1848 / 44 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

punkt der Frage klar angegeben; er hat gesagt, es handle sich ba- von, ob die Prävention, die vorbeugende Unterdrückung oder die nachträgliche Bestrafung eintreten solle. Er hat mit Recht den Fall verglichen mit der Preßfreiheit und Censur, und bei diesem Beispiele möchte ih noch einen Augenblick verweilen. Wir verlangen die Frei- heit der Gedankfenmittheilung durch die Presse, d. h. wir verlangen, daß der Mißbrauch bestraft, aber nicht zur Verhütung des Miß- brauchs der Gebrauch verhindert werde. Mit viel stärkeren Gründen können wir das von dem Rechte der Association fordern, denn die Fähigkeit, zu schreiben, zu lesen, zu drucken, haben wir erst mit der Association und durch die Association erlangt; lange vorher , ehe die Presse bekannt war, bestand für die Association der Anspruch, daß der Mißbrauch bestraft, der Gebrauh aber nicht verhindert werde. Jst die Preßfreiheit einem starken grünenden Baume zu vergleichen, so ist die Association das Feld, auf welchem dieser Baum gewachsen ist, Deshalb würde ih allerdings nicht dahin gelangen, die Prä- vention von Verbindungen überhaupt auszuschließen, ih würde aber dahin gelangen, das Erforderniß aufzustellen, daß nur dur einen ernsten, feierlichen Aft der Gesebgebung das Recht der Affociation ausgeschlossen werden könne, und ich stimme namentlich in Beziehung auf den §. 141 der Abtheilung vollkommen darin bei, daß nit der Polizei in dem Strafgeseße die Befugniß eingeräumt werden dürfe, alle Verbindungen zu untersagen, und daß nicht das Strafgeseb eine Straf - Androhung bis zu 6 Monaten Gefängniß für denjenigen ent- halten dürfe, welcher an einer polizeilich untersagten Verbindung Theil nimmt. Wenn ih für meine Person das Vertrauen hätte, wie ih es nicht habe, so würde ih mich doch verpflichtet halten, gegen die Uebertragung eines so übermäßigen Vertrauens zu stimmen.

Jch halte aber auch die angefohtene Bestimmung für unnöthig. Die Abtheilung hat bereits angeführt, und es is auch von dem Herrn Regierungs - Kommissar in dem ersten Vortrage darauf hingewiesen

worden, daß nah §. 437 des Entwurfs von jeder Verbindung, welche auf eine bestimmte Verfassung gegründet ist, der Obrigkeit unverzüg- lich Anzeige gemaht werden muß, Wenn es nun sih ergeben sollte, daß eine solche Verbindung unerlaubte Zwecke verfolgte, oder daß ein Geseß vorhanden wäre, in Folge dessen die Obrigkeit diese Verbin- dung nicht zuzulassen berehtigt wäre und sie verböte, so würde der weitere Jnhalt des Strafgeseß-Entwurfs hinreihende Mittel darbie- ten, um dagegen einzuschreiten; namentlich würden §8. 118 und 119, die vom Widerstande gegen Anordnungen der Obrigkeit handeln, dazu die Mittel an die Hand geben. Es ist viel davon die Rede gewesen, daß der Strasgeseß - Entwurf sich den bestehenden Geseßen anschließe, und namentlich hat man sich auf die Bundesbeschlüsse berufen. Jh will niht in die Erörterung wieder zurückgehen, die wir vor einigen Sißungen über diesen Punkt hatten, aber ih muß doch wiederholen, daß wir das Strafgeseß nicht deshalb für gut cder für nicht gut erachten können, weil ein Bundesbeschluß besteht, der etwa nicht mit ihm überein- stimmen würde. Die Frage i}, was wix für Preußen, für die ge- genwärtige Zeit gut und richtig halten. Die Meinung dié wir beute aussprechen, is nicht morgen Gese im Lande. Es is ungewiß, ob die Regierung unsere Meinung so viel achtet, daß sie geneigt wäre sie zum Geseß zu machen; is sie cs, so würden Verhandlungen vou ihr eröffnet werden fönnen, um die Schwierigkeiten zu beseitigen. Unsere Abstimmung is also in Beziehung auf diesen Punkt vollkom- men frei; wir sprechen unsere Meinungen über etwas aus, was wir für richtig halten. Wenn aber unsere Abstimmung sich auf den be- stehenden Bundesbeschluß beziehen soll, #so würde uns 9ielmehr die Frage vorliegen, ob wir anerkennen wollen, daß die sechs Artikel, die berühmten sechs Artikel vou 1832 so vollkommen seien, daß wir nicht daxon abweichen wollen. Daß etwas besteht, davon is nicht die Folge, daß man nicht auf Abänderung antragen könne. Jh habe gesagt, daß mir die Bestimmung niht nöthig scheine, und ih glaube au, daß die Gefahren, die in dem Rechte der Association liegen, sehr übertrieben werden. Eines der Beispiele, welches man angeführt hat, stnd die Gefahren der kommunistisen Associationen, Jch weiß nicht, meine Herren, ob nicht gerade die freie Duldung von fommunistishen Associationen in den Städten und Gemeinden der Monarchie das wirksamste Mittel gegen den Kommunismus sein würde. Glauben Sie nicht, daß das Wahnsinuige, welhes in der Lehre liegt, durch die freie Erörterung bekämpft, und daß die Wahrheit, die dar=- in liegt, klarer hervortreten und dahin leiten würde, Mittel zu suchen, um durhch die Gesehgebung die Quelle des Kommunismus zu ver= stopfen oder sie in die richtige Bahn zu leiten? Daß das freie Recht der Association in anderen Ländern unter bestimmten Verhält- nissen große und verderbliche Wirkungen gehabt habe, wird nicht be- stritten; daß es dagegen in England, im freiesten Staate, niht zum Schaden, sondern zum größten Nußen des Landes gereicht, is be- fannt. Jch führe noch ein anderes Beispiel an. Seit dem Jahre 41839 ist völlige Freiheit der Association eingeführt in einem Staate, der eben er} entstand, und wo man wegen der noch schwankenden Verhältnisse von dem Affsociationsrechte bedenkliche Folgen befürchten konnte. Wir haben nachtheilige Folgen niht wahrgenommen. Es ist überhaupt {werer, die Gefährlichkeit der Association nachzuweisen, als ihren ungemeinen Nußen. Jun dieser Beziehung fann ih mi auf die Worte berufen, womit der Herr Landtags - Kommissar seinen Vortrag eingeleitet hat, und in welhen er vorzugsweise anerkannte, welche herrlihe Folgen von diesem Mittel für die Entwickelung des Volkes zu erwarten sind. Jh glaube, meine Herren, wir dürfen sol- chen Gefahren nur ein wenig Muth entgegenstellen, Wir haben seit dem Jahre 1819 in Deutschland \o Vieles aus Angst gethan; ih meine, wir könnten jeßt auh einmal einen etwas muthigeren Weg einschlagen. : (Heiterkeit)

Man hat seit 1819 von den Völkern \o viel Vertrauen zu den Regierungen gefordert, daß ih meine, es wäre nun an der Zeit daß auch die Regierungen ihren Völkern etwas Vertrauen schenfen. Jh stimme für den Vorschlag der Abtheilung.

Landtags - Kommissar: Jch erbitte mir noch guf einige Augen- blie das Wort, zunächst um einem Mißverständniß zu ‘begegnen welches durch meinen Vortrag veranlaßt sein könute. L

Der geehrte Deputirte hat vorausgeseßt, daß ih oder eines der Organe der Regierurg angenommen habe, daß, weil §. 143 den Bundesbeschlüssen entspräche, seine Annahme nicht weiter in Frage fomme, nicht über den Jnhalt desselben debattirt werden könne, die

hohe Versammlung sich nicht darüber aussprechen dürfe, ob ihr der |

Inhalt angemessen erscheine oder nicht.

Es if dies meine Jutention niht gewesen. Jh habe ange- führt, daß der §. 143 den Bundes - Beschlüssen entspräche ; deshalb werde, wenn auch seine Bestimmungen nicht in das Geseß fg. men würden, dennoch der Jnhalt so lange bestehendes Recht bleiben, bis etwa der Bundes -= Beschluß zurückgenommen werden möchte. Damit aber ist völlig vereinbar die Freiheit der hohen Versammlung, auch in dieser Beziehung ihren Wunsch auszusprehen und auf den Wegfall des Paragraphen anzutragen, wenn sie dessen Bestimmung nicht für geeignet hält,

_ Uebrigens is es ríhtig, daß in England der Association die Pi Freiheit gegeben is; ih glaube aber, daß es überhaupt eine ehr gefährlihe Sache is, von einem Lande einen unbedingten Schluß auf das andere zu machen, und daß es in England viele Dinge

374

giebt, die, auf uns zu übertragen, mit großer Gefahr für die Ruhe ;

und Ordnung des Landes verbunden sein würde. Wenn außerdem auf das Beispiel eines anderen Staates hingewiesen worden ist, so kann ih freilich nicht behaupten, daß die Freiheit der Association da- selbst verderbliche Früchte getragen habe. Jch könnte aber der hohen Versammlung Proben über den Gebrauch dieser Freiheit der Associa= tion vorlegen, welche sie bedenklich machen würden, ob ein solcher Gebrauch der Freiheit niht auf die Dauer gefährliche Folgen nach sich ziehen müßte.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jh habe zunächst dem Herrn Landtags-Kommissar in Bezug auf die Erklärung zu danken, die er über das Verhältniß der Bundes\schlüsse zu den Beschlüssen unserer Versammlung gegeben hat. Sie überhebt mih im Wesentlichen des- sen, was ih außerdem hierüber zu sagen gehabt hätte; ih bin aller- dings ebenfalls der Meinung, daß Bundestägs-Beschlüsse für unsere Beschlüsse niht maßgebend sein können. Nur weil mir der Gegen- stand von so außerordentlih hoher Wichtigkeit ersheint und ih gestehe ofen, daß er mir der wichtigste Punkt in dem ganzen Straf- geseßbuche is bitte ich, noch auf Einiges zurückkommen zu dürfen, was der Herr Landtags - Kommissar in seiner ersten Rede gesagt hat. Er hat gemeint, es blieben sehr wenige Ver= bindungen übrig, die verboten sein würden, wenn man dem Veto der Abtheilung beistimme. Jch kann doch nicht zugeben, daß nur Ver- bindungen zu Verbrechen solhe wären, die verboten seien, sondern es ist jede Verbindung zum Zwee alles dessen verboten, was eben als Handlung durch die Geseßgebung des Staates nicht erlaubt is. Das ist aber eben der wejentlihe Unterschied zwischen einem freien und unfreien Staate, das is der Unterschied zwischen Reht und Willkür, daß in einem freien Staate nur das bestraft werden darf, was als strafbare Handlung hervortritt, wogegen der unfreie Staat auch der Verbreitung von Ansichten mit Strafe entgegentritt, während der freie Staat Ansichten nur wieder mit Ansichten sih entgegenstellt, ein s{chlechtes System dur ein gutes bekämpft, Der Herr Landtags- Kommissar hat uns auf die Zeit vor der französischen Revolution verwiesen und gesagt, dort möchten wir sehen, wie gefährlich die Ver- bindungen geworden seien. Ja, warum aber? Weil dort eine de- pravirte Regierung war, eine Regierung, die Grundsäße hatte, welche nicht das Gegengewicht den Grundsäßen halten konnten, die damals verbreitet wurden, Sehen Sie aber auch im Gegentheil auf das stolze Albion; dort entwielt sich unter dem Schuße des freien National- bewußtseins, selbst unter den drohenden Stürmen der Zeit, das öffent= liche Wohl. Die Regierung hält die Zügel mit fester Hand, sie schreitet sicher vorwärts, und zwar nicht tr o des Associationsrechtes, sondern eben wegen der Freiheit des Associationsrechtes; ich glaube, daß wir uns auf diesen Standpunkt stellen können, selbst mit größe- rem Rechte, wie das Land, das auch in dieser Beziehung seine Erb= weisheit bewährt.

Vice-Marschall von Rochow: Meine Meinung über den vor- liegenden Gegenstand hat der Herr Landtags - Kommissar so vollstän- dig und viel besser ausgesprochen, als ih es könnte. Jh habe also dazu nichts hinzuzuseßen. Was ich zu sagen habe, bezieht sih nur auf den Vergleich, den man zwischen der Presse und dem Associations=

rechte gemacht hat. Da muß ih erklären, daß ih das Recht der freien Presse für viel weniger gefährlih halte, als das Recht der freien Association. Selbst das aufregendste Buch is mit Nachdenken geschrieben und wird einsam mit einer gewissen Ruhe gelesen; welche Gewalt fann aber die Macht der hinreißenden, unbedachtsamen Rede auf eine zahlreiche, formlose, aus den verschiedensten Elementen zusam= mengeseßte Versammlung ausüben, und zu welchen Beschlüssen kann eine solche Versammlung fortgerissen werden! „Jn dieser Beziehung glaube ih, daß die Präveution viel nothwendiger sei, als bei der Presse. Wenn man gesagt hat, daß, wenn einer solhen Verbindung ein wahnsinniger Zweck unterliege, derselbe allein zur Vernunft zurück- führen werde, so haben wir Beweise, daß das nicht immer der Fall it. Es ist au gesagt worden, daß es nothwendig sei, etwas mu- thiger vorzuschreiten. Jch weiß nicht, ob sih das auf das Gouver- nement oder auf diejenigen bezieht, welche in dieser Versammlung ihr Votum abzugeben haben. Bezieht sich diese Aeußerung auf das Gou- vernement, so muß ih behaupten, daß der größte und {önste Fort- schritt, den dasselbe wir wollen lieber sagen den Se. Majestät der König für die freieste Besprechung aller öffentlichen Zustände be- \{lo}sen hat, der is, den Vereinigten Landtag ins Leben gerufen zu haben; ist aber die Rede von dem hier abzugebenden Votum, so muß ih sagen, daß mehr Muth dazu gehört, sich der herrschenden Mei-= nung entgegenzustellen, als ihr zu folgen. (Von mehreren Seiten: Bravo!)

Sind wir endlich auf das stolze Albion hingewiesen worden, so weiß ih nicht, ob die Engländer stolzer sind, als wir, glaube aber, daß sie keine Veranlassung dazu haben können, weil unsere Zustände in jeder Beziehung die Vergleichung mit den ihrigen aushalten.

Jch stimme für alle drei Paragraphen, so wie sie im Entwurfe tehen,

Î (Lebhafter Ruf nach Abstimmung.)

Abgeordn. Zimmermann :

(Von allen Seiten der Ruf: Abstimmung! Abstimmung !)

Jch habe nur einige kurze Bemerkungen zu machen. Jh soll dem Beamten überhaupt den Beruf abgesprochhen haben, über Aenderungen in den Staats = Einrichtungen zu \sprehen. Jch habe das nicht ge- than, sondern nur auf seinen Schwur hingewiesen und thn aus die- sem Grunde weniger befähigt zur freien Entwickelung gehalten. Wenn ich von der Beschränkung des freien Wortes gesprochen habe, so war natürlich nur die Rede von der Beschränkung desselben in der Asffo=- ciation. Meine Bezugnahme auf England will ih zurücknehmen, aber dann mag mir vergönnt sein, desto mehr auf mein eigenes Va- terland, auf Friedrich den Großen mi beziehen zu dürfen. Wenn wir annehmen, was die Abtheilung vorgeschlagen hat, so thun wir, meine Herren, gegen die Geseßgebung Friedrichs des Großen noch immer einen Rückschritt; denn die Geseße Friedrih's des Großen gingen nicht einmal so weit! (Der Ruf nah Abstimmung wird immer lauter und dringender.)

Abgeordn. Rrause: Jh werde auf namentlichen Aufruf an- tragen.

(Aufregung in der Versammlung und vielfah der Ruf: Oh!)

Marschall: Jch frage, ob der Antrag unterstüßt wird?

(Es erheben sich mehrere Mitglieder.) Es sind nur drei Fragen zu stellen , und zwar eine zu jedem Para- graphen. Es ist also zuerst die Frage zu §. 141 zu stellen. Wollen Sie die Abstimmung durch Nameris-Aufrufs (Der eine Theil der Versammlung ruft: Nein! der andere: Ja !)

Fürst Wilhelm Radziwill: Jh wollte mir dasselbe vorbedal- ten, was von dem Referenten bei Gelegenheit der Berathung der Paragraphen wegen des deutschen Bundes gewährt worden is, und die Verweigerung dieser Rücksicht fonstatiren. Jch halte die Debatte nicht ershöpft und Gründe noch niht erwähnt , die“ von Wichtigkeit sind. Jch muß auf den Antrag zurückommen , daß wir noch über jeden einzelnen Paragraphen die besonderen Gründe hören , die bis jebt noch niht zur Sprache gekommen sind.

(Von allen Seiten der Ruf : Abstimmung! Abstimmung !)

Marschall: Jh muß bemerken, daß ih ausdrücklich erklärt habe, die Berathung sei über die drei Paragraphen zu eröffnen und

eben so später über die

Paragraphen gemeinschaftlich zu \{chli Waren Bemerkungen zu machen, so war die eleatnbett dele E ben. Auch jeßt bin ich nur zur Abstimmung gekommen , Versammlung die Abstimmung verlangt hat.

ege- weil die

(Von allen Seiten: Ja, ja! Abstimmung! Abstimmung!)

mung.

Sie verlangt sie wieder, und wir kommen demnach zur Abstim-

Da der Antrag auf namentliche Abstimmung gemacht is , #9 muß erwähnt werden, daß sie deshalb nicht erfolgt, weil der Antrag die erforderliche Unterstüßung niht gefunden hat, E

(Viele Stimmen: haben ihn unterstüßt !)

War er von 8 Mitgliedern unterstüßt, so wird

ruf erfolgen.

Er is unterstüßt!

Mehr als aht Mitglieder

der namentlihe Auf-

Dann aber habe ih eine Bemerkung zu machen.

Es fann nur aus zwei Gründen auf namentliche Abstimmung angetragen werden, einmal, damit sich das Resultat vollständiger er-

mitteln

lasse, und da scheint der namentliche Aufruf nicht erforder-

lih, weil auch durch Zählung auf fürzerem Wege dahin gelangt werden fannz; zweitens, damit es denen, die fünstig ein Juteresse daran haben, die Protokolle, wie sie von den Secretairen verfaßt werden, durzulesen , möglih gemacht werde, das Stimmverhältniß

flar und ausführlih zu erkennen.

Dieses Juteresse wird aber für

die drei Fragen gleihmäßig stattfinden, und darum halte ih es für erforderlih, daß die namentliche Abstimmung in Bezug auf alle drei

Fragen erfolge.

(Vielseitiges :

Ja!)

Die Abstimmung wird also in dieser Art vorgenommen werden, und die erste Frage heißt zu §. 141:

Soll auf Wegfall der Worte: tersagt worden ist“, angetragen

Für Ja haben gestimmt :

Abegg, Kommerzien-Rath.

Allnoch, Erbscholtiseibesizer.

von Auerswald, General - Land=- chafts = Direktor.

Brämer, Landschafts-Rath,

von Brodowski, General = Land=- schafts - Direktor.

Brown, Bürgermeister.

von Brünneck, Ober-Burggraf und Provinzial=Landtags- Marschall.

Camphausen, Handels - Kammer= Präsident.

Diethold, Bürgermeister.

Dittricy, Bürgermeister.

von Donimierski, Landschafts-De- putirter.

von Eynern, Kaufmann.

Fabricius, Bürgermeister.

Grabow, Kriminal-Rath.,

Hausleutner, Apotheker.

Heinrich, Kaufmann.

Graf von Hompesch-Rurig, Rit- tergutêbesißer.

Hüffer, Kommerzien-Rath,

Jordan, Freigutsbesißer.

Kersten, Bürgermeister.

Knoblauch, Geheimer Finanz=-Rath.

Krause, Gerichts\{hulz.

von Kurcewski, General =-= Land- \chafts -= Rath.

Kuschke, Bürgermeister.

Lucanus, Dr, Stadtrath.

Meyer, Orts-Vorsteher.

von Miszewski, Rittergutsbesißer.

Freiherr von Mylius, Staats- Prokurator.

Naumann, Geheimer Regierungs= Rath und Ober = Bürgermeister.

Neitsh, Stadt-Syndikus.

Neumann, Bürgermeister.

Paternowski, Bürgermeister.

Petschow, Kaufmann.

Plange, Justiz-Kommissarius.

von Platen, Landrath.

von Pogrell, Rathsherr.

von Potworowski, Rittergutsbe- siber,

Przygodzki, Freigutsbesißer.

von Saucken-Julienfelde, General= Landschafts-Rath. ;

von Sauen - Tarputschen, Ritt= meister a. D.

Schier, Bürgermeister und Justi« tiar,

,„„Lon der Obrigkeit besonders un- werden ?

Für Nein haben gestimmt:

von Arnin1, Oberst-Lieutenant a. D. und Krets=Veputirter,

Bauck, Rittergutsbesißer. Beer, Ortsrichter.

Graf von Bismark-Bohlen, Pro vinzial-Landtags-Marschall. von Bodelschwingh , Regierungs-= Vice - Präsident, : Brassert, Geheimer Bergrath.

von Byla, Landrath.

Dansmann, Erbschulzenguts - Be- \ißer. :

Graf zu Dohna-Lauck, Kammer- herr. ;

Dolz, Kruggutsbestißer.

von Flemming, Gutsbesißer.

Freiherr von Friesen, Landrath.

Graf von Fürstenberg, Kammer= Derr.

Freiherr von Gaffron, Geheimer Regierungs-Rath.

Graf von Galen, Erbkämmerer.,

Graf von Gneisenau, Major a. D,

Giesler, Schultheiß.

Freiherr von Gudenau, Landrath,

von Hagen, Landschafts-Rath.

Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Provinzial- Landtags » Marschall.

von Katte, Rittershafts-Rath. eva Krosigk, Domprobst.

Graf zu Lynar, Kammerherr. Linnenbrink, Landwirth.

Müller, Freischulze. von Münchhausen, Landrath.

von Olfers, Stadtrath,

Freiherr von Patow, Geh. Re- gierungs-Rath. Prüfer, Rathsherr.

Fürst zu Putbus.

First Wilhelm von Radziwill.

Sir S niolaw von Radziwill,

Herzog vou Ratibor. _ ,

Graf von Redern, Wirklicher Ge=- heimer Rath.

Graf von Renard, Wirklicher Ge- heimer Rath.

von Rochow , Oberst = Lieutenant a. D. und Provinzial-Landtags- Marschall.

Schulze =- Dellwig, Amkmann un! Gutsbesißer. Graf zu Solms-Baruth. Fürst zu Solms, Landtags - Mar= all, Steinbeck, Geh, Bergrath. Dritte Beilage

N 44.

Für Ja haben gestimmt : Graf von Schwerin, Landrath. Siegfried, Landschafts-Rath. Graf von Skorzewski. Sperling, Bürgermeister, Stägemann, Bürgermeister,

———

Urra, Bürgermeister.

Vahl, Schulze.

von Weiher, Landschafts-Rath. von Werdeck, Geheimer Regie-

von Witte, Ritterschafts-Rath. Wodiczka, Justizrath. / Freiherr von Wolf - Metternich,

Wulf}, Landwirth.

Zimmermann, Bürgermeister.

Fehlende Mitglieder: von herr von Lilien, Landrath.

Das Resultat der Abstimmung is folgendes : Mit Ja haben gestimmt 49, mit Nein haben

glieder.

Die nächste Frage is zu rihten auf den Vorschlag der Abthei-

lung zu §. 142: Soll beantragt werden, wegfallen zu lajjent

Für Ja haben gestimmt:

Abegg, Kommerzien-Rath.

Allnoh, Erbscholtisei-Besizer.

von Auerswald, General = Land=- schafts-Direktor.

Bau, Rittergutsbesißer.

Brämer, Landschaftsrath.

Brassert, Geheimer Bergrath.

von Brodowski, General - Land=- \hafts-Direktor.

Brown, Bürgermeister.

von Brünneck, Ober-Burggraf und Provinzial-Landtags-Marschall.

Camphausen, Handels - Kammer= Präsident.

Dittrich, Bürgermeister. _

Graf zu Dohna -Lauck, Kammer= herr.

von Donimierski, putirter.

Landschasts-De-

Fabricius, Bürgermeister. von Flemming, Gutsbesißer.

Grabow, Kriminal-Rath.

Hausleutner, Apotheker.

Heinrich, Kausmann.

Graf von Hompesch - Rurig, Rit- tergutöbesißzer.

Hüffer, Kommerzien-Rath.

Jordan, Freigutsbesißer.

Knoblauch, Geheimer Finanzrath.

Krause, Gerichts\chulz.

von Kurcewski, General = Land- \chaftsrath.

Lucanus, Dr., Stadtrath.

Meyer, Ortsvorsteher.

von Miszewski, Rittergutsbesißer.

Müller, Freischulze.

Freiherr von Mylius, Prokurator.

Staats-

Naumann, Geheimer Regierungs= Rath und Ober - Vürgermei]ter. Neumann, Bürgermeister.

Paternowski, Bürgermeister.

Petschow, Kaufmann.

Plange, Justiz-Kommissarius.

von Platen, Landrath.

von Pogrell, Rathsherr.

von Potworowski, Rittergutsbe= sier. / ;

Prz9godzki, Freigutsbesißer.

von Saucken-Julienfelde, General- Landschafts-Rath.

von Uechtriß, Konsistorial - Präsi-

Graf von Zeh-Burkersrode, Kam-

die Worte: „Maßregeln der Verwaltung“,

von Arnim, Oberst-Lieutenant a. D.

Beer, Ortsrichter. Graf von Bismark-Bohlen, Pro-

von Bodelschwingh,

von Byla, Landrath.

379

Dritte Beilage zur Al

Für Nein haben gestimmt:

dent.

rungs-Rath. Regierungs-Vice-Präsident.

merherr und Provinzial - Land= tags-Marschall. Kessel, Kreis - Deputirter, Frei-

gestimmt 48 Mit =

Für Nein haben gestimmt:

und Kreis - Deputirter.

vinzial-Landtags-Marschall, Regierungs8= Vice-Präsident.

Für Nein haben gestimmt: Graf zu Solms-Baruth. Fürst zu Solms, Landtags-Mar- schall, Stägemann, Bürgermeister. Steinbeck, Geheimer Bergrath.

Für Ja haben gestimmt:

von Sauden= Tarputschen, Ritt- meister a. D. : Schier, Bürgermeister und Justi- tiar.

Graf von Siegfried, Graf von Sperling,

Schwerin, Landrath.

Landschafts-Rath.

Skorzewski.

Bürgermeister.

von Uechtriß, Konsistorial - Präsi- dent.

Vahl, Schulze.

von Weiher, Landschasts-Rath. oon Werdeckd, Geheimer Regie- rung3-Rath. von Witte, Ritterschafts-Rath. Wodiczka, Justizrath. i Freiherr von Wolff - Metternich, Regierungs-Vice-Präsident. Wulf}, Landwirth.

Graf von Zeh-Burkersrode, Kam- merherr und Provinzial - Land- tags-Marschall,

Fehlende Mitglieder: von Kessel, Kreis-Deputirter. Frei-

herr von Lilien, Landrath. Mit Ja haben gestimmt 47, mit Nein 50.

Urra, Bürgermeister.

Zimmermann, Bürgermeister.

Die nächste Frage heißt: Í Soll auf Wegfall des §. 143 angetragen werden“

Für Nein haben gestimmt:

von Arnim, Oberst-Lieutenant a. D. und Kreis-Deputirter.

Jür Ja haben gestimmt: Abegg, Kommerzien-Rath. Alluoch, Erbscholtiseibesiver. | von Auerswald, General - Land=- schafts - Direktor.

Baud, Rittergutsbesißer. Becker, Ortsrichter.

Graf von Bismark-Bohlen, Pro- vinzial-Landtags-Marschall.

Sonntag den 13. Febr.

Zeitung.

Für Ja haben gestimmt: Für Nein haben gestimmt :

Prüfer, Rathsher. Przygodzki, Freigutsbesiber. Fürst zu Putbus.

Fürst Wilhelm von Radziwill.

Fürst Boguslaw von Radziwill.

Graf von Redern, Wirklicher Ge- heimer Rath. i

oon Rochow, Oberst - Lieutenant a. D. und Provinzial-Landtags- Marschall.

Graf zu Solms=Baruth.

Herzog von Ratibor, Graf von Renard, Wirklicher Ge- heimer Rath.

von Sauen =- Julienfelde, Gene= ral-Landschafts-Rath.

von Saudcken = Tarputschen, Ritt- meister a. D.

Schier, Bürgermeister und Ju- stitiar.

Schulze - Dellwig, Amtmann und Gutsbesißer.

Graf vou Schwerin, Landrath. Siegfried, Landschafts-Rath. Graf von Skorzewski.

Fürst zu Solms, Landtags - Mar= schall,

Sperling, Bürgermeister. Stägemann, Bürgermeister. Steinbeck, Geheimer Bergrath.

von Uechtriß, Konsistorial - Prâe

sident. E

Urra, Bürgermeister.

Vahl, Schulze.

von Weiher, Landschafts-Rath. von Werdeck, Geheimer Regie=-

rungs-Rath. S Frhr. von Wolff-Metternich, Re- gtierungs-Vice-Präsident,

von Witte, Ritterschafts - Rath. Wodiczka, Justizrath. Wulff, Landwirth.

Graf von Zeh-Burkersrode, Kam- merherr und Provinzial - Land=

von Bodelschwingh, Regierungs-

Brämer, Landschafts-Rath. : [h assert, È Vice-Präsident.

Brassert, Geheimer Bergrath. von Brodowski, General - Land= schafts - Direktor.

Brown, Bürgermeister.

Dansmann, Erbschulzenguts - Be- fißer. , Diethold, Bürgermeister.

Dolz, Kruggutsbesiher.

von Eynern, Kaufmann.

Freiherr von Friesen, Landrath.

Graf von Fürstenberg, Kammer= Derr.

Freiherr von Gaffron, Geheimer Regierungs-Rath.

Graf von Galen, Erbkämmerer.

Graf yon Gneisenau, Major a. D.

Giesler, Schultheiß. 5

Freiherr von Gudenau, Landrath.

von Hagen, Landschafts-Rath.

Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Provinzial- Landtags-Marschall.

von Katte, Ritterschasts-Rath. Kersten, Bürgermeister. von Krosigk, Domprobst. Kuschke, Bürgermeister. Graf zu Lynar , Kammerherr. Linnenbrink, Landwirth.

von Münchhausen, Landrath.

Neitsh, Stadt=Syndikus

von Olfers, Stadtrath. Freiherr ‘von Patow, Regierungs-Rath. Prüfer, Rathsherr. Fürst zu Putbus.

Fürst Wilhelm von Radziwill. Fürst Boguslaw von Radziwill, Herzog von Ratibor.

Graf von Redern, Wirklicher Ge-

heimer Rath. Graf von Renard, Wirklicher Ge= heimer Rath. von Rochow, i a. D. und Provinzial-Landtags- Marschall.

Geheimer

Oberst - Lieutenant

von Brünnec, Ober-Burggraf und Provinzial-Landtags-Marschall. von Byla, Landrath.

Camphausen, Handels - Kammer=- Präsident.

Diethold, Bürgermeister.

Dittrich, Bürgermeister.

Graf zu Dohna - Lauck, Kammere herr.

Dolz, Kruggutsbesibe. von Donimierski, Landschasts-Ve=- putirter.

Dansmann, Erbschulzen - Gutsbe= siver.

von Eynern, Kaufmann.

Fabricius, Bürgermeister.

oon Flemming, Gutsbefiger. Frhr. von Friesen, Landrath. Graf von Fürstenberg, Kammer- herr.

Frhr. von Gaffron , Regierungs-Rath. E Graf von Gneisenau, Major a. V. Giesler, Schultheiß.

Grabow, Kriminal-Rath.

Frhr. von Gudenau, Landrath,

Geheimer Graf von Galen, Erbkämmerer.

Hausleutner, Apotheker. von Hagen, Landschafts- Rath. Heinrich, Kaufmann Frhr. Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Provinzial- Landtags - Marschall. E Graf von Hompesch - Rurig, Rit- tergutsbesißer. Hüffer, Kommerzien-Rath.

Jordan, Freigutsbesjißer.

von Katte, Ritterschafts-Rath. von Krosigk, Domprobst, Kersten, Bürgermeister. Knoblauch, Geheimer Finanzrath. Krause, Gerichtsschulz. oon Kurcewsfi, General - Land- schafts - Rath.

Kuschke, Bürgermeister.

Graf zu Lynar, Kammerherr. Linnenbrink, Landwirth. Lucanus, Pr. Stadtrath.

Meyer, Ortsvorsteher. :

von Miszewski, Rittergutsbesißer.

Müller, Freischulze.

von Münchhausen, Landrath.

Frhr. von Mylius, Staats -Pro= furator.

Naumann, Geheimer Regierungs- Rath und Ober-Bürgermeister.

Neitsh, Stadt-Syndikus.

Neumann, Bürgermeister.

von Olfers, Stadtrath.

Frhr. von Patow, Geheimer Re-

aternowski, Bürgermeister. : Paternowski, Bürg | 21rUngEMats.

Petshow, Kaufmann. Plange, Justiz-Kommissarius, von Platen, Landrath.

von Pogrell, Rathsherr.

tags - Marschall. T Zimmermann, Bürgermeister. e E 4 Fehlende Mitglieder: von Kessel, Kreis - Deputirter. herr von Lilien, Landrath. Mit Ja haben gestimmt 79, mit Nein 18. Die nächste Sißung wird morgen um 11 Uhr stattfinden. Abgeordn. Graf von Schwerin: Jh bitte die Mitglieder der Abtheilung, sich um 9 Uhr einzusinden. (Schluß der Sihung +44 Uhr.)

Frei-

Uichtamtlicher Theil.

Ind L

Inland. Berlin. Beförderung in der Armee,

Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Antwort des Großherzogs auf die Fabriken-Adresse. Herzogthum Holstein. Die Verfassungs - Kommission. Herzogthum Nassau, Ernen- nungen.

Rußland und Polen. \sazung, / Frankreich. Deputirten-Kammer- Die Amendemenis zum leßten Adreß-Paragraphen. Paris. Geschenk Montpensier*)s an den Sultan und Soiree beim türkischen Botschafter. Abd el Kader. Großbritanien und Jrland. London, Hofnachricht, Denon- stration der Seeleute zu Gunsten der Navigationsalkte. E Schweiz. Tagsayung. Verwerfung eines Antrags auf Entschädigung für Montur-Effekten und Wahlen in den eidgenössischen Generalstab. Vermischtes. Annahme der Kostengarantie Freiburgs. Kanton Züri ch. Den Gerüchten über feindliche Bewegungen widersprochen. Kanton Luzern. Proclamation an das Volk. Die Kassenfrage. Die päpstlichen Nuntien. Kanton Aargau. Zoll-Unwesen. Ftalien. Rom. Hoffnungsschaaren. Politische Prozesse, Ver- mischtes, Neapel, Die legten Ereignisse. Genua, Die neapo- litanishe Constitution. : : : Spanien. Schreiben aus Madrid. (Geburtstag der Herzogin von Montpensier. Die Königin Christine und Espartero. Nachrichten aus Catalonien.)

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Vermischtes.

St, Petersburg, Erklärung an die Tag-

Ala

Nach dem heutigen Militair-Wo Ge ŒAl j F f 1 y blatte is der Hauptmann Schimmelpfenning 901 der Oye, iteri imen : Major und Commandeur des vom 1sten Jufanterie -Regiment, zum - ‘ajo1 Ler 1sten Bataillons 3ten Landwehr-Regiments ernaunt worde

Deutsche Bundesstaaten. L Profherzogthum Baden. (Bad. Bl) Jn der Sye zung Gro ma verkündigte der Pen O Gas Se. Königl. Hoheit der Großherzog der L E: Le breite in Betreff der drei Fabriken überbrachte, fo gende Ar wo p t be: Mit Freuden empfange ih in dieser Adresse die Bei= e ber Stände zu meinen Vorlagen in Betreff unjerer theil- E betet Industrie, und ih erkenne darin ein {önes Zus s 2 airken der Kammern mit der Regierung. Meine Aufmerksam= mm unserem Gewerbfleiß zugewendet, da so viele, theils arme au e dadurch ihre Nahrung finden, und ich wünsche aufrichtig, daß B ‘gemeinschaftliches Bestreben mit dem \{önsten Erfolg gekrönt

Mit Vergnügen spreche ih meinen getreuen Ständen meinen

Dank aus.“

Berlin, 12. Febr.

werde. warmen

Holstein. Der Alt. Merk. vom 10ten

Schulze - Dellwig, Amtmann und Gutsbesißer.

von Potworowskfi, Rittergutsbe- si z2r.

Herzogthum

Februar enthält nachstehenden, aus Altona datirten Artikel :