1848 / 49 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

i i 2 4

|

ene, im Hypothekenbuche von der Friedrihs- f 11. E pes verzeichnete Grundstück, ge- rihtlih abgeshäßt zu 17,456 Thlr. 2 Sgr., soll am 15. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Befanntmachung.

Mít Bezug auf das am 4. Oktober 1847 erlassene Subhastations - Ee wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Subhastation des den Juwelier Reinickeschen Erben zugehörigen, in der Behrenstraße Nr, 26 und Ede der Friedrichsstraße belegenen Grundstücks in eine freiwillige umgewandelt worden, und daß die gestellten Kaufbedingungen in unserer Registratur einzusehen sind,

Berlin, den 31. Januar 1848. :

Königliches Stadtgericht hiesiger Nesidenzien, Abtheilung für Kredit-, Subhastations- und Nachlaßsachen.

[47 b] F S m S Alle diejenigen, welhe an das von dem Lederhändler Friedrih Johann Christian Ernst Harms an den Bar- bier Theodor Gottlieb Philipp Hausmann mittelst Ver- trages vom 18, August v. J. verkaufte Wohnhaus cum vert., Kuhstraße Nr. 20; früher Nr. 14 hierselbst, ding- iche Ansprüche und Forderungen zu machen haben, wer- den auf den Autrag des Käufers hiermit geladen, solche 1n 1erm1n1s den 1sten, vder 15ten, odér 29stèn k. M., jedesmal Morgens 10 Uhr, vor dem Stadtgericht hierselbst gehörig anzumelden und zu verifiziren, bei Strafe der in termino den 14, März d,J., gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion. Datum Greifswald, den 14, Januar 1848. Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (LSI Dr. Teßmann.

[853] Nothwendiger Verkauf.

Die hierselbst belegene, Vol, X. Nr. 7. des Hypo- thekenbuchs verzeichnete sogenannte Amtsmühle, nach den nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen in unserer Registratur einzusehenten Taxe auf 5019 Thlr. 14 Sgr. abgeschäßt, soll in termino

den 7. April 1848, Vorm. 9 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Lieberose, den 6. September 1847.

Gräflich von der Schulenburgschen Gerichte der Stadt und Standesherrschast Lieberose.

Magdeburg-Wittenbergesche [1086] Eisenbahn.

In Gemäßheit des F. 57 unseres Statuts m bringen wir hiermit zur T H R É E TIs vate Mp ps E das Direktorium derMag- e T1 deburg - Wittenbergeschen

E M Eisenbahn - Gesellschaft N I für das Jahr 1848 aus L L Z E dem

Herrn Ober - Bürgermeister, Geh. Regierungs - Rath Francke,

» Kaufmann Dihm,

» Regierungs-Rath von Unruh, Justiz-Kommissarius Harte und

» Kaufmann Humbert

besteht, und daß wir in unserer Versammlung vom 23. September v. J. den Herrn Ober-Bürgermeister Fra n ck e zum BVorsigenden und den Herrn Justiz - Kommissarius Harte zu dessen Stellvertreter cinstimmig wieder er- wählt haben.

Magdeburg, den 31, Januar 1848,

i Der u f d: u-f der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft, (gez.) Denecke, Vorsitzender,

E N ETS

T

Auf Antrag des Direk- toriums haben wir in Gemäßheit des §, 13 des Statuts für die Magde- burg-Wittenbergesche Ei- senbahn-Gesellschaft die mw Entlassung der ur- U E ERRE prü n9 ibltea A

E N ner derjenige! ctien

A unserer Gesellschaft, auf welche die sechs ersten ausgeschriebenen Raten von zehn Prozent geleistet sind, von der persönlichen Haf- tung für den vollen Nominal-Betrag der gezeichneten Actien beschlossen und sprechen diefe Entlassung hiermit öffentlich aus,

Magdeburg, den 1. Februar 1848,

Der Ausschuß der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez.) Denedck e, Vorsipender,

F-Z /

[135] Ediktal-Citation, Auf den Antrag der muthmaßlichen Erben der unter © Nr. 1 bis 3 benannten Abwesenden werden diesel- ben, so wie alle diejenigen, welhe als Erben oder aus irgend einem anderen Grunde Ansprüche an das Ver- mögen der gedachten Abwesenden zu haben vermeinen, in Gemäßheit des Mandats vom 13, November 1779, und zwar gedachte Abwesende unter der Verwarnung, daß sie widrigenfalls werden für todt erklärt werden, deren vorhandene Erben (Gläubiger) und sonstige An- spruchsberechtigte aber bei Vermeidung des Ausschlusses und des Verlustes ihrer Ansprüche, so wie der Nechts- wohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand, welche Rechtsnachtheile auch beim bloßen Ausbleiben im Termine cintreten geladen, den 8, August 1848, | Vormittags, zu rechter früher Gerichtszeit an Amtsstelle allhier in Person oder durch gehörig, #o viel die Aus- länder anlangt, gerichtlich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, so viel die Abwesenden anlangt, über die Identität ihrer Person sich gehörig auszuweisen, Moe n Kontradiktor, S wie E Befinden e vechtli en zu beschließen, ate zu verfahren, binnen 6 Wochen z den 19, September 1848 der Jurotulation der Akten zum Verspruch und dén 7, November 1848 der Publication eines Erkenntnisses, welches wegen der Nichterschienenen Mittags 12 Uhr für publizirt zu ach- ten is, sich zu versehen, Auswärtige haben bei Vermeidung von 5 Thlr,

410

Strafe zur Annahme von Ladungen und anderen Ver- fügungen Bevollmächtigte am biesigen Orte zu bestellen. Fönigl. Sächs. Justizamt Chemniß, am 3, Febr. 1848,

Verzeichniß der Abwesenden,

1) Johann Friedrih (auch Carl) Zal Heymann aus Pleißa bei Chemniy, geborén am 24. September 1809, ein außerehelicher Sohn Hannen Sophien, ge- borenen Sieber, verehelichten Geßler, und anderweit verehelichten Berthold aus Pleißa, hat sih aus diesem Orte, wo er das Müllerhandwerk erlernte, zu Ende des Jahres 1826 entfernt, um zu wandern, hat seit dieser Zei nichts wieder von sich hören lassen und soll bei einem Abgange geäußert haben, er wolle nah Ame- rifa gehen. Sein Vermögen beträgt ungefähr 2475 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf.

2) Johann August (auch Carl August) Uhlig aus Bernsdorf bei Chemniy, geboren im Jahre 1801, ein Sohn des Hausbesizers Johann Gottlicb Uhlig's da- selbs, hat sich am 23, März 1823 angeblich, um in der Gegend von Leipzig einen Dienst zu suchen, aus Bernsdorf entfernt und seit dieser Zeit nichts wieder von sih hören lassen. Sein Vermögen beträgt unge- fähr 23 Thlr. 1 Ngr. 9 Pf.

3) Johann Gottlieb Uhlig, geboren am 4. April 1785 in Harthau , ein außereheliher Sohn Hannen Sophien, geb, Lieberwirth, später verehelichten Uhlig, hat sih im Jahre 1819 aus Chemniy, wo er als Postillon in Diensten stand, entfernt, soll sich sodann in das Neu- preußische (Herzogthum Sachsen) begeben und dort an- fänglih als Postillon, später, und besonders im Jahre 1821, auf einem dasigen Nittergute in einer Brannt- weinbrennerei in Diensten gestanden haben, und hat seit dem Jahre 1821 keine Nachricht gegeben, Sein Ver- mögen beträgt ungefähr 47 Thlr. 18 Ngr. 42 Pf. Königl. Sächs. Justizamt Chemniy, am 3, Febr, 1848,

Kunst- Verein fur das Königreich Hannover.

Am 24, Februar 1848 wird die vierzehnte Ausstel- lung von Werken lebender Künstler in Hannover er- öffnet werden; das Comité des Kunstvereins hofft und wünscht, daß die Künstler des deutschen Vaterlandes dieselbe in gewohnter Weise freundlich unterstüßen, Der Verein trägt unter den in den besonderen Ein- ladungen bemerkten Bedingungen die Kosten des Trans- portes aller bis zum 410, Februar von den Künstlern selbst mit Fracht unter der Adresse des Vereins einge- sandten Kunstwerke; bei Skulpturen und Zusendungen vom Auslande muß das Comité sich vorher eine An- frage erbitten. Unfrankirte Sendungen mit der Post kann der Verein unter feiner Bedingung annehmen, Die Kosten der Verpackung sind stets von den Absen- dern zu tragen.

Um recht frühzeitige Anmeldungen der einzusenden- den Kunstwerke, so wie um Mittheilung der äußersten Preise derselben, sofern sie verkäuflich sind, wird drin- gend gebeten,

Jede nähere Auskunft zu geben, is der Unterzeich- nete gern bereit,

Hannover, den 3, Januar 18418.

Däs Ev mif des Kunst- Vereins für das Königreich Hannover. Oesterley, Hosmaler und Professor, Secretair des K.-V,

[139]

[137] BenaGrichck g ug

Mit Ostern a. c. beginnt in der landwirthschaftlichen Lehr-Anstalt zu Brö sa der Kursus für das Sommer- Halbjahr, in welcher vorzüglich die in der landwirth- schaftlichen Praxis vorkommenden Arbeiten geübt werden sollen, wozu die damit verbundene 385 sächs. Aer um- fassende Wirthschaft vollkommen genügende Gelegenheit bietet, Unter Leitung des Herrn Pr. Emil Wolff wird der Unterricht in der Agrikultur - Chemie und den übrigen Naturwissenschaften fortgeseßt, und werden Uebun- gen im Botanisiren, Feldmcssen, im Wiesenbau, so wie landwirthschaftliche Exkursionen, vorgenommen werden, Das Pensionsgeld beträgt jährlich 200 Thlr, Nähere Auskunft ertheilt auf Anfrage: Landwirthschaftliche Lehr-Anstalt zu Brösa bei Bauyen, E, Stöckhardt, «ls Vorsteher.

[131k]

Die deutsche Lebens-Versiche- rungs - Gesellschast in Lübeck,

welche gegen die ult. Dezember 1846 bestehenden Ge- {äfte von: Cour, Mf, 102,028. 12 Sch, Lebensversicherungen,

» » 145,125, » Aussteuerversicherun- gen, ca, » » 30,000, » Leibrenten- und Pen-

sionsversicherungen durch einen Sicherheitsfonds von :

Cour, Mk, 1,147,500, Sch, in Hypothekwechseln für 425 Actien, und ferner durch ein ver- zinslich angelegtes Kapital von:

j 4,436,453, 6 » die größte Sicher- heit gewährt, bietet mancherlei Vortheile und Erleichte- rungen dar, Die wichtigsten derselben bestehen darin:

1) daß gegen Vergütung einer Zinse von 4 pCt. die jährlichen Prämien sür alle Geschäftsbranchen in halb- oder vierteljährlichen Terminen entrichtet wer- den können ;

2) daß eine Dividenden-Ermittelung, an ber die auf Lebenszeit Versicherten im Verhältniß der Größe der ie A Ee und der Anzahl Jahre, seit welcher sie seit der legten Dividenden-Ecmitte- lung Prämien gezahlt haben, zu drei Vierthei- len Antheil nehmen, von ult, Dezember 1849 an alle vier Jahre vorgenommen wird z

3) daß alle Dividenden, welche nicht gegen dic Prä- mie verrechnet, sondern ers nah dem Tode mit der versicherten Summe erhoben werden, eine Ver- zinsung von 3 pCt, p. a. genießen;z

4) daß für Lebensversicherungen mit dem 85sten Jahre nicht nur jede Prämienzahlung aufhört, sondern auch Auszahlung ter für den Todesfall versiherten Summe erfolgt;

5) daß der Tod durch Selbstmord, Duell oder Rich- terspruh die Versicherung nicht annullirt

a) wenn dieselbe hon 10 volle Jahre in Kraft

» »

st;3 b) oder wenn 2 Monate vor dem Tode des

Versicherten eine dritte , nicht zu dessen Erben

gehörige Person bona fide zum Besiße der Police in der durch die Statute vorgeschríebe- nen Weise gelangt itz 6) daß auch Militair - Personen unter verschie- denen Prämien-Bedingungen, je nachdem sie nar für Friedenszeiten mit oder ohne Ver- einbarung für den Kriegsfall oder von vorn; herein für Friedens- und Kriegs- zeiten versichert sein wollen, der Eintritt in die Gesellschaft offensteht.

Die genannte Gesellschaft schließt nah den mit dem b, September 1847 in Krast getretenen revidirten Sta- uten:

1) Lebensversicherungen,

2) Aussteuer- und Kapitalversicherungen,

3) Leibrenten- und Pensionsversicherungen,

über welche verschiedenen Geschäfte jene Statute die näheren Bestimmungen enthalten,

Die in allen größeren Städten Deutschlands ange- stellten Agenten dieser schon seit Dezember 1828 bestehenden Gesellschaft sind ermächtigt und be- fähigt , denjenigen , welche geneigt sind, sich bei irgend einem der verschiedenen Geschäftszweige der Gesellschaft zu betheiligen, die nöthige Auskunft zu geben: sie mit den Statuten und nöthigen Attestformularen, und zwar unentgeltlich, zu versehen und etwanige Geschäste zwi- {hen ihnen-und der Gesellschaft in Lübeck zu vermitteln,

Lübeck, im Februar 1848,

Berech E, Z General-Agent der deutschen Lebens-Versicherungs-Gesell schaft,

In Bezug auf die vorstehende Bekanntmachung des Herrn Vermehren, General - Agenten der deutsehén Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck, empfehle ich mich zur Aufnahme von Lebens-, Renten- und Aus- steuer-Versicherungs-Anträgen hiermit bestens. Das hohe Vertrauen, dessen sich die Gesellschaft in Deutsch- land seit ihrem Bestehen zu erfrenen hat, ihre wohlbe- gründete Solidität, das loyale Verfahren derselben und die erheblichen Vortheile, welche sie den Versicherten ge- währt sind Bürgschaften, welche dem verehrten Pu- blifum jedwede Beruhigung geben, auf eine stets wach- sende Theilnahme, so wie im Allgemeinen auf das fer- nere gedeihliche Fortschreiten ihres nüpglichen Wirkens hoffen lassen.

Die Statuten und Versicherungs-Formulare der Ge- sellschaft werden auf dem Büreau meiner Haupt-Agen- tur, Dönhofsplaß, Krausenstraße Nr. 37, unentgeltlich verabreicht; auch bin ich mit Vergnügen bereit, über jede das Geschäft angehende Frage gehörige Auskunft zu erthcilen und die mir anvertraut werdenden Aufträge mit der größten Pünktlichkeit aufs s{leunigste zu be- sorgen, Berlin, den 15, Februar 1848.

Segeln

11401 Literarische Anzeigen. Im Verlage der Dyk schen Buchhandlung in Leipzig ist so eben ershicnen und in allen Buchhandlungen zu

haben, in Berlin vorräthig bei (E. S, Mittler

(Stechbahn 3), in der Nicolaischen Buchhand- lung, bei G, Bethge und in der Trautwein- \chen Buchhandlung:

Jacobs, Fr, Schriften für die Jugend, Er stes Bändchen. A. u. d. T.: Allwin und Theodor. Lesebuch für Kinder, neu herausgegeben und mit einem Vorworte begleitet von K. G. Jakob. Mit 3 Stahlstihen nach Zeichnungen von Kosfka. 5te verbesserte Auflage. 16. Eleg. geb. 225 Sgr.

Thomas von Kempen, des, drei auserwählte Schriften: das Rosengärtlein, das Lilienthal und das Alleingespräh einer Seele. Zur Erbauung für evangelische Christen bearbeitet und heraus- gegeben von Mag. F J, Bernhard, evangeli hem Pfarrer. 8. Eleg. geh. 15 Sgr.

Lukaszewicz, Joseph, Geschichte der reformir- ten Kirchen in Lithauen., Erster Band, 17 Bog. gr. 8e geh. 4 Thlr, 40 Sgr-

Der, 2te und leßte Band erscheint dinnen kurzem.

Schubarth, Dr, K. E., über die Eintheilung der Geschichte, mit Beziehung auf den Hauptvorgang der geschichtlihen Entwickelung des Menschen, als Einleitung in die Geschichte überhgupt, Ein Grund- f gr, 8 geh, 12 Sgt.

L L, Frautwenlawsi Bit: u.

Musikalicenhandlung (J, Guttentag), Breite Stra- sse No. 8, sind 50 eben erschienen :

Schneider. J ul. Gesänge des Lie-

der-Vereins zu Berlin (Tafellieder sür Männer-

stimmen). Op. 28. Part a. Stimm, Hest L 20 Sgr. Beft l. 27% Sgr.

Diese Sammlung vortrefflicher Männer- Gesänge wird sortgesetzt.

Hannover im Verlage der Hahn schen Hofbuch- handlung is so eben erschienen und an alle Buchhand-

lungen versandt, vorräthig bei E, W: Mittler in Berlin (Stechbahn Nr. 3), Posen und Bromberg:

Lehrbuch der Differential- und

Integral - Rechnung

[141] von Nes; Mitglied der Akademie, Professor an der polytechnischen Schule zu Paris 2c. Mit Zusäßen von Liouville. Deutsch herausgegeben und mit einer Abhandlung der Methode der kleinsten Quadrate begleitet von Dr, Theodor Wittstein. Erster Band, gr. 8, 1848. geh, 41% Thlr, (Der zweite und leßte Band dieses ausgezeichneten, bereits in der polytechnishen Schule zu Hannover ein- geführten Werkes erscheint nächstens.)

138 [ Ba Chef unseres Departements, der Königliche Ober- Landesgerichts - Chef- Präsident Herr Christian Friedrich Bernhard von Stelyer, Ritter des Rothen Adler-Ordens zwei- ter Klasse mit Eichenlaub, hat sein thätiges und wirkungsreiches Leben vollendet, Noch in voller Körperkraft und rüstig im Geiste bis zu den leyten Stadien seiner nur kurzen Krankheit, unter- v er am 412ten d. M. den Folgen eines Schlagan- alle

s im faum begonnenen 68sten Lebensjahre und im !

48sten seiner amtlichen Laufbahn. Das Kollegium ist durch diesen cben so unerwarteten als schmerzlichen Vex- lust seines verdienstvollen Chefs in die tiefste Trauer verseßt; es bedauert mit inniger Wehmuth den zu frü- hen Tod eines Vorgescgten, der iu seiner Mitte fast 18 Jahre lang in stets reger That- und Willenskraft das Ruder der Justiz „mit dem rühmlichsten Erfolge geführt der durch Humanität und offene Biederkeit, durch seinen eraden und strengen Nechtlichkeitssinn sih das ganze ertrauen, die Achtung und die Liebe sämmtlicher Zu- stizbeamten in hohem Grade erworben hat. Das An- denken an ihn wird unauslöschlich sein, und sein Name wird fortleben in dem vielen Guten , das sein klarer Geist und sein wohlmeinender Wille für die Pflege der Justiz geschaffen und gewirkt hat, Er ruhe in Frieden ! Halberstadt, den 12, Februar 1848. Direktor, Räthe und Assessoren des Königlichen Ober- Landesgerichts,

M. D At A Boi 06

Der musikal. Publikum die ergeb. Anz., dass ich Ende d. M, i. Saale d. Schauspiclh. ein Konzert zu geben die Ehre haben werde. Das Programm wird durch die Blätter in nächster VVoche mitgetheilt, VV. Nehrlich, Königl. Kammermus., Klarinettist,

[132 b]

Unterricht zum einjähr. Militair-Gramen u. sonstigen Zweck, besonders in der Mathem., Geschichte, Geographie u. Abf. schriftlicher Aufsäße, kann noch el- nigen Theilnehmern ertheilt werden Mühlendamm Nr, 19,

. D. 2 Fabrik - Berkauf.

Ein älteres, sehr gut angebrachtes Fabrik - Etablisse- ment, in dessen der Mode nicht unterworfenen Fabrika- ten ein sehr lebhafter Verkehr und wenige, fast gar keine Konkurrenz vorhanden, beabsichtigt man zu verkaufen. Nöthiges Kapital zum Ankauf und Betrieb desselben is 30,000, höchstens 40,000 Thlr., wovon nöthigenfalls ein Theil als Hypothek auf dem Grundstück bleiben fann. Nur auf direkte Anfragen unter Chiffre C. C. Lra. C. frco. post. rest. Leipzig erfolgen die weiteren ausführlichen Mittheilungen.

[129 b]

K. K. priv. eciferne Bäcker- [130 b] Backöfen.

Die gefertigten Kupfershmiedmeister A, Schmid und Bäckermeister L. Wimmer, Erfinder und Verfertiger oon cisernen Backöfen, worauf ein K. K. Privilegium ertheilt worden, zeigen hiermit an, daß zwei solche ei-

serne Oefen seit mehreren Wochen hier ununter-

brochen im Betriebe sind und mit denselben alle

Gattungen Gebäe in bester Qualität erzeugt werden. Die Gefertigten erlauben sich daher, die Herren Bäer- meister im Înlande sowohl, als im Auslande einzula- den, von den Leistungen dieser eisernen Oesen Cinsicht zu nehmen oder durh Beauftragte Einsicht nehmen zu lassen, und durh Anschaffung eines solchen Ofens sich dessen Vortheile theilhaftig zu machen, i Die Vorzüge dieser eisernen Backöfen vor den steiner- nen bestchen in folgenden: E 1) Die K, K. priv, eisernen Backöfen, die aus ciser- nen Platten zusammengeseyt sind, welche die Flamme

unmittelbar nicht berührt, tènnen

Jahre lang ohne Reparatur benußt werden, während diese von Stein im Laufe eines Jahres öfters ausge- bessert und die Heerde dersclben neu gemacht werden müssen,

2) Zu der Beheizung dieser eisernen Ocfen, Von außen, fann nicht blos Holz, sondern jeder andere billigere Brennstoff, as: Steinkohle, Braunkohle, Torf (., verwendet werden.

Der Verbrauch selbst aber, sci es nun an Holz oder anderem Brenn-Matcrial, i} bei diesen eisernen Oefen weit geringer, als bei steinernen, und beträgt schon diese Ersparniß circa 30 pCt, ; 3) Bei diesen eiseraen Oefen wird die Hihe durch die innere Einrichtung so gleihförmig vertheilt und gelei- tet, daß die Temperatur immer genau nach dem ange- brachten Thermometer, und zwar für die obere Hiße besonders und für die Bodenhiße besonders, gestelli werden fann. Das Gelingen von jeder Backung ist dadurch gesichert und nicht nachtheiligen Zufällen aus- gesetzt, wie sie bei steinernen Backöfen vorkommen, deren Beheizung nach äußeren Kennzeichen geschicht, die ein nicht Lebr geübtes Auge oft täuschen.

4) Die zum Baen erforderliche Schwelle fann durch den angebrachten Dampfkessel, der mit der Nachhiße von der Feuerung für die Oefen geheizt wird, ganz nach Bedarf erzeugt und in den Ofen eingelassen werden, Das Backen wird daher wegen Mangels an Schwelle niemals unterbrochen, und das Gebäckte kann immer

aufs schönste dargestellt werden. 5) Da man diese eisernen Oefen VON außen

heizt, so fann ununterbrochen fortgebaken werden, wo- durch nicht nur viel Zeit gewonnen wird, sondern auh das Backen selbst mit viel mehr Reinlichkeit und Ord- nung geschieht, als bei steinernen Oefen, die öfters ganz geleert und von neuem beheizt und gereinigt werden müssen. ; 6) Durch das ununterbrochene Fortbacken kann mit diesen eisernen Oefen natürlich auch viel mehr Brod erzeugt werden, als mit den steinernen. Nach den zeit- herigen Backungen stellt sich heraus, daß mit einem dieser eisernen Oefen, welcher 14 lang und 12 breit ist, binnen 24 Stunden 6000 Laibe à 1 Pfund oder 69 Ctr. Brod gebacken und zu 1 Ctr. Brod nur 6 Pfund Braunkohle für Beheizung des Ofens verbraucht wer- den. Für diese Leistung wird auch jedem Käufer eines solchen cisernen Ofens garantirt, unter der Bedingung, daß der Betrieb der Bâerci entsprechend ist, i Bestellungen auf diese patentirte Oefen können bei Herrn W. Dinkelaker, Verwalter der hiesigen Haupt- Niederlage von den Erzherzoglichen Eisenwerken, Stadt Annagasse 995, eingereiht werden, welcher über den reis der Oefen, so wie über die Bedingungen für de- ren Lieferung und Ausstellung, Auskunft ertheilen wird. Wien, den 25, Januar 1848, A. Schmid, L, Wimmer,

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für % Jahr.

4 Athlr. - § Jahr. S -Athle; « :] Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen ummern wird

der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

N 49,

It hatt

Amtlicher Theil.

Ständische Augelegenheiten. Achtzehnte Sipung des Ver- einigten ständischen Ausschusses am 11. Februar, Mittheilung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre in Betreff der Verlängerung der Siz- zungen des Vereinigten ständischen Ausschusses. Fortseßung der Ver- handlungen über den Entwurf des Strafgeseybuches. Beschlüsse über die die Verbrechen gegen die Sittlichkeit betreffenden Paragraphen, bis g. 188,

Inland. Provinz Schlesien. Allerhöchste Kabinets-Ordre Sr. Ma- jestät des Königs. Milítair-Aerzte nah Ober-Schlesien,

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Das an- gebliche Attentat auf den Kronprinzen. :

Desterreichische Monarchie. Venedig. Demonstration im Theater, Vermischtes. Mailand, Die Stimmung der Bewohner.

Frankreich. Deputirten - Kammer. Schluß der Verhandlungen über die Adresse. Paris, Die Beschlüsse des Ministeriums in Be- zug auf die Reform-Fragen und seine Stellung den progressistischen Kon- servativen und der Opposition gegenüber. Der Herzog von Nemours bei Herrn Guizot. Konsignirung der Truppen von Paris. Der Prinz von Syrakus. Soiree bei Molé, Montebello. Schreiben aus Paris. (Die lezten Abstimmungen über die Adresse; Fractionen der Majoritätz Anstalten zu deren Wiederaussöhnung z die Stimmung in „der Hauptstadt.) : :

Großbritanien und Jrland. London. Hofnachrichten. Parla- ments - Verhandlungen: Zweite Lesung der Juden-Billz Nede Sir No- At 209 Lord Palnerston's Erklärung in Betreff der Schifffahrts- A: as Schreiben aus London. (Der verstorbene Erzbischof von Canterbury, Diplomatische Verbindung mit Rom. Die irländische Geistlichkeit.) /

Dänemark. Kopenhagen. Trauer-Predigten,

Italien. Genua, Aufregung, Nachrichten aus Neapel. Woÿl- thätigkeit, Neapel. Aufhebung der Zeitungs - Tare. Deputation nach Palermo. Vermischtes, Paris, Die Königlichen Bewilli- gungen für Sicilien, E

Spanien. Schreiben aus Madrid. wartet.)

Handels - und Börsen - Nachrichten.

Beilage,

(Der Herzog von Montpensier er-

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : j Den Appellationsgerichts - Rath Philippi zu Köln zum Prä- sidenten des Landgerichts in Elberfeld und den Appellationsgerichts- Rath Merrem zu Köln zum Präsideuten des Landgerichts in Saar=- brüden ; Den Landgerichts-Rath von Druffel zu Koblenz zum Appel- lgtionsgericts-Rath bei dem Appellationsgerichtshof in Köln; und Die in der Eigenschaft als Mitglieder bei dem Land= und Stadt- gerichte zu Mühlhausen angestellten Ober - Landesgerichts - Assessoren

Ebeling und Kolligs zu Land - und Stadtgerichts - Räthen zu

ernennen,

Berlin, den 16. Februar.

Jhre Königliche Hoheit die Frau Herzogin von Anhalt - Deßau und Höchsideren Prinzessin Tochter Agnes L urhlaudt sind voi Deßau hier eingetrossen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Bekanntmach Ung :

Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem ersten diesjährigen Termine die Vorprüfung als Staats - Baumeister oder Bau-Jnspektoren, oder bis zum Oktober d. J. die mündliche Prüfung als Privat-Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit auf- gefordert, vor dem 15. März c. sich \chriftlich bei uns zu N worauf den Ersteren das Weitere U E Lebteren I Ra min zu ihrer Prüfung in den Natur-Wissenschaften angeseßt werder

wird. E : j Meldungen , die nah dem 15. März c. eingehen, können nicht mehr berücksihtigt werden. ; Berlin, den 15, Februar 1848. 2 : niglihe Ober-Bau-Deputation.

Dem Techniker Vohl zu Köln is unter dem 12. Februar 1848 oj N ato E U eine durh Zeichnung und Beschreibung erläuterte Vor-

richtung zur Umänderung der bei der Zinkdestillation sich erhebenden Zinkdämpfe in Zinkoxyd : auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und sür den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden. É

Den Fabrikanten C. W. Schön u. Comp. zn Barmen ist un-

ter dem 14. Februar 1848 ein Patent : auf eine Vorrichtung an Bandmühlen zur Anfertigung von gedrillten Franzen, in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemand in Anuwen- dung bekannter Theile zu beschränken, :

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

des preußischen Staates ertheilt worden.

Angekommen: Der General - Postmeister von Schaper,

von Dresden, s Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Com-

mandeur der 13ten Division, von Tießen und Hennig, nach Kottbus. Der Ober - Präsident der Provinz Posen, von Beurmann, nach Halle.

N

Berlin,

E M10

Preußische Zeitung.

Freitag den [gten

Ständische Angelegenheiten.

Achtzehnute

des Vereinigten ständischen Ausschusses. (11. Februar.)

Ju der Sißung am 11. Februar, unter Vorsiß des Marschalls, Jürsten zu Solms, fungirten als Secretaire die Abgeordneten Fret- herr von Gudenau und Siegfried. E

Nachdem das Protokoll der gestrigen Sißung durch den Secre- tair Diethold vorgelesen und nachdem dasselbe genehmigt war, kam nachstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre zur Verlesung, die vom Landtags-Kommissarius an den Marschall eingegangen war:

„Da nach Jhrer Anzeige der Vereinigte ständische Ausschuß in der ihm aufgetragenen Begutachtung der Entwürfe des Strafgeseb- buches, der Einführungs - Ordnung desselben und des rheinischen Kompetenz - Gesebes noch nicht so weit vorgeschritten ist, daß die Erledigung dieses Geschäfts mit dem nahe bevorstehenden Ablauf der ursprünglich für die Dauer der Versammlung bestimmten Frist zu erwarten wäre, so will Jh hierdurch die Verlängerung der Sihungen des Vereinigten ständischen Ausschusses bis zu dem Zeit- punfte anordnen, wo die Berathung über die vorbezeichneten Ge- seß-Entwürfe beendigt sein wird, und Sie mit dem Schlusse der= n hierdurch beguftragen, sobald dieser Zeitpunkt eingetre- ten ift.

Berlin, den 10, Februar 1848,

Sihung

Friedrich Wilhelm. An den Staats-Minister von Bodelschwingh.“ ,

Hierauf war an der Tagesordnung der §. 168 des Entwurses. Derselbe lautet :

„§. 168. Eine Bestrafung wegen Ehebruchs findet nur statt, wenn wegen dieses Verbrechens auf Ehescheidung oder Trennung von Tisch und Bett erkannt worden ist. Gegen den schuldigen Ehegatten soll im Falle der Chescheidung die Strafe zugleich in dem Erfennt= nisse über die Scheidung durch den Eherichter von Amts wegen aus- gesprochen werden, insofern nicht der unschuldige Ehegatte die Nicht- bestrafung ausdrüclih beantragt, in welhem Falle jedes Straf-Ver- fahren auch gegen die Mitschuldigen wegfällt. S

Die fatholischen geistlichen Gerichte haben nah retsfräftigem Ausspruche einer beständigen Trennung von Tisch und. Bett die Akten an das fompetente Kriminalgericht, behufs Festseßung der Strafe, ab- ugeben.“

E Zu demselben waren von der Abtheilung die beiden Anträge estellt : E b soll beántragt werden, daß in allen Fällen die Ehebruchstrafe nur durch den Kriminalrihter ausgesprochen werde? welcher von mehr als # bejaht wurde; und :

2) soll beantragt werden, daß der Ehebruhch nie von Amts wegen, soudern nur dann gestraft werden könne, wenn der beleidigte Ehegatte auf Strafe angetragen hat?

welcher fast einstimmig bejaht wurde.

Es folgen die §§. 169, 170:

„§+ 169. Wird der Antrag auf Scheidung oder Trennung vor der rechtskräftigen Entscheidung zurückgenommen, so fällt jedes weitere Strafverfahren wegen des Ehebruchs fort; in dem Falle aber, wenn wegen eines unter zwei verheiratheten Personen verübten Ehebruchs, sowohl von dem einen, als von dem anderen beleidigten Ehegatten, auf Scheidung oder Trennung angetragen ist, fällt das Strafverfah= ren nur unter der Vorausseßung weg, daß beide klagende Ehegatten den Antrag zurücknehmen,“ E ; i

„§. 170. Die Bestrafung des Mitschuldigen an einem Che= bruche, so wie die Bestrafung der Gehülfen an diesem Verbrechen, ist nah Eintritt der Rechtskraft des Scheidungs- oder Trennungs- Urtheils niht vom Eherichter , sondern vom Kriminglrichter zu be= wirken.“

und sollen dieselben die zu §, 169 beschlossenen Modificationen er- halten. l Es wurden hierauf noch die von der Abtheilung zu §. 167, wel- cher lautet : E :

„§. 167. Der Ehebruch einer Ehefrau mit einem unverheirathe- ten Manne ist an jedem der beiden Chebreher mit Gefängniß von drei bis zu sechs Monaten, der Chebruch eines Ehemannes mit einer unverheiratheten Frauensperson an jedem derselben mit Gefängniß von sechs Wochen bis zu drei Monaten zu bestrafen, Der Ehebruch zweier verheiratheter Personen is gegen jede derselben mit Gefängniß von sechs Monaten bis zu einem Jahre zu bestrafen,“ A gestellten und noch unerledigt gebliebenen Anträge zur Entscheidung gestellt, und zwar : /

1) Soll auf Wegfall des leßten Sabes im §. 167, welcher lautet: „Der Ehebruch zweier verheiratheter Personen is gegen jede derselben mit Gefängniß von sechs Monaten bis zu einem Jahre zu bestrafen“‘, angetragen werden ? :

welcher mit 52 bejahenden gegen 41 verneinende Stimmen ange- nommen wurde. ;

2) Soll bei dem einfachen Ehebruhe die Gefängnißstrafe von drei bis \sechs Monaten beibehalten werden ?

welcher mit Majorität angenommen wurde.

3) Soll der unverheirathete Theilnehmer mit der Gefängnißstrafe von ses Wochen bis drei Monaten belegt werden ?

welcher mit großer Majorität bejaht wurde.

Die zu §. 168 aufgestellte Hauptfrage Nr. 11, lautend:

Soll die Strafe des Ehebruchs wegfallen, wenn der shuldlose Ehegatte auf den Wegfall anträgt f hatte hiernach auch ihre Erledigung erhalten, Die §8. 171 bis 173 behandeln die Mehrfache Che.

F. 171, lautend : : ; /

,,§. 174. Ein Ehegatte, welcher vor Auflösung seiner Ehe eine neue Ehe schließt, is mit Strafarbeit von einem Jahre-bis zu fünf Jahren oder mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Eben

Februar

Alle Post- Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Ansertions-Gebühr für den Naumt einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

1848.

soll genauer gefaßt werden, weil er in seiner jeßigen Fassung auch

den Schuldlosen bedrohe.

„§8. 4172, Wer in einer nihtigen Ehe lebt und, obgleich er weiß, daß die Nichtigkeit dieser Ehe noch niht rechtskräftig feststeht, den- noch eine neue Ehe \{ließt, is mit Gefängniß von drei Monaten bis zu einem Jahre oder mit Strafarbeit bis zu einem Jahre zu bestra- fen. Eben diese Strafe is auf denjenigen anzuwenden, welcher sich mit der in einer solhen nichtigen Ehe lebenden Person verheirathet,“ foll wegfallen. : j

„8. 173. Bei dem Verbrechen der mehrfahen Ehe beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkte, zu welchem eine der beiden Ehen aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist.“ wird ohne Bemerkung angenommen,

Die §8. 174 bis 178 behandeln die

Nothzucht.

Bei §. 174

„,§. 174. Wer eine Frauensperson durch Gewalt oder dur Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für ihr oder anderer Menschen Leib oder Leben zur Duldung des außerehelihen Beischlafes zwingt, ist mit fünf- bis funfzehnjähriger Zuchthaus -Sirafe zu belegen.“ erhielt der Antrag auf Wegfall der Worte: „Für ihn oder anderer Menschen Leib und Leben“/, nicht die erforderliche Unterstüßung, auch blieben die beiden Amendements:

1) daß fakultativ auf Strafarbeit erkannt werden fönne, 9) daß kein Straf-Minimum gestellt werde,

in der Minorität.

Zis: 170.

„„§. 175. Wer auch ohne Auwendung von Gewalt oder Dro=- hungen ein Mädchen, welches das vierzehnte Jahr noch niht E gelegt hat, zum Beischlase mißbraucht, ingleihen wer, P e vierzehn Jahren zu unzüchtigen Handlungen miß ras att ubt istt mit Strafarbeit von zwei be L ares Jahren haus E ite ivie fin vorigen Paragraphen für das Wort A eisclaF“ cine andere Bezeichnung zu seßen, nicht Unterstüßung.

f 6. 176. Wer eine in einem willenlosen oder bewußtlosen ZU -

stande befindliche Frauensperson zum Beischlafe mißbraucht, ohne die-

sen Zustand vorsäßlich herbeigeführt zu haben, ¿st mit Zuchthaus bis

zu fünf Jahren zu bestrafen. E A

Hat er den willeulosen oder bewußtlosen Zustand vorsäblich her- beigeführt, \so soll Zuchthaus von fünf bis zu funfzehn Jahren ein- trêten,“ : wäd angenommen, so wie auch Le ;

„8. 177. Die Strafe der Nothzucht (§§. 175—176) fann bis zu lebenswierigem Zuch hause geshärft werden, weun der Tod der gemißbrauhten Person dadurch herbeigeführt worden ist.“

Be S 176, B E

„„& 178. Das Verbrechen der Nothzucht (§§. 174—176) soll nur auf den Antrag der gemißbrauhten Person (§. 70) oder auch, wenn sie verheirathet ist, ihres Ehegatten bestraft werden.

Zst jedoch durch das Verbrechen der Tod der gemißbrauchten Person herbeigeführt worden, so soll die Bestrafung von Amts we- gen eintreten.“ blieben die beiden Amendements :

1) soll beantragt werden, daß das Verbrechen der Nothzucht un= abhängig von dem Antrage der verleßten Person zu bestrafen sei? und E /

2) daß die Untersuchung ex officio geschehen müsse, wenn ein üf- fentliches Aergerniß stattgefunden hat?

in der Minorität, und zwar das lehtere mit 44 bejahenden gegen 50

verneinende Stimmen,

Die

betrüglihe Verleitung zum Beischlaf

wird im §. 179:

g. 179, Wer eine Frauensperson zur Gestattung des Bei- hlafs dadurch verleitet, daß er eine Trauung vorspiegelt oder einen anderen Jrrthum erregt, in welchem sie den Beischlaf für einen chelihen halten mußte, ist mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ behandelt, und wurde derselbe angenommen,

Die

Verführung

ist in den §§. 180, 181 : j

„S. 180, Wer ein unbescholtenes, in dem Alter von vierzehn bis sechzehn Jahren stehendes Mädchen zum Beischlaf verführt, is mit Gefängniß oder Strafarbeit von drei Monaten bis zu einem Jahre zu bestrafen.“

„8. 181. Wegen betrügliher Verleitung zum Beischlafe und wegen Verführung eines Mädchens unter sechzehn Jahren (§§. 179, 180) soll die Untersuhung und Bestrafung nur auf den Antrag der Gemißbrauchten (§. 70) eintreten. i

Jn dem Falle der betrüglihen Verleitung ist jedoch auch der Ehegatte der betrogenen Frau zu dem Antrage berechtigt.“ behandelt, und wurden dieselben angenvmmen.

Vom

Mißbrauch zur Nothzucht

lt §, 182: i Lie Wegen des Mißbrauchs oder dét L zu unt= ziichtigen Handlungen sollen folgende Personen mit Strafar en e einem bis zu fünf Jahren oder mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren

‘straft werden : S L E zormünder, Erzieher, Lehrer oder Geistliche, in Be=-

) Aeltern, L j : 1) Ed auf die ihrer Zucht, Erziehung, Unterweisung oder

Pflege unterworfenen Personen | ; 2) Hlädte, in Beziehung auf Personen, gegen die sie eine Unter= suchung zu führen haben, oder die ihrer Obhut anvertraut 3) Beine, Aerzte und Wundärzte, die entweder an Gefängnissen oder an öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder an=- deren Hülflosen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt ind, in Beziehung auf die in die Anstalt aufgenommenen Per=

onen.

diese Strafe is auf eine unverheirathete Person anzuwenden, welche

mit einer noch verheiratheten eine eheliche Verbindung eingeht,“

Dieselbe Strafe soll gegen diejenigen eintreten, welche durch vermeint=