1848 / 50 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

eine wirklihe Gesammt - Mehr = Einnahme für das Jahr m E von 455794 Rthlr. Die Betriebskosten des Jah- res 1846 betrugen 296,359 Rthlr., und verblieb nah Abzug dersel- ben cin Reinertrag von 393,137 Rthlr., wovon bestritten wurden die | Brod ihm entgegenkommen werde. Zinsen und Amortisation mit 172,678 Rthlr. und daher zur Dispo- | motivführer bomaden enau, was in dem Falle, wo der Fortseßung sition verblieben 220,459 Rthlr., von welcher Summe 35 pCt. Dí- | der Fahrt ein Hinderniß vidende für die Stamm-Actien gezahlt und 56,587 Rthlr. dem Re=

X Wien, im Februar. (Eingesandt.) Schon oft sind in öffentlihen Blättern Anschuldigungen gegen die Verwal=- Eb von Olmüßgt nah Prag erhoben worden. Man legte ihr den Unfall zur Last, der im November v. J. eingetreten, man klagte über Fahrlässigkeit | sehr übertrieben. Ein Reisender und zwei vom Betriebs-Per- Trägheit des | sonale blieben todt, 2 Reisende und 2 Conducteure wurden {wer verwundet, und sons mögen noch 15—20 Personen leiht beschädigt worden sein, die Zahl ließ sich nur annähernd durch nachträgliche ast alle L “O0 Uaieit ihre Fahrt fortseßten und feine Reclamationen erhoben. Die Untersuhung ge- | 2 L ¿Q Metc j 7 \ gen die Schuldigen wurde gleich begonnen und mit Strenge fort- Zinn zu 484 Fl, is von Metallen nichts verkauft worden,

tung der österreihishen Staats-Ei

des Betriebes, Mangel an Maschinen und Wagen, Personals, Verschleuderung der vom Staate überkommenen Betriebs- mittel und Gelder. Es sei nun auch einigen Worten der Verthei-

digung Raum gegöunt,

Der Betrieb jener Bahn ist bekanntlih an die Direction der Nordbahn verpachtet, dieselbe erhält jeden Monat einen bestimmten Geldbetrag für Erhaltung der Bahn und der Fahrbetriebsmittel und | geführt. Wenn das Urtheil noch nicht gefällt und vollzogen i}, o für die Kosten der Regie, eine bestimmte Vergütung für jede zurüc= gelegte Fahrtmeile und 3 pCt. vom Brutto-Crtrage, wogegen sie die Verpflichtung hat, die Bahn und die Betriebsmittel in gutem Stande zu erhalten, den Betrieb zu besorgen und die Einnahme der Staats=- Verwaltung abzuführen. Jnwiefern der Pacht - Vertrag zweckgemäß zu nennen, ob er mehr zum Vortheile der Gesellschaft, als zu dem der Staats-Verwaltung gereiht, ob niht seine baldige Auflösung für beide Jnteressenten wünschenswerth wäre, fällt außer den Be- | ten. Es wurde ungeachtet der ungünstigsten Witterungs-Verhältnisse reih dieser Erörterung; hier handelt es sich nur um die That= ; i L sahe, ob die Pacht-Gesellshaft die übernommenen Verpflichtungen in Ansehung des Betriebes der Bahn erfülle oder nicht. l

In dieser Beziehung muß vor Allem bemerkt werden, daß der Unfall, der am 5. November v. J. auf der erwähnten Bahn zwischen Böhmisch-Brod und Auwal eingetreten, der erste von irgend einem

iva, und daß die Ursache desselben einer jener Umstände gewesen is, die niht vorherzusehen und nicht zu verhüten sind und daher auf der bestgeleiteten Bahn eintreten fönneu. Auf der Staatsbahn zwischen Olmüß und Prag, wie auf den meisten anderen eingleisigen Bahnen, besteht die Vorschrift, daß

Belange seit der Eröffnung der *

418

spätung, seinen Weg weiter fort, wiewohl er nah der Fahr-Orduung wissen mußte, daß der bevorzugte Gegenzug ihn in Auwal nicht ab- warten und folglich auf dem Wege zwishen Auwal und Bömisch=

-

Erhebungen feststellcn, weil f

entgegensteht, zu thun sei, daß der Zug ein=- : ; zuhalten und auf der Bahn 300° vor dem Zuge ein Signal auf- serve-Fonds zugewiesen wurden. Rechnet man die Betriebs-Ausgaben | zuyflanzen sei. Allein der Lokomotivführer that von allem für das Jahr 1847 glei denen des Jahres 1846, \o würde ein Reinertrag von 528,933 Rthlr. verbleiben, ferner davon ab für | an seine Pfliht gemahut. Leider konnte ihr Zinsen und Amortisation 172,678 Rthlr., so würden zur Disposition | keinem Dritten gutgemaht werden, denn es herrshte an |} 225 Sgr., dito pr. Mai 4 Rthlr 25 Sgr. Rüböl compt, 28% Rthlr., dito verbleiben 356,255 Rthlr., welhe zu der Hoffnung auf ein von | diesem Tage ein solher Nebel, daß die Fortpslanzung der | þr. Mai 1848 28 Rthlr., dito pr, Oft, 28% Nthlr,

dieser Bahn noch nicht erzieltes Resultat für die Actionaire berechtigt. | Signale über die Abfahrt der Züge durhaus unmöglih war. Unter solchen Verhältnissen war ein Zusammenstoß unvermeidlich, Es spricht aber für die Administration, daß sogleih Hülfe geschafft,

diesem nihts und wurde auch vom Ober -Conducteur nicht

fang des Unglücks selbst wurde in den öffentliheu Nachrichten

trägt nicht die Verwaltung der Bahn die Schuld.

Das Bahn-Peisonal ist thätig und pflichtgetreu, es seßt sih den Stürmen der Witterung wie den Anstrengungen des Dienstes unermüdet aus; der Beweis hiervon liegt

fein Zug eingeslellt und im Gegentheile er im Oftober v. J., zur Erleichterung der Communication zwischen Prag und dem östlichen Böhmen, ein täglicher Lokalzug zwishen Prag und Pardubiß eröffnet. Ein neuer Frachten-Tarif und neue Bestimmungen über die Frachten - Beförderung, die mit dem 1, Januar 1848 in Wirksamkeit traten, seßten die Gebühren für mehrere der wichtigsten Landes-Pro- dukte herab, shufen Gelegenheit, die Personen - Züge zur Provianti- rung der Hauptsiadt zu benutzen, und seßten endlih eine bestimmte Lieferzeit fest, zu berechnen von dem Momente der Aufgabe bis zu jenem der Abgabe der Frachten und im Falle des Nichterhaltens 1 D ; j an den Abzug der halben Bahn-Fracht geknüpft; eine Begünstigung kein Zug vor der bestimmten Zeit die Station verlassen darf. Bei | des Verkehrs, zu der unseres Wissens noch keine andere deutsche Verspätungen wird aber zwischen bevorzugten und nicht bevor- zugten Iu aen unterschieden. Erstere seßen au, wenn sie auf einer Station verspätet eintreffen, ihren Weg weiter fort, auf der Kreuzungsstation müssen sie von dem Gegenzuge abgewartet werden und haben im Gegentheile, wenn leßterer nicht zur bestimmten Zeit eintritt, niht auf ihn zu warten. Nichtbevorzugte Züge werden, wenn sie auf einer Station so spät eintressen, daß sie die nächste Station vor Eintreffen des Gegenzuges nicht erreichen können, bis zur Begegnung mit dem Gegenzuge zurückgehalten und haben auf

Bahn=- Verwaltung sih herbeigelassen hat,

Die Bahn und ihr fundus instructus befinden sich in einem besseren Zustande, als sie von der Verwaltung übernommen wurden, von 59 Lokomotiven sind 48 vollkommen dienstfähig, und die vorhan- denen Wagen sind für den Bedarf weit mehr als hinreihend. Die Personen=- und Frachtenfrequenz ist freilich gering, wie es nah Jah- reszeit, Witterung und den herrshenden Verkehrs- Verhältnissen nicht E E eit fann, allein es gereiht zur Beruhigung, daß, i uten ungeachtet aller dieser Hindernisse, gegen Vorj in Steigen der Kreuzungs - Station in jedem Falle das Eintreffen des Gegen= a6 aomabren ist. Jun dem eta an Cane, Biericilavre E Nevun= zuges abzuwarten. Als bevorzugt werden die Personenzüge ge- enüber den Frachtenzügen und bei Zügen gleicher Kategorie die üge nach Wien vor jenen von Wien angesehen. Der Lokomotiv- Führer des n ichtbevorzugten Zuges von Pardubiß nah Prag, zur bestimmten Zeit von der Station Bömisch - Brod ausfahrend, ver=

ber 1847 bis inf. Januar 1848 is gegen November 1846 bis Ja- nuar 1847 die Anzahl der Personen von 54,617 auf 60,241 und jene der Frachten von 357,121 Ctr. auf 421,508 Ctr. gestiegen.

Das Einzige, was der Pachtgesellschaft zur Last gelegt werden ren fann, is, daß anscheinend das oberste Personal ihrer Administration spätete sich am 5. November v. J. auf dem Wege zur nächsten Sta- | in Prag einige unfähige und einige minder energische Glieder zählt ; tion Auwal dergestalt, daß er zu einem in 18 Minuten zurüc{zulegen- | allein die Bes

f eitigung dieses Uebelstandes ist im Werke, und er is deu Raume 46 Minuten bedurfte, und seßte, ungeachtet dieser Ver=

die sehr tüchtigen Ueberwahungs-Organe der Staats- den Gang des Betriebes es s

i Verwaltung auf bisher ohne Nachtheil geblieben,

Die Instructionen für den Loko-

x Nio

Bekanntmachungen.

[144] Dani Gun Der Streitschen Stiftung des Berliner Gymnasiums zum grauen Kloster sind nah Anzeige des Direktoriums dieser Stistung in dem Zeitraume vom 11, August bis 8. September 1847 folgende Westpreußische Pfandbriefe entwendet worden: Nr, 139, Behle, Schneidemühler Depart, über 900 Thlr, » 7, Witowy, Bromberger » v SOO y » 432. Behle, Schneidemühler » » 00 \ 81, Czarnifau, - » » 400 » 23, Tarkowo, Bromberger » A000 » 247. Behle, Schneidemühler » » - 300» 47, Stangenberg, Marienwerd, » » 200 »

RY

S

»

» 40, Dombrowke, Bromberger » 200 » » 40, Straszyn, Danziger » » 00 » 839, Nawra, Marienwerder » » 200 » » 29, Dombrowo, Bromberger »

Dieses wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß, wenn \sich die unbekannten Juhaber dieser Pfandbriefe und der Coupons derselben nicht melden sollten, die Amortisation dieser Geldpapiere nah Ablauf der gesehz-

líchen Frist veranlaßt werden wird. Marienwerder, den 27. Januar 1848.

Königl, Westpreußische General - Landschafts - Direction.

(gez.) Freiherr von Rosenberg,

[1205] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 25, November 1847,

Das dem Kaufmann Heymann Benjamin Kristeller und dessen Ehefrau Röschen, geborenen Hirsch Levin Groß, gehörige, hierselbst in der Klosterstraße Nr. 22 belegene, im stadtgerichtlihen Hypothekenbuche von Ber- lin Vol. 8, Nr. 616. verzeihnete Grundstü, gerichtlich

abgeshägt zu 6199 Thlr, 20 Sgr. 9 Pf., soll

am 4. Zuli 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Zugleich werden die Erben des angeblich verstorbenen

Heymann Benjamin Kristeller hierdurch vorgeladen,

Ros Nothwendiger Verkauf.

as im Dorfe Lamsfeld, Lübbener Kreises, belegene, dem Mühleumeister Johann Friedrich Grimmig ehö- rige, im Hypothekenbuche sub Nr. 22. verzeichnete Was- sermühlen - Grundstück, abgeschäßt auf 9500 Thlr, 10 Sgr. 114 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der

Registratur einzusehenden Taxe, soll am 1. mgnn 1848, Vormittags 9 Uhr, an Gerichtsstelle hierselb subhastirt werden, Lieberose, den 25, Dezember 1847.

Gräflih von der Schulenburgsche Gerichte der Stadt

und Standesherrschast Lieberose,

Allgemeiner Anzeiger.

[134 b]

Die bevorstehende hiesige Reminiscere - Messe nimmt geseyglich am 13. März d, J. ihren Anfang, und am vorhergehenden Mittwoch, den §8, März, werden die Buden aufgebaut.

Das Königliche Haupt - Bank - Direktorium wird anch in dieser und in den folgenden Messen bei der Regie- rungs - Haupt - Kasse ein Büreau halten, um nicht nux Anweisungen auf die übrigen Bank-Anstalten zu erthei- len und deren Anweisungen einzulösen, sondern auch Wechsel auf Berlin und andere inländische Pläße, nach den bei der Haupt-Bank bestehenden Grundsäßen und Bedingungen, zu diskontiren.

Frankfurt a. d, O,, den 15. Februar 1848,

Der M&M r d t

(O E (Laa Citation.

Nachdem der Strumpfwaarenhändler Johann Christian Friedrih Sonntag in Neukirchen bei uns seine Jnsolvenz angezeigt und auf Eröffnung des Konkurs-Prozesses an- getragen hat, wir aber hierauf

den 13, April 1848 zum Liquidations-Termine,

den 25, Mai dess. J. zur Publication des Präklusiv-Bescheids,

dén N Unt ves}, J zur Pflegung der Güte, so wie, in Entstehung eines Vergleichs,

dan 8 JUC Le}, J: zur Jurotulation der Akten, und endlich

Ven 6 Juli ves, A

zur Publication des Locations - Bescheids oder Urtels anberaumt haben, so werden Gerichts wegen genannten Sonntags bekannte und unbekannte Gläubiger hiermit edictaliter und peremtorie geladen, im Liquidations- Termine „persönlich oder durch hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche an den Gemeinschuldner, bei Strafe des Aus- {lusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand, zu den Akten gehörig anzuzeigen und 9 Eman, NIEn mit dem bestellten Konkursver- re , da nothig, unter sich rehtlih zu verfahren binaen sechs Wochen zu Vé{Glebnr, ibe Viteefeunas: termine über etwanige Vergleichs-Vorschläge sich zu er- flären, indem sie außerdem für einwilligend werden ge- achtet werden, und daß mit Publication des Präklusiv- Bescheids und Locations-Urtels hinsichtlich der ausge- bliebenen Gläubigec in contumaciam werde verfahren werden, E zu sein.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme der fünft ergehenden Ladungen Gevollmächtigte im Orte des Gerichts oder in dessen Nähe zu bestellen.

Schloß Neukirchen bei Chemniy im Königreiche Sachsen, am 6, November 1847,

Herrschaftlich Hänelsche Gerichte, F. A, Friesner, G,-D,

Citerarische Anzeigen. Für Zeitungsleser.

So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:

[145]

Karte des Königreichs V . a . . Le Cle Lon J; Be Kutsce it. Sorgfältig kolorirt. Preis 6 Sgr.

Diese Karte erscheint in einem Zeitpunkte, wo Aller Augen auf das Land, welches sie darstellt, gerichtet sind. Sie bedarf daher um so weniger einer besonderen Em- pfehlung, als des Herrn Verfassers Arbeiten ihrer Ge- diegenheit, Klarheit und Deutlichkeit wegen überall rühmlichst bekannt sind und noch jüngst die überaus

ünstige Aufnahme der Karten von der Schweiz und NMittel- Jtalien die große Brauchbarkeit der Karten des Verfassers für Zeitungsleser herausgestellt hat,

Nicolaische Buchhandlung

in Berlin, Brüderstraße Nr. 13.

Bei G. Neimer in Berlin ist eben erschienen:

(18511 Mittheilungen

aus der

Verwaltung der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten

in Pretfien Erster Jahrgang. Fünsftes Heft.

Enthaltend: Verordnung wegen Errichtung eines evan-

gelischen Ober-Konsistoriums vom 28, Januar 1848,

a

Materialien zu vorstehender Verordnung. Fundation des reformirten Kirchen - Direktoriums vom 10, Juli 1713. Justruction des lutherishen Ober - Konsisto- riums vom 4, Oktober 1750, Uebersicht über die Verhältnisse der oberen Kirchen-Behörden in Württem-

berg, Königreich Sachsen, Bayern und Hannover. Preis des Jahrgangs 2 Thlr.

3 Hubertus-Bad

Vei Tae A Sar

Die Bade- und Trink-Kur auf dem Hubertus-Bade beginnt am 1, Juni, Wegen näherer Auskunft, Logis

2c, wende man sich gefälligst an den Unterzeichneten, Thale bei Quedlinburg, den 15, Februar 1848,

Dr: Behrens, Bade-Arzt,

Handels- und Börsen =- achrichten.

Köln, 12. Febr, Getraidepreise.

25 Schffl.) Weizen direkt 6 25 Sgr., dito pr. März (2% zen direkt6 Rthlr,

/ E. 1848 7 Rthlr., dito pr. Mai 7 Rihlr, 25 Sgr. Gerste 3 Rihlr. 225 Sgr. Hafer 2 Rthlr. 225 Sgr. Nappsamen 9 Nthlr 25 Vergehen von | Sgr. Noggen direkt 4 Rthlr. 225 Sgr., dito pr. März 41848 4 Rihlr,

Amsterdam, 12. Febr, Wochenbericht, digung E O-A hat die ENEIA tee flauer gemadht, S Pr l l : : E y (an Tauste nur für den Bedarf; ord, Java- 20 C. Thee unveráä die Reisenden weiter befördert und in E Stunden die Bahn | Zudcker. Mehrere Ankünfte «af r ag Batavia 2c. ati die Aufi geräumt und der freie Verkehr wieder hergestellt war, Der Um=- | digung einer Privat-Auction von 3400 K, gelber Havanna-, zum 1, März hielten Käufer zurück, Man nahm nur 200 K. gelben Havanna- zu 29% Fl. Naffinirter hatte ebenfalls nur wenig Umsay, indem sehr wenig fabri- zirt wird ; Preise unverändert, Reis ftill, in der Entlöshung begriffenen Ankünsten von Ostindien abhängen. Gewürzen geht nichts Namhaftes um. ( aber preishaltend. zu hohem Preise verkauft.

Diíe Preise werden von den

Baumwolle. Aus erster Hand wurden 192 F. Maryland- Außer 400 Bl. Banca- Talg hatte wenig Umsay. Petersburger gelber Licht- auf Lieferung 31 a 314 Fl, do, S Südsee-Thran fill, zu 28 Fl,, für braunen und

Wenig Geschäft,

Der Werth is sehr fest.

Seifen- 2925 a 30 Fl, blanfen Leber- ist etwas mehr Frage.

21 Anisterdam, 12. Febr. d

2 d (b , markte ereignete sich diese Woche sehr wenig Bemerkenswerthes, der Umsaß

T darin, daß selbst in der ging äußerst träg, und die Spekulanten fanden keine Veranlassung zu Un-

anhaltenden strengen Kälte der Dienst nicht unterbrohen wurde, R weshalb die Course der meisten Staatspapiere täglich matter §

Während auf der Nordbahn selbst die Communication durh Schnee- | wurden. fälle gestört wurde, gelang es, die Staats-Bahn stets frei zu erhal-

Geldmarkt. Am hiesigen Fonds-

on holländischen Fonds sind Jutegrale wieder auf 545 % zus rügegangen, nachdem zu Anfang der Woche 54% % angelegt warz 3pro- zentige wirklihe Schuld wih von 65% auf 65 : durch erheblihe Ankäufe verwichenen Sonnabend 845 % erreichte, wurde gestern wieder zu 844 % abgelassen. Die Actien der Handels-Maatschappy schwankten zwischen 1625 und 1625 %, ohne namhasten Umsahÿz einige Geschäfte in Eisenbahn - Actien kamen zu Stande zu etwas besserem Preise, und wurden für Utrecht - Arnheimer erst 89 und nachher 897 % und für Harlem- Rotterdamer 94 a % % angelegt. menten sind Ardoin - Obligationen von 17 % erst bis 165 % herunterge- gangen und dann wieder bis 165 % emporgekommen, und haben 3proz. 7 auf 26 % gehoben; Ardoin-Coupons haben Russische 5proz. Obligationen bei Hope sind von 1047 auf 1045 % und Aproz. Certifikate bei demselben von 86 auf 855 % gefallen ; 5proz, wiener Metalliques hat man zu 965 2 l Die hohen Erwartungen, für peruanishe Obligationen seit einigen Wochen gehegt, haben in Folge der jüngsten Berichte von London dieser Tage plöß- lich aufgehört, und ist deren Preis von 2027 % allmälig auf 185 % her- untergekommen, brasilianische wihen von 86 auf 857 %, Der -Geldzins- Cours blieb unverändert auf 4 % stehen.

und 4prozent. dito, welche

Von spanischen Sch !ld - Doku-

binnenländische sich von 2: zwischen 12 und 14 % gewechselt.

Janeiro, 12. Dezember 1847. Dieser Tage lief wieder ein preußisches Schiff hier ein, und wir erwarten noch zwei andere, von Leider stehen die Frachten niht mehr wie + Pfd, Sterling pr. Ton, weil jeyt Nic- Bankerotte in Eng- Bankgeschäft auf Der Einfluß

denen eines ein stettiner ist, vor einigen Monaten zu 37 uud 4 Sterling mand Lust zeigt, zu verschiffen, nachdem wir die vielen land erfahren, die hier natürlih, wo das hauptsächlichste London und Liverpool gemacht wird, gar sehr beunruhigen. - auf die Kaffeepreise war augenblicklich, ihr Fallen dürfte zu Einf l Verschiffungen einladen und so wieder die Frachten etwas heben. Der jeßt hier anfernde Preuße „Wolgast“ gehört Herrn W. Hohmeyer in Wolgast, der viel für den Ruf der preußischen Rhederei beigetragen hat; die meisten preußischen Schiffe kommen uns über Bahia. Der „Wolgast“ is eine der schönsten Briggs unserer Rhede, was nicht wenig sagen will für Rio Janeiro, wo die s{hönsten Schnellsegler aus Nord-Amerika, Frankreich und j England sich degegnen, aber der „Johannes““, der uns kürzlich verließ, war bei dem Einflusse, den die Direction der Pachtgesellschaft selbs und | noch shöner. Die Erwarteten heißen „Lina““ und „Glück auf.“

Bei Uebernahme meines Hauses, des Hôtel de l TanlCe in Berlin, Leipziger Straße Nr. 36, erlaube ich mir dasselbe dem sehr geehrten reisenden, so wie dem hiesigen werthen Publikum, [unter Versicherung reellster Bedienung, angelegent- hst und ganz ergebenst zu empfehlen. Table d’hóôte 2; Uhr. Constantin Heudtlaß, Besizer des Leip;iger Straße Nr. 36.

Feuerfeste eiserne Geldschränke welche laut Bericht der Voss. Ztg. Nr. 301, ver Sie Zir N 301) des PUbllixe ist Nr. 50 und Nr. 8 (öffentlihe Gericht s-) januar) ihre Zweckmäßigkeit bei Einbruch und Feuersgefahr zu öfteren Malen bewährten, empfiehlt sowohl Privatleuten als öffentlichen Jnstituten, welche die verhältnißmäßig kleine Ausgabe nicht scheuen, um sih vor ähnlichem Unglück zu schüßen,

S. Arnheim,

Hof-Kunstschlosser Sr. Majestät des Königs, Neue Friedrichsstraße Nr. 23.

sibung vom 22. &

Bei einem bei mir verübten Einbruch is es den Dieben troß der angestrengtesten Versuche nicht gelungen, einen von dem Herrn Fa- bian gefertigten feuerfesten Schrank zu öffnen, ob- gleich sie im Besiß des Reserve - Schlüssels waren, welchen sie sih aus einem anderen Behälter bemäch- Beerend auf Klein-Beeren.

ck H P . Mit Bezug auf obiges Zeug- niß empfehle ih meine feuersesten Geldschränke mit Brama-Schlössern, wie auch mit und M. Fabian, Neue Friedrichsstr.

Schlossermeister,

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für { Jahr.

Allgemeine

V 50. Derlin, Synode o den 19ck

Alle Post- Anstalten des Jn- und * Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die“ Erpedition der Allgem. Preuß.

4 Rthlr. - ahr. 2B - 1 Muhe , , in allen Theilen der Monarchie Zeitung : ¿ti ohne Preis - Erhöhung. Behren-Straße Ur. 57. ci cinzelnen LUummern wird Insertions-Gebühr für den: der Bogen mit 27 Sgr. berechnet. + Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. ë

R R" pi

Febru 1848-

Al L Anmitlicher Theil.

Ständische Angelegenheiten. Neunzehnte Sigung des Ver- elnigten ständischen Ausschusses am 15, Februar. Fortsezung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgeseßbuches. Berathung der Bestimmungen , welhe nach den Vorschlägen der Regierung an die Stelle des §. 97, Hochverrath und Landesverrath betreffend, treten sollen, M E co E Es sie mit einigen Abänderungen angenom-

-«_— 9. 159: Berleumdungz angenommen. Verhandlun ib den Vorschlag des Abgeordn, Camphausen, die Folgen ms ae Ent: l ; er wird mit eini ifica- tionen angenommen, Die §8. 190, 191 und 193, Li Lat ee brechen der Verleumdung und die respektiven Strafen betreffend, werden angenommen; dagegen wird §, 193; Einfache Ehrenkränkung, einer nod)- maligen Berathung, nah einem zu erwartenden Vorschlag der Regierung

vorbehalten, §, 194: Ehrenkränkung dur Medizinalpersonen, und §, 195:

ziehung der bürgerlichen Chre betreffend

Thätliche Ehrenfränkung, werden angenommen,

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem evangelischen Pfarrer Niedermeyer zu Aßlar im Re-= gierungs - Bezirk Koblenz den Rothen Adler - Orden vierter Klasse ; dem ehemaligen Ergänzungs = Richter des Friedensgerichts zu Lebach im Regierungs = Bezirk Aachen, Ackerer M athias Riehmz; so wie dem Schullehrer und Organisten Hedschen zu Grochwiß im Re-

gierungs - Bezirk Liegniß das Allgemeine Ehrenzeichenz und Dem bisherigen Justiz- Amtmann Heinicke und. dem

den Charakter als Land und Stadtgerichts-Räthe zu verleihen ;

Den bisherigen Ober - Landesgerichts = Assessor von Ma lßahn

S N As j zuglei zum Kreis-Justizrath für den südlichen Theil des köuigsberger Reiss

zum Direktor des Land = und Stadtgerichts zu Küstrin und

zu ernennen.

Se. Königl, Hoheit der Prinz von Preußen ist von Wei-

mar zurückgekehrt.

Der bisherige Justizamts - Assessor und Aktuarius Schulze ist zum Justiz - Kommissarius für den lebuser Kreis für den Bezirk des neu organisirten Land- und Stadtgerichts in Küstrin, mit Anweisung seines Wohnsißes iu Seelow, und zugleih zum Notar in dem. De- partement des Ober =- Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O. ernaunt

worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und fommandirende General des 3ten Armee-Corps, von Weyrach,

von Frankfurt a, O.

Ständishe Angelegenheiten.

Neue Sou des Vereinigten ständishen Ausschusses

(15, Februar)

Die Sihung beginnt gegen #11 Uhr unter Vorsiß des Mar- \halls, Fürsten zu Solms, mit Vorlesung des über die leßte Sigung durch den Secretair Siegfried aufgenommenen Protokolls.

Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Brown und Freiherr von Patow.

Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so is das eben verlesene Protokoll für genehmigt zu erklären.

Jh habe zuvörderst der Versammlung anzuzeigen, daß der Herr Landtags - Kommissar mir die Benachrihtégung hat zugehen lassen, daß des Königs Majestät vermittelst Ordre vom 12. d, M. geneh- migt haben, daß der Herr Kriegs - Minister , General - Lieutenant von Rohr, sich in den Sißungen des Landtags - Ausschusses während seines Unwohlseins durch den Direktor des Allgemeinen Kriegs-Depar- tements, General-Lieutenant von Reyher, vertreten lassen könne.

Wir fommen nun zur Berathung über die Bestimmungen, welhe nah den Vorschlägen der Regierung an die Stelle des §, 97 treten sollen. Jch bitte den Referenten, den Bericht zu erstatten.

Referent Abgeordn. Kaumann: Es sind die §§. 96 und 97, über welhe die Berathung ausgeseßt worden is. Zunächst ist auf g, 96 zurückzukommen, auf welchen sich die Bestimmungen des §. 97 nit beziehen. Dieser §. 96 lautet:

„Wenn wegen Hochverraths oder Landeóverraths gegen den preu- ßishen Staat in den Fällen der §§. 80 84, 86 —89 urd 91 so wie in den entsprechenden Fällen wegen Hochverraths oder Landesverraths gegen den deutshen Bund (§§. 92, 93), die Unter= suchung eröffnet wird, so ist das Vermögen, welches der Angeschul- digte bereits besißt oder welches ihm später noch anfällt, vorläufig mit Beschlag zu belegeu,““ ;

Die Abtheilung sagt im Gutachten dexr vorberathenden Abthei lung des Vereinigten ständischen Ausschusses, betreffend die Bestim- mung §. 96 des Geseß-Entwurfes und die Bestimmungen, welche n den Vorschlägen der Regierung an die Stille des §. 97 treten ollen :

i D, 96,

Die von der Regierung vorgelegten neuen Vorschläge betreffen lediglih Bestimmungen, welche an die Stelle des gegenwärtigen s. 97 treten sollen, und es werden, nah der Ansicht der Regierung, die Bestimmungen des §, 96 stehen bleiben können, Wenn die Con- fiscation beseitigt wird, und in Stelle des §. 97 die vorgeschlagenen Bestimmungen aufgenommen werden, so läßt sich im Allgemeinen

gerihts-Assessor Gerhard bei dem Land= und Stadtgericht zu Kstein

sv wie

gegen die Verordnung des -§. 96 nichts erinnern, Jm Einzelnen is nur bemerkt worden, daß die im hier allegirten §. 83 bezeichneten Verbrechen nicht so shwer erscheinen, um die vorgeshlagenen Maß= regeln zu rechtfertigen, wie dies auch dur den Geseß-Entwurs im Betreff anderer, vorbereitender hochverrätherischer Handlungen aner= fannt worden sei, indem auf §. 83 niht Bezug genommen worden. Ein Antrag Im §, 96 den g. 83 aus den Allegaten zu streichen, ist indeß mit 9 gegen 7 Stimmen abgelehnt worden, weil die im §- &3 bezeihneten Handlungen so shwere Verbrechen sein können und als solhe au anerkannt worden seien, daß selbst auf lebens=- wierige Freiheitsstrafe erkannt werden dürfe,

__ Hiernach wird angetragen :

sth mit der Bestimmung des §. 96 einverstanden zu erklären.“

_Ich habe die Ansicht der Minorität zu vertheidigen, Allerdings scheint es, daß die Bestimmung des §., 83 nicht füglich in §. 96 in Bezug genommen werden könne. Es handelt sich im §. 83 von den Verbrechen der öffentlihen Aufforderung durch Rede und Schrist zu einem hochverrätherischen Unternehmen, von einem Verbrechen, welches eine weitere Folge niht hat, welches nur in dieser Aufforderung besteht. Allerdings hat die hohe Versammlung angenommen, daß auch eine solhe Aufforderung so s{chwerer Natur sein könne, daß sich auch die lebenswierige Freiheitsstrafe rechtfertige. Auf der anderen Seite i aber schon in der damaligen Diskussion hervorgehoben worden, daß derartige Aufforderungen auhch sehr untergeordneter Natur sein können, und daß in solhen Fällen die Maßregeln des §. 96 in Verbindung mit den Bestimmungen, welche an die Stelle des §. 97 treten werden, sich nicht wohl rechtfertigen lassen, Jch stelle also amendementsweise den von der Minorität in der Abtheilung bereits gestellten Antrag, den §. 83 aus den Allegaten des §. 96 zu streichen.

Marschall: Wir wollen ermitteln, ob dicser Vorschlag die erforderliche Unterstüßung findet.

(Wird hinreichenb unterstüyt. Er hat sie gefunden, e E Abgeordn. von Donimierski: Der Vorschlag des Herrn Refe- renten geht, wenn ih rig verstanden habe, dahin, daß die Kura- tel nicht eingeleitet werden solle, wenn der Angeschuldigte sich nur einer mehrjährigen Freiheitsstrafe \huldig gemaht hat. Jh glaube, diese Ansicht liegt auch in dem Vorschlage der Königlihen Regie- rung, denn gleich in dem ersten Saße des g. A. ist gesagt, daß die SFähigfeit, über das Vermbgen zu disponiren, nur dem entzogen wer- dea soll, der zum Tode oder zu lebenswieriger Freiheitsstrafe verur- theilt ist; es folgt also daraus, daß alle diejenigen, welhe nur eine mehrjährige Freiheitestrafe zu erlciden haben, das Dispositionsrecht über ihr Vermögen behalten, und daß daher kein Grund vorhanden ist, in diesen Fällen die Vermbgens-Kuratel einzuleiten, nur höchstens dann, wenn der Angeklagte Minderjährige zu Hause läßt, wie dies auch jeßt nach der Kriminal-Ordnung bereits geschieht, nämlih nach §. 53 und §. 568; hier heißt es unter Anderem: „Die Vormund- shastsbehörde und das Gericht, welches das Urtheil vollstreckt, müssen in dergleihen Fällen solhe Verfügungen treffen, daß dem Verbrecher in der Strafanstalt nur der nothdürftige Unterhalt verabreiht und ihm kein baares Geld anvertraut werde, wodur er sich seine Frei- heit vershafsen fönnte.““

Dieser Zweck, glaube ih, is auch der einzige, den wir jet mit der Kuratel verbinden, und es erscheint am zweckmäßigsten, die Ein= leitung der Kuratel, wie bisher, dem Ermessen des Richters zu über- lassen. Jch bin daher niht der Ansicht der Abtheilung, daß §. 96 ganz unverändert stehen bleiben könne, sondern ich würde mir viel- mehr den Vorschlag erlauben, daß statt der Worte: „so i das Ver- mögen vorläufig mit Beschlag zu belegen““ (von der Beschlagnahme des Vermögens kann nicht die Rede sein, sondern das Vermögen is nur unter Kuratel zu stellen), daß statt dieser Worte gesagt werde : „s is über das Vermögen von dem Untersuchungs - Richter die Ku-= ratel in den Fällen anzuordneu, wo er es für nothwendig erachtet,“ Jch glaube, dadurch würde der Zweck des Herrn Referenten erreicht und auch dieser Paragraph mit dem Vorschlage der Königlichen Re- gierung in Uebereinstimmung gebracht werden,

Regierungs - Kommissar Bischoff: Wenn ih richtig verstanden habe, so ist der Vorschlag des verehrten Redners, der zuleßt ge= sprochen hat, ein anderer, als derjenige, welher von dem Herrn Referenten gemacht worden is. Jch bitte daher um Erlaubuiß, mich due diese beiden verschiedenen Vorschläge abgesondert äußern zu dürfen.

Zuvörderst der Vorschlag des Herrn Referenten geht dahin, den §. 96 des Entwurfs unverändert anzunehmen und nur das Allegat des §. 83 fortzulassen, so daß also die Bestimmungen des §. 96 in allen übrigen Punkten beibehalten würden, Der Herr Referent hat auf Streichung des Allegates des §. 83 angetragen, weil er glaubt, daß der Fall des §. 83 nicht so shwer sei, um in demselben Siche= rungêsmaßregeln eintreten zu lassen, Jndeß bemerke ih, daß der §. 83 dem §, 82 in Ansehung der Bestrafung der Theilnehmer gleichgestellt worden is, es war dies hon in dem Systeme des Enk- wurfes der Fall, und auch durch den Beschluß der. hohen Versamm- lung is hierin nihts geändert. Denn wenn auch sowohl im §, 82, wie im §, 83, durch die hobe Versammlung das Strafminimum ge- mildert worden is und in beiden Paragraphen anstatt der zehnjäh- rigen eine dreijährige Freiheitsstrafe angenommen is, so soll doch in beiden Fällen die Strafe in einer dreijährigen bis zu lebenswieriger Freiheitostrafe bestehen; man hat also beide Fäll: in der Strafbar= Feit gleihgestellt, Jch glaube, daß, nahdem man dies gethan hat, es eine Jnkonsequenz sein würde, wenn man gegenwärtig in Ansehung des §. 83 wegen der Sequestration des Vermögens andere Grund-= säße annehmen wollte, als in Ansehung des §. 82. Aus diesem Grunde scheint es, daß man auf den Antrag des Herrn Referenten niht eingehen kann. t __ Was das zweite Amendement betrift, so geht dasselbe dahin, die Bestimmung in der Art zu modifiziren, daß die Beschlagnahme nit eintreten soll, wenn der Richter der Meinung is, daß nicht auf lebenswierige, sondern nur auf eine zeitige Freiheitsstrafe zu erken=

nen sein würde. Dieses Amendement schließt sich in gewisser Hin= sicht den Vorschlägen der Regierung an, indem in leßteren gesagt ist,

daß der Verlust der Dispositionsfähigkeit nur in dem Falle eintreten soll, wo der Angeschuldigte zum Tode oder zu lebenswieriger Freiheits- strafe verurtheilt wird; man fönnte also sagen, daß, wenn voraus- selich ein solcher Fall nicht vorliege, selbs| nah den Vorschlägen der Regierung, zur Einleitung der Sequestration und vorläufigen Be- shlagnahme feine Veranlassung vorhanden sei. Allein, wenn dies auch im Prinzip als rihtig anerkannt werden muß, so ist doch zu bemerfen, daß in dem Augenblicke, wo die Untersuchung eingeleitet wird, der Richter niht absehen kann, wie hoch er demnächst im Strafmaß gehen muß. Ec kann darüber erst entscheiden, wenn die Untersuhung geführt is, wenn die Umstände, unter welchen das Verbrechen begangen wurde, vollständig erörtert sind, also erst in dexr Augenblicke, wo er das Erkenntniß abfaßt. Wenn man dem Richter nah dem Amendement des geehrten Redners die Verpflichtung auf- legen wollte, gleih bei Einleitung der Untersuchung zu prüfen, ob später auf lebenêwierige Freiheitsstrafe oder auf Todesstrafe zu erken- nen sei, so würde man etwas Unmögliches von ihm fordern. Jch glaube, daß es bei dieser Bewandniß der Dinge ganz rihtig ist, wenn im §. 96 bestimmt is, daß ia allen {weren Fällen des Hoch- ver: aths vorläufig das Vermögen unter Sequestration gestellt werden soll, Ergiebt sich demnächst bei der Abfassung des Urtheils, daß der so eben vorausgeseßte Fall niht vorhanden ist, so wird die Se=- questration von elbst ihre Erledigung finden.

Abgeordn. von Donimierski: Jh wollte mir dagegen die Bemerkung crlauben, daß in sehr vielen Fällen der Richter gleich beim Anfang der Untersuchung einsieht, ob auf eine lebenswierige Freiheitsstrafe zu erkennen sein wird oder niht. Jn allen diesen Fällen wird er die Kuratel niht anordnen und dadurch nicht nur eine große Härte oft vermeiden, sondern auch viele unnöthige Arbeit den Gerichten ersparen, Vom praktischen Gesichtspunkte betrachtet, erscheint es durchaus nothwendig , die Einleitung der Kuratel ganz von dem jedesmaligen Ermessen des Richters avhängig zu machen.

Justiz - Minister Uhden : Ich möchte „noch zur TIGSZANg Koi ven, daß die Anklagekammer oder der Richter, welcher beschließt, daß die Untersuhung eröffnet werden soll, andere sind, als die, welhe tas déesiaitive Erkenntniß abfassen. Ein Richter würde also dem anderen vorgreifen, Jh glaube daher, daß der Vorschlag der Regierung auch in dieser Beziehung augemessen zu erachten is,

Regierungs-Kommissar Bischoff: Zur Ergänzung meiner Erklä- rung muß ih noch darauf aufmerksam machen, daß nach dem Vor=- schlage der Regierung unter þ. die Seqnestration au eintreten soll, wenn der Verbrecher flüchtig geworden is, Es würde also, wenn man dem Amendement Folge geben wollte, in dieser Beziehung dem Vorschlage der Regierung präsudizirt werden. z j

Abgeordn. von Auerswald: Dem allen gegenüber glaube id doch, daß viele Fälle vorliegen werden, in denen es unzweifelhaft sein wird, daß eine Beschlaguahme nicht erforderlich ist. Wenn ich das Amendement richtig verstanden habe, so geht es nur dahín, daß dem Richter nur die Fakultät gegeben werde, die Beschlagnahme da, wo es voraussihtlich ganz unnüß sein würde, nicht eintreten zu lassen. Jch sehe feinen Nachtheil in der Annahme des Amendements, wohl aber die Möglichkeit wesentlicher Vortheile, wenn es ange= nommen wirb. ;

Marschall: Wir können zur Abstimmung kommen.

Referent Abgeordn, Kaumann : Jch bemerke, daß ih mich dem Vorschlage des Abgeordneten von Donimierski anschließe und mein Amendement in dem enthalten erahte, welches er eben vorge= schlagen hat. :

Marschall : Die Frage heißt: Soll beantragt werden, am Schluß des §. 96 statt der Worte: „so is das Vermögen, welches der Angeschuldigte bereits besigt, oder welhes ihm später noch an= fällt, vorläufig mit Beschlag zu belegen“, die Worte zu seßen: „so ist die Kuratel über das Vermögen vom Untersuchungsrichter anzu=- ordnen, wenn er es für nöthig erachtet.“ Diejenigen, welche für den Vorschlag stimmen, würden es durch Aufstehen zu erkennen geben,

(Es erheben sih sehr viel Mitglieder.) : Die Majorität scheint sich dafür ausgesprochen zu haben. Jch bitte, die Zählung vorzunehmen. (Dies geschieht.) Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: mit Ja haben ge- stimmt 49, mit Nein haben gestimmt 40, y

Abgeordn. Sperling: Am Schlusse des §. 96 heißt es ein- fa, daß das Vermögen mit Beschlag zu belegen is. Diese Worte erregen ein Bedenken, welches durch eine Erklärung des Herrn Regie- rungs=Kommissars beseitigt werden könnte. Es versteht sich doch dabei von selbst, daß aus dem in Beschlag genommenen Vermögen der Angehörigen des Angeklagten, zu deren Alimentation er ver- pflichtet is , fo viel, als zu ihrem nothdürftigen Unterhalt erforderli ist, verabfolgt werden würde ?

Regierungs - Kommissar Bischoff: És wird hier gehalten ¡wie hei Vormundschaften und Kuratelen, Für den standesmäßigen Unter=- halt der Angehörigen wird gesorgt.

Referent Abgeordn. Naumann (verliest) :

Ou g. 97.

Was die Dispositionsbefugniß eines des Hochverraths oder des Landesverraths Angeschuldigten betrifft, so hatte die Abtheilung vor- geschlagen : E N

daß in Fällen, in welhen Todes- oder lebenswierige Freiheits= strafe angedroht is, der Verbreher, vom Tage der eröffneten Untersuchung an, die Fähigkeit verlieren soll, über sein Vermögen unter Lebenden zu verfügen. : L j

Die Vorschläge der Regierung, in den dem §. 97 zu substi=

tuirenden Bestimmungen gehen hierüber hinaus,

g. a,, welcher substituirt werden soll, lautet: Der wegen Hochverraths oder Landesverraths zum Tode oder zur lebenswierigen Zuchthausstrafe rechtskrästig Verurtheilte ver- liert die Fähigkeit, über sein Vermögen unter Lebenden und von Todeswegen zu versügen. Zugleich werden durh ein solches Urtheil alle früher von ihm errichtete leßtwillige Verordnungen, so wie die unter Lebenden nah Eröffuung der Untersuchung von ihm getroffenen Verfügungen ungültig, i

Zu C: e Es is erinnert worden, daß sich ein gusreihender Grund für