1848 / 48 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

; ielt treu aus, obshon ihm oft der Gedauke fam, nah ie s äur einzigen Tochter, der Herzogin von Aumale, auszu- wandern. Nachschrift. Majo fam heute aus Palermo anz; auch verschiedene Truppen-Abtheilungen, welche in Neapel, Castellamare und Portici in aller Stille ausgeschifft werden. Messina soll bom- bardirt sein (bedarf der Bestätigung). Catania is in vollem Auf- stand. Noch drang die Nachricht von der Constitution nicht dahin. Die Sicilianer sind vollkommen Meister, und wer weiß, ob sie die Con- stitution annehmen. Hier wird es ruhiger. Es tauchen Journale vollauf empor, und in den Cafés haben si bereits die zwei Con- stitutions-Kammern gebildet. Auf den Straßen schreien Leute: La bella legge per un grano! (fo nennt man das Constitutions-Dekret.) Don G. Garzia if Kriegs-Minister geworden.

Die berliner gemeinnützige Baugesellschaft.

Wie im Allgemeinen in großen Städten, \o entspricht auch in Berlin die Zahl der kleineren Wohnungen nicht dem Bedürfniß der ärmeren Ein- wohner, namentlich derjenigen, welche auf einen selbstständigen Gewerbs- Betrieb von geringerem Muiigs angewiesen oder als Gehülfen bei anderen Meistern, als Arbeiter in Fabriken u. st. w. beschäftigt sind. Diese Woh- nungen stehen daher zu den größeren in einem unverhältnißmäßig hohen Miethspreise und sind außerdem in den alten, belebten Stadttheilen höchst mangelhaft und ungesund, Größtentheils sind sie dort nur aus den als Beilaß zu größeren Wohnungen benußten Näumen hergestellt, Keller und Böden dienen oft zu diesem Zweck, Aber auch in den neuen Staditheilen findei derselbe Fall statt, Hauptsächlich hat dies Mißverhältniß sci- nen Grund einerseits darin, daß ein großer Theil der Häuser auf Speculation gebaut wird, um sie Kapitalisten wieder zu verkaufen, andererseits darin, daß die Haus - Eigenthümer es vorziehen, größere Woh- nungen einzurichten, theils wegen der leichteren Verwaltung derselben, theils um Ausfällen an Zinsen vorzubeugen, da bei etwa eintretenden Micths- Rückständen das eingebrachte Mobiliar der ärmeren Leute, welches häufig nur aus den zum Leben und zum Geschäftsbetrieb Dag 6 Ge- genständen bestcht, keine hinreichende Sicherheit gewährt, Die Theurung der kleinen Wohnungen hat die Folge, daß bei Handwerkern, Gewerbtrei- benden u. \. w. Beschränkungen im Wohnungsraum eintreten, welche die Sonderung der Familie nah Geschlecht und Alter oft unausführbar machen, daß häufig, um die Miethe zu erschwingen, Aftermiether eingenommen wer- den müssen. Hierdurch wird nicht allein, wie man sih wohl denken fann, die Sittlichkeit im höchsten Grade gefährdet, sondern auch der Keim zu den Krankheiten gelegt, welche unter der ärmeren Einwohnerklasse großer Städte herrshen und unter gedrängt wohnenden Menschenmassen beständig fort- wuchern. Das Bedürfniß nach kleineren Wohnungen zeigt sich aber um so dringender, als der Zuwachs, welchen die berliner Bevölkerung durch neu Anziehende erhält (nah den neuesten Berichten jährlich auf 17,000 Perso- nen), sih mit fast jedem Jahre gesteigert hat und die neu Anziehenden größ- tentheils dem Stande der sogenannten kleinen Leute angehören. '

Unter solhen Umständen hat das im vorigen Jahre stattgefundene ZU- \sammentreten einer Actien-Gesellschast unter dem Namen einer 1 Berliner gemeinnügzigen Bau - Gesellschast“, welche es sich zur Aufgabe gestellt hat, den erwähnten Uebelständen abzuhelfen, so wie mit dahin zu wirken , daß

eine gesunde Bevölkerung erwachse, und daß den leiblichen und sittlichen Nadchtheilen einer zu eng eingeschichteten Einwohnerschast Schranken geseßt werden, allgemeine Anerkennung gefunden. Auch haben dem Unternehmen die höchsten Staatsbeamten und bedeutende Männer aller Stände ihre Theilnahme zugewandt. | E A 4 Die Grundzüge des Planes der „Berliner gemeinnüßigen Bau- Ge- sellschaft“ sind, so weit sie das Wesentliche der Zdee betressen , folgende: Zunächst will sie gesunde, bequeme und billige Wohnungen für die kleinen Leute (ärmeren Einwohner) erbauen, und zwar jollen nicht etwa große, kasernenartige Gebäude, sondern kleinere, auf 8 bis 12 Wohnungen berechnete Häuser in ven verschiedenen Stadttheilen errichtet werden. Die hierzu erforderlichen Mittel sollen durch zinsentragende Actien aufgebracht werden, deren Sicherheit sowohl darin beruht, daß das Kapital eben nur in Grundstüen angelegt wird, die im Ganzen ihren Werth immer und unter allen Umständen behalten, als auch darin, daß jährlich das Actien- kapital um 2 pCt. amortisirt, mithin die durch den Grundbesiß zu deckende Actiensumme immer geringer wird, Sodann will die Gesellschast ihre Gebäude nach ciner bestimmten Zeit den betreffenden Miethsgenossenschaften zum Ei- genthum übergeben. Dieser Zweck wird dadurch erreicht, daß die Actionaire auf eine höhere Verzinsung ihrer Actien als mit 4 pCt, verzichten, wäh- rend die Miethen so gestellt werden, daß sich durch deren Ertrag das Anlagekapital nah" Abzug der Kosten zu 6 pCt, verzinst, mithin alljähr- lich 2 pCt. übrig bleiben, Diese 2 pCt, werden zur Amortisation des Anlagekapitals (Actien) verwendet. Betrachtet man nun das An- lagekapital jedes Gebäudes als eine auf demselben ruhende Schuld und die Actionaire als Gläubiger, #so wird alljährlich das Grund- stück um denselben Betrag entlastet, als Actien amortisirt werden, d. h. im ersten Jahre um 2 Prozent, in den folgenden Jahren um 2 Pro- zent und um diejenige Summe, welche den Zinjen der bereits amortisirten Actien gleich is, Denn da die Einnahmen dieselben bleiben, mithin die

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Beträge, welche bisher zur Verzinsung der amortisirten Actien verwandt werden mußten, disponibel sind, so können dieselben ebenfalls zum Amorti- sations-Fonds fließen. Die Summen, um welche sich das Grundstück suc- cessive entlastet, werden den einzelnen Miethern nach Verhältniß ihrer Miethsbeträge alljährlich als intellektuelle Antheile an dem Gebäude zu Gute geschrieben. In 30 Jahren (genau gerechnet in 28 Jahren und ei- nigen Tagen) amortisirt sich auf diese Weise das ganze Anlage-Kapital, die intelleftaellen Antheile sind gleich dem ganzen Werthe des Gebäudes, und dieses wird sodann der betreffenden Miethsgenossenshaft zum Eigen- thum übergeben. Endlich will die Gesellschaft auch noch die intellek- tuellen Antheile der einzelnen Miether flüssig machen, also statt dieser Antheile ein Kapital gewähren, Nicht immer wird es nämlih dem einzelnen Miether oder dessen Erben (die mit ihm eine Person bilden) mög- lich sein, 30 Jahre hinter einander dasselbe Quartier zu bewohnen. Muß er aber früher austreten, so würde sein Guthaben verloren sein, wenn nicht eben die Gesellschaft vermittelnd einträte. Diese prüft die Verhältnisse, und findet sie den Quartierwechsel genügend motivirt, so kauft sie dem auszie- henden Miether seinen intellektuellen Antheil gegen eine bestimmte, schon im voraus für jedes Jahr festgeseßte Summe ab und tritt dafür selbst in die Stelle des Miethers. Nealisirt wird diese Operation durh den Reserve- Fonds, Die Gesellschaft besteht nämlich aus zwei Arten von Mitglie- dern: aus solchen, welhe Kapitalien hergeben (den Actionairen ), und aus solchen, die sich zu jährlihen Beiträgen (von min- destens 8 Rthlrn.) verpflichten. Dem entsprehend, bestehen auch zwei ganz von einander geschiedene Fonds: Der Kapital - nnd Actienfonds und der sogenannte Reservefonds. Ju den legteren fließen alle laufenden Beiträge, außerordentliche Gescheke u, s. w., und eben durch ihn wird es möglich, die Abfindungssummen für die ohne ihre Schuld zum Ausziehen gezwun- genen Miether aufzubringen. Dieser Neservefonds hat außerdem noch an- dere Bestimmuugen, Eine der wichtigsten davon is die, auch in dem Falle, wenn ein Miether ohne hinreichenden Grund sein Quartier aufgiebt, für diesen einzutreten und die Miethe zu bezahlen, wofür ihm des ausziehen- den Miethers intellektueller Antheil an dem Gebäude ganz oder theilweise ohne Weiteres zufällt, Es bleibt dem Reservefonds überlassen, die also frei gewordenen und zu seiner Disposition gestellten Quartiere anderweit zu vermiethen und sich mit den neuen Miethern rücfsichtlich der bis- her für die einzelnen Quartiere erwachsenen Antheile besonders zu einigen. Leßteres wird niht schwer fallen, Kann der neu ein-

ziehende Miether dem Reserve - Fonds nicht die für den erwor-

benen intelleftuellen Antheil gezahlte Abfindungssumme erstatten, so beginnt

er für sich eine neue Miethsperiode, während der Reserve-Fonds von die-

sem Augenblicke an zu dem erworbenen Antheile keine jährlihen Zuschüsse

mehr erhält, sondern diesen Antheil nur zinsbar anlegen kann. Der Re-

serve-Fonds ermöglicht es hiernach, daß dem Kap:tal-Fonds gegenüber nie-

mals Ausfälle an Miethen entstehen, mithin die Zinsen stets richtig bezahlt

werden können. Uebrigens nimmt die Gesellschaft zu Miethern nur solche

Personen auf, die mindestens 5 Jahre in Berlin wohnen, in gutem Rufe

stehen, eigenes Mobiliar besißen und einen bestimmten Erwerbszweig nachzu-

weisen vermögen. Vorzugsweise soll auf Familienväter geschen werden,

welche von Mitgliedern der Gesellschaft empfohlen sind, Bedingung des

Wohnenbleibens is moralische Führung und Pünktlichkeit in der Miethszah-

lung,

Da es in diesen Zeilen nur unsere Absicht sein konnte, auch in weite- ren Kreisen auf das Unternchmen aufmerksam zu machen, so empfehlen wir denjenigen, welche sih dafür interessiren dürften, die Schrift: „Die Aufgabe einer berliner gemeinnüßigen Bau-Gesellschaft‘“, von C.H. Hosfmann, Kö- niglichem Landbaumeister , und einen von dem Geheimen Regierungs-Rath Sch röner in Verbindung mit mehreren anderen Mitbürgern veröffentlichten Aufsaÿ: „Plan und Aufforderung zur Bildung einer gemeinnüßigen Bau- Gesellschaft in Berlin“, so wie endlich cine kleine Broschüre des Kammer- gerichts - Assessors Dr, Gäbler über „Jdee und Bedeutung der berliner ge- meinnüyzigen Bau-Gesellschaft‘“.

Obgleich sowohl Allerhöchsten Orts, als auch von Seiten des Publikums, bereits viel geschehen is, um die Noth der durch den Ty- phus heimgesuchten Kreise Oberschlesiens zu mildern, \o stellt sich täglih mehr die dringende Nothwendigkeit heraus, für die Unter= bringung und Pflege der dadur verwaisten Kinder zu sorgen.

Jhre Majestät die Königin haben zu diesem Zweck bereits eine Summe Allergnädigst zu bestimmen geruht, ohne jedoch die allgemeine Theilnahme für denselben beschränken zu wollen, und haben daher Allerhöchstdieselben den Unterzeichneten die Erlaubniß zu ertheilen ge= ruht, cinen Verkauf vou Handarbeiten und anderen Gegenständen zu veranstalten, zu welchem dieselben jeden Beitrag mit Dank entgegen-= nehmen werden. Da es jedoh wünschenswerth is, möglichst bald zu helfen, so wird gebeten,“ die desfallsigen Gaben bis zum 1, März ein- reichen zu wollen.

Der Ort des Verkaufs wird später veröffentlicht werden.

(gez.) Geheime Kommerzien-Räthin Carl, Zwirngraben 1 und 2. Frau von Nabßmer, Wilhelmsstraße 78. Gräfin Notiz, Pariser Plaß Nr. 3. Ministerin von Rother, Jäger= straße 21. Gräfin zu Stolberg, Wilhelmsstraße 79.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Paris, 10. Febr. Der Weg, welchen die Eisenbahn vou Straßburg nach der bayerishen Gränze nehmen wird, is nun be stimmt. Die Linie wird von Straßburg über Bisweiler, Hagenau gehen und zwischen Altenstadt und Weißenburg an der bayerischen Gränze auslaufen. Der Eisenbahnhof wird so nahe als möglich bei Weißenburg sein.

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Stettin , 14. Febr. Getraide is im Allgemeinen wieder etwas fester, Weizen nah Gewicht und Qual, auf 55 a 60 Ntblr, gehalten, auf Lieferung im Frühjahr für 130pfd. gelben 58 Rthlr, Nehmer, auch Abgeber. Für Roggen in loco nah Gewicht und Qual, wird jeßt wieder 35 2 40 Rthlr., für eine Partie von etwas über 84 pfd. pr. Schfl. 372 Rthlr, verx- langt, was aber niht zu machen. Auf Frühjahrs-Lieferung is für 82 pfd, 375 Rthlr., pr. Mai 38 Rthlr,, pr. Juní/Juli 385 Rthlr. bezahlt, Gerste, gr. pommersche auf 35 Rthlr. pr, Frühjahr gehalten. Hafer, pommerscher E SIONE Ens bei 50 pfd, pr. Schfl. Garantie is zu 25 Rihlr, gekauft.

Noggenmehl, russ, 2 Rthlr, zu haben,

_ Saamen. Oelsaamen unverändert. Winter - Rapps 81 Rthlr., Rübsen 80 Rthlr, Schlagleinsaamen 60 Rthlr, Jn Säeleinsaamen ist seit Freitag wenig gemacht, doch bleibt es fest damit. Von Kleesaamen ist Die Ler und weißer gut mittel 115 Rthlr., fein mittel weißer 12 Rthlr,

ezahlt.

Spiritus etwas fester, zweiter Hand 19 18% %. bezahlt.

aus erster Hand zur Stelle und aus Auf Frühjährs - Lieferung 18 175 %

Rüböl in loco 11% Rihlr, zu haben, April bis Juli 11; Rihlr, bezahlt, pr. Sept, /Okt, 115 Rihlr. bezahlt und noch zu haben. Leinöl pr. Frühjahr 102 Rthlr. bez, Palmöl auf Lieferung im Frühjahr 137 Rthlr,

ekausft, E : L g P. S, 82pfd. Roggen pr. Frühj. is mit 38 Rihlr, bez, Spiritus pr, Frühj, zu 18 % gekauft.

% Breslau, 14, Febr, gelber 57, 63 bis 677 Sgr.

Roggen war gut angeboten und fand Anfangs des Marktes a 48, 525 bis 5727 Sgr, Nehmer, es blieb indeß Einiges unverkauft, obwohl die Eigner ca. 4 Sgr. billiger erlassen wollten, Auf Lieferung in Connoisse- ments nah Ankunft zu bezahlen, 86pfd. 44 Rithlr., 84pfd, 43 Rihlr. Br,

Gerste 42, 47 bis 51 Sgr.

Hafer bei kleinem Angebot etwas fester , 24, 27 bis 30 Sgr.

Koch -Erbsen 57, 62 bis 65 Sgr.

Spiritus wieder sehr wenig gehandelt und im Allgemeinen mait, loco 9 bis 9% Rthlr. bezahlt, blieb 9% Rthlr, Br. u. Gld. Termine sehr flau, Febr. /März 93; Rthlr. bez., April /Mai 10 Rthlr. bez.

Zink loco 54 Rthlr, bez.,, ab Gleiwiß 5!7, Rthlr, bez, und dazu nohch u haben. | "Die Stimmung für Getraide hat sih in Folge der flauen Berichte von auswärts flauer gestaltet.

London, 7. Febr. Getraide. Die milde Witterung während der vorigen Woche hatte die Landleute veranlaßt, sich auf den Feldern zu be- schäftigen, und in Folge dessen waren die Zufuhren auf den Märkten des Jnlandes etwas geringer geworden, was dazu beitrug, daß der fleine Avance, welcher sich für Weizen auf den meisten Pläyen der Ostküste in der Woche vorher ctablirt hatte, sich behauptete und selbst in einigen Fällen um 1 Sh, pr. Qr. überschrtten wurde, so weit es die besten Gattungen betraf. Auf den konsumirenden Märkten war es (mit Ausnahme von Liverpool, wo die Preise, in Folge der in der nächsten Zeit erwarteten Zufuhren, 1 a 2 Sh. pr. Qr. Weizen nachgaben, und von Manchester, wo die geringen Gattun- gen Weizen 4 Sh. pr, Qr. gefallen waren) zu den legten Notirungen fest, und es zeigte sich im Allgemeinen mehr Neigung zu Geschäften. Gerste besserte sich in Fotge verminderter Zufuhren. Bohnen, Erbsen und Hafer waren vernachlässigt. Auf den schottischen und irländischen Märkten war es während jener Periode still, Die Preise aller Getraide-Arten hielten sich ziemlich unverändert. i

Die Condition des englischen Weizens, welcher heute frisch zum Markt gebracht wurde, war abermals sehr schlecht; da die Zufuhr indeß klein, wurde es den Faktoren möglich, zu den Preisen von heute vor aht Tagen die Räumung zu bewirken, Fremder Weizen fand eine ziemliche Detailfrage zu den jüngsten Notirungen. Gerste müssen wir 1 Sh. pr. Qr, niedriger chreiben. Bohnen gehen zu den leßten Preisen {wer ab. Graue und Maple-Erbsen waren unverändert, weiße Koche1bsen 2 Sh. pr, Qr. niedriger, Hafer is zu 6 Pce. a 1 Sh. pr. Qr. unter den Notirungen voriger Woche schwer verkäuflich. Weizen- und Roggenmehl wie jüngst gemeldet,

Das Wetter bleibt sehr mild und naß,

Weizen, weißer, 58, 65 bis 70 Sgr.,

Allgemeiner

Anzeiger.

40e L9ren Me und den 14 Märs b: 3e

Australien. Ferner wird regelmäßig am 15ten Tage

Sckanntmachungen.

SprzedaZ konieczna. Sad Ziemsko-miejski w Trzemesznie.

Do Floryana VVoyciecha VVojalin naleZacy w po- wiecie Mogilinskim potozony folwark Staw1sko wraz Z przynaleZytoéciami oszacowany sadownie a mia- nowicie,

a) wartoéé dochodu po 5 od sa na kapita? rachu- jac 8629 Tal. 25 srg.s b) równicé po 4 pro Cent na 10787 Tal, 8 srg. 9 f. / wedle taxy, mogacéj byé przéyrzanéj wraz z wykazem hypotecznym 1 warunkant w Registraturze, ma by dnia 1go Maja 1848, O A 0 godzinie Itey w miéjscu zwyktem posiedzen sadowych sprzedany. : / i: a

Niewiadomi z pobytu wierzyciele Karolina Tekla Szembek potém zameZna Haemmerling i téyZe maz zapozywaia sìg ninieyszem publicznte.

1941]

Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Trzemeszno,

Das dem Florian Woyciech Wojahn zugehörige, im Mogilnoer Kreise gelegene Vorwerk Stawisfko nebst Zu- behörungen, gerichtlich abgeshäyt und zwar

a) den Ertragswerth mit 5 Prozent zu Kapital gerech-

net, auf 8629 Thlr. 25 Sgr.,

b) desgl. zu 4 Prozent, auf 10787 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 1, Mai 1848, Vormitiags 9 Uhr, an ordentlicher Ge- richts\telle subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nah unbekannte Gläubigerin Caroline Thecla Szembek, nachher verehelichte Haem- merling, und deren Ehemann werden hierzu öffentlich vorgeladen,

[134] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31, Januar 1848.

Das dem Maurerpolier Johann Christian Friedrich Alemann gehörige, hier in der Deßauerstraße Nr. 5 be- legene, im Hypothekenbuche der Umgebungen Vol, 27. Nr. 1740. verzeichnete Grundstü, S abgeschäßt zu 28,921 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., soll

am 26. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[147] Bekanntmachung, , Die im alten Stadtgerichts - Gebäude befindlichen, nah der Königs - und Jüdenstraße belegenen acht Lä- den sollen vom 1, April d, J. ab vermiethet werden, Der Bietungs-Termin he u E im neuen Stadtge- richt8- Gebäude, Jüden ae r, 59, Zimmer Nr, 18, am 26, Februar d. J. Vormittags 11 Uhr, vor Herrn p eo ae M ath Diettrih an, Die Be- vingungen der BVermiethung können an allen Wochen-

tagen von 8 bis 1 Uhr Vormittags auf der Anmelde- Stube des Königl, Stadtgerichts, von 1 bis 4 Uhr Nachmittags aber ebendaselbst, Zimmer Nr. 35, beim Herrn Kanzleirath Krämer eingesehen werden, welcher zugleich dafür sorgen wird, daß die zu vermiethenden Läden den Miethlustigen in den Stunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags täglich zur Besichtigung ofen stehen, Berlin, den 7. Februar 1848, Königl, Stadtgericht hiesiger Residenz.

[85 b] P: f 10e lein a;

Behufs des auf den Antrag der Wittwe Tammß, geb. Venzmer, früher zu Negeutin, jeßt hierselbst, ein- geleiteten Disfussions - Verfahrens und zur Ermittelung des Schuldenstandes derselben werden, unter Sistirung

_ der Partikular - Klagen, alle diejenigen, welche an die

Witiwe Tammß und deren Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und U 44 zu haben ver- meinen sollten, hiermit geladen, solhe în einem der auf den -

jedesmal Morgens 10 Uhr, angeseßten Liquidations -Termine vor dem Stadtgericht hierselbst speziell und unter Vorlegung der etwa vor- handenen Dokumente anzumelden, auch die prätendirten

Vorzugsrechte an- und auszuführen, bei Vermeidung * der in termno den 28, März d, V, gleichfalls i

Morgens 10 Uhr, zu verhängenden Präklusion, wobei den auswärtigen Kreditoren zugleih aufgegeben wird, hierselbst procuratores zu bestellen, eo sub praejudi- cio, daß die nicht vertretenen Kreditoren überall an die ordnungsmäßigen Beschlüsse der Mehrheit der hiesigen oder hierselbst vertretenen Kreditoren werden gebunden werden. Datum Greifswald, den 22, Januar 1848. Direktor und Assessorcs des Stadtgerichts. (L. S.) Dr, Teßmann,

[11%»1 Dampsfschiff-Verkauf.

Die St. Petersburg-Lübecker Dampfschifffahrt-Gesell- schaft beabsichtigt eines ihrer bekannten Dampfschiffe zu verkaufen. y

Die näheren Tan sind bei dem Comité ín Lübeck zu erfahren, Lübeck, im Februar 1848,

Schifffahrt von Bremen nacl Amerika.

Auch im gegenwärtigen

N t-- Jahre fertigen wir am / 1stenu. 15tenTage

eines jeden Mo-

nats große drei-

mastige Schiffe er-

ster Klasse nach

New-York und Balti-

S more, so wie im Früh-

st auch nah New-Orleans nnd Galveston in Texas, ab, und ebenfalls nach Port-Adelaide in Süd-

[88b]

eines jeden Monats eines der neuen großen amerika- nischen Post-Dampsfschiffe „Washington““ und „Hermann“ von Bremen nach New-York abgesertigt. Wir halten

" uns zur Beförderung von Waaren, Geldern u. sw.

mit obigen Schiffs-Gelegenheiten bestens empfohlen und

ertheilen über die billig gestellten Frachten, so wie über

alles Weitere, auf portofreie Anfrage gern nähere Aus-

funft, —- Die im vorigen Monat eröffnete Eisenbahn

führt sowohl von Berlin als von Leipzig und Köln

Personen und Güter in c. 15 Stunden nach Bremen. Bremen, im Januar 1848,

Lüdering & Co., Schiffs - Rheder und Schiffs - Befrachter,

Citerarische Anzeigen.

Répertoire du théâtre français à Berlin

[133] Das

enthält:

j N È « S 4 Phèdre., tragédie pe Racine. 5 Sgr. var la fenétre, Le diner de Ea mère de fsamille, Dio - gène p. Pyat, L’Image, Le code des semmes, Ce que femme veut, Un caprice à 9 Sgr. La vendetta, Un tuteur, Frisette, La maîtresse de maison. kl. 48. à 22 Sgr. Le chifsonier de Paris ist unter der Preros:

34 Linden. SchlesInger.a Buch- u. Musikhandlung.

Une femme qui se jette

Madelon (Er isst mit),

[127 b] Gemälde-Versteigerung.

Am 29. Februar a. c. werden die alten Gemälde und Kupsferstiche aus dem Nachlasse des Professor Kretschmar in der Artilleriest: asse No. 7 verstci- gert werden. Es befinden sich darunter viele werth- volle Stücke alter Meister.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für % Jahr. 4 Rthlr. 5 Jahr. S I, s 1 TOUE. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

N AS,

A C L

Amtlicher Theil. E

Stäudische Angelegenheiten. Siebzehnte Situng des Ver- einigten ständischen Ausschusses am 10, Februar. Fortseßung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgeseßbbuchs. Es wird beschlossen, die stenographischen Berichte über die Berathung des IX. Ti- tels, Verbrechen wider die Sittlichkeit, mit Ausnahme der Beschlüsse, durch die Zeitungrn uicht zu veröffentlihen, Beschlüsse über die betref- fenden §8. 162— 170.

Fuland. Provinz Preußen. Geschenk Sr, Majestät des Königs an die Handels - Akademie zu Danzig. Proviuz Schlesien. Der Nothstand in Ober-Schlesien, Rhein-Provinz. Hohe Reisende.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern, Wiedereröffnung der Vorlesungen in München, Näheres über die lezten Vorgänge in der Hauptstadt.

Defterreichische Monarchie. Modena und Parma, Grâäây, rungen,

Frankreich, Deputirten-Kammer, Verwerfung von Amendements zum ersten Theil des lezten Adreß-Paragraphen. Paris. Hof-Nach- richten, Gesellschaftliche Feste. Graf von Larochefoucauld. Baye- rische Eisenbahn-Natification. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Berathungen unter der Opposition und unter den Konservativen; Fort- „seßung der Debatte über den leßten Paragraphen der Adresse.)

Großbritanien und Jrlaund, London, Hofnachricht. Der Erzbischof von Canterbury +. Parlaments - Verhandlungen: Ein- bringung einer Gesundheits-Bill und erste Lesung derselben, Herab- ebung des Theezolles,

Belgien, Brüssel. Repräsentanten-Kammer, Prozeß.

Italien. Nom, Vermischtes,

Handels -: und Börsen - Nachrichten.

Beilage.

Wien. Vertrag zwischen Oesterreich, Die Nobot- und Zehent - Verweige-

——__—_—————————————————————————— im f Gri Bit G L Grd Gi tit T I E E R net

7Uuntlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : ___, vem Kreis-Secretair Pfarrius zu Ottweiler, im Regierungs- V-ezirf Trier, bei seiner Entlassung aus dem Staatsdienste den Cha-

rakter als Kanzleirath beizulegen.

D) ___ Se, Königl. Hoheit der Priuz August von Württemberg 1stt von St, Petersburg hier angekommen.

Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats-Minister Graf von Arnim, von Boizenburg.

Abgereist: Der Königlih niederländishe außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Freiherr Schimmelpenninck von der Oye, nah Weimar. i

Ständische Angelegenheiten.

Stehzebnte Sipung des Vereinigten ständishen Ausschusses.

(10, Februar.)

Die Sitzung beginnt 11; Uhr unter dem Vorsiße des Mar- shalls, Fürsten zu Solms, mit Verlesung des -über die leßte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Secretair , Abgeord- ieten Brajjerk.

: Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Dittrich uud Diethold.

Nach Verlesung des Protokolls bittet der Abgeordnete Camp= haufen ums Wort. j Abgeordn. Camphausen: Die bei Gelegenheit der Berathung über den Meineid geäußerte Meinung der Versammlung habe ih nicht dahin verstanden, daß dieser Punkt auf die Berathung des Kompetenzgeseßes verwiesen werde, sondern daß nur die Berathung vorbehalten bleibe, ohne daß sie gerade so lange zu verschieben sein würde.

Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, so is das

Protokoll für genehmigt zu erklären. Wir kommen zur Berichterstat- tung und Berathung über den IX, Titel. Zunächst hat sich der Ab- geordnete Graf von Fürstenberg um das Wort gemeldet. Abgeordn. Graf von Fürstenberg: Wir beginnen heute die Berathungen über die Bestrafung von Vergehen, die da, wo das öffentliche Gerichtsverfahren eingeführt is, überall bei verschlossenen Thüren verhandelt werden; ich glaube daher, daß es vollkommen ge- rechtfertigt erscheinen wird, wenn ih einen Antrag dahin stelle, daß diese Verhandlungen über den IX, Titel nicht durch die Zeitung ver- öffentl'cht, sondern nur als Monuskript gedruckt und an die Aus\huß- Mitglieder vertheilt werden, Man kann mir darauf erwiederu, daß das Geseß selbst durch die Zeitungen veröffentliht wäre, ih glaube aber, daß doch ein großer Unterschied zwischen dem trockenen Buch- staben des Gesebes und demjenigen is, was sich in der Diskussion über die Anwendbarkeit der Strafen und über die näheren Umstände der Verbrechen entwickeln könnte; und daher erlaube ih mir, darauf den Antrag zu stellen, daß diese Verhandlungen dur die Zeitungen nicht veröffentlicht, sondern nur als Manuskript an die Mitglieder des Ausschusses vertheilt werden. Jch bitte den Herrn Marschall, die Versammlung zu befragen, ob mein Antrag Unterstüßung findet.

Referent Freiherr von Mylius: Jch trete dem Antrage, der gestellt worden is, vollkommen bei, Jch glaube, daß es namentlich für die Diskussion nur förderlich sein kann, wenn eine Veröffentlihung dur die Zeitungen nicht erfolgt. Wenn die stenographishen Be- rihte gedruckt werden als Manuskript, zur Benußung für die einzel- nen Mitglieder, so werden dadurch alle möglihen Zwecke einer Ver- breitung zur Kenntnißnahme an diejenigen, welche sih für die wissen- schaftliche Seite interessiren, auf das vollständigste gesichert. Es wird Zhnen schon bemerklich geworden sein bei Ueberlesung des Gesebes,

Preußische

Allgemeine

Vorlin, Dome ag 0e L Febr ust

daß gerade hier viele Dinge stehen, die, ausführlich zu erörtern und zu besprehen, wohl Keinem zusagen wird, in deren Details einzugehen Jeder gewiß Widerwillen empfindet, und dennoch muß gesagt werden, daß es zur Reife der Diskussion, zu ihrer Vollständigkeit gewünscht werden muß, auch hier Manches zu nennen, was besser vershwiegen bliebe. Jch glaube, daß . gerade auch diese Bemerkungen dadur gerechtfertigt werden, als ih nicht umhin kann, darauf aufmerksam zu machen, daß der Entwurf ein so reiches Detail gegeben hat, wie vielleicht feine andere der neueren Geseßgebungen überhaupt. Daß wir es namentlih niht mit einem so keushen Geseßbuche zu thun haben, wie das rheinishe Recht, und ih glaube daher, daß es hier zweckmäßig sein dürfte, dem Antrage stattzugeben,

Marschall: És wird nun darauf ankommen, ob eine Bemer=- fung gegen diesen Vorschlag gemacht wird.

Abgeordn. von Auerswald: Jch beabsichtige niht, eine Be- merkung gegen den Vorschlag zu machen, sondern nur eine zur Vervollständigung desselben. Jndem ich Allem beitrete, was von den geehrten Rednern gesagt worden is, glaube ih doch, daß sich dies nur auf die Theile des 9ten Titels beziehen kann, bei denen die angeführten Gründe gelten, mit Ausnahme also des 2ten und 3ten Theiles, die doch mehr von der verbrecherishen Verleßung der bür= gerlichhen und Familien-Verhältnisse, als von den Verbrechen, deren anstößige Natur, wie bereits hervorgehoben is, niht in der De- batte umganFen werden kann, \prehen. Jch glaube also, daß die Veröffentlichung der Debatte über diese beiden Theile aus dem au- gegebenen Gesichtspunkte nicht zu untersagen wäre, aber andererseits doch vielleicht wünschenswerth sein möchte. Was nun die Unter= drücckung der Veröffentlichung der übrigen Verhandlungen durch die Zeitungen betrifft, so trete ich auch ganz dem Vorschlage bei, daß die darüber verfaßten Stenographieen nur im Manuskript für die Mitglieder der Versanimlung gedruckt werden möchten, glaube aber, daß es“ nothwendig bleiben wird, die Beschlüsse selb| durch die Allg. Preuß. Zeitung zu veröffentlichen.

Marschall: Wenn keine entgegengeseßte Bemerkung erfolgt, was ich abzuwarten hätte, so würde anzunehmen sein, daß man dem Vorschlage, welcher gemacht worden is, mit Einschluß des Vorschla= ges des Abgeordneten von Auerswald, beitrete.

Abgeordn. Zimmermann: Jch glaube doch, daß der Vorschlag noch nicht so einstimmig Beifall gefunden hat, die hervorgehobenen beiden Theile aus dem Abschuitte ans\cheiden zu lassen. Jch kann "mich aus den {hon angeführtên Gründen nicht überzeugen, daß diese beiden Abschnitte, die exceptionell veröffentlicht werden sollen, sich gerade zur Publizität eignen, zumal wenn sämmtliche Beschlüsse ver= öffentlicht werden sollen, da jene Gründe: gegen die Veröffentlichung unbedenklih auf sie anwendbar sind. Jh würde die Veröffentlichung der stenographischen Berichte durch Mittheilung derselben als Ma- E an die Mitglieder der hohen Versammlung für ausreichend

alten.

i Abgeordn. von Byla: Jch kann dem Antrage der beiden Ab- geordneten aus der Rheinprovinz nur beitreten, wenn daneben der lebte Antrag des Abgeordneten der Nitterschaft von Preußen, daß die Beschlüsse der hohen Versammlung publizirt werden, angenommen wird; sonst aber müßte ich mich dagegen erklären.

Abgeordn. von Auerswald: Jh wollte nur zur Erläuterung meines Vorschlags bemerken, daß ih nicht, wie der geehrte Abgeord= nete der Stadt Spandau meint, eine Ausnahme von gewissen einzelnen Punkten wünsche, sondern von dem Gesichtspunkte ausgehe, daß be- stimmte Gründe vorliegen müssen, eíne Verhandlung zu unterdrücken, Bei den anderen Theilen liegen diese bestimmten Gründe allerdings darin vor, daß wirklich nur von anstößigen Verbrechen selbs die Rede i}, vielmehr abgesehen vön der Verleßung bestehender bür- gerliher Verhältnisse, als in den beiden in Rede stehenden Theilen.

Abgeordu. Zimmermann: Es ist nicht allseitig verstanden, in welchen beiden Theilen, j

Abgeordn, von Auerswald: Jn den §8. 167 170 und 171 bis 1733 bei diesen Theilen finde ih feine Veranlassung, die Ver- handlungen zu unterdrücken. Jch bin aber keinesweges gemeint, darauf zu bestehen, und wenn die hohe Versammlung sie unterdrücken will, so habe ih nihts dagegen, ich finde nur keine Veranlassung dazu.

Abgeordn. Frhr. von Gaffron: Jch schließe mich der Ansicht des geehrten Abgeordneten aus der Provinz Preußen vollständig an. Die Beschlüsse müssen jedenfalls veröffentliht werden, da ihre Be- fanntwerdung im Publikum nothwendig is. Jh würde auch kein Bedenken tragen, die beiden Punkte, die der geehrte Redner aus der Provinz Preußen angeführt hat, veröffentlichen zu lassen und nur die anderen zu sekretiren.

Abgeordn. Grabow: Jch bin der Ausicht, wenn wir gleich vor einer sehr delikaten Materie stehen, daß denno unsere Diskussionen der Oeffentlichkeit zu übergeben sind. Der Grund, welcher von einer Seite dafür angeführt worden is, weil in der Rhein - Provinz die dahin bezüglichen Fälle bei verschlossenen Thüren verhandelt werden, scheint mir für diese Vorlage niht Plaß zu greifen, Es sind dort ganz spezielle Familienverhältnisse, die es bedingen, daß unter solchen Verhältnissen die Publizität ausgeschlossen sei. Jch glaube aber, wir sind es dem Publikum schuldig, wir sind es namentli den Juristen schuldig, die an unseren Debatten und Entschließungen den lebhaste- sten Antheil nehmen und künftig daraus ihre Entscheidungen motivi- ren könnten, daß alle unsere Verhandlungen ohne Ausnahme publíi= zirt werden, und ih stimme daher für deren Publication im ausge- dehntesten Sinne des Worts.

Abgeordn. Graf von Fürstenberg: Jch. glaube nicht, daß das der einzige Grund ist,“ weswegen solche Fälle am Rhein bei ver- \{lossenen Thüren verhandelt werden, was der verehrte Redner eben angeführt hat, sondern daß es hauptsächlich wegen des Sittlichkeits- Gefühles geschieht. Jh würde mich übrigens dem Antrage des. ver= ehrten Redners aus Preußen unbedenklih dahin anschließen, daß die Beschlüsse veröffentliht würden. i

Abgeordn. Zimmermann: Jh muß leider dem von meinem Kollegen aus meiner Provinz formirten Antrage auf das bestimmteste wider\prehen. Jch glaube, es kommt wesentlich darauf an: welchen Zweck haben unsere Veröffentlichungen? Meines Erachtens erstens den, der Gesammtheit die Ueberzeugung zu verschaffen, daß wir nah unserer gewissenhaften Ueberzeugung unsere Vota abgeben, Jch

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1848.

glaube, daß wir dazu bei allen übrigen Verhandlungen eine hinläng- liche Gelegenheit gefunden haben und noch finden werden. Der Grund, daß auch dem Juristenstand Gelegenheit gegeben werden möge, über den Lauf der Verhandlungen \sih in Kenntniß zu seben, erkenne ih vollkommen an ; ih glaube aber, daß dadur, daß die Veröffentlichung niht dur die Preußische Zeitung erfolgt, dem Juristenstande nichts entzogen wird; das Material, welches als Manu= \kript den Mitgliedern der Versammlung mitgetheilt wird, kann und muß auch für den Juristenstand noch zugänglih gemacht werden. Im Uebrigen sehe ih kein Bedürfniß ein, die speziellen Debatten über einen \olchen Gegenstand dem größeren Publikum zugänglich zu machen, und 1h befinde mi jeßt auf dem Punkte, gerade meinen Herrn Kollegen an die juristishen Spibfindigkeiten über die Vollen= dung des Verbrechens zu erinnern, worauf die Debatte leicht geführt werden kann; ih muß daher gestehen, daß ich auf das entschiedenste gegen die Veröffentlichung mich aussprehen muß. E

Marschall: Wir fönnen zur Abstimmung über diesen Gegen= stand kommen.

Die Frage heißt :

Beschließt die Versammlung, die stenographischen Berichte über deu 9ten Titel, mit Ausnahme der zu fassenden Beschlüsse, niht veröffentlihen zu lassen?

(Einige Stimmen: Durch die Zeitungen?)

Jn welcher anderen Art würde sonst die Veröffentlichung gedacht werden fönnen? Was den Druck der etwa veranstaltenden Samm= lung betrifft, \o is hier niht darüber zu entscheiden. Es bleibt übri= gens vorbehalten, daß die stenographischen Berichte als Manuskript für die Mitglieder gedruckt werden.

Abgeordn. Graf von Schwerin : Jch habe den Antrag so ver=- standen, daß die Verhandlungen als Manuskript für die Mitglieder der Versammlung gedruckt werden können, aber nur nicht in der Zeitung publizirt werden. ; i

Marschall: Das is eben das, was vorbehalten bleibt. Daß der stenographishe Bericht als Manuskript für die Mitglieder gedruckt werde, hat von keiner Seite Widerspruch gefunden. Der. Ausdruck Veröffentlichung {ließt Alles aus und resp. Alles ein, was auszu= {ließen und einzuschließen i. Beschließt also die Versammlung, die stenographischen Berichte über den 9ten Titel, mit Ausnahme der zu fassenden Beschlüsse uicht veröffentlihen zu lassen? Diejenigen, welche die Frage bejahen , würden das durch Aufstehen zu erkennen geben.

Die Frage is} fast einstimmig bejaht.

Es beginnt nunmehr die Berathung des neunten Titels „über die Verbrechen wider die Sittlichkeit“, in Bezug auf welchen nur die Publication der gefaßten Beschlüsse erfolgen wird.

Derselbe lautet in deu 162. bis 166. Paragraphen:

„Blut schande. C O2,

Der Beischlaf zwischen ehelihen Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie ist au den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den leßteren mit Gefängniß nicht unter drei Monaten oder mit Strafarbeit bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

§. 163.

Der Beischlaf zwischen vollbürtigen oder halbbürtigen éhelichen Geschwistern soll mit Gefängniß nicht unter drei Monaten oder mit Strafarbeit bis zu zwei Jahren bestraft werden.

g. 164.

Ist das“ verwandtschaftliche Verhältniß unter den Verwandten in ausfsteigender und absteigender Linie oder unter Geschwistern ein unehelihes , und zwar dur die Mutter begründetes , \o finden die Strafbestimmungen der §§. 162 und 163 gleihmäßig Anwendung.

Ist aber das uneheliche Verwandtschaftsverhältniß durch den Va- ter begründet, so ist die Strafe nur dann anzuwenden, wenn die Ver= wandtschaft durch Anerkenntniß des Vaters festgestellt is. Ju die= sem Falle sollen die Verwandten der aufsteigenden Linie mit Zucht= haus von drei Jahren und die Verwandten der absteigenden Linie, so wie die Geschwister, mit Gefäugniß von sechs Wochen bis zu einem Jahre oder mit Strafarbeit bis zu einem Jahre bestraft werden.

Ce 160:

_Der Beischlaf zwischen Stiefältern und Stiefkindern, so wie der Beischlaf zwischen Schwiegerältern und Schwiegerkindern , soll mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mit Strafarbeit bis zu drei Jahren bestraft werden.

e g. 166. - Der Beischlaf eines Ehemannes mit der unehelichen Tochter der Grau, so wie der Beischlaf der Mutter einer unehelichen Tochter mit deren Ehegatten, is mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mit Strafarbeit bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Der Beischlaf des vom Vater anerkannten unehelihen Sohnes mit der Chefrau des Vaters, so wie der Beischlaf eines Vaters mit der Chefrau seines von ihm anerkannten unehelichen Sohnes, is mit Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahre zu bestrafen.

Es wird von einer Seite, unter Beitritt einer Anzahl von Ab= geordneten, auf Wegfall der gedachten Paragraphen angetragen, die=- sem Antrage indeß von der Mehrheit der Mitglieder niht beige= pflichtet. E E

Eben \o kann die Versammlung si nicht veranlaßt finden, den andererseits gestellten Antrag, die Fassung jener Paragraphen ein- \c{ließlich des §. 183 des Entwurfs dahin abzuändern :

Die Blutschande zwischen Verwandten in auf- und absteigender

Linie, Geschwistern, Stief- und Schwiegerältern und Stief= und

Schwiegerkindern, so wie Unzucht gegen die Natur, wird mit Ge=

fängniß nit unter drei Monaten, Strafarbeit oder Zuchthaus bis

zu fünf Jahren bestraft, zum Beschluß zu erheben,

Nach spezieller Begutachtung der obengedachten Bestimmungen des vorliegenden Geseß - Entwurfs beschließt die Versammlung den Antrag auf Abänderung des §. 162 dahin, daß

1) derselbe in Bétébüha auf den Eintritt der Zuchthausstrafe oder

Strafarbeit fakultativ gefaßt, und ;

2) die Straflosigkeit für Verwandte in absteigender Linie bis zum 18ten Lebensjahre festgeseßt werden möge,