprochen hat ? Abtheilung festhalten. Gott sci Dank, die Sache liegt so, daß wir | zu unterstüßen und auszuführen. Daß solche Fälle vorgekommen sind größten Mißbräuche dabei stattfinden, da es sehr shwer zu beweisen dert wird. Wir haben keineêweges eine geseßlihe Bestimmung, wo- | auch dieser Meinung sind. E / (Vielfaches Ja.) : E den Paragraphen wenig brauchen werden, aber das ist fein Grund, | und der Beweis der vorsäßlichen Selbstverstümmelung vollständig ge- ist, daß Aerzte wirklich absihtlih und mit Vorsay solche Zeugnisse nah die ausgetretenen Kantonisten hut der Consfiscationsstrafe ers | Marschall: Jch will nur die zweite Frage noch nuennen: Dann bitte ich, noh einmal aufzustehen, um die Zählung vorzunehmen. an dieser Bestimmung nicht festzuhalten; es sragt sich, ob die mög- | führt worden is, ist mir aus einer vieljährigen Praxis bekannt ge- ausgestellt haben, die ein Krebs\chaden bei der unpartheilichen Aus- dann belegt werden fönnen, wenn sie das Alter, welches sie zum Wird der Paragraph angenommen, wenn er die nach dem Vorschlage Das Resultat der Abstimmung ist folgeudes : mit ja haben gestimmt licherweise doch vorkommenden Fälle strafbar sind oder nicht? Js | worden; es versteht sich aber von selbst, daß, wo der Beweis nicht übung der Aushevungs=-Geseße sind. Eintritt in das stehende Heer verpflichtet, zurüdgelegt haben; sie | der Regierung abgeänderte Fassung erhält? Man ist überall "in- | 59, mit nein haben gestimmt 37. Wir kommen nun zu §. 133, die Handlung an si strafbar, dann muß sie auch gestraft werden, | geführt worden, au die Strafe nicht eintreten kann. Namentlich Referent Naumann: Ih habe nur eine einzige Bemerkung fönnen auch jeßt verfolgt werden, sobald ihre Nichtgestellung konsta- verstanden, und es kommt auf eine genaue Fassung des Vorschlags Referent Kaumann (liest vor): / obwohl unjere Militairverfassung so weit vorgeschritten is, daß der cheint mir die Zweckmäßigkeit des Paragraphen noch dadur unter- | zu machen. Jch will dur das Streichen dieser Bestimmung durh- tirt i. Wenigstens muß ih eine geseblihe Vorschrift, wonach die | nicht an. 7 x 2 i 8, 133; gleichen Fälle nicht häufig vorkommen werden. stüßt, daß Operationen jeßt durch den Gebrauch des Chloroform ganz aus nicht die Aerzte in Schuß nehmen; eine einzige Rücksicht be- Verfolgung bis zum vollendeten 25sten Jahre verschoben werden Abgeordu. Graf von Schwerin: Der Antrag der Abtheilung Wer von dem Vorhaben einer Desertion zu. einer Zeit , zu Marschall : Die erste Frage ist zu richten auf den Vorschlag, \{merzlos werden und es dem, der si sonst vor dem Schmerz einer | stimmt mich dazu, dem geehrten Abgeordneten aus Wesifalen bei- müsse, so lange bezweifeln, bis sie mir nachgewiesen wird, fann zurückgenommen werden, wenn Durchlaucht die zweite Frage | welcher die Verhütung des Verbrechens möglich is, glaubhaste Kennt daß der Paragraph in Wegfall gebracht werde, und die das bean- | Verstümmelung sheuen möchte, bedeutend erleichtert wird, dieser Aus- | zutreten, und bas is die, daß vie Bestimmung einen Arzt treffen Uebrigens besteht au keine Vorschrift, welche die Verpflichtung | zuerst stellen, ® | niß erhält und es unterläßt, davou der Obrigkeit zur rechten Zeit E a es durch Aufstehen zu erkennen geben. flucht der Feigheit sich zu bedienen. kann, der eine besondere Geschicklichkeit besigt, und es wu Interesse zum stehenden Heere mit dem 25sten Jahre abschließt, vielmehr wird Referent Kaumann: J würde dem Herrn Marschall anheim- Anzeige zu machen (§. 49), soll, wenn die Desertion wirklich begangen i , A E ebt sich eine große Anzahl.) Justiz-Minister Uhden: Zur Bestätigung kann ich anführen, | des Publikums liegen würde, thm nicht vie Praxis zu nehmen. Jeder, der sich dem Dienste im stehenden Heere entzogen hat, bis geben, zuerst die zweite Frage zur Abstimmung zu bringen z; dadur | wird, mit Gefängniß bestraft werden.“ i E Sh: 0E VM R Dn vorzunehman, daß Jolhe Fälle allerdings in der Praxis vorkommen und nicht zu (Murren in der Versammlung) L zum 40sten Jahre in das stehende Heer eingestellt, wenn er später | erledigt sih eventuell der Antrag der Abtheilung von selbst. / E Bu 16. 193; Da3 Resultat der Absti E F be den allerseltensten gehören. Der Beweis ist durh Geständniß, aber | Also im Interesse der eidenden Menschheit würde ih nicht dafür betroffen und noch tauglich befunden wird, Dieses Verhältniß wird Marschall: Dem isst nichts entgegen, Die Frage heißt : Wird Die Denunciation hat immer etwas Gehässiges, und das Geseb Ds N Aben Stfiiint 46 auch dur Zeugen geführt worden. Eine Beweisaufnahme in dieser | sein, ihm d Pans Es J glaube , daß, wenn man davon auh nah dem Geseßesvorshlag im Wesentlichen fortbestehen. Das der Paragraph angenommen, wenn er die nach dem Vorschlage der | darf sie nur verlangen, wenn das beabsichtigte Verbrechen besonders Mit Rein haben gestimmt 48. Beziehung ist also nicht unmöglih. Abgeordn. vou A E B A A pri Proklama wird erlassen ; wer si innerhalb der Frist stellt, entgeht Regierung abgeänderte Fassung erhält? Und die dem beistimmen gefährlich is. Diesen Charakter hat die Desertion nicht, und gus ; fie eiten Fra lbe beißt: „Sol Referent Kaumann: Jh kann mi nur dem geehrten Redner | ausgeht, daß hieja; Belm, E Pein : E der Strafe und wird wie jeder andere Militairpslichtige behandelt, | würden aufsteheu. ' | diesem Grunde hält die Abtheilung mit 10 gegen 3 Stimmen dafür Wir kommen nunme zur zweiten Yrage, Wee jeipt: „Soll der | aus Preußen anschließen. Die Selbstverstümmelung an und für sich | habe, man sich au für Len Paragraphen erklären muß, wie. er lec nur mit dem Nachtheile, daß er das Recht der Losungsnummer ver= Die Frage is beinahe einstimmig bejaht daß mindestens diejenigen Vas nicht E O verpflichtet Paragraph, mit Mee Modi cation Ag werden, daß die im | ist nicht strafbar; erst strafbar soll ein solches Subjekt werden nah | steht. Mit “Rücksicht aber darauf, daß geäußert worden ist daß liert und primo loco eingestellt wirdz wer sich uicht zur rechten 6. 431. / werden mögen ite dd 6, 47 als K G ratl l Vole g. 41 bezeichneten Personen straflos bleiben?“ Und diejenigen, die | diesem Paragraphen, wenn es \ih dem Militairdienste entziehen will, | gerade praktische Erfahrungen für die Nothwendigkeit einer solchen s gen, he nah §. 47 als Begüustiger |traf10° jen Jouen. diese Frage bejahen, werden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. | und da gebe ih dem geehrten Redner aus Preußen vollständig | Bestimmung vorliegen, muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß ih

Zeit meldet, wird verurtheilt. ‘igens ie : S : ; t Ee i i E n y ; ; Dei Verpflichtung a auf Q A Referent Kaumann (liest E ¿f D R age j N A A (Es erhebt sich eine bedeutende Anzahl Mitglieder.) Recht, einen solchen Feigen fann man laufen lassen, und es liegt | auch Gelegenheit gchabt habe, viele dergleichen Beziehungen kennen : j; Í A? estimmung des §. 133 mit der Modification anzunehmen, daß Die Frage is von einer großen Majorität bejaht worden. nichts daran , daß er noch unter das Strafgeseß falle. zu lernen, und do zu solchen Erfahrungen nicht gelangt bin. Mir

durch die von der Abtheilung vor eschlagene Geldstrafe eine Art Wer ei ‘eußi / ilitairdienste p ie im 6. 47 bezei u Ta Gai Follen.““ k i; A e Remplacement-System etifübren ae tit in der Absicht E Dit Mäte T e anon Een aufübet l mit M P S E M thu A R L g. 134. : _( Murren in _der Versammlung.) E __} hat der Paragraph, wie er hier steht, etwas Auffallendes, aber des- | { c geordn, von Donimierski: Bei Berathung des §. 49 habe Referent Naumann (liest vor): Etwas anderes ist der zweite Fall,-wenn- ein Dritter mitwirkt. Für | halb auffallendes, weil die Ersaßbehörden sih nur allein mit Attesten

sammlung liegen kann. Jch muß daher wiederholt die Ueberzeugung | Strafarbeit von sechs Monaten bis zu drei Jahren zu bestrafen. ““ ih mich L A Tar j N j , ; e O G C2 f A Ai R Ñ as ) schon gegen das Prinzip erklärt, daß die Unterlassung der 8, 134, den will ih die Strafe stehen lassen, für den aber, der sich elbst | öffentlicher Aerzte: be nügen, und wenn auch in den Motiven gesagt aussprechen, daß durch den Vorschlag an dem bestehenden Zustande Gegen dic Bestimmung dieses Paragraphen hat die Abtheilung | Denunciation ein Verbrechen sein soll, und ich halte es dem Geiste Wer si zu dem Militairdienste dur Selbstverstüimmelung oder verstümmelt, möchte p E U Indessen ‘lege id 1ER f dal die 6A entlichen N oft geneigt seien, auf die Aussagen

i I iches inde nas A IRehrver- j ; ‘inner fi i r 2 7 E c : c / / L 4 R E am wenigsten aber unsere Wehrver A E N 1A gena Lig Mga am der Volksbildung entsprechen E, Mo auf andere Weise vorsäßlich unfähig macht, oder seine Unfähigkeit } großen Werth weder auf das Stehenbleiben, noch auf das Fallen- | von Privatärzten zurückzugehen, so wird doch in den Fällen, wo die Abgeordn. Graf von Schwerin : Venn ich der Diskussion Referent Kaumann (liest vor) : Sta E E “aufzunehmen, DIE verlangt, _ 0p Jeder hierzu durch einen Anderen bewirken läßt, so wie der, welcher zu lassenz aber ih gebe dem Abgeordneten vollkommen Recht , daß da- Aussagen öffentlicher Aerzte nicht hingereicht haben, weit mehr auf richtig gefolgt bin, so würde nah dem Vorschlage des Herrn Land- E B Ls e er Umständen ein Pole veamer sei, eine solche diesem Zwecke die Unfähigkeit eines Anderen vorsáäßlih bewirkt, soll | mit durchaus nichts erreicht wird, und wenn der Zwedck der Strafe | das Zeugniß der Geistlichen und Schullehrer Rüsicht genommen tags-Kommissar Bar P Ub d “hr dahin gest S ß er E i a CO Sold t O E , i ejtimmung ann nur nachtheilig auf den Vollscharakter wirken. mit Strafarbeit von einem bis zu füuf Jahren oder mit Zuchthaus | ein illusorisher is, so bin ih auch der Meinung, daß man das ] und dadur meines Erachtens die Bedeutung des Grundes, der für | gd: ommissar der Paragraph sich ungefähr dahin ge|talten, daß er Wer einen preuß) hen Soldaten vorsäb ih zuu Desertion ver- | Jn §. 49 is} daher auch die Verpflichtung zur Denunciation nux bei bis zu fünf Jahren bestraft werden Geseb fallen lassen muß. die Nothwendigkeit des Paragraphen angeführt wird, geschwächt. autete : A 4 & e : leitet oder die Desertion desselben vorsäbßlich befördert, 11f mit sechs- | {weren Verbrechen bestimmt, und uur mit dieser Beschränkung hat e N enientden welcher mit Verleßung besonderer Amts=- Justiz - Minister Uhden : Die Strafe wird schon deshalb ein- | Jch wiederhole, die praktische Nothwendigkeit hat sih nah meinen A d ein Zar Pay Cla des Pronams nicht stellt, wit nmonatGer Ys fügflhnger Sirafarbeit oder mit Zuchthaus bis zu | die Versammlung sich entschlossen, diesen Paragraphen anzunehmen. oder Berufs lichten die Unfähigkeit eines Anderen zum Militairdienste | treten müssen, weil sich Jemand einer allgemeinen Bürgerpflicht ent- | Erfahrungen nicht herausgestellt, und deshalb verleßt auch der Paras- D 1. ANSEE A 0e F A P g Militairdienst entziehen WgYe, fünf Jahren zu bestrafen. i Hier aber ist diese Verpflichtung bedeutend ausgedehnt, Diese Vor= bewirkt if überdies noch auf Amtsentsepung oder auf Verlust der ziehen will, : E graph mein Gefühl um so mehr, weil nur öffentlihe Aerzte in Frage a9 Wurde DEE GAIIE Juhalt des Paragraphen sein, und dagegen s i I S 132. : i A {rift besteht zwar im Landrechte, aber in dem Entwurfe von 1843 Befuan(ß zur selbstständigen Betreibung seiner Kunst oder seines (Vielfacher Ruf: Zur Abstimmung.) kommen und sich diese, wenn sie ein falshes Gutachten ausstellen, würde sich retli nichts eninnern lassen. O N i Ble Bestimmung dieses Paragraphen ergänzt die Vorschriften ist sie uicht aufgenommen , wix haben also nicht das Gutachten der G n ae R - Marschall: Der Abgeordnete hat, wie ih vernommen, niht | immer eines Amtsverbrechens \{huldig machen, ; Candtags - Rommijar : Innerhalb der Frist cines Jahres. des §. 89. Es ist anzuerkennen, daß, wer zur Desertion verleitet Provinzial - Landtage darüber. Es ist auch kein Grund vorhanden, y 5 Zu §. 134 darauf angetragen, daß der ganze Paragraph, sondern daß nur der Regierungs - Kommissar von Reyher: Jch habe nur anzu- Die Strafe wird nur gegen diejenigen festgeseßt, welche innerhalb | oder dieselbe befördert, bestraft werden muß; allein es is zu erwägen, | diese Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts über Desertionen Derjenige, welcher die Kerstümmlung eines Anderen bewirkt, um | erste Abschnitt des Paragraphen wegfalle; es is also kein Bedenken, | führen, daß die Regierung allerdings traurige Erfahrungen in dieser eines Jahres N Erlaß des Proflama s sich nicht gestellt haben. daß derartige Handlungen nicht strafbarer_ sein können, als das Ver- | noch aufrecht zu erhalten, indem si) rie Militairverhältnisse so wesent= G in Militairdienste unfähig zu maten, is strafbarer als der- zuerst eine Frage auf den Antrag der Abtheilung zu richten. Beziehung gemacht hat und es aus dem Grunde dringend wünschens= Abgeord. Graf von Schwerm : Dann würde nichts zu erinnern brechen der Desertion selbst. Nach §. 95 des mittelst Allerhöchster lich geändert haben. Jeßt hält man es sür eine Ehre, der Armec ta z a sich selbst A nat "und es isst erinnert worden, ( Mehrere Stimmen: Cs wird wohl die erste Frage auf den werth ist, den Paragraphen nicht zu modifiziren, sondern iÿn unver=- sein, Ss Be nur gu der Verwaltung sein, zu beurtheilen, wann Kabinetsordre vom 3. April 1845 publizirten Militair - Strafgeseß- | anzugehören z jeder leistet die Militair pfliht mut Vergnügen, A leßteren Talle Zuchthausstrafe zu hart erscheine. Die Abthet=- Antrag des Abgeordneten von Sauen zu richten sein.) ändert beizubehalten. sie das O R erlassen will. ; buchs wird die Desertion in Friedenszeiten .., « (Beifällige Aeußerungen) E er 46 sid indes mit 10 gegen 3 Stimmen gegen die Ansicht er- | Das ist richtig. Die erste Frage ist auf den Antrag des Abgeord- Abgeordn. Zimmermann: I wollte nur den Vorschlag

Candtags-Rommissar: Vas Proklama fann nicht eher erlassen das erste Mal mit sechsmonatlicher bis zweijähriger Festungsstrafe, | es bedarf der strengen Bestimmungen des Landrechtes daher nicht ld " daß n diesem Falle immer Zuchthausstrafe ausgeschlossen | neten von Saudcken dahin zu richten, ob beantragt werde, daß die | machen, die Härte wenigstens dadur auszugleichen, daß man den werden, bis er das militairpflichtige Alter erreicht und die erste Auf- beim ersten Rücdfalle mit zwei= bis vierjähriger Festungsstrafe, | mehr, und ich trage daher darauf an, daß der Paragraph gestrichen Geben me und s{lägt vor A : Strafbestimmung nur für diejenigen stehen bleiben möge, welhe an | ganzen Schlußsaß für den Richter fakultativ faßt. / farezuna zur Gestellung durch die Aeltern oder Angehörigen erfolglos beim zweiten Rüdfalle erst mit Ausstoßung aus dem Soldaten- | werde. - : die Bestimmung des §. 134 unverändert anzunehmen.“ Anderen eine solche Verstümmelung vornehmen. Die Frage ist also: Justiz-Minister Uhden : Die Fakultät is gegeben. geblie! G M Graf ch ; ; stande und zehn- bis funfzehnjähriger Baugefangenschaft ; Abgeordu. von Witte: Jch wollte im Wesentlichen dasselbe sagen, Abgeordn. von Saucken-Tarputschen: Wenn irgend ein Parag- Soll beantragt werden, daß die Strafbestimmung sih nur auf die= Abgeordn: Zimmermann: Nein, es heißt : sollen.

A. raf von Schwerin J will der Behauptung des | bestraft. (Geseb-Sammlung pro 1849. S. 312.) Wenngleih zu- | und bemerke daher nur zur Ünterstüßung meiner Ansichten, daß diese graph ist, der seinen Ursprung wohl nur aus früheren Verhältnissen jenigen beziehen möge, welche an Anderen die Verstümmelung vor= Justiz - Minister von Savigny : Jh glaube, daß den Be- Herrn, M gegenüber nicht die Behauptung aufstellen, daß gegeben werden muß, daß die Verleitung und Beförderung der Deser-= | Bestimmung ganz aus ‘dor eigentlichen Sphäre des Kriminalrechts herleitet, so is es dieser, und ih glaube, er war auch nur in frü- | nehmen? O denken, die gegen den Paragraphen erhoben worden sind, einiges geseblich nee fe, ) dem Zsten Jahre der Confiscationsprozeß ein- | tion, besonders wenn em Beschäst daraus gemacht wird, scharfe | tritt, denn die Aufgabe desselben fann ja nur sein, Handlungen, herer Zeit nöthig, wo die Mannschaften zu 20jähriger Dienstzeit, Abgeordn. von Platen : Es scheint mir, daß die Bestimmungen Mißverständniß zum Grunde liegt, Es is} nicht die Rede von einer E FIIB, E ‘ég 1D ist bisher dafür gewesen, während wir | Strafen rehtfertigt, so hat sich die Abtheilung doch mit 8 gegen rehtswidrige Eingrisse in die Rechte Anderer zu strafen, aber nicht einer sehr harten willkürlichen Behandlung unterworfen, nächtlih | des §. 134 nit nur von Selbstverstümmelungen handeln, sondern Uebereilung, oder einem unrichtigen Urtheile, sondern ganz allein E C E E Gib, Paragraph aufstellt , alle Jahre I Stimmen dafür entschieden, daß Zuchthausstrafe nicht eintreten Unterlassungen, welche unmöglich in die Kategorie der Verbrechen und gewaltsam sehr häufig eingefangen werden mußten, um zugleich auch von Handlungen , durch welche sich Jemand auf andere Weise | von einem Zeugniß über falsche Thatsachen wider besseres Wissen. 20000 D R U NLgaene haben würden, weil so viel Latitirende dürfe, weil der Deserteur selbst beim ersten Rückfalle uur mit Festungs- | gehören können Die Ausnahme, welhe man hiervon in allen ihren Lebensverhältnissen entrissen zu werden, Damals fam es vorsäßlih zum Militairdien|t unfähig macht; z. B, sind mir viele | Das i immer etwas Ehrloses und fann nie die Entschuldigung der sind. Vas i e P eine Sache, die in die Häude der Ver= strafe belégt wird. Auch wurde wiederholt darauf aufmerksam ge- | dem §. 49 des Entwurfs adoptirt hat, bezieht sich uur auf die vor, daß Viele sich selbs lieber verstümmelten, als preußischer Soldat Fälle vorgekommen, w0 sich die Leute schlimme Augen machten, wenn | Uebereilung oder Unvorsichtigkeit mit sih führen. waltung zu legen ist, ob es angemessen erscheint, so viele Confis- | macht, daß die Zuchthausstrafe uur bei besonders {weren Verbrechen | unterlassene Anzeige von dem Vorhaben der allershwersten und ge- wurden, aber heute steht die Sache doch auf einem anderen Stand- sie vor der Ersay - Kommisjion erscheinen, und das muß doch jeden= ( Vielfacher Ruf: Abstimmen! Abstimmen !)

cationsproze||e anzustellen, Nachdem der Paragraph so umgestaltet eintreten dürfe, wenn sie nicht ihre Bedeutung als infamirende Strafe | meingefährlichsten Verbrechen, welche dort ganz speziell bezeichnet punkte. Es isstt {hon von einigen Rednern erwähnt worden, daß es falls guch bestrast werden; ih kann mich demnach dem Antrage nicht Fürst Wilhelm Radziwill : Ich gebe zu, daß es in der Ansicht : i i i j anschließen. des geehrten Abgeordneten aus Shlesien lag, den ehrenwerthen

worden is, wie der Herr Landtags - Kommissar ihn umgestaltet hakt verlieren solle, und daß bei minder {weren Verbrechen in der Straf- | fj D ; n y t t ; ; S ; ar » ; / , ; : : , / ; f Zie d. aber die Desertion uicht in dieje Kategorie gehört, is ein Vergnügen 1k, Soldat zu werden, ih gehe weiter, von der H / i läßt sich reMtih nta Sageg sagen. U arbeit die geeignete Strafart gefunden sei, welche Anwendung eer inb scheint ie dies bei naa E Corte bst großen unen Les Volkes r es son für eine Ehre, ja für die Referent Kaumam: Es steht ja hier „ih unfähig machen.“ Stand der Aerzte gegen die Härte zu schüßen, die darin liegen Ra Lg S ; A Ao, vie CNOIBE Bemerkung, daß | finden müsse. t | ; gefühlt zu haben, da die Desertion im §. 49 nicht erwähnt ist. heiligste Piliht des Bürgers anerkanut, das Vaterland zu verthei- Abgeordn. von Platen: Wer sich durch fünstlihe Mittel | würde, wenn mon ihn mit einem allgemeinen Verdachte belegen es mit der Zahl 2: t E N was andere Bewandniß hat. Es : Dagegen erklärte sich die Abtheilung mit 10 gegen 3 Stimmen | Und so glaube ich auch, daß es unbedenklich ist, diesen Paragraphen digen, ‘und dies Gefühl wird nicht durch Strafbestimmungen, sondern \{limme Augen macht, wenn er sich vor die Ersatz - Kommission ge= | wollte. Es liegt dies aber nicht im Paragraphen. Ueber seine prak= ist dies nicht die Zahl eines Jahrganges, sondern von allen fünf | nicht für die Ansicht, daß der niedrigste Grad der Strafe noch unter zu streichen, Zwar ist er der bestehenden Gesebßzebung entuommen, nur durch gesteigerte Liebe zum Vaterlande geweckt und gemehrt. | stellen muß, der macht sich o lange unsähig zur Einstellung, wie das | tische Nothwendigkeit hat mich meine Erfahrung belehrt. Jh glaube, Aushebungs-Jahren- ¡7 R adher i 9 ¿ 3 Monat Freiheitsstrafe fesitzuseßeu sei, weil auch in_minder straf- | gerdankt aber seine Entstehung einer ganz anderen Zeit, und die Der Dienst is jeßt so kurz, die Behandlung so human, daß Jeder militairpflichtige Alter währt, also im Sinne des Gesebes. daß der Paragraph sich nur auf eine kleine Anzahl Mitglieder dieses ) Regierungs-Kommissar von Reyher : Vom sten bis zum 25sten | würdigen Fällen do eine Strafe von dreimonatlicher Freiheits-Ent- | Rücksichten der praktischen Nothwendigkeit, die ihn hervorgerufen seinen Sohn ohne Sorge in das Militair elten fann. Wir haben Marschall: Es ist nicht thunlich, die Frage so zu stellen, ob | ehrenwerthen Standes beziehen wird, Ausnahmen, die nie auf das Lebensjahre. ; A Â : ziehung gerechtfertigt erscheine s aber war sie der Ansicht, haben, sind jebt niht mehr vorhanden, L wohl nicht mehr zu erwarten, daß Jemand zeitlebens sich zum Krüp- | der erste Abschnitt wegfallen möge, denn beide Fälle sind im ersten | Ganze zurüdckfallen können ; daß es aber solhe Ausnahmen giebt, Abgeordn. Graf von Schwerin: Das ändert in der Sache dah in vielen Fällen einfache Gefängui strafe von dreimonatlicher G j elben Antrages habe pel machen wird, um seine jeßt ehrenvolle Aufgabe nicht zu lösen? Und Absaße erwähnt. Es 1st also die Frage zu stellen : „Ob die Straf- | welche sih fein Gewissen daraus machen, die N Ui f be 7 -euantse -

nichts. í } 5 Dauer angemessen sein werde, ; Apüeoten: T: Zur Ae Pn U eilung in ihrem wenn es geschieht, so frage i, ob dieser Paragraph davor {hüten | bestimmung nur auf diejenigen Anwendung finden soll, welhe an | Ersaß eshäft durch das Gewicht ihrer ärztlichen L | d Ce O a8 e 2 S U deng „Es wird vorgeschlagen, ; t G anien e ai E Por Ee O für dessen voll wird. Wr will ae daß die Verstümmelung absichtlich und Anderen die Verstümmelung vornehmen“, und die dem beitreten, Sid T zu veranlassen, ist, #0 viel N F aa S er Bi A hl T e ha / 1 pf lid E agt: es die Bestimmung des §. 132 nur mit folgenden Abänderungen an- ständige Streichung spricht; wenn der geehrte Redner vor mir aber nicht blos zufällig geschehen sei? Das Abschneiden der Finger würden das durch Aufstehen zu erkennen geben. selbst eine in der öffentlichen Meinung R A U E 2e e si \ ( ¡ie 2a T er PrEIeIE DuTO G ih auf 23,000 belaufen, zunehmen: i tut Gag is bemerkte, daß das praktische Bedürfniß nah diesem Paragraphen eschieht häufig durch Unvorsichtigkeit, und wer wird den Beweis E (Es erheben sich nur wenige Mitglieder) _ Eben so wenig kann n Abrede gestellt M en, au L Li e O Ae O E P aa ide 22 000 f di d » 1) daß die Worte „oder mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren“ noch vorhanden sei, so stelle ih das in Abrede, denn schou der Ge= ühren können, daß es nur aus dem Grunde geschehen ist, um niht | Man ist nicht beigetreten. Wir kommen daher zu §. 135. gegen solhe gewissenlose Aerzte nur (T hwer geführ E L nn, jedes hr ein 4 E Tk rin ält s Mise And es imi Fe i hee werden, L E Udlaélah Sirasarbeii! seßentwurf von 1845 spricht dagegen, in diesem ist der Paragraph Soldat zu ag A Und get #9 Big une uns nos Menschen, Referent Naumann (liest bs L Deshalb ist strenge Bestrafung nothwendig, wo einmal der Beweis Candta s- Kommissar : Wenn a 5 Jahrgängen 93 000 D DAN, O IRMENONINMED Y R YAGST: Sun farnen gese? nicht enthalten. 2 E: RREE, V A bi es e x Rundä d d b Ri ausnahmsweise N isen: Zur Unterstüßung des Amendements latitiren (o latitiren uicht aus jedem Jahre 33 000, und da alle ¿d D i tliher bis fünsjäl riger Gefängni d Abgeordn. von Witte: Gerade das Gegentheil habe i gesagt. at Feiglinge a Ä em I n aufge N ar deg n Aerzte und Wundärzte, s 9e, nl besseres Wissen falsch e D E i ‘Westfalen füge ih noch hinzu, daß die Be= Tbee A Sahrgang kommt, so würden nicht 23 000 Consiscations- „-Dreimonatliher di ünfjährig cfängnißstrafe oder M E: Ih hatte unrichtig verstandenz mein Au- hande, vom ganzen Do e verachtet, einhergeben, wir wollen aber Thatsachen bezeugen, um ?a urh die Befreiung eines Anderen vom des Abgeordneten a 1 hart und inkonsequent if Bart „. weil s n „Fahrgang tommk, urden mcht 49,7 L E _ Strafarbeit, L , L); Abgeordn. Diuttri®)* 4 Par t ' nicht diese Geächteten noch zur Strafe ziehen. Wer aus Furcht die- | Militairdienste zu bewirken, sollen mit Gefängniß nicht unter sechs | stimmung dieses Paragraphe ql . 0 prozesse jährlich vorkommen, sondern nur der fünfte Theil. Jch Justiz-Minister von Savigny: Jch kann mich mit einer Be- trag geht auch auf Streichung de Paragraphen. ser nur dem Heere verbleibt, is für dasselbe nur nublos, sein | Monaten oder mit Strafarbeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren | nicht, wie der Redner n „Agende, vae SELE L evn _4 ) ; i

bitte, zu Ehren unserer Militairpflichtigen au dieser Zahl festzuhalten. | hauptung des Gutachtens nicht einverstanden erklären, nämlich, da Marschall : Wir wollen sehen, ob dieser Antrag die ersoider= Ausscheiden kein Verlu ondern es wird ein Gewinn sein, solche | bestraft und zualeich der Befugniß zur ferneren Praxis r immer | Betriebe mit der Absicht de

G Viele Stimmen: Abstimmen! Abstimmen! in keinem Falle die Verbrechen, wovon hier die Rede ist , an liche Unterstüßung findet. i is aue dem Feinde R nicht in den Reihen I adt an - Zeit, Bed S Mridat; F von einem wider besseres Wissen ausgestellten Zeugnisse. Stände Fürst Wilhelm Radziwill: Jch will dem, was, der geehrte scin können, als das Verbrechen der Desertion selbst, und daß sic des, (Es erhebt sih eine Anzahl Mitglieder.) Streiter zu haben. Jch halte daher den Paragraphen für nußlos Abgeordn, Plange: Der Paragraph enthält die Bestimmung, dabei „in gewinnsüchtiger Absicht“, \o würde die Strafe hon eher Abgeordnete aus Preußen behauptet hat, daß es ein tiefer Eingriff | jedenfalls so fasse ih es auf nur als eine Hülfleistung zur | Er ist hinlänglich unterstüßt worden, und glaube, wir heben unser Volk und geben der Welt eine rihtigere daß Aerzte und Wundärzte außer einer zu erleidenden Verurtheilung gerechtfertigt sein, Sodann ist die Bestimmung, nsouitque, 3 in unsere bestehende Militairverfassung sein würde, wenn wir den | Desertion aufgefaßt werden dürfen, die gelinder zu bestrafen sei, als Erste Beilage Ansicht von dem Standpunkte desselben, wenn wir den ersten Ab- in eine Freiheitsstrafe zugleich auch der Befugniß zur ferneren Praxis | denn wenn ein Arzt sich etwa aus Theilnahme, Mitgefühl oder

vorliegenden Paragraphen annehmen , dadurch einfa begegnen, doß | das Verbrechen der Desertion selbst. Jch glaube, daß in einer fol schnitt des Paragraphen streichen, und stelle deshalb meinen Antra ür i i i ä it verleiten läßt, für einen Verwandten oder Freund ein : : : / g | für immer oder au Zeit verlusti erflärt werden sollen, Jch halte Schwachheit v ck r : x dahin, die festgesebte T aeiizstrafe an fd \hon zu hoch, und daher am solches Zeugniß auszustellen , so kann man dieses Vergehen tadeln,